Brüssel, den 21.6.2021

SWD(2021) 160 final

ARBEITSUNTERLAGE DER KOMMISSIONSDIENSTSTELLEN

Analyse des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs

Begleitunterlage zum

Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs

{COM(2021) 338 final}


Inhalt    

1. Zusammenfassung    

2. Herausforderungen für Aufbau und Resilienz: Hintergrund    

2.1 Makroökonomische Aussichten und Entwicklungen seit dem Länderbericht 2020    

2.2 Herausforderungen im Bereich nachhaltiges Wachstum, Zusammenhalt, Resilienz und Maßnahmen für die nächste Generation    

2.3 Herausforderungen beim ökologischen und digitalen Wandel    

2.3.1 Ökologische Ausrichtung    

2.3.2 Digitaler Wandel    

3. Ziele, Struktur und Governance des Plans    

3.1 Gesamtstrategie des Plans    

3.2 Umsetzungsaspekte des Plans    

4. Zusammenfassung der Bewertung des Plans    

4.1 Umfassende und angemessen ausgewogene Reaktion auf die wirtschaftliche und soziale Lage    

4.2 Verknüpfung mit den länderspezifischen Empfehlungen und dem Europäischen Semester    

4.3 Wachstumspotenzial, Schaffung von Arbeitsplätzen, wirtschaftliche, institutionelle und soziale Resilienz, europäische Säule sozialer Rechte, Abmilderung der Krisenauswirkungen, sozialer und territorialer Zusammenhalt und Konvergenz    

4.4 Der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“    

4.5 Grüner Wandel    

4.6 Digitaler Wandel    

4.7 Langfristige Wirkung des Plans    

4.8 Etappenziele, Zielwerte, Überwachung und Durchführung    

4.9 Kosten    

4.10 Kontrollen und Prüfungen    

4.11 Kohärenz    

Literatur    

1 1. Zusammenfassung

Die österreichische Wirtschaft konnte in den letzten Jahren eine gute Entwicklung verbuchen, wurde von der COVlD-19-Krise aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Im Jahr 2019 lag das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Österreich pro Kopf bei 143,7 % des EU-Durchschnitts. Das reale BIP Österreichs ging 2020 um 6,6 % zurück, und laut Frühjahrsprognose 2021 der Kommission dürfte die Wirtschaftsleistung 2021 um 3,4 % geringer ausfallen als 2019, wobei das vor der Pandemie verzeichnete Niveau Mitte 2022 wieder erreicht werden dürfte. Durch die umfangreichen fiskalpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der pandemiebedingten Rezession sind Defizit und Schuldenstand des Staates rasant gestiegen. Laut Frühjahrsprognose 2021 der Kommission dürfte sich das gesamtstaatliche Defizit von 8,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 7,6 % des BIP im Jahr 2021 und 3 % des BIP im Jahr 2022 verringern. Derweil wird der öffentliche Schuldenstand nach einem Anstieg auf 84 % des BIP im Jahr 2020 den Projektionen zufolge im Jahr 2021 auf 87,2 % des BIP anwachsen, bevor er 2022 wieder auf 85 % des BIP zurückgeht. Die COVID-19-Krise hat auch erhebliche Spuren am Arbeitsmarkt hinterlassen und trotz ausgiebiger Nutzung der Kurzarbeit zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Die Arbeitslosenquote kletterte 2020 um 0,9 Prozentpunkte auf 5,4 %. Laut Frühjahrsprognose der Kommission wird die Arbeitslosenquote nach und nach wieder auf 5,0 % im Jahr 2021 und 4,8 % im Jahr 2022 sinken.

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan hat ein Gesamtvolumen von 4,5 Mrd. EUR (etwa 1,1 % des BIP von 2019) und übersteigt damit die 3,46 Mrd. EUR (etwa 0,87 % des BIP von 2019) an nicht rückzahlbaren Finanzhilfen, die Österreich nach der ARF-Verordnung zustehen. Darlehen will Österreich nicht in Anspruch nehmen.

Der österreichische Plan enthält ein ausgewogenes Gesamtpaket aus sich gegenseitig verstärkenden Reformen und Investitionen. Er deckt vier große für Österreich bedeutsame Bereiche ab: 1. Nachhaltiger Aufbau, 2. Digitaler Aufbau, 3. Wissensbasierter Aufbau und 4. Gerechter Aufbau. Im Fokus des Plans stehen der ökologische und der digitale Wandel, wobei Reformmaßnahmen mit umfangreichen Investitionen in die Ökologisierung und Digitalisierung kombiniert und durch Maßnahmen ergänzt werden, die diese Transformationen sozialverträglicher machen sollen. Der Plan geht auch auf die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Herausforderungen ein.

Die im Plan enthaltenen Maßnahmen tragen dazu bei, einen wesentlichen Teil der länderspezifischen Empfehlungen, die in den letzten Jahren im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochen wurden, umzusetzen. Die geplanten Änderungen am Steuersystem werden die österreichischen Treibhausgasemissionen verringern helfen und zugleich dazu beitragen, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten und ökologischen wie sozialen Aspekten Rechnung zu tragen. Ein verbessertes Angebot für die frühkindliche Betreuung könnte helfen, die Vollzeit-Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Auch die seit Langem anerkannte Herausforderung beim Pensionsgefälle zwischen Männern und Frauen wird durch entsprechende Maßnahmen angegangen. Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft, die durch entsprechende Reformen, insbesondere auch die Überarbeitung des Förderrahmens für erneuerbare Energien und die Abkehr von Ölheizungen flankiert werden, treiben den ökologischen Wandel voran. Durch strukturelle Veränderungen werden die Bürokratielasten für Unternehmen mithilfe von zentralen digitalen Anlaufstellen verringert, während die digitalen Kapazitäten der Unternehmen durch Investitionen in großem Maßstab ausgebaut werden sollen. Der Plan steht auch mit den Herausforderungen und Prioritäten in Einklang, die in der jüngsten Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet 2 ermittelt wurden.

Mit dem Plan werden auch einige der sozioökonomischen Herausforderungen adressiert, die durch die COVID-19-Krise entstanden sind oder sich dadurch verschärft haben. Verschiedene arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden dem erhöhten Bedarf Geringqualifizierter nach Hilfestellung Rechnung tragen und die Arbeitsmarktchancen benachteiligter Gruppen verbessern. Schülerinnen und Schüler werden zusätzliche Lernangebote erhalten, um durch Schulschließungen verursachte Lerndefizite aufzuholen.

Der Aufbau- und Resilienzplan stellt weitgehend eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung zu tragen ist.

Der Aufbau- und Resilienzplan ist geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 verursacht. Die Bewertung erfolgte nach der Methode, die die Kommission in ihren Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C 58/01) festgelegt hat.

Insgesamt trägt der Aufbau- und Resilienzplan zu den Klimaschutzzielen mit Investitionen bei, die 58,7 % des finanziellen Beitrags von 3,46 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechen, womit der Klimaschutz-Zielwert von 37 % erheblich übertroffen wird. Die Hälfte der Subkomponenten des österreichischen Plans beinhaltet Investitionen, die zu den Klimazielen beitragen. Die Maßnahmen stehen im Einklang mit den im Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) ermittelten Herausforderungen und sollen zu den Energie- und Klimazielen für 2030 beitragen. Im Fokus des Plans stehen insbesondere nachhaltige Mobilität und umweltfreundlichere Gebäude, die beide in Österreich mit zu den größten Verursachern von Treibhausgasemissionen gehören. Durch seine Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt, der Kreislaufwirtschaft und der Anpassung an den Klimawandel wird der Plan die einschlägigen Umweltziele erfüllen. Er wird dazu beitragen, die umweltpolitischen Ziele der Union zu erreichen und den Reichtum Österreichs an biologischer Vielfalt, natürlichen CO2-Senken und Natura-2000-Gebieten zu bewahren. Die Maßnahmen und Aktionen zugunsten der biologischen Vielfalt sollen durch eine dezidierte Strategie verbessert und die Flächennutzung durch eine neue Bodenschutzstrategie verringert werden.

Insgesamt trägt der Aufbau- und Resilienzplan zu den Digitalisierungszielen mit Investitionen bei, die 52,8 % des finanziellen Beitrags aus der Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechen; damit wird der Digitalisierungszielwert von 20 % weit übertroffen. Der österreichische Plan wird zur Digitalisierung des Landes beitragen, indem er den flächendeckenden Aufbau von Gigabit-fähigen Zugangsnetzen unterstützt und für eine bessere Anbindung bislang unterversorgter oder benachteiligter und abgelegener Gebiete sorgt. Die Maßnahmen des Plans stehen im Einklang mit anderen österreichischen Rahmenwerken, in denen die Digitalisierungsziele für 2030 und 2050 festgelegt sind, wie der Breitbandstrategie 2030 oder dem Digitalen Aktionsplan Austria. Zu den Herausforderungen, die durch die COVID-19-Pandemie deutlich geworden sind, gehört die Schwierigkeit, allen Lernenden in Lockdown-Zeiten Zugang zu digitaler Bildung zu eröffnen. Der österreichische Plan soll sicherstellen, dass Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden digitalen Endgeräten ausgestattet werden, und ihre digitalen Kompetenzen verbessern, um eine bessere Nutzung digitaler Medien und Methoden im Lehr- und Lernumfeld zu ermöglichen.

Der Plan enthält eine erhebliche Zahl von Reformen und Investitionen, die das Potenzial haben, dauerhafte Wirkung zu entfalten und bleibende strukturelle Veränderungen zu unterstützen. Dazu gehören die Reform des Gesundheitswesens zur Stärkung der Primärversorgung und der Ausbau der Mutter-Kind-Versorgung. Weitere im Plan vorgesehene Maßnahmen sollen darüber hinaus Unternehmen von Bürokratie entlasten und zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beitragen. Der Plan enthält verschiedene Investitionen, die dauerhafte Wirkung entfalten dürften, insbesondere bei der Ökologisierung und Digitalisierung. Die Maßnahmen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen umfassen auch die Umstellung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel und Heizungen. Die Renovierung von Gebäuden soll deren Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen senken. Investitionen in Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität und andere Infrastrukturmaßnahmen werden die Einführung digitaler Technologien erleichtern und Privathaushalten, Unternehmen und Behörden helfen, den technologischen Fortschritt bestmöglich zu nutzen.

Die Gesamtumsetzung des österreichischen Plans wird vom österreichischen Finanzministerium überwacht. Es wurden angemessene Modalitäten dafür festgelegt, welche Ministerien und Agenturen für die Durchführung und Überwachung der Maßnahmen und die zugehörige Berichterstattung verantwortlich sind.

Die Etappenziele und Zielwerte des österreichischen Plans stellen ein geeignetes System für die Überwachung der Umsetzung des Plans dar. Die Überwachungsindikatoren sind hinreichend klar und umfassend, um sicherzustellen, dass ihre Erfüllung nachverfolgt und überprüft werden kann. Die Etappenziele und Zielwerte geben generell die wesentlichen Elemente der Maßnahmen wieder und können daher selbstredend als für die Umsetzung relevant angesehen werden. Sie spiegeln das Ambitionsniveau des Plans angemessen wider und scheinen realistisch. Die von den österreichischen Behörden beschriebenen Prüfmechanismen, Datenerhebungsverfahren und Zuständigkeiten erscheinen ausreichend robust, um Auszahlungsanträge bei Erreichung der Etappenziele und Zielwerte hinreichend zu begründen. Die Zahl der Etappenziele und Zielwerte scheint dem Umfang des Reform- und Investitionspakets angemessen.

Auf Basis der Bewertung der einzelnen Kostenschätzungen und der zugehörigen Belegdokumente erscheinen die geschätzten Gesamtkosten des Plans angemessen und plausibel. Auf der Ebene der einzelnen Kostenschätzungen ist Angemessenheit gegeben, wenn die hinter der Kostenschätzung stehenden Berechnungen nachvollziehbar sind und auf soliden Annahmen beruhen. Die Mehrheit der im österreichischen Plan enthaltenen Einzelkostenschätzungen wird als in hohem Maße angemessen bewertet. Plausibilität ist gegeben, wenn die Kostenschätzungen durch Referenzkosten für die wichtigsten Kostenfaktoren untermauert werden, wobei diese Referenzkosten wiederum klar belegt sein und mit vergleichbaren Reformen oder Investitionen übereinstimmen müssen. Die Mehrheit der im österreichischen Plan enthaltenen Kostenschätzungen wird als in hohem Maße plausibel erachtet. Insgesamt entspricht der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Plans den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und steht mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang.

Der Plan enthält angemessene Prüf- und Kontrollregelungen. Die im Aufbau- und Resilienzplan beschriebenen Modalitäten, die dazu dienen, Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, sind angemessen und dürften eine Doppelfinanzierung durch andere Unionsprogramme wirksam verhindern. Der österreichische Plan enthält eine detaillierte Beschreibung des Kontrollsystems und der Modalitäten, die sicherstellen sollen, dass die Maßnahmen den geltenden Regeln und Vorschriften entsprechend durchgeführt werden. Das System beruht auf robusten Verfahren und Strukturen, wobei die zentrale Koordinierung beim Bundesministerium für Finanzen liegt.

Zusammenfassende Bewertung

(1)  
 Ausgewogene Antwort 

(2)  
 CSRs 

(3)  
 Wachstum, Arbeitsplätze … 

(4)  
 DNSH 

(5)  
 Klimaschutzziel 

(6)  
 Digitalisierungsziel 

(7)  
 Dauerhafte Wirkung 

(8)  
 Etappenziele & Zielwerte 

(9)  
 Kosten 

(10)  
 Kontrollsysteme 

(11)  
 Kohärenz 

A

A 

A 

A 

A 

A 

A

A

B 

A 

A

2. Herausforderungen für Aufbau und Resilienz: Hintergrund

2.1 Makroökonomische Aussichten und Entwicklungen seit dem Länderbericht 2020

Die COVID-19-Pandemie und die Maßnahmen zu deren Eindämmung haben die österreichische Wirtschaft 2020 stark in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt ging das BIP im Jahr 2020 um 6,6 % und damit so stark zurück wie seit 1945 nicht mehr. Der Strenge der Beschränkungen entsprechend brach das BIP in der ersten Jahreshälfte 2020 rasant ein, um im dritten Quartal wieder kräftig zu steigen. Allerdings hatte ein Wiederanstieg der Infektionszahlen im Herbst einen erneuten Lockdown zur Folge, sodass das BIP im vierten Quartal 2020 um 2,7 % schrumpfte. Der landesweite Lockdown wurde ab April 2021 gelockert und ab Mitte Mai folgten weitere weitreichende Öffnungsschritte. Dementsprechend wird projiziert, dass die im ersten Quartal quasi stagnierende Wirtschaft im zweiten Quartal 2021 wieder anziehen und über den Sommer zunehmend Fahrt aufnehmen wird, da die Eindämmungsmaßnahmen und Reisebeschränkungen weiter gelockert und immer mehr Menschen im Land geimpft werden. Die Frühjahrsprognose der Kommission rechnet mit einem BIP-Wachstum von 3,4 % im Jahr 2021 und 4,3 % im Jahr 2022. Das Vorkrisenniveau dürfte bis Mitte 2022 wieder erreicht werden. Der Ausblick für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen ist aufgrund der COVID-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen nach wie vor mit großer Unsicherheit behaftet.

Die Tourismusdienstleistungen brachen stark ein, und auf der Nachfrageseite verzeichneten der private Konsum, die Ausrüstungsinvestitionen und die Dienstleistungsexporte den deutlichsten Rückgang. Besonders hart traf es die große Tourismusbranche des Landes, die 2019 noch 7,3 % zum BIP beigetragen hatte: Die Zahl der Übernachtungen brach 2020 um 35,9 % ein, und die Wintersaison 2020/2021 ging praktisch völlig verloren. Folge war ein starker Rückgang der Dienstleistungsexporte (‑17 %). Von den wichtigsten Wirtschaftssektoren kam das Baugewerbe mit einem Minus von 2,3 % im Jahr 2020 am glimpflichsten davon. Auf der Nachfrageseite brach der private Konsum signifikant (‑9,6 %) ein, da die Konsummöglichkeiten durch die Schließung von nicht essenziellen Geschäften, Restaurants und personenbezogenen Dienstleistungen eingeschränkt wurden. Dies führte zu einem starken Anstieg der Sparquote, während die Ausrüstungsinvestitionen jäh absanken (-11 %). Die Inflation war 2020 mit 1,4 % gering. Sie dürfte sich 2021 auf 1,8 % erhöhen, bevor sie 2022 dann wieder leicht auf 1,6 % zurückgeht.

Durch die umfangreichen fiskalpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Rezession sind Defizit und Schuldenstand des Staates rasant gestiegen. Durch die Krise fand die vorherige Verbesserung der öffentlichen Finanzen in Österreich ein jähes Ende. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo schlug von einem Überschuss von 0,6 % des BIP im Jahr 2019 in ein Defizit von 8,9 % des BIP im Jahr 2020 um, was auf die groß angelegten fiskalpolitischen Maßnahmen zur Eindämmung der sozioökonomischen Folgen der Pandemie zurückzuführen war. Nach der Frühjahrsprognose der Kommission dürfte sich das gesamtstaatliche Defizit 2021 auf 7,6 % des BIP und 2022 auf 3 % des BIP verringern. Dementsprechend dürfte der öffentliche Schuldenstand 2020 auf rund 84 % des BIP ansteigen und sich 2021 vorübergehend auf 87,2 % des BIP erhöhen, bevor er dann 2022 wieder auf 85 % des BIP zurückgeht.

Die COVID-19-Krise hat erhebliche Spuren am Arbeitsmarkt hinterlassen und trotz ausgiebiger Nutzung der Kurzarbeit zu erhöhter Arbeitslosigkeit geführt. Die Arbeitslosenquote nach Eurostat kletterte 2020 um 0,9 Prozentpunkte auf 5,4 %. Kurzarbeitsregelungen trugen dazu bei, die Auswirkungen des Konjunkturabschwungs auf den Arbeitsmarkt abzufedern, sodass stattdessen die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden stark zurückging. Derweil erhöhte sich auch der Anteil der Nichterwerbstätigen, insbesondere in Branchen, in denen Schließungen die Arbeitssuche unmöglich machten. Nach österreichischer Definition stieg die Quote der arbeitslos Gemeldeten hingegen stark von 7,4 % im Jahr 2019 auf 9,9 % im Jahr 2020 und damit auf die höchste jährliche Arbeitslosenquote seit den 1950er Jahren an. Die Erwerbsbevölkerung und die Zahl der Erwerbstätigen schrumpften 2020 um 0,4 % bzw. 1,7 %. Allerdings ging die Arbeitsmarktauslastung deutlich steiler bergab: die vierteljährliche Veränderung zwischen dem 4. Quartal 2019 und 1. Quartal 2020 betrug in Österreich -7,9 % gegenüber -4,6 % auf EU-Ebene. Mit einem Rückgang um 12,4 % gehört Österreich zu den Ländern, in denen Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im 4. Quartal 2020 (verglichen mit dem 4. Quartal 2019, d. h. vor COVID-19) am stärksten betroffen waren. Nach der Frühjahrsprognose der Kommission dürfte die Arbeitslosenquote nach und nach auf 5,0 % im Jahr 2021 und 4,8 % im Jahr 2022 zurückgehen.

Das makroökonomische Szenario des Aufbau- und Resilienzplans ist für 2021 vorsichtiger und für 2022 ähnlich wie in der Frühjahrsprognose der Kommission. Nach dem makroökonomischen Szenario, das dem österreichischen Stabilitätsprogramm und dem Aufbau- und Resilienzplan zugrunde liegt, wird die Binnennachfrage wichtigste Triebkraft der wirtschaftlichen Erholung sein. Das Wachstum soll demnach von 1,5 % im Jahr 2021 auf 4,7 % im Jahr 2022 anziehen und sich danach allmählich auf 1,8 % im Jahr 2024 abflachen. Österreich rechnet mit einer Arbeitslosenquote von 5,1 % im Jahr 2021 und 4,8 % im Jahr 2022 sowie einer weiteren Verbesserung auf 4,5 % im Jahr 2024. Bei der Inflation wird erwartet, dass sie 2021 auf 1,8 % ansteigen und sich 2022 bis 2024 bei rund 1,7 % bis 1,8 % einpendeln wird. Im Szenario des Aufbau- und Resilienzplans werden für ganz Österreich im April 2021 noch strenge pandemiebedingte Beschränkungen und danach lediglich allmähliche Lockerungen angenommen. Allerdings wurden die Corona-Einschränkungen im April bereits in Teilen des Landes gelockert. Auch wurde die Prognose des Aufbau- und Resilienzplans erstellt, bevor die Regierung ihren Öffnungsplan bekannt gab. Beides erklärt im Wesentlichen die Unterschiede zwischen den Projektionen des Aufbau- und Resilienzplans und der Kommission, wobei der Aufbau- und Resilienzplan das Wachstum im Jahr 2021 mit 1,5 % und die Kommission mit 3,4 % veranschlagt. Die Kommission rechnet für 2021 mit einer stärkeren Zunahme sowohl des privaten Konsums als auch der Investitionen, da sie Annahmen zugrunde legt, die den aktuelleren Informationen über die geplanten rascheren Öffnungsschritte Rechnung tragen. Was das außenwirtschaftliche Umfeld angeht, rechnet der Aufbau- und Resilienzplan für 2021 mit einem geringeren und 2022 mit einem positiveren Außenbeitrag. Den Arbeitsmarkt schätzt die Kommission 2021 etwas günstiger ein, während der Aufbau- und Resilienzplan für 2022 optimistischer ist. Die Inflationserwartungen sind für 2021 ähnlich und für 2022 in der Kommissionsprognose niedriger. Insgesamt sind die makroökonomischen Annahmen des Programms 2021 vorsichtig und danach plausibel.



Der bescheideneren Erwartung an die wirtschaftliche Erholung entsprechend, gehen der Aufbau- und Resilienzplan und das Stabilitätsprogramm von einer weniger günstigen Haushaltsentwicklung aus als die Frühjahrsprognose 2021 der Kommission. Dem Stabilitätsprogramm zufolge soll sich das gesamtstaatliche Defizit von 8,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 8,4 % des BIP im Jahr 2021 und 4,3 % des BIP im Jahr 2022 verringern. Die Schuldenquote soll sich von 83,9 % des BIP im Jahr 2020 auf 89,6 % des BIP im Jahr 2021 erhöhen, bevor sie 2022 auf 88,1 % des BIP zurückgeht.

Österreich wurde ohne ausgewiesene makroökonomische Ungleichgewichte, aber mit Anfälligkeiten am Wohnimmobilienmarkt von der COVID-19-Krise getroffen. Die Privatsektorverschuldung war vor der Krise rückläufig, dürfte 2020 wegen des COVID-19-bedingten BIP-Einbruchs jedoch wieder gestiegen sein. Allerdings wachsen die Kredite an den inländischen Privatsektor nicht mehr so schnell wie vor der Krise. Die realen Wohnimmobilienpreise stiegen weiter und beschleunigten sich 2020 abermals, insbesondere bei Einfamilienhäusern, was die sich ändernden Vorlieben aufgrund der wachsenden Bedeutung des Homeoffice widerspiegelt. Da jedoch gleichzeitig die verfügbaren Einkommen zurückgegangen sind, mehren sich die Anzeichen für eine Überbewertung. Auch wenn die Preisanstiege im Auge behalten werden sollten, scheinen sie nicht kreditinduziert, da sich die Darlehen für Hauskäufe 2020 verlangsamten. Der Bankensektor hat sich bislang als widerstandsfähig erwiesen und dazu beigetragen, die Auswirkungen der Krise abzumildern. Der Anteil der notleidenden Kredite (NPL) sank 2020 weiter auf 2 % ab, da die staatlichen Maßnahmen dazu beitrugen, Unternehmen durch die Krise zu helfen. Allerdings ist in dem Maße, wie die Politikmaßnahmen im Zuge der wirtschaftlichen Erholung allmählich zurückgenommen werden, mit einem erneuten Anstieg der notleidenden Kredite zu rechnen.

Die COVID-19-Pandemie dürfte die Gefahr der sozialen Ausgrenzung für vulnerable Gruppen erhöhen. Die soziale Lage hatte sich bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie allgemein verbessert, und die Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung zeigten generell Wirkung. Dies lässt sich auch am Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen ablesen, der 2019 mit 13,3 % weit unter dem EU-Durchschnitt von 21,1 % lag. Durch die Sofortmaßnahmen der österreichischen Regierung (z. B. Kurzarbeitsregelung, einmalige Zahlungen zugunsten von Erwerbslosen und Kindern) wurden die durch die COVID-19-Krise verursachten Einkommensverluste substanziell abgefedert, insbesondere für einkommensschwache Haushalte. Insgesamt wurde der COVID-19-bedingte Einkommensschock durch das österreichische Steuer- und Sozialleistungssystem zu rund 88 % aufgefangen. 3 Jedoch könnte sich die Lage durch die derzeitige Krise für vulnerable Gruppen verschlechtert haben, etwa für atypisch Beschäftigte, im Ausland geborene Erwachsene, Langzeitarbeitslose und Familien mit drei oder mehr Kindern oder Alleinerziehende, die ins Hintertreffen zu geraten drohen. So lag die Armutsgefährdungsquote bei Kindern gering qualifizierter Eltern im Jahr 2019 bei 76,7 % (EU-27-Durchschnitt: 61,8 %) und erhöhte sich 2020 auf 89,5 %. Bei Arbeitslosen lag die Armutsgefährdungsquote 2019 bei 43,3 % (EU-27-Durchschnitt: 49 %) und erhöhte sich 2020 erheblich auf 48 %. Alles in allem führt die Pandemie dazu, dass bestimmte Gruppen stärker von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind als zuvor, insbesondere Selbstständige.

Tabelle 2.1: Gegenüberstellung der makroökonomischen Entwicklungen und Prognosen 

2.2 Herausforderungen im Bereich nachhaltiges Wachstum, Zusammenhalt, Resilienz und Maßnahmen für die nächste Generation

Die österreichische Wirtschaft konnte in den letzten Jahren zwar eine vergleichsweise gute Entwicklung verbuchen, doch bestehen für ein nachhaltigeres und integrativeres langfristiges Wachstum nach wie vor einige Herausforderungen und strukturelle Hemmnisse, die durch die Pandemie und die dadurch bedingte Rezession noch dringlicher geworden sind. Österreich hat mit Maßnahmen reagiert, durch die die sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Krise wirksam abgemildert wurden. Allerdings braucht es weitere Anstrengungen, um Österreich auf einen nachhaltigeren und inklusiveren Wachstumspfad zu führen. Dies erfordert, dass eine Reihe von landesspezifischen Herausforderungen und strukturellen Hindernissen im Zusammenhang mit dem zweifachen Wandel adressiert werden. 

Österreich steht vor Herausforderungen beim ökologischen und digitalen Wandel. Ohne weitere Maßnahmen dürfte Österreich seine Treibhausgasemissionsziele und das Ziel der Regierung, bis 2040 Klimaneutralität herzustellen, kaum erreichen (siehe Abschnitt 2.3.1). Weitere Herausforderungen ergeben sich aus der schwachen Aufnahme digitaler Technologien, insbesondere durch KMU, die mit weiteren Investitionsbedarfen und mangelnden digitalen Kompetenzen zusammentrifft (siehe Abschnitt 2.3.2).

Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Österreichs Spielraum für umfassende Steuerreformen zur Förderung von Fairness, integrativem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit könnten zu einem Schlüsselelement der Politikagenda des Landes für die wirtschaftliche Erholung nach der Krise werden. Trotz mehrfacher Reformen zur steuerlichen Entlastung (2005, 2010, 2015 und 2020) bleibt Österreich ein Hochsteuerland mit einer Steuerstruktur, die einem nachhaltigen und integrativen Wachstum im internationalen Vergleich relativ abträglich ist. Der Steuermix beinhaltet eine hohe Belastung des Faktors Arbeit, während das Aufkommenspotenzial insbesondere der vermögens- und umweltbezogenen Steuern weithin ungenutzt bleibt. Die Verbrauchsteuern könnten effizienter gestaltet werden, z. B. indem das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze modernisiert und die Tabak- und Alkoholsteuern sowie die Umweltsteuern stärker den EU-Durchschnittssätzen angenähert würden. Außerdem wird eine Erhöhung der Sätze und der Effizienz der Energiesteuern durch Einführung einer CO2-Bepreisung unerlässlich sein, um die Emissionen zu verringern und so die EU- und die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Die derzeitige Arbeitsmarktlage erfordert geeignete Maßnahmen, um einen Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit, insbesondere bei vulnerablen Gruppen, zu verhindern, Arbeitsmarktangebot und -nachfrage besser aufeinander abzustimmen und die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Für Beschäftigte in Branchen, die unmittelbar von den Corona-Einschränkungen betroffen sind, wie Tourismus und personenbezogene und andere Dienstleistungen, ist die Gefahr, arbeitslos zu werden, ebenso gestiegen wie für vulnerable Gruppen (ältere Arbeitskräfte, Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitsmarktneulinge und Geringqualifizierte). Geeignete Maßnahmen, um die Wiedereingliederung der von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten, insbesondere auch durch den Erwerb digitaler Kompetenzen, zu erleichtern, werden für eine inklusive wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung sein. Mehr Kinderbetreuungsangebote von hoher Qualität würden Frauen helfen, eine Berufstätigkeit mit Betreuungsaufgaben zu vereinbaren, was während der Krise noch schwieriger geworden ist. Indem dies angegangen würde, könnte die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen gesteigert werden. Passgenaue Maßnahmen für Erwachsenenbildung und Umschulungen können die Arbeitsmarktchancen von älteren Arbeitskräften, Arbeitskräften mit Migrationshintergrund, Geflüchteten und Geringqualifizierten verbessern. Die am Arbeitsmarkt zu erwartenden Verschiebungen werden es erforderlich machen, der Umschulung und Weiterqualifizierung generell mehr Aufmerksamkeit zu widmen, und werden auch entsprechende Anpassungen im Bildungssektor verlangen. 4  

Investitionen zur Förderung von Digitalisierung und Innovation, gepaart mit einer verbesserten Unternehmensregulierung, sind für Österreich die wichtigsten Hebel, um das Produktivitätswachstum anzukurbeln. Beim österreichischen Potenzialwachstum war in den letzten Jahren ein langfristig rückläufiger Trend zu erkennen. Ausschlaggebend für die Verlangsamung war vor allem der rückläufige Trend beim Wachstum der totalen Faktorproduktivität und der Rückgang der geleisteten Arbeitsstunden sowie das projizierte geringere Wachstum der Erwerbsbevölkerung. Darüber hinaus muss Österreich die Digitalisierung der Unternehmen, insbesondere der KMU, fördern, um die langfristige Resilienz zu sichern.

Die künftige Wettbewerbsfähigkeit Österreichs hängt auch davon ab, dass FuE-Investitionen in entsprechende Innovationsergebnisse umgesetzt werden. Die Forschungs- und Entwicklungsintensität (FuE-Intensität) Österreichs gehört in der EU zu den höchsten, doch liegt das Land bei den Innovationsergebnissen hinter den Innovationsführern zurück, etwa bei den wachstumsstarken Unternehmen oder den wissensintensiven Exporten. 5 Da die Forschungsbudgets vieler Unternehmen unter Druck geraten sind, ist es jetzt noch wichtiger, dass die FuE-Anstrengungen Österreichs in modernste Innovation umgemünzt werden. Mehr Finanzmittel, insbesondere für Forschung und Innovation im Bereich Umwelt und Energie, werden unerlässlich sein, um Österreich für die anstehenden Herausforderungen des ökologischen Wandels zu wappnen.

Die hohe Belastung der Unternehmen durch Bürokratie und Regularien hemmt Investitionen, insbesondere bei KMU, und das Unternehmenswachstum braucht mehr Unterstützung. Eine Absenkung der bürokratischen Hürden für Unternehmen, auch durch effiziente digitale öffentliche Dienste, würde sofort eine spürbare Entlastung bringen, ohne den Steuerzahler zu belasten. Durch den Abbau restriktiver Regularien im Dienstleistungssektor (z. B. der Beschränkungen für die Erbringung bestimmter freiberuflicher Dienstleistungen oder der operativen Einschränkungen im Einzelhandel) könnten die Investitionen und der Wettbewerb unter Dienstleistern angekurbelt werden, was wiederum die Inputkosten für Produktionsbetriebe senken könnte. Der Insolvenzrahmen sollte darauf abstellen, Insolvenzen abzuwenden, aber auch ein zügiges Abwicklungsverfahren und eine „zweite Chance“ ermöglichen. In Österreich ist der Anteil der wachstumsstarken Unternehmen im Bereich Innovation einer der niedrigsten in der EU. Im Jahr 2017 waren rund 14 % der wachstumsstarken Unternehmen in Österreich im Bereich wissensintensiver Dienstleistungen tätig, gegenüber 19 % in der EU-27. 6 Die unternehmerische Initiative könnte stärker gefördert werden, unter anderem indem innovative Technologien unterstützt werden und der Kapitalzugang für Unternehmensgründungen und -erweiterungen erleichtert wird. Die Risikokapitalinvestitionen sind in den letzten fünf Jahren erheblich gesunken (rund 40 %), und es gibt Belege dafür, dass die Zahl der Early- und Late-Stage-Deals stärker zurückgegangen ist als die Zahl der Seed-Deals. Im Hinblick auf die Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften könnten die Kapazitäten der österreichischen Verwaltung durch eine personelle Verstärkung der nationalen SOLVIT-Stellen 7 , die Probleme im Zusammenhang mit der Geltendmachung von EU-Rechten lösen, verbessert werden.



