Brüssel, den 20.7.2021

SWD(2021) 711 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 710 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}


Zusammenfassung

Das finnische Justizsystem ist weiterhin durch ein sehr hohes Maß an wahrgenommener richterlicher Unabhängigkeit gekennzeichnet. Die vor Kurzem eingerichtete Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde hat ihre Tätigkeit in vollem Umfang aufgenommen und neben der Erfüllung ihrer regulären Aufgaben die Gerichte bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie unterstützt. Infolge der Reform der Staatsanwaltschaft konnte deren Effizienz durch Zentralisierung, Entwicklung einheitlicher Praktiken, bessere Zusammenarbeit und gleichmäßigere Verteilung der Ressourcen gesteigert werden. Die Behörden führen mehrere Projekte durch, um die Digitalisierung der Justiz zu verbessern und das System der Prozesskostenhilfe leichter zugänglich zu machen.

Finnland wird in der EU und weltweit weiterhin als eines der Länder mit der geringsten Korruption wahrgenommen. Am 27. Mai 2021 wurde eine umfassende Regierungsstrategie zur Korruptionsbekämpfung angenommen. Die Strategie zielt darauf ab, die Korruptionsbekämpfung zu verstärken, u. a. durch die Klärung von Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Prävention, die Verbesserung der Transparenz und der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung sowie durch einschlägige Forschung. Die Behörden legen zwar großen Wert auf die Bekämpfung der Finanzkriminalität und haben Maßnahmen zur Bekämpfung der Auslandsbestechung ergriffen, doch die Feststellung und strafrechtliche Verfolgung der Bestechung bleibt eine Herausforderung. Die Lobbyarbeit ist derzeit noch nicht reguliert, die Regierung arbeitet jedoch an einem Gesetzentwurf, in dem ein Transparenzregister vorgesehen ist. Es werden auch Gesetzesinitiativen erörtert, um die Bedenken über den „Drehtüreffekt“ zwischen der öffentlichen Verwaltung und privaten Interessen auszuräumen. Ein überarbeitetes System für die Vermögenserklärung von Beamten wird derzeit erörtert, und der Vorschlag, den Schutz von Hinweisgebern in einem neuen, eigenständigen Gesetz zu regeln, soll bis Ende 2021 in Kraft treten.

In Finnland herrscht im Allgemeinen ein freies und geschütztes Umfeld für Journalisten und Medienschaffende. Die wichtigste Medienaufsichtsbehörde, die finnische Behörde für Verkehr und Kommunikation, wird als fair und transparent wahrgenommen, ihre wirtschaftliche Lage ist jedoch weiterhin schwierig. Es wurden neue spezifische Rechtsvorschriften erlassen, die die Anbieter von Mediendiensten verpflichten, Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse öffentlich zugänglich zu machen. Es wurde eine vorbereitende Arbeitsgruppe eingesetzt, um den verfassungsmäßig garantierten Zugang zu Dokumenten zu erweitern, indem die Einhaltung der Bestimmungen durchgesetzt wird und mehr Informationen erfasst werden. Die Regierung plant außerdem, das Strafgesetzbuch zu ändern, um die strafrechtliche Verfolgung unrechtmäßiger Drohungen und die gezielte Ansprache gefährdeter Opfer, wie etwa freiberuflicher Journalisten, zu erleichtern. Um gegen Hassreden gegenüber Journalistinnen vorzugehen, bereitet die Regierung eine weitere Änderung des Strafgesetzbuchs vor, wonach das Geschlecht zu den Motiven hinzugefügt werden soll, die eine Erhöhung des Strafmaßes für (jede) Straftat begründen. Darüber hinaus erwägt die Regierung einen ständigen Hilfsmechanismus zur Unterstützung des Journalismus in Finnland, der über eine zeitlich begrenzte Unterstützungsregelung hinausgeht, die speziell mit der COVID-19-Pandemie zusammenhing.

Die Regierung hat einen Aktionsplan für eine bessere Rechtsetzung verabschiedet, mit dem die Qualität, Planung und Transparenz der Rechtsvorschriften verbessert werden soll. Die meisten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, erfolgten im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Bei der Anwendung von Notstandsbefugnissen waren die Zustimmung des Parlaments und eine Ex-ante-Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit erforderlich. Der Reformprozess zur Klärung der Aufgaben des Justizkanzlers und des Bürgerbeauftragten, zweier wichtiger unabhängiger Behörden zur Wahrung der Grundrechte, wird von beiden Behörden unterstützt und soll dem Parlament im Herbst 2021 vorgelegt werden. Im Herbst 2021 wird ein neuer Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen gewählt, eine Plattform, die eine fruchtbare Interaktion zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft ermöglicht hat.

I.Justizsystem

Das finnische Justizsystem besteht aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit 20 Bezirksgerichten, fünf Rechtsmittelgerichten und dem Obersten Gerichtshof, sowie aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich in sechs regionale Verwaltungsgerichte und den Obersten Verwaltungsgerichtshof gliedert. Es gibt drei Fachgerichte. 1 Die unabhängige nationale Gerichtsverwaltungsbehörde ist für die Verwaltung der Gerichte zuständig, einschließlich der Verwaltung der Haushalte, Gebäude und IKT-Systeme. 2 Der unabhängige Richterernennungsausschuss 3 schlägt der Regierung Bewerber für das Richteramt vor, während die Richter des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichtshofs von diesen Gerichten selbst vorgeschlagen werden. 4 Die Richter werden vom Präsidenten der Republik formell ernannt. 5 Die nationale Staatsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Behörde 6 und steht unter der Leitung eines Generalstaatsanwalts, der auf Vorschlag des Justizministeriums vom Präsidenten ernannt wird und von der Regierung abberufen oder vom Dienst suspendiert 7 werden kann. Die finnische Rechtsanwaltskammer 8 , eine unabhängige Stelle, übt die Aufsicht über die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten aus. 9 Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte 10 werden vom Disziplinarrat durchgeführt, einem unabhängigen Aufsichtsorgan, das an der Seite der finnischen Rechtsanwaltskammer tätig ist. 11 Finnland beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. 12

Unabhängigkeit

Das finnische Justizsystem ist durch ein sehr hohes Maß an wahrgenommener Unabhängigkeit gekennzeichnet. Die wahrgenommene Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern ist sehr hoch: 83 % der breiten Öffentlichkeit und 86 % der Unternehmen halten sie für „eher gut oder sehr gut“. 13 Der Wert bleibt seit 2016 sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch bei den Unternehmen konstant sehr hoch. Bei der breiten Öffentlichkeit ist die Wahrnehmung bis 2019 stetig gestiegen 14 , bei den Unternehmen in den letzten zwei Jahren. 15

Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde nahm im Januar 2020 ihre Arbeit auf und hat sich als wichtige Einrichtung zur Erleichterung der Arbeit der Gerichte etabliert. Nach ihrer Gründung im Januar 2020, die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt wurde 16 , hat sich die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde, eine neue unabhängige Einrichtung, die für die Verwaltung der Gerichte zuständig ist 17 , in ihrem ersten Amtsjahr durch den Aufbau ihrer eigenen Strukturen und die Konsolidierung ihrer Verfahren etabliert. 18 Gleichzeitig hat sie ihre regulären Aufgaben im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsfunktion aller Gerichte und der Organisation von Schulungen für Richter in Zusammenarbeit mit dem Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung 19 erfüllt. Sie hat mit den Gerichten aktiv kommuniziert und ein regelmäßiges Treffen mit den Vorsitzenden aller Gerichte organisiert, um deren Bedürfnisse zu ermitteln. Die Interessenträger berichten, dass die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde eine aktive Rolle bei der Unterstützung der Gerichte übernommen hat. 20 Ihre Einrichtung hat es den Gerichten ermöglicht, ihre Ressourcen auf die wichtigsten Aufgaben zu konzentrieren, und hat die Unabhängigkeit der Justiz weiter gestärkt. 21

Qualität

Die Reform der Staatsanwaltschaft zeigt erste Ergebnisse in Form von mehr Effizienz und Spezialisierung. 22  Im September 2019 wurden die Generalstaatsanwaltschaft und elf örtliche Staatsanwaltschaften zu einer einzigen nationalen Staatsanwaltschaft verschmolzen. 23 Die Umstrukturierung ermöglichte die Zentralisierung und die Entwicklung einer einheitlichen nationalen Strafverfolgungspraxis, eine bessere Zusammenarbeit innerhalb der Staatsanwaltschaft und eine gleichmäßigere Verteilung der Ressourcen. 24 Sie ermöglichte auch eine stärkere Spezialisierung der Staatsanwälte. 25 Dies führte zu einer Verbesserung der Effizienz, die sich unter anderem in einem Anstieg der Zahl der gelösten Fälle je Staatsanwalt niederschlug. 26 Die Reform ist auch für die Korruptionsbekämpfung von Bedeutung (siehe Abschnitt II). Die Staatsanwaltschaft meldete einen Rückstau von Rechtssachen, der teilweise durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde 27 , und erhielt zusätzliche Mittel, um diesen Rückstau abzubauen. 28

