EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 718 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Luxemburg
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
Das luxemburgische Justizsystem arbeitet weiterhin mit einer als hoch empfundenen Unabhängigkeit und einem insgesamt guten Maß an Effizienz. Ein Verfahren zur Änderung der Verfassung, mit dem die Unabhängigkeit der Justiz weiter gestärkt werden soll, kommt gut voran, und der jüngste Entwurf umfasst die Einrichtung eines Justizrats und einen eindeutigen Verweis auf die Unabhängigkeit der Justiz und der Staatsanwaltschaft. Dies würde dazu führen, dass dem Justizminister die Befugnis, der Staatsanwaltschaft in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, entzogen würde. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung der Justiz weiter vorangetrieben werden muss, um langfristig die Widerstandsfähigkeit des Justizsystems sowie die Modernisierung der Justiz im Allgemeinen sicherzustellen. Konkrete Änderungsvorschläge, mit denen das System der Prozesskostenhilfe verbessert werden soll, sind in Vorbereitung.
Die Regierung prüft derzeit, ob die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung gestärkt werden müssen, und richtet dabei ihr Hauptaugenmerk auf die Korruptionsprävention. Ein Verhaltenskodex für Parlamentsmitglieder sieht zum Teil Regelungen für Lobbyarbeit vor, doch bestehen nach wie vor Mängel in Bezug auf die Gesamtkohärenz und die Umsetzung. Hinsichtlich des Drehtüreffekts bleibt Raum für Verbesserungen, da nur für Regierungsmitglieder spezifische Bestimmungen gelten. Dies wurde auch von der Ethik-Kommission, einer externen Überwachungsstelle, betont. Das Gesetz über Parteienfinanzierung wurde überarbeitet, um für größere Transparenz zu sorgen. Es müssen noch Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern eingeführt werden, doch gibt es innerhalb der Großherzoglichen Polizei spezifische Meldekanäle. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie erinnerte die Großherzogliche Polizei an die für alle Strafverfolgungsbeamten geltenden ethischen Grundsätze, nachdem sie potenzielle Korruptionsrisiken während der Pandemie ermittelt hatte.
Luxemburg hat weitere gesetzliche Schutzmaßnahmen für die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Medienregulierungsbehörde verstärkt und ihre Ressourcen aufgestockt. Damit sollten die im Bericht vom vergangenen Jahr geäußerten Bedenken hinsichtlich ihrer Wirksamkeit ausgeräumt werden können. Darüber hinaus ist eine Reform des Beihilfeprogramms für die Presse in Arbeit mit dem Ziel, die Regelung technologieneutral zu machen und auf Online-Nachrichtenmedien auszudehnen; zu diesem Zeitpunkt ist jedoch unklar, ob auch freiberufliche Journalisten einbezogen werden. Der Rahmen zum Schutz von Journalisten ist nach wie vor stark. Um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Medien abzumildern, haben die Behörden eine befristete Beihilferegelung für Verleger und Journalisten eingeführt. Es bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der langwierigen Verfahren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten.
Das Parlament schlug zwei neue Verfassungsänderungen vor, mit denen insbesondere ein direkter Zugang der Bürger zum Verfassungsgericht eingeführt und Bestimmungen über den Staat, das Staatsoberhaupt und die Regierung gestrafft werden. Beide werden derzeit im Parlament erörtert, während die Konsultationen noch nicht abgeschlossen sind. Luxemburg hat sich bei der Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hauptsächlich auf ordentliche Gesetzgebungsverfahren gestützt, doch es wurden Bedenken geäußert, dass die Möglichkeiten zur Einbeziehung der Interessenträger begrenzt sind. Das Projekt „Menschenrechtshaus“, das auf die Förderung von Synergien und die Zusammenführung von Einrichtungen zum Schutz der Grundrechte abzielt, wurde abgeschlossen. Obwohl sich die COVID-19-Pandemie auf die Arbeit von NRO ausgewirkt hat, bleibt der zivilgesellschaftliche Raum in Luxemburg offen und die Regierung hat in diesem Zeitraum Zuschüsse zur Unterstützung von NRO bereitgestellt.
I.Justizsystem
Das Justizsystem besteht aus zwei getrennten Gerichtsbarkeiten: der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die für Zivil- und Strafsachen zuständig ist, und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Verwaltungssachen bearbeitet. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst drei Friedensgerichte, zwei Bezirksgerichte mit allgemeiner Zuständigkeit, einen Appellationsgerichtshof und einen Kassationsgerichtshof. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht aus einem erstinstanzlichen Verwaltungsgericht und einem Oberverwaltungsgericht. Das Verfassungsgericht ist Teil des Justizwesens und entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen. Die Richter werden von einem ausschließlich aus Richtern bestehenden Ausschuss ausgewählt und dann formell von der Exekutive ernannt. Richter am Obersten Gerichtshof und am Oberverwaltungsgericht werden von der Exekutive auf Empfehlung des Obersten Gerichthofs bzw. des Oberverwaltungsgerichts ernannt. Die Staatsanwaltschaft ist unabhängig, die Strafverfolgung steht jedoch unter der Aufsicht des Justizministers. Die beiden Rechtsanwaltskammern sind unabhängig und vertreten in Luxemburg ansässige Rechtsanwälte. Jede Rechtsanwaltskammer verfügt über eine Versammlung, einen Anwaltsrat, einen Präsidenten der Rechtsanwaltskammer und einen für den gesamten Berufsstand zuständigen Disziplinar- und Verwaltungsrat. Luxemburg beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit der Justiz wird weiterhin als hoch empfunden. 77 % der Bevölkerung halten das Niveau an Unabhängigkeit der Gerichte und Richter für „eher gut oder sehr gut“; 69 % der Unternehmen sehen das ebenso.