Sozialer und territorialer Zusammenhalt

Österreich schneidet beim sozialpolitischen Scoreboard der europäischen Säule sozialer Rechte vergleichsweise gut ab, doch könnte die Pandemie bestehende Herausforderungen verschärfen. Die soziale Lage hatte sich vor der Pandemie verbessert. Die Ausgaben für Sozialschutz gehören in der EU mit zu den höchsten, und soziale Transferleistungen tragen wirksam dazu bei, die Einkommensungleichheit zu verringern und Menschen vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Allerdings gibt es nach wie vor vulnerable Gruppen, und während der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen im Jahr 2019 noch auf 16,9 % zurückgegangen war, stieg er 2020 aufgrund der Pandemie wieder auf 17,5 % an. Auch wenn der Anteil der Arbeitslosen, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten, bei Kurzzeitarbeitslosen in Österreich einer der höchsten ist, könnten geringfügig Beschäftigte in der Pandemie doch einem wachsenden Armutsrisiko ausgesetzt sein. Hinzu kommt, dass sich die soziale Lage in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich darstellt. Während der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung Bedrohten in den Städten abnimmt, ist er in ländlichen Gebieten gestiegen. Um den territorialen Zusammenhalt für die Zukunft zu bewahren, müssen auch Menschen in ländlichen, insbesondere auch abgelegenen Gebieten eine Perspektive erhalten.

Die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen den Regionen sind in Österreich im EU-Vergleich mit am geringsten und haben sich stetig vermindert, wobei allerdings abzuwarten bleibt, wie sich die Krise auswirkt. Bei Wirtschaftswachstum und Arbeitsmarktentwicklung zeigt sich ein Unterschied zwischen Westösterreich mit höherem Pro-Kopf-BIP und niedrigeren Arbeitslosenquoten und dem Osten und Süden des Landes, wobei Wien eine Sonderstellung einnimmt. Gleichwohl sind die regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in Österreich im EU-Vergleich mit am geringsten und auch stetig zurückgegangen. Erhebliche regionale Unterschiede bestehen allerdings weiterhin bei den FuE-Ausgaben und der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten, sodass sich die Kluft bei den Digitalisierungs- und Innovationskapazitäten zwischen den Regionen vergrößert.

Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz

Der Leistungsumfang des österreichischen Gesundheitssystems ist hoch, doch stellen die öffentlichen Gesundheitsausgaben nach wie vor eine Herausforderung für die mittel- und langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Das österreichische Gesundheitssystem hat die COVID-19-Pandemie bislang erfolgreich bewältigt, wobei umfangreiche Mittel für den Kauf von Material und Ausrüstung bereitgestellt, die Laborkapazitäten ausgebaut und die personellen Kapazitäten verstärkt wurden. Allerdings ist die medizinische Grundversorgung außergewöhnlich unter Druck geraten, da der Bedarf an Fernsprechstunden, Arztterminen und Anfragen in beispiellosem Maße zugenommen hat. Eine Ausweitung der Primär- und der ambulanten Versorgung mit Schwerpunkt auf Gesundheitsförderung und Prävention würde die Gesundheit der Bevölkerung daher weiter verbessern und Österreich bei der Überwindung der Pandemie helfen. Darüber hinaus könnte eine weitere Ausweitung der Primärversorgung auch dazu beitragen, die Auswirkungen der erwarteten Pensionierungswelle bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten abzufedern und die Effizienz sowie die finanzielle Tragfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern. Laut Bericht über die demografische Alterung 2021 (Referenzszenario der Arbeitsgruppe „Alterung“) dürfte sich der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP von 6,9 % im Jahr 2019 um 1,2 Prozentpunkte auf 8,1 % im Jahr 2070 erhöhen, während der Anstieg im EU-Durchschnitt 0,9 Prozentpunkte beträgt. Als Hauptgrund für diesen Ausgabenanstieg wurde die übermäßige Inanspruchnahme der Krankenhausversorgung ausgemacht, was die zeitnahe Umsetzung der gegenwärtigen Reformen (z. B. Einführung der „Zielsteuerung - Gesundheit“, Primärversorgungsgesetz von 2017 und Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger bzw. Gesundheitskassen) umso wichtiger macht.

Die Risiken für fiskalische Stresssituationen scheinen zwar kurz- und mittelfristig begrenzt, doch besteht für Österreich auf lange Sicht nach wie vor ein mittleres Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Dieses Risiko erwächst aus dem projizierten Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Pensionen, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege. Angesichts des projizierten Anstiegs der öffentlichen Gesundheitsausgaben bleibt die gewissenhafte Implementierung der laufenden Strukturreformen wichtig – die weiterhin erfolgreiche Pandemiebewältigung vorausgesetzt. Im Bereich der Langzeitpflege wird derzeit über eine umfassende Reform diskutiert. Im Bereich der Altersversorgung schneidet das österreichische System bei der Angemessenheit der Pensionen insgesamt gut ab, doch sind die Pensionsausgaben der öffentlichen Hand verglichen mit dem EU-Durchschnitt hoch. Auch wenn eine Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters für die laufende Legislaturperiode wiederholt ausgeschlossen wurde, gibt es doch noch Möglichkeiten, Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu setzen, indem der vorzeitige Pensionsantritt finanziell unattraktiver gemacht wird.

Österreichs Fiskalföderalismus trägt dazu bei, dass Budgetrestriktionen auf subnationaler Ebene als nicht bindend wahrgenommen werden, und bietet dadurch nur wenig Anreiz für ein effizientes Ausgabenverhalten. Es besteht keine Steuerautonomie; vielmehr ergeben sich die subnationalen Budgets – insbesondere auf Länderebene – aus einem komplexen System von Steueraufteilung und innerstaatlichen Transfers sowie Kostentragungsregelungen. Im Jahr 2018 wurden etwa 83 % des gesamten Steueraufkommens zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates (vertikaler Ausgleich) und zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften derselben Ebene (horizontaler Ausgleich) umverteilt. Auf jeder Verteilungsebene werden eine Reihe von Zuteilungsschlüsseln angewendet; der wichtigste davon sind feste Prozentsätze historischer Ertragsanteile sowie gewichtete Bevölkerungsanteile. Dies macht das System überaus komplex und undurchsichtig und lässt den Zusammenhang zwischen Steuerlast und Ausgaben verschwimmen, sodass die subnationalen Regierungen von Einzelpersonen kaum zur Rechenschaft gezogen werden können.

Da sich neue Prioritäten ergeben haben, sind Spending-Reviews ein wichtiges Instrument, um die öffentlichen Ausgaben auf diese Prioritäten auszurichten. Die öffentlichen Ausgaben im Kontext der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Rezession sollten mit den Ausgaben für den ökologischen und den digitalen Wandel abgestimmt und durch diese ergänzt werden. Um dies zu erreichen, kommt einer Neugestaltung des Spending-Review-Prozesses eine zentrale Rolle zu. Österreich müsste seine geplanten Ausgaben vor dem Hintergrund der oben genannten Prioritäten überprüfen, um weitere Effizienzgewinne zu erzielen, die in diese dringlicheren Ausgabenbedarfe umgelenkt werden könnten. Da es sich hierbei um ein ambitioniertes Unterfangen handelt, könnten solche Spending-Reviews entweder gezielt für einige bestimmte Sektoren (Gesundheit, Energie, Investitionen) durchgeführt oder aber umfassend angelegt und dafür über zwei bis drei Jahre gestaffelt werden.

Was die Finanzstabilität anbelangt, so ist der Bankensektor robust geblieben und hat die Herausforderungen der Pandemie gut überstanden. Der österreichische Bankensektor hat in den letzten Jahren an Resilienz gewonnen, da es ihm gelungen ist, frühere Verwundbarkeiten zu beheben und seine Kapitalpuffer und Liquiditätslage zu stärken. Wie in anderen EU-Ländern hat der Bankensektor auch in Österreich von den staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen profitiert, insbesondere von Schuldenmoratorien und staatlichen Garantieregelungen. Die Rentabilität des Bankensektors ist unter Druck geraten, da mehr Rückstellungen für Kreditausfälle gebildet und die Nettozinserträge nach unten gedrückt wurden. Die gegenwärtigen Entwicklungen unterstreichen, dass eine weitere Konsolidierung des Bankensektors notwendig ist, damit die Effizienz erhöht werden kann und die Banken auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld weiterhin Gewinne erwirtschaften können. Die Nichtbankenfinanzierung österreichischer Unternehmen bleibt verhalten und bedarf neuer Impulse.

Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen

Die bestehenden Ungleichheiten im Bildungssystem, die mit der sozioökonomischen Herkunft und Migrationshintergründen zusammenhängen, haben sich in der COVID-19-Krise und insbesondere in den Zeiten des Fernunterrichts verschärft. Um einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung unabhängig von der sozioökonomischen Herkunft sicherzustellen, sollte die Aufbaustrategie den Zugang zu inklusiver und hochwertiger frühkindlicher Bildung und Erziehung verbessern, da dies soziale Benachteiligungen zu verringern hilft. Durch die unterschiedlichen Bedingungen beim Home-Schooling und den unterschiedlichen Zugang zu digitaler Ausrüstung und Bildung während der COVID-19-Krise sind weitere Ungleichheiten in den Bereichen Digitales und Bildung entstanden, die benachteiligte Gruppen in Österreich weiter zurückgeworfen haben. Benachteiligte Schülerinnen und Schüler müssen mehr Hilfestellung erhalten, sei es im Fernunterricht oder in der Schule, was außerdem eine differenziertere Schulfinanzierung erforderlich macht. Generell muss die digitale Bildung auf allen Ebenen der formalen Bildung verbessert werden, auch indem geeignete Infrastruktur und Geräte, digitale Ausrüstung für benachteiligte Lernende, Bildungsangebote für Lehrkräfte und digitale Lerninhalte bereitgestellt werden (siehe Abschnitt 2.3.2).


2.3 Herausforderungen beim ökologischen und digitalen Wandel

Ein übergeordnetes Ziel der Aufbau- und Resilienzfazilität besteht darin, den zweifachen Wandel zu unterstützen. 8 Die Treibhausgasemissionen Österreichs liegen noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt und es muss mehr getan werden, um Klimaneutralität zu erreichen. Unterdessen hat sich beim digitalen Wandel der Abstand zu den Ländern der Spitzengruppe vergrößert, wie die Bewertung des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) Österreichs 2020 und der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 zeigen. Um seine Treibhausgasemissionen zu verringern und CO2-Neutralität zu erreichen und beim digitalen Wandel zur Gruppe der Spitzenländer aufzuschließen, muss Österreich ambitionierter werden. Im vorliegenden Abschnitt wird beschrieben, wo Österreich mit Blick auf die Ziele für den ökologischen und den digitalen Wandel aktuell steht.

2.3.1 Ökologische Ausrichtung

Der Aufbau- und Resilienzplan sollte zum ökologischen Wandel beitragen und mindestens 37 % der Mittelzuweisung müssen zur Verwirklichung der Klimaziele beitragen. Es wird erwartet, dass die im Plan enthaltenen Maßnahmen dazu beitragen werden, das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 sowie die Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen, wobei die nationalen Energie- und Klimapläne der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind. Sie sollten dazu beitragen, die Umweltziele in den Bereichen Abfall, Wasser, Verminderung der Umweltverschmutzung, nachhaltige Mobilität, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität sowie nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen zu erreichen, und gegebenenfalls den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sowie zu einer Kreislaufwirtschaft fördern, wobei dafür zu sorgen ist, dass niemand zurückgelassen wird.

Treibhausgasemissionen

Die Treibhausgasemissionen Österreichs liegen noch über den EU- und den nationalen Zielwerten. Die gesamten Treibhausgasemissionen übersteigen den Wert von 1990, während sie im Rest der EU im selben Zeitraum um ein Viertel zurückgegangen sind. Auch pro Kopf liegen die Treibhausgasemissionen weiterhin über dem EU-Durchschnitt von 2019. In den letzten Jahren wurden die Emissionsreduktionen in der Industrie durch einen höheren Endenergieverbrauch im Gebäude- und Verkehrssektor aufgezehrt. Vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie lief Österreich Gefahr, sein verbindliches Emissionsreduktionsziel für 2020 zu verfehlen, und lag auch nicht auf Kurs, um das Ziel für 2030 zu erreichen. Im österreichischen NEKP werden die größten Herausforderungen bei der Erreichung des Ziels für 2030 mit Blick auf die nicht unter das Emissionshandelssystem (EHS) der EU fallenden Treibhausgasemissionen genannt. Der Übergang Österreichs zu einer klimaneutralen Wirtschaft wird über längere Zeit beachtliche private und öffentliche Investitionen erfordern. Ohne weitere Maßnahmen dürfte das ehrgeizige Ziel Österreichs, bis 2040 klimaneutral zu werden, kaum zu erreichen sein.

Um die EU- und die nationalen Klimaziele zu erreichen, muss die Bepreisung von Treibhausgasemissionen ausgeweitet und verbessert werden, damit der ökologische Wandel schneller vorankommt. Die Steuern auf Dieselkraftstoff und Benzin (einschließlich MwSt) sind in Österreich im EU-Vergleich mit die niedrigsten. Dem Klimaschutz täte es gut, wenn Subventionen und Anreize, die für die Energie- und Klimaziele kontraproduktiv sind, schneller beendet würden. Die Ausweitung und Verbesserung der CO2-Bepreisung in umweltschädlichen Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen, wird für die Emissionsreduktion von entscheidender Bedeutung sein. Der Übergang zur Klimaneutralität stellt insbesondere Regionen vor Herausforderungen, in denen CO2-intensive Industriezweige eine Schlüsselrolle für die Beschäftigung spielen.

Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen ist entscheidend, damit Österreich klimaneutral werden und die Luftqualitätsnormen einhalten kann. Der Anteil der verkehrsbedingten Emissionen (vor allem Straßenverkehr, ohne Luftverkehr) ist seit 1990 stetig gestiegen und hat sich bezogen auf die gesamten THG-Emissionen Österreichs von 18 % auf 30 % (2019) erhöht, wobei die Einhaltung der Luftqualitätsnormen weiterhin zu denken gibt. Dem österreichischen NEKP zufolge ist das Potenzial für eine Verringerung der THG-Emissionen im Verkehrssektor am größten (7,2 Mio. t CO2-Äquivalent bis 2030 gegenüber dem Stand von 2016). Österreich verlagert den transalpinen Transport auf die Schiene, doch sind ähnliche Anstrengungen auch für andere Transportarten nötig. Insbesondere der Klimaschutz würde von zusätzlichen Investitionen in emissionsarme bzw. emissionsfreie Fahrzeuge und nachhaltige städtische Mobilität profitieren.

Der Bausektor ist in Österreich ein wichtiger Verursacher und weist noch erhebliches Potenzial für eine Emissionsminderung auf. Österreich hat auch für weitere Emissionsverringerungen im Gebäudesektor ein quantitatives Ziel aufgestellt (3 Mio. t CO2-Äq. im Zeitraum 2016 bis 2030). Eine effizientere Nutzung von Baumaterialien bei Bau und Renovierung (Stichwort: Kreislaufwirtschaft) würde zu einer weiteren Verringerung der THG-Emissionen beitragen und den Umweltzielen zugutekommen.

Erneuerbare Energie

Österreich liegt auf Kurs, um sein EU-Ziel für erneuerbare Energien zu erfüllen, doch sind noch erhebliche Investitionen erforderlich, damit Österreich sein Ziel erreicht, seinen Stromverbrauch bis 2030 zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu bestreiten. Um die Stromversorgung zu dekarbonisieren, muss Österreich die notwendigen zusätzlichen Kapazitäten installieren, um die Stromerzeugung aus Erneuerbaren um 27 Terawattstunden jährlich zu steigern. Hierzu sieht der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes 9 die Überarbeitung der nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energien vor. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auch ein substanzieller Ausbau der erneuerbaren Energien 10 in den Sektoren Wärme und Kälte sowie Verkehr nötig sein. Deshalb ist es wichtig, die Strategie für erneuerbare Wärme fertigzustellen und umzusetzen sowie E-Mobilität und die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Kraftstoffe zu fördern.

Energie- und Ressourceneffizienz

Österreich liegt nicht auf Kurs, um sein Ziel für die Energieeffizienz zu erreichen, doch sind weitere Anstrengungen geplant. Laut endgültiger Fassung des NEKP soll der österreichische Beitrag zum Energieeffizienz-Ziel mittels einer Spanne von 28,7-30,8 Mio. t Rohöleinheiten (Mio. t RÖE) für den Primärenergieverbrauch und von 24,0-25,6 Mio. t RÖE für den Endenergieverbrauch erbracht werden. 11 Diese Ziele sind nicht sehr ambitioniert. Der NEKP erkennt das „Energy Efficiency First“-Prinzip an und enthält Elemente zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die Langfristige Renovierungsstrategie Österreichs 2020 enthält klare Meilensteine, die bis 2050 bezogen auf die Treibhausgasemissionen erreicht werden sollen, und geht von der Einschätzung aus, dass die Maßnahmen ausreichen werden, um die geplante Dekarbonisierung des Gebäudebestands um 80 % zu erreichen. Bei dieser Strategie wird der Ersetzung von Kohle- und Ölheizungen großes Gewicht beigemessen und die Gebäuderenovierung mit einem umfassenden Mix aus Regulierungsanforderungen, fiskalischen und wirtschaftlichen Anreizen sowie Informationsmaßnahmen adressiert. 12  

Energieinfrastruktur

Die Energieinfrastruktur muss an die Erfordernisse des ökologischen Wandels angepasst werden. Die geplante Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien wird einen höheren Grad an Resilienz und Flexibilität des nationalen Energiesystems erfordern. Erhebliche Investitionen in Speicherinfrastruktur sowie in Übertragungs- und Verteilernetze sind erforderlich, um den Umbau des Energiesystems zu unterstützen.

Ökologischer Umbau des Steuersystems

Österreich hat beträchtlichen Spielraum für umfassende Steuerreformen, um Fairness, ein integratives Wachstum und die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern. Eine Erhöhung der Sätze und der Effizienz der österreichischen Energiesteuern, auch durch Einführung einer CO2-Bepreisung, ist unerlässlich, um die Emissionen zu verringern. Wie im Regierungsprogramm angekündigt, will Österreich sein Steuersystem umweltfreundlicher gestalten. Eine Reihe von Maßnahmen aus dem ersten Teil einer ökosozialen Steuerreform wurde bereits verabschiedet, darunter i) eine Ausweitung des Steuerfreibetrags für Pendlerinnen und Pendler bei Nutzung von öffentlichem Verkehr und Fahrrad, ii) die Befreiung der von Eisenbahnunternehmen produzierten erneuerbaren Elektrizität von Netzentgelten, iii) die Harmonisierung der Flugabgabe und iv) eine Reform der Zulassungssteuer auf Kraftfahrzeuge mit einer stärkeren Bindung an die CO2-Emissionen. Weitere Maßnahmen, etwa gegen Tanktourismus, zur Ökologisierung der derzeitigen LKW-Maut oder zur Abschaffung des Dienstwagenprivilegs stehen noch aus. 

Berücksichtigung von Umweltbelangen im Haushaltsplan

Eine umweltgerechte Haushaltsplanung kann dazu beitragen, nationale und internationale Verpflichtungen zum Klima- und Umweltschutz zu erfüllen. Die Bewertung der Umweltauswirkungen von haushalts- und finanzpolitischen Maßnahmen und deren Kohärenz mit strategischen Zielen kann zu einer stärkeren Rechenschaftspflicht von Regierungen beitragen und so der Erfüllung von zentralen Umwelt- und Klimazielen Vorschub leisten. Bislang macht Österreich noch keinen Gebrauch von Green-Budgeting-Praktiken.

Kreislaufwirtschaft

Die effiziente Nutzung von Ressourcen, insbesondere auch von Naturkapital, ist ebenso wie die Ökoinnovation von entscheidender Bedeutung, um bei minimalen Umweltauswirkungen die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und offene strategische Autonomie aufzubauen. Durch weitere Regulierungsmaßnahmen und finanzielle Anreize könnte Österreich ein nachhaltiges Produktdesign, ressourcenschonende Produktionsprozesse, digitale Lösungen, die Industriesymbiose, die Wiederverwendung in wichtigen Wertschöpfungsketten und Alternativen zur nicht nachhaltigen Rohstoffgewinnung sowie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern. Außerdem gibt es Spielraum, von der Verbrennung wiederverwendbarer und recyclingfähiger Abfälle, auch mittels wirtschaftlicher Instrumente, wegzukommen, um so sicherzustellen, dass die Recyclingziele für die Zeit nach 2020, insbesondere in Bezug auf Kunststoffe, erreicht werden. Investitionen in Öko-Innovation würden die Produktivität steigern und zugleich den ökologischen Fußabdruck Österreichs verringern. Um die führende Stellung Österreichs in der Umwelttechnologie zu behaupten, sind weitere Investitionen erforderlich.

Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt

Der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme sind für die Stärkung der Resilienz von entscheidender Bedeutung und werden zur Erfüllung der Klimaziele beitragen. Bei der Biodiversität und der Gesundheit der Ökosysteme bietet Österreich ein gemischtes Bild. Wie das überdurchschnittlich große Natura-2000-Netz zeigt, ist Österreich reich an biologischer Vielfalt. Beim ökologischen Landbau gehört Österreich in der EU zu den Vorreitern, da es rund ein Viertel seiner landwirtschaftlichen Flächen dafür nutzt und so einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lebensmittelerzeugung und zu Ökosystemdienstleistungen leistet. Gleichzeitig ist es um die Erhaltung vieler geschützter Lebensräume und Arten nach wie vor nicht gut bestellt, wobei in jüngster Zeit weitere Verluste zu beklagen waren. 13  Die intensive Flächennutzung und zunehmende Zersiedelung geben nach wie vor Anlass zur Sorge. Im Juli 2020 legte Österreich seinen priorisierten Aktionsrahmen (PAF) mit vorrangigen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Flüssen, Wäldern und Torfmooren vor, um diesen Verlust umzukehren und eine vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften sicherzustellen. Eine vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen würde nicht nur bei der biologischen Vielfalt eine erhebliche Verbesserung bewirken, sondern auch zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Die Durchschnittstemperatur ist in Österreich seit Beginn der Industrialisierung um etwa 2°C gestiegen, was die Anpassung an den Klimawandel noch dringlicher macht. Mit einem 58 %igen Anteil an der natürlichen CO2-Speicherung können die Wälder in Österreich entscheidend zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Durch den Klimawandel verursachte extreme Wetterereignisse und Schädlingsbefall, der insbesondere Monokulturökosysteme betrifft, bedrohen jedoch die Widerstandsfähigkeit der Wälder.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Ziele, Vorgaben und Beiträge Österreichs im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.

Tabelle 2.3.1: Überblick über die Ziele, Vorgaben und Beiträge Österreichs im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/1999

Nationale Zielvorgaben und Beiträge

Jüngste Daten

2020

2030

Bewertung des Ambitions-niveaus für 2030

Verbindliche Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2005 gemäß der Lastenteilungs-verordnung (ESR) (in %)

11,0 %

16,0 %

36,0 %

wie in ESR

Nationales Ziel/Beitrag für

erneuerbare Energien: Anteil der Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch (in %)

Energie (%)

33,6 %

34,0 %

46,0 % bis 50,0 %

angemessen (46 % laut Formel für erneuerbare Energie)

Nationaler Beitrag zum Energieeffizienzziel

Primärenergieverbrauch (Mio. t RÖE)

32,2 %

31,5 %

30,8 %

gering

Endenergieverbrauch (Mio. t RÖE)

28,3 %

25,1 %

25,6 %

gering

Maß der Verbundfähigkeit der Stromnetze (in %)

15,3 %

10,0 %

15,0 %

N.A.

Quelle: Bewertung des endgültigen nationalen Energie- und Klimaplans Österreichs, SWD (2020) 919 final.

2.3.2 Digitaler Wandel

Der Aufbau- und Resilienzplan sollte zum digitalen Wandel beitragen und mindestens 20 % der Mittelzuweisung müssen zur Verwirklichung der Digitalisierungsziele beitragen. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen sollten unter anderem zum digitalen Wandel der Wirtschaft und der Gesellschaft beitragen (einschließlich öffentliche Verwaltung, zugängliche öffentliche Dienste sowie Justiz- und Gesundheitssysteme). Ziel der im Plan enthaltenen Maßnahmen sollte es sein, nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch die Resilienz, Agilität und Sicherheit von Unternehmen und öffentlichen Akteuren zu erhöhen, wobei gleichzeitig für Inklusivität gesorgt werden sollte.

Österreich belegt beim DESI 14  2020 Platz 13 unter den EU-Mitgliedstaaten. Auch wenn Österreich weiterhin etwas über dem EU-Durchschnitt liegt, hat sich der Abstand zu den Spitzenreitern doch vergrößert. Der „Digitale Aktionsplan Austria“ von 2020 formuliert einen strategischen Rahmen für die Digitalisierung mit dem langfristigen Ziel, Österreich zur „digitalen Verantwortungsgesellschaft“ zu entwickeln.

Ein höheres Niveau bei digitalen Kompetenzen und digitalem Lernen trägt dazu bei, die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen. 34 % der österreichischen Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren fehlt es an digitalen Grundkompetenzen. 15 Zumindest die digitalen Grundkompetenzen der Bevölkerung müssen durch gleichberechtigten Zugang zu Bildung sowie durch Weiterqualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen verbessert werden. Die Digitalisierung der Schulbildung ist eine der wichtigsten Prioritäten und erfordert erhebliche Investitionen in Konnektivität, digitale Endgeräte, digitale Lerninhalte und entsprechende Schulungen für Lehrkräfte. Im Jahr 2020 lag der Anteil der IKT-Fachkräfte an den Erwerbstätigen mit 4,5 % etwas über dem EU-Durchschnitt von 4,3 %. 16 Allerdings fehlt es österreichischen Unternehmen immer noch an Fachkräften mit den richtigen digitalen Kompetenzen. Um zur Spitzengruppe der Mitgliedstaaten aufzuschließen, sollte Österreich daher die Weiterbildung und Umschulung seiner Arbeitskräfte durch Anreize und Investitionen vorantreiben, die Zahl der Digitalfachkräfte in allen Bereichen erhöhen und den Fokus darauf richten, durch Inklusion das Arbeitskräftepotenzial zu vergrößern.

Die schwache Aufnahme von digitalen Technologien und Geschäftsmodellen durch kleinere Unternehmen stellt für das Produktivitätswachstum einen Engpass dar. Digitale Technologien werden in Österreich von Unternehmen weniger genutzt als im EU-Durchschnitt. Österreichische Unternehmen schöpfen die Möglichkeiten der Digitaltechnik wie Cloud-Dienste oder Big Data nach wie vor nicht aus, wenngleich der Anteil der Unternehmen, die soziale Medien nutzen und online verkaufen, in letzter Zeit erheblich gestiegen ist. Der Fachkräftemangel ist ein Engpass für weiteres Wachstum. Außerdem müssen KMU stärker dafür sensibilisiert werden, wie wichtig die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und -produkte ist, um die Vorteile digitaler Techniken in vollem Umfang nutzen zu können.

Bei der Konnektivität schneidet Österreich im EU-Vergleich derzeit unterdurchschnittlich ab, insbesondere bei Festnetzen mit sehr hoher Kapazität. Das Land zeichnet sich durch eine gute Mobilfunkversorgung aus, liegt aber beim Ausbau und der Nutzung breitbandiger Festnetze mit sehr hohen Geschwindigkeiten hinter dem EU-Durchschnitt zurück. Bei der 5G-Einführung ist Österreich zum Vorreiter geworden, und Verbraucherinnen und Verbraucher können schon heute kommerzielle 5G-Angebote nutzen. Bei Festnetzen mit sehr hoher Kapazität war der Anteil der versorgten Haushalte mit 39 % im Jahr 2020 jedoch gering. Er liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von 59 %. 17  Um die Lücke zwischen Österreich und der restlichen EU zu schließen, muss erheblich mehr in den Ausbau der Gigabit-fähigen Verbindungen investiert werden. Ein schnellerer Breitbandausbau in ländlichen Gebieten würde der Digitalisierung einen weiteren Schub geben. Zusätzliche Anstrengungen und Initiativen sind erforderlich, um weitere ländliche Gebiete mit Gigabit-fähigen Verbindungen auszustatten, denn die derzeitigen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die EU-Ziele für den Gigabit-Ausbau bis 2025 zu erreichen.

Am besten schneidet Österreich bei der DESI-Komponente Digitale öffentliche Dienste ab. Österreich hat viele zielgerichtete Maßnahmen im Bereich der digitalen öffentlichen Dienste ergriffen, um die COVID-19-Krise zu bewältigen. Bei elektronischen Behördendiensten nimmt Österreich traditionell eine Vorreiterrolle ein und liegt bei der Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienstleistungen für die Bevölkerung über dem EU-Durchschnitt. Die Digitalisierung ist Hauptziel der Initiative „Digital Austria“, mit der die Rolle Österreichs als führende Digitalnation konsolidiert werden soll, um Wohlstand, gleiche Beschäftigungschancen und die langfristige Lebensqualität zu sichern und zu mehren. Kontinuierliche Anstrengungen des österreichischen öffentlichen Sektors zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet werden deren effiziente und wirksame Umsetzung gewährleisten. Alles in allem ist die Digitalisierung des öffentlichen Sektors in Österreich im EU-Vergleich weit fortgeschritten, und die zusätzliche vorrangige Förderung von offenen Daten und von E-Government-Diensten wird dazu beitragen, dass Österreich in der DESI-Rangfolge bei den digitalen öffentlichen Diensten zur Spitzengruppe aufschließen kann.

FuE-Investitionen mit Digitalisierungsbezug sind eine wichtige Triebkraft des digitalen und ökologischen Wandels. In der kürzlich veröffentlichten Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Innovation 2030 wird betont, dass die FuE bei (Schlüssel-)Technologien der Digitalisierung verstärkt werden und insbesondere zur Entwicklung neuer digitaler Produkte und Dienste und zur digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen muss, beispielsweise mit den Bereichen künstliche Intelligenz, Hochleistungsrechner, Cybersicherheit und Blockchain. Um den Übergang zu Industrie 4.0 voranzutreiben, braucht Österreich FuE-Anstrengungen in mehreren Bereichen, wie Virtualisierung, Sensorsysteme, Software-Technologie und cyber-physische Systeme.

Die Mikroelektronik ist eine Schlüsseltechnologie für den digitalen Wandel sämtlicher Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft und für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. Die Bereitstellung sauberer und erneuerbarer Energie und die Verwirklichung intelligenter und nachhaltiger Mobilität, ressourcenschonender Gebäude und einer umweltfreundlichen Landwirtschaft hängen von Leistungselektronik, integrierten Sensoren und energieeffizienten Prozessoren ab. Deshalb muss Österreich sein Forschungs- und Innovationsökosystem im Bereich der Halbleitertechnologien für die Digitalisierung weiter stärken, insbesondere was Systemkomponenten und Systeme für das Leistungsmanagement, intelligente Sensortechnologien und Datenverarbeitung angeht.

Die Digitalisierung kann den ökologischen Wandel in Österreich ganz entscheidend voranbringen. Ein gutes Beispiel wäre die Einführung einer intelligenten bidirektionalen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Basis offener europäischer Normen, um zugleich bei den erneuerbaren Energien voranzukommen und kleinteilige proprietäre Lösungen in verschiedenen Regionen oder EU-Ländern zu vermeiden. Die Digitalisierung des Verkehrs ist ein weiterer vielversprechender Bereich, in dem Österreich seine Stärken in den entscheidenden digitalen Grunddisziplinen (Mikroelektronik, KI, 5G-Konnektivität) für den ökologischen Wandel der Mobilitätssysteme nutzen kann. Eine innovationsfördernde öffentliche Auftragsvergabe ist für die digitale und ökologische wirtschaftliche Erholung von entscheidender Bedeutung, da sie das Tempo der Modernisierung des öffentlichen Sektors bestimmt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärkt und zu privaten Investitionen in strategische Technologien anregt.

Abb. 2.3.2: Der Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) und seine Komponenten im Überblick

N.B.: EU-Gesamtwert entspricht EU-28, auf Basis des DESI-Berichts 2020. 



Kasten 2.3.2: Fortschritte bei den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG)

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung sind seit 2020 Bestandteil des Europäischen Semesters. Die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik in der EU ist also in hohem Maße dem Ziel der Nachhaltigkeit verpflichtet. Vor diesem Hintergrund enthält dieser Kasten einen Überblick darüber, wie Österreich bei den Nachhaltigkeitszielen abschneidet, die für die vier Handlungsstränge der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 von besonderer Bedeutung und für die Aufbau- und Resilienzpläne maßgeblich sind (ökologischer Wandel, Fairness, digitaler Wandel und Produktivität sowie makroökonomische Stabilität), wobei Bereiche herausgestellt werden, in denen Investitionen und Reformen entsprechend den Zielen der Fazilität die Fortschritte bei den Nachhaltigkeitszielen noch beschleunigen könnten. 

