22.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 518/6


Veröffentlichung einer Mitteilung über die Genehmigung einer Standardänderung der Produktspezifikation eines Namens im Weinsektor gemäß Artikel 17 Absätze 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission

(2021/C 518/04)

Die Veröffentlichung der vorliegenden Mitteilung erfolgt gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (1).

MITTEILUNG EINER STANDARDÄNDERUNG ZUR ÄNDERUNG DES EINZIGEN DOKUMENTS

„Saint-Amour“

PDO-FR-A1028-AM02

Datum der Mitteilung: 12. Oktober 2021

BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG DER GENEHMIGTEN ÄNDERUNG

1.   Geografisches Gebiet

In Kapitel I Abschnitt IV Nummer 1 der Produktspezifikation werden nach „Saône-et-Loire“ die Worte „auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2019“ angefügt.

Mit dieser redaktionellen Änderung wird auf den vom französischen Statistikinstitut INSEE herausgegebenen amtlichen Gemeindeschlüssel in der Fassung von 2019 Bezug genommen und damit die Abgrenzung des geografischen Gebiets auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Die Ausdehnung des geografischen Gebiets bleibt dabei unverändert.

Die Wörter „der Ausbau“ werden durch das Wort „Wein“ ergänzt.

Der Ausdruck „finden […] statt“ wird durch „erfolgen“ ersetzt.

Punkt 6 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

Außerdem wird ein Satz hinzugefügt, der die Marktteilnehmer über die Verfügbarkeit von kartografischen Unterlagen in Bezug auf das geografische Gebiet auf der Website des INAO (Institut national de l’origine et de la qualité – Nationales Institut für Ursprung und Qualität) informiert.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

2.   Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

In Kapitel I Abschnitt IV Nummer 3 der Produktspezifikation werden nach „folgenden Gemeinden“ die Worte „auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels für das Jahr 2019“ angefügt.

Mit dieser redaktionellen Änderung wird für die Abgrenzung des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft auf den vom französischen Statistikinstitut INSEE herausgegebenen amtlichen Gemeindeschlüssel in der Fassung von 2019 Bezug genommen.

Die Ausdehnung dieses Gebiets bleibt dabei unverändert.

Durch diese Bezugnahme wird die Festlegung des Gebiets in unmittelbarer Nachbarschaft rechtlich abgesichert, damit sich spätere Zusammenlegungen oder Teilungen von Gemeinden oder Gemeindeteilen oder Namensänderungen nicht hierauf auswirken.

Die Liste der Gemeinden, aus denen das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft besteht, wurde ebenfalls ohne Änderung der Ausdehnung aktualisiert, um den vor 2019 erfolgten administrativen Änderungen Rechnung zu tragen.

Die Rubrik „Weitere Bedingungen“ des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

3.   Verbringung zwischen zugelassenen Lagerinhabern

Kapitel I Abschnitt IX Punkt 5 Buchstabe b der Produktspezifikation betreffend den Zeitpunkt der Verbringung der Weine zwischen zugelassenen Lagerinhabern wird gestrichen.

Die Mindestdauer des Weinausbaus und das Datum für das Inverkehrbringen der Weine machen es erforderlich, eine Verbringung der Weine zwischen den Marktteilnehmern zu erleichtern. Es ist nicht zielführend, selbst ein früheres Datum festzulegen, vor dem eine Verbringung der Weine nicht stattfinden darf.

Der Titel von Kapitel I Abschnitt IX Punkt 5 wird entsprechend geändert, indem „für die Verbringung der Erzeugnisse und“ gestrichen wird.

Das Einzige Dokument wird von diesen Änderungen der Produktspezifikation nicht berührt.

4.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet – Beschreibung der menschlichen Einflüsse, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

In Kapitel I Abschnitt X Punkt 1 Buchstabe b der Produktspezifikation werden die Worte „nimmt von“ aus dem Satz, der mit „Der Weinhandel in der Region Beaujolais nimmt von expandierte“ beginnt, gestrichen.

Punkt 8 des Einzigen Dokuments wird entsprechend geändert.