Die Behörden führen mehrere Projekte durch, um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern. Ein neues Fallbearbeitungssystem für die Verwaltungs- und Sondergerichte, das in Zusammenarbeit mit den Richtern ausgearbeitet wurde, wurde im Dezember 2020 fertiggestellt und in allen betroffenen Gerichten eingeführt, obwohl einige technische Probleme aufgetreten sind. 29 Das System ermöglicht den Nutzern unter anderem, Beschwerden einzureichen, Schriftstücke zugestellt zu bekommen und den Stand des Verfahrens online zu überprüfen. 30 Es ermöglicht auch die Erstellung von Urteilen in einem maschinenlesbaren Format. 31 Ein ähnliches Fallbearbeitungssystem für ordentliche Gerichte wird derzeit entwickelt und soll bis Ende 2022 fertiggestellt werden. 32 Darüber hinaus hat das Justizministerium Ende 2020 ein System fertiggestellt, das die automatische Anonymisierung und Kennzeichnung von Entscheidungen der Gerichte und anderer Behörden ermöglicht, wodurch die elektronische Verfügbarkeit von Unterlagen verbessert werden soll. 33 Das Justizministerium entwickelt derzeit ein neues Berichterstattungsinstrument, das von den Gerichten und einigen anderen Behörden verwendet werden soll 34 , um die Nutzbarkeit der gesammelten Informationen zu verbessern. 35

Die Behörden beauftragten Projekte, um das System der Prozesskostenhilfe zugänglicher zu machen. Die Kosten für Gerichtsverfahren werden im Durchschnitt als hoch angesehen, was den Zugang zum Recht erschweren kann, insbesondere für die Bezieher mittlerer Einkommen. 36 Im Anschluss an das Programm der Regierung, die Möglichkeit einer Anhebung der Einnahmenobergrenzen für die Prozesskostenhilfe zu prüfen, um die Zugänglichkeit der Prozesskostenhilfe für Bezieher mittlerer Einkommen zu verbessern 37 , hat das Justizministerium im Juni 2020 ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Zugangs zur Prozesskostenhilfe eingeleitet. 38 Das Justizministerium hat außerdem ein Projekt zur Prüfung der Möglichkeiten, eine zentrale nationale Behörde für Prozesskostenhilfe und Vormundschaft einzurichten, eingeleitet. Die neue Behörde würde die Verwaltung der Prozesskostenhilfe zentralisieren 39 , um sicherzustellen, dass sie im ganzen Land in ausreichendem Maße und in gleicher Weise gewährt wird. 40 Die Vorbereitungen für die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes für Prozesskostenhilfe im Jahr 2019 41 sind auf Eis gelegt, während die Behörden die Möglichkeiten der Finanzierung prüfen. 42

Die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde hat die Gerichte während der COVID-19-Pandemie weiterhin aktiv unterstützt. 43 Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde besondere Anstrengungen unternommen, um die Gerichte bei ihrer Reaktion auf die Pandemie zu unterstützen. 44 Unter anderem gewährte die Behörde Unterstützung bei der Krisenkommunikation, veröffentlichte einen Leitfaden zur Nutzung von Fernverbindungen bei Gerichtsverfahren und sorgte für die Bereitstellung von IT-Ausrüstung. 45 Die regelmäßigen Treffen mit der Gerichtsverwaltung (siehe oben) ermöglichten es ihnen, Methoden zur Lösung konkreter Probleme zu erörtern und ihre Erfahrungen mit Berufskollegen zu teilen.

Effizienz

Das Justizsystem funktioniert weiterhin effizient. 46  Die Leistungsfähigkeit des Justizsystems liegt im Hinblick auf die bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens geschätzte Zeit sowohl bei Zivil- und Handelssachen als auch bei Verwaltungsverfahren im Durchschnitt. Die Verfahrensabschlussquote ist bei Zivil- und Handelssachen seit 2016 etwas zurückgegangen, liegt aber weiterhin bei 100 % 47 , während die Verfahrensabschlussquote bei den Verwaltungsverfahren von 112 % im Jahr 2018 auf 100 % im Jahr 2019 gesunken ist. 48 Die Zahl der anhängigen Verfahren ist bei Zivil- und Handelssachen besonders niedrig und liegt im Falle der Verwaltungsverfahren im Durchschnitt, was zeigt, dass das Justizsystem das Fallaufkommen insgesamt gut bewältigt. 49 Obwohl es den Gerichten im Allgemeinen gelungen ist, ihre Tätigkeit während der COVID-19-Pandemie fortzusetzen, haben die Interessenträger über Verzögerungen bei den Verfahren berichtet, und einige Gerichte haben nun einen Rückstau an Fällen zu bewältigen. 50

II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

In Finnland gibt es keine spezielle Korruptionsbekämpfungsbehörde, und die Verantwortung für die Korruptionsbekämpfung ist auf verschiedene Behörden und Einrichtungen verteilt. Dazu gehören unter anderem das Justizministerium, das Finanzministerium, die Polizei, die Steuerverwaltung, die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde, der parlamentarische Bürgerbeauftragte und der Justizkanzler. 51 Die Abteilung des Justizministeriums für Strafrechtspolitik und Strafrecht steuert weiterhin die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und koordiniert das Netzwerk zur Korruptionsbekämpfung, das sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Wirtschaft und von Nichtregierungsorganisationen zusammensetzt.

Experten und Führungskräfte aus der Wirtschaft nehmen Finnland weltweit als eines der Länder mit der geringsten Korruption wahr. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Finnland mit 85 von 100 Punkten in der EU Platz 2 und weltweit Platz 3. 52 Eine Verschlechterung dieser Wahrnehmung 53 war in den letzten fünf Jahren 54 festzustellen.

Die erste nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung wurde am 27. Mai 2021 verabschiedet. 55 Im November 2019 beschloss die ministerielle Arbeitsgruppe zum Thema innere Sicherheit und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Ausarbeitung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung voranzutreiben. Am 23. April 2020 ernannte das Justizministerium eine Vorbereitungs- und Lenkungsgruppe, die eine Strategie zur Korruptionsbekämpfung und einen Aktionsplan für Finnland ausarbeiten sollte, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und -prävention zu verbessern. 56 Die Strategie ist umfassend und deckt sowohl präventive als auch reaktive Aspekte ab. Sie zielt darauf ab, die Korruptionsbekämpfung, die Sensibilisierung und die Prävention zu verstärken, die Zuständigkeiten weiter zu klären und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern sowie die Effizienz der Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und der einschlägigen Forschung zu steigern. 57 Der Strategie ist ein detaillierter Aktionsplan für den Zeitraum 2021-2023 beigefügt, in dem alle Bereiche der Strategie abgedeckt, genaue Maßnahmen festgelegt und die zuständigen Behörden benannt werden. Der Vorbereitungsprozess selbst hat dazu beigetragen, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den Konsens über die Notwendigkeit einer besseren Verfügbarkeit von Informationen zu diesem Thema zu erweitern. 58

Zwar gibt es keine Spezialeinheiten für die Verfolgung von Korruption 59 , doch hat die Reform der Staatsanwaltschaft eine stärkere Spezialisierung der einzelnen Staatsanwälte ermöglicht. Durch die Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft im Jahr 2019 wurde die Einheitlichkeit der Strafverfolgungspraxis verbessert und eine stärkere Spezialisierung der Staatsanwälte ermöglicht (siehe Abschnitt I). 60 Derzeit gibt es sechs Staatsanwälte, die sich auf das Thema Korruption spezialisiert haben. Darüber hinaus gibt es 19 Staatsanwälte, die auf die Verfolgung von Straftaten, die in Ausübung des Amtes begangen werden, spezialisiert sind. Alle lokalen Staatsanwälte sind für die Verfolgung kleinerer Korruptionsfälle zuständig. 61 Die Zusammenarbeit zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden ist Berichten zufolge in allen Bereichen wirksam und erstreckt sich auch auf die regionale Ebene. 62 Die zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit – FIU) ist eng in die Untersuchung von Korruptionsverdachtsfällen eingebunden.

Die durchschnittliche Zahl der strafrechtlich verfolgten Korruptions- und Wirtschaftsdelikte pro Jahr ist während des zehnjährigen Berichtszeitraums mit durchschnittlich zehn Fällen pro Jahr relativ stabil geblieben. 63 In den letzten Jahren wurde ein sehr hoher Prozentsatz der Korruptionsfälle von den Gerichten schließlich abgewiesen. 64 Die meisten der von den Behörden verfolgten Korruptionsdelikte fallen in den Bereich der Wirtschaftskriminalität.

Es wurden Schritte unternommen, um Mängel bei der Prävention, Feststellung und Verfolgung von Auslandsbestechung zu beheben. Die OECD berichtet, dass seit 2017 kein Fall von Auslandsbestechung festgestellt, ermittelt oder strafrechtlich verfolgt worden ist. 65 Die Regierung gab an, dass sie eine umfassende Bewertung des Problems durchführt und Präventivmaßnahmen eingeleitet hat. Fortbildungsprogramme für Richter, Staatsanwälte und Strafverfolgungsbeamte sind im Gange. 66 Finnland hat auch einen ausführlichen Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt, in dem Korruptionsrisiken, einschließlich Auslandsbestechung, behandelt werden. 67 Mit dem Leitfaden soll das Bewusstsein für Korruptionsrisiken und -folgen im Privatsektor geschärft werden, wenn Unternehmen auf nationalen oder internationalen Märkten tätig sind, und er bietet ihnen praktische Instrumente für den Umgang mit Korruption.

Es wurden Bedenken hinsichtlich des Rahmens für Ermittlungen gegen Mitglieder der Regierung geäußert. Minister können nur im Rahmen eines besonderen verfassungsrechtlichen Verfahrens 68 zur Rechenschaft gezogen werden, bei dem das Parlament nach Anhörung des Verfassungsausschusses über eine Anklageerhebung entscheidet. 69 Die Gruppe der Staaten gegen Korruption des Europarats (GRECO) hat Bedenken hinsichtlich der begrenzten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse dieses Verfahrens geäußert 70 , die bei Korruptionsfällen auf höchster Ebene zu Schwierigkeiten führen könnten.

Der Verhaltenskodex für Beamte und leitende Führungskräfte, in dem die bestehenden Leitlinien zusammengefasst sind, wurde am 7. Mai 2021 veröffentlicht. 71 Bislang waren die ethischen Rahmenbedingungen für Beamte uneinheitlich und auf mehrere Rechtsvorschriften verteilt. 72 Der Verhaltenskodex vereinheitlicht die Regeln über Werte, allgemeine Pflichten, Nebentätigkeiten, Geschenke und Gefälligkeiten und ist für alle Beamten verbindlich, einschließlich der leitenden Angestellten, jedoch nicht für Minister. 73 Das Finanzministerium hat am 1. Mai 2021 auch den Leitfaden über Bewirtungen, Gefälligkeiten und Geschenke für Beamte aktualisiert. 74 Im Herbst 2020 wurde den Ministern ein Leitfaden über Geschenke und deren Meldung vorgelegt. 75

Lobbyarbeit unterliegt in Finnland nach wie vor keiner Regulierung, und Rechtsvorschriften für ein Transparenzregister sind in Vorbereitung. 76  Das Justizministerium hat vor Kurzem einen Bericht veröffentlicht, der sich mit den Lobbytätigkeiten in Finnland befasst. 77 Laut dem Bericht ist Lobbyarbeit eine weitverbreitete Praxis, die oft im Verborgenen bleibt. Eine spezielle parlamentarische Arbeitsgruppe setzt die Arbeit an den Rechtsvorschriften für ein Transparenzregister fort 78 , um den Entscheidungsprozess zu verbessern und das Vertrauen der Öffentlichkeit zu stärken. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, Lobbyisten, die Einfluss auf Entscheidungen auf Ebene der Zentralregierung nehmen, zur Eintragung in ein Register zu verpflichten, wobei lokale und regionale Regierungen ausgenommen sind; der Anwendungsbereich könnte jedoch später erweitert werden. 79 Das Gesetz über das Transparenzregister wird voraussichtlich 2023 in Kraft treten, wobei gleichzeitig die Einführung eines elektronischen Registers angestrebt wird. 80

Die Regierung bereitet derzeit Gesetzesvorschläge für eine strengere Regulierung des „Drehtüreffekts“ vor. Ein Regierungsvorschlag zur Verlängerung der Bedenkzeit für Beamte von sechs auf zwölf Monate wird dem Parlament voraussichtlich im Herbst 2021 vorgelegt. 81 In Bezug auf die Minister bereitet die Regierung derzeit einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des „Drehtüreffekts“ vor, um potenziellen Interessenkonflikten nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Dieser Entwurf sollte dem Parlament im Frühjahr 2021 vorgelegt werden. 82 Das Phänomen der Drehtür wurde aufgrund einiger Fälle, über die in den nationalen Medien berichtet wurde, ausführlich diskutiert. Interessenkonflikte sind in den Rechtsvorschriften nach wie vor nicht definiert, obwohl bereits früher empfohlen wurde, ein formelles System zur Überprüfung der Erklärungen von Ministern und der Offenlegungen anderer leitender Führungskräfte einzuführen oder auszubauen. 83

Eine parlamentarische Arbeitsgruppe überprüft die Gesetzgebung über politische Parteien und Wahlfinanzierung. Die Finanzierung der politischen Parteien wird vom nationalen Rechnungshof überprüft. 84 Es gibt jedoch Bedenken, dass die derzeitigen Vorschriften Lücken enthalten, die es ermöglichen, die Herkunft sämtlicher finanzieller Beiträge nicht offen zu legen. Eine parlamentarische Arbeitsgruppe im Rahmen des Nationalen Programms für Demokratie prüft die Entwicklung der Rechtsvorschriften über Wahlen, Parteien und Parteienfinanzierung und wird ihren Bericht im Jahr 2021 vorlegen. 85

Das System zur Vermögenserklärung wird derzeit überarbeitet. Die Vermögenserklärung hochrangiger Regierungsbeamter ist im Gesetz über Amtsträger der Zentralregierung 86 geregelt. Es wird erwartet, dass dem Parlament im Laufe des Jahres 2021 eine Gesetzesänderung vorgelegt wird, mit der die Verpflichtung zur Vermögenserklärung auch auf Sonderberater von Ministern ausgedehnt wird. 87 Es sind auch Änderungen vorgesehen, um den Ermessensspielraum der Beamten hinsichtlich der in ihre Interessenerklärung aufzunehmenden Informationen und des Umfangs, in dem die Informationen als relevant für die Beurteilung ihrer Fähigkeit zur unabhängigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzusehen sind, zu begrenzen. 88

Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern werden derzeit ausgearbeitet. Es gibt keine allgemeine Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern, und Fälle von gemeldeten Rechtsverstößen wurden im Rahmen spezifischer Rechtsvorschriften wie dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht behandelt. Finnland bereitet derzeit neue Rechtsvorschriften zum Schutz von Hinweisgebern vor, um die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 89 , auf nationaler Ebene umzusetzen. Sie werden voraussichtlich Mitte Dezember 2021 in Kraft treten. Das Finanzministerium hat unterdessen im März 2021 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, 90 die einen technischen Kanal für die Meldung von Unregelmäßigkeiten an staatliche Stellen vorbereiten soll, das sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, bezieht.

Die Rechtsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung und andere Maßnahmen wurden während der COVID-19-Pandemie wie üblich angewandt. Die Nationale Kriminalpolizei verfolgt und analysiert die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Korruption. Zwar wird Korruption im finnischen Gesundheitssektor im Allgemeinen nicht als großes Problem angesehen, doch sind sich die zuständigen Behörden des erhöhten Risikos während der COVID-19-Pandemie bewusst, und unter der Leitung des Finanzministeriums wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Strategie für bessere und nachhaltigere Praktiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge entwickelt, um das Risiko zu verringern. 91

III.Medienpluralismus und Medienfreiheit

In Finnland ist die Freiheit der Meinungsäußerung verfassungsrechtlich geschützt, wodurch auch der Zugang zu öffentlichen Dokumenten gewährleistet ist. In Finnland sind die Anbieter von Mediendiensten verpflichtet, Informationen zur Eigentumsstruktur öffentlich zugänglich zu machen. Die Aufgaben und Befugnisse der finnischen Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom) sind gesetzlich geregelt. Zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurden Rechtsvorschriften erlassen. 92

Die Medienaufsichtsbehörde, die finnische Behörde für Verkehr und Kommunikation (Traficom), arbeitet unabhängig und effizient, ihre wirtschaftliche Lage ist jedoch weiterhin schwierig. 93 In der letzten Ausgabe des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (Media Pluralism Monitor – MPM) wird die Medienaufsichtsbehörde als fair und transparent bewertet. Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (MPM) sind die Risiken nur deshalb so hoch, weil die Regierung die Haushaltskontrolle über die Behörde nur teilweise ausübt und ihr Budget unzureichend ist. 94 Die Behörde hat mitgeteilt, dass bis zu 56 der fast 1000 Mitarbeiter entlassen werden könnten. 95 Trotz dieser Herausforderungen verzeichnete Traficom in letzter Zeit eine leichte Verbesserung in Bezug auf die personellen Ressourcen für seine Medienaufsichtsaufgaben. Das nationale audiovisuelle Institut, eine weitere unabhängige Medieneinrichtung mit eher spezialisierten Aufgaben 96 , meldet seinerseits eine leichte Verbesserung seiner Ressourcen im Vergleich zum Vorjahr und konnte neues Personal einstellen.

Neue Rechtsvorschriften haben die Transparenz von Eigentumsverhältnissen im Bereich der Medien verbessert. 97 Im Rahmen der nationalen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 98 sind in Finnland im Januar 2021 neue Vorschriften in Kraft getreten 99 , durch die Anbieter von Mediendiensten dazu verpflichtet sind, Informationen über ihre Eigentumsstruktur öffentlich zugänglich zu machen. Zuvor gab es keine spezifischen Vorschriften für die Transparenz von Eigentumsverhältnissen im Bereich der Medien, obwohl eine freiwillige Offenlegung üblich war und die Medienunternehmen den allgemeinen Publizitätsvorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung unterlagen. 100 Laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (MPM) ist die Konzentration der Nachrichtenmedien in Finnland nach wie vor sehr hoch. 101

Die Regierung hat Zuschüsse gewährt, um dem Mediensektor durch die COVID-19-Krise zu helfen. Im Oktober 2020 gewährte die Regierung einen Zuschuss von 7,5 Millionen EUR, um die von der COVID-19-Pandemie betroffenen Medien bei der Produktion von Inhalten zu unterstützen und das Angebot an vielfältigen journalistischen Inhalten zu erhöhen sowie den Journalismus auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu fördern. 102 Der Zuschuss wurde allen Medienunternehmen gewährt, die die in erster Linie wirtschaftlichen Kriterien erfüllten, einschließlich des Nachweises eines Rückgangs der Werbeumsätze, aber die Interessenträger weisen darauf hin, dass einige mittelgroße Medienunternehmen nicht alle Förderfähigkeitskriterien erfüllen konnten. 103 Eine vom Ministerium für Verkehr und Kommunikation eingesetzte Arbeitsgruppe wird prüfen, ob ein dauerhafterer Fördermechanismus zur Unterstützung des Journalismus in Finnland eingeführt werden kann. 104

Als Reaktion auf das Regierungsprogramm plant das Justizministerium, das Gesetz über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung zu aktualisieren. 105 Die Regierung wird unter anderem prüfen, ob das Gesetz auf Daten und Informationen in einem allgemeineren Sinne angewandt werden kann und ob sein Anwendungsbereich auf juristische Personen ausgeweitet werden sollte, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des öffentlichen Sektors befinden. 106 Auch die Einhaltung des Gesetzes wird verstärkt. 107 In den letzten Jahren ist eine Tendenz hin zu einer strengeren Auslegung der Vorschriften durch einige Behörden, darunter die Polizei, zu beobachten. 108 Das Justizministerium hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, bis Juni 2023 schrittweise zu prüfen und zu klären, ob der Anwendungsbereich der derzeitigen Rechtsvorschriften ausreichend ist und ob sie möglicherweise Mängel aufweisen, und Lösungen anzubieten. Die Bewertung wird sich sowohl auf strukturelle Veränderungen als auch auf die Digitalisierung beziehen. Die Arbeitsgruppe wird im Laufe des Jahres 2021 einen Vorschlag zu der Frage vorlegen, ob eine dringende Änderung der Rechtsvorschriften erforderlich ist. 109 Diese Initiative wird von Nichtregierungsorganisationen allgemein begrüßt. Es wird auch ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Zugänglichkeit von Informationen von öffentlichem Interesse gefordert. 110

Mehrere Gesetzesreformen zur Bekämpfung der Belästigung von Journalisten im Internet werden derzeit vorbereitet. 111 Das Justizministerium hat einen Regierungsvorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuchs veröffentlicht, um Staatsanwälten in bestimmten Fällen die Möglichkeit zu geben, im Namen des Opfers Anklage wegen unrechtmäßiger Drohungen und gezielter Angriffe zu erheben. Mit der Änderung, die voraussichtlich im Herbst 2021 in Kraft treten wird, soll die schwierige Lage von freiberuflichen Journalisten und Personen, die eine öffentliche Funktion ausüben, verbessert werden. 112 Um gegen Hassreden gegenüber Journalistinnen vorzugehen, hat das Justizministerium mit den Vorbereitungen für eine weitere Änderung des Strafgesetzbuchs begonnen, wonach das Geschlecht zu den Motiven hinzugefügt werden soll, die eine Erhöhung des Strafmaßes für (jede) Straftat begründen. 113 Die Journalistengemeinschaft scheint diese Maßnahmen weitgehend zu begrüßen, insbesondere wenn es um die Bekämpfung von Online-Bedrohungen geht. 114 Darüber hinaus erwägt die Regierung eine Verschärfung der einstweiligen Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder des Friedens einer Person, indem der Kontakt zu einer anderen Person unterbunden und mögliche Straftaten verhindert werden. Die Regierung prüft, ob der derzeitige Rechtsrahmen ausreicht, um gegen Online-Hetzkampagnen vorzugehen, und welche Möglichkeiten bestehen, um die Wirksamkeit von Unterlassungsanordnungen zu verbessern und die Zahl der Verstöße zu verringern. 115 Der Journalistenverband unterhält gemeinsam mit Medienunternehmen und Medienverbänden einen Fonds zur Unterstützung von Journalisten, die Drohungen und anderen Formen der Belästigung ausgesetzt sind. 116 Im Rahmen der Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten wurden seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 keine neuen Warnmeldungen für Finnland veröffentlicht 117 , aber laut dem Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 werden Journalisten zunehmend online belästigt, meist in Form von Drohungen und Verleumdungskampagnen, und insbesondere Journalistinnen erleben geschlechtsbezogene Beschimpfungen und Drohungen mit sexueller Gewalt. 118

IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

Finnland ist eine parlamentarische Demokratie mit Einkammerparlament. Legislativvorschläge können von der Regierung oder vom Parlament ausgehen (in der Praxis gehen jedoch die meisten Gesetzesinitiativen auf eine Regierungsvorlage zurück). Da es kein Verfassungsgericht gibt, erfolgt die Ex-ante-Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit durch den Justizkanzler, der bei der Regierung tätig ist, und den Verfassungsausschuss, einen parlamentarischen Ausschuss 119 , der die Verfassungsmäßigkeit der dem Parlament vorgelegten Vorschläge prüft. Darüber hinaus können alle Gerichte im konkreten Einzelfall eine nachträgliche Verfassungsmäßigkeitsprüfung durchführen. 120 Der Justizkanzler, das Zentrum für Menschenrechte und der parlamentarische Bürgerbeauftragte spielen im System der Gewaltenteilung eine wichtige Rolle.

Mit dem Aktionsplan 2020 für bessere Rechtsetzung sollen Qualität, Planung und Transparenz der Rechtsvorschriften verbessert werden. Im August 2020 verabschiedete die Regierung einen Aktionsplan für bessere Rechtsetzung, um die Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu verbessern. 121 Geplant sind Maßnahmen, um die systematische Planung von Rechtsvorschriften zu verbessern, die Transparenz und die Konsultation von Interessenträgern weiterzuentwickeln, Folgenabschätzungen und einen systematischen Ansatz für die Ex-post-Evaluierung zu entwickeln und den Nutzen von Technologie und Digitalisierung im Gesetzgebungsverfahren zu steigern. Dem Aktionsplan ist ein Durchführungsplan beigefügt. 122

Die Anwendung von Notstandsbefugnissen und anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie war stets Gegenstand einer verfassungsrechtlichen Ex-ante-Kontrolle. 123 Die Wahrnehmung von Notstandsbefugnissen ist nur im Rahmen eines Notstands zulässig, der von der Regierung gemeinsam mit dem Präsidenten erklärt werden kann. Die Verabschiedung von Notstandsmaßnahmen erfolgt in mehreren Schritten und unterliegt der Genehmigung durch das Parlament und der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit durch den Justizkanzler und den Verfassungsausschuss. 124 Die Anwendung von Notstandsbefugnissen ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, z. B. an die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, und muss zeitlich begrenzt sein. Nach der Anwendung der Notstandsbefugnisse zwischen dem 16. März und dem 16. Juni 2020 125 wurde zwischen dem 1. März 2021 und dem 27. April 2021 erneut der Notstand ausgerufen. 126 Die meisten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, erfolgten im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. 127 Der Justizkanzler stellte fest, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen eingehalten wurden, auch wenn einige Probleme festgestellt wurden, wie eine zu weite Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und eine unzureichende Begründung von Notstandsmaßnahmen in einigen Fällen. 128 Der Verfassungsausschuss hat darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen über den Notstand nach dem Ende der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände einer gründlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. 129

Ein Gesetz zur Klärung der Aufteilung der Befugnisse zwischen dem Justizkanzler und dem parlamentarischen Bürgerbeauftragten soll dem Parlament vorgelegt werden. 130 Der Justizkanzler und der parlamentarische Bürgerbeauftragte sind die beiden unabhängigen Hüter der Rechtmäßigkeit und der Grundrechte, die in der finnischen Verfassung vorgesehen sind. Sie nehmen ähnliche und gleichzeitige Aufgaben wahr, um die Tätigkeit der Behörden zu überwachen und die Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit bei der Ausübung der öffentlichen Gewalt durch die Regierung, die öffentlichen Einrichtungen und die Gerichte zu kontrollieren 131 , auch wenn in der Praxis eine gewisse Spezialisierung besteht. 132 Im Jahr 2018 wurde eine Reform eingeleitet, die darauf abzielt, die Überschneidungen bei den Aufgaben der Institutionen zu verringern und ihre weitere Spezialisierung zu ermöglichen. Durch die COVID-19-Pandemie verzögerte sich die Verabschiedung der Reform, die dem Parlament voraussichtlich im Herbst 2021 vorgelegt werden wird. 133 Die Reform wurde sowohl vom parlamentarischen Bürgerbeauftragten als auch vom Justizkanzler aktiv vorangetrieben, auch im Hinblick auf eine erwartete verbesserte Effizienz bei der Bearbeitung ihrer Aufgaben. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie kam es zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitsbelastung, da sie eine Reihe von Beschwerden gegen Maßnahmen der Behörden auslöste, die an beide Institutionen gerichtet waren; der Justizkanzler sah sich daraufhin gezwungen, eine vorherige Rechtmäßigkeitsprüfung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie durchzuführen. 134

Der neue Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen, der eine wichtige Rolle für den zivilen Raum spielt, wird im Herbst gewählt werden. Der zivilgesellschaftliche Raum in Finnland gilt als offen. 135 Zusätzlich zu den formellen Konsultationen zu neuen Gesetzen gibt es eine lange Tradition der Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft an der Ausarbeitung der Regierungspolitik, wenngleich der Grad ihrer Beteiligung je nach Regierungseinrichtung variiert. 136 Einer der Mechanismen zur Einbindung der Zivilgesellschaft in den Entscheidungsprozess ist der Beirat für zivilgesellschaftliche Maßnahmen, eine Plattform, mit der die Interaktion zwischen den Behörden und der Zivilgesellschaft gefördert und der Rahmen für die Zivilgesellschaft verbessert werden soll. Der Beirat setzt sich aus Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft 137 und mehreren Regierungsbehörden zusammen. Der Beirat gibt Empfehlungen zur Politik der Zivilgesellschaft ab, die seiner Ansicht nach von den Behörden gebührend berücksichtigt werden. 138 Die Amtszeit des bisherigen Beirats endete im Februar 2021, und im Herbst 2021 soll ein neuer Beirat gewählt werden. Der bisherige Beirat hat sich vor allem mit zwei Bereichen befasst, nämlich mit der Stärkung der Autonomie der Organisationen der Zivilgesellschaft und mit den Auswirkungen der Globalisierung auf die Organisationen der Zivilgesellschaft.



Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*

* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter ( https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation ).

CEPEJ (2020), Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States (Studie zur Funktionsweise der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten)

CIVICUS, Monitor tracking civic space (Überwachungsprogramm zur Beobachtung des zivilen Raums): Finnland ( https://monitor.civicus.org/country/italy/ )

Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland

Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer

Europäisches Netz der Räte für das Justizwesen (2021), Beitrag des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen zum Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Europarat, Platform to promote the protection of journalism and safety of journalists – Finland (Plattform zur Förderung des Schutzes und der Sicherheit von Journalisten – Finnland) ( https://www.coe.int/en/web/media-freedom/finland )

Finanzministerium (2021), Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Kanals für Hinweisgeber ( https://api.hankeikkuna.fi/asiakirjat/3476e3a2-b415-4704-b68a-1a451c15bf6b/ad5d57c2-418f-4652-9daf-71fc01b821d0/ASETTAMISPAATOS_20210429060832.pdf )

Finanzministerium (2021), Zu Bewirtung, Gefälligkeiten und Geschenken (Vieraanvaraisuudesta, eduista ja lahjoista) ( Määräys tai Ohje (vm.fi) )

Generaldirektion Kommunikation (2020), Flash-Eurobarometer 482: Businesses’ attitudes towards corruption in the EU (Wahrnehmung von Korruption durch Unternehmen in der EU)

Generaldirektion Kommunikation (2020), Spezial-Eurobarometer 502: Corruption (Korruption)

GRECO (2017), Fifth Evaluation Round – Evaluation Report on Finland on preventing corruption and promoting integrity in central governments (top executive functions) and law enforcement agencies (Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht zu Finnland zur Korruptionsprävention und Förderung der Integrität in der Zentralverwaltung (leitende Führungskräfte) und bei den Strafverfolgungsbehörden)

Hirvola, Aino, Mikkonen, Salla, Skippari, Mika and Tiensuu, Paul (2021), Towards more open lobbying: Current state of lobbying in Finland at central government level (Auf dem Weg zu einer offeneren Lobbyarbeit: Aktueller Stand der Lobbyarbeit in Finnland auf zentraler Regierungsebene)(Oikeusministeriön julkaisuja, Selvityksiä ja ohjeita 2021) ( https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/162855/OM_2021_6_SO.pdf?sequence=1&isAllowed=y )

Journalistenverband in Finnland (3. Dezember 2019), Unterstützungsfonds für Journalisten eingerichtet ( https://journalistiliitto.fi/en/journalists-support-fund-launched/ )

Justizkanzler (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Justizministerium (2019), Portal für Informationen über staatliche Projekte (Transparenzregister) ( https://oikeusministerio.fi/en/project?tunnus=OM033:00/2019 )

Justizministerium (2019), Pressemitteilung, Vorbereitung des Transparenzregisters beginnt (12. März 2019) ( https://oikeusministerio.fi/-/avoimuusrekisterin-valmistelu-alkaa?languageId=en_US )

Justizministerium (2020), Pressemitteilung, Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Työryhmä valmistelemaan korruptionvastaista strategiaa) (24. April 2020, auf Finnisch und Schwedisch) ( https://valtioneuvosto.fi/-/1410853/tyoryhma-valmistelemaan-korruptionvastaista-strategiaa )

Justizministerium (2020), Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung (Julkisuuslain soveltamisalan laajentaminen - lausuntotiivistelmä 2020:13) ( https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/bitstream/handle/10024/162509/OM_2020_13_ML.pdf?sequence=1 )

Justizministerium (2021), Pressemitteilung, Korruption muss umfassend und langfristig bekämpft werden (Korruptiota torjutaan kokonaisvaltaisesti ja pitkäjänteisesti) ( https://oikeusministerio.fi/sv/-/korruption-ska-bekampas-pa-ett-overgripande-och-langsiktigt-satt?languageId=fi_FI )

Justizministerium, Korruptionsbekämpfung in Finnland ( Combating corruption in Finland - Anti-corruption.fi (korruptiontorjunta.fi)

Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung (2020), Leitfaden zur Korruptionsbekämpfung für KMU ( https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/162227 )

Nationale Staatsanwaltschaft (2019), Pressemitteilung, Die nationale Staatsanwaltschaft wird ab dem 1. Oktober als eine einzige Behörde arbeiten (30. September 2019) ( https://syyttajalaitos.fi/en/-/syyttajalaitos-aloittaa-toimintansa-yhtena-virastona-1-lokakuuta )

Nationale Staatsanwaltschaft (2021), Jahresabschluss der nationalen Staatsanwaltschaft für das Jahr 2020 (Syyttäjälaitoksen tilinpäätös 2020)

Nationaler Rechnungshof, Überwachung der Finanzierung von Wahlkampagnen und politischen Parteien ( Oversight of Election Campaign and Political Party Financing (vaalirahoitusvalvonta.fi)

OECD (2017), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention. Phase 4 two-year follow-up report: Finland (Umsetzung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD. Schriftlicher Folgebericht zur Phase 4: Finnland) ( https://www.oecd.org/corruption/Finland-phase-4-follow-up-report-ENG.pdf )

OECD (2020), Bribery and corruption news, OECD recognises Finland’s commitment to combat corruption, but is concerned about lack of foreign bribery enforcement (Bestechung und Korruption, OECD erkennt Finnlands Engagement im Kampf gegen Korruption an, ist aber besorgt über die mangelnde Durchsetzung betreffend Auslandsbestechung) (20. Oktober 2020) ( https://www.oecd.org/corruption/oecd-recognises-finland-s-commitment-to-combat-corruption-but-is-concerned-about-lack-of-foreign-bribery-enforcement.htm )

OECD (2020), Implementing the OECD Anti-Bribery Convention. Phase 4 written follow-up report by Finland (Umsetzung des Antikorruptionsübereinkommens der OECD. Schriftlicher Folgebericht zur Phase 4: Finnland) ( https://www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote=DAF/WGB(2019)3/FINAL&docLanguage=En )

Regierung Finnlands (2019), Regierungserklärung „Inclusive and competent Finland – a socially, economically and ecologically sustainable society“ (Inklusives und kompetentes Finnland – eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Gesellschaft)

Regierung Finnlands (2020), Aktionsplan für bessere Rechtsetzung (Paremman sääntelyn toimintaohjelma) ( https://valtioneuvosto.fi/-/1410853/paremman-saantelyn-toimintaohjelmalla-tehostetaan-lainvalmistelua )

Regierung Finnlands (2020), Bericht des von der Regierung ernannten Berichterstatters über Hetzkampagnen, systematische Belästigung und gezielte Angriffe: eine Bewertung der Gesetzgebung (Järjestelmällinen häirintä ja maalittaminen: Lainsäädännön arviointia) ( https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/162579 )

Regierung Finnlands (2020), Durchführungsplan zum Aktionsplan für eine bessere Rechtsetzung ( https://api.hankeikkuna.fi/asiakirjat/6319b68b-eb2a-4cf2-a88d-fdcf6b6773dd/4674d456-c494-48b3-b693-0b419e224882/LIITE_20200818131744.pdf )

Regierung Finnlands (2020), Studie über die Auswirkungen der Einnahmenobergrenzen für die Prozesskostenhilfe (Selvitys julkisen oikeusavun tulorajojen vaikutuksista) ( https://tietokayttoon.fi/-/selvitys-julkisen-oikeusavun-tulorajojen-vaikutuksista )

Regierung Finnlands (2021), Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020

Regierung Finnlands (2021), Verhaltenskodex für Beamte (Virkamieseettinen toimintaohje) ( https://julkaisut.valtioneuvosto.fi/handle/10024/163089 )

Reporter ohne Grenzen – Finnland ( https://rsf.org/en/finland )

Richtlinie (EU) 2010/13 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste)

Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020

YLE (12. Mai 2021), Traficom wird bis zu 56 Mitarbeiter entlassen (Traficom irtisanoo enintään 56 henkeä) ( https://yle.fi/uutiset/3-11929800 )

Zentrum für Medienpluralismus und -freiheit (2021), Media pluralism monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021) ( https://cmpf.eui.eu/media-pluralism-monitor/mpm-2021/ )

Anhang II: Länderbesuch in Finnland

Die Dienststellen der Kommission hielten im März 2021 virtuelle Treffen mit folgenden Stellen ab:

·Amt des Premierministers

·Finanzministerium

·Finnische Rechtsanwaltskammer

·Finnische Richtervereinigung

·Finnischer Journalistenverbund

·Finnischer Medienverband

·Justizkanzler

·Justizministerium

·Kooperationsnetzwerk für die Korruptionsbekämpfung

·Ministerium für Soziales und Gesundheit

·Ministerium für Verkehr und Kommunikation

·Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung

·Nationale Gerichtsverwaltungsbehörde

·Nationale Kriminalpolizei

·Nationale Staatsanwaltschaft

·Nationales audiovisuelles Institut

·Oberster Gerichtshof

·Parlamentarischer Bürgerbeauftragter

·Rat für Massenmedien in Finnland

·Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung

·Traficom

·Transparency International Finnland

·Vorsitzender des ehemaligen Beirats für zivilgesellschaftliche Maßnahmen

·Zentrale Meldestelle

* Darüber hinaus fand eine Reihe horizontaler Treffen der Kommission mit den folgenden Organisationen statt:

·Amnesty International

·Center for Reproductive Rights

·CIVICUS

·Civil Liberties Union for Europe

·Civil Society Europe

·EuroCommerce

·Europäische Journalisten Föderation

·Europäische Partnerschaft für Demokratie

·Europäisches Bürgerforum

·Europäisches Jugendforum

·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit

·European Center for Not-for-Profit Law

·Front Line Defenders

·Human Rights House Foundation

·Human Rights Watch

·ILGA-Europe

·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)

·Internationale Juristenkommission

·Internationale Vereinigung für Menschenrechte

·Internationales Presseinstitut

·Konferenz Europäischer Kirchen

·Niederländisches Helsinki-Komitee

·Open Society European Policy Institute

·Philanthropy Advocacy

·Protection International

·Reporter ohne Grenzen

·Transparency International EU

(1)    Das Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten, das Arbeitsgericht und das Sozialversicherungsgericht. Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) (2020), „Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States“ (Studie zur Funktionsweise der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten).
(2)    Kapitel 19 a des Gerichtsgesetzes, nationale Gerichtsverwaltungsbehörde.
(3)    Der Ausschuss hat zwölf Mitglieder: neun Richter aus unterschiedlichen Instanzen, die von der Richterschaft vorgeschlagen werden, und drei nichtrichterliche Mitglieder (ein Rechtsanwalt, ein Staatsanwalt sowie ein Vertreter der juristischen Forschung und Lehre). Alle Mitglieder werden von der Regierung für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.
(4)    Alle Richter des Obersten Gerichtshofs und des Obersten Verwaltungsgerichtshofs sind an dem Auswahlverfahren beteiligt. Kapitel 11 § 7 des Gerichtsgesetzes.
(5)    Je Vakanz wird nur ein Bewerber vorgeschlagen. Obwohl der Vorschlag nicht verbindlich ist, wird er in der Praxis fast immer angenommen. Bislang gab es nur je eine Ausnahme im Falle eines Bezirksgerichts (im Jahr 2000, das Jahr der Einführung des Richterernennungsausschusses) und eine im Falle des Obersten Gerichtshofs (in den 1970er Jahren).
(6)    Kapitel 1 § 2 des Gesetzes über die nationale Staatsanwaltschaft (32/2019).
(7)    Die Abberufungsentscheidung kann vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof angefochten werden.
(8)    Rechtsanwaltsgesetz (496/1958).
(9)    Es gibt drei Arten von Angehörigen der Rechtsberufe, die mit der Erbringung verschiedener Arten von Rechtsdienstleistungen betraut sind: Rechtsanwälte, öffentliche Rechtsbeistände und zugelassene Rechtsberater.
(10)    Der Disziplinarrat führt auch Disziplinarverfahren gegen zwei andere Arten von Angehörigen der Rechtsberufe durch, nämlich gegen öffentliche Rechtsbeistände und gegen zugelassene Rechtsberater.
(11)    Der Disziplinarrat setzt sich aus einem Vorsitzenden und elf Mitgliedern zusammen, von denen neben dem Vorsitzenden sechs Rechtsanwälte sind, die vom obersten beschlussfassenden Organ der Rechtsanwaltskammer gewählt werden. Die übrigen Mitglieder, von denen zwei zugelassene Rechtsberater und drei Rechtsanwälte sind, werden von der Regierung auf Vorschlag des Justizministeriums ernannt, nachdem das Ministerium eine Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer über die Eignung der Kandidaten eingeholt hat; § 7a des Rechtsanwaltsgesetzes.
(12)    Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte für Finnland sind noch nicht ernannt worden. Am 4. Juni 2021 erzielten die finnischen Behörden und die Europäische Staatsanwaltschaft eine Einigung und arbeiten nun an den praktischen Modalitäten für ihre Ernennung.
(13)    Schaubilder 48 und 50, EU-Justizbarometer 2021. Der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz wird wie folgt kategorisiert: sehr gering (unter 30 % der Befragten empfinden die Unabhängigkeit der Justiz als eher gut oder sehr gut), gering (zwischen 30 % und 39 %), durchschnittlich (zwischen 40 % und 59 %), hoch (zwischen 60 % und 75 %) und sehr hoch (über 75 %).
(14)    Schaubild 45, EU-Justizbarometer 2020; Schaubild 48, EU-Justizbarometer 2021.
(15)    Schaubilder 47-50, EU-Justizbarometer 2020.
(16)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 3.
(17)    Die Mehrheit der Mitglieder des beschlussfassenden Organs der Nationalen Gerichtsverwaltungsbehörde sind Richter, die von ihren Amtskollegen aus allen Ebenen der Gerichtsbarkeit gewählt werden, was den Empfehlungen des Europarats entspricht.
(18)    Beitrag des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 10.
(19)    Der Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung ist eine unabhängige Stelle, die sich hauptsächlich aus Richtern und Vertretern anderer Rechtsberufe zusammensetzt und mit der Planung und Koordinierung von Schulungen für das mit der Rechtsanwendung an den Gerichten befasste Personal beauftragt ist. Er führt zudem das Bewerbungsverfahren für die Stellen der Richteramtsanwärter durch; Rat für richterliche Aus- und Weiterbildung,     https://oikeus.fi/tuomioistuimet/en/index/tuomioistuinlaitos/lautakunnat/tuomarinkoulutuslautakunta.html .
(20)    Beitrag des Europäischen Netzes der Räte für das Justizwesen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 10; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland vom Obersten Gerichtshof und der Finnischen Richtervereinigung erhaltene Informationen.
(21)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(22)    Für weitere Informationen über die Reform siehe Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 4.
(23)    Gesetz über die nationale Staatsanwaltschaft (32/2019).
(24)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der nationalen Staatsanwaltschaft erhaltene Informationen.
(25)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der nationalen Staatsanwaltschaft erhaltene Informationen.
(26)    Jahresabschluss der nationalen Staatsanwaltschaft für das Jahr 2020, Abschnitt 1.4.1; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der nationalen Staatsanwaltschaft erhaltene Informationen.
(27)    Jahresabschluss der nationalen Staatsanwaltschaft für das Jahr 2020, Abschnitt 1.4.1.
(28)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der nationalen Staatsanwaltschaft erhaltene Informationen.
(29)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(30)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12.
(31)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12.
(32)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 13.
(33)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(34)    Das Instrument sollte Informationen wie die Anzahl der Fälle und die Dauer der Verfahren sammeln und sie mit Informationen über finanzielle und personelle Ressourcen kombinieren.
(35)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 14; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland vom Justizministerium erhaltene Informationen.
(36)

   Beitrag des Justizkanzlers zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen; Regierung Finnlands, Studie über die Auswirkungen der Einnahmenobergrenzen für die Prozesskostenhilfe.

(37)

   Programm der Regierung von Premierministerin Sanna Marin vom 10. Dezember 2019. Inclusive and competent Finland – a socially, economically and ecologically sustainable society (Inklusives und kompetentes Finnland – eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Gesellschaft), S. 93.

(38)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 10; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland vom Justizministerium erhaltene Informationen.

(39)

   Die Prozesskostenhilfe wird von öffentlichen Prozesskostenhilfestellen geleistet, die bei der Erfüllung ihrer Hauptaufgabe unabhängig sind. Für die administrative Unterstützung sind die Stellen derzeit in sechs Bezirke unterteilt.

(40)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 10.

(41)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 5.

(42)

   Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(43)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 5.
(44)

   Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der Nationalen Gerichtsverwaltungsbehörde, dem Obersten Gerichtshof und der Finnischen Richtervereinigung erhaltene Informationen.

(45)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 30; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(46)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 6.
(47)

   Schaubild 12, EU-Justizbarometer 2021.

(48)

   Schaubild 13, EU-Justizbarometer 2021.

(49)

   Schaubilder 6–16, EU-Justizbarometer 2021.

(50)

   Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(51)    Justizministerium, Korruptionsbekämpfung in Finnland.
(52)    Transparency International (2021), Corruption Perceptions Index 2020 (Korruptionswahrnehmungsindex 2020), S. 2–3. Die Wahrnehmung der Korruption wird wie folgt kategorisiert: gering (die von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft wahrgenommene Korruption im öffentlichen Sektor liegt bei über 80 Punkten), relativ gering (Werte zwischen 79 und 69), relativ hoch (Werte zwischen 68 und 55) und hoch (Werte unter 54).
(53)    Im Jahr 2015 lag der Wert bei 90, im Jahr 2020 bei 85. Die Punktzahl steigt/verringert sich erheblich, wenn sie sich um mehr als fünf Punkte ändert; eine Verbesserung/Verschlechterung ist eine Veränderung zwischen 4 und 5 Punkten; eine relativ stabile Bewertung ist eine Veränderung zwischen 1 und 3 Punkten (jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre).
(54)    Die im Vorjahresbericht verwendeten Eurobarometer-Daten zur wahrgenommenen und erlebten Korruption der Bürger und Unternehmen werden alle zwei Jahre aktualisiert. Die jüngsten Datensätze sind das Eurobarometer Spezial 502 (2020) und das Flash Eurobarometer 482 (2019).
(55)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 7; Justizministerium (27. Mai 2021), Pressemitteilung, Korruption muss umfassend und langfristig bekämpft werden.

(56)

   Justizministerium (2020), Pressemitteilung, Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer Strategie zur Korruptionsbekämpfung (Työryhmä valmistelemaan korruptionvastaista strategiaa) (24. April 2020, auf Finnisch und Schwedisch).

(57)

   Ebenda.

(58)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland vom Justizministerium erhaltene Informationen.
(59)

   Mit Ausnahme eines Referats in der Generalstaatsanwaltschaft, das auf von Polizeibeamten begangene Straftaten spezialisiert ist, bei denen es auch um Korruption gehen könnte; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(60)

   Nationale Staatsanwaltschaft (30. September 2019), Pressemitteilung, Die nationale Staatsanwaltschaft wird ab dem 1. Oktober als eine einzige Behörde arbeiten.

(61)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 16.

(62)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland von der nationalen Staatsanwaltschaft und der nationalen Kriminalpolizei (zu der auch die FIU gehört) erhaltene Informationen.
(63)

   Die Daten für die Jahre 2010–2019 wurden im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhoben.

(64)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(65)      OECD (2020), Bribery and corruption news, OECD recognises Finland’s commitment to combat corruption, but is concerned about lack of foreign bribery enforcement (Bestechung und Korruption, OECD erkennt Finnlands Engagement im Kampf gegen Korruption an, ist aber besorgt über die mangelnde Durchsetzung betreffend Auslandsbestechung) (20. Oktober 2020).
(66)    OECD, Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung. Schriftlicher Folgebericht Finnlands zur Phase 4 (2020); S. 5-7; im Rahmen des Länderbesuchs erhaltene Informationen.
(67)    Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und Beschäftigung (2020), Leitfaden zur Korruptionsbekämpfung für KMU.
(68)    Die Verantwortlichkeit der Minister wird durch die Verfassung geregelt, einschließlich der Bestimmungen über die Erklärung und den Ausschluss von externen Aufgaben und Interessen sowie durch das Verwaltungsverfahrensgesetz, in dem die Bestimmungen über Interessenkonflikte festgelegt sind.
(69)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 20.

(70)    GRECO, Fünfte Evaluierungsrunde – Umsetzungsbericht, Rn. 39.
(71)    Regierung Finnlands (2021), Verhaltenskodex für Beamte (Virkamieseettinen toimintaohje); über die Ausarbeitung des Verhaltenskodex wurde im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 8, berichtet.
(72)

   Das Gesetz über Beamte in der Zentralregierung; das Verwaltungsverfahrensgesetz; das Gesetz über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung ; das Strafgesetzbuch Finnlands.

(73)

   Regierung Finnlands (2021), Verhaltenskodex für Beamte (Virkamieseettinen toimintaohje); siehe auch den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 8.

(74)    Finanzministerium (2021), Zu Bewirtung, Gefälligkeiten und Geschenken (Vieraanvaraisuudesta, eduista ja lahjoista).
(75)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.
(76)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 9.
(77)

   Hirvola, Aino, Mikkonen, Salla, Skippari, Mika and Tiensuu, Paul (2021), Towards more open lobbying: Current state of lobbying in Finland at central government level (Auf dem Weg zu einer offeneren Lobbyarbeit: Aktueller Stand der Lobbyarbeit in Finnland auf zentraler Regierungsebene) (Oikeusministeriön julkaisuja, Selvityksiä ja ohjeita 2021), S. 6.

(78)    Justizministerium (2019), Portal zu Informationen über staatliche Projekte (Transparenzregister).
(79)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.

(80)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.

(81)    Justizministerium, Informationen über den Vorschlag zur Änderung des Beamtengesetzes, https://www.lausuntopalvelu.fi/FI/Proposal/Participation?proposalId=797974c6-56bd-400f-b08d-be3a835b47ca.
(82)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 16.

(83)    GRECO, Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Empfehlung iii; Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 9.
(84)    Nationaler Rechnungshof, Überwachung der Finanzierung von Wahlkampagnen und politischen Parteien.
(85)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.

(86)

   Gesetz über Amtsträger der Zentralregierung 750/1994, Artikel 8a; Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 9.

(87)    Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.
(88)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17.

(89)    Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 18.
(90)    Finanzministerium (25. März 2021), Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Einrichtung eines Kanals für Hinweisgeber.
(91)

   Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland vom Finanzministerium erhaltene Informationen.

(92)

   Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen gehörte Finnland seit dem ersten Bericht im Jahr 2002 immer zu den fünf führenden Ländern und belegt derzeit den zweiten Platz weltweit und den ersten Platz unter den EU-Mitgliedstaaten.

(93)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 10 und die von Traficom im Rahmen des Länderbesuchs 2021 in Finnland erhaltenen Informationen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten nach der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste dafür sorgen müssen, „dass die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen angemessene finanzielle und personelle Mittel und Durchsetzungsbefugnisse haben, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen und zur Arbeit der ERGA beizutragen“. Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste in der durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 geänderten Fassung.

(94)    Media Pluralism Monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus), Länderbericht über Finnland, S. 8.
(95)    YLE (12. Mai 2021) Traficom irtisanoo enintään 56 henkeä. Neben Medien gehören Dienstleistungen für Autofahrer, Verkehrssystemdienste, digitale Verbindungen und das Nationale Cybersicherheitszentrum Finnlands zu den Fachgebieten von Traficom.
(96)

   Neben der Einstufung von audiovisuellen Programmen zum Zwecke des Jugendschutzes hat das nationale audiovisuelle Institut einen gesetzlichen Auftrag (Gesetz über das nationale audiovisuelle Institut 1434/2007) zur Förderung der Medienerziehung.

(97)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 11.

(98)

   Artikel 5 der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

(99)

   Gesetz über elektronische Kommunikationsdienste 917/2014, Artikel 4a; Regionales Gesetz (2011: 95) über Radio- und Fernsehtätigkeiten, Artikel 5, geändert durch das Gesetz von Åland 2020/119.

(100)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 11.

(101)    Media Pluralism Monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus), Länderbericht über Finnland, S. 9.
(102)

   Regierungsverordnung über staatliche Zuschüsse zur Förderung journalistischer Inhalte im Jahr 2020 (679/2020), abrufbar unter: https://www.finlex.fi/fi/laki/alkup/2020/20200679; finnische Behörde für Verkehr und Kommunikation Traficom (21. Dezember 2020) (https://www.traficom.fi/fi/ajankohtaista/journalismin-edistamiseen-myonnetaan-koronatukea-75-miljoonaa-euroa).

(103)

   Der finnische Medienverband (23. Dezember 2020) (https://www.medialiitto.fi/uutiset/journalismin-edistamiseen-myonnettiin-tukea-236-tiedotusvalineelle/) und im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(104)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 21.

(105)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 12.

(106)

   Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 24-25.

(107)    Regierung Finnlands (2019), Regierungserklärung „Inclusive and competent Finland – a socially, economically and ecologically sustainable society“ (Inklusives und kompetentes Finnland – eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Gesellschaft).
(108)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 12; im Rahmen des Länderbesuchs 2021 in Finnland von der finnischen Journalistenvereinigung, dem finnischen Medienverband und dem Rat für Massenmedien erhaltene Informationen.
(109)

   Informationen über das Gesetzgebungsverfahren sind verfügbar unter https://oikeusministerio.fi/hanke?tunnus=OM083:00/2020 .

(110)

   Justizministerium (2020), Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Tätigkeit der Regierung, (Julkisuuslain soveltamisalan laajentaminen - lausuntotiivistelmä), S. 13; im Rahmen des Länderbesuchs erhaltene Informationen.

(111)

   Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 13; Beitrag Finnlands zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 24-25.

(112)

   Weitere Informationen über die Änderung sind abrufbar unter HE 226/2020 vp (eduskunta.fi) und https://oikeusministerio.fi/hanke?tunnus=OM045:00/2019 .

(113)

   Weitere Informationen über die Änderung sind abrufbar unter HE 7/2021 vp (eduskunta.fi) und https://oikeusministerio.fi/hanke?tunnus=OM024:00/2019 .

(114)

   Antworten auf die öffentliche Konsultation des Justizministeriums zu den Initiativen (siehe Fußnoten 112 und 113) und im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.

(115)

   Regierung Finnlands (2020), Bericht des von der Regierung ernannten Berichterstatters über Hetzkampagnen, systematische Belästigung und gezielte Angriffe: eine Bewertung der Gesetzgebung. Weitere Informationen über die Arbeitsgruppe zum Thema Unterlassungsanordnung sind abrufbar unter https://oikeusministerio.fi/hanke?tunnus=OM015:00/2020 .

(116)

   Der Journalistenverband in Finnland (3. Dezember 2019), Unterstützungsfonds für Journalisten eingerichtet.

(117)

   Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten.

(118)    Media Pluralism Monitor 2021 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus), Länderbericht über Finnland, S. 15.
(119)

   Der Ausschuss ist aus Mitgliedern des Parlaments zusammengesetzt und hört regelmäßig unabhängige Verfassungsrechtsexperten an.

(120)

   Nach § 106 des finnischen Grundgesetzes hat das Gericht der Vorschrift des Grundgesetzes Vorrang einzuräumen, wenn in einer durch Gericht zu verhandelnden Sache die Anwendung einer Gesetzesvorschrift im offensichtlichen Widerspruch zum Grundgesetz steht.

(121)    Aktionsplan für bessere Rechtsetzung.
(122)    Abrufbar unter https://api.hankeikkuna.fi/asiakirjat/6319b68b-eb2a-4cf2-a88d-fdcf6b6773dd/4674d456-c494-48b3-b693-0b419e224882/LIITE_20200818131744.pdf .
(123)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 14.
(124)    Die Maßnahme wird in einem zweistufigen Verfahren erlassen, bei dem die Regierung zunächst einen Durchführungserlass erlässt, in dem die in Anspruch zu nehmenden Befugnisse festgelegt werden und der für einen begrenzten Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu verabschieden ist. Der Justizkanzler prüft die Verfassungsmäßigkeit des Erlasses. Der Erlass wird dann dem Parlament zur Genehmigung oder Ablehnung vorgelegt und von mehreren Parlamentsausschüssen geprüft, darunter dem Verfassungsausschuss, dessen Stellungnahme verbindlich ist. Wird die Verordnung genehmigt, kann die Regierung einen Durchführungserlass annehmen, in dem festgelegt wird, wie die Befugnisse angewandt werden. Der Durchführungserlass wird auch vom Justizkanzler überprüft und dem Parlament zur Genehmigung oder Ablehnung vorgelegt.
(125)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 14.
(126)    Regierungsbeschlüsse VNK/2021/21 vom 1. März 2021 und VNK/2021/48 vom 27. April 2021.
(127)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen. Eine Reihe von Gesetzesänderungen wurde nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit einigen Änderungen, wie einem kürzeren Konsultationsverfahren, angenommen. Sie galten für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel bis Ende Juni oder Dezember, und wurden mit anhaltender COVID-19-Pandemie verlängert oder neu erlassen.
(128)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(129)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(130)    Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Finnland, S. 14.
(131)    Beide Behörden können gegen einen Richter wegen rechtswidrigen Verhaltens im Amt Klage einreichen.
(132)    Der Justizkanzler wird vom Präsidenten der Republik ernannt und hat besondere Zuständigkeiten in Bezug auf die Überwachung des Regierungshandelns. Der Bürgerbeauftragte wird vom Parlament gewählt und hat umfangreiche Aufgaben bei der Bearbeitung von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus stellt der Justizkanzler sicher, dass Legislativvorschläge dem Parlament vorab zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit vorgelegt werden.
(133)    Im Rahmen des Länderbesuchs erhaltene Informationen.
(134)    Beitrag des Justizkanzlers zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021; im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(135)    Bewertung durch CIVICUS, die Einstufung basiert auf einer fünfstufigen Skala: offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen.
(136)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.
(137)    Ziel ist es, ein möglichst breites Spektrum von Organisationen der Zivilgesellschaft zu vertreten.
(138)    Im Rahmen des Länderbesuchs in Finnland erhaltene Informationen.