Abb. 2.3.2: Nachhaltigkeitsziele und zentrale Handlungsstränge des Aufbau- und Resilienzplans

 

Ökologischer Wandel 

Österreich schneidet zwar bei mehreren SDG-Indikatoren für den ökologischen Wandel gut ab, hat bei anderen aber noch Aufholbedarf. Österreich arbeitet auf seine Klimaziele hin und senkt die Treibhausgasemissionen in manchen Sektoren, hat aber auch noch einige Herausforderungen zu bestehen. Im Zeitraum 2014 bis 2019 stieg der Endenergieverbrauch pro Kopf leicht von 3,1 auf 3,2 t Rohöleinheiten, was rund 50 % über dem EU-27-Durchschnitt von 2,2 t RÖE liegt. Auch die Emissionen liegen in Österreich pro Kopf nach wie vor über dem Durchschnitt der EU-27. Die Treibhausgasemissionen aus dem Inlandsverkehr erhöhten sich im Zeitraum 2010 bis 2019 um 9,3 % und aus Industrieprozessen um 5,2 %, während sie in anderen Bereichen gesenkt wurden, etwa in der Abfallwirtschaft (-37,4), der Energieversorgung (-27,4) und beim sonstigen Energieverbrauch (z. B. Gebäude -21,1 %). Auch wenn auf den internationalen Luftverkehr nur 3,4 % der gesamten Emissionen entfallen, ist doch anzumerken, dass dieser im genannten Zeitraum um 36 % zugenommen hat. Die Verringerung der THG-Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudesektor ist entscheidend dafür, dass Österreich seine Klimaziele für 2030 erreicht. Beim SDG 12 (nachhaltige/r Konsum und Produktion) verzeichnete der Sektor der Umweltgüter und -dienstleistungen ein starkes, im EU-Vergleich überdurchschnittliches Wachstum; allerdings nahm auch das Abfallaufkommen pro Kopf zwischen 2014 und 2018 leicht zu. Österreich nimmt mit seinem für den ökologischen Landbau genutzten Flächenanteil in der EU eine Spitzenposition ein. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen (25,3 %) ist in Österreich um ein Vielfaches höher als der EU-28-Durchschnitt von 8,5 %. 

Fairness 

Bei den Indikatoren zur Fairness der Gesellschaft und Wirtschaft belegt Österreich generell einen der oberen Plätze. Österreich geht mit Erfolg gegen Armut an: Die Quote der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sank von 19,2 % im Jahr 2014 auf 16,9 % im Jahr 2019 und damit erheblich unter den EU-Durchschnitt ab. Österreich hat die vermeidbare Sterblichkeit im Zeitraum 2012 bis 2017 um 7 % gesenkt. Im Bereich „Hochwertige Bildung“ hat Österreich die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (für 3- bis 5-Jährige) gesteigert, den Anteil der Personen mit Tertiärbildung kontinuierlich erhöht und liegt beim lebenslangen Lernen und beim Index der Beschäftigungsfähigkeit weit über dem EU-Durchschnitt. Allerdings gibt es noch Verbesserungsmöglichkeiten, wenn es um gleiche Bildungschancen geht. Junge Menschen aus benachteiligten Gruppen oder mit Migrationshintergrund liegen bei den Bildungsergebnissen nach wie vor deutlich zurück und brechen auch häufiger die Schule ab. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle hat sich in Österreich in den letzten Jahren verringert, doch leisten Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer (SGD 5). Die Einkommensverluste haben sich im unteren Einkommensspektrum stärker ausgewirkt als im oberen. Allerdings hat sich das Einkommensgefälle zuletzt wieder verringert. 

Digitaler Wandel und Produktivität 

Österreich schneidet bei den Zielen „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ (SDG 8) und „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ (SDG 9) gut ab. Mit einer FuE-Mittelzuweisung in Höhe von 3,19 % des BIP im Jahr 2019 weist Österreich eine der höchsten FuE-Ausgabenquoten der EU auf, auch wenn das nationale Ziel von 3,76 % nicht erreicht wurde. Der Anteil der Beschäftigten in High-Tech- und Medium-High-Tech-Branchen stieg von 5,3 % im Jahr 2010 auf 5,8 % im Jahr 2018. Durch verstärkte politische Anstrengungen könnte Österreich den Nachhaltigkeitszielen für den digitalen Wandel und die Produktivität noch näherkommen.

Makroökonomische Stabilität 

Über die insgesamt gute Leistung beim SDG 8 hinaus erzielt Österreich auch hohe Werte bei den Indikatoren für „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ (SDG 16), was stabile und sichere Rahmenbedingungen für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten belegt. 

3. Ziele, Struktur und Governance des Plans

3.1 Gesamtstrategie des Plans

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan soll den doppelten Übergang voranbringen und ist klar auf integratives Wachstum ausgerichtet. Der österreichische Plan hilft dabei, wirtschaftliche, soziale und ökologische Schwächen und Herausforderungen anzugehen, wobei insbesondere Klimaschutz und Digitalisierung im Mittelpunkt stehen. Österreichs Investitionen sollen die Wirtschaft ankurbeln, die Nachhaltigkeit fördern und Verbesserungen bei den Bildungsergebnissen und im Unternehmensumfeld bewirken. Mit den zusätzlichen Mitteln und neuen Reformen werden die bereits laufenden Konjunkturprogramme und die nationalen Konjunkturpakete ergänzt. Im Aufbau- und Resilienzplan Österreichs sind sowohl neue Investitionsschienen als auch die Verlängerung bestehender Programme durch Mittelaufstockungen vorgesehen.

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan gliedert sich in vier Komponenten auf: 1) Nachhaltiger Aufbau, 2) Digitaler Aufbau, 3) Wissensbasierter Aufbau und 4) Gerechter Aufbau. Jede dieser Komponenten umfasst je vier Subkomponenten, d. h. es gibt insgesamt 16 Subkomponenten. Im Plan sind 27 Reformmaßnahmen und 32 Investitionsmaßnahmen aufgeführt.

Im Rahmen der ersten Komponente (Nachhaltiger Aufbau) sind Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen Wandels in Österreich vorgesehen. Mit dieser Komponente werden strukturelle nachhaltigkeitsbezogene Aspekte adressiert und Investitionen ermöglicht, die den Rückgang der Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Klimazielen der EU und den spezifischen Klimazielen Österreichs erleichtern. Die Investitionen in den ökologischen Wandel leisten zudem einen Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung durch mehr Wachstum und Beschäftigung.

·Unter der Subkomponente 1.A Sanierungsoffensive sind eine Reformmaßnahme – das „Erneuerbare Wärmegesetz“ – sowie zwei Investitionsmaßnahmen aufgeführt: „Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen“, deren Fokus auf der Verringerung der Nutzung fossiler Brennstoffe für die Wärmeversorgung liegt, und „Bekämpfung von Energiearmut“, mit der die sozialen Kosten umweltpolitischer Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden sollen. Die genannten Maßnahmen fördern den Umstieg auf nachhaltigere Heizanlagen und bieten einkommensschwachen Haushalten im Sinne des sozialen Zusammenhalts Unterstützung bei dieser Umstellung.

·Die Subkomponente 1.B Umweltfreundliche Mobilität umfasst zwei Reformen, den „Mobilitätsmasterplan“ und das „123-Klimaticket“, die darauf abzielen, die Tariflandschaft im öffentlichen Verkehr in Österreich zu harmonisieren und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschwinglicher zu machen. Darüber hinaus sind in der Subkomponente drei Investitionen vorgesehen: „Förderung emissionsfreier Busse und Infrastruktur“, „Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur“ sowie „Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen“.

·Unter die Subkomponente 1.C Biodiversität und Kreislaufwirtschaft fallen die Reformmaßnahme „Gesetzliche Rahmenbedingungen zur Erhöhung der Sammelquoten für Kunststoffgetränkeverpackungen und Erhöhung des Angebots von Mehrwegbehältern im Lebensmitteleinzelhandel“ sowie vier Investitionen in Biodiversität und Kreislaufwirtschaft („Biodiversitätsfonds“, „Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquoten für Getränkegebinde“, „Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen“ und „Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten (Reparaturbonus)“).

·Die Reformmaßnahme „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“ und die Investitionsmaßnahme „Transformation der Industrie zur Klimaneutralität“ sind Teil der Subkomponente 1.D Transformation zur Klimaneutralität.

Im Rahmen der zweiten Komponente (Digitaler Aufbau) werden Herausforderungen im Zusammenhang mit der Konnektivität adressiert, um die Wettbewerbsfähigkeit und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Die Komponente stellt darauf ab, den Breitbandausbau zu beschleunigen, die erforderliche weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben, Anreize für digitale und grüne Investitionen im privaten Sektor zu setzen und Herausforderungen beim Zugang zu digitaler Ausrüstung im Bildungssystem anzugehen. Mit der Komponente wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise noch dringlicher geworden ist, die genannten Herausforderungen zu bewältigen.

·Unter der Subkomponente 2.A Breitbandausbau werden die Reformmaßnahme „Schaffung der Plattform Internetinfrastruktur Austria 2030 (PIA 2030)“ und die Investition „Gigabit-fähige Zugangsnetze und symmetrische Gigabit-Anbindungen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten“ aufgeführt.

·Subkomponente 2.B Digitalisierung der Schulen umfasst die Reformmaßnahme „Fairer und gleicher Zugang aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zu digitalen Grundkompetenzen“ und die Investition „Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler“.

·In die Subkomponente 2.C Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung fallen die Reformmaßnahme „Gesetzesvorhaben für Only Once: Novelle des Unternehmensserviceportalgesetzes“ und die Investitionsmaßnahme „Digitalisierungsfonds öffentliche Verwaltung“.

·Die Subkomponente 2.D Digitalisierung und Ökologisierung der Unternehmen umfasst die drei Investitionsmaßnahmen „Digitalisierung der KMUs“, „Digitale Investitionen in Unternehmen“ und „Ökologische Investitionen in Unternehmen“.

Unter der dritten Komponente (Wissensbasierter Aufbau) werden mehrere Reform- und Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Forschung, Innovation, Technologie, Umschulung und Weiterbildung sowie Bildung aufgelistet. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Wirtschaft und die Menschen auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungssystem auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.

·Die Subkomponente 3.A Forschung umfasst die Reformmaßnahme „FTI-Strategie 2030“ sowie drei Investitionsmaßnahmen für die nachhaltige Entwicklung von Universitäten im Kontext der Digitalisierung: „Quantum Austria – Förderung der Quanten Sciences“, „Austrian Institute of Precision Medicine“ und „(Digitale) Forschungsinfrastrukturen – zur nachhaltigen Entwicklung der Universitäten im Kontext der Digitalisierung“.

·Subkomponente 3.B Umschulen und Weiterbilden besteht aus der Reformmaßnahme „Bildungsbonus“, mit der Anreize für Arbeitslose zur Teilnahme an Schulungen gesetzt werden, und der Investitionsmaßnahme „Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen“.

·Die Reformmaßnahme „Zugang zu Bildung verbessern“ und die beiden Investitionsmaßnahmen „Förderstundenpaket“ und „Ausbau Elementarpädagogik“ sind der Subkomponente 3.C Bildung zugeordnet.

·Zwei geplante wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) – „IPCEI Mikroelektronik und Konnektivität“ und „IPCEI Wasserstoff“ – sind in der Subkomponente 3.D Strategische Innovation enthalten.

Mit der vierten Komponente (Gerechter Aufbau) werden die miteinander verknüpften Herausforderungen in den Bereichen soziale Kohäsion und Alterung der Gesellschaft angegangen, Kunst und Kultur unterstützt und die Governance Österreichs sowie die Behördenverfahren verbessert. Der Schwerpunkt der unter dieser Komponente aufgeführten Reformen und Investitionen liegt auf Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Langzeitpflege sowie auf den Gemeinden. Darüber hinaus soll der Kultursektor, der von der COVID-19-Krise besonders hart getroffen wurde, durch gezielte Reformen und Investitionen unterstützt werden. Die Komponente beinhaltet zudem eine Reihe zusätzlicher Reformmaßnahmen, die die übergeordneten Ziele des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans stützen und stärken.

·Subkomponente 4.A Gesundheit umfasst die Reformmaßnahme „Attraktivierung der Primärversorgung“. Die Investitionen in dieser Subkomponente betreffen die „Förderung von PVE-Projekten“, die „Entwicklung der Elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform inkl. der Schnittstellen zu den Frühe-Hilfen-Netzwerken“ und den „Nationalen Roll-out der „Frühen Hilfen“ für sozial benachteiligte Schwangere, ihre Kleinkinder und Familien“.

·Zur Subkomponente 4.B Resiliente Gemeinden zählen zwei Reformmaßnahmen: eine neue „Bodenstrategie“ und eine „Reform zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge“. Die in dieser Komponente vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind „Klimafitte Ortskerne“ und „Umsetzung von Community Nursing“.

·Unter die Subkomponente 4.C Kunst und Kultur fallen die beiden Reformelemente „Entwicklung eines Baukulturprogramms“ und „Erarbeitung einer nationalen Digitalisierungsstrategie für das Kulturerbe“. Darüber hinaus enthält sie die drei Investitionsmaßnahmen „Sanierung des Volkskundemuseums Wien und der Praterateliers“, „Digitalisierungsoffensive Kulturerbe“ und „Investitionsfonds Klimafitte Kulturbetriebe“.

·Die Subkomponente 4.D Resilienz durch Reformen umfasst mehrere zusätzliche Reformmaßnahmen. Sie betreffen u. a. die Weiterentwicklung der Governance im Bereich Klimaschutz, um das Problem der mangelnden ebenenübergreifenden Governance anzugehen, die Umsetzung einer CO2-Bepreisung im Rahmen der ökosozialen Steuerreform, die Einführung einer neuen Rechtsform („Austrian Limited“), um wachstumsorientierte Jungunternehmen zu unterstützen, und Erleichterungen in Behördenverfahren. Die Reformen werden dazu beitragen, einen angemessenen Rahmen für die Erholung Österreichs zu schaffen.

Tabelle 3.1a: Überblick über den Plan: Komponenten und Kosten

Komponente

Kosten (in Mio. EUR)

1 Nachhaltiger Aufbau

1.A Sanierungsoffensive

209

1.B Umweltfreundliche Mobilität

849

1.C Biodiversität und Kreislaufwirtschaft

350

1.D Transformation zur Klimaneutralität

100

2 Digitaler Aufbau

2.A Breitbandausbau

891

2.B Digitalisierung der Schulen

172

2.C Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

160

2.D Digitalisierung und Ökologisierung der Unternehmen

605

3 Wissensbasierter Aufbau

3.A Forschung

212

3.B Umschulen und Weiterbilden

277

3.C Bildung

129

3.D Strategische Innovation

250

4 Gerechter Aufbau

4.A Gesundheit

125

4.B Resiliente Gemeinden

104

4.C Kunst und Kultur

67

4.D Resilienz durch Reformen

0

Etappenziele und Zielwerte wurden in erster Linie für die Anfangsphase, für Zwischenevaluierungen sowie für die Bewertung am Ende der Laufzeit der Fazilität festgelegt. Insgesamt spiegelt die Verteilung der Etappenziele und Zielwerte den Lebenszyklus der Investitionen und Reformen wider und ermöglicht eine Prüfung, ob die mit den Komponenten verfolgten Ziele erreicht werden. Die meisten Etappenziele und Zielwerte werden Ende 2021/Anfang 2022, Ende 2023 und im zweiten Quartal 2026 überprüft. Da die für die Reformen gesetzten Etappenziele auch dazu dienen sollen, die einschlägigen Rahmenbedingungen abzustecken, konzentrieren sich diese in der ersten Hälfte der Laufzeit der Fazilität; der Zeitraum für die Durchführung der Investitionen erstreckt sich allerdings bis zum Ende der Laufzeit der Fazilität.

Tabelle 3.1b: Verteilung der Etappenziele und Zielwerte im Aufbau- und Resilienzplan Österreichs pro Jahr 

3.2 Umsetzungsaspekte des Plans

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Plan mit anderen Programmen kohärent ist. Der österreichische Plan beschreibt Reform- und Investitionsmaßnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Österreich zugewiesenen nicht rückzahlbaren Finanzhilfen stehen. In dem Plan wird hervorgehoben, dass mithilfe der Reform- und Investitionsmaßnahmen weitere im nationalen Reformprogramm enthaltene Reformen und Investitionen ergänzt werden. Die einschlägigen Reform- und Investitionsmaßnahmen stehen im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan und tragen zu dessen Umsetzung bei. Darüber hinaus ist der Plan auf die Verhandlungen über die Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme im Rahmen der Unionsfonds für den Finanzierungszeitraum 2021-2027 abgestimmt, um Synergien zu nutzen. Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan scheint außerdem im Einklang mit den Zielen der Jugendgarantie und dem Entwurf der Pläne für einen gerechten Übergang zu stehen. Sektorielle Unterstützung für politische Maßnahmen ließe sich über die Horizont-Fazilität für Politikunterstützung bereitstellen, die das Instrument für technische Unterstützung ergänzen könnte. Die konkreten Anknüpfungspunkte werden in der Beschreibung unter den betreffenden Subkomponenten genannt. Im österreichischen Plan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die festgelegten Reform- und Investitionsmaßnahmen mit den Herausforderungen und Prioritäten in Einklang stehen, die in den jüngsten Empfehlungen für das Euro-Währungsgebiet ermittelt wurden. 18  

Mit der Koordinierung der Umsetzung des Plans ist das Bundesministerium für Finanzen betraut. Die betreffenden Ressorts sind für die Durchführung der in ihre Fachbereiche fallenden Reformen und Investitionen sowie dafür zuständig, dass die Anforderungen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität eingehalten werden. Die Abwicklungsstellen (zuständige Ressorts) haben individuelle Kontrollpläne erstellt. Sie erstatten dem Bundesministerium für Finanzen über die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte Bericht und geben an, ob hierbei Verzögerungen zu erwarten stehen. Das Bundesministerium für Finanzen unterrichtet die Kommission halbjährlich über die Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten – im April im Rahmen der Vorlage des nationalen Reformprogramms und im Oktober im Rahmen der Vorlage der Übersicht über die Haushaltsplanung. Darüber hinaus unterzeichnet das Bundesministerium für Finanzen die Verwaltungserklärung, die bei jedem Zahlungsantrag im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität abzugeben ist.

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan enthält ein eigenes Kapitel über Gleichstellung und Chancengleichheit. In diesem Kapitel wird anerkannt, dass Krisen wie die COVID-19-Pandemie Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit verstärken, und es wird ein kurzer Überblick darüber gegeben, wie mithilfe der verschiedenen Reform- und Investitionsmaßnahmen des Plans auch solche Herausforderungen angegangen werden. In der ersten Komponente (Nachhaltiger Aufbau) sind Maßnahmen enthalten, um die Energiearmut zu bekämpfen und Menschen mit niedrigeren Haushaltseinkommen die Möglichkeit zu eröffnen, am grünen Wandel teilzuhaben. Darüber hinaus wird die Förderung erschwinglicher öffentlicher Verkehrsmittel Haushalten mit niedrigeren Einkommen sowie Frauen zugutekommen, da diese im Vergleich zu Männern mehr Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Der im Rahmen der zweiten Komponente (Digitaler Aufbau) vorgesehene Breitbandausbau soll die territoriale und soziale Kohäsion stärken und gleichzeitig die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine Erleichterung der Telearbeit verbessern. Die Bereitstellung digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I trägt zur Verbesserung der Chancengleichheit im Bildungsbereich bei. In der dritten Komponente (Wissensbasierter Aufbau) konzentrieren sich die vorgesehenen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Frauen sowie auf Menschen, die benachteiligten Gruppen angehören. Das „Förderstundenpaket“ unterstützt benachteiligte Schülerinnen und Schüler dabei, Lernrückstände zu kompensieren, die möglicherweise in den längeren Fernunterrichtsphasen entstanden sind. Die verstärkte Unterstützung im Bereich der Elementarpädagogik soll insbesondere Kindern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen zugutekommen. Bei den Investitionen und Reformen in Forschung, Technologie und Innovation liegt der Schwerpunkt auf der Steigerung des Frauenanteils in diesen Bereichen. Die vierte Komponente (Gerechter Aufbau) umfasst eine breite Palette von Maßnahmen, von denen insbesondere Frauen profitieren. Mit Reformen und Investitionen in das Gesundheitswesen und die Langzeitpflege wird darauf abgestellt, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Pensionssplitting und Maßnahmen zur Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters sollen dafür sorgen, die Pensionen von Frauen, insbesondere von Frauen mit niedrigen Pensionseinkommen, zu erhöhen, und somit dazu beitragen, das geschlechtsspezifische Pensionsgefälle zu verringern.

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan wird erläutert, dass der Erstellung des Plans ein umfassendes Konsultationsverfahren vorausging. An diesem Konsultationsprozess waren die Bundesländer, Städte, Gemeinden, Sozialpartner, NRO, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger der Zivilgesellschaft beteiligt, die aufgefordert waren, ihre Projektvorschläge vorab einzubringen. Insgesamt gingen bei der österreichischen Regierung Projektvorschläge mit einem Gesamtvolumen von 56 Mrd. EUR ein, und einige dieser Vorschläge wurden in den Plan aufgenommen. Auch verschiedene von den Ländern und Gemeinden vorgeschlagene Maßnahmen wurden im Plan aufgegriffen, insbesondere investitionsstützende Maßnahmen sowie Maßnahmen im Bildungsbereich, die beide zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen. Dem Plan zufolge wurden bei den arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen die Forderungen und Vorschläge der Sozialpartner berücksichtigt. Aus dem einschlägigen Unterabschnitt 4.6 (Erfolgte Konsultationen) geht hervor, dass ein Großteil der im Plan enthaltenen Maßnahmen von einem oder mehreren der in den Konsultationsprozess einbezogenen relevanten Akteure unterstützt wird.

Im Plan werden zwei geplante wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) aufgeführt, eines im Bereich Mikroelektronik und Konnektivität und eines im Bereich Wasserstoff; hierbei handelt es sich um relevante Mehrländerprojekte. Der Plan enthält Kurzbeschreibungen der erforderlichen Koordinierungsschritte zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten. Mit dem Projekt zu Mikroelektronik und Konnektivität werden Felder wie Leistungselektronik, Sensorik, Prozesstechnologien gestärkt. Das Projekt zum Aufbau eines europäischen Wasserstoffökosystems wird die Erzeugung, Speicherung und Anwendung von Wasserstoff, insbesondere in energieintensiven, schwer zu dekarbonisierenden Industrie- und Mobilitätssektoren, unterstützen und zu den Klimazielen der EU beitragen.

Der Plan enthält eine Kommunikationsstrategie, die den Beitrag der Europäischen Union zur grünen und digitalen Transformation der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft verdeutlichen soll. Ziel der Kommunikationsstrategie ist es, den Beitrag der EU zur Erhöhung der Innovationskraft und des Bildungs- und Qualifikationsniveaus aller Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber der jüngeren Generation, hervorzuheben. Auf diese Weise sollen der Plan und die darin enthaltenen Maßnahmen einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad erreichen und die Finanzierung durch die EU auf allen Ebenen sichtbar gemacht werden. Zugleich soll die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Aufbau- und Resilienzplan genutzt werden, um das Parlament und die einschlägigen Interessenträger einzubinden und die Eigenverantwortung sicherzustellen. Zielgruppen der Kommunikationsstrategie sind die allgemeine Öffentlichkeit, potenzielle Begünstigte, Abwicklungsstellen, Medien sowie Sozialpartner und das Parlament. Als Herzstück der Kommunikationsstrategie fungiert eine zentrale Website; diese wird durch spezifische Kommunikationskanäle entsprechend den jeweiligen Zielgruppen unterstützt. Pressemitteilungen, Pressekonferenzen und spezielle Presseveranstaltungen in enger Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Union in Österreich werden die Grundlage der Kommunikationsstrategie bilden. Um eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen, wird Österreich existierende Kommunikationsprojekte der Europäischen Union sowie Dialoge in Österreich zur EU-Zukunftskonferenz nutzen. Die Leitinitiativen werden durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen gefördert. Auf Ebene der einzelnen Projekte gelten die bestehenden Informations- und Publizitätsverpflichtungen im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Anforderungen der EU-Haushaltsordnung. Die Zielerreichung hinsichtlich der Kommunikation des Plans bemisst sich an der Zahl der Zugriffe auf die Website und der Rezeption des Plans in den Medien

Österreich hat für Investitionen in digitale Kapazitäten und Konnektivität keine Selbstbewertung der Sicherheit nach Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellt, da dies nicht als angemessen erachtet wurde. Im Zusammenhang mit den einschlägigen Maßnahmen im Bereich der Konnektivität ist kein Einsatz aktiver Komponenten vorgesehen, und der Breitbandausbau ist nicht an die 5G-Einführung gekoppelt. Darüber hinaus wird nach Angaben Österreichs die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung unter vollumfänglicher Einhaltung der einschlägigen EU-Richtlinie und der nationalen Regeln und Vorschriften erfolgen. Bei der geplanten IT-Konsolidierung auf Bundesebene sollen somit die neuesten Sicherheitstechnologien eingesetzt werden, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.

Die Beihilfevorschriften und Wettbewerbsregeln gelten uneingeschränkt für die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Maßnahmen. Über die staatlichen Stellen der Mitgliedstaaten bereitgestellte Unionsmittel, z. B. Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, werden zu staatlichen Mitteln und können staatliche Beihilfen darstellen, wenn alle anderen Kriterien des Artikels 107 Absatz 1 AEUV erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist und staatliche Beihilfen vorliegen, müssen die einschlägigen Maßnahmen angemeldet und von der Kommission genehmigt werden, bevor die Mitgliedstaaten eine Beihilfe gewähren können, es sei denn, diese Maßnahmen fallen unter eine bestehende Beihilferegelung oder erfüllen die geltenden Voraussetzungen einer Gruppenfreistellungsverordnung, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), mit der bestimmte Gruppen von Beihilfen in Anwendung der Artikel 107 und 108 AEUV für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt werden. 19 Liegen staatliche Beihilfen vor, die angemeldet werden müssen, so ist der Mitgliedstaat im Einklang mit Artikel 108 Absatz 3 AEUV verpflichtet, die Kommission entsprechend zu unterrichten, bevor derartige Maßnahmen gewährt werden. Die von Österreich im Aufbau- und Resilienzplan dargelegte beihilferechtliche Analyse ist in diesem Kontext nicht als Anmeldung einer staatlichen Beihilfe zu betrachten. Falls Österreich der Auffassung ist, dass eine spezifische im Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme eine De-minimis-Beihilfe oder eine von der Anmeldepflicht befreite Beihilfe beinhaltet, liegt es in der Verantwortung Österreichs, die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Die in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen sollten nicht nur mit den EU-Beihilfevorschriften, sondern auch mit den internationalen Verpflichtungen der EU, insbesondere den Regeln der Welthandelsorganisation, in Einklang stehen.

4. Zusammenfassung der Bewertung des Plans

4.1 Umfassende und angemessen ausgewogene Reaktion auf die wirtschaftliche und soziale Lage

Der Aufbau- und Resilienzplan sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, mit dem alle sechs Säulen im Sinne des Artikels 3 der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt werden und das den länderspezifischen Herausforderungen Rechnung trägt. Die Reformen und Investitionen werden zu einer nachhaltigen Erholung beitragen und den negativen Auswirkungen und Folgen der COVID-19-Krise in Österreich entgegenwirken. Die Reformen werden die wirtschaftliche und institutionelle Resilienz stärken, und die Investitionen sind auf zukunftsorientierte Bereiche ausgerichtet und werden insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel voranbringen, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Österreich hat sein nationales Reformprogramm am 30. April 2021 vorgelegt. Die im nationalen Reformprogramm enthaltenen Informationen werden in der vorliegenden Arbeitsunterlage geprüft und zusammen mit dem Aufbau- und Resilienzplan bewertet.

Auf Maßnahmen, die zur ökologischen und digitalen Dimension beitragen, entfällt der größte Teil der vorgesehenen Mittel; außerdem übertrifft der Anteil der für den grünen Wandel und für den digitalen Wandel bereitgestellten Mittel das Mindestziel von 37 % bzw. 20 %. So werden 58,7 % der gesamten Mittelzuweisung aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für den Plan Österreichs in klimarelevante Maßnahmen und 52,8 % in digitale Maßnahmen fließen. Der Schwerpunkt des österreichischen Plans liegt somit auf den ersten beiden Säulen. Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich die Maßnahmen auf die sechs Säulen verteilen.

Tabelle 4.1: Abdeckung der sechs Säulen der Fazilität durch die Komponenten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans

Ökolo-gischer Wandel

Digitaler Wandel

Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Sozialer und territorialer Zusammen-halt

Gesundheit sowie wirt-schaftliche, soziale und institutionelle Resilienz

Maßnahmen für die nächste Generation

Komponente 1: Nachhaltiger Aufbau

1.A Sanierungsoffensive

1.B Umweltfreundliche Mobilität

1.C Biodiversität und Kreislaufwirtschaft

1.D Transformation zur Klimaneutralität

Komponente 2: Digitaler Aufbau

2.A Breitbandausbau

2.B Digitalisierung der Schulen

2.C Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

2.D Digitalisierung und Ökologisierung der Unternehmen

Komponente 3: Wissensbasierter Aufbau

3.A Forschung

3.B Umschulen und Weiterbilden

3.C Bildung

3.D Strategische Innovation

Komponente 4: Gerechter Aufbau

4.A Gesundheit

4.B Resiliente Gemeinden

4.C Kunst und Kultur

4.D Resilienz durch Reformen

Ökologischer Wandel

Dreh- und Angelpunkt des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans sind Maßnahmen zur Unterstützung des ökologischen Wandels. Die erste Komponente mit einem Volumen von 1,5 Mrd. EUR ist voll und ganz auf das Thema Nachhaltigkeit ausgerichtet, doch auch die drei anderen Komponenten des Plans enthalten klimarelevante Maßnahmen. Die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen für den ökologischen Wandel belaufen sich insgesamt auf 2 031 200 000 EUR, was 58,7 % der Gesamtmittelzuweisung Österreichs aus der Aufbau- und Resilienzfazilität entspricht.

Im Aufbau- und Resilienzplan werden im Rahmen der ersten Komponente 209 Mio. EUR für thermische Sanierungsmaßnahmen und die Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden bereitgestellt, und auch die Energiearmut soll mit diesen Maßnahmen bekämpft werden. Der Gebäudesektor (Wohn- und Geschäftsgebäude) verursachte im Jahr 2017 Treibhausgasemissionen im Umfang von 8,3 Mio. Tonnen CO2 (rund 10 % der Gesamtemissionen). Wenngleich die Treibhausgasemissionen von Gebäuden in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen sind, besteht in diesem Sektor nach wie vor großes Reduktionspotenzial. 20

Die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen ist für den Übergang Österreichs zur CO2-Neutralität und für die Einhaltung der Luftqualitätsnormen von entscheidender Bedeutung. Im Zeitraum von 1990 bis 2017 stiegen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen um fast 80 %. Investitionen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität, einschließlich in Eisenbahninfrastruktur, emissionsfreie Fahrzeuge und Ladestationen, stellen die zweitgrößte Subkomponente des Aufbau- und Resilienzplans dar (849 Mio. EUR).

Im Aufbau- und Resilienzplan werden signifikante Investitionen in den Schutz der Biodiversität und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft vorgeschlagen (350 Mio. EUR), die auf die Verbesserung, Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität, die Abfallvermeidung sowie die Förderung von Reparatur und Recycling abzielen. Mit den Investitionen soll auch die niedrige Recyclingquote bei Kunststoffverpackungen gesteigert werden. Die Investitionen werden zudem dabei helfen, Österreichs reiche Biodiversität und natürliche CO2-Senken zu schützen und damit einen Beitrag zu den Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 leisten. 

Der Aufbau- und Resilienzplan sieht im Rahmen der dritten Komponente Investitionen in die Dekarbonisierung der Industrie (100 Mio. EUR) und verstärkte Unterstützung für ein geplantes wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) für erneuerbaren Wasserstoff (125 Mio. EUR) vor. Österreich verfügt über eine starke Industriebasis, damit ist der Industriesektor (einschließlich der in das Emissionshandelssystem der EU eingebundenen Anlagen) der größte Verursacher von Emissionen in Österreich. Die Investitionen werden Emissionsminderungen sowie die Einführung fortschrittlicher Öko-Innovationen und des Kreislaufprinzips in energieintensiven Sektoren beschleunigen und gleichzeitig das Potenzial von Wasserstoff für den industriellen Wandel und den Übergang zur Elektromobilität stärken.

Die Energieeffizienz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die unter die erste Komponente fallen, werden durch die im Rahmen der zweiten Komponente vorgeschlagene Förderung ökologischer Investitionen in Unternehmen (504 Mio. EUR), einschließlich Investitionen in Gebäuderenovierungen aus Energiespargründen und in E-Mobilität, weiter ergänzt. Mit der vierten Komponente werden zudem die Nutzung erneuerbarer Energien, Ressourceneffizienz sowie die Klimaanpassung gefördert, und zwar über Mittel für Unternehmen aus dem Kultursektor (15 Mio. EUR), der stark unter der COVID-19-Krise gelitten hat. Die Komponente wird außerdem die Resilienz der Gemeinden durch thermische Sanierungen und energieeffiziente öffentliche Gebäude sowie durch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in Ortskernen stärken (50 Mio. EUR).

Alle Investitionsmaßnahmen tragen wirksam und auf ausgewogene Weise zum ökologischen Wandel in Österreich bei, und die im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Strukturreformen werden dafür sorgen, dass die dauerhafte Wirkung der Investitionen verstärkt wird. So gehen beispielsweise die Investitionen in thermische Sanierungen und die Energiewende mit einer Modernisierung der nationalen Förderregelungen für erneuerbare Energien und einem neuen Rechtsrahmen für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen einher. Durch den Mobilitätsmasterplan 2030 und eine Reform, die Anreize für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel setzt, werden die Investitionen in saubere Mobilität abgesichert. Die Investitionen in ein wirksameres Recycling werden von einer Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes begleitet. Eine neue Bodenschutzstrategie, mit der die intensive Landnutzung adressiert werden soll, wird den Schutz der Biodiversität flankieren. Und schließlich sollen ein neuer Rahmen für die Governance im Klimaschutzbereich und die geplante ökosoziale Steuerreform, die auf eine Senkung der jährlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 2,6 Mio. Tonnen abzielt, allen grünen Maßnahmen direkt oder indirekt zusätzlichen Schwung verleihen.