5.   Übergangsmaßnahmen

In Kapitel I Abschnitt XI Punkt 1 Buchstabe a der Produktspezifikation wird vor „bis einschließlich zur Lese im Jahr 2034“ der Ausdruck „spätestens“ angefügt, um die für diese Maßnahme geltenden Bedingungen genauer anzugeben.

Nummer 3 wird gestrichen, da der Zeitraum, in dem die Erzeuger eine spezifische Maßnahme in Bezug auf eine Verkürzung der Ausbauzeit und somit auf eine Vorverlegung des Zeitpunkts der Abgabe an den Verbraucher in Anspruch nehmen konnten, abgelaufen ist.

Das Einzige Dokument wird von diesen Änderungen der Produktspezifikation nicht berührt.

6.   Aspekte in Bezug auf die Kontrolle der Produktspezifikation

Die Marktteilnehmer werden künftig von einer Zertifizierungsstelle kontrolliert und das Wort „Inspektionsplan“ wird in den einschlägigen Absätzen in Kapitel II und Kapitel III der Produktspezifikation durch das Wort „Kontrollplan“ ersetzt.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

Verweise auf die Kontrollstelle

In Kapitel III Abschnitt II der Produktspezifikation: Die redaktionellen Vorgaben für diesen Teil wurden seit der Genehmigung der Produktspezifikation im Dezember 2011 dahin gehend geändert, dass nicht mehr die vollständigen Kontaktdaten der Kontrollbehörde angegeben werden, soweit die Kontrollen von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt werden.

Das Einzige Dokument wird von dieser Änderung nicht berührt.

EINZIGES DOKUMENT

1.   Name(n)

Saint-Amour

2.   Art der geografischen Angabe

g. U. – geschützte Ursprungsbezeichnung

3.   Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1.

Wein

4.   Beschreibung des Weines/der Weine

KURZBESCHREIBUNG

Bei den Weinen handelt es sich um trockene, stille Rotweine. Die Weine weisen einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 10,5 % vol auf.

Der Gesamtalkoholgehalt der Weine darf nach der Anreicherung 13 % vol nicht überschreiten.

Zum Zeitpunkt der Abfüllung beträgt der Apfelsäuregehalt der Weine höchstens 0,4 g/l.

Die fertigen Weine, die in den Handel gebracht werden dürfen, weisen die folgenden Analysewerte auf:

Maximaler Gehalt an vergärbaren Zuckern (Glucose und Fructose): 3 g/l

Für den maximalen Gesamtalkoholgehalt, den minimalen vorhandenen Alkoholgehalt, den Mindestgesamtsäuregehalt und den maximalen Gehalt an Schwefeldioxid gelten die in den Vorschriften auf Unionsebene festgelegten Werte.

Die Farbe der Weine, die für einen baldigen Verzehr hergestellt werden, ist leuchtend rubinrot. Die Weine sind körperreich, zart und fruchtig, originell und komplex.

Sie sind elegant und entfalten häufig feine und dezente Aromen von roten Beeren, Blumen sowie manchmal von Steinobst.

Die Farbe der Weine, die für eine längere Lagerung geeignet sind, ist intensiv und bewegt sich zwischen purpurfarben und dunklem granatrot. Die Nase der Weine weist häufig Aromen von Kirschwasser und Gewürzen auf. Die Struktur am Gaumen ist sinnlich, ölig und körperreich und überzeugt durch ihre Ausgewogenheit zwischen Kraft, Komplexität und Eleganz.

ALLGEMEINE ANALYSEMERKMALE

Allgemeine Analysemerkmale

Maximaler Gesamtalkoholgehalt (in % vol):

 

Minimaler vorhandener Alkoholgehalt (in % vol):

 

Mindestgesamtsäure:

in Milliäquivalent pro Liter

Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure (in Milliäquivalent pro Liter):

14,17

Maximaler Gehalt an Schwefeldioxid (in mg/l):

 

5.   Weinbereitungsverfahren

5.1.   Spezifische önologische Verfahren

1.   Spezifisches önologisches Verfahren

Die Verwendung von Holzchips ist untersagt.

Der Gesamtalkoholgehalt der Weine darf nach der Anreicherung 13 % vol nicht überschreiten.