Das Niveau der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz bleibt seit 2016 konstant hoch und ist für die breite Öffentlichkeit stetig gestiegen, während sie bei den Unternehmen in den letzten fünf Jahren schrittweise zurückgegangen ist.
Das Verfahren zur Änderung der Verfassung, mit dem ein Justizrat eingerichtet werden soll, kommt gut voran. Zwischen 2009 und 2019 wurde in Luxemburg ein neuer Verfassungsentwurf debattiert. Dieses Projekt wurde 2020 aufgegeben und durch einen Vorschlag ersetzt, mehrere gezielte Änderungen an verschiedenen Teilen der Verfassung vorzunehmen. Eine Überarbeitung von Kapitel VI der Verfassung über Justiz wurde mit dem Ziel vorgeschlagen, einen Justizrat einzurichten und allgemein die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Im jüngsten Entwurf der Verfassung werden die wichtigsten Befugnisse des Justizrats dargelegt, nämlich die Auswahl von Richtern und Staatsanwälten vor ihrer Ernennung durch den Großherzog und die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Richter und Staatsanwälte. Die besonderen Bedingungen, unter denen diese Befugnisse ausgeübt werden, sowie die Zusammensetzung, die Organisation und die sonstigen Zuständigkeiten des Rats sind gesetzlich zu regeln. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Zusammensetzung von neun Mitgliedern vor: drei Mitglieder von Amts wegen, drei Richter, die von ihren Amtskollegen gewählt werden, einen Rechtsanwalt
und zwei vom Parlament benannte Vertreter der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Die Behörden führen Konsultationen über weitere Änderungen des Entwurfs durch, insbesondere zur Angleichung der Bestimmungen über die Zusammensetzung des künftigen Rats an die einschlägigen Normen des Europarats, wonach mindestens die Hälfte der Mitglieder des künftigen Rats Richter (Richter und Staatsanwälte) sind, die von ihren Amtskollegen gewählt werden.
Die Verfassungsänderung, mit welcher dem Justizminister die Befugnis, der Staatsanwaltschaft in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, entzogen wird, kommt voran. Die Strafverfolgung wird formell unter der Aufsicht des Justizministers ausgeübt, der befugt ist, die Staatsanwaltschaft mit der Verfolgung eines Einzelfalls zu beauftragen, aber nicht anordnen darf, dass die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absieht. Die Rechtsgarantien im Zusammenhang mit dieser Befugnis und der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft in der Praxis als unabhängig anerkannt ist, scheinen das Risiko für die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu verringern. Da mit den jüngsten Entwürfen zur Änderung der Verfassung die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in den Wortlaut aufgenommen wurde, sind die Interessenträger der Ansicht, dass dadurch die Weisungsbefugnis des Ministers verfassungswidrig würde. Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass der Justizminister seit mehr als 20 Jahren keine Weisungen in einem Einzelfall erteilt hat. Nach den Änderungsentwürfen hätte der Justizminister nach wie vor ein gewisses Maß an Autorität gegenüber der Staatsanwaltschaft und würde der Kriminalpolitik die Richtung vorgeben. Am 23. März 2021 gab der Staatsrat eine befürwortende Stellungnahme zur Wiedereinführung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ab. Der Rat sprach sich jedoch für die vorherige Fassung der Änderungen aus, die es dem Minister nicht erlaubte, der Staatsanwaltschaft Leitlinien vorzugeben. Der Änderungsentwurf befindet sich derzeit auf der Ebene des Parlaments und kann somit noch erörtert und möglicherweise erneut geändert werden.
Qualität
Durch die COVID-19-Pandemie wurden Mängel im Bereich der Digitalisierung der Justiz aufgedeckt. Im Juni 2020 wurden zu Beginn der COVID-19-Pandemie befristete Vorschriften erlassen, um die Nutzung bereits bestehender digitaler Kommunikationslösungen wie E-Mail, hauptsächlich für nicht sensible Informationen, zu ermöglichen. Ziel dieser befristeten Rechtsvorschriften ist es, den direkten physischen Kontakt zwischen Richtern, Gerichtsbediensteten und Verfahrensbeteiligten zu begrenzen. Außerhalb der vorübergehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zielt das Projekt „papierlose Justiz“, das 13 Teilprojekte umfasst, darauf ab, bestehende Mängel zu beheben, indem der Öffentlichkeit weitere Informationen über das Justizsystem zur Verfügung gestellt werden, und zwar durch die Einrichtung eines Portals, über das Bürger Kontakt zu Rechtsanwälten, Richtern und Notaren herstellen können, und durch die Erhöhung der Online-Veröffentlichungsquote von Gerichtsurteilen. Die konkreten Ergebnisse des Projekts stehen jedoch noch aus. Die Interessenträger haben Bedenken geäußert, dass die befristeten Rechtsvorschriften und der derzeitige Stand der papierlosen Justiz Fernarbeit nicht ermöglichten und dass noch keine Anhörungen per Videokonferenz organisiert worden seien. Sie beschrieben das E-Mail-Kommunikationssystem im Justizsystem als willkommenes neues Instrument, wiesen jedoch darauf hin, dass der Großteil der Kommunikation zwischen Gerichten und Rechtsanwälten noch immer per Fax erfolgt. Darüber hinaus betonten sie den begrenzten Anwendungsbereich der verfügbaren Online-Tools. Das Projekt „papierlose Justiz“ soll bis 2026 abgeschlossen und einsatzbereit sein.
