29.7.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 290/151 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug“
(COM(2022) 39 final — 2022/0027 (CNS))
(2022/C 290/25)
Befassung durch |
Rat der Europäischen Union, 28.2.2022 |
Rechtsgrundlage |
Artikel 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
Zuständige Fachgruppe |
Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt |
Verabschiedung im Plenum |
23.3.2022 |
Plenartagung Nr. |
568 |
Ergebnis der Abstimmung (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen) |
194/1/4 |
Da der Ausschuss dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im Hinblick auf den Anwendungszeitraum der fakultativen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen bestimmter betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen und des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwertsteuerbetrug zustimmt und keine Bemerkungen dazu vorzubringen hat, beschloss er auf seiner 568. Plenartagung am 23./24. März 2022 (Sitzung vom 23. März) mit 196 gegen 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, eine befürwortende Stellungnahme zu diesem Vorschlag abzugeben.
Brüssel, den 23. März 2022
Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Christa SCHWENG