Anreicherungsverfahren durch Wasserentzug sind bis zu einem Konzentrationsgrad von 10 % zulässig.

Die Weine werden mindestens bis zum 15. Januar des auf das Jahr der Lese folgenden Jahres ausgebaut.

Darüber hinaus müssen die Weine hinsichtlich der önologischen Verfahren allen auf Unionsebene geltenden und in dem französischen Gesetzbuch über Landwirtschaft und Seefischerei (Code rural et de la pêche maritime) vorgesehenen Verpflichtungen genügen.

2.   Anbauverfahren

Pflanzdichte

Die Reben weisen eine Pflanzdichte von mindestens 6 000 Stöcken pro Hektar auf.

Der Abstand zwischen den Rebzeilen beträgt höchstens 2,10 m und der Abstand zwischen den Stöcken einer Zeile muss mindestens 0,80 m betragen.

Sofern die Bepflanzungsdichte von mindestens 6 000 Rebstöcken pro Hektar gewahrt ist, darf der Abstand zwischen den Rebzeilen zum Zwecke der Mechanisierung bis zu 3 m betragen.

Schnittregeln

Der Schnitt muss am 15. Mai abgeschlossen sein.

Die Weine stammen von kurz geschnittenen Reben (Gobelet-, Fächer- oder Cordon-de-Royat-Erziehung, einfach, doppelt oder V-förmig) mit höchstens 10 Augen je Stock.

An jedem Stock verbleiben 3 bis 5 Zapfen, wobei jeder Zapfen höchstens 2 Augen trägt. Zur Verjüngung kann an jedem Stock auch ein an einem Geiztrieb aus dem altem Holz geschnittener Zapfen mit höchstens 2 Augen verbleiben.

Beim Erziehungsschnitt oder beim Wechsel der Schnittmethode werden die Reben mit höchstens 12 Augen pro Stock beschnitten.

Die Bewässerung ist untersagt.

Bestimmungen betreffend die maschinelle Lese

Die Höhe des Leseguts in den Behältern, die für den Transport von der Parzelle zur Weinkellerei verwendet werden, darf 0,50 m nicht überschreiten.

Die Behälter müssen aus inertem, lebensmittelechtem Material gefertigt sein.

Die Ausrüstung für die Lese und den Transport des Leseguts muss mit einem geeigneten Wasserabfluss- oder Schutzsystem ausgestattet sein.

5.2.   Höchsterträge

1.

61 Hektoliter je Hektar

6.   Abgegrenztes geografisches gebiet

Traubenlese, Weinherstellung, Weinbereitung und Weinausbau erfolgen auf dem Gebiet der nachstehenden Gemeinde im Departement Saône-et-Loire gemäß dem amtlichen Gemeindeschlüssel für das Jahr 2019: Saint-Amour-Bellevue.

7.   Wichtigste Keltertraubensorte(n)

Gamay N

8.   Beschreibung des Zusammenhangs bzw. der Zusammenhänge

8.1.   Beschreibung der natürlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Das geografische Gebiet befindet sich an den Osthängen im Norden der Bergkette „Monts du Beaujolais“, 12 km südwestlich von Mâcon und 30 km nördlich von Villefranche-sur-Saône.

Saint-Amour-Bellevue im Süden des Departements Saône-et-Loire ist die einzige Gemeinde in dem Gebiet.

Das Gebiet umfasst vorrangig die Osthänge des „Mont de Bessay“ (auf 478 m Höhe) und die „Colline de l‘Eglise“ (auf 310 m Höhe), die flach bis in die Saône-Ebene abfällt. Die Landschaft zeigt sich hügelig mit einerseits etwas steileren, der Ortschaft zugewandten Hängen und andererseits flacheren Steigungen und Terrassen.

Der Großteil des geografischen Gebiets befindet sich auf einem granithaltigen Untergrund, der durch Verwitterungsprozesse zu Grus, einem körnigen Gestein, zerfallen ist, das in der Region „grès“ (Sandstein) oder „gore“ genannt wird. An manchen Stellen tritt neben feineren und lehmigeren Verwitterungsprodukten Glimmerschiefer hervor. Am Hang des „Mont de Bessay“ führte die Verwitterung einer Buntsandsteinschicht zu sandigen und nährstoffarmen Böden. Weiter unten befindet sich eine Schieferschicht, die zu lehmhaltigeren Böden zerfallen ist.

