7.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CI 269/11


Angaben der Mitgliedstaaten zur Schließung von Fischereien

(2021/C 269 I/03)

Gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer Kontrollregelung der Union zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der gemeinsamen Fischereipolitik (1) wurde beschlossen, die Fischerei wie nachstehend beschrieben zu schließen:

Datum und Uhrzeit der Schließung

15.6.2021

Laufzeit

15.6.2021 bis 31.12.2021

Mitgliedstaat

Italien

Code der Fischereiaufwandsgruppe

EFF2/MED2_TR4

Bestandsgruppe

Rote Tiefseegarnele in den Untergebieten 9, 10 und 11

Typ des betreffenden Fischereifahrzeugs

Schiffe mit einer Länge über alles ≥ 24 m

Laufende Nummer

10/TQ90


(1)  ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1.