Digitaler Wandel

Der Aufbau- und Resilienzplan leistet einen Beitrag zu Österreichs digitalem Wandel. Ein wesentlicher Teil der Investitionen – 1,8 Mrd. EUR bzw. 52,8 % der Gesamtmittelausstattung Österreichs aus der Aufbau- und Resilienzfazilität – fließt in digitale Maßnahmen. Der größte Anteil der Investitionen in den digitalen Wandel (im Betrag von 1,3 Mrd. EUR) entfällt auf die zweite Komponente (Digitaler Aufbau), wenngleich auch in der dritten Komponente (Wissensbasierter Aufbau) und in der vierten Komponente (Gerechter Aufbau) wesentliche digitale Maßnahmen aufgeführt sind. Um eine langfristige Wirkung zu gewährleisten, werden die Investitionen durch Reformen verstärkt. Die geplanten Reformen und Investitionen fördern den digitalen Wandel in einer Vielzahl von Bereichen, darunter Konnektivität, öffentliche Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen, Privatsektor, Bildung, Forschung und Innovation, Gesundheit und Kultur.

Der Aufbau- und Resilienzplan wird dazu beitragen, die Konnektivität – und damit die grundlegende Infrastruktur für den digitalen Wandel – zu verbessern. Österreich schneidet bei der Einführung von 5G-Netzen zwar gut ab, liegt aber bei der Verfügbarkeit und Nutzung breitbandiger Festnetze mit sehr hohen Geschwindigkeiten unter dem EU-Durchschnitt. Mit der Investition in die Bereitstellung eines Gigabit-fähigen Breitbandnetzes, auf das der größte Ausgabenanteil des Digitalschwerpunkts im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans entfällt (891 Mio. EUR), soll dazu beigetragen werden, diese Herausforderung anzugehen. Flankiert wird die Investition von einer Reform, die den Breitbandausbau erleichtern soll, insbesondere dadurch, dass die Koordinierung zwischen allen Beteiligten gewährleistet wird, sowie durch Bürokratieabbau. Mit dieser Reform und der genannten Investition wird nicht nur dazu beigetragen, die Infrastruktur für den digitalen Wandel bereitzustellen, sondern auch für Chancengleichheit zwischen städtischen und ländlichen Gebieten gesorgt. Die Initiativen stehen im Einklang mit der Schlüsselmaßnahme „Beschleunigung der Gigabit-Anbindung in Europa“ der Mitteilung der Kommission zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 21 .

Der Aufbau- und Resilienzplan fördert den digitalen Wandel sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Mit den geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung wird darauf abgezielt, die Verwaltung auf Bundesebene effizienter und wirksamer zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen neue digitale Dienste bereitzustellen. Die Finanzierung der Projekte wird durch eine Reform ergänzt, mit der das Once-Only-Prinzip für Behördengänge umgesetzt werden soll, um den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen zu verringern. Darüber hinaus sind spezifische Investitionen vorgesehen, die die Unternehmensdigitalisierung erleichtern sollen. Insbesondere enthält der Aufbau- und Resilienzplan gezielte Investitionen, um KMU bei der Einführung digitaler Technologien zu unterstützen, da in diesem Zusammenhang ein Engpass für das Produktivitätswachstum festgestellt worden ist. Zudem ist im Aufbau- und Resilienzplan eine Investitionsprämie von 14 % für alle Unternehmen vorgesehen, die in bestimmte digitale Technologien investieren, insbesondere fortgeschrittene Technologien, die zur Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der Unternehmen beitragen werden.

Der Aufbau- und Resilienzplan konzentriert sich außerdem auf die Entwicklung des Humankapitals als Schlüsselfaktor für die digitale Wirtschaft. So sind im Plan eine Reform sowie Investitionen vorgesehen, um Schülerinnen und Schülern den Zugang zu digitaler Bildung und Ausrüstung zu ermöglichen und die Digitalisierung der Lehrmethoden in Schulen der Sekundarstufe I voranzubringen. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Herausforderungen zu adressieren, denen Österreich bei der Entwicklung digitaler Kompetenzen, der digitalen Inklusion und der Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Bildung und Chancengleichheit gegenübersteht. Zudem enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, um Erwachsenen die Umschulung und Weiterbildung zu erleichtern, wobei ein klarer Schwerpunkt auf der Entwicklung digitaler Grundkompetenzen und auf IT-Kompetenzen in bestimmten Berufsfeldern liegt.

Eine Reihe von Maßnahmen im Rahmen der dritten Komponente zielt auf die Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) im Digitalbereich ab. Das geplante IPCEI Mikroelektronik und Konnektivität soll insbesondere dabei helfen, künftige innovative Netzwerk- und Mikroelektroniktechnologien basierend auf kleineren Strukturen sowie eine Kombination von Funktionalitäten und Materialien zu entwickeln und auf diese Weise zur offenen strategischen Autonomie Europas von den globalen Lieferketten für Mikroelektronik beitragen. Darüber hinaus soll mit einer Reihe von Maßnahmen die Weiterentwicklung der Quantenforschung, der Lebenswissenschaften und der digitalen Infrastrukturen beflügelt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Forschung und Innovation zu fördern und Europa dabei zu unterstützen, Technologiesouveränität sicherzustellen.

Der Aufbau- und Resilienzplan wird auch zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und im Kulturbereich in Österreich beitragen. Die Entwicklung des elektronischen Mutter-Kind-Passes wird die gesundheitlichen Chancen für Schwangere und Stillende und ihre Kinder verbessern und den Zugang zu Gesundheitsdiensten fördern. Darüber hinaus unterstützt der Plan die Digitalisierung des Kulturerbes, damit dieses – u. a. zu Bildungszwecken – einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.

Insgesamt umfasst der österreichische Aufbau- und Resilienzplan eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen mit digitalem Bezug, die auf verschiedene Bereiche ausgerichtet sind, und der Beitrag der geplanten Investitionen zur Digitalisierung übersteigt den in der Verordnung festgelegten Mindestanteil.



Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Der dritten Säule (Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) wird im Plan umfassend Rechnung getragen. Alle Komponenten enthalten Elemente, die die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der österreichischen Wirtschaft stärken sollen.

Mit der ersten Komponente soll insbesondere nachhaltiges Wachstum gefördert werden. Die unter dieser Komponente aufgeführten Maßnahmen zielen darauf ab, die Umstellung auf nachhaltige Mobilität zu fördern und die Zahl emissionsfreier Fahrzeuge in Österreich zu erhöhen. Darüber hinaus werden die Maßnahmen den Übergang von einer linearen zu einer kreislauforientierten Wirtschaft unterstützen und dazu beitragen, die Transformation der Industrie zur Klimaneutralität voranzubringen. Sie werden langfristige Auswirkungen haben, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sichern und Arbeitsplätze schaffen.

In der zweiten Komponente ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die auf KMU ausgerichtet sind. Diese Maßnahmen werden die Digitalisierung der KMU fördern und den Investitionen in die Ökologisierung der Unternehmen zugutekommen. Damit werden die Grundlagen für strukturelle Veränderungen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft geschaffen und zukunftsorientierte Bereiche gestärkt.

Die dritte Komponente deckt Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation ab. Diese Maßnahmen werden das Wachstumspotenzial und das Unternehmertum stärken. Gleichzeitig werden die Investitionen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in wichtigen strategischen Bereichen verbessern und im Einklang mit der neuen Industriestrategie der Kommission Mehrwert auf europäischer Ebene schaffen.

Mit der vierten Komponente wird den Bedürfnissen von Unternehmen im Kunst- und Kultursektor Rechnung getragen. Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Resilienz des Kultursektors zu erhöhen, indem Innovationen sowie die Transformation zur Nachhaltigkeit unterstützt werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere ökologische und digitale Investitionen in zukunftsorientierte Bereiche, etwa in die Kreislaufwirtschaft, fördern.

Der österreichische Plan umfasst ein kohärentes Paket von Reformen und Investitionen, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf strategisch wichtige Bereiche wie Forschung und Innovation, stellen aber zugleich sicher, dass auch KMU und der Kultursektor nicht zurückgelassen werden.

Sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die vierte Säule ist im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan hinreichend abgedeckt, da der Plan eine starke soziale Dimension aufweist und ein Schwerpunkt auf Österreichs Regionen gelegt wird. Der soziale Zusammenhalt soll durch Bildungsmaßnahmen verbessert werden; diese sind entweder auf benachteiligte Gruppen oder auf den allgemeinen Aufholbedarf ausgerichtet, der infolge der Lerndefizite durch die COVID-19-Krise entstanden ist. Da das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen nach wie vor nicht voll ausgeschöpft wird, könnte die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehene quantitative und qualitative Verbesserung der Einrichtungen für frühkindliche Bildung und Betreuung dazu beitragen, den Vollzeitbeschäftigungsanteil der Frauen mit Betreuungs- und Pflegepflichten zu erhöhen. Durch die Einführung der „frühen Hilfen“ werden benachteiligte Frauen, Kinder und Familien weiter unterstützt. Der territoriale Zusammenhalt dürfte durch Maßnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung, Breitbandversorgung und nachhaltige Mobilität gestärkt werden. Vor dem Hintergrund des landesweit verbesserten Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung werden abgelegene Regionen zusätzlich davon profitieren, dass die Anzahl und Qualität der Zentren für die medizinische Primärversorgung erhöht werden. Die geplanten Reformen (Pensionssplitting, FrühstarterInnenbonus und ökosoziale Steuerreform) weisen ebenfalls in die richtige Richtung. Da nach wie vor Frauen tendenziell häufiger als Männer die Kindererziehung übernehmen, treten bei Frauen eher Unterbrechungen des Erwerbsverlaufs auf, was sich in geringeren Pensionsansprüchen niederschlägt. Das Pensionssplitting wird somit dazu beitragen, das Pensionsgefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern, indem Pensionsgutschriften, die während der Erwerbstätigkeit des Elternteils gesammelt wurden, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung gewidmet hat, auf den anderen Elternteil übertragen werden können. Die Einführung des FrühstarterInnenbonus (anstelle der Hacklerregelung – vorzeitiger Pensionsantritt in bestimmten Berufen, die hauptsächlich von Männern ausgeübt werden) wird ebenfalls zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Pensionsgefälles beitragen.

Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz

Die fünfte Säule, in deren Mittelpunkt das Thema Resilienz steht, wird im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan hinreichend abgedeckt. Die durch die COVID-19-Pandemie verursachte Krise hat die Zusammenhänge verdeutlicht, die zwischen Gesundheitssystemen und Wirtschaft bestehen. Die Stärkung des österreichischen Gesundheitssystems und eine intensivere Fokussierung auf die medizinische Primärversorgung (Subkomponente 4.A) dürften einen wesentlichen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur damit zusammenhängenden Schaffung von Arbeitsplätzen leisten. Ein stärkeres und resilienteres Gesundheitssystem könnte außerdem die steigende Nachfrage im Gesundheitswesen besser absorbieren. Eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung insgesamt bewirkt außerdem Produktivitätssteigerungen in der Erwerbsbevölkerung, verringert fehlzeitenbedingte Verluste und ermöglicht, dass sozioökonomische Tätigkeiten ohne größere Einschränkungen ausgeübt werden können. Die soziale und institutionelle Resilienz wird durch die geplanten Pensionsreformen verbessert, da die Reformen zumindest in gewissem Maße den Anstieg der Pensionsausgaben dämpfen und weiter zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Pensionsgefälles beitragen werden. Insgesamt wird das System mittelfristig durch die beiden Pensionsreformen (4.D.2 und 4.D.3) etwas nachhaltiger gestaltet.

Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche

Der sechsten Säule wird im österreichischen Plan mit einer ausgewogenen Mischung aus Reformen und Investitionen im Rahmen von drei Komponenten angemessen Rechnung getragen. Die geplanten Investitionen, die von Reformen zur Verbesserung des Bildungszugangs flankiert werden, sollen dafür sorgen, dass Mittel in das Bildungssystem fließen. Ziel einer Reihe von Maßnahmen im Rahmen der dritten Komponente ist es, die Kapazitäten für die Elementarpädagogik auszubauen und bei den Bildungsergebnissen, die stark von der sozioökonomischen Herkunft bzw. davon beeinflusst werden, ob Schülerinnen und Schüler einen Migrationshintergrund haben, weiter Ungleichheiten abzubauen.

Es wird von zentraler Bedeutung sein, die infolge der COVID-19-bedingten Fernunterrichtsphasen gewachsenen Lernrückstände zu kompensieren, um sicherzustellen, dass niemand zurückgelassen wird. Dies spiegelt sich in den Maßnahmen wider, die Österreich vorgeschlagen hat, um Schülerinnen und Schüler mit Förderstunden zu unterstützen, damit sie ihre Abschlüsse und andere abschließende Prüfungen absolvieren können. Darüber hinaus wird Schülerinnen und Schüler IT-Ausrüstung bereitgestellt, um zu gewährleisten, dass finanziell schwache Schülerinnen und Schüler beim Erwerb digitaler Kompetenzen nicht benachteiligt werden. Während der COVID-19-Pandemie wurde deutlich, wie wichtig es ist, dass Schulen sowie Schülerinnen und Schüler digital gut ausgerüstet sind und eine IT-Infrastruktur vorhanden ist. Die Maßnahmen im Rahmen der zweiten Komponente werden den Zugang zu digitalen Grundkompetenzen in der Sekundarstufe I gewährleisten und stellen darauf ab, gleiche Ausgangsbedingungen für Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

Mit Maßnahmen der dritten Komponente wird die Ausbildung der nächsten Generation in zukunftsorientierten Sektoren gefördert. Die Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen im Rahmen dieser Komponente dienen dazu, die Kompetenzen von Arbeitslosen und Geringqualifizierten zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt. Dies wird die Chancen benachteiligter Gruppen und deren allgemeine Beschäftigungsaussichten erhöhen. Die europäische Säule sozialer Rechte wird im Plan wirksam durch Maßnahmen berücksichtigt, die darauf abstellen, die Arbeitsmarktergebnisse für Geringqualifizierte zu verbessern.

Die im Plan enthaltenen Maßnahmen der vierten Komponente werden außerdem das Wohlergehen Schwangerer fördern. Mit der Einführung des elektronischen Mutter-Kind-Passes werden Screening-Programme gefördert, und es wird eine wirksame elektronische Plattform eingerichtet, um die Früherkennung von gesundheitlichen Risikofaktoren und Erkrankungen während der Schwangerschaft zu verbessern. Darüber hinaus werden benachteiligte Schwangere durch ein umfassendes Paket früher Hilfen unterstützt. Diese Maßnahmen sorgen auch dafür, dass sich die gesundheitlichen Chancen von Kindern verbessern.

Insgesamt deckt der Plan alle sechs Säulen ab, wobei der grünen und der digitalen Dimension Vorrang eingeräumt wird. Die starke Fokussierung auf die grüne Säule wird von der Zielsetzung vorangetrieben, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, ohne dass dabei die Wettbewerbsfähigkeit oder das Wirtschaftswachstum beeinträchtigt werden. Die unter diese Säule fallenden Maßnahmen werden den ökologischen Wandel der österreichischen Wirtschaft unterstützen und langfristige Auswirkungen haben und zielen auf eine erhebliche Senkung der CO2-Emissionen ab. Mit dem Schwerpunkt auf der digitalen Säule wird der Bedeutung digitaler Kompetenzen und der Digitalisierung in allen Wirtschaftsbereichen Rechnung getragen. Die Maßnahmen werden den Weg für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ebnen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen, indem diese für das digitale Zeitalter gerüstet werden und außerdem für den Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in strategisch wichtigen Bereichen gesorgt wird. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten in Österreich deutet der Fokus auf den ersten beiden Säulen darauf hin, dass mit dem Plan ein zukunftsorientierter Ansatz verfolgt wird, der eine maßgeschneiderte Antwort auf länderspezifische Herausforderungen darstellt. Darüber hinaus steht der Plan im Einklang mit den Prioritäten der Fazilität. Auch die dritte Säule wird gut vom Plan abgedeckt, und die Maßnahmen werden intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Österreichs stärken. Was die vierte Säule betrifft, so werden die Maßnahmen den sozialen und territorialen Zusammenhalt verbessern, da der Plan eine starke soziale Dimension aufweist und sich auf die österreichischen Regionen konzentriert. Aspekte, die ländliche Gebiete betreffen, werden in gewissem Umfang direkt erwähnt, aber auch eher implizit berücksichtigt. Der fünften Säule wird mit einem kohärenten Bündel von Maßnahmen Rechnung getragen, die die Resilienz des Gesundheitssystems stärken und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger fördern sollen. Mit Blick auf die sechste Säule sind im Plan spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungssystems enthalten.

Unter Berücksichtigung aller von Österreich geplanten Reformen und Investitionen stellt der Aufbau- und Resilienzplan des Landes in weiten Teilen eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen und der Mittelzuweisung Österreichs Rechnung getragen wird. Nach dem in Abschnitt 2.1 des Anhangs V der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität aufgeführten Bewertungskriterium würde dies eine Einstufung in die Kategorie A rechtfertigen.

4.2 Verknüpfung mit den länderspezifischen Empfehlungen und dem Europäischen Semester

Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan soll wesentliche Herausforderungen adressieren, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden. Die vorgeschlagenen Reformen und Investitionen sind eine ehrgeizige Antwort auf eine Vielzahl von Herausforderungen, denen die österreichische Wirtschaft gegenübersteht. Der Plan umfasst wichtige Schritte für eine ökosoziale Steuerreform, einschließlich eines Zielwerts für die Verringerung der CO2-Emissionen, sowie Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen im Pensionssystem und auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere für Langzeitarbeitslose. Der Plan enthält mehrere Reform- und Investitionsmaßnahmen, die den ökologischen und digitalen Übergang voranbringen und für Verbesserungen in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Gesundheit und Langzeitpflege, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie im Bildungsbereich sorgen. Darüber hinaus sind in dem Plan auch wichtige Reformen aufgeführt, die den Zugang zu Finanzmitteln und das Unternehmensumfeld verbessern.



Tabelle 4.2: Bestandsaufnahme: Herausforderungen des Landes, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2019-2020 und im Rahmen der Komponenten des Aufbau- und Resilienzplans Österreichs ermittelt wurden

Heraus-forderungen des Landes

Sub-komponente

1A

1B

1C

1D

2A

2B

2C

2D

3A

3B

3C

3D

4A

4B

4C

4D

CSR 2019-2020

Umfassende Steuerreformen

2019. 2 (1)

2020. 4

Arbeitslosig-keit und Erwerbs-beteiligung von Frauen

2019. 2 (2, 3)

FuE-Investitionen für Innovation

2019. 3 (1)

2020. 3 (5)

Verringerung der Belastung der Unternehmen durch Bürokratie und Regularien

2019. 3 (5)

2020. 3 (2)

Resilienz des Gesundheits-systems

2020. 1 (2)

Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen (Gesundheit, Pensionen, Langzeitpflege)

2019. 1 (1, 2, 3)

Digitaler Wandel

2019. 3 (2)

2020. 3 (5)

2020. 2 (2)

Treibhausgasemissionen und Klima-neutralität

2019. 3 (3)

2020. 3 (6, 7)

Bildungs-system

2019. 2 (3)

2020. 2 (1, 2)

Fiskal-föderalismus

2019. 1 (4)

Legende: ● die Investitionen und Reformen der Komponente tragen signifikant dazu bei, die Herausforderung anzugehen ○ die Komponente trägt teilweise dazu bei, die Herausforderungen anzugehen

Der Plan sieht wesentliche Maßnahmen vor, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der haushaltspolitischen Steuerung und dem haushaltspolitischen Rahmen anzugehen (länderspezifische Empfehlung 1 aus dem Jahr 2019). Österreich wird seit mehreren Jahren empfohlen, die Finanzbeziehungen und Zuständigkeiten der verschiedenen staatlichen Ebenen zu vereinfachen und zu rationalisieren und die Finanzierungs- und Ausgabenverantwortlichkeiten anzugleichen. Der Plan enthält einen Vorschlag für einen Spending Review mit Fokus „Grüner Wandel“ und „Digitaler Wandel“ (4.D.1) sowie einen Vorschlag für gesetzliche Grundlagen und Governance im Bereich Klimaschutz (4.D.4). All dies sind wichtige Elemente, um die länderspezifische Empfehlung umzusetzen, doch stellen sie noch keine umfassende Reform dar. Dies wird im Plan anerkannt, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine umfassendere Reform des Finanzausgleichs aufgrund der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie aufgeschoben wurde.

Mit dem Plan dürften einige der Herausforderungen im Pensionssystem angegangen werden (länderspezifische Empfehlung 1 aus dem Jahr 2019). Der projizierte Anstieg der alterungsbedingten Staatsausgaben stellt ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Österreichs dar, was die aktualisierten Projektionen des in Kürze erscheinenden Berichts über die demografische Alterung 2021 bestätigen. Der Plan enthält vier Maßnahmen im Pensionsbereich: i) Einführung des FrühstarterInnenbonus, 4.D.2); ii) Abschaffung des abschlagfreien vorzeitigen Pensionsantritts nach 45 Beitragsjahren (Hacklerregelung) (4.D.2); iii) Verschiebung der ersten Pensionserhöhung (Aliquotierung, 4.D.2) und iv) Pensionssplitting (4.D.3). Während das Pensionssplitting weitgehend haushaltsneutral sein dürfte, führen die anderen drei Maßnahmen zu jährlichen Ausgabeneinsparungen. Damit tragen sie zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen des Pensionssystems bei, lösen das Problem jedoch nicht vollständig. Mit dem Pensionssplitting soll das geschlechtsspezifische Pensionsgefälle, eine seit Langem anerkannte Herausforderung Österreichs, verringert werden.

Mit dem Plan dürfte dazu beigetragen werden, einige der im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege ermittelten Herausforderungen anzugehen (länderspezifische Empfehlung 1 aus den Jahren 2019 und 2020). Die Projektionen für die österreichischen öffentlichen Gesundheitsausgaben deuten auf ein Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hin. Angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung steht zu erwarten, dass der BIP-Anteil der Ausgaben der öffentlichen Hand für die Langzeitpflege stetig steigen wird. Darüber hinaus besteht im Langzeitpflegesystem Personalmangel, was während der COVID-19-Pandemie noch deutlicher spürbar und offensichtlicher wurde. Das österreichische Gesundheitssystem könnte effizienter gestaltet werden, indem bei Erkrankungen, die nicht unbedingt in Krankenhäusern behandelt werden müssen, Zuständigkeiten auf Primärversorgungszentren verlagert werden. Die Notwendigkeit, diese Zentren umfassender zu nutzen, trat auch in der aktuellen Krise klar zutage, als die Nachfrage nach einer leicht zugänglichen Primärversorgung weiter anstieg. Um diesen Bedenken Rechnung zu tragen, enthält der österreichische Aufbau- und Resilienzplan eine Reform, in deren Rahmen Projekte für die Primärversorgung (4.A.1) und die Gründung von Primärversorgungszentren (4.A.2) gefördert werden. Ergänzend dazu konzentrieren sich zwei weitere Maßnahmen auf die Prävention potenzieller Gesundheitsprobleme am Lebensanfang („Entwicklung der elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform inkl. der Schnittstellen zu den Frühe-Hilfen-Netzwerken“, 4.A.3, und „Nationaler Roll-out der „Frühen Hilfen“ für sozial benachteiligte Schwangere, ihre Kleinkinder und Familien“, 4.A.4). Mit der vorgeschlagenen Reform der Langzeitpflege und der Investition in ein Pilotprojekt für „Community Nursing“ (gemeindenahe Pflege) werden strukturelle Herausforderungen des österreichischen Langzeitpflegesystems angegangen.

Es wird erwartet, dass mit dem Plan einige Herausforderungen im Zusammenhang mit der Empfehlung angegangen werden, den Steuermix effizienter und einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum zuträglicher zu gestalten (länderspezifische Empfehlung 4 aus dem Jahr 2020, länderspezifische Empfehlungen 2 aus dem Jahr 2019). Österreich verfügt über erheblichen Spielraum für eine umfassende Steuerreform zur Förderung von Fairness, inklusivem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit. Der im Aufbau- und Resilienzplan Österreichs enthaltene Vorschlag für eine ökosoziale Steuerreform (4.D.5) hat das Potenzial, eine Schlüsselreform für den ökologischen Wandel und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu werden. Darüber hinaus ist er ein wichtiges Instrument zur Erreichung der EU- und der nationalen Klimaziele mit einem spezifischen Ziel für die Verringerung der CO2-Emissionen. Die ökosoziale Steuerreform wird die bereits umgesetzte rückwirkende Senkung des Einkommensteuertarifs ergänzen und sie wird von angemessenen Ausgleichsmaßnahmen für Privathaushalte und Unternehmen flankiert. Darüber hinaus soll auch mit der Green Finance Agenda (4.D.6) und dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (1.D.1) auf die im Kontext dieser länderspezifischen Empfehlungen festgestellten Herausforderungen eingegangen werden.

Mit einem im Plan vorgesehenen Paket gezielter Maßnahmen sollen die Grundkompetenzen benachteiligter Gruppen verbessert und die Arbeitsmarktergebnisse der Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen gesteigert werden (länderspezifische Empfehlung 2 aus dem Jahr 2019). In den vergangenen Jahren wurde Österreich aufgefordert, die Qualifizierungsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen, darunter Geringqualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund, zu verstärken. Infolge der Pandemie ist die Arbeitslosigkeit in Österreich signifikant gestiegen; die Arbeitslosenquote kletterte 2020 um 0,9 Prozentpunkte nach oben und lag bei 5,4 %. Die Arbeitsmarktergebnisse gering qualifizierter Arbeitskräfte fallen in der Regel aufgrund unzureichender Qualifikationen schwächer aus, und die Betroffenen zeigen zudem geringe Bereitschaft, an Umschulungsmaßnahmen teilzunehmen. Mit der geplanten Reform (Bildungsbonus, 3.B.1) und den Maßnahmen zur Weiterbildung und Umschulung (3.B.2) werden die in den länderspezifischen Empfehlungen beschriebenen Herausforderungen angegangen. Die geplante zentrale Anlaufstelle („One-Stop-Shop“) für Langzeitarbeitslose, für die verschiedene Vermittlungshindernisse und Hürden bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt bestehen (4.D.10), ist für Geringqualifizierte von besonderer Bedeutung und mildert die negativen Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt.

Der Plan umfasst mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und zum Abbau regulierungsbedingter Hürden (CSR 3 von 2019 und 2020). Die Analyse im Rahmen des Europäischen Semesters hat gezeigt, dass der hohe Bürokratieaufwand in Österreich Investitionen bremst, insbesondere bei KMU und im Dienstleistungssektor. Bestimmte freiberufliche Dienstleistungen, wie die Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern, Architekten, Ingenieuren und Immobilienmaklern, und der Einzelhandel sind stark reglementiert. Damit wird der Markteintritt effektiv behindert. Darüber hinaus erschweren die geringe Größe und die Volatilität des Marktes für Beteiligungskapital (insbesondere Risikokapital) die Expansion innovativer, wachstumsorientierter Unternehmen. Die Umsetzung der Once-Only-Novelle (2.C.1) dürfte die Unternehmen von Bürokratie entlasten und die durch inkompatible IT-Systeme verursachten Befolgungskosten senken. Der Plan beinhaltet neue Optionen für die Eigenkapitalfinanzierung und einen Reformvorschlag zur Eigenkapitalstärkung (4.D.9). Darüber hinaus sieht der Plan eine Reform zur Etablierung einer neuen Rechtsform vor („Austrian Limited“, 4.D.8). Diese neue Rechtsform soll auf die Bedürfnisse von Start-ups und innovativen KMU sowie den Bereich des Social Entrepreneurships zugeschnitten sein. Darüber hinaus enthält der Plan drei Reformvorschläge zur Liberalisierung von gewerberechtlichen Rahmenbedingungen (4.D.11).

Eine erhebliche Anzahl der vorgeschlagenen Reformen und Investitionen zielt auf den ökologischen Wandel und die Verringerung der Treibhausgasemissionen ab (CSR 3 von 2019 und 2020). Der Plan sieht eine Kombination aus Reform- und Investitionsmaßnahmen vor, um die Herausforderungen bei Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und der Verringerung der THG-Emissionen anzugehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) und unterstützen den ökologischen Wandel. Im Einklang mit den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität legt der dem Verkehr gewidmete Teil des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans den Schwerpunkt auf den emissionsfreien Straßenverkehr (1.B.3, 1.B.4), das TEN-V-Schienennetz (1.B.5) und den multimodalen Personenverkehr (1.B.1, 1.B.2). Außerdem enthält der Plan weitere Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt (1.C.2), für einen schnelleren Übergang zur Kreislaufwirtschaft (1.C) und zur Förderung von Reparaturen (1.C.5) sowie zur Abfallvermeidung, -sammlung und -sortierung (1.C.1, 1.C.3, 1.C.4). Darüber hinaus umfasst der Plan eine Reform zum Ausbau der österreichischen Kapazitäten für die Erzeugung erneuerbarer Energien (1.D.1) sowie eine Investition zur stärkeren Förderung einer effizienten Energienutzung und -erzeugung in der Industrie (1.D.2).

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan werden die Herausforderungen des digitalen Wandels ambitioniert angegangen (CSR 3 von 2019 und 2020). Österreich weist bei den Netzen mit sehr hoher Kapazität, insbesondere in ländlichen Gebieten, eine geringe Versorgungsbreite auf und liegt bei der Nutzung digitaler Technologien durch Unternehmen unter dem EU-Durchschnitt. Die Förderung der Digitalisierung kann kurzfristig Arbeitsplätze schaffen und zusammen mit der Digitalisierung der Unternehmen für eine höhere Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sorgen. Der Plan enthält Investitionsmaßnahmen für eine bessere Breitbandversorgung und zum Ausbau des Gigabit-Netzes (2.A), insbesondere um den Graben zwischen Stadt und Land zu schließen und die Wettbewerbsfähigkeit ganz Österreichs sicherzustellen. Darüber hinaus beinhaltet der Plan Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen (insbesondere KMU) (2.D.1, 2.D.2), die Digitalisierung des Kulturerbes (4.C.2, 4.C.4) und die Bereitstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler (2.B.2), was durch verschiedene Reformen flankiert wird, insbesondere durch die Once-Only-Novelle (2.C.1) und die Etablierung der Plattform Internetinfrastruktur Austria (2.A.1). 

Der Plan sieht bedeutende Reformen und Investitionen vor, um die Bildungsergebnisse zu verbessern und die frühkindliche Bildung und Erziehung auszubauen (CSR 2 von 2019 und 2020). Die schwachen Bildungsergebnisse von Kindern aus benachteiligenden sozioökonomischen Verhältnissen oder mit Migrationshintergrund werden im Rahmen des Europäischen Semesters seit Jahren als Herausforderung genannt. Das Risiko, im Bildungssystem zurückzufallen, könnte sich während der COVID-19-Krise durch die längeren Phasen des Fernunterrichts noch verschärft haben. Ein besserer Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und deren qualitative Verbesserung werden als wichtige Bausteine angesehen, um Kindern aus benachteiligenden sozioökonomischen Verhältnissen bessere Bildungsabschlüsse zu ermöglichen. Die im österreichischen Plan enthaltenen Maßnahmen zielen darauf ab, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu verbessern, indem die frühkindliche Bildung und Erziehung, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, ausgebaut wird (3.C.3). Pandemiebedingte Lerndefizite sollen durch zusätzliche Förderstunden für Schülerinnen und Schüler ausgeglichen werden können (3.C.2). Die beiden Investitionen werden mit einer Reform verknüpft, die den Zugang zu Bildung verbessern soll (3.C.1). All diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Bildungszugang und die Bildungsergebnisse benachteiligter Gruppen zu verbessern, was 2019 und 2020 als Herausforderung genannt wurde. Die COVID19-Krise hat erneut die Notwendigkeit bestätigt, Lehrkräfte mit digitalen Kompetenzen auszustatten und hybride Formen des Lernens auf System-, Schul- und Klassenebene sowie Digitalisierungspläne auf Schulebene zu entwickeln. Der Plan umfasst ein Investitionsprogramm zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (2.B.2) und eine Reform für einen fairen und gleichen Zugang aller Schülerinnen und Schüler zu digitalen Grundkompetenzen, unter anderem durch zwei neue Plattformen, die Verwaltung, Kommunikation und Lernen erleichtern sollen (2.B.1). Diese Maßnahmen gehen die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen an, unterstützen die Prioritäten Österreichs im Bereich digitale Bildung und digitale Kompetenzen und können einen gleichen Zugang zu digitaler Bildung fördern. 

Der Plan sieht ehrgeizige Förderanstrengungen für Forschung und Innovation vor, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs zu stärken (CSR 3 von 2019 und 2020). Die FuE-Intensität Österreichs gehört in der EU zu den höchsten, doch liegt das Land bei den Innovationsergebnissen – d. h. wenn es darum geht, die FuE-Anstrengungen Österreichs in modernste Innovation umzumünzen – hinter den Innovationsführern zurück. Der Plan umfasst eine Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie, mit der die Kernpunkte der Analyse aus dem Europäischen Semester 2020 adressiert werden. Dieser Strategie entsprechend betreffen die bedeutendsten Forschungsinvestitionen die Bereiche Quantenwissenschaft (3.A.2), Präzisionsmedizin (3.A.3) und digitale Forschungsinfrastrukturen (3.A.4). Darüber hinaus umfasst der Plan zwei geplante IPCEI (3.D.1 Mikroelektronik und 3.D.2 Wasserstoff). Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen die Schwächen des österreichischen FuE-Systems an und tragen dazu bei, dass sich FuE-Anstrengungen in Innovationsergebnissen niederschlagen, beispielsweise durch eine Exzellenzinitiative für eine wettbewerbsfähige Grundlagenforschung.