Die östlichen und südlichen Teile des geografischen Gebiets befinden sich auf Kolluvien oder Schwemmkegeln, die granitischem und triassischem Gestein aus dem Hinterland entstammen.

In dem für die Traubenlese abgegrenzten Parzellengebiet werden Böden verwendet, die sich vor allem durch die Produkte von verwittertem Granit und Sandstein auszeichnen, wie etwa stark filtrierender Grus in den steilen Hängen und lehmige, siliziumhaltige Böden mit steiniger Oberfläche in den Kolluvien und Schwemmkegeln des Vorlands. Diese Parzellen liegen auf 250 m bis 380 m Höhe, wobei der Hang meist nach Osten ausgerichtet ist.

Das Klima ist gemäßigt ozeanisch und unterliegt kontinentalen und südlichen Einflüssen (heiße Sommer, maximale Niederschlagsmengen im Herbst und Frühjahr). Dieses kontrastreiche Klima mit einer ausgeprägten Sommerhitze, die oft bis in den Herbst hineinreicht, ist für die Reben von großem Vorteil.

Die „Monts du Beaujolais“ schützen wesentlich vor Winden aus dem Westen und mildern somit den Einfluss des Ozeans ab. Der von den Bergen ausgelöste Föhneffekt verringert die Luftfeuchtigkeit und sorgt für mehr Sonnenlicht und weniger Niederschläge.

Das weite Saône-Tal spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, indem es für optimalen Lichteinfall sorgt und Temperaturunterschiede abschwächt.

8.2.   Beschreibung der menschlichen Faktoren, die für den Zusammenhang von Bedeutung sind

Der römische Legionär Amor entkam im Saint-Maurice-en-Valais des Jahres 286 einem Massaker, bei dem viele seiner Kameraden umgekommen sind. Als Flüchtling in Gallien wurde der Soldat Missionar, wobei sein Name im Dorf Saint-Amour verewigt wird.

Der Weinbau erlebte ab dem Ende des 15. Jahrhunderts einen starken Aufschwung mithilfe der Lyoner Bourgeoisie, die durch Seidenspinnerei und das Bankwesen zu Wohlstand gelangt war. Der Weinhandel in der Region Beaujolais expandierte im 18. Jahrhundert, was zu großen Veränderungen im Weinbau führte. Die großen Ländereien wurden zur Bewirtschaftung in Teilpachtbetriebe aufgeteilt, sogenannte „Métayages“, die in dem geografischen Gebiet noch heute von großer Bedeutung sind.

In den 1930er Jahren ergriff die „Union des producteurs“ (Erzeugerverband), angetrieben durch den Glauben und die Leidenschaft eines Mannes, Louis Dailly, die Initiative zur Anerkennung der kontrollierten Ursprungsbezeichnung. Diese erfolgte per Dekret vom 8. Februar 1946.

Das Weinbaugebiet hat sich ausschließlich Rotweinen verschrieben, die im Wesentlichen aus der Rebsorte Gamay N hergestellt werden.

Im Streben nach einem Qualitätswein haben die Erzeuger gelernt, das Rebwachstum zu kontrollieren, indem sie vor allem auf eine hohe Pflanzdichte und einen kurzen Rebschnitt in Verbindung mit einer Gobelet-Erziehung setzen.

Um eine gute Reifung der Trauben zu gewährleisten, achtet der Erzeuger darauf, dass eine ausreichend große Blattoberfläche der Sonne zugewandt ist. So können die Reben mit festen Spalieren erzogen werden, was auch die maschinelle Bearbeitung erleichtert.

Um eine optimale Extraktion der aromatischen und polyphenolischen Verbindungen aus den Trauben zu gewährleisten, setzen viele Erzeuger Verfahren ein, bei denen die Trauben während der Gärung in den Most eingetaucht werden. Diese Verfahren sorgen für eine gute Extraktion, während gleichzeitig der fruchtige Charakter der Weine erhalten bleibt. Da die Rebsorte Gamay N oxidationsempfindlich ist, bemühen sich die Erzeuger, die Trauben unversehrt und schnell zur Kellerei zu transportieren.

