EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 716 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Italien
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
In Italien werden weiterhin mehrere Reformen des Justizsystems durchgeführt, die darauf abzielen, seine Qualität und Effizienz zu verbessern; unter anderem wurden Gesetzentwürfe zur Straffung der Zivil- und Strafverfahren vorgelegt, die derzeit im Parlament erörtert werden. Die Digitalisierung des Justizsystems schreitet voran, die Personalressourcen wurden erweitert und sollen weiter aufgestockt werden. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig, um den gravierenden Problemen im Zusammenhang mit der Effizienz des Justizsystems zu begegnen und unter anderem Rückstände aufzuarbeiten und die Verfahrensdauer zu verkürzen. Der Gesetzentwurf betreffend den Obersten Gerichtsrat (Consiglio Superiore della Magistratura) und andere Elemente des Justizsystems, mit dem die Unabhängigkeit der Justiz verbessert werden soll, ist gegenwärtig noch im Parlament anhängig. Dieser Gesetzentwurf zielt insbesondere darauf ab, das Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Obersten Gerichtsrates zu ändern. Es ist wichtig, dass bei diesen Reformen die Empfehlungen des Europarates berücksichtigt werden.
Italien baut seinen rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung von Korruption und Korruptionsdelikten weiter aus. Zusammenarbeit, Spezialisierung und Ressourcen für mit der Verfolgung von Korruption und Korruptionsdelikten befasste Ermittler und Staatsanwälte gelten insgesamt als hinreichend, um die Korruption und insbesondere die Korruption auf hoher Ebene einzudämmen. Die Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden, Auslandsbestechung wirksam aufzudecken und zu verfolgen, wird durch mangelnde Ressourcen, unzureichende Erfahrung und begrenztes juristisches Fachwissen beeinträchtigt. Insbesondere in den Berufungsinstanzen stellen die erheblichen Dispositionszeiten weiterhin ein Hindernis für die Korruptionsbekämpfung dar; umfassende Reformen zur Straffung der Strafverfahren werden noch immer im Parlament erörtert. Es sind mehrere Gesetzgebungsvorschläge und Gesetzesänderungen zur Stärkung der Korruptionsprävention anhängig, die unter anderem Interessenkonflikte, Lobbyarbeit und „Drehtüreffekte“ zum Gegenstand haben. Infolge der COVID-19-Pandemie ist die Gefahr von Korruption und Korruptionsdelikten, durch die die legale Wirtschaft Italiens weiter unterwandert wird, erheblich gestiegen.
Italien verfügt über einen tragfähigen Rechtsrahmen für die Regulierung der Medienbranche sowie eine unabhängige, gut ausgestattete und wirksame Medienaufsicht. Die geplante Reform der gesetzlichen Bestimmungen über Verleumdung ist weiterhin im Parlament anhängig, und die politische Unabhängigkeit der italienischen Medien gibt insbesondere im audiovisuellen Bereich nach wie vor Anlass zur Sorge. Die Rettungspakete, die 2020 von der Regierung zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bereitgestellt wurden, beinhalteten auch einige medienspezifische Maßnahmen. Zahlreiche körperliche Angriffe, Todesdrohungen und andere Formen der Einschüchterung von Journalisten geben weiterhin Anlass zur Sorge.
Was die Gewaltenteilung betrifft, so ist die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführte Notstandsregelung noch immer in Kraft, jedoch ergreift die Regierung bereits Maßnahmen für eine schrittweise Aufhebung der Einschränkungen. Derzeit wird ein neuer Vorschlag erörtert, mit dem die Rolle des Parlaments während eines Notstands gestärkt werden soll. Mit Blick auf öffentliche Konsultationen und Ex-post-Gesetzesfolgenabschätzungen wurden leichte Verbesserungen erzielt, jedoch werden sie noch immer nicht systematisch durchgeführt. Im Parlament wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf geprüft, der die Errichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution vorsieht. Hinsichtlich der Rechtsvorschriften über im Migrationsbereich tätige zivilgesellschaftliche Organisationen, wie etwa der Bestimmungen über die Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Seenotrettungsorganisationen, wurden einige Fortschritte gemeldet, wobei jedoch vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Migrationssteuerung in der EU nach wie vor gewisse Bedenken bestehen.
I.Justizsystem
Der Aufbau des Justizsystems sowie dessen Unabhängigkeit und Autonomie sind in der Verfassung verankert. In Streitigkeiten über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze entscheidet der Verfassungsgerichtshof (Corte costituzionale). Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist für Zivil- und Strafsachen zuständig und in drei Instanzen untergliedert. Die erste Instanz umfasst Friedensrichter, ordentliche Gerichte und Jugendgerichte. Die Berufungsgerichte und der Oberste Kassationsgerichtshof (Corte Suprema di Cassazione) bilden die zweite bzw. dritte Instanz. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit umfasst erstinstanzliche und zweitinstanzliche Gerichte. Der Rechnungshof (Corte dei Conti, Regional- und Zentralkammern) ist für die Finanzgerichtsbarkeit zuständig. Die Zuständigkeit für Steuersachen liegt in erster und zweiter Instanz bei den Provinz- und Bezirkssteuerkommissionen (Commissioni Tributarie Provinciali und Commissioni Tributarie Regionali) und in höchster Instanz beim Obersten Kassationsgerichtshof. Der Aufbau der Staatsanwaltschaft entspricht der Struktur der Gerichtsbarkeit. Italien beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Gemäß dem Grundsatz der Einheit der Justiz sind alle ordentlichen Richter und Staatsanwälte Mitglieder des Richterstandes; sie haben eine gemeinsame Laufbahnstruktur und unterstehen dem Obersten Gerichtsrat (Consiglio Superiore della Magistratura, CSM). Die Richter und Staatsanwälte der Verwaltungs-, Finanz- und Steuergerichtsbarkeit haben eigene Selbstverwaltungsgremien. Der Ausschuss der gesamtstaatlichen Rechtsanwaltskammer (Consiglio Nazionale Forense) ist ein unabhängiges und selbstverwaltetes Gremium, das per Gesetz errichtet wurde.
Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit der Justiz wird in Italien nach wie vor als gering wahrgenommen. Ungeachtet einer leichten Verbesserung gegenüber dem Vorjahr wird sie von nur 34 % der breiten Öffentlichkeit als „eher gut“ oder „sehr gut“ bewertet. Gegenwärtig betrachten nur 29 % der Unternehmen die Unabhängigkeit der Justiz als „eher gut“ oder „sehr gut“; mit diesem neuerlichen Rückgang setzt sich die rückläufige Entwicklung der letzten zwei Jahre fort.
In den letzten fünf Jahren wurde die Unabhängigkeit der Justiz durchgehend als gering wahrgenommen.
Der Gesetzentwurf, in dem die den Obersten Gerichtsrat (CSM) betreffenden Probleme in Angriff genommen werden, darunter auch das Verfahren für die Wahl der Mitglieder des Rates, wird derzeit noch im Parlament erörtert. Der Oberste Gerichtsrat sah sich im Zusammenhang mit der Repräsentativität seiner Mitglieder und der Transparenz seines Verfahrens für die Ernennung hochrangiger Mitglieder der Justiz mit mehreren Problemen konfrontiert.
