EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.7.2021
SWD(2021) 711 final
ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland
Begleitunterlage zur
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}
Zusammenfassung
Das finnische Justizsystem ist weiterhin durch ein sehr hohes Maß an wahrgenommener richterlicher Unabhängigkeit gekennzeichnet. Die vor Kurzem eingerichtete Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde hat ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufgenommen und neben der Erfüllung ihrer regulären Aufgaben die Gerichte bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unterstützt. Infolge der Reform der Staatsanwaltschaft konnte deren Effizienz durch Zentralisierung, Entwicklung einheitlicher Praktiken, bessere Zusammenarbeit und gleichmäßigere Verteilung der Ressourcen gesteigert werden. Die Behörden führen mehrere Projekte durch, um die Digitalisierung der Justiz zu verbessern und das System der Prozesskostenhilfe leichter zugänglich zu machen.
Finnland wird in der EU und weltweit weiterhin als eines der Länder mit der geringsten Korruption wahrgenommen. Am 27. Mai 2021 wurde eine umfassende Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung angenommen. Die Strategie zielt darauf ab, die Korruptionsbekämpfung zu verstärken, u. a. durch die Klärung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Prävention, die Verbesserung der Transparenz und der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung sowie durch einschlägige Forschung. Die Behörden legen zwar großen Wert auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität und haben Maßnahmen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung ergriffen, doch die Feststellung und strafrechtliche Verfolgung der Bestechung bleibt eine Herausforderung. Die Lobbyarbeit ist derzeit noch nicht reguliert, die Regierung arbeitet jedoch an einem Gesetzentwurf, in dem ein Transparenzregister vorgesehen ist. Es werden auch Gesetzesinitiativen erörtert, um die Bedenken über den „Drehtüreffekt“ zwischen der öffentlichen Verwaltung und privaten Interessen auszuräumen. Ein überarbeitetes System für die Vermögenserklärung von Beamten wird derzeit erörtert, und der Vorschlag, den Schutz von Hinweisgebern in einem neuen, eigenständigen Gesetz zu regeln, soll bis Ende 2021 in Kraft treten.
In Finnland herrscht im Allgemeinen ein freies und geschütztes Umfeld für Journalisten und Medienschaffende. Die wichtigste Medienaufsichtsbehörde, die finnische Behörde für Verkehr und Kommunikation, wird als fair und transparent wahrgenommen, ihre wirtschaftliche Lage ist jedoch weiterhin schwierig. Es wurden neue spezifische Rechtsvorschriften erlassen, die die Anbieter von Mediendiensten verpflichten, Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse öffentlich zugänglich zu machen. Es wurde eine vorbereitende Arbeitsgruppe eingesetzt, um den verfassungsmäßig garantierten Zugang zu Dokumenten zu erweitern, indem die Einhaltung der Bestimmungen durchgesetzt wird und mehr Informationen erfasst werden. Die Regierung plant außerdem, das Strafgesetzbuch zu ändern, um die strafrechtliche Verfolgung unrechtmäßiger Drohungen und die gezielte Ansprache gefährdeter Opfer, wie etwa freiberuflicher Journalisten, zu erleichtern. Um gegen Hassreden gegenüber Journalistinnen vorzugehen, bereitet die Regierung eine weitere Änderung des Strafgesetzbuchs vor, wonach das Geschlecht zu den Motiven hinzugefügt werden soll, die eine Erhöhung des Strafmaßes für (jede) Straftat begründen. Darüber hinaus erwägt die Regierung einen ständigen Hilfsmechanismus zur Unterstützung des Journalismus in Finnland, der über eine zeitlich begrenzte Unterstützungsregelung hinausgeht, die speziell mit der COVID-19-Pandemie zusammenhing.
Die Regierung hat einen Aktionsplan für eine bessere Rechtsetzung verabschiedet, mit dem die Qualität, Planung und Transparenz der Rechtsvorschriften verbessert werden soll. Die meisten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, erfolgten im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Bei der Anwendung von Notstandsbefugnissen waren die Zustimmung des Parlaments und eine Ex-ante-Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit erforderlich. Der Reformprozess zur Klärung der Aufgaben des Justizkanzlers und des Bürgerbeauftragten, zweier wichtiger unabhängiger Behörden zur Wahrung der Grundrechte, wird von beiden Behörden unterstützt und soll dem Parlament im Herbst 2021 vorgelegt werden. Im Herbst 2021 wird ein neuer Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen gewählt, eine Plattform, die eine fruchtbare Interaktion zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft ermöglicht hat.
I.Justizsystem
Das finnische Justizsystem besteht aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit 20 Bezirksgerichten, fünf Rechtsmittelgerichten und dem Obersten Gerichtshof, sowie aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich in sechs regionale Verwaltungsgerichte und den Obersten Verwaltungsgerichtshof gliedert. Es gibt drei Fachgerichte.
Die unabhängige nationale Gerichtsverwaltungsbehörde ist für die Verwaltung der Gerichte zuständig, einschließlich der Verwaltung der Haushalte, Gebäude und IKT-Systeme.
Der unabhängige Richterernennungsausschuss
schlägt der Regierung Bewerber für das Richteramt vor, während die Richter des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichtshofs von diesen Gerichten selbst vorgeschlagen werden.
Die Richter werden vom Präsidenten der Republik formell ernannt.
Die nationale Staatsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Behörde
und steht unter der Leitung eines Generalstaatsanwalts, der auf Vorschlag des Justizministeriums vom Präsidenten ernannt wird und von der Regierung abberufen oder vom Dienst suspendiert
werden kann. Die finnische Rechtsanwaltskammer
, eine unabhängige Stelle, übt die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten aus. Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte
werden vom Disziplinarrat durchgeführt, einem unabhängigen Aufsichtsorgan, das an der Seite der finnischen Rechtsanwaltskammer tätig ist.
Finnland beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Unabhängigkeit
Das finnische Justizsystem ist durch ein sehr hohes Maß an wahrgenommener Unabhängigkeit gekennzeichnet. Die wahrgenommene Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern ist sehr hoch: 83 % der breiten Öffentlichkeit und 86 % der Unternehmen halten sie für „eher gut oder sehr gut“.
Der Wert bleibt seit 2016 sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen konstant sehr hoch. Bei der breiten Öffentlichkeit ist die Wahrnehmung bis 2019 stetig gestiegen, bei den Unternehmen in den letzten zwei Jahren.
Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde nahm im Januar 2020 ihre Arbeit auf und hat sich als wichtige Einrichtung zur Erleichterung der Arbeit der Gerichte etabliert. Nach ihrer Gründung im Januar 2020, die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt wurde, hat sich die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde, eine neue unabhängige Einrichtung, die für die Verwaltung der Gerichte zuständig ist
, in ihrem ersten Amtsjahr durch den Aufbau ihrer eigenen Strukturen und die Konsolidierung ihrer Verfahren etabliert. Gleichzeitig hat sie ihre regulären Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsfunktion aller Gerichte und der Organisation von Schulungen für Richter in Zusammenarbeit mit dem Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung
erfüllt. Sie hat mit den Gerichten aktiv kommuniziert und ein regelmäßiges Treffen mit den Vorsitzenden aller Gerichte organisiert, um deren Bedürfnisse zu ermitteln. Die Interessenträger berichten, dass die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Gerichte übernommen hat.
Ihre Einrichtung hat es den Gerichten ermöglicht, ihre Ressourcen auf die wichtigsten Aufgaben zu konzentrieren, und hat die Unabhängigkeit der Justiz weiter gestärkt.
Qualität
Die Reform der Staatsanwaltschaft zeigt erste Ergebnisse in Form von mehr Effizienz und Spezialisierung. Im September 2019 wurden die Generalstaatsanwaltschaft und elf örtliche Staatsanwaltschaften zu einer einzigen nationalen Staatsanwaltschaft verschmolzen.
Die Umstrukturierung ermöglichte die Zentralisierung und die Entwicklung einer einheitlichen nationalen Strafverfolgungspraxis, eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Staatsanwaltschaft und eine gleichmäßigere Verteilung der Ressourcen.
Sie ermöglichte auch eine stärkere Spezialisierung der Staatsanwälte.
Dies führte zu einer Verbesserung der Effizienz, die sich unter anderem in einem Anstieg der Zahl der gelösten Fälle je Staatsanwalt niederschlug.
Die Reform ist auch für die Korruptionsbekämpfung von Bedeutung (siehe Abschnitt II). Die Staatsanwaltschaft meldete einen Rückstau von Rechtssachen, der teilweise durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, und erhielt zusätzliche Mittel, um diesen Rückstau abzubauen.
Die Behörden führen mehrere Projekte durch, um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern. Ein neues Fallbearbeitungssystem für die Verwaltungs- und Sondergerichte, das in Zusammenarbeit mit den Richtern ausgearbeitet wurde, wurde im Dezember 2020 fertiggestellt und in allen betroffenen Gerichten eingeführt, obwohl einige technische Probleme aufgetreten sind. Das System ermöglicht den Nutzern unter anderem, Beschwerden einzureichen, Schriftstücke zugestellt zu bekommen und den Stand des Verfahrens online zu überprüfen. Es ermöglicht auch die Erstellung von Urteilen in einem maschinenlesbaren Format. Ein ähnliches Fallbearbeitungssystem für ordentliche Gerichte wird derzeit entwickelt und soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden. Darüber hinaus hat das Justizministerium Ende 2020 ein System fertiggestellt, das die automatische Anonymisierung und Kennzeichnung von Entscheidungen der Gerichte und anderer Behörden ermöglicht, wodurch die elektronische Verfügbarkeit von Unterlagen verbessert werden soll.
Das Justizministerium entwickelt derzeit ein neues Berichterstattungsinstrument, das von den Gerichten und einigen anderen Behörden verwendet werden soll, um die Nutzbarkeit der gesammelten Informationen zu verbessern.
Die Behörden beauftragten Projekte, um das System der Prozesskostenhilfe zugänglicher zu machen. Die Kosten für Gerichtsverfahren werden im Durchschnitt als hoch angesehen, was den Zugang zum Recht erschweren kann, insbesondere für die Bezieher mittlerer Einkommen.
Im Anschluss an das Programm der Regierung, die Möglichkeit einer Anhebung der Einnahmenobergrenzen für die Prozesskostenhilfe zu prüfen, um die Zugänglichkeit der Prozesskostenhilfe für Bezieher mittlerer Einkommen zu verbessern
, hat das Justizministerium im Juni 2020 ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Zugangs zur Prozesskostenhilfe eingeleitet.
Das Justizministerium hat außerdem ein Projekt zur Prüfung der Möglichkeiten, eine zentrale nationale Behörde für Prozesskostenhilfe und Vormundschaft einzurichten, eingeleitet. Die neue Behörde würde die Verwaltung der Prozesskostenhilfe zentralisieren, um sicherzustellen, dass sie im ganzen Land in ausreichendem Maße und in gleicher Weise gewährt wird.
Die Vorbereitungen für die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes für Prozesskostenhilfe im Jahr 2019
sind auf Eis gelegt, während die Behörden die Möglichkeiten der Finanzierung prüfen.
Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde hat die Gerichte während der COVID-19-Pandemie weiterhin aktiv unterstützt. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde besondere Anstrengungen unternommen, um die Gerichte bei ihrer Reaktion auf die Pandemie zu unterstützen.
Unter anderem gewährte die Behörde Unterstützung bei der Krisenkommunikation, veröffentlichte einen Leitfaden zur Nutzung von Fernverbindungen bei Gerichtsverfahren und sorgte für die Bereitstellung von IT-Ausrüstung.
Die regelmäßigen Treffen mit der Gerichtsverwaltung (siehe oben) ermöglichten es ihnen, Methoden zur Lösung konkreter Probleme zu erörtern und ihre Erfahrungen mit Berufskollegen zu teilen.
Effizienz
Das Justizsystem funktioniert weiterhin effizient. Die Leistungsfähigkeit des Justizsystems liegt im Hinblick auf die bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens geschätzte Zeit sowohl bei Zivil- und Handelssachen als auch bei Verwaltungsverfahren im Durchschnitt. Die Verfahrensabschlussquote ist bei Zivil- und Handelssachen seit 2016 etwas zurückgegangen, liegt aber weiterhin bei 100 %
, während die Verfahrensabschlussquote bei den Verwaltungsverfahren von 112 % im Jahr 2018 auf 100 % im Jahr 2019 gesunken ist.
Die Zahl der anhängigen Verfahren ist bei Zivil- und Handelssachen besonders niedrig und liegt im Falle der Verwaltungsverfahren im Durchschnitt, was zeigt, dass das Justizsystem das Fallaufkommen insgesamt gut bewältigt.
Obwohl es den Gerichten im Allgemeinen gelungen ist, ihre Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie fortzusetzen, haben die Interessenträger über Verzögerungen bei den Verfahren berichtet, und einige Gerichte haben nun einen Rückstau an Fällen zu bewältigen.
II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
In Finnland gibt es keine spezielle Korruptionsbekämpfungsbehörde, und die Verantwortung für die Korruptionsbekämpfung ist auf verschiedene Behörden und Einrichtungen verteilt. Dazu gehören unter anderem das Justizministerium, das Finanzministerium, die Polizei, die Steuerverwaltung, die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde, der parlamentarische Bürgerbeauftragte und der Justizkanzler. Die Abteilung des Justizministeriums für Strafrechtspolitik und Strafrecht steuert weiterhin die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und koordiniert das Netzwerk zur Korruptionsbekämpfung, das sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Wirtschaft und von Nichtregierungsorganisationen zusammensetzt.
Experten und Führungskräfte aus der Wirtschaft nehmen Finnland weltweit als eines der Länder mit der geringsten Korruption wahr. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Finnland mit 85 von 100 Punkten in der EU Platz 2 und weltweit Platz 3. Eine Verschlechterung dieser Wahrnehmung war in den letzten fünf Jahren festzustellen.
Die erste nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung wurde am 27. Mai 2021 verabschiedet.
Im November 2019 beschloss die ministerielle Arbeitsgruppe zum Thema innere Sicherheit und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Ausarbeitung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung voranzutreiben. Am 23. April 2020 ernannte das Justizministerium eine Vorbereitungs- und Lenkungsgruppe, die eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung und einen Aktionsplan für Finnland ausarbeiten sollte, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und -prävention zu verbessern. Die Strategie ist umfassend und deckt sowohl präventive als auch reaktive Aspekte ab. Sie zielt darauf ab, die Korruptionsbekämpfung, die Sensibilisierung und die Prävention zu verstärken, die Zuständigkeiten weiter zu klären und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern sowie die Effizienz der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und der einschlägigen Forschung zu steigern. Der Strategie ist ein detaillierter Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2023 beigefügt, in dem alle Bereiche der Strategie abgedeckt, genaue Maßnahmen festgelegt und die zuständigen Behörden benannt werden. Der Vorbereitungsprozess selbst hat dazu beigetragen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Konsens über die Notwendigkeit einer besseren Verfügbarkeit von Informationen zu diesem Thema zu erweitern.
Zwar gibt es keine Spezialeinheiten für die Verfolgung von Korruption
, doch hat die Reform der Staatsanwaltschaft eine stärkere Spezialisierung der einzelnen Staatsanwälte ermöglicht. Durch die Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft im Jahr 2019 wurde die Einheitlichkeit der Strafverfolgungspraxis verbessert und eine stärkere Spezialisierung der Staatsanwälte ermöglicht (siehe Abschnitt I).
Derzeit gibt es sechs Staatsanwälte, die sich auf das Thema Korruption spezialisiert haben. Darüber hinaus gibt es 19 Staatsanwälte, die auf die Verfolgung von Straftaten, die in Ausübung des Amtes begangen werden, spezialisiert sind. Alle lokalen Staatsanwälte sind für die Verfolgung kleinerer Korruptionsfälle zuständig.
Die Zusammenarbeit zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden ist Berichten zufolge in allen Bereichen wirksam und erstreckt sich auch auf die regionale Ebene. Die zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit – FIU) ist eng in die Untersuchung von Korruptionsverdachtsfällen eingebunden.
Die durchschnittliche Zahl der strafrechtlich verfolgten Korruptions- und Wirtschaftsdelikte pro Jahr ist während des zehnjährigen Berichtszeitraums mit durchschnittlich zehn Fällen pro Jahr relativ stabil geblieben.
In den letzten Jahren wurde ein sehr hoher Prozentsatz der Korruptionsfälle von den Gerichten schließlich abgewiesen. Die meisten der von den Behörden verfolgten Korruptionsdelikte fallen in den Bereich der Wirtschaftskriminalität.
Es wurden Schritte unternommen, um Mängel bei der Prävention, Feststellung und Verfolgung von Auslandsbestechung zu beheben. Die OECD berichtet, dass seit 2017 kein Fall von Auslandsbestechung festgestellt, ermittelt oder strafrechtlich verfolgt worden ist. Die Regierung gab an, dass sie eine umfassende Bewertung des Problems durchführt und Präventivmaßnahmen eingeleitet hat. Fortbildungsprogramme für Richter, Staatsanwälte und Strafverfolgungsbeamte sind im Gange. Finnland hat auch einen ausführlichen Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt, in dem Korruptionsrisiken, einschließlich Auslandsbestechung, behandelt werden. Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein für Korruptionsrisiken und -folgen im Privatsektor geschärft werden, wenn Unternehmen auf nationalen oder internationalen Märkten tätig sind, und er bietet ihnen praktische Instrumente für den Umgang mit Korruption.
Es wurden Bedenken hinsichtlich des Rahmens für Ermittlungen gegen Mitglieder der Regierung geäußert. Minister können nur im Rahmen eines besonderen verfassungsrechtlichen Verfahrens zur Rechenschaft gezogen werden, bei dem das Parlament nach Anhörung des Verfassungsausschusses über eine Anklageerhebung entscheidet.
Die Gruppe der Staaten gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat Bedenken hinsichtlich der begrenzten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse dieses Verfahrens geäußert, die bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene zu Schwierigkeiten führen könnten.
Der Verhaltenskodex für Beamte und leitende Führungskräfte, in dem die bestehenden Leitlinien zusammengefasst sind, wurde am 7. Mai 2021 veröffentlicht. Bislang waren die ethischen Rahmenbedingungen für Beamte uneinheitlich und auf mehrere Rechtsvorschriften verteilt.
Der Verhaltenskodex vereinheitlicht die Regeln über Werte, allgemeine Pflichten, Nebentätigkeiten, Geschenke und Gefälligkeiten und ist für alle Beamten verbindlich, einschließlich der leitenden Angestellten, jedoch nicht für Minister.
Das Finanzministerium hat am 1. Mai 2021 auch den Leitfaden über Bewirtungen, Gefälligkeiten und Geschenke für Beamte aktualisiert. Im Herbst 2020 wurde den Ministern ein Leitfaden über Geschenke und deren Meldung vorgelegt.
Lobbyarbeit unterliegt in Finnland nach wie vor keiner Regulierung, und Rechtsvorschriften für ein Transparenzregister sind in Vorbereitung. Das Justizministerium hat vor Kurzem einen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Lobbytätigkeiten in Finnland befasst.
Laut dem Bericht ist Lobbyarbeit eine weitverbreitete Praxis, die oft im Verborgenen bleibt. Eine spezielle parlamentarische Arbeitsgruppe setzt die Arbeit an den Rechtsvorschriften für ein Transparenzregister fort, um den Entscheidungsprozess zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, Lobbyisten, die Einfluss auf Entscheidungen auf Ebene der Zentralregierung nehmen, zur Eintragung in ein Register zu verpflichten, wobei lokale und regionale Regierungen ausgenommen sind; der Anwendungsbereich könnte jedoch später erweitert werden.
Das Gesetz über das Transparenzregister wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten, wobei gleichzeitig die Einführung eines elektronischen Registers angestrebt wird.
Die Regierung bereitet derzeit Gesetzesvorschläge für eine strengere Regulierung des „Drehtüreffekts“ vor. Ein Regierungsvorschlag zur Verlängerung der Bedenkzeit für Beamte von sechs auf zwölf Monate wird dem Parlament voraussichtlich im Herbst 2021 vorgelegt. In Bezug auf die Minister bereitet die Regierung derzeit einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des „Drehtüreffekts“ vor, um potenziellen Interessenkonflikten nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Dieser Entwurf sollte dem Parlament im Frühjahr 2021 vorgelegt werden.
Das Phänomen der Drehtür wurde aufgrund einiger Fälle, über die in den nationalen Medien berichtet wurde, ausführlich diskutiert. Interessenkonflikte sind in den Rechtsvorschriften nach wie vor nicht definiert, obwohl bereits früher empfohlen wurde, ein formelles System zur Überprüfung der Erklärungen von Ministern und der Offenlegungen anderer leitender Führungskräfte einzuführen oder auszubauen.
Eine parlamentarische Arbeitsgruppe überprüft die Gesetzgebung über politische Parteien und Wahlfinanzierung. Die Finanzierung der politischen Parteien wird vom nationalen Rechnungshof überprüft. Es gibt jedoch Bedenken, dass die derzeitigen Vorschriften Lücken enthalten, die es ermöglichen, die Herkunft sämtlicher finanzieller Beiträge nicht offen zu legen. Eine parlamentarische Arbeitsgruppe im Rahmen des Nationalen Programms für Demokratie prüft die Entwicklung der Rechtsvorschriften über Wahlen, Parteien und Parteienfinanzierung und wird ihren Bericht im Jahr 2021 vorlegen.
Das System zur Vermögenserklärung wird derzeit überarbeitet. Die Vermögenserklärung hochrangiger Regierungsbeamter ist im Gesetz über Amtsträger der Zentralregierung
geregelt. Es wird erwartet, dass dem Parlament im Laufe des Jahres 2021 eine Gesetzesänderung vorgelegt wird, mit der die Verpflichtung zur Vermögenserklärung auch auf Sonderberater von Ministern ausgedehnt wird. Es sind auch Änderungen vorgesehen, um den Ermessensspielraum der Beamten hinsichtlich der in ihre Interessenerklärung aufzunehmenden Informationen und des Umfangs, in dem die Informationen als relevant für die Beurteilung ihrer Fähigkeit zur unabhängigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzusehen sind, zu begrenzen.
Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern werden derzeit ausgearbeitet. Es gibt keine allgemeine Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern, und Fälle von gemeldeten Rechtsverstößen wurden im Rahmen spezifischer Rechtsvorschriften wie dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht behandelt. Finnland bereitet derzeit neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern vor, um die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auf nationaler Ebene umzusetzen. Sie werden voraussichtlich Mitte Dezember 2021 in Kraft treten. Das Finanzministerium hat unterdessen im März 2021 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen technischen Kanal für die Meldung von Unregelmäßigkeiten an staatliche Stellen vorbereiten soll, das sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bezieht.
Die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und andere Maßnahmen wurden während der COVID-19-Pandemie wie üblich angewandt. Die Nationale Kriminalpolizei verfolgt und analysiert die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Korruption. Zwar wird Korruption im finnischen Gesundheitssektor im Allgemeinen nicht als großes Problem angesehen, doch sind sich die zuständigen Behörden des erhöhten Risikos während der COVID-19-Pandemie bewusst, und unter der Leitung des Finanzministeriums wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Strategie für bessere und nachhaltigere Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, um das Risiko zu verringern.
III.Medienpluralismus und Medienfreiheit
In Finnland ist die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich geschützt, wodurch auch der Zugang zu öffentlichen Dokumenten gewährleistet ist. In Finnland sind die Anbieter von Mediendiensten verpflichtet, Informationen zur Eigentumsstruktur öffentlich zugänglich zu machen. Die Aufgaben und Befugnisse der finnischen Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom) sind gesetzlich geregelt. Zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurden Rechtsvorschriften erlassen.
Die Medienaufsichtsbehörde, die finnische Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom), arbeitet unabhängig und effizient, ihre wirtschaftliche Lage ist jedoch weiterhin schwierig.
In der letzten Ausgabe des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (Media Pluralism Monitor – MPM) wird die Medienaufsichtsbehörde als fair und transparent bewertet. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (MPM) sind die Risiken nur deshalb so hoch, weil die Regierung die Haushaltskontrolle über die Behörde nur teilweise ausübt und ihr Budget unzureichend ist. Die Behörde hat mitgeteilt, dass bis zu 56 der fast 1000 Mitarbeiter entlassen werden könnten. Trotz dieser Herausforderungen verzeichnete Traficom in letzter Zeit eine leichte Verbesserung in Bezug auf die personellen Ressourcen für seine Medienaufsichtsaufgaben. Das nationale audiovisuelle Institut, eine weitere unabhängige Medieneinrichtung mit eher spezialisierten Aufgaben
, meldet seinerseits eine leichte Verbesserung seiner Ressourcen im Vergleich zum Vorjahr und konnte neues Personal einstellen.
Neue Rechtsvorschriften haben die Transparenz von Eigentumsverhältnissen im Bereich der Medien verbessert.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
sind in Finnland im Januar 2021 neue Vorschriften in Kraft getreten
, durch die Anbieter von Mediendiensten dazu verpflichtet sind, Informationen über ihre Eigentumsstruktur öffentlich zugänglich zu machen. Zuvor gab es keine spezifischen Vorschriften für die Transparenz von Eigentumsverhältnissen im Bereich der Medien, obwohl eine freiwillige Offenlegung üblich war und die Medienunternehmen den allgemeinen Publizitätsvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterlagen.
Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (MPM) ist die Konzentration der Nachrichtenmedien in Finnland nach wie vor sehr hoch.
Die Regierung hat Zuschüsse gewährt, um dem Mediensektor durch die COVID-19-Krise zu helfen. Im Oktober 2020 gewährte die Regierung einen Zuschuss von 7,5 Millionen EUR, um die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Medien bei der Produktion von Inhalten zu unterstützen und das Angebot an vielfältigen journalistischen Inhalten zu erhöhen sowie den Journalismus auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu fördern.
Der Zuschuss wurde allen Medienunternehmen gewährt, die die in erster Linie wirtschaftlichen Kriterien erfüllten, einschließlich des Nachweises eines Rückgangs der Werbeumsätze, aber die Interessenträger weisen darauf hin, dass einige mittelgroße Medienunternehmen nicht alle Förderfähigkeitskriterien erfüllen konnten.
Eine vom Ministerium für Verkehr und Kommunikation eingesetzte Arbeitsgruppe wird prüfen, ob ein dauerhafterer Fördermechanismus zur Unterstützung des Journalismus in Finnland eingeführt werden kann.
Als Reaktion auf das Regierungsprogramm plant das Justizministerium, das Gesetz über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung zu aktualisieren.
Die Regierung wird unter anderem prüfen, ob das Gesetz auf Daten und Informationen in einem allgemeineren Sinne angewandt werden kann und ob sein Anwendungsbereich auf juristische Personen ausgeweitet werden sollte, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des öffentlichen Sektors befinden.
Auch die Einhaltung des Gesetzes wird verstärkt. In den letzten Jahren ist eine Tendenz hin zu einer strengeren Auslegung der Vorschriften durch einige Behörden, darunter die Polizei, zu beobachten. Das Justizministerium hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, bis Juni 2023 schrittweise zu prüfen und zu klären, ob der Anwendungsbereich der derzeitigen Rechtsvorschriften ausreichend ist und ob sie möglicherweise Mängel aufweisen, und Lösungen anzubieten. Die Bewertung wird sich sowohl auf strukturelle Veränderungen als auch auf die Digitalisierung beziehen. Die Arbeitsgruppe wird im Laufe des Jahres 2021 einen Vorschlag zu der Frage vorlegen, ob eine dringende Änderung der Rechtsvorschriften erforderlich ist.
Diese Initiative wird von Nichtregierungsorganisationen allgemein begrüßt. Es wird auch ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Zugänglichkeit von Informationen von öffentlichem Interesse gefordert.
Mehrere Gesetzesreformen zur Bekämpfung der Belästigung von Journalisten im Internet werden derzeit vorbereitet.
Das Justizministerium hat einen Regierungsvorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs veröffentlicht, um Staatsanwälten in bestimmten Fällen die Möglichkeit zu geben, im Namen des Opfers Anklage wegen unrechtmäßiger Drohungen und gezielter Angriffe zu erheben. Mit der Änderung, die voraussichtlich im Herbst 2021 in Kraft treten wird, soll die schwierige Lage von freiberuflichen Journalisten und Personen, die eine öffentliche Funktion ausüben, verbessert werden.
Um gegen Hassreden gegenüber Journalistinnen vorzugehen, hat das Justizministerium mit den Vorbereitungen für eine weitere Änderung des Strafgesetzbuchs begonnen, wonach das Geschlecht zu den Motiven hinzugefügt werden soll, die eine Erhöhung des Strafmaßes für (jede) Straftat begründen.
Die Journalistengemeinschaft scheint diese Maßnahmen weitgehend zu begrüßen, insbesondere wenn es um die Bekämpfung von Online-Bedrohungen geht.
Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Verschärfung der einstweiligen Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder des Friedens einer Person, indem der Kontakt zu einer anderen Person unterbunden und mögliche Straftaten verhindert werden. Die Regierung prüft, ob der derzeitige Rechtsrahmen ausreicht, um gegen Online-Hetzkampagnen vorzugehen, und welche Möglichkeiten bestehen, um die Wirksamkeit von Unterlassungsanordnungen zu verbessern und die Zahl der Verstöße zu verringern.
Der Journalistenverband unterhält gemeinsam mit Medienunternehmen und Medienverbänden einen Fonds zur Unterstützung von Journalisten, die Drohungen und anderen Formen der Belästigung ausgesetzt sind.
Im Rahmen der Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten wurden seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 keine neuen Warnmeldungen für Finnland veröffentlicht
, aber laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 werden Journalisten zunehmend online belästigt, meist in Form von Drohungen und Verleumdungskampagnen, und insbesondere Journalistinnen erleben geschlechtsbezogene Beschimpfungen und Drohungen mit sexueller Gewalt.
IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Finnland ist eine parlamentarische Demokratie mit Einkammerparlament. Legislativvorschläge können von der Regierung oder vom Parlament ausgehen (in der Praxis gehen jedoch die meisten Gesetzesinitiativen auf eine Regierungsvorlage zurück). Da es kein Verfassungsgericht gibt, erfolgt die Ex-ante-Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit durch den Justizkanzler, der bei der Regierung tätig ist, und den Verfassungsausschuss, einen parlamentarischen Ausschuss
, der die Verfassungsmäßigkeit der dem Parlament vorgelegten Vorschläge prüft. Darüber hinaus können alle Gerichte im konkreten Einzelfall eine nachträgliche Verfassungsmäßigkeitsprüfung durchführen.
Der Justizkanzler, das Zentrum für Menschenrechte und der parlamentarische Bürgerbeauftragte spielen im System der Gewaltenteilung eine wichtige Rolle.
Mit dem Aktionsplan 2020 für bessere Rechtsetzung sollen Qualität, Planung und Transparenz der Rechtsvorschriften verbessert werden. Im August 2020 verabschiedete die Regierung einen Aktionsplan für bessere Rechtsetzung, um die Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu verbessern.
Geplant sind Maßnahmen, um die systematische Planung von Rechtsvorschriften zu verbessern, die Transparenz und die Konsultation von Interessenträgern weiterzuentwickeln, Folgenabschätzungen und einen systematischen Ansatz für die Ex-post-Evaluierung zu entwickeln und den Nutzen von Technologie und Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren zu steigern. Dem Aktionsplan ist ein Durchführungsplan beigefügt.
Die Anwendung von Notstandsbefugnissen und anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war stets Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Ex-ante-Kontrolle. Die Wahrnehmung von Notstandsbefugnissen ist nur im Rahmen eines Notstands zulässig, der von der Regierung gemeinsam mit dem Präsidenten erklärt werden kann. Die Verabschiedung von Notstandsmaßnahmen erfolgt in mehreren Schritten und unterliegt der Genehmigung durch das Parlament und der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Justizkanzler und den Verfassungsausschuss.
Die Anwendung von Notstandsbefugnissen ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, z. B. an die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, und muss zeitlich begrenzt sein. Nach der Anwendung der Notstandsbefugnisse zwischen dem 16. März und dem 16. Juni 2020 wurde zwischen dem 1. März 2021 und dem 27. April 2021 erneut der Notstand ausgerufen. Die meisten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, erfolgten im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens.
Der Justizkanzler stellte fest, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen eingehalten wurden, auch wenn einige Probleme festgestellt wurden, wie eine zu weite Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und eine unzureichende Begründung von Notstandsmaßnahmen in einigen Fällen. Der Verfassungsausschuss hat darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen über den Notstand nach dem Ende der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden müssen.
Ein Gesetz zur Klärung der Aufteilung der Befugnisse zwischen dem Justizkanzler und dem parlamentarischen Bürgerbeauftragten soll dem Parlament vorgelegt werden. Der Justizkanzler und der parlamentarische Bürgerbeauftragte sind die beiden unabhängigen Hüter der Rechtmäßigkeit und der Grundrechte, die in der finnischen Verfassung vorgesehen sind. Sie nehmen ähnliche und gleichzeitige Aufgaben wahr, um die Tätigkeit der Behörden zu überwachen und die Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit bei der Ausübung der öffentlichen Gewalt durch die Regierung, die öffentlichen Einrichtungen und die Gerichte zu kontrollieren
, auch wenn in der Praxis eine gewisse Spezialisierung besteht.
Im Jahr 2018 wurde eine Reform eingeleitet, die darauf abzielt, die Überschneidungen bei den Aufgaben der Institutionen zu verringern und ihre weitere Spezialisierung zu ermöglichen. Durch die COVID-19-Pandemie verzögerte sich die Verabschiedung der Reform, die dem Parlament voraussichtlich im Herbst 2021 vorgelegt werden wird.
Die Reform wurde sowohl vom parlamentarischen Bürgerbeauftragten als auch vom Justizkanzler aktiv vorangetrieben, auch im Hinblick auf eine erwartete verbesserte Effizienz bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kam es zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitsbelastung, da sie eine Reihe von Beschwerden gegen Maßnahmen der Behörden auslöste, die an beide Institutionen gerichtet waren; der Justizkanzler sah sich daraufhin gezwungen, eine vorherige Rechtmäßigkeitsprüfung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durchzuführen.
Der neue Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen, der eine wichtige Rolle für den zivilen Raum spielt, wird im Herbst gewählt werden. Der zivilgesellschaftliche Raum in Finnland gilt als offen.
Zusätzlich zu den formellen Konsultationen zu neuen Gesetzen gibt es eine lange Tradition der Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der Regierungspolitik, wenngleich der Grad ihrer Beteiligung je nach Regierungseinrichtung variiert.
Einer der Mechanismen zur Einbindung der Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess ist der Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen, eine Plattform, mit der die Interaktion zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft gefördert und der Rahmen für die Zivilgesellschaft verbessert werden soll. Der Beirat setzt sich aus Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft
und mehreren Regierungsbehörden zusammen. Der Beirat gibt Empfehlungen zur Politik der Zivilgesellschaft ab, die seiner Ansicht nach von den Behörden gebührend berücksichtigt werden.
Die Amtszeit des bisherigen Beirats endete im Februar 2021, und im Herbst 2021 soll ein neuer Beirat gewählt werden. Der bisherige Beirat hat sich vor allem mit zwei Bereichen befasst, nämlich mit der Stärkung der Autonomie der Organisationen der Zivilgesellschaft und mit den Auswirkungen der Globalisierung auf die Organisationen der Zivilgesellschaft.
Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*
* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter (
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation
).
CEPEJ (2020), Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States (Studie zur Funktionsweise der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten)
CIVICUS, Monitor tracking civic space (Überwachungsprogramm zur Beobachtung des zivilen Raums): Finnland (
https://monitor.civicus.org/country/italy/
)
Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland
Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer
Europäisches Netz der Räte für das Justizwesen (2021), Beitrag des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen zum Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Europarat, Platform to promote the protection of journalism and safety of journalists – Finland (Plattform zur Förderung des Schutzes und der Sicherheit von Journalisten – Finnland) (
https://www.coe.int/en/web/media-freedom/finland
)
Finanzministerium (2021), Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Kanals für Hinweisgeber (
https://api.hankeikkuna.fi/asiakirjat/3476e3a2-b415-4704-b68a-1a451c15bf6b/ad5d57c2-418f-4652-9daf-71fc01b821d0/ASETTAMISPAATOS_20210429060832.pdf
)
Finanzministerium (2021), Zu Bewirtung, Gefälligkeiten und Geschenken (Vieraanvaraisuudesta, eduista ja lahjoista) (
Määräys tai Ohje (vm.fi)
)
Generaldirektion Kommunikation (2020), Flash-Eurobarometer 482: Businesses’ attitudes towards corruption in the EU (Wahrnehmung von Korruption durch Unternehmen in der EU)
Generaldirektion Kommunikation (2020), Spezial-Eurobarometer 502: Corruption (Korruption)
GRECO (2017), Fifth Evaluation Round – Evaluation Report on Finland on preventing corruption and promoting integrity in central governments (top executive functions) and law enforcement agencies (Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht zu Finnland zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität in der Zentralverwaltung (leitende Führungskräfte) und bei den Strafverfolgungsbehörden)
Hirvola, Aino, Mikkonen, Salla, Skippari, Mika and Tiensuu, Paul (2021), Towards more open lobbying: Current state of lobbying in Finland at central government level (Auf dem Weg zu einer offeneren Lobbyarbeit: Aktueller Stand der Lobbyarbeit in Finnland auf zentraler Regierungsebene)(Oikeusministeriön julkaisuja, Selvityksiä ja ohjeita 2021) (
https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/162855/OM_2021_6_SO.pdf?sequence=1&isAllowed=y
)
Journalistenverband in Finnland (3. Dezember 2019), Unterstützungsfonds für Journalisten eingerichtet (
https://journalistiliitto.fi/en/journalists-support-fund-launched/
)
Justizkanzler (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021
Justizministerium (2019), Portal für Informationen über staatliche Projekte (Transparenzregister) (
https://oikeusministerio.fi/en/project?tunnus=OM033:00/2019
)
Justizministerium (2019), Pressemitteilung, Vorbereitung des Transparenzregisters beginnt (12. März 2019) (
https://oikeusministerio.fi/-/avoimuusrekisterin-valmistelu-alkaa?languageId=en_US
)
Justizministerium (2020), Pressemitteilung, Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Työryhmä valmistelemaan korruptionvastaista strategiaa) (24. April 2020, auf Finnisch und Schwedisch) (
https://valtioneuvosto.fi/-/1410853/tyoryhma-valmistelemaan-korruptionvastaista-strategiaa
)
Justizministerium (2020), Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung (Julkisuuslain soveltamisalan laajentaminen - lausuntotiivistelmä 2020:13) (
https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/162509/OM_2020_13_ML.pdf?sequence=1
)
Justizministerium (2021), Pressemitteilung, Korruption muss umfassend und langfristig bekämpft werden (Korruptiota torjutaan kokonaisvaltaisesti ja pitkäjänteisesti) (
https://oikeusministerio.fi/sv/-/korruption-ska-bekampas-pa-ett-overgripande-och-langsiktigt-satt?languageId=fi_FI
)
Justizministerium, Korruptionsbekämpfung in Finnland (
Combating corruption in Finland - Anti-corruption.fi (korruptiontorjunta.fi)
Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung (2020), Leitfaden zur Korruptionsbekämpfung für KMU (
https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/162227
)
Nationale Staatsanwaltschaft (2019), Pressemitteilung, Die nationale Staatsanwaltschaft wird ab dem 1. Oktober als eine einzige Behörde arbeiten (30. September 2019) (
https://syyttajalaitos.fi/en/-/syyttajalaitos-aloittaa-toimintansa-yhtena-virastona-1-lokakuuta
)
Nationale Staatsanwaltschaft (2021), Jahresabschluss der nationalen Staatsanwaltschaft für das Jahr 2020 (Syyttäjälaitoksen tilinpäätös 2020)
Nationaler Rechnungshof, Überwachung der Finanzierung von Wahlkampagnen und politischen Parteien (
Oversight of Election Campaign and Political Party Financing (vaalirahoitusvalvonta.fi)
OECD (2017), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention. Phase 4 two-year follow-up report: Finland (Umsetzung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD. Schriftlicher Folgebericht zur Phase 4: Finnland) (
https://www.oecd.org/corruption/Finland-phase-4-follow-up-report-ENG.pdf
)
OECD (2020), Bribery and corruption news, OECD recognises Finland’s commitment to combat corruption, but is concerned about lack of foreign bribery enforcement (Bestechung und Korruption, OECD erkennt Finnlands Engagement im Kampf gegen Korruption an, ist aber besorgt über die mangelnde Durchsetzung betreffend Auslandsbestechung) (20. Oktober 2020) (
https://www.oecd.org/corruption/oecd-recognises-finland-s-commitment-to-combat-corruption-but-is-concerned-about-lack-of-foreign-bribery-enforcement.htm
)
OECD (2020), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention. Phase 4 written follow-up report by Finland (Umsetzung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD. Schriftlicher Folgebericht zur Phase 4: Finnland) (
https://www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote=DAF/WGB(2019)3/FINAL&docLanguage=En
)
Regierung Finnlands (2019), Regierungserklärung „Inclusive and competent Finland – a socially, economically and ecologically sustainable society“ (Inklusives und kompetentes Finnland – eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Gesellschaft)
Regierung Finnlands (2020), Aktionsplan für bessere Rechtsetzung (Paremman sääntelyn toimintaohjelma) (
https://valtioneuvosto.fi/-/1410853/paremman-saantelyn-toimintaohjelmalla-tehostetaan-lainvalmistelua
)
Regierung Finnlands (2020), Bericht des von der Regierung ernannten Berichterstatters über Hetzkampagnen, systematische Belästigung und gezielte Angriffe: eine Bewertung der Gesetzgebung (Järjestelmällinen häirintä ja maalittaminen: Lainsäädännön arviointia) (
https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/162579
)
Regierung Finnlands (2020), Durchführungsplan zum Aktionsplan für eine bessere Rechtsetzung (
https://api.hankeikkuna.fi/asiakirjat/6319b68b-eb2a-4cf2-a88d-fdcf6b6773dd/4674d456-c494-48b3-b693-0b419e224882/LIITE_20200818131744.pdf
)
Regierung Finnlands (2020), Studie über die Auswirkungen der Einnahmenobergrenzen für die Prozesskostenhilfe (Selvitys julkisen oikeusavun tulorajojen vaikutuksista) (
https://tietokayttoon.fi/-/selvitys-julkisen-oikeusavun-tulorajojen-vaikutuksista
)
Regierung Finnlands (2021), Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020
Regierung Finnlands (2021), Verhaltenskodex für Beamte (Virkamieseettinen toimintaohje) (
https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/163089
)
Reporter ohne Grenzen – Finnland (
https://rsf.org/en/finland
)
Richtlinie (EU) 2010/13 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)
Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020
YLE (12. Mai 2021), Traficom wird bis zu 56 Mitarbeiter entlassen (Traficom irtisanoo enintään 56 henkeä) (
https://yle.fi/uutiset/3-11929800
)
Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2021), Media pluralism monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021) (
https://cmpf.eui.eu/media-pluralism-monitor/mpm-2021/
)
Anhang II: Länderbesuch in Finnland
Die Dienststellen der Kommission hielten im März 2021 virtuelle Treffen mit folgenden Stellen ab:
·Amt des Premierministers
·Finanzministerium
·Finnische Rechtsanwaltskammer
·Finnische Richtervereinigung
·Finnischer Journalistenverbund
·Finnischer Medienverband
·Justizkanzler
·Justizministerium
·Kooperationsnetzwerk für die Korruptionsbekämpfung
·Ministerium für Soziales und Gesundheit
·Ministerium für Verkehr und Kommunikation
·Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung
·Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde
·Nationale Kriminalpolizei
·Nationale Staatsanwaltschaft
·Nationales audiovisuelles Institut
·Oberster Gerichtshof
·Parlamentarischer Bürgerbeauftragter
·Rat für Massenmedien in Finnland
·Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung
·Traficom
·Transparency International Finnland
·Vorsitzender des ehemaligen Beirats für zivilgesellschaftliche Maßnahmen
·Zentrale Meldestelle
* Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:
·Amnesty International
·Center for Reproductive Rights
·CIVICUS
·Civil Liberties Union for Europe
·Civil Society Europe
·EuroCommerce
·Europäische Journalisten Föderation
·Europäische Partnerschaft für Demokratie
·Europäisches Bürgerforum
·Europäisches Jugendforum
·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
·European Center for Not-for-Profit Law
·Front Line Defenders
·Human Rights House Foundation
·Human Rights Watch
·ILGA-Europe
·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)
·Internationale Juristenkommission
·Internationale Vereinigung für Menschenrechte
·Internationales Presseinstitut
·Konferenz Europäischer Kirchen
·Niederländisches Helsinki-Komitee
·Open Society European Policy Institute
·Philanthropy Advocacy
·Protection International
·Reporter ohne Grenzen
·Transparency International EU