Der österreichische Plan hat den Anspruch, einen wesentlichen Teil der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen anzugehen. Die im österreichischen Plan enthaltenen Reformen und Investitionen entsprechen den Herausforderungen, die Österreich im Rahmen des Europäischen Semesters in den letzten Jahren aufgezeigt wurden. Der österreichische Plan adressiert sämtliche Herausforderungen, auf die das Land in den länderspezifischen Empfehlungen von 2019 und 2020 aufmerksam gemacht wurde, jedoch nicht alle gleichermaßen. So könnten in den kommenden Jahren zusätzliche Reformen erforderlich werden, um das seit Langem bestehende Problem der Tragfähigkeit des öffentlichen Gesundheits-, Langzeitpflege- und Pensionssystems zu lösen, das bislang nicht adressiert wurde. Auch eine Reform des finanzpolitischen Rahmens wurde zurückgestellt. Auf mittlere Sicht, wenn die Folgen der Krise abzusehen sind, könnten weitere Maßnahmen zur Unterstützung und Verbesserung der Bildungsergebnisse von Studierenden aus benachteiligenden Verhältnissen und zur Sicherung ihrer Erwerbsbeteiligung durch zusätzliche Arbeitsmarktmaßnahmen erforderlich werden. Eine weitere Entlastung der Unternehmen von Bürokratie und Regularien sowie Maßnahmen zur Ausweitung der Geschäftsmöglichkeiten wären nötig, insbesondere was den Einzelhandel und die gewerberechtlichen Beschränkungen angeht, damit die betreffenden Sektoren ihr volles Potenzial als Wachstumsfaktoren der österreichischen Wirtschaft entfalten können. Den allgemeinen Prioritäten der Aufbau- und Resilienzfazilität entsprechend richtet der Plan den Fokus auf Reformen und Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel, wo Österreich ebenfalls vor besonderen Herausforderungen steht, namentlich wenn es darum geht, die Klimaziele zu erreichen und die Wirtschaft durch Digitalisierung wettbewerbsfähiger zu machen. Darüber hinaus stellen die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionen eine sinnvolle Ergänzung zu den im nationalen Reformprogramm genannten Regierungsprioritäten dar.

Alles in allem werden die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen Österreichs mit den Komponenten des Plans umfassend angegangen. Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen tragen zur Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Produktivität bei. Die Reform- und Investitionsmaßnahmen dürften langfristige strukturelle Veränderungen in bestimmten Bereichen erleichtern und die Wirtschaft für künftige Herausforderungen wappnen. Die starke Fokussierung auf den ökologischen Wandel, insbesondere auch die Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien, sowie der Schub für nachhaltige Mobilität und die Kreislaufwirtschaft können dazu beitragen, dass das Wachstum langfristig nachhaltiger und das Klimaziel erreicht wird, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit leidet. Der starke Fokus auf Digitalisierung sowie Innovation und Forschung dürfte die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs steigern. Der umfassende Vorschlag für eine ökosoziale Steuerreform ist ein signifikanter Beitrag zu einem Steuermix, der ein integratives und nachhaltiges Wachstum fördert. Die Kompetenzen insbesondere von Geringqualifizierten zu verbessern und sich auf die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen zu konzentrieren, wird helfen, die sozialen Herausforderungen zu meistern. Die Maßnahmen im Bildungsbereich werden Schülerinnen und Schülern aus benachteiligenden sozioökonomischen Verhältnissen bessere Bildungsergebnisse ermöglichen. Die Maßnahmen im Pensionssystem sind ein erster Schritt, um strukturelle Herausforderungen zu bewältigen. Mit den Maßnahmen im Gesundheits- und Langzeitpflegebereich werden insbesondere Herausforderungen im Zusammenhang mit der Organisation und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Sektor angegangen. Mit den Spending-Reviews und dem Green-Budgeting werden einige Herausforderungen beim finanzpolitischen Steuerungsrahmen angegangen, während die Gesamtreform des finanzpolitischen Rahmens wegen der COVID-19-Krise zurückgestellt wurde.

In Anbetracht der geplanten Reformen und Investitionen ist zu erwarten, dass der österreichische Aufbau- und Resilienzplan dazu beitragen wird, alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen oder in anderen einschlägigen, von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen Dokumenten ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen; der Aufbau- und Resilienzplan stellt außerdem eine angemessene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Österreichs dar. Nach dem Bewertungskriterium 2.2 in Anhang V der RRF-Verordnung ergibt sich damit die Einstufung A.

4.3 Wachstumspotenzial, Schaffung von Arbeitsplätzen, wirtschaftliche, institutionelle und soziale Resilienz, europäische Säule sozialer Rechte, Abmilderung der Krisenauswirkungen, sozialer und territorialer Zusammenhalt und Konvergenz

Förderung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen

Die im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen und Investitionen helfen das Wirtschaftswachstum zu steigern, tragen zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und mildern die Auswirkungen der COVID-19-Krise ab. Die im Plan enthaltenen Reform- und Investitionsmaßnahmen fördern das Wirtschaftswachstum und den wirtschaftlichen Zusammenhalt auf inklusive Weise, zumal der Plan zuvor ermittelte Herausforderungen und Hemmnisse für das Wachstumspotenzial Österreichs angeht (vgl. Abschnitt 4.2). Der Plan umfasst insbesondere ein umfassendes Reform- und Investitionspaket für den ökologischen und digitalen Wandel sowie umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Innovations-, Forschungs- und Technologieleistung Österreichs. Mit diesem klaren Fokus auf der zweifachen Transformation und der Produktivität Österreichs wird der Plan positiv zum künftigen Wachstumspotenzial und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Ein weiterer Schwerpunkt des Plans ist die Förderung von Humankapital durch gezielte aktive Arbeitsmarkt- und Bildungsmaßnahmen, was von besonderer Relevanz ist, um die Auswirkungen der COVID-19-Krise abzufedern. Weitere Maßnahmen des Plans adressieren Schwachstellen im unternehmerischen Umfeld Österreichs und schaffen bessere Rahmenbedingungen für Start-ups.

Die Reformen und Investitionen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie für Forschung und Innovation werden zum österreichischen Wachstumspotenzial beitragen. Die Maßnahmen für den ökologischen Wandel, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien (1.A, 4.B.3) und die Förderung der Kreislaufwirtschaft (2.C), sowie die umfangreichen Investitionen in grüne Mobilität (1.B) dürften einen positiven Beitrag zu einem nachhaltigen und integrativen Wachstum leisten. Außerdem helfen sie, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen und in der Europäischen Union bis 2050 Klimaneutralität herzustellen. Dies wird auch dazu beitragen, die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels zu senken, wobei insbesondere die „grünen“ Investitionen einen positiven Beitrag zu den Wachstumsaussichten der österreichischen Wirtschaft leisten und Arbeitsplätze sichern werden. Investitionen und Reformen, um die Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft voranzutreiben, machen einen beachtlichen Anteil des österreichischen Plans aus. Die COVID-19-Krise und die damit einhergehenden Einschränkungen haben deutlich gemacht, dass eine stärkere Digitalisierung notwendig ist, um Kundenkontakte zu halten und am Markt präsent zu bleiben. Deshalb werden insbesondere die Investitionen in den Breitbandausbau (2.A) und die gezielte Förderung der Digitalisierung von KMU (2.D.1, 2.D.3) positiv zum Wachstumspotenzial beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft stärken. Der Plan fördert private Investitionen durch die Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Wandel und durch die Investitionsprämie (2.D.2, 2.D.3), mit der private Investitionen in unsicheren Zeiten unterstützt werden sollen. Über die Ausweitung und Modernisierung des Kapitalstocks dürfte der Plan also eine dauerhafte Wirkung auf das Produktionspotenzial und die Arbeitsproduktivität entfalten. Der Plan umfasst auch gezielte Maßnahmen, damit sich die Forschungsinvestitionen künftig besser in Innovationsergebnissen niederschlagen (3.A), was als Herausforderung für die österreichische Wirtschaft ermittelt wurde. Zudem dürften auch die Investitionen in die Digitalisierung der Schulen (2.B) und der öffentlichen Verwaltung (2.C) positiv zum Wachstumspotenzial Österreichs beitragen.

Ein erheblicher Teil der im Plan vorgesehenen Maßnahmen zielt darauf ab, die Kompetenzen der Erwerbsbevölkerung auszubauen, die Bildungsergebnisse zu verbessern und die nachteiligen Auswirkungen der Krise abzumildern. Das umfassende Weiterbildungs- und Umschulungspaket richtet sich an Geringqualifizierte und arbeitsmarktferne Gruppen. Dieses zentrale Element der aktiven Arbeitsmarktpolitik trägt dazu bei, die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Wiedereingliederung und das künftige Lohneinkommen der Teilnehmenden zu erhöhen. Die geplante Einrichtung eines One-Stop-Shops für Langzeitarbeitslose (4.D.10) mit mehrfachen Vermittlungs- und Inklusionshemmnissen wird die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt maßgeschneidert und bedarfsgerecht unterstützen. Das Bildungspaket, namentlich das Förderstundenpaket (3.C.2), trägt dazu bei, dass Lernrückstände, die durch die längeren Fernunterrichtsphasen während der Pandemie entstanden sind, aufgeholt werden können und kommt insbesondere benachteiligten Schülerinnen und Schülern zugute. Außerdem soll durch Investitionen in den Ausbau der Elementarpädagogik (3.C.3) frühzeitig gegen potenzielle Ungleichheiten im Bildungssystem angegangen werden. Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, Humankapital zu fördern und die richtigen Fachkräfte für den Arbeitsmarkt hervorzubringen, das Wachstumspotenzial zu steigern und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Darüber hinaus federn diese Maßnahmen mögliche nachteilige Auswirkungen der Krise ab.

Indem die Rahmenbedingungen für Unternehmen und die Bedingungen für Unternehmensgründungen verbessert werden, bessern sich auch die Rahmenbedingungen für das Potenzialwachstum. Der österreichische Plan enthält verschiedene Reformvorschläge, die Schwachstellen im unternehmerischen Umfeld (4.D.11) und bei den Rahmenbedingungen für Start-ups (4.D.8) beheben sollen. Das Gesetzesvorhaben für „Once Only“ (2.C.1) soll den Bürokratieaufwand verringern, die durch inkompatible IT-Systeme verursachten Befolgungskosten senken und zu Investitionen anregen, insbesondere im KMU-Sektor, namentlich auch im Dienstleistungsbereich. Das Gründerpaket (4.D.8) wird die Unternehmensgründung in Österreich noch stärker fördern und erleichtern. Durch die Liberalisierung von gewerberechtlichen Rahmenbedingungen werden einige Hürden für den Betrieb bestimmter Gewerbe beseitigt.

Insgesamt wird mit einem positiven Wachstumseffekt dieser Maßnahmen gerechnet, und die öffentlichen Investitionen werden ein höheres Niveau erreichen als vor der COVID-19-Pandemie. Die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Aufbau- und Resilienzplans geht davon aus, dass sich die aus dem Plan finanzierten Investitionen im Zeitraum 2020 bis 2026 auf 4,5 Mrd. EUR belaufen werden, was 0,17 % des BIP jährlich entspricht (gemessen am BIP von 2020). Nach Schätzungen der österreichischen Behörden heben die Maßnahmen das BIP im Vergleich zu einem politikneutralen Basisszenario bis 2025 um 0,91 % an. Der Arbeitsmarkt dürfte ebenfalls profitieren, und der Haushaltssaldo dürfte sich bis 2025 gegenüber dem politikneutralen Basisszenario um 0,34 Prozentpunkte verbessern. Insgesamt wird das Wirtschaftswachstum umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester. Angesichts der Größenordnung der im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans geleisteten Unterstützung scheint die Schätzung der wirtschaftlichen Effekte plausibel. Die Angaben im Plan zeigen, dass es sich bei den im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Investitionen nur zum Teil um Bruttoanlageinvestitionen handelt, während der Rest auf Vermögenstransfers (Investitionshilfen), öffentliche Konsumausgaben und Subventionen entfällt. Nach den im Plan enthaltenen Daten (Tabelle 9) sollen die Bruttoanlageinvestitionen im Zeitraum 2020 bis 2026 höher sein als im Durchschnitt der drei Jahre vor der Pandemie (2017 bis 2019), selbst wenn der aus der Fazilität finanzierte Anteil nicht mitgerechnet wird. Berücksichtigt man außerdem Spillover-Effekte aus anderen Ländern, so könnte sich das österreichische BIP nach dem QUEST-Modell der Europäischen Kommission bis 2026 um 0,4 % bis 0,7 % erhöhen, und die Effekte könnten angesichts der Auswirkungen von Strukturreformen (siehe Kasten 4.3a) noch stärker ausfallen.

Kasten 4.3a: Stilisierte QUEST-Simulationen der Effekte von NextGenerationEU – Österreich

Modellsimulationen der Kommission mit dem QUEST-Modell zeigen, dass die wirtschaftlichen Effekte von NextGenerationEU das österreichische BIP bis 2026 um 0,4 % bis 0,7 % steigern könnten. 22 Nach 20 Jahren könnte das BIP um 0,2 % höher liegen. Ein Großteil dieser Wirkung geht auf Spillover-Effekte zurück.

Diesen Simulationen zufolge würden auf diese Weise bis zu 14 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Die grenzüberschreitenden (BIP-)Spillover-Effekte machen im Jahr 2026 0,5 Prozentpunkte aus, was den Mehrwert einer synchronen Ausgabentätigkeit der Mitgliedstaaten verdeutlicht (2. Zeile). Selbst in einem Szenario, das von einer geringeren Produktivität der NGEU-Mittel ausgeht, wären die Auswirkungen noch erheblich (3. Zeile). 23

Tabelle 4.3: Quest-Simulationen (prozentuale Abweichung des realen BIP vom Szenario ohne NGEU, unter der Annahme linearer Auszahlungen über 6 Jahre)

Szenario

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2040

Basisszenario

0,5

0,6

0,7

0,7

0,7

0,7

0,6

0,5

0,4

0,4

0,2

davon: Spillover-Effekte

0,4

0,5

0,5

0,5

0,5

0,5

0,4

0,3

0,3

0,2

0,1

Niedrige Produktivität

0,2

0,3

0,3

0,3

0,4

0,4

0,4

0,2

0,2

0,2

0,1

Die möglicherweise erheblichen positiven Auswirkungen von Strukturreformen werden bei diesem stilisierten Szenario nicht berücksichtigt. Bei einem modellbasierten Benchmarking zeigt sich, dass Strukturreformen, die den Abstand zur Spitzengruppe bei den Strukturreformindikatoren halbieren würden, das österreichische BIP innerhalb von 20 Jahren um 12 % steigern könnten, wenn man Berechnungsergebnisse für den EU-Durchschnitt zugrunde legt. 24

Aufgrund der unterschiedlichen Annahmen und Methoden lassen sich die Ergebnisse dieser stilisierten Bewertung nicht direkt mit den in Kapitel 4 des österreichischen ARP genannten Zahlen vergleichen.

Stärkung des sozialen Zusammenhalts

Der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, auch wenn Österreich bei den Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte und den im sozialpolitischen Scoreboard enthaltenen Indikatoren insgesamt schon besonders gute Ergebnisse vorzuweisen hat. In einigen Bereichen könnte der soziale Zusammenhalt allerdings noch gestärkt werden, insbesondere bei den weiterhin bestehenden strukturellen Herausforderungen, die sich während der COVID-19-Krise noch verschärft haben. Hierzu enthält der österreichische Plan gezielte Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie bestimmte Maßnahmen für sozial Benachteiligte. Die Maßnahmen im Bildungsbereich (3.C.3 Ausbau Elementarpädagogik; 3.C.2 Förderstundenpaket; 2B.2 Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler) sollen soziale Verwundbarkeiten reduzieren, insbesondere für benachteiligte Kinder und Jugendliche. Der Bildungsbonus (3.B.1), die Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (3.B.2) und der One-Stop-Shop für Erwerbsfähige und Ausbau der aktivierenden Hilfe (4.D.10) fördern die Inklusion von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen. Darüber hinaus trägt die Bekämpfung von Energiearmut (1.A.3) dazu bei, soziale Verwundbarkeiten im Zusammenhang mit der mitunter kostspieligen Umstellung auf erneuerbare Energien zu verringern und den ökologischen Wandel inklusiver zu gestalten. Die Förderung von Projekten für die Primärversorgung (4.A.2), die Reform zur Weiterentwicklung der Pflegevorsorge (4.B.2) und die Investition in die Umsetzung von Community Nursing (4.B.4) wirken sich bei der Stärkung des sozialen Zusammenhalts positiv aus, da hiermit auch Personen erreicht werden sollen, die bisher nur begrenzt Zugang zu solchen Leistungen hatten. Die „Frühen Hilfen“ für sozial benachteiligte Schwangere, ihre Kleinkinder und Familien (4.A.4) zielen darauf ab, die soziale Vulnerabilität von Schwangeren und ihren Kindern durch eine Reihe maßgeschneiderter Leistungen zu lindern. Auch die Entwicklung der Elektronischen Mutterkindpass Plattform (4.A.3) zielt auf Frauen und Kinder, die diese Leistungen andernfalls nicht unbedingt in Anspruch nehmen. Die Reformen des Pensionssystems werden das ganze System gerechter machen (4.D.2, 4.D.3) und einige sollen das geschlechtsspezifische Pensionsgefälle verringern (4.D.3). All diese Maßnahmen helfen soziale Verwundbarkeiten zu verringern, tragen zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte bei und verbessern die Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards.

Die Anfälligkeit vermindern und die Resilienz erhöhen

Ökologische Reformen und Investitionen werden Wirtschaft und Umwelt resilienter machen. Die unter der Rubrik „ökologischer Wandel“ vorgesehenen Investitionen fördern die Transformation der Wirtschaft und die Anpassung an den Klimawandel, indem sie zur Dekarbonisierung der Industrie, zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energieträger und zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen, und fördern die Kreislaufwirtschaft (1.A, 1.B. 1.C, 1.D, 2.D.3, 3.D.1). Der Plan unterstützt die Umstellung auf heimische, emissionsfreie Energieressourcen, was sich nicht nur günstig auf Umwelt und Klima auswirken, sondern auch die Anfälligkeit gegenüber Preisschwankungen an den Weltenergiemärkten verringern dürfte. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen für Klima und Umwelt und der notwendigen wirtschaftlichen Erholung dürfte dieser verstärkte ökologische Wandel die Widerstandskraft der Wirtschaft erhöhen.

Die im Bereich Digitalisierung vorgesehenen Reformen und Investitionen sowie die verstärkte Fokussierung auf Innovation und Forschung wird den Übergang zu einer stärker digitalisierten und krisenfesteren Wirtschaft unterstützen. Die im Plan vorgesehenen Maßnahmen fördern den Ausbau gigabit-fähiger Zugangsnetze (Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, 2.A) und unterstützen die Digitalisierung von öffentlicher Verwaltung (3.C.2) und KMU (3.D.1, 3.D.2). Dies wird die Tätigkeit von Unternehmen erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit fördern und die Resilienz gegenüber künftigen Krisen stärken. Maßnahmen wie das geplante IPCEI „Mikroelektronik“ (3.D.1) dürften zur Stärkung der digitalen Autonomie und zur Sicherung zukunftsorientierter Arbeitsplätze in Österreich beitragen. Die für die Bereiche Forschung, Innovation und Technologie vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Investitionen in Quanten Sciences (3.A.2), in das Zentrum für Präzisionsmedizin (3.A.3) und in digitale Forschungsinfrastrukturen (3.A.4) dürften die Stellung Österreichs als zentraler Akteur bei Forschung, Innovation und technologischer Entwicklung weiter stärken.

Zur Erhöhung der sozialen Resilienz sieht der österreichische Aufbau- und Resilienzplan gezielte Maßnahmen für den Arbeitsmarkt und für das Bildungs-, Gesundheits- und Pensionsystem vor. Der Bildungsbonus, das Bündel aus Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und der One-Stop-Shop für Langzeitarbeitslose kommen Niedrigqualifizierten, Langzeitarbeitslosen sowie allen arbeitsmarktfernen Personen zugute. Die Maßnahmen schließen angemessene Dienste und einen gezielten institutionellen Rahmen ein, um deren dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Maßnahmen im Bereich Bildung zielen darauf ab, das Risiko niedriger Bildungsabschlüsse und die damit verbundenen langfristig negativen Auswirkungen auf die soziale Integration zu verringern, indem insbesondere Hilfe zum Aufholen der während der langen Zeit des Fernunterrichts in der COVID-19-Pandemie entstandenen Lernrückstände geleistet wird. Zusätzlich dazu zielen sie darauf ab, durch angemessene Bereitstellung hochwertiger frühkindlicher Bildungs- und Betreuungsangebote potenzielle Schwierigkeiten frühzeitig anzugehen. Die Maßnahmen im Gesundheitswesen verfolgen das Ziel, das System der Primärversorgung durch ein für alle leicht zugängliches System zu ersetzen. Alles in allem dürften diese gezielten Maßnahmen die soziale Resilienz erhöhen.



Kohäsion und Konvergenz

Die territoriale Kohäsion hat sich in Österreich insgesamt günstig entwickelt und die regionalen Unterschiede sind gering. Dies lässt sich an dem geringen Unterschied zwischen dem Pro-Kopf-BIP und der sogar noch geringeren Differenz beim Pro-Kopf-Einkommen ablesen (Letzteres aufgrund der hohen Zahl an Pendlerinnen und Pendlern). Diese günstige Lage wird durch das Finanzausgleichsgesetz, das finanzschwache Gemeinden explizit unterstützt, und eine Regionalpolitik mit Fokus auf gleichen Lebenschancen gefördert. Bei der Verfügbarkeit bestimmter Dienste sind jedoch signifikante Unterschiede zwischen Stadt und Land zu verzeichnen.

Mehrere Maßnahmen des österreichischen Plans zielen darauf ab, die bei der Verfügbarkeit bestimmter Dienste bestehenden Unterschiede zwischen Stadt und Land zu verringern. So sieht der Aufbau- und Resilienzplan den Ausbau gigabit-fähiger Zugangsnetze (Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität) und neue symmetrische Gigabit-Anbindungen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten vor (2.A.2). Auf diese Weise soll die Chancengleichheit zwischen Stadt und Land erhöht, die künftige territoriale Entwicklung verbessert und der Unternehmensstandort Österreich gestärkt werden. Wird die Kohäsion durch verbesserte Konnektivität gestärkt, wird dies auch den ökologischen Wandel befördern, da Online-Dienste und Telearbeit dadurch erleichtert werden und weniger gependelt werden muss. Die Erweiterung des Angebots an frühkindlicher Betreuung und Bildung zielt auf schwache Regionen ab, in denen die Zahl der entsprechenden Plätze bislang nur begrenzt ist. Das Pilotprojekt „Community Nursing“ soll ein angemessenes Angebot an wohnortnaher Langzeitpflege in Regionen sicherstellen, in denen solche Leistungen bislang nur schwer verfügbar sind. Auch ist ein bundesweiter Roll-out der „Frühen Hilfen“ für sozial benachteiligte Schwangere, ihre Kleinkinder und Familien (4.A.4) vorgesehen. Mit dem geplanten Ausbau der Primärversorgungseinheiten (4.A.2) soll zudem ein problemloser Zugang zur Primärversorgung sichergestellt werden. Die für das Bildungssystem vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (2.B.2) und das Förderstundenpaket (3.C.2) sollen ebenfalls bundesweit die Verfügbarkeit gezielter Angebote verbessern. Die Maßnahmen der Komponente „umweltfreundliche Mobilität“, insbesondere die Einführung der 123-Klimatickets (1.B.2) und die Errichtung neuer Bahnstrecken und die Elektrifizierung von Regionalbahnen (1.B.5) stellen vorwiegend darauf ab, das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln in den weniger gut angebundenen Landesteilen zu verbessern. Die Maßnahmen, mit denen der Austausch von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Technologien wie Biomasse, Wärmepumpen oder effiziente Fernwärme gefördert werden soll, sind vor allem für ärmere Regionen von Bedeutung, da dort nach wie vor vorwiegend mit Öl geheizt wird (1.A, 4.B.3).

Kasten 4.3b: Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales gemessen am sozialpolitischen Scoreboard der europäischen Säule sozialer Rechte

Österreich schneidet beim sozialpolitischen Scoreboard der europäischen Säule sozialer Rechte vergleichsweise gut ab, doch sind bei Beschäftigung und Sozialem nach wie vor einige Herausforderungen zu verzeichnen. Die COVID-19-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen haben die österreichische Wirtschaft schwer getroffen, sodass das BIP im vierten Quartal 2020 um 4,3 % zurückgegangen ist. Die Arbeitslosenquote stieg 2020 um 0,9 % auf 5,4 % an. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ist stark zurückgegangen, doch haben Kurzarbeitsregelungen geholfen, die Auswirkungen der Krise auf den Arbeitsmarkt abzufedern. Insgesamt ist die Arbeitslosigkeit von 4,5 % im Jahr 2019 auf 5,4 % im Jahr 2020 angestiegen und wird 2022 voraussichtlich auf knapp unter 5 % zurückgehen. Der Nettoverdienst eines Alleinstehenden mit Durchschnittseinkommen ist nach wie vor einer der höchsten in der EU. Auch sind die Nettoeinkommen schneller gestiegen als in vergleichbaren Ländern mit hoher Produktivität. Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen ist 2019 auf 16,9 % zurückgegangen.

Das Arbeitsmarktpotenzial von Frauen wird nach wie vor nicht voll ausgeschöpft, was hauptsächlich auf das unzureichende Angebot an hochwertiger Kinderbetreuung zurückzuführen ist. 2020 verzeichnete Österreich mit 47,5 % eine der EU-weit höchsten Quoten teilzeitbeschäftigter Frauen (der EU-Durchschnitt liegt bei 27,6 %). Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern lag 2019 nach wie vor über dem EU-Durchschnitt (19,9 % gegenüber 14,1 % in der EU). Grund hierfür ist u. a. das unzureichende Angebot an hochwertiger Kinderbetreuung und an Ganztagsschulen: So waren 2019 22,7 % der Kinder unter 3 Jahren in einer formalen Kinderbetreuung, was unter dem EU-Durchschnitt von 35,3 % und dem Barcelona-Ziel von 33 % liegt. Auch bestehen erhebliche regionale Unterschiede.

In dem von Österreich vorgelegten Aufbau- und Resilienzplan werden eine Reihe der für die Umsetzung der Säule relevanten Herausforderungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales adressiert. Um die Dynamik des Arbeitsmarkts und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, sieht der Plan umfangreiche Investitionen in Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vor, die von der Reform „Bildungsbonus“ flankiert werden. Um Chancengleichheit zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern, wird der Schwerpunkt im österreichischen Plan darauf gelegt, die Bildungsabschlüsse und Kompetenzen von Arbeitslosen zu verbessern und so deren Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die für Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen vorgesehenen Investitionen und Reformen dürften sich vor allem bei niedrigqualifizierten Personen positiv auf Beschäftigung und Löhne auswirken. Außerdem wird mit den geplanten Investitionen indirekt auch der digitale Wandel, der den Erwerb neuer Kompetenzen erfordert, adressiert und auf den demografischen Wandel reagiert. Reformen und maßgeschneiderte Maßnahmen, die Kompetenzen und Qualifikationen erhöhen, sind wichtig, da sie im Verbund mit ESF-Finanzierungen die dringend erforderliche Förderung bereitstellen.

Da infolge der COVID-19-Krise wahrscheinlich mehr Menschen auf die soziale Grundsicherung angewiesen sein werden, gewinnen auch Reformen in den Bereichen Sozialschutz und Inklusion im Verbund mit den Finanzmitteln aus dem ESF an Bedeutung. Mit dem Pilotprojekt „Community Nursing“ wird bei der Langzeitpflege ein präventiver Ansatz verfolgt. Rat und Unterstützung der „Community Nurses“ sollen es ermöglichen, dass ältere und pflegebedürftige Menschen Zugang zu Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld erhalten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems und der Langzeitpflege sicherzustellen. 

Unter Berücksichtigung sämtlicher von Österreich geplanter Maßnahmen ist zu erwarten, dass der österreichische Aufbau- und Resilienzplan wirksam dazu beiträgt, das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz des Landes zu stärken, die europäische Säule sozialer Rechte unter anderem durch Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche umzusetzen und die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und dadurch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken. Nach dem Bewertungskriterium 2.3 in Anhang V der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität würde dies die Einstufung A rechtfertigen.

4.4 Der Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan wird bewertet, ob dieser Grundsatz eingehalten wird. Die Bewertung wurde nach der in den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (C(2021) 1054, ABl. C 58 vom 18.2.2021, S. 1) beschriebenen Methode durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die sechs in Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Umweltziele, nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Bei allen 27 Reformen und 32 Investitionen wurden die Auswirkungen auf die Umwelt bewertet. Diese Bewertung ergab, dass alle im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen diesem Grundsatz entsprechen.

Die Bewertung erfolgt in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wird bewertet, ob das Risiko besteht, dass eine Maßnahme eines der Umweltziele erheblich beeinträchtigen könnte. In den meisten Fällen führt diese Bewertung zu dem Schluss, dass nicht das Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung besteht, und wird die Maßnahme als mit dem Grundsatz kompatibel erklärt. Wird bei der Analyse ein Risiko ermittelt, schließt sich eine detailliertere Bewertung an. Bei einigen Maßnahmen, die sich ähneln oder inhaltlich miteinander verknüpft sind 25 , wurde die Bewertung der Übersichtlichkeit halber in einer einzigen Tabelle zusammengefasst. In einigen anderen Fällen wurde auf einer der Maßnahmenebene untergeordneten Ebene eine detailliertere Bewertung durchgeführt. 26

In mehreren Fällen wurden die Vorgaben des DNSH-Grundsatzes bereits bei Ausgestaltung der Maßnahme berücksichtigt (1.B.3, 1.B.4, 4.C.3). Wo sinnvoll, werden als Etappenziele konkrete Stufen bei der Implementierung einer Maßnahme (wie die Annahme von Finanzierungsleitlinien) festgelegt, um die Einhaltung des DNSH-Grundsatzes zu gewährleisten (1.D.2). Bei den Investitionsmaßnahmen 2.D.2 und 2.D.3 schließt das einschlägige österreichische Investitionsprämiengesetz, mit dem ökologische und digitale Investitionen in Unternehmen gefördert werden, Investitionen in klimaschädliche Anlagen und Ausrüstungen ausdrücklich aus, während die besten verfügbaren Technologien und technischen Standards priorisiert werden. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung nur, wenn das begünstigte Unternehmen den Nachweis erbringen kann, dass eine Beeinträchtigung der Umwelt- und Klimaziele ausgeschlossen ist.

Die thermische Sanierung öffentlicher und privater Gebäude, die Heizungserneuerung und Umstellung auf erneuerbare Energieträger und die Steigerung der Energieeffizienz werden gleich von mehreren Komponenten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans abgedeckt (1.A.2, 1.A.3, 2.D.3, 4.B.3, 4.C.3, 4.C.5). Zwar werden thermische Sanierungen voraussichtlich den Energieverbrauch und die Emissionen aus fossilen Brennstoffen verringern, sie könnten aber auch Bauabfälle generieren. Darüber hinaus könnte die ausgedehnte Nutzung von Biomasseheizanlagen Fragen im Hinblick auf deren Auswirkungen auf Luftqualität, Biodiversität und Ökosysteme aufwerfen. Um erhebliche Beeinträchtigungen bei der Verhütung von Umweltverschmutzung und beim Schutz der Biodiversität und Ökosysteme zu verhindern, kommen dem Aufbau- und Resilienzplan zufolge bei Biomasseheizanlagen emissionsarme Technologien zum Einsatz, die die neuesten Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie einhalten. Zudem werden für die voraussichtlich steigende Produktion fester Biomasse für Heizungszwecke in Österreich nur Reststoffe, d. h. Sägenebenprodukte wie Sägespäne oder Hobelspäne aus nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet, was mit der österreichischen Bioökonomiestrategie in Einklang steht. Bei den einschlägigen Maßnahmen wird außerdem darauf hingewiesen, dass die nationalen Emissionsgrenzwerte für Fernwärmeheizungen zu einem großen Teil strenger sind als die Ökodesign-Mindestnormen der EU.

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sind erhebliche Mittel für die Teilkomponente umweltfreundliche Mobilität vorgesehen, wozu die Schieneninfrastruktur (1.B.5), emissionsfreie Busse (1.B.3) und Nutzfahrzeuge (1.B.4) sowie die dazugehörigen Ladestationen zählen. Im Plan wird bestätigt, dass bei der Ausgestaltung der Investitionen in emissionsfreie Busse und Fahrzeuge die EU-Taxonomieverordnung herangezogen wird und zu diesem Zweck die technischen Bewertungskriterien für Orts- und Nahverkehr sowie für Personenkraftverkehr (in Abschnitt 6.3 des technischen Anhangs des im März 2020 veröffentlichten Schlussberichts der Sachverständigengruppe für nachhaltiges Finanzwesen 27 ) und die technischen Bewertungskriterien für Infrastruktur für einen emissionsfreien Nahverkehr und öffentlichen Verkehr (in Abschnitt 6.15 des oben genannten technischen Anhangs) eingehalten werden. In Bezug auf die Ziele für Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und Recycling hat die DNSH-Bewertung ergeben, dass diese Maßnahmen mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen in Einklang stehen und gewährleistet ist, dass mindestens 70 % der auf der Baustelle anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle für die Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung vorbereitet werden. Gegebenenfalls werden Maßnahmen ergriffen, um Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen zu reduzieren, während Lärm und Erschütterungen durch die Nutzung der Infrastruktur durch die Einführung offener Gräben, Wandbarrieren oder andere Maßnahmen gemindert werden und der Richtlinie 2002/49/EG entsprechen. Gestützt auf umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen, einschließlich zusätzlicher Umweltmaßnahmen (für den Luft-, Wasser-, Boden- und Gesundheitsschutz) versichert Österreich, dass die vorgeschlagenen Investitionen in die Schieneninfrastruktur keine erhebliche Beeinträchtigung für die Umwelt mit sich bringen.

Als weitere Prioritäten werden im Aufbau- und Resilienzplan der Ausbau der erneuerbaren Energie und die Transformation der Industrie zur Klimaneutralität, u. a. mithilfe von Wasserstoff, genannt. Mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern, sollen im Rahmen der Maßnahme 1.D.2 Transformation der Industrie zur Klimaneutralität in energieintensiven Sektoren, die unter das Emissionshandelssystem der EU fallen, transformative Projekte großen Maßstabs finanziert werden. Dass dabei nach dem „Do-no-significant-harm“-Grundsatz verfahren wird, soll durch eine Novelle der einschlägigen Förderungsrichtlinien und -kriterien sichergestellt werden, wonach die Empfänger eine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen erreichen müssen, die „die substanziell besser als die Benchmarks des ETS“ sind. Zu diesem Zweck sieht die Maßnahme einen speziellen Meilenstein vor. Zudem wird bei jedem im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekt vorab die Auswirkung der Investition auf die Rohstoffintensität und die THG-Emissionen quantifiziert werden müssen.

Mit dem geplanten IPCEI Wasserstoff (3.D.2) wird das Ziel verfolgt, integrierte Projekte entlang der Wasserstoff-Wertschöpfungskette zu fördern. In den technischen Leitlinien zur Anwendung des DNSH-Grundsatzes im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität wird daran erinnert, dass für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft Maßnahmen zur Förderung einer stärkeren Elektrifizierung kohleintensiver Sektoren – auch mithilfe von Wasserstoff – erforderlich sind, die im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität deshalb als mit dem DNSH-Grundsatz vereinbar anzusehen sind, sofern die Mitgliedstaaten belegen, dass eine stärkere Elektrifizierung mit einer Erhöhung der Erzeugungskapazität aus erneuerbaren Quellen einhergeht. Diese Anforderung wird von Österreich durch die vorgeschlagene Reform der nationalen Förderregelung für erneuerbare Energien (Erneuerbaren Ausbaugesetz, 1.D.1) erfüllt. Diese zielt darauf ab, die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch Markt- und Investitionsprämien bis 2030 um 27 TWh zu steigern. Zudem wird in der DNSH-Bewertung der Reform der starke Bezug zu Ökologie und Naturverträglichkeit hervorgehoben. So sollen beispielsweise Photovoltaikanlagen vorzugsweise in verbauten Bereichen, z. B. auf Dächern (anstatt auf freier Fläche) installiert werden. In Bezug auf Wasserkraftprojekte sieht das Erneuerbaren Ausbaugesetz zusätzlich zu den im Rahmen der Habitat-, der Vogelschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Naturschutz- und wasserrechtlichen Genehmigungen eine Reihe ökologischer Kriterien vor, die für eine Förderung von Wasserkraftanlagen erfüllt sein müssen.

Unter der Teilkomponente Resilienz durch Reformen (4.D) sieht der Plan darüber hinaus eine Reihe weiterer Reformen vor, die Ausgabenüberprüfungen, die langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems, die öko-soziale Steuerreform, die Governance im Bereich Klimaschutz, Green Finance, Finanzierung und Eigenkapital von Start-ups, den Arbeitsmarkt und Kompetenzerwerb und die Vereinfachung gewerberechtlicher Rahmenbedingungen betreffen. Die DNSH-Bewertung hat bestätigt, dass diese Maßnahmen für keines der sechs Umweltziele eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.

Der Bewertung sämtlicher geplanter Maßnahmen zufolge wird voraussichtlich keine der im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen und Investitionsprojekte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 (Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“) führen. Nach dem Bewertungskriterium 2.4 in Anhang V der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität würde dies die Einstufung A rechtfertigen.

4.5 Grüner Wandel

Die in Anhang VI der Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität dargelegte Methodik zur Verfolgung von Klimamaßnahmen wurde bei allen Komponenten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans angewandt. Die geschätzten Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen werden den entsprechenden Interventionsbereichen zur Unterstützung der Klimaziele und den entsprechenden Koeffizienten zugewiesen, um ihren Beitrag zur Unterstützung des Klimaziels zu berechnen. Die gewählten Interventionsbereiche spiegeln die Art, den Fokus, das Ziel oder das erwartete Ergebnis der Investitionen wider. Es ist darauf hinzuweisen, dass:

·im Aufbau- und Resilienzplan für die vorgeschlagenen Reformmaßnahmen keine verbundenen Kosten angegeben sind. Für diese sind im Aufbau- und Resilienzplan folglich auch keine Interventionsbereiche genannt und sie tragen nicht zur Erreichung des Klimaziels bei.

·Einige der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen bestehen aus mehreren Teilmaßnahmen – wo dies der Fall ist, wird jede Teilmaßnahme einem Interventionsbereich zugeordnet und für den Beitrag, den die Maßnahme als Ganzes zur Erreichung des Klimaziels leistet, ein gewichteter Durchschnitt angegeben.

·Im Aufbau- und Resilienzplan wird für keine Investitionsmaßnahme eine Anhebung der Klimakoeffizienten vorgeschlagen, um flankierenden Reformen Rechnung zu tragen.

·Um zu gewährleisten, dass die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierten Projekte die in Anhang VI der Verordnung zur Einrichtung dieser Fazilität festgelegten Bedingungen erfüllen, wurden –wo sinnvoll –spezielle Sicherungen in Form von Auswahlkriterien für die Investitionen oder Bestimmungen für die Meilensteine oder Zielwerte aufgenommen.

Alles in allem belaufen sich die Maßnahmen, die zur Erreichung des Klimaziels beitragen, auf 2 032 Mrd. EUR, was 58,7 % der Mittel entspricht, die dem österreichischen Plan im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität insgesamt zugewiesen werden.

Klimaziel

Von den 16 Teilkomponenten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans enthalten acht Investitionen, die zu den Klima- und Umweltzielen beitragen.

Den größten Beitrag zum Klimaziel leisten die Investitionen in umweltfreundliche Mobilität (Komponente1.B, 848,6 Mio. EUR). Die Investitionen umfassen die Errichtung neuer Bahnstrecken und die Elektrifizierung von Regionalbahnen (1.B.5), die Förderung emissionsfreier Busse/Nutzfahrzeuge und Infrastruktur, einschließlich Lade- und Betankungsstationen (1.B.3, 1.B.4). Zusätzlich dazu wird eine allgemeine Investitionsprämienregelung (Ökologische Investitionen in Unternehmen, 2.D.3) u. a. private Investitionen in die E-Mobilität und alternative emissionsfreie Antriebe fördern und mit voraussichtlich 298,5 Mio. EUR zum Klimaziel beitragen.

Investitionen in den Bereichen Gebäuderenovierung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien werden einen weiteren signifikanten Beitrag zum Klimaziel leisten. Sie fördern den Austausch von 31 800 Öl- und Gasheizkesseln durch erneuerbare Technologie wie Biomasse, Wärmepumpen und effiziente Fernwärmeheizanlagen (158,92 Mio. EUR, 1.A.2). Durch die Förderung komplexer thermischer Sanierungen bei 2 250 Einfamilienhäusern sollen Emissionen gesenkt und Energiearmut bekämpft werden (50 Mio. EUR, 1.A.3). Darüber hinaus werden die thermische Gebäuderenovierung, die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen und Energiesparmaßnahmen auch durch die allgemeinen Investitionsprämien für Unternehmen gefördert (2.D.3). Diese tragen mit 205,5 Mio. EUR zur Erreichung des Klimaziels bei.

Weiters enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen zur Förderung von Biodiversität und Kreislaufwirtschaft, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Prävention klimabezogener Risiken (Komponente 1.C), die mit 140 Mio. EUR zum Klimaziel beitragen. Sie umfassen Investitionen in die Erhaltung der Biodiversität, die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und ein neues System zum Monitoring der Biodiversität. Der Kreislaufwirtschaft zugutekommen werden Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquoten für Getränkegebinde (1.C.3), Investitionen in die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen (1.C.4) und Investitionen zur Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten (1.C.5). Dieses Maßnahmenbündel zielt darauf ab, das Abfallaufkommen zu verringern und wird zugleich dafür sorgen, dass Stoffe über Recycling in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden und so lange wie möglich darin verbleiben. Durch diese Investitionen dürfte sich der Anteil der Getränkeverpackungen aus Plastik, die gesammelt werden, von 70 % auf 80 % erhöhen, während bis 2026 mindestens 50 % der österreichischen Plastikabfälle für ein weiteres Recycling sortiert werden dürften (2018 lag dieser Wert noch bei 33 %). Unter der Rubrik „Klimafitte Ortskerne“ (4.B.3, mit einem Beitrag von 44 Mio. EUR zum Klimaziel) sieht der Plan die Unterstützung von Gemeinden und Unternehmen bei deren Investitionen in Gebäuderenovierungen, Fassadenbegrünungen, hocheffiziente Nah- und Fernwärme und die Sanierung von Gewerbe- und Industriebrachen vor.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Aufbau- und Resilienzplans liegt auf den Themen erneuerbare Energien und Dekarbonisierung der Industrie. Um erhebliche Einsparungen bei den industriebedingten Treibhausgasemissionen, dem Energieverbrauch und der Verwendung von Rohstoffen zu erzielen, werden Investitionen in groß angelegte transformative Projekte (1.D.2), einschließlich hochinnovativer Pilot- und Demonstrationsprojekte, im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagen. Ebenso sollen mit dem geplanten IPCEI Wasserstoff (3.D.2) integrierte Vorhaben entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette – von der Erzeugung über die Verteilung und Speicherung bis hin zur Anwendung – vor allem in energieintensiven Industrien und im Verkehrssektor gefördert werden. Mit zusammen 225 Mio. EUR tragen diese beiden Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans bei.

Ökologischer Wandel

Der Aufbau- und Resilienzplan Österreichs enthält deutliche Bestrebungen, den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen zu bewältigen. Die im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Investitionen und Reformen stehen im Allgemeinen in Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und rücken sowohl die ökologischen als auch die wirtschaftlichen Vorteile des ökologischen Wandels ins Blickfeld, die zur Belebung der Konjunktur und Stärkung der Resilienz genutzt werden können.

Die im Plan enthaltenen Maßnahmen tragen den politischen Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans und den darin ermittelten Herausforderungen Rechnung. Sie tragen dazu bei, dass Österreich sowohl seine Energie- und Klimaziele für 2030 als auch seine Ziele der Dekarbonisierung des Stromsystems bis 2030 und der Klimaneutralität bis 2040 erreichen kann. Im Plan wird ein Fokus auf nachhaltige Mobilität und Gebäude gelegt, womit die beiden Sektoren mit den größten Treibhausgasemissionen in Österreich anvisiert werden – diesem Ziel sind gleich mehrere Komponenten gewidmet. Die Investitionsmaßnahmen dürften dauerhafte positive Effekte auf Klima und Umwelt haben, die durch die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Reformen noch verstärkt werden.

Energieeffizienz und gerechter Übergang

Investitionen in die Renovierung und Energieeffizienz von Gebäuden, in erneuerbare Energien und in klimafreundliche Heizsysteme dürften die Treibhausgasemissionen senken, die Anpassung an den Klimawandel verbessern, die Luftverschmutzung und den Energieverbrauch verringern und sich auch spürbar positiv auf die Beschäftigung auswirken. Diese Effekte sollen mithilfe einer gesetzlichen Reform (Erneuerbares Wärmegesetz, 1.A.1) verstärkt werden, die darauf abzielt, den Ausstieg aus Ölkesselheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Heizformen zu beschleunigen. Durch Investitionen in erneuerbare Heizsysteme (Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen, 1.A.2) können jährlich mindestens 184 000 t CO2-Äquivalente eingespart werden. Die Konzeption der vorgeschlagenen Investitionsmaßnahme entspricht darüber hinaus den Grundsätzen des gerechten Übergangs („niemanden zurücklassen“), da sie auf einkommensschwache Haushalte ausgerichtet ist. Die geplanten Sanierungsprojekte im Rahmen des Programms zur Bekämpfung von Energiearmut (1.A.3) dürften den Energieverbrauch pro Haushalt um durchschnittlich 67 % senken.



Nachhaltige Mobilität

Im Aufbau- und Resilienzplan wird anerkannt, welche besondere Herausforderung und strategische Bedeutung darin besteht, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten, damit die österreichischen Klimaziele für 2030 und die Klimaneutralität bis 2040 erreicht werden. Der Plan enthält Maßnahmen, um die Entwicklung und Nutzung sauberer Mobilität durch eine Reihe von Investitionen zu fördern; dabei werden verschiedene öffentliche und private Verkehrsmittel abgedeckt. Investitionen in neue Bahnstrecken, emissionsfreie Busse und Nutzfahrzeuge sowie Ladestationen werden von sinnvollen Reformmaßnahmen flankiert. Ein neuer umfassender Mobilitätsmasterplan 2030 (1.B.1) wird den Rahmen für verschiedene sektorspezifische Strategien und Maßnahmen bilden, die für eine dauerhafte Reduktion der verkehrsbedingten CO2-Emissionen unter dem Höchststand von 2019 erforderlich sind. Die vorgeschlagene Einführung der 1‑2‑3-Klimatickets (1.B.2) wird die Verkehrsverlagerung auf die Schiene und öffentliche Verkehrsmittel erleichtern. Mit dieser Reform wird die Unterstützung für bundesweite und regionale öffentliche Verkehrsdienste ausgeweitet und die derzeit komplexe Preis- und Tarifstruktur durch die Einrichtung einer gemeinsamen Buchungsplattform vereinfacht. Die Investitionen in saubere Nutzfahrzeuge und in die Elektromobilitätsinfrastruktur (1.B.3, 1.B.4, 2.D.3) sollen durch eine gesetzliche Reform (4.D.11) verstärkt werden, die darauf abzielt, Hürden im Genehmigungsverfahren für private Investitionen in Solarenergie und Lade- und Betankungsinfrastrukturen zu beseitigen. Der erste Teil der im Jahr 2020 beschlossenen öko-sozialen Steuerreform enthielt wichtige Elemente zur Ökologisierung der verkehrsbezogenen Steuern. Weiteren Auftrieb wird der Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität mit dem im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen zweiten Teil der öko-sozialen Steuerreform (4.D.5) erhalten, in dessen Rahmen die Einführung einer Bepreisung von CO2-Emissionen in nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren wie dem Straßenverkehr geplant ist. Insgesamt wird erwartet, mithilfe der Reform die jährlichen CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 2,6 Mio. t senken zu können.

Dekarbonisierung und erneuerbare Energien, einschließlich Wasserstoff

Es sind verstärkte Investitionsanstrengungen vonnöten, um die energieintensiven Industriesektoren Österreichs zu dekarbonisieren, um sicherzustellen, dass das Land sein Ziel von 100 % erneuerbarem Strom bis 2030 sowie sein Energieeffizienzziel erreicht, und um die Energieinfrastruktur an den erwarteten höheren Anteil an erneuerbaren Energiequellen anzupassen. Österreich verfügt über eine starke industrielle Basis mit einem hohen Anteil an energieintensiven Branchen (insbesondere Eisen und Stahl, Steine und Erden, Papier und Zellstoff, Raffinerie und Petrochemie). Im Aufbau- und Resilienzplan ist die Einrichtung eines eigenen Instruments (1.D.2) für Großprojekte vorgesehen, die auf die Dekarbonisierung der Industrie, die Steigerung ihrer Ressourcen- und Energieeffizienz und die Förderung von Öko-Innovationen und fortgeschrittenen Technologien zur Verringerung der Umweltbelastungen durch die Behandlung gefährlicher Abfälle abzielen. Mit dem geplanten IPCEI zu Wasserstoff (2.D.3) sollen die Erzeugung, Speicherung und Anwendung von erneuerbarem Wasserstoff gefördert werden, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken und einen integrierten Markt für grünen Wasserstoff zu schaffen, welcher als wesentliche Voraussetzung für die Energiewende in Österreich gilt. Diese Investitionsbemühungen werden mit dem Erneuerbaren Ausbaugesetz (1.D.1) durch eine umfassende Reform des nationalen Fördersystems für erneuerbare Energien unterstützt. Die Reform sieht Marktprämien und Investitionshilfen für Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse vor, wodurch das Ziel erreicht werden soll, die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 um 27 TWh zu erhöhen und 5 TWh erneuerbare Gase, einschließlich Wasserstoff, zu produzieren.

Umweltpolitik, einschließlich Biodiversität und Kreislaufwirtschaft

Der Aufbau- und Resilienzplan enthält einschlägige Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt, der Kreislaufwirtschaft und der Anpassung an den Klimawandel (Subkomponenten 1.C und 4.B), die dazu beitragen werden, die umweltpolitischen Ziele der Union zu verwirklichen und den Reichtum Österreichs in Bezug auf die biologische Vielfalt, die natürlichen CO2-Senken und die überdurchschnittliche Größe des Natura-2000-Netzes zu bewahren. Investitionen in einen neuen Biodiversitätsfonds und ein System zur Überwachung der Biodiversität (1.C.2) werden die Umsetzung der österreichischen Biodiversitätsstrategie unterstützen. Die Investitionen in die Resilienz und Ökologisierung von Gemeinden werden durch eine neue Bodenschutzstrategie (4.B.1) wechselseitig verstärkt. Mit dieser Reform sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit der intensiven und zunehmenden Flächeninanspruchnahme in Österreich bewältigt werden, welche sich nachteilig auf die Resilienz gegenüber Überschwemmungen und Hitzewellen auswirkt, offene Kulturlandschaften zerschneidet und zu Bodenversiegelung und hohen infrastrukturellen Folgekosten führt.

Auch die Investitionen in Recycling, Wiederverwendung, Reparatur und bessere Abfallbewirtschaftung (1.C.3, 1.C.4, 1.C.5) sollen durch gesetzliche Reformen unterstützt werden. Die Einführung eines neuen Rücknahmesystems im Einzelhandel wird mit einem neuen rechtlichen Rahmen für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall (1.C.1) einhergehen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen relevant, die derzeit deutlich unter dem EU-Ziel für 2025 liegt, was mitunter dazu führt, dass ein sehr hoher Anteil an Kunststoffabfällen (71 %) und unsortierten Kunststoffabfällen (über 90 %) verbrannt wird. Gestützt werden die Investitionsmaßnahmen zur Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen für Kunststoffabfälle durch eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (1.C.1).

Viele der im Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Maßnahmen werden zur Verbesserung der Luftqualität beitragen, die gegenwärtig hauptsächlich durch verkehrs-, heizwärme- und industriebedingte Emissionen verschlechtert wird. So dürften die Investitionen und Reformen verschiedener Komponenten des Aufbau- und Resilienzplans – von umweltfreundlicher Mobilität über Energieeffizienz und erneuerbare Energien bis hin zur Ökologisierung von Ortskernen und Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt und der Anpassung an den Klimawandel – sich positiv auf die Luftqualität in Österreich auswirken, auch wenn sie nicht speziell diesem Ziel gewidmet sind.

Die Bewertung aller geplanten Maßnahmen führt zu dem Schluss, dass der Aufbau- und Resilienzplan in weiten Teilen einen wesentlichen Beitrag zum ökologischen Wandel und zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen leisten dürfte und sichergestellt ist, dass mindestens 37 % der Gesamtzuweisung des Plans zur Erreichung des Klimaziels beitragen. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Kriterium 2.5 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen.


4.6 Digitaler Wandel

Digitale Markierung

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan wird die in Anhang VII der ARF-Verordnung dargelegte Methodik für die digitale Markierung korrekt angewendet, indem Interventionsbereiche und entsprechende Koeffizienten für die Berechnung des Beitrags der einzelnen Maßnahmen zur Verwirklichung der Digitalisierungsziele ermittelt werden. Die Maßnahmen bestehen häufig aus mehreren Teilmaßnahmen. Wo dies der Fall ist, wird im Aufbau- und Resilienzplan für jede Teilmaßnahme ein Interventionsbereich angegeben und die digitale Markierung auf der Ebene der Teilmaßnahmen angewendet. Die Wahl der Interventionsbereiche für den digitalen Wandel ist gut begründet und spiegelt die Art, den Schwerpunkt, die Ziele oder die erwarteten Ergebnisse der Investitionen wider, die in der Komponente enthalten sind.

Insgesamt sollen 52,8 % der dem österreichischen Plan aus der Aufbau- und Resilienzfazilität zugewiesenen Gesamtmittel für Digitalisierungsziele eingesetzt werden; der hierfür vorgesehene Zielwert von 20 % wird also deutlich übertroffen. Die wichtigsten Beiträge zu diesem Ziel werden durch die Komponenten 2 „Digitaler Aufbau“ und 3 „Wissensbasierter Aufbau“ geleistet. In Komponente 2 ist besonders die Maßnahme zum Breitbandausbau hervorzuheben, in deren Rahmen 891 Mio. EUR in den Aufbau von Gigabit-fähigen Netzen fließen sollen (2.A.2). Komponente 3 stellt mit 352 Mio. EUR den zweitgrößten Beitrag zur Verwirklichung der Digitalisierungsziele dar. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung der Quantenwissenschaft und -technologien (3.A.2), der biomedizinischen Forschung (3.A.3) und der digitalen Forschungsinfrastrukturen (3.A.4). Investitionen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens und des Kultursektors sind in Komponente 4 „Gerechter Aufbau“ enthalten und belaufen sich auf 26,5 Mio. EUR.

Digitaler Wandel

Den mit dem digitalen Wandel verbundenen Herausforderungen begegnet der österreichische Aufbau- und Resilienzplan mit einem breit angelegten, bereichsübergreifenden Ansatz. Komponente 2 „Digitaler Aufbau“ ist gänzlich dem digitalen Wandel gewidmet und umfasst sechs Investitionen und drei ergänzende Reformen, in deren Mittelpunkt der Breitbandausbau und die Digitalisierung von Schulen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen stehen. Zugleich sind 56 % der Ressourcen der Komponente 3 „Wissensbasierter Aufbau“ für den digitalen Wandel vorgesehen. Im Rahmen von Komponente 4 „Gerechter Aufbau“ sind Investitionen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens und des Kulturerbes geplant.

Die Maßnahmen im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan, die zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beitragen, sind am strategischen Aktionsplan „Digital Austria 2050“ ausgerichtet. Darüber hinaus stehen sie in Einklang mit der österreichischen Breitbandstrategie 2030. Die Maßnahmen orientieren sich auch an verschiedenen europäischen Initiativen wie der EU-Digitalstrategie, der EU-Kompetenzagenda, der europäischen Säule sozialer Rechte, dem europäischen Bildungsraum und dem Aktionsplan für digitale Bildung.

Die im Plan enthaltenen Maßnahmen decken die vier Leitinitiativen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel ab. Insgesamt sind die digitalen Maßnahmen des Plans gut auf die Digitalisierungsziele der ARF abgestimmt. Der österreichische Plan umfasst mindestens eine Reform oder Investition aus jeder der vier Leitinitiativen Modernisieren, Anbinden, Expandieren und Umschulen und Weiterbilden, die in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum der Kommission (COM(2020) 575) festgelegt sind.

Der Plan sieht beachtliche Investitionen in die Konnektivität vor. Im Mittelpunkt von Subkomponente 2.A stehen der flächendeckende Ausbau von Gigabit-fähigen Netzen und die Errichtung neuer symmetrischer Gigabit-Anbindungen in unterversorgten, benachteiligten und ländlichen Gebieten. Investitionen werden in die beiden Förderungsinstrumente Access und OpenNet der Initiative Breitband Austria 2030 fließen. Ziel von Access ist es, die Breitbandverfügbarkeit in jenen Gebieten Österreichs zu verbessern, die aufgrund eines Marktversagens nicht oder nur unzureichend durch einen privatwirtschaftlichen Ausbau erschlossen werden. Mit OpenNet soll der bundesweite Ausbau von Breitbandzugängen mit mindestens 100 Mbit/s über einen Planungshorizont von bis zu sechs Jahren gefördert werden, wobei bei großen Projekten auch eine einjährige Planungsphase unterstützt wird. Durch die Investitionen dürften zwischen 150 000 und 200 000 Haushalte einen Gigabit-fähigen Anschluss erhalten. Es wird erwartet, dass ARF-Mittel zusätzliche Investitionen aufseiten der Telekommunikationsbetreiber auslösen werden, deren Volumen auf über 2 Mrd. EUR geschätzt wird. Der nachhaltige und faire Ausbau des Gigabit-Netzes dürfte den regionalen Zusammenhalt fördern und dauerhafte positive Auswirkungen auf die digitale Transformation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz von Unternehmen haben. 

Im Plan werden maßgebliche Investitionen für die Digitalisierung von Schulen und Bildung vorgesehen. Bei der Nutzung von Computern und Internet im Unterricht in der Sekundarstufe I liegt Österreich unter dem EU-Durchschnitt; IT-gestützter Unterricht ist außerdem nicht an allen Schulen im gleichen Umfang verankert. Ungleichheiten in Bezug auf Lernchancen wurden in der COVID-19-bedingten Fernlehre durch fehlende Endgeräte und mangelnde digitale Kompetenzen noch weiter verstärkt. Mit den Reformen und Investitionen im Rahmen von Subkomponente 2.B sollen diese Herausforderungen angegangen werden, indem Schülerinnen und Schülern Zugang zu digitaler Bildung und digitaler Ausrüstung verschafft und die Digitalisierung des Unterrichts in der Sekundarstufe I gefördert wird. Durch die Investitionen in digitale Endgeräte sollen schrittweise jedes Jahr rund 80 000 Schülerinnen und Schüler in der fünften Schulstufe digital ausgestattet werden. Alle Schulen werden angehalten, das digitale Lehren und Lernen umzusetzen. Die Maßnahmen werden ergänzt durch die Weiterbildung der Lehrenden, den Ausbau der schulischen Basis-IT-Infrastruktur, die Etablierung eines Gütesiegels für Lern-Apps, die Einrichtung eines „Portal Digitale Schule“ und die Weiterentwicklung des Portals für digitale Lehr-/Lernmaterialien (Eduthek). All diese Maßnahmen werden entscheidend sein, um die Herausforderungen zu bewältigen, mit denen Österreich im Hinblick auf die Entwicklung digitaler Kompetenzen, die digitale Inklusion und die Gewährleistung des Zugangs zu hochwertiger Bildung und Chancengleichheit konfrontiert ist.

Im Rahmen von Subkomponente 2.D (Digitalisierung und Ökologisierung der Unternehmen) sollen umfassende Investitionen (101 Mio. EUR) in die Digitalisierung von Unternehmen, insbesondere von KMU, getätigt werden. Was die Integration der Digitaltechnik durch Unternehmen anbelangt, schneidet Österreich den DESI 2020-Ergebnissen zufolge im EU-Vergleich unterdurchschnittlich ab. So werden die Möglichkeiten der Digitaltechnik wie Cloud-Dienste oder Big Data von den österreichischen Unternehmen, vor allem von KMU, nicht in vollem Umfang genutzt. Die Investitionsmaßnahme 2.D.1 zielt darauf ab, die Digitalisierung von KMU voranzutreiben (KMU.DIGITAL), indem beratende Unterstützung in Bezug auf digitale Geschäftsmodelle und -prozesse (einschließlich Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT- und Cyber-Sicherheit sowie digitale Verwaltung angeboten wird. Weiters sollen durch die Maßnahme KMU bei der Finanzierung von Neuinvestitionen in Digitalisierungsprojekte und der Umsetzung von E-Commerce-Projekten unterstützt und Neuinvestitionen in den elektronischen Handel sowie damit verbundene Leistungen externer Anbieter gefördert werden (KMU.E-Commerce). Über die COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen werden zudem Neuinvestitionen in Güter des abnutzbaren Anlagevermögens österreichischer Unternehmen gefördert, insbesondere jene im Zusammenhang mit digitalen Lösungen und digitaler Infrastruktur (2.D.2). Insgesamt dürften mehr als 15 000 KMU von den Investitionen im Rahmen der Programme KMU.DIGITAL und KMU.E-Commerce und rund 10 000 Unternehmen von den Investitionen im Rahmen der COVID-19-Investitionsprämie profitieren. Diese Investitionen sollten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und wesentlich zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, vor denen Österreich im Hinblick auf die Einführung digitaler Technologien steht. Sie dürften daher dauerhafte positive Auswirkungen haben – auch auf die Widerstandsfähigkeit und das Wachstum der Wirtschaft.

Der Aufbau- und Resilienzplan sieht maßgebliche Investitionen in elektronische Behördendienste, digitale öffentliche Dienste und die IT-Konsolidierung vor. Die Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (2.C.2) belaufen sich auf 160 Mio. EUR und umfassen i) ressortübergreifende Projekte zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund, ii) Projekte mit ressortübergreifender Wirkung zum Ausbau der Bürger- und Unternehmensservices und iii) Projekte zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen. Mit diesen Investitionen wird auch der Grundsatz der einmaligen Erfassung („Once Only“-Prinzip) umgesetzt, wodurch der Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen verringert werden soll (2.C.1). Es wird erwartet, dass diese Investitionen sich dauerhaft positiv auf den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung auswirken und einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer bürgernahen, serviceorientierten Verwaltung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur leisten. Sie sind darüber hinaus ein entscheidendes Instrument, um das Angebot an digitalen Diensten auszuweiten, die Effizienz und Qualität von Diensten zu verbessern und die Verwaltungslasten für Unternehmen und die Verwaltung zu verringern.

Im Rahmen von Subkomponente 3.A (Forschung) des Aufbau- und Resilienzplans sind umfassende Investitionen in Quantenforschung, Lebenswissenschaften und digitale Infrastrukturen geplant. Mit der Maßnahme Quantum Austria (3.A.2) werden Forschungsinfrastrukturen (einschließlich Softwareentwicklung) und Forschungskooperationen gefördert, um die Wissensgrundlagen für die (Weiter-)Entwicklung technologischer Konzepte für Quanten-Computing/Simulation/Communication auszubauen und Technologien für den gesamten Bereich der Quantenwissenschaft (Hardware und Software) zu entwickeln. Weitere digitale Investitionen sind für die Errichtung eines neuen Zentrums für Biomedizin am Campus der Medizinischen Universität Wien vorgesehen und sollen nicht nur in die bauliche, sondern auch in die infrastrukturelle und digitale Ausstattung für die Forschung fließen (3.A.3). Der Schwerpunkt des Zentrums soll im Bereich Krankheitsüberwachung und -prävention sowie biomedizinische Forschung liegen. Auch in digitale Forschungsinfrastrukturen zur nachhaltigen Entwicklung von Universitäten soll investiert werden (3.A.4). Flankiert werden die Investitionen der Subkomponente 3.A (Forschung) von einer Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie (FTI-Strategie 2030, 3.A.1). Insgesamt dürften die in der Subkomponente vorgeschlagenen Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen, zur Förderung von Forschung und Innovation beitragen und die Technologiesouveränität Europas sicherstellen.

Subkomponente 3.B (Umschulen und Weiterbilden) umfasst wichtige Investitionen in die digitalen Kompetenzen von Erwachsenen. Dazu gehören Reformen und Investitionen, die darauf abzielen, i) Arbeitslosen einen besseren Anreiz und bessere materielle Rahmenbedingungen zu bieten, damit sie an einer Schulung oder einer anderen Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen (Bildungsbonus, 3.B.1), und ii) die Verfügbarkeit von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu verbessern (3.B.2). Die Digitalisierungskomponenten in den Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen betreffen die Förderung von Ausbildungen in fachspezifischen Berufsfeldern und die Vermittlung von grundlegenden IT-Kenntnissen. Insgesamt werden rund 40 000 Personen vom Bildungsbonus und rund 94 000 Personen von den Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen profitieren. Diese Investitionen sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Auswirkungen gesellschaftlicher und technologischer Veränderungen. Die Investitionen leisten einen Beitrag zum digitalen Wandel und zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.

Im Aufbau- und Resilienzplan Österreichs ist ein IPCEI zu Mikroelektronik und Konnektivität vorgesehen (3.D.1). Ziel ist es, den Mikroelektroniksektor in den Bereichen zu stärken, in denen Europa bisher von Importen aus Drittländern abhängig ist (z. B. die Entwicklung von innovativen Netzwerk- und Mikroelektroniktechnologien). Es ist davon auszugehen, dass Innovationen aus Forschungsprojekten, die im Rahmen des geplanten IPCEI gefördert werden, zur Weiterentwicklung von Schlüsseltechnologien, zur Modernisierung von Energiesystemen und damit auch zu den europäischen und nationalen Digitalisierungszielen beitragen. Die Halbleitertechnologie, die im Rahmen dieses Vorhabens unterstützt werden soll, legt die Grundlage für alle digitalen Anwendungen bzw. darauf bezogene Projekte und ist somit eine Grundvoraussetzung für den digitalen Wandel.

Weitere Investitionen in die Digitalisierung sind für den Kultursektor geplant, wobei 16,5 Mio. EUR für die Digitalisierung des Kulturerbes bereitgestellt werden (4.C.4). Dies umfasst folgende Schritte: i) Modernisierung des Portals „Kulturpool“, welches die Daten aus verschiedenen Kulturerbeinstitutionen zusammenführt, digital verfügbar macht und eine gesammelte Weiterverwendung der Daten möglich machen soll; und ii) Digitalisierung bedeutender Kulturobjekte zum Zwecke ihrer Bewahrung und Zugänglichmachung für eine breitere Öffentlichkeit. Auch der Bildungssektor wird von dieser Initiative profitieren, da Zugang zu größeren und besseren Lernressourcen ermöglicht wird. Die Investitionen dürften eine dauerhafte Wirkung zeigen und zum digitalen Wandel im Kultursektor beitragen.

Der Plan sieht auch Investitionen in die Digitalisierung der Gesundheitsdienste für Mütter vor (4.A.3). Mit den Investitionen werden die Entwicklung, Planung und Umsetzung der elektronischen Mutter-Kind-Pass-Plattform gefördert, die durch benutzerfreundliche Softwareschnittstellen für Menschen mit eingeschränkten digitalen Kompetenzen, Schnittstellen zu anderen Softwares und mehrsprachige digitale Kommunikationsinstrumente eine optimierte multiprofessionelle Nutzbarkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer gewährleisten soll. Der elektronische Mutter-Kind-Pass zielt darauf ab, die gesundheitlichen Chancen von Schwangeren, Stillenden und ihren Kindern zu verbessern und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, indem insbesondere Frauen angesprochen werden sollen, die diese Dienste nicht unbedingt in Anspruch nehmen. Diese Investitionen tragen zur Digitalisierung der Gesundheitsdienste für Mütter bei.

Die Bewertung aller geplanten Maßnahmen führt zu dem Schluss, dass der Aufbau- und Resilienzplan in weiten Teilen einen wesentlichen Beitrag zum digitalen Wandel und zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen leisten dürfte und sichergestellt ist, dass mindestens 20 % der Gesamtzuweisung des Plans zur Unterstützung der Digitalisierungsziele beitragen. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Kriterium 2.6 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen.

4.7 Langfristige Wirkung des Plans

Der Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket zur Bewältigung der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen. Die im Plan enthaltenen Maßnahmen erleichtern den ökologischen und digitalen Wandel, fördern das Wachstumspotenzial, ermöglichen die Schaffung von Arbeitsplätzen und stärken die wirtschaftliche und soziale Resilienz Österreichs. Die vorgeschlagenen Reformen und Investitionen dürften sich langfristig positiv auf die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft auswirken.

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Komponenten des Plans dauerhafte positive Auswirkungen in Österreich haben werden. Die diesbezüglich vorgestellten Maßnahmen umfassen strukturelle Veränderungen in der Verwaltung oder in den einschlägigen Institutionen und Politikbereichen. Eine bleibende Wirkung ist in Politikbereichen zu erwarten, in denen die geschätzten langfristigen Auswirkungen auf das Wachstumspotenzial und die Beschäftigung erheblich sind (siehe Abschnitt 4.3), aber auch in Bereichen, in denen strukturelle Veränderungen zu einer Verbesserung sozialer und kultureller Aspekte führen dürften, die nicht unbedingt quantifizierbar sind. Darüber hinaus wird der Plan einen Beitrag dazu leisten, die Ziele der neuen Industriestrategie 28 zu verwirklichen, die darin bestehen, den zweifachen Wandel zu unterstützen, die EU-Industrie weltweit wettbewerbsfähiger zu machen und Europas strategische Autonomie zu stärken. Bei der Umsetzung kann auf Europas Stärken als Heimat von Industrie, Talent, innovativen und kreativen Geistern, Werten und sozialmarktwirtschaftlichen Traditionen aufgebaut werden.

Strukturwandel in der Verwaltung und in den Institutionen

Der Plan wird strukturelle Veränderungen in der öffentlichen Verwaltung und den einschlägigen Institutionen des Landes bewirken. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Österreichs (Subkomponente 2.C Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung), die Digitalisierung in der primären Gesundheitsversorgung und die Mutter-Kind-Pass-Plattform (Subkomponente 4.A Gesundheit) sowie die Reformen zum Gründerpaket und zum One-Stop-Shop für Erwerbsfähige (Subkomponente 4.D Resilienz durch Reformen). Oft sind die Maßnahmen in verschiedenen Komponenten des Plans darauf ausgerichtet, den Verwaltungsaufwand zu verringern und einen höheren Grad an Digitalisierung in den einschlägigen Institutionen zu erreichen, was langfristig die Qualität der Dienste und die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern dürfte.

Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung haben eine dauerhafte Wirkung, da sie es ermöglichen, die Zahl der digitalen öffentlichen Dienste zu erhöhen und IT-Infrastrukturen zu konsolidieren, wodurch die Qualität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung gesteigert werden. Eine wichtige Maßnahme beinhaltet die Unterstützung von ressortübergreifenden Projekten zur Umsetzung der IT-Konsolidierung im Bund (2.C.2). Die Ressorts nutzen vielfach unterschiedliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider, was vermeidbare Kosten und eine schwankende Qualität zur Folge hat. Darüber hinaus sollen durch die Maßnahmen Projekte mit ressortübergreifender Wirkung zum Ausbau der Bürger- und Unternehmensservices gefördert und Verfahrensabläufe beschleunigt und effizienter gestaltet werden.

Die Once Only-Reform ergänzt die umfassenden Investitionen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und dürfte dauerhaft Wirkung entfalten, da sie eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ermöglicht (2.C.1). Unternehmen und Behörden sind mit hohen finanziellen und organisatorischen Aufwänden und Belastungen konfrontiert, die ihnen im Zusammenhang mit bundesrechtlichen Informationsverpflichtungen auferlegt werden. Gemäß einer Erhebung von 2006 29 verursachen etwa 5700 Informationsverpflichtungen jährliche Verwaltungskosten für Unternehmen in Höhe von rund 4,3 Mrd. EUR. Mit dem Once Only-Prinzip müssen Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung gemeldet werden, sodass in der Folge ein behördenübergreifender Datentransfer möglich ist. Das Datenmanagement der österreichischen Verwaltung wird daher neu organisiert, um so eine Grundlage für weitere Verwaltungsreformprojekte zu schaffen.

Die Reform One-Stop-Shop für Erwerbsfähige dürfte sich dauerhaft positiv auf das österreichische Sozialversicherungssystem auswirken (4.D.10). Es müssen viele Verwaltungsstellen zusammenarbeiten, um einen One-Stop-Shop zu schaffen und den Zugang zu den Leistungen unterschiedlicher Institutionen (Krankenversicherung, Rehabilitation über Pensionsversicherung, Bundessozialamt, diverse Landeseinrichtungen wie Familienberatungsstellen oder Betreuungseinrichtungen, Bildungsdirektionen, Sozialhilfeträger etc.) koordiniert sicherzustellen. Ziel der Reform ist es, Langzeitbeschäftigungslosen den Zugang zu Ausbildung und Qualifikation zu erleichtern und eine inklusive Beschäftigung zu fördern.

Bleibende strukturelle Veränderungen in der Verwaltung des Gesundheitswesens werden durch die Reform und die Investitionen in die Primärversorgung und die Einführung eines elektronischen Mutter-Kind-Passes herbeigeführt. Die Maßnahmen zur primären Gesundheitsversorgung zielen auf die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten (PVE) auf Bundesebene ab (4.A1, 4.A.2). Durch diese Maßnahmen soll die Bereitstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege in ganz Österreich sichergestellt und die Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Gesundheitspersonal garantiert werden. Auch der elektronische Mutter-Kind-Pass (4.A.3) dürfte dauerhafte positive Auswirkungen auf das österreichische Gesundheitssystem haben.

Mehrere Maßnahmen zielen darauf ab, die Verwaltungslasten zu verringern und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Mit der Reform Gründerpaket (4.D.8) wird eine neue Gesellschaftsform mit unbürokratischer Gründung und niedrigem Gründungskapital eingeführt. Die Reform umfasst zudem Deregulierungsmaßnahmen wie Mitarbeiterbeteiligung, Once Only und Umsetzung der Grace Period. Darüber hinaus dürften die drei Maßnahmen zur Liberalisierung gewerberechtlicher Rahmenbedingungen und zur Förderung der Erbringung unternehmensorientierter Dienstleistungen (Abbau von Hürden bei Betriebsübergaben (4.D.11), Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (4.D.11), Genehmigungsfreie Photovoltaikanlagen und E-Kfz-Ladestationen (4.D.11)) sich dauerhaft auf das Justizsystem auswirken. Auch zum ökologischen und digitalen Wandel dürften sie einen Beitrag leisten, da sie die bürokratischen und rechtlichen Hürden für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen reduzieren.

Strukturwandel in Politikbereichen

Strukturelle Veränderungen in Politikbereichen werden in allen Subkomponenten des Plans angestrebt. Viele dieser Änderungen werden dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum zu steigern, Arbeitsplätze zu schaffen und die Folgen der COVID-19-Krise abzumildern. Das im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehene umfassende Reform- und Investitionspaket i) ist auf den ökologischen und digitalen Wandel fokussiert; ii) zielt darauf ab, die Leistung Österreichs in den Bereichen Innovation, Forschung und Technologie zu verbessern; iii) soll dazu dienen, das Humankapital durch gezielte aktive Arbeitsmarkt- und Bildungsmaßnahmen zu fördern; und iv) ist darauf ausgerichtet, Schwachstellen im Unternehmensumfeld in Österreich zu beheben und die Rahmenbedingungen für Start-ups zu verbessern.

Verschiedene Investitionen und Reformen im Zusammenhang mit der Verringerung der Treibhausgasemissionen dürften eine dauerhafte Wirkung entfalten. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energiequellen (Subkomponente 1.A Sanierungsoffensive) und Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsmittel (Subkomponente 1.B Umweltfreundliche Mobilität) sowie weitere Investitionen in den ökologischen Wandel. Das Erneuerbare Wärmegesetz (1.A.1) sieht ein Verbot für den Einbau von Heizanlagen, die mit flüssigem oder festem fossilen Brennstoff betrieben werden, ab 2022 vor und legt die Rahmenbedingungen für den Austausch von alten Heizsystemen fest. Ergänzt wird das Gesetz durch Investitionen in die Ersetzung klimaschädlicher Öl- und Gasheizungen durch klimafreundliche Heizungen (1.A.2). Durch die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung der Energiekosten einkommensschwacher Haushalte (1.A.3) wird darüber hinaus die soziale Resilienz gestärkt. Schließlich wird die Sanierungsoffensive auch dafür sorgen, dass Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Im Bereich umweltfreundlicher Verkehr dürften der österreichische Mobilitätsmasterplan 2030 (1.B.1), die Einführung der 1-2-3-Klimatickets (1.B.2), die umfangreichen Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge (1.B.3) und zugehörige Infrastruktur (1.B.4) sowie die ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien (Strom und Wasserstoff) für deren Betrieb langfristige Veränderungen bewirken. Diese Maßnahmen werden zu einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum und zur Steigerung des Wachstumspotenzials der österreichischen Wirtschaft beitragen. Die öko-soziale Steuerreform und der Reformvorschlag zur Klimaschutz-Governance (Subkomponente 4.D Resilienz durch Reformen) ermöglichen es zudem, die wirtschaftlichen Kosten des Klimawandels zu senken und ökologische Investitionen zu fördern. Dies dürfte die Wachstumsaussichten für die österreichische Wirtschaft positiv beeinflussen. Es ist daher davon auszugehen, dass diese Maßnahmen einen Beitrag dazu leisten werden, bis 2030 die Klimaziele und bis 2050 CO2-Neutralität in der Europäischen Union erreichen zu können. 

Die Maßnahmen der Subkomponenten 2.A „Breitbandausbau“ und 2.B „Digitalisierung der Schulen“ dürften den territorialen Zusammenhalt stärken und somit dauerhafte strukturelle Veränderungen bewirken. Sie sind darauf ausgerichtet, die Chancengleichheit zwischen Stadt und Land zu erhöhen, den zukünftigen territorialen Ausbau voranzutreiben und Österreich als Unternehmensstandort zu stärken, wo alle Regionen die gleichen Dienstleistungen anbieten können. Daher ist zu erwarten, dass die Maßnahmen zum Wachstumspotenzial Österreichs und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft beitragen werden.

Auch mit dem Konzept für die Erbringung von Gesundheitsdiensten (Subkomponente 4.A Gesundheit), der Reform zur Langzeitpflege und der Umsetzung von Community Nursing (Subkomponente 4.B Resiliente Gemeinden) dürften dauerhafte Veränderungen erzielt werden. Durch diese Maßnahmen soll der Zugang zu den jeweiligen Gesundheitsdiensten strukturell verbessert und insbesondere Menschen mit eingeschränktem Zugang zu solchen Diensten Unterstützung angeboten werden.

Langfristige Wirkung

Auf lange Sicht werden die wirtschaftlichen Auswirkungen hauptsächlich durch Effizienzgewinne aus Forschung und Innovation und vor allem durch den digitalen Wandel bestimmt, während auf kurze Sicht öffentliche und private Investitionen die wichtigsten Triebkräfte sind. Österreich schätzt, dass die aus der ARF finanzierten Investitionen und begleitenden Reformen im Vergleich zu einem Szenario ohne ARF-Mittel zu einem Anstieg des BIP um 0,4 % nach zwei Jahren, 0,9 % nach fünf Jahren und 1,2 % nach zwanzig Jahren beitragen werden. Die Beschäftigung dürfte entsprechend um jeweils 0,3 %, 0,5 % und 0,6 % steigen. Die ARF-Mittel werden wahrscheinlich langfristige Auswirkungen auf den Haushaltssaldo haben, was zu einer Verbesserung um 0,2 Prozentpunkte nach zwei Jahren, 0,3 Prozentpunkte nach fünf Jahren und 0,6 Prozentpunkte nach zwanzig Jahren führen dürfte.

Unter Berücksichtigung aller im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Reformen und Investitionen ist zu erwarten, dass deren Durchführung in weiten Teilen einen Strukturwandel in der Verwaltung oder in den einschlägigen Institutionen und Politikbereichen bewirkt und eine langfristige Wirkung hat. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Kriterium 2.7 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen.


4.8 Etappenziele, Zielwerte, Überwachung und Durchführung

Angemessenheit der mit der Durchführung des Plans, der Überwachung der Fortschritte und der Berichterstattung betrauten Struktur

Das Bundesministerium für Finanzen ist die für die Gesamtkoordinierung des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans zuständige Stelle, während die einschlägigen Ressorts für die Durchführung, die Überwachung und die Kontrolle ihrer Maßnahmen verantwortlich sind. Das Bundesministerium für Finanzen ist die allgemeine Koordinierungsstelle. Es ist zuständig für die Durchführung, die Überwachung der Fortschritte und die Berichterstattung über den Plan. Die einzelnen Ressorts sind für die Durchführung, Überwachung und Kontrolle der Maßnahmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Die zuständigen Ressorts sind für alle Reform- und Investitionsmaßnahmen eindeutig benannt und müssen eine Ansprechstelle angeben, die für die Berichterstattung über die Etappenziele und Zielwerte zuständig ist. Die Ressorts haben die für die Erstellung der Verwaltungserklärung zuständige Stelle benannt. Jedes Ressort muss sicherstellen, dass seine Verwaltungserklärungen allen Anforderungen der Verordnung entsprechen. Das Bundesministerium für Finanzen erstellt auf der Grundlage der einzelnen Verwaltungserklärungen eine zentrale Verwaltungserklärung und übermittelt die Zahlungsanträge, nachdem die entsprechenden Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden.

In dem Plan werden die vorgesehenen Überwachungs- und Berichterstattungsmechanismen angemessen beschrieben. Aus dem Plan geht eindeutig hervor, dass die einzelnen Ressorts, die für die Durchführung bestimmter Maßnahmen des Plans zuständig sind, ebenfalls für die Prüfung, die Kontrolle und die Berichterstattung über die Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten verantwortlich sind. Auch liegt es in der Verantwortung der Ressorts, die Nachweise und Aufzeichnungen über die Erreichung der Etappenziele und Zielwerte aufzubewahren, um zu einem späteren Zeitpunkt eine Überprüfung zu ermöglichen, insbesondere eine Überprüfung der Informationen nach den Verfahren der Europäischen Kommission. Das Bundesministerium für Finanzen wird in seiner Funktion als allgemeine Koordinierungsstelle den Bericht über die Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten regelmäßig mit Meldungen der zuständigen Ressorts aktualisieren und zugänglich machen. Das Bundesministerium für Finanzen fordert die einzelnen Ressorts auf, etwaige Verzögerungen bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte zu melden, und wäre mithin in der Lage, die Europäische Kommission über mögliche Verzögerungen zu informieren.

Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren

Die Etappenziele und Zielwerte des österreichischen Plans stellen ein geeignetes System für die Überwachung der Durchführung des Plans dar. Die Überwachungsindikatoren sind im Allgemeinen hinreichend klar und umfassend, um sicherzustellen, dass die Erreichung der Ziele nachvollzogen und überprüft werden kann. Die Etappenziele und Zielwerte stellen in der Regel die Schlüsselelemente der Maßnahmen dar und können daher als relevant für deren Umsetzung angesehen werden. Sie spiegeln das Ambitionsniveau des Plans angemessen wider und scheinen realistisch. Die von den österreichischen Behörden beschriebenen Prüfmechanismen, Datenerhebungsverfahren und Zuständigkeiten erscheinen ausreichend robust, um Auszahlungsanträge bei Erreichung der Etappenziele und Zielwerte hinreichend zu begründen. Die Zahl der Etappenziele und Zielwerte scheint dem Umfang des Reform- und Investitionspakets angemessen.

Insgesamt sind die Etappenziele und Zielwerte auf den gesamten Zeitraum der Reformen und Investitionen ausgerichtet und gewährleisten die ordnungsgemäße Umsetzung der Maßnahmen. Bei den Reformmaßnahmen liegt der Fokus der Etappenziele und Zielwerte eindeutig auf der Gewährleistung der Umsetzung sowie auf den erwarteten Ergebnissen. Was die Investitionsmaßnahmen anbelangt, so gibt es, soweit möglich und sinnvoll, ein Etappenziel bzw. einen Zielwert, anhand dessen die vollständige Durchführung der Investition überprüft werden kann. Bei Maßnahmen, bei denen eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Ergebnisses besteht – z. B. weil sie darauf abzielen, Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen, oder weil sie stark nachfrageorientiert sind –, wurde der Auszahlung der Mittel der Vorzug gegeben. Dies wurde – soweit möglich und sinnvoll – durch weitere Etappenziele oder Zielwerte ergänzt, um auch den qualitativen Erfolg der Maßnahme sicherzustellen. Für eine Reihe von Maßnahmen wurden geeignete Zwischenziele gewählt, um zu prüfen, ob die Umsetzung plangemäß läuft; dadurch sollen Korrekturmaßnahmen ermöglicht werden, sollte es zu größeren Engpässen oder Verzögerungen kommen.

Allgemeine organisatorische Regelungen

Das Bundesministerium für Finanzen sorgt für die Gesamtkoordinierung der Durchführung und des Überwachungs- und Kontrollsystems. Die Aufgabenverteilung sowie die Verbindung zwischen Überwachung und Prüfungs- und Kontrollsystemen sind im Plan umfassend beschrieben. Zwar werden die Durchführung sowie die Überwachungs- und Kontrollaufgaben für die Maßnahmen an die einzelnen Ressorts delegiert, es ist jedoch klar, dass das Bundesministerium für Finanzen die volle Verantwortung dafür übernehmen wird, dass alle Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung und dem Überwachungs- und Kontrollsystem erfüllt werden.

Die von Österreich in seinem Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten dürften geeignet sein, die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Bewertungskriterium 2.8 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen.

4.9 Kosten

Österreich hat für alle im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Investitionen, für die eine Finanzierung im Rahmen der Fazilität beantragt wird, einzelne Kostenschätzungen vorgelegt. Der österreichische Aufbau- und Resilienzplan enthält Kostenschätzungen für alle 32 Investitionen und eine Reform, für die Mittel aus der Fazilität beantragt werden. Gemäß den Leitlinien, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, wurden für alle relevanten Kostenelemente einzelne Kostenschätzungen vorgelegt. Für 27 mit dem Plan zusammenhängende Reformmaßnahmen, für die keine Mittel aus der Fazilität beantragt werden, wurden keine Kostenschätzungen vorgelegt, unabhängig davon, ob sie Auswirkungen auf den Haushalt haben oder nicht. Anhang III zu Etappenzielen, Zielwerten und Kosten wurde ordnungsgemäß ausgefüllt und vorgelegt. Anhang I enthält für mehrere Maßnahmen ergänzende Angaben zu den einzelnen Kostenschätzungen. Österreich hat in den Fällen, in denen keine öffentlichen Informationen verfügbar waren, umfangreiche Belege zur Begründung der Kostenschätzungen bzw. der wichtigsten Kostenfaktoren vorgelegt.

Die Methode zur Ableitung von Kostenschätzungen hängt von der Art der Investition, den zu unterstützenden Begünstigten und dem Durchführungsstatus des Projekts ab. Rund 25 % der geschätzten Kosten entfallen auf Investitionsförderung für private Haushalte und Unternehmen, um Anreize für umweltfreundliche Mobilität und ein umweltfreundliches Leben zu schaffen. Diese Form der Unterstützung ist weitgehend nachfrageorientiert, und die Kostenschätzungen basieren in der Regel auf Erfahrungen mit der Einführung ähnlicher Förderprogramme oder auf bereits bewerteten Anträgen für laufende Programme. Die Unterstützung des Unternehmenssektors macht rund 12 % der geschätzten Gesamtkosten des Plans aus. Damit sollen Recyclingsysteme gefördert, Digitalisierungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt und die geplanten IPCEI unterstützt werden. Kostenschätzungen für die geplanten IPCEI sind besonders schwierig, da sich die Vorbereitungen auf europäischer Ebene noch in einem frühen Stadium befinden und sowohl die Prioritäten als auch die Teilnehmer noch festzulegen sind. Etwa 14 % der geschätzten Kosten des Plans sind auf den Aufbau von Humankapital (Umschulung und Weiterbildung, Forschung und Lernen) ausgerichtet. Weitere 12 % der geschätzten Kosten sind für Bruttoanlageinvestitionen (z. B. Elektrifizierung von Regionalbahnen, Forschung) geplant; hier sind die Kostenschätzungen im Allgemeinen sehr präzise und gut dokumentiert. Insgesamt hängt die Genauigkeit der Kostenschätzungen davon ab, inwieweit ein spezifisches Programm durchgeführt wurde: Wenn die Rechtsgrundlage der Förderung und damit die Förderungsrichtlinien selbst ein Etappenziel darstellen und die förderfähigen Begünstigten noch festzulegen sind, lassen sich nur Erwartungswerte bestimmen.

Die in dem Plan enthaltenen Reformen und Investitionen tragen den in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung Rechnung. Auf der Grundlage der im Plan enthaltenen Informationen werden alle Reformen und Investitionen nach dem 1. Februar 2020 durchgeführt, und alle relevanten Maßnahmen, d. h. Etappenziele und Zielwerte sowie Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung sollen bis spätestens 31. August 2026 erreicht bzw. umgesetzt werden. Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Kostenschätzungen, für die eine Finanzierung aus der ARF beantragt wird. 30 Für alle im Plan vorgesehenen Investitionen werden klare Informationen über zusätzliche Investitionen aus anderen EU-Fonds bereitgestellt (siehe unten). 31 Bei Maßnahmen zur Investitionsförderung kann eine Kofinanzierung aus anderen EU-Fonds (z. B. EFRE, ELER) im Allgemeinen durch die festgelegten Förderkriterien und die entsprechende Auswahl der Abwicklungsstelle ausgeschlossen werden.

Der Plan umfasst zwei Maßnahmen mit wiederkehrenden Ausgaben, die im Einklang mit den Zielen der Fazilität längerfristige Vorteile mit sich bringen und deren Finanzierung nach der Laufzeit der Fazilität nachhaltig sichergestellt wird. 32 Die betreffenden Maßnahmen entsprechen den länderspezifischen Empfehlungen an Österreich aus den Jahren 2019 und 2020 und tragen zum übergeordneten Ziel der Fazilität bei, den sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern (vierte Säule). Die Maßnahmen sind Teil von Komponente 4 (Gerechter Aufbau) und zielen auf die Unterstützung benachteiligter Gruppen ab, wie etwa von Armutsbetroffenen und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Insgesamt werden die entsprechenden Kosten nach dem für den Aufbau- und Resilienzplan vorgesehenen Zeithorizont nicht zu einer Verschlechterung der öffentlichen Finanzen führen.

Angemessene Kosten

Auf der Ebene der einzelnen Kostenschätzungen ist Angemessenheit gegeben, wenn die hinter der Kostenschätzung stehenden Berechnungen nachvollziehbar sind und auf soliden Annahmen beruhen. Die externe Validierung einer Kostenschätzung durch eine unabhängige öffentliche Stelle erhöht die Angemessenheit, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auf der Ebene des Plans wird die Angemessenheit der Kostenschätzungen mit A bewertet, wenn die geschätzten Kosten für die überwiegende Mehrheit der Reformen und Investitionen, für die eine Finanzierung über die Fazilität beantragt wird, in hohem Maße angemessen sind. Aus den Angaben in den Anhängen I und III des Plans geht klar hervor, wie Österreich die Kosten einzelner Investitionen geschätzt hat. Die Kostenschätzungen können leicht neu berechnet werden, und die zugrunde liegenden Annahmen (z. B. Durchschnittskosten, die sich aus der Durchführung früherer ähnlicher Programme ergeben) sind klar definiert. Die Mehrheit der im österreichischen Plan enthaltenen Einzelkostenschätzungen wird als in hohem Maße angemessen bewertet. In Fällen, in denen die Förderkriterien und die Begünstigten noch nicht hinreichend bekannt sind, werden die Erwartungswerte für die Kosten als in mittlerem Maße angemessen bewertet.

Plausible Kosten

Auf der Ebene der einzelnen Kostenschätzungen ist Plausibilität gegeben, wenn die Kostenschätzungen durch Referenzkosten für die wichtigsten Kostenfaktoren untermauert werden (z. B. historische Daten), wobei diese Referenzkosten wiederum klar belegt sein und mit vergleichbaren Reformen oder Investitionen übereinstimmen müssen. Auf der Ebene des Plans wird die Plausibilität der Kostenschätzungen mit A bewertet, wenn die geschätzten Kosten für die Mehrheit der Reformen und Investitionen, die mindestens 50 % der Gesamtkosten ausmachen, in hohem Maße plausibel sind und wenn die geschätzten Kosten für die große Mehrheit aller Reformen und Investitionen in hohem oder mittlerem Maße plausibel sind. Beim Großteil der im Plan enthaltenen Investitionen hat Österreich zumindest für die wichtigsten Kostenfaktoren Referenzkosten angegeben. In den meisten Fällen wurden die Referenzkosten durch eindeutige Nachweise belegt (z. B. Daten zu Einheitskosten aus Evaluierungsberichten früherer Programme). Alle im österreichischen Plan enthaltenen Einzelkostenschätzungen werden als in hohem oder mittlerem Maße plausibel bewertet.

Keine Doppelfinanzierung durch die Union

Österreich hat ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des im Rahmen der Fazilität zu finanzierenden Plans nicht durch eine bereits existierende oder geplante Finanzierung durch die Union gedeckt ist. Auf der Ebene der einzelnen Kostenschätzungen legte Österreich ausreichende Informationen darüber vor, ob Maßnahmen oder Teile davon durch andere Finanzierungen der Union gedeckt sind oder ob dies geplant ist. In einem einzigen Fall, in dem eine andere Finanzierung durch die Union vorgesehen ist, hat Österreich das betreffende Instrument sowie die dadurch abgedeckten Beträge zusammen mit einer klaren Beschreibung, welche Teile der Maßnahmen betroffen sind, angegeben. Diese Kosten wurden aus der Kostenberechnung herausgenommen.

Angemessene Kosten und Kosteneffizienz

Die geschätzten Gesamtkosten des Plans stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten nationalen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen und stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz. Die Kosteneffizienz wird auf der Grundlage der Kostenbewertung, der erwarteten nationalen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sowie der Anzahl der länderspezifischen Empfehlungen, auf die sich der Plan bezieht, ermittelt.

Die von Österreich vorgelegte Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans ist in mittlerem Maße angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen. Österreich hat ausreichende Informationen und Nachweise dafür vorgelegt, dass der Betrag der geschätzten Reform- und Investitionskosten des im Rahmen der Fazilität zu finanzierenden Aufbau- und Resilienzplans nicht durch eine bereits existierende oder geplante Finanzierung durch die Union gedeckt ist. Dies würde die Einstufung „B“ nach dem Bewertungskriterium 2.9 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen.

4.10 Kontrollen und Prüfungen

Robustheit des internen Kontrollsystems und Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten

Im österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sind die Aufgaben der für die Kontrollen verantwortlichen Akteure eindeutig festgelegt. Der Plan enthält eine Liste der Durchführungsstellen. Das Bundesministerium für Finanzen ist die zentrale Koordinierungsstelle, und die Fachministerien sind für die Überwachung und Kontrolle der von ihnen direkt oder über Durchführungsstellen durchgeführten Maßnahmen zuständig. Sie unterliegen der Kontrolle ihrer jeweiligen Innenrevision. Zentrale Prüfstelle ist der Rechnungshof. Das beim Bundesministerium für Finanzen angesiedelte Amt für Betrugsbekämpfung 33 ist für die Aufdeckung von Scheinunternehmen zuständig und wird dabei von Kompetenzzentren für prädiktive Analytik unterstützt. Die Buchhaltungsagentur des Bundes ist für die Überprüfung der Buchführung zuständig. Die Finanzpolizei ist für praktische Einziehungs- und Sicherungsmaßnahmen zuständig. Jedes Ministerium verfügt über eine Innenrevision, die mit der Kontrolle der Wirksamkeit der Prüfungen und des Risikomanagementsystems betraut ist. Darüber hinaus haben diese Innenrevisionsstellen die Aufgabe, die Durchführungsprozesse im Hinblick auf die Verhinderung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten und die Doppelfinanzierung von Maßnahmen zu prüfen, die von den jeweiligen Ministerien und den ihnen unterstehenden Durchführungsstellen durchgeführt werden. In den Kontrollplänen der einzelnen Ministerien sind die Aufgaben, das Mandat und die Zuständigkeiten der Innenrevision festgelegt. Das Finanzministerium stellt die konsolidierte Zusammenfassung der Prüfungen zusammen mit der Verwaltungserklärung bereit, die sich auf individuelle Verwaltungserklärungen stützt, die von den zu diesem Zweck in den zuständigen Fachministerien benannten internen Stellen vorgelegt werden.

In dem Plan werden die Zuständigkeiten innerhalb des internen Kontrollsystems klar beschrieben. In dem Plan ist das rechtliche Mandat der zentralen Prüfbehörde und ihre Unabhängigkeit von der Regierung niedergelegt. Die Prüfbehörde ist für die Prüfung aller nationalen Einnahmen und Ausgaben zuständig, einschließlich der Prüfungen von Einrichtungen, die im Namen der Regierung handeln. Aus dem Plan geht hervor, dass die Prüfbehörde insgesamt 80-100 Prüfungen pro Jahr (nicht speziell im Zusammenhang mit der Aufbau- und Resilienzfazilität) durchführt und in den letzten Jahren Prüfungen der internen Kontrollsysteme öffentlicher Stellen durchgeführt hat. Die Auswahl der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage von Risiken, statistischen Methoden und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern. Ergänzend ist die Buchhaltungsagentur des Bundes für die Einzelfall- und Ad-hoc-Prüfung der gesamten Buchführung, einschließlich Personalberechnung, durch die Haushaltsbehörden und die von ihnen verwalteten juristischen Personen zuständig; diese kann auch vor Ort durchgeführt werden. Bei diesen Kontrollen wird überprüft, ob Zahlungen und Verrechnungen korrekt durchgeführt werden, ob Belege ordnungsgemäß verfügbar sind und den Vorschriften entsprechen und ob Wertsachen und sonstige Vermögenswerte vorhanden und erfasst sind. Zu diesem Zweck muss die Buchhaltungsagentur Zugang zu allen Dokumenten vor Ort erhalten. Für jede Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, in dem Art, Umfang und wichtigste Ergebnisse der Prüfung dargelegt werden. Werden bei der Prüfung erhebliche Mängel festgestellt, muss der zuständige Anweisungsbefugte Abhilfemaßnahmen ergreifen. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dem Rechnungshof übermittelt. Das Bundesministerium für Finanzen fordert die Buchhaltungsagentur auf, im Rahmen des Plans geeignete Stichprobenkontrollen unter Berücksichtigung der Risikobewertung durchzuführen.

Der Plan beschreibt die einzelnen Kontrollmechanismen auf Ebene der Durchführungsministerien. Jedes Ministerium verfügt über eine Prüfverordnung, in der die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der internen Prüfung der Verwaltung festgelegt sind, um die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu überprüfen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Wirksamkeit der Kontrollen und der Risikomanagementsysteme überwacht wird. Die verschiedenen Elemente des Prüfaufbaus sind in den entsprechenden Teilen des Plans beschrieben. Um die Anforderungen des Artikel 22 der ARF-Verordnung zu erfüllen, führt die Innenrevision jedes Ministeriums Prüfungen der Prozesse in Bezug auf Vorkehrungen zur Vermeidung, Aufdeckung und Lösung von Interessenkonflikten, Korruption und Betrug sowie zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen für Maßnahmen durch, die sowohl vom Ministerium selbst als auch von Durchführungsstellen unter seiner Verantwortung durchgeführt werden. Die Durchführungsstellen (d. h. sowohl Fachministerien als auch Durchführungsagenturen) führen Vor-Ort-Kontrollen der ordnungsgemäßen Durchführung mit Empfängern durch, wobei der Stichprobenumfang auf deren Durchführungsverträgen mit den Ministerien basiert. Die Prüfberichte werden dem Bundesministerium für Finanzen vorgelegt.