Der von der Regierung im August 2020 vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Obersten Gerichtsrates von den Berufsverbänden zu gewährleisten, indem unter anderem die Regelungen für die Wahl seiner Mitglieder geändert werden und die vielfältige Zusammensetzung des Rates mit Blick auf die territoriale Herkunft seiner Mitglieder und die Gleichstellung der Geschlechter verbessert wird. Darüber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf eine striktere Trennung zwischen dem Amt als Richter oder Staatsanwalt und politischen Ämtern erreicht werden. Im April 2021 legte der Oberste Gerichtsrat mehrere Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf vor, in denen er positive Aspekte hervorhob (beispielsweise die Organisation des Richteramts und der Staatsanwaltschaften sowie die größere Transparenz des Verfahrens zur Ernennung
hochrangiger Amtsträger
und einiger Vorgaben für die berufliche Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten
). Bedenken äußerte der Gerichtsrat bezüglich des Wahlsystems, wobei er nachdrücklich auf die Gefahr der Ausgrenzung von Minderheiten, die Ermessensbefugnis des Justizministeriums zur Errichtung von Wahlkreisen im Vorfeld der Wahl sowie die mögliche Beschränkung der Vielfältigkeit der dem Richterstand angehörenden Mitglieder des Gerichtsrates hinwies. Mit Blick auf die Disziplinarregelung wies der Oberste Gerichtsrat auf die Gefahr möglicher Unklarheiten bei den neuen Disziplinarvergehen hin. Am 26. März 2021 nahm die GRECO ihren zweiten Umsetzungsbericht an, in dem sie sich mit der unmittelbaren Teilnahme der Richter und Staatsanwälte am politischen Leben befasste. Ungeachtet der mit dem Gesetzentwurf erzielten Fortschritte kam sie zu dem Schluss, dass die Empfehlung nur teilweise umgesetzt wurde, da der Gesetzentwurf noch nicht angenommen wurde. Im März 2021 legte die Justizministerin dem Parlament neue politische Leitlinien für die Justiz
vor.
Wichtig ist, dass im Zuge dieser Reformen die Empfehlungen des Europarates bezüglich der Räte für das Justizwesen berücksichtigt werden, einschließlich der Empfehlungen für die Auswahl ihrer Mitglieder
, den Status, die Laufbahn und die Haftung von Richtern und Staatsanwälten sowie die für sie geltende Disziplinarregelung.
Italien arbeitet diesbezüglich mit dem Europarat zusammen.
Es wurden weitere Maßnahmen ergriffen, um Problemen im Zusammenhang mit der Integrität zu begegnen.
Der Oberste Gerichtsrat hat weitere Regelungen eingeführt, die auf die Förderung der Transparenz und der leistungsorientierten Besetzung von Führungspositionen abzielen.
Im Sinne einer weiteren Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz hat der Oberste Gerichtsrat Maßnahmen ergriffen, um für Richter und Staatsanwälte ausführliche Vorschriften über die Offenlegung der Vermögensverhältnisse und die systematische Kontrolle zu erlassen, die von der GRECO
begrüßt wurden. Des Weiteren leitete der Oberste Gerichtsrat eine Reihe von Disziplinarverfahren
ein; darüber hinaus wird er künftig bei beruflichen Beurteilungen und bei der Besetzung von Führungspositionen die Integritätsprobleme berücksichtigen, die 2020 im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen aufgedeckt wurden und den Rücktritt von fünf Mitgliedern des Obersten Gerichtsrates nach sich zogen. Zudem hat die nationale Richtervereinigung damit begonnen, bei Verstößen gegen den berufsständischen Verhaltenskodex Disziplinarstrafen gegen ihre Mitglieder zu verhängen.
Qualität
Die Personalressourcen werden aufgestockt, und die Einstellung weiterer Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsbediensteter ist geplant. Der Stellungnahme des Obersten Gerichtsrates zufolge hat das Justizministerium
im September 2020 die 600 zusätzlichen Stellen für Richter und Staatsanwälte auf die höchsten Gerichte und deren Staatsanwaltschaften (70 Stellen), die erst- und zweitinstanzlichen Gerichte (422 Stellen) und die flexible Taskforce (pianta organica flessibile)
(176 Stellen) aufgeteilt; zudem traten im März 2021 neue Beschäftigte (285 Richter und Staatsanwälte) ihr Referendariat an. Die Auswahlverfahren, die zunächst wegen der COVID-19-Pandemie ausgesetzt worden waren, wurden nun wieder aufgenommen.
In den Jahren 2020 und 2021 wurden mehr als 2000 Verwaltungsbedienstete im Rahmen digitalisierter Verfahren eingestellt.
Nachdem im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt worden war, dass die Personalressourcen in Italien ein besonderes Problem darstellen, das die Effizienz des Justizsystems beeinträchtigt, hat die Regierung außerordentliche Maßnahmen ins Auge gefasst, um das Prozessbüro (Ufficio del processo) zu stärken, in dem Verwaltungsbedienstete sowie Richter und Staatsanwälte im Rahmen überarbeiteter organisatorischer Module in enger Abstimmung zusammenarbeiten werden.
Diese Maßnahmen sehen die auf drei Jahre befristete Einstellung von etwa 16 500 Absolventen der Rechts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften vor, die Richter und Staatsanwälte fachlich unterstützen sollen;
ebenfalls für drei Jahre werden zudem 1600 junge Absolventen, 750 spezialisierte und 3000 weitere Hochschulabsolventen eingestellt, die die Justizbehörden unterstützen und Projekte des Justizministeriums, wie beispielsweise die Digitalisierung von Verfahren und Reformen, überwachen werden. Ein Teil dieser neuen Beschäftigten wird dem Obersten Kassationsgerichtshof zugewiesen und bei der Neuorganisation der Zivilkammern (einschließlich der Kammer für steuerrechtliche Angelegenheiten) eingesetzt. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist insbesondere an den erstinstanzlichen Gerichten eine erhebliche Zahl von Richterposten noch immer nicht besetzt. Im Februar 2021 wurde jedoch ein neues Verfahren zur Einstellung von 40 Richtern veröffentlicht (das Verfahren wurde auf 60 Stellen erweitert); zudem ist die Schaffung von 130 zusätzlichen Verwaltungsstellen geplant. Zudem sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit weitere Neueinstellungen vorgesehen,
um die Gerichtsämter zu verstärken, die Digitalisierung voranzutreiben und die Projektaktivitäten zu überwachen. Die neuen Maßnahmen für die Aufarbeitung von Rückständen und die Verkürzung der Verfahrensdauer zielen darauf ab, eine seit vielen Jahren ausgesprochene länderspezifische Empfehlung zur Effizienz des Justizsystems
umzusetzen.
Die Digitalisierung des Justizsystem schreitet an den Zivil- und Verwaltungsgerichten weiter voran, während an den Strafgerichten weiterhin Probleme bestehen.