Zuweilen verkürzen die Erzeuger die Mazerationszeit, was zu leichteren Weinen führt, die früher konsumiert werden können.

Gemäß den Gepflogenheiten legen die Erzeuger höchsten Wert darauf, die auf den besten Parzellen geernteten Trauben von anderem Lesegut zu separieren und die Etiketten der Weine mit den Namen der renommiertesten Einzellagen zu versehen.

Bereits 1838 waren von den 509 Hektar des Gemeindegebiets 268 Hektar mit Weinreben bepflanzt. Diese Zahl hat sich kaum verändert, 2010 umfasst das Weinbaugebiet eine Fläche von etwa 300 Hektar. Die jährlich produzierte Menge Wein beläuft sich durchschnittlich auf 12 000 Hektoliter, die von 160 Erzeugern hergestellt werden. Auf die Selbstvermarktung auf dem Weingut entfallen dabei 17 % des Volumens.

8.3.   Wechselwirkungen zwischen den Faktoren

Dank ihrer Lage auf halber Hanghöhe können die Weinbauflächen, durch die „Monts du Beaujolais“ vor Westwinden geschützt, den Frühjahrsfrösten und dem morgendlichen Nebel der Saône-Ebene meistens entgehen und von maximaler Sonneneinstrahlung profitieren, während überschüssiges Regenwasser dank der Schräge des Hangs schnell abfließen kann.

Die Öffnung hin zur weiten Saône-Ebene sorgt für viel Sonnenlicht, was sich günstig auf die Fotosyntheseaktivität der Reben auswirkt. Durch die gemäßigte Höhenlage und die überwiegende Ausrichtung nach Süden ist eine optimale und gleichmäßige Reifung der Trauben sichergestellt, die zu Weinen mit interessanten Geschmacksnuancen und aromatischer Komplexität führen.

Die Böden der für die Traubenlese abgegrenzten Parzellen sind karg und filtrierend und liegen auf granit-, lehm- und siliziumhaltigem Untergrund. Sie führen zu einer angemessenen Beerenbildung und haben direkten Einfluss auf die Originalität des Weinaromas.

Unter diesen besonderen geografischen Bedingungen haben die Erzeuger über Generationen hinweg Techniken entwickelt, mit deren Hilfe das Potenzial der besonders gut an das Klima und die aus Granitgrus entstandenen Böden angepassten Rebsorte Gamay N optimal genutzt werden kann.

Ihr Know-how kommt traditionsgemäß in einem kurzen Zapfenschnitt und einer Gobelet-Erziehung, hohen Pflanzdichten, Anbauverfahren zur Eindämmung der Bodenerosion und angepassten Weinherstellungsverfahren zum Ausdruck. Ziel dabei ist die Erzeugung eines farbintensiven Ausgangsprodukts bei gleichzeitiger Gewährleistung von Finesse und Fruchtigkeit in den Weinen.

Die Parzellen weisen insbesondere an den Hängen des „Mont de Bessay“ Böden auf triassischem Sand auf, die für tanninbetonte Weine sorgen, während die Parzellen mit lehmigen, siliziumhaltigen Böden am unteren Teil des Hangs für leichtere Weine verantwortlich sind.

„Saint-Amour“ -Weine wurden stets geschätzt und genießen ein hohes Ansehen. Bereits 1816 stuft Jullien in seinem Werk „Topographie de tous les vignobles connus“ (Topografie aller bekannten Weinbaugebiete) die „gefälligen Weine“ von „Saint-Amour“ in die „vierte Klasse“ ein.

