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5.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/5 |
Verzeichnis der benannten Organisationen, Verbände und öffentlichen Stellen, aufgestellt und veröffentlicht gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten
(2021/C 402/05)
Die Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten haben die nachstehend aufgeführten Organisationen, Verbände und öffentlichen Stellen als Einrichtungen benannt, die das Recht haben, gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 7 der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (1) zuständige nationale Gerichte in der Union anzurufen, um die Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen der genannten Verordnung durch Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten oder Online-Suchmaschinen zu beenden oder zu untersagen.
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Mitgliedstaat |
Name und Art der Stelle |
Kontaktangaben |
Zweck |
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Republik Österreich |
Bundeswettbewerbsbehörde (Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b, öffentliche Stelle) |
Tel. +43 1245 080 E-Mail: wettbewerb@bwb.gv.at |
Die Bundeswettbewerbsbehörde verfolgt den gesetzlich festgelegten Zweck, vermutete oder behauptete Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen zu untersuchen und bekämpfen. |
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Republik Österreich |
Wirtschaftskammer Österreich (Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b, öffentliche Stelle) |
Tel. +43 5909004294 E-Mail: rp@wko.at |
Der Zweck der WKÖ liegt in der - aufgrund des gesetzlichen Auftrags - Vertretung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Diese sind zum größten Teil kleine und mittlere Unternehmen, die als gewerbliche Nutzer bzw. Nutzer mit Unternehmenswebsite agieren. Der konkrete Umfang der Aufgaben ist gesetzlich normiert. Daraus ergibt sich auch, dass die Tätigkeiten im Allgemeininteresse von Unternehmen liegen und nicht kommerzieller Art sind. |
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Republik Österreich |
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b, öffentliche Stelle) |
Tel. +43 15057893 E-Mail: office@schutzverband.at |
Der Zweck des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb ergibt sich aus dessen satzungsmäßigen Auftrag. Der Schutzverband, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Bekämpfung aller Formen des unlauteren Wettbewerbes und von Wettbewerbsbeschränkungen gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege, um die Verstöße gegen bestehende gesetzliche Normen diesbezüglich zu eliminieren sowie die Förderung und Vertretung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmern im Sinne des § 14 UWG und des § 7 des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wirtschaftsbedingungen. Weiters hat er die Aufgabe, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen. |
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Königreich Spanien |
Centro Español de Derechos Reprográficos EGDPI – CEDRO (Spanisches Zentrum für Reprografierechte) (Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a, Verein) |
С/ Alcalá 26, 3o, Madrid Tel. +34 913085455 E-Mail: direccion@cedro.org |
Überdies wird darauf verwiesen, dass der Verein CEDRO sämtliche Informationen über seine Mitglieder und Finanzierungsquellen in seiner Satzung veröffentlicht hat. |
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Republik Irland |
Competition and Consumer Protection Commission (Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz) (Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe b, öffentliche Stelle) |
Bloom House, Railway St, Mountjoy, Dublin, D01 C576, Irland Tel. +353 14703646 E-Mail: p2b@ccpc.ie |
Die Competition and Consumer Protection Commission (CCPC) ist die gesetzlich zuständige Stelle für die Förderung der Befolgung und die Durchsetzung des Wettbewerbs- und Verbrauchschutzrechts in Irland. Die CCPC strebt eine Verbesserung des Verbraucherwohls in der gesamten Volkswirtschaft an und soll dafür sorgen, dass die Märkte besser im Sinne der Verbraucher funktionieren. Die CCPC ist für die Überwachung der Einhaltung der P2B-Verordnung zuständig. Die CCPC kann auch mutmaßliche Verstöße gegen diese Vorschriften untersuchen und bei festgestellten Verstößen eine Befolgungsaufforderung erteilen oder ein Strafverfahren einleiten. |