Die Digitalisierung der Verfahren an den erst- und zweitinstanzlichen Zivilgerichten ist abgeschlossen,
während am Kassationsgerichtshof (Zivilkammer)
und an den Friedensgerichten
mit der Digitalisierung begonnen wurde. Bei den Strafverfahren
wurden jedoch bislang weniger Fortschritte erzielt; hier soll die Digitalisierung Ende Mai 2021 in Angriff genommen werden. Als erste Maßnahme ist die Digitalisierung des für die Telefonüberwachung herangezogenen Registers geplant. Was die Verwaltungsgerichtsbarkeit betrifft, so wurden während der COVID-19-Pandemie weitere Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren durch Fernanhörungen erzielt.
Während die zivil- und strafrechtlichen Urteile des Obersten Kassationsgerichtshofs uneingeschränkt online verfügbar sind, werden bei der Bereitstellung des Onlinezugangs zu den Urteilen der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte, die nur für Zivilsachen bis 2023 abgeschlossen sein soll, nur schleppend Fortschritte erzielt.
Im Zuge der Ausweitung der Online-Dienste der Gerichtsämter wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben; in diesem Zusammenhang werden die Portale für elektronische Dienstleistungen, die Registrierung zertifizierter E-Mail-Adressen (Posta Elettronica Certificata, PEC) und elektronische Zahlungen aktualisiert und der Zugang zu bestimmten Diensten über das SPID sowie mit der nationalen Bürgerkarte (Carta Nazionale dei Servizi, CNS) und dem elektronischen Personalausweis verbessert. Infolge der Telearbeit während der COVID-19-Pandemie wurde die Implementierung des Fernzugangs zu einigen Registern (streitige Zivilsachen, freiwillige Gerichtsbarkeit und Arbeitsstreitigkeiten der ersten und zweiten Instanz) beschleunigt. Darüber hinaus sind in erheblichem Umfang IT-Schulungen für Führungskräfte sowie Schulungen für die Bediensteten mit unbefristeten und befristeten Verträgen geplant, die für die Unterstützung der Digitalisierung und den Abbau von Rückständen eingestellt wurden.
Was den Gesetzentwurf über das Zivilverfahren betrifft, so hat die Regierung Änderungen an seinem Wortlaut erarbeitet, um unter anderem durch die Verstärkung der Digitalisierung des Justizsystems Effizienzproblemen zu begegnen; nach seiner Fertigstellung wird der Entwurf dem Parlament vorgelegt.
Die Reform der Steuergerichtsbarkeit ist noch nicht abgeschlossen. Der vom Justizministerium sowie vom Wirtschafts- und Finanzministerium eingesetzte Sachverständigenausschuss sollte die vorbereitenden Arbeiten für die Reform der erst- und zweitinstanzlichen Steuergerichtsbarkeit bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen haben.
Im Zuge dieser Reform soll unter anderem die hohe Zahl der beim Obersten Kassationsgerichtshof eingehenden Fälle gesenkt werden. Um die einschlägige Empfehlung der GRECO
umzusetzen, leitete der Präsidialrat der Steuergerichtsbarkeit (Consiglio di Presidenza della Giustizia Tributaria, CPGT) darüber hinaus mehrere Präventions-, Aufsichts- und Durchsetzungsmaßnahmen in die Wege, die darauf abzielen, die Professionalität und Integrität der Mitglieder der Steuergerichtsbarkeit zu verbessern, Schulungsangebote zu schaffen und die Digitalisierung voranzutreiben.
Es ist geplant, die bestehenden Standards für die Verbesserung der Qualität gerichtlicher Entscheidungen im Gesetz zu verankern. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt, sind diese Standards gegenwärtig in einer Vereinbarung zwischen dem Obersten Gerichtsrat und dem Ausschuss der gesamtstaatlichen Rechtsanwaltskammer festgelegt und zielen darauf ab, die Klarheit und Prägnanz gerichtlicher Entscheidungen zu verbessern. Die Regierung hat Änderungen erarbeitet, um diese Standards in den Gesetzentwurf über das Zivilverfahren aufzunehmen.
Die geplante Ausweitung der digitalen Dienstleistungen der Verbindungsbüros könnte den Zugang zur Justiz weiter verbessern. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 festgestellt, führt das Justizministerium gegenwärtig ein Projekt zur Einrichtung von Verbindungsbüros durch, das darauf abzielt, den Zugang zu den Gerichten zu verbessern, indem der Justizdienst den Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht wird. Bislang wurden in 14 von 20 Regionen Verbindungsbüros eingerichtet, die durch die verstärkte Einbeziehung der Kommunalbehörden und den Einsatz digitaler Instrumente
(die beispielsweise die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Gerichtsämtern und den Zugriff auf Informationen über anhängige Verfahren über eine digitale Plattform ermöglichen) einheitliche Dienstleistungen anbieten können, die sich in erster Linie an gefährdete Bevölkerungsgruppen richten.
Effizienz
Die Verfahrensdauer stellt nach wie vor ein gravierendes Problem dar.
Zwar liegt die Verfahrensabschlussquote bei Zivilverfahren bereits bei über 100 %,
jedoch ist die geschätzte Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen nach wie vor sehr lang.
Bei den Gerichten der ersten und zweiten Instanz ging die Dispositionszeit im Jahr 2019 zurück, während am Obersten Kassationsgerichtshof eine Verlängerung der Dispositionszeit zu verzeichnen war, die in erster Linie auf Rechtssachen in den Bereichen Steuern und internationaler Schutz zurückzuführen war.
Im Jahr 2020 sank die Zahl der neuen Rechtssachen im Bereich des internationalen Schutzes am Obersten Kassationsgerichtshof deutlich, während die Zahl der neuen Steuersachen
sowie der hohe Anteil der aufgehobenen Entscheidungen
nach wie vor ein Problem darstellen. Der Anteil der nicht zugelassenen Rechtsmittel ist noch immer hoch.
An den Verwaltungsgerichten war im Jahr 2020 weiterhin in allen Instanzen eine Verkürzung der Dispositionszeit festzustellen, die jedoch nach wie vor über dem Durchschnitt lag.
Im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge wurden weiterhin positive Ergebnisse erzielt.
Hinsichtlich der Verfahrensdauer der Verwaltungsverfahren unterliegt Italien nach wie vor der verschärften Überwachung durch das Ministerkomitee des Europarates.
Im Bereich der Strafverfahren meldete der Oberste Kassationsgerichtshof im Jahr 2020 insgesamt eine Zunahme der anhängigen Fälle,
die insbesondere die höchste Instanz betraf. Dies verdeutlicht, dass insbesondere in den Berufungsinstanzen dringend Maßnahmen zur Erhöhung der Effizienz ergriffen werden müssen.
Des Weiteren wurde berichtet, dass die Hälfte der ordentlichen Gerichtsverfahren an den erstinstanzlichen Gerichten mit einem Freispruch endet.
Auch hinsichtlich der Verfahrensdauer der Strafverfahren unterliegt Italien weiterhin der verschärften Überwachung durch das Ministerkomitee des Europarates.