Konkrete Vorschläge zur Reform des Systems der Prozesskostenhilfe werden derzeit ausgearbeitet. Der Prozesskostenhilferahmen sieht weiterhin nur die Möglichkeit vor, Rechtsanwaltskosten und gedeckte Prozesskosten vollständig zurückzuerstatten, wobei der Schwellenwert für die Berechtigung in einem Verbraucherfall unter der Eurostat-Armutsgrenze liegt.
Der erste Vorentwurf der neuen Rechtsvorschriften wurde vom Justizministerium ausgearbeitet, und es finden Konsultationen statt, bevor dieser dem Parlament vorgelegt wird. Nach Angaben der Behörden zielt die Reform darauf ab, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und teilweise Prozesskostenhilfe anzubieten, und somit die Justiz für die Bürger leichter zugänglich zu machen.
Effizienz
Die Zivilgerichtsbarkeit arbeitet weiterhin effizient und es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern, während die Straf- und die Verwaltungsgerichtsbarkeit weniger effizient sind. Durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie ist es zu einem vorübergehenden Rückstand bei der Bearbeitung anhängiger Rechtssachen gekommen. Um den Rückstand zu verringern, wurden die Gerichtsferien verkürzt. In Zivilsachen wurden die meisten Rechtssachen im schriftlichen Verfahren fortgesetzt. Infolgedessen besteht der Rückstand nicht mehr. Dies wird auch durch die jüngsten Daten zur Effizienz der Zivilgerichtsbarkeit belegt, die nach wie vor gleichbleibend hoch sind, obwohl die Dauer der Verfahren in zweiter und dritter Instanz wesentlich länger ist.
Die Anzahl der anhängigen Rechtssachen ist niedrig
und eine gleichbleibende Abschlussquote von etwa 100 % dient als Nachweis dafür, dass die Zivilgerichtsbarkeit ihre Fälle effektiv bearbeitet
. Der Rückstand in Strafsachen war jedoch stärker ausgeprägt, da die meisten Verhandlungen zwischen März und Mai 2020 ausgesetzt wurden. Schließlich liegen noch keine Daten über die Dauer von Gerichtsverfahren und über die Anzahl von anhängigen Rechtssachen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Der institutionelle Rahmen für die Korruptionsprävention und -bekämpfung hat sich seit dem Bericht vom vergangenen Jahr nicht geändert. Luxemburg verfügt weder über eine spezifische Antikorruptionsstrategie noch über eine Antikorruptionsbehörde; ein rechtlicher und institutioneller Rahmen für die Korruptionsbekämpfung ist weitgehend vorhanden. Das Justizministerium ist die wichtigste Behörde, die für die allgemeine Korruptionsbekämpfung, einschließlich der Politikkoordinierung, zuständig ist. Innerhalb des Justizministeriums agiert ein interministerieller Ausschuss, der Ausschuss für Korruptionsprävention (COPRECO), als beratendes Organ und unterstützt die allgemeine nationale Politik der Korruptionsbekämpfung. Obwohl es keine spezialisierte Staatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung an sich gibt, ist die Wirtschafts- und Finanzabteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft speziell für die Untersuchung von Strafsachen wirtschaftlicher oder finanzieller Natur zuständig, einschließlich Korruptionsfälle.
Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor gering. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Luxemburg mit 80 von 100 Punkten in der Europäischen Union den 4. Platz und weltweit Platz 9.
Diese Wahrnehmung hat sich in den letzten fünf Jahren
verschlechtert
.
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit funktioniert zwischen allen beteiligten Behörden gut, obwohl die Personalausstattung der Staatsanwaltschaft problematisch ist. Die Staatsanwaltschaft zählt 36 Richter und Staatsanwälte, von denen ein Drittel im Bereich der Bekämpfung von Wirtschafts-, Finanz- und Korruptionsdelikten tätig ist. Die Staatsanwaltschaft hat zusätzliche Ressourcen beantragt, bisher wurden jedoch keine nennenswerten Erhöhungen gewährt. Im letzten verfügbaren Jahresbericht
wird auch darauf hingewiesen, dass es an Bewerbern mangelt, um freie Stellen zu besetzen, und dieser Trend hat sich in diesem Jahr bestätigt, insbesondere in der Wirtschafts- und Finanzabteilung der Staatsanwaltschaft
. Dennoch berichteten die Behörden, dass die Ressourcen für komplexe Ermittlungen rasch angepasst werden können, um auf spezifische Bedürfnisse zu reagieren, und so die Wirksamkeit der Staatsanwaltschaft sicherzustellen.
Die wichtigste Entwicklung seit dem letzten Jahr ist die Verbesserung der IT-Infrastruktur, die es Staatsanwälten ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten und uneingeschränkten Zugang zu den Akten zu haben. Hinsichtlich des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung von Finanzkriminalität werden keine Mängel gemeldet, und die Zusammenarbeit mit der zentralen Meldestelle funktioniert gut.
