18.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 58/33


VERWALTUNGSKOMMISSION FÜR DIE KOORDINIERUNG DER SYSTEME DER SOZIALEN SICHERHEIT

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN

(2021/C 58/04)

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2018

Anwendung des Artikels 64 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (1)

I.

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2018 Familienangehörigen gewährt wurden, die nicht im selben Staat wohnen wie die versicherte Person (gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (2)), sind folgende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Altersklasse

Jährlich

Netto monatlich

x = 0,20

Zypern

unter 20 Jahre

363,31 EUR

24,22 EUR

20-64 Jahre

368,17 EUR

24,54 EUR

65 Jahre und älter

1 534,74 EUR

102,32 EUR

Schweden

unter 20 Jahre

15 052,14 SEK

1 003,48 SEK

20-64 Jahre

21 823,53 SEK

1 454,90 SEK

65 Jahre und älter

66 546,36 SEK

4 436,42 SEK

II.

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2018 Personen im Ruhestand und ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 24 Absatz 1 und den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gewährt wurden, sind folgende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Altersklasse

Jährlich

Netto monatlich x = 0,20

Netto monatlich

x = 0,15  (3)

Zypern

unter 20 Jahre

363,31 EUR

24,22 EUR

25,73 EUR

20-64 Jahre

368,17 EUR

24,54 EUR

26,08 EUR

65 Jahre und älter

1 534,74 EUR

102,32 EUR

108,71 EUR

Schweden

unter 20 Jahre

15 052,14 SEK

1 003,48 SEK

1 066,19 SEK

20-64 Jahre

21 823,53 SEK

1 454,90 SEK

1 545,83 SEK

65 Jahre und älter

66 546,36 SEK

4 436,42 SEK

4 713,70 SEK

DURCHSCHNITTSKOSTEN FÜR SACHLEISTUNGEN — 2019

Anwendung des Artikels 64 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009

I.

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2019 Familienangehörigen gewährt wurden, die nicht im selben Mitgliedstaat wohnen wie die versicherte Person (gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004), sind folgende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Altersklasse

Jährlich

Netto monatlich

x = 0,20

Spanien

unter 20 Jahre

582,28 EUR

38,82 EUR

20-64 Jahre

888,20 EUR

59,21 EUR

65 Jahre und älter

4 696,52 EUR

313,10 EUR

II.

Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge für Sachleistungen, die im Jahr 2019 Personen im Ruhestand und ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 24 Absatz 1 und den Artikeln 25 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gewährt wurden, sind folgende Durchschnittskosten heranzuziehen:

 

Altersklasse

Jährlich

Netto monatlich x = 0,20

Netto monatlich

x = 0,15  (4)

Spanien

unter 20 Jahre

582,28 EUR

38,82 EUR

41,24 EUR

20-64 Jahre

888,20 EUR

59,21 EUR

62,91 EUR

65 Jahre und älter

4 696,52 EUR

313,10 EUR

332,67 EUR


(1)  ABl. L 284 vom 30.10.2009, S. 1.

(2)  ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 1.

(3)  Die auf den monatlichen Pauschalbetrag angewendete Kürzung beträgt 15 % (x = 0,15) für Personen im Ruhestand und ihre Familienangehörigen, wenn der zuständige Mitgliedstaat nicht in Anhang IV der Grundverordnung aufgeführt ist (Artikel 64 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009).

(4)  Die auf den monatlichen Pauschalbetrag angewendete Kürzung beträgt 15 % (x = 0,15) für Personen im Ruhestand und ihre Familienangehörigen, wenn der zuständige Mitgliedstaat nicht in Anhang IV der Grundverordnung aufgeführt ist (Artikel 64 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009).