9.   Weitere wesentliche Bedingungen (Verpackung, Kennzeichnung, sonstige Anforderungen)

Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Ausnahme von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

Beschreibung der Bedingung:

Das Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft, für das in Bezug auf Herstellung, Bereitung und Ausbau der Weine eine Ausnahmeregelung gilt, umfasst das Gebiet der folgenden Gemeinden auf der Grundlage des amtlichen Gemeindeschlüssels des Jahres 2019:

Departement Côte-d’Or:

Agencourt, Aloxe-Corton, Ancey, Arcenant, Argilly, Autricourt, Auxey-Duresses, Baubigny, Beaune, Belan-sur-Ource, Bévy, Bissey-la-Côte, Bligny-lès-Beaune, Boncourt-le-Bois, Bouix, Bouze-lès-Beaune, Brion-sur-Ource, Brochon, Cérilly, Chamboeuf, Chambolle-Musigny, Channay, Charrey-sur-Seine, Chassagne-Montrachet, Châtillon-sur-Seine, Chaumont-le-Bois, Chaux, Chenôve, Chevannes, Chorey-lès-Beaune, Clémencey, Collonges-lès-Bévy, Combertault, Comblanchien, Corcelles-les-Arts, Corcelles-les-Monts, Corgoloin, Cormot-Vauchignon, Corpeau, Couchey, Curley, Curtil-Vergy, Daix, Dijon, Ebaty, Echevronne, Epernay-sous-Gevrey, L’Etang-Vergy, Etrochey, Fixin, Flagey-Echézeaux, Flavignerot, Fleurey-sur-Ouche, Fussey, Gerland, Gevrey-Chambertin, Gilly-lès-Cîteaux, Gomméville, Grancey-sur-Ource, Griselles, Ladoix-Serrigny, Lantenay, Larrey, Levernois, Magny-lès-Villers, Mâlain, Marcenay, Marey-lès-Fussey, Marsannay-la-Côte, Massingy, Mavilly-Mandelot, Meloisey, Merceuil, Messanges, Meuilley, Meursanges, Meursault, Molesme, Montagny-lès-Beaune, Monthelie, Montliot-et-Courcelles, Morey-Saint-Denis, Mosson, Nantoux, Nicey, Noiron-sur-Seine, Nolay, Nuits-Saint-Georges, Obtrée, Pernand-Vergelesses, Perrigny-lès-Dijon, Plombières-lès-Dijon, Poinçon-lès-Larrey, Pommard, Pothières, Premeaux-Prissey, Prusly-sur-Ource, Puligny-Montrachet, Quincey, Reulle-Vergy, La Rochepot, Ruffey-lès-Beaune, Saint-Aubin, Saint-Bernard, Saint-Philibert, Saint-Romain, Sainte-Colombe-sur-Seine, Sainte-Marie-la-Blanche, Santenay, Savigny-lès-Beaune, Segrois, Tailly, Talant, Thoires, Vannaire, Velars-sur-Ouche, Vertault, Vignoles, Villars-Fontaine, Villebichot, Villedieu, Villers-la-Faye, Villers-Patras, Villy-le-Moutier, Vix, Volnay, Vosne-Romanée, Vougeot

Departement Rhône:

Alix, Anse, L’Arbresle, Les Ardillats, Arnas, Bagnols, Beaujeu, Belleville-en-Beaujolais, Belmont-d’Azergues, Blacé, Le Breuil, Bully, Cercié, Chambost-Allières, Chamelet, Charentay, Charnay, Chasselay, Châtillon, Chazay-d’Azergues, Chénas, Chessy, Chiroubles, Cogny, Corcelles-en-Beaujolais, Dardilly, Denicé, Deux Grosnes (nur der Teil, der dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Avenas entspricht), Dracé, Emeringes, Fleurie, Fleurieux-sur-l’Arbresle, Frontenas, Gleizé, Juliénas, Jullié, Lacenas, Lachassagne, Lancié, Lantignié, Légny, Létra, Limas, Lozanne, Lucenay, Marchampt, Marcy, Moiré, Montmelas-Saint-Sorlin, Morancé, Odenas, Le Perréon, Pommiers, Porte des Pierres Dorées, Quincié-en-Beaujolais, Régnié-Durette, Rivolet, Sain-Bel, Saint-Clément-sur-Valsonne, Saint-Cyr-le-Chatoux, Saint-Didier-sur-Beaujeu, Saint-Etienne-des-Oullières, Saint-Etienne-la-Varenne, Saint-Georges-de-Reneins, Saint-Germain-Nuelles, Saint-Jean-des-Vignes, Saint-Julien, Saint-Just-d’Avray, Saint-Lager, Saint-Romain-de-Popey, Saint-Vérand, Sainte-Paule, Salles-Arbuissonnas-en-Beaujolais, Sarcey, Taponas, Ternand, Theizé, Val d’Oingt, Vaux-en-Beaujolais, Vauxrenard, Vernay, Villefranche-sur-Saône, Ville-sur-Jarnioux, Villié-Morgon, Vindry-sur-Turdine (nur der Teil, der dem Gebiet der ehemaligen Gemeinden Dareizé, Les Olmes und Saint-Loup entspricht)

Departement Saône-et-Loire:

Aluze, Ameugny, Azé, Barizey, Beaumont-sur-Grosne, Berzé-la-Ville, Berzé-le-Châtel, Bissey-sous-Cruchaud, Bissy-la-Mâconnaise, Bissy-sous-Uxelles, Bissy-sur-Fley, Blanot, Bonnay, Bouzeron, Boyer, Bray, Bresse-sur-Grosne, Burgy, Burnand, Bussières, Buxy, Cersot, Chagny, Chaintré, Chalon-sur-Saône, Chamilly, Champagny-sous-Uxelles, Champforgeuil, Chânes, Change, Chapaize, La Chapelle-de-Bragny, La Chapelle-de-Guinchay, La Chapelle-sous-Brancion, Charbonnières, Chardonnay, La Charmée, Charnay-lès-Mâcon, Charrecey, Chasselas, Chassey-le-Camp, Château, Châtenoy-le-Royal, Chaudenay, Cheilly-lès-Maranges, Chenôves, Chevagny-les-Chevrières, Chissey-lès-Mâcon, Clessé, Cluny, Cormatin, Cortambert, Cortevaix, Couches, Crêches-sur-Saône, Créot, Cruzille, Culles-les-Roches, Curtil-sous-Burnand, Davayé, Demigny, Dennevy, Dezize-lès-Maranges, Donzy-le-Pertuis, Dracy-le-Fort, Dracy-lès-Couches, Epertully, Etrigny, Farges-lès-Chalon, Farges-lès-Mâcon, Flagy, Fleurville, Fley, Fontaines, Fragnes-La-Loyère (nur der Teil, der dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde La Loyère entspricht) Fuissé, Genouilly, Germagny, Givry, Granges, Grevilly, Hurigny, Igé, Jalogny, Jambles, Jugy, Jully-lès-Buxy, Lacrost, Laives, Laizé, Lalheue, Leynes, Lournand, Lugny, Mâcon, Malay, Mancey, Martailly-lès-Brancion, Massilly, Mellecey, Mercurey, Messey-sur-Grosne, Milly-Lamartine, Montagny-lès-Buxy, Montbellet, Montceaux-Ragny, Moroges, Nanton, Ozenay, Paris-l’Hôpital, Péronne, Pierreclos, Plottes, Préty, Prissé, Pruzilly, Remigny, La Roche-Vineuse, Romanèche-Thorins, Rosey, Royer, Rully, Saint-Albain, Saint-Ambreuil, Saint-Boil, Saint-Clément-sur-Guye, Saint-Denis-de-Vaux, Saint-Désert, Saint-Gengoux-de-Scissé, Saint-Gengoux-le-National, Saint-Germain-lès-Buxy, Saint-Gervais-sur-Couches, Saint-Gilles, Saint-Jean-de-Trézy, Saint-Jean-de-Vaux, Saint-Léger-sur-Dheune, Saint-Mard-de-Vaux, Saint-Martin-Belle-Roche, Saint-Martin-du-Tartre, Saint-Martin-sous-Montaigu, Saint-Maurice-de-Satonnay, Saint-Maurice-des-Champs, Saint-Maurice-lès-Couches, Saint-Pierre-de-Varennes, Saint-Rémy, Saint-Sernin-du-Plain, Saint-Symphorien-d’Ancelles, Saint-Vallerin, Saint-Vérand, Saint-Ythaire, Saisy, La Salle, Salornay-sur-Guye, Sampigny-lès-Maranges, Sancé, Santilly, Sassangy, Saules, Savigny-sur-Grosne, Sennecey-le-Grand, Senozan, Sercy, Serrières, Sigy-le-Châtel, Sologny, Solutré-Pouilly, Taizé, Tournus, Uchizy, Varennes-lès-Mâcon, Vaux-en-Pré, Vergisson, Vers, Verzé, Le Villars, La Vineuse sur Fregande (nur der Teil, der dem Gebiet der ehemaligen Gemeinden Donzy-le-National, Massy und La Vineuse entspricht), Vinzelles, Viré

Departement Yonne:

Aigremont, Annay-sur-Serein, Arcy-sur-Cure, Asquins, Augy, Auxerre, Avallon, Bazarnes, Beine, Bernouil, Béru, Bessy-sur-Cure, Bleigny-le-Carreau, Censy, Chablis, Champlay, Champs-sur-Yonne, Chamvres, La Chapelle-Vaupelteigne, Charentenay, Châtel-Gérard, Chemilly-sur-Serein, Cheney, Chevannes, Chichée, Chitry, Collan, Coulangeron, Coulanges-la-Vineuse, Courgis, Cruzy-le-Châtel, Dannemoine, Deux Rivières, Dyé, Epineuil, Escamps, Escolives-Sainte-Camille, Fleys, Fontenay-près-Chablis, Gy-l’Evêque, Héry, Irancy, Island, Joigny, Jouancy, Junay, Jussy, Lichères-près-Aigremont, Lignorelles, Ligny-le-Châtel, Lucy-sur-Cure, Maligny, Mélisey, Merry-Sec, Migé, Molay, Molosmes, Montigny-la-Resle, Montholon (nur der Teil, der dem Gebiet der ehemaligen Gemeinden Champvallon, Villiers-sur-Tholon und Volgré entspricht), Mouffy, Moulins-en-Tonnerrois, Nitry, Noyers, Ouanne, Paroy-sur-Tholon, Pasilly, Pierre-Perthuis, Poilly-sur-Serein, Pontigny, Préhy, Quenne, Roffey, Rouvray, Saint-Bris-le-Vineux, Saint-Cyr-les-Colons, Saint-Père, Sainte-Pallaye, Sainte-Vertu, Sarry, Senan, Serrigny, Tharoiseau, Tissey, Tonnerre, Tronchoy, Val-de-Mercy, Vallan, Venouse, Venoy, Vermenton, Vézannes, Vézelay, Vézinnes, Villeneuve-Saint-Salves, Villy, Vincelles, Vincelottes, Viviers, Yrouerre

Kennzeichnung

Rechtsrahmen:

Nationale Rechtsvorschriften

Art der weiteren Bedingung:

Zusätzliche Bestimmungen für die Kennzeichnung

Beschreibung der Bedingung:

a)

Bei der Kennzeichnung von Weinen mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung darf der Name einer kleineren geografischen Einheit angegeben werden, sofern:

es sich um eine im Kataster geführte Einzellage handelt und

dieser in der Erntemeldung angegeben ist.

Der Name der in das Kataster aufgenommenen Einzellage wird unmittelbar nach dem Namen der kontrollierten Ursprungsbezeichnung angegeben, wobei die Schriftzeichen sowohl in der Höhe als auch in der Breite höchstens so groß sein dürfen wie die Schriftzeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung.

b)

Auf dem Etikett der Weine mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung darf der Name der größeren geografischen Einheit „Vin du Beaujolais“, „Grand Vin du Beaujolais“ oder „Cru du Beaujolais“ angegeben werden.

Die Schriftgröße der Zeichen für die größere geografische Einheit darf sowohl in der Höhe als auch in der Breite zwei Drittel der Größe der Zeichen des Namens der kontrollierten Ursprungsbezeichnung nicht überschreiten.

Link zur Produktspezifikation

https://info.agriculture.gouv.fr/gedei/site/bo-agri/document_administratif-895f611c-3d0b-4376-87f6-456585ec2f84


(1)  ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2.