Die Regierung prüft derzeit, ob die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung verschärft werden müssen. Der Schwerpunkt dieses Vorhabens liegt auf der Prävention. Der COPRECO ist jedoch in letzter Zeit weder persönlich noch online zusammengetreten und hat von keinem Ministerium schriftliche Rückmeldungen zu möglichen Mängeln in den Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung erhalten.
Was spezifische Schulungen zur Korruptionsbekämpfung anbelangt, so müssen alle neuen Beamten im Rahmen ihrer obligatorischen Ausbildung an einem speziellen Modul teilnehmen. Während der COVID-19-Pandemie wurde dieses Modul online durchgeführt.
Hinsichtlich der Regelung von Interessenkonflikten und des Drehtüreffekts bleibt Raum für Verbesserungen. Es gibt vier geltende Ethik-Kodizes, deren Überwachung intern von den jeweiligen Institutionen sichergestellt wird, mit Ausnahme des Verhaltenskodex für Regierungsmitglieder, der von einer externen Stelle, dem Ethikausschuss, überwacht wird. Nur dieser letztgenannte Kodex enthält Bestimmungen über den Drehtüreffekt für Minister, der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit des letzten Jahres als Mangel benannt wurde. Im Jahr 2020 prüfte der Ethikausschuss zwei neue Fälle, die denselben hochrangigen Beamten betrafen. Dadurch war es dem Ausschuss möglich, eine Stellungnahme zu dem geltenden rechtlichen Rahmens abzugeben. Der Ausschuss war der Auffassung, dass Artikel 12 des Ethik-Kodex, der ehemaligen Regierungsmitgliedern die Ausübung von Tätigkeiten verbietet, die sie mit ihrer früheren Verwaltung in Kontakt bringen, leicht anzuwenden und zu überwachen ist, während Artikel 11, der ehemaligen Ministern untersagt, Informationen zu verwenden oder weiterzugeben, die nicht öffentlich zugänglich sind, jedoch nur schwer anzuwenden ist.
In diesem Zusammenhang hat der Ausschuss dem Premierminister eine Empfehlung zur Verbesserung der Vorschriften unterbreitet.
Im Bereich Lobbyarbeit und Vermögenserklärungen bestehen nach wie vor Mängel. Die mangelnde Kohärenz und Kontrolle der Verpflichtung der Parlamentsmitglieder, ihr Vermögen und angenommene Geschenke offenzulegen, bleiben die wesentlichen Herausforderungen, wie auch die Gruppe der Staaten gegen Korruption des Europarats (GRECO) betont hat.
Derzeit gibt es keine umfassende Regelung für Lobbying-Tätigkeiten. Die Parlamentsmitglieder wenden ihren eigenen Verhaltenskodex an, der interne Sitzungen, aber keine informellen Kontakte regelt.
Gleichzeitig gibt es keine geltenden Lobbying-Vorschriften für Regierungsmitglieder und leitende Berater.
Das Gesetz über Parteienfinanzierung wurde überarbeitet. Am 15. Dezember 2020 wurde mit dem Gesetz über die Parteienfinanzierung eine Verpflichtung für alle Kandidaten für nationale und europäische Wahlen eingeführt, alle Spenden über 250 EUR zu melden.
Im Gesetz ist auch festgelegt, dass falsche Erklärungen eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuchs darstellen.
Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass Einnahmen- und Ausgabenerklärungen von allen politischen Parteien eingereicht werden, die dann dem Rechnungshof zur Prüfung übermittelt werden.
Die verstärkte Anwendung des Rechtsrahmens für Transparenz und offene Verwaltung brachte mehrere Verbesserungen mit sich, auch wenn beim Zugang zu Informationen Mängel fortbestehen. In den ersten Jahren der Anwendung des Gesetzes vom 14. September 2018 über den Zugang zu Dokumenten hat die Zivilgesellschaft auf seinen engen Geltungsbereich und die möglicherweise negativen Auswirkungen auf die wirksame Korruptionsbekämpfung hingewiesen. Mit dem Gesetz wird zwar das Recht eingeräumt, Zugang zu Dokumenten zu beantragen, es sieht jedoch kein allgemeines Recht vor, Informationen anzufordern. Daher ist es möglich, dass die ersuchende Partei keine Informationen erhält, es sei denn, sie hat Kenntnis von der Existenz eines bestimmten Dokuments.
Die Kommission für den Zugang zu Dokumenten (CAD) ist ein unabhängiges Verwaltungsorgan mit beratender Funktion, das keine Aufsichtsbefugnisse hat. Die CAD besteht aus fünf Mitgliedern und kann in zwei Fällen Stellungnahmen abgeben: erstens auf Antrag einer um Stellungnahme ersuchenden Verwaltung und zweitens bei der Prüfung eines Rechtsmittels in dem Fall, dass ein Antrag auf Zugang zu Dokumenten abgelehnt wurde. Eine Klage kann über eine eigens dafür eingerichtete Website oder schriftlich eingereicht werden, und die Einreichung einer Klage bei der CAD stellt keine Voraussetzung für die Verweisung der Rechtssache an das Verwaltungsgericht dar. Im Vergleich zu 2019 gingen die Anträge an die CAD im Jahr 2020 zurück.
Von allen Stellungnahmen der CAD sind beim Verwaltungsgericht drei Rechtssachen anhängig, die sich auf im Jahr 2019 abgegebene Stellungnahmen beziehen, und eine Rechtssache ist im Zusammenhang mit einer Stellungnahme aus dem Jahr 2020 beim Gerichtshof anhängig.
