Brüssel, den 20.7.2021

SWD(2021) 710 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021






Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien

Begleitunterlage zur

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021

Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

{COM(2021) 700 final} - {SWD(2021) 701 final} - {SWD(2021) 702 final} - {SWD(2021) 703 final} - {SWD(2021) 704 final} - {SWD(2021) 705 final} - {SWD(2021) 706 final} - {SWD(2021) 707 final} - {SWD(2021) 708 final} - {SWD(2021) 709 final} - {SWD(2021) 711 final} - {SWD(2021) 712 final} - {SWD(2021) 713 final} - {SWD(2021) 714 final} - {SWD(2021) 715 final} - {SWD(2021) 716 final} - {SWD(2021) 717 final} - {SWD(2021) 718 final} - {SWD(2021) 719 final} - {SWD(2021) 720 final} - {SWD(2021) 721 final} - {SWD(2021) 722 final} - {SWD(2021) 723 final} - {SWD(2021) 724 final} - {SWD(2021) 725 final} - {SWD(2021) 726 final} - {SWD(2021) 727 final}


Zusammenfassung

Das spanische Justizsystem steht weiterhin vor einer Reihe von Herausforderungen. Insbesondere wurde der Rat der rechtsprechenden Gewalt noch immer nicht neu besetzt, da im Parlament bislang keine Einigung über die Neubesetzung einer Reihe von Verfassungsorganen erzielt wurde. Eine begrüßenswerte Entwicklung war die Rücknahme eines Vorschlags, mit dem das System zur Auswahl der dem Rat angehörenden Richter reformiert werden sollte. Mit dieser Reform hätte sich die Wahrnehmung des Rates als anfällig für Politisierung nur noch verstärkt. In diesem Zusammenhang wurden Forderungen laut, ein System einzuführen, bei dem die dem Rat angehörenden Richter gemäß europäischen Standards durch ihre Amtskollegen gewählt werden. Es ist wichtig, dass europäische Standards berücksichtigt und alle relevanten Interessenträger konsultiert werden. Darüber hinaus wurden Bedenken in Bezug auf die Zuständigkeit des Obersten Gerichts für die strafrechtliche Verantwortlichkeit hochrangiger Amtsträger sowie die Unvereinbarkeitsregelung für Richter und Staatsanwälte geäußert. Um die Qualität der Justiz zu verbessern, wurden mehrere Maßnahmen erlassen oder sind geplant, etwa eine Überarbeitung des Systems der Prozesskostenhilfe und der Strafprozessordnung sowie drei Gesetzesentwürfe zur Effizienz der Verfahren sowie zur organisatorischen und digitalen Effizienz. Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Es gab Bemühungen zum Abbau von Rückständen, etwa durch die Schaffung neuer Gerichte, doch die geringe Anzahl an Richtern pro Einwohner stellt eine Herausforderung dar. Es wurden erneut Bedenken bezüglich der Autonomie der Staatsanwaltschaft gegenüber der Regierung geäußert.

Spanien unternimmt weiterhin Anstrengungen, um den institutionellen und rechtlichen Rahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption zu verbessern. Die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung folgen zwar einer strategischen Handlungslinie, aber es gibt keine gezielte Strategie zur Korruptionsbekämpfung, die als Richtschnur für umfassende Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption dienen könnte. Was die Korruptionsbekämpfung anbelangt, so ist Korruption nach dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand, und es gibt eine Reihe von Institutionen, die in diesem Bereich tätig sind. Der Mangel an angemessenen Ressourcen hat nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden Auswirkungen auf das Tempo der Ermittlungen und der Strafverfolgung in Korruptionsfällen, zu denen auch Fälle auf hoher Ebene zählen. Was die Prävention von Korruption betrifft, so unternimmt Spanien weiterhin Anstrengungen zur Verbesserung seines Integritätsrahmens. Ferner hat sich das Land verpflichtet, in Schlüsselbereichen – wie der Transparenz der Lobbyarbeit, dem Ethikkodex für Beamte und dem Schutz von Hinweisgebern – Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Im Oktober 2020 wurde der neue Verhaltenskodex für alle Mitglieder des Kongresses und des Senats verabschiedet, und ein neues parlamentarisches Amt für Interessenkonflikte überwacht dessen Einhaltung durch die Parlamentarier.

Was die Medienfreiheit und den Medienpluralismus anbelangt, so unternimmt die Regierung Schritte bezüglich des Zugangs zu Informationen. Problematisch ist weiterhin die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich. Während der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste wurden Bedenken bezüglich der funktionalen Unabhängigkeit und der Ressourcen der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien geäußert. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Medien ergriffen. Journalisten sind in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert, doch es wurden Initiativen ergriffen, um ihre Arbeit zu erleichtern.

Was die Gewaltenteilung anbelangt, so enthält der neue Vierte Plan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln erneuerte Verpflichtungen in Bezug auf Bürgerbeteiligung, Transparenz, Rechenschaftspflicht und öffentliche Integrität. Die Autonomen Regionen wurden als zuständige Behörden für die Durchführung der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossenen Sofortmaßnahmen benannt. Die Zahl der beim Bürgerbeauftragten – seit 2017 geschäftsführend im Amt – eingegangenen Beschwerden über Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ist rasant gestiegen. Im Hinblick auf den Raum für zivilgesellschaftliches Handeln bestehen weiterhin Herausforderungen, und vor dem Hintergrund der geäußerten Bedenken wird derzeit das Gesetz über die Sicherheit der Bürger überarbeitet. Es wurden mehrere Initiativen zur Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit ergriffen, darunter Bildungsprogramme zum Justizsystem für Schüler.

I.Justizsystem

Das spanische Justizsystem besteht aus Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit 1 und Fachgerichten 2 und ist entsprechend der territorialen Gliederung des Landes aufgebaut. Das Oberste Gericht (Tribunal Supremo) ist in allen Rechtsgebieten die höchste Instanz. Das Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) übt die Gerichtsbarkeit in Verfassungsfragen sowie über individuelle Klagen betreffend die Wahrung der Grundrechte aus. Der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial), der durch die spanische Verfassung eingerichtet wurde, ist das Organ der richterlichen Selbstverwaltung und gewährleistet die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter. 3 Insofern ist er kein Teil der rechtsprechenden Gewalt selbst. Er übt Disziplinargewalt aus und ist für die Ernennung, Versetzung und Beförderung von Richtern, sowie für ihre Ausbildung und Einstellung zuständig. Die Staatsanwaltschaft ist funktionell autonom in die Justiz integriert und hat den Auftrag, die Tätigkeit der Justiz zum Schutz der Gesetzlichkeit, der Rechte der Bürger und des Allgemeinwohls zu unterstützen. Der Generalstaatsanwalt wird auf Vorschlag der Regierung nach Anhörung des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt vom Staatsoberhaupt ernannt. 4 Spanien beteiligt sich an der Europäischen Staatsanwaltschaft. Die örtlichen Rechtsanwaltskammern sind öffentlich-rechtliche Berufsverbände, die von der öffentlichen Verwaltung unabhängig sind und auch nicht aus dem öffentlichen Haushalt finanziert werden; ihr Vermögen ist nicht öffentlich. Sie sind für die Organisation des Berufs und die berufliche Deontologie zuständig und beschließen ihren eigenen Verhaltenskodex.

Unabhängigkeit

Die Unabhängigkeit der Justiz wird in Spanien sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch von Unternehmen als niedrig wahrgenommen. Insgesamt bewerten 38 % der Gesamtbevölkerung und 39 % der Unternehmen im Jahr 2021 die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter als „eher gut“ oder „sehr gut“. 5 Beide Werte sind im Vergleich zu 2020 (44 % der Gesamtbevölkerung und 42 % der Unternehmen) zurückgegangen, jedoch gegenüber 2016 (30 % der Gesamtbevölkerung und 33 % der Unternehmen) gestiegen, sodass sich in den letzten fünf Jahren kein klarer Trend ablesen lässt.

Es bestehen weiterhin Bedenken, da der Rat der rechtsprechenden Gewalt noch immer nicht neu besetzt wurde, und aufgrund jüngster Entwicklungen wurde gefordert, dass die dem Rat angehörenden Richter von ihren Amtskollegen gewählt werden sollten. Der Rat der rechtsprechenden Gewalt übt seine Funktionen seit Dezember 2018 geschäftsführend aus; das heißt, die bereits im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 geäußerten Bedenken, der Rat könne als anfällig für Politisierung wahrgenommen werden, 6 bestehen nach wie vor. Für die Ernennung sämtlicher Mitglieder des Rates ist das Parlament zuständig; 7 erforderlich ist eine qualifizierte Mehrheit von drei Fünfteln. Die Verhandlungen zwischen den wichtigsten politischen Parteien sind seit 2018 nicht vorangekommen, 8 und trotz zahlreicher Aufrufe, die Ernennungen vorzunehmen, gab es bislang keine nennenswerten Fortschritte in Richtung einer Einigung. 9 Am 13. Oktober 2020 legten zwei Fraktionen des Parlaments einen Gesetzesentwurf 10 vor, mit dem das System zur Wahl der dem Rat angehörenden Richter dahin gehend geändert werden sollte, dass im Falle einer zweiten Abstimmung nur noch eine absolute Mehrheit erforderlich ist. 11 Nach Kritik vonseiten der Interessenträger 12 wurde das Gesetzgebungsverfahren ausgesetzt, und im Mai 2021 zogen die Fraktionen, die den Gesetzesentwurf unterstützten, diesen formell zurück. Dieser Schritt wurde begrüßt 13 , da der Gesetzesentwurf die Wahrnehmung des Rates als anfällig für Politisierung nur noch verstärkt hätte. Am 25. März 2021 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem eine Regelung eingeführt wurde, nach der der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt nach Ablauf seiner Amtszeit seine Funktionen in angepasster Form geschäftsführend ausüben kann. 14 Das Gesetz trat am 30. März 2021 in Kraft. 15 Durch das neue Gesetz wird unter anderem verhindert, dass der amtierende Rat hohe Richterstellen neu besetzt. 16 Das Verfassungsgericht wurde damit befasst, die Verfassungsmäßigkeit der Reform zu prüfen. 17 Im Zusammenhang mit der zurückgenommenen Reform zur Änderung des Wahlsystems wurde die Einführung eines Systems zur Wahl der dem Rat angehörenden Richter durch Amtskollegen gefordert. Einige Richterverbände forderten, dass die zwölf dem Rat angehörenden Mitglieder gemäß den Standards des Europarates direkt von ihren Amtskollegen gewählt werden sollten. 18 Der Europarat wies darauf hin, dass nach europäischen Standards mindestens die Hälfte der Mitglieder des Rates von Amtskollegen aller Ebenen des Justizwesens gewählt werden sollten. 19 Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass europäische Standards 20 berücksichtigt und alle einschlägigen Interessenträger konsultiert werden. 21

Es bestehen Bedenken in Bezug auf die Zuständigkeit des Obersten Gerichts für die strafrechtliche Verantwortlichkeit hochrangiger Amtsträger sowie die Unvereinbarkeitsregelung für Richter und Staatsanwälte. In Spanien gelten Vorschriften mit persönlichem Anwendungsbereich über die privilegierte Zuständigkeit in Fragen der strafrechtlichen Verantwortung von Mitgliedern der Regierung sowie der Legislative und Judikative 22 (das sogenannte „aforamiento“ – die Verleihung von Sonderrechten). Die Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) erkennt die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit einzelner Richter und Staatsanwälte an. 23 Zudem hat sie darauf hingewiesen, dass die Regelung des „aforamiento“ in Spanien sehr weit gefasst ist, und empfohlen, das System zu überarbeiten. 24 Darüber hinaus haben Interessenträger kritisiert, dass die Unvereinbarkeitsregelung für Richter 25 oder Staatsanwälte 26 keine Karenzzeit für Richter oder Staatsanwälte vorsieht, die Mitglieder der Exekutive oder Legislative waren. 27 Nach Ansicht der GRECO wirft diese Situation Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung sowie die notwendige tatsächliche und scheinbare Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern auf. 28  

Die Autonomie der Staatsanwaltschaft wirft weiterhin Fragen auf und sorgt für Diskussionen. 29   Der Generalstaatsanwalt hat öffentlich darauf hingewiesen, dass das Statut der Staatsanwaltschaft dahin gehend reformiert werden muss 30 , dass die Staatsanwaltschaft mehr Autonomie in Fragen der Organisation, des Haushalts, der internen Regulierung und der Weiterbildung erhält. Nach Ansicht des Generalstaatsanwalts sollten in dem neuen Statut auch die Beziehungen zwischen der Regierung und dem Generalstaatsanwalt sowie die Art und Weise seiner Ernennung beleuchtet werden. Diese Ansicht wird von mehreren Interessenträgern geteilt. 31 Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt, kann das Zusammenfallen der Amtszeiten des Generalstaatsanwalts und der Regierung die Wahrnehmung der Unabhängigkeit beeinflussen. Im Oktober 2020 wurde der Verhaltenskodex für Staatsanwälte verabschiedet. 32 Dieser enthält Grundsätze und ethische Verpflichtungen für Staatsanwälte, unter anderem in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien und Beiträge in Medien allgemein, Schulungen, Interessenkonflikte und Vermögenserklärungen sowie interne Beziehungen. Die Interessenträger haben die Verabschiedung des Kodex begrüßt, weisen aber nach wie vor darauf hin, dass die Disziplinarordnung für Staatsanwälte und Richter aktualisiert werden muss. 33  

Es wurde ein neues Statut für Rechtsanwälte verabschiedet, das deren Unabhängigkeit hervorhebt. Das neue Statut wurde am 2. März 2021 verabschiedet. Der Generalrat der spanischen Rechtsanwälte war am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. In dem Statut wird die Unabhängigkeit von Rechtsanwälten unterstrichen. Ferner sind neue Bestimmungen in Bezug auf das Berufsgeheimnis enthalten. Gemäß dem neuen Statut müssen die Rechtsanwaltskammern demokratisch, autonom und transparent sein. Des Weiteren sind die Kammern verpflichtet, ihre Dienstleistungen online publik zu machen. Zudem wurden Bestimmungen im Hinblick auf das Recht auf Weiterbildung und die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in den Rechtsberufen festgelegt. Die Bestimmungen des neuen Statuts scheinen mit den Empfehlungen des Europarates übereinzustimmen. 34

Qualität

Das Parlament hat ein neues Gesetz zur Stärkung des Systems der Prozesskostenhilfe verabschiedet. Spanien zählt zu den Mitgliedstaaten, in denen die Zahl der Fälle, in denen Prozesskostenhilfe gewährt wird, pro 100 000 Einwohner relativ hoch ist, obwohl die Mittelausstattung pro Fall mit zu den niedrigsten zählt. 35 Am 9. März 2021 wurde Königliches Dekret über unentgeltliche Prozesskostenhilfe verabschiedet 36 , wodurch das bereits bestehende System gestärkt wurde. Neben einer Stärkung der Bestimmungen zum Datenschutz wurde mit dem Königlichen Dekret die Häufigkeit der Zahlungen in bestimmten Autonomen Regionen festgelegt, die keine Befugnisse in der Verwaltung des Justizsystems übernommen haben. 37 Ferner sieht das Dekret die Gründung eines Nationalen Rates für unentgeltliche Prozesskostenhilfe vor, um die Koordination der Umsetzung der Prozesskostenhilfe zwischen den Behörden mit gerichtlichen Befugnissen zu fördern. Das Gesetz scheint in Bezug auf Qualitätssicherungsmechanismen, die Organisation von Prozesskostenhilfesystemen und die Verfügbarkeit von Anbietern von Prozesskostenhilfe sowie die Datenerfassung mit den entsprechenden Leitlinien des Europarats 38 übereinzustimmen.

Es wurde ein Vorschlag zur Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt, mit dem den Staatsanwälten die Leitung strafrechtlicher Ermittlungen übertragen werden soll. Am 24. November 2020 legte die Regierung ein Gesetz zur Reform der Strafprozessordnung vor. 39 Mit dem Gesetzesentwurf soll das System für strafrechtliche Ermittlungen dahin gehend geändert werden, dass diese nunmehr von Staatsanwälten statt wie bisher von Untersuchungsrichtern geleitet werden. 40 Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung der Ämter eines Untersuchungsstaatsanwalts und von Untersuchungsrichtern vor, die für Verfahrensgarantien zuständig sein sollen. Das Opfer erhält ein eigenes Statut, und es sind Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen und Behinderten vorgesehen. Die Interessenträger haben den Vorschlag zwar begrüßt, allerdings wurde darauf hingewiesen, dass den Staatsanwälten für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen zusätzliche Autonomie und Mittel gewährt werden müssten. 41  

Als Reaktion auf die Folgen der COVID-19-Pandemie wurden zusätzliche Gerichte eingerichtet, doch die geringe Anzahl an Richtern pro Einwohner stellt eine Herausforderung dar. Während des am 14. März 2020 ausgerufenen Alarmzustands wurden die Tätigkeiten der Gerichte für drei Monate eingeschränkt und Verfahrensfristen ausgesetzt. Um den daraus resultierenden Rückstau und die absehbare Zunahme von Rechtsstreitigkeiten zu bewältigen, wurden seit Dezember 2020 19 neue Gerichte eingerichtet. Bis Ende 2021 sollen 14 weitere geschaffen werden. 42 Die neuen Gerichte werden sich hauptsächlich mit Sozial-, Handels- und Verwaltungssachen befassen. Generell ist die Zahl der Richter pro Einwohner jedoch nach wie vor eine der niedrigsten in der EU, 43 was auch die Effizienz der spanischen Justiz beeinträchtigen könnte. 44 Der Pro-Kopf-Etat für das Justizwesen und der Etat in Prozent des BIP sind seit 2017 gleichgeblieben und entsprechen jeweils etwa dem EU-Durchschnitt. 45

Es laufen weitere Investitionen und Projekte zur Digitalisierung des Justizwesens. 46  Der Einsatz von IKT-Instrumenten ist im Justizwesen weitverbreitet, und der Digitalisierungsprozess wurde durch die COVID-19-Pandemie weiter beschleunigt. In den Gerichten sind elektronische Kommunikationsmittel fest etabliert 47 und es sind verschiedene Werkzeuge im Einsatz, darunter ein IT-Werkzeug zur automatischen Umwandlung von Audioaufzeichnungen in Text, datenorientierte Justizprojekte, Rechtssicherheit bei Videokonferenzen sowie elektronische und automatische Verfahren etwa für Mitteilungen. 48 Interessenträger weisen jedoch nach wie vor auf Mängel bezüglich der Interoperabilität zwischen den verschiedenen Verwaltungssystemen der Autonomen Regionen hin. 49 Spanien erhält Unterstützung seitens der EU im Rahmen des Projekts „Promotion of cyber justice in Spain, current phase II and phase III“ (Förderung der Cyber-Justiz in Spanien, Phase II und Phase III), das eine Komponente ausschließlich zum Thema Qualität sowie eine Machbarkeitsstudie für eine Qualitätsmanagement-Software umfasst.

Effizienz

Im Hinblick auf die Effizienz der Justiz in Spanien bestehen weiterhin Herausforderungen. 50  Die Verfahrensabschlussquote in zivil- und handelsrechtlichen Streitfällen ist 2019 gestiegen und nähert sich einem Wert von 100 %. Die Dispositionszeit in erstinstanzlichen Zivil-, Handels- und Verwaltungsverfahren verzeichnete jedoch keine anhaltende positive Entwicklung und ist nach wie vor hoch; 51 bei Zivil- und Handelssachen vor dem Obersten Gericht ist sie seit 2018 merklich gestiegen und beträgt nunmehr 681 Tage. 52 Die Abschlussquote bei Verwaltungssachen ist gesunken. 53 Die Zahl der anhängigen Zivil-, Handels- und Verwaltungsstreitigkeiten ist hoch und nimmt seit 2016 stetig zu. 54  

Die Regierung hat weitere gesetzgeberische Initiativen ergriffen, um die Effizienz des Justizsystems zu erhöhen. 55  Am 15. Dezember 2020 hat die Regierung ein Gesetz über die Verfahrenseffizienz der öffentlichen Justiz vorgelegt. 56 Das Gesetz umfasst Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahrensdauer in allen vier Zuständigkeitsbereichen, wobei die Verfahrensgarantien der Bürger gewahrt werden sollen. Zudem sollen geeignete alternative Mittel der Streitbeilegung geschaffen werden. Darüber hinaus wurde am 20. April 2021 ein Gesetz über die Effizienz der Organisation des Justizsystems vorgelegt. 57 Der Gesetzesentwurf sieht die Umwandlung der Einpersonengerichte in 431 Instanzgerichte (Tribunales de Instancia), die landesweite Einführung der Gerichtsgeschäftsstelle (Oficina Judicial) 58 und die Schaffung von Justizgeschäftsstellen in den Kommunen vor, die die Friedensgerichte (Juzgados de Paz) ersetzen werden. Des Weiteren arbeitet die Regierung an einem Gesetzesentwurf zur digitalen Effizienz des Justizsystems. Das für Sommer 2021 geplante Gesetz soll die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenmanagement verbessern und die Interoperabilität von Anwendungen innerhalb des Justizsystems ermöglichen. 59  

II.Rahmen für die Korruptionsbekämpfung

In Spanien ist die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption 60 für die Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung von Korruption zuständig. Dabei wird sie von den Strafverfolgungsbehörden angegliederten Einheiten – der Nationalpolizei 61 und der Guardia Civil 62 – sowie von Unterstützungsreferaten der Staatlichen Agentur für Steuerverwaltung (Agencia Estatal de Administración Tributaria) und der Zentralen Aufsichtsbehörde für die staatliche Verwaltung (Intervención General de la Administración del Estado) durch Analysearbeit unterstützt. 63 Die Nationale Koordinationsstelle für Betrugsbekämpfung (Servicio Nacional de Coordinación Antifraude) 64 beaufsichtigt Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und führt Untersuchungen auf nationaler Ebene durch; zugleich haben mehrere Autonome Regionen eigene Stellen zur Betrugsbekämpfung in ihrem Gebiet. 65 Das Amt für Interessenkonflikte (Oficina de Conflictos de Intereses) prüft Vermögenserklärungen von Regierungsbeamten und politischen Amtsträgern. 66 Die Vorschriften für Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung werden vom Rat für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung (Consejo de Transparencia y Buen Gobierno) überwacht.

Nach Ansicht von Experten und Führungskräften aus der Wirtschaft ist das Ausmaß der Korruption im öffentlichen Sektor nach wie vor relativ gering. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2020 von Transparency International belegt Spanien mit 62 von 100 Punkten den neunten Rang innerhalb der Europäischen Union und den 32. Rang weltweit. 67 Diese Wahrnehmung hat sich im Laufe der letzten fünf Jahre 68 verbessert. 69

Die Regierung diskutiert derzeit über eine mögliche Stärkung des Systems für den Zugang zu und die Nutzung von kriminalpolizeilichen Informationen. 70  Mehrere Ministerien haben sich auf einen vorläufigen Entwurf eines Organgesetzes geeinigt, das Vorschriften enthält, mit denen die Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich Korruption, erleichtert werden soll. 71 In Spanien steht Korruption nach dem Strafgesetzbuch von 1995 72 , das 2019 um neue Straftatbestände im Bereich der Korruption erweitert wurde, 73 weithin unter Strafe. Das Strafgesetzbuch umfasst Straftatbestände wie Einflussnahme 74 , Veruntreuung öffentlicher Gelder 75 , Korruption durch ausländische Amtsträger und Bestechung im Geschäftsverkehr 76 . Mit der Reform von 2019 wurde die Einstufung von Wirtschaftsdelikten im Zusammenhang mit Korruption als Straftatbestand überarbeitet, womit entsprechende Empfehlungen der GRECO umgesetzt wurden. 77  

Der Kampf gegen Korruption in Spanien folgt zwar einer strategischen Handlungslinie, jedoch keiner gezielten Strategie. 78 Obwohl die Regierung mehrere Initiativen zur Stärkung der Integrität im öffentlichen Sektor entwickelt hat 79 , gibt es keine Gesamtstrategie zur Verhinderung und Eindämmung von Korruption. Die GRECO hat empfohlen, eine Strategie zu entwickeln, bei der präventive Maßnahmen zur Erkennung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Interessenkonflikten mit einem entsprechenden Aktionsplan für die Umsetzung verbunden werden. 80 Spanien enthält Unterstützung seitens der EU im Rahmen des Projekts zur Ausarbeitung einer nationalen Betrugsbekämpfungsstrategie, die einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU gewährleisten soll. 81

Die Umsetzung der Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist im Gange und wird voraussichtlich innerhalb des zeitlichen Rahmens von vier Jahren (2019-2023) vollständig abgeschlossen. Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt, 82 wird in der Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität von 2019 die Bedeutung der Korruptionsbekämpfung hervorgehoben. 83 Im Rahmen der Strategie wurde der Besondere Sicherheitsplan 2020-2021 für Campo de Gibraltar verabschiedet. 84 Das Ziel dieses Plans besteht darin, die Spezialisierung, Kapazitäten und Koordination von Richtern, Staatsanwälten und Polizeikräften in den am stärksten betroffenen Bereichen, darunter Sicherheit, Zoll und Steuerwesen, zu verbessern. 85 Der Plan wurde auf besonders betroffene Gebiete in der Nähe von Campo de Gibraltar, darunter Malaga und Huelva, ausgeweitet. 86 Die Umsetzung der Strategie hat sich aufgrund der COVID-19-Pandemie verzögert, dürfte aber dennoch innerhalb des bestehenden zeitlichen Rahmens bis 2023 vollständig abgeschlossen sein. 87  

Unzureichende Ressourcen sind nach wie vor ein Hindernis für die wirksame Bearbeitung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene. Korruption auf hoher politischer Ebene, Betrugsfälle, an denen Amtsträger beteiligt sind, sowie Wirtschaftskriminalität stellen die Hauptrisiken für schwere Korruption in Spanien dar. 88 In vielen dieser Fälle laufen die Ermittlungen bereits seit mehreren Jahren, was Anlass zur Besorgnis gibt, auch bei den Interessenträgern. 89  Die Interessenträger haben erneut darauf hingewiesen, dass die unzureichende Finanzierung weiterhin ein Hindernis für die wirksame Bearbeitung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene darstellt. 90 Wie die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption und organisierte Kriminalität zudem berichtet, ist der Mangel an Fachpersonal das Haupthindernis für eine ordnungsgemäße Bearbeitung komplexer Fälle (sogenannter Makrofälle), bei denen es oftmals um Korruption und andere Wirtschaftsdelikte geht. 91  Im Jahresbericht 2019 der Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption wurde darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Staatsanwälte erhöht werden muss. Vor diesem Hintergrund wurden neun neue Stellen bewilligt 92 , wodurch das in den Vorjahren berichtete Problem der Unterbesetzung gelindert werden dürfte. 93  Derzeit besteht die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption aus 29 Staatsanwälten und insgesamt 145 Mitarbeitern. 94 Laut Daten des Rates der rechtsprechenden Gewalt kam es im Jahr 2020 von allen entschiedenen Rechtssachen im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in 53 Fällen zu einer Verurteilung und in 21 Fällen zu einem Freispruch. 95

Die Arbeitsbelastung des Rates für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung hat im letzten Jahr zugenommen, 96 während die Ressourcen nach wie vor nicht für die Wahrnehmung all seiner Tätigkeiten ausreichen. 97 Neben dem anhaltenden Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen wurde die Arbeit des Rates zur Sicherstellung von Transparenz, Zugang zu öffentlichen Informationen und verantwortungsvoller Staatsführung durch die COVID-19-Pandemie vor zusätzliche Herausforderungen gestellt. 98 Nach der Ernennung eines neuen Präsidenten am 20. Oktober 2020 dürfte der Rat seine Schwierigkeiten im Bereich der Verwaltung überwinden und das Problem mangelnder Ressourcen in Angriff nehmen. 99

Im Zuge einer Reform des Integritätsrahmens sollen die Regeln in Bezug auf Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten in der öffentlichen Verwaltung konsolidiert werden. Im Vierten Aktionsplan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln 100 (siehe auch Abschnitt IV) ist vorgesehen, das Gesetz über Unvereinbarkeiten von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung zu ändern. 101 Konkret soll die Regelung in Bezug auf Unvereinbarkeiten und die Vermeidung von Interessenkonflikten auf Berater ausgeweitet und das System zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten von staatlichen Mitarbeitern aller Verwaltungsebenen besser abgegrenzt werden. 102 Ein weiteres Ziel des Plans besteht darin, ethische Aspekte und Integrität im Zusammenhang mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz bei Verwaltungstätigkeiten zu stärken, um das Datenmanagement zu optimieren und die Risiken für die Integrität auf ein Minimum zu beschränken. 103 Das Amt für Interessenkonflikte (Oficina de Conflictos de Intereses) prüft weiterhin Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikte sowie Vermögenserklärungen von hochrangigen Beamten und Mitgliedern der Regierung. 104 Das Amt hat unlängst ein elektronisches Kommunikationssystem eingeführt, um die Verwaltung von Dokumenten und Informationen effizienter zu gestalten. 105 Im Rahmen dieses Systems, das seit dem 20. Oktober 2020 in Betrieb ist, muss die Kommunikation zwischen hochrangigen Beamten sowie Mitgliedern der Regierung und dem Amt für Interessenkonflikte nunmehr ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen. 106  

Ein einheitlicher und harmonisierter Verhaltenskodex gilt nun für alle Mitglieder des Kongresses und des Senats. Entsprechend einer Empfehlung der GRECO 107 hat das Parlament am 1. Oktober 2020 einen Verhaltenskodex verabschiedet, mit dem die Regeln in Bezug auf Ethik, Transparenz und Rechenschaftspflicht auf die Mitglieder des Senats ausgeweitet werden. 108 Der Verhaltenskodex, der für Kongressmitglieder bereits seit 2019 gilt, enthält Regeln zur Offenlegung von Tätigkeiten und Vermögenswerten, durch die Unvereinbarkeiten in Bezug auf die Ausübung der Pflichten von öffentlichen Vertretern vermieden werden sollen. 109 Darüber hinaus wurden mit dem neuen Kodex ein System zur Erklärung finanzieller Interessen sowie die Verpflichtung für Kongressmitglieder und Senatoren eingeführt, ihre institutionelle Agenda, einschließlich Treffen mit Lobbyisten, zu veröffentlichen. 110 Seit Oktober 2020 bestehen Kontrollmechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Kodex, darunter das neu geschaffene parlamentarische Amt für Interessenkonflikte, das von einem Rechtsberater aus den Reihen des Parlaments geleitet wird. 111 Das parlamentarische Amt soll Zweifel bezüglich der Anwendung dieses Kodex ausräumen. 112  

Die Gespräche über Rechtsvorschriften in Bezug auf Lobbytätigkeiten dauern an und für 2022 ist die Einrichtung eines Transparenzregisters geplant. Bislang unterliegen Lobbytätigkeiten in Spanien keiner Regulierung auf nationaler Ebene. 113 Der Verhaltenskodex des Parlaments enthält jedoch eine Definition des Begriffs „Lobbyist“. 114 Im Rahmen der verschiedenen Verpflichtungen, die im Vierten Plan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln eingegangen wurden, zählt die Regulierung von Lobbytätigkeiten, darunter die Schaffung eines verpflichtenden Lobbyregisters, zu den Prioritäten, mit denen die Integrität des öffentlichen Sektors gestärkt werden soll. 115 Der Gesetzesentwurf wurde vom 28. April bis zum 28. Mai 2021 zur öffentlichen Konsultation freigegeben und soll unter anderem eine Definition von Interessengruppen, ein verpflichtendes Register für Interessenvertreter und Mitglieder sowie einen Verhaltenskodex in Bezug auf die Pflichten von Mitgliedern und Lobbyisten umfassen. Darüber hinaus soll ein System von Sanktionen und zur Vermeidung von „Drehtüreffekten“ für hohe Beamte und öffentliche Angestellte geschaffen werden. 116 Für die Verwaltung des Transparenzregisters wird voraussichtlich das Amt für Interessenkonflikte zuständig sein. Der Entwurf soll bis Oktober 2021 fertiggestellt und im Frühjahr 2022 von der Regierung gebilligt werden, bevor er dem Parlament vorgelegt wird. 117

Die Arbeiten an einem Rahmen zum Schutz von Hinweisgebern sind noch im Gange. Wie im Vorjahresbericht erwähnt, gibt es in Spanien, trotz einiger sektorspezifischer Regelungen, keinen allgemeinen Rechtsrahmen zum Schutz von Hinweisgebern. 118  Im Juni 2020 wurde eine Arbeitsgruppe der Allgemeine Kommission für Kodifizierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet. 119 Im Rahmen der bis zum 27. Januar 2021 laufenden öffentlichen Konsultation wurden mehr als 40 Beiträge gesammelt, in denen Vertreter der Zivilgesellschaft und Privatpersonen ihre Ansichten zu verschiedenen Fragen der Regulierung äußerten. 120 Diese Beiträge werden bei der Ausarbeitung des ersten Gesetzesentwurfs berücksichtigt, der auch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung sein wird. Der Schutz von Hinweisgebern zählt auch zu den Prioritäten des Vierten Plans für öffentliches Verwaltungs- und Regierungshandeln. 121  

Die bestehenden Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung wurden durch die COVID-19-Pandemie beeinträchtigt. Nach der Ausrufung des Alarmzustands 122 wurden die bestehenden Verfahren zur Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Informationen zwar ausgesetzt, allerdings wurden interne Maßnahmen ergriffen, um das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu öffentlichen Informationen zu organisieren. 123 Der Rat für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung hat vermehrt Anträge auf Zugang zu Informationen über Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erhalten, 124 unter anderem in Bezug auf Korruption und Betrug. Das Unabhängiges Amt für die Regulierung und Überwachung des Beschaffungswesens (Oficina Independiente de Regulación y Supervisión de la Contratación – OIReScon), das bewährte Verfahren in Bezug auf Transparenz überprüft und Unregelmäßigkeiten aufdeckt, hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im öffentlichen Beschaffungswesen besonders im Hinblick auf die Publizität und Transparenz bewertet werden. 125 Aus diesem Bericht geht hervor, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie rasch elektronische Kommunikationskanäle implementiert wurden, und zwar auch im Bereich der Beschaffung, in dem verstärkt das System zur elektronischen Auftragsvergabe genutzt wurde. 126 Spanien hat die Online-Systeme zur Verhinderung und Meldung von Korruption verbessert, was in diesem speziellen Bereich von besonderer Bedeutung ist, da die Mehrzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Korruption und Betrug über elektronische Plattformen gemeldet wird. 127

III.Medienpluralismus und Medienfreiheit

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit sind in der Verfassung verankert. 128 Darüber hinaus besitzt Spanien einen umfassenden Rechtsrahmen zur Gewährleistung des Medienpluralismus. 129 Eine unabhängige übergreifende Regulierungsstelle, die Nationale Kommission für Markt und Wettbewerb (Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia – CNMC), fungiert als Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien. Das Verfahren der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in spanisches Recht wurde vom Ministerium für Wirtschaft und digitale Transformation (Ministerio de Asuntos Económicos y Transformación Digital – MAETD) mit der Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs über audiovisuelle Kommunikation 130 eingeleitet, der bis Dezember 2020 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation war.

Die Regulierungsstelle für audiovisuelle Medien hat im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Bedenken in Bezug auf deren Unabhängigkeit und Ressourcen geäußert. Obwohl die CNMC die neuen Kompetenzen und Aufgaben, die sich aus der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, übernehmen wird und demzufolge ein höheres Arbeitspensum bewältigen muss, wird in der Begründung des Gesetzesentwurfs über audiovisuelle Kommunikation eine Personalaufstockung nicht für notwendig erachtet. Die Unterdirektion für audiovisuelle Medien der CNMC gilt verglichen mit den entsprechenden Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten als unterbesetzt. 131 Während der öffentlichen Konsultation zu dem Gesetzesentwurf legte die CNMC eine Stellungnahme 132 vor, in der der Gesetzesentwurf zwar positiv bewertet, jedoch gleichzeitig festgestellt wurde, dass er in zentralen Fragen nicht ausreichend klar sei und eine Reihe von Bedenken aufwerfe. Insbesondere trage der Gesetzesentwurf nach Ansicht der CNMC nicht dem in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste festgelegten Erfordernis der „Angemessenheit der Ressourcen“ Rechnung. 133 Darüber hinaus werde die operative Unabhängigkeit der CNMC eingeschränkt, da gemäß dem Gesetzesentwurf weiterhin die Regierung für bestimmte Entscheidungen über die interne Organisation und Arbeitsweise der CNMC (z. B. über Einstellungen, Gehälter, Mitarbeiterzahl) zuständig sein werde. Darüber hinaus sollten nach Ansicht der CNMC zusätzliche Bestimmungen in Bezug auf den Medienpluralismus festgelegt werden. 134

Die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich stellt nach wie vor eine Herausforderung dar. 135  Wie im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 erwähnt, 136 sind Informationen zu den Eigentumsverhältnissen zwar öffentlich zugänglich, allerdings nicht vollständig (nur für Radio und Fernsehen), und es lässt sich nur schwer beurteilen, wer genau hinter den einzelnen Unternehmen steht. In diesem Bereich gab es keine neuen rechtlichen Entwicklungen. Spanien verfügt über ein nationales Register der Anbieter audiovisueller Kommunikationsdienste, das für die Öffentlichkeit frei zugänglich ist und Informationen über Eigentümer mit bedeutenden Kapitalanteilen bei Diensteanbietern enthält. Dennoch besteht laut dem Bericht des Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021 (Media Pluralism Monitor – MPM 2021) für Spanien 137 ein hohes Risiko in Bezug auf die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, wobei insbesondere auf fehlende Vorschriften für digitale Medien verwiesen wird. Die Konzentration der Nachrichtenmedien gilt in Spanien als hoch. 138

Es wurden Mängel bei Beschaffungsaufträgen für institutionelle Werbung festgestellt. Die Vergabe von Werbeaufträgen des Staates oder institutionellen Kampagnen ist gesetzlich geregelt. 139  In einer unlängst im Auftrag eines Berufsverbandes durchgeführten Studie 140 wurde eine Stichprobe von Verträgen analysiert, die rund 12 % der Gesamtzahl der Verträge und fast 50 % ihres Wertes umfasste. Aus der Studie geht hervor, dass die große Mehrheit der analysierten Beschaffungsaufträge für institutionelle Werbung in der Formulierung der Leistungsbeschreibungen eine Reihe von Mängeln aufwies. Zudem werden laut dem MPM 2021 häufig Beschwerden darüber geäußert, dass öffentliche Gelder je nach ideologischer Ausrichtung der digitalen Nachrichtenmedien ungerecht verteilt werden. 141  

Der Mediensektor ist von der COVID-19-Pandemie stark betroffen und die Regierung hat spezifische Maßnahmen zur Unterstützung der Medienbranche ergriffen. Die Einnahmen der Medien sind im Jahr 2020 stärker gesunken als das BIP, was ein Problem für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Mediensektors darstellt. Der Hauptgrund für diesen Rückgang waren die gesunkenen Werbeeinnahmen, die insgesamt um 17,9 % gefallen sind. Am stärksten betroffen waren die Printmedien, deren Werbeumsätze um 30,8 % gesunken sind, während die digitalen Medien einen Rückgang von 5,3 % verzeichneten. 142 Die Pandemie hatte sich aber auch negativ auf den Berufsstand der Journalisten ausgewirkt, da zahlreiche Medienunternehmen mittlerweile vermehrt befristete Beschäftigungsverträge bieten oder Gehaltskürzungen vornehmen. 143 Am stärksten betroffen waren freiberufliche Journalisten. 144 Die Regierung hat bestimmte Maßnahmen zur Unterstützung der Medienbranche ergriffen, z. B. die Senkung der Mehrwertsteuer auf digitale Medien (von 21 % auf 4 %) 145 und einen zeitlich befristeten Rahmen für finanzielle Unterstützung, bei dem 15 Mio. EUR für landesweite digitale terrestrische Fernsehkanäle vorgesehen waren. 146  

Die Regierung ergreift Maßnahmen angesichts der Bedenken von Interessenträgern bezüglich des Zugangs zu Informationen. Zu Beginn der Pandemie gab es zwar Kritik an dem vom Staatssekretär für Kommunikation eingerichteten System für Pressekonferenzen, doch darauf wurde rasch reagiert und Journalisten erhielten die Möglichkeit, Fragen sowohl online als auch in Präsenz zu stellen. Des Weiteren hat die Regierung eine Kommission eingesetzt, 147 die sich aus Vertretern des Amts des Ministerpräsidenten sowie der Ministerien für Verteidigung, für innere Angelegenheiten und für äußere Angelegenheiten zusammensetzt. Die Kommission soll das Gesetz über Amtsgeheimnisse 148 (das noch aus der Zeit vor der Verfassung stammt) überarbeiten, um den Zugang zu amtlichen Informationen für Journalisten und die Öffentlichkeit zu erleichtern. 149

Journalisten sind in ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin mit Herausforderungen konfrontiert. 150 Der Regelungsrahmen 151 in Bezug auf Journalisten hat sich nicht geändert. Allerdings wurde am 11. Dezember 2020 eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres, der Föderation der Journalistenverbände Spaniens und dem Nationalen Verband der Informanten von Presse und Fernsehen unterzeichnet, mit der vor allem die Arbeit von im Informationsbereich tätigen Fachleuten an Orten und bei Veranstaltungen, an denen es zu Gewaltsituationen kommen kann, erleichtert werden soll. 152 Es bestehen weiterhin Bedenken bezüglich der negativen Auswirkungen des Gesetzes über die Sicherheit der Bürger 153 , für Journalisten, insbesondere für Fotojournalisten 154 (siehe auch Abschnitt IV). Darüber hinaus hat die Plattform des Europarats für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten im Jahr 2021 vier Warnungen für Spanien registriert, die alle im Zusammenhang mit Gewalt gegen Journalisten und/oder deren Ausrüstung stehen. 155  Seit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 gab es mehrere Fälle, in denen politische Parteien bestimmte Medien/Journalisten von ihren Pressekonferenzen ausgeschlossen oder Medien, die ihre Ansichten nicht teilen, öffentlich angegriffen haben. 156 Die Schikanierung von Journalisten in Sozialen Medien ist ein immer häufiger zu beobachtendes Phänomen, das Anlass zur Sorge gibt. 157  

IV.Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

Spanien ist eine parlamentarische Monarchie mit einem Zweikammerparlament (Cortes Generales). 158 Ferner ist das Land ein dezentralisierter Einheitsstaat, in dem der Staat und die Autonomen Regionen (Comunidades Autónomas) jeweils sowohl ausschließliche als auch geteilte Zuständigkeiten besitzen. 159 Für die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen ist das Verfassungsgericht zuständig. Beide Kammern des Parlaments – der Kongress und der Senat – verfügen über Gesetzgebungsbefugnisse, die sie der Regierung mit gewissen Einschränkungen übertragen können. 160 Die Regierung, beide Kammern des Parlaments, die Versammlungen der autonomen Regionen und eine Gruppe von mindestens 500 000 Bürgern haben das Legislativrecht.

Die Regierung hat einen neuen Vierten Plan für öffentliches Verwaltungs- und Regierungshandeln für den Zeitraum 2020-2024 verabschiedet. Der Plan 161 wurde im Oktober 2020 gemeinsam von den nationalen, regionalen und lokalen Regierungen verabschiedet; vorausgegangen war ein Konsultationsverfahren, in dessen Rahmen Workshops und andere Möglichkeiten der Teilnahme organisiert worden waren. Der Plan soll die Verbindung zwischen Bürgern und Behörden stärken und die Bürger stärker in die Entwicklung staatlicher Maßnahmen einbeziehen. Er umfasst zehn neue Verpflichtungen in Bezug auf Transparenz, Rechenschaftspflicht, Bürgerbeteiligung, öffentliche Integrität und die Sensibilisierung für die Beteiligung der Bürger an der Politikgestaltung. Eine dieser Verpflichtungen besteht in der Umsetzung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. 162 Der Plan umfasst 110 Initiativen und 529 Tätigkeiten; davon wurden bislang 17 % abgeschlossen, 38 % werden derzeit umgesetzt und 43 % stehen noch aus. 163 Das „Forum für offene Verwaltung“, das sich aus Vertretern der öffentlichen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft zusammensetzt, hat seine Arbeit fortgesetzt und am 29. Oktober 2020 seine Geschäftsordnung verabschiedet. 164  

Die Autonomen Regionen wurden als zuständige Behörden für die Durchführung der im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossenen Sofortmaßnahmen benannt. 2020 rief die Regierung drei Mal den Alarmzustand aus. 165 Der zweite Alarmzustand 166 war auf eine Reihe von Gemeinden der autonomen Region Madrid beschränkt und dauerte 15 Tage. Der dritte Alarmzustand 167 wurde vom Kongress genehmigt und bis zum 9. Mai 2021 verlängert. Beim dritten Alarmzustand waren die Einschränkungen geringer als beim ersten, und die Regierungen der Autonomen Regionen wurden als zuständige Behörden für die Durchführung der Sofortmaßnahmen bestimmt. Das Parlament hat auch während der Pandemie weiterhin getagt und seine Kontrollfunktion in Bezug auf die Sofortmaßnahmen ausgeübt. Der Gesundheitsminister hat die parlamentarische Kommission für Gesundheit und Konsum alle 15 Tage über die beschlossenen und umgesetzten Maßnahmen unterrichtet. Am 14. Juli 2021 erklärte das Verfassungsgericht eine Reihe von Bestimmungen des Königlichen Dekrets zur Ausrufung des ersten Alarmzustands aufgrund der Einschränkung der Freizügigkeit für verfassungswidrig. 168 Zudem prüft das Verfassungsgericht derzeit eine weitere Beschwerde zum zweiten Alarmzustand 169 sowie mehrere einzelne Verfassungsbeschwerden in Bezug auf das Versammlungsrecht im Zusammenhang mit der Pandemie. Nach Ansicht von Interessenträgern 170 stellt die Tatsache, dass die Regierung wiederholt von der durch die Verfassung eingeräumten Befugnis Gebrauch gemacht hat, in außerordentlichen und dringenden Notfällen 171 Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen, eine Einschränkung der Beteiligung der Interessenträger am Gesetzgebungsverfahren dar. Für die Zeit nach der Beendigung des Alarmzustands am 9. Mai 2021 sieht das Gesetz vor, dass von den Autonomen Regionen getroffene Maßnahmen, die die Grundrechte einschränken, einer vorherigen richterlichen Genehmigung in Form einer Gerichtsentscheidung bedürfen. Am 4. Mai 2021 verabschiedete die Regierung ein Königliches Dekret mit Gesetzeskraft 172 zur Festlegung eines Verfahrens, das es dem Verwaltungssenat des Obersten Gerichts erlaubt, diese Gerichtsentscheidungen zu überprüfen, um eine einheitliche Anwendung der Rechtsprechung im gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten.

Die Zahl der vom Bürgerbeauftragten geprüften Beschwerden ist seit Beginn der Pandemie deutlich gestiegen. Der Bürgerbeauftragte bzw. Volksanwalt (Defensor del Pueblo) verteidigt als Hoher Beauftragter des Parlaments die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger, indem er die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Behörden überwacht. 173 Zugleich ist er die nationale Menschenrechtsinstitution in Spanien. Der Bürgerbeauftragte wird vom Parlament ernannt. 174 Seine Ernennung ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen den politischen Parteien. Daher ist der Bürgerbeauftragte seit 2017, als die vorherige Amtszeit auslief, geschäftsführend im Amt. 175 Die Zahl der beim Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden ist im Jahr 2020 deutlich gestiegen: Insgesamt erhielt er 28 028 Beschwerden (2019 waren es 20 215) und 909 Anträge auf Erwirkung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung beim Verfassungsgericht (2019 waren es 135). 176 Die meisten Beschwerden beziehen sich auf die im Rahmen der COVID-19-Pandemie ergriffenen Sofortmaßnahmen, Verzögerungen in der Rechtspflege sowie auf die Bereiche Beschäftigung, soziale Sicherheit und Migration. Während der Pandemie übernahm der Bürgerbeauftragte zudem eine aktive Rolle und wurde in 406 Fällen von Amts wegen tätig; unter anderem gab er Empfehlungen zur Situation von Gefängnisinsassen ab, zur Ankunft von Migranten auf den Kanarischen Inseln und zur Schließung von Haftanstalten für Migranten während der vorübergehenden Schließung der Grenzen. 177  

Im Hinblick auf den Raum für zivilgesellschaftliches Handeln bestehen in Spanien Herausforderungen, und das Gesetz über die Sicherheit der Bürger wird derzeit überarbeitet. Der Raum für zivilgesellschaftliches Handeln gilt als eingeengt. 178  Zivilgesellschaftliche Organisationen sahen sich mit verschiedenen Herausforderungen in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln konfrontiert. Interessenträger berichteten, dass mehrere öffentliche Behörden im Jahr 2020 Mittel gekürzt haben, 179 obwohl der Bedarf aufgrund des Ausbruchs der Pandemie gestiegen war. Anlass für Bedenken gab nach Ansicht der Interessenträger auch das Gesetz über die Sicherheit der Bürger aus dem Jahr 2015 180 , dessen Ziel laut Präambel darin besteht, durch die Regelung von Polizeieinsätzen und anderen Angelegenheiten Menschen und Eigentum zu schützen und den öffentlichen Frieden aufrechtzuerhalten. 181 Im November 2020 und Januar 2021 erließ das Verfassungsgericht zwei Urteile zu dem Gesetz 182 , in denen es zu dem Schluss gelangte, dass die meisten seiner Bestimmungen verfassungsgemäß sind, wenn sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der im Gesetz aufgeführten Grundsätze – insbesondere in Bezug auf Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Effizienz sowie die Wahrung der Rechte und Freiheiten – ausgelegt werden. 183 Dennoch wurde eine Bestimmung des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt, die sich auf das Verbot der „unerlaubten“ Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen von Polizeibeamten im Dienst oder im privaten Umfeld bezieht. 184 Im März 2021 gab die Venedig-Kommission eine Stellungnahme zu dem Gesetz 185 ab; darin wurde betont, dass eine Norm selbst in Fällen, in denen sie als verfassungsrechtlich zulässig angesehen wird, geändert, eingeschränkt oder mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen versehen werden kann, wenn sie in der Praxis zu Missbräuchen geführt hat. In der Stellungnahme wurde der spanische Gesetzgeber aufgefordert, eine eingehende Bewertung der praktischen Anwendung des Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die Grundrechte und -freiheiten vorzunehmen. Derzeit wird das Gesetz vom Parlament überarbeitet, und es ist wichtig, dass diese Stellungnahme berücksichtigt wird. Nach Berichten von Interessenträgern gab es im April 2021 zudem vereinzelte Angriffe von Rechtsextremisten auf die Hauptsitze einiger im Bereich der LGTBI-Rechte und Migration tätigen Nichtregierungsorganisationen. 186  

Es wurden mehrere Initiativen zur Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit ergriffen. Ende 2019 wurde das Programm „Bildung im Justizbereich“ (Educar en Justicia) aufgelegt. Das Programm wird vom Rat für rechtsprechende Gewalt entwickelt und durchgeführt und soll Schülern der Sekundarstufe ausreichende Kenntnisse über die Funktionsweise des Justizsystems in Spanien vermitteln, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Aspekten wie geschlechtsspezifischer Gewalt und strafrechtlicher Haftung von Minderjährigen liegt. 187 Im Rahmen des Programms halten Richter Vorträge vor Schülern, besuchen Schüler Gerichte und andere Institutionen und werden mit Unterstützung der Lehrer Gerichtsprozesse simuliert.

Anhang I: Verzeichnis mit Quellenangaben (alphabetisch geordnet)*

* Die Liste der Beiträge, die im Rahmen der Konsultation zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021 eingegangen sind, ist abrufbar unter  https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-law/rule-law/rule-law-mechanism/2021-rule-law-report-targeted-stakeholder-consultation .

Abteilung für nationale Sicherheit (2021), Jahresbericht 2020 ().

Allgemeiner Rat spanischer Rechtsanwälte (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Bürgerbeauftragter (2021), Jahresbericht 2020 ( https://www.defensordelpueblo.es/noticias/informe-anual-2020/ ).

CEPEJ (2020), Study on the functioning of judicial systems in the EU Member States (Studie zur Funktionsweise der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten).

Civicus, Monitor tracking civic space (Überwachungsprogramm zur Beobachtung des zivilen Raums) – Spanien.

Civil Liberties Union for Europe (2021), EU 2020: Demanding on democracy (EU 2020: Anspruch an die Demokratie).

El Diario (2021), Atacadas las sedes del colectivo Lambda y de una ONG africana en Valencia ( https://www.eldiario.es/comunitat-valenciana/atacadas-sedes-colectivo-lambda-ong-africana-valencia_1_7801536.html ).

El Mundo (2021a), La sede de Cogam amanece vandalizada con mensajes tránsfobos, 3. April 2021 ( https://www.elmundo.es/madrid/2021/04/03/60684e8d21efa01e1a8b45f1.html ).

El Mundo (2021b), Más de 2.500 jueces se dirigen a la Comisión Europea para alertar del "riesgo grave de violación del Estado de Derecho" en España, 12. April 2021 ( https://www.elmundo.es/espana/2021/04/12/607420c7fdddff671d8b45fa.html ).

Europäische Kommission (2019), European Semester: Country Report Spain 2019 – Including an In-Depth Review on the prevention and correction of macroeconomic imbalances (Europäisches Semester: Länderbericht Spanien 2019 mit eingehender Überprüfung der Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte) (SWD(2019) 1008 final) ( https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/file_import/2019-european-semester-country-report-spain_en.pdf ).

Europäische Kommission (2020), Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1602579986149&uri=CELEX%3A52020SC0308 ).

Europäische Kommission (2021), EU-Justizbarometer.

Europäische Vereinigung der Richter (2020), Erklärung zu Spanien, 13. Oktober 2020 ( http://www.iaj-uim.org/news/eaj-statement-about-spain/ ).

Europäisches Netz gegen Armut (EAPN) (2020), Denuncian la decisión de recortar la financiación a las ONG estatales de Acción Social en plena pandemia ( https://www.eapn.es/covid19/noticia/36/denuncian-la-decision-de-recortar-la-financiacion-a-las-ong-estatales-de-accion-social-en-plena-pandemia ).

Europäisches Netzwerk von nationalen Menschenrechtsinstitutionen (ENNHRI) (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Europapress (2021), Los jueces achacan el giro de Moncloa de retirar la reforma del CGPJ a la "presión" ejercida y el "toque" de Europa, 21. April 2021 ( https://www.europapress.es/nacional/noticia-jueces-acogen-satisfaccion-retirada-reforma-cgpj-cambiar-mayorias-urgen-renovar-20210421142512.html ).

Europarat: Beirat Europäischer Richter (CCJE) (2007), Opinion no.10(2007) to the attention of the Committee of Ministers of the Council of Europe on the Council for the Judiciary at the service of society (Stellungnahme Nr. 10(2007) an das Ministerkomitee des Europarats über den Justizverwaltungsrat im Dienst der Gemeinschaft) ( https://rm.coe.int/168074779b ).

Europarat: Beirat Europäischer Richter (CCJE) (2020), Opinion No. 23 on the role of the Associations of Judges in supporting the judicial independence (Stellungnahme Nr. 23 zur Rolle der Richterverbände bei der Unterstützung der richterlichen Unabhängigkeit) ( https://www.coe.int/en/web/ccje/opinion-no.-23-on-the-role-of-judicial-associations-2020- ).

Europarat: Ministerkomitee (2000), Recommendation of the Committee of Ministers to member states on the freedom of exercise of the profession of lawyer (Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Freiheit der Ausübung des Rechtsanwaltberufs) (Empfehlung Nr. R(2000)21) ( https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=09000016804d0fc8 ).

Europarat: Ministerkomitee (2010), Recommendation of the Committee of Ministers to member states on judges: independence, efficiency and responsibilities (Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zu Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung von Richtern) (CM/Rec(2010)12) ( https://search.coe.int/cm/Pages/result_details.aspx?ObjectId=09000016805afb78 ).

Europarat: Ministerkomitee (2021), Guidelines of the Committee of Ministers of the Council of Europe on the efficiency and the effectiveness of legal aid schemes in the areas of civil and administrative law (Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates zur Effizienz und Wirksamkeit von Systemen der Prozesskostenhilfe im Bereich des Zivil- und Verwaltungsrechts) (CM(2021)36) ( https://search.coe.int/cm/pages/result_details.aspx?objectid=0900001680a1a347 ).

Europarat: Plattform für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten (2021), Countries: Spain (Länder: Spanien) ( https://www.coe.int/en/web/media-freedom/spain ).

Europarat: Venedig-Kommission (2010), Report on the role of the opposition in a democratic parliament (Bericht über die Rolle der Opposition in einem demokratischen Parlament) (CDL-AD(2010)025) ( https://www.venice.coe.int/webforms/documents/CDL-AD(2010)025.aspx) .

Europarat: Venedig-Kommission (2018), Montenegro – Opinion on the draft law on amendments to the law on the Judicial Council and Judges (Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Justizrat und Richter) ( https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdf=CDL-AD(2018)015-f&lang=EN ).

Europarat: Venedig-Kommission (2019), Parameters on the Relationship between the Parliamentary Majority and the Opposition in a Democracy: a checklist (Parameter zum Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition in einer Demokratie: eine Checkliste) (CDL-AD(2019)015-e) ( https://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2019)015-e) .

Europarat: Venedig-Kommission (2021), Spain – Opinion on the Citizens’ Security Law (Spanien – Stellungnahme zum Gesetz über die Sicherheit der Bürger), verabschiedet auf der 126. Plenartagung der Venedig-Kommission (CDL-AD(2021)004-e) ( https://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2021)004-e ).

Fachkabinett des Rates der rechtsprechenden Gewalt (2021), Rechtsgutachten über die Auswirkungen des Organgesetzes Nr. 4/2021 vom 29. März.

GRECO (2019), Fünfte Evaluierungsrunde – Preventing corruption and promoting integrity in central Governments (top executive functions) and law enforcement agencies (Korruptionsprävention und Förderung der Integrität in Zentralregierungen (hohe Exekutivfunktionen) und Strafverfolgungsbehörden) (GrecoEval5Rep(2018)5) ( https://rm.coe.int/fifth-evaluation-round-preventing-corruption-and-promoting-integrity-i/168098c691 ).

GRECO (2019), Vierte Evaluierungsrunde – Corruption prevention in respect of members of Parliament, judges and prosecutors (Korruptionsprävention in Bezug auf Mitglieder des Parlaments, Richter und Staatsanwälte) (GrecoRC4(2019)12) ( https://rm.coe.int/fourth-evaluation-round-corruption-prevention-in-respect-of-members-of/168098c67d ).

GRECO (2020), Spain – Letter to the GRECO Head of Delegation (Schreiben an den Leiter der Delegation Spaniens in der GRECO) ( https://www.coe.int/en/web/human-rights-rule-of-law/-/spain-letter-to-the-greco-head-of-delegation ).

Infoadex (2021), Informe Infoadex de la inversión publicitaria en España 2021.

Juezas y Jueces por la Democracia (2021), Kommentar vom 20. April 2021 ( https://twitter.com/JpDemocracia/status/1384409552117014531 )

Justizminister (2021), Campo: „La nueva Ley de Eficiencia Organizativa profundiza en la democracia interna del Poder Judicial“ ( https://www.mjusticia.gob.es/es/ministerio/gabinete-comunicacion/noticias-ministerio/210420-ley-de-eficiencia-organizativa ).

Ministerium für Inneres (2021), Interior, la FAPE y la ANIGP-TV mejoran la identificación de los informadores en eventos que requieran de la intervención policial.

Ministerium für Territorialpolitik und öffentliche Verwaltung (2020), IV Plan abierto de gobierno (2020-2024), 29. Oktober 2020 ( https://transparencia.gob.es/transparencia/transparencia_Home/index/Gobierno-abierto/planes-accion.html ).

Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (2020), Jahresbericht zur Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens in Spanien, Dezember 2020.

Obergericht von Andalusien, Ceuta und Melilla (2020), Pressemitteilung – El pleno de la Sala de Gobierno del TSJA se pronuncia sobre el proyecto de reforma del CGPJ, 20. Oktober 2020 ( https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Poder-Judicial/Tribunales-Superiores-de-Justicia/TSJ-Andalucia--Ceuta-y-Melilla/Sala-de-prensa/Archivo-de-notas-de-prensa/El-pleno-de-la-Sala-de-Gobierno-del-TSJA-se-pronuncia-sobre-el-proyecto-de-reforma-del-CGPJ ).

Obergericht von Kastilien und Léon (2020), Pressemitteilung – El TSJCyL rechaza la propuesta de renovación del CGPJ presentada por PSOE y Podemos, 19. Oktober 2020 ( https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Poder-Judicial/Tribunales-Superiores-de-Justicia/TSJ-Castilla-y-Leon/Sala-de-prensa/Archivo-de-notas-de-prensa/El-TSJCyL-rechaza-la-propuesta-de-renovacion-del-CGPJ-presentada-por-PSOE-y-Podemos ).

Obergericht von Madrid (2020), Pressemitteilung – La Sala de Gobierno del TSJ de Madrid muestra su profunda preocupación ante la iniciativa de reforma de la Ley Orgánica del Poder Judicial, 19. Oktober 2020 ( https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Poder-Judicial/Tribunales-Superiores-de-Justicia/TSJ-Madrid/Sala-de-prensa/Archivo-de-notas-de-prensa/La-Sala-de-Gobierno-del-TSJ-de-Madrid-muestra-su-profunda-preocupacion-ante-la-iniciativa-de-reforma-de-la-Ley-Organica-del-Poder-Judicial ).

Oberstes Gericht (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

OECD (2015), Spain: follow-up to the phase 3 report & recommendations (Spanien: Folgemaßnahmen zum Phase-3-Bericht und Empfehlungen) ( Spain-Phase-3-Written-Follow-Up-Report-EN.pdf (oecd.org) ).

Presseverband Madrid (2020), Los periodistas autónomos, los más perjudicados del sector por el impacto de la COVID-19, 3. Juni 2020 ( https://www.apmadrid.es/los-periodistas-autonomos-los-mas-perjudicados-del-sector-por-el-impacto-de-la-covid-19/ ).

Prnoticias (2020), EPA: El periodismo se desploma con 11.400 empleos menos en el último trimestre, 28. Juli 2020 ( https://prnoticias.com/2020/07/28/epa-el-periodismo-se-desploma-con-11-400-empleos-menos-en-el-sector/ ).

Rat der rechtsprechenden Gewalt – Metroscopia (2020), La justicia vista por los jueces ( https://www.poderjudicial.es/cgpj/es/Temas/Transparencia/Buen-Gobierno--Codigo-etico-y-Comision-de-Etica-Judicial/Encuestas-de-satisfaccion/Encuesta-realizada-por-Metroscopia-a-la-Carrera-Judicial--Octubre-2020- ).

Rat der Staatsanwaltschaft (2020), Pressemitteilung – La Fiscal General del Estado impulsa ante las asociaciones un plan para afrontar el reto de la reforma procesal, 3. Dezember 2020  ( https://www.fiscal.es/-/la-fiscal-general-del-estado-impulsa-ante-las-asociaciones-un-plan-para-afrontar-el-reto-de-la-reforma-procesal ).

Rat der Staatsanwaltschaft (2021), Comunicado del Consejo Fiscal al Anteproyecto de Ley Orgánica de Enjuiciamiento Criminal (https://www.fiscal.es/web/fiscal/-/comunicado-del-consejo-fiscal-al-anteproyecto-de-ley-org-c3-a1nica-de-enjuiciamiento-criminal).

Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.

Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates.

Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption und organisierte Kriminalität (2020), Jahresbericht 2019.

Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020 ( Corruption Perceptions Index 2020 for New Zealand - Transparency.org ).

Unabhängiges Richterforum (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Vereinigung der Richter und Kollegialrichter „Francisco de Vitoria“ (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Vereinigung der Staatsanwälte (2021), Alegaciones que presenta la Asociación de Fiscales al Anteproyecto de la Ley de Enjuiciamiento Criminal (LECRIM)  http://www.asociaciondefiscales.es/index.php/general1/itemlist/date/2021/3 ).

Vereinigung der Staatsanwälte (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Vereinigung Impulso Ciudadano (2021), Beitrag zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.

Zentrum für Medienpluralismus und Medienfreiheit (2020), Media Pluralism Monitor 2020 (Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2020).

Anhang II: Länderbesuch in Spanien

Im April und Mai 2021 fanden virtuelle Treffen der Kommissionsdienststellen mit den folgenden Teilnehmern statt:

·Akademische Experten

·Amt des Ministerpräsidenten

·Berufsverband der Richter

·Bürgerplattform für die Unabhängigkeit der Justiz

·Fachbüro der Generalstaatsanwaltschaft

·Fachkabinett der Generalstaatsanwaltschaft

·FAPE

·Fortschrittliche Vereinigung der Staatsanwälte

·Generalrat der Notare

·Generalrat der rechtsprechenden Gewalt

·Generalrat spanischer Rechtsanwälte

·INCIDE

·Kabinett des Bürgerbeauftragten

·Kollegium der Kanzler

·Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

·Ministerium für Finanzen

·Ministerium für Inneres

·Ministerium für Justiz

·Ministerium für Territorialpolitik und öffentliche Verwaltung

·Nationale Kommission für Markt und Wettbewerb

·Nationale Koordinationsstelle für Betrugsbekämpfung

·Oberstes Gericht

·Plattform von Nichtregierungsorganisationen für soziale Maßnahmen

·Plattform zur Verteidigung der Informationsfreiheit

·Presseverband Madrid

·Rat für Transparenz

·Rechnungshof

·Richter für Demokratie

·Rights International Spain

·Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption und organisierte Kriminalität

·Staatssekretär für Kommunikation 

·Stiftung „Hay Derecho“

·Transparency International España

·Unabhängiges Amt für die Regulierung und Überwachung des Beschaffungswesens (OIReScon)

·Unabhängiges Richterforum

·Vereinigung der Richter und Kollegialrichter „Francisco de Vitoria“

·Vereinigung der Staatsanwälte

·Vereinigung der zugelassenen Rechtsanwälte

·Vereinigung Europäischer Journalisten

·Verfassungsgericht

* Bei einer Reihe von horizontalen Sitzungen traf die Kommission auch mit folgenden Organisationen zusammen:

·Amnesty International

·Center for Reproductive Rights

·CIVICUS

·Civil Liberties Union for Europe

·EuroCommerce

·Europäische Journalisten-Föderation

·Europäisches Bürgerforum

·Europäisches Jugendforum

·Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit

·European Center for Not-for-Profit Law

·European Partnership for Democracy

·Front Line Defenders

·Human Rights House Foundation

·Human Rights Watch

·ILGA-Europe

·International Planned Parenthood Federation European Network (IPPF EN)

·Internationale Föderation für Menschenrechte

·Internationale Juristenkommission

·Internationales Presse-Institut

·Konferenz Europäischer Kirchen

·Netherlands Helsinki Committee

·Netz europäischer Organisationen der Zivilgesellschaft „Civil Society Europe“

·Open Society European Policy Institute

·Philanthropy Advocacy

·Protection International

·Reporter ohne Grenzen

·Transparency International EU

(1)      Zuständig für die Bereiche Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Sozialrecht. Es gibt insgesamt 2269 erstinstanzliche Gerichte mit allgemeiner Zuständigkeit.
(2)      Handelsgerichte, Unionsmarkengerichte, Gerichte mit besonderen Aufgaben im Bereich des Strafrechts, Jugendgerichte, Gerichte, die sich mit Gewalt gegen Frauen befassen, und andere Fachgerichte, die durch einen Beschluss des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt eingerichtet werden können. Insgesamt gibt es 1465 erstinstanzliche Fachgerichte.
(3)      Die Unabhängigkeit der Richter ist in Artikel 117 der spanischen Verfassung verankert.
(4)      Artikel 124 Absatz 4 der spanischen Verfassung.
(5)      Schaubilder 48 und 50, EU-Justizbarometer 2021. Der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit der Justiz wird wie folgt eingeteilt: sehr gering (unter 30 % der Befragten empfinden die Unabhängigkeit der Justiz als eher gut und sehr gut); gering (zwischen 30 und 39 %), durchschnittlich (zwischen 40 und 59 %), hoch (zwischen 60 und 75 %), sehr hoch (über 75 %).
(6)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 4.
(7)      Nach Artikel 122 Absatz 3 der spanischen Verfassung besteht der Rat aus dem Präsidenten des Obersten Gerichts (der gleichzeitig Vorsitzender des Rates ist) und 20 Mitgliedern – zwölf Richter und acht Rechtsanwälte oder sonstige Juristen mit anerkannter Fachkenntnis und mehr als 15 Jahren Berufserfahrung. Während die Verfassung vorschreibt, dass die acht Rechtsanwälte und sonstigen Juristen von jeder Kammer des Parlaments mit einer Dreifünftelmehrheit ernannt werden müssen (vier vom Kongress und vier vom Senat), legt sie nicht fest, wie die Mitglieder, die Richter vertreten, zu ernennen sind.
(8)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 3; El Mundo, Más de 2.500 jueces se dirigen a la Comisión Europea para alertar del "riesgo grave de violación del Estado de Derecho" en España, 12. April 2021.
(9)      Die Venedig-Kommission hat in diesem Zusammenhang betont, wie wichtig qualifizierte Mehrheiten sind. Gleichzeitig hat sie aber auch vor der Gefahr von Blockaden gewarnt und empfohlen, wirksame und solide Mechanismen zur Verhinderung solcher Blockaden zu entwickeln. Venedig-Kommission (2010), Report on the Role of the Opposition in a democratic Parliament (Bericht über die Rolle der Opposition in einem demokratischen Parlament), CDL-AD(2010)025, und Venedig-Kommission 2019, Report on the relationship between the parliamentary majority and the opposition in a democracy: a checklist (Bericht über das Verhältnis zwischen der parlamentarischen Mehrheit und der Opposition in einer Demokratie) (CDL-AD(2019)015). Die Venedig-Kommission wies insbesondere darauf hin, dass die „Blockademacht“ der Opposition nicht absolut ist und dass die Regel der qualifizierten Mehrheit in Besetzungsfragen nicht dazu führen sollte, dass für sehr lange Zeit keine Mitglieder eines Kollektivorgans ernannt werden, da der Staat ohne sie nicht adäquat funktionieren kann. Zwar müsse jeder Staat sein eigenes System entwickeln, dennoch wies die Venedig-Kommission in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Allgemeinen Rat der rechtsprechenden Gewalt und die Richter (CDL-AD(2018)015-f) darauf hin, dass eine mögliche alternative Lösung die teilweise Ernennung von Mitgliedern des Rates wäre, die bereits die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit haben, wie z. B. die Laienmitglieder.
(10)      Vorschlag für ein Organgesetz zur Änderung des Organgesetzes Nr. 6/1985 vom 23. Oktober 2020.
(11)      Gemäß dem Vorschlag würden die dem Rat angehörenden Richter weiterhin vom Parlament gewählt, aber die notwendige Dreifünftelmehrheit wäre nur in einer ersten Abstimmung erforderlich – würde diese Mehrheit nicht erreicht, würde die Wahl in einer zweiten Abstimmung mit absoluter Mehrheit erfolgen.
(12)      Europäische Vereinigung der Richter, Erklärung vom 13. Oktober 2020; GRECO, Schreiben an den Leiter der Delegation Spaniens in der GRECO vom 14. Oktober 2020; Obergericht von Madrid, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2020; Obergericht von Kastilien und León, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2020; Obergericht der Extremadura, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2020; Obergericht von Andalusien, Ceuta und Melilla, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2020.
(13)      Zum Beispiel von der Vereinigung der Richter „Francisco de Vitoria“, dem Verband „Richter für Demokratie“ und dem Berufsverband der Richter. EuropaPress (2021), Los jueces achacan el giro de Moncloa de retirar la reforma del CGPJ a la "presión" ejercida y el "toque" de Europa, 21. April 2021; oder Kommentar des Verbands „Richter für Demokratie“ vom 20. April 2021.
(14)      Organgesetz Nr. 4/2021 vom 29. März.
(15)      Obwohl der Rat den Kongress formell aufgefordert hatte, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Interessenträger wie den Rat selbst und die Venedig-Kommission zu konsultieren, kam das Parlament dieser Aufforderung nicht nach.
(16)      Das Gesetz verhindert, dass der amtierende Rat den Präsidenten des Obersten Gerichts, die Präsidenten der Provinzgerichte und der Obergerichte, den Präsidenten des Nationalen Obergerichts sowie die Präsidenten der Kammern und Richter des Obersten Gerichts ernennt.
(17)      Von der wichtigsten Oppositionspartei.
(18)      Schreiben vom 6. April 2021 von drei Richterverbänden (Asociación Profesional de la Magistratura, Asociación Judicial Francisco de Vitoria und Foro Judicial Independiente) an die Europäische Kommission, Rn. 14. Darüber hinaus befürworteten laut einer im Oktober 2020 veröffentlichten Umfrage des Rates der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial (2020), La justicia vista por los jueces; Umfrage von Metroscopia, Oktober 2020) 90 % der befragten Richter die Rückkehr zu einem System, bei dem die dem Rat angehörenden Richter durch ihre Amtskollegen gewählt werden.
(19)      GRECO, Schreiben an den Leiter der Delegation Spaniens in der GRECO vom 14. Oktober 2020.
(20)      Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Ministerkomitees des Europarates.
(21)      Stellungnahme Nr. 10(2007) des Beirats der Europäischen Richter (CCJE) an das Ministerkomitee des Europarats über den Justizverwaltungsrat im Dienst der Gemeinschaft vom 23. November 2007, Rn. 87; Stellungnahme Nr. 23(2020) des CCJE zur Rolle der Richterverbände bei der Unterstützung der richterlichen Unabhängigkeit, Rn. 47.
(22)      Gemäß Artikel 57 des Organgesetzes Nr. 6/1985 vom 1. Juli ist das Oberste Gericht zuständig für die Prüfung und Verhandlung von Verfahren gegen die Mitglieder der Regierung, die Präsidenten des Abgeordnetenkongresses und des Senats, den Präsidenten des Obersten Gerichts und des Generalrats der rechtsprechenden Gewalt, die Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts, den Präsidenten des Nationalen Obergerichts und aller seiner Kammern und die Präsidenten der Obergerichte, die Richter des Nationalen Obergerichts oder der Obergerichte, den Generalstaatsanwalt, die den Kammern des Obersten Gerichts beigeordneten Staatsanwälte, den Präsidenten und die Berater des Rechnungshofs sowie den Präsidenten und die Berater des Staatsrats und des Bürgerbeauftragten. Ähnliche Bestimmungen sind in den Autonomiestatuten der jeweiligen Autonomen Gemeinschaften in Bezug auf die Mitglieder der Regionalregierungen und -parlamente festgelegt.
(23)      GRECO, Vierte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Rn. 3.
(24)      GRECO, Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Rn. 118-123.
(25)      Artikel 389 bis 398 des Organgesetzes Nr. 6/1985 vom 1. Juli 1985.
(26)      Artikel 57 bis 59 des Organgesetzes Nr. 50/1981 vom 30. Dezember 1981.
(27)      Siehe z. B. Beitrag des Unabhängigen Richterforums zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 5; Beitrag der Vereinigung der Staatsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 8.
(28)      GRECO, Vierte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Rn. 102-103.
(29)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 4-5.
(30)      Rat der Staatsanwaltschaft (2020), La Fiscal General del Estado impulsa ante las asociaciones un plan para afrontar el reto de la reforma procesal, 3. Dezember 2020. Der Generalstaatsanwalt wies mit Nachdruck darauf hin, dass eine solche Reform parallel zur laufenden Überarbeitung der Strafprozessordnung erfolgen sollte.
(31)      Beitrag der Vereinigung der Staatsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 9; Beitrag der Vereinigung der Richter „Francisco de Vitoria“ zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12; Beitrag des Unabhängigen Richterforums zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12; Beitrag der Vereinigung „Impulso Ciudadano“ zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 7; Beitrag der Bürgerplattform für die Unabhängigkeit der Justiz zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 11.
(32)      Rat der Staatsanwaltschaft (2020), Codigo Etico del Ministerio Fiscal.
(33)      Beitrag der Vereinigung der Staatsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 8-9.
(34)      Europarat, Recommendation No. R(2000)21 on the freedom of exercise of the profession of lawyer (Empfehlung Nr. R(2000)21 zur Freiheit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs).
(35)      Europarat (2020), European judicial systems – CEPEJ Evaluation Report (Justizsysteme in Europa – Evaluierungsbericht der CEPEJ) (Evaluierungszyklus 2020).
(36)      Königliches Dekret 141/2021 vom 9 März 2021 zur Genehmigung einer Verordnung über unentgeltliche Prozesskostenhilfe.
(37)      Das Justizsystem wird in den Autonomen Regionen Kastilien und León, Kastilien-La Mancha, Murcia, Balearen, Extremadura und den Autonomen Städten Ceuta und Melilla vom Justizministerium verwaltet.
(38)      Europarat (2021), Guidelines of the Committee of Ministers of the Council of Europe on the efficiency and the effectiveness of legal aid schemes in the areas of civil and administrative law (Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates zur Effizienz und Wirksamkeit von Systemen der Prozesskostenhilfe im Bereich des Zivil- und Verwaltungsrechts), CM(2021)36.
(39)      Anteproyecto de Ley Orgánica de Enjuiciamiento Criminal, aprobado por el Consejo de Ministros el 24 de noviembre de 2020.
(40)      Derzeit räumt das System dem Untersuchungsrichter die Befugnis ein, die Ermittlungen zu leiten, während Staatsanwälte nur verlangen können, dass der Richter Vorsorge- oder Ermittlungsmaßnahmen ergreift (Artikel 5 des Gesetzes Nr. 50/1981 vom 30. Dezember).
(41)      Vereinigung der Staatsanwälte (2021), Alegaciones que presenta la Asociación de Fiscales al Anteproyecto de la Ley de Enjuiciamiento Criminal (LECRIM); Rat der Staatsanwaltschaft (2021), Comunicado del Consejo Fiscal al Anteproyecto de Ley Orgánica de Enjuiciamiento Criminal.
(42)      Königliches Dekret 1050/2020 vom 1. Dezember 2020 zur Schaffung von dreiunddreißig Gerichten infolge von COVID-19 entsprechend dem Programm für 2020.
(43)      Rang 23 von 27 Mitgliedstaaten.
(44)      Schaubild 32, EU-Justizbarometer 2021.
(45)      Schaubilder 29 und 30, EU-Justizbarometer 2021.
(46)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 6.
(47)      Schaubild 42, EU-Justizbarometer 2021.
(48)      Beitrag Spaniens zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12.
(49)      Beitrag des Generalrats der spanischen Rechtsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 9; Beitrag der Vereinigung der Richter „Francisco de Vitoria“ zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 16; Beitrag des Unabhängigen Richterforums zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 17; Beitrag der Vereinigung der Staatsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 12.
(50)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 7.
(51)      Schaubild 6, EU-Justizbarometer 2021.
(52)      Schaubild 8, EU-Justizbarometer 2021.
(53)      Schaubilder 9, 10 und 11, EU-Justizbarometer 2021.
(54)      Schaubild 14, EU-Justizbarometer 2021.
(55)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 7.
(56)      Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Effizienz der Verfahren des öffentlichen Justizsystems.
(57)      Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Effizienz der Organisation des öffentlichen Justizsystems. 
(58)      Das Organisationsmodell der Gerichtsgeschäftsstelle basiert auf zwei unterschiedlichen Verwaltungseinheiten: Verfahrenseinheiten, die Richter bei der Ausübung ihrer Aufgaben unterstützen, und gemeinsame verfahrensrechtliche Dienste, die für die Verwaltung und Durchführung von Verfahrensgesetzen zuständig sind.
(59)      Diese drei Reformen wurden als Teil der Komponente 11 des Aufbau- und Resilienzplans Spaniens vorgelegt, der am 30. April 2021 bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde.
(60)      Gesetz Nr. 10/1995 vom 24. April 1995 zur Änderung des Gesetzes Nr. 50/1981 vom 30. Dezember 1981 zur Regelung des Organstatuts der Staatsanwaltschaft und zur Einrichtung der Sonderstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit Korruption. Staatsanzeiger, 25. April 1995, Nr. 98, S. 12102-2103.
(61)      Gesetz Nr. 10/1995 vom 24. April 1995.
(62)      Zentrale Operative Einheit der Guardia Civil, Königliches Dekret 769/1987.
(63)      Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (2019), Jahresbericht 2019, S. 698.
(64)      Vgl. Zusatzbestimmung 25 des Allgemeinen Subventionsgesetzes Nr. 38/2003 vom 17. November.
(65)      Amt für Betrugsbekämpfung in Katalonien, geregelt durch das Gesetz Nr. 14/2008 vom 5. November 2015 der Autonomen Region Katalonien; Agentur für Prävention und Bekämpfung von Betrug und Korruption in Valencia, geregelt durch das Gesetz Nr. 11/2016 vom 28. November 2015 der Autonomen Region Valencia; Amt für Prävention und Bekämpfung von Korruption auf den Balearen, geregelt durch das Gesetz 16/2016 vom 9. Dezember 2016 der Balearen; Städtisches Amt für Betrugs- und Korruptionsbekämpfung der Stadt Madrid, geregelt durch die von der Stadt Madrid genehmigte Organverordnung vom 23. Dezember 2016; Amt für Transparenz und gute Praxis der Stadt Barcelona (Direktion des Analysedienstes).
(66)      Dabei handelt es sich um politische Amtsträger, die per Regierungsdekret ernannt werden, darunter Staatssekretäre, hohe Beamte in Ministerien, Botschafter und Leiter öffentlicher Unternehmen.
(67)      Transparency International (2021), Korruptionswahrnehmungsindex 2020, S. 2-3. Die Wahrnehmung der Korruption wird anhand der folgenden Kategorien bewertet: gering (die von Experten und Führungskräften der Wirtschaft im öffentlichen Sektor wahrgenommene Korruption liegt bei über 79 Punkten), relativ gering (Werte zwischen 79 und 60), relativ hoch (Werte zwischen 59 und 50), hoch (Werte unter 50).
(68)      Die Eurobarometer-Daten zur Korruptionswahrnehmung und zu Korruptionserfahrungen von Bürgern und Unternehmen, die im vergangenen Jahr gemeldet wurden, werden alle zwei Jahre aktualisiert. Der jüngste Datensatz entstammt dem Eurobarometer Spezial 502 (2020) und dem Flash Eurobarometer  482 (2019).
(69)      Im Jahr 2015 betrug der Wert 58, im Jahr 2020 lag er bei 62. Eine erhebliche Verbesserung bzw. Verschlechterung der Bewertung ist eine Veränderung um mehr als 5 Punkte; eine Verbesserung bzw. Verschlechterung ist eine Veränderung um 4 bis 5 Punkte; eine relativ stabile Bewertung ist eine Veränderung um 1 bis 3 Punkte (jeweils bezogen auf die letzten fünf Jahre).
(70)      Beitrag Spaniens zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 26.
(71)      Dieses vorläufige Organgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates. Der Text war bis zum 17. Dezember 2019 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation.
(72)      Organgesetz Nr. 10/1995 vom 23. November über das Strafgesetzbuch (L1/2015). Zuletzt wurde das Strafgesetzbuch im Jahr 2021 überarbeitet, allerdings nicht im Bereich der Korruption.
(73)      Organgesetz Nr. 1/2019 vom 20. Februar zur Änderung des Organgesetzes Nr. 10/1995 vom 23. November über das Strafgesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Union in den Bereichen Finanzen und Terrorismus sowie zur Behandlung internationaler Fragen (L 1/2019).
(74)      Artikel 428, 429 und 430 des Gesetzes Nr. 1/2015.
(75)      Artikel 435 des Gesetzes Nr. 1/2019.
(76)      Artikel 286a des Gesetzes Nr. 1/2019.
(77)      GRECO, Dritte Evaluierungsrunde – Second Addendum to the Second Compliance Report (Zweiter Nachtrag zum Zweiten Compliance-Bericht), Rn. 64.
(78)      Die spanische Regierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung verschiedener Formen der Korruption ergriffen, darunter die Annahme der nationalen Strategie gegen das organisierte Verbrechen oder die Spezialisierung von Strafverfolgungsbehörden, etwa durch Einheiten der Kriminalpolizei, die sich mit Fragen der Wirtschaftskriminalität und Korruption befassen. Weitere Informationen enthält der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 8.
(79)      Die spanische Regierung ist Mitglied der Allianz für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln (Open Government Partnership), einer multilateralen Organisation, die sich aus reformwilligen Akteuren der öffentlichen Verwaltung und der Zivilgesellschaft zusammensetzt und deren Ziel es ist, dafür zu sorgen, dass öffentliche Verwaltungen transparent handeln, öffentliche Integrität, Partnerschaft und Bürgerbeteiligung fördern und rechenschaftspflichtig sowie integrativ sind. Vor diesem Hintergrund wurde am 29. Oktober 2020 der Vierte Aktionsplan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln in Spanien verabschiedet.
(80)      GRECO, Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, Rn. 50.
(81)      Instrument für technische Unterstützung, Durchführungsbeschluss der Kommission über die Finanzierung des Instruments für technische Unterstützung und zur Annahme des Arbeitsprogramms 2021.
(82)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 8.
(83)      Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der schweren Kriminalität für 2019-2023.    
(84)      Jahresbericht zur nationalen Sicherheit (2020), S. 75-76.
(85)      Mit dem Plan wird der Sicherheitsplan von 2018 aktualisiert, um die erforderlichen Voraussetzungen bezüglich der Sicherheit in Campo de Gibraltar und Umgebung zu gewährleisten. Darüber hinaus soll auf Veränderungen der Methoden und Aktivitäten organisierter Verbrechergruppen reagiert werden, die in einem transnationalen Umfeld operieren und sich durch eine große Anpassungsfähigkeit auszeichnen.
(86)      Der Geltungsbereich des Plans wurde auf die Provinzen Málaga und Huelva ausgeweitet, da es sich um betroffene Gebiete in der Nähe von Campo de Gibraltar handelt. Mit dem Plan werden die Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden für diese betroffenen Gebiete gestärkt, unter anderem im Hinblick auf die Ausbildung und Spezialisierung von Agenten.
(87)      Jahresbericht zur nationalen Sicherheit (2020), S. 75-76.
(88)      Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption (2020), Jahresbericht 2019, S. 704.
(89)      Beitrag der Vereinigung der Staatsanwälte zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 13.
(90)      Informationen der Vereinigung der Staatsanwälte, die im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurden.
(91)      Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption (2020), Jahresbericht 2019, S. 706-710. Allein im Jahr 2019 hat die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption insgesamt 72 Ermittlungsverfahren geleitet, in 746 Gerichtsverfahren interveniert und 40 Anklagen erhoben.
(92)      Im April 2019 hat die Regierung die Kapazitäten der Sonderstaatsanwaltschaft mit neun neuen Stellen verstärkt.
(93)      Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption (2020), Jahresbericht 2019, S. 698.
(94)      Sonderstaatsanwaltschaft für Korruption (2020), Jahresbericht 2019, S. 701.
(95)      Informationen aus der Online-Datenbank des Rates der rechtsprechenden Gewalt.
(96)      Der Rat erhielt 1338 Klagen im Jahr 2018, 1780 im Jahr 2019 und 1704 im Jahr 2020 (der Rückgang der Klagen ist darauf zurückzuführen, dass in den Monaten April und Mai aufgrund des Alarmzustands keine Klagen im System eingingen). Informationen aus der Online-Datenbank des Rates für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung.
(97)      Der Rat verfügt über 24 Mitarbeiter und sein ursprüngliches Budget war 2020 mit 2,28 Mio. EUR genauso hoch wie 2019. Der Präsident des Rates erklärte, dass es dem Rat eindeutig an personellen Ressourcen mangele, um sein derzeitiges Arbeitspensum effektiv zu bewältigen. Informationen aus dem audiovisuellen Archiv der Kommission für Territorialpolitik und öffentlichen Dienst: Redebeitrag von José Luis Rodríguez Álvarez, dem derzeitigen Präsidenten des Rates für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung, bei der Vorstellung der Jahresberichte 2019 und 2020 im Parlament (10. Juni 2021).
(98)      Rat für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung, Jahresbericht 2020, Mai 2021, S. 25.
(99)      Der Präsident nannte den Mangel an Ressourcen als eine der wesentlichen Herausforderungen, die es in seiner Präsidentschaft zu bewältigen gelte. Informationen der Kommission für Territorialpolitik und öffentlichen Dienst, XIV. Legislaturperiode, Sitzung Nr. 5: Redebeitrag von José Luis Rodríguez Álvarez, dem derzeitigen Präsidenten des Rates für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung (14. Oktober 2020). Am 28. Januar 2020 veröffentlichte der Rat einen neuen Evaluierungsplan für 2021, um Rechenschaft über seine Bewertungen abzulegen. Des Weiteren beschloss er, diese Bewertungen regelmäßig zu veröffentlichen. Im Juni 2021 wurden die Jahresberichte für 2019 und 2020 veröffentlicht.
(100)      Siehe auch Abschnitt IV des Vierten Aktionsplans für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln in Spanien (2020-2024).
(101) Mit dem Gesetzesentwurf wird Gesetz Nr. 53/1984 vom 26. Dezember 1984 geändert; die Annahme wird für das erste Halbjahr 2022 erwartet. Hochrangige Beamte und Mitglieder der Regierung fallen unter das Gesetz Nr. 3/2015 vom 30. März 2015.
(102)      Dazu zählen öffentliche Angestellte auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Hochrangige Beamte und Mitglieder der Regierung fallen unter das Gesetz Nr. 3/2015 vom 30. März 2015. Der Gesetzesentwurf wurde vom 28. April bis zum 28. Mai 2021 zur öffentlichen Konsultation freigegeben und erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche: ein neues System zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Unvereinbarkeiten von Angestellten im öffentlichen Dienst; neue Formen der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die nicht Gegenstand der aktuellen Gesetzgebung sind; Neuregelung von Tätigkeiten, die von der Unvereinbarkeitsregelung ausgenommen sind; Einschränkungen in Bezug auf die Ausübung privater Tätigkeiten in Situationen außerhalb des aktiven Dienstes und ein neues und strengeres System zur Vermeidung von Interessenkonflikten für Bedienstete auf Zeit.
(103)      Vierter Aktionsplan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln in Spanien (2020-2024), S. 82-83. Dies umfasst die Erstellung eines Leitfadens für den Einsatz von künstlicher Intelligenz für den öffentlichen Sektor, der sich mit ethischen Grundsätzen befasst. Ferner wird die Einrichtung eines Zentrums für Daten und Ethik im Bereich der Innovation vorgeschlagen, das Empfehlungen aussprechen, die öffentliche Verwaltung und die Industrie beraten und ethisch verantwortliches Handeln fördern soll.
(104)      Beitrag Spaniens zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 21.
(105)      Genehmigung des Beschlusses TFP/350/2020 vom 16. April zur Änderung des Beschlusses TFP/2/2020 vom 8. Januar 2006.
(106)      Diese Verpflichtung sollte zum 20. April 2020 wirksam werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde dieser Termin jedoch verschoben, um zu verhindern, dass die elektronische Kommunikation mit dem Amt für Interessenkonflikte durch mögliche technische Hindernisse beeinträchtigt wird.
(107)      GRECO, Fünfte Evaluierungsrunde – Evaluierungsbericht, S. 35.
(108)      Vereinbarung zwischen den Präsidien des Kongresses und des Senats über einen Verhaltenskodex (2020).
(109)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 10.
(110)      Artikel 6 Absatz 2 des Verhaltenskodex des Kongresses und des Senats.
(111)      Schriftlicher Beitrag des Büros für internationale Beziehungen des Kongresses, der im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurde.
(112)      Artikel 8 des Verhaltenskodex des Kongresses und des Senats.
(113)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 10.
(114)      Artikel 6 Absatz 2 des Verhaltenskodex des Kongresses und des Senats.
(115)      Vierter Aktionsplan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln in Spanien (2020-2024).
(116)      Vorherige öffentliche Konsultation zum Entwurf eines Gesetzes über Transparenz und Integrität der Tätigkeiten von Interessengruppen.
(117)      Informationen des Innenministeriums, die im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurden.
(118)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 10.
(119)      Beschluss vom 2. Juni 2020 zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe der Allgemeinen Kommission für Kodifizierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
(120)      Öffentliche Konsultation zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937.
(121)      Vierter Aktionsplan für offenes Verwaltungs- und Regierungshandeln in Spanien (2020-2024).
(122)      Der erste Alarmzustand wurde am 13. März 2020, der zweite am 9. Oktober 2020 und der dritte am 25. Oktober 2020 ausgerufen.
(123)      Rat für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung (Mai 2021), Jahresbericht 2020.
(124)      Informationen aus der Online-Datenbank des Rates für Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung.
(125)      Unabhängiges Amt für die Regulierung und Überwachung des Beschaffungswesens (Dezember 2020), Jahresbericht zur Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens in Spanien, S. 394.
(126)      Die steuerlichen Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der Kulturbranche, mit denen die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgefedert werden sollten, wurden auch auf den Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeweitet.
(127)      Elektronische Plattformen umfassen Anwendungen für Meldungen über offene elektronische Postfächer oder per E-Mail. Im Jahr 2019 wurden 63 % der Beschwerden über Korruption im öffentlichen Beschaffungswesen über offene elektronische Postfächer eingereicht. Unabhängiges Amt für die Regulierung und Überwachung des Beschaffungswesens (Dezember 2020), Jahresbericht zur Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens in Spanien, S. 406.
(128)      Artikel 20 der spanischen Verfassung.
(129)      Spanien belegt 2021 auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen wie schon im Jahr 2020 den 29. Rang. Unter den EU-Mitgliedstaaten liegt Spanien auf Platz 15.
(130) Anteproyecto de Ley (APL) General de Comunicación Audiovisual.
(131)      Schriftlicher Beitrag der Nationalen Kommission für Markt und Wettbewerb, der im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurde.
(132)      Nationale Kommission für Markt und Wettbewerb (2020), Acuerdo por el que se emite informe relativo al Anteproyecto de Ley General de Comunicación Audiovisual IPN/CNMC/042/20.
(133)      Vgl. Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen angemessene finanzielle und personelle Mittel und Durchsetzungsbefugnisse haben, um ihre Aufgaben wirksam wahrzunehmen und zur Arbeit der ERGA beizutragen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden oder -stellen über eigene jährliche Haushaltspläne verfügen, die veröffentlicht werden.“
(134)      Nationale Kommission für Markt und Wettbewerb (2020), Acuerdo por el que se emite informe relativo al Anteproyecto de Ley General de Comunicación Audiovisual IPN/CNMC/042/20.
(135)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 12.
(136)      Ebd.
(137)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021, Länderbericht Spanien, S. 7.
(138)      Auf die größten vier Fernsehanstalten entfallen 79 % der Zuschauer, und die beiden größten TV-Unternehmen erzielen 80,5 % der Werbeeinnahmen. Im Radiobereich entfallen 75 % der Zuhörer auf die vier größten Sendeanstalten, und in den Printmedien haben die vier größten Zeitungsunternehmen 91 % der Leserschaft. Im digitalen Bereich ist die Konzentration geringer: Auf die vier größten Anbieter entfallen 53 % der Nutzer. Allerdings ist der Mangel an verfügbaren Daten über Nachrichtenmedien, die im digitalen Bereich tätig sind, ein Problem. Siehe Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021, Länderbericht Spanien, S. 10 und 15.
(139)      Gesetz Nr. 29/2005 vom 29 Dezember über institutionelle Werbung und Kommunikation und Königliches Dekret 947/2006.
(140)      FEDE (Federación de Empresas de Publicidad y Comunicación) (2021), Más del 90% de los concursos públicos de publicidad presenta irregularidades en sus pliegos de licitación, 14. April 2021.
(141)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021, Länderbericht Spanien, S. 16.
(142)      Infoadex (2021), Informe Infoadex de la inversión publicitaria en España 2021.
(143)      PRnoticias (2020), EPA: El periodismo se desploma con 11.400 empleos menos en el último trimestre.
(144)      APM (2020), Los periodistas autónomos, los más perjudicados del sector por el impacto de la COVID-19.
(145)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021, Länderbericht Spanien, S. 10.
(146)      Artikel 46 des Königlichen Dekrets 11/2020 zur Annahme dringender sozialer und wirtschaftlicher Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie.
(147)      Informationen des Amts des Ministerpräsidenten, die im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurden.
(148)      Gesetz Nr. 9/1968 vom 5. April über Amtsgeheimnisse.
(149)      Nach Angaben der Regierung wird das neue Gesetz auf den Grundsätzen der Transparenz und Öffentlichkeit, der Effizienz der Verwaltungstätigkeit, der Sicherheit, der Informationssicherung und der Verhältnismäßigkeit beruhen.
(150)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 12-13.
(151)      Organgesetz Nr. 1/2015, Organgesetz Nr. 2/2015 und Organgesetz Nr. 4/2015.
(152)      Ministerium für Inneres (2021), Interior, la FAPE y la ANIGP-TV mejoran la identificación de los informadores en eventos que requieran de la intervención policial. 
(153)      Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien, S. 13.
(154)      Beitrag des ENNHRI zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021, S. 345-346.
(155)      Bei zwei dieser Fälle ging es um das Vorgehen der Bereitschaftspolizei bei Demonstrationen (in Valencia und Girona), zwei weitere betrafen körperliche Gewalt gegen einen Journalisten und die Zerstörung der Ausrüstung eines Rundfunkunternehmens. Auf eine der Warnungen – bezüglich des Vorgehens der Bereitschaftspolizei in Valencia – haben die spanischen Behörden reagiert. Siehe Europarat, Plattform für den Schutz des Journalismus und für die Förderung der Sicherheit von Journalisten ( https://www.coe.int/en/web/media-freedom/spain ).
(156)      Informationen von Journalistenverbänden, die im Rahmen des Länderbesuchs eingeholt wurden.
(157)      Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus 2021, Länderbericht Spanien, S. 15.
(158)      Es besteht aus dem Abgeordnetenkongress (Unterhaus) und dem Senat (Oberhaus). Beide werden direkt gewählt.
(159)      Die Autonomen Regionen haben politische und finanzielle Autonomie; ihre Organisation beruht auf einer Legislativversammlung, einem Regierungsausschuss mit Exekutiv- und Verwaltungsaufgaben und einem von der Versammlung aus den Reihen ihrer Mitglieder gewählten Präsidenten. Die Autonomen Regionen haben Gesetzgebungsbefugnis in einer Vielzahl von Bereichen, in denen sie die ausschließliche Zuständigkeit besitzen. Sie sind aber auch befugt zum Erlass sekundärer Rechtsvorschriften in bestimmte Bereichen, die unter die Zuständigkeit des Staates fallen, sowie zur Ausführung staatlicher Vorschriften.
(160)      Artikel 82 der spanischen Verfassung.
(161)      Ministerium für Territorialpolitik und öffentliche Verwaltung (2020), IV Plan abierto de gobierno (2020-2024), 29. Oktober 2020.
(162)      Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors.
(163)      Informationen der Website des Ministeriums für Territorialpolitik und öffentliche Verwaltung.
(164)      Ministerium für Territorialpolitik und öffentliche Verwaltung (2020), Acuerdo del Foro de Gobierno Abierto por el que se modifican sus normas complementarias de funcionamiento y se prorroga transitoriamente el mandato de los vocales de la comisión permanente y de la vicepresidencia segunda del foro, 29. Oktober 2020.
(165)      Artikel 116 Absatz 2 der spanischen Verfassung und Artikel 6 und 8 des Organgesetzes Nr. 4/1981 vom 1. Juni 1981. Der Alarmzustand ist der am wenigsten einschneidende unter den drei von der spanischen Verfassung vorgesehenen Notständen. Bei einem Alarmzustand können zwar bestimmte Freiheiten eingeschränkt werden, doch ist die allgemeine Geltung der in der Verfassung festgelegten Grundrechte nicht ausgesetzt. Der erste Alarmzustand wurde am 13. März 2020, der zweite am 9. Oktober 2020 und der dritte am 25. Oktober 2020 ausgerufen. Laut Verfassung ist die Regierung zudem befugt, in außerordentlichen und dringenden Notfällen innerhalb eines bestimmten sachlichen Anwendungsbereichs Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen. Die Regierung ist verpflichtet, derartige Dekrete dem Kongress vorzulegen, und dieser hat das Recht, sie aufzuheben. Weitere Informationen zum Alarmzustand enthält der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Spanien.
(166)      Königliches Dekret 900/2020 vom 9. Oktober zur Ausrufung des Alarmzustands als Reaktion auf besondere Risikosituationen aufgrund der unkontrollierten Übertragung von durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionen.
(167)      Königliches Dekret 926/2020 vom 25. Oktober zur Ausrufung des Alarmzustands zur Eindämmung der Ausbreitung von durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionen.
(168)      Verfassungsgericht, Informationsvermerk Nr. 72/2021.
(169)      Verfassungsbeschwerde Nr. 5342-2020.
(170)      Informationen, die im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurden. Siehe in diesem Zusammenhang auch das Urteil 110/2021 des Verfassungsgerichts vom 13. Mai 2021, in dem eine Bestimmung des Königlichen Dekrets mit Gesetzeskraft 8/2020 vom 17. März zur Regelung der Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für verfassungswidrig erklärt wurde, da das Gericht der Auffassung war, dass die Voraussetzungen, die es der Regierung erlauben, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren im Parlament zu umgehen und direkt das beschleunigte Verfahren eines Königlichen Dekrets anzuwenden, nicht erfüllt waren.
(171)      Artikel 86 der spanischen Verfassung.
(172)      Königliches Dekret mit Gesetzeskraft 8/2021 vom 4. Mai 2021.
(173)      Artikel 54 der spanischen Verfassung.
(174)      Artikel 2 des Organgesetzes Nr. 3/1981.
(175)      Nach Artikel 11 des Organgesetzes Nr. 3/1981 darf die Amtsausübung des Bürgerbeauftragten nicht durch das Erlöschen seines Mandats unterbrochen werden.
(176)      Defensor del Pueblo (2021), Informe anual 2020.
(177)      Dieser Empfehlung haben die Behörden Folge geleistet.
(178)      Bewertung durch CIVICUS; die Einstufung basiert auf einer fünfstufigen Skala: offen, beeinträchtigt, beschränkt, unterdrückt und geschlossen.
(179)      Europäisches Netz gegen Armut (EAPN) (2020), Denuncian la decisión de recortar la financiación a las ONG estatales de Acción Social en plena pandemia. 
(180)      Organgesetz Nr. 4/2015.
(181)      Die Bedenken bezogen sich unter anderem auf Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen und Demonstrationen sowie auf die Verwendung von Bildern oder Daten durch die Polizei. Beitrag von ENNHRII zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2021.
(182)      Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 172/2020 vom 19. November 2020 betreffend die Verfassungsbeschwerde Nr. 2896-2015 und Entscheidung des Verfassungsgerichts Nr. 13/2021 vom 28. Januar 2021 betreffend die Verfassungsbeschwerde Nr. 3848-2015.
(183)      Artikel 4 des Organgesetzes Nr. 4/2015.
(184)      Das Verfassungsgericht stellte fest, dass der Verweis auf „unerlaubte“ Bilder die Notwendigkeit einer Erlaubnis impliziert, was eine Form der Zensur darstellt. Das Gericht befand, dass die Aufnahme solcher Bilder nicht beschränkt werden darf, wohingegen ihre Nutzung – durch die geschützte Interessen gefährdet werden können – rechtmäßig eingeschränkt werden darf. Daher entschied das Gericht, dass der Verweis auf die „unerlaubte“ Nutzung der Bilder aus dem Gesetz gestrichen werden sollte.
(185)      Venedig-Kommission (CDL-AD(2021)004).
(186)      Informationen, die im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurden; El Mundo, La sede de COGAM amanece vandalizada con mensajes tránsfobos, 3. April 2021; El Diario, Atacadas las sedes del colectivo Lambda y de una ONG africana en Valencia, 13. April 2021.
(187)      Schriftlicher Beitrag des Rats für rechtsprechende Gewalt, der im Rahmen des Länderbesuchs in Spanien eingeholt wurde.