14.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 504/43


Mitteilung an die Person, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/2198 des Rates, und der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2192 des Rates, über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen unterliegt

(2021/C 504/16)

Der Person, die in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 des Rates (1), durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/2198 des Rates (2), und in Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2192 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen aufgeführt ist, wird Folgendes mitgeteilt:

Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführte Person in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen ist, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2015/1333 und der Verordnung (EU) 2016/44 Anwendung finden.

Die Person wird darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaats bzw. der jeweiligen Mitgliedstaaten (siehe Websites in Anhang IV der Verordnung (EU) 2016/44) beantragen kann, dass ihr die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 8 der Verordnung).

Die Person kann beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen vor dem 15. Mai 2022 beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird. Entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C.

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Den eingegangenen Bemerkungen wird bei der gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 und Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 durchzuführenden regelmäßigen Überprüfung der Liste der benannten Personen und Organisationen durch den Rat Rechnung getragen.

Die Person wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten kann.


(1)  ABl. L 206 vom 1.8.2015, S. 34.

(2)  ABl. L 445 I vom 13.12.2021, S. 21.

(3)  ABl. L 12 vom 19.1.2016, S. 1.

(4)  ABl. L 445 I vom 13.12.2021, S. 1.