Das Fehlen jeglicher Berichtspflicht öffentlicher Stellen gegenüber der CAD wurde als Mangel benannt.
Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern beschränken sich nach wie vor auf bestimmte Bereiche wie das private und das öffentliche Arbeitsrecht. Zu den sektoralen Bestimmungen gehören die Bestimmungen des Verhaltenskodex der Großherzoglichen Polizei, der den Polizeibeamten die Möglichkeit einräumt, anonym mit der Rechtsabteilung Kontakt aufzunehmen, um Handlungen zu melden, die eine Verletzung dienstlicher Pflichten darstellen könnten.
Die Ausarbeitung des neuen Rahmens für den Schutz von Hinweisgebern wird gegenwärtig mit dem Ziel durchgeführt, einen allgemeineren und wirksameren Schutz von Hinweisgebern zu ermöglichen.
Es wurden keine spezifischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gemeldet. Die Großherzogliche Polizei erinnerte alle Strafverfolgungsbeamten an die geltenden ethischen Grundsätze, nachdem sie potenzielle Korruptionsrisiken während der Pandemie ermittelt hatte. Darüber hinaus wurden Humanressourcen bei der Polizei neu zugeteilt, um die nationalen Behörden bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zu unterstützen.
Schulungen für neu eingestellte Amtsträger und Polizeibeamte wurden online abgehalten, was sich als zeitsparender und kostengünstiger erwiesen hat.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
Der Rechtsrahmen für Medienfreiheit
und -pluralismus beruht auf einer Reihe verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Rechtsgarantien. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in der Verfassung ausdrücklich anerkannt. Das Gesetz über die Meinungsfreiheit in den Medien gewährleistet den Schutz von Journalisten. Das Gesetz über elektronische Medien garantiert die finanzielle und administrative Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien.
Die gesetzlichen Schutzmaßnahmen für die Unabhängigkeit und Wirksamkeit der Medienregulierungsbehörde und ihrer Ressourcen wurden gestärkt. Mit dem Gesetz vom 26. Februar 2021 wurden das Gesetz von 1991 über elektronische Medien
sowie das Gesetz von 2013 zur Einrichtung der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien
, der Autorité Luxembourgoise Indépendente de l’Audiovisuel (ALIA), geändert, um die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) umzusetzen. Insbesondere wurden der ALIA durch das Gesetz neue Regulierungsaufgaben übertragen, wie die Einrichtung von Mechanismen zur Bewertung der von Video-Sharing-Plattformen ergriffenen Maßnahmen und die Förderung der Entwicklung der Medienkompetenz. Das Gesetz sieht nun ausdrücklich vor, dass die ALIA ihre Aufgaben unparteiisch, unabhängig und transparent wahrnimmt. Darüber hinaus kann die ALIA nach dem Gesetz von Mediendiensteanbietern die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen anfordern und Sanktionen verhängen, wenn ihre Entscheidungen nicht eingehalten werden. Das Parlament hat die Mittelzuweisung für die ALIA gegenüber 2020 um 70 % erhöht. Darüber hinaus wurden vier neue Stellen bewilligt, um die neuen Aufgaben zu erfüllen, die der Regulierungsbehörde übertragen wurden. Die ALIA spielt auch eine Rolle bei der Überwachung der politischen Unabhängigkeit des audiovisuellen Sektors. Die ALIA weist in einem Bericht darauf hin, dass Fernsehsendungen, die von Gemeinden auf lokaler Ebene produziert werden, genutzt werden könnten, um eine politische Agenda voranzubringen, da die redaktionelle Verantwortung in der Gemeinde selbst liegt.
In Luxemburg gibt es eine stark konzentrierte Medienlandschaft bei gleichzeitig geringer Marktgröße.
Die Regierung hat sich mit den Bedenken der Interessenträger im Zusammenhang mit ihrer Kommunikationsstrategie und Transparenz während der COVID-19-Pandemie auseinandergesetzt. Zwei große Organisationen, die die Pressefreiheit verteidigen
, kritisierten die Kommunikationsstrategie der Regierung und den Mangel an Transparenz gegenüber Journalisten, insbesondere während der COVID-19-Pandemie. Dies betraf insbesondere den begrenzten Zugang zu Informationen, die sich aus der eingeschränkten physischen Präsenz von Journalisten bei Pressekonferenzen ergeben. Nach dieser Kritik wurden nach einigen Wochen wieder physische Pressekonferenzen abgehalten.
Die Behörden haben einige Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Medien zu berücksichtigen. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Medien abzumildern, haben die Behörden eine befristete Beihilferegelung für Medienunternehmen und Journalisten eingeführt.
Medienunternehmen konnten für jeden bei ihnen beschäftigten Journalisten Beihilfen in Höhe von jährlich 5000 EUR beantragen. Die Regelung betraf nur professionelle Journalisten, die bei förderfähigen Verlegern beschäftigt waren. Davon ausgenommen waren freiberufliche Journalisten, die Unterstützung im Rahmen einer anderen Beihilferegelung für Freiberufler beantragen mussten.