Die Gesetzentwürfe zur Behebung der Effizienzprobleme werden derzeit noch im Parlament erörtert. Die Regierung hat Änderungen zu dem Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Effizienz in Zivilverfahren verbessert werden soll.
Diese Änderungen betreffen unter anderem die Steigerung der Zahl der alternativen Streitbeilegungsverfahren
, Schiedsverfahren und unterstützten Verhandlungen (negoziazione assistita), eine verstärkte Ausrichtung auf die Vorbereitungs- und Anfangsphase der Verfahren, eine erhöhte Digitalisierung durch Fernanhörungen, eine Überprüfung der Zulässigkeitskriterien in den Berufungsinstanzen, eine Vereinfachung des Berufungsverfahrens und eine Neuorganisation des Prozessbüros. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit sind unter anderem die folgenden Maßnahmen vorgesehen: Verbesserung des Benachrichtigungssystems, erweiterter Zugang zu besonderen Verfahren (z. B. Prozessabsprachen), verstärkte Beteiligung des Richters am Ermittlungsverfahren, selektiver Zugang zu Berufungsverfahren, Abbau der Überkriminalisierung sowie neue Bestimmungen im Hinblick auf strafrechtliche Sanktionen sowie justizielle Wiedergutmachungsverfahren mit Schwerpunkt auf den Opfern. Darüber hinaus könnte die Regierung spezifische Änderungen beim Prozessbüro vornehmen, um dessen Effizienz zu steigern. Der Entwurf für die Reform des Obersten Gerichtsrates und anderer Elemente des Justizsystems wird wahrscheinlich weitere Bestimmungen umfassen, die Effizienzgewinne unterstützen und erleichtern (z. B. die Verpflichtung für Richter und Staatsanwälte in Führungspositionen, einen gewissen Zeithorizont zu berücksichtigen, um eine angemessene Planung des Büros sicherzustellen).
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Für die Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung und die Aufsicht über die Verabschiedung der dreijährigen lokalen Antikorruptionspläne ist in erster Linie die Nationale Antikorruptionsbehörde (Autorità Nazionale Anticorruzione, ANAC) verantwortlich. Die Antikorruptionsstelle der Finanzwache (Guardia di Finanza) ist als spezialisierte Strafverfolgungsstelle für die Untersuchung und Prävention von Korruption zuständig. Als eine unabhängige Einrichtung bei der italienischen Zentralbank (Banca d‘Italia) unterstützt die zentrale Meldestelle für Italien (Unità di informazione finanziaria per l‘Italia) die zuständige Staatsanwaltschaft und arbeitet mit der für die Entgegennahme von Meldungen verdächtiger Transaktionen zuständigen Finanzwache zusammen.
Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ hoch. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Italien mit 53/100 Punkten in der EU Platz 15 und weltweit Platz 52.
Diese Wahrnehmung hat sich in den letzten fünf Jahren
erheblich verbessert.
Italien verfügt über einen nationalen Antikorruptionsplan für den Zeitraum 2019 bis 2021. Die Nationale Antikorruptionsbehörde ist die zentrale Koordinierungsstelle für diesen Plan.
Er bildet die übergeordnete Strategie für die Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung und umfasst die wichtigsten einschlägigen politischen Zielsetzungen, die jährlich aktualisiert werden. Die zentralen Themen der 2021 aktualisierten Fassung des Plans betreffen in erster Linie die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Rolle und die Funktion der lokalen Antikorruptionsbeauftragten, die in jeder Kommunalverwaltung als zentrale Kontaktstelle fungieren.
Nach Angaben der Antikorruptionsbehörde werden diese beiden Themen auch den Schwerpunkt des nächsten Dreijahresplans für die Zeit nach 2021 bilden. Der nationale Antikorruptionsplan wird von den öffentlichen Verwaltungen für die Konzeption und Umsetzung ihrer eigenen dreijährigen Aktionspläne herangezogen,
wobei gegenwärtig ein besonderer Schwerpunkt auf der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Eindämmung des Korruptionsrisikos liegt. Es gibt ein Überwachungssystem, das nach Auffassung der maßgeblichen Interessenträger gut funktioniert.
Im November 2020 leitete die Antikorruptionsbehörde eine Evaluierung in die Wege, um zu bewerten, in welchem Maße die von den öffentlichen Verwaltungen angenommenen lokalen Pläne umgesetzt werden.
Es traten Gesetzesänderungen in Kraft, die auf ein kohärenteres Vorgehen gegen Korruption und Korruptionsdelikte abzielen. Insbesondere wurden mit den Änderungen
am Strafgesetzbuch strengere Strafen für Betrug
eingeführt, und der persönliche Anwendungsbereich der Vorschriften über internationale Korruption wurde erweitert.
Um den bisher gegebenen Ermessensspielraum einzugrenzen, wurde mit dem Dekret darüber hinaus die Rechtsvorschrift über Amtsmissbrauch dahin gehend geändert, dass nun ausschließlich Verstöße gegen in Gesetzen (oder Rechtsakten mit Gesetzeskraft) vorgesehene Verhaltensregeln in ihren Geltungsbereich fallen.
Die Zusammenarbeit zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Einrichtungen funktioniert gut, insbesondere im Bereich der organisierten Kriminalität. Die Zusammenarbeit zwischen der Finanzwache, der zentralen Meldestelle, der Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof, der nationalen Antimafia-Behörde und der Antikorruptionsbehörde bei der Meldung verdächtiger Aktivitäten hat sich insbesondere mit Blick auf die Korruption in öffentlichen Ausschreibungsverfahren und rechtswidriges Verhalten in der öffentlichen Verwaltung als wirksam erwiesen.
Auch die Zusammenarbeit mit den Zoll- und Monopolbehörden gilt als hilfreich für die Aufdeckung von Korruption im breiteren Kontext der organisierten Kriminalität, durch die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung unterwandert werden.
Nach Angaben der Finanzwache und der Staatsanwaltschaften sind die Ressourcen und der Spezialisierungsgrad der Ermittler und Staatsanwälte sowie ihr Zugang zu Informationen in relevanten Registern und Datenbanken im Allgemeinen ausreichend, um ihre Aufgaben im Bereich der Korruptionsbekämpfung zu erfüllen. Ungeachtet der wichtigen Änderungen, die in jüngster Zeit am einschlägigen Rechtsrahmen vorgenommen wurden,
wird die Fähigkeit der Strafverfolgungsbehörden, Auslandsbestechung wirksam aufzudecken und zu verfolgen, durch mangelnde Ressourcen, unzureichende Erfahrung und begrenztes juristisches Fachwissen beeinträchtigt.
Als einem wichtigen Ausfuhrland wurde Italien statt einer „aktiven“ nun eine „moderate“ Strafverfolgung der Bestechung ausländischer Amtsträger bescheinigt,
obwohl diese Form der Kriminalität in den letzten zehn Jahren deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen hat.