In dem Plan werden die bestehenden österreichischen Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Mechanismen zur Vermeidung von Betrug, Korruption und Doppelfinanzierung beschrieben. Die Vorschriften gelten für Mitglieder des Rechnungshofs, Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen, Mitglieder des Parlaments, Staatssekretäre und Beamte sowie in gewissem Umfang für ihre Ehegatten. Im Sinne der Vorschriften sind die genannten Personengruppen verpflichtet, Gesellschaften oder Unternehmen, deren Eigentümer sie sind, zu melden. Unternehmen, die sich im Eigentum von Mitgliedern der Bundesregierung oder der Landesregierungen oder ihren Ehepartnern befinden (bei einem Eigentumsanteil oder einer Beteiligung von mindestens 25 %), sind in bestimmten Fällen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Beamte oder Bedienstete von Durchführungsstellen sind von der Teilnahme an Ausschreibungen, öffentlichen Aufträgen und Finanzhilfeverfahren ausgeschlossen, wenn sie ein direktes oder indirektes finanzielles oder nichtfinanzielles Interesse oder ein anderes persönliches Interesse haben. Darüber hinaus bietet der Plan die Rechtsgrundlage, die öffentliche Stellen dazu verpflichtet, Unternehmer oder Unternehmen unter bestimmten Bedingungen von diesen Verfahren auszuschließen. Es bestehen auch Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten in Bezug auf eine parallele Erwerbstätigkeit. Darüber hinaus nutzt Österreich eine Reihe von Registern (Transparenzdatenbank, Datenbank der wirtschaftlichen Eigentümer, Liste von Scheinunternehmen), um Betrug, Korruption und Doppelfinanzierung zu vermeiden. Bei Aktenprüfungen prüfen die Ministerien, ob keine schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten vorliegen. Darüber hinaus führen die Durchführungsstellen zu diesem Zweck Vor-Ort-Kontrollen. Weitere Kontrollen werden von der Buchhaltungsagentur durchgeführt.

Angemessenheit der Kontrollsysteme und anderer einschlägiger Vorkehrungen

Der Plan beschreibt Mechanismen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Prüf- und Kontrollsystems. Die internen Beziehungen zwischen den Ministerien und den Durchführungsstellen werden formell im Wege von Durchführungsverträgen hergestellt. Das Führen von Aufzeichnungen über die Finanzierung und die Daten der Empfänger sowie der Schutz von Hinweisgebern sind im Plan dargelegt. In dem Plan wird erläutert, wie Finanzierungsdaten in der Transparenzdatenbank gespeichert werden, in der Förderungen auf Grundlage der ARF als solche gekennzeichnet werden müssen. Die Daten zu Endempfängern müssen alle nach Artikel 22 der ARF-Verordnung erforderlichen Informationen enthalten. Darüber hinaus wird in dem Plan festgelegt, dass die Durchführungsstellen verpflichtet sind, die Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen gemäß Artikel 132 der Haushaltsordnung zu erfüllen. In dem Plan wird auf die Rechte der EU-Einrichtungen auf Zugang zu den Daten der Endempfänger hingewiesen. In Subkomponente 3-B wird darauf hingewiesen, dass ARACHNE zur Unterstützung der Kontrollen von Doppelfinanzierungen sowie zur Risikobewertung und Betrugsprävention eingesetzt wird.

Es bestehen proaktive Vorkehrungen, um schwerwiegende Unregelmäßigkeiten zu verhindern und aufzudecken. Es werden stichprobenbasierte Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Für Finanzierungen oberhalb eines Schwellenwerts von 12 000 EUR benötigen die Empfänger eine unabhängige Bestätigung durch eine qualifizierte externe Stelle über die ordnungsgemäße Durchführung und Rechnungsführung. Für Kontrollen können das Transparenzregister, das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und die Liste von Scheinunternehmen verwendet werden.

Der Plan enthält Vorkehrungen zur Behebung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten und zur Wiedereinziehung von Mitteln. In dem Plan wird erläutert, wie die Verwaltungssanktionen bei Betrug, Korruption oder Interessenkonflikten sowie die Rechte des OLAF und der EUStA in Bezug auf Untersuchungen schwerwiegender Unregelmäßigkeiten gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 anzuwenden sind. Dem Plan zufolge soll die Regierung zudem sicherstellen, dass sie im Falle schwerwiegender Unregelmäßigkeiten, die zu einer Verringerung der Unterstützung aus der ARF führen, geeignete Maßnahmen ergreift, um den Bund schadlos zu halten und die finanziellen Interessen der Union zu schützen. Ferner heißt es in dem Plan: „Nicht widmungsgerecht verwendete Mittel können wieder zurückverlangt werden. Hiezu gibt es einschlägige gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. das BHG 2013 oder die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nr. 208/2014 34 . Insbesondere sehen die Bestimmungen vor, dass Fördermittel rücküberwiesen werden müssen, wenn dies von Organen der EU verlangt wird (vgl. § 25 Abs. 1 Z 11 ARR 2014).“

Angemessenheit der Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelförderung durch die EU

In dem Plan wird erläutert, wie die Förderungen an Unternehmen oder Einzelpersonen in der Transparenzdatenbank zu dokumentieren sind. Um Doppelförderung zu vermeiden, muss die Transparenzdatenbank vor der Bewilligung jeder Förderung abgeglichen werden. Mittel aus der ARF sowie frühere Mittel, die der ARF neu zugewiesen wurden, müssen in der Transparenzdatenbank als solche gekennzeichnet werden. Darüber hinaus müssen die Durchführungsstellen prüfen, ob die Ausgaben nicht bereits aus anderen EU-Quellen finanziert wurden, und Anträge auf Förderung ablehnen, falls es zu einer Doppelförderung kommen würde. Außerdem werden stichprobenbasierte Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, um Doppelförderung oder sonstige Unregelmäßigkeiten aufzudecken.



Rechtliche Befugnis und Verwaltungskapazität der Kontrollfunktion

Der Plan enthält klare Angaben zum rechtlichen Mandat der Durchführungsstellen. Das rechtliche Mandat für die Ministerien zur Durchführung der Maßnahmen wird durch das Bundesministeriengesetz 1986 (BMG), BGBl 76/1986 i.d.g.F., erteilt. Die Durchführungsstellen werden durch Verträge mit den Ministerien beauftragt.

Der Plan bietet Gewähr dafür, dass die Verwaltungskapazität des österreichischen Prüf- und Kontrollsystems ausreichend ist. Da der finanzielle Beitrag im Rahmen der ARF nur 0,2 % der Staatsausgaben ausmacht, hält Österreich es für am wirksamsten, bestehende Strukturen, die mit der Verwaltung von EU-Mitteln vertraut sind, zu nutzen und gegebenenfalls entsprechend umzustrukturieren.

Die von Österreich im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Vorkehrungen zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten bei der Verwendung der im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Mittel, einschließlich der Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelfinanzierung durch die Fazilität und andere Unionsprogramme, werden als angemessen bewertet. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Bewertungskriterium 2.10 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen. 

4.11 Kohärenz

Die im österreichischen Plan enthaltenen Reformen und Investitionen verstärken sich gegenseitig. Die im österreichischen Plan enthaltenen Investitions- und Reformmaßnahmen stellen ein kohärentes Paket dar. Die Ausgestaltung des Plans macht deutlich, dass Investitions- und Reformmaßnahmen gewählt wurden, um zu dem übergeordneten Ziel beizutragen, lang anhaltende strukturelle Herausforderungen zu bewältigen, die während der Krise akuter geworden sind. Darüber hinaus sind die Investitionen und Reformen in einen kohärenten Rahmen eingebettet, um die österreichische Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt. Für die überwiegende Mehrheit der Komponenten wurde eine Kombination aus Reformen und Investitionen gewählt, bei der die Reformen den Rahmen für Investitionen bilden und die Investitionen die Ziele der Reformen unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Subkomponenten 1-A, 1-B, 1-C und 1-D der Komponente „Nachhaltiger Aufbau“, die Subkomponenten 2-A, 2-B, 2-C der Komponente „Digitaler Aufbau“ sowie die Subkomponenten 3-A „Forschung“, 4-A „Gesundheit“ und 3-C „Bildung“. Ebenso gilt dies für die Subkomponenten 3-B „Umschulen und Weiterbilden“, 4-C „Kunst & Kultur“ und 4-B „Resiliente Gemeinden“.

Für mehrere Subkomponenten wurde die Kombination von Reformen und Investitionen so gewählt, dass die Reform geeignete Rahmenbedingungen schafft oder Hindernisse für den Erfolg der Investition abbaut. Dies trifft beispielsweise auf die Teilkomponente 1-B „Umweltfreundliche Mobilität“ zu, bei der die enthaltenen Reformmaßnahmen die ökologische und klimatische Nachhaltigkeit des Verkehrssystems zum Gegenstand haben, während die einzelnen Investitionen darauf abzielen, die Ziele der Reform umzusetzen und zu unterstützen. Auch gilt dies für die Subkomponente 2-B „Digitalisierung der Schulen“, bei der die Bereitstellung digitaler Endgeräte Teil eines mittelfristigen nationalen Aktionsprogramms zur Digitalisierung des Bildungswesens ist. Dadurch werden Reformen und Investitionen kohärent und unterstützen sich gegenseitig. Ein weiteres Beispiel hierfür ist die Subkomponente 2-C „Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“, in der die Mittel für die Entwicklung der „Only Once“-Novelle durch Investitionen aus dem Digitalisierungsfonds bereitgestellt werden. Auch auf die Subkomponente 3-A „Forschung“ trifft dies zu, bei der die Reformmaßnahme (Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie 2030 – FTI-Strategie 2030) den Rahmen für die Investitionen bildet, die alle mit den Zielen der FTI-Strategie 2030 in Einklang stehen. Ein weiteres Beispiel ist die Subkomponente 3-B „Umschulen und Weiterbilden“, bei der die Reform „Bildungsbonus“ Hindernisse für potenzielle Teilnehmer abbauen soll, an den im Rahmen der Investitionen vorgesehenen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Darüber hinaus umfasst auch die Subkomponente 4-A „Gesundheit“ Reform- und Investitionsmaßnahmen, die sich gegenseitig verstärken. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind kohärent und dürften sich gegenseitig verstärken, da sie darauf abzielen, in vielen Bereichen des Gesundheitswesens, die miteinander in Wechselwirkung stehen, Verbesserungen herbeizuführen. Eigens für die Primärversorgung gibt es je eine Reform- und eine Investitionsmaßnahme, die miteinander verknüpft sind, wobei die Investitionen auf die Verwirklichung der Ziele der Reform ausgerichtet sind. Dies gilt auch für die Subkomponente 4-B „Resiliente Gemeinden“, bei der die Reform des Langzeitpflegesystems die Rahmenbedingungen für das Pilotprojekt „Community Nursing“ schafft.

Durch den gesamten Plan zieht sich eine kohärente Vision als roter Faden, die sich eindeutig aus der Art der Reformen und Investitionen ergibt. Zwischen den verschiedenen Subkomponenten, die den grünen Übergang betreffen (1-A bis 1-D, 2-D, 3-D und 4-B bis 4-D), lassen sich erhebliche Synergien feststellen. Sie sind alle eindeutig in die umfassendere Strategie eingebettet, die zum grünen Übergang der österreichischen Wirtschaft beitragen soll, stehen mit den Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans Österreichs im Einklang und tragen dazu bei, die Energie- und Klimaziele der EU für 2030 sowie das EU-Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung (Subkomponenten 2-A bis 2-D) sind so gewählt, dass die verschiedenen Herausforderungen, denen Österreich im Zusammenhang mit der Digitalisierung gegenübersteht, insbesondere die Hochgeschwindigkeitsverbindungen in allen Bereichen, die Digitalisierung von KMU, die Bereitstellung geeigneter digitaler Geräte in Schulen und die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern, bewältigt werden können. Die Maßnahmen zur Förderung von sozialem Zusammenhalt und sozialer Inklusion sind so gewählt, dass verschiedene Herausforderungen während des gesamten Lebens bewältigt werden können. Sie reichen von „Frühen Hilfen“ für sozialbenachteiligte Schwangere (4-A) über die Bereitstellung zusätzlicher Plätze für frühkindliche Betreuung und Bildung (3-C) sowie eines Förderstundenpakets zur Kompensierung von COVID-19-bedingten Lernrückständen und Bildungsverlusten (3-C), Zentren der medizinischen Primärversorgung (4-A) und das Pilotprojekt „Community Nursing“ (4-B), die einen einfachen Zugang zu Gesundheits- und Langzeitpflegediensten bieten, bis hin zu einer Verbesserung bei den Rentenansprüchen, insbesondere für Frauen mit niedrigem Einkommen (4-D). Auch im Bereich Forschung und Innovation bestehen erhebliche Synergien, insbesondere zwischen den Reform- und Investitionsmaßnahmen der Subkomponente 3.A und den in Subkomponente 3-D enthaltenen geplanten IPCEI.



Einige der zusätzlichen Reformmaßnahmen stellen sicher, dass die Investitionsmaßnahmen in einen breiteren Kontext eingebettet sind. Zwar handelt es sich bei den verschiedenen Komponenten an sich um kohärente Reform- und Investitionspakete, doch gibt es auch komplementäre Effekte zwischen den Komponenten, insbesondere zwischen den in Subkomponente 4-D vorgestellten zusätzlichen Reformen und den anderen Komponenten. Die Investitionsmaßnahmen zur Unterstützung des grünen Übergangs werden – neben den bereits in der Komponente selbst enthaltenen Reformen – durch wichtige Reformmaßnahmen wie die Ökosoziale Steuerreform und den Vorschlag für gesetzliche Grundlagen und Governance im Bereich Klimaschutz in Subkomponente 4-D ergänzt, die einen größeren Rahmen zur Unterstützung der allgemeinen Wirtschaft beim grünen Übergang bieten. Der Vorschlag für einen „One-Stop-Shop“ für Langzeitarbeitslose ergänzt den „Bildungsbonus“ sowie die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in Subkomponente 3-B. Die Investitionen im Bereich des digitalen und des ökologischen Wandels werden durch Reformmaßnahmen unterstützt, die darauf abzielen, das allgemeine Unternehmensumfeld zu verbessern, die Rahmenbedingungen für Start-ups zu verbessern und einige Elemente des Handelsrahmengesetzes zu liberalisieren.

Der Plan weist keine Unstimmigkeiten oder Widersprüche zwischen den und innerhalb der einzelnen Komponenten auf. Es wurde sorgfältig darauf geachtet, die Umsetzungsfristen sowie die Reformen und Investitionen aufeinander abzustimmen, um eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Es wurden keine Fälle beobachtet, in denen die vorgeschlagenen Maßnahmen, seien es Reformen oder Investitionen, der Wirksamkeit der jeweiligen anderen Maßnahmen entgegenstehen oder sie beeinträchtigen.

Angesichts der zu bewältigenden Herausforderungen bietet der österreichische Aufbau- und Resilienzplan einen ausgewogenen Ansatz zwischen Reformen und Investitionen. Wie in Abschnitt 4.2 erwähnt, zielt der Plan darauf ab, eine erhebliche Teilmenge der in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen anzugehen, sodass die vorgeschlagene Kombination von Reformen und Investitionen angemessen ist. Um eine größere Kohärenz zwischen den Instrumenten, insbesondere mit den europäischen kohäsionspolitischen Fonds, zu fördern, wird eine ausgewogene territoriale Ressourcenallokation gefördert.

Unter Berücksichtigung der qualitativen Bewertung aller Komponenten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans, ihres jeweiligen Gewichts (Bedeutung, Relevanz, Mittelzuweisung) und ihrer Wechselwirkungen enthält der Plan Maßnahmen zur Umsetzung von Reformen und öffentlichen Investitionen, die weitgehend kohärent sind. Dies würde die Einstufung „A“ nach dem Bewertungskriterium 2.11 in Anhang V der ARF-Verordnung rechtfertigen. 



ANHANG: Verfolgung klimabezogener Ausgaben und digitale Markierung

Klima 35

Digitales

ID der Maßnahme/Teilmaß-nahme

Bezeichnung der Maßnahme/Teilmaßnahme

Mittel

(in Mio. EUR)

Interv.ber.

Koeff. (%)

Interv.ber.

Koeff. (%)

1.A.2a

Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen – Biomasse

53

030bis

100 %

1.A.2b

Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen – Fernwärme

53

034bis0

100 %

1.A.2c

Förderung des Austauschs von Öl- und Gasheizungen – sonstige erneuerbare Energien

53

032

100 %

1.A.3

Bekämpfung von Energiearmut

50

025bis

100 %

1.B.3

Förderung emissionsfreier Busse und Infrastruktur

256

074

100 %

1.B.4

Förderung emissionsfreier Nutzfahrzeuge und Infrastruktur

50

entfällt 36

100 %

1.B.5a

Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen – Neubau oder Ausbau des TEN-V-Kernnetzes.

536,6

064

100 %

1.B.5b

Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen – sonstige neu gebaute oder ausgebaute Bahnstrecken

6

066bis

100 %

1.C.2

Biodiversitätsfonds

50

050

40 %

1.C.3

Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquoten für Getränkegebinde

110

042

40 %

1.C.4

Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen

60

042

40 %

1.C.5

Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten

130

042

40 %

1.D.2

Transformation der Industrie zur Klimaneutralität

100

024ter

100 %

2.A.2a

Gigabit-fähige Zugangsnetze und symmetrische Gigabit-Anbindungen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten – administrative Bearbeitung

17,1

053

100 %

2.A.2b

Gigabit-fähige Zugangsnetze und symmetrische Gigabit-Anbindungen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten – flankierende Maßnahmen

17,1

053

100 %

2.A.2c

Gigabit-fähige Zugangsnetze und symmetrische Gigabit-Anbindungen in Bereichen mit besonderen sozioökonomischen Schwerpunkten – Breitband

857

053

100 %

2.B.2

Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler

171,7

012

100 %

2.C.2

Digitalisierungsfonds öffentliche Verwaltung

160

011

100 %

2.D.1

Digitalisierung der KMUs

32

010

100 %

2.D.2

Digitale Investitionen in Unternehmen

69

010

100 %

2.D.3a

Ökologische Investitionen in Unternehmen – thermische Gebäudesanierung

20

024bis

100 %

2.D.3b

Ökologische Investitionen in Unternehmen – netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und Stromspeicherung

153

024bis

100 %

2.D.3c

Ökologische Investitionen in Unternehmen – Energieeinsparungen in Unternehmen

32,5

029

100 %

2.D.3d

Ökologische Investitionen in Unternehmen – emissionsfreie Mobilität – Teilmaßnahme

294

072bis

100 %

2.D.3e

Ökologische Investitionen in Unternehmen – andere Anreize für Alternativen für fossile Brennstoffe

4

072bis

100 %

2.D.3f

Ökologische Investitionen in Unternehmen – Investitionen in elektronische Ladestationen

0,5

077

100 %

3.A.2

Quantum Austria – Förderung der Quanten Sciences

107

021quater

100 %

3.A.3

Austrian Institute of Precision Medicine

13,7

009bis

100 %

3.A.4

(Digitale) Forschungsinfrastrukturen

30

021quater

100 %

3.B.2a

Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen – Grundqualifikation

81,25

108

100 %

3.B.2b

Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen – IT/Pflege/Umwelt

112,5

108

100 %

3.B.2d

Finanzierung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen – Jugendcoaching

19,8

099

40 %

3.D.1

IPCEI Mikroelektronik und Konnektivität

125

055bis

40 %

009bis

100 %

3.D.2

IPCEI Wasserstoff

125

022

100 %

4.A.3

Entwicklung der Elektronischen Mutterkindpass Plattform inkl. der Schnittstellen zu den Frühe Hilfen Netzwerken

10

095

100 %

4.B.3a

Klimafitte Ortskerne – Gebäudesanierung von Unternehmen

17,5

024ter

100 %

4.B.3b

Klimafitte Ortskerne – Anschluss an hocheffiziente Fernwärme

17,5

030bis

100 %

4.B.3c

Klimafitte Ortskerne – grüne Fassadenprojekte 

5

037

100 %

4.B.3d

Klimafitte Ortskerne – Brachflächenprojekte

10

046bis

40 %

4.C.3

Sanierung des Volkskundemuseums Wien und der Prater Ateliers – Energieeffizienzmaßnahmen

13,9

026

40 %

4.C.4

Digitalisierungsoffensive Kulturerbe

16,5

021bis

100 %

4.C.5

Investitionsfonds „Klimafitte Kulturbetriebe“

15

024

40 %

Literatur

Benedetti Fasil, C, Domnick, C, Fako, P, Flachenecker, F., Gavigan, J. P., Janiri, M. L., del Rio, J-C, Stamenov, B. und Testa, G. (2021), High Growth Enterprises in the COVID-19 Crisis Context demographics, environmental innovations, digitalization, finance and policy measures, JRC. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.

Böheim, R. und Christl, M. (2021). „Mismatch unemployment in Austria: The role of regional labour markets for skills“ JRC Working Papers on Labour, Education and Technology 2021-08.

Bundesministerium für Finanzen (BMF) (2021), Österreichisches Stabilitätsprogramm, 2021-austria-stability-programme_de.pdf (europa.eu)

Bundeskanzleramt (2021), Nationales Reformprogramm, 2021-european-semester-national-reform-programme-austria_en.pdf (europa.eu)

Castellazzi, L., Zangheri, P., Paci, D., Economidou, M., Labanca, N., Ribeiro Serrenho, T., Zancanella, P. und Broc, J. (2019), Assessment of second long-term renovation strategies under the Energy Efficiency Directive, JRC, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2019

Christl, M., De Poli, S., Kucsera, D. und Lorenz, H. (2021), „COVID-19 and (gender) inequality in income: the impact of discretionary policy measures in Austria”, JRC Working Papers on Taxation and Structural Reforms, 05-2021 (erscheint in Kürze).

Economidou, M., Ringel, M., Valentova, M., Zancanella, P., Tsemekidi Tzeiranak, S., Zangheri, P., Paci, D., Ribeiro Serrenho, T., Palermo, V. und Bertoldi, P. (2020), National Energy and Climate Plans for 2021-2030 under the EU Energy Union, JRC, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg.

Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Europäische Kommission (2021), „The 2021 Ageing Report: economic and budgetary projections for the 27 EU Member States (2021-2070)’, European Economy, Institutional Paper 148, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen, Europäische Kommission ( https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/economy-finance/ip148_en_0.pdf ).

Europäische Kommission 2020a, ‘Länderbericht Österreich 2020, Europäische Kommission, Brüssel,( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020SC0519&qid=1623869952157 )

EU-Kommission (2020b): „Eine neue Industriestrategie für Europa“, COM(2020) 102 final, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-eu-industrial-strategy-march-2020_de.pdf

Europäische Kommission (2020c), ‘Austria’, Digital economy and society index 2020, Europäische Kommission, Brüssel ( https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=66906 )

Europäische Kommission (2020d), Bewertung des endgültigen nationalen Energie- und Klimaplans Österreichs, SWD(2020) 919 final, ( staff_working_document_assessment_necp_austria_de.pdf (europa.eu) ).

EU-Kommission (2020e): Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, COM(2020) 67 final. ( communication-shaping-europes-digital-future-feb2020_en_4.pdf (europa.eu) )

Europäische Kommission (2019): Broadband Coverage in Europe 2019 Mapping progress towards the coverage objectives of the Digital Agenda. Für die Europäische Kommission durchgeführte Erhebungen zur Breitbandversorgung in Europa von IHS Market, Omdia und Point Topic. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/3d38e307-f0b0-11ea-991b-01aa75ed71a1/language-en

Europäische Umweltagentur (2020): Bericht über den Zustand der Natur in der EU, Europäische Kommission 2020, https://www.eea.europa.eu/publications/state-of-nature-in-the-eu-2020/at_download/file

Sachverständigengruppe der EU für ein nachhaltiges Finanzwesen (2020): Taxonomiebericht: Technischer Anhang.  https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-annexes_en.pdf

Sostero, M, Milasi, S., Hurley, J., Fernandez-Macias, E., und Bisello, M (2020), ‘Teleworkability and the COVID-19 crisis: a new digital divide?’, JRC working paper series on Technology Labour and Education, Europäische Kommission.

Tsemekidi-Tzeiranaki, S., Paci, D., Cuniberti, B., Economidou, M. und Bertoldi, P. (2020), Analysis of the Annual Reports 2020 under the Energy Efficiency Directive, JRC, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.

Varga, J., in't Veld J. (2014), The potential growth impact of structural reforms in the EU: a benchmarking exercise“, European Economy Economic Papers, S. 541. http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2014/pdf/ecp541_en.pdf

Zangheri, P., Armani, R., Kakoulaki, G., Bavetta, M., Martirano, G., Pignatelli, F. und Baranzelli, C. (2020), Building energy renovation for decarbonisation and Covid-19 recovery, JRC, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020.

(1)

 Österreich hat sein nationales Reformprogramm am 30. April 2021 vorgelegt. Die im nationalen Reformprogramm enthaltenen Informationen werden in der vorliegenden Arbeitsunterlage geprüft und zusammen mit dem Aufbau- und Resilienzplan bewertet.

(2)

 Die endgültige Annahme durch den Rat nach Billigung durch den Europäischen Rat steht noch aus. Der von der Euro-Gruppe am 16. Dezember 2020 vereinbarte Wortlaut ist abrufbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14356-2020-INIT/de/pdf

(3)

Siehe Christl, M., De Poli, S., Kucsera, D. and Lorenz, H. (2021), „COVID-19 and (gender) inequality in income: the impact of discretionary policy measures in Austria”, JRC Working Papers on Taxation and Structural Reforms, 05-2021 (erscheint in Kürze).

(4)

Siehe auch Böheim, R. und Christl, M. (2021). „Mismatch unemployment in Austria: The role of regional labour markets for skills“ JRC Working Papers on Labour, Education and Technology 2021-08.

(5)

Siehe unter anderem Benedetti Fasil, C, Domnick, C, Fako, P, Flachenecker, F., Gavigan, J. P., Janiri, M. L., del Rio, J-C, Stamenov, B. und Testa, G., High Growth Enterprises in the COVID-19 Crisis Context demographics, environmental innovations, digitalization, finance and policy measures, JRC. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021.

(6)

Siehe Benedetti Fasil, C., Del Rio, J.C., Domnick, C., Fako, P., Flachenecker, F., Gavigan, J., Janiri, M., Stamenov, B. und Testa, G., High Growth Enterprises in the COVID-19 Crisis Context, EUR 30686 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2021, ISBN 978-92-76-37269-1, doi:10.2760/63402, JRC124469 mit einer eingehenden Erörterung der Auswirkungen von COVID-19 auf wachstumsstarke Unternehmen in den EU-Ländern.

(7)

Das SOLVIT-Netz ist eine von der Europäischen Kommission finanzierte Einrichtung, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen im Falle von Streitigkeiten mit einer Behörde eines EU-Mitgliedstaats hilft, ihre EU-Rechte geltend zu machen. In jedem Mitgliedstaat (und in den EWR-Mitgliedstaaten Norwegen, Island und Liechtenstein) gibt es ein SOLVIT-Zentrum.

(8)

In der Verordnung heißt es, dass die Fazilität den ökologischen Wandel hin zur Verwirklichung der Klimaziele der EU für 2030 und zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 unterstützen sollte. Sie soll auch den digitalen Wandel unterstützen. In diesem Zusammenhang ist in der Verordnung als verbindliches Ziel festgelegt, dass die im Plan enthaltenen Maßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz ausmachen müssen, der mindestens 37 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans entspricht. Außerdem ist als verbindliches Ziel festgelegt, dass die im Plan enthaltenen Maßnahmen einen Beitrag zum digitalen Wandel oder den daraus erwachsenden Herausforderungen ausmachen müssen, der mindestens 20 % der Gesamtzuweisung entspricht.

(9)

Notifiziert als staatliche Beihilfe vorbehaltlich etwaiger Änderungen, die zur Einhaltung der Beihilfevorschriften erforderlich sein könnten.

(10)

Laut nationalem Energie- und Klimaplan will Österreich zum EU-Ziel für erneuerbare Energien bis 2030 beitragen, indem es den Anteil erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch bis 2030 auf 46-50 % erhöht. Siehe Economidou, M., Ringel, M., Valentova, M., Zancanella, P., Tsemekidi Tzeiranak, S., Zangheri, P., Paci, D., Ribeiro Serrenho, T., Palermo, V. and Bertoldi, P., National Energy and Climate Plans for 2021-2030 under the EU Energy Union, EUR 30487 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-27013-3, doi:10.2760/678371, JRC122862.

(11)

Tsemekidi-Tzeiranaki, S., Paci, D., Cuniberti, B., Economidou, M. and Bertoldi, P., Analysis of the Annual Reports 2020 under the Energy Efficiency Directive, EUR 30517 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-27416-2, doi:10.2760/180952, JRC122742. 

(12)

Castellazzi, L., Zangheri, P., Paci, D., Economidou, M., Labanca, N., Ribeiro Serrenho, T., Zancanella, P. and Broc, J., Assessment of second long-term renovation strategies under the Energy Efficiency Directive, EUR 29605 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2019, ISBN 978-92-79-98727-4, doi:10.2760/973672, JRC114200. 

(13)

Bericht über den Zustand der Natur in der EU, Europäische Kommission 2020.

(14)

Der DESI ist das wichtigste Analyseinstrument des Europäischen Semesters im Bereich Digitalisierung. Der DESI gibt die Referenzgrundlage für die Digitalisierung der Mitgliedstaaten vor und zeigt die wichtigsten Herausforderungen auf, die es anzugehen gilt.

(15)

Eurostat, EU-Gemeinschaftserhebung zur IKT-Nutzung in Privathaushalten und durch Einzelpersonen.

(16)

Eurostat, Arbeitskräfteerhebung.

(17)

Für die Europäische Kommission durchgeführte Erhebungen zur Breitbandversorgung in Europa von IHS Market, Omdia und Point Topic.

(18)

Bis zur endgültigen Annahme durch den Rat, nach Billigung durch den Europäischen Rat. Die von der Euro-Gruppe vereinbarte Fassung vom 16. Dezember 2020 ist abrufbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14356-2020-INIT/de/pdf

(19)

Verordnung Nr. 651/2014 der Kommission, ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1.

(20)

Zangheri, P., Armani, R., Kakoulaki, G., Bavetta, M., Martirano, G., Pignatelli, F. und Baranzelli, C., Building energy renovation for decarbonisation and Covid-19 recovery, EUR 30433 EN, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2020, ISBN 978-92-76-24766-1, doi:10.2760/08629, JRC122143.

(21)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“, (COM(2020) 67 final).

(22)

Die Aufbau- und Resilienzfazilität macht rund 90 % von NextGenerationEU aus, das außerdem ReactEU, Horizont, InvestEU, JTF, Entwicklung des ländlichen Raums und RescEU umfasst.

(23)

Technisch betrachtet wird bei dem Szenario mit niedriger Produktivität eine erheblich geringere Produktionselastizität des öffentlichen Kapitals zugrunde gelegt.

(24)

Varga, J., in 't Veld J. (2014), „The potential growth impact of structural reforms in the EU: a benchmarking exercise“, European Economy Economic Papers no. 541.

http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2014/pdf/ecp541_en.pdf .

(25)

Wie 1.A.2 und 1.A3, 3.B.1 und 3.B.2.

(26)

4.B.3.

(27)

 https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/200309-sustainable-finance-teg-final-report-taxonomy-annexes_en.pdf.

(28)

COM(2020) 102 final, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/communication-eu-industrial-strategy-march-2020_de.pdf  

(29)

Basiserhebung des Bundesministeriums für Finanzen.

(30)

Für jede einzelne Investition ist eine spezielle Erklärung beigefügt: „Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Kosten der betreffenden Maßnahme, für die eine Finanzierung aus der ARF beantragt wird.“ Insbesondere betreffen Förderungen im Unternehmensbereich wegen des Vorsteuerabzugs keine Umsatzsteuervergütung. Bei den Transfers ist der Transferanteil an den Kosten so gedeckelt, dass eine Finanzierung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden kann.

(31)

Der Plan umfasst ein Projekt (1.B.5. Errichtung neuer Bahnstrecken und Elektrifizierung von Regionalbahnen (Koralmbahn), für das Österreich Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ erhalten hat. Auf der Grundlage der vorgelegten Belege kann jedoch eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen werden.

(32)

Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um 4.A.3 (Mutterkindpass), wo Software-Updates durchgeführt werden müssen, und 4.A.4 (Frühe Hilfen für benachteiligte Schwangere). Für diese Maßnahmen besteht jedoch in Form einer Grundsatzentscheidung des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungsträger in der Zielsteuerungskommission des Bundes ein politisches Engagement für eine nachhaltige Finanzierung.

(33)

Amt für Korruptionsbekämpfung beim Bundesministerium für Finanzen, d. h. nicht das dem Ministerium des Inneren unterstellte Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK).

(34)

  RIS - Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 28.05.2021 (bka.gv.at) .

(35)

Zwar übersteigen die Gesamtkosten des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans die Gesamtzuweisung nicht rückzahlbarer Finanzhilfen für Österreich, doch wird Österreich sicherstellen, dass alle Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen, die in dieser Tabelle als Beitrag zu den Klimaschutzzielen aufgeführt sind, vollständig aus den Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden.

(36)

Die „Methode für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben“ im Anhang der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität legt keine Interventionsbereiche fest, die eine Verfolgung klima- oder umweltbezogener Ausgaben von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybridfahrzeugen ermöglichen würden, mit Ausnahme von Fahrzeugen für den städtischen Nahverkehr, die unter den Interventionsbereich 074 fallen. Gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe e der Verordnung ist die Methodik jedoch „entsprechend auf Maßnahmen anzuwenden, die keinem in Anhang VI aufgeführten Interventionsbereich direkt zugeordnet werden können“. In diesem Zusammenhang hat die Kommission einen Klimabeitragskoeffizienten von 100 % für emissionsfreie Fahrzeuge aller Klassen angewandt (dies gilt auch für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellen-/Wasserstofffahrzeuge).