Die legislative Arbeit an der Reform des Beihilfeprogramms für die Presse ist vorangekommen. Die von der Regierung im Juli 2020 vorgelegte künftige Regelung soll technologieneutral sein und gleichermaßen für Print- und Online-Nachrichtenmedien gelten. Die Interessenträger begrüßten zwar die Reform, äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich des begrenzten Prozesses der öffentlichen Konsultation, der geplanten relativ geringen Unterstützung pro Journalist sowie der Ungenauigkeit darüber, wie Online-Medien und neue oder hybride Profile im Medienbereich behandelt werden (z. B. Verwalter von Webinhalten, Faktenprüfern). Die Reform des Beihilfeprogramms für die Presse ist struktureller Natur und wird noch erörtert. Daher ist es in diesem Stadium nicht absehbar, ob auch freiberufliche Journalisten darin einbezogen werden.
Der Zugang von Journalisten zu offiziellen Dokumenten gibt weiterhin Anlass zur Sorge.
Die Interessenträger wiesen insbesondere auf die negativen Auswirkungen des Gesetzes vom 14. September 2018 über eine transparente und offene Verwaltung auf den Journalistenberuf hin, die auf die langwierigen Verfahren für den Erhalt von Dokumenten zurückzuführen sind. Die Interessenträger haben die Einführung eines beschleunigten Verfahrens für Journalisten vorgeschlagen.
In diesem Zusammenhang erinnerten Journalisten daran, dass Luxemburg nach wie vor einer der Mitgliedstaaten sei, welcher der Presse keinen beschleunigten Zugang zu Informationen gewährleiste, der sich von dem Recht der Bürger auf Zugang zu Informationen unterscheiden würde, und forderten die Regierung auf, ein solches Verfahren einzuführen. Darüber hinaus haben Interessenträger
Bedenken hinsichtlich der selektiven Herangehensweise bei der Offenlegung von Informationen seitens der Behörden geäußert. Auch die Commission consultative des Droits de l’Homme (CCDH, Beratungsausschuss für Menschenrechte) appellierte an die Regierung, Journalisten unter allen Umständen Zugang zu Informationen zu gewähren. Außerdem war dieser Zugang zu Informationen, der im Rahmen der Konsultation der Interessenträger zu der oben genannten Reform des Beihilfeprogramms für die Presse
angemahnt wurde, in der Erklärung der Regierung zum Programm für den Zeitraum 2018-2023 enthalten
.
Der Rahmen zum Schutz von Journalisten ist nach wie vor stark. Seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 liegen der Kommission keine Hinweise auf eine Schwächung des Rahmens für den Schutz von Journalisten vor. In dieser Hinsicht wurden auf der Plattform des Europarats zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten
seit 2015 keine Warnungen zu Luxemburg veröffentlicht. Zwar ist die strafrechtliche Verfolgung von Verleumdungsfällen gegen die Medien nach wie vor selten, doch gibt es unter Fachleuten und NRO nach wie vor Bedenken, dass diese Fälle als Mittel zur Einschüchterung von Medien und Journalisten eingesetzt werden können, da in diesem Jahr ein neuer Fall vor Gericht gebracht wurde.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Luxemburg ist eine parlamentarische Einkammerdemokratie
, in der sowohl die Regierung als auch Parlamentsmitglieder Gesetze vorschlagen können. Der Staatsrat gibt eine beratende Stellungnahme zu Gesetzentwürfen ab, unbeschadet dessen, ob diese von der Regierung oder Parlamentsmitgliedern stammen. Das Verfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze. Unabhängige Behörden spielen eine wichtige Rolle beim Gewaltenteilungsprinzip.
Es wurden zwei neue Verfassungsänderungen vorgeschlagen, mit denen insbesondere ein direkter Zugang der Bürger zum Verfassungsgericht eingeführt und die alten Bestimmungen über den Staat, das Staatsoberhaupt und die Regierung gestrafft werden. Die erste Verfassungsänderung, die im Juni 2020 vorgelegt wurde, zielt darauf ab, den Bürgern für Regulierungsmaßnahmen, die von der Regierung im Falle eines Ausnahmezustands ergriffen wurden, direkten Zugang zum Verfassungsgericht zu gewähren. Mit der Verfassungsänderung sollen die Grundrechte geschützt werden. Am 9. März 2021 gab der Staatsrat seine Stellungnahme zu dieser Änderung ab und erklärte, dass er eine solche Reform nicht für erforderlich halte, da die während des Ausnahmezustands erlassenen Regulierungsmaßnahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit durch einen Richter nicht entzogen seien. Im Anschluss an diese Stellungnahme muss das Parlament auf der Grundlage der eingegangenen Kommentare und Bewertungen über das weitere Vorgehen diskutieren und entscheiden. Die zweite Verfassungsänderung, die am 17. November 2020 vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die Organisation des Staates, des Staatsoberhaupts, der konstitutionellen Monarchie, der Regierung, der Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften sowie der Gemeinden zu ändern. Ziel dieser Änderung ist es, die Verfassung zu modernisieren, indem die alten Bestimmungen über den Staat, das Staatsoberhaupt und die Regierung gestrafft werden. Darüber hinaus würde mit der Änderung klargestellt, dass die Rolle des Großherzogs symbolisch und formal ist, während die politische Verantwortung für die Handlungen des Großherzogs von den Regierungsmitgliedern sichergestellt ist. Am 9. März 2021 gab der Staatsrat eine befürwortende Stellungnahme zu dieser Änderung ab und stellte fest, dass viele der Bestimmungen bereits vom Rat im Rahmen des aufgegebenen Verfassungsentwurfs gebilligt worden seien.
Der Entscheidungsprozess scheint inklusiv zu sein, aber die Empfehlungen der Interessenträger werden häufig nicht befolgt. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Regelmäßigkeit und des Umfangs der Konsultation der Interessenträger im Entscheidungsprozess geäußert. Während des gesamten ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens ist für jeden Gesetzesvorschlag eine Stellungnahme des Staatsrats zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es fünf Berufskammern, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet um eine Stellungnahme ersucht werden. Ihre Stellungnahmen sind fester Bestandteil des Gesetzesvorschlags und werden bei der Ausarbeitung von Änderungsanträgen zu den Gesetzentwürfen berücksichtigt. Während andere Interessenträger Stellungnahmen abgeben können, werden ihre Empfehlungen jedoch nicht regelmäßig befolgt. Was das Regelungsverfahren betrifft, so ist die Stellungnahme des Staatsrats ebenfalls obligatorisch, mit Ausnahme von Regulierungsmaßnahmen, die während eines Ausnahmezustands getroffen werden, wenn die Einholung einer solchen Stellungnahme fakultativ ist. Die Stellungnahme der Berufskammern ist auch für jeden Entwurf von Regulierungsmaßnahmen in ihrem jeweiligen Fachgebiet einzuholen. Darüber hinaus zieht das Versäumnis, die zuständigen Berufskammern zu einem Verordnungsentwurf zu konsultieren, rechtliche Sanktionen nach sich. Was die Rolle des CCDH im Regulierungsprozess betrifft, so ist die Regierung zwar nicht verpflichtet, die Empfehlungen des CCDH zu beantworten oder zu befolgen, einige Interessenträger haben jedoch berichtet, dass diese nur selten von der Regierung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere während der COVID-19-Pandemie. Darüber hinaus ist die Konsultation des CCDH durch einen parlamentarischen Ausschuss im Gesetzgebungsverfahren ebenfalls selten. Was die Einbeziehung anderer Menschenrechtsgremien (z. B. der Ombudsstelle) betrifft, so führt die Regierung gelegentlich auf bilateraler Basis oder im Rahmen des interministeriellen Menschenrechtsausschusses Konsultationen durch. Ihre Beiträge und Empfehlungen werden jedoch selten berücksichtigt.
Maßnahmen zur Reaktion auf die COVID-19-Pandemie werden derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen. Zwischen dem 18. März 2020 und dem 24. Juni 2020 berief sich Luxemburg zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie auf einen Ausnahmezustand. Diese verfassungsrechtliche Regelung ermöglichte es der Regierung, für einen begrenzten Zeitraum in allen Angelegenheiten angemessene, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Anschließend nutzte das Parlament das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, das mit kürzeren Fristen einherging, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie anzugehen. Trotz der Tatsache, dass die Änderungen im beschleunigten Verfahren eingeführt werden, bemüht sich das Parlament um Konsultationen der Interessenträger. Die Interessenträger haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Inklusivität des Konsultationsprozesses, insbesondere wenn Rechtsvorschriften sehr rasch verabschiedet werden, was häufig die Konsultation des Staatsrats und der Berufskammern einschränkt .
Das „Menschenrechtshaus“ wurde eingerichtet. Die Initiative zur Zusammenführung der wichtigsten unabhängigen Behörden, die zentrale Aufgaben beim Schutz der Grundrechte wahrnehmen, an einem Standort wurde 2020 abgeschlossen. Das Menschenrechtshaus setzt sich aus dem CCDH, der Ombudsstelle für die Rechte des Kindes und dem Zentrum für Gleichbehandlung zusammen. Ziel des Menschenrechtshauses ist es, den Bürgern den Zugang zu den Institutionen, welche die Grundrechte schützen, zu erleichtern und die Synergien zwischen den verschiedenen Institutionen zu erhöhen. Der CCDH ist die akkreditierte nationale Menschenrechtsinstitution Luxemburgs. Die Ombudsstelle für die Rechte des Kindes ist speziell mit dem Schutz der Rechte aller Personen unter 18 Jahren betraut. Das Zentrum für Gleichbehandlung ist die Gleichstellungsstelle Luxemburgs.
Obwohl sich die COVID-19-Pandemie auf die Arbeit von NRO ausgewirkt hat, bleibt der zivilgesellschaftliche Raum in Luxemburg offen. Seit April 2020 mussten Mittelbeschaffungskampagnen sowie Interessenvertretung und Sensibilisierungsmaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. NRO berichteten, dass die Unterbrechung der Tätigkeit der Vereinigungen mit finanziellen Folgen einhergehe. Im November 2020 legte die Regierung jedoch verschiedene Zuschussprojekte und die Kriterien für die Zuschussfähigkeit vor.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
.
Abgeordnetenkammer, Chambre des Députés (2019), Geschäftsordnung, Fassung 2019, (
https://chd.lu/wps/wcm/connect/public/5abf3456-f398-4259-a831-20788c0f208c/reglementjuli2019.pdf?MOD=AJPERES&ContentCache=NONE&CACHE=NONE&CVID=mOb0p1W&CVID=mOb0p1W
).
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2021), Rechtliches Umfeld und Raum zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Unterstützung der Grundrechte in Luxemburg.