Die Korruptionsbekämpfung wird insbesondere in den Berufungsinstanzen weiterhin durch erhebliche Dispositionszeiten beeinträchtigt. Der im März 2020 vorgelegte Gesetzentwurf zur Verbesserung der Effizienz von Strafverfahren und zur Beschleunigung der Verfahren vor den Berufungsgerichten wird noch immer von der Abgeordnetenkammer geprüft.
An den erstinstanzlichen Gerichten sowie am Obersten Kassationsgerichtshof sind bereits Fortschritte bei der Begrenzung der Verfahrensdauer zu verzeichnen.
Aktuelle statistische Daten über polizeiliche Ermittlungen in Korruptionsfällen sowie über die Verfolgung und Aburteilung durch die Gerichte im Jahr 2020 sind nicht verfügbar; mit ihrer Veröffentlichung wird im Laufe des Jahres 2021 gerechnet.
Die Änderungen des eigenständigen Gesetzes über Hinweisgeber durchlaufen derzeit die letzte Phase des Gesetzgebungsverfahrens. Bis zur Verabschiedung dieser Änderungen
genießen Hinweisgeber im Privatsektor weiterhin nur begrenzten Schutz, da dieser auf freiwilligen Compliance-Programmen basiert, die nicht von allen Unternehmen eingerichtet wurden.
In der Praxis hat die Antikorruptionsbehörde nicht die Aufgabe, Hinweise von Beschäftigten des Privatsektors entgegenzunehmen oder Sanktionen zu verhängen.
Die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten wird daher den Schutz von Hinweisgebern aus dem Privatsektor deutlich verbessern. Im Juni 2021 legte die Antikorruptionsbehörde einen neuen Katalog von Leitlinien zu Hinweisgebern vor.
Ein Gesetzgebungsvorschlag über Interessenkonflikte Abgeordneter ist gegenwärtig im Parlament anhängig. Der im Mai 2019 vorgelegte Gesetzentwurf
sieht die Änderung und Ersetzung nahezu aller Bestimmungen des Gesetzes Nr. 215/2004 über Interessenkonflikte vor.
Er wurde im Oktober 2020 vom Ausschuss für Verfassungsfragen der Abgeordnetenkammer gebilligt, wobei der 1. Juli 2021 als indikativer Termin für sein Inkrafttreten festgelegt wurde.
Der Vorschlag sieht unter anderem die Einführung strengerer Maßnahmen für die Mitglieder der nationalen, regionalen und lokalen Regierungsstellen vor.
Ein formalisierter Verhaltenskodex wurde bislang noch nicht verabschiedet. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gibt es keine einheitliche Rechtsvorschrift über Interessenkonflikte.
Auch die Vorschriften über die Veröffentlichung der Erklärungen der Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats über ihre Vermögensverhältnisse sind nach wie vor uneinheitlich und intransparent.
Es gibt kein Gesetz über die Lobbyarbeit gegenüber Regierungsmitgliedern, jedoch wurden dem Parlament mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt. In den Gesetzentwürfen
wird auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Transparenzregistern des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und des Ministeriums für Arbeit
der allgemeine Rahmen für den Umgang mit Interessenvertretern festgelegt. Es wird nicht ausdrücklich auf die Einführung eines „legislativen Fußabdrucks“ Bezug genommen, jedoch hat sich die Regierung im 4. Nationalen Aktionsplan für die Öffentlichkeit der Verwaltung verpflichtet, eine Arbeitsgruppe für die Entwicklung eines einheitlichen nationalen Transparenzregisters einzusetzen, das die öffentlichen Agenden aller Entscheidungsträger beinhaltet und Treffen mit Lobbyisten offenlegt.
Bis zur Einrichtung eines funktionsfähigen Lobbyregisters, das auch einen legislativen Fußabdruck umfasst, gibt es weiterhin keine einheitliche Regelung für die Lobbyarbeit gegenüber der Regierung.
Der im Jahr 2020 vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag über Interessenkonflikte sieht überarbeitete Regelungen für Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Dienst („Drehtüreffekte“) vor. Was den Anwendungsbereich betrifft, so bezieht sich der Vorschlag
auf die Mitglieder des Parlaments und Beamte in obersten Exekutivfunktionen, aber nicht auf die unmittelbar Ministern unterstehenden Beamten, wie etwa Kabinettsleiter. Über die vorgeschlagene Karenzzeit von einem Jahr wird gegenwärtig noch diskutiert.
Italien verbietet die direkte öffentliche Finanzierung von politischen Parteien; dies gilt auch für politische Kampagnen. Infolgedessen müssen sich politische Parteien nahezu ausschließlich durch private Spenden natürlicher oder juristischer Personen finanzieren.
Dies hat dazu geführt, dass die Abgeordneten bei der Finanzierung politischer Kampagnen in erheblichem Maße auf eigene Mittel angewiesen sind, sodass die politischen Akteure stärker von privaten Spenden abhängig und damit anfälliger für unzulässige Einflussnahme sind.
Für private Spenden gilt eine relativ hohe Obergrenze von 100 000 EUR jährlich. Nach den seit 2019 geltenden Vorschriften über die Transparenz der Finanzierung politischer Organisationen sind die Parteien jedoch verpflichtet, Informationen über Spenden zu veröffentlichen.
Geld- oder Sachspenden im Wert von mehr als 500 EUR müssen innerhalb eines Monats nach ihrem Erhalt gemeinsam mit dem Namen des Spenders veröffentlicht werden. Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht werden mit einem Bußgeld in Höhe des drei- bis fünffachen Wertes der nicht gemeldeten Spende geahndet. Ausländische Spenden sind verboten. Hinsichtlich der Kapazitäten und Ressourcen der Aufsichts- und Kontrollgremien wurden Bedenken geäußert.
Die Praxis, Parteispenden über politische Stiftungen und Verbände zu leiten, beeinträchtigt unter Umständen die öffentliche Rechenschaftspflicht, da solche Transaktionen nur schwer nachvollzogen und überwacht werden können.
Infolge der COVID-19-Pandemie ist die Gefahr von Korruption und Korruptionsdelikten, durch die die legale Wirtschaft Italiens weiter unterwandert wird, erheblich gestiegen. Nach Angaben der Polizei erzielten Kriminelle insbesondere Profite aus dem Erwerb kleiner Privatunternehmen, wie beispielsweise von Restaurants, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, sowie aus dem Handel mit Hygieneartikeln wie Gesichtsmasken und Schutzausrüstung sowie mit medizinischen Geräten; durch solche Transaktionen können Korruptionsdelikte, wie beispielsweise Geldwäsche, begünstigt werden. Darüber hinaus wurde mit dem Gesetzesdekret über Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltung, das im Juli 2020 erlassen wurde, eine Sonderregelung für die Vergabe öffentlicher Aufträge eingeführt.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf beschleunigten Verfahren und der Direktvergabe ohne öffentlichen Wettbewerb,
vereinfachten Vergabeverfahren und Sanktionen für die Aufschiebung oder Verzögerung der Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge; all dies ist geeignet, Korruption Vorschub zu leisten.
Die Antikorruptionsbehörde aktualisierte im September 2020 ihre Datenbank der öffentlichen Aufträge und legte im Dezember 2020 neue Indikatoren für das Korruptionsrisiko im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge vor.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
Die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie der Grundsatz der Transparenz der Medienfinanzierung sind in der Verfassung verankert.
Die Rechtsvorschriften bilden einen tragfähigen Rahmen, der darauf ausgerichtet ist, die Meinungsvielfalt in den Medien zu gewährleisten; die Behörde für das Kommunikationswesen (Autorità per le garanzie nelle comunicazioni, AGCOM) wurde per Gesetz als unabhängige, einheitliche Regulierungsstelle errichtet. Die strafrechtliche Sanktion für Verleumdung, die bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe beträgt, wird derzeit vom Gesetzgeber geprüft, während die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der AVMD-Richtlinie noch anhängig sind. Journalisten müssen beim Journalistenverband (Ordine dei giornalisti) eingetragen sein, der für die Selbstverwaltung dieses Berufsstandes zuständig ist.
Die Regulierungsbehörde für audiovisuelle Mediendienste, AGCOM, arbeitet weiterhin unabhängig und erfolgreich. Im November 2020 veröffentlichte die AGCOM im Rahmen der Reihe Osservatorio sul giornalism einen Bericht, der unter anderem die Berufstätigkeit von Journalisten während der COVID-19-Pandemie
und die zahlreichen Probleme zum Gegenstand hatte, mit denen Journalisten vor und während der Pandemie konfrontiert waren. In diesem Bericht werden die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, die zunehmende freiberufliche Tätigkeit, die steigende Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse und die mangelnden Fachkenntnisse von Journalisten, nicht zuletzt über COVID-19 betreffende Themen, dokumentiert.
Die Regierung hat finanzielle Unterstützung für die Medienbranche bereitgestellt, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern. Im Jahr 2021 ergriff die italienische Regierung eine Reihe wirtschaftlicher Maßnahmen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abzufedern; hierzu zählten auch bestimmte medienspezifische Maßnahmen wie Steuergutschriften für Werbeausgaben sowie für Verkaufsstände, technologische Investitionen in digitale Medien und den Kauf von Papier.
Darüber hinaus billigte das Parlament die Verschiebung der für den Fonds für Informationsvielfalt geplanten Haushaltskürzungen.
Der Zugang zu diesem Fonds erfolgt auf der Grundlage einer Reihe objektiver Kriterien, sodass nur Zeitungen, die von Zusammenschlüssen von Journalisten herausgegeben werden, Publikationen nicht gewinnorientierter Organisationen sowie Veröffentlichungen für sprachliche Minderheiten Anspruch auf öffentliche Unterstützung haben. Der Verfassungsgerichtshof befand, dass in einem Bereich von so fundamentaler Bedeutung ein transparenter Regelungsrahmen erforderlich ist und die Zuweisung von Mitteln auf klaren und objektiven Kriterien basieren muss.
Die politische Unabhängigkeit der italienischen Medien ist weiterhin ein heikles Thema, da es keine wirksame Rechtsvorschrift über Interessenkonflikte gibt. Die Reformentwürfe sind noch immer im Parlament anhängig, obwohl dieses Thema in Italien nach wie vor von zentraler politischer Bedeutung ist.
Zwar stehen die führenden Zeitungen des Landes weder direkt noch indirekt im Eigentum von Politikern oder politischen Parteien, jedoch spiegelt ihre redaktionelle Ausrichtung die starke Polarisierung der politischen Landschaft Italiens wider. Aus diesen Gründen wird im MPM 2021 für die politische Unabhängigkeit im Allgemeinen und die redaktionelle Unabhängigkeit im Besonderen ein mittleres Risiko ausgewiesen.
In Italien ist in allen Teilbereichen der Nachrichtenmedien eine hohe Konzentration festzustellen.
Es wurde über Probleme berichtet, die den wirksamen Zugang zu Informationen beeinträchtigen. Im italienischen Gesetz über die Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA)
ist der „Zugang der Zivilgesellschaft“ zu behördlichen Daten und Dokumenten geregelt. Im MPM 2021 wird auf unabhängige Berichte verwiesen, in denen festgestellt wird, dass die von den Behörden vorgebrachten Gründe für die Verweigerung des Zugangs zu Informationen mitunter vage sind und nicht eindeutig auf den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen beruhen. Während der COVID-19-Pandemie war die Aussetzung der FOIA-Regelung zwischen dem 28. Februar und dem 15. April 2020 eher auf betriebliche Gründe zurückzuführen als auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Die Gesetze über Verleumdung wurden nicht geändert und werden noch immer vom Parlament geprüft. Angesichts der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 näher beschriebenen einschlägigen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes,
die von im Bereich der Pressefreiheit tätigen Organisationen begrüßt wurden, wurde jedoch der Risikograd für diesen Indikator im MPM 2021 gesenkt.
Am 22. Juni 2021 befand der Verfassungsgerichtshof, dass Artikel 13 des Pressegesetzes – soweit darin eine Haftstrafe für Verleumdung in der Presse vorgesehen ist – verfassungswidrig und nicht mit Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte vereinbar ist.
Körperliche Angriffe, Todesdrohungen und andere Formen der Einschüchterung von Journalisten geben weiterhin Anlass zur Sorge. Seit Erscheinen des letztjährigen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit wurden auf der Plattform zur Förderung des Schutzes des Journalismus und der Sicherheit von Journalisten (Platform to promote the protection of journalism and safety of journalists) des Europarates acht Warnmeldungen für Italien erfasst.
Diese Meldungen haben Brandanschläge, körperliche Angriffe, Fälle schwerer Einschüchterung und Online-Drohungen gegen den Präsidenten des italienischen Presseverbands zum Gegenstand. Eine der Warnmeldungen wurde im April 2021 veröffentlicht und betrifft die mutmaßliche Telefonüberwachung von mindestens 15 Journalisten, die sich mit Migrationsthemen beschäftigten, im Rahmen einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung zu den Beziehungen zwischen NRO und Menschenhändlern. Europäische und italienische Journalistenverbände beschrieben dies als einen sehr gravierenden Fall und einen „massiven Verstoß gegen die Vertraulichkeit journalistischer Quellen“
. Ungeachtet der wiederholten Anträge des italienischen Presseverbands sind der Schutz journalistischer Quellen und das Rahmengesetz über das Berufsgeheimnis von Journalisten nach wie vor unzureichend.
Infolgedessen wird im MPM für den Journalistenberuf, die einschlägigen Standards und den Schutz von Journalisten erneut ein mittleres Risiko festgestellt. Sowohl im MPM 2021 als auch von mehreren Interessenvertretern
wurde auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen von Journalisten hingewiesen, wobei die wachsende Kluft zwischen angestellten und freiberuflichen Journalisten und die insgesamt sinkende Zahl der Mitarbeiter von Nachrichtenredaktionen Anlass zu schwerwiegenden Bedenken geben.
Die im Jahr 2017 errichtete zentrale Koordinierungsstelle, die sich mit gegen Journalisten gerichteten Handlungen befasst und auf EU-Ebene als vorbildliches Verfahren gilt, registrierte eine erhebliche Zahl von Einschüchterungen, namentlich 163 im Jahr 2020
und 63 zwischen Januar und März 2021.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Italien ist eine unitäre parlamentarische Republik mit einem indirekt gewählten Präsidenten.
Das Parlament setzt sich aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat zusammen, die beide mit denselben Befugnissen ausgestattet sind. Das Initiativrecht liegt bei der Regierung, den Mitgliedern des Parlaments, den Wahlberechtigten (mindestens 50 000 Unterstützer), dem Nationalen Rat für Wirtschaft und Arbeit
und dem Regionalrat. Für den Schutz der Freiheiten und Rechte der Bürgerinnen und Bürger sind mehrere regionale Bürgerbeauftragte zuständig.
Der Interministerielle Ausschuss für Menschenrechte (Comitato interministeriale dei diritti dell‘uomo, CIDU) arbeitet mit der Zivilgesellschaft, Wissenschaftlern und allen einschlägigen Interessenträgern zusammen, um die Menschenrechte zu fördern und zu schützen.
Es werden regelmäßig Ex-ante-Gesetzesfolgenabschätzungen durchgeführt, während jedoch öffentliche Konsultationen und Ex-post-Gesetzesfolgenabschätzungen noch immer nur in begrenztem Maße stattfinden.
Nach dem Dekret des Präsidenten des Ministerrates Nr. 169/2017 sind alle öffentlichen Verwaltungen verpflichtet, zu jeder geplanten Vorschrift sechs Monate vorab Informationen zu veröffentlichen. Allerdings wurden bislang noch keine einheitlichen Verfahren für die Analyse der Interessenträger eingeführt.
Durch die zunehmende Nutzung digitaler Instrumente für öffentliche Konsultationen wurde die Wirksamkeit des Verfahrens leicht verbessert. Insbesondere kommen Plattformen zum Einsatz, auf denen innovative und interaktive Instrumente eine stärkere Beteiligung
der Nutzer ermöglichen. In einigen Fällen erhalten die Nutzer auch Rückmeldungen der öffentlichen Verwaltungen.
Für Konsultationen werden hingegen in erster Linie herkömmliche Verfahren herangezogen.
Ex-ante-Folgenabschätzungen finden regelmäßig statt, und mit der Durchführung von Ex-post-Folgenabschätzungen wurde begonnen. Konkret wurden im Jahr 2020 Ex-post-Evaluierungen zu den in den Zweijahresplänen aus dem Jahr 2019 aufgeführten Rechtsakten vorgenommen.
Der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ausgerufene Notstand ist noch immer in Kraft, und es soll ein neuer parlamentarischer Ausschuss gebildet werden, um die Rolle des Parlaments in Notsituationen zu stärken. Im April 2021 verlängerte die Regierung die Notstandsregelung bis um 31. Juli 2021 und ergriff zugleich Maßnahmen für eine schrittweise Aufhebung der Einschränkungen. Die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wurden von der Regierung weiterhin in Form von Gesetzesdekreten
verabschiedet, die sofort wirksam sind und anschließend vom Parlament in Gesetze umgewandelt werden.
Der Präsident des Ministerrates kann ebenfalls unmittelbar Notfallmaßnahmen ergreifen, die in Form von Dekreten des Präsidenten des Ministerrates erlassen werden. In diesen Fällen muss die Regierung dem Parlament vorab den Inhalt und die wichtigsten Ziele des Dekrets vorlegen. Ist dies aus Gründen der Dringlichkeit nicht möglich, wird den Kammern in der Regel alle 15 Tage eine Folgemitteilung übermittelt.
In den ersten Monaten des aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgerufenen Notstands beschloss das Parlament, nur dringende Rechtsakte und Themen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsnotstand zu prüfen. Die ordentliche Tätigkeit wurde im Mai 2020 wieder aufgenommen. Um sicherzustellen, dass das Parlament während der COVID-19-Pandemie und insgesamt in Notsituationen eine zentrale Rolle übernimmt, schlug der Senat vor, einen besonderen Zweikammerausschuss
einzurichten, der zu jedem Rechtsakt der Regierung im Zusammenhang mit dem Pandemienotstand zu konsultieren ist. Dieser Ausschuss, dessen Errichtung noch aussteht, hätte eine beratende Funktion und würde als Schnittstelle zu den kommunalen Stellen fungieren.
Gegen einige der per Dekret des Präsidenten des Ministerrates verabschiedeten Maßnahmen wurde vor Verwaltungsgerichten Einspruch eingelegt, die ihre Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Einschränkung der Grundrechte prüfen mussten.
Die Bestimmung über die Aussetzung der Verjährungsfrist wurde vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten, der keine Gefahr eines Missbrauchs der Gesetzgebungsbefugnis feststellte.
Im Hinblick auf die Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution wurden keine Fortschritte erzielt.
Die Einrichtung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution (NMRI) ist weiterhin Gegenstand von Debatten.
Im Oktober 2020 wurden die beiden ursprünglichen Gesetzentwürfe über die Schaffung einer NMRI aus dem Jahr 2018 vom Parlament zu einem einzigen Entwurf zusammengeführt. Der neue Wortlaut wird gegenwärtig im Ausschuss der Abgeordnetenkammer zur Förderung und zum Schutz der Grundrechte erörtert.
Die in dem Entwurf vorgesehene Einrichtung einer NMRI stünde in Einklang mit den Pariser Prinzipien entspräche den einschlägigen Empfehlungen der Vereinten Nationen.
Im zivilgesellschaftlichen Raum gibt es nach wie vor Probleme, jedoch wurden einige Elemente der Rechtsvorschriften über im Migrationsbereich tätige zivilgesellschaftliche Organisationen verbessert. Im Oktober 2020 wurden einige Verbesserungen an den Rechtsvorschriften über im Migrationsbereich tätige zivilgesellschaftliche Organisationen vorgenommen, insbesondere an den Bestimmungen
über die Tätigkeiten zivilgesellschaftlicher Seenotrettungsorganisationen.
Trotz der Pandemie wurde die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen intensiviert.
Es bestehen jedoch nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Komplexität des Registrierungsverfahrens für NRO und der Verzögerungen bei der Durchführung des Gesetzes zur Harmonisierung der Vorschriften für den gemeinnützigen Sektor.
Ungeachtet der jüngsten positiven Entwicklungen im Zusammenhang mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine im Bereich Migration und Asyl tätige Menschenrechtsaktivistin wurden diese Bedenken noch nicht vollständig ausgeräumt.
Darüber hinaus wird der zivilgesellschaftliche Raum als „beeinträchtigt“ eingestuft.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation für den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
.
Abteilung für Recht und Gesetzgebungsfragen (Dipartimento per gli affari giuridici e legislativi) und Abteilung für die Beziehungen zum Parlament (Dipartimento per i rapporti con il Parlamento) (2021), Beitrag der Abteilung für Recht und Gesetzgebungsfragen und der Abteilung für die Beziehungen zum Parlament zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (2021), Beitrag der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni (AGCOM), Osservatorio sul Giornalismo III edizione - La professione alla prova dell‘emergenza Covid-19 - documento di consultazione pubblica (
https://www.agcom.it/documents/10179/20594109/Comunicazione+23-11-2020/b6623771-dbaa-4ccb-baab-9520f87afbc8?version=1.0
)
Beirat europäischer Richterinnen und Richter (2020), Stellungnahme Nr. 23, The role of associations of judges in supporting judicial independence.
CEPEJ (2020), Study on the functioning of the judicial systems in the EU Member States.
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Europäische Kommission (2020), Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Italiens 2020 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2020 (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1591720698631&uri=CELEX:52020DC0512
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Europarat, Platform to promote the protection of journalism and safety of journalists – Italy (
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Europarat: Konferenz der INRO des Europarates (2019), Civil participation in the decision-making process: Fact finding visit to Italy (
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Europarat: Ministerkomitee des Europarats (2010), Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuständigkeiten von Richtern.
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http://www.g20.utoronto.ca/2015/G20-Anti-Corruption-Open-Data-Principles.pdf
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Generaldirektion Kommunikation (2019), Flash Eurobarometer 482: Einstellung der Unternehmen zur Korruption in der EU.
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GRECO (2019), Third Evaluation Round: Second Addendum to the Second Compliance Report on Italy: „Incriminations (ETS 173 and 191, GPC 2)“, „Transparency of Party Funding“.
GRECO (2021), Fourth evaluation round: Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors. Second Compliance report, Italy.
Innenministerium: Abteilung öffentliche Sicherheit, Zentraldirektion der Kriminalpolizei (2020), Einschüchterungen gegen Journalisten (https://www.interno.gov.it/sites/default/files/2021-03/report_intimidazioni_giornalisti_febbraio_2021.pdf).
Italienische Regierung (2019–2021), 4th National Action Plan for Open Government (
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Italienische Regierung (2021), Beitrag Italiens zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Italienische Regierung, „Consultazione“ – Plattform für öffentliche Konsultationen (
http://www.consultazione.gov.it/it/
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Italienische Regierung, „ParteciPa“ – Plattform für öffentliche Konsultationen (
https://partecipa.gov.it/?locale=en
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Justizministerium (2021), Beitrag des Justizministeriums zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
La Repubblica (2020), I Soldi di Change al Governantore: indagine sulla Fondazione di Toti (
https://genova.repubblica.it/cronaca/2020/01/22/news/i_soldi_di_change_al_governatore_indagine_sulla_fondazione_di_toti-246332702/
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Ministerratspräsidium (Presidenza del Consiglio dei Ministri), Abteilung für Information und Veröffentlichung, Fondo per il pluralismo e l'innovazione dell'informazione (
https://informazioneeditoria.gov.it/it/approfondimenti-e-normativa/fondo-per-il-pluralismo-e-linnovazione-dellinformazione/
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Nationale Antikorruptionsbehörde (2020), Analyse der Artikel des Gesetzesdekrets vom 16. Juli 2020 (
https://www.anticorruzione.it/portal/rest/jcr/repository/collaboration/Digital Assets/anacdocs/Attivita/Pubblicazioni/RapportiStudi/ContrattiPubblici/Anac.DL76.2020.pdf
).
Nationale Antikorruptionsbehörde (2020), Datenanalyse und Konstruktion der Korruptionsrisiko-Indikatoren für die Nationale Datenbank der öffentlichen Aufträge, Arbeitsdokument Nr. 5 (
http://www.anticorruzione.it/portal/rest/jcr/repository/collaboration/Digital%20Assets/anacdocs/Attivita/Pubblicazioni/Collana%20scientifica%20Autorita/Collana%20scientifica%20Anac%20-%20Matteo%20Tro%C3%83%C2%ACa%20WP%20n.5.pdf
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Nationale Antikorruptionsbehörde (2020), Korruptionsprävention und Transparenz (
http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/Comunicazione/News/_news?id=8e7b24b70a77804261ad277e20798ed6
).
Nationale Antikorruptionsbehörde, Datenbank der öffentlichen Aufträge (https://dati.anticorruzione.it/superset/dashboard/appalti/) (für Datenanalysen), (https://dati.anticorruzione.it/opendata/) (Open-Data-Plattform).
OECD (2017), Statement of the OECD Working Group on Bribery on Italy’s implementation of the Anti-Bribery Convention (
https://www.oecd.org/corruption/statement-of-the-oecd-working-group-on-bribery-on-italy-implementation-of-the-anti-bribery-convention.htm
).
Rat der Europäischen Union (2019), Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2019 zum nationalen Reformprogramm Italiens 2019 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Italiens 2019 (
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019H0905(12)&from=DE
).
Reporter ohne Grenzen (2021), World Press Freedom Index.
Staatsrat (2021), Beitrag des Staatsrates zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
Transparency International (2020), Debugging Democracy, Open data for political integrity in Europe.
Transparency International (2020), Soldi e politica: cosa ci dicono i dati (
https://www.transparency.it/informati/blog/soldi-e-politica-cosa-ci-dicono-i-dati
).
Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020 (
https://www.transparency.org/en/cpi/2020/index/nzl
).
Website des Bürgerbeauftragten für die Toskana (
http://www.difensorecivicotoscana.it
).
Zentrum für Medienpluralismus und Medienfreiheit (2021), Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 – Bericht über Italien (Link einfügen, sobald verfügbar).
Anhang II: Länderbesuch in Italien
Im April 2021 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Teilnehmern statt:
·AGCOM (Medienbehörde)
·Antigone
·Antikorruptionsbehörde (ANAC)
·Antikorruptionsstelle der Finanzwache
·Articolo 21
·Ausschuss der gesamtstaatlichen Rechtsanwaltskammer (Consiglio Nazionale Forense)
·Infonodes
·Justizministerium
·Libera
·Ministerratspräsidium
·Nationale Antimafia- und Antiterrordirektion (Direzione nazionale antimafia e antiterrorismo, DNAA)
·Nationale Richtervereinigung (Associazione Nazionale Magistrati, ANM)
·Nationaler Verband der italienischen Presse
·Oberster Gerichtsrat
·Oberster Kassationsgerichtshof
·Ossigeno per l’informazione
·Parlament
·Rechnungshof und Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof
·Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassationsgerichtshof
·Staatsrat
·The good lobby
·Transparency International
·Vereinigung Europäischer Journalisten (Association of European Journalist, AEJ)
* Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:
·Amnesty International
·Center for Reproductive Rights
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe
·Civil Society Europe
·EuroCommerce
·Europäische Journalisten-Föderation
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (European Centre for Press and Media Freedom, ECPMF)
·European Center for Not-for-Profit Law
·European Civic Forum
·European Partnership for Democracy
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)
·Internationale Föderation für Menschenrechte (Fédération internationale pour les droits humains, FIDH)
·Internationale Juristenkommission (International Commission of Jurists, ICJ)
·Internationales Presseinstitut (International Press Institute, IPI)
·Konferenz Europäischer Kirchen
·Netherlands Helsinki Committee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU