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2.6.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 209/3 |
Schlussfolgerungen des Rates zur
Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche
(2021/C 209/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
UNTER HINWEIS AUF
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1. |
die Notwendigkeit, angesichts der COVID-19-Pandemie beispiellose Anstrengungen zur Förderung der Resilienz und des Wandels in der EU zu unternehmen, wie in den vom Europäischen Rat auf seiner Sondertagung vom 17. bis 21. Juli 2020 angenommenen Schlussfolgerungen dargelegt (1); |
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2. |
die Entschlossenheit, rasch entscheidende politische Maßnahmen zu ergreifen, um die Kultur- und Kreativbranche in Krisenzeiten und darüber hinaus zu unterstützen, wie die für Kultur, Medien und audiovisuelle Medien zuständigen Ministerinnen und Minister der EU auf ihren drei informellen Videokonferenzen unter kroatischem und deutschem Vorsitz ausgeführt haben; |
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3. |
die Anzahl der außerordentlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche, die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie ergriffen haben; |
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4. |
die Bedeutung der europäischen Säule sozialer Rechte, wenn es darum geht, bei der Erholung oder beim digitalen und ökologischen Wandel niemanden zurückzulassen; |
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5. |
die politische Einigung über das Programm Kreatives Europa (2021-2027) mit einem aufgestockten Budget im neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR); |
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6. |
die Annahme eines Aktionsplans durch die Europäische Kommission, mit dem die Erholung und Transformation der Medien und des audiovisuellen Sektors unterstützt werden soll; |
IN ANBETRACHT
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7. |
der entscheidenden Rolle der Kultur für die europäische Identität und des wesentlichen Beitrags, den sie durch ihren Eigenwert und ihre bedeutende soziale und wirtschaftliche Wirkung zur Vitalität, Inklusivität, zum demokratischen Funktionieren und zum Wohlstand unserer Gesellschaften leistet; |
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8. |
des Potenzials der Kultur als Quelle von Ideen und als Mittel, um neue Lösungen zu finden, Diskriminierung zu bekämpfen und soziale Bindungen zu verstärken, neue Solidarität zu schaffen, Räume zu beleben und unsere Fähigkeit zur besseren Bewältigung gegenwärtiger und künftiger Herausforderungen zu stärken; |
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9. |
der Anerkennung der Kultur- und Kreativbranche als eines der wesentlichen Ökosysteme der europäischen Wirtschaft und ihres Potenzials als Triebfeder als Triebfeder wirtschaftlicher Entwicklung; |
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10. |
der Fähigkeit von Künstlern und Künstlerinnen, Performern und Kulturschaffenden, sich an die Herausforderungen der derzeitigen Krise anzupassen und neue und innovative Wege, insbesondere im digitalen Umfeld, zu finden, um ihrem Publikum Inhalte zu bieten und neues Publikum anzuziehen; |
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11. |
der beispiellosen Notwendigkeit, die kulturellen und kreativen Ökosysteme wiederaufzubauen und sich dabei die Lehren aus den Herausforderungen aufgrund der COVID-19-Krise zunutze zu machen; |
IN DER ERWÄGUNG, DASS
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12. |
die derzeitige Krise strukturelle Herausforderungen in der Kultur- und Kreativbranche bloßgelegt hat und eine sofortige Reaktion sowie weitreichende und ehrgeizige Maßnahmen erfordert, die im Hinblick auf die Stärkung der Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche, insbesondere ihrer Künstler und Künstlerinnen sowie der hauptberuflich in dieser Branche tätigen Menschen, wegweisend sind; |
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13. |
es von entscheidender Bedeutung ist, die Kultur- und Kreativbranche zu stärken, insbesondere die von der derzeitigen Krise am stärksten betroffenen Sektoren, indem ihre Anfälligkeit angegangen und Fairness und Gleichstellung für alle gefördert werden, wobei der Situation von Künstlerinnen und hauptberuflich in dieser Branche tätigen Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist — |
WEIST AUF FOLGENDES HIN:
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14. |
Die Kultur- und Kreativbranche gehört zu den Sektoren, die am stärksten von der COVID-19-Krise betroffen sind, und zwar wegen ihrer einzigartigen Merkmale wie dem direkten Kontakt mit dem Publikum und aufgrund der Tatsache, dass viele — wenn auch nicht alle — Kulturstätten geschlossen und Kulturveranstaltungen abgesagt wurden, was zu großen wirtschaftlichen Problemen geführt hat. |
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15. |
Viele Angehörige der Kultur- und Kreativbranche, darunter die anfälligsten von ihnen, sind mit großer Unsicherheit konfrontiert, da es oftmals keinen Sozialschutz und keine Arbeitslosenunterstützung gibt, weil Berufstätigkeit im Kulturbereich häufig durch prekäre Kurzzeitverträge gekennzeichnet ist und die Selbstständigentätigkeit stark verbreitet ist. |
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16. |
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie (sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige) Kultureinrichtungen und -organisationen, die den größten Teil der Kultur- und Kreativbranche ausmachen und zur kulturellen Vielfalt beitragen, benötigen aufgrund ihrer Anfälligkeit für die negativen Auswirkungen von Krisen maßgeschneiderte Maßnahmen. |
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17. |
Viele Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende haben ihre Arbeit und ihre kreativen Prozesse rasch online präsentiert, stehen aber vor dem Problem, sich nachhaltige Einkommensquellen zu sichern, während die Nutzung und die Einkünfte sehr großer Online-Plattformen zunehmen. |
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18. |
Der Zugang zur Kultur hat sich als sehr wichtig für das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger und den Zusammenhalt der Gesellschaften erwiesen, kann aber auch weiterhin im Interesse der Gesundheit eingeschränkt werden. |
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19. |
Die zur Bekämpfung der Pandemie erlassenen Beschränkungen wirken sich auf die Mobilität von Angehörigen der Kultur- und Kreativberufe und die Verbreitung kultureller Werke aus und stellen somit Herausforderungen für die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die Fortsetzung des Dialogs und des Austauschs sowie für die grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten dar. |
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20. |
Die Pandemie hat auch Partner aus der Kultur- und Kreativbranche in Drittländern getroffen, weshalb es wichtig ist, Solidarität zu zeigen und mit ihnen im Rahmen der internationalen Kulturbeziehungen und des auswärtigen Handelns bei ihren Bemühungen um eine nachhaltige Erholung und Entwicklung zusammenzuarbeiten. |
LEGT UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄßIGKEIT, DER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHE DER MITGLIEDSTAATEN SOWIE DER ROLLE UND AUTONOMIE DER SOZIALPARTNER DIE FOLGENDEN SECHS PRIORITÄTEN FEST, UM DIE ERHOLUNG DER KULTUR- UND KREATIVBRANCHE HIN ZU GRÖßERER RESILIENZ UND NACHHALTIGKEIT ZU FÖRDERN:
I. VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU DEN VERFÜGBAREN FINANZMITTELN
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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21. |
die Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um die Erholung von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu ermöglichen und die Kultur- und Kreativbranche widerstandsfähiger gegen künftige Krisen zu machen, indem die strukturellen Herausforderungen der Kultur- und Kreativbranche angegangen werden und gegebenenfalls geeignete und effiziente Förderregelungen umgesetzt werden; |
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22. |
Synergien zwischen den für die Kultur- und Kreativbranche relevanten EU-Programmen wie Kreatives Europa, Erasmus+, Horizont Europa, InvestEU, Digitales Europa, den kohäsionspolitischen Fonds und dem Aufbauinstrument der Europäischen Union zu fördern; |
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23. |
die Antragsverfahren zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand bei den Förderprogrammen so weit wie möglich abzubauen; |
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24. |
danach zu streben, dass niemand zurückgelassen wird und dass die Finanzierungsmechanismen den spezifischen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Selbstständigen, der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen und der (sowohl gewinnorientierten als auch gemeinnützigen) Einrichtungen und Organisationen im Kulturbereich gerecht werden; |
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25. |
maßgeschneiderte Informationen über Finanzierungs- und Kofinanzierungsmöglichkeiten, die der Kultur- und Kreativbranche zur Verfügung stehen, über Strukturen in den Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche sowie über die zuständigen Stellen, Agenturen oder Kontaktstellen der EU-Programme auszutauschen und den Dialog zwischen diesen Akteuren zu intensivieren, damit die Kultur- und Kreativbranche rechtzeitig Informationen und Beratung erhält; |
ERSUCHT DIE KOMMISSION,
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26. |
eine gemeinsame zentrale Anlaufstelle für sachdienliche, regelmäßig aktualisierte, leicht verständliche, leicht zugängliche und maßgeschneiderte Informationen über die Finanzierungsmöglichkeiten in allen EU-Amtssprachen bereitzustellen und somit allen Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche einen raschen Zugang zu Informationen über die einschlägigen Finanzierungsprogramme der EU zu ermöglichen; |
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27. |
die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Kultur- und Kreativbranche im Hinblick auf eventuell erforderliche Anpassungen zu evaluieren; |
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28. |
bei der Umsetzung von Unterstützungsmaßnahmen und der EU-Finanzierungsprogramme weiterhin eng mit den Interessenträgern zusammenzuarbeiten, damit gewährleistet ist, dass die verfügbaren Mittel insbesondere unter unvorhergesehenen Umständen dem Bedarf des Sektors gerecht werden; |
II. STÄRKUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT DER ANGEHÖRIGEN DER KULTUR- UND KREATIVBRANCHE
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,
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29. |
innerhalb der geeigneten Rahmenbedingungen die Weiterentwicklung eines fairen und nachhaltigen Arbeitsmarktes, einschließlich des Sozialschutzes für die Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche, in engem Dialog mit den Sektoren zu fördern, bei der den Besonderheiten kultureller und kreativer Tätigkeiten Rechnung getragen wird (2); |
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30. |
einen ständigen Dialog und Austausch mit den Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche zu fördern und sie zu ermutigen, Probleme frühzeitig zu melden und Lösungen weiterzugeben; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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31. |
die Weiterentwicklung neuer, den wirtschaftlichen, digitalen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen entsprechender Geschäftsmodelle durch die Kultur- und Kreativbranche beispielsweise durch die Nutzung des Potenzials von Daten zu fördern; |
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32. |
Schulungsmöglichkeiten zum Erwerb unternehmerischer, digitaler, finanzieller und verwaltungstechnischer Kompetenzen und zum Aufbau von Kapazitäten in Bezug auf geistiges Eigentum sowie die allgemeine Widerstandsfähigkeit der Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche zu fördern; |
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33. |
die Erforschung neuer Möglichkeiten und Mittel zur Sicherung des Einkommens von Künstlerinnen und Künstlern zu ermutigen, wobei über die Gruppe über den Status und die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden, die nach der offenen Koordinierungsmethode eingesetzt werden soll, der Status von Künstlerinnen und Künstlern erörtert und Gedanken über die Arbeitsbedingungen in der Kultur- und Kreativbranche und -industrie in Europa ausgetauscht werden sollen; |
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34. |
Bemühungen zu fördern, um die Kultur- und Kreativbranche besser vor Piraterie zu schützen; |
III. WEITERER AUSBAU VON MOBILITÄT UND ZUSAMMENARBEIT
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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35. |
geeignete Schritte zu unternehmen, um die Zusammenarbeit, auch mit Drittländern, weiter zu fördern und die Freizügigkeit von Künstlerinnen und Künstlern und anderen Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche zu erleichtern, indem der Austausch, die Zusammenarbeit und die künstlerische Freiheit unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs gefördert werden; |
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36. |
weiter nach Lösungen für Mobilitätsprobleme zu suchen, die Künstlerinnen und Künstlern und anderen Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche den Umgang mit den mit der grenzüberschreitenden Mobilität verbundenen unterschiedlichen Verwaltungspraktiken erleichtern; |
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37. |
die bereichsübergreifende Zusammenarbeit in der Kunst zu fördern und gegebenenfalls die diesbezüglichen Regeln zu vereinfachen; |
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38. |
die erforderliche Flexibilität zu fördern, damit die europäischen Mittel für Mobilität so umgeschichtet werden können, dass dem dringendsten Bedarf des Sektors entsprochen wird, wenn Reisebeschränkungen gelten; |
IV. BESCHLEUNIGUNG DES DIGITALEN UND ÖKOLOGISCHEN WANDELS
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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39. |
die Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche zur Weiterqualifizierung zu ermutigen, damit sie effektiv Zugang zum digitalen Raum haben, ihn nutzen, von ihm profitieren und dort im Wettbewerb bestehen können, wobei der Rolle sehr großer Online-Plattformen Rechnung zu tragen ist; |
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40. |
die Chancen, die die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (3) und die Urheberrechtsrichtlinie (4) bieten, zu nutzen, um der Kultur- und Kreativbranche die Erholung zu erleichtern; |
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41. |
die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Kultur- und Kreativbranche und dem Umwelt- und Technologiesektor zu unterstützen, Innovation sowohl in der Kultur als auch in der Industrie zu fördern und Sprachtechnologien und digitale Technologien, z. B. künstliche Intelligenz, in vollem Umfang zu nutzen; |
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42. |
wo immer dies angebracht ist, die kulturelle Bildung für alle Generationen im Hinblick auf eine fundiertere Einstellung der Verbraucherschaft gegenüber einer größeren Vielfalt kultureller Produktionen zu fördern; |
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43. |
die wichtige transformative Rolle hervorzuheben, die die Kultur- und Kreativbranche als Motor der Nachhaltigkeit spielt, und nach Möglichkeit günstige Bedingungen für alle Kulturakteure zu schaffen, damit sie ihr Potenzial zur Bekämpfung des Klimawandels, u. a. durch die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks ihrer Tätigkeiten, voll ausschöpfen; |
V. VERTIEFUNG DES WISSENS UND VERBESSERUNG DER VORSORGE IM HINBLICK AUF KÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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44. |
beispielsweise durch Forschung, Kartierung und einen ständigen engen Dialog mit den Interessenträgern, einschließlich der lokalen Gemeinschaften, eine gründliche und detaillierte Kenntnis der spezifischen Bedürfnisse, Merkmale und Schwachstellen der einzelnen Kultur- und Kreativsektoren entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern; |
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45. |
die Weitergabe von Know-how, bewährten Verfahren und Informationen darüber, wie die Erholung der Kultur- und Kreativbranche am wirksamsten angekurbelt werden kann (z. B. Maßnahmen des Wiederaufbauplans) zu erleichtern und der Vorsorge für unerwartete Ereignisse und Unwägbarkeiten, die diese Sektoren in Zukunft beeinträchtigen könnten, große Aufmerksamkeit zu widmen; |
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46. |
das kulturelle Erbe noch stärker zu schützen, indem Nachhaltigkeit und Katastrophenresilienz als integrale Bestandteile der Verwaltung des Kulturerbes in den Mittelpunkt gerückt werden; |
VI. BERÜCKSICHTIGUNG DER KULTURSZENEN UND LOKALEN GEMEINSCHAFTEN
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,
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47. |
die Bedürfnisse und Ansichten von Kulturszenen und lokalen Gemeinschaften als Orientierungshilfe für die Festlegung von Prioritäten für kulturpolitische Maßnahmen, Strategien und Programme zu berücksichtigen und dadurch den Tätigkeiten und Ideen der Kultursphäre eine maximale gesellschaftliche Wirkung zu verschaffen; |
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48. |
Partnerschaften zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und anderen Politikbereichen (z. B. Gesundheit, Bildung, Jugend, Wissenschaft, Forschung und Innovation, Umwelt, Beschäftigung, Soziales, Tourismus) weiter zu fördern, um vom Nutzen der Kultur für das Wohlergehen und die Nachhaltigkeit zu profitieren, indem gegebenenfalls die vorhandenen Strukturen und Programme umfassend genutzt werden; |
ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN,
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49. |
Verbindungen zwischen den Kulturszenen, den lokalen Gemeinschaften, den Behörden und den Angehörigen der Kultur- und Kreativbranche, wo dies möglich ist, zu ermutigen, wobei der ausgeprägte Bottom-up-Charakter kultureller und kreativer Ökosysteme zu berücksichtigen ist; |
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50. |
die soziale Vernetzung durch Kultur als wertvolle Antwort auf die Auswirkungen der sozialen Distanzierung und der digitalen Interaktion zu fördern; |
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51. |
das kulturelle Bewusstsein in den Gesellschaften durch die Förderung der aktiven kulturellen Teilhabe und des gleichberechtigten Zugangs zu Kultur für alle gesellschaftlichen Schichten, einschließlich der am stärksten ausgegrenzten und hilfsbedürftigen Bevölkerungsgruppen, zu fördern; |
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52. |
den Kultureinrichtungen nahezulegen, innovative Konzepte und Methoden zu entwickeln, um unterschiedliches Publikum anzuziehen;
FORDERT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF, SICH ÜBER BEWÄHRTE VERFAHREN AUSZUTAUSCHEN UND BIS 2023 IN BEZUG AUF DIESE SCHLUSSFOLGERUNGEN BILANZ ZU ZIEHEN. |
(1) EUCO 10/20.
(2) Empfehlung des Rates vom 8. November 2019 zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige (ABl. C 387 vom 15.11.2019, S. 1).
(3) Richtlinie (EU) 2010/13/EU, geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/1808.
(4) Richtlinie (EU) 2019/790.
ANHANG
Referenzdokumente
Europäischer Rat
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, angenommen auf seiner Sondertagung vom 17. bis 21. Juli 2020 (EUCO 10/20)
Eine neue Strategische Agenda 2019-2024 (vom Europäischen Rat am 20. Juni 2019 angenommen)
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (Dok. EUCO 19/1/17 REV 1).
Ministererklärungen
Erklärung zur Kultur während der COVID-19-Krise (April 2020)
The Bucharest Declaration of the Ministers of Culture and their representatives on the role of culture in building Europe’s future (Bukarester Erklärung der Ministerinnen und Minister für Kultur und ihrer Vertreter zur Rolle der Kultur bei der Gestaltung der Zukunft Europas‚ nur EN) (April 2019)
Rat der Europäischen Union
Schlussfolgerungen des Rates zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2019-2022) (ABl. C 193 vom 9.6.2020, S. 20)
Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes (ABl. C 186 vom 5.6.2020, S. 1)
Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 410, 6.12.2019, S. 1)
Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 6)
Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12)
Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Mittel unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsentwicklung (ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 4)
Schlussfolgerungen des Rates zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion (ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 13)
Schlussfolgerungen des Rates zu mobilitätsspezifischen Informationsdiensten für Künstler und Kulturschaffende (ABl. C 175 vom 15.6.2011, S. 5)
Europäische Kommission
Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels (COM(2020) 784 final)
Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen — Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU (COM(2020) 760 final)
Die Stunde Europas — Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen (COM(2020) 456 final)
Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final)
Eine neue europäische Agenda für Kultur (COM(2018) 267 final)
Europäisches Parlament
Entschließung vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa (2020/2708(RSP))
Entschließung vom 7. Juni 2007 zum Sozialstatut der Künstler und Künstlerinnen (2006/2249(INI))
Bericht vom 25. Februar 1999 über die Lage und die Rolle der Künstler in der Europäischen Union (A4-0103/99)
UNESCO
Kultur in der Krise: Leitfaden für Maßnahmen für eine widerstandsfähige Kreativbranche (2020)
Kultur und Arbeitsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler: Durchführung der Empfehlung zum Status des Künstlers/der Künstlerin von 1980 (2019)
Empfehlung zum Status des Künstlers/der Künstlerin, 1980