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Die Luxemburger Regierung, Finanzhilfe für Verleger im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (
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Die Luxemburger Regierung, Tätigkeitsbericht 2020 der Kommission für den Zugang zu Dokumenten (Rapport d'activité 2020 de la Commission d’accès aux documents) (
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ENNHRI (2020), Beitrag des ENNHRI zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Ethikausschuss (2020), Stellungnahme des Ethikausschusses (Avis du comité d’éthique) vom 22.4.2020 (
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Europarat, Ministerkomitee (2010), Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedsstaaten zur Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung von Richtern.
Europarat, Plattform für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten – Luxemburg. (
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Europarat, Venedig-Kommission (2020), Stellungnahme Nr. 1002/2020 zu einer dringenden vorläufigen Stellungnahme zum Entwurf der neuen Verfassung Bulgariens (CDL-AD (2020)035).
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Generaldirektion Kommunikation (2020a), Flash Eurobarometer 482: Businesses’ attitudes towards corruption in the EU (Flash Eurobarometer 482: Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU).
Generalstaatsanwaltschaft (2020), Jahresbericht 2019
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Geschäftsordnung des Parlaments, Fassung 2019, S. 61, Artikel 5,
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Gesetzentwurf zum geänderten Gesetz vom 17. Juli 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.
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GRECO (2020a), Vierte Evaluierungsrunde – Zweiter Compliance-Zwischenbericht zu Luxemburg, Korruptionsprävention in Bezug auf Parlamentsmitglieder, Richter und Staatsanwälte (
https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/1680a0424d
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GRECO (2020b), Fünfte Evaluierungsrunde – Compliance-Bericht zu Luxemburg über Korruptionsprävention und Förderung der Integrität in Zentralregierungen (oberste Exekutivfunktionen) und Strafverfolgungsbehörden (
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Großherzogliche Polizei (2019), Ethik-Kodex der Polizei (Code de déontologie de la Police) (
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Reporter ohne Grenzen, Rangliste der Pressefreiheit.
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Staatsrat (2015), Geschäftsordnung
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Stellungnahme Nr. CE 60.217 zur Vorlage Nr. 7575 -
http://data.legilux.public.lu/file2/2021-03-23/36
Stellungnahme Nr. CE 60.288 zur Vorlage Nr. 7620 –
http://data.legilux.public.lu/file2/2021-03-09/38
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Stellungnahme Nr. CE 60.469 zur Vorlage Nr. 7700 –
http://data.legilux.public.lu/file2/2021-03-09/32
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Transparency International (2021), Corruptions Perceptions Index 2020 (Korruptionswahrnehmungs-index 2020).
Vorlage Nr. 6030 – Ein neuer Verfassungsentwurf –
http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/ppc/10000
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Vorlage Nr. 7323 – Gesetzentwurf über die Organisation des Justizrats –
http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/pl/10455
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Vorlage Nr. 7575 – Überarbeitung von Kapitel VI (Justiz) der Verfassung, vollständiger Wortlaut der Vorlage –
http://data.legilux.public.lu/file2/2021-02-24/23
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Vorlage Nr. 7575 – Überarbeitung von Kapitel VI (Justiz) der Verfassung, vollständiger Wortlaut der Vorlage, neue Änderungen vom 23. Februar 2021 –
http://data.legilux.public.lu/file2/2021-02-24/23
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Vorlage Nr. 7575 – Überarbeitung von Kapitel VI (Justiz) der Verfassung –
http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/ppc/20130254
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Vorlage Nr. 7620 – Änderungsentwurf von Artikel 32 der Verfassung –
http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/ppc/20130257
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Vorlage Nr. 7700 – Überarbeitung der Kapitel I, III, V, VII, IX, X, XI und XII der Verfassung –
http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/ppc/20130258
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Vorlage Nr. 7777 – Vorschlag für eine Überarbeitung von Kapitel IV und Vbis der Verfassung http://legilux.public.lu/eli/etat/projet/ppc/20130260
Zentrum für Medienpluralismus und Medienfreiheit (2021), Media pluralism monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021) (
https://cmpf.eui.eu/media-pluralism-monitor/mpm-2021/
).
Anhang II: Länderbesuch in Luxemburg
Im März 2021 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Stellen statt:
·Abgeordnetenkammer (Parlament)
·Ausschuss für Korruptionsprävention (COPRECO)
·Beratende Kommission für Menschenrechte (CCDH)
·Bürgerbeauftragter
·Ethik-Kommission
·Finanzen & Menschenrechte
·Großherzogliche Polizei
·Groupement des magistrats Luxembourgeois
·Innenministerium
·Justizministerium
·Kommission für den Zugang zu Dokumenten
·Kulturministerium
·Luxemburgische Journalistenvereinigung (ALJP)
·Luxemburgische Medienregulierungsbehörde (ALIA)
·Luxemburgische Rechtsanwaltskammer
·Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
·Oberster Gerichtshof
·Staatsministerium
·Staatsrat
·StopCorrupt
* Die Kommission hat außerdem eine Reihe horizontaler Treffen mit den folgenden Organisationen abgehalten:
·Amnesty International
·Center for Reproductive Rights
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe
·Civil Society Europe
·EuroCommerce
·Europäische Journalisten-Föderation
·Europäisches Bürgerforum
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF)
·European Center for Not-for-Profit Law
·European Partnership for Democracy
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)
·Internationale Föderation für Menschenrechte (Fédération internationale pour les droits humains, FIDH)
·Internationale Juristenkommission (ICJ)
·Internationales Presseinstitut (IPI)
·Konferenz Europäischer Kirchen
·Niederländisches Helsinki-Komitee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU