Brüssel, den 25.11.2021

SWD(2021) 345 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

BERICHT ÜBER DIE FOLGENABSCHÄTZUNG (ZUSAMMENFASSUNG)

Begleitunterlage zum

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals



Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates

zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

{COM(2021) 723 final} - {COM(2021) 724 final} - {COM(2021) 725 final} - {SEC(2021) 572 final} - {SWD(2021) 344 final}


Zusammenfassung

Bericht über die Folgenabschätzung zum Vorschlag über das zentrale europäische Zugangsportal

A. Handlungsbedarf

Warum? Um welche Problematik geht es?

Um fundierte Anlageentscheidungen treffen zu können, müssen Investoren auf den Kapitalmärkten Zugang zu den Informationen haben, die Unternehmen nach EU-Recht veröffentlichen müssen (finanzielle sowie nachhaltigkeits- und produktbezogene Informationen usw.), und in der Lage sein, diese Informationen auf elektronischem Wege zu nutzen. Der Zugang zu diesen Informationen ist gegenwärtig über die Mitgliedstaaten verstreut, sodass diese Informationen kaum elektronisch nutzbar sind. Weitere Hindernisse sind die Sprachbarriere, aber auch restriktive Nutzungsbedingungen. Dies macht es für die Nutzer von Unternehmens- und Produktinformationen teuer, die relevanten Informationen zu suchen, zu nutzen und zu analysieren. Die Folge sind weniger effiziente und integrierte Finanzdienstleistungen in der EU und eine Behinderung des nachhaltigen Wachstums.

Was soll mit dieser Initiative erreicht werden?

Die Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals (European Single Access Point, ESAP) wurde im September 2020 im Aktionsplan der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion angekündigt. Mit dem Portal sollen Hindernisse für den elektronischen Zugang zu Informationen abgebaut werden. Das Portal wird den Informationsfluss innerhalb der Union, aber auch über Grenzen hinweg verstärken. Außerdem soll es die digitale Verwendung und Weiterverwendung von Informationen fördern. Diese Fortschritte bei der Verbreitung und Nutzung von Informationen werden dazu beitragen, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte zu integrieren und Kapital besser einzusetzen. Als gemeinsamer Datenraum wird das ESAP auch die Entwicklung neuer Technologien und Dienste ermöglichen, etwa auf der Grundlage von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz.

Worin besteht der Mehrwert des Tätigwerdens auf EU-Ebene?

Das Ziel dieser Initiative (d. h. die unionsweite Integration von Datenbanken und Informationen und deren digitale Nutzung) kann von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden. Derzeit sind die meisten Vorschriften über die Kanäle und Formate für die Offenlegung von Informationen über Unternehmen in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten verankert. Angesichts des Umfangs und der Auswirkungen der Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals können diese Aspekte auf Unionsebene effizienter angegangen werden.

B. Lösungen

Welche gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen wurden erwogen? Wird eine Option bevorzugt? Warum?

Es wurden mehrere gesetzgeberische und sonstige Optionen geprüft, sodass sich die folgenden fünf bevorzugten Optionen in fünf Schlüsselbereichen ergeben:

-Anwendungsbereich: Die über das ESAP zugänglichen Informationen umfassen alle Angaben zu Unternehmen und Produkten sowie andere relevante Informationen, die von Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Finanzdienstleistungsvorschriften der Union fallen, veröffentlicht werden, wobei von 2024 bis 2026 ein gestaffelter Ansatz verfolgt wird;

-Formate: Das ESAP wird Informationen/Dokumente annehmen, die in einem offenen und gängigen datenextrahierbaren Datenformat erstellt wurden, und langfristig neben einem gemeinsamen Mindestbestand an Metadaten die fallweise Weiterentwicklung maschinenlesbarer Formate ermöglichen.

-Sammelstellen: Die Sammlung von Informationen wird dezentral erfolgen und sich auf bestehende nationale Stellen wie die amtlich bestellten Systeme oder EU-Einrichtungen wie die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden stützen. Alle Sammelstellen werden dem ESAP ermöglichen, auf diese Informationen über Programmierschnittstellen zuzugreifen;

-Offene Daten: Mit dem ESAP wird eine auf offenen Nutzungsbedingungen beruhende Politik des offenen Datenzugangs gefördert, die die Weiterverwendung, den freien Zugang zu Informationen und gängige offene Formate ermöglichen wird;

-Steuerung: Das ESAP wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) betrieben.

Wer unterstützt welche Option? 

Das ESAP wird von allen wichtigen Interessengruppen umfassend unterstützt. Mit Blick auf Konzeption und Struktur sprachen sich die meisten Teilnehmer der gezielten Konsultation und die Teilnehmer an E-Workshops für ein breites Spektrum öffentlich abrufbarer finanzieller und nachhaltigkeitsbezogener Informationen aus, die zentral leicht zugänglich und maschinenlesbar sind. Die Nutzer dieser Informationen verlangen eine gute Qualität der Daten und weiter digitalisierte Daten, um ihre digitale Nutzung zu ermöglichen. Für die Steuerung befürwortete die Mehrheit eine öffentliche Einrichtung, die für das ESAP zuständig ist, während sich auch viele Befragte für eine stärkere Einbeziehung des Privatsektors in die Steuerung aussprachen.

C. Auswirkungen der bevorzugten Option

Worin bestehen die Vorteile der bevorzugten Option bzw. der wesentlichen Optionen? 

Das ESAP wird die Verbreitung von Informationen sowohl innerhalb der Mitgliedstaaten als auch über die Grenzen hinweg und die digitale Nutzung dieser Informationen verbessern. Dies wird zu einer besseren, gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Sichtbarkeit aller Marktteilnehmer und freiwilligen Melder für Investoren, Analysten, Vermittler, Wissenschaftler oder Fonds führen – unabhängig von ihrer eigenen Größe oder der Größe ihres Marktes. Darüber hinaus wird dies Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen und zu einem besseren Einsatz und niedrigeren Kosten von Kapital sowie zu einer höheren Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts beitragen. Das ESAP wird zeitnah und effizient einfachen Zugang zu einer breiteren Palette von Informationen bieten und somit neue Horizonte eröffnen. Zudem werden Nutzer weniger Zeit und Ressourcen für die Suche und Verarbeitung von Informationen benötigen. Das ESAP wird dazu beitragen, den wachsenden Bedarf von Unternehmen an nachhaltigkeitsbezogenen Daten zu decken und so helfen, die Ziele eines nachhaltigen Finanzwesens und des Grünen Deals zu verwirklichen. Zudem wird das ESAP ein Angebot an innovativen Finanzdienstleistungen auf der Grundlage von Analysen, Big Data oder künstlicher Intelligenz/maschinellem Lernen schaffen und den Zugang und die Verwendung über elektronische Geräte ermöglichen.

Welche Kosten entstehen bei der bevorzugten Option bzw. den wesentlichen Optionen? 

Die Gesamtkosten für die Umsetzung (Infrastruktur) und den Betrieb des ESAP durch die ESMA im Zeitraum 2022–2027 werden sich auf bis zu 16 Mio. EUR belaufen. Die Kosten für die Vernetzung der EU-weiten/nationalen Sammelstellen mit dem ESAP werden auf rund 50 800 EUR pro Sammelstelle und insgesamt 3,1 Mio. EUR (einmalig) geschätzt, während die laufenden Kosten pro Sammelstelle auf etwa 6 500 EUR und zusammengenommen rund 0,4 Mio. EUR betragen würden. Für Datenaufbereiter, die in den Anwendungsbereich des ESAP fallen, dürften die einmaligen Kosten (wie für die Registrierung bei einer Sammelstelle) vernachlässigbar sein. Allerdings werden die jährlichen wiederkehrenden Kosten für die Einreichung, den Erwerb einer Rechtsträgerkennung, das digitale Zertifikat und das Signaturwerkzeug auf Einzelebene auf bis zu 800 EUR und auf kollektiver EU-Ebene auf rund 121 Mio. EUR geschätzt.

Worin bestehen die Auswirkungen auf Unternehmen, KMU und Kleinstunternehmen?

Da insbesondere die Sichtbarkeit von KMU verbessert werden muss (aufgrund von unzureichendem Research über KMU), wird das ESAP das freiwillige Hochladen von Informationen durch nicht börsennotierte Unternehmen wie KMU ermöglichen, wodurch aufgrund höherer Sichtbarkeit weitere Finanzierungsmöglichkeiten entstehen und dazu beigetragen wird, ihre Möglichkeiten für eine Expansion über ihre eigenen Grenzen hinaus zu verbessern.

Hat die Initiative nennenswerte Auswirkungen auf die nationalen Haushalte und Behörden? 

Bis zu 40 % der der ESMA nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften bereitgestellten Mittel (für Verwaltungs- und Betriebskosten) werden über den EU-Haushalt und die verbleibenden 60 % von den zuständigen nationalen Behörden finanziert. In dem Vorschlag ist nicht festgelegt, wie die nationalen öffentlichen Sammelstellen ihre Finanzierungsquellen erforderlichenfalls anpassen würden. Mit dem TSI-Programm der Kommission (GD REFORM) für technische Unterstützung (TSI) kann die technische Unterstützung für die Umsetzung des ESAP durch die zuständigen nationalen Behörden auf deren Ersuchen teilweise finanziert werden.

Wird es andere nennenswerte Auswirkungen geben? 

Nein.

D. Folgemaßnahmen

Wann wird die Maßnahme überprüft?

Es wird vorgeschlagen, die Maßnahme fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen und Überwachungsinstrumente einzuführen.