Brüssel, den 8.7.2021

COM(2021) 401 final

2021/0222(NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

{SWD(2021) 197 final}


2021/0222 (NLE)

Vorschlag für einen

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Der COVID-19-Ausbruch hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft Kroatiens. Im Jahr 2019 belief sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Kroatien auf 42,7 % des EU-weiten Durchschnitts. Der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission zufolge ging das reale BIP Kroatiens im Jahr 2020 um 8,0 % zurück und dürfte über den Zeitraum 2020-2021 um insgesamt 3,4 % sinken. Zu den längerfristigen Aspekten, die sich auf die mittelfristige Wirtschaftsleistung auswirken, gehören die schwerfälligen Rahmenbedingungen für Unternehmen, Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage, der Arbeitskräftemangel und die geringen Investitionen in FuE und digitale Infrastruktur. Alle diese Faktoren tragen zu einem geringen Potenzialwachstum bei. Darüber hinaus muss Kroatien die Effizienz seiner öffentlichen Verwaltung steigern, um seine Politikgestaltung zu verbessern und die staatlichen politischen Maßnahmen besser zu koordinieren, umzusetzen und zu evaluieren, damit es angesichts der bis Ende 2027 möglicherweise bereitgestellten Unionsmittel in Höhe von rund 40 % des BIP in der Lage ist, diese Mittel tatsächlich aufzunehmen.

(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Kroatien. Insbesondere empfahl der Rat Kroatien, im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik zu verfolgen, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen zu erhöhen; den Haushaltsrahmen zu verstärken und Eventualverbindlichkeiten auf zentraler und lokaler Ebene zu überwachen; die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern; eine ausgewogene geografische Verteilung von Gesundheitspersonal und -einrichtungen, eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen und Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste zu fördern. Der Rat empfahl Kroatien ferner, die Arbeitsmarktmaßnahmen und -institutionen sowie deren Koordinierung mit den sozialen Diensten auszubauen und gleichzeitig die Sozialleistungen zu konsolidieren und ihre armutsverringernde Wirkung zu verbessern. Er empfahl, die Reform des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung voranzubringen und sowohl den Zugang zu den Bildungsmaßnahmen als auch deren Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern und gleichzeitig den Erwerb von Kompetenzen zu fördern. Der Rat empfahl Kroatien, an den Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für KMU und Selbstständige festzuhalten; steuerähnliche Abgaben und restriktive Regulierungen der Waren- und Dienstleistungsmärkte weiter zu reduzieren; die Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen zu verbessern und die Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte zu intensivieren. Der Rat empfahl Kroatien, die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zwecks Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien auf zentraler und lokaler Ebene zu stärken; die territoriale Zersplitterung der öffentlichen Verwaltung abzubauen und die Aufgabenverteilung zu straffen; in Abstimmung mit den Sozialpartnern einheitliche Lohnbildungssysteme in der öffentlichen Verwaltung und den öffentlichen Diensten einzuführen. Kroatien wurde zudem empfohlen, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik — unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede — auf Forschung und Innovation, nachhaltige Stadt- und Eisenbahnverkehrsinfrastruktur, saubere Energie, erneuerbare Energien und Umweltinfrastruktur und den ökologischen und digitalen Wandel zu legen. Schließlich empfahl der Rat Kroatien, Korruption insbesondere auf lokaler Ebene verstärkt zu verhindern und zu sanktionieren und die Effizienz des Justizsystems zu verbessern. Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass die Empfehlung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern, sowie die Empfehlung, an den Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für KMU und Selbstständige festzuhalten, vollständig umgesetzt wurden.

(3)Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 , der sie Kroatien unterzogen hatte. Die Kommission gelangte in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Kroatien makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die insbesondere von der öffentlichen, privaten und Auslandsverschuldung herrühren, die mit einem geringen Potenzialwachstum einhergeht.

(4)Am 14. Mai 2021 legte Kroatien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Die nationale Eigenverantwortung im Hinblick auf die Aufbau- und Resilienzpläne ist die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung und dauerhafte Wirkung der Pläne auf nationaler Ebene sowie für ihre Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) 2021/241 hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.

(5)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 3 eingerichteten Aufbauinstruments der EU verfolgt werden, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Sie sollten zu den sechs Säulen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern.

(6)Mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird eine unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengung unternommen. Die koordinierte und gleichzeitige Umsetzung dieser Reformen und Investitionen und die Durchführung grenzübergreifender Projekte werden bewirken, dass sich diese Reformen und Investitionen gegenseitig verstärken und in der gesamten Union positive Ausstrahlungseffekte entfalten. So wird etwa ein Drittel der Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten von Spillover-Effekten anderer Mitgliedstaaten ausgehen.

Ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt

(7)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung zu tragen ist.

(8)Der Plan umfasst Maßnahmen, die zu allen sechs Säulen beitragen, wobei eine beträchtliche Anzahl von Komponenten des Plans auf mehrere Säulen ausgerichtet ist. Dieser Ansatz hilft sicherzustellen, dass jede Säule umfassend und in kohärenter Weise berücksichtigt wird. Angesichts der besonderen Herausforderungen Kroatiens wird der besondere Schwerpunkt auf intelligentem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum sowie wirtschaftlicher und institutioneller Resilienz zusammen mit der Gesamtgewichtung zwischen den Säulen als angemessen ausgewogen betrachtet.

(9)Die ökologische Dimension des Plans umfasst einschlägige Maßnahmen, die zum Klimaziel und zum Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt beitragen dürften. Zu den wichtigsten den ökologischen Wandel betreffenden Komponenten gehören Investitionen in Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie nachhaltige und innovative Mobilität. Darüber hinaus umfasst der Plan Investitionen in den Bereichen FuE und Innovation, Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie Übergang zu grünen Arbeitsplätzen und Kreislaufwirtschaft. Der Plan stellt ausdrücklich auf den ökologischen Wandel in der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft ab und sieht verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bereitstellung elektronischer Behördendienste vor. Er umfasst zudem Investitionen in die feste und drahtlose digitale Netzanbindung und ergänzende Reformen im Einklang mit der Leitinitiative der Union für digitale Konnektivität und dem gemeinsamen Instrumentarium der Union zur Förderung der Konnektivität, 4 um in abgelegenen ländlichen Gebieten, die in Bezug auf die Gigabit-Internetanbindung ins Hintertreffen geraten sind, Investitionen in digitale Infrastruktur zu erleichtern.

(10)Der im Plan vorgesehene Beitrag zur Säule für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum stützt sich weitgehend auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen, die Förderung von KMU sowie großer Unternehmen und Anreize für Innovation und FuE. Dies umfasst die weitere Verringerung der administrativen und steuerähnlichen Belastung der Unternehmen, die Liberalisierung mehrerer reglementierter Berufe und die Verbesserung des Zugangs der Unternehmen zur Finanzierung, um die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu verbessern, bei gleichzeitiger Anpassung ihrer Betriebsprozesse an den ökologischen und digitalen Wandel, unter anderem auch durch verstärkte Investitionen in Umwelttechnologie. Ein weiterer Schwerpunkt des Plans liegt auf der Steigerung der Nachhaltigkeit und des Einsatzes digitaler Technologien in der Tourismusbranche; dabei sollen insbesondere durch die Modernisierung der Infrastruktur die Energieeffizienz und der Anteil der erneuerbaren Energiequellen erhöht werden und es soll die Anpassung der Geschäftsmodelle an die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts dürften vor allem auch auf benachteiligte Gruppen ausgerichtete aktivierende Arbeitsmarktmaßnahmen und Maßnahmen im Bildungsbereich sowie armutsverringernde sozialpolitische Maßnahmen beitragen. Darüber hinaus soll der territoriale Zusammenhalt, insbesondere die Zugänglichkeit und Anbindung weniger dicht besiedelter Gebiete und Inseln, durch eine erweiterte, modernisierte und besser verwaltete Straßen-, Schienen- und Seeverkehrsinfrastruktur, durch eine bessere Anbindung des Süd-Nord-Stromnetzes und durch die Modernisierung der öffentlichen Abwasser- und Wasserversorgungsnetze gestärkt werden.

(11)Bei der Säule Gesundheit sowie wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz sind Verbesserungen des Gesundheitssystems hinsichtlich notwendiger Strukturreformen sowie benötigter Infrastruktur und medizinischer Ausrüstung geplant, wodurch auch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt und die Konvergenz innerhalb Kroatiens und mit der Union gestärkt werden. Weitere Maßnahmen sollen eine flächendeckende medizinische Grundversorgung und Arzneimittelversorgung sicherstellen und so die Resilienz und Vorsorge des Gesundheitssystems verbessern, was gleichzeitig die Lebensqualität in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten erhöhen wird. In Bezug auf die Langzeitpflege sieht der Plan Investitionen vor, die die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Qualität der häuslichen Betreuung und der Betreuung in der lokalen Gemeinschaft verbessern sollen; das Gleiche gilt für Betreuungsdienste in der Heimunterbringung, diese soll aber Personen vorbehalten sein, die wegen funktioneller Einschränkungen auf eine Heimunterbringung angewiesen sind; parallel dazu sollen mehrere Komponenten die Resilienz der öffentlichen Verwaltung und die institutionelle Resilienz stärken. Auch im Bildungsbereich sieht der Plan wichtige Maßnahmen vor, insbesondere Investitionen in die Infrastruktur zur Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, die Ermöglichung von Ganztagesunterricht und die Erhöhung der Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden in den Grundschulen, die Überarbeitung der Lehrpläne sowie die Modernisierung der Hochschulbildung, was die Bildungsergebnisse spürbar verbessern dürfte. Reformen sollen die Fragmentierung der öffentlichen Forschungseinrichtungen verringern, zu einer ergebnisorientierten Finanzierung von Forschung und Innovation führen und die Laufbahnen in der Forschung insbesondere in den Bereichen Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwissenschaften, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologie verbessern.

Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden

(12)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen beiträgt (Einstufung A), die (auch was deren finanzpolitische Aspekte betrifft) in den länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien, in den an Kroatien gerichteten Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden.

(13)Die Empfehlungen zur unmittelbaren fiskalpolitischen Reaktion auf die Pandemie können als außerhalb des Anwendungsbereichs des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans liegend angesehen werden, wenngleich Kroatien ungeachtet dessen im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel insgesamt angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft in den Jahren 2020 und 2021 mit fiskalischen Mitteln zu stützen.

(14)Der Plan umfasst umfangreiche, sich wechselseitig verstärkende Reformen und Investitionen, die zur wirksamen Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der in den länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat 2019 und 2020 im Rahmen des Europäischen Semesters an Kroatien gerichtet hat, dargelegten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen beitragen, insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Resilienz des Gesundheitssystems, Beschäftigung, Bildung und Kompetenzen, insbesondere für benachteiligte Gruppen, Klimaschutz und digitaler Wandel, Rahmenbedingungen für Unternehmen und Justizsystem.

(15)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen zur Verbesserung des Haushaltsrahmens und trägt zur Bewältigung der Herausforderungen der kroatischen öffentlichen Verwaltung, unter anderem bezüglich des Lohnbildungsrahmens und der Fragmentierung der lokalen Gebietskörperschaften, bei. Mit spezifischen Maßnahmen sollen die Kapazitäten und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zwecks Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Projekte und Strategien gestärkt werden. Der kroatische Plan sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Justizsystems vor und enthält konkrete Verpflichtungen in Bezug auf die Verkürzung der Dauer von Gerichtsverfahren, den Abbau des Verfahrensrückstaus und die Digitalisierung der Justiz. Ferner umfasst der Plan Maßnahmen zur Stärkung des Rahmens zur Prävention und Ahndung von Korruption.

(16)Der Plan kommt der Empfehlung des Rates für eine Bildungsreform nach und enthält Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE), zur Erhöhung der Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden in Grundschulen, zur Überarbeitung der Lehrpläne, zum Ausbau der digitalen Kompetenzen und zur Modernisierung der Hochschulbildung. Gezielte Reformen und Investitionen sollen die Verfahren der öffentlichen Arbeitsvermittlung verbessern, wobei aktivierende Arbeitsmarktmaßnahmen, die Einführung von Gutscheinen für Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme und die Änderung des Arbeitsrechts dazu beitragen dürften, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Herausforderungen beim kroatischen Sozialsystem werden durch Maßnahmen angegangen, die die Abdeckung, Angemessenheit und Ausrichtung der Sozialleistungen verbessern und die Entwicklung neuer Sozialleistungen ermöglichen sollen.

(17)Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan soll die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Kroatien verbessern und die in den verschiedenen Empfehlungen des Rates erwähnten Wachstums- und Investitionshemmnisse beseitigen. Das Maßnahmenpaket zu den Rahmenbedingungen für Unternehmen zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand und die steuerähnlichen Belastungen zu verringern, die rechtlichen Anforderungen an freiberufliche Dienstleistungen zu senken und den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern. Die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zielen außerdem darauf ab, die Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen zu verbessern und die Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte zu intensivieren. Ein erheblicher Teil der Investitionen sollte den ökologischen und digitalen Wandel unterstützen. Der Aufbau- und Resilienzplan sieht umfangreiche Investitionen vor, um den Empfehlungen des Rates zur Energieeffizienz, zur Umweltinfrastruktur und zu einem effizienteren Verkehrssystem nachzukommen. Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan sieht zudem Maßnahmen vor, um weiteren Empfehlungen des Rates an Kroatien nachzukommen, einschließlich derjenigen in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Gesundheitsversorgung.

(18)Durch Maßnahmen zur Bewältigung der genannten Herausforderungen dürfte der Aufbau- und Resilienzplan auch dazu beitragen, die in Kroatien bestehenden Ungleichgewichte 5 zu korrigieren, insbesondere was die hohe gesamtstaatliche, private und Auslandsverschuldung in Verbindung mit niedrigem Potenzialwachstum betrifft.

Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz

(19)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan große Auswirkungen haben wird (Einstufung A), d. h. er wird das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz des Mitgliedstaats stärken, unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abmildern und somit zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Konvergenz innerhalb der Union beitragen.

(20)Den Simulationen der Kommission zufolge ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet, das BIP Kroatiens bis 2026 um 2,9 % zu steigern 6 . Die Durchführung der im Plan vorgesehenen Investitionen und Reformen dürfte dazu beitragen, die wichtigsten wirtschaftlichen Schwächen Kroatiens wie sein vergleichsweise geringes Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial zu beheben. Investitionen in Forschung und Innovation dürften die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Kroatiens verbessern, während Weiterqualifizierungen die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessern und den Fachkräftemangel sowie das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt verringern dürften. Erhebliche Investitionen in Bildung dürften dazu beitragen, die Bildungsergebnisse zu verbessern. All diese Maßnahmen dürften das Humankapital und die Arbeitsproduktivität erhöhen und somit den Beitrag der Arbeitskräfte zum Potenzialwachstum steigern.

(21)Die weitere Liberalisierung des Dienstleistungsmarktes, einschließlich verschiedener freiberuflicher Dienstleistungen, dürfte den Verbrauchern zugutekommen, den Wettbewerb stärken und mehr Arbeitsplätze schaffen. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der steuerähnlichen Abgaben sowie Verwaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen, zur Verbesserung des öffentlichen Auftragswesens, zur Bekämpfung von Korruption und zum Ausbau der Kapazitäten im Bereich der Geldwäschebekämpfung dürften Kroatien in die Lage versetzen, seine Verpflichtungen nach seinem Beitritt zum neuen europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) zu erfüllen. Diese Schritte werden sich positiv auf das Vertrauen der Investoren auswirken und Kroatien für ausländische Investitionen und den Transfer von Know-how attraktiver machen. Diese Reformen sowie Investitionen in ein effizienteres Verkehrssystem, die weitere Dekarbonisierung der Industrie, die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Förderung des ökologischen und digitalen Wandels dürften die Wettbewerbsfähigkeit steigern und die Wirtschaft insgesamt nachhaltiger machen.

(22)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, die Beschäftigungsfähigkeit der am stärksten benachteiligten Personen zu verbessern und so soziale Ausgrenzung und Armut zu verringern. Das Risiko von Armut und sozialer Ausgrenzung in Kroatien steht in engem Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die in Erwerbslosenhaushalten leben, sind stärker armutsgefährdet, und sowohl die Zahl der Anspruchsberechtigten als auch die Angemessenheit der Arbeitslosenunterstützung sind nach wie vor gering. Der Aufbau- und Resilienzplan sieht die Verpflichtung vor, die Angemessenheit der garantierten Mindestleistung, des wichtigsten Instruments zur Verringerung der Armut, zu verbessern und ihren Empfängerkreis auszuweiten. Ferner sollen die Arbeitslosenunterstützung erhöht, ihre Dauer verlängert und die Mindestrente angehoben werden. Auch die Maßnahmen der beruflichen Bildung und Kompetenzentwicklung in der Tourismusbranche, im Klimaschutzbereich und im Digitalbereich zielen in hohem Maße auf benachteiligte Gruppen ab.

(23)Der Plan umfasst verschiedene Maßnahmen, die zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen sollen und unter anderem darauf abzielen, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu verbessern, digitale Lösungen für den Austausch von Daten über Sozialleistungen zu entwickeln und eine Sozialbetreuung einzuführen, um insbesondere unter den jungen Menschen Beschäftigung und soziale Inklusion zu fördern.

Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen

(24)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Plan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben (Einstufung A) eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht.

(25)Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/241 und den Technischen Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (ABl. C 58 vom 18.2.2021, S. 1) hat Kroatien Nachweise und Garantien dafür vorgelegt, dass sichergestellt ist, dass die Maßnahmen zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben in Bezug auf keines der sechs Umweltziele – Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme – zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen.

(26)Durch die Wahl von Maßnahmen, die entweder wesentlich zu Umweltzielen beitragen oder keine oder keine erheblichen absehbaren Auswirkungen auf Umweltziele haben, dürften viele Maßnahmen des Plans von vornherein mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen, z. B. in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Arbeitsmarkt und öffentliche Verwaltung. Erforderlichenfalls wird im Wege spezifischer Etappenziele und Zielwerte sichergestellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. So dürfen Investitionen in CO2-Abscheidung und -Speicherung weder die Anschaffung oder Nutzung von Anlagen für tertiäre Erdölförderung noch eine Steigerung der Ölförderung zur Folge haben. Ebenso soll bei den Erdwärme-Investitionen durch ein Etappenziel und einen Zielwert sichergestellt werden, dass die Projekte weder die Exploration und Förderung von Erdöl noch von Erdgas umfassen, dass keine Anlagen für solche Zwecke erworben werden, dass kein Methan freigesetzt wird und dass die Bohrungen zur Gewinnung von Erdwärme keine Wasserverknappung bewirken und die Wasserqualität nicht negativ beeinflussen. Das Investitionsvorhaben für den Flughafen Zadar umfasst die Elektrifizierung des Flughafens und die Installation einer Fotovoltaikanlage; dabei wird sichergestellt, dass keine Unterstützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 für die bauliche Vergrößerung des Flughafens verwendet wird. Ein Etappenziel für Investitionen in medizinische Abfallverbrennungsanlagen im Stadtzentrum von Zagreb soll dafür sorgen, dass die Verbrennungsanlagen für die energetische Verwertung nicht recycelbarer gefährlicher medizinischer Abfälle mit einem Abgasreinigungssystem und einem System zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung ausgestattet werden. Besondere Aufmerksamkeit galt außerdem horizontalen Regelungen, bei denen die Anforderungen an die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in der Gestaltung der Regelungen verankert wurden und in Etappenzielen festgelegt sind.

Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt

(27)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele sind 40,3 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 festgelegten Methode). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 im Einklang.

(28)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält nachhaltige Reformen und Investitionen zur Förderung des digitalen Wandels. Diese umfassen Investitionen in Energieeffizienz durch die Sanierung öffentlicher und privater Gebäude, Reformen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger, Investitionen in Erdwärme sowie in Strom- und Verteilernetze zur Erleichterung der Integration erneuerbarer Energieträger. Investitionen in die CO2-Abscheidung und geologische Speicherung sollten den Nachweis für innovative Technologien mit Klimaschutzpotenzial erbringen. Darüber hinaus fördert der Aufbau- und Resilienzplan den Einsatz fortgeschrittener Biokraftstoffe, die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und den Ausbau der Betankungsinfrastruktur, Maßnahmen, die den Übergang zu einer nachhaltigen Mobilität in den nächsten zehn Jahren unterstützen. Der Plan unterstützt die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene und sieht gleichzeitig Investitionen in emissionsfreie Fahrzeuge und Schiffe sowie in die Förderung der betreffenden Infrastruktur vor. Schließlich dürften auch Investitionen in die Entwicklung von Umweltschutzkompetenzen und die Unterstützung von KMU und großen Unternehmen bei Investitionen in umweltfreundliche Produktionsprozesse und in eine nachhaltigere Tourismusbranche zur Verwirklichung der ökologischen Ziele beitragen.

(29)Die zum ökologischen Wandel beitragenden Reformen und Investitionen stehen insgesamt mit den bestehenden nationalen Plänen im Einklang. Was die Umweltschutzpolitik angeht, so dürfte der Aufbau- und Resilienzplan unmittelbar dazu beitragen, die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen zu verbessern. Der Plan umfasst Infrastrukturinvestitionen, um die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungssysteme zu modernisieren und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Es werden Mittel für die Errichtung neuer Infrastrukturen bereitgestellt, um den Anteil der auf Mülldeponien entsorgten Abfälle zu verringern, darunter Recyclinganlagen und Abfalltrennungsanlagen. Der Plan umfasst Investitionen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Landwirtschaft, um Lebensmittelabfälle verringern zu helfen. Er umfasst zudem gezielte Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt, wie die Wiederherstellung von Flüssen und Überschwemmungsgebieten und die Beseitigung invasiver Arten im empfindlichen Gebiet des Neretva-Delta. Diese Maßnahmen dürften dafür sorgen, dass sich der kroatische Aufbau- und Resilienzplans dauerhaft auf den ökologischen Wandel, auf die biologische Vielfalt und den Umweltschutz auswirkt.

(30)Die Reformen und Investitionen dürften einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele Kroatiens in den Bereichen Dekarbonisierung und Klimaschutz leisten, wie sie im nationalen Energie- und Klimaplan für 2030 und in der langfristigen Strategie für die Dekarbonisierung dargelegt sind. In Bezug auf die in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegten Umweltziele enthält der Plan wertvolle Klimaschutzmaßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, insbesondere durch die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude, Investitionen zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in den Bereichen Energie und Verkehr sowie die Nutzung innovativer Technologien. Der Plan umfasst wichtige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Förderung einer nachhaltigen Wasserbewirtschaftung durch Verringerung der Wasserverluste und des Energieverbrauchs in den Wasserversorgungsnetzen. Der Plan umfasst zudem umfangreiche Investitionen in naturbasierte Lösungen für den Hochwasserschutz. Der kroatische Plan dürfte auch zu den Energie- und Klimazielen der Union für 2030 und dem Ziel der Klimaneutralität der Union bis 2050 beitragen.

Beitrag zum digitalen Wandel

(31)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele im Digitalbereich sind 20,4 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 dargelegten Methode).

(32)Maßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels ziehen sich durch den gesamten Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens, was zeigt, welche zentrale und bereichsübergreifende Rolle die geplanten Digitalisierungsbemühungen spielen. Der Aufbau- und Resilienzplan enthält eine Komponente, die ausschließlich auf den ökologischen Wandel in der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft abstellt und kohärente Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Bereitstellung digitaler Behördendienste vorsieht. Sie umfasst Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur für Festnetz- und mobile Internetdienste, um in abgelegenen ländlichen Gebieten mit Nachholbedarf bezüglich der digitalen Inklusion für eine digitale Anbindung zu sorgen.

(33)Neben dieser speziell dem digitalen Wandel gewidmeten Komponente tragen auch die meisten anderen Komponenten zur Digitalisierung Kroatiens bei. Der Plan umfasst erhebliche Maßnahmen zur Digitalisierung des Verkehrs-, Energie-, Gesundheits-, Justiz- und Bildungswesens und spezifische Investitionen in digitale Instrumente für die Hochschulbildung. Es soll eine umfassende Strategie entwickelt werden, um den digitalen Wandel der kroatischen Gesellschaft und Wirtschaft für das nächste Jahrzehnt zu steuern, in der strategische Ziele für die Digitalisierung der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, für die digitale Anbindung und für die Entwicklung der IKT-Kompetenzen festgelegt werden.

(34)Die im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans geförderten Reformen und Investitionen im Digitalbereich dürften sich nachhaltig auswirken. So dürften die Investitionen zur Unterstützung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Kroatiens systemische Veränderungen hin zur Entwicklung interoperabler Systeme auf nationaler und internationaler Ebene und hin zu datengesteuerten Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung mit sich bringen. Außerdem dürften sie die Interaktion zwischen der kroatischen öffentlichen Verwaltung und den Nutzern verändern. Mit Investitionen in die Konnektivität soll außerdem die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten verringert werden, wobei ergänzende Maßnahmen, die mit anderen nationalen oder Unionsmitteln finanziert werden, ebenfalls zur Verwirklichung der Gigabit-Ziele der Union beitragen werden.

Dauerhafte Auswirkungen

(35)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan in Kroatien eine weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Wirkung zeigt.

(36)Die Reformen zur Verringerung der administrativen und finanziellen Belastung der Unternehmen im Wege der Vereinfachung schwerfälliger Vorschriften und der Abschaffung steuerähnlicher Abgaben dürften die Wertschöpfung im privaten Sektor verbessern. Ebenso sollten Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie Reformen zur Verringerung des Verfahrensrückstaus und zur Beschleunigung der Bearbeitungszeiten im Justizsystem die Institutionen stärken und das Vertrauen der Investoren stärken, um Investitionen und Know-how nach Kroatien zu locken. Reformen zur Liberalisierung der reglementierten Berufe dürften den Wettbewerb in der Wirtschaft stärken, was den Verbrauchern zugutekommen und neue Arbeitsplätze schaffen dürfte. Reformen zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit des Forschungs- und Innovationsrahmens, einschließlich verbesserter Steueranreize für FuE sowie Innovationsförderprogrammen, dürften die Entwicklung von Spitzensegmenten fördern und sich nachhaltig positiv auf die Produktivität und die Wirtschaft insgesamt auswirken. Verbesserungen bei der Unternehmensführung und -kontrolle in staatseigenen Unternehmen und die intensive Veräußerung staatseigener Unternehmen und nicht-produktiver Vermögenswerte dürften sich nachhaltig positiv auf den effizienten Ressourceneinsatz in der Wirtschaft auswirken. Andere bedeutende Initiativen zur Verbesserung der Verfahren der öffentlichen Verwaltung, darunter auch deren Digitalisierung, wie etwa für die Unternehmensanmeldung und Entrichtung von Gebühren, sowie zur Förderung der Kompetenzentwicklung der Bediensteten dürften sich ebenfalls nachhaltig positiv auf die Qualität der Dienstleistungen für Unternehmen und Haushalte auswirken.

(37)Investitionen in das Bildungs- und das Gesundheitswesen und in arbeitsmarktrelevante Qualifikationen dürften sich langfristig positiv auf das Humankapital auswirken. Investitionen in Forschung und Innovation dürften die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern, während Investitionen in saubere Energie, nachhaltigen Tourismus, die Modernisierung des Verkehrssystems sowie den digitalen und ökologischen Wandel die Wirtschaft strukturell nachhaltiger machen und im Laufe der Zeit zusätzliche Investitionen mobilisieren dürften. Die Verbindung von energetischen mit seismischen Gebäudesanierungen dürfte zu nachhaltigen Verbesserungen sowohl hinsichtlich des Energieverbrauchs als auch der Sicherheit führen. 

(38)Verstärkt werden können die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen - etwa im Rahmen der Kohäsionsfonds finanzierten - Programmen, insbesondere durch eine umfassende Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.

Überwachung und Durchführung

(39)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.

(40)In die Umsetzung der Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans sollten Behörden verschiedener Ebenen eingebunden sein. Eine zentrale Koordinierungsstelle, die dem Finanzministerium unterstehen wird, soll die federführende nationale Stelle sein und mit der Gesamtkoordinierung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der aktiven Überwachung der Fortschritte der Maßnahmen anhand der für die einzelnen Komponenten festgelegten Etappenziele und Zielwerte betraut werden. Die unmittelbare Verantwortung für die Umsetzung der Reformen und Investitionen im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans sollte bei den zuständigen Ministerien liegen, während der Durchführungsausschuss auf Ministerebene die kohärente Verwendung aller Unionsmittel sicherstellen sollte. Im Aufbau- und Resilienzplan sind für jede einzelne Investition und Reform Etappenziele und Zielwerte festgelegt. Die Zahl der Etappenziele und Zielwerte ist im Hinblick auf die Anzahl der Maßnahmen und den Umfang des Plans im Verhältnis zur kroatischen Wirtschaft angemessen. Die für die Etappenziele und Zielwerte vorgesehenen qualitativen und quantitativen Indikatoren sind hinreichend klar, realistisch und umfassend, sodass die Erfüllung der Indikatoren zurückverfolgt und überprüft werden kann. Zwar enthält der Aufbau- und Resilienzplan umfassende Koordinierungs-, Umsetzungs- und Überwachungsvorkehrungen, doch dürfte seine Umsetzung entscheidend von der Verwaltungs- und Durchführungskapazität der Durchführungsstellen abhängen, von denen einige noch benannt oder eingerichtet werden müssen. Die Einrichtung der Durchführungs- und Koordinierungsstruktur muss daher besonders aufmerksam verfolgt werden, wobei die zentrale Koordinierungsstelle wie im spezifischen Etappenziel vorgesehen bis Ende 2021 eingerichtet werden soll.

(41)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Technische Unterstützung bei der Umsetzung des Plans müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung beantragen.

Kosten

(42)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

(43)Kroatien legte eine allgemeine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten pro Maßnahme vor, wobei auf frühere ähnliche Projekte oder auf zum Nachweis der Kostenangaben durchgeführte Studien verwiesen und die Methode zur Ermittlung der Gesamtkosten angemessen erläutert wird. Für die verschiedenen Maßnahmen, bei denen die Kosten nicht im Voraus genau bestimmt werden können, z. B. bei Projekten, die im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren wie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden sollen, wird im Aufbau- und Resilienzplan in der Regel anhand von Erfahrungswerten begründet, dass die Kosten angesichts der Ziele der Maßnahme nicht unverhältnismäßig sind. Bei einem Großteil der Maßnahmen werden die Kostenschätzungen als angemessen und plausibel bewertet. Kroatien hat zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, um die erforderlichen Informationen über die Kostenrechnung bereitzustellen, doch erstrecken sich die Methode und die Kostenbegründungen nicht lückenlos auf alle Elemente der Maßnahmen, sodass Teile der Gesamtkosten in einigen Fällen nicht erläutert werden. Bei einer begrenzten Anzahl von Kostenschätzungen überstiegen die Kosten die bei vergleichbaren Vorhaben festgelegte Kostenspanne in mittlerem Maße. Da die für diese Kostenschätzungen angewandte Methode nicht ausreichend erläutert und der Zusammenhang zwischen Begründung und Kosten nicht immer ganz klar ist, ist die höhere Einstufung für dieses Bewertungskriterium ausgeschlossen. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.

Schutz der finanziellen Interessen

(44)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und des Anhangs V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der genannten Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und geeignet, eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam zu verhindern. Dies lässt die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Korruption, Betrug und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates 8 unberührt.

(45)Das für die Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens eingerichtete System ist angemessen beschrieben, kohärent aufgebaut und beruht auf robusten Verfahren und Strukturen. Insbesondere sind die Funktionen und Zuständigkeiten der Akteure für Kontrollen und Prüfungen klar, die einschlägigen Kontrollfunktionen sind angemessen getrennt und die Unabhängigkeit der die Prüfungen vornehmenden Akteure ist gewährleistet. Als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Plans sollte die Direktion für makroökonomische Analyse im Finanzministerium fungieren. Für jede Komponente und jede Teilkomponente wurde im Einklang mit den im Gesetz über das System der staatlichen Verwaltung vorgesehenen sektoralen Zuständigkeiten eine Behörde auf Minister- bzw. Regierungsebene benannt, die für die Durchführung der Reformen und Investitionen zuständig ist. Nachdem überprüft wurde, ob die Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, sollten die Zahlungsanträge von der Abteilung „Nationaler Fonds“ im Finanzministerium vorbereitet und zusammen mit der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen halbjährlich bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die Aufgaben der Prüfbehörde werden von der für die Prüfung des Durchführungssystems für Programme der Europäischen Union zuständigen Stelle (ARPA) wahrgenommen.

(46)Kroatien hat in seinem Aufbau- und Resilienzplan Modalitäten vorgeschlagen, die insgesamt angemessen sicherstellen, dass Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellten Mittel verhindert, aufgedeckt und behoben werden, darunter auch Regelungen, durch die Doppelfinanzierungen verhindert werden sollen. Vor Einreichung des ersten Zahlungsantrags sollten die Etappenziele bezüglich der Festlegung des rechtlichen Mandats der an der Durchführung und Kontrolle beteiligten Stellen, insbesondere bezüglich der Koordinierungsstelle und bezüglich der Modernisierung des IT-Systems erfüllt sein. Damit die für die Kontrollen zuständigen Akteure, ihre Aufgaben und Tätigkeiten wie geplant wahrnehmen können, müssen sie zudem spätestens zum Zeitpunkt der Einreichung des ersten Zahlungsantrags über die erforderlichen Befugnisse und Verwaltungskapazitäten verfügen, was voraussetzt, dass die Etappenziele bezüglich der Analyse ihrer Arbeitsbelastung und der sich daraus ergebenden Empfehlungen erfüllt sind.

Kohärenz des Plans

(47)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben in hohem Maße (Einstufung A) kohärent.

(48)Der kroatische Aufbau- und Resilienzplan gliedert sich in fünf Komponenten und eine Initiative, die kohärent sind und das gemeinsame Ziel unterstützen, die Erholung der kroatischen Wirtschaft anzukurbeln und die Auswirkungen von COVID-19 abzufedern, zum ökologischen und digitalen Wandel und zu inklusivem Wachstum beizutragen und die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der kroatischen Wirtschaft zu stärken. Die Komponenten des Plans und insbesondere die Initiative „Gebäudesanierung“ dürften zudem zur Beseitigung der Schäden beitragen, die durch die beiden verheerenden Erdbeben verursacht wurden, von denen 2020 sowohl Zentralkroatien mit Folgen in und um Zagreb als auch die Region Banovina heimgesucht wurden. Alle fünf Komponenten sowie die Initiative stützen sich auf kohärente Reform- und Investitionspakete mit Maßnahmen, die sich gegenseitig verstärken, sich ergänzen oder einander ergänzen und verstärken. Ferner bestehen zwischen den verschiedenen Komponenten und Initiativen Synergien, und keine Maßnahme läuft einer anderen zuwider oder beeinträchtigt ihre Wirksamkeit.

Gleichheitspolitik

(49)Der Aufbau- und Resilienzplan umfasst Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. Die Arbeitsmarktreform dürfte zu diesem Ziel beitragen und insbesondere die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erleichtern, indirekt das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern und das hohe geschlechtsspezifische Rentengefälle angehen. Aus dem Plan sollten IKT-Projekte finanziert werden, deren Fokus auf Gleichstellungsaspekten liegt. Er umfasst eine Reform des Bildungssystems, die darauf abzielt, Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten, vor allem durch die Förderung der Inanspruchnahme frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung und die Erhöhung der Zahl der Unterrichtsstunden in der Grundschule. Kroatien sollte ein System der Sozialbetreuung entwickeln, über das schwer erreichbare Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, Opfer von Gewalt, Obdachlose, Migranten, Roma und junge Menschen, die vom Sozialsystem nicht erfasst werden, unterstützt und bei der Arbeitssuche begleitet werden. Der Plan sieht mehrere Investitionen vor, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zugeschnitten sind, wie Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit von öffentlichen und Wohngebäuden, zur Bereitstellung angemessener Mobilitätsdienste, zur Förderung hybrider Arbeitsplatzzugänge und zur Gewährleistung des Zugangs zu digitalen öffentlichen Diensten.

Selbstbewertung der Sicherheit

(50)Kroatien hat gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 für Investitionen in digitale Kapazitäten und Konnektivität eine Selbstbewertung der Sicherheit vorgelegt. Im Aufbau- und Resilienzplan wird die Verordnung beschrieben, die die nationale Regulierungsstelle für die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Integrität der Kommunikationsnetze und -dienste ausgearbeitet hat und in der die Art und Weise und die zeitliche Planung der Durchführung dieser Maßnahmen sowie Anforderungen an die Sicherheit von 5G-Kommunikationsnetzen und -diensten festgelegt sind, die auf den Empfehlungen aus der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29. Januar 2020 „Sichere 5G-Einführung in der EU – Umsetzung des EU-Instrumentariums“ 9 beruhen.

Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte

(51)Der Plan umfasst grenzübergreifende und länderübergreifende Vorhaben in drei Bereichen: Erstens Maßnahmen im Zusammenhang mit der Interoperabilität der Informationssysteme im Rahmen der Komponente „Digitaler Wandel“; diese umfasst die Einrichtung, Modernisierung und Vernetzung der Kernregister und die Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Zweitens Maßnahmen im Rahmen der Bildungskomponente: die Digitalisierung des Hochschulwesens dürfte die stärkere Einbindung von Hochschuleinrichtungen in grenzüberschreitende und multinationale Projekte fördern und beschleunigen, insbesondere bei Projekten, bei denen ein gewisser digitaler Reifegrad eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme ist. Drittens Maßnahmen im Rahmen der Komponente Wasser- und Abfallbewirtschaftung: Das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Wasserversorgung und das Programm zur Entwicklung der öffentlichen Abwasserbehandlung werden sich positiv auf die Umwelt auswirken, da sie die Verschmutzung der Umwelt und der Wasserressourcen verringern und zum Gewässerschutz beitragen. In diesem Sinne sind ihre Auswirkungen grenzübergreifend und global.

Konsultationen

(52)Vor der Vorlage seines Aufbau- und Resilienzplans führte Kroatien ein Konsultationsverfahren durch und nach der Vorlage des Planentwurfs bei der Kommission im Dezember 2020 führte es eine öffentliche Konsultation der Interessenträger durch. Zwischen Januar und Mai 2021 hielten die Behörden mehr als 15 thematische Sitzungen mit verschiedenen Interessenträgern ab, bei denen sie erläuterten, welche Chancen und Möglichkeiten der Aufbau- und Resilienzplans für Kroatien in den einzelnen Bereichen eröffnet, inwieweit er die aus anderen Unionsmitteln finanzierten Programme ergänzt, und seine Struktur, Kriterien und Verfahren vorstellten. Vor der Annahme des Plans am 1. April 2021 wurde die Zusammenfassung des Plans veröffentlicht und den Medien vorgelegt. Nach der Annahme durch die Regierung wurde die Zusammenfassung des Plans auf der Website der Regierung veröffentlicht und am 14. April 2021 im Parlament erörtert.

(53)Der Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens enthält keine Angaben zu der Art und Weise, wie die Behörden die Interessenträger in die Umsetzung des Plans einzubeziehen gedenken. Um sicherzustellen, dass die maßgeblichen Akteure den Plan mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle betroffenen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und sonstigen Interessenträger, insbesondere auch die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft, während des gesamten Umsetzungsprozesses der im Plan vorgesehenen Investitionen und Reformen in die Überwachung der territorialen Zuweisung der Mittel eingebunden werden.

Positive Bewertung

(54)In Anbetracht der positiven Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens durch die Kommission, der zufolge der Plan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 der genannten Verordnung in diesem Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der von der Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung bereitgestellte Betrag festgelegt werden.

Finanzieller Beitrag

(55)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens belaufen sich auf 6 393 794 220 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als der für Kroatien bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan Kroatiens zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für Kroatien verfügbaren finanziellen Beitrags.

(56)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Kroatien bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung sollte für Kroatien nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag aufzunehmen.

(57)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 10 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Kroatien die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.

(58)Kroatien hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags beantragt. Dieser Betrag sollte vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen für Kroatien bereitgestellt werden.

(59)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 2
Finanzieller Beitrag

(1)Die Union stellt Kroatien einen finanziellen Beitrag in Höhe von 6 295 431 146 EUR 11 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Ein Betrag von 4 631 762 551 EUR steht zur Verfügung, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern bei der in Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Aktualisierung ein Betrag für Kroatien errechnet wird, der dem vorgenannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, steht ein weiterer Betrag von 1 663 668 594 EUR zur Verfügung, für den im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist.

(2)Der finanzielle Beitrag der Union wird Kroatien von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 818 406 049 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie anteilig von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.

(4)Die Freigabe der Tranchen nach Maßgabe der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Kroatien die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte, die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans festgelegt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung erfolgen kann.

Artikel 3
Adressat

Dieser Beschluss ist an die Republik Kroatien gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am […]

   Im Namen des Rates

   Der Präsident

(1)    ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17.
(2)    Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).
(3)    Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 23).
(4)    Empfehlung (EU) 2020/1307 der Kommission: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020H1307
(5)    Auf diese makroökonomischen Ungleichgewichte wird in den Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 aus den Jahren 2019 und 2020 verwiesen.
(6)    Diese Simulationen tragen der Gesamtwirkung von NextGenerationEU Rechnung, d. h. sie berücksichtigen auch die Mittel für ReactEU und die Mittelaufstockung für Horizont Europa, InvestEU, den Fonds für einen gerechten Übergang, die ländliche Entwicklung und RescEU. In der Simulation nicht berücksichtigt sind die möglichen positiven Auswirkungen von Strukturreformen, die erheblich sein können.
(7)    Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (ABl. L 198 vom 22.6.2020, S. 13).
(8)    Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union (ABl. L 433I vom 22.12.2020, S. 1).
(9)    COM(2020) 50.
(10)    ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.
(11)    Dieser Betrag entspricht der Mittelzuweisung nach Abzug des proportionalen Anteils Kroatiens an den Ausgaben gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241, berechnet nach der in Artikel 11 der genannten Verordnung festgelegten Methode.

Brüssel, den 8.7.2021

COM(2021) 401 final

ANHANG

des

Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates

zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens

{SWD(2021) 197 final}


ANHANG

ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS

1.Beschreibung der Reformen und Investitionen

   A. KOMPONENTE 1.1: WIDERSTANDSFÄHIGE, GRÜNE UND DIGITALE WIRTSCHAFT

Bei dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans wird ein breiter horizontaler Ansatz verfolgt, um einige der strukturellen Schwächen der kroatischen Wirtschaft anzugehen. Das Wirtschaftswachstum Kroatiens und seine Konvergenz mit dem Rest der Union werden durch eine geringe Produktivität, relativ geringe Investitionen des Privatsektors, einen eingeschränkten Zugang der innovativsten Unternehmen zu Finanzmitteln und allgemein ein Unternehmensumfeld behindert, das durch einen relativ hohen administrativen und parafiskalischen Aufwand und eine übermäßige Reglementierung von Berufen gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Anteil der Industrieproduktion in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten der niedrigste, und Kroatien liegt auch bei den Investitionen in Innovationen, Produkte mit höherem Technologieniveau und den ökologischen und digitalen Wandel hinter den Peer-Ländern zurück.

Mit der Komponente werden drei Ziele verfolgt:

-Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen durch Fortsetzung der Reformen zur Verringerung der administrativen und parafiskalischen Belastung und zur weiteren Liberalisierung reglementierter Berufe.

-Eine bessere Allokation von Kapitalressourcen innerhalb der Wirtschaft durch die Ausarbeitung von Änderungen des Regelungsrahmens, um Anreize für Investitionen des Privatsektors zu schaffen; Unterstützung produktiver Investitionen von Unternehmen durch Zuschüsse und Finanzierungsinstrumente zu Vorzugsbedingungen, insbesondere für den Einsatz umweltfreundlicher Technologien; und Verbesserung des Zugangs zu alternativen oder innovativen Finanzierungsmöglichkeiten.

-Unterstützung von Unternehmen bei der Anpassung ihrer Geschäftstätigkeit an das neue digitale Umfeld mit besonderem Schwerpunkt auf der Kultur- und Kreativbranche, die von den Lockdown-Maßnahmen, durch die persönliche Dienstleistungen eingeschränkt wurden, besonders hart getroffen wurde.

Die Komponente entspricht der länderspezifischen Empfehlung, indem sie kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität zur Verfügung stellt, parafiskalische Abgaben und Beschränkungen bei der Regulierung des Waren- und Dienstleistungsmarkts verringert, private Investitionen fördert und Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel konzentriert (länderspezifische Empfehlung 3, 2020). Sie trägt auch zur Umsetzung der Empfehlung bei, die belastendsten parafiskalischen Abgaben und die übermäßige Regulierung des Produkt- und Dienstleistungsmarktes zu verringern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

Die Komponente ist in zwei Teilkomponenten unterteilt: C1.1.1 (Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft) und C.1.1.2 (Förderung von Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft).

A.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Teilkomponente C1.1.1 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des ökologischen Wandels der Wirtschaft

Ziel dieser Teilkomponente ist die Förderung von Wirtschaftstätigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen durch weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands und parafiskalischer Belastung für Unternehmen, die weitere Liberalisierung reglementierter Berufe, die Verbesserung des Zugangs zu Krediten mithilfe von Zuschüssen, Darlehen zu Vorzugsbedingungen und Eigenkapitalinstrumenten, die Anziehung ausländischer Direktinvestitionen und die Unterstützung der Kultur- und Kreativbranche bei ihrem digitalen Wandel.

Reform C1.1.1 R1 Fortsetzung der Reform des Geschäfts- und Regelungsumfelds.

Ziel dieser Reform ist es, das Unternehmensumfeld Kroatiens durch folgende Maßnahmen weiter zu verbessern:

-Digitalisierung der Dienstleistungen staatlicher und öffentlicher Verwaltungen für Unternehmen und

-Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und Fortsetzung der administrativen und steuerlichen Entlastung.

-Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der wirtschaftlichen Folgenabschätzung

Die Reform umfasst die Annahme des 5. Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sowie steuerähnlicher und nichtsteuerlicher Abgaben, die Einrichtung eines IT-Systems zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und zur Aktualisierung und Digitalisierung des Registers der nichtsteuerlichen Abgaben.

Annahme einer Strategie und eines Aktionsplans zur Verbesserung der Verfahren zur Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen, die in der öffentlichen Verwaltung angewandt werden, um Innovationen besser zu unterstützen und neue Geschäftsmodelle einzuführen. In diesem Zusammenhang wird der KMU-Folgenabschätzungstest auf eine digitale Plattform übertragen, um die Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern und Online-Schulungen und -Kommunikation zu unterstützen. Die Weiterbildung von Beamten in bestimmten Bereichen ist Teil der Investition. Zu den Maßnahmen im Rahmen der Investition gehört die Einrichtung eines regulatorischen Sandkastens, die eine kontrollierte Erprobung neuer Geschäftsmodelle ermöglicht.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.1.1 R2 Fortsetzung der Reform der reglementierten Berufe

Ziel der Reform ist es, die Produktivität der kroatischen Wirtschaft durch die Fortsetzung der Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte zu steigern. Die Reform umfasst die Vereinfachung oder vollständige Abschaffung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen auf der Grundlage der Umsetzung des zweiten und des dritten Aktionsplans zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte, einschließlich der Berufe Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker und Apotheken, Physiotherapeuten, Architekten, Ingenieure und Fremdenführer, und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Weltbank zur Registrierung und Mitgliedschaft von Berufskammern, zu den fragmentierten ausschließlichen Rechten in einzelnen Berufen (z. B. Architekten und Ingenieure) sowie zu den Empfehlungen der Weltbank zur Registrierung und Mitgliedschaft von Berufskammern, zu den fragmentierten ausschließlichen Rechten in einzelnen Berufen (z. B. Architekten und Ingenieure).

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.1.1 R3 Förderung des strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

Ziel der Reform ist es, Kroatien durch die Entwicklung und Annahme eines strategischen Rahmens zur Förderung und Erleichterung ausländischer Direktinvestitionen zu einem attraktiven Investitionsziel zu machen. Die Reform umfasst drei analytische Studien: Bereitstellung i) einer Überprüfung des institutionellen Umfelds, ii) einer Bewertung der Auswirkungen ausländischer Direktinvestitionen und iii) Empfehlungen für regulatorische, institutionelle Änderungen und die Gestaltung von Steueranreizen; Annahme des strategischen Rahmens einschließlich eines Aktionsplans und Einrichtung einer digitalen Plattform zur Erleichterung der Umsetzung. Der strategische Rahmen soll politische Kohärenz und Koordinierung zwischen den verschiedenen Ministerien und Institutionen gewährleisten, die mit der Förderung und Erleichterung von Investitionen befasst sind, die Wirkung der Investitionen auf die Produktivität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die regionale Entwicklung maximieren und den digitalen Wandel und die Klimawende in Kroatien unterstützen.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.1.1 R6 Entwicklung einer widerstandsfähigen Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Reform umfasst das Inkrafttreten von Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, mit denen der wirksame rechtliche Schutz der Urheber kreativer, kultureller und medialer Inhalte im Internet eingeführt wird, wobei der Notwendigkeit Rechnung zu tragen ist, Hindernisse für die erfolgreiche Vermarktung geschützter Inhalte im Internet zu beseitigen. Der neue Rechtsrahmen soll Unternehmern Anreize bieten, ihre Geschäftsabläufe an die Industriestandards im digitalen Binnenmarkt anzupassen, indem neue und innovative Online-Geschäftsmodelle sowie neue und innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt werden.

Der reformierte Urheberrechtsrahmen soll die Kultur- und Kreativwirtschaft fördern, indem er einen stabilen Rechtsrahmen für die Schaffung von Online-Plattformen und -Anwendungen bietet, die Online-Lizenzierung für kreative, kulturelle und mediale Inhalte erleichtert und dadurch die kulturelle, sprachliche und mediale Vielfalt fördert. Änderungen des Rechtsrahmens für Medien und Urheberrecht dürften die grenzüberschreitende Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen erleichtern, indem klare Regeln für die sogenannte direkte Signalverbreitung festgelegt werden, und die Weiterverwendung öffentlicher Inhalte für die Schaffung neuer innovativer Produkte und Dienste im digitalen Binnenmarkt erleichtern. Darüber hinaus soll mit der Gesetzesreform für Transparenz bei der Veröffentlichung der Eigentumsstrukturen im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer und der Veröffentlichung dieser Informationen auf der Website des Anbieters gesorgt werden, und es wird mehr Transparenz in Bezug auf Informationen über Beträge und Finanzierungsquellen eingeführt.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R1-I1 Digitalisierung von Dienstleistungen des Staates und der öffentlichen Verwaltung für Unternehmen (G2B)

Ziel der Investition ist es, die Zugänglichkeit, Transparenz und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen durch ihre Digitalisierung in ausgewählten vorrangigen Bereichen wie Unternehmensregistrierung und Lizenzvergabe zu verbessern. Dies dürfte die weitere Integration von Informationen über Markteintritte und Investitionen in Kroatien ermöglichen und dadurch die Genauigkeit und Zugänglichkeit der Daten und folglich die Politikgestaltung und -umsetzung auf den verschiedenen Regierungsebenen verbessern. Schließlich besteht das Ziel darin, den Informationsaustausch und die Konsolidierung der Daten in den staatlichen Verwaltungen zu verbessern, um den Grundsatz der einmaligen Erfassung umzusetzen.

Die Investition umfasst folgende Maßnahmen:

-Die erste Maßnahme umfasst Investitionen, die auf der bestehenden digitalen Plattform mit der Bezeichnung START für die Gründung von Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung aufbauen und Nutzern die Online-Registrierung neuer Unternehmen ermöglichen sollen. Mit dieser Maßnahme sollen die Funktionen der START-Plattform erweitert werden, um das Dienstleistungsangebot zu erhöhen, den Zugang zu und die Verfügbarkeit des Systems zu verbessern und sicherzustellen, dass alle neuen Geschäftsdaten in eine Datenbank integriert werden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden drei Investitionsvorhaben durchgeführt. Erstens sollen zur verstärkten Nutzung der START-Plattform und zur besseren Integration der Prozesse, die über die digitalen und physischen Plattformen eingeleitet wurden, 20 neue physische Zugangspunkte zur START-Plattform in verschiedenen Bereichen der Finanzagentur eingerichtet, ausgerüstet und einsatzbereit gemacht werden. Zweitens sollen neue Funktionen in die START-Plattform aufgenommen werden, indem sie aktualisiert und mit den verschiedenen Datenbanken des Unternehmensregisters verknüpft wird, um den Zugang zu Verwaltungsverfahren durch digitale Authentifizierung zu ermöglichen. Drittens wird eine digitale Lizenzierungsplattform (START Plus) eingerichtet, um die Transparenz der Bedingungen für den Markteintritt sowie die Transparenz der Vorschriften für Unternehmen zu erhöhen.

-Die zweite Maßnahme umfasst eine Konsolidierung der Pflichtgebühren für Unternehmen und ist eine der Voraussetzungen für den Beitritt Kroatiens zum Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II) und zur Bankenunion. Mit der Maßnahme wird eine einheitliche Plattform für digitale Gebühren eingerichtet, die die Online-Zahlung der sieben häufigsten und kostenintensivsten obligatorischen Gebühren für Unternehmen ermöglicht und zur Optimierung des bestehenden Verwaltungsprozesses beiträgt, indem sie folgende Funktionen bietet: I) eine Auflistung der vom Unternehmer zu entrichtenden Gebühren, ii) die Beibehaltung eines Zahlungsplans mit Fristen für die Abrechnung, iii) die Möglichkeit, die erforderlichen Formulare in elektronischer Form auszufüllen und an die zuständigen Träger zu übermitteln, iv) die Möglichkeit der direkten Online-Zahlung von Gebühren und v) eine Übersicht über die gezahlten Gebühren.

-Mit der dritten Maßnahme sollen die Verfahren im Zusammenhang mit dem Gesetz über strategische Investitionsvorhaben, dem Gesetz über Investitionsförderung und dem Gesetz über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte vereinfacht und digitalisiert werden. Weiterentwicklung und Modernisierung der elektronischen Unternehmensdatenbank, die durch das Gesetz zur Verbesserung der Unternehmensinfrastruktur eingerichtet wurde. Die Digitalisierung der oben genannten Verfahren erfordert die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Einreichung von Anträgen und den Zugang dazu.

Die erste und die dritte Maßnahme müssen bis zum 31. Dezember 2024 und die zweite Maßnahme bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R1-I2 Weitere administrative und steuerliche Entlastung

Diese Investitionen sind integraler Bestandteil der laufenden Reform des Unternehmensumfelds, mit der die administrative und steuerliche Belastung der Unternehmen weiter verringert werden soll, und umfassen Maßnahmen zur Umsetzung von vier Aktionsplänen, mit denen das Unternehmensumfeld in Kroatien erheblich verbessert werden soll.

Diese Investition ist in zwei Untergruppen unterteilt, die Folgendes umfassen:

-Umsetzung der Aktionspläne 2017, 2018, 2019 und 2020 zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Bereichen Fischerei, Pflanzen- und Veterinärkontrolle, Tourismus und Gastgewerbe, Abfallwirtschaft, Sozialfürsorge, wissenschaftliche Tätigkeiten und Gerichtsverfahren durch Optimierung und Digitalisierung der aufwändigsten Verwaltungsverfahren. Diese Teilinvestitionen sollen auch die vollständige Umsetzung des Aktionsplans zur Verringerung parafiskalischer Abgaben in den Bereichen Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Kataster unterstützen.

-Umsetzung des 5. Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands um weitere 265 445 617 EUR (2 000 000 000 HRK), Senkung steuerähnlicher und nichtsteuerlicher Abgaben um 132 722 808 EUR (1 000 000 000 HRK) und Einrichtung eines IT-Systems zur Überwachung der Umsetzung der Maßnahmen und zur Aktualisierung und Digitalisierung des Registers der nichtsteuerlichen Abgaben.

Das erste Maßnahmenpaket muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Das zweite Maßnahmenpaket muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.1 R4-I1 Unterstützung von Unternehmen beim Übergang zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft

Mit den Investitionen werden produktive Investitionen kleiner, mittlerer und mittelgroßer Unternehmen in umweltfreundliche Technologien durch Zuschüsse finanziert, die zu einer energie- und ressourceneffizienten Wirtschaft in energieintensiven Industrien, einschließlich der metallverarbeitenden Industrie, der Textilindustrie, der Lebensmittelindustrie, der chemischen Industrie, des Baugewerbes und der holzverarbeitenden Industrie, beitragen. Diese energieintensiven Industrien beschäftigen viele Menschen, und der Dekarbonisierungsprozess erfordert erhebliche Investitionen. Finanzhilfen werden nur finanziell tragfähigen Unternehmen aus den oben genannten förderfähigen Sektoren gewährt, wenn sie nachweisen, dass die geplanten Investitionen zu einem oder mehreren der folgenden Ziele beitragen:

-Förderung einer Kreislaufwirtschaft durch Einführung von Ressourceneffizienz im Produktionszyklus und im Lebenszyklus von Produkten, einschließlich der nachhaltigen Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen;

-Dekarbonisierung und Emissionsminderung energieintensiver Industrien, einschließlich Demonstration und Einsatz innovativer emissionsarmer Technologien.

Der Beitrag zu den oben genannten Zielen ist anhand der Interventionsbereiche in Anhang VI und Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 nachzuweisen. Die erwarteten Auswirkungen der durch diese Maßnahme finanzierten Investitionen bestehen in einer Verringerung der schädlichen Emissionen um mindestens 20 % im Vergleich zu Investitionen, die nicht auf Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen abzielen; der Einsatz von Recyclaten und recyclingfähigen Materialien im gesamten Produktionsvolumen muss mindestens 20 % betragen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, müssen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ 1 vorzuschreiben; und

II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 2 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 3 liegen; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 4 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 5 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.vorzuschreiben, dass bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Vorhaben, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften überprüft wird.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.1 R4-I2 Finanzinstrumente für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

Ziel der Investition ist es, die Investitionstätigkeit auf dem kroatischen Markt weiter zu fördern, indem günstigere Finanzierungsbedingungen für KMU in der Wachstums- und Entwicklungsphase (Einrichtungen mit Zugang zu Finanzmitteln) geschaffen und der Zugang zu Finanzmitteln für bestimmte Zielgruppen, die in der Regel keinen solchen Zugang haben (wie Kleinstunternehmer, Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Investitionen in FEI, Wirtschaftsteilnehmer, die in weniger entwickelten Gebieten investieren), gefördert werden. Die Finanzinstrumente, die im Rahmen dieser Investitionen eingesetzt werden sollen, sind i) direkte Darlehen der kroatischen Agentur für KMU, Innovation und Investitionen (HAMAG BICRO) und der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe, fehlender Geschäftsgeschichte und generell höherer Finanzierungsrisiken in der Regel nur schwer Zugang zu Bankkrediten haben oder keinen Zugang dazu haben; und ii) Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen in der Wachstums- und Entwicklungsphase, die HAMAG BICRO und HBOR im Rahmen ihrer regulären Bürgschafts- und Darlehensprogramme gewährt und in Zusammenarbeit mit Finanzintermediären oder durch direkte Darlehen der HBOR durchgeführt werden.

Die Investition umfasst folgende Finanzinstrumente:

-HAMAG BICRO gewährt Kleinstkrediten von bis zu 100 000 EUR direkt Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren in der Regel schwieriger Zugang zu Finanzmitteln haben, zu Vorzugszinsen und niedrigeren Anforderungen an die Besicherung von Darlehen. Mit diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 39 816 843 EUR (300 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 7 608 756 EUR (57 328 173 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 6 327 139 EUR (47 671 827 HRK) werden zur Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeit verwendet, und die verbleibenden 25 880 948 EUR (195 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten von HAMAG BICRO verwaltet, um sicherzustellen, dass nicht verwendete Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen verwendet werden.

-Die HBOR gewährt Darlehen in Höhe von mehr als 100 000 EUR direkt an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund eines höheren Risikos tendenziell schwieriger Zugang zu Finanzierungsmitteln haben, zu Vorzugszinssätzen und niedrigeren Anforderungen an die Besicherung von Darlehen. Die Maßnahme soll in erster Linie auf die Finanzierung von Projekten durch Start-ups, Jungunternehmer, Unternehmerinnen, Investitionen in FEI und Investitionen in wirtschaftlich weniger entwickelte Gebiete ausgerichtet sein. Mit diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 66 361 404 EUR (500 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 12 681 260 EUR (95 546 955 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 10 545 231 EUR (79 453 045 HRK) werden zur Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeit verwendet, und die verbleibenden 43 134 913 EUR (325 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten der HBOR verwaltet, um sicherzustellen, dass nicht verwendete Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit den gleichen Bedingungen für die Förderfähigkeit im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt verwendet werden.

-Einrichtung eines Zinszuschussfonds zur Lockerung der Darlehensbedingungen für Bankdarlehen, die im Rahmen der bestehenden Garantieregelungen der HAMAG BICRO an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen vergeben werden. Mit diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 13 272 281 EUR (100 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 2 536 252 EUR (19 109 391 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 2 109 046 EUR (15 890 609 HRK) werden zur Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeit verwendet, und die verbleibenden 8 626 983 EUR (65 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen.

-Einrichtung eines Zinszuschussfonds zur Lockerung der Kreditbedingungen für Bankdarlehen, die im Rahmen der bestehenden Kreditinstrumente der HBOR an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen vergeben werden. Mit diesem Finanzinstrument werden voraussichtlich Mittel in Höhe von 26 544 562 Mio. EUR (200 000 000 HRK) bereitgestellt. Mindestens 5 072 504 EUR (38 218 782 HRK) sind für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und die Verbesserung der Ressourceneffizienz in KMU bestimmt, 4 218 093 Mio. EUR (31 781 218 HRK) werden zur Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung ihrer Tätigkeit verwendet, und die verbleibenden 17 253 965 Mio. EUR (130 000 000 HRK) sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), der Rechtsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und der kroatischen Agentur für KMU, Innovation und Investitionen (HAMAG BICRO) oder der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) und der anschließenden Investitionspolitik des Finanzierungsinstruments in Einklang steht,

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und

II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 6 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 7 liegen; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 8 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 9 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.verlangen, dass HAMAG BICRO, HBOR oder die Finanzintermediäre bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften überprüfen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R4-I3 Finanzinstrumente für Midcaps und Großunternehmen

Ziel der Investition ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und den ökologischen und digitalen Wandel von Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und großen Unternehmen zu fördern, indem günstigere Finanzierungsquellen als Schlüsselvoraussetzung für kurz- und mittelfristiges Investitionswachstum bereitgestellt werden. Bei den Finanzinstrumenten, die im Rahmen dieser Investition eingesetzt werden sollen, handelt es sich um:

-Ein neuer Dachgarantiefonds zur Gewährung von Einzel- oder Portfoliogarantien für Investitionskredite und Betriebsmittelkredite an Midcaps und Großunternehmen mit einer geplanten Mittelausstattung von 79 633 685 EUR (600 000 000 HRK). Alle nicht verwendeten Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals werden für ähnliche Zwecke und unter den gleichen Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen verwendet;

-Und Zinszuschuss zur Senkung der Finanzierungskosten (z. B. Zinszahlungen, Gebühren und Prämien) von Darlehen an Midcap-Unternehmen und Großunternehmen mit einer geplanten Zuweisung von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK).

Die Finanzierungsinstrumente werden für Investitionen in neue, aktuelle und fortschrittliche Technologien (Maschinen und Ausrüstungen), den Ausbau und die Stärkung der Geschäftskapazitäten (Ausbau von Produktions- und Serviceeinrichtungen und -kapazitäten) eingesetzt, wobei Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Umweltschutz, Digitalisierung der Produktion, Beschaffung und Verkaufsprozesse bevorzugt werden.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) in Einklang steht, wird in der Rechtsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) und der anschließenden Investitionspolitik für das Finanzinstrument

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und

II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 10 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 11 liegen; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 12 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 13 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.vorzuschreiben, dass die HBOR oder die Finanzintermediäre bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüfen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R4-I4 Finanzinstrument für öffentliche Stellen

Ziel der Investition ist die Bereitstellung von Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen für öffentliche Einrichtungen für Projekte in den Bereichen wirtschaftliche, kommunale, Verkehrs- und soziale Infrastruktur sowie für Technologieprojekte, die zum ökologischen und digitalen Wandel des öffentlichen Sektors beitragen, mit einer geplanten Mittelausstattung von 26 544 562 EUR (200 000 000 HRK). Mindestens 30 % des Budgets bzw. 7 963 368 EUR (60 000 000 HRK) im Rahmen dieser Investition sollen umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz im öffentlichen Sektor fördern.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) in Einklang steht, wird in der Rechtsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) und der anschließenden Investitionspolitik für das Finanzinstrument

I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und

II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 14 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 15 liegen; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 16 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 17 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und

III.vorzuschreiben, dass die HBOR oder die Finanzintermediäre bei allen Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüfen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R5-I1 Investitionen in Beteiligungskapital und eigenkapitalähnliche Finanzinstrumente

Ziel der Investition ist es, eine schnellere Entwicklung privater Unternehmen zu gewährleisten, die nicht in der Lage sind, Finanzmittel von traditionellen Finanzinstituten mit einer geplanten Mittelausstattung von 29 862 632 EUR (225 000 000 HRK) zu erhalten. Die Investition umfasst Investitionen oder Koinvestitionen in i) aktive oder künftige Risikokapitalfonds und ii) Private-Equity-Fonds mit besonderem Schwerpunkt auf der Finanzierung der Gründungs- und Wachstumsphase innovativer und expandierender KMU. Die Fonds im Rahmen dieser Investition umfassen eine Beteiligung professioneller privater Investoren in Höhe von mindestens 30 % der erwarteten Größe jedes Fonds und werden voraussichtlich in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds entwickelt. Die Fonds wenden ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem an, um sicherzustellen, dass sie nur für Projekte verwendet werden, die dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen entsprechen. Alle nicht verwendeten Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals werden für ähnliche Zwecke und unter denselben Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen verwendet.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.1 R6-I1 Umgestaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

Mit den Investitionen werden Finanzmittel in Form von Finanzhilfen für den Aufbau von Kapazitäten von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen sowie anderen juristischen und natürlichen Personen bereitgestellt, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind (z. B. Architektur, audiovisuelle Aktivitäten, Medien, Kulturerbe, Design, darstellende Künste, Bücher und Verlagswesen, angewandte und visuelle Kunst), damit sie sich an den neuen rechtlichen und rechtlichen Rahmen des digitalen Binnenmarkts anpassen können.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.1 R6-I2 Einrichtung eines Medien-Faktenüberprüfungs- und Offenlegungssystems

Die Investition unterstützt die Einrichtung eines Systems zur Überprüfung von Medieninformationen durch die Agentur für elektronische Medien, einschließlich der Entwicklung von Verfahren und Regeln, der Einrichtung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und der Stärkung der digitalen Kompetenzen von Faktenprüfern sowie der Entwicklung von Technologieprogrammen, Plattformen und Medienkommunikationssystemen und der Einrichtung einer Datenbank. Die Investition umfasst:

-Finanzhilfe an die Agentur für elektronische Medien für die Einrichtung eines Systems zum Aufbau von Faktenprüfkapazitäten, einschließlich der Entwicklung von Verfahren und Regeln, von Registern und Datenbanken für Faktenprüfungszwecke und der Entwicklung von Technologieprogrammen und Plattformen und Medienkommunikationssystemen, zur Stärkung der digitalen Kompetenz von Faktenprüfern.

-Finanzhilfe für die Einrichtung einer Datenbank und die Einrichtung eines Systems zur Veröffentlichung geschützter Daten und Finanzierungsquellen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Teilkomponente C.1.1.2 Förderung der Innovation und Digitalisierung der Wirtschaft

Ziel dieser Teilkomponente ist es, die Position der kroatischen Wirtschaft in der Wertschöpfungskette durch Förderung von Innovation und Digitalisierung im Privatsektor zu verbessern. Die Maßnahmen dieser Teilkomponente umfassen die Annahme eines investitionsfreundlicheren Rechtsrahmens, die Bereitstellung administrativer und finanzieller Unterstützung für junge und innovative Unternehmen zur Förderung der Entwicklung und Vermarktung innovativer Produkte und die Unterstützung von Unternehmen beim digitalen Wandel.

Reform C1.1.2 R1 Reform des FuE-Anreizsystems

Ziel der Reform ist es, die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, zu erhöhen und den Umfang der Investitionen in FuE zu erhöhen. Die Reform umfasst eine Analyse der bestehenden Steueranreize für FuE und die Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für Steueranreize für FuE, um den Privatsektor zu ermutigen, die Intensität seiner FuE-Investitionen zu erhöhen, die Zahl der Begünstigten von Steueranreizen für FuE zu erhöhen, die Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und Zugänglichkeit zu verbessern. Änderungen des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen auf einer Analyse der Angemessenheit und Wirksamkeit des derzeitigen Steuererleichterungssystems beruhen.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.2 R2-I2 Investitionen in die Verwaltungskapazität kleiner und mittlerer Unternehmen

Ziel der Investition ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten, ihre Produktivität zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie KMU bei der Verbesserung ihrer Managementkapazitäten durch Unternehmensberatung unterstützen. Die Unterstützung soll i) die Bewertung des Geschäftsmodells und die Erstellung eines Aktionsplans, ii) Gruppenschulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte, iii) besondere beratende Unterstützung und iv) ergebnisorientiertes Coaching und Mentoring umfassen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.2 R2-I3 Startkapitalzuschuss

Ziel dieser Investitionen ist es, das Wachstum von Start-up-Unternehmen in den Bereichen Hochtechnologie und Wissen in der vorkommerziellen Phase durch Unterstützung der Produktentwicklung, Steigerung der Produktionskapazität und Investitionsbereitschaft zu fördern.

Im Rahmen der Investition werden Zuschüsse für die Investitionsbereitschaft von Start-up-Unternehmen für Projekte bereitgestellt, die außerhalb der Konzeptnachweisphase ausgereift sind, aber noch nicht marktreif sind. Dies umfasst die Modernisierung, den Entwurf, die Leistungsvalidierung, die Marktvalidierung, die Erprobung, die Entwicklung von Pilotlinien, den Schutz des geistigen Eigentums und externe Dienstleistungen, die auf die Entwicklung einer innovativen Idee abzielen, sowie Schulungen zur Eindämmung des Finanzierungsbedarfs und zur Risikobewertung. Die geförderten Maßnahmen können auch einen Teil der Kosten für den Zugang zu globalen Unternehmensnetzen oder -clustern, die Einführung neuer Marketinginstrumente und den Zugang zu neuen Märkten umfassen.

Beihilfefähig sind innovative KMU bis zu fünf Jahre nach der Eintragung, die nicht durch einen Zusammenschluss generiert werden und unter die Definition eines innovativen KMU gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.2 R2-I4 Stärkung der beschleunigten Tätigkeiten

Im Rahmen der Investition wird eine finanzielle Unterstützung für einen Zeitraum von vier Jahren für die Einführung eines Beschleunigungsprogramms in Kroatien bereitgestellt. Das Programm zur Beschleunigung bietet Mentoring, Unterstützung für Investitionsbereitschaft und Zugang zu Investorennetzen für Gruppen von bis zu 120 Start-up-Unternehmen über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten. Die Unterstützung bei der Investitionsbereitschaft soll den Zugang zu Mentoring und Beratung für Unternehmensleiter und Unternehmer, Beratung zu Geschäfts- und Produktentwicklungsstrategien, Zugang zu Technologie-Fachkräften, Fachkräften im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums, Technologieanbietern, Zugang zu potenziellen Kunden, Orientierungshilfen für Erstinvestitionen umfassen.

Begünstigte der Investition werden voraussichtlich i) Start-up-Unternehmen in der Frühphase sein, die Unterstützung bei der Produktentwicklung benötigen, und ii) mehr ausgereifte Start-up-Unternehmen, die besser auf Investitionen vorbereitet sind. Die Begünstigten der ersten Gruppe erhalten eine grundlegende Schulung zur Investitionsbereitschaft, wobei der Schwerpunkt auf der ersten Präsentation und dem Verständnis der Bedürfnisse der Kunden liegt; während die Begünstigten der zweiten Gruppe stärker auf fortgeschrittene Schulungen ausgerichtet sind, z. B. über Verhandlungen oder die Suche nach Kunden.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.2 R2-I5 Kommerzialisierung von Innovationsprojekten

Ziel der Investition ist es, die Kommerzialisierung von Innovationsprojekten für ausgereifte Projekte nahe am Markteintritt zu fördern und die Exporte innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien durch KMU zu steigern, indem die Schaffung von Vertriebs- und Vertriebswegen auf ausländischen Märkten unterstützt und die Verbindungen zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und der Industrie sowie zwischen kleinen und mittleren Unternehmen und größeren Unternehmen gestärkt werden. Die Investition dürfte KMU die Möglichkeit bieten, in größerem Maßstab in die Wertschöpfungskette einzusteigen.

Die Investition unterstützt die Anpassung eines entwickelten Produkts oder Dienstes und die Vorbereitung auf deren Markteinführung. Zu den förderfähigen Tätigkeiten für die Anpassung eines entwickelten Produkts gehören zusätzliche Tests und die Integration von Testergebnissen in das Endprodukt, Beratungsdienste, Kapazitätsaufbau, Durchführbarkeitsstudien, Produktdesign und Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Zu den für die Vorbereitung von Produktstarten in Frage kommenden Tätigkeiten zählen die Ausarbeitung oder Überarbeitung eines Geschäftsplans oder eines Vermarktungsplans, Marktforschung und -tests, Produkttests mit potenziellen Kunden, Produktionsvorbereitungen und Investitionen in Produkte ohne Serie sowie operative Marketingaktivitäten.

Mit den Investitionen sollen KMU durch ausgereifte Innovationsprojekte unterstützt werden, die kurz vor der Markteinführung stehen und voraussichtlich Vorschlägen Vorrang einräumen, die zum ökologischen Wandel beitragen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.2 R3-I1 Ausarbeitung strategischer Dokumente für den digitalen Wandel der Wirtschaft und künstliche Intelligenz

Ziel der Investition ist es, kroatische Unternehmen bei der Einführung digitaler Werkzeuge in ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln und digitale Kompetenzen zu erwerben. Mit der Investition wird finanzielle Unterstützung für die Beschaffung technischer Hilfe für die Ausarbeitung des nationalen Plans für die digitale Transformation der kroatischen Wirtschaft und des nationalen Plans für die Entwicklung künstlicher Intelligenz der Republik Kroatien bereitgestellt.

Die Investition muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.2 R3-I2 Digitalisierungsgutscheine

Ziel der Investition ist es, KMU dabei zu unterstützen, ein digitales Geschäftsmodell zu entwickeln, ihre Fähigkeit zur Digitalisierung zu stärken oder ihre Cybersicherheit durch die Einführung eines Gutscheinsystems zu verbessern. Das Gutscheinsystem soll Schulungen und Dienstleistungen zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, zur Anpassung von Geschäftsmodellen an den digitalen Wandel, das digitale Marketing, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen und die Einführung komplexer digitaler Produkte und Dienstleistungen umfassen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.1.2 R3-I3 Zuschüsse für Digitalisierungen

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel kroatischer Unternehmen zu unterstützen, indem finanzielle Unterstützung für die Einführung digitaler Lösungen in ihrer Geschäftstätigkeit bereitgestellt wird. Mit diesen Investitionen werden Finanzhilfen für den Erwerb digitaler Werkzeuge und Ausrüstungen und für die Stärkung digitaler Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, bereitgestellt, um neue Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zu entwickeln und einzuführen.

Die förderfähigen Tätigkeiten im Rahmen der Investition umfassen die Einführung eines neuen Geschäftsmodells oder eine sichtbare Verbesserung in Bezug auf neue Produktionskapazitäten, Lieferoptionen oder Geschäftspraktiken. Finanzhilfen werden nur finanziell tragfähigen Unternehmen gewährt, die nachweisen, dass die geplanten Investitionen mit dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.1.2 R4-I1 Förderung digitaler Innovationszentren

Die Investition dient der finanziellen Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb europäischer digitaler Innovationszentren. Die Investition umfasst:

-Die Finanzierung technischer Hilfe für die Entwicklung des nationalen Rahmens für die Einrichtung und Überwachung von Systemen für digitale Innovationszentren in Kroatien;

-Die nationale Kofinanzierung für die Einrichtung und den Betrieb von mindestens drei nationalen europäischen digitalen Innovationszentren für drei Jahre und

-Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle innerhalb des Europäischen Zentrums für Innovation, fortgeschrittene Technologien und Kompetenzentwicklung und Einrichtung eines Mechanismus für die Entwicklung und Überwachung des nationalen Ökosystems der digitalen Innovationszentren.

Die Tätigkeiten der europäischen digitalen Innovationszentren sollen Tests vor Investitionen, Kompetenzentwicklung und Ausbildung, Zugang zu Finanzmitteln und Entwicklung eines Innovationsnetzes umfassen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

A.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

1

C1.1.1. R1

M

Annahme der Strategie für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans

Annahme der Strategie und des Aktionsplans

 

 

 

Q4

2022

MINGOR, die sich in erster Linie mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierung auf den KMU-Sektor befasst, verabschiedet eine verbindliche Strategie für die Regulierungspolitik der Ministerien, in der in den Phasen der Durchführung eines verpflichtenden KMU-Tests während des Regulierungsprozesses eindeutig Management- und operative Zuständigkeiten zugewiesen werden. Auf der Grundlage der Strategie für die Regulierungspolitik wird ein Aktionsplan angenommen, um die Umsetzung der einschlägigen Instrumente und Methoden durch die Fachministerien zu organisieren, zu planen, zu koordinieren und zu überwachen (in erster Linie für KMU-Tests und andere wirtschaftliche Analysen der Regulierung, wenn erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen festgestellt werden).

2

C1.1.1. R1-I1

M

Betriebliche digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren

Digitale Plattform für die Zahlung von Gebühren im Betrieb

 

 

 

Q2

2022

Eine einheitliche Zahlungsplattform für Pflichtgebühren als neuer digitaler öffentlicher Dienst wird eingerichtet, um das bestehende Verwaltungsverfahren zu optimieren und folgende Funktionen anzubieten:
(1) Liste der vom Unternehmer zu entrichtenden Gebühren

(2) Zahlungskalender mit Fristen für ihre Abrechnung

(3) Möglichkeit der direkten Online-Zahlung von Gebühren

(4) Überblick über die eingegangenen Verpflichtungen.

3

C1.1.1. R1-I1

M

Modernisierung START-Systeme

Startplattform mit Aufrüstung zusätzlicher Dienste

 

 

 

Q4

2024

Die digitale Plattform für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sogenannte START-Plattform, wird durch die Digitalisierung zusätzlicher Dienste für die Zwecke der Registrierung und Berichterstattung sowie der Integration bestehender Start-up-Systeme modernisiert;

4

C1.1.1. R1-I1

T

Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform

 

Anzahl

0

20

Q4

2024

Es werden physische Zugangspunkte zur START-Plattform eingerichtet.

5

C1.1.1. R1-I1

M

Digitalisierung der MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsvorhaben der Republik Kroatien, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie der weiteren Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems

Digitalisierung gezielter MINGOR-Prozesse

 

 

 

Q4

2024

Digitalisierung der Verfahren zur Umsetzung des kroatischen Gesetzes über strategische Investitionsvorhaben, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie weitere Digitalisierung und Vernetzung des Einheitlichen Registers der Unternehmensinfrastruktur (JRPI)

6

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben 2020

 

% (Prozent)

0

100

Q1

2022

Die Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben 2020, der von der kroatischen Regierung im Mai 2020 angenommen wurde und 33 Maßnahmen zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben und 17 Maßnahmen zur Senkung der Gebühren für berufliche Prüfungen umfasst, wird eine direkte Kostenentlastung für den Privatsektor mit sich bringen.

7

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen in den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020

 

% (Prozent)

61,02

95

Q4

2022

Umsetzung der in den Aktionsplänen 2018, 2019 und 2020 genannten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, die mindestens 95 % der geplanten Kostensenkung entsprechen. Mit den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands sollen die Verwaltungsabläufe optimiert und digitalisiert werden, die als die für den Privatsektor am stärksten belastenden Verfahren ermittelt wurden. Alle Entlastungsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Wirtschaft, der Kammern und der Berufsverbände festgelegt.

8

C1.1.1. R1-I2

M

Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch die Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und die gegenseitige Kommunikation

Digitale Plattform in Betrieb

 

 

 

Q4

2023

Durch die Nutzung von IT-Beratungsdiensten wird eine digitale Plattform für die Durchführung des KMU-Tests entwickelt und eingerichtet. Die Plattform besteht aus einer IT-Datenbank mit KMU-Tests, einer Datenbank mit standardisierten Werten, die für die Berechnung der Folgenabschätzung verwendet werden, und ermöglicht eine systematische Überwachung und Überwachung der berechneten Auswirkungen, Analyseberichte und Wirkungssimulationen. Ein integraler Bestandteil der Plattform bildet neben der Datenbank ein Portal für die gegenseitige Kommunikation und den Erfahrungsaustausch zwischen nationalen Experten, die das Netz für bessere Rechtsetzung bilden.
Alle Tätigkeiten werden im Rahmen von Projekten zur technischen Unterstützung (TSI) durchgeführt.

9

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben

 

Anzahl (EUR)

0

132 722 808

Q4

2023

Ein wichtiges Element bei der Beurteilung des Unternehmensumfelds sind die unterschiedlichen Abgaben in Form parafiskalischer Abgaben und Verwaltungsabgaben. Alle Gebühren, die sich aus staatlichen Regulierungsmaßnahmen ergeben, die Unternehmen an zentrale staatliche Stellen, lokale und regionale Behörden oder andere Stellen mit hoheitlichen Befugnissen zahlen, sind zu analysieren und zu prüfen.
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Unternehmen durch steuerähnliche und nichtsteuerliche Abgaben im neuen/zweiten Aktionsplan zur Verringerung parafiskalischer und steuerähnlicher Abgaben führt zu einer direkten Kostenentlastung von mindestens 132 722 808 EUR.

10

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

 

Anzahl (EUR)

0

132 722 808

Q4

2024

Mit der Ausarbeitung eines neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands wird die Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsabläufe fortgesetzt, die als der größte Aufwand für den Privatsektor ermittelt wurden. Sie schafft günstigere rechtliche und administrative Rahmenbedingungen für Unternehmen, indem sie weiterhin Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Vereinfachung und zur Verbilligung der Unternehmen durchführt.

Durch die Umsetzung der Maßnahmen des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in der Wirtschaft wird der Aufwand für Unternehmer um mindestens 132 722 808 EUR verringert. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und dem staatlichen Zentralamt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft sichergestellt.

11

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

 

Anzahl (EUR)

132 722 808

265 445 617

Q4

2025

Durch die Umsetzung der Maßnahmen des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands in der Wirtschaft wird der Aufwand für Unternehmer um mindestens 132 722 808 EUR gegenüber dem bis Q4/2024 festgelegten Ziel verringert.
Diese Verringerung des Verwaltungsaufwands soll durch Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren erreicht werden, die im Zuge des Mess- und Analyseverfahrens als die für den Privatsektor am stärksten belastenden Verfahren ermittelt werden. Die Durchführung der Maßnahmen wird durch die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung und dem staatlichen Zentralamt für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft sichergestellt.

12

C1.1.1. R2

T

Vereinfachung oder Aufhebung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen

 

Anzahl

250

300

Q4

2024

Umsetzung der Aktionspläne für die Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte aus den Jahren 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Projekts für technische Hilfe in Zusammenarbeit mit der Weltbank sowie Empfehlungen zu folgenden Themen:
– Registrierungs- und Mitgliedskosten von Berufskammern;

– fragmentierte ausschließliche Rechte in einzelnen Berufen (z. B. Architekten und Ingenieure);

– Angebot der Berufsprüfung nach Abschluss des Studiums (z. B. Architekten und Ingenieure);

– Beschränkungen für Steuerberater in Bezug auf Eigentums- und Managementinteressen oder Stimmrechte.

13

C1.1.1. R3

M


Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

Annahme eines Aktionsplans zur Förderung von Investitionen und der Inbetriebnahme einer digitalen Plattform zur Koordinierung und Gewährleistung einer wirksamen internationalen, nationalen und regionalen Investitionsförderung und -unterstützung.

 

 

 

Q4

2024

Auf der Grundlage von Analysen und Empfehlungen wird ein strategischer Rahmen für die Förderung privater Investitionen geschaffen, der aus der Annahme und Veröffentlichung des Nationalen Plans zur Investitionsförderung 2023-2030, des Aktionsplans zur Förderung von Investitionen 2023-2028 und des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes über die Investitionsförderung sowie der Inbetriebnahme einer operativen digitalen Plattform für die Koordinierung und wirksame internationale, nationale und regionale Investitionsförderung und -unterstützung besteht.


14

C1.1.1. R4-I1

M

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen, die auf umweltfreundliche Tätigkeiten ausgerichtet sind, mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich der Kriterien für die Einhaltung der DNSH)

Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen

 

 

 

Q2

2022

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen zur Unterstützung des ökologischen Übergangs von KMU und Midcap-Unternehmen zu einer energieeffizienten Wirtschaft. Mit den Finanzhilfen soll die Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Technologien in den Geschäftsprozessen der Unternehmen unterstützt werden, um negative Klima- und Umweltauswirkungen zu verringern, eine nachhaltige Produktion zu fördern, die Beschäftigung in nachhaltigeren Arbeitsplätzen zu erhöhen und die lokale und regionale Wettbewerbsfähigkeit (im Einklang mit der EU-Taxonomie) zu stärken.
Die Auswahl-/Förderkriterien spiegeln die Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche in den Anhängen VI und VII der Aufbau- und Resilienzverordnung wider und gewährleisten, dass die geförderten Projekte den technischen Leitlinien des DNSH (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften verwendet werden.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Mit den Finanzhilfen werden Investitionen von Unternehmen des Privatsektors unterstützt, die darauf abzielen,

– Projekte mit Schwerpunkt auf der Kreislaufwirtschaft durch Einbeziehung von Aspekten der Ressourceneffizienz in die Produktion und den Lebenszyklus von Produkten, einschließlich der nachhaltigen Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen, und/oder

– die Verringerung der CO
2-Emissionen energieintensiver Industrien und die erhebliche Verringerung der Emissionen in diesen Industriezweigen, auch durch Demonstration innovativer emissionsarmer Technologien, zu fördern.

15

C1.1.1. R4-I1

T

Gewährung von Finanzhilfen an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen, die auf umweltfreundliche Tätigkeiten ausgerichtet sind

 

Anzahl

0

290

Q4

2024

Mindestens 250 KMU und mindestens 40 Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung wurden gemäß den in Etappenziel 14 festgelegten Förder-/Auswahlkriterien unterstützt.
Vorläufige Aufschlüsselung der Verteilung der Finanzhilfen:

40 % für KMU und 60 % für Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung.

Der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfen für einzelne KMU beträgt bis zu 1 000 000 EUR, für einzelne Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung jedoch bis zu 4 700 000 EUR. Die Höchstbeträge der Unterstützung werden auf der Grundlage der bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik gewonnenen Erfahrungen festgelegt.

16

C1.1.1. R4-I2

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen

Zwischen (i) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HAMAG BICRO und (ii) dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und HBOR veröffentlichte Vereinbarungen zur Schaffung günstiger Finanzierungsbedingungen für Investitionen und Betriebskapital, die für die Durchführung der Investitionen und/oder die Ausweitung der Tätigkeiten der Wirtschaftsbeteiligten erforderlich sind.

 

 

 

Q1

2022

Die Maßnahme fördert Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen in neue Technologien, den Erwerb moderner Maschinen und Ausrüstungen und die Steigerung der Produktions- und Dienstleistungskapazität sowie Maßnahmen für den ökologischen Wandel (wie die Einführung umweltfreundlicher Technologien, die Einführung von auf der Kreislaufwirtschaft beruhenden Geschäftsmodellen, erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienz).
Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Die Maßnahme umfasst 4 Finanzierungsinstrumente:

1) Direkte Mikrokredite der kroatischen Agentur für KMU, Innovation und Investitionen (HAMAG BICRO) von bis zu 100 000 EUR für Unternehmen, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Geschäftsbankdarlehen haben. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten von HAMAG BICRO verwaltet, um sicherzustellen, dass nicht verwendete Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit denselben Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen verwendet werden.

2) Direkte Darlehen der kroatischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) über 100 000 EUR an bestimmte Zielgruppen wie Start-up-Unternehmen, Jungunternehmer, Unternehmerinnen, Investitionen in benachteiligte Gebiete und FEI, die aufgrund eines höheren Risikos keinen Zugang zu Finanzmitteln haben. Dieses Finanzinstrument wird getrennt von anderen Instrumenten der HBOR verwaltet, um sicherzustellen, dass nicht verwendete Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals für ähnliche Zwecke und mit den gleichen Bedingungen für die Förderfähigkeit im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umwelt verwendet werden.


3) Zinszuschüsse der HAMAG BICRO für Darlehen an Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, die die bestehenden HAMAG-BICRO-Garantieinstrumente nutzen,

4) Zinszuschüsse der HBOR für Darlehen an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die die bestehenden HBOR-Darlehensprogramme nutzen


Für Projekte, die zum ökologischen Wandel beitragen, sind günstigere Darlehensbedingungen vorgesehen als für Projekte, die nicht auf den ökologischen Wandel ausgerichtet sind.

Die Kombination dieser Finanzinstrumente mit Finanzierungen aus anderen EU- oder nationalen Quellen ist unter der Bedingung zulässig, dass die Investition nicht doppelt finanziert wird.

Die Anlagepolitik aller vier Finanzinstrumente gewährleistet die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:

i) mindestens 27 898 772 EUR werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz in KMU bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 11 128 934 EUR für die Verringerung der Treibhausgase aufgewandt werden;

ii) 23 199 509 EUR sind für die Unterstützung von KMU bei der Digitalisierung von Vorhaben bestimmt;

iii) 94 896 808 EUR sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen.

17

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

 

Anzahl

0

800

Q2

2026

Gewährung von 800 Darlehen/Zinszuschüssen durch HAMAG BICRO an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Einklang mit der Investitionspolitik und den unter Etappenziel 16 festgelegten Förderkriterien.

18

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

 

Anzahl

0

500

Q2

2026

Gewährung von 500 Darlehen/Zinszuschüssen durch die HBOR an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Einklang mit der Investitionspolitik und den unter Etappenziel 16 festgelegten Förderkriterien.

19

C1.1.1. R4-I3

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Großunternehmen

Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und der HBOR, günstige (Anreize schaffende) Finanzierungsbedingungen und Garantien für Investitionen und Betriebskapital zu schaffen, die für die Durchführung der veröffentlichten Investitionen und/oder die Steigerung des Umfangs der veröffentlichten Wirtschaftstätigkeit erforderlich sind.

 

 

 

Q1

2022

Es wird ein neuer Dachgarantiefonds eingerichtet, der sich an Midcap-Unternehmen und Großunternehmen richtet, um Bürgschaften für Investitionskredite und Betriebsmittelkredite zu gewähren, die für die Durchführung von Investitionen und das Wachstum von Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und großen Unternehmen erforderlich sind. Die Gesamtzuweisung für den Dachgarantiefonds beläuft sich auf 79 633 685 EUR.
Alle nicht verwendeten Mittel oder Rückflüsse aus diesem Instrument durch Rückzahlung des Kapitals werden für ähnliche Zwecke und unter denselben Bedingungen für die Förderfähigkeit in Bezug auf Umweltauswirkungen verwendet.

Es wird ein Zinszuschuss für Darlehen und Gebühren/Prämien für Midcap-Unternehmen und große Unternehmen mit einer Gesamtzuweisung von 26 544 562 EUR eingerichtet, um neue Investitionen und das Unternehmenswachstum anzukurbeln.


Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen die Zusammenarbeit mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften); auf diese Weise sollen Investitionen der Privatwirtschaft mobilisiert werden.

Beide Finanzierungsinstrumente gewährleisten die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch eine Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Begünstigte, die im vorangegangenen Geschäftsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten in der Ausschlussliste erzielt haben, müssen Pläne für den ökologischen Wandel annehmen und veröffentlichen.

Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:

i) mindestens 26 544 562 EUR werden für die Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz in mittelgroßen und großen Unternehmen bereitgestellt, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 10 617 824 EUR für die Verringerung der Treibhausgase aufgewandt werden;

ii) 79 633 685 EUR sind für Investitionen zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz vorgesehen.

20

C1.1.1. R4-I3

T

Anzahl der geförderten Projekte für Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Großunternehmen

 

Anzahl

0

150

Q2

2026

Mindestens 150 Projekte (insgesamt mindestens 331 807 021 EUR) von Midcap-Unternehmen und großen Unternehmen, die durch Garantien/Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität des Garantiefonds für Investitionen und Arbeitsfonds für Projekte im Einklang mit der Investitionspolitik und den Förderkriterien des jeweiligen Etappenziels unterstützt werden

21

C1.1.1. R4-I4

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen

Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und dem HBOR über Förderfähigkeits- und Vereinbarkeitskriterien für Tätigkeiten und Begünstigte der Maßnahmen

 

 

 

Q2

2022

Finanzielle Unterstützung von Unternehmen und Einrichtungen, die im Eigentum des Staates oder der lokalen, regionalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen, mit günstigen Bedingungen, um Investitionen in i) die notwendige wirtschaftliche, kommunale, verkehrliche und soziale Infrastruktur anzuregen und ii) Investitionen in neue Technologien und Systeme, die zur Steigerung der Effizienz öffentlicher Einrichtungen erforderlich sind, um die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und die Kosten der Finanzierung durch den öffentlichen Sektor zu senken.
Die Maßnahme umfasst auch Investitionen in Projekte des öffentlichen Sektors für einen ökologischen Wandel, wie die Einführung umweltfreundlicher Technologien, die Einführung von Geschäftsmodellen der Kreislaufwirtschaft, erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz.

Die Finanzierungsinstrumente gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch eine Nachhaltigkeitsprüfung, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Haushaltsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten in der Ausschlussliste bezogen haben, einen grünen Übergangsplan annehmen und veröffentlichen müssen.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Vom Gesamtbetrag der Maßnahme:

i) ein Mindestbetrag von 7 963 368 EUR ist auf die Förderung umweltfreundlicher Projekte ausgerichtet, wobei davon ausgegangen wird, dass mindestens 3 185 347 EUR für die Verringerung der Treibhausgase aufgewandt werden; ii) 18 581 193 EUR sind für Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Qualität der Infrastruktur bestimmt. Diese Verteilung der Mittel wird sowohl im HBOR-Vertrag als auch in den Verträgen mit Finanzintermediären (Banken und Leasinggesellschaften) definiert.

22

C1.1.1. R4-I4

T

Für Projekte des öffentlichen Sektors gewährte Kredite

 

Anzahl

0

132 722 808

Q2

2026

Bereitstellung von subventionierten Darlehen der HBOR in Höhe von mindestens 132 722 808 EUR für Projekte des öffentlichen Sektors im Einklang mit der Investitionspolitik und den Förderkriterien gemäß Etappenziel 21.

23

C1.1.1. R5-I1

M

Schaffung eines Eigenkapitalinstruments und eines eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstruments

die zwischen dem zuständigen Ministerium (MINGOR oder MINFIN) und der HBOR veröffentlichte Vereinbarung über Investitionen in Risikokapitalfonds, die Aufstockung bestehender in Zusammenarbeit mit dem EIF entwickelter Fonds für öffentlich-private Partnerschaften und/oder die Entwicklung neuer Fonds und/oder Koinvestitionen

 

 

 

Q4

2022

Im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) richtet die HBOR ein Finanzinstrument ein, das darauf abzielt, die auf dem kroatischen Markt tätigen privaten Beteiligungs- und Risikokapitalfonds zu vergrößern oder zu erreichen und neue Fonds und/oder Koinvestitionen einzurichten.
Private-Equity-Fonds und v Eigenkapital-Fonds werden mit einer Beteiligung von 30 % der privaten Investoren im Verhältnis zur Zielgröße des einzelnen Fonds eingerichtet.

Die Finanzierungsinstrumente gewährleisten die Einhaltung des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Begünstigten durch eine Nachhaltigkeitsprüfung, die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften und die Anforderung, dass Begünstigte, die im vorangegangenen Haushaltsjahr mehr als 10 % ihrer Einnahmen aus Tätigkeiten oder Vermögenswerten in der Ausschlussliste bezogen haben, einen grünen Übergangsplan annehmen und veröffentlichen müssen.

Mit dieser Maßnahme werden keine Investitionen in Anlagen unterstützt, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

Alle Tätigkeiten sind auf „finanziell tragfähige“ Projekte ausgerichtet, deren finanzielle Tragfähigkeit von den Fondsverwaltungsgesellschaften im Einklang mit der vom EIF und der HBOR festgelegten Anlagepolitik bestimmt wird. Bei der Durchführung der Investition stellt die HBOR sicher, dass die Mittel im Einklang mit den in der Beschreibung der Maßnahme und in der im FI beschriebenen „Ausschlussliste“ für KMU, Mid-Cap-Unternehmen und Großunternehmen beschriebenen Grenzen verwendet werden.

24

C1.1.1. R5-I1

T

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente und beteiligungsähnliche Instrumente

 

Anzahl

0

29 862 632

Q2

2026

Eine Investition in Höhe von 29 862 632 EUR in Beteiligungsfonds und/oder beteiligungsähnliche Beteiligungsfonds und Risikokapitalfonds oder Koinvestition mit Fonds, die alle im Einklang mit der Investitionspolitik und den Förderkriterien des jeweiligen Meilensteins 23 getätigt wurden.

25

C1.1.1. R6

M

Änderungen des Rechtsrahmens

Inkrafttreten des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

 

 

 

Q2

2022

Die Änderungen des Gesetzes über elektronische Medien und des Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sollen Unternehmen der Kultur- und Kreativbranche dabei unterstützen, ihre Unternehmen an den digitalen Binnenmarkt und den neuen Rechtsrahmen der EU und Kroatiens anzupassen, die Fähigkeit zur Anpassung an neue Geschäftsbedingungen und zur raschen Umwandlung in neue Geschäftsbedingungen zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen und das Marktpotenzial zu nutzen.

26

C1.1.1. R6-I1

T

Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

 

Anzahl

0

100

Q2

2026

Mindestens 100 Unterstützungsmaßnahmen für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie sonstige juristische und natürliche Personen (im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, die die Architektur, audiovisuelle Aktivitäten einschließlich Videospiele, Medien, Kulturerbe, Design, darstellende Künste, Bücher und Verlagswesen, angewandte und visuelle Kunst umfasst), um ihre Fähigkeit zur Anpassung an den neuen rechtlichen und rechtlichen Rahmen des digitalen Binnenmarkts zu stärken und neue innovative Produkte und Dienstleistungen zu schaffen, zu fördern und zu verbreiten.

27

C1.1.1. R6-I2

M

Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung

Faktenprüfungssystem vorhanden

 

 

 

Q2

2026

Um die Bekämpfung von Desinformation zu unterstützen, richtet die Agentur für elektronische Medien ein System zur Faktenprüfung der Medien ein, das die Entwicklung von Verfahren und Regeln, die Einrichtung von Registern und die Stärkung der digitalen Kompetenzen von Faktenprüfern sowie die Entwicklung von Technologieprogrammen, Plattformen und Medienkommunikationssystemen sowie die Einrichtung einer Datenbank umfasst.
Die Agentur für elektronische Medien richtet eine Datenbank und ein System zur Offenlegung der Eigentumsstrukturen und Finanzierungsquellen ein, einschließlich der Einrichtung eines Registers der Verpflichteten und der Bereitstellung aller erforderlichen technischen Voraussetzungen, damit alle Medien ihren Verpflichtungen auf einfache und effiziente Weise nachkommen können.

28

C1.1.2. R1

M

Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für Steueranreize für FuE

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

 

 

 

Q4

2024

Um die Zahl der Unternehmen, die in FuE investieren, zu erhöhen und die privaten Investitionen in FuE zu erhöhen, treten Änderungen des Rechtsrahmens für Steueranreize für FuE in Kraft. Änderungen des Gesetzes über staatliche Beihilfen erfolgen auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse der Angemessenheit und Wirksamkeit des derzeitigen Steueranreizsystems unter Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger, insbesondere der MFIN und der Steuerverwaltung. MINGOR bereitet Gesetzesänderungen vor und legt sie dem parlamentarischen Verfahren vor.

29

C1.1.2. R2-I2

T

Unterstützung von KMU beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten

 

Anzahl

0

150

Q4

2025

Mindestens 150 kleine und mittlere Unternehmen erhalten im Rahmen des Programms „Investitionen in die Managementkapazität von KMU“ Unterstützung in Form von Unternehmensberatung, um ihre Geschäftspläne, ihre Managementkapazitäten oder individuelle Unternehmensbetreuung und -betreuung zu verbessern, um die Managementkapazität von KMU zu verbessern.

30

C1.1.2. R2-I3

T

Gewährung von Fördermitteln zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissensbranchen

 

Anzahl

0

141

Q2

2025

Gewährung von Beihilfen im Anschluss an die Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für „nicht rückzahlbare Anlaufbeihilfen“ mit dem Ziel, das Wachstum von Start-up-Unternehmen in der vorkommerziellen Phase in den Bereichen Hochtechnologie und Wissen durch Förderung der Produktentwicklung, Steigerung der Produktionskapazität und Investitionsbereitschaft zu fördern, wobei mindestens 141 Start-up-Unternehmen von der gewährten Beihilfe profitieren.

31

C1.1.2. R2-I4

T

Förderung des Wachstums von Start-ups durch die Einrichtung eines Beschleunigungsprogramms.

 

Anzahl

0

120

Q2

2026

Das Programm „Accelerator“ soll die Investitionsbereitschaft erhöhen und das Wachstum von Start-up-Unternehmen unterstützen. Ziel des Programms ist es, bei den Teilnehmern, die den Beschleunigungszyklus abgeschlossen haben, eine dreijährige Überlebensrate von über 70 % zu erreichen. Im Rahmen des Accelerator-Programms sollten mindestens 120 Start-ups gefördert werden.

32

C1.1.2. R2-I5

T

Unterstützung von Projekten zur Vermarktung von Innovationen

 

Anzahl

0

95

Q4

2024

Gewährung von Beihilfen an mindestens 95 kleine und mittlere Unternehmen mit ausgereiften Innovationsprojekten (Technologie-Reifegrad 7 oder höher) für die Vermarktung und Internationalisierung ihrer Marketing-, Verkaufs- und Vertriebsaktivitäten im Zusammenhang mit einem innovativen Produkt, das auf dem Inlandsmarkt eingeführt wird.
Ziel der Investition ist es, die Kommerzialisierung von Innovationsprojekten für ausgereifte Projekte nahe am Markteintritt zu fördern; Steigerung der Ausfuhren innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Technologien durch KMU durch Unterstützung der Schaffung von Absatz- und Vertriebswegen auf ausländischen Märkten.

33

C1.1.2. R3-I2

T

Zuschuss in Form von Gutscheinen

 

Anzahl

0

9 954 211

Q2

2026

Mindestens 500 KMU erhalten Unterstützungsgutscheine für die Digitalisierung in Höhe von 9 954 211 EUR (HRK 75 000 000). Gutscheine werden im Anschluss an die Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Digitale Gutscheine“ bereitgestellt und können verwendet werden, um Arbeitnehmer dabei zu unterstützen, die digitalen Kompetenzen, einschließlich Kompetenzen im Zusammenhang mit Cloud-Technologien, zu verbessern, die Nachhaltigkeit von Ideen und Konzeptionsstrategien für einen möglichen digitalen Wandel zu testen, digitale Marketingdienste zu erwerben, die Cybersicherheit durch Einführung von Sicherheitsprüfungen des Systems oder für die Entwicklung oder Einführung komplexer digitaler Produkte und Dienste zu erhöhen.

34

C1.1.2. R3-I3

T

Finanzhilfe für den digitalen Wandel von kroatischen KMU

 

Anzahl

0

27 340 899

Q2

2026

Finanzhilfen im Anschluss an die Bewertung von Projektvorschlägen im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur „Förderung der Digitalisierung“ mit dem Ziel, den digitalen Wandel kroatischer KMU durch finanzielle Unterstützung für die Einführung digitaler Lösungen zu unterstützen, und mindestens 160 KMU die zugewiesene Unterstützung erhalten.
Ein förderfähiges Projekt zur Digitalisierung von Unternehmen umfasst Folgendes: i) Einführung einer neuen Art der Geschäftstätigkeit; und ii) eine nachprüfbare Verbesserung in Bezug auf neue Produktionskapazitäten, Lieferoptionen oder Geschäftspraktiken. Das Projekt muss ein Element der Innovation und des Risikos beinhalten und darf sich nicht auf routinemäßige betriebliche Änderungen oder Geschäftsanpassungen aufgrund von Änderungen der Vorschriften konzentrieren.

Die Begünstigten der Unterstützung weisen nach, dass die geförderten Projekte die Treibhausgasemissionen nicht erhöhen, wenn die Investition mit der Erhöhung der Serverkapazitäten oder einer anderen Art von Ausrüstung, die mehr Energie verbraucht als bestehende Ausrüstung, verbunden ist. Dies kann durch Einkaufspläne für erneuerbare Energien, Emissionsgutschriften oder auf andere Weise nachgewiesen werden.

35

C1.1.2. R4-I1

T

Einrichtung europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH)

 

Anzahl

0

3

Q4

2025

Einrichtung und Betrieb von mindestens 3 europäischen digitalen Innovationszentren (EDIH), die Dienstleistungen für KMU in folgenden Bereichen erbringen: i) Erprobung vor Investitionen, ii) Kompetenzentwicklung und Ausbildung, iii) Zugang zu Finanzmitteln und iv) Vernetzung und Entwicklung innovativer Ökosysteme.



   B. KOMPONENTE 1.2: ENERGIEWENDE FÜR EINE NACHHALTIGE WIRTSCHAFT

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und Verkehrssektors, einschließlich der Entwicklung innovativer Technologien, zu erleichtern und dazu beizutragen, das im nationalen Energie- und Klimaplan Kroatiens festgelegte Ziel von 36,6 % erneuerbarer Energiequellen bis 2030 zu erreichen und den Beitrag Kroatiens zum Energieeffizienzziel der EU von 32,5 % bis 2030 zu erreichen. Außerdem soll ein Beitrag zu dem höheren Ziel geleistet werden, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien am Verkehrssektor von 14 % zu erreichen. Die Reformen der Komponente bestehen aus Gesetzgebungsinitiativen, um i) Hindernisse und Verwaltungsverfahren zu beseitigen, die die Nutzung erneuerbarer Energiequellen einschränken; ii) Abschluss der Zertifizierung des Gasfernleitungsnetzbetreibers; und iii) die Nutzung alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor, einschließlich Wasserstoff und fortschrittlicher Biokraftstoffe, zu fördern.

Die Reformen und Investitionen der Komponente sollen zum ökologischen Wandel und zur Erreichung des Klimaziels beitragen, indem die Treibhausgasemissionen im Energie- und Verkehrssektor im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan gesenkt werden.

Diese Investitionen und Reformen tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien zur „Konzentration der investitionsbezogenen Politik auf [...] Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) umzusetzen und „die Investitionen auf den ökologischen Wandel zu konzentrieren, insbesondere auf saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

B.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C.1.2.R1 Verringerung der CO2-Emissionen im Energiesektor

Ziel der Reform ist es, die Dekarbonisierung des Energie- und des Verkehrssektors zu erleichtern und den nationalen Beitrag zum Unionsziel für erneuerbare Energien zu unterstützen. Die Reform umfasst:

-Gesetzesänderungen zum Strommarktgesetz und zum Gesetz über hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, um regulatorische und administrative Hindernisse für die Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbare Energien abzubauen, die auf den Ergebnissen einer eingehenden Analyse des bestehenden Engpasses und im Anschluss an öffentliche Konsultationen beruhen, sowie die Einführung eines prämienbasierten Systems zur Förderung von Investitionen in erneuerbare Energiequellen.

-Gesetzesänderungen zum Gesetz über staatliche Vermögenswerte, um die Entflechtung der Fernleitungsaktivitäten auf dem Gasmarkt zu vollenden. Mit den Änderungen wird als Voraussetzung für die Zertifizierung der Übertragungsnetzbetreiber durch die nationale Regulierungsbehörde die Überwachung des staatlichen Gasfernleitungsnetzbetreibers (TSO) von den staatlichen Versorgungs- und Produktionstätigkeiten getrennt.

-Annahme eines neuen Gesetzes über alternative Kraftstoffe im Verkehr, um einen Rechtsrahmen für den Einsatz alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor zu schaffen und die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe und Wasserstoff im Verkehrssektor zu fördern. Es wird eine Wasserstoffentwicklungsstrategie entwickelt, in der Ziele für 2030 für die Herstellung von grünem Wasserstoff in Kroatien festgelegt werden.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.2.R1-I1 Revitalisierung, Bau und Digitalisierung des Energiesystems und Unterstützung der Infrastruktur zur Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel dieser Investition ist die Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung des Energiesektors durch Modernisierung und Digitalisierung des kroatischen Stromübertragungs- und -verteilungsnetzes. Dies soll die Schaffung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energien, eine bessere Anbindung des Süd-Nord-Netzes sowie die Anbindung von sechs Inseln an das Festlandsnetz ermöglichen, um ihr Potenzial für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu erschließen und sicherzustellen, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen aus dem Süden Kroatiens, wo die meisten erneuerbaren Energiequellen eingesetzt werden können, im Norden, wo der größte Stromverbrauch verbraucht wird, fließen kann. Diese Investitionen sollen unmittelbar zur Umsetzung des 10-jährigen Netzentwicklungsplans durch den Übertragungsnetzbetreiber Hrvatski prijenosnog sustava d.o.o. (HOPS) beitragen, wobei der Schwerpunkt auf den wichtigsten Elementen liegt, die die Stabilität des Netzes gewährleisten und die Voraussetzungen für den Ausbau der Kapazitäten für erneuerbare Energien schaffen. Die Investition umfasst folgende Tätigkeiten:

-Durch den Ausbau von 550 km Hochspannungsnetzen (220/110 kV) soll der Anschluss von 1 500 MW an das Netz ermöglicht werden.

-Modernisierung von Unterseekabeln, die sechs große Inseln mit dem Festland verbinden (Krk, Cres, Lošinj, Brač, Hvar und Korčula).

-Modernisierung des Verteilungssystems, einschließlich Erwerb und Einführung von 40 000 intelligenten Zählern und Entwicklung eines „intelligenten Netzes“.

-Bau einer neuen Energiespeicherung (20 MW).

Diese Investitionen werden vom kroatischen Stromübertragungsnetzbetreiber (HOPS) und vom Stromverteilernetzbetreiber (HEP-ODS) durchgeführt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.2.R1-I2 Förderung von Energieeffizienz, Wärme und erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung des Energiesektors

Ziel dieser Investitionen ist die Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen und die Steigerung der Energieeffizienz in industriellen Produktionsprozessen, wodurch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gesteigert wird. Diese Investitionen umfassen zwei Teilmaßnahmen:

-Geothermische Energie für Fernwärme – diese Teilmaßnahme umfasst die Entwicklung von Projektunterlagen und Erkundungsbohrungen im Hinblick auf den Einsatz geothermischer Energie für Fernwärme in 6 Gemeinden. Diese Maßnahme sieht weder eine Unterstützung für Fernwärmesysteme, die fossile Energiequellen nutzen, noch für Investitionen in Anlagen vor, die unter das EU-Emissionshandelssystem (EHS) fallen.

-Einführung einer Förderregelung zur Gewährung von Investitionsbeihilfen für kleine, mittlere und große Unternehmen zur Steigerung der Energieeffizienz in industriellen Produktionsprozessen der energieintensiven verarbeitenden Industrie. Mehr als 50 Unternehmen dürften von dieser Unterstützung profitieren.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Kriterien für die Förderfähigkeit Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) aus, mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich unter den einschlägigen Richtwerten liegen. In der Aufgabenbeschreibung wird auch vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten entsprechen, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und der Ressourceneffizienz in KMU (und Großunternehmen) liegt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.2.R1-I3 – Wasserstoffnutzung und neue Technologien

Ziel dieser Investition ist es, den Einsatz von Wasserstoff und neuen Technologien in Kroatien zu verbessern, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und in der Industrie zu senken.

Diese Investition umfasst drei verschiedene Tätigkeiten:

-Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch Bau von mindestens 10 MW Elektrolysekapazität. Diese Investition wird von INA – Industrija nafte d.d. durchgeführt und steht vollständig im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften.

-Aufbau einer Infrastruktur für erneuerbare Energien für den Verkehr durch den Bau von 6 Wasserstoffladestationen. Diese Maßnahme wird im Wege einer wettbewerblichen Ausschreibung durchgeführt, die bis zum 31. Dezember 2022 veröffentlicht werden soll.

-Bau einer Kohlenstoffabscheidungs- und -speicheranlage mit einer Speicherkapazität von 190 000 Tonnen CO2/Jahr durch die EU-EHS-Chemieanlage Petrokemija Kutina.

Diese Investitionen dürften zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Petrokemija-Anlage führen, die deutlich unter dem für sie als EHS-Anlage festgelegten Richtwert liegt. Es gibt weder technische Anwendungen noch Anlagen und Ausrüstungen, die für die verstärkte Ölgewinnung (EOR) und eine verstärkte Ölförderung konstruiert wurden. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Gewinnung von Öl oder Gas auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Förderung nur erfolgen darf, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 mit jedem Öl oder Gas, das extrahiert werden kann, ist zu trennen und zur dauerhaften Speicherung zurückzugeben.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.2.R1-I4 Bioraffinerie zur Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe Sisak

Ziel dieser Investitionen ist es, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen und die Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch die Schaffung von Produktionskapazitäten für fortschrittliche Biokraftstoffe zu unterstützen.

Die von der Erdölgesellschaft INA d.d. durchgeführte Investition besteht in der Errichtung und Inbetriebnahme einer Bioraffinerie mit einer jährlichen Produktionskapazität von 55 000 Tonnen fortgeschrittenen Bioethanol sowie dem Bau einer Anlage zur Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) mit einer jährlichen Speicherkapazität von 52 000 Tonnen CO2.

Es gibt weder technische Anwendungen noch Anlagen und Ausrüstungen, die für die verstärkte Ölgewinnung (EOR) und eine verstärkte Ölförderung konstruiert wurden. Es ist darauf zu achten, dass jede mögliche Gewinnung von Öl oder Gas auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Förderung nur erfolgen darf, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 mit jedem Öl oder Gas, das extrahiert werden kann, ist zu trennen und zur dauerhaften Speicherung zurückzugeben.

Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.

Diese Investition soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

B.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

36

C1.2. R1

M

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen entgegenstehen

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments durch das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung

 

 

 

Q2

2022

Das Dokument enthält eine Bewertung und Empfehlungen zu strategischen Maßnahmen, mit denen Hindernisse und Verwaltungsverfahren abgebaut werden sollen, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen entgegenstehen. Die Analyse und die Empfehlungen umfassen auch Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

37

C1.2. R1

M

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Vorschriften zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines prämiumbasierten Systems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Verordnungen

 

 

 

Q4

2022

Das überarbeitete Elektrizitätsmarktgesetz und das Gesetz über hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sollen Hindernisse und Verwaltungsverfahren abbauen, die eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen behindern, einschließlich Maßnahmen zur Förderung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften. Das prämiumbasierte System zur Förderung erneuerbarer Energiequellen wird voll funktionsfähig sein.

38

C1.2. R1

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über staatliche Vermögenswerte, das eine Rechtsgrundlage für die vollständige Trennung der Leitung des Gasfernleitungsnetzbetreibers (Plinacro) von den staatlichen Förder- und Versorgungsaktivitäten bildet.

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2023

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über staatliche Vermögenswerte bildet die Rechtsgrundlage für die Zertifizierung des Gasfernleitungsnetzbetreibers Plinacro.

39

C1.2. R1-I1

M

Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes

Baugenehmigung des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q2

2023

Baugenehmigung, die nach einer Prüfung und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie im Hinblick auf die gebietsspezifischen Erhaltungsziele gemäß den Anforderungen der Richtlinie erteilt wurde. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2 000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

40

C1.2. R1-I1

T

Modernisierung von Erdkabeln zur Anbindung von 6 Inseln an das Festlandsnetz abgeschlossen

 

Anzahl

0

6

Q2

2024

Mindestens sechs Inseln verfügen über eine verbesserte Stromnetzanbindung zum Festland (die geplanten Inseln sind Krk, Cres, Lošinj, Brač, Hvar und Korčula). Die Investition umfasst den Ersatz alter Unterseekabel durch neue, umweltfreundliche Kabel.

41

C1.2. R1-I1

T

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungs- und Mittelspannungsnetzes (220/110 kV)

km

0

300

Q3

2024

Ausbau einer Hochspannungsleitung von mindestens 300 km, was die Netzanschlüsse stärkt und die Voraussetzungen für die Stabilisierung des Systems und die Erschließung des Potenzials Südkroatiens für erneuerbare Energien schafft.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

42

C1.2. R1-I1

T

Eine zusätzliche Kapazität von 1 500 MW erneuerbarer Energien, die an das Netz angeschlossen ist.

 

Anzahl

0

1500

Q4

2024

Bis Ende 2024 mindestens 1500 MW neue installierte EE-Kapazität, die an das Netz angeschlossen ist.

43

C1.2. R1-I1

T

Zahl der neuen Verbraucher, die an das intelligente Netz angeschlossen sind

 

Anzahl

0

40 000

Q4

2024

Mindestens 40 000 intelligente Stromzähler wurden installiert, und neue Verbraucher sind an ein intelligentes Netz angeschlossen.

44

C1.2. R1-I1

T

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungs- und Mittelspannungsnetzes (220/110 kV)

km

0

550

Q2

2026

Ausbau einer Hochspannungsleitung von mindestens 550 km, was die Netzanschlüsse stärkt und die Voraussetzungen für die Stabilisierung des Systems und die Erschließung des Potenzials Südkroatiens für erneuerbare Energien schafft.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

45

C1.2. R1-I2

M

Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung

Inkrafttreten des vom Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung entwickelten Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors

 

 

 

Q3

2021

Im Energieeffizienzprogramm werden Bereiche für Investitionen in Energieeffizienz und Fernwärmesysteme festgelegt, einschließlich Investitionsprioritäten bis 2030. Die Investitionsplanung umfasst die Modernisierung von Fernwärmesystemen und energieintensiven Industrien mit Schwerpunkt auf Energieeffizienz und dem Potenzial erneuerbarer Energien.
Das Programm wird auf die geplante Aktualisierung des nationalen Energie- und Klimaplans abgestimmt, in dem ein höheres Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor festgelegt wird, einschließlich spezifischer Maßnahmen.

46

C1.2. R1-I2

T

Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten

 

Anzahl

0

50

Q4

2021

50 Aufträge, die an die begünstigten Unternehmen im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und von Energieeffizienzmaßnahmen in kleinen, mittleren und großen Unternehmen vergeben werden.
Die Verträge umfassen Maßnahmen zur Verbesserung der Produktionsprozesse in der verarbeitenden Industrie und entsprechend den Interventionsbereichen zur Verfolgung klimabezogener Ausgaben [024 – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und unterstützende Maßnahmen und 024a – Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und flankierende Maßnahmen] von Anhang VI/VII sowie den technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01).

Die Umsetzung von Energieeffizienz- und/oder Erneuerbare-Energien-Maßnahmen muss insbesondere zu einer Verringerung des Energieverbrauchs in den Produktionsanlagen um mindestens 20 % führen. Bei der energetischen Renovierung von der Produktionsstätte begleitenden Gebäuden, die ausschließlich mit Industrie- oder Produktionsprozessen verbunden sind, muss die Durchführung von Maßnahmen zu einer Verringerung des Energieverbrauchs um mindestens 40 % führen.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, wird die Liste der Tätigkeiten von den in den Verträgen vorgesehenen Maßnahmen ausgenommen: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung [1]; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen [2]; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen [3] und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen [4]; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass in den Verträgen nur Tätigkeiten festgelegt werden dürfen, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.

47

C1.2. R1-I2

T

Unterzeichnung von Verträgen über die Erschließung des Geothermie-Potenzials in der Fernwärme

 

Anzahl

0

8

Q4

2024

Im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung werden mindestens acht Bauaufträge für die Erforschung des Geothermie-Potenzials im Bereich der Fernwärme unterzeichnet.
Auf der Grundlage der von der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe vorzunehmenden Anfangsbewertung von neun Standorten veröffentlicht das Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung eine offene Ausschreibung für sechs Standorte für die Exploration geothermischer Gewässer für Fernwärmezwecke. Die Ausschreibung umfasst sechs Aufträge zur Vorbereitung der Durchführung von sechs geothermischen Projekten, einschließlich der Analyse des Gebiets, in dem sich das Potenzial für Erdwärme befindet, mit Ausnahme von Gebieten mit Erdölpotenzial und deren Einbeziehung in Raumordnungspläne, Entwicklung einer Studie über die strategischen Umweltauswirkungen geothermischer Aktivitäten in kroatischem Teil des pannonischen Beckens, geothermische Aktivitäten zur Bewertung des Potenzials abgegrenzter Gebiete durch geophysikalische Untersuchungen. Es werden zwei weitere Verträge für Bohrarbeiten in geothermischen Bohrlöchern (Bohrungen eines Erdwärmebohrs an jedem der sechs ausgewählten Standorte) unterzeichnet.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. Alle Tätigkeiten müssen den Anforderungen der EU-Wassergesetzgebung entsprechen, wie sie in das kroatische Recht aufgenommen wurden.

Das Projekt umfasst weder die Exploration noch die Förderung von Erdöl oder Erdgas. Es darf keine Ausrüstung für solche Zwecke erworben oder verwendet werden.

Es muss sichergestellt sein, dass keine Methanemissionen freigesetzt werden. Ferner ist sicherzustellen, dass die Erdwärmebohrungen keine schädlichen Auswirkungen auf Wasserknappheit und Wasserqualität haben.

Diese Maßnahme sieht weder eine Unterstützung für Fernwärmesysteme, die fossile Energiequellen nutzen, noch Investitionen in Anlagen vor, die in den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandelssystems (EHS) fallen.

48

C1.2. R1-I2

M

Öffentlich zugängliche Ergebnisse des Geothermie-Potenzials für Fernwärme

Die Ergebnisse wurden auf der Website der kroatischen Agentur für Kohlenwasserstoffe veröffentlicht.

 

 

 

Q4

2025

Die Ergebnisse der Sondierungsmaßnahmen werden öffentlich zugänglich gemacht und auf der Website der Agentur für Kohlenwasserstoffe veröffentlicht. Alle einschlägigen Unterlagen und Analysen werden den begünstigten Gemeinden übermittelt.

49

C1.2. R1-I3

M

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe für den Verkehr

 

 

 

Q3

2021

Bis 3Q/2021 trat das Gesetz über alternative Kraftstoffe in Kraft und steht im Einklang mit dem EU-Besitzstand. Das Gesetz fördert die Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe/Wasserstoff im Verkehrssektor.

50

C1.2. R1-I3

M

Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie

Inkrafttreten der Wasserstoffstrategie für Kroatien

 

 

 

Q1

2022

Die Wasserstoffentwicklungsstrategie enthält quantifizierte Zielvorgaben für das Produktionspotenzial von grünem Wasserstoff bis 2030 auf der Grundlage von Elektrolyse. In der Strategie wird insbesondere auf die potenzielle Rolle von grünem Wasserstoff bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors eingegangen.

51

C1.2. R1-I3

T

Neue Wasserstoffproduktionskapazitäten installiert

 

MW

0

10

Q2

2025

Bau und Betrieb einer neuen Anlage zur Installation von 10 MW Wasserstoff-Erzeugungskapazität durch Elektrolyse.
Das Projekt muss den einschlägigen Anhängen der Delegierten Verordnung (EU) der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 (C(2021) 2800 final) entsprechen.

Insbesondere muss der Bau eines Wasserstoffelektrolysegeräts mit einem Transportnetz die Erzeugung und Übertragung von 100 % reinem erneuerbaren Wasserstoff ermöglichen.

Die Investition steht im Einklang mit sektorspezifischen Vorschriften für die Erzeugung von grünem Wasserstoff mit Strom aus dem Netz, um sicherzustellen, dass die Erzeugung von grünem Wasserstoff nicht zu einer Erhöhung der CO
2-Emissionen führt.

52

C1.2. R1-I3

M

Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazitäten

 

 

 

1

Q2

2026

Öffentliche Ausschreibung für den Bau von Anlagen zur Installation von 20 MW Wasserstoff-Erzeugungskapazität durch Elektrolyse.

53

C1.2. R1-I3

T

Es wurden mindestens 6 Wasserstoffladestationen für Pkw, Busse und schwere Nutzfahrzeuge gebaut.

 

Anzahl

0

6

Q2

2026

Bis 2Q/2026 mindestens 6 Wasserstoffladestationen für Pkw, Busse und schwere Nutzfahrzeuge gebaut werden. Abfüller würden auf mindestens 100 kg Wasserstoff basieren, wobei die Kapazität bei Bedarf erhöht werden könnte.

54

C1.2. R1-I3

M

Pilotinvestition für die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS) abgeschlossen und voll funktionsfähig mit einer Kapazität von 190 000 Tonnen CO2/Jahr

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Die CO2-Abscheidung und geologische Speicherung (CCS) wird neben einer petrochemischen Industrieanlage in Kutina angesiedelt sein. Es wird eine Kapazität von 190 000 Tonnen CO2 pro Jahr haben, wobei insgesamt 5 Mio. Tonnen CO2 gespeichert werden sollen.
Es darf weder technische Anwendungen noch irgendeine Art von Einrichtungen und Ausrüstung geben, die für die Anwendung des EOR (Enhanced Oil Recovery) und eine verstärkte Ölförderung entwickelt wurde. Jede mögliche Förderung von Erdöl oder Erdgas ist auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt, und eine solche Förderung darf nur erfolgen, wenn dies für die sichere Speicherung von CO
2 unerlässlich ist. Das CO2 mit Öl oder Gas, das gefördert werden kann, muss abgetrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt werden.
Kriterien für die dauerhafte geologische Speicherung von CO
2 unter Tage
• Charakterisierung und Bewertung des potenziellen Speicherkomplexes und der Umgebung oder Exploration im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2009/31/EG, um festzustellen, ob die geologische Formation zur Nutzung als CO
2-Speicherstätte geeignet ist.
• Für den Betrieb unterirdischer geologischer CO
2-Speicherstätten, einschließlich Schließung und Nachsorgeverpflichtungen, gilt:
a) Es werden geeignete Systeme für die Ortung von Leckagen implementiert, um eine Freisetzung während des Betriebs zu verhindern;

b) Es liegt ein Überwachungsplan für die Injektionsanlagen, den Speicherkomplex und gegebenenfalls die Umgebung vor, wobei die regelmäßigen Berichte von der zuständigen nationalen Behörde überprüft werden.

Mit Blick auf die Exploration und den Betrieb von Speicherstätten in der Union entspricht die Tätigkeit der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Bei Exploration und Betrieb von Speicherstätten in Drittländern erfüllt die Tätigkeit die Norm ISO 27914:2017 für die geologische Speicherung von CO
2.

55

C1.2. R1-I4

M

Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

Inkrafttreten des Plans und des Programms für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

 

 

 

Q4

2023

Der Plan für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor tritt in Kraft. Der Plan enthält eine Politik zur Förderung der Herstellung und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor in der Republik Kroatien. Der Plan umfasst eine laufende Überprüfung und Bewertung des Stands des Biokraftstoffmarktes, neue Geschäftsmodelle, Interessenträger und Maßnahmen zur Förderung einer verstärkten Produktion und Verwendung fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor.

56

C1.2. R1-I4

M

Baugenehmigung für den Bau einer Bioraffinerie und Pilotinvestition in die CO2-Abscheidung und geologische Speicherung (CCS)

Baugenehmigung des Bauministeriums

 

 

 

Q4

2024

Die Baugenehmigung wurde im Anschluss an eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Durchführbarkeitsstudie über Investitionen in Bioraffinerie und CO2-Abscheidung und geologische Speicherung, einschließlich einer Bewertung der Erdbebenrisiken, erteilt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und einer Screening- und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

57

C1.2. R1-I4

T

Bau und Betrieb einer Bioraffinerie

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Bioraffinerie mit einer jährlichen Produktionskapazität von 55 000 Tonnen fortschrittlichen Bioethanol.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt keine nennenswerten Auswirkungen auf die Luftverschmutzung, die Bodenverschmutzung und die biologische Vielfalt hat (aufgrund des intensiven Anbaus von Miscanthus).

58

C1.2. R1-I4

T

Pilotinvestitionen in die Kohlenstoffabscheidung und geologische Speicherung (CCS) sind abgeschlossen und voll funktionsfähig mit einer Kapazität von 52 000 Tonnen/Jahr CO2

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Abschluss des Projekts zur Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) und Betrieb mit einer jährlichen Speicherkapazität von 52 000 Tonnen CO2 pro Jahr. Es wird sich in unmittelbarer Nähe der Bioraffinerie befinden und eine Gesamtspeicherkapazität von 6 Mio. Tonnen CO2 aufweisen.
Es darf weder technische Anwendungen noch irgendeine Art von Einrichtungen und Ausrüstung geben, die für die Anwendung des EOR (Enhanced Oil Recovery – EOR) und eine verstärkte Ölförderung entwickelt wurde. Jede mögliche Förderung von Erdöl oder Erdgas ist auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt, und eine solche Förderung darf nur erfolgen, wenn dies für die sichere Speicherung von CO
2 unerlässlich ist. Das CO2 mit Öl oder Gas, das gefördert werden kann, muss abgetrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt werden.
Kriterien für die dauerhafte geologische Speicherung von CO
2 unter Tage
• Charakterisierung und Bewertung des potenziellen Speicherkomplexes und der Umgebung oder Exploration im Sinne von Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2009/31/EG, um festzustellen, ob die geologische Formation zur Nutzung als CO
2-Speicherstätte geeignet ist.
• Für den Betrieb unterirdischer geologischer CO
2-Speicherstätten, einschließlich Schließung und Nachsorgeverpflichtungen, gilt:
a) Es werden geeignete Systeme für die Ortung von Leckagen implementiert, um eine Freisetzung während des Betriebs zu verhindern;

b) Es liegt ein Überwachungsplan für die Injektionsanlagen, den Speicherkomplex und gegebenenfalls die Umgebung vor, wobei die regelmäßigen Berichte von der zuständigen nationalen Behörde überprüft werden.

Mit Blick auf die Exploration und den Betrieb von Speicherstätten in der Union entspricht die Tätigkeit der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Was die Exploration und den Betrieb von Speicherstätten in Drittländern anbelangt, so genügt die Tätigkeit der Norm ISO 27914:2017 für die geologische Speicherung von CO
2.

   C. KOMPONENTE 1.3: VERBESSERUNG DER WASSERWIRTSCHAFT UND DER ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, zur Erhaltung der Umwelt, zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel beizutragen und damit die Voraussetzungen für die Stärkung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit zu schaffen.

Die geplanten Investitionen im Rahmen der Komponente 1.3 zielen darauf ab, die Investitionslücke in den Bereichen Wasser und Abfallwirtschaft zu verringern, die auf fast 7 % des kroatischen BIP 2019 geschätzt wird. Investitionen werden durch Reformen zur Konsolidierung des Wassersektors und zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in ganz Kroatien unterstützt. Darüber hinaus werden neue Abfallvorschriften und Abfallbewirtschaftungspläne angenommen, um die Kreislaufwirtschaft im Einklang mit dem neuen Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien in den Jahren 2019 und 2020, zur Notwendigkeit, „die investitionsbezogene Politik auf [...] die Umweltinfrastruktur zu konzentrieren, unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) und zur „Konzentration der Investitionen auf den ökologischen Wandel, insbesondere auf die Umweltinfrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020), beitragen.

C.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C1.3 R1 – Umsetzung des Wasserwirtschaftsprogramms

Ziel dieser Reform ist es, der Fragmentierung der öffentlichen Wasserversorgung in Kroatien entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Zahl der Wasserversorgungsunternehmen zu konsolidieren und zu verringern, um deren Effizienz und Verwaltung zu verbessern. Mit dieser Reform soll ein Benchmarking-System für die Überwachung und Berichterstattung über die operative und finanzielle Leistungsfähigkeit der Versorgungsunternehmen eingeführt und zur Verbesserung der langfristigen Nachhaltigkeit der Infrastrukturinvestitionen beigetragen werden.

Diese Reform wird durch das Inkrafttreten von Änderungen an vier Satzungen umgesetzt:

-die Verordnung über die Dienstleistungsbereiche,

-die Verordnung über die Leistungsbewertung der Wasserversorgungsunternehmen, einschließlich der Einrichtung eines Benchmarking-Systems

-die Verordnung über die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen und

-die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen.

Die Reform umfasst die Entwicklung eines mehrjährigen Investitionsprogramms für die Wasser- und Abwasserinfrastruktur, um die kohärente Durchführung der Investitionen C1.3 R1-I1 und C1.3 R1-I2 sowie die Komplementarität mit anderen EU-Fördermitteln zu gewährleisten.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C.1.3 R1-I1 – Öffentliches Abwasserentwicklungsprogramm

Ziel dieser Investition ist die Renovierung und Sanierung von 775 km öffentlichen Kanalisationsnetzen; Bau und Inbetriebnahme von 12 Abwasserbehandlungsanlagen, um für weitere 12 % der Bevölkerung Zugang zu einer angemessenen Abwasserbehandlung zu gewährleisten.

Mit der Investition werden die folgenden beiden Teilmaßnahmen finanziert:

-Verbesserung der öffentlichen Kanalisationsinfrastruktur, einschließlich der Anschaffung von Ausrüstung, der Einrichtung von Kontrollmanagement- und geografischen Informationssystemen und der Bauaufsicht. Die Finanzierung erfolgt durch die Aufbau- und Resilienzfazilität gemeinsam mit den Projektbegünstigten, dem zuständigen Ministerium und dem nationalen Wasserversorgungsunternehmen, den kroatischen Gewässern.

-Aufrüstung auf bestimmte Teile des Kanalisationssystems, einschließlich Ausbau und Instandsetzung von Teilen des Kanalisationsnetzes. Ein Teil der Mittel ist speziell für die Entwicklung ländlicher Gebiete vorgesehen, in denen die Qualität der Wasserversorgung hinter dem nationalen Durchschnitt zurückbleibt. Die Finanzmittel werden gemeinsam mit dem Begünstigten und den kroatischen Gewässern aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt.

Diese Investitionen werden in Form von Finanzhilfen für Kommunen durchgeführt, wobei ausgereiften Projekten Vorrang eingeräumt wird. Das Investitionsprogramm für die Entwicklung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur (Reform C1.3 R1) legt die Priorisierung der Projekte und die Verwendung sonstiger Mittel, auch aus Unionsprogrammen, fest.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C.1.3 R1-I2 Entwicklungsprogramm für die öffentliche Wasserversorgung

Ziel dieser Investition ist die Renovierung und Sanierung von 956 km öffentlichen Wasserversorgungsnetzen in Kroatien, um die Trinkwasserversorgung zu verbessern und Wasserverluste zu verringern. Die Investition umfasst die Ausstattung von 526 Wasserentnahmestellen mit der erforderlichen Ausrüstung für die Verfolgung und rationelle Nutzung der Wasserressourcen. Mit diesen Investitionen soll der Zugang zu Trinkwasser über die verbesserten öffentlichen Wasserversorgungssysteme für etwa 45 000 Menschen sichergestellt werden, während die Wasserverluste in den öffentlichen Wasserversorgungssystemen, die von der RRF unterstützt werden, um 25 % gesenkt werden sollen. Auf nationaler Ebene werden die Wasserverluste um 7 % verringert.

Diese Investition besteht aus zwei Teilmaßnahmen:

-Erwerb und Installation von Messgeräten für Wasserentnahmen. Die Finanzmittel werden gemeinsam mit den kroatischen Gewässern aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt.

-Ausbau der Wasserversorgung in Kroatien, einschließlich der Sanierung der Wasserversorgungsnetze in ländlichen, gebirgigen und demographisch benachteiligten Gebieten. Die Finanzmittel werden gemeinsam mit dem Begünstigten und den kroatischen Gewässern aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt.

Diese Investitionen werden in Form von Finanzhilfen für Gemeinden durchgeführt. Das in der Reform C1.3 R1 festgelegte Investitionsprogramm für die Entwicklung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur legt die Priorisierung der Projekte und die Verwendung sonstiger Mittel, auch aus Unionsprogrammen, fest.

Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastrukturleakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder um mehr als 20 % zu verringern.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C.1.3 R1-I3 Programm zur Verringerung des Katastrophenrisikos

Ziel dieser Investition ist die Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen für 20 000 kroatische Einwohner, wobei naturbasierten Lösungen Vorrang eingeräumt wird, indem Wasserläufe wiederbelebt, stillgelegte Ärmeln miteinander verbunden und sekundäre Feuchtgebiete geschaffen sowie invasive Arten beseitigt werden.

Diese Investitionen umfassen zwei Teilmaßnahmen:

-Das Hochwasserrisikominderungsprogramm wird sich auf die Verringerung des Hochwasserrisikos der größten kroatischen Flüsse des Donaueinzugsgebiets konzentrieren. Die Hochwasserschutzmaßnahmen werden im Einklang mit naturbasierten Lösungen und dem Grundsatz, den Flüssen Raum zu geben, defensive Dämme mit ausgedehnten Überschwemmungsgebieten entlang von Fließgewässern nach sich ziehen.

-Wiederbelebung der Süßwassersysteme, einschließlich der Regeneration und des Schutzes des Flussgebiets Mirna, des Vransko-See und des Trakoscan-Sees, sowie die Beseitigung invasiver Arten im geschützten Neretva-Delta.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C1.3 R2. Umsetzung einer nachhaltigen Abfallbewirtschaftung.

Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens zur Erleichterung der Abfallvermeidung, -wiederverwendung und -recycling, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Die Reform umfasst das Inkrafttreten des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes mit dem Ziel, den Anteil gemischter Siedlungsabfälle zu verringern, und die Einführung des Öko-Modulationskonzepts für Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

Diese Reform umfasst die Annahme von zwei Abfallbewirtschaftungsplänen für die Zeiträume 2017-2022 und 2023-2029.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.3 R2-I1 – Abfallbeseitigungsprogramm

Ziel dieser Investition ist es, die notwendige Infrastruktur zur Verringerung der Deponierung und zur Förderung des Recyclings bereitzustellen, einschließlich des Baus und der Ausrüstung von Mülltrennungsanlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, Anlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, Wertstoffhöfe und Recyclinganlagen für Bauabfälle und die Einrichtung von Wiederverwendungszentren. Durch diese Investition dürfte der Anteil der auf Deponien verbrachten Siedlungsabfälle bis zum 30. Juni 2026 um 30 % gesenkt werden.

Diese Investitionen werden im Wege von Finanzhilfen für Gemeinden und Unternehmen im Rahmen einer offenen Aufforderung und mit Priorisierung ausgereifter Projekte durchgeführt. Das in der Reform C1.3 R2 festgelegte Investitionsprogramm für die getrennte Sammlung und das Recycling legt die Verwendung sonstiger Mittel, auch aus Unionsprogrammen, fest. 

Die Aufforderung wird vom Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung sowie aus dem Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz verwaltet, und die Finanzmittel werden gemeinsam mit den begünstigten Gemeinden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C.1.3 R2-I2 – Sanierungsprogramm für geschlossene Deponien und mit gefährlichen Abfällen verunreinigte Standorte

Ziel dieser Investition ist die Sanierung von zehn geschlossenen Deponien im Komitat Istria, dem Kreis Lika-Senj, dem Kreis Šibenik-Knin und dem Kreis Koprivnica-Križevačka, um eine weitere Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung zu verhindern. Das Sanierungsprogramm umfasst Maßnahmen zur Beseitigung und Behandlung von Abfällen und zur Sanierung des Bodens sowie zur Sanierung von Standorten, die mit gefährlichen Abfällen kontaminiert sind, im Einklang mit den Kriterien der Richtlinie 1999/31/EG;

Diese Investitionen werden in Form von Finanzhilfen für Gemeinden getätigt, die für die Verwaltung und Überwachung von Deponien im Rahmen einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zuständig sind. Die Aufforderung wird vom Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung sowie aus dem Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz verwaltet, und die Finanzmittel werden gemeinsam mit den begünstigten Gemeinden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

C.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

59

C1.3. R1

M

Annahme des Mehrjahresprogramms für den Bau von Wasser und kommunalem Abwasser

Veröffentlichung des Mehrjahresprogramms für den Bau von Wasser und Abwasser

 

 

 

Q4

2021

Die Regierung der Republik Kroatien verabschiedet das Mehrjahresprogramm für den Bau von Wasser und Abwasser, das die notwendigen Investitionen, einschließlich der Priorisierung, abdeckt, um den Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nachzukommen. Der Plan enthält auch eine Bewertung der Risiken und Risikominderungsmaßnahmen.

60

C1.3. R1

M

Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor

Inkrafttreten von vier gesetzlichen Änderungen an: i) Verordnung über die Dienstbereiche;
ii) Verordnung über die Bewertung der Leistung von Wasserversorgungsunternehmen; iii) Verordnung über

die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen; iv) Verordnung über besondere Bedingungen für die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen, mit der die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen reformiert werden;

 

 

 

Q4

2022

Die Verordnung über Dienstleistungsgebiete, die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserversorgungsunternehmen, die Verordnung über die Methode zur Festlegung der Preise für Wasserdienstleistungen und die Verordnung über besondere Bedingungen für die Erbringung von Wasserdienstleistungen werden geändert, um die rechtliche Voraussetzung für die Konsolidierung der Wasserversorgungsunternehmen zu schaffen.
Die Verordnung über die Leistungsbewertung von Wasserversorgungsunternehmen enthält auch die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines obligatorischen Benchmarking-Systems von Versorgungsunternehmen, das öffentlich zugänglich gemacht wird, und um sicherzustellen, dass zumindest Zusammenfassungen der geprüften Jahresberichte von Versorgungsunternehmen öffentlich zugänglich gemacht werden.

61

C1.3. R1

T

Integration von Wasserdienstleistern

 

Anzahl

200

40

Q4

2023

Integration der bestehenden 200 öffentlichen Versorgungsunternehmen in das Jahr 40 nach dem Prinzip eines Versorgungsunternehmens pro Versorgungsgebiet

62

C1.3. R1

T

Verringerung der Verluste in öffentlichen Wasserversorgungssystemen

 

% (Prozent)

44

37

Q2

2026

Die Verringerung der Verluste um mindestens 7 % auf nationaler Ebene bezieht sich auf die prozentuale Verringerung der Verluste in öffentlichen Wasserversorgungssystemen, die durch Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt werden.

63

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Kanalisationsnetzes

 

Anzahl

0

115

Q2

2022

Bau oder Erneuerung des öffentlichen Kanalisationsnetzes (Entwässerungsnetz) von mindestens 115 km
Mit der Investition soll die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den betroffenen Gebieten im Einklang mit dem Mehrjahresprogramm für den Bau von Wasser und Abwasser sichergestellt werden.

64

C1.3. R1-I1

T

Bauaufträge für Abwasserinfrastrukturprojekte

 

Anzahl

0

60

Q4

2023

Für Abwasserinfrastrukturprojekte im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2023 vergeben werden sollen, sind mindestens 60 Bauaufträge zu unterzeichnen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und einer Screening- und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

65

C1.3. R1-I1

T

Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen

 

Anzahl

0

12

Q4

2025

Mindestens 12 Abwasserbehandlungsanlagen müssen modernisiert oder gebaut und in Betrieb genommen werden.
Die Investition wird die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den betreffenden Bereichen im Einklang mit dem Mehrjahresprogramm für den Bau von Wasser und Abwasser gewährleisten.

66

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Erneuerung des öffentlichen Kanalisationsnetzes

 

Anzahl

0

775

Q4

2025

Bau oder Erneuerung des öffentlichen Kanalisationsnetzes von mindestens 775 km
Mit der Investition soll die Einhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser in den betroffenen Gebieten im Einklang mit dem mehrjährigen Wasser- und Abwasserbau sichergestellt werden.

67

C1.3. R1-I1

T

Bevölkerung, die von einem verbesserten Zugang zu einem verbesserten Abwasserbehandlungssystem profitiert

 

Anzahl

0

200 000

Q2

2026

Die Zahl der Einwohner, deren Abwasser durch Wassergebäude in eine Kläranlage geleitet wird, weil die Kapazität (Erweiterung) des durch das Projekt gebauten/gesicherten Abwassersammel- und -aufbereitungssystems erhöht wurde. Dies bezieht sich auf eine Bevölkerung, die zuvor nicht an ein öffentliches Entwässerungssystem angeschlossen war oder deren Abwasser nicht auf der geeigneten Ebene behandelt wurde. Dazu gehört auch eine Erhöhung des Umfangs der Abwasserbehandlung. Der Indikator bezieht sich auf die Bevölkerung, die tatsächlich (und nicht potenziell) an das Abwasserbehandlungssystem angeschlossen ist.

68

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

226

Q2

2022

Mindestens 226 km öffentliches Wasserversorgungsnetz gebaut oder saniert.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastrukturleakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder um mehr als 20 % zu verringern.

69

C1.3. R1-I2

T

An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler

 

Anzahl

0

526

Q4

2022

Mindestens 526 an Wasserentnahmestellen installierte Messgeräte zur Messung der Wassermengen

70

C1.3. R1-I2

T

Bauaufträge für Wasserversorgungsprojekte

 

Anzahl

0

100

Q4

2023

Die Zahl der für wasserbasierte Projekte unterzeichneten Bauaufträge bezieht sich auf die bis Ende 2023 zu vergebenden Aufträge.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und einer Screening- und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

71

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

673

Q4

2023

Mindestens 673 km öffentliches Wasserversorgungsnetz gebaut oder saniert.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastrukturleakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder um mehr als 20 % zu verringern.

72

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

 

Anzahl

0

956

Q4

2025

Mindestens 956 km öffentliches Wasserversorgungsnetz gebaut oder saniert.
Die Investition besteht in der Errichtung von Trinkwasserversorgungssystemen mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von ≤ 0,5 kWh oder einem Infrastrukturleakage-Index (ILI) von ≤ 1,5 und in der Renovierung bestehender Trinkwasserversorgungssysteme, um den durchschnittlichen Energieverbrauch um mehr als 20 % zu senken oder um mehr als 20 % zu verringern.

73

C1.3. R1-I2

T

Bevölkerung mit verbessertem Zugang zur Wasserversorgung

 

Anzahl

0

45 000

Q2

2026

Mindestens 45 000 Einwohner müssen im Zuge der Modernisierung und Erweiterung des Wasserversorgungsnetzes über die öffentliche Wasserversorgung mit Trinkwasser versorgt werden. Dies bezieht sich auf eine Bevölkerung, die zuvor nicht an ein öffentliches Wasserversorgungssystem angeschlossen war oder über Wasser von unzureichender Qualität verfügte. Dazu gehören auch Bewohner mit verbesserter Trinkwasserqualität.
Der Indikator bezieht sich auf die Bevölkerung, die tatsächlich (und nicht potenziell) an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist. Dazu gehören auch Wiederaufbaumaßnahmen, nicht jedoch Projekte im Zusammenhang mit dem Bau/der Verbesserung von Bewässerungssystemen.

74

C1.3. R1-I3

T

Bauaufträge für Hochwasserschutzprojekte

 

Anzahl

0

20

Q4

2022

Mindestens 20 Bauaufträge für Projekte im Hochwasserschutzbereich im Zusammenhang mit Aufträgen, die bis Ende 2022 vergeben werden sollen.
Die Ausschreibungskriterien konzentrieren sich auf naturbasierte Lösungsansätze und grüne Infrastruktur. Mit den Verträgen wird sichergestellt, dass die Projekte im Einklang mit dem Besitzstand der EU, den Umweltvorschriften und den Anhängen der Delegierten Verordnung (C (2021) 2800 final) der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 durchgeführt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird. Alle Tätigkeiten müssen den Anforderungen der EU-Wassergesetzgebung entsprechen, wie sie in das kroatische Recht aufgenommen wurden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Einklang mit den Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU und einer Screening- und/oder Verträglichkeitsprüfung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie durchgeführt. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

75

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

 

Anzahl

0

13

Q4

2022

Bau von mindestens 13 km Hochwasserschutzanlagen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser;

76

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

 

Anzahl

0

2

Q4

2022

Mindestens 2 km wiederhergestellter Fließgewässer einschließlich Revitalisierung stillgelegter Flussarme, dauerhafter Kontakt zwischen Fluss und Flussarme und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur

77

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

 

Anzahl

0

65

Q4

2023

Bau von mindestens 65 km Hochwasserschutzanlagen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser;

78

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

 

Anzahl

0

16

Q4

2024

Mindestens 16 km wiederhergestellter Fließgewässer einschließlich Revitalisierung stillgelegter Flussarme, dauerhafter Kontakt zwischen Fluss und Flussarme und Investitionen in die entsprechende Infrastruktur

79

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

 

Anzahl

0

77

Q4

2025

Bau von mindestens 77 km Hochwasserschutzanlagen zum Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Wasser;

80

C1.3. R1-I3

T

Von verbesserten Hochwasserschutzmaßnahmen betroffene Anwohner

 

Anzahl

0

20 000

Q2

2026

Mindestens 20 000 Einwohner profitieren von verbesserten Hochwasserschutzmaßnahmen

81

C1.3. R2

M

Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes

Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes

 

 

 

Q3

2021

Das neue Abfallwirtschaftsgesetz regelt Abfallvermeidung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling im Einklang mit dem Konzept der Kreislaufwirtschaft und dem europäischen Grünen Deal. Das Gesetz wird spezifische Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft umfassen, d. h. die Entwicklung eines Fahrplans für die Kreislaufwirtschaft, von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung und von „Pay-as-you throw“-Systemen. Das Gesetz wird allen Empfehlungen der Kommission aus dem Frühwarnbericht 2018 für Kroatien Rechnung tragen.

82

C1.3. R2

M

Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022

Veröffentlichung der Änderungen des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022 im Amtsblatt der Republik Kroatien

 

 

 

Q4

2021

Annahme und Veröffentlichung des überarbeiteten kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2017-2022 im Einklang mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft nach öffentlichen Konsultationen. Der überarbeitete Plan enthält ein Ziel von 50 % für das Recycling, die Sortierung, Wiederverwendung und Reparatur von Abfällen bis 2022 sowie ein gesondertes Ziel für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen. Sie umfasst auch spezifische Maßnahmen zur Förderung der Ambitionen lokaler und regionaler Einheiten, wie Kommunikationsmaßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen getrennten Sammlung an der Quelle, oder digitale Aspekte. Der Plan umfasst eine Bewertung der derzeitigen Situation, bestehender Sammelsysteme und eine Bewertung der Investitionslücke für die Stilllegung von Deponien. Sie enthält eine Prioritätenliste für geplante Abfallinvestitionen, die Kapazität künftiger Abfallbehandlungsanlagen sowie Informationen darüber, wie die Standorte der künftigen Standorte bestimmt werden. In dem Plan wird auch die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus für die Durchführung von Infrastrukturprojekten berücksichtigt.

83

C1.3. R2

M

Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029

Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans 2023-2029 im Amtsblatt der Republik Kroatien

 

 

 

Q4

2022

Annahme und Veröffentlichung des kroatischen Abfallbewirtschaftungsplans für den Zeitraum 2023-2029 in Verbindung mit den neuen Zielen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft nach öffentlichen Konsultationen. Der Plan enthält ein Ziel von mindestens 55 % für das Recycling, die Sortierung, Wiederverwendung und Reparatur von Abfällen bis 2025 und ein Ziel für die Sammlung und das Recycling von Bioabfällen.

84

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (49 %)

 

% (Prozent)

66

49

Q4

2022

Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird durch Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung der Deponierung, einschließlich der Errichtung von Wiederverwendungszentren, des Baus von Abfalltrennungsanlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, des Baus von Biobehandlungsanlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, des Baus und der Ausstattung von Wertstoffhöfen für Bauabfälle und der Anschaffung von Ausrüstung für die getrennte Sammlung nützlicher Fraktionen von Siedlungsabfällen auf 49 % verringert.

85

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (41 %)

 

% (Prozent)

66

41

Q4

2024

Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird durch Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung der Deponierung, einschließlich der Errichtung von Wiederverwendungszentren, des Baus von Abfalltrennungsanlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, des Baus von Biobehandlungsanlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, des Baus und der Ausstattung von Wertstoffhöfen für Bauabfälle und der Anschaffung von Ausrüstung für die getrennte Sammlung nützlicher Fraktionen von Siedlungsabfällen auf 41 % verringert.

86

C1.3. R2-I1

T

Bau von Sortieranlagen

 

Anzahl

0

6

Q3

2025

Bau und Betrieb von mindestens 6 Sortieranlagen im kommunalen Abfallbewirtschaftungssystem.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

87

C1.3. R2-I1

T

Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle

 

Anzahl

0

7

Q3

2025

Bau und Betrieb von mindestens 7 Anlagen für die Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

88

C1.3. R2-I1

T

Funktionelle Abfallsortieranlage für feste/mobile Abfälle

 

Anzahl

0

20

Q3

2025

Mindestens 20 feste/mobile Abfallsortieranlagen, die vor allem in Küsten- und Inselgemeinden erworben und betrieben werden.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

89

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (30 %)

 

% (Prozent)

66

30

Q2

2026

Der Anteil der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle wird durch Investitionen in Infrastrukturen zur Verringerung der Deponierung, einschließlich der Errichtung von Wiederverwendungszentren, des Baus von Abfalltrennungsanlagen für getrennt gesammelte Siedlungsabfälle, des Baus von Biobehandlungsanlagen für getrennt gesammelte Bioabfälle, des Baus und der Ausstattung von Wertstoffhöfen für Bauabfälle und der Anschaffung von Ausrüstung für die getrennte Sammlung nützlicher Fraktionen von Siedlungsabfällen auf 30 % verringert.

90

C1.3. R2-I2

T

Sanierung stillgelegter Deponien

 

Anzahl

0

10

Q2

2026

Mindestens 10 Deponien/Anlagen gereinigt. Die Investitionen umfassen die Sanierung stillgelegter Deponien, die so saniert werden müssen, dass diese Standorte die Kriterien der Richtlinie 1999/31/EG erfüllen, sowie die Sanierung von Standorten, die mit gefährlichen Abfällen kontaminiert sind, einschließlich Tätigkeiten zur Beseitigung und Behandlung von Abfällen und zur Sanierung des Bodens.

   D. KOMPONENTE 1.4: ENTWICKLUNG EINES WETTBEWERBSFÄHIGEN, ENERGIENACHHALTIGEN UND EFFIZIENTEN VERKEHRSSYSTEMS

Der Verkehrssektor ist eine der Hauptquellen von Treibhausgasen in Kroatien und verursachte 27 % der Gesamtemissionen im Jahr 2018; davon entfielen 71,6 % auf den Personenkraftverkehr, 24,7 % auf den Güterkraftverkehr, 0,8 % auf den Schienenverkehr, 2,4 % auf den See- und Binnenschiffsverkehr und 0,5 % auf den inländischen Luftverkehr. Die Modernisierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur durch Investitionen in ökologisch nachhaltige, effiziente, innovative und wettbewerbsfähige Verkehrsträger wird voraussichtlich eine Schlüsselrolle bei der wirksamen Umsetzung des ökologischen und des digitalen Wandels spielen.

Ziel dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, ein einheitliches Verkehrsnetz mit einer entwickelten Eisenbahn- und öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und Intermodalität zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zu entwickeln, den Anteil von Personenkraftwagen, die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, zu erhöhen, die Treibhausgasemissionen und den ökologischen Fußabdruck des Verkehrssektors zu verringern und die nachhaltige Mobilität von Personen und Gütern zu fördern.

Diese Komponente umfasst Reformen und Investitionen in alle Verkehrsträger (Schiene, Straße, Seeverkehr, Luftverkehr, öffentliche Stadt- und Binnenschifffahrt) und deckt alle Regionen Kroatiens ab.

Diese Investitionen und Reformen sollen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung an Kroatien „zur Notwendigkeit, Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlung 3 und 2020) und zum Thema „Nachhaltiger Stadt- und Schienenverkehr“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) beitragen.

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

D.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C1.4 R1 – Reform des Straßensektors

Ziel der Reform ist es, die Betriebskosten der Unternehmen zu senken, die finanziellen Verpflichtungen an die Cashflows anzupassen, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und damit die Verkehrssterblichkeit zu verringern. Die Einführung eines neuen Mautsystems dürfte die Treibhausgasemissionen verringern, indem Engpässe und gefährliche Orte auf den Straßen beseitigt werden. Im Rahmen dieser Reform werden die Rechtsvorschriften für den Straßensektor durch das Inkrafttreten der Änderung des Straßengesetzes aktualisiert.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I1 – Elektronisches Mautsystem

Ziel der Investition ist die Einführung eines neuen elektronischen Mautsystems zur Verbesserung des Mautsystems für Autobahnen, die von der kroatischen Autobahn Ltd. betrieben werden. Die Nutzer dürfen ohne Anhalten an Mautstellen reisen, was sich voraussichtlich positiv auf die Verkehrsüberlastung, den Umweltschutz und die Straßenverkehrssicherheit auswirken wird. Die Investition umfasst Maßnahmen zur Lösung technischer Probleme, die sich aus der Obsoleszenz des heutigen Mautsystems ergeben, und zur Interoperabilität des neuen Mautsystems mit den bestehenden elektronischen Mautsystemen in der EU.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I2 – Verbesserung des Systems zur Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Mobilität

Ziel der Investition ist es, Menschen mit Behinderungen die Ausübung ihrer Rechte im Bereich der Mobilität zu beschleunigen und zu erleichtern, indem ein einheitliches Dokument für Menschen mit Behinderungen eingeführt wird, das ihnen die Ausübung aller Mobilitätsrechte ermöglicht, das Verwaltungsumfeld für Endnutzer digitaler öffentlicher Dienste im Bereich der Mobilität vereinfacht und den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu digitalen öffentlichen Diensten verbessert. Die Investition zielt auch darauf ab, den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer zu verbessern und die Entscheidungsverfahren zu harmonisieren, die sich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich der Mobilität auswirken. Die Investition soll die staatlichen Institutionen in die Lage versetzen, die erworbenen Rechte leichter und umfassender zu überwachen und einen effizienten Zugang der Öffentlichkeit zu allen Daten zu gewährleisten. Die Investitionen dürften die Arbeitskosten der Beschäftigten im öffentlichen und lokalen Dienstleistungssektor um 15 % bis 35 % senken.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I3 – Nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr (NSCP)

Ziel der Investition ist es, das nationale System für die elektronische Speicherung und den Datenaustausch im Straßenverkehr einzurichten und die Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI-Verordnung) umzusetzen, was voraussichtlich zu einer erheblichen Verringerung der Verwaltungskosten, zur Verbesserung der Durchsetzungskapazitäten der zuständigen Behörden und zur Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit des Verkehrs führen wird. Im Einklang mit den Bestimmungen der eFTI-Verordnung wird der NSCP entsprechend aktualisiert, sobald die technischen Spezifikationen für eFTI angenommen sind. Die Investitionen sollen zu einer effizienteren Überwachung des Straßenverkehrs und zur Verringerung der Verkehrsüberlastung beitragen, was sich positiv auf die Umweltfaktoren auswirkt.

Die Investition muss bis zum 31. Mai 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I4 – Berichterstattungssystem für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr

Ziel der Investition ist es, die Straßenverkehrssicherheit durch die Einrichtung eines funktionalen Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr zu erhöhen. Das Berichterstattungskontrollsystem verknüpft Daten aus dem zentralen Fahrtenschreiberbearbeitungssystem (SOTAH) mit den nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen, die dem Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien unterstehen, und trägt zur Digitalisierung des kroatischen Verkehrssektors bei.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R1-I5 – Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (e-ADR)

Mit der Investition soll die Grundlage für die Verbesserung und Weiterentwicklung des Systems für Gefahrguttransporte auf der Straße (e-ADR) durch die Digitalisierung geschaffen werden. Die Investition umfasst die Einrichtung einer IT-Lösung zur Echtzeitüberwachung der Beförderung gefährlicher Güter durch die Einführung elektronischer Beförderungsgenehmigungen und elektronischer Frachtbriefe sowie den Einsatz von Gleis- und Rückverfolgungssystemen. Die Investition muss alle Anforderungen der einschlägigen nationalen und EU-Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) und ihrer Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte, erfüllen und die rechtliche, organisatorische und semantische Interoperabilität in den nationalen Rechtsrahmen integrieren.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.4 R2 – Reform des Eisenbahnsektors

Die Reform zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Eisenbahnsektors zu steigern, um bessere Dienstleistungen für Personen- und Güterverkehrskunden zu erbringen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Kroatiens zu steigern. Zur Untermauerung der Reform verabschiedet die kroatische Regierung bis zum 30. Juni 2021 ein sektorales Grundsatzschreiben für den Eisenbahnsektor, in dem das weitere Vorgehen in Schlüsselbereichen im Zusammenhang mit der Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors dargelegt und Umsetzungspläne für die Regierung und die Eisenbahnunternehmen aufgestellt werden, einschließlich detaillierter Maßnahmen und Maßnahmen in Bezug auf

·Die Governance des Sektors;

·Die Verwaltung von Eisenbahnunternehmen und deren Betrieb;

·Sektorale Investitions- und Finanzierungspläne;

·Entwicklung von Wissen, Technologien und Kompetenzen im Eisenbahnsektor.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I1 – Wiederaufbau und Bau des zweiten Gleises des Eisenbahnabschnitts Dugo Selo – Novska, Teilabschnitt Kutina – Novska (Phase D)

Ziel der Investition ist die Modernisierung und Renovierung des bestehenden und des Baus einer zweiten Strecke mit einer Gesamtlänge von 22 km auf dem Eisenbahnabschnitt Dugo Selo – Novska, Teilabschnitt Kutina – Novska, mit dem Ziel, eine zweigleisige elektrifizierte Strecke entlang des gesamten ehemaligen gesamteuropäischen Korridors X (RH1) zu errichten, der ebenfalls im Kernnetz des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und im Schienengüterverkehrskorridor Alpen-Westbalkan liegt. Die Durchführung dieser Investition soll dazu beitragen, dass der gesamte Abschnitt des RH1-Korridors, der durch Kroatien verläuft, im Einklang mit den technischen Normen für die Interoperabilität des TEN-V-Eisenbahnsystems zweigleisig und elektrifiziert ist.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I2 – Modernisierung der Eisenbahnstrecke M604 Oštarije – Knin – Split

Ziel der Investition ist die Instandsetzung der Bahnhöfe und der Einbau elektronischer Signalisierungsschutzeinrichtungen auf der Eisenbahnstrecke Oštarije – Knin – Split am Streckenabschnitt Knin (ausgenommen) – Split (einschließlich), um so genannte gegenseitige Abhängigkeiten und ein zentrales Verkehrsmanagement zu ermöglichen, was wiederum die Kapazität und die Betriebstempelgeschwindigkeit erhöhen wird. Die Strecke ist Teil des TEN-V-Gesamtnetzes.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen C1.4 R2-I3 – Beseitigung von „Engpässen“ auf der Eisenbahninfrastruktur

Ziel der Investition ist es, Engpässe im kroatischen Schienennetz zu beseitigen, wodurch die Betriebsgeschwindigkeit erhöht, die Eisenbahnsicherheit erhöht und die Eisenbahnnetze verbessert werden sollen. Bei der Maßnahme handelt es sich um den Bau, den Wiederaufbau und die Renovierung von Brücken, Viadukten, Culver und Schächten auf dem kroatischen Schienennetz. Dadurch sollen die Engpässe durch Einrichtungen zwischen 50 und 77 Jahren überwunden werden. Die meisten von diesen Investitionen betroffenen Strecken sind Teil des TEN-V-Gesamtnetzes.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I4 – Modernisierung von Zagreb Kustošija – Zagreb ZK – Zagreb GK

Ziel der Investition ist es, den Eisenbahnabschnitt Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni kolodvor – Zagreb Glavni kolodvor zu modernisieren, die Qualität und Verfügbarkeit des lokalen und regionalen Schienenpersonenverkehrs zu verbessern, die Eisenbahn besser in das öffentliche Verkehrssystem der Stadt Zagreb zu integrieren und den Anteil des Schienenverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs im weiteren Stadtgebiet von Zagreb zu erhöhen. Das Vorhaben trägt dazu bei, das Ziel der Vollendung des TEN-V-Kernnetzes bis zum 31. Dezember 2030 zu erreichen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I5 – Austausch von Bremsbelägen für Güterwagen zur Lärmminderung

Ziel der Investition ist die Verbesserung des vorhandenen Rollmaterials von Güterverkehrsunternehmen und Wagenbesitzern, die das kroatische Schienennetz nutzen, um den Endnutzern einen besseren Service zu bieten und die Lärmbelastung zu verringern. Dies dürfte zu einer rascheren Entwicklung des Schienengüterverkehrs und indirekt zu einer rascheren Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene beitragen. Die Investition umfasst den Erwerb und die Installation lärmmindernder Elemente wie moderner Verbundstoff-Bremsbeläge, die Vorbereitung auf die Installationskosten, gegebenenfalls einschließlich der Demontagekosten und der mit der Nachrüstung verbundenen Verwaltungskosten.

Die Investition muss bis zum 31. Mai 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I6 – Nutzung umweltfreundlicher Technologien im Schienenpersonenverkehr

Ziel der Investition ist die Beschaffung von zwei Prototypen (Batterie-Elektromotorzug (BEMV) und Batterie-Motorzug (BMV)), mit denen kostspielige Investitionen in die Elektrifizierung von Strecken und die Instandhaltung der Oberleitung vermieden werden können. Die Entwicklung von Prototypen soll die Organisation des Schienenpersonenverkehrs auf nicht elektrifizierten Strecken mit modernen elektrisch angetriebenen Zügen ermöglichen, die Energiekosten für Diesel senken, die Lärm- und Schadstoffbelastung verringern, die Umwelt schützen, die Betriebskosten senken und die städtische und regionale Zugänglichkeit verbessern.

Die Investition umfasst die Entwicklung, Herstellung, Baumusterprüfung und die Genehmigung zum Betrieb der spezifizierten BEMV- und BMV-Prototypen sowie sechs stabile Ladegeräte an bestimmten Stationen, die integraler Bestandteil der Investition sind. Die Einführung neuer Batteriepersonenzüge auf nicht elektrifizierten Strecken dürfte das Potenzial haben, 60 Dieseltriebzüge, die älter als 40 Jahre sind, schrittweise zu ersetzen und so zur Verringerung schädlicher Emissionen beizutragen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R2-I7 – Modernisierung des IT- und Verkaufssystems und Modernisierung der Züge mit dem IT-System

Die Investition zielt darauf ab, die Qualität des Eisenbahndienstes zu verbessern, indem Online-Vertriebskanäle gefördert und gestärkt, WLAN-Dienste in Zügen installiert, mobile Terminals modernisiert, die Fahrzeuge für den Personenverkehr durch den Einbau eines GPS-Systems modernisiert, die Einhaltung der IT- und Cybersicherheitsstandards sichergestellt, das Datenzentrum für Verkaufssysteme modernisiert und die fahrzeugseitigen Fahrscheinsysteme und Fahrgastinformationen verbessert werden.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C1.4 R3 – Reform des See- und Binnenschifffahrtssektors

Ziel der Reform ist die Entwicklung einer nachhaltigen und effizienten See- und Binnenschifffahrt, die zur Erhöhung der Sicherheit in der Schifffahrt, zur Revitalisierung der Binnenwasserstraßen, zur Verbesserung der Verkehrsanbindung von Inseln und zur Verbesserung der Hafeninfrastruktur beitragen soll, um die negativen Umweltauswirkungen des Verkehrssektors zu verringern. Im Rahmen dieser Reform treten das neue Gesetz über den regelmäßigen und saisonalen Küstenverkehr, das neue Gesetz über den Seeverkehr und Seehäfen und das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz in Kraft.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R3-I1 – Modernisierungsprogramm für Häfen, die für den öffentlichen Verkehr geöffnet sind

Ziel der Investitionen ist die Modernisierung der Hafeninfrastruktur, die die Qualität des öffentlichen Seeverkehrs, die Aufnahmekapazität für Schiffe im Linienseeverkehr an der Küste, die Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste, die Erhöhung der Mobilität, die Verbesserung der Lebensqualität insgesamt und die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität verbessern soll. Die Investition wird im Einklang mit den nationalen Plänen des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur für die Entwicklung und Modernisierung der Provinz- und Staatshäfen und dem Plan für den regelmäßigen Personenverkehr an der Küste durchgeführt. Bei den im Rahmen dieser Investition geplanten Projekten handelt es sich um das neue Passagierterminal des Stadthafens Split und den Ausbau des Hafens Bol – Brač.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R3-I2 – Beschaffung/Bau von Fahrgastschiffen, die im regulären Küstenverkehr eingesetzt werden

Ziel der Investition ist die Beschaffung oder der Bau von mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrgastschiffen, um die Qualität und Nachhaltigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, die Zugänglichkeit der Inselbewohner zu verbessern und sicherzustellen, dass negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich gehalten werden. Diese Investitionen umfassen den Erwerb von insgesamt sechs emissionsfreien, mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Schiffen – drei Fahrgastschiffe und drei Hochgeschwindigkeits-Fahrgastschiffe (Katamaraner) mit Elektro-Solarantrieb.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R3-I3 – Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“, Gemeinde Pitomača

Ziel der Investition ist der Bau einer neuen Kabelfähre „Križnica“ über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača, um die Verkehrsanbindung zu gewährleisten und die Entwicklung weniger entwickelter Regionen zu fördern. Die Investition umfasst eine neue, mit solarbetriebenen Kabeln betriebene Fähre, die sowohl die Transportkapazität erhöhen als auch zur Ökologisierung des Verkehrssektors beitragen soll.

Die Investition muss bis zum 30. Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R3-I4 – Ausstattung von Häfen und Häfen mit Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur

Ziel der Investition ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenhäfen zu steigern, umweltfreundliche Häfen einzurichten und das Verkehrssystem in Kroatien ökologisch nachhaltig zu gestalten, indem Binnenhäfen von internationaler Bedeutung mit Einrichtungen für die Behandlung von an Bord gesammelter Abfälle ausgestattet werden. Die Investition umfasst den Bau von Abfallauffangeinrichtungen in den Häfen von Slavonski Brod, Osijek und Vukovar für die Bewirtschaftung gewerblicher Abfälle.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R4-I1 – Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb für den öffentlichen Nah- und Vorortverkehr

Ziel der Investition ist die Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadt- und Vorortverkehr durch den Erwerb von 70 neuen Fahrzeugen (mit Elektro- und Wasserstoffantrieb) und die Einrichtung der notwendigen Infrastruktur zur Förderung der Nutzung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge. Die Investition umfasst den Erwerb von Fahrzeugen für den Linienverkehr im Stadt- und Vorortverkehr und trägt zu einer umweltfreundlicheren Fahrzeugflotte (Busse) und der zugehörigen Infrastruktur bei.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R4-I2 – Modernisierung der Straßenbahnflotte

Ziel der Investition ist die Modernisierung der Straßenbahnflotte in den Städten Osijek und Zagreb, um bessere und schnellere öffentliche Nahverkehrsdienste zu ermöglichen und die Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr zu erhöhen, was zur Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors beitragen wird. Die Investition umfasst die Modernisierung des Straßenbahnverkehrs durch die Anschaffung von mindestens 30 modernen Straßenbahnen mit niedriger oder mittlerer Länge bis zu einer Länge von 27 Metern in den Städten Zagreb und Osijek.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R5-I1 – Elektrifizierung und Ökologisierung des Bodenabfertigungssystems und des Energieversorgungssystems am Flughafen Zadar

Ziel der Investition ist es, ein umweltverträgliches System der Bodenabfertigung und der Stromversorgung von Flugzeugen zu gewährleisten und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. Die Investition umfasst folgende Tätigkeiten:

·Ausführung fester Anschlüsse zur Stromversorgung ortsfester Luftfahrzeuge mit der erforderlichen Auslegung und sicherheitstechnischen Anpassungen (ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität);

·Austausch von mit Dieselkraftstoff betriebenen mobilen Bodenabfertigungsgeräten durch elektrisch angetriebene Einheiten;

·Bau eines 610-kW-Photovoltaik-Kraftwerks und Anschluss dieses Kraftwerks an das feste Energieversorgungssystem und Ladestationen für elektrisch angetriebene mobile Bodenabfertigungsgeräte.

Die Investitionen dürften zur Verringerung von Treibhausgasen, Umweltverschmutzung und Lärm sowie zur Erhöhung der Sicherheit und Effizienz des Betriebs beitragen.

Die Investition muss bis zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R5-I2 – Forschung, Entwicklung und Produktion neuer Mobilitätsinstrumente und unterstützende Infrastruktur

Ziel der Investition ist die Entwicklung und Umsetzung eines neuen Ökosystemprojekts für urbane Mobilität. Mit der Investition wird der Forschungs- und Entwicklungsteil des Projekts unterstützt, d. h. die Phase, die durch die Fertigstellung des ersten Prototyps vollständig autonomer Elektrofahrzeuge und den Beginn der Arbeiten zur Entwicklung von Verifizierungsprototypen gekennzeichnet ist. Das neue Ökosystem für urbane Mobilität umfasst drei Schlüsselkomponenten: I) vollautonome Elektrofahrzeuge, die alle dynamischen Fahrfunktionen ohne Unterstützung des Fahrers mit Hilfe künstlicher Intelligenz ausführen können, ii) Entwicklung und Bau einer speziellen Infrastruktur für autonome und Elektrofahrzeuge, die in den öffentlichen Nahverkehr integriert ist, und iii) Entwicklung einer Software-Plattform für den Betrieb des gesamten Systems.

Die Durchführung des Projekts in der Stadt Zagreb dürfte die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und gleichzeitig die Effizienz erhöhen und die Verkehrsüberlastung verringern. Ferner wird erwartet, dass das Projekt erhebliche positive Auswirkungen auf die Umwelt hat, indem die Gesamtemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs durch Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der CO2-armen Wirtschaft verringert werden. Das Projekt umfasst auch die Schaffung eines digitalisierten Systems emissionsfreier, selbstfahrender Fahrzeuge und einer digitalisierten Ladeinfrastruktur. Im Einvernehmen mit der Stadt Zagreb und dem Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel werden 50 000 Gutscheine für Fahrten mit vollständig autonomen Fahrzeugen an Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Benutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel vergeben.

Die Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.4 R5-I3 – Kofinanzierungsprogramm für den Kauf neuer Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen und den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im Straßenverkehr

Ziel der Investition ist die Steigerung der Energieeffizienz des Straßenverkehrs durch Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Die Tätigkeiten im Rahmen dieser Investition konzentrieren sich auf die Erhöhung der Zahl der in Kroatien zugelassenen mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeuge (Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge) und auf den Aufbau eines Netzes von Ladestationen für mit alternativen Kraftstoffen betriebene Fahrzeuge. Diese Tätigkeiten sollen zur Verringerung der CO2-Emissionen und anderer schädlicher Gase insgesamt beitragen, neue Arbeitsplätze in der Produktion und Installation von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe schaffen und die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der kroatischen Wirtschaft steigern. Die Maßnahme besteht aus zwei Teilmaßnahmen: i) die Kofinanzierung des Erwerbs von mindestens 2000 neuen mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen und ii) der Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (1300 Ladestationen).

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

 

D.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

91

C1.4. R1

M

Die Änderungen des Straßengesetzes

Inkrafttreten der Änderungen des Straßengesetzes

 

 

 

Q3

2021

Die Änderungen des Straßengesetzes haben unter anderem folgende Aufgaben:
- Gewährleistung der Interoperabilität elektronischer Mautsysteme auf dem gesamten Straßennetz der Union, auf städtischen und außerstädtischen Autobahnen, Haupt- und Nebenstraßen und verschiedenen Bauwerken wie Tunnel oder Brücken und Fähren;

- Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Fahrzeugregisterdaten in Bezug auf Fahrzeuge und Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen, für die in der Union festgestellt wurde, dass keine Straßenmaut entrichtet wurde;

- Bestimmungen zur Förderung der Erhöhung der für Fahrradverkehr und Fußgänger genutzten Infrastruktur;

- Festlegung von Kriterien und Bedingungen für die Kostendeckung der Mautgebühren;

- Behandlung der Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für das Recht auf Bau und das Recht auf Dienstbarkeit auf öffentlichen Straßen, indem diese Ausnahmen von den Rechtsvorschriften gestrichen werden. Dadurch sollen für alle Unternehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf solche Gebühren geschaffen werden.

92

C1.4. R1

M

Nationales Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030

Nationales Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030, angenommen von der kroatischen Regierung

 

 

 

Q3

2021

Ziel des Nationalen Programms für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030, das vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur und anderen Fachministerien ausgearbeitet wird, ist die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit in Kroatien.

93

C1.4. R1-I1

M

Neues elektronisches Mautsystem

Einführung und Betrieb eines neuen elektronischen Mautsystems

 

 

 

Q4

2025

Mit der Investition soll auf Autobahnen, die von der kroatischen Autobahn Ltd betrieben werden, ein neues elektronisches Mautsystem eingeführt werden, das auf einer multispurigen Lösung für den freien Verkehr (MLFF) beruht, ohne Fahrzeuge mit kontaktlosen Zahlungsmethoden zu stoppen, bestehende Mautstationen zu beseitigen, schwere Überlastungen an Mautstellen im Sommer zu beseitigen, das System durch elektronische (kontaktlose) Zahlungsmethoden effizienter zu machen und übermäßigen Verkehr auf alternativen lokalen Straßen zu verringern.

94

C1.4. R1-I2

T

Einrichtung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Mobilität

 

% (Prozent)

0

50

Q4

2023

Im Rahmen der Investition, mit der ein funktionales System eingerichtet werden soll, das es Menschen mit Behinderungen erleichtert, alle Mobilitätsrechte an einem Ort zu beantragen, und eine schnellere Antragsbearbeitung gewährleistet, wird ein einziges Dokument erstellt, das es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, das funktionale System zu nutzen und im gesamten Hoheitsgebiet Kroatiens dieselben Rechte auszuüben (Elektronische Invaliditätskarte), und mindestens 50 % der geplanten Karten für Personen mit Behinderungen ausgestellt werden, die Rechte im Bereich der Mobilität haben.

95

C1.4. R1-I3

M

Einrichtung eines gut funktionierenden nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP)

Einrichtung eines gut funktionierenden nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP)

 

 

 

Q2

2026

Im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI-Verordnung) wird ein gut funktionierendes nationales elektronisches Speicher- und Datenaustauschsystem für den Straßenverkehr eingerichtet. Darüber hinaus wird der NSCP entsprechend aktualisiert, sobald die technischen Spezifikationen für eFTI angenommen sind. Die Investitionen sollen zu einer effizienteren Überwachung des Straßenverkehrs und zur Verringerung der Verkehrsüberlastung beitragen, was sich positiv auf die Umweltfaktoren auswirkt.

96

C1.4. R1-I4

M

Einrichtung eines gut funktionierenden Meldesystems für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr

Einrichtung eines gut funktionierenden Berichterstattungssystems für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr

 

 

 

Q4

2024

Es wird ein gut funktionierendes Meldesystem für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr eingerichtet, das Daten aus dem zentralen Fahrtenschreibersystem (SOTAH) und den nationalen Aufzeichnungen von Fahrtenschreiberkarten und damit zusammenhängenden Aufzeichnungen unter der Verantwortung des Ministeriums für See, Verkehr und Infrastruktur miteinander verbindet.

97

C1.4. R1-I5

M

Entwicklung eines Überwachungssystems für Gefahrguttransporte auf der Straße (e-ADR)

Ein gut funktionierendes System zur Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (e-ADR)

 

 

 

Q4

2024

Das System muss eine Lösung für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße durch die Einführung elektronischer Beförderungsgenehmigungen und Frachtbriefe und die Anwendung der Gleis- und Rückverfolgungstechnik bieten. Das System wird im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/1056 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI-Verordnung) und ihren Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten sowie mit anderen geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingerichtet. Darüber hinaus wird das System nach der Annahme der technischen Spezifikationen für eFTI entsprechend aktualisiert.

98

C1.4. R2

M

Annahme des sektorbezogenen Politischen Schreibens

Sektorbezogenes Grundsatzschreiben für den Eisenbahnsektor, angenommen von der kroatischen Regierung

 

 

 

Q2

2021

Das Sektorpolitikschreiben enthält: I) wichtigste Ziele ii) eine Überprüfung der geplanten Verbesserungen wie Professionalisierung, Transparenz des Betriebs und der Managementtätigkeiten und iii) ein Umsetzungsplan für die Maßnahmen und Maßnahmen zur Reform und Modernisierung des Eisenbahnsektors, wie z. B.: Annahme des strategischen Rahmens für den Eisenbahnsektor, des nationalen Plans für die Entwicklung der Eisenbahninfrastruktur und des nationalen Managementplans für Eisenbahninfrastruktur und -diensteinrichtungen; und Entwicklung von Schienenverkehrsdiensten.

99

C1.4. R2

M

Nationaler Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen

Nationaler Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen, angenommen von der kroatischen Regierung

 

 

 

Q4

2022

Im nationalen Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur werden die für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur erforderlichen Vorhaben und Tätigkeiten festgelegt. Im nationalen Managementplan für die Eisenbahninfrastruktur und die Serviceeinrichtungen werden die Projekte und Tätigkeiten für das Management, die Organisation der Regulierung des Eisenbahnverkehrs und die Entwicklung von Eisenbahnverkehrsdiensten festgelegt.

100

C1.4. R2

M

Umstrukturierung der Eisenbahnunternehmen und Geschäftsführung

Umstrukturierung des Managements von Eisenbahnunternehmen und durchgeführter und abgeschlossener Betrieb

 

 

 

Q4

2024

Die Neuorganisation des Managements von Eisenbahnunternehmen und des Betriebs erfolgt im Hinblick auf die größere Verantwortung für das Management, die Instandhaltung, das Verkehrsmanagement und die Verwaltung von Infrastrukturinvestitionen, um die Kosten und die Personenverkehrsdienste zu optimieren.

101

C1.4. R2-I1

T

Elektrifizierte Doppelgleise, gebaut und rekonstruiert auf dem Abschnitt Dugo Selo – Novska, Teilabschnitt Kutina – Novska

 

Anzahl (km)

0

22

Q2

2026

Die Investition dient der Modernisierung und Renovierung des bestehenden und des Baus einer zweiten Strecke für insgesamt 22 km auf dem Eisenbahnabschnitt Dugo Selo – Novska, Teilabschnitt Kutina – Novska, mit dem Ziel, eine zweigleisige elektrifizierte Strecke entlang des gesamten ehemaligen gesamteuropäischen Korridors X (RH1) zu errichten, der ebenfalls im TEN-V-Kernnetz und im Schienengüterverkehrskorridor Alpen-Westbalkan liegt.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

102

C1.4. R2-I2

T

Instandsetzung von drei Bahnhöfen im Streckenabschnitt Oštarije – Knin – Split

 

Anzahl

0

3

Q4

2025

Im Rahmen der Renovierung der Eisenbahnstrecke Oštarije – Knin – Split am Streckenabschnitt Knin – Split (einschließlich) sollen die Bahnhöfe Drniš, Perković, Labin Dalmatinski rekonstruiert werden.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

103

C1.4. R2-I2

M

Fahrzeugseitige und betriebliche Signalanlagen auf dem Abschnitt Oštarije – Knin – Split

Auf der Strecke Oštarije – Knin – Split installierte und betriebsbereite elektronische Signalisierungseinrichtungen

 

 

 

Q4

2025

Im Zuge der Modernisierung des Abschnitts Oštarije – Knin – Split der Eisenbahnstrecke werden elektronische Signalanlagen installiert, die die Einrichtung sogenannter Interdependenz und zentrales Verkehrsmanagement ermöglichen.

104

C1.4. R2-I3

T

Fünf Engpässe auf Streckenabschnitten mit den derzeit eingeschränkten Laufgeschwindigkeiten von 60 km/h

 

Anzahl

0

5

Q4

2025

Die Investition soll zur Beseitigung von fünf Engpässen auf Abschnitten mit einer derzeitigen Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h führen.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

105

C1.4. R2-I4

T

Zweigleisige Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni kolodvor – Zagreb Glavni kolodvor für eine Länge von 3,4 km rekonstruiert und ausgebaut

 

Anzahl (km)

0

3,4

Q4

2025

Zweigleisige Eisenbahnstrecke auf dem Abschnitt Zagreb Kustošija – Zagreb Zapadni kolodvor – Zagreb Glavni kolodvor für eine Länge von 3,4 km ist zu rekonstruieren und zu modernisieren.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

106

C1.4. R2-I5

T

Erneuerung der Bremsbeläge an 2 000 Güterwagen zur Lärmminderung

 

Anzahl

0

2000

Q2

2026

Die Kofinanzierung von Investitionen in die Nachrüstung von Wagen muss dazu führen, dass 2 000 Bremsbeläge in Güterwagen eingebaut werden, was zur Verringerung der Lärmbelastung im Eisenbahnsektor beiträgt.

107

C1.4. R2-I6

T

Zwei Prototypen der hergestellten Batteriezüge und Beginn der Betriebsprüfungen

 

Anzahl

0

2

Q4

2024

Es sind zwei Prototypen von Batterie-Elektromotorzügen (BEMV) und Batterie-Motorzug (BMV) herzustellen.

108

C1.4. R2-I7

M

Modernisierung und Bedienbarkeit von Fahrscheinsystemen an Bord

Fahrzeugseitiges Fahrscheinsystem modernisiert und betriebsbereit

 

 

 

Q4

2024

In dem Etappenziel wird der Termin festgelegt, innerhalb dessen ein gut funktionierendes aufgerüstetes Fahrscheinsystem für 70 neue Niederflurzüge eingerichtet werden muss. Die Investitionen umfassen die Anschaffung von Ausrüstung, die Installation, die Anpassung des Systems und die Wartung.

109

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den normalen und den saisonalen Küstenverkehr

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den normalen und den saisonalen Küstenverkehr

 

 

 

Q3

2021

Das neue Gesetz über den normalen und den saisonalen Küstenverkehr soll die derzeitigen Verwaltungsverfahren vereinfachen und bessere Voraussetzungen für einen effizienteren Betrieb des öffentlichen Seeverkehrs an der Küste schaffen, indem die Bestimmungen über die Tätigkeit der Agentur für den regulären Küstenseeverkehr, insbesondere im Abschnitt über die Genehmigung staatlicher Strecken, sowie die bessere Nutzung und Kontrolle der IT-Systeme des öffentlichen Verkehrs (SEOP-System) geregelt werden.

110

C1.4. R3

M

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz

Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrts- und Hafengesetzes

 

 

 

Q3

2021

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz ermöglicht, soweit dies zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt erforderlich ist, die Ermittlung spezifischer Risiken in den kroatischen Binnenwasserstraßensektoren (Teilen davon).

111

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den maritimen Bereich und Seehäfen

 

 

 

Q4

2022

Das neue Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen soll die Struktur des für den öffentlichen Verkehr offenen Hafensystems neu organisieren, um eine einheitliche Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen zum Betrieb öffentlicher Häfen zu gewährleisten und die Verwaltungskosten zu rationalisieren.

112

C1.4. R3-I1

T

Modernisierte/rekonstruierte 2 Seehäfen für den öffentlichen Verkehr

 

Anzahl

0

2

Q4

2025

Das Ergebnis soll in 2 für den öffentlichen Verkehr zugänglichen, modernisierten/rekonstruierten Seehäfen liegen, die die Qualität des öffentlichen Seeverkehrs, die Aufnahmekapazität für Schiffe im Linienseeverkehr an der Küste, die Verbesserung der Sicherheit der Fahrgäste, die Erhöhung der Mobilität, die Verbesserung der Lebensqualität insgesamt und die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität verbessern.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

113

C1.4. R3-I2

T

Mit alternativen Kraftstoffen betriebene Schiffe, die mit Elektrosolarantrieb betrieben werden

 

Anzahl

0

6

Q2

2026

Die Investition dient der Modernisierung der Flotte mit 3 Fahrgastschiffen und 3 Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsschiffen (Katamaran), die mit Elektrosolarantrieb betrieben werden, um die Qualität der öffentlichen Personenverkehrsdienste zu verbessern und die Inseln unter Einsatz emissionsfreier Schiffe miteinander zu verbinden. Die Beschaffung erfolgt auf der Grundlage einer Ausschreibung für den Erwerb/Bau von Schiffen, die gemäß dem Grundsatz „Konzeption und Bau“ durchgeführt werden soll.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere Fahrgastschiffe und Katamaraner müssen durch elektrischen Solarantrieb angetrieben werden.

114

C1.4. R3-I3

T

Neue Kabelfähre „Križnica“, die über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača betrieben wird

 

Anzahl

0

1

Q4

2022

Diese Investition soll zum Bau einer solarbetriebenen Stromkabelfähre führen, die das Festland mit der Insel Križnica verbindet und mit Genehmigung des kroatischen Schifffahrtsregisters betrieben wird.

115

C1.4. R3-I4

T

Drei städtische Liegeplätze für die Entgegennahme von Abfällen von Schiffen

 

Anzahl

0

3

Q2

2026

Drei Häfen von internationaler Bedeutung sind mit kommunalen Liegeplätzen für die Behandlung von an Bord von Schiffen gesammelten Abfällen auszurüsten. Für jede Wasserstraße gibt es eine Einrichtung – für Sava im Hafen von Slavonski Brod, für Drava im Hafen Osijek und für die Donau im Hafen von Vukovar.
Es ist nachzuweisen, dass die Genehmigungsverfahren im Rahmen einer UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU eingehalten wurden.

116

C1.4. R4-I1

T

Beschaffung und Inbetriebnahme von 70 mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (elektrisch und Wasserstoff)

 

Anzahl

0

70

Q4

2025

Mit den Investitionen soll die Busflotte modernisiert werden, um die Qualität der öffentlichen Verkehrsdienste zu verbessern, und zwar durch den Erwerb von 70 neuen, alternativ angetriebenen Fahrzeugen (mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb) und den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur zur Förderung der Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge und zur Verringerung der CO2-Emissionen bestehender Flotten.

117

C1.4. R4-I2

T

30 Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr

 

Anzahl

0

30

Q4

2025

Mit diesen Investitionen soll die Straßenbahnflotte modernisiert werden, um die Qualität der öffentlichen Verkehrsdienste zu verbessern.

118

C1.4. R5-I1

T

Einführung eines vollständig elektrifizierten und umweltfreundlichen Bodenabfertigungssystems am Flughafen Zadar

 

Anzahl

0

1

Q4

2024

Einführung eines vollständig elektrifizierten und umweltfreundlichen Bodenabfertigungssystems für Luftfahrzeuge, das Folgendes umfasst: i) Ausführung fester Anschlüsse zur Versorgung ortsfester Luftfahrzeuge mit elektrischer Energie mit den erforderlichen Konstruktions- und Sicherheitsanpassungen (ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität); ii) Austausch von mit Dieselkraftstoff betriebenen mobilen Bodenabfertigungsgeräten durch elektrisch angetriebene Einheiten; und iii) den Bau eines Fotovoltaik-Kraftwerks von 610 kW.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird das Vorhaben ohne Erhöhung der Vorfeldkapazität durchgeführt, und alle mit Dieselkraftstoff betriebenen mobilen Bodenabfertigungsgeräte sind durch elektrisch betriebene Einheiten zu ersetzen. Es ist nachzuweisen, dass das Projekt die betreffenden Natura-2 000-Gebiete als solches nicht erheblich beeinträchtigt.

119

C1.4. R5-I2

T

Verifizierungsprototypen vollständig autonomer und elektrisch betriebener Fahrzeuge und entsprechende Prüfungen

 

Anzahl

0

60

Q1

2024

Die Herstellung von Verifizierungsprototypen, einschließlich der Entwicklung der erforderlichen autonomen Plattform für Elektrofahrzeuge und Batteriesysteme, der Prüfung von Prototypen und der Prüfung autonomer Fahrsysteme, ist abzuschließen.

120

C1.4. R5-I2

M

Neue Rechtsvorschriften über autonomes Fahren

Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften über autonomes Fahren

 

 

 

Q2

2024

Die neuen Rechtsvorschriften über autonomes Fahren umfassen unter anderem Folgendes:
Entwicklung eines nationalen Testverfahrens für autonomes Fahren;

Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften für die Straßenverkehrssicherheit, um autonome Fahrzeuge in Betrieb zu nehmen;

Anpassung der nationalen Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen;

Anpassung der Sicherheitsvorschriften für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr zwecks Ermöglichung der Personenbeförderung durch autonome Fahrzeuge;

Anpassung der nationalen Versicherungsvorschriften, um die Versicherung autonomer Fahrzeuge und Dienstleistungen zu ermöglichen.

121

C1.4. R5-I2

T

Gewährung von Fördermitteln für die Erforschung und Entwicklung eines neuen Ökosystemprojekts für urbane Mobilität

 

Anzahl (EUR)

 

197 093 370

Q4

2025

Die Unterstützung wird ausschließlich für den Forschungs- und Entwicklungsteil des Projekts gewährt, d. h. für die Phase, die durch die Fertigstellung des ersten Prototyps vollständig autonomer Elektrofahrzeuge und den Beginn der Arbeiten zur Entwicklung von Verifizierungsprototypen gekennzeichnet ist, die alle Merkmale des endgültigen Fahrzeugs aufweisen. Daher bezieht sich die Förderung auf die angewandte Forschung, insbesondere auf industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

122

C1.4. R5-I2

M

Vollständig autonome und Elektrofahrzeuge, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, und eine spezialisierte Infrastruktur

Herstellung vollständig autonomer und elektrischer Fahrzeuge, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, sowie eine spezialisierte Infrastruktur, die mit allen installierten Funktionen betrieben wird

 

 

 

Q4

2025

Eine spezialisierte Infrastruktur für vollständig autonome und Elektrofahrzeuge muss mit allen installierten Funktionen voll funktionsfähig sein und den Betrieb vollständig autonomer neuer Elektrofahrzeuge ermöglichen, die so weit wie möglich an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind (große Schiebetüren, die den Einstieg in das Fahrzeug erleichtern, und Gepäckraum, in dem Rollstühle untergebracht werden können).

123

C1.4. R5-I2

T

50 000 Gutscheine für Reisen mit vollständig eigenständigem Fahrzeug, die behinderten Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, gültig für mindestens 5 Jahre nach der Ausstellung

 

Anzahl

0

50 000

Q1

2026

Nach dem Bau neuer vollständig autonomer Fahrzeuge werden im Einvernehmen mit der Stadt Zagreb und dem Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel 50 000 kostenlose Fahrgutscheine, die nach der Ausstellung mindestens 5 Jahre gültig sind, an Menschen mit Behinderungen und/oder mit Schwierigkeiten bei der Nutzung anderer öffentlicher Verkehrsmittel vergeben.

124

C1.4. R5-I3

T

Kofinanzierte Anschaffung von 2 000 Straßenfahrzeugen mit alternativem Antrieb (elektrisch oder Wasserstoff)

 

Anzahl

0

2000

Q2

2026

Nach Veröffentlichung und Umsetzung des Vergabebeschlusses werden 2 000 neue, alternativ angetriebene Straßenfahrzeuge (Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge) kofinanziert.

125

C1.4. R5-I3

T

Kofinanzierter Bau von 1 300 Ladestationen

 

Anzahl

0

1300

Q2

2026

Nach Veröffentlichung und Umsetzung des Vergabebeschlusses werden 1 300 Ladestationen kofinanziert und gebaut.

E. KOMPONENTE 1.5: VERBESSERUNG DER NUTZUNG NATÜRLICHER RESSOURCEN UND STÄRKUNG DER LEBENSMITTELVERSORGUNGSKETTE

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des kroatischen Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern.

Die Komponente umfasst: i) Aufbau eines Netzes logistischer Infrastrukturen zur Stärkung der Produktionsmarktkette im Obst- und Gemüsesektor; ii) die Einrichtung eines Systems für die Umstrukturierung und Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen; iii) Entwicklung digitaler Lösungen im Agrarsektor; und iv) Verbesserung der Lebensmittelspenden.

Die Komponente trägt dazu bei, der länderspezifischen Empfehlung zur Notwendigkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und wirksam auf die Pandemie zu reagieren, die Wirtschaft zu stützen und die Erholung zu unterstützen“ (länderspezifische Empfehlung 1, 2020) nachzukommen; „Zur Notwendigkeit, den Zugang zu digitalen Diensten zu erleichtern“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) und zur „Priorisierung der Durchführung und Finanzierung öffentlicher und potenziell öffentlich-privater Investitionsprojekte zur Unterstützung der Erholung der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

E.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C1.5. R1 – Aufbau eines Netzes logistischer Infrastrukturen zur Stärkung der Produktionskette im Obst- und Gemüsesektor

Ziel der Reform ist es, das Angebot kleiner landwirtschaftlicher Betriebe über Erzeugerorganisationen zu organisieren und zu verknüpfen, um Bündelung, Zusammenarbeit, Erfahrungs- und Wissensaustausch zu fördern. Die Reform soll die Position der Landwirte in den Lieferketten, insbesondere im Obst- und Gemüsesektor, verbessern und zur Entwicklung von Erzeugnissen mit höherem Mehrwert beitragen. Die Reform umfasst die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität im Obst- und Gemüsesektor für den Zeitraum 2021-2026 durch die kroatische Regierung.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R1-I1 – Bau und Ausrüstung von Logistik- und Vertriebszentren für Obst und Gemüse

Ziel der Investition ist die Verbesserung des Wettbewerbs in diesem Sektor durch den Bau und die Ausstattung einer Logistik- und Verteilungsinfrastruktur für Obst und Gemüse. Das Verteilungszentrum verfügt über eine Mindestkapazität von 3 000 Tonnen Lagerraum und maßgeschneiderten Logistikraum sowie bis zu einer Höchstkapazität von 12 000 Tonnen Lagerraum und maßgeschneiderten Logistikraum. Die gebauten Logistikzentren nutzen erneuerbare Energiequellen und tragen zur Verringerung von Lebensmittelverlusten und -verschwendung bei.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition: C1.5. R1-I2 Stärkung der Position und Sichtbarkeit der Erzeuger in der Lebensmittelversorgungskette

Ziel der Investition ist es, die Governance und finanzielle Tragfähigkeit der Erzeugerorganisationen zu verbessern und den Erzeugern zu ermöglichen, eine wichtigere Rolle bei der Verwaltung und Eigentümerstruktur der Logistik- und Vertriebszentren zu spielen. Die Investitionen umfassen die Aus- und Fortbildung von Erzeugerorganisationen in den Bereichen Verwaltung und Finanzen. Die Investition umfasst auch ein Kennzeichnungssystem für Obst und Gemüse, um lokale und regionale Erzeuger besser anzuerkennen und die Qualitätssicherung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zu verbessern.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C1.5. R2 – Verbesserung der Systeme zur Umstrukturierung und Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

Ziel der Reform ist es, die Konsolidierungsverfahren und die kontinuierliche Überwachung landwirtschaftlicher Flächen zu erleichtern, was die Voraussetzungen für die Anwendung moderner Bewirtschaftungsmethoden, den Aufbau von Infrastrukturen (wie Feldstraßen und Meliorationskanäle) und den Umgang mit vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen auf landwirtschaftlichen Flächen schafft. Die Reform soll zu einer effizienteren Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in der Landwirtschaft und zur Steigerung der Produktivität und Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen, wobei der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Umwelt und der Verbesserung des Lebens in ländlichen Gebieten liegen soll. Im Rahmen der Reform tritt das neue Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen in Kraft.

Die Reform muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R2-I1 – Landwirtschaftliche Flurbereinigung

Ziel der Investition ist es, die Voraussetzungen für die Anwendung moderner Bewirtschaftungsmethoden zu schaffen, indem landwirtschaftliche Flächen konsolidiert werden, die einen leichteren und effizienteren Zugang zu Land durch den Bau von Infrastrukturen (z. B. ein Netz von Feldstraßen und Meliorationskanälen) ermöglichen.

Die Investition trägt zu einer besseren Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz, zur Verhinderung von Bodenerosion und Versauerung, zum Schutz der Luft, zur Gestaltung und zum Schutz der Landschaft sowie zur Steigerung der Beschäftigung bei, was sich direkt und indirekt auf die Wiederbelebung des ländlichen Raums auswirkt.

Die Investition muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R2-I2 – Landwirtschaftliches Landüberwachungsprogramm

Ziel der Investition ist es, durch Feldforschung und die Einführung des geografischen Informationssystems (GIS) die Voraussetzungen für einen wirksamen Schutz landwirtschaftlicher Flächen, die Verfügbarkeit der für die Bewertung des Zustands des Bodens erforderlichen Daten und die Umsetzung der Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung zu gewährleisten. Die Investition umfasst die Aufstellung und Durchführung eines Programms zur ständigen Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen, um die systematische und geplante Bewirtschaftung dieser Ressourcen zu unterstützen. Die Ergebnisse des Programms sollen es auch ermöglichen, Krisengebiete zu ermitteln, in denen Böden bedroht sind, wie sie in der „Thematischen Strategie für den Bodenschutz“ der Kommission festgelegt sind, und dienen als Grundlage für eine wirksamere Bodenschutzpolitik sowie für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform C1.5. R3 – Digitaler Wandel in der Landwirtschaft

Ziel der Reform ist es, den Zugang der Landwirte zu öffentlichen Dienstleistungen im Agrarsektor durch die Digitalisierung dieser Dienste zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Durchführung aller Investitionen plant und überwacht und sicherstellt, dass die festgelegten Ziele erreicht werden: digitalisierte öffentliche Dienste, Betriebsplattform für intelligente Landwirtschaft und öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitssystem.

Die Reform soll dazu beitragen, die landwirtschaftliche Erzeugung zu steigern, die Qualität und Rückverfolgbarkeit landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewährleisten und die Anwendung von langfristig nachhaltigen agronomischen Verfahren für Klima und Umwelt zu gewährleisten.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R3-I1 – Einführung digitaler öffentlicher Dienste

Ziel dieser Investition ist der digitale Wandel von mindestens 30 öffentlichen landwirtschaftlichen Diensten. Die Investition umfasst unter anderem die Ausarbeitung des Aktionsplans für den digitalen Wandel, der die Grundlage für die Erfassung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen bildet. Mindestens 30 öffentliche Dienste, die in den Aktionsplan aufgenommen werden sollen, werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. Die Investitionen verringern den Bedarf an persönlichen Dienstleistungen und tragen zur Schaffung digitaler öffentlicher Dienste für Landwirte bei.

Die Investition muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R3-I2 – Intelligente Landwirtschaft

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel des kroatischen Agrarsektors durch die Einrichtung eines Managementsystems für die landwirtschaftliche Erzeugung zu unterstützen. Durch die Bereitstellung aktueller, strukturierter und zeitnaher Informationen aus Feldern und landwirtschaftlichen Betrieben und mit angemessener fachlicher Unterstützung und Anwendung des Grundsatzes der nachhaltigen Erzeugung wird die Plattform für intelligente Landwirtschaft ein Instrument zur Verwirklichung der Ziele der künftigen gemeinsamen Agrarpolitik sein. Die Investition soll den Nutzern den Betrieb erleichtern und widerstandsfähiger machen, die Zugänglichkeit, Sichtbarkeit und Transparenz der vom Landwirtschaftsministerium durchgeführten Programme und Projekte sowie die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen und der professionellen Unterstützung durch das Landwirtschaftsministerium verbessern.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R3-I3 – Rückverfolgbarkeitssystem

Ziel der Investition ist die weitere Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft, insbesondere durch kleine lokale Erzeuger, und die weitere Information der Verbraucher über die Bedeutung und Verfügbarkeit nachhaltig erzeugter Erzeugnisse auf lokaler Ebene in ganz Kroatien. Die Investitionen dürften sich in einer Reihe lokaler Gemeinschaften positiv auf die Entwicklung des ländlichen Raums auswirken und dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in lokal hergestellte und nachhaltige Lebensmittel zu stärken. Die Investition umfasst die Einrichtung eines nationalen Informationssystems für die Rückverfolgbarkeit, das der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Die Investition muss bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein.

Reform C1.5. R4 – Verbesserung der Lebensmittelspenden

Ziel der Reform ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Agrar- und Lebensmittelsektor, die Verringerung der Lebensmittelverschwendung und die Verbesserung der Ernährungssicherheit für die ärmeren Bevölkerungsgruppen durch Verbesserung des Lebensmittelspendesystems. Die Reform umfasst die Einrichtung einer Lebensmittelbank, die Stärkung der Infrastrukturkapazität von Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette, die Einrichtung einer Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen, die Modernisierung des IT-Systems für Lebensmittelspenden, den Abschluss freiwilliger Vereinbarungen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zwischen den einschlägigen Behörden und Interessenträgern der Lebensmittelversorgungskette, der Wissenschaft, der Wissenschaft und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Durchführung einer Informations- und Aufklärungskampagne zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C1.5. R4-I1 – Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und Vermittlern in der Lebensmittelspendekette

Ziel der Investition ist die Stärkung der Infrastrukturkapazität von Vermittlern in der Lebensmittelspendenkette und der Lebensmittelbank, um die Grundvoraussetzungen für die Erhöhung der Menge gespendeter Lebensmittel zu schaffen und so zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung beizutragen und die Ernährungssicherheit für ärmere Bevölkerungsgruppen zu erhöhen. Die Investition umfasst die Umsetzung von Förderprogrammen für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -vermittlern in der Lebensmittelspendenkette, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt und von der kroatischen Regierung angenommen wurden.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

E.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

126

C1.5. R1

M

Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität im Obst- und Gemüsesektor für den Zeitraum 2021-2026

Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Annahme des operationellen Programms zur Stärkung der Marktkapazität im Obst- und Gemüsesektor für den Zeitraum 2021-2026

 

 

 

Q4

2021

Zur Durchführung der Maßnahme, die in erster Linie auf die Stärkung der Rolle und der Verwaltungskapazität der Erzeugerorganisationen (EO) in der Obst- und Gemüseerzeugung und -vermarktungskette abzielt, wird von der kroatischen Regierung das operationelle Programm zur Stärkung der Marktkapazität des Obst- und Gemüsesektors für den Zeitraum 2021-2026 angenommen. Sie umfasst die Durchführung folgender Maßnahmen: i) Bau und Ausrüstung logistischer Obst- und Gemüseverteilungszentren und ii) Stärkung des Standorts und Anerkennung der Erzeuger in der Obst- und Gemüseversorgungskette.

127

C1.5. R1-I1

T

Aufbau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (LDC)

 

Anzahl

0

1

Q4

2023

Das gebaute Logistik-Vertriebszentrum (Logistic Distribution Centre, LDC) umfasst einen für die Annahme des Produkts, die Reinigung, das Waschen, Sortieren und Verpacken bestimmten Teil sowie einen Lagerbereich für geeignete Empfangs- und Lagerkapazitäten unter Kühlung und Langzeitlagerung sowie einen bestimmten Verarbeitungsgrad des Produkts. Die Erstverarbeitung von Obst und Gemüse ist geplant, um Erzeugnisse von nicht standardisierter Qualität zu nutzen und so Lebensmittelverschwendung (Abfall) zu vermeiden. Die Lagerkapazität des LDC beträgt mindestens 3 000 und höchstens 12 000 Tonnen. Die Maßnahme betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf (PED), der mindestens 20 % niedriger ist als das Niedrigstenergiegebäude (NZEB).

128

C1.5. R1-I1

T

Bau und Betrieb von mindestens drei Logistik-Verteilungszentren (LDC)

 

Anzahl

0

3

Q1

2026

Das 3 gebaute Logistik-Vertriebszentrum (Logistic Distribution Centre, LDC) umfasst einen für die Annahme des Produkts, die Reinigung, das Waschen, Sortieren und Verpacken bestimmten Teil sowie einen Lagerbereich mit geeigneter Aufnahme- und Lagerkapazität unter Kühlung und Langzeitlagerung sowie einen bestimmten Verarbeitungsgrad des Produkts. Die Erstverarbeitung von Obst und Gemüse ist geplant, um Erzeugnisse von nicht standardisierter Qualität zu nutzen und so Lebensmittelverschwendung (Abfall) zu vermeiden. Die Lagerkapazität jedes LDC beträgt mindestens 3 000 und höchstens 12 000 Tonnen. Die Maßnahme betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf (PED), der mindestens 20 % niedriger ist als das Niedrigstenergiegebäude (NZEB).

129

C1.5. R1-I2

T

Schulungen für Erzeugerorganisationen

 

Anzahl

0

3

Q2

2026

Für mindestens 3 Erzeugerorganisationen (EO), an denen mindestens 15 Personen beteiligt sind, müssen Schulungen im Bereich der Verwaltung und Finanzierung von Erzeugerorganisationen (EO) im Zusammenhang mit dem Logistik-Verteilungszentrum absolviert werden. Es wird eine Management- und Finanzausbildung durchgeführt, um es den Erzeugerorganisationen zu ermöglichen, eine Schlüsselrolle bei der Organisation der Erzeuger zu spielen, ihre Stellung in der gemeinsamen Marktdurchdringung zu verbessern und die Verwaltung und Eigentümerstruktur der Logistik-Vertriebszentren zu verbessern.

130

C1.5. R1-I2

T

Kennzeichnungssystem für Obst und Gemüse

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

In Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium und der kroatischen Agentur für Landwirtschaft und Ernährung wird ein System zur Schaffung anerkannter Etiketten auf dem Obst- und Gemüsemarkt entwickelt. Das System ist freiwillig und ergänzt bereits bestehende Qualitätsregelungen, die vom Landwirtschaftsministerium entwickelt wurden. Das entwickelte System soll lokale und regionale Erzeuger besser anerkennen und die Qualitätssicherung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen verbessern.

131

C1.5. R2

M

Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

 

 

 

Q1

2022

Das geplante neue Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen hat unter anderem folgende Aufgaben:
• Schaffung der Voraussetzungen für eine Vereinfachung des Konsolidierungsprozesses,

• Verringerung der Anzahl der teilnehmenden Stellen,

• Verkürzung der Zeit, die für die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen der Zuweisung benötigt wird,

• Einsatz von Informationstechnologien und Vernetzung mit bestehenden und neuen Datenbanken verschiedener Akteure bei gleichzeitiger Schaffung einer Bodenqualitätsdatenbank.

132

C1.5. R2-I1

T

18 000 ha landwirtschaftliche Fläche konsolidiert

 

Anzahl

0

18 000

Q1

2026

Die Konsolidierung von 18 000 ha landwirtschaftlicher Flächen soll einen leichteren und effizienteren Zugang zu Land durch den Bau von Infrastruktur (z. B. ein Netz von Feldstraßen und Mähkanälen) ermöglichen, wobei die Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG und die Genehmigungsverfahren im Rahmen der UVP gemäß der Richtlinie 2011/92/EU zu beachten sind. Sie trägt auch zu einer besseren Wasserbewirtschaftung und Wassererhaltung, zur Verhinderung von Bodenerosion und Versauerung, zum Schutz der Luft, zur Gestaltung und zum Schutz der Landschaft sowie zur Steigerung der Beschäftigung bei, was sich direkt und indirekt auf die Wiederbelebung des ländlichen Raums auswirkt.

133

C1.5. R2-I2

T

Modernisierung des Betriebsinformationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 Dauerstationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen

 

Anzahl

0

90

Q2

2025

Die Modernisierung des Informationssystems für die Überwachung landwirtschaftlicher Flächen muss die Ermittlung realistischer und vergleichbarer Parameter ermöglichen, die als Grundlage für die systematische und geplante Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen dienen.
Im Rahmen des ausgebauten Systems zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen werden mindestens 90 Stationen auf das gesamte Hoheitsgebiet Kroatiens verteilt, damit alle Teilregionen so weit wie möglich ihre agrarökologischen Bedingungen repräsentieren.

134

C1.5. R3

M

Einrichtung einer Stelle für die Durchführung und Verwaltung digitaler Transformationsprojekte im Landwirtschaftsministerium

Beschluss des Landwirtschaftsministers über die Einrichtung einer Stelle für die Durchführung und Verwaltung digitaler Transformationsprojekte im Landwirtschaftsministerium

 

 

 

Q4

2021

Das eingerichtete Referat plant und überwacht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden (Zahlstelle, kroatische Agentur für Landwirtschaft und Ernährung und Staatliche Zentralbehörde für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft) die Durchführung aller Investitionen, um sicherzustellen, dass mindestens 30 digitalisierte öffentliche Dienste, eine operationelle Plattform für intelligente Landwirtschaft und ein öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitssystem eingerichtet werden.

135

C1.5. R3-I1

T

Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Dienstleistungen in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel der öffentlichen Dienste in der Landwirtschaft aufgeführt sind

 

Anzahl

0

30

Q3

2025

Der Aktionsplan für den digitalen Wandel bildet die Grundlage für die Erfassung aller zu digitalisierenden landwirtschaftlichen Dienstleistungen. Der Aktionsplan enthält ein Modell und einen Umwandlungsprozess für jede einzelne öffentliche Dienstleistung, die aufgezeichnet wird. Mindestens 30 öffentliche Dienste, die im Aktionsplan registriert und im Rahmen des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans unterstützt werden, werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt. In dem Aktionsplan werden die einzelnen öffentlichen Dienste festgelegt, die durch die Durchführung des Projekts digitalisiert werden sollen. Mindestens 30 Dienste werden digitalisiert und den Begünstigten zur Verfügung gestellt.

136

C1.5. R3-I2

M

Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft

Eine voll funktionsfähige Plattform für intelligente Landwirtschaft, einschließlich Zentralisierung der Infrastruktur, Verfügbarkeit aller Daten im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Erzeugung und Zugang zu Plattformen

 

 

 

Q4

2025

Eine Plattform für intelligente Landwirtschaft muss voll funktionsfähig sein und den Begünstigten zur Verfügung stehen. Die Plattform „Intelligente Landwirtschaft“ bildet die Grundlage für eine effiziente, rentable und nachhaltige kroatische Landwirtschaft, indem sie aktuelle, strukturierte und zeitnahe Informationen direkt von Feldern und landwirtschaftlichen Betrieben bereitstellt und mit angemessener fachlicher Unterstützung und Anwendung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit einhergeht. Die Plattform muss das Potenzial haben, den ökologischen Fußabdruck der Landwirtschaft zu verringern (z. B. durch minimierte oder standortspezifische Verwendung von Betriebsmitteln wie Düngemitteln und Pestiziden in der Präzisionslandwirtschaft müssen Versickerungs-/potenzielle Verschmutzungsprobleme sowie die Emission von Treibhausgasen verringert werden).

137

C1.5. R3-I3

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Rückverfolgbarkeit

Funktionierendes und öffentlich zugängliches Rückverfolgbarkeitsinformationssystem

 

 

 

Q3

2023

Das geplante Rückverfolgbarkeitsinformationssystem soll eine bessere Information der Verbraucher durch Überwachung der Rückverfolgbarkeit von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ermöglichen. Das System ist freiwillig und dient der Vereinheitlichung und Erleichterung der Verfolgung von Informationen, der Erleichterung der Geschäftstätigkeit und der Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über QR-Codes. Das System muss so ausgelegt sein, dass es mit anderen elektronischen Systemen verbunden ist und die Informationen über die Rückverfolgbarkeit kontinuierlich aktualisiert. Das System muss auch die Möglichkeit haben, Informationen über Händler und Zwischenhändler aufzuzeichnen, die möglicherweise nie physischen Kontakt mit dem Produkt haben.

138

C1.5. R4

M

Die Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und das verbesserte IT-System für Lebensmittelspenden

Die Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und die Modernisierung der technischen Lösung für das IT-System für Lebensmittelspenden sind einsatzbereit und öffentlich zugänglich.

 

 

 

Q2

2022

Die Online-Plattform zur Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelverschwendung wird ins Leben gerufen, um bewährte Verfahren zu verbreiten, das Bewusstsein für das Thema Lebensmittelverschwendung und Lebensmittelspenden zu schärfen und aufzuklären. Das IT-System für Lebensmittelspenden, das bereits in Betrieb ist, wird um neue Funktionen erweitert, von denen die Möglichkeit einer regionalen Steuerung des Systems und der statistischen Darstellung der Daten hervorgehoben wird.

139

C1.5. R4-I1

M

Unterstützungsprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -vermittlern in der Lebensmittelspendenkette

Unterstützungsprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -vermittlern in der Lebensmittelspendenkette und Auszahlung der Mittel

 

 

 

Q4

2023

Das Unterstützungsprogramm wird nach einer öffentlichen Aufforderung und nach Abschluss von Verträgen durch Auszahlung der Mittel umgesetzt, die für den Bau und die Instandsetzung von Lagereinrichtungen, Lagereinrichtungen und Möbeln, Kühl- und Lebensmittellagern, Gabelstaplern, Kühlfahrzeugen, Fahrzeugen und IT-Geräten verwendet werden.

   F. KOMPONENTE 1.6: ENTWICKLUNG EINES NACHHALTIGEN, INNOVATIVEN UND WIDERSTANDSFÄHIGEN TOURISMUS

Die COVID-19-Pandemie hat sich sowohl weltweit als auch in Kroatien sehr negativ auf die Tourismusbranche ausgewirkt. Als strategisch wichtige Tätigkeit in Kroatien macht der Tourismus 11,4 % des direkten Anteils am BIP aus und verzeichnete 2020 einen Rückgang der Zahl der Übernachtungen um 55 % gegenüber dem Vorjahr. Angesichts dieser Auswirkungen der Krise und der sich ändernden Nachfrageerwartungen besteht das Ziel des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans darin, die Tourismusbranche umzugestalten und zu modernisieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Resilienz zu steigern, indem die folgenden übergeordneten Ziele erreicht werden:

-Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche durch Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels.

-Beitrag zur Erholung der Tourismusbranche von der COVID-19-Krise durch Verbesserung der Aufnahmekapazitäten und des sozialen und territorialen Zusammenhalts.

-Steigerung der Kreislaufwirtschaft im Tourismus und Förderung eines verantwortungsbewussten Konsums sowie Steigerung der indirekten Auswirkungen des Tourismus auf damit verbundene Tätigkeiten.

Mit der Komponente wird Folgendes unterstützt:    Die länderspezifische Empfehlung, die belastendsten parafiskalischen Abgaben zu verringern (länderspezifische Empfehlung 4, 2019), alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um wirksam gegen die Pandemie vorzugehen (länderspezifische Empfehlung 1, 2020), ausgereifte öffentliche Investitionsprojekte vorzeitig in Angriff zu nehmen und private Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung zu fördern (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

Diese Komponente trägt auch zu den Zielen bei, die in den anderen Teilkomponenten dieses Plans, insbesondere C1.5, festgelegt sind. Verbesserung der Nutzung natürlicher Ressourcen und Stärkung der Lebensmittelversorgungskette und C2.3.Der digitale Wandel der Gesellschaft und der öffentlichen Verwaltung.

F.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

C1.6.R1 Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Tourismussektors

Ziel der Reform ist die Schaffung eines wirksamen organisatorischen und rechtlichen Rahmens für die Verwaltung der Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus durch die Ausarbeitung des Tourismusgesetzes, der Strategie 2030 für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus, des Nationalen Plans für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus bis 2027 und der strategischen Umweltprüfung.

Die Reform umfasst:

-Weitere administrative und parafiskalische Entlastung der Tourismusbranche;

-Weitere Änderung des Rechtsrahmens, die ein besseres Management der Tourismusentwicklung ermöglicht und gleichzeitig Unternehmensinvestitionen in Innovationen fördert;

-Entwicklung eines neuen Tourismusmodells, das diversifiziertere Tourismusprodukte bietet, zum ökologischen und digitalen Wandel von Tourismusunternehmern beiträgt und die Einhaltung der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft sicherstellt;

-Verringerung der Betriebsverfahren, die zu einer einfacheren, schnelleren und kostengünstigeren Aufnahme von Tourismusunternehmen beitragen.

Die praktische Umsetzung der Reform des Tourismusmanagementsystems ist auch durch Investitionen C.2.3.R3 I15 – Entwicklung von Lösungen für Tourismusanwendungen mit dem Ziel geplant, Unternehmer administrativ zu entlasten und das Tourismusmodell in Richtung Nachhaltigkeit umzuwandeln. Die Reform wird im Einklang mit dem Grundsatz der öffentlichen Konsultation durchgeführt, an dem ein breites Spektrum von Interessenträgern des gesamten Tourismus-Ökosystems beteiligt ist, darunter Unternehmer, Industrieverbände und Wissenschaftler.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

C1.6.R1-I1 Regionale Diversifizierung und Spezialisierung des kroatischen Tourismus durch Investitionen in die Entwicklung von Tourismusprodukten mit hoher Wertschöpfung

Diese Investitionen umfassen finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen zur Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der öffentlichen Tourismusinfrastruktur in ganz Kroatien, um die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energiequellen zu steigern, den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen und gleichzeitig die Tourismusprodukte zu fördern, die im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft einen größeren Mehrwert schaffen können.

Ein weiteres Ziel dieser Investitionen besteht darin, den Übertourismus in den am weitesten entwickelten Tourismusgebieten zu verringern, indem die Attraktivität weniger entwickelter touristischer Reiseziele erhöht, die Qualität der Reiseziele erhöht und eine längere Saison ermöglicht wird, nachhaltige Formen des Tourismus gefördert werden und die touristische Infrastruktur ausgebaut wird.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C1.6.R1-I2 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmern und Förderung des ökologischen und digitalen Wandels in der Tourismusbranche

Ziel dieser Investition ist es, durch den ökologischen und digitalen Wandel zur Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus beizutragen, indem grüne Projekte wie die Steigerung der Energieeffizienz, der Einsatz erneuerbarer Energiequellen und der Kreislaufwirtschaft, die Übernahme von Innovationen und digitalen Technologien sowie die Entwicklung umweltfreundlicher Tourismusprodukte und Ressourceneffizienz umgesetzt werden.

Die Mittel werden auf der Grundlage des kroatischen Index für die Entwicklung des Tourismus so zugewiesen, dass Investitionen in weniger entwickelten Tourismusgebieten Vorrang erhalten. Darüber hinaus wird erwartet, dass diese Investitionen die soziale Nachhaltigkeit des Tourismus fördern, indem private Investitionen gefördert werden, die zu einer höheren Beschäftigung in den lokalen Gemeinschaften beitragen.

Die Investition wird bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

C1.6.R1-I3 Stärkung der Systemkapazität für einen widerstandsfähigen und nachhaltigen Tourismus

Ziel der Investition ist die Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Humankapitals in der gesamten Tourismusbranche durch Bildungsprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes zugeschnitten sind, wobei der Schwerpunkt auf digitalen, ökologischen und Managementkompetenzen liegt.

Zu den wichtigsten Investitionstätigkeiten gehören die Gestaltung von Bildungsprogrammen, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entsprechen, spezifische Schulungen für Arbeitgeber, die Ausbildung von Studierenden und Arbeitslosen sowie die Schulung des Personals in der staatlichen Verwaltung und in den Fremdenverkehrsräten der Bezirke, um einen nachhaltigeren Tourismus besser zu steuern.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

F.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

140

C1.6. R1

M

Szenarioanalyse als Teil der Strategie zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus für 2030

Entwicklung der Szenario-Analyse

 

 

 

Q4

2021

Die im Rahmen des Strategieentwicklungsprozesses erstellte Szenarioanalyse bildet die Grundlage für die Mobilisierung der Investitionen im Rahmen dieser Teilkomponente. Die Szenarioanalyse entwickelt die Projektion der Entwicklungsrichtung auf nationaler und territorialer Ebene in Abstimmung mit den wichtigsten Interessenträgern des Sektors.

141

C1.6. R1

M

Annahme der Strategie der Regierung der Republik Kroatien für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030

Bestimmung über das Inkrafttreten der Strategie für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030

 

 

 

Q3

2022

Im Rahmen dieser Reform wird der Prozess der Umgestaltung des Tourismusentwicklungsmodells hin zu Nachhaltigkeit durch die Entwicklung der Strategie zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus 2030 unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen Nachhaltigkeit sowie der ökologischen und territorialen Nachhaltigkeit umgesetzt.
Im Rahmen der Strategie wird als langfristiger strategischer Planungsakt von nationaler Bedeutung auch den Fragen der bisherigen Landnutzung, d. h. des Übertourismus an einzelnen Reisezielen, als eines der Hauptprobleme der Tourismusentwicklung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die Strategie wird auch eine Antwort auf die Frage liefern, wie die Verringerung der ungleichen regionalen Entwicklung in Kroatien besser gefördert werden kann.

142

C1.6. R1

M

Erstellung des Satellitenkontos für einen nachhaltigen Tourismus in der Republik Kroatien

Bestimmung über das Inkrafttreten des Satellitenkontos für einen nachhaltigen Tourismus

 

 

 

Q3

2023

Das System von Satellitenkonten für einen nachhaltigen Tourismus schafft die Voraussetzungen für die Verwaltung und Überwachung der Entwicklung des Tourismus anhand festgelegter Nachhaltigkeitsindikatoren für den Tourismus sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene.
Das Satellitenkonto wird zu einem Instrument für die öffentliche Politikgestaltung. Die Datenerhebung und -aufbereitung werden mit dem Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) und den Konzepten, Definitionen, Klassifikationen und Rechnungslegungsvorschriften des Systems der integrierten umweltökonomischen Gesamtrechnungen (SEEA) harmonisiert. Um die Effizienz der regionalen Tourismuspolitik zu verbessern, wird ein regionales tourismusnachhaltiges Satellitenkonto eingerichtet, das um spezifische Indikatoren für touristische Aktivitäten auf der Ebene des Reiseziels ergänzt wird, um das mögliche Auftreten von Übertourismus zu signalisieren. Daten und Analysen sollen die strategische Ausrichtung der Planung sowohl auf öffentlicher als auch auf privater Ebene untermauern und sich zu einem wichtigen Politikmanagementinstrument entwickeln.

143

C1.6. R1

M

Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung des Tourismussektors

Inkrafttreten des Tourismusgesetzes

 

 

 

Q4

2023

Das Tourismusgesetz bietet einen Rahmen für die Überwachung und Entwicklung der Tourismusbranche durch die Einrichtung eines Datenmonitoring- und -analysesystems, eines Systems von Anreizen, der Überwachung und Analyse von Investitionen, der Festlegung der Rolle der wichtigsten Interessenträger bei der Entwicklung des Tourismus und der dienststellenübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Festlegung von Indikatoren und Standards zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit des Tourismus (insbesondere grüne und digitale Standards).

144

C1.6. R1-I1

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur jenseits der wichtigsten touristischen und Küstengebiete

Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur jenseits der wichtigsten touristischen und Küstengebiete

 

 

 

Q3

2022

In den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, dass sich die Investitionen auf Projekte konzentrieren, die die ökologische und digitale Qualität der touristischen Infrastruktur verbessern und die Umweltauswirkungen und damit die Konzentration der Gäste in der Saison verringern können. In den wichtigsten Tourismus- und Küstengebieten sind laut Tourismus-Entwicklungsindex nur Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden touristischen Infrastruktur und bis zu 29 623 731 EUR des Gesamtinvestitionsbudgets förderfähig, um zur nachhaltigen Verwaltung von Reisezielen beizutragen und so die Umweltauswirkungen während der Tourismussaison zu verringern. Zu den Förderkriterien gehört die Einhaltung der technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01).

145

C1.6. R1-I1

T

Vollständige Zuweisung der Mittel für den Bau und die Anpassung der öffentlichen touristischen Infrastruktur je Ausschreibung gemäß den Förderkriterien

 


Anzahl (EUR)

0

123 432 212

Q4

2025

Vergabe von 100 % der zugewiesenen Mittel für den Bau und die Anpassung der öffentlichen touristischen Infrastruktur im Einklang mit den Förderfähigkeits-/Auswahlkriterien für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und für die Entwicklung öffentlicher touristischer Infrastruktur außerhalb der wichtigsten Tourismus- und Küstengebiete, einschließlich Auswahl-/Förderkriterien, die die Einhaltung der technischen Leitlinien (2021/C58/01) der unterstützten Projekte und die Vereinbarkeit der geförderten Projekte mit dem einschlägigen EU- und nationalen Umweltrecht gewährleisten. Darüber hinaus erfordern die Auswahl-/Akzeptanzkriterien die Bereitstellung eines [klima-/digitalen] Beitrags gemäß den Interventionsbereichen [026,128] in Anhang [VI/VII] der Aufbau- und Resilienzverordnung.

146

C1.6. R1-I2

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern mit mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels

Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Tourismusbranche/2088;

 

 

 

Q3

2022

In den Ausschreibungsunterlagen ist anzugeben, dass mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen für Investitionen mit Schwerpunkt auf Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel, Digitalisierung von Tätigkeiten im Einklang mit den Kriterien Verringerung der Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienz und Abfallverringerung sowie Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft vergeben werden.
Die Projektauswahlkriterien tragen zum ökologischen Wandel im Einklang mit der NRS, dem Grünen Vertrag für Europa, den Nachhaltigkeitsindikatoren, die in der Durchführbarkeitsstudie für die Schaffung eines Satellitenkontos für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien festgelegt sind, und den Leitlinien für nachhaltige Entwicklung 2030 bei. Im Einklang mit den Grundsätzen des technischen Leitfadens für DNSH müssen die Antragsteller darlegen, wie sie die negativen Umweltauswirkungen, die mit dem Projekt verbunden sein können, abmildern und wie sie während der Durchführung des Projekts zu positiven Auswirkungen beitragen werden.


In der Ausschreibungsunterlage werden mindestens 29 862 632 EUR der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels zugewiesen und für diese Investitionen die Auswahl-/Förderkriterien angegeben, die die Anforderungen der anwendbaren Interventionsbereiche [3-100] des Anhangs [VI/VII] und die Übereinstimmung mit den technischen Leitlinien für die DNSH (2021/C58/01) sowie die Übereinstimmung der geförderten Projekte mit dem einschlägigen gemeinschaftlichen und nationalen Umweltrecht widerspiegeln.

147

C1.6. R1-I2

T

Vollständige Zuweisung von Mitteln zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern

 


Anzahl (EUR)

0

165 903 511

Q4

2025

Zuweisung des vollen Budgets durch Ausschreibung für Projekte, die darauf abzielen, die Nachhaltigkeit zu stärken und den ökologischen und digitalen Wandel von Tourismusunternehmern zu fördern, wobei Ausschreibungen Auswahl-/Akzeptanzkriterien enthalten, die die Anforderungen der in Anhang [VI/VII] der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegten anwendbaren Interventionsbereiche [3-100] widerspiegeln, und die Übereinstimmung der geförderten Projekte mit dem einschlägigen EU-Besitzstand im Umweltbereich (2021/C58/01).

148

C1.6. R1-I3

M

Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Tourismus

Veröffentlichung des Bildungsprogramms

Anzahl

0

10

Q4

2024

Entwicklung von Bildungsprogrammen zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Tourismus, einschließlich digitaler Kompetenzen für Behörden und Beamte des Tourismussektors, Arbeitslose und Arbeitgeber
Die Bildungsprogramme werden sich auf Analysen des Arbeitsmarkterfordernisses stützen und zu einer Grundlage für die Stärkung des Wissens und der Kompetenzen im Tourismus führen, einschließlich digitaler Kompetenzen für Regierungsbeamte im Tourismussystem, die in der Tourismusgemeinschaft beschäftigt sind, Arbeitslose und Bildung bei Arbeitgebern. Die Kriterien für die Auswahl der zu entwickelnden Programme bestehen darin, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des digitalen und ökologischen Wandels zu leisten, nämlich den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für die Durchführung von Projekten erforderlich sind, die im Rahmen der Investitionen C1.6 I2 und I3 dieser Teilkomponente finanziert werden, wie Wissen in Bezug auf umweltfreundliches Bauen, erneuerbare Energien, innovative Produkte, unternehmerische Fähigkeiten und nachhaltiges Reisezielmanagement.

149

C1.6. R1-I3

T

Schüler mit Bildungsabschluss in Bildungsprogrammen zur Stärkung des Wissens und der Kompetenzen im Tourismus, einschließlich digitaler Kompetenzen für staatliche und öffentliche Bedienstete im Tourismussystem, Arbeitslose und Arbeitgeber

 

Anzahl

0

1000

Q4

2025

Mindestens 1000 Auszubildende/Beschäftigte im Tourismus oder im öffentlichen Sektor mit Bezug zum Tourismus müssen seit 2022 an einer tourismusbezogenen Schulung teilgenommen oder eine Höherqualifizierung erreicht haben. Für die Programme gelten Auswahlkriterien/Förderkriterien, die die Anforderungen der einschlägigen Bereiche (a) [3-100] des Anhangs [VI/VII] der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität widerspiegeln und die Einhaltung der technischen Leitlinien des DNSH (2021/C58/01) sowie die Vereinbarkeit der geförderten Projekte mit dem einschlägigen EU- und nationalen Umweltrecht gewährleisten.

   G. KOMPONENTE 2.1: STÄRKUNG DER KAPAZITÄTEN FÜR DIE KONZEPTION UND UMSETZUNG STAATLICHER STRATEGIEN UND PROJEKTE

Die Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Qualität der Politikgestaltung zu verbessern, die Kapazitäten der öffentlichen Verwaltung für die Gestaltung und Umsetzung staatlicher Maßnahmen zu erhöhen und die Fragmentierung der öffentlichen Verwaltung zu überwinden, indem die Koordinierung zwischen den zuständigen Ministerien verbessert und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte verbessert wird. Die Komponente umfasst Maßnahmen zur

-Durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien die Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Maßnahmen und Projekte auf zentraler und lokaler Ebene zu erleichtern;

-Unterstützung der Begünstigten bei der Vorbereitung von Projekten und der technischen Dokumentation für Projekte im Bereich des ökologischen und des digitalen Wandels und

-Stärkung der Mechanismen für die Koordinierung und Verwaltung der öffentlichen Politik.

Die Komponente trägt dazu bei, länderspezifische Empfehlungen zur Stärkung der Kapazitäten der Verwaltung für die Konzeption und Durchführung öffentlicher Projekte und Strategien (länderspezifische Empfehlung 3 2019) umzusetzen und die Kapazität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung bei der Konzipierung und Umsetzung öffentlicher Projekte und politischer Maßnahmen auf zentraler und lokaler Ebene zu stärken (länderspezifische Empfehlung 4 2020).

G.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform: C2.1.R1. Stärkung der Mechanismen für die Integration und Verwaltung der öffentlichen Politik mit der Professionalisierung der strategischen Planung

Diese Reform soll die Mechanismen für die Koordinierung und Integration der öffentlichen Politik stärken, derzeit getrennte Prozesse und Verfahren miteinander verknüpfen, den Anwendungsbereich und die Anwendung der Prozesse der öffentlichen Politik und der regulatorischen Folgenabschätzungen erweitern und die strategische Planung und Folgenabschätzung von Vorschriften professionalisieren.

Die Reform umfasst folgende Schlüsselelemente:

-Änderung des Rechtsrahmens für das System der strategischen Planung mit dem Ziel, die Wirksamkeit der strategischen Planung und die Professionalisierung der Vorbereitung der strategischen Dokumente zu verbessern.

-Kartierung der Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und der Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften;

-Vereinheitlichung und Standardisierung der strategischen Politikplanung und -verwaltung durch die Ausarbeitung schriftlicher Anweisungen;

-Erstellung von Stellenbeschreibungen und eines Katalogs von Kompetenzen im Zusammenhang mit der strategischen Planung und Verwaltung öffentlicher Maßnahmen;

-Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierung für die kontinuierliche Evaluierung und kontinuierliche Verbesserung der öffentlichen Politik;

-Aufbau von Partnerschaften mit öffentlichen wissenschaftlichen Instituten und akademischen Einrichtungen zur Durchführung unabhängiger Verfahren zur Bewertung der öffentlichen Politik.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform: C2.1.R2. Stärkung der Kapazitäten zur Vorbereitung und Durchführung von EU-Projekten

Mit dem Ziel, die Inanspruchnahme der Unionsmittel zu erhöhen, wird mit dieser Reform die Kapazität für die Vorbereitung und Ausführung der Unionsmittel erhöht. Darüber hinaus werden in dem Regierungsbeschluss über die Stellen im Durchführungssystem für den Aufbau- und Resilienzplan die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Durchführung festgelegt, eine dem Finanzministerium unterstellte zentrale Koordinierungsstelle für die Umsetzung und Überwachung des nationalen Aufbau- und Resilienzplans eingerichtet und der Durchführungsausschuss beauftragt, für die Einheitlichkeit und Kohärenz bei der Verwendung der Unionsmittel zu sorgen. Es wird eine Analyse der Arbeitsbelastung zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten in allen operationellen Programmen erstellt. Das Statut der Agentur für die Prüfung des Durchführungssystems für die Programme der Europäischen Union (ARPA) wird angepasst, um es mit der Verordnung (EU) 2021/241 in Einklang zu bringen und den rechtlichen Auftrag für die Durchführung von Audits im Rahmen des NRRP festzulegen. Das für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendete IT-System wird modernisiert, um die Erhebung, Speicherung und Überwachung von Daten über Etappenziele und Zielwerte, auch auf der Ebene der Endempfänger, zu ermöglichen.

Diese Reform muss bis zum 31. Januar 2022 und vor der Einreichung des ersten Zahlungsantrags bei der Kommission abgeschlossen sein.

Investition: C2.1.R1-I1: Optimierung, Standardisierung und Digitalisierung von Prozessen für die strategische Planung und Folgenabschätzung öffentlicher Maßnahmen

Mit dieser Investition soll das Informationssystem für die strategische Planung eingerichtet werden, um die Ausarbeitung strategischer Dokumente, die Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen zu überwachen, das Folgenabschätzungsverfahren zu digitalisieren und der Öffentlichkeit eine transparente Darstellung der Umsetzung politischer Maßnahmen zu ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition: C2.1.R1-I2: Stärkung der Kapazitäten für strategische Planung und bessere Rechtsetzung

Mit dieser Investition sollen Bildungsmodule und die Organisation von Schulungen entwickelt werden, um die Erfüllung der Aufgaben der strategischen Planung in den staatlichen Stellen zu verbessern. Die Investition umfasst einen kontinuierlichen Kapazitätsaufbau durch Schulungen, die Führungskräfte und Beamte in die Lage versetzen sollen, angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben. Die Investition soll dazu beitragen, die Nachhaltigkeit des strategischen Planungssystems zu gewährleisten und die Qualität der Vorbereitung und Umsetzung der staatlichen Politik in Kroatien zu verbessern.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition: C2.1.R2-I1: Unterstützung der Begünstigten bei der Erstellung der technischen Projektunterlagen

Im Rahmen dieser Investition werden die Begünstigten durch externe Sachverständige mit spezifischem Fachwissen und den notwendigen Mandaten für die Erstellung von Projektunterlagen und technischen Unterlagen unterstützt, die von der nationalen Verwaltung nicht zur Verfügung gestellt werden können. Es wird erwartet, dass die Investition zur Schaffung einer Pipeline fertiger Projekte im Bereich des ökologischen und des digitalen Wandels führen wird. Auf diese Weise wird den Begünstigten im Rahmen der Maßnahme geholfen, alle erforderlichen Antragsunterlagen für Finanzierungen und Investitionen rechtzeitig und vollständig zu erstellen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

G.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

150

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und des Entwicklungsmanagements der Republik Kroatien und der Satzungen

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das System der strategischen Planung und Steuerung für die Entwicklung der Republik Kroatien und der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen

 

 

 

Q4

2022

Durch Änderungen des Gesetzes über das strategische Planungs- und Entwicklungsmanagementsystem der Republik Kroatien und der dazugehörigen Satzungen wird die Wirksamkeit der strategischen Planung und die Professionalisierung der Ausarbeitung strategischer Dokumente verbessert. Sie umfasst auch eine Grundlage für Stellenbeschreibungen und Kompetenzen von Beamten im Zusammenhang mit der strategischen Planung;

151

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Folgenabschätzung

 

 

 

Q4

2023

Mit Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung von Rechtsvorschriften sollen die Verfahren für die Ex-post-Folgenabschätzung, einschließlich Methoden und Verfahren, auf der Grundlage der Empfehlungen des Instruments für technische Unterstützung des Projekts im Zusammenhang mit der Ex-post-Folgenabschätzung der Rechtsvorschriften vereinfacht werden. Die Änderungen umfassen auch Änderungen der Stellenbeschreibungen und Zuständigkeiten von Beamten im Zusammenhang mit der Folgenabschätzung im Hinblick auf die Professionalisierung der Koordinierung, Ausarbeitung und Überwachung der Auswirkungen der Regulierung in der öffentlichen Verwaltung.

152

C2.1. R1

T

Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren

 

% (Prozent)

0

20

Q4

2025

Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Bürger um 20 % gegenüber dem 31. Dezember 2019 durch Anwendung der Methode des Standardkostenmodells (SCM) in Verbindung mit den Verwaltungsverfahren, die sich unmittelbar auf die Bürger auswirken, die in der gemäß C1.1.1 R1-I2 durchgeführten Analyse durch Digitalisierung und/oder Vereinfachung der Verfahren ermittelt wurden.

153

C2.1. R1-I1

T

Digitalisierung aller Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und Folgenabschätzung

 

% (Prozent)

0

100

Q4

2025

Alle in der öffentlichen Verwaltung erfassten Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und Folgenabschätzung werden digitalisiert und über die IT-Plattform genutzt. Sie werden umgesetzt, um die Ausarbeitung strategischer Dokumente, die Umsetzung und Bewertung öffentlicher Maßnahmen und die Abschätzung der Folgen von Verordnungen zu überwachen. Das IT-System umfasst auch ein Dashboard, das einen Überblick über die Ergebnisse der Umsetzung staatlicher Maßnahmen gibt und eine transparente Überwachung und Kommunikation mit der Öffentlichkeit in Echtzeit ermöglicht.

154

C2.1. R1-I2

T

Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

 

Anzahl

0

10

Q4

2024

10 Ausbildungsmodule für die strategische Planung und bessere Rechtsetzung werden entwickelt, um die Professionalisierung der Arbeit zu gewährleisten, einschließlich eLearning-Begleitpersonen mit technischer Unterstützung durch die Nationale Schule für öffentliche Verwaltung (NSPA). Die Module werden bis Ende 2024 entwickelt.

155

C2.1. R1-I2

T

Schulung von Beamten im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und der Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene

 

Anzahl

0

900

Q4

2025

900 Beamte im System der strategischen Planung und Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene werden auf der Grundlage der entwickelten Schulungsmodule geschult.

156

C2.1. R2

M

Änderung der Satzung der ARPA zur Neudefinition ihres Mandats

Inkrafttreten von Änderungen der Satzung der ARPA

 

 

 

Q3

2021

Mit Änderungen der Satzung der Agentur für die Prüfung des Durchführungssystems für die Programme der Europäischen Union (ARPA) wird das Mandat der ARPA zur Einrichtung und Durchführung von Systemprüfungen und Kontrollen im Zusammenhang mit dem nationalen Aufbau- und Resilienzplan festgelegt.

157

C2.1. R2

M

Einrichtung des Durchführungs-, Audit- und Kontrollsystems für das RRP

Inkrafttreten des Beschlusses der kroatischen Regierung über die Stellen im System zur Umsetzung des NRRP, Einrichtung der Koordinierungsstelle im Finanzministerium und Aktualisierung der von den Durchführungsstellen angewandten Verfahren.

 

 

 

Q4

2021

In der Entscheidung über die Stellen im RRP-System werden die zuständigen Behörden und Zuständigkeiten für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Durchführung des RRP festgelegt, einschließlich einer dem Finanzministerium unterstellten zentralen Koordinierungsstelle, um die Durchführung und Überwachung der RRF-Maßnahmen, einschließlich Reformen, sicherzustellen, während der Durchführungsausschuss die Einheitlichkeit und Kohärenz bei der Verwendung der EU-Mittel sicherstellt.
Die Koordinierungsstelle für den RRP wird innerhalb des Finanzministeriums eingerichtet und voll funktionsfähig.

Alle Verfahren, die von den Durchführungsstellen für den RRP angewandt werden, werden aktualisiert und eingerichtet.

158

C2.1. R2

M

Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel

Inkrafttreten des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel

 

 

 

Q4

2021

Neben der Schaffung des institutionellen Rahmens und der Benennungsstellen im Gesetz soll das Gesetz auch einen Rahmen für die Schaffung von Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau bieten, die voraussichtlich durch einen Fahrplan für den Aufbau von Verwaltungskapazitäten weiterentwickelt werden. Dieser Fahrplan wird im Rahmen der Programmplanung der ESI-Fonds ausgearbeitet. In dem Gesetz wird die Notwendigkeit anerkannt, die Fähigkeit der Begünstigten zur Vorbereitung, Anwendung und Durchführung von Projekten, die im Rahmen von EU-finanzierten (operationellen) Programmen durchgeführt werden, weiter zu stärken.

159

C2.1. R2

M

Bewertung der Verwaltungskapazität

Eine Analyse der Arbeitsbelastung wird veröffentlicht.

 

 

 

Q4

2021

Für die an den jeweiligen Verwaltungs- und Kontrollsystemen beteiligten Einrichtungen werden Analysen der Arbeitsbelastung durchgeführt, wobei auch die Belastung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität zu berücksichtigen ist. Die Analyse liefert angemessene Informationen über den Bedarf an Verwaltungskapazitäten, damit diese rechtzeitig erreicht werden können, unter anderem durch die Ausarbeitung einer Reihe von Empfehlungen, mit denen gegebenenfalls auf unzureichende Kapazitäten eingegangen werden kann. Auf der Grundlage der Analysen und Empfehlungen werden den beteiligten Organen die erforderlichen Ressourcen zugewiesen.

160

C2.1. R2

M

Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Repository

 

 

 

Q1

2022

Es muss ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet und einsatzbereit sein.
Das System muss mindestens folgende Funktionen umfassen:

a) Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte;

b) Erhebung, Speicherung und Sicherstellung des Zugangs zu den Daten gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der Aufbau- und Resilienz-Verordnung.

161

C2.1. R2-I1

T

Vorbereitung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel

 

Anzahl (Betrag)

0

6 370 695

Q4

2022

6 370 695 EUR werden auf der Grundlage von Finanzierungsbeschlüssen für die Entwicklung technischer Projektunterlagen gewährt, die von Ministerien, nationalen Agenturen und lokalen und regionalen Behörden zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels erstellt werden.

162

C2.1. R2-I1

T

Vorbereitung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel

 

Anzahl

0

100

Q4

2025

Mindestens 100 Projekte, die von Ministerien, nationalen Agenturen und lokalen und regionalen Behörden zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels vorbereitet wurden, müssen bei der Ausarbeitung der technischen Projektdokumentation unterstützt worden sein.

H. KOMPONENTE 2.2: WEITERE VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Die Komponente zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung Kroatiens zu modernisieren und stärker nutzerorientiert zu gestalten, indem Anreize für die tatsächliche und funktionale Zusammenlegung lokaler Verwaltungseinheiten geschaffen, Digitalisierung, Interoperabilität, Effizienzgewinne bei der Ressourcenallokation auf lokaler Ebene verbessert und das Vergütungssystem und das Personalmanagement reformiert werden.

Die übergeordneten Ziele bestehen darin, die Fähigkeit zur Anwerbung und Bindung hochwertiger und talentierter Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung zu verbessern und die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu verbessern, die durch eine schwache Verwaltungs- und Fiskalkapazität und mangelnde Transparenz behindert werden.

Die Komponente umfasst größere Reformen mit entsprechenden Investitionen:

-Verbesserung des Einstellungsverfahrens im öffentlichen Dienst durch Stärkung des Zulassungssystems für den öffentlichen Dienst und weitere Verbesserung der Kompetenzen der Beamten,

-Einführung neuer Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen Dienst, einschließlich der Reform des Lohnsystems im öffentlichen Sektor, der Modernisierung des Personalverwaltungssystems und der Förderung der vertikalen und horizontalen Mobilität,

-Die digitale Transformation von Aufbewahrungsgrundlagen und Archivaufzeichnungen,

-Gewährleistung einer funktionalen und nachhaltigen lokalen Verwaltung durch weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen Verwaltungseinheiten durch Anreize für die Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Zusammenschlüsse.

Die Komponente trägt dazu bei, länderspezifische Empfehlungen zur Notwendigkeit einer Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlung 1, 2019) und zur Verbesserung der Erbringung und Qualität der Dienstleistungen in den kleineren lokalen Gebietskörperschaften (länderspezifische Empfehlung 4, 2020) umzusetzen.

Die Komponente umfasst vier Reformen und sieben Investitionen.

H.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C2.2 R1 – Verbesserung der Einstellung von Personal im öffentlichen Dienst

Mit dieser Reform soll das Einstellungsverfahren im öffentlichen Dienst verbessert werden, um die Einstellung hochqualifizierter Beamter sicherzustellen, die zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung beitragen und eine Neuausrichtung der öffentlichen Verwaltung auf die Bedürfnisse der Bürger ermöglichen sollen. Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens. Neben der Reform beabsichtigen die Behörden, IT-Instrumente, Methoden und den für die Kompetenzüberprüfung erforderlichen Inhalt sowie Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu entwickeln.

Es wird ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte eingeführt, das auf vorab festgelegten Plänen, einer Analyse der Arbeitsbelastung und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden beruht, um ein bestimmtes Beamtenprofil einzustellen. Im Einstellungsverfahren werden die Bewerber online getestet, um eine transparente und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R1-I1 – Zentrales Auswahlsystem

Mit dieser Investition soll ein objektiveres und transparenteres Einstellungsverfahren auf der Grundlage des tatsächlichen Bedarfs und der Finanzmittel geschaffen werden. Sie gewährleistet die Einstellung der besten und kompetentesten Bewerber und trägt so zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung bei.

Die Investition umfasst folgende Tätigkeiten:

-Entwicklung einer vergleichenden Analyse der Gestaltung zentralisierter Beschäftigungssysteme in den EU-Mitgliedstaaten und Ausarbeitung eines Vorschlags für ein neues Beschäftigungsmodell;

-Änderungen des Rechtsrahmens, einschließlich des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, der Verfahren für die Einstellung von Beamten in staatlichen Verwaltungsstellen, Fachdiensten und Regierungsstellen;

-Entwicklung standardisierter Tests und Schulungen;

-Entwicklung der IT-Plattform;

-Erprobung und Implementierung der IT-Plattform.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R1-I2 – E- Staatsprüfung

Mit dieser Investition soll ein neues System für die elektronische Ablegung einer staatlichen Prüfung eingeführt werden, um eine objektivere, angemessenere und zuverlässigere Methode zur Bewertung der Kenntnisse der Bewerber durch eine standardisierte schriftliche Prüfung zu gewährleisten.

Die Investition umfasst die Entwicklung einer Softwareanwendung, mit der die Verfahren zur Entwicklung des Testmaterials für die staatliche Prüfung, die Beantragung der Prüfung, die Organisation, die Durchführung und das Bestehen der staatlichen Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfungsbescheinigung wird elektronisch zur Verfügung gestellt. Das System richtet eine Datenbank mit Prüfaufgaben und -materialien sowie eine Bewerberdatenbank ein und gewährleistet die Erstellung von Berichten über die Durchführung und die Ergebnisse der Tests. Dieses System muss eine kontinuierliche Überwachung und Verbesserung aller Verfahren für die Entwicklung und Durchführung von staatlichen Prüfungen ermöglichen. Die Testräume in 4 Testzentren in Zagreb, Split, Rijeka und Osijek werden ausgerüstet und für die Bedürfnisse der elektronischen Prüfung sowie des zentralisierten Auswahlsystems (Investitionen C2.2.R1-I1) zur Verfügung gestellt.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Reform C2.2 R2 – Neue Lohn- und Arbeitsmodelle im öffentlichen und öffentlichen Dienst

Mit dieser Reform soll ein faires, transparentes, kohärentes und finanziell tragfähiges Lohnsystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sowie ein standardisiertes, digitalisiertes und nutzerorientiertes Personalverwaltungssystem eingeführt werden. Um der neuen Realität der Arbeit gerecht zu werden, wird ein intelligentes Arbeitsmodell eingeführt, das den Beamten die Instrumente und Fähigkeiten an die Hand gibt, die sie benötigen, um ihre Aufgaben aus der Ferne ausführen zu können.

Auf der Grundlage einer Analyse der Situation und eines Vergleichs der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst soll ein neues Zahlungssystem geschaffen und ein neues Gesetz über Löhne im öffentlichen Dienst und ein neues Gesetz über Löhne im öffentlichen Dienst verabschiedet werden. Die neuen Gesetze enthalten Bestimmungen zur Bewertung von Arbeitsplätzen nach festgelegten Kriterien und zur Gewährleistung der Harmonisierung der Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst. Mit dem neuen Gehaltsmodell wird ein auf Leistung (Arbeitsleistung) basierendes Belohnungssystem eingeführt. Das Statut im Zusammenhang mit der Beurteilung und dem Aufstieg von Beamten wird geändert. Die Bewertung von Leistung und Wirksamkeit bildet die Grundlage für die Laufbahnentwicklung und Beförderung.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R2-I1 – Verbesserung des Vergütungssystems in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst

Mit dieser Investition soll das neue Vergütungssystem in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst eingeführt werden, um die Reform in demselben Bereich zu unterstützen. Sie gewährleistet ein gerechteres System aus Sicht der Beamten, wird wettbewerbsfähiger und steuerlich nachhaltiger, was die Beibehaltung des Gesamtlohngewichts im Staatshaushalt und seine rationellere Verteilung betrifft.

Es wird eine einzige staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die interinstitutionelle Koordinierung aller Tätigkeiten zuständig ist und von Expertenteams, einschließlich Vertretern der Sozialpartner, begleitet wird. Das derzeitige Vergütungssystem und der geltende Rechtsrahmen werden analysiert, und es wird eine vergleichende Analyse mit vergleichbaren Mitgliedstaaten entwickelt. Auf der Grundlage der Analysen sollen der neue Vorschlag für ein neues Vergütungssystem und ein neuer Rechtsrahmen ausgearbeitet, neun neue Funktionen in das IT-System für Personalverwaltung aufgenommen und eine Kommunikationsstrategie ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R2-I2 – Einführung eines Hybridmodells für den Zugang zum Arbeitsplatz – Telearbeit

Mit dieser Investition soll ein Modell eingeführt werden, das es den Beamten ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu gewährleisten, der für alle zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen. Sie legt einen innovativen Arbeitsablauf fest, der sich auf ein Element der Flexibilität der Arbeitszeit und des Arbeitsortes stützt, das den Erfordernissen der Prozesse und Pläne der öffentlichen Verwaltung entspricht. Die Rechtsvorschriften über den öffentlichen Dienst und die Arbeitsbeziehungen zur Einführung eines hybriden Arbeitsmodells in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz (Arbeitsgesetzbuch, Gesetz über den öffentlichen Dienst, Arbeitsschutzgesetz und Satzung) werden so geändert, dass die Arbeitnehmer reibungslos und kontinuierlich arbeiten können.

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sind im Rahmen der Maßnahme folgende Tätigkeiten vorgesehen:

-Hinzuziehung externer Sachverständiger zur Ermittlung des aktuellen Stands der Telearbeitsbedingungen und zur Vorbereitung und Durchführung von Managementschulungen.

-Ausarbeitung eines Vorschlags für ein Modell und einen Plan für den hybriden Zugang zum Arbeitsplatz mit einer umfassenden normativen Lösung für dessen Umsetzung durch externe Sachverständige.

-Änderungen des Rechtsrahmens und der Arbeitsmethoden.

-Erwerb von Informationstechnologie (Laptops, Tablets, Smartphones und die benötigte Software), die durch transparente öffentliche Beschaffungsverfahren erworben wird.

-Schulungen des Personals.

Die Maßnahme muss bis zum 30. September 2023 abgeschlossen sein.

Reform C2.2 R3 – Digitale Umwandlung von Aufbewahrungsgrundlagen und Archivaufzeichnungen

Mit dieser Reform soll das Dokumentenmanagement der Behörden verbessert werden, um die Geschäftsabläufe zu verbessern. Die Maßnahme soll eine effizientere Erbringung öffentlicher Verwaltungsdienste ermöglichen, indem umgesetzte IKT-Lösungen genutzt werden, die Interoperabilität und Datenaustausch, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.

Darüber hinaus beabsichtigen die Behörden, einen digitalen öffentlichen Dienst zu entwickeln und einzurichten, um den Zugang zu digitalen Konservierungsgrundlagen für kulturelle und historische Stätten zu ermöglichen. Darüber hinaus soll die Entwicklung der erforderlichen Standards und Kriterien die allgemeine Effizienz der öffentlichen Verwaltung in diesem Zusammenhang verbessern. Die Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems, die Stärkung der Infrastruktur und der personellen Kapazitäten in den staatlichen Archiven und die Stärkung der Kapazitäten zur Digitalisierung analoger Papieraufzeichnungen durch Urheber und Eigentümer von Dokumenten sollen die digitalen öffentlichen Dienste durch einen schnelleren Zugang zu Dokumenten und eine bessere Durchsetzung der Rechte der Nutzer und aller interessierten Bürger verbessern.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.2 R3-I1 – Einführung von    digitalen Dienstleistungen in den Bereichen Infrastruktur und öffentliche Verwaltung im Wege von Erhaltungsgrundlagen

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer neuen digitalen öffentlichen Dienstleistung (elektronische Erhaltungsgrundlagen), die mit den bestehenden digitalen öffentlichen Diensten (z. B. elektronischen Bürgerdiensten, Informationssystem für die physische Planung) verknüpft und darauf ausgelegt ist, administrative Hindernisse in Genehmigungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Kulturgut abzubauen, die beschleunigte Ausstellung von Baugenehmigungen zu fördern und für Transparenz und ein landesweit einheitliches Verfahren für die Einholung der einschlägigen Dokumente zu sorgen. Sie ermöglicht es den Beamten, Fälle schneller zu bearbeiten und eine effizientere öffentliche Verwaltung zu ermöglichen, während gleichzeitig die Investoren vorab auf die Anforderungen im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe aufmerksam gemacht werden. Die Investition dürfte die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Erhaltung von Kulturgütern erhöhen und der Öffentlichkeit Einblick in die für Erhaltungsmaßnahmen geltenden Anforderungen geben.

Diese Investitionen umfassen die Entwicklung eines digitalen öffentlichen Dienstes für IT-Systeme sowie die Entwicklung digitaler Erhaltungsgrundlagen. Es werden Normen, Kriterien und Methoden für die Entwicklung von Erhaltungsgrundlagen festgelegt. Es werden digitalisierte Erhaltungsgrundlagen veröffentlicht, die auch eine vollständige Analyse des Zustands und des Werts von Kulturstätten sowie entsprechender Schutzmaßnahmen vorsehen.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C2.2 R3-I2 – Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Dienste des öffentlichen Sektors durch Entwicklung des nationalen Archivinformationssystems und Stärkung des nationalen Archivnetzes

Diese Investition zielt darauf ab, die Verwaltung und Archivierung von Dokumenten, die von Behörden und dem Justizsystem erstellt wurden, durch die Verknüpfung bestehender Dienste und die Gewährung des Zugangs für alle betroffenen Behörden zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten. Die geplanten Investitionen sollen dazu beitragen, die Kosten für Räumlichkeiten, Ausrüstung und Personal für die Institutionen, die die Dokumente erstellen, zu senken und ihre Fähigkeit zur Verwaltung digitaler Dokumentationen zu stärken. Kroatien benennt ausdrücklich die potenziellen Risiken und die damit verbundenen spezifischen Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf die Datensicherheit, auch wenn die Nutzung von Cloud-Anbietern aus Drittländern, die zusätzlichen Territorialitätsvorschriften unterliegen, vorgesehen ist.

Die Investition umfasst die Entwicklung eines nationalen Archivinformationssystems und die Einrichtung eines neuen E-Archivdienstes innerhalb der staatlichen Informationsinfrastruktur in Verbindung mit bestehenden elektronischen Diensten. Die Durchführung umfasst folgende Tätigkeiten:

-Entwicklung von IT-Systemen einschließlich Tests und Datenmigration,

-Entwicklung eines Archivs für die Speicherung digitalisierter Aufzeichnungen,

-Entwicklung eines digitalen öffentlichen Dienstes für den Zugang zu und die Nutzung digitalisierter Aufzeichnungen,

-Stärkung der Lagerkapazitäten in 8 Archiven der Regionalregierung zur Übertragung dauerhafter Papieraufzeichnungen,

-Stärkung der personellen Kapazitäten durch Schulung des Personals in 19 staatlichen Archiven und 120 Justizbehörden zur Verbesserung der Dokumentenverwaltung im digitalen Umfeld;

-Erstellung und Auswahl von Akten in Papierform bei den Justizbehörden,

-Die Vernichtung von Aufzeichnungen durch Justizbehörden, die die Aufbewahrungsfristen überschritten haben und nicht mehr für reguläre Geschäftsprozesse verwendet werden,

-Die Digitalisierung ausgewählter Papieraufzeichnungen, die im Einklang mit den professionellen Leitlinien für die Digitalisierung von Archiven und den geltenden Rechtsvorschriften bei den Justizbehörden verbleiben.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C2.2 R4 – Funktionsfähige und nachhaltige Kommunalverwaltung

Mit dieser Reform soll ein hochwertiges und effizientes System der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geschaffen werden, indem Anreize für die funktionale und tatsächliche Integration der lokalen Gebietskörperschaften geschaffen werden. Die Reform soll zu einer verbesserten, effizienten und transparenten Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für die Bürger beitragen und ihnen unabhängig von ihrem Wohnort die gleichen Chancen bieten, ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht zu werden.

Die einschlägigen Rechtsvorschriften, das Gesetz über die Ausführung des Staatshaushalts der Republik Kroatien für 2022, werden geändert und es wird ein Mechanismus zur finanziellen Unterstützung eingerichtet, um Anreize sowohl für funktionelle als auch für tatsächliche Zusammenschlüsse zu schaffen. Im Staatshaushalt werden ausreichende Mittel bereitgestellt, um die tatsächliche Zusammenlegung von mindestens 20 % der lokalen Gebietskörperschaften und eine funktionale Zusammenlegung von mindestens 40 % der lokalen Gebietskörperschaften finanziell zu fördern. In der Konzeptionsphase des Mechanismus wird eine Reihe möglicher Finanzierungsmodelle für die gemeinsame Leistung ermittelt, wobei der Umfang der Dienstleistungen, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gemäß den Rechtsvorschriften erbringen müssen, und der gemeldete Bedarf der Einheiten an der Durchführung der gemeinsamen Aufgaben zu berücksichtigen sind. Der erfolgreiche Abschluss des Prozesses der tatsächlichen oder funktionalen Zusammenlegung ist eine Voraussetzung für die Zuweisung zusätzlicher Mittel oder eine Kofinanzierung aus dem nationalen Haushalt. In dem Beschluss der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize festgelegt, wobei stärkere steuerliche Anreize für tatsächliche Fusionen vorgesehen sind, während die Anreize für funktionale Fusionen von der Anzahl und Art der für die Verschmelzung vorgesehenen Funktionen abhängen.

Änderungen der Verordnungen über den Mechanismus zur finanziellen Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die Auszahlung finanzieller Anreize für Fusionen ermöglichen.

Die Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen C2.2 R4-I1 – Weitere Optimierung und Dezentralisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch Unterstützung funktionaler und tatsächlicher Zusammenschlüsse

Diese Investitionen umfassen die Modernisierung des IT-Systems zur Unterstützung der begleitenden Reform (C2.2 R4) und die Einrichtung eines hochwertigen Systems zur Förderung funktionaler und tatsächlicher Zusammenschlüsse lokaler Verwaltungseinheiten. Diese stellen Dienstleistungen für die Bürger auf eine stärker auf den Menschen ausgerichtete und transparente Weise bereit und stärken ihre Verwaltungskapazitäten, damit sie ihre Aufgaben effizienter erfüllen können. Die Referate werden dazu angehalten, entweder gemeinsam Aufgaben auszuführen (funktionelle Fusion) oder tatsächlich mit anderen lokalen Selbstverwaltungseinheiten zusammenzulegen, indem sie über angemessenes Fachwissen verfügen und ein System finanzieller Anreize einrichten.

Das oben genannte IT-System, das im Rahmen des Projekts des Europäischen Sozialfonds „Optimierung des Systems der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung“ entwickelt wurde, wird modernisiert und den lokalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt. Das IT-System ermöglicht es den Referaten, eindeutiger zu erkennen, welche Aufgaben effizienter wären, um gemeinsam mit anderen lokalen Verwaltungseinheiten zu erfüllen, und welche Referate für die gemeinsame Durchführung der Aufgaben geeignet sind. Die über das System erhobenen Daten dienen auch als Grundlage für eine tatsächliche Verschmelzung von Einheiten, die Interesse an solchen Fusionen bekunden.

Ergänzend zu den verfügbaren Daten erstellen und ausfüllen die lokalen Gebietskörperschaften einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung. Leitlinien und Empfehlungen für die Zusammenschlüsse werden auf der Grundlage der oben genannten Daten ausgearbeitet. Das System ermöglicht einen umfassenden Überblick darüber, welche Aufgabe gemeinsam ausgeführt werden könnte, und schlägt Modelle für Fusionen vor, wie die Einrichtung eines gemeinsamen Verwaltungsorgans oder eines gemeinsamen Organs. Bei tatsächlichen Verschmelzungen enthält das System Angaben zu den erforderlichen Schritten und eine Auswahl geeigneter Partnereinheiten.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

H.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

163

C2.2. R1

M

Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlsystem in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Einführung eines modernen Einstellungssystems

Inkrafttreten eines geänderten Rechtsrahmens für ein zentralisiertes System zur Auswahl von Beamten,

 

 

 

Q2

2023

Die überarbeiteten Rechtsvorschriften umfassen mindestens folgende Maßnahmen:
– Festlegung spezifischer Stellenprofile für die nationale Verwaltung, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten zu gewinnen;

– Schaffung einer einzigen Beschäftigungsplattform zur Zentralisierung der Einstellungsverfahren innerhalb einer einzigen Plattform für alle nationalen Verwaltungen;

– Verbesserung des Einstellungsverfahrens für: i) der Übergang von einem rein wissensbasierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; ii) Bewertung der Kompetenzen für die Leistung von Beamten; iii) Unterscheidung zwischen Einstellungen auf der ersten Ebene, die ausschließlich auf Kompetenzen beruhen sollten, und der Einstellung von Fachprofilen, bei denen Kompetenzen und einschlägige Berufserfahrung kombiniert werden sollten und der Zugang zu Laufbahnen auf höherer Ebene ermöglicht werden sollte;

— Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern bei der Einstellung sowie Förderung von Frauen in Führungspositionen.

164

C2.2. R1-I1

T

100 % aller neu eingestellten ständigen Beamten in staatlichen Einrichtungen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungsverfahren eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform verfügbar ist.

 

% (Prozent)

0

100

Q4

2024

Ein zentralisiertes Auswahlverfahren für Beamte wird auf der Grundlage vorab festgelegter Aufnahmepläne eingeführt und umgesetzt, die auf Arbeitsbelastungsanalysen und dem tatsächlichen Bedarf der Behörden an der Einstellung eines bestimmten Beamtenprofils beruhen. Das System sieht vor, dass die Bewerber im Einstellungsverfahren online getestet werden, um eine transparentere und objektivere Auswahl der Bewerber zu gewährleisten.

165

C2.2. R1-I2

T

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die Staatsprüfung ablegen müssen, haben die Prüfung auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells digital bestanden.

 

% (Prozent)

0

100

Q4

2022

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die Staatsprüfung ablegen müssen, durchlaufen die Prüfung durch ein vollständig digitalisiertes Modell. Das Ablegen der staatlichen Prüfung wird digitalisiert, um das Prüfungssystem transparenter, zugänglicher (an mehreren Standorten im ganzen Land) und effizienter zu machen.

166

C2.2. R2

M

Inkrafttreten der Gesetze über Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst und der Vorschriften für die Mobilität

Inkrafttreten der Gesetze über die Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst und der Verordnungen über die vertikale und horizontale Mobilität von Beamten in der öffentlichen Verwaltung

 

 

 

Q2

2023

Die neuen Rechtsvorschriften über die Gehälter in der staatlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst sollen eine faire und transparente Bewertung der Stellen nach festgelegten Kriterien ermöglichen, die Harmonisierung der Besoldungsgruppen und Bonuszahlungen im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst, die Festlegung von Koeffizienten auf beruflicher Ebene in Abstimmung mit den Sozialpartnern und die Einführung eines auf der Leistung basierenden Vergütungssystems (Arbeitsleistung) gewährleisten. Es wird ein neues Zahlungssystem geschaffen, und die neuen Gesetze über die Gehälter im öffentlichen Dienst und die Gehälter im öffentlichen Dienst enthalten Bestimmungen, die eine gerechte und transparente Bewertung der Stellen im Einklang mit den festgelegten Kriterien ermöglichen und die Harmonisierung der Gehälter im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Dienst gewährleisten und ein Vergütungssystem auf der Grundlage der Arbeitsleistung schaffen.

Der Rechtsrahmen (Gesetz über den öffentlichen Dienst und Verordnungen) für die vertikale und horizontale Mobilität wird geändert. Dazu gehört ein Laufbahnplan, der einen möglichen Zugang zu Stellen der mittleren und höheren Führungsebene und eine stärkere Verknüpfung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbeurteilung umfasst. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für einen effizienten Arbeitsmarkt in der öffentlichen Verwaltung geschaffen werden, darunter a) die Schaffung eines transparenten und einheitlichen Werbesystems für alle freien Stellen in der öffentlichen Verwaltung, b) die Möglichkeit, sich überall in der öffentlichen Verwaltung für alle verfügbaren Stellen zu bewerben.

167

C2.2. R2-I1

T

Das Personalverwaltungssystem, das Register der Beamten und das zentralisierte Gehaltssystem (RegZap – Cop), wird durch neun neue Funktionen ergänzt, die alle damit zusammenhängenden Prozesse digitalisieren, wodurch die Änderung des Besoldungssystems vereinfacht und beschleunigt wird.

 

Anzahl

0

9

Q2

2024

Neun neue Funktionen werden in der REGZAP-COP entwickelt und implementiert (dies sind: Ausarbeitung von Rechtsakten über Rechte und Pflichten des Personals, Bewertung, Arbeitsunterlagen, Laufbahnplanung und Laufbahnentwicklung, Energiebinnenmarkt und personalisierter Ansatz für das System durch Beamte, Dienstreisen), um die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen des Besoldungssystems zu unterstützen.

168

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Smartworking-Modell

 

% (Prozent)

0

20

Q3

2023

20 % der Beamten arbeiten bereits im Smartworking-Modell, das es ihnen ermöglicht, aus der Ferne zu arbeiten, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu erbringen, der allen zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen.

169

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 60 % der im Smartworking-Verfahren geschulten Beamten

 

% (Prozent)

0

60

Q3

2023

60 % der Beamten sind im Smartworking-Modell ausgebildet und verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten, um aus der Ferne arbeiten zu können, um einen kontinuierlichen und hochwertigen öffentlichen Dienst zu erbringen, der allen zugänglich ist, und um die Motivation der Beamten zu erhöhen.

170

C2.2. R3

M

Einrichtung einer elektronischen Erhaltungsgrundlage

Elektronische Erhaltungsgrundlagen als digitale öffentliche Dienstleistung voll funktionsfähig und zugänglich

 

 

 

Q4

2023

Durch die Einrichtung digitaler Infrastrukturen und Dienste der öffentlichen Verwaltung verbessert die Entwicklung eines Systems von Konservierungsgrundlagen die Dokumentationsverwaltung durch Behörden und andere Urheber von Dokumenten als wesentliche Unterstützungsfunktionen für alle Geschäftsprozesse. Das E-Konservierungssystem ermöglicht eine effizientere Erbringung von Diensten der öffentlichen Verwaltung unter Verwendung umgesetzter IKT-Lösungen, die Interoperabilität und Datenaustausch, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.
Es wird eine digitale öffentliche Dienstleistung (elektronische Erhaltungsgrundlagen) eingeführt, die mit den bestehenden digitalen öffentlichen Diensten verknüpft und darauf ausgelegt ist, administrative Hindernisse in Genehmigungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Kulturgut abzubauen.

171

C2.2. R3

M

Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems

Voll funktionsfähiges und zugängliches nationales Archivinformationssystem

 

 

 

Q2

2024

Als wesentliche unterstützende Funktion für alle Geschäftsprozesse wird ein nationales Archivinformationssystem eingerichtet, um die Verwaltung der Dokumentation durch Behörden und andere Urheber von Dokumenten zu verbessern.

172

C2.2. R3-I1

T

Schaffung von 60 öffentlich zugänglichen elektronischen Erhaltungsgrundlagen für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem monumentalem Wert

 

Anzahl

0

60

Q2

2026

Es wurden 60 elektronische Erhaltungsgrundlagen geschaffen und veröffentlicht. Bei der elektronischen Erhaltungsgrundlage handelt es sich um eine digitale Expertendokumentation, die einen grafischen und textlichen Teil enthält, der die Ermittlung, Lageanalyse, Valorisierung und Erhaltungsmaßnahmen für kulturelle und historische Werte in einem bestimmten geografischen Gebiet umfasst. Die Raumplanungsdokumente müssen je nach Art und Gebiet Daten aus der Erhaltungsgrundlage einschließlich Maßnahmen zum Schutz von unbeweglichen Kulturgütern in dem Gebiet enthalten.
Für jede der komplexesten historischen Kulturstätten von hohem monumentalem Wert, die die Kriterien der Gefährdung und Dringlichkeit für die Fertigstellung im Hinblick auf die geplanten Baumaßnahmen erfüllen, ist eine elektronische Erhaltungsgrundlage zu entwickeln.

173

C2.2. R3-I2

T

600 Dokumenturheber nutzen das Archivinformationssystem.

 

Anzahl

0

600

Q2

2026

Mindestens 600 Urheber, die das nationale Informationssystem nutzen, um die Dokumentation zu verwalten und zu speichern. Die Daten über die Zahl der einzelnen Urheber, die Zugang zum System erhalten, werden vom Ministerium analysiert und gemeldet.
Das System ermöglicht eine effizientere Erbringung öffentlicher Verwaltungsdienste unter Verwendung umgesetzter IKT-Lösungen, die Interoperabilität und Datenaustausch, Kostensenkungen, Unternehmenstransparenz und den Schutz der Bürgerrechte gewährleisten.

174

C2.2. R4

M

Änderung des Rechtsrahmens zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Verschmelzung der lokalen Gebietskörperschaften und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionelle oder tatsächliche Fusionen

Inkrafttreten des Rechtsrahmens

 

 

 

Q1

2022

Der geänderte Rechtsrahmen und der Mechanismus der finanziellen Unterstützung sollen eine funktionale und wirksame Zusammenlegung der lokalen Gebietskörperschaften fördern und gleichzeitig ausreichende Mittel im Staatshaushalt sicherstellen, um die tatsächliche Zusammenlegung von mindestens 20 % der LGV, d. h. mindestens 40 % der LGV im Zeitraum bis 2026, finanziell zu fördern. Dabei behalten die funktionell zusammengeschlossenen LGV die ihnen vor dem Zusammenschluss zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren, die Anreize decken auch einmalige Mischfinanzierungskosten und stellen zusätzliche Ressourcen auf der Grundlage der in den nächsten fünf Jahren erzielten Einsparungen bereit. Darüber hinaus umfassen Anreize für echte LGU-Fusionen einmalige Kapitalübertragungen über einen Zeitraum von fünf Jahren, die von LGU für Infrastrukturprojekte genutzt werden. In dem Beschluss der kroatischen Regierung werden die Kriterien und die Höhe der Anreize festgelegt, wobei stärkere steuerliche Anreize für tatsächliche Fusionen vorgesehen sind, während die Anreize für funktionale Fusionen von der Anzahl und Art der für die Verschmelzung vorgesehenen Funktionen abhängen. Nach Annahme des Beschlusses der Regierung der Republik Kroatien wird eine öffentliche Einladung an die LGV zur Interessenbekundung für die freiwillige funktionelle oder tatsächliche Verschmelzung im Amtsblatt veröffentlicht.

175

C2.2. R4-I1

M

Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und echte Verbindungen und Einrichtung eines kompletten Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten

Es gibt einen umfassenden Unterstützungsmechanismus für funktionale/tatsächliche Zusammenschlüsse von lokalen Gebietskörperschaften.

 

 

 

Q2

2025

Die Unterstützung für den weiteren Prozess der funktionalen Arbeitsplatzoptimierung im Zuständigkeitsbereich der lokalen Einheiten wird abgeschlossen und die folgenden Aufgaben und Unterstützungsmaßnahmen wurden durchgeführt:
— (Selbst-)Bewertung der Fähigkeit der Einheiten, die Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auszuführen und die Notwendigkeit und das Interesse an der gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben, d. h. der tatsächlichen Fusion, in allen lokalen Gebietskörperschaften nachzuweisen;

— Ermittlung der für die gemeinsame Leistung der einzelnen Einheiten geeigneten Maßnahmen;

— Einführung eines IT-Unterstützungssystems für die funktionale Verknüpfung der Aufgaben der lokalen Verwaltungseinheit;

— Ausbildung von 50 Beamten der staatlichen Verwaltung zur Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften in Bezug auf funktionale Verbindungen und tatsächliche Fusionen;

— Abschluss der Ausbildung von 100 Beamten der lokalen Gebietskörperschaften zur Durchführung gemeinsamer Aufgaben im Rahmen einer funktionalen Verbindung.

   I. KOMPONENTE 2.3: DIGITALER WANDEL DER GESELLSCHAFT UND DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG

Im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (Digital Economy and Society Index, DESI) belegt Kroatien im Jahr 2020 Platz 20, wobei der Online-Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen erheblich verbessert werden kann. Die geringe digitale Anbindung Kroatiens behindert auch die weitere Entwicklung der digitalen Wirtschaft des Landes und trägt zur digitalen Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten bei.

Ziel dieser Komponente ist die Unterstützung des digitalen Wandels der kroatischen Wirtschaft und Gesellschaft. Sie umfasst Reformen und Investitionen zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, zur Verbesserung der Bereitstellung öffentlicher Online-Dienste und zur Bereitstellung von Gigabit-Konnektivitätsnetzen in Gebieten, die von Marktversagen betroffen sind, einschließlich ländlicher Gebiete.

Diese Komponente trägt dazu bei, den länderspezifischen Empfehlungen zur Notwendigkeit einer „Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Diensten“ (länderspezifische Empfehlung 2, 2020) nachzukommen und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetze“ (länderspezifische Empfehlung 3, 2020) zu konzentrieren.

Die Komponente umfasst vier Reformen und zwanzig Investitionen.

I.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C2.3.R1: Digitale Strategie für Kroatien und Stärkung der interinstitutionellen Zusammenarbeit und Koordinierung für einen erfolgreichen digitalen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft

Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel der kroatischen Gesellschaft und Wirtschaft im nächsten Jahrzehnt zu steuern. Sie bildet einen strategischen Rahmen, die „Digitalstrategie Kroatiens 2030“, in dem der Rahmen für Investitionen in den digitalen Wandel festgelegt und strategische Ziele in folgenden Bereichen festgelegt werden: i) digitaler Wandel der Wirtschaft, ii) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Justiz, iii) digitale Konnektivität/Entwicklung von breitbandigen elektronischen Kommunikationsnetzen und iv) Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.

Mit der Reform wird auch ein Mechanismus zur Koordinierung der Vorbereitung und Durchführung von Projekten zur Unterstützung des digitalen Wandels von Gesellschaft und Wirtschaft auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingerichtet, der Leitlinien für klare Prioritäten und Bewertungskriterien für Investitionen enthält.

Reform C2.3.R2: Verbesserung der Interoperabilität der Informationssysteme

Ziel dieser Reform ist es, die Bereitstellung digitaler öffentlicher Dienste zu unterstützen und die Interaktion zwischen Bürgern/Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern. Die Reform zielt auch darauf ab, eine fortgeschrittene Datenanalyse in der nationalen Verwaltung einzuführen, um die datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Verwaltungsebenen zu unterstützen.

Während die Behörden in Kroatien derzeit Hunderte verschiedener Register und Datenbanken verwenden, wird erwartet, dass mit der Reform die Voraussetzungen für die Einrichtung eines zentralen Registers (zentrales interoperables System), das Kernregister (Investment C2.3.R2.I1) miteinander verbindet, sowie für die Einrichtung einer zentralen Datenbank geschaffen werden, die den zuständigen Behörden die Nutzung fortgeschrittener Datenanalysen ermöglicht (Investment C2.3.R2.I2).

Es wird erwartet, dass die Reform systemische Veränderungen auf dem Weg zur Entwicklung interoperabler Systeme auf nationaler Ebene und hin zu datengesteuerten Entscheidungen mit sich bringt. Ferner wird erwartet, dass dadurch die Online-Bereitstellung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger verbessert wird.

In der Maßnahme werden eine Organisations- und Verwaltungsstruktur für die Verwaltung des zentralen Interoperabilitätssystems sowie der Katalog der an das zentrale Interoperabilitätssystem anzuschließenden elektronischen Dienste festgelegt. Ferner soll das Ökosystem für die Erhebung, Verarbeitung, Analyse, Darstellung und Weitergabe von Daten entwickelt werden, damit die Datenanalyse in der nationalen Verwaltung als neue Arbeitsweise auf allen Entscheidungsebenen eingeführt werden kann.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R2-I1: Einrichtung eines zentralen Interoperabilitätssystems

Ziel dieser Investition ist es, ein zentrales Register für Behörden zu schaffen, um der derzeitigen Fragmentierung (bei der die Behörden Hunderte von Registern verwenden) entgegenzuwirken, indem ein zentrales interoperables System zur Vernetzung der Basisregister im Einklang mit dem Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF) eingerichtet wird.

Die Investition umfasst die Einrichtung eines zentralen nationalen Portals, das mindestens acht bestehende öffentliche Kernregister (wie Geburtenregister, Wohnsitzregister, Kriegsveteranen) in ein interoperables zentrales Register integriert und miteinander verknüpft. Das zentrale Register stellt sicher, dass die Informationen aus den verschiedenen Registern in einem interoperablen Register konsolidiert werden und öffentlichen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen.

Das Zentralregister ermöglicht auch die Online-Bereitstellung der 21 Verwaltungsverfahren, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 (Verordnung über das zentrale digitale Zugangstor) aufgeführt sind.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R2-I2: Einrichtung eines zentralen Datenspeicher- und Business-Analysesystems

Ziel dieser Investition ist der Aufbau eines zentralen Datenlagers (DWH) für staatliche Behörden, das das Datenverwaltungssystem verbessern soll, indem die Erhebung von Daten in standardisierten Formaten sowie die Verarbeitung, Analyse und der Austausch von Daten zwischen Behörden (wie staatlichen und lokalen Gebietskörperschaften) erleichtert werden. Die Plattform ermöglicht eine Echtzeit-Datenanalyse und erstellt fortgeschrittene Datenanalysewerkzeuge (wie vordefinierte Geschäftsindikatoren, Dashboards und Berichte täglich), die die datengesteuerte Entscheidungsfindung auf allen Ebenen der nationalen Verwaltung erheblich verbessern dürften.

Ein Teil des Datenlagers muss auch Bürgern und Unternehmen zugänglich sein, damit der Privatsektor auf den ihnen zur Verfügung gestellten Daten und Analyseinstrumenten Mehrwertdienste aufbauen und entwickeln kann.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.



Investition C2.3.R3-I1: Modernisierung des gemeinsamen Dienstleistungszentrums

Ziel dieser Investition ist es, die Kapazität der staatlichen Cloud (Shared Services Centre, CDU) zu erweitern, um eine erhebliche Erhöhung der Nutzerzahl zu ermöglichen und sie durch die Entwicklung neuer Funktionen zu modernisieren, die Folgendes umfassen:

-Eine Plattform für die Entwicklung, Implementierung und Erprobung von Anwendungen für Nutzer,

-Eine Plattform für IKT-Unterstützung,

-Ein zentrales Überwachungssystem für die Informationssicherheit zur Bewältigung potenzieller Sicherheitsereignisse auf der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur,

-Eine Biometrische Authentifizierungsplattform, die einen biometrischen Identifizierungsdienst einrichtet, der in das bestehende zentrale System für Nutzerrechte und Identitätsmanagement integriert ist,

-Eine Plattform zur einfachen Erstellung und Verwaltung der digitalen Inhalte der Websites der Nutzer mit Funktionen für eine intuitive Indexierung, Suche und Abfrage von Inhalten, Format, Überprüfung, Veröffentlichung und Diskussionsforen,

-Eine Plattform für die Entwicklung von Blockchain-Technologien für die staatliche Cloud im Einklang mit der europäischen Blockchain-Dienstinfrastruktur.

Die Plattform des gemeinsamen Dienstleistungszentrums (shared Services Centre, CDU) wird in die gemeinsamen europäischen Datenräume integriert, um ein sicheres Hosting, einen sicheren Zugang zu und Änderungen von Daten und Diensten auf EU-Ebene zu ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I2: Stärkung der Kapazitäten der Polizei zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Ziel der Investition ist es, die Kapazitäten des Innenministeriums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu stärken.

Die Investitionen umfassen den Erwerb von Spezialausrüstung für die Polizei für die Analyse digitaler Beweismittel, spezielle Schulungen für Polizeibeamte zur Aufdeckung und Bekämpfung von Cyberangriffen und die Durchführung einer öffentlichen Präventionskampagne, die sich an Unternehmen und Bürger richtet, um das Bewusstsein für Cyberkriminalität zu schärfen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I3: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für alle elektronischen Behörden-Helpdesks

Ziel der Investition ist die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle (JKC), die das Helpdesk-System der Online-Dienste aller öffentlichen Verwaltungen harmonisiert und zentralisiert. Von der zentralen Anlaufstelle wird erwartet, dass sie Bürgern und Unternehmen einen neuen, verbesserten Dienst für die Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen bietet und die Nutzer in die Lage versetzt, die angeforderten Informationen leicht zu finden. Die zentrale Anlaufstelle verfügt auch über Funktionen, die es den Nutzern ermöglichen, Rückmeldungen zu senden, die Qualität der Interaktion mit Beamten und die Ex-post-Bewertung zu bewerten, was die Interaktion zwischen der öffentlichen Verwaltung Kroatiens und seinen Nutzern verändern dürfte.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I4: Konsolidierung der Gesundheitsinformationssysteme des CEZIH

Ziel der Investition ist die Modernisierung des zentralen Informationssystems der Republik Kroatien (CEZIH), das von allen Akteuren des Gesundheitssystems (Krankenhäuser, medizinisches Personal, medizinische Schulen, öffentliche Gesundheitseinrichtungen, Apotheken, Laboratorien) genutzt wird.

Mit der Investition wird insbesondere das System in die staatliche Cloud (Shared Services Centre) migriert und Lösungen für die Wiederherstellung nach einem Notfall entwickelt, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten und eine kontinuierliche, zuverlässige und sichere Betriebsweise des zentralen Gesundheitsinformationssystems zu gewährleisten.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I5: Projekt zur Einführung digitaler Personalausweise

Ziel der Investition ist es, die Verwendung elektronischer Signaturen in der Interaktion der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung zu fördern. Die Maßnahme soll es den Nutzern von E-IDs ermöglichen, Dokumente auf mobilen Plattformen zu unterzeichnen.

Sie richtet ein digitales Identitätsmanagementsystem (IDP) und ein mobiles Signatursystem ein, um digitale Zertifikate für eine qualifizierte elektronische Fernsignatur auszustellen. Die Ausstellung eines solchen Zertifikats ist eine Voraussetzung für die elektronische Signatur von Dokumenten auf mobilen Plattformen oder in mobilen Signaturanwendungen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I6: Investitionen in staatliche Informationsinfrastrukturnetze

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung und Erweiterung der Kapazität des nationalen Informationsnetzes (DII-Netz), das von den Behörden Kroatiens für die Bereitstellung von Online-Diensten für Bürger und Unternehmen genutzt wird.

Die Investition umfasst die Gestaltung einer neuen sicheren Netzarchitektur, die den Bedürfnissen der Behörden gerecht wird und alle Nutzer an ein einziges Netz bindet. Insbesondere soll das neue Netz allen Behörden den Breitbandzugang zu einem Netz mit sehr hoher Kapazität (10 Gbit/s) gewährleisten. Um die kontinuierliche Vernetzung aller an dem System beteiligten Institute zu gewährleisten, werden mit den Investitionen die Netzwerküberwachungszentren modernisiert und ein System eingerichtet, das täglich 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Verfügung steht, um den Nutzern technische Probleme zu bieten und Unterstützung zu leisten.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I7: Verbesserung des Raumplanungs-, Bau- und Staatsvermögenssystems durch Digitalisierung

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des Informationssystems für Raumordnung und Staatseigentum (ISPU), um ein integriertes Informationssystem für Raumplanung aufzubauen und die Digitalisierung der Verfahren im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung einzelner Projekte zu ermöglichen, von der Lokalisierung des Projekts bis hin zum Erhalt der erforderlichen Genehmigungen.

Die Maßnahme soll auch den Erwerb von Satellitenbildern des hochauflösenden Gebiets Kroatiens und die Entwicklung digitaler Raumordnungspläne ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.



Investition C2.3.R3-I8: Einrichtung einer digitalen mobilen Plattform

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer Plattform für mobile digitale öffentliche Dienste, die es den Bürgern ermöglicht, öffentliche Online-Dienste auf ihren Smartphones einfach zu nutzen. Die bestehenden elektronischen Bürgerdienste wurden für PCs entwickelt und sind derzeit nicht an mobile Geräte angepasst, weshalb eine Plattform benötigt wird, die an mobile Anwendungen angepasst ist.

Bei dieser Investition, bei der modernste Technologien und Normen zum Einsatz kommen, wird eine Plattform aufgebaut, die eine standardisierte Art und Weise bietet, öffentliche Dienstleistungen auf mobilen Plattformen anzubieten (z. B. Beantragung eines Geburtsnachweises, Antrag auf Nachweis des Wohnsitzes, Registrierung einer Adressänderung; Zulassung eines Kraftfahrzeugs). Sie verbindet alle zugehörigen Register und Datenbanken mit dem zentralen Datenaustauschbus (GSB). Die Investition soll es auch ermöglichen, das nationale Identifizierungs-Authentifizierungssystem (National Identification Authentication System – NIAS) an die neuesten Authentifizierungstrends für mobile Plattformen anzupassen und moderne Methoden der biometrischen Anwendung einzuführen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I9: Über die Einrichtung einer neuen Plattform für das elektronische öffentliche Beschaffungswesen der Republik Kroatien

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung einer neuen IT-Plattform für das e-Vergabe-System, um die Digitalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens zu unterstützen und die neuen Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission (elektronische Formulare) umzusetzen.

Mit der Investition soll die IT-Plattform des kroatischen elektronischen öffentlichen Beschaffungswesens (EOJN) modernisiert werden, die derzeit auf einer veralteten Technologie beruht und die effiziente Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren nicht angemessen unterstützt. Die Maßnahme muss es insbesondere ermöglichen, alle Vergabeverfahren (vom Beschaffungsplan über die Durchführung des Verfahrens bis zu Daten über Zahlungen auf der Grundlage geschlossener Verträge) miteinander zu verknüpfen, und es müssen Online-Beschwerden (elektronische Einsprüche) und die Möglichkeit der Online-Zahlung von Gebühren eingeführt werden. Mit der Investition wird auch ein Rahmen für die Verfolgung der Einhaltung bestimmter verbindlicher Mindestkriterien und -ziele (wie strategische, ökologische oder innovative öffentliche Aufträge) geschaffen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I10: Digitalisierung und Computerisierung des CES (eHZZ)

Ziel dieser Investition ist die Digitalisierung der kroatischen Arbeitsverwaltung (CES – HZZ), die derzeit die meisten Unterlagen in Papierform ohne automatisiertes System für die digitale Speicherung von Unterlagen bereitstellt. Es wird erwartet, dass mit der Investition ein digitales Identitätsmanagementsystem, ein Personalverwaltungssystem und die Digitalisierung der Archive des CES geschaffen werden.

Durch die Investition werden die Geschäftsprozesse des CES vollständig automatisiert und digitalisiert, mit neuen IT-Lösungen, um die Arbeit des CES zu beschleunigen und zu automatisieren, das Sicherheitsniveau aller Geschäftsdaten zu erhöhen und die Verbreitung und zentrale Verarbeitung elektronischer Dokumente sowie digitaler und biometrischer Signaturen zu ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.



Investition C2.3.R3-I11: IKT-Unterstützung Modernisierung der HZMO (eHZMO)

Ziel dieser Investition ist es, das veraltete IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) zu modernisieren und ihre zentralen Geschäftsabläufe zu digitalisieren. Die Maßnahme soll die Effizienz der HZMO steigern und die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen unterstützen.

Im Rahmen der Investition wird ein neues IT-System zur Unterstützung von Kernprozessen aufgebaut, das Module für die Verwaltung von Folgendem umfasst:

-die Berechnungen für Renten und Kindergeld,

-Beiträge und Zahlungsbelege,

-Angaben zum Begünstigten,

-Rechtsbehelfe, Nachprüfungsverfahren und Streitigkeiten,

-digitale Dokumentation und Archive,

-Analyse- und Buchführungsdaten,

-Finanzoperationen,

-Beschaffungs-, Vertrags- und Bestellverfahren,

-Schulden und Haftung (Käufer/Lieferanten),

-Vermögensverwaltung

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I12 Digitalisierung der HZMO-Archive (eArhiva)

Ziel dieser Investition ist die Digitalisierung der Archive der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO). Es wird erwartet, dass die Maßnahme die Gesamtleistung der Arbeit der HZMO und die Kosteneffizienz der Archivverwaltung, die derzeit weitgehend auf manueller Recherche beruht, erheblich verbessern wird. Mit der Investition wird ein digitales Archivverwaltungssystem und ein einziger Ort für die dauerhafte Aufbewahrung der Archive geschaffen. Mit der Investition soll bestehendes Material digitalisiert, aber auch ein zentrales System eingerichtet werden, das die Digitalisierung aller neu geschaffenen Gegenstände ermöglicht, die im digitalen Archivsystem aufgezeichnet und gespeichert werden können.

Die HZMO verfügt derzeit über rund 4,5 Millionen Dateien. Mit der Investition sollen 1 000 000 aktive Dateien (rund 50 000 000 Seiten) digitalisiert werden.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I13: Digitaler Wandel der Steuerverwaltung

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung des Informationssystems der Steuerverwaltung im Hinblick auf die Entwicklung einer benutzerfreundlichen IT-Plattform mit Zugang sowohl für Steuerpflichtige als auch für Bedienstete der Steuerverwaltung, um so die Effizienz der Steuerverwaltung zu steigern.

Mit der Investition soll die IKT-Infrastruktur der Steuerverwaltung modernisiert und eine Plattform entwickelt werden, die die Automatisierung der Geschäftsabläufe der Steuerverwaltung ermöglicht. Die Plattform bietet auch Datenanalysen an und unterstützt den künftigen Bedarf der Steuerverwaltung, erhöht die Sicherheit der IKT-Infrastruktur und gewährleistet die Kontinuität des Betriebs in Krisensituationen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.



Investition C2.3.R3-I14: Einführung des bargeldlosen Zahlungssystems in der Wirtschaft durch elektronische Rechnungen mit integrierten elektronischen Archiven und einer aktiven Steuerbuchhaltung

Ziel dieser Investition ist die Einrichtung eines Online-Steuerbuchführungssystems mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler zu verringern.

Mit der Investition soll ein neues IT-System für die Registrierung elektronischer Rechnungen (elektronische Rechnungen) eingerichtet werden, die von Behörden für bargeldlose Zahlungen im Informationssystem der Steuerverwaltung ausgestellt werden. Mit der Investition wird auch ein fortgeschrittenes Online-Buchführungssystem für die Mehrwertsteuer eingerichtet.

Es wird erwartet, dass die Investition zur Vereinfachung der Steuererklärungen beiträgt, indem sie die Zahl der erforderlichen Formulare verringert und die Einhaltung der Steuervorschriften unterstützt.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I15: Entwicklung von Lösungen für Tourismusanwendungen mit dem Ziel, Unternehmer administrativ zu entlasten und das Tourismusmodell in Richtung Nachhaltigkeit umzuwandeln

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung neuer IT-Tools für das öffentliche Tourismusinformationssystem (E-Tourismus), um die Tourismusentwicklung wirksam zu steuern und die Nachhaltigkeit des Sektors zu fördern.

Die Investition soll die Digitalisierung des kroatischen Beobachtungssystems für die Entwicklung des nachhaltigen Tourismus (CROSTO) mit der Entwicklung eines digitalen Systems zur Überwachung der Reiseentwicklung fortsetzen, um die Nachhaltigkeit der Reiseziele im Einklang mit dem Europäischen Tourismusindikatorensystem (ETIS) zu überwachen.

Die Investition soll auch zur Verbesserung der unternehmerischen Erkenntnisse im Tourismus beitragen, indem Daten aus verschiedenen Quellen wie dem zentralen Tourismusregister dem elektronischen Gästeportal oder dem CROSTO-System verwendet werden.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R3-I16: Digitalisierung von Sport- und Erholungsprozessen auf lokaler und regionaler Ebene

Ziel dieser Investition ist es, das „Informationssystem im Sport“ (ISS), das vom Ministerium für Tourismus und Sport genutzte IT-System, zu modernisieren, um allen relevanten Akteuren, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene, den Zugang zum System zu erleichtern. Sie soll auch die Entwicklung elektronischer Verfahren und elektronischer Dienste für Bürger und Akteure im Sportsektor unterstützen.

den Investitionsplan;

-Einrichtung eines Anwendungsmoduls, mit dem Sportvereine direkten Zugang zu den Basisregistern und Aufzeichnungen des Informationssystems im Sport erhalten, mit der Möglichkeit, relevante Daten wie Sportbücher und Aufzeichnungen über ärztliche Untersuchungen der Sportler einzugeben;

-Digitale Instrumente und digitale Verfahren zur Überwachung der öffentlichen Finanzierung von Sportprogrammen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene einzurichten, um den Prozess auch auf lokaler und regionaler Ebene zu harmonisieren, zu vereinfachen und transparenter zu gestalten;

-Einrichtung eines Anwendungsmoduls für die Erhebung von Daten über sportliche und gesundheitsorientierte körperliche Betätigung, einschließlich der Einrichtung eines Basisregisters im Bereich gesundheitsorientierter körperlicher Betätigung (z. B. Erfassung von Informationen über bestehende Programme und Fachpersonal).

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C2.3.R4: Stärkung der Konnektivität als Eckpfeiler des digitalen Wandels von Gesellschaft und Wirtschaft

Ziel dieser Reform ist es, im Einklang mit den Zielen der europäischen Gigabit-Gesellschaft den Weg für die Verfügbarkeit elektronischer Kommunikationsnetze zu ebnen, die Gigabit-Verbindungen für Haushalte und sozioökonomische Schwerpunkte bieten.

Mit dieser Reform soll die fristgerechte und umfassende Umsetzung des regulatorischen und strategischen Rahmens im Bereich der elektronischen Kommunikation durch die Verabschiedung des Gesetzes über die elektronische Kommunikation im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und die Umsetzung der Ziele des nationalen Breitbandplans in Kroatien für den Zeitraum 2021-2027 sichergestellt werden.

Mit der Reform sollen Verwaltungslasten und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Gigabit-Konnektivitätsnetzen, einschließlich 5G-Netzen, ermittelt und beseitigt werden, um Investitionen in den Ausbau von 5G-Netzen zu fördern.

Diese Reform ergänzt die Investitionen in die digitale Vernetzung durch Breitbandanschlüsse in Festnetz- und fortgeschrittene drahtlose und mobile Netze, unter anderem durch den Einsatz von 5G-Technologien.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R4-I1: Durchführung von Projekten im Rahmen des Nationalen Rahmenprogramms für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Bereichen, in denen ein unzureichendes wirtschaftliches Interesse an Investitionen besteht

Ziel dieser Investition ist es, die digitale Kluft in Kroatien zu verringern, indem die landesweite Breitbandversorgung mit Gigabit-Anbindung in Gebieten, in denen kein kommerzielles Interesse besteht, im Einklang mit dem Nationalen Rahmenprogramm für den Ausbau der Breitband-Zugangsinfrastruktur ausgebaut wird. Es wird erwartet, dass weitere Investitionen in die Konnektivität aus anderen nationalen oder EU-Fonds finanziert werden, um die Gigabit-Ziele der EU zu erreichen.

Mit der Investition soll sichergestellt werden, dass Haushalte und die wichtigsten sozioökonomischen Schwerpunkte in Gebieten mit unzureichendem kommerziellem Interesse (weiße NGA-Flecken) Zugang zu Gigabit-Konnektivitätsnetzen haben. Die Investition soll rund 20 Projekte lokaler Gebietskörperschaften mit rund 700 000 Einwohnern und rund 124 000 Haushalten umfassen. Die genaue Anzahl der Projekte und die genaue Abdeckung sollen nach Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und der Projektauswahl ermittelt werden.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.3.R4-I2: Aufbau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen

Ziel dieser Investition ist es, die Verfügbarkeit von Gigabit-Netzen (die 5G-Netze bereitstellen) in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten zu verbessern, in denen kein kommerzielles Interesse am Bau dieser Netze besteht.

Dazu gehört der Aufbau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen wie der Bau eigenständiger Antennenmasten, die Bereitstellung von Glasfaser- oder Mikrowellenübertragungskapazitäten zur Anbindung mobiler elektronischer Kommunikationsnetze an Basisstationen. Sie ermöglicht die Entwicklung von 5G-Netzen in den abgedeckten Bereichen und steht allen gleichermaßen zur Verfügung.

Die Investition zielt auf ländliche Gebiete in Bezirken mit den niedrigsten sozioökonomischen Indikatoren ab (niedrige demografische, soziale und wirtschaftliche Bedingungen im Vergleich zum nationalen Durchschnitt).

Die Verwaltung der durch die Investition zu errichtenden Infrastruktur erfolgt ausschließlich ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel, sicherzustellen, dass die Einnahmen aus der Vermietung der Infrastruktur alle Betriebs- und Instandhaltungskosten der Infrastruktur decken. Übersteigen die Mieteinnahmen die Kosten, so wird der Überschuss für den Ausbau oder den Bau neuer Infrastrukturkapazitäten verwendet.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

I.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

176

C2.3. R1

M

Strategie für digitale Kroatien

Inkrafttreten der Strategie „Digitales Kroatien“

 

 

 

Q4

2022

In der „Digitalstrategie für Kroatien 2030“ werden die strategischen Ziele und Prioritäten, die die Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen in folgenden Bereichen bilden, eindeutig festgelegt: Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Justizwesens; Entwicklung von breitbandigen elektronischen Kommunikationsnetzen; Entwicklung digitaler Kompetenzen und digitaler Arbeitsplätze.

177

C2.3. R2
C2.3. R2.I2

M

Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem


Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass die Plattformen einsatzbereit sind und auf ihre Nutzung getestet werden

 

 

 

Q4

2022

Das zentrale nationale Interoperabilitätsportal stellt einen Katalog aller verfügbaren Dienste bereit, und das Datenlager (Data Warehouse – DWH) ist einsatzbereit.

178

C2.3. R2-I1

M

Aufbau des zentralen Interoperabilitätssystems

Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass das System einsatzbereit ist und auf seine Nutzung getestet wird

 

 

 

Q4

2023

Das zentrale interoperable System ist einsatzbereit, einschließlich der Online-Bereitstellung der 21 Verwaltungsverfahren, die in Anhang II der Verordnung über das zentrale digitale Zugangstor aufgeführt sind.

179

C2.3. R3-I1

T

Modernisierung der staatlichen Cloud

Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD)

Anzahl

0

6

Q4

2022


6 neue Funktionen müssen für die Verwendung in der staatlichen Cloud (CDU) betriebsbereit und für die Nutzer zugänglich sein:
- Eine Plattform für die Entwicklung, Implementierung und Erprobung von Anwendungen für Nutzer,

- Eine Plattform für IKT-Unterstützung,

- Ein zentrales Überwachungssystem für die Informationssicherheit zur Bewältigung potenzieller Sicherheitsereignisse,

- Eine Biometrische Authentifizierungsplattform,

- Eine Plattform zur Verwaltung der digitalen Inhalte der Websites,

- Eine Plattform für die Entwicklung von Blockchain-Technologien für die staatliche Cloud.

180

C2.3. R3-I1

T

Erhöhung der Zahl der Nutzer im gemeinsamen Dienstleistungszentrum

 

Anzahl

0

450

Q2

2026

-450 neue Nutzer werden in das gemeinsame Dienstleistungszentrum integriert.

181

C2.3. R3-I2

M

Pilotprojekt zur Cybersicherheit

Bericht des Innenministeriums

 

 

 

Q4

2023

Es wird ein Pilotprojekt für Systemstresstests durchgeführt, bei dem „cyberabhängige“ und „cyberfähige“ Straftaten simuliert werden.

Das System ist mit speziellen Software- und Hardware-Komponenten für Ermittlungen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität, der Open-Source-Suche im Internet und digitaler Forensik sowie mit Ermittlungsanalysegeräten für die Analyse digitaler Beweismittel ausgestattet. Die Durchführung des Projekts muss die notwendige Voraussetzung für die Modernisierung kriminaltechnischer Instrumente und Systeme sowie der geheimen Überwachungssysteme für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste erfüllen, die erforderlich sind, um das Niveau der Cybersicherheit in Kroatien und der EU zu erhöhen. Sobald die Ausrüstung erworben und voll einsatzbereit ist, wird ein Pilotprojekt zur Simulation der Cyberkriminalität in Form von Tabletop-Übungen durchgeführt, um den Beitrag der Ausrüstung zur Erreichung der Maßnahmen und Ziele des Projekts zur Cyber-Durchsetzung zu bewerten.

182

C2.3. R3-I2

M

Öffentliche Präventionskampagne zur Cybersicherheit

Bericht des Innenministeriums

 

 

 

Q1

2024


Es wird eine öffentliche Präventionskampagne zu Erscheinungsformen von Cyberkriminalität und zu Präventionsmaßnahmen durchgeführt, die anhand folgender Indikatoren überwacht wird:
Anzahl der von verschiedenen Zielgruppen durchgeführten präventiven Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen über Maßnahmen zum Selbstschutz in Bezug auf die Risiken der Cyberkriminalität

Anzahl der Teilnehmer an den Aktivitäten

— Anzahl der verteilten Präventivmaterialien

— Anzahl der Medienbeiträge (einschließlich aller Medien)

Anzahl der Antworten der Zielgruppen in den sozialen Medien

Anzahl und verarbeitete Ergebnisse von Online-Erhebungen, die über soziale Netzwerke durchgeführt werden

Anzahl der nach quantitativen Methoden durchgeführten Bewertungen der Zielgruppen

183

C2.3. R3-I3

M

Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle

Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD), dass die zentrale Anlaufstelle eingerichtet und einsatzbereit ist

 

 

 

Q4

2023

Die zentrale Anlaufstelle (JKC), die Bürgern und Unternehmen an einem einzigen zentralen Standort Informationen und Kundenunterstützung bietet, wird eingerichtet und einsatzbereit sein.

184

C2.3. R3-I4

M

IT-System CEZIH


Bericht des Gesundheitsministeriums

 

 

 

Q2

2023

Das zentrale Gesundheitsinformationssystem Kroatiens wird für die Verwendung in der staatlichen Cloud (CDU) betriebsbereit sein.

185

C2.3. R3-I5

T

Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises

Bericht der Agentur für digitale Sicherheit (AKD)

Anzahl

0

300 000

Q4

2023

300 000 Zertifikate müssen für eine qualifizierte elektronische Fernsignatur ausgestellt worden sein.

186

C2.3. R3-I6

M

Einrichtung des Netzes der staatlichen Informationsinfrastruktur (DII)

Bericht des Zentralbüros für die Entwicklung der digitalen Gesellschaft (SDURDD)

 

 

 

Q4

2024

Das modernisierte staatliche Informationsinfrastrukturnetz (DII) mit verbesserten Funktionen in Bezug auf Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit muss einsatzbereit sein.

187

C2.3. R3-I6

T

Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

Bericht von SDURDD

Anzahl

36

136

Q4

2025

Mindestens 100 neue Nutzer müssen an jedem Standort, an dem sie Netzressourcen nutzen, an das staatliche Informationsinfrastrukturnetz angeschlossen werden, indem sie Glasfaserinfrastruktur für jeden Standort sowie Endgeräte bereitstellen.

188

C2.3. R3-I7

T

Digitale Raumordnungspläne

Bericht des Ministeriums für Raumordnung, Bau und Staatseigentum (Ministry of Physical Planning, Construction and State Property (MPGI))

Anzahl

0

570

Q4

2024

Erstellung von 570 Raumordnungsplänen der nächsten Generation (Raumordnungspläne in digitaler Form)

189

C2.3. R3-I7

M

Aktualisierung des Geoplan-Informationssystems


Bericht des Ministeriums für Raumordnung, Bau und Staatseigentum (Ministry of Physical Planning, Construction and State Property (MPGI))

 

 

 

Q4

2025

Es werden elektronische Module für die Digitalisierung der Raumordnungs-, Bau- und Staatsvermögenswerte als Teil des Geoplanungsinformationssystems eingerichtet.

190

C2.3. R3-I8

T

In die neue Mobilplattform integrierte digitale elektronische Behördendienste

Bericht von SDURDD, dass die 20 eServices integriert und einsatzbereit sind

Anzahl

0

20

Q4

2024

Mindestens 20 elektronische Dienste müssen in die Mobilplattform integriert und einsatzbereit sein, einschließlich: Beantragung des Nachweises der Geburtsurkunde; Beantragung eines Wohnsitznachweises; Beantragung von Finanzhilfen für Studien im Tertiärbereich; Einreichung eines ersten Antrags auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschuleinrichtung; Beantragung der Anerkennung von akademischen Diplomen, Prüfungszeugnissen oder sonstigen Nachweisen über Studien oder Kurse; Mitteilung einer Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation des Empfängers von Sozialversicherungsleistungen, die für solche Leistungen relevant ist; Antrag auf Ausstellung einer Europäischen Krankenversicherungskarte; Abgabe von Einkommensteuererklärungen; Registrierung einer Änderung der Anschrift; Zulassung eines aus einem Mitgliedstaat stammenden oder bereits in einem EU-Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugs in Standardverfahren; Beschaffung von Etiketten für die Nutzung der staatlichen Straßeninfrastruktur: von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung ausgestellte zeitabhängige Gebühren (Vignette), entfernungsabhängige Gebühren (Maut), Beantragung von Emissionsplaketten, die von einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung ausgestellt werden; Beantragung von Rentenleistungen und Rentenleistungen aus Pflichtversicherungssystemen; Ein Ersuchen um Informationen über Renten aus Pflichtversicherungssystemen; Bekanntmachung der Geschäftstätigkeit, der Gewerbeerlaubnis, des Wechsels der Geschäftstätigkeit und der Einstellung der Geschäftstätigkeit ohne Konkurs- oder Liquidationsverfahren, mit Ausnahme der erstmaligen Eintragung der Geschäftstätigkeit im Unternehmensregister und unter Ausschluss verfassungsrechtlicher Verfahren oder etwaiger späterer Anträge von Gesellschaften oder Unternehmen; Registrierung eines Arbeitgebers (einer natürlichen Person) bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen; Registrierung von Beschäftigten bei obligatorischen Versorgungs- und Versicherungssystemen; Abgabe von Einkommensteuererklärungen; Abgabe von Einkommensteuererklärungen; Unterrichtung des Sozialversicherungssystems über die Beendigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers mit Ausnahme von Verfahren zur kollektiven Kündigung eines Arbeitnehmervertrags; Zahlung von Sozialbeiträgen für Beschäftigte; Reisen mit dem Recht auf Nachweis.

191

C2.3. R3-I9

M

Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung

Erstes öffentliches Vergabeverfahren auf der neuen Plattform für elektronische Ausschreibungen

 

 

 

Q3

2023

Die neue Plattform für die Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und die mobile Anwendung sollen einsatzbereit sein, wobei das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf der neuen Plattform für die elektronische Auftragsvergabe eingeleitet wird.

192

C2.3. R3-I10

M

Digitale Identitäts- und Personalverwaltungssysteme des CES

Bericht von CES/HZZ

 

 

 

Q4

2023

Das digitale Identitätsmanagementsystem des CES und das digitale Personalverwaltungssystem müssen vorhanden und einsatzbereit sein.

193

C2.3. R3-I10

M

Abschluss der Digitalisierung des WSR

Bericht von CES/HZZ

 

 

 

Q2

2026

Die Digitalisierung des CES muss abgeschlossen sein: es werden ein Sicherheitsvorfall- und Ereignismanagementsystem und ein Kernprozessunterstützungssystem eingerichtet, das e_Advisor-System wird eingerichtet, das Projekt zur Digitalisierung von Archiven wird abgeschlossen und es wird ein System für die Rechnungslegung und die Fertigstellung eines digitalen Dokumentenmanagementprojekts eingerichtet.

194

C2.3. R3-I11

M

Modernisiertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

Bericht der HZMO

 

 

 

Q2

2026

Das neue IT-System und die Kerngeschäftsprozesse der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO) sollen einsatzbereit sein.

195

C2.3. R3-I12

M

Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

Übergabeprotokoll der HZMO über das Betriebssystem für die Verwaltung digitaler Archive

 

 

 

Q4

2022


Das System für die Verwaltung digitaler Archive (digitales Archivverwaltungssystem) muss betriebsbereit sein.

196

C2.3. R3-I12

T

Seitenzahl im neuen digitalen Archiv

Übergabeprotokoll der HZMO zu den gescannten und digital indexierten Seiten

Anzahl

0

50 000 000

Q2

2026

50 000 000 Seiten aus nationalen Archiven müssen gescannt und im neuen digitalen Archiv indexiert worden sein.

197

C2.3. R3-I13

M

Neues Informationssystem für die Steuerverwaltung

Umsetzungsbericht des Finanzministeriums – Steuerverwaltung, in dem festgestellt wird, dass das neue Informationssystem der Steuerverwaltung einsatzbereit ist

 

 

 

Q2

2026

Ein neues Steuerinformationssystem mit neuen Funktionen (einschließlich einer neuen Datenanalyse-Plattform, einer neuen Benutzererfahrung für Steuerzahler und Steuerbeamte mit einer modernisierten IKT-Infrastruktur, Digitalisierung aller Prozesse im Zusammenhang mit diesen Funktionen, um den Prozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, sichere Betriebskontinuität in Krisensituationen, ein höheres Sicherheitsniveau der IKT-Infrastruktur, konsolidierte und optimierte Informationsinfrastrukturen),

198

C2.3. R3-I13

T

Prozentsatz der Verfahren zur Feststellung und Erhebung von Steuern, die digital durch das neue System umgesetzt werden

Bericht des Finanzministeriums – Steuerverwaltung

% (Prozent)

0

80

Q2

2026

80 % der bestehenden Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren werden digital durch das neue modernisierte Steuerinformationssystem umgesetzt.

199

C2.3. R3-I14

M

System für elektronische Rechnungen und Online-MwSt-Verbuchung


Bericht des Finanzministeriums – Steuerverwaltung

 

 

 

Q4

2024


Das neue System für die Registrierung elektronischer Rechnungen in der Steuerverwaltung für alle Nutzer (B2B-Modell und Steuerpflichtige für die Vergabe öffentlicher Aufträge) und die fortgeschrittene Online-MwSt-Buchführung müssen einsatzbereit und einsatzbereit sein.

200

C2.3. R3-I15

T

Neue Tools im Tourismus-IT-System

Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (Münzprägeanstalten)

Anzahl

0

4

Q4

2025

Neue Instrumente sollen einsatzbereit sein:
1- für integrierte administrative und nichtadministrative Verfahren zur Erleichterung der Geschäftstätigkeit und der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung

2- für die Verwaltung von Reisezielen und die Einrichtung von Wertschöpfungsketten, einschließlich einer Lösung für die Steuerung der Touristenströme

3- Geschäftsinformationen im Tourismus zur Unterstützung von Unternehmern bei der Entscheidungsfindung in Unternehmen und bei der Entscheidungsfindung im öffentlichen Sektor

4- Fortsetzung der Digitalisierung des CROSTO-Systems

201

C2.3. R3-I16

T

Neue Anwendungsmodule für das IT-System Sport

Bericht des Ministeriums für Tourismus und Sport (Münzprägeanstalten)

Anzahl

0

3

Q1

2026

Drei neue Anwendungsmodule werden in das aktualisierte Sportinformationssystem (ISS) integriert:
1 – ein Anwendungsmodul für den direkten Zugang von Sportvereinen zu den Basisregistern und Registern des Informationssystems im Sport;

2 – Antragsmodul zur Finanzierung des öffentlichen Sporterfordernisses der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften;

3 – Anwendungsmodul für die Erhebung von Daten über Sport und gesundheitsorientierte körperliche Betätigung

202

C2.3. R4

M

Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität

Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens

 

 

 

Q2

2022

Ein überarbeiteter Rechtsrahmen soll die Optimierung des Genehmigungsverfahrens unterstützen und die Darstellung der elektronischen Kommunikationsinfrastruktur in Raumordnungsplänen ermöglichen. Mit dem neuen Rahmen sollen der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse im Zusammenhang mit dem Bau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Netzen, angegangen werden.

203

C2.3. R4-I1

M

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte im Rahmen des nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur (ONP)

Bericht des Ministeriums für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

 

 

 

Q3

2023

Finanzhilfevereinbarungen für 20 Projekte im Rahmen des ONP werden im Anschluss an das Auswahlverfahren unterzeichnet.

204

C2.3. R4-I1

T

Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Flecken

Bericht des Ministeriums für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

Anzahl

386 000

486 000

Q2

2026

Mindestens 100 000 zusätzliche Haushalte in weißen NGA-Flecken mit Breitbandzugang von mindestens 100 Mbit/s (aufrüstbar auf 1 Giga) in Richtung des Nutzers (Download)

205

C2.3. R4-I2

M

Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen


Bericht des Ministeriums für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

 

 

 

Q1

2023

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung und Beginn der Projektdurchführung für den Bau einer passiven elektronischen Kommunikationsinfrastruktur

206

C2.3. R4-I2

T

Bevölkerung mit Zugang zu 5G

Bericht des Ministeriums für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MSTI)

% (Prozent)

0

80

Q2

2026

Mindestens 80 % des ländlichen und dünn besiedelten Gebiets (in dem die durchschnittliche Bevölkerung weniger als 20/km² beträgt) im Rahmen des Projekts müssen durch mobile 5G-Signale abgedeckt sein.

   J. KOMPONENTE 2.4: VERBESSERUNG DER VERWALTUNG DES STAATSVERMÖGENS

Die staatseigenen Unternehmen generieren rund 7 % der Wertschöpfung der Gesamtwirtschaft und machen 4 % der Gesamtbeschäftigung aus. Angesichts ihrer bedeutenden Rolle in der kroatischen Wirtschaft können die Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und der anhaltende Abbau des Portfolios staatlicher Vermögenswerte zu einem deutlichen Anstieg der Gesamtproduktivität führen.

Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und die Gesamteffizienz staatseigener Unternehmen durch folgende Maßnahmen zu steigern:

-Weitere Verringerung der Zahl der staatseigenen Unternehmen.

-Verbesserung der Verwaltung von Staatseigentum.

-Anpassung des nationalen Regelungsrahmens für Corporate Governance an internationale bewährte Verfahren auf der Grundlage der OECD-Empfehlungen.

-Verbesserung der Governance staatseigener Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und der Mehrheitsunternehmen der Zentralregierung und Verbesserung der Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden.

-Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Corporate Governance staatseigener Unternehmen und zur Intensivierung des Verkaufs staatseigener Unternehmen und nichtproduktiver Vermögenswerte (länderspezifische Empfehlung 4, 2019). Die Komponente trägt auch zu den nach dem Beitritt des WKM II eingegangenen Verpflichtungen zur Stärkung des Managements staatseigener Unternehmen bei.

J.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C2.4 R1 – Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen von besonderem Interesse für Kroatien

Ziel dieser Reform ist es, das Staatseigentum zu rationalisieren, indem eine neue Eigentumsstrategie angenommen wird, in der die Kriterien für strategische Vermögenswerte festgelegt und die Liste der staatseigenen Unternehmen, die ein besonderes Interesse für Kroatien haben, aktualisiert und die Begründung für die Entscheidung, ein Unternehmen auf dieser Liste zu belassen, veröffentlicht wird.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform C2.4 R2 – Verbesserung der Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien von besonderem Interesse sind, und in Mehrheitsunternehmen der Zentralregierung.

Angesichts der Bedeutung staatseigener Unternehmen für die kroatische Wirtschaft besteht das Ziel dieser Reform darin, die Corporate Governance staatseigener Unternehmen zu verbessern.

Die Reform umfasst die Annahme eines neuen einzigen Gesetzes über staatseigene Unternehmen zur Umsetzung der Empfehlungen der OECD, insbesondere: i) Harmonisierung des Regelungsrahmens für die Corporate Governance staatseigener Unternehmen; ii) Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Politik der Eigenverantwortung auf mittlere Sicht; und iii) Stärkung der Autonomie und Unabhängigkeit des Aufsichtsrats der staatseigenen Unternehmen.

Die Reform muss bis zum 31. März 2024 abgeschlossen sein.

Reform C2.4 R3 – Stärkung der personellen Kapazitäten zur Überwachung der Unternehmensführung staatseigener Unternehmen

Ziel der Reform ist es, die personellen Kapazitäten der Zentralregierung durch Schulungen zu verbessern, um die finanziellen und operativen Ziele staatseigener Unternehmen festzulegen und die Koordinierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden zu verbessern.

Die Reform umfasst Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten durch die Ausbildung von Beamten, die je nach Wirtschaftszweig, in dem die staatseigenen Unternehmen tätig sind, über spezifische Kompetenzen verfügen.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C2.4 R4 – Fortsetzung der Verringerung der Zahl staatseigener Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind

Ziel dieser Reform ist es, die Zahl der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, weiter zu verringern, indem sie im Wege öffentlicher Ausschreibungen verkauft werden, nachdem gegebenenfalls bestehende Hindernisse für die Veräußerung von Aktien dieser Unternehmen beseitigt wurden.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C2.4 R5 – Optimierung der staatlichen Immobilienverwaltung

Das Hauptziel der Reform besteht darin, durch die Entwicklung eines IT-Verwaltungssystems für die Verwaltung des staatlichen Immobilienportfolios die Kommerzialisierung und Straffung des staatlichen Eigentums sowie die Erträge aus diesem zu verbessern. Es wird erwartet, dass die Reform zu einer rascheren Aktivierung und einer effizienteren Nutzung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte führen wird.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

J.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

207

C2.4. R1

M

Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen von besonderem Interesse für Kroatien

Veröffentlichung einer überarbeiteten Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind, nach festgelegten Kriterien

 

 

 

Q4

2021

Die Regierung erlässt und veröffentlicht einen neuen Beschluss zur Festlegung einer neuen Liste der staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien von besonderem Interesse sind. Die Entscheidung enthält eine Erklärung, warum eine Gesellschaft in dieser Liste geführt wird. Börsennotierte Unternehmen, für die kein öffentliches Interesse nachgewiesen wird, werden im Hinblick auf die Monetarisierung der Vermögenswerte in das Portfolio des Umstrukturierungs- und Verkaufszentrums (CERP) übertragen.
Auf diese Weise wird das Portfolio der finanziellen Vermögenswerte Kroatiens klar in den Teil unterteilt, der von besonderem Interesse ist und daher im Staatseigentum verbleibt, und der Teil, der für Kroatien nicht von besonderem Interesse ist und daher monetarisiert wird.

208

C2.4. R2

M

Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der OECD.

Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes über staatseigene Unternehmen und einschlägige Beschlüsse und Bestimmungen

 

 

 

Q1

2024

Der neue Rechtsrahmen für die Unternehmensführung von staatseigenen Unternehmen umfasst:
Ein neues Gesetz mit Bestimmungen zur Einhaltung der OECD-Leitlinien zur Corporate Governance staatseigener Unternehmen, d. h. den offiziellen Empfehlungen der OECD zur Corporate Governance staatseigener Unternehmen in Kroatien, und zur Schaffung eines einheitlichen Regelungsrahmens für die Corporate Governance staatseigener Unternehmen in Kroatien.

Der neue Rechtsrahmen sieht auch die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle vor, um mittelfristig eine effizientere Umsetzung der eigentumsrechtlichen Politik zu gewährleisten, d. h. eine horizontale Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden, die für die Wahrnehmung der Funktionen der hoheitlichen Befugnisse zuständig sind.

Das neue Gesetz enthält auch Rechtsvorschriften zur Stärkung der Autonomie und Unabhängigkeit des Leitungsorgans und zur Festlegung, dass a) der Staat innerhalb von 3 Monaten, nachdem die Stelle frei geworden ist, Mitglieder des Aufsichtsrats der staatseigenen Unternehmen benennen/ernennen muss und b) dass das Fachministerium der Regierung auf Empfehlung der zentralen Koordinierungsstelle einen Kandidaten vorschlägt.

ii) einen Regierungsbeschluss zur Einrichtung einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Eigentumsverhältnisse mit dem angemessenen Mandat und den entsprechenden Ressourcen, die für die wirksame Wahrnehmung ihrer Koordinierungsfunktion erforderlich sind. Das Unternehmen entwickelt Standards für die Corporate Governance staatseigener Unternehmen und überwacht die Einhaltung dieser Standards; Überwachung der Leistung staatseigener Unternehmen und regelmäßige öffentliche Berichterstattung.

iii) eine Eigentumsstrategie, in der die Gründe und Ziele für das staatliche Eigentum aller staatseigenen Unternehmen, die sich vollständig oder mehrheitlich im Eigentum aller staatseigenen Unternehmen auf nationaler Ebene befinden, sowie nichtfinanzieller Immobilien klar umrissen, alle für staatseigene Unternehmen geltenden Corporate-Governance-Anforderungen und Offenlegungspflichten dargelegt und die Verpflichtung und die Häufigkeit der Überarbeitung der Liste der staatseigenen Unternehmen festgelegt werden, die für Kroatien von besonderem Interesse sind.

209

C2.4. R3

T

Schulungsplan für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance

 

Anzahl

0

40

Q2

2026

Mindestens 40 Beschäftigte erhalten eine Schulung, die Folgendes umfasst: den neuen Regelungsrahmen für die Corporate Governance; Kenntnisse in den Bereichen Finanzen und Rechnungslegung sowie Vertrautheit mit dem neuen Meldesystem; Überwachung des technologischen Wandels in bestimmten Sektoren und Wirtschaftszweigen sowie Änderungen bei der Regulierung und Nutzung verschiedener statistischer Instrumente, Modellierung und Automatisierung der Datenbankarbeit. Das übergeordnete Ziel dieser Schulungen ist die Förderung einer soliden Verwaltung der Eigenverantwortung.

210

C2.4. R4

T

Durchführung des Verkaufs von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und von CERP verwaltet werden

 

Anzahl

0

90

Q2

2026

Für einen Teil der staatseigenen Unternehmen, die nicht von besonderem Interesse für Kroatien sind und für die ein Verkauf in Frage kommt und die kein Umstrukturierungsverfahren vorsehen, werden Werbung für den Verkauf im Wege öffentlicher Ausschreibungen, direkte Angebote an die Aktionäre im Falle eines Bezugsrechts und Aktienangebote auf einem geregelten Kapitalmarkt durchgeführt.
Bis Ende 2Q/2026 muss die Verkaufsankündigung für mindestens 185 staatseigene Unternehmen erfolgen, die vom Umstrukturierungs- und Verkaufszentrum (CERP) verwaltet werden und für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind, von denen mindestens 90 verkauft worden sein müssen.

211

C2.4. R4

T

Die Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen aus dem CERP-Portfolio, die derzeit nicht zum Verkauf angeboten werden können.

 

Anzahl

0

20

Q2

2026

Für die übrigen staatseigenen Unternehmen, die für Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und deren Anteile derzeit nicht verkauft werden können, werden alle Maßnahmen ergriffen, um die bestehenden Bestimmungen zu streichen, die die Veräußerung von Anteilen dieser Unternehmen verhindern. Werden die Aktien, die Gegenstand eines Vorbehalts sind, den ehemaligen Eigentümern nicht zugeteilt, so werden sie nach der Löschung der Reservierung von Aktien unverzüglich nach den gesetzlichen Bestimmungen veräußert.

212

C2.4. R5

M

Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Reduzierung des staatlichen Immobilienportfolios und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte

Entwicklung und Implementierung eines IT-Systems und einer Methodik

 

 

 

Q4

2024

Die Entwicklung eines IT-Systems für die Verwaltung und Verwaltung des staatlichen Immobilienportfolios wird abgeschlossen.
Es wird eine Methodik entwickelt, mit der die Art und Weise festgelegt wird, wie die Veräußerung staatlichen Eigentums für alle Eigentumsformen, die bei der Verwaltung des Ministeriums für Raumordnung, Bau und Staatsbesitz (MPGI) entstehen, wirksam verwaltet werden kann.

Das IT-System ermöglicht zusammen mit der Methodik eine Verringerung des staatlichen Immobilienportfolios und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte. Das IT-System stellt eine elektronische Verbindung zu den Datenbanken anderer Regierungsbehörden und -institutionen her und verbessert dabei die bestehenden internen Aufzeichnungen über das staatliche Immobilienportfolio der Zielgruppe.

213

C2.4. R5

T

Steigerung der Kommerzialisierung, Rationalisierung und Aktivierung staatseigenen Eigentums

 

Anzahl

0

4500

Q2

2026

Die staatliche Immobilienverwaltung wird durchgeführt, um den Abbau des nicht strategischen staatlichen Immobilienportfolios in Kroatien zu unterstützen und ungenutzte staatliche Vermögenswerte schneller und effizienter zu mobilisieren und deren wirtschaftliche oder soziale Ergebnisse/Erträge zu erhöhen.
Bis zum Ende des zweiten Quartals 2026 werden 4500 Immobilien-Verträge (Verträge mit Ausgleichszahlungen zugunsten des Staatshaushalts und unentgeltliche Verträge) geschlossen, um die Steuereinnahmen zu erhöhen, die Staatsverschuldung zu verringern und das staatliche Immobilienportfolio zu aktivieren. Erreicht werden soll dies durch eine verstärkte Ankündigung öffentlicher Ausschreibungen für die Veräußerung nicht strategischer Staatseigentum in Kroatien, die Schaffung der Voraussetzungen für die Veröffentlichung internationaler öffentlicher Ausschreibungen für Investitionsprojekte und die weitere Verbesserung der Beziehungen zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (JLPRS), um das bestehende Portfolio staatseigener Immobilien zu aktivieren und Entwicklungsprojekte (Infrastruktur, Kultur, Soziales, Wirtschaft, Demografie) zum Nutzen der Gemeinschaft durchzuführen.

   K. KOMPONENTE 2.5: MODERNE JUSTIZ, DIE FÜR KÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN GERÜSTET IST

Eines der wichtigsten strategischen Ziele des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans besteht darin, ein effizientes und wirksames Justizsystem zu schaffen, das zur Entwicklung der Wirtschaft beiträgt und den Erwartungen der Bürger, die Rechtsstaatlichkeit weiter zu stärken, gerecht wird. Die Komponente umfasst eine Hauptreform, die dazu beitragen soll, den Rückstand zu verringern und Gerichtsverfahren zu verkürzen.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur weiteren Notwendigkeit, die Dauer von Gerichtsverfahren zu verkürzen und die elektronische Kommunikation vor Gericht zu verbessern (länderspezifische Empfehlungen 4, 2019 und 4, 2020).

Die Komponente umfasst eine Reform und sechs Investitionen.

K.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform: C2.5.R1. Steigerung der Effizienz des Justizsystems, um das Vertrauen der Bürger zu stärken.

Ziel der Reform ist die Schaffung eines rechtlichen, organisatorischen und technologischen Rahmens, der zur Verringerung des Rückstands und zur Verkürzung der Gerichtsverfahren beiträgt und sich auf eine transparente und effiziente Verwaltung des Justizsystems konzentriert.

Die Reform umfasst die folgenden legislativen und verfahrenstechnischen Änderungen:

-Jährliche spezialisierte Gerichtsaktionspläne, die den Gerichten als Leitlinien für die Erreichung besserer Leistungsindikatoren dienen. Die Umsetzung der Aktionspläne wird vom Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung überwacht.

-Zur Änderung des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes, um die Insolvenzverfahren effizienter zu gestalten, das System für die Bestellung von Insolvenzverwaltern und die Überwachung der Erbringung der Dienstleistung zu verbessern, die Richtlinie (EU) 2019/1023 umzusetzen und Artikel 212 des Konkursgesetzes über Anfechtungsverfahren zu ändern.

-Änderung des Rechtsrahmens im Bereich Justiz mit folgenden Schwerpunkten:

oÄnderungen der Zivilprozessordnung und des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, um dazu beizutragen, Gerichtsverfahren zu verkürzen, Verwaltungsstreitigkeiten schneller beizulegen, den Verfahrensablauf zu verringern und die Kosten zu senken;

oBilligung des neuen Gesetzes über nichtstreitige Verfahren, um den Zugang der Bürger zu Gerichten zu erleichtern, für hochwertige und transparente Rechtsbehelfe zu sorgen und Rechtsunsicherheit zu beseitigen;

oÄnderung des Notariatsgesetzes mit dem Ziel, die Tätigkeit von Notaren durch IKT-Lösungen zu modernisieren;

oÄnderung des Grundbuchgesetzes für die elektronische Bearbeitung von Rechtssachen mit dem Ziel, eine effizientere Umverteilung der Rechtssachen innerhalb der Gerichte zu ermöglichen;

oÄnderung des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Zuständigkeitsbereiche und die Sitze der Gerichte, die die Spezialisierung der Richter und die Einrichtung spezialisierter Familieneinheiten an den Kommunalgerichten ermöglichen, um einen wirksameren Rechtsschutz für die am stärksten gefährdeten sozialen Gruppen, Kinder, zu gewährleisten, und das die Bedingungen für die Bereitstellung von Fachwissen und die Auslegung überarbeitet, wobei das System der obligatorischen beruflichen Ausbildung eine wichtige Rolle spielen wird. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Statusfragen wird von den Gerichten auf das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung übertragen, und das System der Aufsicht und Rechenschaftspflicht wird gestärkt.

-Annahme neuer Rahmenvorgaben für die Arbeit der Richter, die eine höhere Zahl von zu klärenden Fällen vorschreiben, um die Bearbeitung weiterer Fälle, insbesondere älterer Fälle, zu fördern. Darüber hinaus die Einführung des aktiven Fallbearbeitungsinstruments an ausgewählten Gerichten, einschließlich des Zivilgerichts Zagreb, mit dem Ziel, eine größere Effizienz zu erreichen. Sie erstellt Checklisten, einschließlich Markierungs- und Selbstbewertungsinstrumenten auf der Grundlage des internationalen Rahmens für juristische Exzellenz.

Die Reform umfasst folgende organisatorische Änderungen:

-Die Einrichtung von vier Mediationszentren bei den Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und die Änderung des Mediationsgesetzes mit dem Ziel, zur weiteren Förderung der freiwilligen Mediation in Streitsachen und Verwaltungsstreitigkeiten beizutragen und die Dauer und die Kosten der Verfahren zu verringern.

-Einführung neuer Schulungsprogramme im Rahmen des Programms zur justiziellen Aus- und Fortbildung von Justizbeamten und Justizbeamten in der Justizakademie mit folgenden Schwerpunkten:

oEntwicklung unterschiedlicher Kompetenzen (Management- und Managementfähigkeiten für Gerichtspräsidenten, Gerichtsverwaltung für Leiter der Gerichtsverwaltung und Kommunikationsfähigkeiten für Gerichtsbedienstete – drei Programme).

oFörderung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch hochwertige Bildung in der kroatischen Justiz.

oSpezielle Schulungsprogramme für Insolvenzrichter und Schulungen für Familienrichter.

Die Reform umfasst die folgenden technologischen Veränderungen, die durch Investitionen C2.5 R1-I1, C2.5 R1-I2 und C2.5 R1-I3 unterstützt werden.

-Änderung der Strafprozessordnung, um den Einsatz von IKT in Strafverfahren zu ermöglichen, einschließlich der Einführung von Fernanhörungen, der Ausweitung der Möglichkeit, Opfer von Straftaten online Zeugenaussagen zu geben, der Möglichkeit, mit Anwälten über eine sichere Videoverbindung zu kommunizieren, und der Vorbereitung von Anhörungen von Beschuldigten in Untersuchungshaft sowie die Einführung der elektronischen Kommunikation.

-Bereitstellung elektronischer Hilfsmittel und angemessener Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV), um die Qualität der Arbeit beider Räte zu verbessern. Um einen wirksamen Mechanismus zur Überprüfung der Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten zu schaffen, müssen ihre Humanressourcen um 50 % aufgestockt werden (durch Einstellung von mindestens 4 Personen) und die Verbindung zwischen DSV und DOV mit dem gemeinsamen Kataster und dem gemeinsamen Kataster (ZIS) und dem Informationssystem für die Steuerverwaltung verknüpft werden.

Diese Reform soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.5.R1-I1 – Verbesserung des Fallbearbeitungssystems (eSpis).

Ziel der Investition ist es, das eSpis-System weiter zu modernisieren (zusammen mit allen Modulen, insbesondere der elektronischen Kommunikation, um die elektronische Kommunikation für alle an Gerichtsverfahren beteiligten Parteien zu ermöglichen) und zu einer zentralisierten Hardware- und Softwarelösung überzugehen, um eine bessere und kostengünstigere künftige Modernisierung und Nachhaltigkeit der Entwicklung, aber auch Stabilität, Operabilität und Sicherheit des eSpis-Systems zu ermöglichen.

Die Investition umfasst die Aufnahme neuer Funktionen in das eSpis-System mit dem Ziel, die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern:

-Vollständige elektronische Zustellung von Dokumenten an e-Bürger mit Benutzermailbox und Informationen über die elektronische Zustellung im Falle der Übermittlung von Dokumenten durch physische Zustellung,

-Verbesserte Nutzererfahrung durch die Umsetzung eines Aktionsplans mit Empfehlungen zu technischen und IT-Aspekten (Empfehlungen zu Verwaltungs- und Geschäftsprozessen und technische Empfehlungen),

-Eine neue integrierte Architektur im gemeinsamen Dienstleistungszentrum (State Cloud), um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.5.R1-I2 – Verbesserung des Katasters und des Katasters.

Ziel ist es, das Volumen und die Qualität der verknüpften Daten zwischen Grundbuch- und Katasterdaten in der Bodendatendatenbank (BZP) von derzeit 3,86 % auf 60 % zu erhöhen und die Effizienz der Arbeit in Grundbuchverfahren durch die Einführung eines Softwaremoduls (virtueller Assistent) auf der Grundlage künstlicher Intelligenz zu steigern und Bürgern und Unternehmen Benutzerunterstützung und Anreize zur Regulierung des Grundbuch- und Katasterstatus zu bieten. Die Investition wird mit dem übergeordneten Ziel durchgeführt, eine Abschlussquote von bis zu 100 % zu erreichen (60 % bis 2026).

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C2.5.R1-I3 – Entwicklung eines Instrumentariums für die öffentliche Veröffentlichung und Suche nach Gerichtsentscheidungen.

Ziel der Investition ist die Einrichtung eines Systems zur Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen mit automatischer Vorabanonymisierung mit spezifischer Software und deren Veröffentlichung auf einem einzigen öffentlich zugänglichen Portal mit detaillierten Suchoptionen unter Einhaltung der Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C2.5.R1-I4 – Gestaltung und Umsetzung des Projekts Zagreb Justice Square zur Verbesserung des Zugangs zur Justiz und der Effizienz von Handelsverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten.

Ziel der Investition ist es, die physische Infrastruktur zu modernisieren und angemessene Arbeitsbedingungen für Handels- und Verwaltungsgerichte in Zagreb zu gewährleisten, indem Verwaltungs- und Handelsgerichte mit Sitz in Zagreb an einen zentralen Standort verlegt werden. Darüber hinaus ist es für die Umsetzung der Reformmaßnahme zur Stärkung der Mediation erforderlich, angemessene Infrastrukturanforderungen für die Funktionsweise des Mediationszentrums festzulegen, das auch auf dem Justizportal angesiedelt werden soll.

Die Investition umfasst den Bau einer Tiefgarage von 50 000 m² und eines Gebäudes mit einer Fläche von 24 000 m².

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition: C2.5.R1-I5: Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Renovierung veralteter Einrichtungen der Justizbehörden.

Ziel der Investition ist es, die Arbeit einiger Justiz- und Strafverfolgungsbehörden auf kroatischem Hoheitsgebiet zu modernisieren und effizienter zu gestalten, indem Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden, die zum ökologischen Wandel beitragen sollen. 20 die Gebäude im Justizsystem müssen den Normen für die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz entsprechen. Die Investition betrifft durchschnittlich mindestens eine Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786, die zu einer Verringerung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 30 % führt; oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Ex-ante-Emissionen erreichen wird. Darüber hinaus muss der Zugang zu den Gebäuden an Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Bei dieser Investition wird den Standorten von Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.

Diese Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition: C2.5.R1-I6: Stabile und belastbare IT-Infrastruktur für das Justizinformationssystem.

Ziel dieser Investition ist es, bestehende Anwendungen für die staatliche Cloud (Shared Service Centre) weiter zu aktualisieren und zu konsolidieren und die Infrastruktur der Informationssysteme im Justizwesen weiterzuentwickeln, um die vollständige Umsetzung der Aktionspläne auf nationaler und EU-Ebene sicherzustellen. Es wird eine neue Netzarchitektur geschaffen und neue Netzausrüstungen installiert, um die Sicherheit von Informationssystemen zu verbessern und die erforderlichen Netzkapazitäten zu unterstützen (insbesondere aufgrund der Migration von IT-Systemen in die staatliche Cloud und einer größeren Stabilität der Anwendungen). Alle erstinstanzlichen Gerichte müssen ausgestattet sein und die Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung erfüllen.

Diese Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

K.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

214

C2.5. R1

M

Bereitstellung elektronischer Hilfsmittel und angemessene Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

Elektronische Hilfsmittel und angemessene Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

 

 

 

Q1

2022

Der Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und der Staatsstaatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV) werden mit elektronischen Instrumenten und angemessenen Verwaltungskapazitäten ausgestattet, um die Qualität der Arbeit beider Räte zu verbessern. Ihre Personalausstattung wird gegenüber dem Ausgangswert von 2021 um 50 % erhöht (durch Einstellung von mindestens 4 Personen), und die Verknüpfung der DSV und des DOV mit dem gemeinsamen Kataster und dem gemeinsamen Kataster (ZIS) und dem Informationssystem für die Steuerverwaltung wird umgesetzt, um einen wirksamen Mechanismus zur Überprüfung der Vermögenserklärungen von Staatsbeamten einzurichten.

215

C2.5. R1

M

Änderungen des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes

Inkrafttreten des Konkursgesetzes und des Verbraucherkreditgesetzes

 

 

 

Q2

2022

Änderungen des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes (Veröffentlichung im Amtsblatt), die eine größere Effizienz der Insolvenzverfahren gewährleisten, das System der Organisation und Bestellung von Insolvenzverwaltern sowie die Überwachung der Erbringung der Dienstleistung verbessern sollen, wirken abschreckend auf einen möglichen Anstieg der Zahl der Fälle aufgrund der COVID-19-Pandemie und die Änderung von Artikel 212 des Insolvenzgesetzes in Bezug auf Anfechtungsverfahren.

216

C2.5. R1

M

Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung

Inkrafttreten der Änderungen der Strafprozessordnung

 

 

 

Q2

2022

Änderungen der Strafprozessordnung, die den Einsatz von IKT in Strafverfahren ermöglichen, einschließlich der Einführung von Fernanhörungen, der Ausweitung der Möglichkeit, Opfer von Straftaten online Zeugenaussagen zu geben, die Möglichkeit der Kommunikation mit Anwälten über eine sichere Videoverbindung und die Vorbereitung von Anhörungen von Beschuldigten in Untersuchungshaft sowie die Einführung der elektronischen Kommunikation.

217

C2.5. R1

T

Einführung neuer Fortbildungsprogramme im Rahmen des Programms für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

 

Anzahl

0

6

Q1

2023

Sechs neue Fortbildungsprogramme werden im Rahmen des Programms zur justiziellen Aus- und Fortbildung von Justizbeamten und Justizbeamten der Justizakademie durchgeführt:
- Entwicklung unterschiedlicher Kompetenzen (Management- und Managementfähigkeiten für Gerichtspräsidenten, Gerichtsverwaltung für Leiter der Gerichtsverwaltung und Kommunikationsfähigkeiten für Gerichtsbedienstete – drei Programme).

- Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durch hochwertige Bildung in der kroatischen Justiz.

- Spezielle Schulungsprogramme für Insolvenzrichter und Schulungen für Familienrichter.

218

C2.5. R1

M

Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Justizbereich durch das neue Gesetz über nichtstreitige Verfahren.

Inkrafttreten der Änderungen der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, des Grundbuchgesetzes, des Gerichtsgesetzes, des Bezirks- und Sitzgesetzes, des Notariatsgesetzes und des neuen Gesetzes über das nichtstreitige Verfahren.

 

 

 

Q2

2023

I) Änderungen der Zivilprozessordnung und des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten, die dazu beitragen sollen, Gerichtsverfahren zu verkürzen, Verwaltungsstreitigkeiten schneller beizulegen, den Verfahrensablauf zu verringern und die Kosten zu senken;
II) das neue Gesetz über nichtstreitige Verfahren, das den Zugang der Bürger zu Gerichten erleichtert, hochwertige und transparente Rechtsbehelfe gewährleistet und Rechtsunsicherheit beseitigt;

III) Änderungen des Notariatsgesetzes zur Modernisierung der Tätigkeit von Notaren durch IKT-Lösungen;

IV) Gesetz zur Änderung des Grundbuchgesetzes für die elektronische Bearbeitung von Rechtssachen und eine effizientere Umverteilung von Rechtssachen innerhalb der Gerichte;

V) das Gesetz zur Änderung des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes über die Zuständigkeitsbereiche und die Sitze der Gerichte, das die Spezialisierung der Richter und die Einrichtung spezialisierter Familieneinheiten an den Kommunalgerichten ermöglicht, um einen wirksameren Rechtsschutz für die schutzbedürftigsten sozialen Gruppen und Kinder zu gewährleisten, und mit dem die Bedingungen für die Bereitstellung von Fachwissen und die Auslegung überarbeitet werden, wobei das System der obligatorischen beruflichen Ausbildung eine wichtige Rolle spielen wird. Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Statusfragen wird von den Gerichten auf das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung übertragen, und das System der Aufsicht und Rechenschaftspflicht wird gestärkt.

219

C2.5. R1

T

Einrichtung von vier Mediationszentren bei Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Annahme von Änderungen des Mediationsgesetzes

 

Anzahl

0

4

Q2

2023

Änderungen des Mediationsgesetzes, mit denen die freiwillige Mediation in Streitsachen und Verwaltungsstreitigkeiten weiter gefördert und dadurch die Verfahrensdauer und -kosten verringert werden sollen. In Zagreb, Split, Osijek und Rijeka werden vier Mediationszentren eingerichtet, in denen Mediatoren geschult und Mediationsverfahren durchgeführt werden. Das zentrale Zentrum in Zagreb und die regionalen Zentren in Split, Osijek und Rijeka befinden sich an demselben Ort wie die Handelsgerichte, das Hohe Handelsgericht der Republik Kroatien, und es muss möglich sein, die Parteien fachlich zu unterstützen.

220

C2.5. R1

M

Neue Rahmenvorgaben für die Arbeit der Richter angenommen und ein aktives Instrument für die Prozessbegleitung eingeführt

Unverbindliche Richtwerte für die Arbeit der Richter angenommen, aktives Fallbearbeitungsinstrument eingeführt

 

 

 

Q3

2023

Unverbindliche Richtwerte für die Arbeit der Richter, die eine größere Zahl von zu klärenden Fällen vorschreiben, um mehr Fälle, insbesondere alte Fälle, zu bearbeiten. Der Einsatz des Instruments für die aktive Verwaltung von Gerichtsverfahren an ausgewählten Gerichten, einschließlich des kommunalen Zivilgerichts in Zagreb, wird zu größerer Effizienz führen (Erstellung von Checklisten, insbesondere Markierung, Selbstbewertungsinstrumente auf der Grundlage des internationalen Rahmens für die richterliche Exzellenz).

221

C2.5. R1

T

Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen

 

Anzahl

655

455

Q2

2026

Im Vergleich zu 2020: Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen gemäß der Methodik des EU-Justizbarometers um mindestens 200 Tage.

222

C2.5. R1

T

Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen

 

Anzahl

464 770

302 100

Q2

2026

Im Vergleich zu 2020: Eine Verringerung der Gesamtzahl der anhängigen Rechtssachen um mindestens 35 %.

223

C2.5. R1

T

Rückgang des Anteils der über 3-Jährigen an den gesamten Rückständen

 

% (Prozent)

16

8

Q2

2026

Im Vergleich zu 2020: Verringerung des Anteils der Fälle über einen Zeitraum von 3 Jahren am gesamten Rückstand auf höchstens 8 %.

224

C2.5. R1-I1

M

Modernisiertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind

Neue digitale Lösungen werden umgesetzt, um die Digitalisierung des Justizsystems voranzubringen, einschließlich eines verbesserten eSpis-Systems und einer neuen Architektur, die in die CDU integriert ist.

 

 

 

Q4

2024

-Um die Digitalisierung des Justizsystems zu verbessern, werden neue Elemente eingeführt:
- Vollständige elektronische Zustellung von Dokumenten an e-Bürger mit Benutzermailbox und Informationen über die elektronische Zustellung im Falle der Übermittlung von Dokumenten durch physische Zustellung,

- Verbesserte Nutzererfahrung durch die Umsetzung eines Aktionsplans mit Empfehlungen zu technischen Aspekten und IT-Management (Empfehlungen für Verwaltungs- und Geschäftsprozesse und technische Empfehlungen).

- Eine neue integrierte Architektur im gemeinsamen Dienstleistungszentrum, um Systemengpässe zu verringern, die Stabilität zu erhöhen und die Interoperabilität mit anderen Systemen zu ermöglichen.

225

C2.5. R1-I2

T

60 % der Grundbuch- und Katasterdaten wurden mit dem Endziel von bis zu 100 % ergänzt.

 

% (Prozent)

3,86

60

Q2

2026

Bis 2026 wurden 60 % der Grundbuch- und Katasterdaten mit dem letztendlichen Ziel von bis zu 100 % fertiggestellt.

226

C2.5. R1-I3

M

Modernisiertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind

Neue digitale Lösungen werden umgesetzt, um die Digitalisierung des Justizsystems voranzubringen, einschließlich eines verbesserten eSpis-Systems und einer neuen Architektur, die in die CDU integriert ist.

 

 

 

Q4

2024


Zu den neuen Funktionen gehört die Veröffentlichung aller Urteile erster und zweiter Instanz im Internet mit detaillierten Suchoptionen und automatisierten Anonymisierungsmethoden, die den Datenschutzvorschriften entsprechen.

227

C2.5. R1-I4

T

Eine Nutzungsgenehmigung für ein neu errichtetes Gebäude auf dem Justiz-Platz in Zagreb als Voraussetzung für die Verlegung der Handels- und Verwaltungsgerichte, des Mediationszentrums und der Justizakademie erhalten

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Konzeptions-, Haupt- und Umsetzungsprojekte sowie die sich daraus ergebenden Genehmigungen für den Bau des Justizportals in Zagreb werden eingeholt, auf deren Grundlage öffentliche Ausschreibungen für die Ausführung der Bauarbeiten eines Gebäudes, die Fachaufsicht und die Projektleitung durchgeführt werden. Nach Abschluss des Baus wurde für ein neues Gebäude auf dem Justizplatz eine Nutzungsgenehmigung erteilt. Die Investition betrifft den Bau eines neuen Gebäudes mit einem Primärenergiebedarf (PED), der mindestens 20 % niedriger ist als das Niedrigstenergiegebäude (NZEB).

228

C2.5. R1-I5

T

Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der technischen Vorschrift über die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz in Gebäuden entsprechen

 

Anzahl

0

20

Q2

2024

Die Renovierung von 20 Justizgebäuden ist abzuschließen. Die neu renovierten Gebäude müssen den Normen für die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz entsprechen. Die Investition betrifft durchschnittlich mindestens eine Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786, die zu einer Verringerung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 30 % führt; oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreichen. Darüber hinaus muss der Zugang zu Gebäuden für Menschen mit Behinderungen angepasst werden, und diese Anpassung muss mit der Einhaltung der Brandschutz- und technischen Schutzstandards und der funktionalen Gestaltung der Innenräume einhergehen. In diesem Investitionszyklus wird den Standorten von Justizbehörden in wirtschaftlich weniger entwickelten Teilen Kroatiens Vorrang eingeräumt.

229

C2.5. R1-I6

M

Alle erstinstanzlichen Gerichte sind ausgestattet und erfüllen die Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung.

Abhaltung von Fernverhandlungen in allen erstinstanzlichen Gerichten

 

 

 

Q4

2022

Die Vorbedingungen für die Fernverhandlung in allen erstinstanzlichen Gerichten müssen praktikabel sein.

230

C2.5. R1-I6

M

Modernisierung und Optimierung der IKT-Infrastrukturen in allen Justizbehörden

Modernisierung und Optimierung der IKT-Infrastruktur in allen Justizbehörden

 

 

 

Q4

2025

Eine modernisierte IKT-Infrastruktur mit einem höheren Maß an Interoperabilität innerhalb der Justizbehörden, die den sicheren und kontinuierlichen Betrieb des gesamten Kommunikationssystems ermöglicht, das 218 Standorte der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden und mehr als 10 000 Nutzer mit dem Kommunikationsnetz verbindet;

   L. KOMPONENTE 2.6: KORRUPTIONSPRÄVENTION UND –BEKÄMPFUNG

Ziel der Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den Rahmen für die Prävention und Ahndung von Korruption zu stärken, indem Maßnahmen ergriffen werden, um i) Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung zu erhöhen, ii) die Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen zu verbessern, iii) die Corporate Governance in mehrheitlich im Besitz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften befindlichen Unternehmen zu verbessern und iv) die Rechtsschutzmöglichkeiten bei öffentlichen Vergabeverfahren zu stärken.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, wonach der Rahmen für die Verhütung und Ahndung von Korruption weiter gestärkt werden muss, um die rechtmäßige, transparente und effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten (länderspezifische Empfehlung 4, 2019).

L.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform: C2.6.R1. Steigerung der Effizienz, Kohärenz und Offenheit der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung durch Digitalisierung, Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der Koordinierung. 

Die Reform soll die Koordinierung und Zusammenarbeit der an der Umsetzung der nationalen Dokumente zur Korruptionsbekämpfung beteiligten Behörden durch den Einsatz der Informationstechnologie verbessern. Ferner wird eine Informationsplattform entwickelt, um die Bürger klar über den bestehenden Rechtsrahmen im Bereich der Korruptionsprävention und die verfügbaren Instrumente zu informieren. Es wird erwartet, dass die Reform die Wirksamkeit des allgemeinen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung verbessern wird.

Die Reform umfasst:

-Eine neue Antikorruptionsstrategie für den Zeitraum 2021-2030, um den institutionellen und normativen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung zu stärken, die Transparenz und Offenheit der Arbeit der Behörden zu verbessern, die Systeme zur Verwaltung von Integrität und Interessenkonflikten zu stärken, das Potenzial zur Korruptionsbekämpfung im öffentlichen Beschaffungswesen zu erhöhen und die Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption, die Notwendigkeit der Meldung von Unregelmäßigkeiten und die Verbesserung der Transparenz zu sensibilisieren. Durch Änderungen des Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten soll der Anwendungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen ausgeweitet werden, die im Eigentum von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen, und Unternehmen, die sich im Besitz solcher Unternehmen befinden, die Vermögenserklärungen verbindlich vorschreiben und potenziellen Interessenkonflikten abhelfen.

-Änderung des Gesetzes über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, um die Bestimmungen des Gesetzes zu verbessern und es mit dem Besitzstand der EU in Einklang zu bringen.

-Annahme eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Regierungsbeamte, der Leitlinien zu Interessenkonflikten und anderen Integritätsfragen enthält.

-Einrichtung von IT-Mechanismen zur Umsetzung und Überwachung der Umsetzung nationaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen.

-Ausbau der personellen und technologischen Kapazitäten der Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem, um die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität um 200 Tage zu verringern.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2026 vollständig umgesetzt.

Investition: C2.6.R1-I1: Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Korruptionsbekämpfung durch Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit der Korruption, die Notwendigkeit der Prävention und des rechtlichen Schutzes von Hinweisgebern.

Ziel der Investition ist es, die Öffentlichkeit, Beamte und Beamte der öffentlichen Verwaltung für die Schädlichkeit der Korruption, die Notwendigkeit, Korruption zu verhindern und zu bekämpfen, sowie die bestehenden Meldekanäle und Mechanismen zum Schutz von Hinweisgebern zu sensibilisieren. Diese Investition umfasst eine nationale Informationskampagne, um die Bürger zur Meldung von Unregelmäßigkeiten zu bewegen. Die Informationskampagne umfasst Inhalte, die die Rechenschaftspflicht und transparentere Arbeit der öffentlichen Verwaltung fördern, und umfasst die Vermittlung der erwarteten Arbeitsstandards der Organe, die Kommunikationsmechanismen mit den Organen, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung zur Schaffung einer Kultur der Intoleranz gegenüber Korruption und die Funktionsweise von Mechanismen zur Korruptionsbekämpfung.

Die Informationskampagne soll dafür sorgen, dass die bestehenden Antikorruptionslösungen für die Mehrheit der kroatischen Bürger sichtbar und erkennbar sind, dass ein Rechtsrahmen für die Korruptionsprävention und den durch diesen Rechtsrahmen gebotenen Schutz besteht. Sie nutzt verschiedene Kommunikationskanäle wie Medienkampagnen, Konferenzen und andere Veranstaltungen, Rundtischgespräche für Regierungsbeamte und NRO, Workshops für Journalisten und Schulbildung.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 vollständig getätigt sein.

Investition: C2.6.R1-I2: Digitalisierung des Ethiksystems für Beamte.

Die Investition umfasst die Entwicklung und Inbetriebnahme eines elektronischen Managementsystems für Ethik-Infrastrukturen zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeit der Ethikkommissare, der Ethikkommission und der Beamten des Ethik- und Integritätsdienstes.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 vollständig getätigt sein.

Investition: C2.6.R1-I3: Verbesserung des IT-Systems für Vermögenserklärungen von Staatsbediensteten.

Ziel der Investition ist es, das Verfahren für die Einreichung und Bearbeitung von Vermögenserklärungen von Beamten weiter zu stärken, indem einige der Verfahren im bestehenden IT-System für die Übermittlung der Vermögenserklärungen eines Beamten automatisiert werden.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.

Investition: C2.6.R1-I4: Förderung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität.

Ziel der Investition ist die Steigerung der Effizienz bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch die Stärkung der personellen und infrastrukturellen Kapazitäten des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PNUSKOK). Die Investitionen umfassen die Renovierung und Ausrüstung mit intelligenter Technologie von 4 regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts für die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK). Die Renovierung der Alt- und Altunterkünfte der Einrichtungen in Zagreb und Split schafft die Voraussetzungen für das Funktionieren aller Zentren im System regionaler Zentren zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität sowie der Wirtschaftskriminalität und der Korruption. Schulungen, Coaching und Austausch bewährter Verfahren würden in den neu geschaffenen Räumlichkeiten stattfinden, die eine der Komponenten der PNUSKOK sind, sowie durch Schulungen und Coaching von Kriminalpolizisten aller Polizeidirektionen, wodurch ein neuer Ansatz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch einen präventiven und sanktionierenden Aspekt geschaffen würde.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Reform: C2.6.R2. Verbesserung der Umsetzung des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen.

Das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen ist das wichtigste Instrument zur Ausübung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Bürger auf Zugang zu Informationen, die sich im Besitz von Behörden befinden, um die Transparenz und Offenheit der Regierung zu gewährleisten und die Korruption zu bekämpfen. Die Reform umfasst eine eingehende Bewertung des Gesetzes und seiner Auswirkungen auf die Ausübung des Rechts auf Information sowohl aus der Sicht der Nutzer als auch der Behörden, gefolgt von der Annahme von Änderungen des Gesetzes über das Zugangsrecht, um der Empfehlung der Evaluierung Rechnung zu tragen.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Reform: C2.6.R3. Verbesserung der Corporate Governance in mehrheitlich im Eigentum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehenden Unternehmen.

Ziel der Reform ist es, die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der lokalen staatlichen Unternehmen durch Umsetzung der an Kroatien gerichteten OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance zu verbessern und die Auswirkungen der Umsetzung des „Antikorruptionsprogramms 2021-2022 für mehrheitlich im Eigentum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehende Unternehmen“ zu bewerten.

Diese Reform umfasst:

-Ausarbeitung eines Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften stehen.

-Verstärkte Kontrolle der Einhaltung der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen, um ein höheres Maß an Transparenz bei der Arbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der mehrheitlich im Eigentum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehenden Unternehmen zu gewährleisten, sowie die Einführung und Umsetzung einer Compliance-Funktion bei allen juristischen Personen, die zu ihrer Errichtung verpflichtet sind.

-Schulung von Unternehmen in der Frage, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung umzusetzen, einen Ethikkodex und eine besser etablierte Compliance-Funktion einzuführen, da dies bestätigt, dass das Unternehmen die Verhinderung unethischen Verhaltens sorgfältig umsetzt, sowie eine Organisationskultur, die ethisches Verhalten und die Einhaltung der Vorschriften fördert.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform: C2.6.R4. Stärkung der Rechtsschutzmöglichkeiten bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Ziel der Reform ist die Stärkung des Rechtsschutzes bei Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Schulungsworkshops für Richter, von denen erwartet wird, dass sie ihr Wissen und ihr Bewusstsein für das Korruptionsrisikomanagement und den gerichtlichen Rechtsschutz in öffentlichen Vergabeverfahren verbessern. Die Workshops werden von der Justizakademie im Rahmen der lebenslangen beruflichen Weiterbildung von Justizbeamten organisiert.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt.

L.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

231

C2.6. R1

M

Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021-2030

Neue Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2021-2030, angenommen vom Parlament und im Amtsblatt veröffentlicht

 

 

 

Q3

2021

Die Strategie umfasst Maßnahmen zur Beherrschung von Korruptionsrisiken in vorrangigen Bereichen und zur Erreichung der folgenden fünf Ziele:
• Stärkung des institutionellen und normativen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung.

• Verbesserung der Transparenz und Offenheit der Arbeit der Behörden.

• Stärkung der Systeme zur Verwaltung von Integrität und Interessenkonflikten.

• Stärkung des Korruptionspotenzials im öffentlichen Beschaffungswesen.

• Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption, die Notwendigkeit, Unregelmäßigkeiten zu melden und die Transparenz zu erhöhen.

232

C2.6. R1

M

Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten

 

 

 

Q4

2021

Das Gesetz zur Vermeidung von Interessenkonflikten wird dahingehend geändert, dass i) der Geltungsbereich des Gesetzes in Bezug auf die Adressaten, einschließlich der Unternehmen, die im Eigentum von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen, und Unternehmen, die sich im Besitz solcher Unternehmen befinden, erweitert wird, ii) bestimmte Kategorien von Adressaten des Gesetzes verpflichtet werden, jährlich Vermögenserklärungen abzugeben und Erklärungen abzugeben, iii) potenzielle Interessenkonflikte behoben werden, iv) durch die Einführung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in das Gesetz die Möglichkeit einer besseren Festlegung von Sanktionen bei Verstößen sowie einige Aspekte der Karenzzeit, wie etwa Vorschläge des Ausschusses für die Lösung von Interessenkonflikten zur Verbesserung des Gesetzes in der Praxis, geregelt werden und v) eine Rechtsgrundlage für die Ausarbeitung eines Musterethikkodexes für die Mitglieder der Vertretungsgremien lokaler und regionaler Regierungsstellen geschaffen wird, dessen Annahme, Umsetzung und Überwachung in die Zuständigkeit der Vertretungsgremien fallen.

233

C2.6. R1

M

Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

 

 

 

Q4

2022

Das Gesetz über den Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden, wird dahin gehend geändert, dass i) die Bestimmungen des Gesetzes verbessert werden, ii) der Begriff „vertrauliche Person“ präzisiert wird und iii) Bestimmungen für die Ausstellung einer Eingangsbescheinigung festgelegt werden.

234

C2.6. R1

M

Annahme eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Verhaltenskodex für Beamte in der Exekutive

Inkrafttreten eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Ethikkodex für Beamte der Exekutive

 

 

 

Q4

2023

Der Ethikkodex für Parlamentarier und Beamte der Exekutive wird Leitlinien zu Interessenkonflikten und anderen Integritätsfragen enthalten.

235

C2.6. R1

T

Aufstockung der Personalausstattung für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.

 

Anzahl

100

110

Q2

2024

Aufstockung des Personaletats um 10 % gegenüber 2020 (einschließlich Einstellung und Mobilität innerhalb des Justizwesens).

236

C2.6. R1

T

Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruptionsdelikten und Straftaten der organisierten Kriminalität

 

Anzahl

100

120

Q2

2024

Aufstockung der Haushaltsmittel für Computerdienstleistungen und IT-Ausrüstung für Korruptionsbekämpfungsbehörden im Justizwesen um 20 % gegenüber 2020

237

C2.6. R1

M

Einrichtung eines Informationssystems zur Überwachung der Umsetzung nationaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen

Neues Informationssystem zur Überwachung der Umsetzung nationaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen

 

 

 

Q4

2025

Einrichtung eines neuen Informationssystems/einer neuen Plattform zur Überwachung verschiedener Bereiche der Korruptionsprävention: (1) Schutz von Hinweisgebern, (2) Recht auf Zugang zu Informationen, (3) Lobbyarbeit, (4) Interessenkonflikte, (5) Vernetzung und Koordinierung der nationalen Behörden bei der Ausarbeitung, Umsetzung und Überwachung der Umsetzung nationaler Strategie- und Umsetzungsdokumente, (6) Führung, Aktualisierung und Veröffentlichung von Listen der staatseigenen Unternehmen und Unternehmen, die im Eigentum der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften stehen, (7) Berichterstattung an das Amt des Bürgerbeauftragten, Ermöglichung einer schnelleren Kommunikation, Datenaustausch und besserer Koordinierung zwischen den Behörden, die an der Konzeption, Umsetzung und Überwachung der Umsetzung der nationalen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung beteiligt sind, sowie Unterrichtung der Bürger über die Korruptionsbekämpfung.

238

C2.6. R1

T

Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität

 

Anzahl

999

799

Q2

2026

Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruptionsdelikten und Straftaten der organisierten Kriminalität um 200 Tage im Vergleich zu 1Q/2021 (999 Tage).

239

C2.6. R1-I1

M

Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne gegen Korruption

Veröffentlichung des Folgenabschätzungsberichts durch das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung

 

 

 

Q2

2025

Veröffentlichung einer Studie mit Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen der nationalen Medienkampagne. Sie wird mit besonderem Schwerpunkt auf der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Schädlichkeit von Korruption und der Funktionsweise bestehender Korruptionsbekämpfungsmechanismen mit dem Ziel durchgeführt, die Rolle der Bürger bei synergetischen Antikorruptionsmaßnahmen zu stärken.

240

C2.6. R1-I2

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten

Das Informationssystem wurde vollständig entwickelt und in Betrieb genommen.

 

 

 

Q4

2025

-Zur Modernisierung und Verbesserung der Arbeit der Ethikkommissare, der Ethikkommission und der im Ethik- und Integritätsdienst tätigen Beamten wird ein elektronisches Ethik-Infrastrukturmanagementsystem entwickelt und in Betrieb genommen, das Funktionen zur Bearbeitung mindestens der folgenden Beschwerdekategorien umfasst:
Beschwerden über die Art und Weise, wie Bürger von Beamten behandelt werden

Beschwerden über das Verhalten in öffentlichen Auftritten.

Beschwerden über die Erlangung materieller oder sonstiger Vorteile.

Beschwerden über Interessenkonflikte.

Beschwerden von Beamten über andere Beamte, auch über das Verhalten von Vorgesetzten.

241

C2.6. R1-I3

M

Verbesserte Informationssysteme für Staatsbedienstete und Justizbeamte in der Vermögenserklärung

Die Informationssysteme wurden modernisiert und eingeführt.

 

 

 

Q2

2024

Das derzeitige System für die Übermittlung der Vermögensübersicht der Beamten wird verbessert, indem die automatische Eingabe von Daten aus verfügbaren öffentlichen Quellen ermöglicht wird und die Voraussetzungen für die Überprüfung der in der Vermögensübersicht von Staatsbeamten und Justizbediensteten enthaltenen Informationen verbessert werden.

242

C2.6. R1-I4

T

Modernisierung und intelligente Digitalisierung von 4 regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)

 

Anzahl

0

4

Q2

2025

Die regionalen Zentren PN USKOK in Zagreb, Split, Rijeka und Osijek werden renoviert, vollständig digitalisiert und mit intelligenter Technologie und aktueller funktioneller Ausrüstung ausgestattet, wodurch die Funktionsbedingungen für die Arbeit und Unterbringung der Beamten sichergestellt werden. Die Renovierung umfasst auch die energetische Sanierung von Gebäuden, aber die Anforderung, mindestens 30 % der Energieeinsparungen zu erreichen, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die IT-Ausrüstung in allen vier regionalen Zentren wird durch neue moderne Ausrüstung für die Nutzung moderner Software-Werkzeuge und Lösungen und intelligenter Technologien ersetzt. Darüber hinaus werden innerhalb der Zentren Split und Zagreb neue Laboratorien eingerichtet, die mit kompletter technischer Ausrüstung und Softwarewerkzeugen mit digitalen forensischen Lizenzen ausgestattet werden. Um den Prozess der Beweisaufbewahrung zu modernisieren und zu beschleunigen, werden alle 4 regionalen Zentren mit digitalen Evidenzspeicherservern ausgestattet, die zur Systematisierung von Beweismitteln und zur Rationalisierung der Kosten beitragen, indem sie die Speicherung und Nutzung digitaler Beweismittel von einem Standort aus sicherstellen.

243

C2.6. R2

M

Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen

Veröffentlichung des Bewertungsberichts zum Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen

 

 

 

Q4

2023

Veröffentlichte Studie mit Empfehlungen zur Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen und seiner Auswirkungen auf das durch die Verfassung garantierte Übungssegment aus der Sicht der Nutzer und Behörden. Die Empfehlungen werden bei künftigen Änderungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang berücksichtigt.

244

C2.6. R3

M

Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung lokaler und regionaler Einheiten

Veröffentlichung eines Handbuchs für die Umsetzung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in mehrheitlich in eigenem Besitz befindlichen lokalen und regionalen Einheiten

 

 

 

Q1

2024

Veröffentlichung des Handbuchs:
Veröffentlichung des Handbuchs über die Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Mehrheitsbesitz durch lokale und regionale Gebietskörperschaften.

Einführung und Umsetzung einer Compliance-Funktion bei allen Rechtspersonen, die zu ihrer Einrichtung verpflichtet sind. Bedeutung der Umsetzung von Antikorruptionsstrategien, der Einführung eines Ethikkodex und einer besser etablierten Compliance-Funktion, um zu bestätigen, dass das Unternehmen die Verhinderung unethischen Verhaltens sorgfältig umsetzt, sowie eine Organisationskultur, die ethisches Verhalten und die Einhaltung der Vorschriften fördert.

245

C2.6. R3

M

Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Antikorruptionsprogramms 2021-2022 auf mehrheitlich in kommunaler und regionaler Verwaltung befindliche Unternehmen

Veröffentlichung des Folgenabschätzungsberichts durch das Ministerium für Justiz und öffentliche Verwaltung

 

 

 

Q2

2026

Die im Bericht entwickelte Methodik soll es ermöglichen, die Auswirkungen der Umsetzung des Antikorruptionsprogramms auf Unternehmen, die im Eigentum lokaler und regionaler Gebietskörperschaften stehen, und die Auswirkungen künftiger solcher Dokumente zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Folgenabschätzung des umgesetzten Programms und der Empfehlungen werden in dem Bericht auch die Prioritäten und Maßnahmen künftiger Dokumente zur Korruptionsbekämpfung in diesem Bereich formuliert.

246

C2.6. R4

T

Schulung von Richtern zum Korruptionspräventionsmanagement im öffentlichen Auftragswesen und zum Rechtsschutz bei öffentlichen Vergabeverfahren

 

Anzahl

0

80

Q2

2024

80 Richter von Verwaltungsgerichten werden im Bereich des Korruptionsrisikomanagements im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und der gerichtlichen Rechtsbehelfe in öffentlichen Vergabeverfahren geschult. Zu diesem Zweck veranstaltet die Justizakademie im Rahmen der lebenslangen beruflichen Weiterbildung von Justizbeamten 4 Workshops in Form von klassischen/regelmäßigen Schulungen und Fernunterricht, um den Rechtsschutz bei öffentlichen Vergabeverfahren weiter zu stärken.

   M. KOMPONENTE 2.7: STÄRKUNG DES HAUSHALTSPOLITISCHEN RAHMENS

Diese Komponente zielt darauf ab, den finanzpolitischen Rahmen und die Haushaltsdisziplin durch das neue Haushaltsgesetz weiter zu stärken, um die Haushaltsverfahren zu verbessern, die Finanzberichterstattung zu verbessern und ein makroökonomisches Projektionsmodell zu entwickeln.

Die Stärkung des finanzpolitischen Rahmens ist eines der Schlüsselelemente für die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, was wiederum zur makroökonomischen Stabilität beiträgt und die Voraussetzungen für eine Erhöhung der potenziellen Wachstumsraten sowie für wirtschaftliche Erholung und Resilienz schafft.

Die Komponente befasst sich mit den besonderen Empfehlungen zur Stärkung des finanzpolitischen Rahmens (länderspezifische Empfehlung 1 2019) und zur Verfolgung einer auf eine vorsichtige mittelfristige Haushaltsposition ausgerichteten Haushaltspolitik (länderspezifische Empfehlung 1 2020).

M.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform 1 (C2.7.R1) Verbesserung der Finanzplanung und -berichterstattung 

Ziel dieser Reform ist es, das Haushaltsgesetz zu ändern, um die Haushaltsverfahren und die damit zusammenhängenden Haushaltsdokumente sowie die Finanzberichterstattung zu verbessern und so die Entwicklung eines effizienten und nachhaltigen öffentlichen Finanzverwaltungssystems zu gewährleisten.

Die Reform umfasst:

-Ausarbeitung und Annahme des neuen Haushaltsgesetzes.

-Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Steuerpolitik durch die Ernennung eines neuen Vorsitzes auf der Grundlage eines öffentlichen Aufrufs.

Die Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Reform 2 (C2.7.R2) Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft

Ziel der Reform ist es, ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft zu entwickeln, das für die Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen geeignet ist, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Abschätzung der Folgen von Schocks zu simulieren und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen zu stärken.

Die Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

M.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

247

C2.7. R1

M

Stärkung des finanzpolitischen Rahmens durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren

Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes

 

 

 

Q4

2021

Das neue Haushaltsgesetz regelt das Verfahren und die wichtigsten Dokumente für die Aufstellung, Annahme und Ausführung des Staatshaushalts, den Haushalt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer außerbudgetären Nutzer, den Rahmen für die Kreditaufnahme für lokale und regionale Gebietskörperschaften, die Überwachung der Verwendung eigener und zweckgebundener Einnahmen, die Vorausschätzung und Kontrolle künftiger Ausgaben, einschließlich mehrjähriger Verpflichtungen, um auch mehr Flexibilität bei der Durchführung von EU-Projekten zu ermöglichen und die Einhaltung der Richtlinie 2011/85 des Rates zu gewährleisten, um ein effizienteres System der finanziellen und statistischen Berichterstattung zu schaffen.

248

C2.7. R1

M

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Steuerpolitik.

Ernennung des neuen Vorsitzenden der Kommission für Steuerpolitik durch das Parlament,

 

 

 

Q4

2021

Die Ernennung eines neuen Vorsitzenden der Kommission für Steuerpolitik gewährleistet die volle Funktionsfähigkeit der Kommission und die Umsetzung des Gesetzes über die finanzpolitische Rechenschaftspflicht (OG 111/2018).

249

C2.7. R2

M

Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitischer Analysen

Entwicklung und Anwendung eines voll funktionsfähigen Modells struktureller makroökonomischer Projektionen der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung von Projektionen, die dem Jahreshaushalt zugrunde liegen.

 

 

 

Q3

2022

Es wird ein strukturelles makroökonomisches Modell der kroatischen Wirtschaft entwickelt, das mittelfristige makroökonomische Prognosen erstellt, die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik und die Auswirkungen von Schocks simuliert und letztlich die Fähigkeit des Finanzministeriums zur Erstellung von Haushaltsprognosen stärkt. Das ursprüngliche Modell soll bis Ende 2021 entwickelt werden und bis Mitte 2022 voll einsatzbereit sein, damit die dem Haushaltsplan 2023 zugrunde liegenden Projektionen erstellt werden können. Die Ergebnisse des Modells werden für die Erstellung von Haushaltsdokumenten verwendet, um die Qualität der mittelfristigen Haushaltsprognosen und damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.

   N. KOMPONENTE 2.8: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE BEKÄMPFUNG DER GELDWÄSCHE

Ziel dieser Komponente ist es, die Fähigkeit der kroatischen Behörden (Aufsichtsbehörden, Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, Strafverfolgungsbehörden) zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken, ihre Koordinierung und Zusammenarbeit zu verbessern und das Bewusstsein aller Beteiligten weiter zu schärfen.

Diese Reform steht im Einklang mit dem Aktionsplan Kroatiens für die Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus II (WKM II).

N.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C2.8.R1 – Sensibilisierung für die Notwendigkeit der Verhinderung von Geldwäsche

Ziel dieser Reform ist es, die Effizienz des Finanzsystems im Einklang mit internationalen Standards zu wahren und gleichzeitig unrechtmäßige Finanzströme zu verhindern, indem alle für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zuständigen Institutionen und Behörden durch die Schaffung eines Rahmens für regelmäßige Schulungen sensibilisiert werden.

Die Umsetzung sollte bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein.

Reform C2.8.R2 – Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

Ziel dieser Reform ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden zu verbessern. Dies soll durch die Überarbeitung der Vereinbarung zwischen den Finanzaufsichtsbehörden und dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie durch eine Reihe regelmäßiger Sitzungen im Rahmen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe zur Überwachung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (MIRS) erreicht werden, um den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C2.8.R3 – Abschluss des Aktionsplans zur Verringerung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Übergeordnetes Ziel dieser Reform ist die Umsetzung des Aktionsplans zur Verringerung der Risiken, die in der von der Regierung angenommenen nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien ermittelt wurden. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen, die beispielsweise darauf abzielen, die Verwaltungskapazitäten des Amtes zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzaufsichtsbehörde und der Aufsichtsbehörden zu stärken, die Zahl der Aufsichtstätigkeiten zu erhöhen, die IT-Infrastruktur zu verbessern und die Beamten aller Verpflichteten zu schulen, um die Zusammenarbeit und die Verwaltungskapazitäten zu stärken.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Reform C2.8. R4 – Verbesserung der Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer Risikobewertung im kroatischen Finanzsektor

Übergeordnetes Ziel dieser Reform ist die Stärkung der institutionellen und administrativen Kapazitäten durch Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen des Projekts „Instrument für technische Unterstützung“ (Technical Support Instrument – TSI) zur Entwicklung eines risikobasierten Ansatzes für die Überwachung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die Reform soll zur allgemeinen Verbesserung des Rahmens zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Bekämpfung der Finanzierung von Fehlern in Kroatien beitragen und gleichzeitig die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Aktionsplan für die Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus II erleichtern.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

N.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

250

C2.8. R1

M

Sensibilisierung aller verantwortlichen Akteure durch regelmäßige Schulungen

Rahmen für die Weiterbildung von Mitarbeitern, die verpflichtet sind, über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Bericht zu erstatten

 

 

 

Q4

2020

Der bestehende Rahmen für die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter aller meldenden Institute und Behörden durch Aufsichtsgremien und das Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, einschließlich der für die Einhaltung der Geldwäschebekämpfung zuständigen Beamten und des Managements der Kreditinstitute. Die in diesem Rahmen geplanten Bildungsinitiativen konzentrieren sich auf die Sensibilisierung für den risikobasierten Ansatz bei der Durchführung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und die Verpflichtung zur Meldung verdächtiger Tätigkeiten. Als Teil des Rahmens stellen die Aufsichtsorgane und das Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche den Instituten und Behörden regelmäßig aktuelle Informationen über die Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche zur Verfügung.

251

C2.8. R2

M

Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

Aktualisierte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit

 

 

 

Q4

2020


Aktualisierte Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit, die Folgendes umfasst:
i) den Austausch von Daten und Informationen, die für die Aufsichtsverfahren erforderlich sind,

ii) den Austausch von Informationen über Unregelmäßigkeiten, die bei meldenden Stellen festgestellt wurden,

iii) den Austausch von Informationen über die jüngsten Typologien von Geldwäschern/Terrorismusfinanzierern, die vom Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden ermittelt wurden,

iv) die Zunahme der Aufsichtstätigkeiten auf der Grundlage der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und

v) den Austausch statistischer Daten für die Zwecke der nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die Bewertung der Wirksamkeit der Systemanstrengungen bei der Prävention und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

252

C2.8. R2

T

Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“

 

Anzahl

0

12

Q4

2024

Um die Aufsichtspraktiken zu harmonisieren, den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden zu verbessern und Informationen auszutauschen, hält die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ (MIRS) zwischen Ende 2020 und Ende 2024 mindestens 12 Sitzungen ab. Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ verstärkt die Zusammenarbeit zwischen allen Aufsichtsbehörden, die für die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Die interinstitutionelle Arbeitsgruppe „Aufsicht“ überwacht insbesondere i) einen wirksamen Austausch statistischer Daten über die Überwachung, ii) den Austausch von Überwachungserfahrungen („bewährte Praktiken“), iii) den Austausch von Informationen über Unregelmäßigkeiten, die bei der Anwendung des Gesetzes festgestellt wurden, iv) die Verstärkung und Koordinierung der Überwachungstätigkeiten und v) den Austausch von Informationen über Überwachungspläne.

253

C2.8. R3

M

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch weitere Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs

 

 

 

Q4

2021

Auf der Grundlage der nationalen Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Republik Kroatien wird bis zum 31. Dezember 2021 ein Aktionsplan zur Minderung der ermittelten Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vollständig umgesetzt. Der Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Verringerung der festgestellten Risiken, das öffentliche Recht und andere Stellen, die von den Inhabern für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen benannt wurden, sowie die Frist für die Durchführung der Maßnahmen. Der Plan trägt den Risiken Rechnung, die von den Aufsichtsbehörden (kroatische Nationalbank, Finanzaufsichtsbehörde, kroatische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen), Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche, Staatsanwaltschaft der Republik Kroatien und rechtlich Verpflichtete (Banken und andere) ermittelt wurden. Sie stärkt die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen allen zuständigen Organen und Behörden weiter.

254

C2.8. R4

M

Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Vollständige Umsetzung verbesserter Verfahren und Methoden für die risikobasierte Aufsicht, die im Rahmen des Projekts „Risikobasierte Beaufsichtigung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im kroatischen Finanzsektor“ entwickelt wurden, um die festgestellten Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken wirksam zu mindern

 

 

 

Q4

2023

Die Behörden ergreifen erforderlichenfalls durch Verabschiedung von Rechtsvorschriften Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung durch die kroatische Nationalbank und die kroatische Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen und unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes, der im Einklang mit den Ergebnissen der technischen Hilfe im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung entwickelt wurde. Die Maßnahmen sollen die institutionellen und administrativen Kapazitäten stärken und dazu beitragen, die Wirksamkeit des gesamten Systems zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Kroatien zu verbessern und letztendlich den allgemeinen Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche in Kroatien zu verbessern.

255

C2.8. R4

T

Zunahme der Aufsichtstätigkeiten vor Ort auf der Grundlage ermittelter Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

 

% (Prozent)

0

25

Q4

2025

Im Rahmen eines stärker risikobasierten Ansatzes bei der Prävention und Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhen die Aufsichtsbehörden ihre Aufsichtstätigkeiten vor Ort auf der Grundlage der ermittelten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Vergleich zu 2019 um 25 %.

   O. KOMPONENTE 2.9: STÄRKUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE

Um den Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu verbessern und ihn mit den bewährten Verfahren der EU in Einklang zu bringen, umfasst diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungssystems für das öffentliche Auftragswesen, zur Stärkung des Überprüfungssystems durch die Einführung verbindlicher elektronischer Rechtsmittel und zur Förderung der Nutzung innovativer Vergabeverfahren. Das verbesserte System der öffentlichen Auftragsvergabe soll unter anderem zur Korruptionsbekämpfung beitragen und zu einer besseren Ausschöpfung der EU-Mittel führen, die zu einem besseren Unternehmensumfeld, höheren privaten Investitionen, Produktivität und der Schaffung neuer Arbeitsplätze führen dürften.

Die Komponente umfasst drei Reformen und eine Investition zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz des öffentlichen Beschaffungswesens in Kroatien. Sie sollen auch zur besseren Prävention von Korruption beitragen, insbesondere auf lokaler Ebene (länderspezifische Empfehlung 2019), und die Kapazität und Effizienz der kroatischen öffentlichen Verwaltung verbessern (länderspezifische Empfehlung 2020).

O.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform: C2.9.R1. Kontinuierliche Schulung im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

Ziel der Reform ist es, das Ausbildungssystem für das öffentliche Auftragswesen zu verbessern, indem neue Instrumente entwickelt werden, mit denen theoretisches und praktisches Wissen sowie berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen für die professionelle, kostengünstige, effiziente und wirksame Umsetzung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf allen Ebenen erworben werden können. Sie baut auf einem umfassenden Ansatz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Interessenträger im öffentlichen Beschaffungswesen auf, indem die Ergebnisse der Analyse der Arbeitsbelastung im Rahmen der Investitionsmaßnahme C2.9.R1-I1 integriert werden. Insbesondere wird in der Analyse der Bedarf an kontinuierlicher und geplanter Ausbildung der wichtigsten Beschäftigten im öffentlichen Auftragswesen auf der Grundlage der Kompetenzmatrix ermittelt, in der 30 Kompetenzen und Fähigkeiten definiert werden.

Darüber hinaus wird der Europäische Kompetenzrahmen für Fachkräfte des öffentlichen Auftragswesens ProcurCompEU, der als gemeinsamer Bezugsrahmen für Vergabefachleute dient, bis zum 31. Dezember 2023 in das kroatische Ausbildungssystem aufgenommen. Erstens erleichtert der Rahmen für Einzelpersonen die Identifizierung und Gestaltung persönlicher und beruflicher Kompetenzen. Zweitens nutzen die Auftraggeber sie, um die Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabe in ihrer Organisation zu bewerten und zu verbessern. Schließlich müssen Schulungsanbieter im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe in der Lage sein, den ProcurCompEU-Rahmen zu nutzen, um umfassende Lern- und Schulungsprogramme zu entwickeln.

Drittens sollen die allgemeinen Schulungsprogramme, die auch den Bietern offenstehen, das Niveau der Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Durchführung von Vergabeverfahren auf Seiten der Bieter erhöhen und so die Beteiligung und den Erfolg von KMU bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern.

Diese Reform soll bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition: C2.9.R1-I1: Analyse der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der wichtigsten Institutionen im öffentlichen Beschaffungswesen

Diese Investition soll zu einer Analyse der Arbeitsbelastung führen, um die Anzahl der Akteure, die erforderlichen Kompetenzen des Personals und die erforderlichen Verbesserungen des Entschädigungssystems zu ermitteln. Durch die Umsetzung der in der Analyse enthaltenen Empfehlung soll eine optimale Zahl hochqualifizierter, motivierter Mitarbeiter erreicht und aufrechterhalten werden, die den Bedürfnissen wichtiger Einrichtungen für das öffentliche Auftragswesen gerecht werden.

Zu der Maßnahme gehören:

-die Analyse der Arbeitsbelastung in den öffentlichen Beschaffungsstellen, die Teil der Verwaltung der EU-Mittel ist;

-Beschreibung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben;

-die Festlegung der erforderlichen Kompetenzen.

Die Analyse der Arbeitsbelastung erfolgt auf der Grundlage historischer Arbeitsbelastungsdaten, wobei auch die erwarteten Trends bei der Arbeitsbelastung zu berücksichtigen sind, einschließlich des Bedarfs an kontinuierlicher und geplanter Schulung des Personals zu spezifischen vergaberelevanten Themen wie strategische, sozial verantwortliche, nachhaltige Auftragsvergabe, innovative Auftragsvergabe und Zugang von KMU zu diesem Beschaffungsmarkt.

Anhand der Ergebnisse der Analyse wird der kontinuierliche und geplante Schulungsbedarf des Personals der wichtigsten Einrichtungen des öffentlichen Beschaffungswesens (MINGOR- Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung, SAFU – Central Finance and Contracting Agency und DKOM – Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens) bestimmt.

Diese Maßnahme muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Reform: C2.9.R2. Stärkung des Überprüfungssystems im öffentlichen Auftragswesen

Ziel der Reform ist es, zur Verringerung des Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit dem Überprüfungssystem beizutragen und zur Korruptionsbekämpfung beizutragen, indem die durchschnittliche Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen verkürzt und die Funktionen des derzeitigen öffentlichen Beschaffungswesens verbessert und erweitert werden.

Die Reform umfasst Änderungen des Rechtsrahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, um die elektronische Beschwerde als verbindliches Instrument im öffentlichen Beschaffungswesen einzuführen und die durchschnittlichen Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden zu verkürzen. Die Maßnahme im Rahmen dieser Komponente soll die Funktionsweise des e-Appeal Systems durch Datenstandardisierung und Weiterentwicklung der bestehenden IT-Plattform verbessern.

Diese Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform: C2.9.R3. Innovative Beschaffung

Ziel der Reform ist es, die Nutzung innovativer öffentlicher Beschaffungsprodukte und -dienstleistungen zu fördern, was zu mehr Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge beitragen, mehr private Akteure anziehen und schließlich ein gerechteres und wettbewerbsfähigeres öffentliches Beschaffungswesen in Kroatien schaffen soll.

Im Rahmen dieser Reform werden das Wirtschaftsministerium und HAMAG BICRO (kroatische Agentur für kleine Unternehmen, Innovation und Investitionen)

-Annahme eines innovativen Beschaffungsplans, der den Auftraggebern einen Fahrplan für die Umsetzung der innovativen Anforderungen durch ihre geplanten Beschaffungen an die Hand gibt;

-Einrichtung eines Monitoring- und Evaluierungssystems für innovative Beschaffungsverfahren;

-Annahme eines Handbuchs für Beschaffungsstellen mit Leitlinien für die Durchführung innovationsbezogener Vergabeverfahren;

-Stärkung der Kapazitäten der kroatischen Beschaffer bei innovationsbezogenen Vergabeverfahren durch die Bereitstellung von Schulungen;

-Sensibilisierung interessierter privatwirtschaftlicher Akteure für innovationsbezogene Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Diese Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

O.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

256

C2.9. R1

M

Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Bündelung dieser Verfahren

Veröffentlichung von Leitlinien auf dem Portal für das öffentliche Auftragswesen

 

 

 

Q3

2022

Um die Beteiligung von KMU an öffentlichen Vergabeverfahren weiter zu fördern, werden Leitlinien für Auftraggeber und Bieter ausgearbeitet und veröffentlicht, um die Beteiligung von KMU am Markt für öffentliche Aufträge zu fördern. Die Leitlinien müssen auch die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen enthalten, die KMU die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen erleichtern sollen. Die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden bei der gezielten Schulung von Bietern in öffentlichen Vergabeverfahren wird fortgesetzt. Die Leitlinien werden auf der Grundlage der Ergebnisse des Projekts zur Unterstützung von Strukturreformen erstellt.

257

C2.9. R1

M

Änderung der Regelung für Schulungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

Inkrafttreten der Änderungen der Regelung für Schulungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Ausbildung im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe umfassen i) die Erstellung eines Lehrplans für Weiterbildungsprogramme, in dem die Kompetenzen und Lernziele festgelegt werden, und ii) die Einbeziehung von ProcurCompEU in das obligatorische Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge; iii) die Anforderung, eine qualitative Bewertung der Schulungen durchzuführen.
Die Änderungen sollen einen umfassenden Ansatz bieten, der erforderlich ist, um die Verwaltungskapazität des Personals in wichtigen Einrichtungen des öffentlichen Auftragswesens zu stärken, wobei auch die Empfehlungen aus der Analyse der Arbeitsbelastung (R1-I1) zu berücksichtigen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertung der Organisation und der strategischen Prioritäten werden Schulungen Vorrang eingeräumt, die die größten Auswirkungen auf die Erreichung von Zielen wie Fragen der Integrität und Transparenz, eine ordnungsgemäße Planung der Verfahren, faire und offene technische Spezifikationen, klare Auswahl- und Bewertungskriterien für Ausschreibungen, Vertragsmanagement und Änderungen haben können.

258

C2.9. R1

M

Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die Weiterbildung von Vergabebeamten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

Inkrafttreten des an ProcurCompEU angeglichenen Rahmens für die Weiterbildung von Beamten für das öffentliche Auftragswesen;

 

 

 

Q4

2023

Das ProcurCompEU-Instrument wird an die Besonderheiten Kroatiens angepasst und in das bestehende obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für öffentliche Aufträge integriert. Auf dem Portal für das öffentliche Auftragswesen wird eine Unterseite eingerichtet, auf der ProcurCompEU-Tools zur Verfügung stehen und von allen Interessenträgern des öffentlichen Beschaffungswesens frei genutzt werden können, und die zuständige Stelle für das öffentliche Auftragswesen unterstützt dessen praktische Umsetzung und Überwachung.

259

C2.9. R1-I1

M

Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Managements der Verwaltungslast aller Mitarbeiter wichtiger Institutionen des Beschaffungssystems (MINGOR, SAFU, DKOM).

Veröffentlichung einer Analyse der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der wichtigsten Institutionen des öffentlichen Beschaffungswesens (MINGOR, SAFU und DKOM), einschließlich eines Aktionsplans zur Umsetzung der Empfehlungen und Maßnahmen im Bereich Humanressourcen

 

 

 

Q3

2022

Unabhängige externe Sachverständige führen eine umfassende Analyse der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter der wichtigsten Einrichtungen des öffentlichen Beschaffungswesens durch, die in den EU-Fonds enthalten sind, einschließlich einer Beschreibung der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und der erforderlichen Kompetenzen und des Entschädigungssystems. Der veröffentlichte unabhängige Bericht stützt sich auf eine umfassende Analyse der Rollen im öffentlichen Beschaffungswesen und der Arbeitsbelastung, wobei historische Arbeitsbelastungsdaten berücksichtigt und mit Trends bei der zunehmenden Arbeitsbelastung verglichen werden, einschließlich des Schulungsbedarfs zu spezifischen Themen wie der nachhaltigen Auftragsvergabe und dem Zugang zu KMU. Der Bericht enthält einen Aktionsplan zur Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Einstellung und Bindung hochqualifizierten Personals.

260

C2.9. R2

M

Änderung des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen dahingehend, dass die Nutzung des elektronischen Rechtsmittels ein zwingendes Mittel zur Einlegung eines Rechtsbehelfs ist

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über das öffentliche Auftragswesen und der Verordnungen (Verordnung über Rechtsbehelfe in Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge)

 

 

 

Q3

2022

Der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen (Gesetz über das öffentliche Auftragswesen und einschlägige Verordnungen) wird dahin gehend geändert, dass elektronische Rechtsmittel als obligatorisches Mittel zur Einlegung von Rechtsbehelfen im öffentlichen Beschaffungswesen eingeführt werden.

261

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden und Entscheidungen auf 28 Tage ab Eingang der Beschwerde

 

Anzahl

34

28

Q2

2026

Die Einführung eines obligatorischen elektronischen Rechtsmittels dürfte die durchschnittlichen Fristen für die Bearbeitung von Beschwerdeverfahren und Verfahrensmissbrauch durch die DKOM (Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens) verkürzen. Sie vereinfacht und beschleunigt die Zustellung von Schriftstücken durch direkte elektronische Kommunikation mit den Parteien, wodurch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Effizienz zu verbessern und die Dauer der Rechtsbehelfsverfahren zu verringern, ohne dass dadurch die Qualität der Entscheidungen der DKOM (Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens) beeinträchtigt wird. Als solche wird die Anzahl der Tage ab dem Tag des Eingangs des Rechtsbehelfs um mindestens 6 Tage gegenüber dem Ausgangswert von 34 Tagen verkürzt.

262

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Fristen auf 14 Tage ab Einreichung der Beschwerdeakte

 

Anzahl

16

14

Q2

2026

Die Einführung eines obligatorischen elektronischen Rechtsmittels dürfte die durchschnittlichen Fristen für die Bearbeitung von Beschwerdeverfahren und Verfahrensmissbrauch durch die DKOM (Staatliche Kommission für die Überwachung des öffentlichen Auftragswesens) verkürzen. Sie vereinfacht und beschleunigt die Zustellung von Schriftstücken durch direkte elektronische Kommunikation mit den Parteien, wodurch die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Effizienz zu verbessern und die Dauer der Rechtsbehelfsverfahren zu verringern, ohne dass dadurch die Qualität der Entscheidungen der DKOM beeinträchtigt wird, wodurch sich die Zahl der Tage ab Eingang der Beschwerde um mindestens 6 Tage verringert.

263

C2.9. R3

M

Programme und Tätigkeiten zur Gestaltung und Verwaltung innovativer öffentlicher Aufträge

Bestehendes Programm zur professionellen Unterstützung und Schulung von Beschaffern im Bereich der innovationsfördernden Auftragsvergabe

 

 

 

Q1

2024

Mit der technischen Hilfe werden kroatische Einrichtungen Programme auflegen, um Beschaffern professionelle Unterstützung bei innovationsbezogenen Vergabeverfahren zu bieten. Das in HAMAG-BICRO eingerichtete Wettbewerbszentrum für innovatives öffentliches Beschaffungswesen (kroatische Agentur für kleine Unternehmen, Innovation und Investitionen) wird gestärkt und sein Personal wird in der Durchführung von Schulungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge für Innovation allein geschult. Die Verwaltungskapazitäten des MINGOR (Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung) werden ebenfalls in gleicher Weise gestärkt. Bis zum dritten Quartal 1 2024 wird ein Fortschrittsbericht über den Ausbau der Kapazitäten erstellt.

264

C2.9. R3

T

Schulung der für die Auftragsvergabe zuständigen Beamten zu innovativen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge

 

% (Prozent)

0

75

Q4

2025

Auf der Grundlage der erstellten Schulungsmaterialien für technische Hilfe sowie der Schulungen, die von externen Sachverständigen im Rahmen von Etappenziel 252 durchgeführt werden, wird HAMAG-BICRO (kroatische Agentur für kleine Unternehmen, Innovation und Investitionen) in Zusammenarbeit mit MINGOR (Ministerium für Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung) mindestens 75 % der für die Auftragsvergabe zuständigen Mitarbeiter der im Plan aufgeführten Auftraggeber auf der Grundlage des Schulungsplanes 2024-2025 ausbilden.

   S. KOMPONENTE 3.1: REFORM DES BILDUNGSSYSTEMS

Das kroatische Bildungssystem steht vor einer Reihe erheblicher Herausforderungen. Die Teilnahme an formeller Kinderbetreuung und die Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) gehören zu den niedrigsten in der EU, was vor allem auf einen Mangel an FBBE-Infrastrukturen und einen Mangel an Lehrkräften zurückzuführen ist, wobei große regionale Unterschiede die Ungleichheiten verschärfen. Der Schulpflichtzyklus (Dauer von acht Jahren) ist ein Jahr kürzer als der EU-Standard. Auch die jährliche Unterrichtszeit in Grundschulen liegt unter dem EU-Durchschnitt, da viele Schulen aufgrund von Infrastrukturengpässen in Schichten arbeiten. Die Leistung der Schüler bei allen Grundkompetenzen liegt unter dem EU-Durchschnitt. Die Zahl der tertiären Bildungsabschlüsse zählt zu den niedrigsten in der EU. Auch die Teilnahme an der Erwachsenenbildung ist sehr gering.

Ziel dieser Komponente ist es, all diese Herausforderungen zu bewältigen. Sie umfasst eine umfassende Reform des Bildungssystems, die darauf abzielt, den Zugang zu Bildung und deren Qualität auf allen Bildungsebenen zu fördern. Sie umfasst auch ergänzende Investitionen in die Infrastruktur der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, Schulen und die digitale Infrastruktur der Hochschulbildung.

Diese Komponente trägt zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Kroatien in den letzten zwei Jahren bei, wonach „die Bildungsreform umgesetzt und sowohl der Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen als auch ihre Qualität und ihre Relevanz für den Arbeitsmarkt verbessert werden müssen“ (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 2019) und „der Erwerb von Kompetenzen gefördert werden muss“ (länderspezifische Empfehlung Nr. 2 2020).

P.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C3.1 R1: Strukturreform des Bildungssystems

Diese Reform zielt darauf ab, den Zugang zur Bildung und ihre Qualität auf allen Bildungsebenen zu fördern.

·Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Ziel der Reform ist es, den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) für Kinder zwischen drei Jahren und dem Beginn der Primarschulbildung zu verbessern. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder, insbesondere Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Gruppen 18 , in der Lage sind, frühkindliche Bildung zu besuchen.

Mit der Reform sollen zusätzliche Lehrkräfte für die FBBE bereitgestellt werden, die speziell für die frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung ausgebildet werden, und sie soll dazu beitragen, mittelfristig eine angemessene Zahl von Lehrkräften sicherzustellen. Die Reform umfasst auch ein neues Finanzierungsmodell, um die langfristige Tragfähigkeit der FBBE-Finanzierung sicherzustellen, wobei der Beitrag des Staates zur Finanzierung der FBBE erhöht wird, wobei die finanziellen Kapazitäten der lokalen Gemeinden zu berücksichtigen sind, was sich voraussichtlich auch positiv auf die Erschwinglichkeit der FBBE auswirken wird.

Durch die Reform soll die Zahl der Stunden der frühkindlichen Bildung für Kinder im Alter von einem Jahr vor Beginn der Primarschulbildung erhöht und das Recht auf einen garantierten Platz in der FBBE für Kinder zwischen vier Jahren und dem Grundschulalter eingeführt werden.

·Schulen im Primarbereich

Ziel der Reform ist es, die Qualität des Unterrichts und der Lernergebnisse, insbesondere für Kinder aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen, durch die Einführung einer einzigen Schicht, den ganztägigen Unterricht in Grundschulen und die Erhöhung der Zahl der obligatorischen Unterrichtsstunden zu verbessern. Die Reform zielt auch darauf ab, die fortlaufende Lehrerentwicklung und die systematische externe Bewertung der Lernergebnisse in Grundschulen zu unterstützen.

Mit der Reform soll das Bildungsgesetz dahingehend geändert werden, dass das neue ganztägige Unterrichtsmodell in den Grundschulen eingeführt wird, indem die Mindestanzahl der Pflichtunterrichtsstunden und der Lehrplan für Grundschulen geändert werden, und wird von systematischen Lehrerentwicklungsprogrammen begleitet.

Diese Teilmaßnahmen der Reform müssen bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

·Weiterführende Schulen

Ziel der Reform ist es, die Relevanz der Sekundarbildung zu erhöhen, indem die Einschreibung der Schüler in der allgemeinen Sekundarstufe („gimnazija“ -Programme) erhöht und gleichzeitig der Anteil der beruflichen Aus- und Weiterbildung verringert und die Arbeitsmarktrelevanz der Berufsbildungsprogramme verbessert wird.

Die Reform trägt zur Konsolidierung der zahlreichen bestehenden sekundären Berufsbildungsprogramme bei, indem überschüssige Berufsbildungsprogramme abgebaut und die Relevanz der Programme für die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts erhöht werden. Mit der Reform sollen neue Lehrpläne eingeführt werden, die auf den Qualifikations- und Berufsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) beruhen und mit der Entwicklung neuer Lehrmaterialien und der beruflichen Ausbildung von Lehrkräften in der beruflichen Bildung einhergehen.

Diese Teilmaßnahmen der Reform müssen bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

·Erwachsenenbildung

Ziel der Reform ist es, die Qualität und Relevanz der Erwachsenenbildung zu erhöhen. Das neue Gesetz über Erwachsenenbildung zielt darauf ab, die Erwachsenenbildungsprogramme an die Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) anzugleichen, der die Anerkennung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten erleichtern soll. Die Reform sieht auch die Einführung individueller Bildungskonten vor, um jeder Person die Teilnahme am lebenslangen Lernen zu ermöglichen. Mit der Reform soll auch ein System zur Bewertung der Anbieter von Erwachsenenbildung eingeführt werden.

Diese Teilmaßnahmen der Reform müssen bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Diese Reform wird durch drei Investitionen unterstützt (C3.1 R1-I1, C3.1 R1-I2 und C3.1 R1-I3).

Investition C3.1 R1-I1: Bau, Modernisierung, Wiederaufbau und Ausstattung von FBBE-Einrichtungen

Ziel dieser Investition ist die Förderung des Zugangs zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung in Kroatien. Dazu gehören der Bau neuer FBBE-Einrichtungen und die Renovierung bestehender Einrichtungen mit dem Ziel, 22 500 neue Plätze in der FBBE zu schaffen. Die Investition dürfte regionale Ungleichheiten bei der Verfügbarkeit von FBBE verringern.

Der Bau und die Renovierung von FBBE-Einrichtungen beruhen auf den Ergebnissen einer Bedarfsanalyse, wobei bestehende Infrastrukturkapazitäten und demografische Entwicklungen zu berücksichtigen sind, mit einer detaillierten Kartierung des bestehenden Netzes von FBBE-Einrichtungen und einer Prognose des künftigen Bedarfs.

Die Durchführung der Investitionen erfolgt auf lokaler Ebene, und es wird erwartet, dass sich die Städte und Gemeinden an Aufforderungen zur Durchführung von Infrastrukturprojekten in ihrem Hoheitsgebiet beteiligen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C3.1 R1-I2: Bau, Modernisierung, Umbau und Ausstattung von Grundschulen für den ganztägigen Unterricht mit einer Schicht

Ziel dieser Maßnahme ist es, den Übergang zu Ganztagsunterricht für Grundschulen in Kroatien zu unterstützen. Dazu gehören der Bau neuer Grundschulen und die Modernisierung bestehender Schulen mit dem Ziel, dass alle Grundschüler ganztägig unterrichtet werden können.

Der Bau und die Renovierung von Grundschulen beruhen auf der Bewertung des Bedarfs an Infrastrukturinvestitionen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Schulen und der demografischen Entwicklung. Die Durchführung dieser Investitionen erfolgt auf lokaler Ebene, und die Städte und Gemeinden werden voraussichtlich an Aufforderungen zur Durchführung von Infrastrukturprojekten in ihrem Hoheitsgebiet teilnehmen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C3.1 R1-I3: Bau, Modernisierung, Modernisierung und Ausstattung von Sekundarschulen

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einschreibung von Schülern in der allgemeinen Sekundarstufe („gimnazija“ -Programme) zu erhöhen, indem die physischen Infrastrukturkapazitäten ausgebaut werden. Dazu gehören der Bau neuer Sekundarschulen und die Modernisierung bestehender Schulen, einschließlich der Sportinfrastrukturen von Schulen, um das Ziel zu unterstützen, dass 9000 zusätzliche Schüler die allgemeine Sekundarstufe besuchen.

Der Bau und die Renovierung von Schulen, die Sekundarschulprogramme durchführen, beruhen auf der Bewertung der vorhandenen Kapazitäten und des Bedarfs an zusätzlicher physischer Infrastruktur.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C3.1 R2: Modernisierung der Hochschulbildung

Ziel dieser Reform ist es, die Verfügbarkeit, Qualität und Arbeitsmarktrelevanz der Hochschulbildung zu verbessern und den Anteil der Hochschulabsolventen, insbesondere aus benachteiligten und unterrepräsentierten Gruppen, zu erhöhen.

Die Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung und eines neuen Gesetzes über die Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung, um ein neues effizientes Finanzierungsmodell für öffentliche Hochschulen und andere öffentliche Hochschuleinrichtungen zu schaffen. Das neue Finanzierungsmodell beruht auf transparenten Kriterien und Leistungsindikatoren, die mit den Entwicklungszielen der Einrichtung verknüpft sind. Die Einführung des neuen Finanzierungsmodells soll durch Programmvereinbarungen umgesetzt werden, die die wissenschaftlichen Forschungs- und Lehrtätigkeiten der Universität/Einrichtung für einen Zeitraum von zwei Jahren abdecken.

Die Reform zielt auch darauf ab, die Bildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abzustimmen. Sie setzt die Festlegung von Qualifikationsstandards für alle Hochschulabschlüsse fort und nimmt sie in das Register des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) auf, mit dem die Hochschulqualifikationen besser an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts angepasst werden sollen. Mit der Reform soll auch ein digitales Verzeichnis der Abschlüsse eingeführt werden, was einen Schritt hin zur Entwicklung eines Systems zur Werdegang-Nachverfolgung darstellt, mit dem die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventen nachverfolgt werden kann.

Mit der Reform sollen auch engere Verbindungen zwischen Lehre und wissenschaftlicher Forschung, die Internationalisierung und Beteiligung kroatischer Universitäten an Allianzen der europäischen Hochschulen der Zukunft gefördert und der digitale Wandel der Hochschulbildung unterstützt werden.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C3.1 R2-I1: Digitaler Wandel der Hochschulbildung

Ziel der Investition ist es, den digitalen Wandel der Hochschulbildung zu unterstützen und das E-Learning zu erleichtern. Sie umfasst Investitionen in digitale Infrastrukturen für Lehr- und digitale Lehrinstrumente.

Die Investition umfasst auch den Erwerb von Unterrichtsausrüstung (wie Projektoren, Videoaufzeichnungssysteme, Tonsysteme, Kameras und Audioausrüstungen zur Aufzeichnung von Unterrichtsstunden, Software für die Archivierung digitaler Lehrmaterialien) und deckt die zugrunde liegenden Infrastrukturausrüstungen (wie Elektroinstallationen, LAN, WLAN-Netzwerk) ab, die für die Nutzung der digitalen Lehrmittel erforderlich sind.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

P.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

265

C3.1. R1

M

Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

 

 

 

Q4

2021

Der überarbeitete Rechtsrahmen für die Erwachsenenbildung soll eine bessere Abstimmung zwischen dem Angebot an Programmen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts fördern, indem die Programme der Erwachsenenbildung an den Inhalt der Qualifikationsstandards des kroatischen Qualifikationsrahmens (CROQF) angepasst werden und die Anerkennung des informellen und nichtformalen Lernens ermöglicht wird.

266

C3.1. R1

M

Umfassende Analyse des Bedarfs an Sekundarschulbildung

Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Analyse des Bedarfs an Sekundarschulbildung auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung

 

 

 

Q1

2022

Der Bedarf an Sekundarschulbildung wird umfassend analysiert, um Maßnahmen zu unterstützen, mit denen der Anteil der Schüler, die an allgemeinen Sekundarschulprogrammen teilnehmen, erhöht, der Anteil der Schüler, die an überzähligen Berufsbildungsprogrammen teilnehmen, verringert und die Berufsbildungsprogramme an die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts angepasst werden.

267

C3.1. R1

M

Annahme des Modells für die Finanzierung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung

Inkrafttreten des FBBE-Finanzierungsmodells

 

 

 

Q1

2023

Die kroatische Regierung legt ein Modell für die Finanzierung der Betriebskosten von FBBE-Einrichtungen für Gemeinden/lokale Gebietskörperschaften mit geringerer finanzieller Kapazität fest, um die Nachhaltigkeit der Investitionen nach der Renovierung bestehender oder dem Bau neuer FBBE-Einrichtungen zu gewährleisten.

268

C3.1. R1

M

Annahme der Änderungsanträge für ein ganztägiges Lehrmodell

Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes zur Regelung der Grund- und Sekundarschulbildung für den ganztägigen Unterricht

 

 

 

Q4

2023

In den Änderungen des Gesetzes über die Primar- und Sekundarschulbildung werden die Bedingungen für die Einführung des ganztägigen Unterrichts festgelegt.

269

C3.1. R1

T

Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

Bericht des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung (MZO)

% (Prozent)

76,3

90

Q2

2026

Erhöhung des Anteils der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schulalter, die FBBE besuchen, auf 90 % (gegenüber 2018).

270

C3.1. R1-I1

T

Zahl der in der FBBE errichteten Plätze

Veröffentlichung von Berichten über Infrastrukturprojekte durch das Ministerium für Wissenschaft und Bildung (MZO), einschließlich eines zusammenfassenden Berichts mit einem Überblick.

Anzahl

0

22 500

Q2

2026

Mindestens 22 500 neue Plätze in der FBBE werden als Ergebnis der Infrastrukturinvestitionen in den Bau, die Modernisierung und den Wiederaufbau von FBBE-Einrichtungen geschaffen, wodurch der Anteil der Kinder (von 3 bis zum Schulalter), die an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen, erheblich gesteigert werden kann.

271

C3.1. R1-I2

T

Anteil der Schüler/innen, die eine Grundschule besuchen

Veröffentlichung von Daten des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung (MZO)

% (Prozent)

40

70

Q2

2026

Der Anteil der Grundschüler, die Ein-Schichtschulen besuchen, erhöht sich auf 70 %.

272

C3.1. R1-I3

T

Einschreibung in allgemeinbildenden Sekundarschulprogrammen

Veröffentlichung von Daten des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung (MZO)

% (Prozent)

30

35

Q2

2026

Der Anteil der Schüler der Sekundarstufe II, die einen allgemeinen Sekundarbereich („gimnazija“ -Programme) besuchen, erhöht sich auf 35 %.

273

C3.1. R2

M


Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeiten und Hochschulbildung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung

 

 

 

Q3

2022

Der neue Rahmen soll eine organisatorische Reform der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute ermöglichen und ein leistungsorientiertes Finanzierungsmodell einführen.

274

C3.1. R2-I1

T

Anteil der mit digitaler Infrastruktur ausgestatteten öffentlichen Hochschuleinrichtungen

Investitionsberichte des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung (MZO), einschließlich eines zusammenfassenden Berichts mit einem Überblick.

% (Prozent)

0

90

Q2

2026

Mindestens 90 % der höheren öffentlichen Einrichtungen verbessern ihre digitale Infrastruktur und Ausstattung durch den Erwerb aktiver Ausrüstung (wie die Ausstattung von Klassenzimmern durch Projektor, Computer, Ton- und Videoaufzeichnungssysteme) und die Verbesserung des passiven Netzes (wie Elektroinstallationen, Schalttafeln, Anschlüsse), die neue Technologien und digitale Lehrmittel unterstützen.
Öffentliche Hochschuleinrichtungen, die von diesen Verbesserungen profitieren, umfassen öffentliche Universitäten, Polytechnik- und Colleges, einschließlich Studierendenzentren.

   Q. KOMPONENTE 3.2: FÖRDERUNG DER FORSCHUNGS- UND INNOVATIONSKAPAZITÄT

Die öffentliche Forschungs- und Innovationslandschaft Kroatiens ist stark fragmentiert. Unzureichende Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation, insbesondere aus dem Unternehmenssektor, in Verbindung mit einem unzureichenden Finanzierungs- und Organisationsmodell von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten behindern das Potenzial des kroatischen Forschungssektors in vollem Umfang. Infolgedessen sind wissenschaftliche Produktivität, Effizienz und Wissenstransfer nach wie vor begrenzt. Die Voraussetzungen für die Entwicklung der Humanressourcen in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die die Bereitschaft der Gesellschaft für den digitalen Wandel erhöhen würden, sind unterentwickelt. Die Fragmentierung und Ineffizienz der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik sowie der Mangel an Ergebnissen aus Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation sind einige der Hauptursachen für das beeinträchtigte Produktivitäts- und Wettbewerbswachstum.

Mit dieser Komponente sollen diese Herausforderungen angegangen werden, indem folgende Ziele verfolgt werden:

-Verbesserung des Systems der institutionellen Finanzierung von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten, um die wissenschaftliche Produktivität, die Effizienz und den Wissenstransfer durch Direktinvestitionen und eine verstärkte Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung zu fördern.

-Verstärkte Investitionen in die Forschungsinfrastruktur und die organisatorischen Kapazitäten von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten, die eine höhere Qualität der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen und die Attraktivität von Forschungslaufbahnen in Kroatien erhöhen.

-Einführung eines neuen Rahmens für die Förderung und Laufbahnentwicklung von Forschern im Einklang mit den Besonderheiten der Wissenschaftsgebiete, um junge kroatische Wissenschaftler und hochwertige ausländische Wissenschaftler anzuziehen und zu halten.

-Einführung eines effizienteren institutionellen Rahmens und eines effizienteren Programmplanungsrahmens für Programme zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung.

Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik im Bereich Forschung und Innovation (länderspezifische Empfehlung 3, 2019).

Q.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C3.2 R1 – Reform und Stärkung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten des öffentlichen Forschungssektors

Ziel dieser Reform ist es, die Qualität und internationale Sichtbarkeit der öffentlichen Forschung zu erhöhen, die gezielte Forschung und die Auswirkungen der Wissenschaft auf die weitere Entwicklung von Innovation, Wirtschaft und Gesellschaft durch die Umstrukturierung des öffentlichen Forschungssektors zu stärken. Die Reform umfasst folgende Maßnahmen:

-Annahme eines neuen Musters für Programmvereinbarungen zur Finanzierung des öffentlichen Wissenschaftssystems,

-Aufstockung der Haushaltsmittel wissenschaftlicher Einrichtungen für eine wirkungsvollere Forschung,

-Verringerung der Fragmentierung des Wissenschaftssystems durch die Integration wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen im Hinblick auf den Übergang zu einer effizienteren Organisation von Universitäten und Forschungsinstituten;

-Verbesserung der Qualität der wissenschaftlichen Forschung durch Förderung des Übergangs zu einem leistungsbasierten Finanzierungssystem.

Die Umsetzung der Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeiten und Hochschulbildung, das einen rechtlichen und finanziellen Rahmen für die organisatorische und funktionale Integration von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten bildet, sowie einen Dialog über institutionelle Ziele und einen neuen ergebnisorientierten Finanzierungsrahmen. Der neue rechtliche und finanzielle Rahmen soll zu einflussreicheren Veröffentlichungen, wettbewerbsfähigeren Projekten, einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit und einer größeren Zahl von Projekten in Zusammenarbeit mit Unternehmen führen.

Die Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investitionen C3.2 R1-I1 – Entwicklung eines Systems von Programmvereinbarungen zur Finanzierung von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung und Entwicklung

Ziel dieser Investition ist es, das System der Finanzierung der wissenschaftlichen Arbeit von Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten zu verbessern, um eine höhere Qualität und eine größere Relevanz der Forschungsergebnisse für die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen.

Die Investition umfasst die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch externe Sachverständige bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für einen neuen Rahmen von Programmvereinbarungen zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen und Forschungsinstituten, die einen Übergang zu einem ergebnisorientierten Finanzierungssystem der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen, sowie für den Verhandlungsprozess mit den Interessenträgern. Dazu gehören Analysen des derzeitigen Rahmens, die Überprüfung der Regelungen in anderen Ländern, Vorschläge für die Ausarbeitung der Programmvereinbarungen und die Mitteilung ihrer Verwendung sowie die Vorbereitung der rechtlichen Änderungen und der technischen Projektdokumentation.

Es wird eine Förderregelung eingeführt, um Hochschulen und Forschungsinstituten, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben, institutionelle Mittel zur Verfügung zu stellen, die eine effizientere Nutzung der Ressourcen und eine Steigerung der Forschungsleistung ermöglichen. Im Rahmen der Reform werden zwei Finanzierungszyklen von Programmvereinbarungen durchgeführt, die mit einem neuen Überwachungssystem durch einen jährlichen Leistungsrahmen einhergehen. Die Programmvereinbarungen werden auch nach 2026 aus dem Staatshaushalt finanziert, da das neue Finanzierungsmodell langfristig erhebliche Einsparungen ermöglicht.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 19 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 20 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 21 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 22 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen C3.2 R1-I2 – Stärkung der institutionellen Kapazitäten von Hochschulen und Forschungsinstituten für Innovation

Ziel dieser Investitionen ist es, die Fragmentierung des Wissenschaftssystems durch den Bau von Infrastrukturen zu verringern, um die Konsolidierung von Universitäten und wissenschaftlichen Instituten zu ermöglichen. Finanzmittel für wissenschaftliche Forschungsinfrastrukturen werden nur Einrichtungen gewährt, die die neuen Programmvereinbarungen einführen, wie in der Investition C3.2 R1-I1 angegeben.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform C3.2 R2 – Schaffung eines Rahmens für die Anwerbung von Studierenden und Forschern für MINT-Fächer und IKT

Ziel dieser Reform ist die Schaffung eines neuen Rahmens für die Förderung und Laufbahnentwicklung von Forschern in den Bereichen MINT und IKT, um die Zahl und Qualität von Forschern und Fachkräften in Wissenschaft und Wirtschaft zu erhöhen und das Innovationspotenzial zu steigern. Langfristig wird erwartet, dass die Reform die Übertragung von Humankapital von wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Wirtschaft ermöglicht, indem spezialisiertes Wissen, fortschrittliche Technologien, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen über Technologieplattformen und die Entwicklung von High-Tech-Start-ups und Spin-offs sowie offene Forschungs- und Technologieinfrastrukturen weitergegeben werden.

Wissenschaftliche Laufbahnen sollen durch eine klare, transparente und leistungsbezogene Einstellungspolitik in den Schlüsselbereichen der wissenschaftlichen Forschung attraktiver gemacht werden. Wissenschaftliche Laufbahnen in den MINT-Fächern und IKT werden ab dem frühesten Bildungsniveau gefördert. Der Rechtsrahmen wird geändert, um dem nicht wettbewerbsorientierten, verwaltungstechnisch aufwändigen Einstellungs- und Beförderungsmodell im kroatischen Wissenschaftssystem Rechnung zu tragen.

Die Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C3.2 R2-I1 – Entwicklung eines Modells für die Laufbahnentwicklung von Forschern und die Durchführung modernster wissenschaftlicher Forschung in den Bereichen MINT und IKT

Ziel dieser Investition ist die Entwicklung und Einführung eines neuen Rahmens und eines Anreizsystems für die Laufbahnentwicklung von Forschern. Die Investition umfasst:

-Schaffung eines neuen Rahmens für die Finanzierung von Forschungsprogrammen zur Unterstützung der Weiterentwicklung und Laufbahnentwicklung von Forschern auf der Grundlage einer detaillierten Analyse und Empfehlungen einer Expertenstudie. Der Schwerpunkt des Rahmens liegt auf der Belohnung von Spitzenforschung, der Zusammenarbeit mit der Industrie und der internationalen Zusammenarbeit.

-Umsetzung des neuen Rahmens für die Finanzierung von Forschungsprogrammen zur Stärkung, Gewinnung und Bindung von Forschungstalenten, zur Stärkung der MINT- und IKT-Kompetenzen, zur Förderung der Mobilität zu und von internationalen Einrichtungen und der Industrie, zur Förderung von Start-up-Unternehmen und zur Schaffung unabhängiger Forschungslaufbahnen für Wissenschaftler in international wettbewerbsfähiger und zielgerichteter Forschung auf hohem Technologieniveau. Der Rahmen umfasst Finanzhilfen für: i) MINT- und IKT-Stipendien; ii) ein Programm für junge Forscher; iii) ein Mietwegprogramm; iv) ein Mobilitätsprogramm; v) Gründung/Ausgliederung von Nachwuchsforschungsunternehmen; Und vi) ein Programm für Praktika für unternehmerische Initiative.

Die Nachhaltigkeit der Finanzierungsprogramme nach 2026 wird durch den Staatshaushalt, erwartete Einsparungen bei der Umsetzung der Programmvereinbarungen für Hochschulen und Institute und durch die erwartete Erhöhung der Forschungszuschüsse, die der Wissenschaftsgemeinschaft aus EU-Mitteln gewährt werden, sichergestellt.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 23 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 24 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 25 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 26 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Investition wird bis zum 30. März 2025 getätigt.

Investition C3.2 R2-I2 – Investitionen in Forschung – technologische Infrastruktur in den Bereichen MINT und IKT

Ziel dieser Investition ist es, den digitalen Wandel durch Investitionen in wichtige Infrastrukturprojekte für angewandte und zielgerichtete Forschung zu unterstützen, junge Forscher in die Lage zu versetzen, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Karrieremöglichkeiten zu entwickeln, und erfahrenen Forschern eine Kooperationsplattform für Innovationstätigkeiten zu bieten.

Mit dieser Maßnahme wird die strategisch wichtige Wissenschafts-, Technologie- und Innovationsinfrastruktur mit hohem Forschungspotenzial für MINT und IKT geschaffen und ausgestattet, wodurch die Humanressourcen für Spitzenforschung und die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gestärkt werden. Die Infrastruktur beruht auf offenen Innovationsprinzipien und unterstützt unmittelbar Bereiche der sauberen Technologien sowie den ökologischen und digitalen Wandel.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C3.2 R3 – Verbesserung der    Effizienz öffentlicher Investitionen in Forschung, Entwicklung und Innovation

Ziel dieser Reform ist es, ein besser funktionierendes und effizienteres Governance-Modell für wettbewerbsorientierte Forschung umzusetzen und Entwicklungs- und Innovationsprogramme einzurichten, die ein schnelleres, leistungsorientiertes Auswahlverfahren für Forschungsprojekte ermöglichen.

Die Reform umfasst die Annahme eines neuen Gesetzes über die kroatische Wissenschaftsstiftung, um die Kapazitäten der kroatischen Wissenschaftsstiftung zu stärken und die Zahl der Einrichtungen zu verringern, die derzeit an der Verwaltung und Durchführung von Förderprogrammen für Forschung und Innovation beteiligt sind. Dieser neue Rechtsrahmen soll es ermöglichen, die Kapazitäten der Stiftung in ein Gremium umzuwandeln und zu stärken, das – zusätzlich zu klar vereinbarten und festgelegten Zuständigkeiten im Rahmen der interinstitutionellen Koordinierung innerhalb des Nationalen Innovationsrats – einen vereinfachten und systematischen Ansatz für das Projektfinanzierungsmanagement gewährleistet.

Die Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C3.2 R3-I1 – Einführung eines stärker funktionsfähigen Programmplanungsrahmens für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte

Ziel dieser Maßnahme ist es, das bestehende System der Finanzierung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) zu verbessern und die Entwicklung von Spitzenforschung und -produkten zu unterstützen. Die Investition umfasst:

-Schaffung eines neuen Rahmens für die Umsetzung von FEI-Strategien durch die Konzipierung neuer Finanzierungsprogramme zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie die Verbesserung der Kapazitäten der kroatischen Wissenschaftsstiftung auf der Grundlage detaillierter Analysen und Studien externer Sachverständiger.

-Umsetzung von Förderprogrammen (Forschungsinnovationsprojekte) durch den neuen Rahmen als „Pilotphase“ mit dem langfristigen Ziel, die neue Denkweise bei der Planung und Umsetzung von FEI-Strategien und -Programmen unabhängig von der Finanzierungsquelle nachzubilden.

Die Nachhaltigkeit des neuen Programmplanungsrahmens nach 2026 wird durch Mittel aus dem Staatshaushalt sichergestellt, wobei auch die Komplementarität mit aus dem ESI-Fonds finanzierten Programmen zu berücksichtigen ist.

Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 27 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks 28 liegen; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 29 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 30 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

 

 

Q.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

275

C3.2. R1

M

Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Wissenschaft und Hochschulbildung

 

 

 

Q3

2022

Mit dem neuen Rechtsakt werden rechtliche und finanzielle Voraussetzungen für eine organisatorische und funktionale Reform der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute sowie für die Finanzierung geschaffen, mit der die Ziele der institutionellen Entwicklung erreicht werden sollen.

276

C3.2. R1-I1

T

Mittelzuweisungen für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Programmvereinbarungen

 

Anzahl (Betrag)

 

17 619 079

Q1

2023

17 619 079 EUR werden an Forschungsprojekte vergeben, die von Hochschulen und Forschungsinstituten durchgeführt werden, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und stützen sich auf veröffentlichte Ausschreibungsbedingungen, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

277

C3.2. R1-I1

T

Anteil der Hochschulen oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

 

% (Prozent)

0

65

Q3

2024

Mindestens 65 % der öffentlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Institute haben neue Programmvereinbarungen im Einklang mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeiten und Hochschulbildung unterzeichnet, mit dem ein leistungsbasiertes System von Förderzielen für öffentliche wissenschaftliche Einrichtungen eingeführt wird.

278

C3.2. R1-I1

T

Abgeschlossene Forschungsprojekte im Bereich „Grüne“ durch wissenschaftliche Organisationen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

 

Anzahl


0

4

Q1

2025

Mindestens 4 Forschungsprojekte, die unmittelbar den ökologischen Wandel unterstützen und von wissenschaftlichen Organisationen durchgeführt werden, die die neuen Programmvereinbarungen unterzeichnet haben, müssen auf der Grundlage einer Aufforderung zur Einreichung von Projekten auf der Grundlage veröffentlichter Ausschreibungsspezifikationen abgeschlossen worden sein, wobei die Leistungsbeschreibung einschließlich der Förderkriterien festgelegt wurde, die gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

279

C3.2. R1-I1

T

Mittelzuweisungen für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen

 

Anzahl (Betrag)

 

58 730 264

Q2

2025

58 730 264 EUR werden an Forschungsprojekte vergeben, die von Hochschulen und Forschungsinstituten durchgeführt werden, die die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben. Die Projekte unterstützen direkte Wissenschafts- und Forschungstätigkeiten (Forschungsprojekte) und stützen sich auf veröffentlichte Ausschreibungsbedingungen, einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

280

C3.2. R1-I2

T

Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten

 

Anzahl

0

6

Q4

2025

Auf der Grundlage des Modells für die Reorganisation von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Einrichtungen, das von unabhängigen externen Sachverständigen entwickelt und vom Ministerium für Wissenschaft und Bildung im Dialog mit Hochschulen und Sozialpartnern angenommen wurde, werden mindestens sechs (6) Neuorganisationen von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Einrichtungen abgeschlossen, an denen mindestens zwölf (12) wissenschaftliche Forschungseinrichtungen beteiligt sind. Die Durchführung einer bestimmten Umstrukturierung kann formelle Fusionen, eine funktionale Integration und/oder institutionelle Konsolidierung umfassen (z. B. Konsolidierung mehrerer Teile der Universität, Integration zuvor unabhängiger Institute in eine Universität, Zusammenlegung von zwei oder mehr Instituten). Es wird davon ausgegangen, dass eine Umstrukturierung eine Statusänderung von zwei oder mehr Einrichtungen mit sich bringt, und diese Maßnahme muss daher zur Integration/Konsolidierung von mindestens 12 wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen führen.

281

C3.2. R2

M

Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen an Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen

Inkrafttreten eines neuen Rechtsrahmens

 

 

 

Q3

2022

Der neue Rechtsrahmen soll eine Grundlage für ein neues Beförderungssystem bieten, das auf Exzellenz und einer besseren Regulierung der Laufbahnentwicklung beruht und so die Voraussetzungen für die Anwerbung und Bindung hochwertiger Forscher schafft. Der neue Rechtsrahmen soll es jungen Wissenschaftlern ermöglichen, sich auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Qualitätskriterien und mit weniger administrativen Hürden zu entfalten. Es umfasst flexible Arbeitsregelungen, um die Einstellung von Forschern mit Betreuungsaufgaben zu fördern.
Der neue Rechtsrahmen besteht aus:

1) Neues Gesetz zur Qualitätssicherung in Wissenschaft und Hochschulbildung

2) Verordnung über die Bedingungen für die Auswahl in wissenschaftlichen Titeln

282

C3.2. R2-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen des Programmplanungsrahmens gewährt werden, um die Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen zu erhöhen und ihre Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit zu verbessern

 

Anzahl

0

3354

Q1

2025

Auf der Grundlage von Beratungsdiensten externer Sachverständiger, die mit der Vorbereitung des neuen Rahmens von Instrumenten für die Beförderung und Laufbahnentwicklung von Forschern beauftragt werden, werden innerhalb des neuen Rahmens mindestens 3 354 Finanzhilfen gewährt. Die Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen stützen sich auf veröffentlichte Ausschreibungsspezifikationen mit Spezifikationen einschließlich Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

283

C3.2. R2-I2

T

Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung

 

Anzahl

0

4

Q2

2026

Vier Wissenschafts- und Technologieinfrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung werden abgeschlossen, um jungen Forschern die Möglichkeit zu geben, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und erfahrenen Forschern eine Karriere zu entwickeln, und um den digitalen Wandel zu unterstützen.

284

C3.2. R3

M

Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung

Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die kroatische Wissenschaftsstiftung.

 

 

 

Q3

2022

Das neue Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung legt einen klaren Auftrag der Stiftung für die Gestaltung, Koordinierung, Konzeption, Überwachung und Bewertung des Programms und die Evaluierung der Programme und Strategien für FuE-Projekte fest und schafft ein starkes und unabhängiges System für die Durchführung der Auswahl, Finanzierung und Überwachung der Auswirkungen von FuE-Projekten.

285

C3.2. R3-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Einrichtung eines reformierten FEI-Rahmens vergeben werden.

 

Anzahl

0

300

Q4

2025

Auf der Grundlage beratender Unterstützung durch externe Sachverständige, die für die Einrichtung des neuen institutionellen Rahmens und der Programmierungsstruktur von FEI sowie für die Gestaltung neuer FuE-Programme eingesetzt wurden, müssen mindestens 300 Finanzhilfen für Projekte gewährt worden sein, die auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder auf den Wissenstransfer und den Technologietransfer im Rahmen eines „Pilotprogramms“ ausgerichtet sind, um die Schaffung eines reformierten FEI-Rahmens zu unterstützen. Diese Projekte stützen sich auf veröffentlichte Ausschreibungsbedingungen mit Spezifikationen, die Kriterien für die Förderfähigkeit enthalten, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden.

   R. KOMPONENTE 4.1: VERBESSERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSMASSNAHMEN UND DES RECHTSRAHMENS FÜR EINEN MODERNEN ARBEITSMARKT UND DIE WIRTSCHAFT DER ZUKUNFT

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans befasst sich mit Arbeitsmarktfragen, insbesondere durch die Modernisierung der Arbeitsmarktregulierung und die Entwicklung gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen in diese Komponente besteht darin, die Beschäftigung in Kroatien zu erhöhen, die trotz Verbesserungen in den letzten Jahren immer noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Mit dieser Komponente werden folgende spezifische Ziele verfolgt:

-Entwicklung und Umsetzung neuer aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen in grünen und digitalen Gebieten

-Verbesserung des Systems der Eingliederung und Überwachung schutzbedürftiger Gruppen auf dem Arbeitsmarkt

-Einführung eines Gutscheinsystems für die Erwachsenenbildung und Weiterbildung, insbesondere für den Erwerb von Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen und digitalen Technologien

-Verbesserung des Arbeitsrechts

Diese Komponente bezieht sich auf die länderspezifischen Empfehlungen zur Stärkung der Arbeitsmarktmaßnahmen und -institutionen und ihrer Koordinierung mit den sozialen Diensten (länderspezifische Empfehlung 2, 2019) sowie auf die länderspezifische Empfehlung zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020). 

R.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C4.1 R1 – Entwicklung und Umsetzung neuer gezielter aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zum Zwecke des ökologischen und digitalen Wandels auf dem Arbeitsmarkt

Ziel dieser Maßnahme ist es, neue aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen, um Beschäftigung und Selbstständigkeit im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte entsprechend den Erfordernissen des Arbeitsmarkts und mit besonderem Schwerpunkt auf der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen zu steigern.

Mit der Maßnahme werden drei neue aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entwickelt und finanziert, die sich auf den doppelten Übergang konzentrieren:

-Finanzhilfen für Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel

-Finanzhilfen für Praktika im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel

-Finanzhilfen für selbstständige Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel

Im Falle der Unterstützung für Beschäftigung und Praktika werden Arbeitsstellen im ökologischen und digitalen Wandel von der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltung im Einklang mit bewährten Verfahren wie der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation für grüne Arbeitsplätze definiert.

Im Falle einer selbstständigen Erwerbstätigkeit entwickelt die kroatische öffentliche Arbeitsverwaltung (ÖAV) im Einklang mit bewährten Verfahren Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit der Geschäftspläne der Antragsteller mit dem ökologischen und digitalen Wandel; in diesen Fällen wird die Höhe der Unterstützungsbeihilfe höher sein.

Um den Geltungsbereich der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, insbesondere für schutzbedürftige Gruppen stark benachteiligter Begünstigter auf dem Arbeitsmarkt, zu erhöhen, wird die Dauer der Beschäftigungsbeihilfen für Neueinstellungen auf zwei Jahre verlängert.

Neue Maßnahmen für Langzeitarbeitslose und weniger beschäftigungsfähige Menschen aus benachteiligten Gruppen werden mit dem Einsatz von Kompetenzgutscheinen kombiniert, um Kompetenzen im Zusammenhang mit dem ökologischen und digitalen Wandel zu vermitteln.

Die Finanzierung von Finanzhilfen zur Unterstützung der Beschäftigung in Beschäftigungsverhältnissen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer grünen Wirtschaft wird voraussichtlich 70 % der Gesamtmittelausstattung betragen, während die restlichen 30 % für Finanzhilfen zur Förderung der Beschäftigung in Beschäftigungsverhältnissen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel vorgesehen sind.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform C.4.1 R2 – Stärkung des Systems zur Integration und Überwachung gefährdeter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt durch Verbesserungen der Arbeitsvermittlungsprozesse

Ziel dieser Maßnahme ist es, Arbeitslose und schutzbedürftige Gruppen durch folgende Maßnahmen stärker zu unterstützen:

-Stärkung der Verwaltungskapazitäten und der Kompetenzen des Personals für die Arbeit mit schutzbedürftigen Gruppen

-Verbesserung der Profilerstellung und Segmentierung schutzbedürftiger Gruppen

-Einführung von Arbeitsmarktintegrationsplänen und Aktivierungsprogrammen für schutzbedürftige Gruppen

-Entwicklung eines Systems zur Überwachung der Ergebnisse der Arbeitsmarktintegration durch aktive beschäftigungspolitische Maßnahmen auf der Ebene der Begünstigten

-Ausbau und Neuorganisation des bestehenden Netzes der CISOK-Berufsausrichtungszentren mit Schwerpunkt auf ihrer Rolle bei der Gewinnung junger Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren

-Erhöhung der Höhe und der Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Einklang mit den Ergebnissen einer Analyse.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C4.1 R3 – Einrichtung eines Gutscheinsystems für Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Weiterbildung

Ziel dieser Reform ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern und Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt besser aufeinander abzustimmen, indem lebenslanges Lernen und der Erwerb neuer Kompetenzen, insbesondere grüner und digitaler Kompetenzen, unterstützt werden.

Die Reform umfasst:

-Die Annahme eines neuen Gesetzes über Erwachsenenbildung, das darauf abzielt, die Qualität der Erwachsenenbildung durch verbesserte Akkreditierung, Überwachung und Evaluierung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die Einführung von Gutscheinen für die Erwachsenenbildung und deren Angleichung an den kroatischen Qualifikationsrahmen im Erwachsenenbildungssystem zu verbessern.

-Bestandsaufnahme der Kompetenzen mit Schwerpunkt auf den vorrangigen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt, einschließlich mangelhafter Kompetenzen sowie grüner und digitaler Kompetenzen, die zur Aktualisierung des Kompetenzkatalogs und zur Festlegung der Kompetenzen und damit zusammenhängenden Bildungsprogramme verwendet werden, die mit Gutscheinen finanziert werden sollen.

-Entwicklung eines IT-Tools für eine umfassende Bewertung der Kompetenzen der potenziellen Begünstigten.

-Kontaktaufnahme mit schutzbedürftigen Gruppen, die Orientierung und Beratung nutzen, um ihre Teilnahme an Weiterbildungsinitiativen, einschließlich Gutscheinen, zu erhöhen.

-Operationalisierung des Antrags auf Verwendung von Gutscheinen durch Begünstigte, Bildungsanbieter, Berater und Arbeitgeber.

Die Reform wird bis zum 30. Juni 2025 durchgeführt.

Investition C4.1 R3-I1 – Verwendung von Gutscheinen für Erwachsenenbildung, Weiterbildung und Weiterbildung

Diese Investitionen umfassen die Finanzierung von Gutscheinen für akkreditierte Erwachsenenbildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme, um die auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere beim Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft benötigten Kompetenzen zu erwerben. Es wird davon ausgegangen, dass die Mittel für Programme im Zusammenhang mit Kompetenzen, die für den ökologischen Wandel benötigt werden, 70 % der Gesamtinvestitionszuweisung ausmachen, während die restlichen 30 % für Finanzierungsprogramme im Zusammenhang mit dem Erwerb digitaler Kompetenzen vorgesehen sind.

Die Investition wird fortlaufend spätestens ab dem 30. Juni 2022, d. h. bis zum 30. Juni 2026, durchgeführt.

Reform C4.1 R4 – Verbesserung des Arbeitsrechts

Ziel dieser Reform ist es, einen klaren und modernen Rechtsrahmen zu schaffen, der darauf abzielt, die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu verbessern, neuartige Arbeitsformen besser zu regulieren und den Übergang von befristeten zu unbefristeten Verträgen und von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit zu fördern.

Die Reform umfasst Änderungen des Arbeitsgesetzes, und zwar:

(1)Regulierung der von zu Hause aus verrichteten Arbeit mit dem Ziel, unter außergewöhnlichen und regelmäßigen Umständen Rechtssicherheit für die Parteien des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

(2)Negativanreize für den Rückgriff auf ungerechtfertigte befristete Arbeitsverträge, insbesondere solche von extrem kurzer Dauer, die Begrenzung der Zahl möglicher aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge und die Verhinderung des Missbrauchs solcher Verträge, insbesondere im Hinblick auf die Einstellung durch verbundene Arbeitgeber, sowie eine bessere Definition des Begriffs „Sukzessivität“.

(3)Stärkung des Rechts auf zusätzliche Arbeit für andere Arbeitgeber.

(4)Schaffung eines Rechtsrahmens, der die Arbeit über Online-Plattformen als spezifische Arbeitsform regelt, indem die subjektiven Rechte und Pflichten festgelegt werden, die sich aus diesem spezifischen Rechtsverhältnis ergeben – Grundrechte und -pflichten auf der Grundlage von Arbeit, Pflichtversicherung, Sicherheit, Ruhezeiten, Vertragsbeendigung, Mitentscheidung und Verbandsrecht sowie Rechte in kollektiven Arbeitsverhältnissen.

(5)Überarbeitung der gesetzlichen Bestimmungen über die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Renteneintritts und Überarbeitung der Vorschriften über die obligatorische Abberufung bei Erreichen des Rentenalters, um Anreize für Arbeitnehmer zu schaffen, aktiv zu bleiben und gleichzeitig eine ungebührliche Belastung der Arbeitgeber zu vermeiden.

(6)Angemessene Definition des Begriffs „Entgelt“ und all seiner Bestandteile, um es besser mit dem Mindestlohn zu verknüpfen und die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften und Vorschriften über die Besteuerung von Arbeitseinkommen zu erleichtern.

(7)Festlegung des Geltungsbereichs von Tarifvertragsrechten durch eine bessere Verknüpfung mit der Mitgliedschaft, um die geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an Gewerkschaften und Tarifverhandlungen zu erhöhen und damit den sozialen Dialog zu stärken.

Mit der Reform soll das Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung dahingehend geändert werden, dass die Kosten des Krankheitsurlaubs für erwerbstätige Arbeitnehmer, die in den Ruhestand versetzt werden können, auf die kroatische Krankenversicherungsanstalt übertragen werden.

Die Reform umfasst Änderungen bestehender Gesetze über Beschäftigungsverhältnisse und die Annahme eines neuen Gesetzes zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie nichtlegislative Maßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, und zwar:

(1)Stärkung des Wissens und der Kompetenzen der Interessenträger und der sie überwachenden Institutionen

(2)Schaffung gemeinsamer Datenbanken für eine wirksame Überwachung der Durchsetzung

(3)Neudefinition und bessere Harmonisierung der Sanktionen für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit

(4)Schärfung des öffentlichen Bewusstseins für die Vorteile legaler Arbeit und für die Nachteile nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, unter anderem durch Kampagnen, mit denen auch die Möglichkeiten der Nutzung aktiver Arbeitsmarktmaßnahmen im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit bekannt gemacht werden, sowie Schulungen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Registrierung eines Handwerks, für das öffentliche Leistungen in Form von Pauschalbeträgen im Einklang mit den Steuervorschriften gezahlt werden.

(5)Elektronische Erfassung der Arbeitnehmer und der Arbeitszeit im Baugewerbe und anschließend schrittweise in anderen Bereichen.

(6)Eine umfassendere Regelung der Haftung für die Nichtzahlung von Löhnen in der Vertragskette im Falle der Vergabe von Unteraufträgen.

(7)Definition nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Erscheinungsformen, Verschärfung der Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen und Regelung der Maßnahmen der an der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit beteiligten Behörden.

(8)Festlegung des Verfahrens für den Übergang von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag (und mindestens drei Monate) innerhalb von drei Tagen nach der Inspektion zu registrieren, wenn nicht angemeldete Erwerbstätigkeit festgestellt wurde. Darüber hinaus wird der Verstoß mit einer Sanktion in der vorgeschriebenen Höhe je nicht angemeldetem Arbeitnehmer und mit der Verpflichtung verbunden, das Gehalt sowie die Beiträge und Leistungen des Arbeitnehmers zu zahlen.

Die Reform umfasst Änderungen des Mindestlohngesetzes, und zwar:

(1)Ausschluss der meisten Lohnzuschläge vom Mindestlohn und Festlegung von Mindestzuschlägen für Überstunden, Nachtarbeit und Sonntags- und Feiertagsarbeit.

(2)Ausschluss der Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um möglichen Missbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern.

(3)Verstärkung der Kontrollen durch die Kontrollbehörden und Neufestlegung der Strafen für die Nichtzahlung von Mindestlöhnen.

(4)Stärkung der Rolle der Expertenkommission für die Überwachung und Analyse der Entwicklungen des Mindestlohns, indem ihr Analysen der möglichen Auswirkungen von Erhöhungen des Mindestlohns auf die Wirtschaft, die Beschäftigung, den Lebensstandard und andere Bereiche des Lebens und der Arbeit übertragen und dementsprechend Leitlinien empfohlen werden.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

R.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

286

C4.1. R1

M

Ergänzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

Verabschiedung von drei neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

 

 

 

Q1

2022

Die kroatische Arbeitsverwaltung verabschiedet drei neue Maßnahmen, um die Schaffung von Arbeitsplätzen beim ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen. Die Bedingungen und Kriterien für die Verwendung der Mittel im Rahmen dieser Maßnahmen sowie die Tätigkeiten der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltung werden so gestaltet, dass der Reaktivierung und (Selbst-) Beschäftigung von Nichterwerbstätigen, Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEET), Vorrang eingeräumt wird.

287

C4.1. R1

T

Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

 

Anzahl

0

26 400

Q4

2025

Mindestens 26 400 von der neuen aktiven Arbeitsmarktpolitik profitieren, davon mindestens 13 000 Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige und junge NEETs.

288

C4.1. R2

M

Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsmarktgesetzes

 

 

 

Q4

2023

Inkrafttreten eines geänderten oder neuen Gesetzes über den Arbeitsmarkt, das den Betrag erhöht und die Dauer der Leistungen bei Arbeitslosigkeit verlängert, die Anforderungen für schutzbedürftige Arbeitnehmer lockert und das Antragsverfahren für Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Einklang mit der durchgeführten Analyse digitalisiert.

289

C4.1. R2

M

Bessere Qualität der Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen

Inkrafttreten eines delegierten Rechtsakts oder Annahme eines internen Regelwerks für verbesserte Verfahren für die Arbeit des CES zur Erstellung von Profilen, Segmentierung, Integration und Aktivierung schutzbedürftiger Gruppen

 

 

 

Q4

2024

Die neuen Verfahren der kroatischen öffentlichen Arbeitsverwaltungen sind für die Erstellung von Profilen, Segmentierung, Integration und Aktivierung gefährdeter Gruppen, die Entwicklung von Instrumenten für den Abgleich von Arbeitslosen mit offenen Stellen und die Operationalisierung des Überwachungs- und Bewertungssystems für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen operationell.

290

C4.1. R2

T

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen

 

Anzahl

0

5000

Q2

2025

Die Öffentlichkeitsarbeit für schutzbedürftige Gruppen soll die Einbeziehung von 5 000 neuen Nutzern ermöglichen.

291

C4.1. R3

M

Entwicklung von Kompetenzen entsprechend den Markterfordernissen

In Gebrauch befindliches Gutscheinsystem

 

 

 

Q1

2022

Das Gutscheinsystem ist einsatzbereit und wird genutzt, um die Teilnahme ausschließlich an Bildungsprogrammen zu finanzieren, die auf der Grundlage des kroatischen Qualifikationsrahmens entwickelt und von akkreditierten Einrichtungen im Einklang mit dem verabschiedeten neuen Erwachsenenbildungsgesetz umgesetzt werden. Es sind mindestens 25 Bildungsprogramme beteiligt. Das System enthält einen Kompetenzkatalog, in dem die auf dem Arbeitsmarkt vorhandenen und benötigten Kompetenzen erfasst werden, sowie eine IT-Anwendung für die Verwaltung und Vergabe von Gutscheinen. Das Gutscheinsystem kommt Arbeitnehmern und Arbeitslosen zugute, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen (Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige oder junge NEETs) liegt.

292

C4.1. R3-I1

T

Verwendung von Bildungsgutscheinen

 

Anzahl

0

30 000

Q2

2026

Gutscheine, die an mindestens 30 000 einzelne Begünstigte vergeben werden, darunter mindestens 12 000 Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstätige oder junge NEETs.

293

C4.1. R4

M

Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

 

 

 

Q4

2021

Das neue Mindestlohngesetz sieht vor, dass die verschiedenen Lohnzuschläge vom Mindestlohn und vom Mindestmandatszuschlag für Überstunden, Nachtarbeit, Sonntage und Feiertage ausgenommen sind. Sie untersagt ferner die Möglichkeit, auf den Mindestlohn zu verzichten, um Missbrauch zu verhindern, die Kontrolle der Kontrollstellen zu verstärken und Strafen für die Täter neu festzulegen.

294

C4.1. R4

M

Annahme des Gesetzes über die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes über die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgesetzes

 

 

 

Q4

2022

Das geänderte oder neue Arbeitsgesetz regelt Outplace-Arbeit und Plattformarbeit, begrenzt die Zahl aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge, stärkt das Recht auf Arbeit für andere Arbeitgeber und überarbeitet die 65-jährige Ruhestandsregelung, ändert die Bestimmungen über die Finanzierung von Krankheitsurlaub und Abfindungen für Arbeitnehmer im Rentenalter, fördert zusätzliche Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung und enthält Bestimmungen, die Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort ermöglichen und das geschlechtsspezifische Lohngefälle verringern. Das neue oder geänderte Gesetz zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit soll die nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und all ihre Erscheinungsformen definieren, die Kontrollen verstärken und Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten festlegen sowie den Prozess der Überstellung von Arbeitnehmern von nicht angemeldeter zu angemeldeter Erwerbstätigkeit regeln.

295

C4.1. R4

T

Anhebung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 % in

 

% (Prozent)

46,29

50

Q1

2025

In Absprache mit den Sozialpartnern und in Zusammenarbeit mit dem Expertengremium für die Überwachung und Analyse der Entwicklungen des Mindestlohns wird der Mindestlohn auf 50 % des Durchschnittslohns des Vorjahres angehoben.

296

C4.1. R4

T

Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %

 

% (Prozent)

18,1

17

Q2

2026

Durch Änderungen des Arbeitsgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Zahl der befristeten Arbeitsverträge zu verringern, die voraussichtlich von 18,1 % auf höchstens 17 % sinken wird.

   S. KOMPONENTE 4.2: VERBESSERUNG DES RENTENSYSTEMS DURCH ERHÖHUNG DER ANGEMESSENHEIT DER RENTEN

Diese Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Tragfähigkeit des Rentensystems weiter zu stärken, indem Anreize für ein längeres Erwerbsleben geschaffen, die zweite Säule der Altersversorgung gestärkt und die niedrigsten Renten erhöht werden. Das übergeordnete Ziel der Reform in dieser Komponente besteht darin, die Angemessenheit und Tragfähigkeit der Renten zu verbessern.

S.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C4.2 R1 – Erhöhung der Angemessenheit der Renten durch Fortsetzung der Rentenreform

Mit dieser Reform werden drei Ziele verfolgt: i) Verbesserung der Angemessenheit der Renten, insbesondere für Leistungsempfänger mit dem niedrigsten Einkommen, ii) Verbesserung der Tragfähigkeit des Rentensystems durch Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung und iii) längerfristige Neubelebung der Reformbemühungen auf sozial inklusive Weise durch die Bildung einer Arbeitsgruppe, an der alle wichtigen Interessenträger und Sozialpartner beteiligt wären.

Zur Verbesserung der Angemessenheit der Renten umfasst die Reform Folgendes:

-Eine Erhöhung der Mindestrente um real mindestens 3 % (d. h. über die regelmäßige Indexierung hinaus);

-Änderungen bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente, die zu einer Erhöhung des Gesamteinkommens der Empfänger einer Hinterbliebenenrente um mindestens 10 % führen, und Einführung der Möglichkeit, einen Teil der Hinterbliebenenrente zusätzlich zu einer privaten Rente für Bezieher niedrigerer Renten (sowohl Alters- als auch Invaliditätsrenten) unter alters- und einkommensabhängigen Bedingungen zu verwenden.

Zur Stärkung der zweiten Säule der Altersversorgung umfasst die Reform Folgendes:

-Erweiterung des Umfangs der förderfähigen Investitionen für Pensionsfonds der zweiten Säule;

-Annahme einer Schlussfolgerung der Regierung zum Bericht über die Analyse der Kostenwirksamkeit der Investitionen von obligatorischen Pensionsfonds in staatseigene Unternehmen.

Um die Reformanstrengungen im Rentensystem neu zu beleben, umfasst die Reform Folgendes:

-Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Analyse der Lage des Rentensystems mit dem Ziel, die Angemessenheit der Renten zu verbessern und die Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten.

-Umsetzung der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe durch legislative Änderungen.

Die Maßnahmen dieser Reform werden durch Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes umgesetzt.

Die Reform muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

 

S.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

297

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

Inkrafttreten des neuen oder geänderten Rentenversicherungsgesetzes.

 

 

 

Q1

2023

Die Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes erhöhen die Mindestrente und den Rentenfaktor, der zur Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenrente herangezogen wird, um es zu ermöglichen, einen Teil der Hinterbliebenenrente zusätzlich zu einer persönlichen Rente (Alter/Invalidität) unter alters- und einkommensabhängigen Bedingungen für einkommensschwächere Rentner zu verwenden.

298

C4.2. R1

M

Annahme der Schlussfolgerungen zur Annahme des Berichts über die Analyse der Kostenwirksamkeit von Investitionen von obligatorischen Pensionsfonds in staatseigene Unternehmen.

Annahme der Schlussfolgerung zur Annahme des Berichts über die Rentabilitätsanalyse der obligatorischen Rentenfondsinvestitionen in staatseigene Unternehmen durch die Regierung.

 

 

 

Q1

2024

Es werden Sachverständigenanalysen durchgeführt, gefolgt von einem Bericht über die von der Regierung durchgeführten und gebilligten Analysen, um festzustellen, ob eine Änderung des Rechtsrahmens in Form kapitalisierter Ersparnisse erforderlich ist, um die Angemessenheit der Renten im Rahmen der 2. Säule der Altersversorgung zu verbessern.

299

C4.2. R1

T

Erhöhung des Gesamteinkommens der Empfänger der neu definierten Hinterbliebenenrente um 10 % bis 15 % (mindestens 10 %).

 

% (Prozent)

0

10-15

Q1

2025

Eine Neudefinition des Modells der Hinterbliebenenrente führt zu einer Erhöhung der Hinterbliebenenrente um insgesamt 10 % bis 15 % gegenüber dem Niveau von 2014.

300

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

Inkrafttreten des neuen oder geänderten Rentenversicherungsgesetzes, das im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe zur Analyse der Lage des Rentensystems Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit der Renten und der Tragfähigkeit des Rentensystems enthalten soll. (veröffentlicht im Amtsblatt)

 

 

 

Q4

2025

Es wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, die Lage des Rentensystems zu analysieren und weitere Optionen zur Verbesserung seiner Angemessenheit und Nachhaltigkeit zu erörtern. Sie setzt sich aus Sozialpartnern, Rentenverbänden, Hochschulen, Fachberatern und anderen interessierten Kreisen zusammen. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Arbeitsgruppe werden bei der Änderung des Rechtsrahmens, der Gegenstand öffentlicher Konsultationen sein soll, so weit wie möglich berücksichtigt.

301

C4.2. R1

T

Erhöhung der Mindestrente um 3 %

 

% (Prozent)

0

3

Q1

2026

Erhöhung der Mindestrente um real mindestens 3 % (d. h. über die reguläre Indexierung hinaus) gegenüber 2020.

   T. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DES SOZIALSYSTEMS

Mit dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans werden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Sozialsystem angegangen, sowohl im Hinblick auf Sozialleistungen als auch auf soziale Dienstleistungen. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen in diese Komponente besteht darin, Armut zu verringern, soziale Ausgrenzung zu verhindern und auf schutzbedürftige Gruppen zugeschnittene Sozialdienste zu entwickeln und so eine widerstandsfähigere Gesellschaft aufzubauen.

Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen:  

-Verbesserung des Rechtsrahmens durch Verabschiedung des neuen Sozialhilfegesetzes und der drei strategischen Dokumente;

-Erhöhung der Angemessenheit und des Erfassungsgrads der garantierten Mindestleistung, der wichtigsten Leistungen zur Verringerung der Armut auf nationaler Ebene;

-Technische und funktionelle Konsolidierung der Sozialleistungen auf nationaler und lokaler Ebene durch Einführung einer regelmäßigen Indexierung und Anpassung der Förderkriterien;

-Harmonisierung der Preisgestaltung für soziale Dienstleistungen über verschiedene bestehende Anbieter hinweg;

-Entwicklung der neuen Sozialdienste (Sozialbetreuung und Familienassistenten) mit dem Ziel, eine Institutionalisierung und soziale Ausgrenzung zu verhindern;

-Förderung des Übergangs zur häuslichen und gemeindenahen Langzeitpflege älterer Menschen durch Entwicklung nichtinstitutioneller Dienste bei gleichzeitiger Bereitstellung ausreichender Unterbringungskapazitäten ausschließlich für Menschen, die auf Langzeitpflege angewiesen sind, ohne tragfähige häusliche und kommunale Alternativen.

Die Komponente bezieht sich auf die länderspezifische Empfehlung zur Konsolidierung der Sozialleistungen und zur Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Armutsbekämpfung (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2019), zur Angemessenheit der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Mindesteinkommensregelungen (länderspezifische Empfehlung 2.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020).

T.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C4.3 R1 – Transparenz und Angemessenheit der Sozialleistungen im Sozialschutzsystem

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Angemessenheit der wichtigsten Sozialleistungen für die schwächsten Bevölkerungsgruppen zu verbessern und zur Verringerung von Ungleichheiten und Verwaltungsaufwand beizutragen und die Transparenz des Systems zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Reform eine schnellere und effizientere Leistungserbringung ermöglichen, indem bestehende Sozialleistungen zu einer einzigen Leistung zusammengefasst werden. Mit der Reformmaßnahme soll eine bessere Abdeckung und Gerechtigkeit erreicht werden, indem die Anspruchsberechtigung und Angemessenheit bei der Anwendung der Leistungen verbessert werden. Einige Aspekte dieser Reform sollen schrittweise über einen längeren Zeitraum eingeführt werden, während andere zügiger umgesetzt werden können. Aus diesem Grund wird die Reform einige Rechtsvorschriften zu zwei Zeitpunkten ändern müssen.

Die Reform umfasst folgende Änderungen der Sozialleistungen, die in das neue Sozialhilfegesetz aufgenommen werden:

-Kombination von Wohnungs- und Heizkostenzuschüssen;

-Anhebung des Grundbetrags der garantierten Mindestleistung auf 1000 HRK und um 25 % für Kinder sowie Lockerung der schwierigsten Anspruchsvoraussetzungen, einschließlich einer Anhebung der Einkommensschwelle auf 1000 HRK.

Die Reform umfasst auch die Annahme des Nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027 mit folgenden Zielen:

-Festlegung eines Ziels zur Senkung der Armutsgefährdungsquote auf weniger als 15 % gegenüber dem Ausgangswert von 18,3 % für 2019 und Durchführungsplan;

-Gewährleistung von Bedingungen, die Armut und soziale Ausgrenzung wirksam verringern und das tägliche Leben von armutsgefährdeten Menschen verbessern, insbesondere für Menschen, die unter erheblicher materieller Deprivation leiden;

-Festlegung von Entwicklungsprioritäten für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Anerkennung systemrelevanter Anforderungen in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen.

Die Reform umfasst die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungsgesetzes oder des Inklusiven Zusatzgesetzes über integrierte Sozialleistungen, um

-Änderung der garantierten Mindestleistung durch Erhöhung des Grundbetrags auf 1200 HRK und um mindestens 25 % für Haushalte mit Kindern und Gewährleistung der vollständigen Einbeziehung der garantierten Mindestleistung in andere Sozialleistungen, in Kraft getreten am 1. Januar 2025;

-Auf der Grundlage der Ergebnisse der Expertenanalyse Angabe des Umfangs der Zusammenlegung von Leistungen mit den gleichen Funktionen und Einbeziehung von Maßnahmen zur Verbesserung des Erfassungsgrads, der Angemessenheit und der Ausrichtung der Sozialleistungen mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen, die unter anhaltender Armut leiden

-Bestimmungen über die Bewertung und Überwachung der Wirksamkeit und Angemessenheit der Sozialleistungen enthalten;

-Einführung einer Indexierung als Standardmerkmal der Sozialleistungen.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Investitionen C4.3 R1-I1 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialleistungssystems zwischen nationaler und lokaler Ebene

Ziel dieser Investition ist es, den funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten weiterzuentwickeln. In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung wird es möglich sein, Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Leistungsempfänger auf alle lokalen und regionalen Einheiten sowie auf nationale Dienste abzurufen, wenn das Einkommen, die Einkommensteuer, die Einkommensteuer und die Zusatz- und Pflichtversicherungsbeiträge (JOPPD) über die Steuer- und Bruttoeinkommensverzeichnisse (EDIP) erfasst werden.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. 

Investitionen C4.3 R1-I2 – Entwicklung einer Web-Anwendung über die Möglichkeit, Sozialleistungen auf nationaler Ebene zu erhalten

Ziel dieser Investition ist die Schaffung einer Web-Anwendung, die den Bürgern zugänglich ist und die Sozialleistungen im Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene und die Bedingungen für ihre Bereitstellung zusammenführt. Die Bedingungen für den Erhalt von 12 Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene sind im Antrag anzugeben.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Reform C4.3 R2 – Entwicklung von Sozialbetreuungsdiensten

Ziel dieser Reform ist es, durch eine bessere Zusammenarbeit und einen besseren Datenaustausch für die Begünstigten garantierter Mindestleistungen und für benachteiligte Gruppen von Begünstigten ausreichende personelle Kapazitäten für die Erbringung sozialer Dienstleistungen zu gewährleisten. Mit der Reform soll ein neuer Sozialbetreuungsdienst eingeführt werden, der sich an gefährdete oder bereits marginalisierte Personen in der Gesellschaft richtet und in das neue Sozialhilfegesetz aufgenommen wird.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. 

Investitionen C4.3 R2-I1 – Einführung von Sozialbetreuungsdiensten

Ziel dieser Investition ist es, den neuen sozialen Mentoring-Dienst allen potenziellen Begünstigten zugänglich zu machen, insbesondere den Begünstigten garantierter Mindestleistungen, Menschen mit Behinderungen, Gewaltopfern, Obdachlosen, Migranten, Roma und jungen Menschen, die aus dem Sozialfürsorgesystem ausscheiden, Personen, die Haftstrafen verbüßen, und Angehörigen anderer sozial schwacher Gruppen. Im Interesse eines wirkungsvolleren und wirksameren Sozialbetreuungssystems umfasst die Investition die Ausarbeitung eines Protokolls über die Zusammenarbeit und Verpflichtungen zwischen den Sozialfürsorgezentren und der Beschäftigung, in dem ein gemeinsames Fallmanagement und Datenaustausch festgelegt wird.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform C4.3 R3 – Entwicklung gemeindenaher Dienste zur Verhinderung der Institutionalisierung

Ziel dieser Reform ist die Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027, der

-Festlegung von Prioritäten für die Entwicklung sozialer Dienste;

-Überprüfung des Bedarfs an verschiedenen Formen der sozialen Betreuung, sowohl nichtinstitutioneller als auch institutioneller Art, mit besonderem Schwerpunkt auf Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen, den Begünstigten garantierter Mindestleistungen, Opfern von Gewalt und Menschenhandel, jungen Menschen ohne Betreuung, Obdachlosen, Migranten, Roma und Personen, die Haftstrafen verbüßen;

-Einen systematischen Plan für die Langzeitpflege aufstellen, der auf die spezifischen Bedürfnisse der Leistungsempfänger zugeschnitten ist;

-Die Ziele und Kriterien für die Entwicklung von Aufenthaltsdiensten für Nutzer auflisten, die funktional vollständig von der institutionellen Pflege abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste, gemeindenahe und häusliche Hilfsdienste sowie andere Dienste gedeckt werden können, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger in ihren Heimen und Gemeinschaften zu leben;

-Die Dienste so anzupassen, dass der Schwerpunkt darauf gelegt wird, Einzelpersonen in die Lage zu versetzen, ihren sozialen Status zu beeinflussen, indem sie von Ausgrenzung zur Inklusion übergehen und auf den Ausbau ihres sozialen Netzwerks hinarbeiten;

-Entwicklung einer systematischen und integrierten Langzeitpflege für ältere Menschen, bei der dem Übergang von der institutionalisierten Pflege zur häuslichen und gemeindenahen Altenpflege Vorrang eingeräumt wird;

-Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Dienstleistungen und gemeindenahen Langzeitpflegediensten;

-Gewährleistung der Verfügbarkeit von institutionellen Dienstleistungen nur für ältere Menschen, die funktional vollständig von der institutionellen Pflege abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können;

-Plan für die Betreuung von Halbheimen oder Heimen mit der starken Präferenz für häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Reform Standards für die Behandlung von Familienassistenten entwickelt. Die Standardisierung der beruflichen Praxis bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Familien trägt dazu bei, den Schutz von Kindern, Erwachsenen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu harmonisieren und eine Institutionalisierung zu verhindern, indem sie in Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen Akteuren auf lokaler Ebene direkt zu Hause Dienstleistungen erbringt.

Die Reform umfasst Änderungen des neuen Sozialhilfegesetzes, um

-Der Deinstitutionalisierung in der Langzeitpflege Vorrang einzuräumen, um strukturelle Veränderungen in diesem Bereich der Sozialpolitik herbeizuführen;

-Ermöglichung und Förderung der Koordinierung zwischen den sozialen Diensten und Gewährleistung eines koordinierten Ansatzes für das breite Spektrum hochwertiger Dienstleistungen, die sie erbringen.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. 

Investition C4.3 R3-I1 – Stärkung der Kapazitäten von Fachkräften des gemeinnützigen Dienstes

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Fähigkeit der Menschen zur Erbringung sozialer Dienstleistungen durch Bildungsmaßnahmen und die Einstellung von Fachkräften zu verbessern. Die Investition dient der Finanzierung der Ausbildung und Lizenzierung von 750 Beratern für rechtliche Maßnahmen zum Schutz der Familie und von 40 Familienassistenten. Darüber hinaus werden 400 Fachkräfte in Sozialfürsorgeeinrichtungen eingestellt, um außerinstitutionelle Dienstleistungen zu erbringen. Die Investition trägt zur Entwicklung und regionalen Zugänglichkeit von gemeindenahen Sozialdiensten bei und stärkt die Kompetenzen der Fachkräfte für eine standardisierte Behandlung in Familien- und Rechtsschutzmaßnahmen, um die Institutionalisierung von Kindern, Jugendlichen und anderen sozial schwachen Gruppen zu verhindern.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Investitionen C4.3 R3-I2 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialfürsorgesystems und Anbindung der Sozialzentren an die Anbieter sozialer Dienstleistungen

Ziel dieser Investition ist die Modernisierung der Anwendung für Sozialfürsorgeeinrichtungen, die Verfahren für die Anerkennung von Rechten auf soziale Dienstleistungen durch einzelne Dienstleister verwaltet und aufzeichnet. Die Investition umfasst die Integration der Anwendung in das einheitliche IT-System der sozialen Sicherheit, das eine zentrale digitale Plattform für die Überwachung und Analyse von Daten über Nutzer und Sozialdienste bietet.

Die Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. 

Investitionen C4.3 R3-I3 – Verbesserung der Digitalisierung des Sozialsystems und Einführung eines Systems für die Methodik zur Berechnung der Preise von Sozialdienstleistungen

Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung einer neuen Datenverwaltungslösung für Anbieter sozialer Dienstleistungen, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden. Die Hauptfunktion der entwickelten Datenverwaltungslösung besteht in der automatisierten Datenerhebung, der Qualitätsanalyse und der Berechnung der Preise für soziale Dienstleistungen. Mit der Investition werden Software-, Hardware- und Bildungsanforderungen finanziert, die die volle Funktionalität der Lösung ermöglichen.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. 

 Investitionen C4.3 R3-I4 – Bau und Ausstattung von Zentren für die Altenpflege (häusliche und kommunale Dienstleistungen und institutionelle Dienstleistungen)

Ziel dieser Maßnahme ist es, acht Altenzentren zu errichten, in denen 800 ältere Erwachsene untergebracht werden, die funktional vollständig von der institutionellen Pflege abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können. Darüber hinaus schaffen die Seniorenzentren die Voraussetzungen für die Bereitstellung von gemeindenaher Betreuung und außerinstitutionellen Dienstleistungen für ältere Menschen, die zu Hause leben. Die Standorte der Altenpflegezentren werden im Wege eines öffentlichen Aufrufs festgelegt, um den Städten und Kreisen die Beteiligung am Bau und der Ausstattung von Zentren für ältere Menschen zu ermöglichen, während die Auswahlkriterien auf der Fähigkeit beruhen, die Nachhaltigkeit der Investitionen zu gewährleisten, die regionale Dimension, um auf der Grundlage der Kartierungsanalyse eine gleichmäßige territoriale Abdeckung zu erreichen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. 

T.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

302

C4.3. R1

M

Annahme des Nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027

Annahme des Nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027

 

 

 

Q4

2021

Nationaler Plan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, der 2021-2027 angenommen wurde und

– Festlegung des Ziels, die Armutsgefährdungsquote von einem Ausgangswert von 18,3 % bis 2019 auf unter 15 % zu senken, und des Umsetzungsplans;

– Gewährleistung von Bedingungen, die Armut und soziale Ausgrenzung wirksam verringern und das tägliche Leben von armutsgefährdeten Personen sowie von Menschen mit erheblicher materieller Deprivation verbessern.

– Ermittlung der Entwicklungsprioritäten für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und Ermittlung der Bedürfnisse in Bezug auf schutzbedürftige Gruppen in Systemen.

303

C4.3. R1

M

Verabschiedung des neuen Sozialhilfegesetzes

Inkrafttreten des neuen Sozialhilfegesetzes

 

 

 

Q1

2022

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz werden folgende Änderungen eingeführt:
- Kombination bestehender Wohnkosten und Heizkostenzuschüsse in einer integrierten Zulage

- Die Bereitstellung der garantierten Mindestleistung wird geändert, indem der Grundbetrag auf 1000 HRK angehoben und für mindestens 25 % für Haushalte mit Kindern erhöht wird, indem die schwierigsten Anspruchsvoraussetzungen gelockert werden, einschließlich einer Anhebung der Einkommensschwelle auf 1000 HRK;

- Einführung eines neuen sozialen Mentoringdienstes;

- strukturelle Änderungen an der Langzeitpflege, die die Deinstitutionalisierung und den Übergang zu häuslichen und gemeindenahen Diensten erleichtern;

- Bereitstellung eines Mandats für die Zusammenarbeit und den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen und Sozialleistungen erbringen, um einen koordinierten Ansatz für das gesamte Spektrum der erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten.

304

C4.3. R1

T

Begünstigte der garantierten Mindestleistung

 

Anzahl

56 905

68 000

Q4

2023

- 

305

C4.3. R1

M

Annahme einer normativen Vorschrift über funktional integrierte Sozialleistungen

Inkrafttreten des Sozialhilfegesetzes oder des Integrativen Zusatzgesetzes

 

 

 

Q4

2024

Änderungen des Gesetzes über soziale Sicherheit oder des ergänzenden Gesetzes über integrierte soziale Leistungen, die
– Änderung der garantierten Mindestleistung durch Erhöhung des Grundbetrags auf 1200 HRK und um mindestens 25 % für Haushalte mit Kindern und Gewährleistung der vollständigen Integration der garantierten Mindestleistung in andere Sozialleistungen.

– Festlegung der (funktionalen) Integration von Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen;

– Stärkung der Bestimmungen über den Anspruch auf Sozialleistungen unter anderem durch bessere Nutzung von Mitteln und Einkommensprüfungen;

– Aufnahme von Maßnahmen und Bestimmungen zur Verbesserung des Erfassungsgrads, der Angemessenheit und der Ausrichtung der Sozialleistungen auf der Grundlage von Expertenanalysen und mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen, die unter anhaltender Armut leiden;

– Bestimmungen über den Überwachungsprozess und die Einbeziehung der einschlägigen Interessenträger während der Umsetzung;

– Einführung einer Indexierung der Sozialleistungen.

306

C4.3. R1

T

Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers

 

Prozentsatz

18,3 (2019)

16,5

Q4

2025

 

307

C4.3. R1-I1

T

Datenzugang der lokalen Gebietskörperschaften zu Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten

 

Prozentsatz

0

1

Q4

2025

Alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben einen funktionalen Zugang zu allen verfügbaren Daten zu Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten. In Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung wird es möglich sein, Daten über Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten auf alle lokalen und regionalen Einheiten sowie auf nationale Dienste abzufragen, wenn das Einkommen, die Einkommensteuer, die Einkommensteuer und die Zusatz- und Pflichtversicherungsbeiträge (JOPPD) über die Steuer- und Bruttoeinkommensverzeichnisse (EDIP) abgerufen werden können;

308

C4.3. R1-I2

M

Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene

Entwickelte und funktionale Web-Anwendung zur Bereitstellung von Informationen über Sozialleistungen mit umgesetzten Kriterien und Bedingungen für den Erhalt von 12 Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene

 

 

 

Q4

2024

Auf der Grundlage der Projektunterlagen und einer technischen Spezifikation wird eine Web-Anwendung entwickelt und allen Bürgern zugänglich gemacht. Der Antrag ermöglicht den Zugang zu Informationen über alle im Sozialschutzsystem bestehenden Leistungen der sozialen Sicherheit und die indikative Möglichkeit, diese auf nationaler Ebene zu erhalten. Die Kriterien und Bedingungen für den Erhalt von 12 Arten von Sozialleistungen in einem Sozialschutzsystem auf nationaler Ebene sind im Antrag anzugeben.

309

C4.3. R2

T

Schulung von Sozialbetreuern

 

Anzahl

0

220

Q2

2022

Die Ausbildung von Sozialbetreuern erfolgt im Rahmen von 15 Modulen und wird von 220 Fachkräften abgeschlossen. Diese Dienstleistung richtet sich nach den Grundsätzen des Sozialberufs und ergänzt bereits bestehende Tätigkeiten der Sozialfürsorgezentren. Sie befasst sich mit der Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen gemeindenahen Sozialdienstleistern und der Notwendigkeit, die Begünstigten der Sozialfürsorgesysteme aktiv an der Überwindung ihrer eigenen sozialen Ausgrenzung zu beteiligen.

310

C4.3. R2

T

Beschäftigung von Sozialbetreuern

 

Anzahl

0

220

Q4

2025

Die Beschäftigung von 220 Sozialbetreuern, die die Ausbildung zum sozialen Mentoring abgeschlossen haben, ist eine Voraussetzung für die Einrichtung eines Sozialbetreuungsdienstes für benachteiligte und sozial ausgegrenzte Gruppen von Begünstigten, die einen individualisierten Ansatz und die Befähigung zur Selbstbestimmung in Form der Entwicklung der Kompetenzen erhalten, die für eine aktive Eingliederung in den Arbeitsmarkt und das Leben in der Gemeinschaft erforderlich sind.

311

C4.3. R2-I1

T

Sozialbetreuungsdienste für Begünstigte

 

Anzahl

0

30 000

Q4

2025

Die Einführung eines Sozialbetreuungsdienstes trägt zur Rekrutierung von Langzeitarbeitslosen und anderen sozial ausgegrenzten Gruppen bei. Durch die schrittweise Einführung des Sozialbetreuungsdienstes, der in allen 118 Sozialfürsorgezentren, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, zur Verfügung stehen und letztlich mindestens 30 000 Nutzern aktiv zugute kommen soll.

312

C4.3. R3

M

Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027

Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027

 

 

 

Q3

2021

-Im Nationalen Plan für die Entwicklung sozialer Dienste 2021-2027 werden die Prioritäten für die Entwicklung sozialer Dienste festgelegt und der Bedarf aller Nutzergruppen an verschiedenen Formen der Pflege – sowohl nichtinstitutioneller als auch institutioneller Art – dargelegt, um einen systematischen und ganzheitlichen Betreuungsplan zu erstellen, der auf die Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten ist. In dem Plan werden auch die Kriterien festgelegt und festgelegt, die für die Entwicklung von Wohnortdiensten, wohnortnahen und gemeindenahen Diensten sowie anderen Diensten erforderlich sind, die die Lebensqualität verbessern und es den Nutzern ermöglichen, länger in ihren Wohnungen und Gemeinschaften zu bleiben. Der Plan enthält auch einen Überblick über die Einführung eines sozialen Betreuungsdienstes sowie den Übergang von institutionellen zu häuslichen und gemeindenahen Dienstleistungen in der Altenpflege, die
- Unterstützung der Entwicklung von häuslichen Dienstleistungen und gemeindenahen Langzeitpflegediensten;

- Gewährleistung der Verfügbarkeit von institutionellen Dienstleistungen nur für ältere Menschen, die funktional vollständig von der institutionellen Pflege abhängig sind und deren Bedürfnisse nicht durch außerinstitutionelle Dienste gedeckt werden können;

- Einführung der Planung von halbstationären oder stationären Pflegeleistungen mit der starken Präferenz für häusliche Pflegedienste unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Diensten und der Bedürfnisse der Nutzer.

313

C4.3. R3

M

Festlegung von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

Festlegung von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

 

 

 

Q4

2022

Die Entwicklung von Standards zur Regelung der Tätigkeiten von Familienassistenten ermöglicht eine harmonisierte Erbringung von Dienstleistungen vor Ort in der Wohnung des Begünstigten in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren auf lokaler Ebene.

314

C4.3. R3-I1

T

Stärkung der personellen Kapazitäten für die Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen

 

Anzahl

0

400

Q4

2024

Die Verhinderung der Institutionalisierung erfolgt durch die Einstellung neuer Fachkräfte im sozialen Dienst, die außerinstitutionelle Dienstleistungen erbringen, sowie durch die Ausbildung und Zulassung von Beratern zu rechtlichen Schutzmaßnahmen für Familien. Insbesondere wird eine kontinuierliche und gezielte Schulung und Lizenzierung von Fachkräften von Sozialfürsorgeeinrichtungen für die Umsetzung von Maßnahmen zum rechtlichen Schutz von Familien für Kinder (Ausbildung und Lizenzierung für insgesamt 750 Fachkräfte im Sozialdienst – Berater für Maßnahmen des rechtlichen Familienschutzes und Ausbildung von 30 Familienassistenten) durchgeführt. Bei Sozialfürsorgeeinrichtungen und Sozialdienstleistern werden 400 Fachkräfte eingestellt.

315

C4.3. R3-I2

T

Einheitliches Informationssystem (Informationssystem SocSkrb)

 

Prozentsatz

0

1

Q4

2024

Ziel dieser Investition ist es, die Anwendung der Sozialfürsorge, die Verfahren zur Anerkennung von Rechten auf Sozialleistungen verwaltet und aufzeichnet, zu einem einzigen funktionalen IT-System auszubauen, das alle Beteiligten in den Prozess der Anerkennung von Rechten und der Erbringung von Dienstleistungen für die Nutzer einbindet, so dass sie die Überwachung und Analyse von Daten über Nutzer und Dienste im Sozialfürsorgesystem, wie Informationen über verfügbare Plätze bei Dienstleistern und die Preise ihrer Dienste, ermöglicht. Die entwickelte Softwarelösung wird in das bestehende Informationssystem SocSkrb integriert, das von den Sozialfürsorgezentren genutzt wird. Schließlich soll dadurch die IT-Verbindung aller Sozialfürsorgezentren mit den aus dem Staatshaushalt finanzierten Sozialdienstleistern ermöglicht werden.

316

C4.3. R3-I3

M

IT-Systemberechnung der Preise für soziale Dienste und Dienstleister im Netz

Entwickeltes und funktionierendes IT-System zur Berechnung der Preise für alle sozialen Dienste und alle Dienstleister im Netz

Anzahl

0

1

Q2

2023

IT-System für das Datenmanagement, das zur automatischen Erhebung und Analyse von Daten und zur Berechnung der Preise für alle Arten von erbrachten sozialen Dienstleistungen und alle sozialen Dienstleister im Netz entwickelt wurde. Mit der Investition werden Software-, Hardware- und Bildungsanforderungen finanziert, die die volle Funktionalität der Lösung ermöglichen.

317

C4.3. R3-I4

T

Bau von Zentren für Altenheime, Heime und Gemeindebetreuung

 

Anzahl

0

8

Q2

2026

Durch den Bau und die Inbetriebnahme von Seniorenzentren werden die Voraussetzungen für eine integrierte Pflege geschaffen. Auf der Grundlage der aus der Analyse gewonnenen Daten ist der Bau von acht Zentren für 800 Begünstigte ausschließlich für Personen vorgesehen, die funktional vollständig von der institutionellen Pflege abhängig sind und deren Bedarf nicht auf häuslicher oder kommunaler Ebene gedeckt werden kann. Die Standorte der Altenpflegezentren werden im Wege eines öffentlichen Aufrufs festgelegt, um den Städten und Kreisen die Beteiligung am Bau und der Ausstattung von Zentren für ältere Menschen zu ermöglichen, während sich die Auswahlkriterien von der Fähigkeit leiten lassen, die Nachhaltigkeit der Investitionen sicherzustellen und die regionale Dimension zu erreichen, um auf der Grundlage der Kartierungsanalyse eine gleichmäßige territoriale Abdeckung zu erreichen. Alle Neubauten müssen Niedrigstenergiegebäude im Sinne der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) sein, während bei der Renovierung bestehender Gebäude im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung erreicht oder im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreicht werden sollte. Bei allen Gebäuden sollte besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung gesunder Innenraumklima, Brandschutz und Risiken im Zusammenhang mit erhöhter seismischer Aktivität gelegt werden.

   U. KOMPONENTE 5.1: STÄRKUNG DER RESILIENZ DES GESUNDHEITSSYSTEMS

Mit dieser Komponente des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans sollen die durch die COVID-19-Pandemie verschärften Herausforderungen im Zusammenhang mit der Resilienz und Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems im Zusammenhang mit einer unter dem EU-Durchschnitt liegenden Lebenserwartung, einer schwachen präventiven, chronischen und langfristigen Pflege angegangen werden. Das übergeordnete Ziel der Reformen und Investitionen in diese Komponente besteht darin, Effizienz, Qualität, Zugänglichkeit und finanzielle Nachhaltigkeit des Gesundheitssystems zu verbessern.

Die Komponente umfasst folgende Maßnahmen:

-Einführung neuer Pflegemodelle für Patienten mit besonderem Schwerpunkt auf der vorbeugenden und chronischen Versorgung von Krebspatienten;

-Funktionale Integration von Krankenhäusern und Stärkung von Tageskrankenhäusern auf sekundärer und tertiärer Ebene (horizontal und vertikal);

-Erhöhung des Anteils der Familienspezialisten an der Gesamtzahl der Ärzte, die in allgemeinen und familiären Teams beschäftigt sind;

-Verbesserung des digitalisierten Systems der gemeinsamen Beschaffung, um Krankenhäuser in Provinzbesitz einzubeziehen, um erhebliche Einsparungen im System zu erzielen und die Qualität zu verbessern;

-Die breite Nutzung eines zentralen Vorbereitungssystems in 8 Krankenhäusern und die Einführung eines Systems zur Verteilung der stationären Therapien in 40 Krankenhäusern.

Die Komponente leistet einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems, zu einer ausgewogenen geografischen Verteilung von Gesundheitspersonal und -einrichtungen, zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen allen Verwaltungsebenen und Investitionen in elektronische Gesundheitsdienste (länderspezifische Empfehlung 1.2, 2020) sowie zur Verbesserung des Zugangs zu digitalen Infrastrukturen und Diensten (länderspezifische Empfehlung 2.3, 2020) und zur Förderung des Erwerbs von Kompetenzen (länderspezifische Empfehlung 2.4, 2020).

Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

U.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C5.1 R1 – Verbesserung der Effizienz, Qualität und Zugänglichkeit des Gesundheitssystems

Ziel dieser Maßnahme ist es, den gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Grundversorgung insbesondere in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten zu verbessern, indem das Angebot und die Qualität der Dienstleistungen auf der Ebene der Hausärzte (Allgemeinmediziner) verbessert werden, wodurch die Belastung der Krankenhäuser verringert wird. Um die Gesundheitsergebnisse besser verfolgen zu können, wird der Rahmen für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment – HSPA) geschaffen, um zur Erstellung zentraler Leistungsindikatoren nach einer festgelegten Methodik beizutragen, um die Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen zu verknüpfen und so die Aktualität der für die strategische und politische Analyse verfügbaren Gesundheitsdaten zu verbessern.

Die Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I1 – Einführung mobiler Apotheken in die medizinische Grundversorgung

Ziel dieser Investition ist die Lieferung von Medikamenten in Gebieten ohne Apotheken oder Apothekendepots durch die Beschaffung von vier mobilen Apotheken in Form von Wohnwagen und vier Apotheken in Form von Booten. Diese Investitionen dürften sich positiv auf die Demografie und die Lebensqualität der Randgebiete auswirken. Diese Maßnahme konzentriert sich auf bestimmte abgelegene Gebiete, insbesondere auf Inseln und ländlichen Festlandgebieten, um eine vollständige Versorgung mit Apothekendiensten in Kroatien zu erreichen. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit von Apothekendiensten sowohl für Bewohner als auch für Touristen (während saisonaler Höchststände) erhöht werden, um die Lebensqualität zu verbessern und zum Bevölkerungswachstum in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten beizutragen.

Die Maßnahme muss bis zum 30. September 2024 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I2 – Mobile ambulante Pflegeeinheiten

Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung eines mobilen ambulanten Primärversorgungssystems in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten, das vom Gesundheitsministerium in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den Gesundheitszentren verwaltet wird. Die Investition umfasst eine Bestandsaufnahme der Kapazitäten, die erforderlich sind, um das Ziel einer Abdeckung von 80 % der mobilen ambulanten Grundversorgung in ländlichen, abgelegenen und Inselgebieten zu erreichen. Darüber hinaus wird ein Vertragsmodell festgelegt, das die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Dienstleistung gewährleistet. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Investition spezifische Gesundheitsstandards für ländliche, abgelegene und Inselgebiete entwickelt werden, wobei die Bedürfnisse aller Bewohner dieser Gebiete, einschließlich der älteren und weniger mobilen Bevölkerung, zu berücksichtigen sind. Das Gesundheitsministerium führt die Schulungen durch, um die Kapazitäten mobiler Teams für die ambulante medizinische Grundversorgung zu erhöhen.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I3 – Bau und Ausrüstung klinischer Isoliereinheiten (3, 4 und 1/5 der Gebäude) – Infektionskrankheit „Dr. Fran Mihaljević“

Ziel dieser Maßnahme ist der Aufbau moderner Kapazitäten für die Klinik „Dr. Fran Mihaljević“, der wichtigsten Einrichtung, die für die Bekämpfung von COVID-19-Pandemie zuständig ist und deren Gebäude bei den Erdbeben im Jahr 2020 beschädigt wurden, von denen einige abgerissen werden sollen. Gleichzeitig soll die Behandlung von Infektionskrankheiten mithilfe moderner und innovativer Technologien erreicht werden, um die Behandlungsdauer, die Kosten und die hochwertige Versorgung der Patienten zu verringern. Um das Ziel zu erreichen und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs und die erforderliche Funktionalität zu erhöhen, umfasst das Projekt notwendige Maßnahmen zum Austausch von Ausrüstung. Darüber hinaus wird das neue Gebäude mit modernen Diagnosewerkzeugen ausgestattet.

Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.



Investition C5.1 R1-I4 – Digitale Bilddiagnostik des klinischen Krankenhauszentrums „KBC Split“

Ziel dieser Maßnahme ist es, die digitale Bilddiagnose der KBC Split zu verbessern und so die Gesundheitsversorgung im Bereich der Prävention, Behandlung und Diagnose von Krankheiten zu verbessern. Ziel der Investition ist es, die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientengruppen zu verbessern, die klinischen Ergebnisse zu verbessern und eine frühzeitigere und hochwertigere Diagnostik bereitzustellen, insbesondere bei pädiatrischen und onkologischen Patienten. Insbesondere sollen Gesundheitsdienste und -prozesse digitalisiert, Transparenz bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen gewährleistet, die Nutzung der Ressourcen des Krankenhaussystems optimiert und die künftige finanzielle Stabilität sichergestellt werden. Mit der Investition wird der Raum so angepasst, dass die neu erworbene medizinische Ausrüstung, einschließlich der Magnetresonanz 3T, des Raums für neurochirurgische DSA-Untersuchungen, der RTG-Maschine für digitale Diaskopie und des Raums für gastroenterologische Endoskopie, untergebracht werden kann.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I5 – Bau und Ausstattung des zentralen Betriebsblocks des Universitätskrankenhauses „OB Varaždin“

Ziel dieser Maßnahme ist der Bau und die Ausstattung eines zentralen Betriebsblocks mit einer Intensivbehandlungsanlage (JIL), der zentralen Sterilisation, der RTG-Diagnose, Transfusionen und medizinisch-biochemischen Labors sowie dem Bau von Korridoren mit bestehenden medizinischen Einrichtungen. Mit diesen Investitionen sollen die Ressourcen des Gesundheitssystems im Krankenhaus optimiert, die Patientensicherheit erhöht und angemessene Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal geschaffen werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass durch die Zusammenführung moderner und funktioneller Räume aller Nebenfunktionen des Betriebsblocks die Qualität und Sicherheit der Patienten beim Wechsel von der Abteilung zum Referat erhöht wird. Das Allgemeinkrankenhaus (OB) Varaždin wird vom Pavillon-Krankenhaus in ein einziges funktionell verbundenes Gebäude umgewandelt, das auch die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I6 – Digitale Bilddiagnostik für Klinik „KB Dubrava“

Ziel dieser Maßnahme ist der Erwerb digitaler radiologischer Ausrüstung für das Klinische Institut für radiologische Diagnostik und Intervention „KB Dubrava“, das mehr als 350 000 Patienten Dienstleistungen erbringt. Insgesamt wird erwartet, dass diese Investitionen die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung für alle Patientenkategorien erheblich verbessern, Diagnose, Behandlung und Überwachung nach der Behandlung verbessern und somit die klinischen Ergebnisse für alle Patientengruppen, auch für Patienten, die eine komplexeste Behandlung in Kliniken und organisatorischen Einheiten des Krankenhauses benötigen, verbessern werden. Infolgedessen dürften die Dauer des Krankenhausaufenthalts, Komplikationen, Krankenhausaufenthalte in Intensivstationen, Behandlungskosten und Wartelisten verkürzt werden. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Ausrüstungen.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I7 – Ausstattung neuer Einrichtungen für Tageskranken- und Eintageschirurgie sowie integrierte Notfallaufnahme in Krankenhäusern und Anpassung der Neurochirurgie im Klinikkrankenhaus „KBC Sestre milosrdnice“.

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kapazität für die Behandlung von Patienten im Vergleich zur Zahl der derzeit behandelten Patienten um mindestens 22 % zu erhöhen. Es wird erwartet, dass die Investition die Qualität der Gesundheitsversorgung für etwa 700 000 von der KBC behandelte Patienten erheblich verbessern wird, von denen etwa 300 000 Notfälle darstellen und etwa 40 000 Patienten in Tageskrankenhäusern und chirurgischen Eingriffen behandelt werden. Im Rahmen der Maßnahme sollen neue Einrichtungen für Tageskranken- und Eintageschirurgie sowie integrierte Notfalleinweisungen in Krankenhäusern ausgestattet und die Neurochirurgie im Klinikkrankenhaus (KBC) Sestre milosrdnice angepasst werden.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I8 – Vorbetriebliche Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im allgemeinen Krankenhaus „KB Dubrava“

Ziel dieser Maßnahme ist die Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie KB Dubrava sowie die präoperativen Methoden und Behandlungen von Epilepsie bei arzneimittelresistenten Patienten. Die Investition umfasst die Anschaffung modernster Ausrüstungen und die Anpassung der räumlichen Kapazität.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R1-I9 – Entwicklung des klinischen Krankenhauszentrums „KBC Zagreb“, Phase III – Ausstattung mit medizinischer und nichtmedizinischer Ausrüstung

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben sind, um die Umsetzung bestehender Versorgungsformen und die Entwicklung neuer Dienste zu optimieren, die Anwendung moderner Technologien zu ermöglichen und den Zugang zur Gesundheitsversorgung auf tertiärer und quaternärer Ebene zu verbessern. Im Rahmen des Entwicklungsprojekts des klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb wird die medizinische und nichtmedizinische Ausrüstung gekauft. Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2026 abgeschlossen sein.

Reform C5.1 R2 – Einführung eines neuen Pflegemodells für die wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsdienstleistungen durch die Entwicklung integrierter Leitlinien für die klinische Anwendung. Das System verfügt über eine genau definierte Behandlungsorganisation über ein nationales Netz, auch über wichtige klinische Leitlinien und die Nachverfolgung der Patienten, die die konkreten Behandlungsschritte und akzeptable Wartezeiten bestimmen.

Die Reform muss bis zum 30. September 2025 abgeschlossen sein.

Investitionen (C5.1 R2-I1) – Anschaffung von Ausrüstung für die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebspatienten

Ziel dieser Maßnahme ist es, für alle onkologischen Patienten in Kroatien unverzüglich eine optimale Behandlung zu gewährleisten, indem moderne Techniken der Strahlentherapie eingesetzt werden, um die Nutzung der Ausrüstung zu optimieren und die Qualität der Strahlentherapie zu kontrollieren, wodurch die Qualität der Leistungen verbessert und die Gesundheitsergebnisse bei der Behandlung von onkologischen Patienten verbessert werden. Die Maßnahme umfasst Folgendes: Bau von 14 Bunkern für Linearbeschleuniger), Strahlentherapie, 23 VMAT-lineare Beschleuniger, drei lineare SBRT-Beschleuniger, 5 HDR-Brachytherapie, 6 CT-Simulator, Strahlentherapie-Netzwerkausrüstung, Dosimetrie-Ausrüstung, Fixierungsausrüstung.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.



Investitionen (C5.1 R2-I2) – Erwerb und Einsatz von Ausrüstung für die Einrichtung des nationalen onkologischen Netzwerks und der nationalen onkologischen Datenbank

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung eines nationalen Netzes für die nationale onkologische Datenbank, das Daten aus Krankenhausinformationssystemen und anderen Systemen durch Automatismus, kompatibel und parallel zu den IT-Systemen in Krankenhäusern, miteinander verknüpft und erfasst und zusätzliche Belastungen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe mit sich bringt. Darüber hinaus richtet sie eine einheitliche IT-Plattform für die Verbindung, Überwachung und optimale Behandlung von onkologischen Patienten ein, ermöglicht die Planung organisatorischer und struktureller Veränderungen, ermittelt Risiken und bildet die Grundlage für die Umsetzung weiterer Schritte der Strategie, einschließlich der Einrichtung eines Radiotherapienetzes. Im Rahmen des umfassenden nationalen Netzes von Onkologiedaten auf der IT-Plattform erhalten alle Patienten eine onkologische Versorgung gemäß Leitlinien und einer einzigen/ergänzenden Datenbank über die Qualität der onkologischen Versorgung.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform C5.1 R3 – Einführung eines Systems für die strategische Verwaltung der Humanressourcen im Gesundheitswesen

Ziel dieser Reform ist es, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für die Bürger, insbesondere in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten, zu verbessern und gleichzeitig die Wirksamkeit der Notfallmedizin zu verbessern und ein hochwertiges und effizientes Gesundheitssystem zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Fachausbildung für Angehörige der Gesundheitsberufe, insbesondere für Ärzte auf der Ebene der medizinischen Grundversorgung, sowie für Krankenschwestern und Krankenpfleger im Bereich der Notfallmedizin angeboten, um eine ausgewogene geografische Verteilung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und eine ausreichende Besetzung des Netzes der öffentlichen Gesundheitsdienste zu erreichen. Darüber hinaus sieht die Reform die Annahme des Nationalen Plans zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027 vor, der

— Bestimmung des Entwicklungsbedarfs für ein flexibles, effizientes und ganzheitlich verwaltetes Gesundheitssystem;

— Angabe von Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention;

— Die Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und die Umgestaltung von Behandlungs- und Rehabilitationsmodellen hin zu einem aktiven Management von Behandlungsprozessen auf allen Stufen und auf allen Ebenen einzuführen;

Definition der Integration von Gesundheitsdiensten und Sozialfürsorge und Entwicklung integrierter Langzeitpflegemodelle;

— Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;

Verbesserung der Personalverwaltungsbestimmungen.

Einführung spezifischer Ziele, die indirekt zur Verwirklichung des in der nationalen Reformstrategie (NRS) festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen. Die Erhöhung der Lebenserwartung der Gesundheitsjahre wird durch Folgendes bewirkt:

— Förderung einer gesunden Lebensweise und der Prävention von Krankheiten, die ein großes Problem im Bereich der öffentlichen Gesundheit darstellen;

Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch verbesserte Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionale Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;

Einführung des neuen Pflegemodells für wichtige gesundheitliche Herausforderungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, onkologische und seltene Krankheiten sowie Diabetes zur Verlängerung und Verbesserung der Lebensqualität

— Das Gesundheitssystem durch strategische Governance zu einem wünschenswerten Beschäftigungsort zu machen und so die optimale Anzahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;

Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.

Die Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R3-I1 – Zentrale Mittel für Spezialisierungen

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass alle Gesundheitsdienste für die Öffentlichkeit angemessen zugänglich sind, auch angesichts des Arztmangels, der auf den Ruhestand von Ärzten, das mangelnde Interesse an der Annahme von Arbeitsplätzen in ländlichen und benachteiligten Gebieten, einschließlich Inseln, und der Abwanderung junger Ärzte ins Ausland zurückzuführen ist. Die Investition bietet Fachausbildung für Angehörige der Gesundheitsberufe, Ärzte der Medizin auf der Grundstufe der medizinischen Grundversorgung sowie im Bereich der öffentlichen Gesundheit an.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R3-I2 – Fachausbildung von Krankenpflegepersonal und Technikern in der Notfallmedizin

Ziel dieser Maßnahme ist die fachärztliche Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern im Bereich der Notfallmedizin, die es ihnen ermöglicht, unabhängig in Notfällen zu arbeiten. Die Schulung soll die Bereitstellung eines breiteren Spektrums an Gesundheitsdiensten für Notfallpatienten ermöglichen, und eine große Zahl von Eingriffen würde keine direkte Anwesenheit eines Arztes erfordern. Darüber hinaus soll die Maßnahme die schrittweise Abschaffung von Ärzten ermöglichen, die im ambulanten Notfalldienst tätig sind, um so den Mangel an Ärzten im Krankenhaussystem zu decken, was zu einer besseren Rationalisierung des medizinischen Notfallsystems führt.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Reform C5.1 R4 – Gewährleistung der finanziellen Tragfähigkeit des Gesundheitssystems

Ziel dieser Maßnahme ist es, dem unhaltbaren Anstieg von Zahlungsrückständen, uneinheitlichen Verfahren und der Beschaffung kostspieliger Arzneimittel im Gesundheitssystem entgegenzuwirken, um ein finanziell tragfähiges öffentliches Gesundheitssystem zu erreichen, indem ein einheitlicher Standard für die Vorbereitung, die Auftragsvergabe und die Durchführung von Verfahren eingeführt wird, die die Art und Weise und die Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Die Reform umfasst die Überarbeitung des Rechtsrahmens, der aus dem Gesetz über die Gesundheitsversorgung und dem Gesetz über die gesetzliche Krankenversicherung besteht, mit folgenden Elementen:

-Verbesserung der Organisation der Notfallmedizin des Instituts für Notfallmedizin und Wahrnehmung operativer Aufgaben durch festgelegte Organisationseinheiten;

-Neuorganisation des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Ziel, seine Effizienz zu steigern, mit besonderem Schwerpunkt auf Prävention und Frühdiagnose, besserer Reaktion in Notfällen und besonderen Umständen (Pandemien);

-Übertragung der Rechte der Krankenhäuser von den Bezirken und der Stadt Zagreb auf die Republik Kroatien, um eine effiziente und wirksame Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen und die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch eine Neuorganisation des Krankenhausverwaltungsmodells zu verbessern;

-Verkürzung der Wartezeiten für individuelle medizinische Leistungen, Optimierung und bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, um einen besseren Zugang zu Gesundheitsdiensten für Versicherte zu erreichen;

-Stärkung der Bestimmungen über die Finanzverwaltung bei gleichzeitiger Gewährleistung von Finanzkapital, um die finanzielle Stabilität des öffentlichen Gesundheitssystems zu erreichen;

-Gesetzesänderungen zur Gewährleistung der fristgerechten Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der kroatischen Krankenkasse (HZZO).

Mit der Reform werden folgende Ziele erreicht:

-Die funktionale Integration von mindestens 8 Krankenhäusern muss abgeschlossen sein;

-Mindestens 85 % der Beschaffungskategorien, die mindestens 80 % der gesamten von der Regierung verwalteten Ausgaben für Krankenhäuser ausmachen, wurden im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens beschafft.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R4-I1 – Zentrale Vorbereitung parenteraler Vorbereitungen in 8 kroatischen Krankenhäusern

Ziel dieser Maßnahme ist die Einführung eines zentralen Vorbereitungssystems für mindestens 75 % der parenteralen Präparate in 8 Krankenhäusern, um die Kosten zu senken und das höchste Sicherheitsniveau bei der Anwendung parenteraler Arzneimittel zu gewährleisten, Medikationsfehler, zusätzliche Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und die Belastung von Ärzten und Krankenpflegepersonal in der Krankenhausabteilung zu verringern. Die Maßnahme gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des Arzneimittels vom verschreibenden bis zum Patienten und die Automatisierung der Generierung von Behandlungsdaten als Grundlage für die Überwachung der Behandlungsergebnisse.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R4-I2 – Einführung eines Systems zur Verteilung von Therapien in 40 kroatischen Krankenhäusern

Ziel dieser Maßnahme ist es, zur Erhöhung der Patientensicherheit, zur Vermeidung von Medikationsfehlern, zur Kontrolle der Arzneimittelvorräte und zur stärkeren Vertretung der Patienten beizutragen, was zu besseren Behandlungsergebnissen insgesamt führt. Mit der Investition wird ein System zur Verteilung von Therapeutika in 40 Krankenhäusern eingeführt und die Qualität und Genauigkeit der Versorgung verbessert, wobei zunehmend wichtigen pharmakoökonomischen Ergebnissen Rechnung getragen wird, die es ermöglichen, die Qualität der Verteilung von Therapien aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R4-I3 – Digitalisierung der Rückverfolgung von Arzneimitteln durch Gesundheitseinrichtungen auf sekundärer und tertiärer Ebene

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung des Arzneimittelwegs, damit das kroatische Gesundheitssystem den Arzneimittelkonsum überwachen kann. Diese Investition dürfte die administrative und finanzielle Belastung des Systems verringern, indem alle dem Arzneimittel beigefügten Papierdokumente nicht mehr benötigt werden, wodurch die Verwaltungskosten und die Verwendung von Arzneimitteln in den Abteilungen verringert werden. Sie ermöglicht die Generierung von pharmakoepidemiologischen Daten, um eine systematischere Planung, Überwachung und Bewertung aller gesundheitsbezogenen Prozesse zu unterstützen.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investitionen C5.1 R4-I4 – Entwicklung eines Systems zur Überwachung und Prävention von Arzneimittelengpässen in Kroatien

Ziel dieser Maßnahme ist es, eine gezielte Verwaltung von Arzneimittelvorräten einzuführen, die eine effizientere Beschaffung von Arzneimitteln ermöglicht und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zum bestmöglichen Preis gewährleistet. Darüber hinaus wird im Rahmen der Maßnahme ein präzises operationelles System zur Überwachung und Analyse des Umsatzes mit bestimmten Arzneimitteln eingeführt, das Kroatien ein Modell und ein Instrument für die Antizipation und Vorbeugung von Drogenengpässen an die Hand geben soll.

Die Maßnahme muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R4-I5 – Einführung eines Systems zur Überwachung der Behandlungsergebnisse bei ambulanten Behandlungen mit Schwerpunkt auf chronischen Patienten in öffentlichen Apotheken

Ziel dieser Maßnahme ist eine systematischere Planung, Überwachung und Bewertung der Kosteneffizienz von Investitionen in die Pharmakotherapie von Patienten außerhalb von Krankenhäusern. Das System zur Überwachung der Ergebnisse chronischer Patienten außerhalb von Krankenhäusern in öffentlichen Apotheken wird eingeführt. Das Modell soll es dem kroatischen Gesundheitssystem ermöglichen, die Behandlungsergebnisse umfassend und transparent zu überwachen und das Verständnis der unterschiedlichen Ergebnisse der erworbenen Arzneimittel zu verbessern. Darüber hinaus soll sie die Schaffung wertvoller pharmakoepidemiologischer Datenbanken ermöglichen.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R4-I6 – Abfallentsorgung im klinischen Krankenhaus KBC Zagreb

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kosten für die Entsorgung und Beförderung medizinischer Abfälle erheblich zu senken, die Hygienequalität zu erhöhen, die Sicherheit des Personals zu verbessern und Gewicht und Menge der behandelten medizinischen Abfälle zu verringern. Darüber hinaus trägt sie zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt bei, indem die Emissionen in die Umwelt verringert und die mit dem Transport infektiöser Abfälle verbundenen Risiken gemindert werden. Im Rahmen der Investition werden im Einklang mit der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Klimaziele Verbrennungsanlagen und unterstützende Anlagen für die Entsorgung und Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle errichtet, die vor Ort von der KBC Zagreb erzeugt werden. Dieses Projekt umfasst den Bau einer modernen Abfallentsorgungsanlage für medizinische Abfälle, bestehend aus:

-Gekühlte Lagerung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle im Einklang mit allen Vorschriften für die Lagerung dieser Art von Abfällen;

-Nicht rezyklierbare Behandlungslinien für gefährliche medizinische Abfälle;

-Strecken für die energetische Verwertung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle mit einem Rauchgasreinigungssystem und einem System zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung;

-Moderne automatische Leitungen zum Waschen von Behältern;

Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien der DNSH (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.

Reform C5.1 R5 – Elektronische Gesundheitsdienste

Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verwaltungskapazität durch eine effizientere Datennutzung zu verbessern und innovative Gesundheitslösungen zur Verbesserung der Verwaltung des Gesundheitssystems zu fördern. Mit der Reform der elektronischen Gesundheitsdienste sollen Anstrengungen unterstützt werden, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu den erforderlichen Gesundheitsdiensten (einschließlich Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Palliativversorgung) von ausreichender Qualität haben. Die Reform umfasst die Annahme des nationalen telemedizinischen Rahmens mit dem Ziel,

-Ausweitung des Anwendungsbereichs der Telemedizindienste und Gewährleistung der Interoperabilität mit dem nationalen Gesundheitsinformationssystem und der Eignung für den künftigen grenzüberschreitenden Austausch;

-Die Übertragung wichtiger Patienten-Parameter vom Gesundheitsdienst für Notfälle (HMS) an den Joint Emergency Hospital Service (OHBP) und die ambulante Fernüberwachung.

-Einrichtung der Fernüberwachung des Notfalldienstes (HMS) und eines Aktionsplans für die Einführung der Aufsicht und eines Rahmens für die Überwachung der Umsetzung auf der Grundlage der Dokumente Lageanalyse, nationaler Rahmen und Aktionsplan, die im Rahmen des zugehörigen Instruments für technische Unterstützung bereitgestellt werden.

Das nationale elektronische Gesundheitsinformationsmanagementsystem umfasst folgende Funktionen:

-Regelmäßige Berichterstattung über die Gesundheit der Bevölkerung als Grundlage für gezielte Krankheitspräventions- und -managementmaßnahmen;

-Aufbau nationaler Datenanalysekapazitäten, einschließlich der Integration von Gesundheitsdienstleistern und Patienten-Schnittstellen mit bestehenden Infrastrukturen und Verfahren;

-Ausbau der nationalen Kapazitäten für den Einsatz künstlicher Intelligenz und Hochleistungsrechnen, um das Niveau der Cybersicherheit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste und fortgeschrittener digitaler Kompetenzen für Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Patienten durch fortgeschrittene Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz, zu erhöhen;

-Ermöglichung der Entwicklung neuer Gesundheitsdienste auf der Grundlage anonym erhobener Daten, die im Gesundheitssystem verfügbar sind.

Die Reform wird durch fünf flankierende Investitionen (C5.1 R5-I1 bis I5) unterstützt.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I1 – Digitale Integration von Operationssälen und robotergestützten Chirurgie an der KBC Split

Ziel dieser Maßnahme ist es, Patienten mit bösartigen Krankheiten umfassend zu behandeln und Maßnahmen zur Optimierung der Gesundheitsversorgung zu integrieren. Auf diese Weise dürften die Investitionen durch die Einführung eines neuen Pflegemodells für Patienten, insbesondere neue chirurgische Behandlungen auf dem neuesten Stand der Technik, zu einer Verbesserung der Gesundheitsergebnisse führen. Die Investition betrifft die Digitalisierung der Operationssäle und den Erwerb von Ausrüstung für die fortgeschrittene Krebsbehandlung in der KBC Split.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I2 – TELECORDIS

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung von kardiologischen Diensten, die eine kontinuierliche Überwachung des Zustands von Patienten, insbesondere von Patienten mit chronischen Herzerkrankungen, ermöglichen. Es wird erwartet, dass schnelle und zugängliche Diagnosedienste für Kardiologie auf der Ebene der Primärversorgung zur zeitnahen Erkennung kardialer Gesundheitsprobleme der Patienten, zur rechtzeitigen und angemessenen Behandlung und zur kontinuierlichen Überwachung ihres Gesundheitszustands beitragen. Darüber hinaus soll der telemedizinische Dienst der EKG Holter Patienten in abgelegenen und ländlichen Gebieten Zugang zu fachärztlicher Versorgung bieten, wodurch die Verfügbarkeit von spezialisierten Gesundheitsdiensten in lokalen ambulanten Zentren erheblich erhöht, die Leistung von Fachärzten verbessert, die Ergebnisse der Patienten verbessert, Wartelisten gesenkt und die Kosten für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen gesenkt werden. Die Investition umfasst die Digitalisierung von Diagnoseverfahren und ermöglicht die Weitergabe der Daten an verstreute spezialisierte Zentren.

Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I3 – Teletransfusion

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung des Transfusionsdienstes und die Sicherstellung der Verfügbarkeit eines Spezialisten für Transfusionsdienste auf Abruf für alle stationären Gesundheitseinrichtungen mit Transfusionseinheiten, ein Beitrag zu einer starken Entwicklung des Telemedizindienstes durch die digitale Übertragung medizinischer Daten und die Stärkung der Vernetzung aller Krankenhäuser mit Transfusionseinheiten.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I4 – Digitalisierung und Integration der mit robotergestützten Chirurgie ausgestatteten Betriebsräume im klinischen Krankenhaus „KBC Sestre milosrdnice“

Ziel dieser Maßnahme ist die Digitalisierung der Operationssäle und die Anschaffung fortgeschrittener Behandlungsgeräte für neue moderne chirurgische Behandlungen. Die Digitalisierung und Integration der Betriebsräume verändert die Planung, Dokumentation, Speicherung und gemeinsame Nutzung von Patientendaten sowie Arten und Methoden der operativen Behandlung. Die Roboterchirurgie verbessert die Qualität der chirurgischen Behandlung, erhöht die Patientensicherheit, sorgt für mehr Transparenz bei der Behandlung, bessere Kostenkontrolle und Gesundheitsergebnisse, stärkt und konsolidiert die grundlegenden Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur, führt ein papierloses Gesundheitssystem ein und trägt zum digitalen Wandel bei.

Die Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

Investition C5.1 R5-I5 – Digitalisierung und Ausstattung der Diagnoseeinheiten des KB Merkur

Ziel dieser Maßnahme ist es, Diagnoseeinheiten zu digitalisieren und auszurüsten, die Überwachung diagnostischer Entwicklungsverfahren zu erleichtern und den Patienten eine bessere Qualität zu bieten. Die Investition umfasst den Erwerb modernster Geräte.

Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2023 abgeschlossen sein.

U.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

318

C5.1. R1

M

Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment Framework – HSPA)

Inkrafttreten des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems

 

 

 

Q3

2022

Die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment – HSPA) legt einen Rahmen für die Messung der Gesundheitsleistung fest, der auf einer festgelegten Bewertungsmethodik beruht und mit der Verknüpfung der Maßnahmen mit den in den nationalen Strategiepapieren und Reformen festgelegten Zielen, der Aktualität der Daten und der Verbesserung der Überwachung der Gesundheitsergebnisse verknüpft wird.

319

C5.1. R1

T

Optimierung der Zeit für diagnostische Behandlungen – Wartelisten

 

Anzahl der Tage

400

270

Q4

2023

Die Wartezeit für Patienten, die sich einer diagnostischen Behandlung unterziehen, wird auf 270 Tage ab dem derzeitigen Zeitrahmen der Warteliste von 400 Tagen verkürzt.

320

C5.1. R1-I1

T

Zugang zu Pharmazie und Medikamenten

 

Anzahl

0

8

Q3

2024

Der Zugang zur Gesundheitsversorgung wird für alle Einwohner und Touristen im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kroatien gewährleistet, wobei während der Tourismussaison auch an Orten und Inseln, die über keine Apotheken verfügen, Dienstleistungen erbracht werden, die nicht über ein Apothekenlager verfügen, weil sie die Voraussetzungen für die Entfernung zu einer anderen Apotheke oder die Einwohnerzahl nicht erfüllen, wie z. B. fehlende Kosteneffizienz ihrer täglichen Arbeit in dem Gebiet. Um das Ziel zu erreichen, müssen mindestens vier mobile Wohnwagen-Apotheken und mindestens vier Boots-Apotheken beschafft werden.

321

C5.1. R1-I2

T

Bereitstellung mobiler ambulanter Primärversorgung

 

% (Prozent)

0

80

Q2

2025

Auf der Grundlage des geschaffenen Rechtsrahmens richtet das Gesundheitsministerium (MIZ) in Zusammenarbeit mit den Kreisen und Gesundheitszentren in 80 % der ländlichen, abgelegenen und Inselgebiete ein mobiles Kliniksystem (ambulante Primärversorgung) ein. In Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Leiter des Gesundheitszentrums besuchen Ärzte und Krankenpfleger kleine abgelegene Orte in den Versorgungsgebieten der Gesundheitszentren, in denen der Dienst nicht mit der erforderlichen medizinischen und technischen Ausrüstung für eine familiäre Arztpraxis gewährleistet werden kann, und untersuchen Patienten, praktizieren Therapien, stellen verschiedene Arten von Verschreibungen aus und führen Hausbesuche bei immobilen Patienten durch. Die Anzahl der Fahrzeuge wird nach einer Kartierungsanalyse der zur Erreichung des Ziels erforderlichen Kapazität bestimmt.

322

C5.1. R1-I3

T

Neues Gebäude im Komplex der Infektionskrankheit Dr. Fran Mihaljević

 

Anzahl

0

1

Q1

2026


Das Projekt besteht aus dem Abriss der bestehenden Gebäude (3, 4 und 1/5) und dem Bau eines neuen Gebäudes als Teil des Komplexes mit Kellerebene, Erdgeschossen und drei neuen Stockwerken. Alle Neubauten müssen mindestens Niedrigstenergiegebäude gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sein, während der Wiederaufbau bestehender Gebäude im Durchschnitt mindestens eine Modernisierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung oder eine durchschnittliche Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreichen muss. Bei allen Bauwerken muss besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung gesunder Innenraumklima, der Brandsicherheit und der Risiken im Zusammenhang mit erhöhter seismischer Aktivität gelegt werden.

323

C5.1. R1-I4

M

Modernisierung des Gesundheitswesens im klinischen Krankenhaus KBC Split

Erworbene Ausrüstung für das Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology Split (KBC Split)

 

 

 

Q4

2022

Installation von Ausrüstung für das Clinical Institute for Diagnostic and Intervention Radiology und am Institut für klinische Kernmedizin sowie Bau und Ausrüstung eines hybriden endoskopischen Raums am Institut für Gastroenterologie, um die Einführung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren im klinischen Krankenhaus KBC Split zu ermöglichen. Die installierte Ausrüstung muss mindestens der Magnetresonanz 3T, dem digitalen DSA-Angio-Raum Neurointervention, einem digitalen diaskopischen Röntgengerät und einem endoskopischen gastroenterologischen Raum entsprechen.

324

C5.1. R1-I5

T

Gebäude des zentralen Operationsblocks mit begleitendem Inhalt des Generalkrankenhauses Varaždin

 

Anzahl

0

1

Q4

2025

Bau und Ausrüstung des Gebäudes Zentraler Betriebsblock (COB) mit Intensivpflegeeinheiten (JIL), zentrale Sterilisation, RTG-Diagnostik, Transfusionen und medizinisch-biochemische Laboratorien sowie Bau von Korridoren mit bestehenden medizinischen Einrichtungen. Alle Neubauten müssen mindestens Niedrigstenergiegebäude gemäß der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sein, während der Wiederaufbau bestehender Gebäude im Durchschnitt mindestens eine Modernisierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung oder eine durchschnittliche Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreichen muss. Bei allen Bauwerken muss besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung gesunder Innenraumklima, der Brandsicherheit und der Risiken im Zusammenhang mit erhöhter seismischer Aktivität gelegt werden.

325

C5.1. R1-I6

T

Diagnostika im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

 

Anzahl

0

8

Q2

2023

Erwerb und Installation von acht Diagnostika und digitaler radiologischer Ausrüstung für das klinische Institut für Diagnose- und Interventionsradiologie. Alle Geräte sollen schrittweise installiert werden, während alle Geräte spätestens am 30. Juni 2023 in Betrieb sein müssen.

326

C5.1. R1-I7

T

Neue Einrichtungen im klinischen Krankenhaus (KBC) Sestre milosrdnice

 

Anzahl

0

2

Q4

2023

Das Clinical Hospital Centre (KBC) Sestre milosrdnice ist mit integrierten Notfallaufnahmeeinrichtungen, Tageskrankenhäusern und eintägigen Operationseinrichtungen mit medizinischer, nichtmedizinischer Ausrüstung und Mobiliar ausgestattet.

327

C5.1. R1-I8

T

Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

 

Anzahl

0

10

Q2

2023

Zur Weiterentwicklung des Instituts für Neurologie am Klinikkrankenhaus (KB) in Dubrava zehn medizinische Geräte (Medizinprodukte) sind bis spätestens 30. Juni 2023 zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Die Investition umfasst den Erwerb von Geräten wie SEEG 256 Kanalaufzeichnungsgeräten, digitalen EMNG- und EP12-Kanalbildgeräten. Radiofrequenz- Thermokoagulationsgerät und Anpassung geeigneter räumlicher Kapazitäten.

328

C5.1. R1-I9

T

Entwicklungsprojekt des klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb

 

Anzahl

0

1

Q1

2026

Der Abschluss des Entwicklungsprojekts des klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb umfasst den Erwerb neuer medizinischer und notwendiger nichtmedizinischer Ausrüstung (wie Mobiliar und Küchenausrüstung) für sechs Abteilungen und Kliniken.

329

C5.1. R2

M

Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Entwicklung klinischer E-Leitlinien

Klinische Leitlinien wurden vom Gesundheitsministerium (MIZ) entwickelt und in e-Guidelines in das kroatische Gesundheitssystem integriert.

 

 

 

Q3

2025

Auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt und integriert das Gesundheitsministerium (MIZ) klinische Leitlinien und E-Guidelines zur Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung, um Patientenbehandlungen zu vereinheitlichen und die Behandlungsergebnisse zu verbessern. Die Umsetzung klinischer Leitlinien in das kroatische Gesundheitssystem und E-Guidelines in das kroatische Gesundheitssystem werden integriert, so dass die Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und die Verbesserung des Systemmanagements zum Nutzen der Patienten, der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Gesellschaft insgesamt von Bedeutung sind.

330

C5.1. R2

T

Optimierung der Zeit für die radiologische Behandlung – Wartelisten

 

Anzahl der Tage

 

30

Q2

2026

Die Wartezeit für Patienten, die radiologisch behandelt werden, ist auf 30 Tage ab der Diagnoseanzeige zu verkürzen.

331

C5.1. R2-I1

T

Verbesserung der Qualität der onkologischen Radiotherapie

 

Anzahl

0

6

Q4

2025

Sechs Krankenhäuser verfügen über medizinische Geräte zur Prävention, Diagnose und Behandlung von Krebs. Die Investition umfasst den Erwerb neuer Ausrüstungen und die Instandsetzung alter Ausrüstungen entsprechend den festgelegten Prioritäten.

332

C5.1. R2-I2

T

Zentrale IT-Plattform für die Verbindung, Überwachung und optimale Behandlung von onkologischen Patienten

 

Anzahl

0

1

Q4

2025

Es wird eine einheitliche IT-Plattform für die Verbindung, Überwachung und optimale Behandlung von onkologischen Patienten entwickelt und einsatzbereit gemacht. Die IT-Plattform ermöglicht die Erhebung von Gesundheitsdaten, die Planung organisatorischer und struktureller Veränderungen, die Ermittlung von Risiken und die Grundlage für die Umsetzung weiterer Schritte der Strategie, einschließlich der Einrichtung eines Radiotherapienetzes. Alle Einrichtungen der Onkologie in Kroatien werden in das nationale onkologische Netz einbezogen. Geeignete Algorithmen der grundlegenden Diagnoseverfahren, die für die Einleitung der Behandlung der häufigsten Diagnosen erforderlich sind, werden auch innerhalb des nationalen onkologischen IT-Netzes installiert, um die Behandlung auf allen Ebenen Kroatiens, von kleinen onkologischen ambulanten Patienten bis zu klinischen Krankenhäusern, zu standardisieren.

333

C5.1. R3

 

Nationaler Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027

Annahme des nationalen Plans zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027

 

 

 

Q3

2021

Der nationale Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027 als sektorübergreifendes Planungsgesetz enthält spezifische Ziele, Maßnahmen, Projekte und Tätigkeiten, die unter der Schirmherrschaft des Gesundheitsministeriums (MIZ) mit dem vorrangigen Ziel durchgeführt werden, das Gesundheitssystem und die Gesundheitsergebnisse zu verbessern. Der nationale Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens muss mit dem Reformprogramm der kroatischen Regierung und den Kohäsionsleitlinien der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2021-2027 im Einklang stehen. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan legt den mittelfristigen Entwicklungsbedarf fest, indem er
Festlegung des Entwicklungsbedarfs für ein flexibles, effizientes und ganzheitlich verwaltetes Gesundheitssystem;

Maßnahmen zur erfolgreichen Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention;

— Die Koordinierung der Gesundheitsdienstleister und die Umgestaltung von Behandlungs- und Rehabilitationsmodellen hin zu einem aktiven Management von Behandlungsprozessen auf allen Stufen und auf allen Ebenen;

Definition der Integration von Gesundheitsdiensten und Sozialfürsorge und Entwicklung integrierter Langzeitpflegemodelle;

— Einführung von Maßnahmen zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung und der Patientensicherheit;

Verbesserung der Personalverwaltungsbestimmungen.

Einführung spezifischer Ziele, die indirekt zur Verwirklichung des in der nationalen Reformstrategie (NRS) festgelegten strategischen Ziels bis 2030 beitragen. Die Erhöhung der Lebenserwartung der Gesundheitsjahre wird durch Folgendes bewirkt:

— Förderung einer gesunden Lebensweise und der Prävention von Krankheiten, die ein großes Problem im Bereich der öffentlichen Gesundheit darstellen;

Verbesserung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch verbesserte Wirksamkeit, Sicherheit, Zugänglichkeit und funktionale Integration aller Ebenen und Teile der Gesundheitsversorgung;

Einführung des neuen Pflegemodells für wichtige gesundheitliche Herausforderungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, onkologische und seltene Krankheiten sowie Diabetes zur Verlängerung und Verbesserung der Lebensqualität

— Das Gesundheitssystem durch strategische Governance zu einem wünschenswerten Beschäftigungsort zu machen und so die optimale Anzahl und Verteilung der Beschäftigten im Gesundheitssystem zu gewährleisten;

Verbesserung des Finanzierungs- und Verwaltungsmodells des Gesundheitssystems.

Um die spezifischen Ziele zu erreichen, werden die durchzuführenden Maßnahmen und Aktionen festgelegt. Die Ergebnisindikatoren für die einzelnen Einzelziele und Ergebnisindikatoren werden für jede Maßnahme festgelegt. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme des Bedarfs an Gesundheits- und Sozialfürsorge im Bereich der Langzeitpflege. In dem Dokument selbst werden Beiträge aus anderen nationalen Rechtsakten und Programmen (nationaler strategischer Rahmen zur Krebsbekämpfung bis 2030, nationaler Plan für die Entwicklung von Kliniken, Kliniken, Kliniken und allgemeinen Krankenhäusern in Kroatien, nationaler Krebs, Diabetes, seltene Krankheiten) und Empfehlungen (LSE) für Kroatien für 2019 und 2020 verwendet.

334

C5.1. R3-I1

T

Fachärztliche Weiterbildung auf der primären Grundstufe der Gesundheitsversorgung

 

Anzahl

0

467

Q4

2025

Die Fachausbildung muss von 467 Angehörigen der Gesundheitsberufe abgeschlossen werden:
Ärzte der Medizin auf der Grundstufe der medizinischen Grundversorgung sowie im Bereich

Ärzte im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die aus dem zentralen Förderprogramm für Spezialisierungen finanziert werden.

Die Investition trägt zur Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung für alle Bürger sowie zu einer ausreichenden Kapazität des öffentlichen Gesundheitsnetzes bei.

335

C5.1. R3-I2

T

Bacheloren für die Ausbildung von Krankenpflegefachkräften im Bereich der Notfallmedizin

 

Anzahl

0

375

Q4

2025

Insgesamt werden 375 Bacheloren von Krankenpflege-/Medizintechnikern in einer einjährigen Fachausbildung im Bereich der Notfallmedizin geschult, davon 210 aus bestehenden T2-Teams, die bereits bei den regionalen Notfallinstituten tätig sind, um sicherzustellen, dass jedes T2-Team über einen Bachelor für Krankenpflege mit fachärztlicher Ausbildung verfügt, und die übrigen 165 Bacheloren mit einem abgeschlossenen Spezialisierungsprogramm das Gesundheitssystem stärken, insbesondere in den Bereichen mit einem Mangel an Ärzten.

336

C5.1. R4

M

Änderung des Krankenversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung

Inkrafttreten der Gesetze zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung

 

 

 

Q4

2022

Die Änderungen des Gesetzes über die Gesundheitsversorgung sollen es ermöglichen, dass die neue Entscheidung über die gemeinsame Beschaffung auch für die Gesundheitseinrichtungen verbindlich ist, deren Teilnahme bisher freiwillig war, und folglich die Zahl der von der gemeinsamen Beschaffung betroffenen Akteure erhöhen.
Das Einheitliche Amt für Notfallmedizin verbessert die Organisation der Notfallmedizin und nimmt operative Aufgaben im gesamten Hoheitsgebiet der Republik Kroatien über bestimmte Organisationseinheiten wahr;

— Die Neuorganisation des öffentlichen Gesundheitswesens trägt zur Steigerung der Effizienz und zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems bei, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Prävention und Frühdiagnose, besserer Reaktion in Notfällen und besonderen Umständen (Pandemien) liegt;

Übertragung der Verwaltungsrechte der derzeit von den Kreisen und der Stadt Zagreb verwalteten Krankenhäuser auf die Republik Kroatien, um eine rationelle und hochwertige Nutzung der vorhandenen Kapazitäten zu erreichen und die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung durch Neuorganisation des Krankenhausverwaltungsmodells zu verbessern.


Mit den Änderungen des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung werden klare und transparente Kriterien für die Festlegung des Programms der Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Stellen, die ein Maßnahmenprogramm und den Umfang der von der gesetzlichen Krankenversicherung abzudeckenden Gesundheitsfürsorge sowie die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften aufstellen und verabschieden, festgelegt. Mit diesem Gesetz werden folgende Ziele verfolgt:

— Die Gesundheitsversorgung für Versicherte leichter zugänglich und zeitnah zu gestalten, wenn sie sie benötigen;

Verringerung der Wartelisten für einzelne medizinische Leistungen, Optimierung und in diesem Zusammenhang bessere Verteilung der verfügbaren Gesundheitsressourcen aus der gesetzlichen Krankenversicherung

— Finanzmittel bereitstellen, um finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit zu erreichen und in diesem Zusammenhang die Situation der Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern;

— Eine Bestimmung zur Begünstigung der Auftraggeber der HZZO als Gesundheitsdienstleister aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf die Begleichung der Verpflichtungen des HZZO gegenüber ihnen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einfügen, um den Versicherten das Recht auf medizinische Versorgung zu garantieren.

337

C5.1. R4

T

Funktionale Integration von Krankenhäusern

 

Anzahl

12

20

Q4

2023

Die funktionale Integration von mindestens 8 Krankenhäusern ist abzuschließen, um das Krankenhaussystem durch Verringerung/Umverteilung von Tätigkeiten und Abbau akuter stationärer Kapazitäten zu rationalisieren und die täglichen Krankenhäuser als kostengünstigere Behandlungen zu stärken.

338

C5.1. R4

T

Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen

 

% (Prozent)

0

85

Q4

2023

Mindestens 85 % der Beschaffungskategorien, die mindestens 80 % der Gesamtausgaben der von der Regierung verwalteten Krankenhäuser ausmachen, werden im Rahmen eines gemeinsamen Vergabeverfahrens beschafft. Um das Ziel zu erreichen, hat das Gesundheitsministerium (MIZ) auf der Grundlage einer Änderung der Entscheidung über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines spezifischen Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen folgende Aufgaben: i) Entscheidung über Durchführung eines gemeinsames Vergabeverfahrens;
ii) Abschluss von Vereinbarungen mit gemeinsamen Interessenträgern im Bereich der Auftragsvergabe; iii) Einrichtung von Expertengremien zur Ausarbeitung der technischen Spezifikationen für die betreffenden Kategorien; und iv) Umsetzung der Vergabekategorien, auf die in der Entscheidung über die obligatorische gemeinsame Durchführung eines spezifischen Vergabeverfahrens für Gesundheitseinrichtungen – nach Inkrafttreten der technischen Spezifikationen – verwiesen wird. Gemeinsame Vergabeverfahren werden im Einklang mit dem Gesetz über das öffentliche Auftragswesen und Rahmenvereinbarungen/Verträge durchgeführt.

339

C5.1. R4-I1

T

Zentrale Verwaltung parenteraler Zubereitungen in 8 Krankenhäusern

 

% (Prozent)

0

75

Q4

2024

Mindestens 75 % der parenteralen Präparate in acht kroatischen Krankenhäusern müssen durch zentrale Arzneimittelzubereitungen durchgeführt werden. Mit der Umsetzung der zentralen Arzneimittelzubereitung bereitet das Labor der Apotheke den Großteil der notwendigen parenteralen Therapie für die Abteilungen vor, die nach den höchsten Sicherheitsstandards im Abschnitt „Gebrauchsfertig“ entwickelt wird. Die Zubereitungen sind mit dem Namen des Patienten, dem Namen des Arzneimittels und der Dosis zu kennzeichnen, und dieses Kennzeichnungssystem muss etwaige Fehler bei der Behandlung verhindern.

340

C5.1. R4-I2

T

Stationäre Therapie für feste Arzneimittelformen in 40 kroatischen Krankenhäusern

 

% (Prozent)

0

50

Q4

2025

Bis zum 31. Dezember 2025 werden 50 % aller Feststoffarzneimittel in 40 kroatischen Krankenhäusern mit einem stationären Therapiesystem zubereitet. Für jedes einzelne Krankenhaus und jedes Gerät, das über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die Einzeltherapie für den täglichen Bedarf des Krankenhauses zu verpacken, ist Raum für die Verteilung der Einzeltherapie vorzusehen. Es wird ein digitaler Kommunikationskanal von der Krankenhausabteilung bis zur Krankenhausapotheke eingerichtet, der es Ärzten ermöglicht, die notwendige Behandlung für den Patienten anzuordnen und Rückmeldung über den Lieferzeitpunkt zu erhalten (Integration der neuen Lösung in das Informationssystem des Krankenhauses).

341

C5.1. R4-I3

T

Überwachung des Arzneimittels im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten

 

Anzahl

0

30

Q2

2026

Mindestens 30 Krankenhäuser müssen über eine funktionale integrierte IT-Lösung für die umfassende Überwachung des Arzneimittels im Krankenhaussystem verfügen, von der Apotheke bis zum Patienten. Es wird ein Formular für die Meldung des Verzehrs aller Arzneimittel an die kroatische Krankenkasse (HZZO) und die kroatische Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte (HALMED) erstellt und getrennt vom Verbrauch bestimmter Arzneimittelkategorien wie Ersatzantibiotika, besonders teure Arzneimittel, oder andere vom Gesundheitssystem benötigte pharmakoepidemiologische Informationen erstellt. In der Endphase wird eine Softwarelösung für die Digitalisierung des Arzneimittelwegs in Krankenhäusern entwickelt und in mindestens 30 Krankenhäusern integriert.

342

C5.1. R4-I4

T

System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie

 

% (Prozent)

0

100

Q2

2025

Es wird eine Softwarelösung entwickelt, um Arzneimittelengpässe in Kroatien zu überwachen und ein integriertes Modell zur Antizipation und Vorbeugung von Arzneimittelengpässen zu entwickeln. Zum Schutz der einzelnen Nutzer wird die Blockchain-Technologie verwendet, um die Transparenz der an die Öffentlichkeit weitergegebenen Daten zu gewährleisten und gleichzeitig Daten zu schützen, die als anonym gelten oder der Regierung möglicherweise zugänglich sind. 100 % der Arzneimittel werden überwacht, um Engpässe durch die Blockchain-Softwarelösung zu antizipieren und zu verhindern.

343

C5.1. R4-I5

T

Diagnoseeinheiten Clinical Hospital Centre (KBC) Merkur

 

Anzahl

0

4

Q1

2023

Um die Qualität des Dienstes zu verbessern, die Zahl der Patientenbehandlungen zu erhöhen, die Verfügbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung für alle Patientengruppen zu beschleunigen und zu verbessern, wird die Ausrüstung für mindestens 4 Diagnoseeinheiten des KBC Merkur installiert. Die installierte Ausrüstung besteht aus:
- einem Apparat für transthorakale und transesogastrische Echokardiographie;

- drei Monitoren für Koronareinheiten;

- einem Telemetriesystem für ambulante Patienten;

- einem stärkeren Ultraschallgerät;

- einem Ultraschallgerät mit niedriger Leistung;

- einem Magnetresonanzgerät MR 3T;

- einem Mammographiescanner;

- einem Mehrschicht-Computertomographen (MSCT);

- einem Ultraschallgerät;

- einem Ultraschallgerät (3D/4D konvex, 3D/4D vaginal, 2 D vaginal und 2D konvex, Sonde und Drucker);

- einem hochwertigen Farbdoppler-Ultraschallgerät.

344

C5.1. R4-I5

T

Überwachung der Behandlungsergebnisse von chronischen Patienten außerhalb des Krankenhauses in öffentlichen Apotheken

 

% (Prozent)

0

20

Q4

2024

20 % der Patienten außerhalb des Krankenhauses müssen an einem Programm zur Überwachung der Behandlungsergebnisse in öffentlichen Apotheken teilnehmen.
Das Projekt umfasst die Überwachung der Patienten und die Erstellung strukturierter Daten, die über das zentrale Gesundheitsinformationssystem der Republik Kroatien (CEZIH) zur weiteren Bewertung durch den ausgewählten Hausarzt zur Verfügung gestellt werden.

345

C5.1. R4-I6

M

Anlage für medizinische Abfälle im Klinikkrankenhaus (KBC) Zagreb

 

Anzahl

0

1

Q4

2024

Eine Anlage für medizinische Abfälle ausschließlich zur Verbrennung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle, die vom klinischen Krankenhaus (KBC) Zagreb erzeugt werden, soll fertiggestellt werden. Dieses Projekt umfasst den Bau einer modernen Abfallentsorgungsanlage für medizinische Zwecke, bestehend aus:
— Gekühlte Lagerung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle im Einklang mit allen Vorschriften für die Lagerung dieser Art von Abfällen;

— Nicht rezyklierbare Handhabungslinien für gefährliche medizinische Abfälle;

— Strecken für die energetische Verwertung nicht rezyklierbarer gefährlicher medizinischer Abfälle mit einem Rauchgasreinigungssystem und einem System zur kontinuierlichen Emissionsüberwachung;

— Moderne automatische Leitungen zum Waschen von Behältern;

346

C5.1. R5

M

Verbesserung und Erweiterung der Telemedizin

Inkrafttreten eines nationalen telemedizinischen Rahmens zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Telemedizindienste

 

 

 

Q4

2022


Mit der Reform sollen Bestimmungen für die Schaffung eines funktionalen nationalen telemedizinischen Rahmens für die Übertragung wichtiger Patientenparameter vom Gesundheitsdienst für Notfälle (HMS) zum Gemeinsamen Notfall-Krankenhausdienst (OHBP) und zur Fernüberwachung des ambulanten Notfalldienstes (HMS) eingeführt werden. Mit dem Projekt wird Folgendes erreicht: i) Lageanalyse; ii) einen nationalen Rahmen für die Einrichtung der Fernüberwachung des Gesundheitsdienstes für Notfälle (HMS) und iii) einen Aktionsplan für die Einführung der Aufsicht und einen Rahmen für die Überwachung der Umsetzung.
Angesichts der begrenzten Ressourcen und der begrenzten Dauer der technischen Hilfe ist die Teleradiologie-Komponente nur eine Einführungskomponente auf der Ebene der Kartierung bewährter Verfahren.

347

C5.1. R5-I1

T

Digitalisierte, integrierte Betriebshallen (Firule und Križine) und Robotersystem am Standort Firule installiert und funktionsfähig

 

Anzahl

0

4

Q4

2023

Das Projekt umfasst die Digitalisierung und Integration von 4 Operationssälen in Firule und Križine sowie ein Robotersystem am Standort Firule. Der digitale Wandel, die digitale Integration und die Roboterchirurgie verändern den Behandlungsweg, indem die Qualität der chirurgischen Behandlung verbessert, die Patientensicherheit verbessert, mehr Transparenz bei der Behandlung erreicht, Kosten und Gesundheitsergebnisse besser kontrolliert, die wichtigsten Ressourcen der Gesundheitsinformationsinfrastruktur gestärkt und konsolidiert und papierlose Gesundheitsdienste modernisiert werden.

348

C5.1. R5-I2

T

Telekommunikationsdienstleistungen

 

Anzahl

0

40

Q1

2023

Ziel des Projekts TeleCordis ist die Installation der medizinischen und Computerausrüstung, die für die Leistung von Elektrokardiogramm- (ECG) -Bohrern, Druckbehältern und 12 Kanal-Elektrokardiogrammdiensten (ECG) in entlegenen und ländlichen Gebieten erforderlich ist, die von diesen Dienstleistungen nicht ausreichend abgedeckt sind, wie etwa das Fehlen eines Facharztes für Kardiologie. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in mindestens 40 Telemedizin-Zugangszentren untergebracht. Das Programm ist mit den Telemedizin-Fachzentren verbunden und bietet einen Telekommunikationsdienst an.

349

C5.1. R5-I3

T

Teletransfusionsdienste

 

Anzahl

0

35

Q4

2022

Das Teletransfusionsprojekt unterstützt die bestehende Infrastruktur für den digitalen Behandlungsprozess, in der die Patientendaten aus der elektronischen Verschreibung und dem elektronischen Dossier verwendet werden, die für den Beginn der Behandlung in einer sekundären oder tertiären Gesundheitseinrichtung benötigt werden.
Das Projekt soll Krankenhaustransfusionszentren im kroatischen Hoheitsgebiet (mindestens 35 Krankenhaustransfusionszentren) miteinander verbinden und die Dienstleistung rund um die Uhr sieben Tage die Woche zur Verfügung stellen. Die Ausrüstung wird gekauft (Paket pro Zentrum) und in Telemedizin-Zugangszentren untergebracht, das Programm muss mit den spezialisierten Telemedizinzentren verbunden sein und einen Teletransfusionsdienst bereitstellen.

350

C5.1. R5-I4

T

Operationssaal im Klinischen Zentrum (KBC) Sestre milosrdnice mit robotertechnischer Chirurgie

 

Anzahl

0

4

Q4

2023

Mindestens 4 neu ausgerüstete Operationssäle mit modernster Robotertechnologie,
die folgende Funktionalität muss möglich sein: Beschaffung aller Daten über den Patienten in Echtzeit auf dem Bildschirm des Monitors im Betriebsraum selbst während der Operation. Darüber hinaus muss es möglich sein, das gesamte bildgebende Material für Patienten während der Operation auf dem Bildschirm des Monitors zur Verfügung zu stellen, was zu sichereren und wirksameren Verfahren beiträgt. Die Integration ermöglicht auch die Verwendung anderer diagnostischer und therapeutischer Produkte im selben Einsatzgebiet, die ebenfalls in das integrierte Betriebssaalsystem integriert werden.

   V. INITIATIVE 6.1: RENOVIERUNG VON GEBÄUDEN

Der derzeitige Gebäudebestand Kroatiens ist relativ alt, und der Anteil der energetischen Renovierung von Gebäuden betrug im Zeitraum 2014-2020 nur 0,7 % pro Jahr. Alte und ineffiziente Gebäude sind für 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen verantwortlich, und bis zu 30 % der Gebäude fallen unter die schlechteste Kategorie. Die meisten Gebäude mit der schlechtesten Leistung erfüllen nicht die Mindestanforderungen an Erdbebenschutz, Brandschutz oder Gesundheitsschutz und erfordern daher eine umfassende Renovierung. Darüber hinaus erschütterten im März und Dezember 2020 zwei Erdbeben Kroatien und verursachten erhebliche materielle Schäden in der Stadt Zagreb, der Gespanschaft Zagreb, der Gespanschaft Krapina-Zagorje, der Gespanschaft Sisak-Moslavina und der Gespanschaft Karlovac. Nach der Bewertung des raschen Schadensbedarfs (Regierung der Republik Kroatien, 2020) wurde der gesamte Wiederaufbau- und Wiederaufbaubedarf in den Bezirken Zagreb, Zagreb und Krapina-Zagorje nach dem Erdbeben im März auf rund 17 469 000 000 EUR geschätzt. Die Bewertung der Schäden infolge des Erdbebens im Dezember wird noch bewertet.

Diese Initiative im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan betrifft Investitionen und Reformen zur Förderung einer umfassenden Gebäuderenovierung, einschließlich energetischer Renovierung, struktureller Verstärkung und Sanierung nach Erdbeben. Die Renovierung umfasst Mehrfamilienhäuser und öffentliche Gebäude, einschließlich Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, sowie Gebäude mit dem Status eines Kulturguts.

Die Initiative umfasst Reformen, mit denen der Prozess der Renovierung und Dekarbonisierung von Gebäuden unterstützt und gleichzeitig Hindernisse auf dem Baumarkt und soziale Probleme angegangen werden sollen: i) eine Reform zur Verringerung der CO2-Emissionen von Gebäuden, ii) eine Reform mit dem Ziel, die Zahl der Arbeitskräfte und Experten für Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben zu erhöhen, iii) eine Reform zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Antragsteller im Renovierungsprozess, iv) eine Reform zur Verbesserung des Wissens über seismische Aktivitäten, v) eine Reform zur Förderung und Entwicklung grüner Infrastruktur und eines kreislauforientierten Gebäude- und Raummanagements und vi) eine Reform, die auf die Entwicklung eines systematischen Energiemanagements und die Erprobung eines neuen Finanzierungsmodells für Energieeffizienz abzielt.

Die Investitionen und Reformen tragen zu den länderspezifischen Empfehlungen für Kroatien in den letzten zwei Jahren bei, in denen es darum geht, „die investitionsbezogene Politik auf Energieeffizienz, [...] und Umweltinfrastruktur (länderspezifische Empfehlung 3, 2019) zu konzentrieren und „die Investitionen auf den ökologischen und [...] Übergang zu konzentrieren, insbesondere auf die Umweltinfrastruktur [...] (länderspezifische Empfehlung 3, 2020).

V.1.    Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Reform C6.1.R1 Verringerung der CO2-Emissionen von Gebäuden

Die Reform soll zur Initiative „Renovierungswelle“ der bestehenden Gebäude und zur Umwandlung des vorhandenen Gebäudebestands in einen hochgradig energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050 beitragen.

Die Reform umfasst die Annahme von Energieeffizienz-Renovierungsprogrammen für den Zeitraum 2021-2030 für Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude und eine Sonderkategorie von Gebäuden mit Kulturgut sowie die Annahme des Programms zur Verringerung der Armut in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Zeitraum 2021-2025. Mit diesen Programmen wird eine gründliche Renovierung von Gebäuden gefördert, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung gesunder Innenraumklima, die Brandsicherheit und die Bewältigung der Risiken im Zusammenhang mit verstärkter seismischer Aktivität sowie auf die Verringerung der Energiearmut gelegt wird.

Die Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Investition C6.1.R1-I1 energetische Sanierung von Gebäuden

Ziel der Investition ist es, den ökologischen Wandel und die Dekarbonisierung von Gebäuden zu fördern, indem der Energieverbrauch für Heizzwecke in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und im öffentlichen Sektor um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizzwecke vor der Renovierung gesenkt wird. Da auf Heizung 71 % des gesamten Endenergieverbrauchs entfallen (kroatisches Statistikamt, 2015), müssen die oben genannten Einsparungen beim Wärmeverbrauch mindestens einer Erhöhung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung entsprechen. Die Investition zielt auch darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu steigern und damit die CO2-Emissionen zu verringern, die Energiearmut zu verringern und die Nutzung der Entwicklung grüner Infrastruktur und die kreislauforientierte Bewirtschaftung von Gebäuden und Räumen zu fördern.

Die Investition dient in erster Linie der Finanzierung von Energiesanierungsprojekten, die bereits in Vorbereitung sind. Die Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität erfolgen wie folgt:

-Bei energetischen Renovierungen decken die Zuschüsse 60 % der förderfähigen Renovierungskosten und 85 % der Dokumentationskosten.

-Bei umfassenden energetischen Renovierungen, die Energieeffizienzmaßnahmen an den Außenwänden und dem Dach der Gebäude sowie technische Systeme umfassen, zusätzlich zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung und Primärenergieverbrauch um mindestens 50 % betragen die Zuschüsse 80 % der förderfähigen Renovierungskosten und 85 % der Dokumentationskosten.

-Bei einer umfassenden Renovierung, bei der energetische Renovierung, Erdbebenverstärkung, Brandschutz und die Gewährleistung gesunder Innenraumklima kombiniert werden, decken die Zuschüsse 80 % der förderfähigen Renovierungskosten und 100 % der Dokumentationskosten ab.

Es wird davon ausgegangen, dass diese Investition die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Kosten für die Installation von Gaskondensationskesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen, und Gasverflüssigungskessel müssen installiert werden, um vorhandene ineffiziente Gas-, Kohle- und Ölkessel zu ersetzen.

Die Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Investition C6.1.R1-I2 Renovierung von Erdbebenschäden durch energetische Sanierung

Ziel der Investition ist es, die durch die Erdbeben von 2020 verursachten Schäden an Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden zu beheben, die Erdbebenresistenz von Gebäuden zu erhöhen und ihre Energieeffizienz zu steigern. Die Versetzung von Gebäuden in ihren ursprünglichen Zustand vor der Beschädigung wird gegebenenfalls aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union finanziert, während die Differenz zur vollständigen Renovierung, einschließlich der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Erhöhung ihrer Erdbebenresistenz nach dem Grundsatz des nachhaltigen Wiederaufbaus („Building back better“), durch diese Investition finanziert wird. Es wird davon ausgegangen, dass diese Investition die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Kosten für die Installation von Gaskondensationskesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen, und Gasverflüssigungskessel müssen installiert werden, um vorhandene ineffiziente Gas-, Kohle- und Ölkessel zu ersetzen. Bei allen renovierten Gebäuden muss der Energieverbrauch für Heizung um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizzwecke vor der Renovierung gesenkt werden (mit Ausnahme von Gebäuden des Kulturerbes), was mindestens einer Steigerung der Primärenergieeinsparung um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung entspricht.

Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.

Investition C6.1.R1-I3 energetische Sanierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts

Ziel dieser Investition ist die energetische Sanierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts. Dies soll die CO2-Emissionen verringern, den Energieverbrauch senken, die Wartungskosten langfristig senken und zur Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft und zur Nutzung naturbasierter Lösungen beitragen. Die Maßnahme umfasst zwei Gebäudekategorien: einzeln geschützte Kulturgüter (einzelne Gebäude und Gebäudeversammlungen) und Gebäude innerhalb einer geschützten kulturellen und historischen Einheit.

Angesichts des kulturellen und sozialen Werts von Gebäuden des Kulturerbes und der beträchtlichen Mittel, die für ihre Renovierung erforderlich sind, wird die Renovierung von öffentlichen und kulturellen Gebäuden mit dem Status von Kulturgütern zu 100 % finanziert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Investition die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit dem technischen Leitfaden für DNSH (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Kosten für die Installation von Gaskondensationskesseln höchstens 20 % der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen, und Gasverflüssigungskessel müssen installiert werden, um vorhandene ineffiziente Gas-, Kohle- und Ölkessel zu ersetzen. Bei der energetischen Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts muss der im Rahmen des Projekts erwartete Energieverbrauch für Heizung oder Primärenergieverbrauch gegenüber dem Energieverbrauch vor der Renovierung jährlich um mindestens 20 % gesenkt werden. Auf der Ebene des Portfolios aller renovierten Gebäude mit dem Status eines Kulturguts muss jedoch im Durchschnitt eine Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung erreicht werden.

Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.

Reform C6.1.R2 Entwicklung eines Rahmens für angemessene Qualifikationen im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen, die für den Wiederaufbau nach Erdbeben benötigt werden

Diese Reform zielt darauf ab, das Risiko zu mindern, das mit der unzureichenden Zahl qualifizierter Arbeitskräfte verbunden ist, und angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten bereitzustellen, die für die Durchführung aller energetischen Sanierungs- und Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Erdbeben erforderlich sind, indem die erforderlichen Kenntnisse über Erdbebenresistenz, Energieeffizienz, Kreislaufmanagement, Schutz des Kulturerbes und Wiederaufbau nach Erdbeben durch die Verbesserung bestehender Bildungs- und Ausbildungsprogramme und die Entwicklung neuer Programme integriert werden.

Die Aus- und Weiterbildungsprogramme werden im Rahmen eines nationalen Plans für die Entwicklung von Kompetenzen im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Energie und Wiederaufbau nach Erdbeben entwickelt.

Die Reform umfasst:

-Konzeption und Durchführung von Programmen für die Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt auf der Entwicklung und Umsetzung von Umschulungsprogrammen für den Bedarf an Renovierung und Dekarbonisierung von Gebäuden mit Elementen der Renovierung nach Erdbeben, des Schutzes des kulturellen Erbes, der Energieeffizienz, der grünen Infrastruktur und des kreislauforientierten Managements von Raum und Gebäuden;

-Die Aufstellung und Durchführung eines neuen interdisziplinären Studienprogramms, in dem Wissen über die Restaurierung des kulturellen Erbes, die Anwendung naturbasierter Lösungen, die städtische Forstwirtschaft und die Stadterneuerung kombiniert werden;

-Entwicklung und Durchführung von Fachstudien und Bildungsprogrammen, die auf Raumplanung und nachhaltige Stadtentwicklung spezialisiert sind, insbesondere auf den Wiederaufbau nach Erdbeben, die integrierte Sanierung des Kulturerbes mit Elementen der Anpassung an den Klimawandel, Energieeffizienz, Kreislaufbewirtschaftung, naturbasierte Lösungen und urbane Forstwirtschaft;

-die Entwicklung von Programmen zur Förderung einer stärkeren Nutzung der Gebäudeinformationsmodelle und deren Förderung im Gebäudesektor und in der Raumplanung;

-Durchführung einer Werbekampagne, um Bewerber zu gewinnen.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C6.1.R3 Steigerung der Effizienz, Verringerung des Verwaltungsaufwands und Digitalisierung des Renovierungsprozesses

Ziel der Reform ist es, Dienstleistungen für Bürger und Gebäudeeigentümer bereitzustellen, die durch Digitalisierung und Integration von Informationen dazu beitragen werden, den Verwaltungsaufwand für Antragsteller bei der energetischen Sanierung und dem Wiederaufbau nach Erdbeben zu verringern. Die Reform umfasst die weitere Verbesserung der zentralen Anlaufstellen für die energetische Sanierung und die Entwicklung von Online-Diensten und Offline-Büros für erdbebengeschädigte Gebiete, um den Wiederaufbauprozess für Bürger und andere Stellen, die während des Wiederauffüllungsprozesses nach dem Erdbeben Verwaltungsdienste benötigen, zu vereinfachen. Mit der Reform soll auch die Stärkung der beruflichen Kapazitäten der Beschäftigten in der zentralen Anlaufstelle und in den am Wiederaufbau beteiligten öffentlichen Einrichtungen finanziert werden, um die volle Funktionsfähigkeit der zentralen Anlaufstellen zu unterstützen.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.



Reform C6.1.R4 Modernisierung und Integration seismischer Daten für den Renovierungsprozess und die Planung des künftigen Baus und der Überwachung öffentlicher Infrastrukturen

Ziel der Reform ist es, die Risikoresistenz in der Raumplanung und im Bausektor zu verbessern, indem die Erhebung und Verarbeitung von seismischen Daten verbessert und die Fähigkeit gestärkt wird, Daten über Erdbebenrisiken anzuwenden und Maßnahmen zur Verringerung potenzieller Schäden durchzuführen. Die erhobenen Daten dienen als Input für risikobezogene Karten wie Ausfallkarten, seismische Karten und Anfälligkeitskarten für Rutschen, die bei der Entwicklung von Raumordnungsplänen der lokalen Gebietskörperschaften verwendet werden, um eine angemessene Typologie des Erdbebenschutzes zu planen und die Widerstandsfähigkeit Kroatiens gegenüber Erdbeben zu erhöhen.

Mit der Reform sollen die organisatorischen und infrastrukturellen Kapazitäten der seismologischen Erhebung der Republik Kroatien für die Erhebung, Verarbeitung und Analyse von Daten über seismische Aktivitäten gestärkt werden. Sie stärkt auch die Verwaltungskapazitäten des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen und damit zusammenhängender Dienste wie Institute und Ämter auf regionaler Ebene, damit die erhobenen Daten in der Raumplanung und im Bausektor ordnungsgemäß verwendet werden können.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.

Investition C6.1.R4-I1 Entwicklung des Seismologischen Datennetzes

Ziel der Investition ist die Finanzierung des Erwerbs von mindestens 300 Einheiten neuer seismischer Ausrüstung, die für die seismologische Erhebung der Republik Kroatien benötigt wird, um Daten über seismische Aktivitäten auf kroatischem Hoheitsgebiet zu überwachen, zu verarbeiten und zu analysieren. Die Investition dient auch der Einstellung und Ausbildung von Experten für die Nutzung der erworbenen Ausrüstung und die Datenverarbeitung. Nach 2026 werden die Gehälter der eingestellten Experten weiterhin aus dem Staatshaushalt finanziert.

Die Investition wird bis zum 30. Juni 2026 getätigt.

Reform C6.1.R5 Einführung eines neuen Modells grüner Stadterneuerungsstrategien und Durchführung eines Pilotprojekts für die Entwicklung grüner Infrastrukturen und das kreislauforientierte Management von Gebäuden und Weltraum

Ziel der Reform ist die Entwicklung eines Rahmens für die Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur grünen Stadterneuerung. Der neue Rahmen soll die Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Raumes schaffen, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung einer grünen Infrastruktur und der Integration naturbasierter Lösungen, Modelle für ein kreislauforientiertes Weltraummanagement und Gebäude, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken und dem Klimawandel sowie der Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung insgesamt liegen soll. Die Reform steht allen lokalen Gebietskörperschaften in Kroatien zur Verfügung, wobei denjenigen in erdbebengeschädigten Gebieten Vorrang eingeräumt wird.

Das Ministerium für Raumplanung, Bauwesen und Staatsvermögen arbeitet Leitlinien für die Ausarbeitung von Strategien für die umweltgerechte Stadterneuerung aus und stützt sich dabei auf die nationalen Programme für die Entwicklung grüner Infrastrukturen in städtischen Gebieten und für die Entwicklung eines kreislauforientierten Gebäude- und Raummanagements. Die Entwicklung von Strategien zur grünen Stadterneuerung sowie die Durchführung von Pilotprojekten werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium durchgeführt.

Die Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.

Reform C6.1.R6 Pilotprojekt zur Einrichtung und Umsetzung einer systematischen Energienutzung und zur Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells

Kroatien verfügt über ein funktionierendes System zur Überwachung des Energieverbrauchs einzelner Einrichtungen des öffentlichen Sektors, aber dieses System ist noch nicht für andere Sektoren wie Privatwohnungen, Industrie oder Verkehr entwickelt worden. Ziel dieser Maßnahme ist die Entwicklung und Erprobung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern, das auf der Grundlage des freiwilligen Interesses der Eigentümer umgesetzt wird. Dieses Modell basiert auf Pilotprojekten zur Überwachung des gesamten Energie- und Wasserverbrauchs in einer lokalen Verwaltungseinheit durch die Einrichtung einer automatischen Datenerhebung, die ein systematisches Energiemanagement ermöglichen und zu Energie- und Wassereinsparungen führen soll.

Auf der Grundlage der im Rahmen des Pilotprojekts erhobenen Daten über den Energie- und Wasserverbrauch soll im Rahmen dieser Reform auch ein Modell analysiert und entwickelt werden, das es dem Kunden ermöglicht, ein Darlehen für energetische Renovierungen zu beantragen und über sein Energieguthaben zurückzuzahlen, das an die durch die Renovierung erzielten Energieeinsparungen angepasst ist. Dadurch soll das Problem des Mangels an Finanzmitteln für Endempfänger für energetische Renovierungszwecke verringert werden, und es wird erwartet, dass sie einen positiven Beitrag zur Renovierungsrate von Energie in Kroatien leisten wird. Im Rahmen der Reform wird auch das Modell eines Pilotprojekts für eine mögliche Anwendung auf nationaler Ebene erprobt.

Die Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

V.2.    Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)

Anzahl

Maßnahme

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

Qualitative Indikatoren
(für Etappenziele)

Quantitative Indikatoren
(für Zielwerte)

Uhrzeit

Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts

Einheit

Referenzwert

Ziel

Q

Jahr

351

C6.1. R1

M

Annahme nationaler Programme zur energetischen Sanierung von i) Mehrfamilienhäusern, ii) Gebäuden mit Kulturgut (sowohl für den Zeitraum 2021-30) als auch iii) zur Verringerung der Energiearmut in Gebieten mit besonderer Bedeutung (für den Zeitraum 2021-25)

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2021

Veröffentlichung der Programme zur Förderung einer gründlichen Renovierung von Gebäuden und hocheffizienter alternativer Systeme, wobei besonderes Augenmerk auf die Gewährleistung gesunder Innenraumklima, Brandschutz und Risiken im Zusammenhang mit erhöhter seismischer Aktivität gelegt werden muss. Es wird eine spezifische Kategorie der energetischen Renovierung von Gebäuden mit dem Status eines Kulturguts eingeführt, die noch nicht in Programme zur energetischen Renovierung für eine Kofinanzierung durch die EU in Kroatien aufgenommen wurde.
Die Veröffentlichung des Programms zur Verringerung der Energiearmut in Gebieten von besonderer Bedeutung für den Zeitraum 2021-2025 umfasst die umfassende Renovierung von Gebäuden in Förder- und Sonderverwaltungsgebieten, den Aufbau von Kapazitäten zur Verringerung der Energiearmut, zur Verringerung des Endenergieverbrauchs und folglich zur Verringerung der CO
2-Emissionen von energiearmen oder schutzbedürftigen Haushalten.

352

C6.1. R1

M

Annahme des Programms für die energetische Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021-2030

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q1

2022

Veröffentlichung des Programms für die energetische Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021-2030, das eine umfassende Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors einschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz umfasst und gleichzeitig den thermischen Bedarf und den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude verringert, den Einsatz erneuerbarer Energieträger erhöht und die CO2-Emissionen entsprechend verringert.

353

C6.1. R1-I1

T

Unterzeichnung von Verträgen über die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern

 

EUR

0

 66 361 404

Q4

2022

Unterzeichnung von Verträgen über 66 361 404 EUR für die energetische Sanierung von Gebäuden. Alle Verträge über die Angabe der einschlägigen Energieeffizienzanforderung einer Mindestreduzierung des Energieverbrauchs für Heizzwecke um mindestens 50 % gegenüber dem jährlichen Energieverbrauch für Heizzwecke vor der Renovierung für jedes Gebäude (für Gebäude mit Kulturgut erwartet), was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung führt und den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen beachtet.

354

C6.1. R1-I1

T

Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern

 

Anzahl (m²)

0

180 000

Q2

2026

Es sollen energieeffiziente Sanierungen von Mehrfamilienhäusern im Umfang von insgesamt mindestens 180 000 m² im Einklang mit den Kofinanzierungsverträgen durchgeführt werden, wobei der jährliche Heizungsenergieverbrauch sämtlicher Gebäude im Vergleich zu dem Niveau vor der Renovierung um mindestens 50 % verringert werden soll, wodurch die Primärenergieeinsparungen gegenüber dem Zustand vor der Renovierung um 30 % steigen sollen; dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen wird dabei Rechnung getragen.

355

C6.1. R1-I1

T

Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude

 

Anzahl
(m²)

0

288 000

Q2

2026

Die energetische Renovierung von mindestens 288 000 m² öffentlicher Gebäude im Einklang mit den Kofinanzierungsverträgen, die Erfüllung einer Mindestanforderung an die Senkung des Energieverbrauchs für Heizzwecke um mindestens 50 % im Vergleich zum jährlichen Energieverbrauch für Heizzwecke vor der Renovierung für jedes Gebäude, was zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung führt und den Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen beachtet, ist abzuschließen.

356

C6.1. R1-I2

T

Energetische und Erdbebensanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

 

Anzahl
(m²)

0

45 000

Q2

2026

Es sollen energieeffiziente Sanierungen und der Wiederaufbau von Mehrfamilienhäuser mit Erdbebenschäden im Umfang von insgesamt mindestens 45 000 m² (in den Gebieten der Stadt Zagreb und den Gespanschaften Krapina-Zagorje, Zagreb, Sisak-Moslavina und Karlovac) im Einklang mit den Kofinanzierungsverträgen durchgeführt werden, wobei der jährliche Heizungsenergieverbrauch sämtlicher Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit Kulturgutstatus) im Vergleich zu dem Niveau vor der Renovierung um mindestens 50 % verringert werden soll, wodurch die Primärenergieeinsparungen gegenüber dem Zustand vor der Renovierung um 30 % steigen sollen; dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen wird dabei Rechnung getragen.


357

C6.1. R1-I2

T

Energetische und Erdbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch die Erdbeben beschädigt wurden

 

Anzahl (m²)

0

274 000

Q2

2026

Es sollen energieeffiziente Sanierungen und der Wiederaufbau von öffentlichen Gebäuden mit Erdbebenschäden im Umfang von insgesamt mindestens 274 000 m² (in den Gebieten der Stadt Zagreb und den Gespanschaften Krapina-Zagorje, Zagreb, Sisak-Moslavina und Karlovac) im Einklang mit den Kofinanzierungsverträgen durchgeführt werden, wobei der jährliche Heizungsenergieverbrauch sämtlicher Gebäude (mit Ausnahme von Gebäuden mit Kulturgutstatus) im Vergleich zu dem Niveau vor der Renovierung um mindestens 50 % verringert werden soll, wodurch die Primärenergieeinsparungen gegenüber dem Zustand vor der Renovierung um 30 % steigen sollen; dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen wird dabei Rechnung getragen.

358

C6.1. R1-I3

T

Energetische Sanierung von Gebäuden mit Kulturgut

 

Anzahl (m²)

0

31 000

Q2

2026

Die energetische Renovierung von mindestens 31 000 m² Gebäuden mit dem Status von Kulturgütern, die im Durchschnitt zu einer Steigerung der Primärenergieeinsparungen um 30 % führen, wobei für jedes Gebäude eine Mindestanforderung von 20 % gegenüber dem Zustand vor der Renovierung gilt und der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen eingehalten wird, ist abzuschließen. 
Die Investition umfasst die Vorbereitung und Durchführung offener Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Erstellung von Unterlagen und die Durchführung von energetischen Renovierungsarbeiten für Gebäude mit dem Status eines Kulturguts für öffentliche und kulturelle Zwecke. Das Programm umfasst zwei Gebäudekategorien: einzeln geschützte Kulturgüter (einzelne Gebäude und Gebäudeversammlungen) und Gebäude innerhalb einer geschützten kulturellen und historischen Einheit.

359

C6.1. R2

M

Veröffentlichung des nationalen Kompetenzentwicklungsplans im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2022

Die Veröffentlichung des nationalen Qualifikationsplans, mit dem die Kompetenzen grüner Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung, der Sanierung nach Erdbeben, der grünen Infrastruktur, der Anwendung naturbasierter Lösungen und dem kreislauforientierten Management von Weltraum und Gebäuden verbessert werden sollen, auf der Grundlage einer Überprüfung bestehender Programme und der Vorbereitung und Anpassung der im Rahmen der Reform festgelegten Bildungsprogramme.

360

C6.1. R2

T

Abschluss des Ausbildungs- und Erwachsenenbildungsprogramms für Wiederaufbau nach Erdbeben und energetische Sanierung

 

Anzahl

0

500

Q2

2026

500 Personen müssen Erwachsenenbildungsprogramme für die Renovierung und energetische Sanierung nach Erdbeben abschließen, die von der öffentlichen offenen Universität Zagreb/Kroatien/anderen einschlägigen Stellen zertifiziert wurden.

361

C6.1. R2

T

Abgeschlossene Expertenstudien und Bildungsprogramme im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung und Renovierung des Kulturerbes

 

Anzahl

0

50

Q2

2026

50 Personen müssen Fachstudien und Bildungsprogramme im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Renovierung des kulturellen Erbes abschließen, die von der Fakultät für Architektur/der Fakultät für Forstwirtschaft/anderen einschlägigen Einrichtungen zertifiziert wurden.

362

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer physischen zentralen Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung

Zentrale Anlaufstelle (One-Stop-Shop)

 

 

 

Q4

2021

Die physische zentrale Anlaufstelle wird in dem erdbebengeschädigten Gebiet eingerichtet und einsatzbereit gemacht, um den Verwaltungsaufwand für die Bürger zu verringern. Die Investition umfasst die Anpassung und Modernisierung der physischen Infrastruktur an einem Ort, an dem eine einzige Anlaufstelle eingerichtet wird, Investitionen in die Entwicklung und Wartung von Online-Systemen, Investitionen in die Funktionalität des Online-Systems, Schulung des Personals, Schulung der beteiligten Behörden und Werbemaßnahmen.

363

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer einzigen Online-Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung

One-Stop-Shop im Internet betriebsbereit

 

 

 

Q4

2022

Inbetriebnahme eines Online-Systems zentraler Anlaufstellen, das alle für die energetische Sanierung und den Wiederaufbau nach Erdbeben erforderlichen Informationen zusammenführt.
Die zentrale Anlaufstelle wird in zwei Phasen eingerichtet: i) Notdienste, die für die dringende strukturelle Sanierung und die notwendige Wiederherstellung von Schäden erforderlich sind, um ein Sicherheitsniveau für Bürger und Einrichtungen zu gewährleisten; ii) Integration aller anderen Dienstleistungen und Informationen, die für die umfassende Renovierung und die energetische Sanierung erforderlich sind, mit den Dienstleistungen und Informationen, die für das Konzept „build back better“ enthalten sind.

364

C6.1. R3

T

Abgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für die Bereitstellung zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

 

Anzahl

0

80

Q2

2026

Mindestens 80 Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben sich ausgebildet, um hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, die Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben miteinander verbinden. Davon sollen mindestens 40 Mitarbeiter der zentralen Anlaufstelle Schulungen zu verschiedenen Aspekten des Wiederaufbaus erhalten, insbesondere zur Beseitigung administrativer Hindernisse bei der Durchführung von Wiederaufbaumaßnahmen und zur Nutzung der Online-Plattform. Weitere mindestens 40 Mitarbeiter der umsetzenden öffentlichen Einrichtungen erhalten Schulungen zu administrativen und technischen Aspekten des Wiederaufbaus und arbeiten auf der Online-Plattform.

365

C6.1. R4

T

In 10 Expertenbasen für Raumordnungspläne lokaler Gebietskörperschaften integrierte seismische Daten

 

Anzahl

0

10

Q2

2025

Vollständige Integration seismischer Daten (Fehlerkarten, Erdbebengebietskarten, Erdrutschanfälligkeitskarten in geeigneter Auflösung usw.) in das Raumplanungssystem und Anwendung auf 10 Experten-Pilotbasen für die Raumordnungspläne der lokalen Gebietskörperschaften. Die Ergebnisse der Analyse der seismischen Daten können bei der Ausarbeitung von Änderungen von Raumordnungsplänen oder bei der Erstellung neuer Raumordnungspläne im Anschluss an die Durchführung der Reform verwendet werden.

366

C6.1. R4-I1

T

Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten

 

Anzahl

0

300

Q4

2022

Mit den Investitionen soll die Organisations- und Infrastrukturkapazität der seismologischen Erhebung der Republik Kroatien durch den Erwerb von mindestens 300 Ausrüstungseinheiten gestärkt werden, um die Qualität der Erhebung, Verarbeitung und Anwendung der für die Renovierung von Gebäuden erforderlichen seismischen Daten, die Planung für die Entwicklung neuer Einrichtungen und die Überwachung der öffentlichen Infrastruktur sowie die Widerstandsfähigkeit Kroatiens gegenüber Erdbeben und damit verbundenen Risiken zu verbessern.

367

C6.1. R4-I1

M

Einstellung und Ausbildung von Experten für seismologische Erhebungen

 

Anzahl

12

21

Q2

2026

Einstellung von 9 zusätzlichen Experten für die seismologische Erhebung der Republik Kroatien, deren Löhne nach Ablauf der Aufbau- und Resilienzfazilität aus dem Staatshaushalt finanziert werden, und Abschluss der Ausbildung für die Erhebung, Verarbeitung und Analyse seismischer Daten auf kroatischem Hoheitsgebiet.

368

C6.1. R5

M

Annahme des Programms „Circular Management of Space and Buildings Development Programme for the period 2021-2030“ und des Programms zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur für den Zeitraum 2021-2030

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2021

Das von der Regierung zu beschließende Programm für die kreislauforientierte Raumordnung und die Entwicklung von Gebäuden für den Zeitraum 2021 bis 2030 enthält Ziele und Maßnahmen für eine kreislauforientierte Raumordnung und Gebäude, die unter anderem Kreislaufmaßnahmen bei der Planung neuer Gebäude, der Wiederverwendung stillgelegter Gebäude, der Verlängerung der Dauerhaftigkeit bestehender Räume und Gebäude, der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Gebäuden und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, der Wiederverwendung von Bauprodukten und Baumaterialien, der effizienten Nutzung räumlicher Ressourcen und der Verringerung der Erzeugung von Siedlungsabfällen als Grundlage für die umweltgerechte Entwicklung fördern.

Im Programm für die Entwicklung einer grünen Infrastruktur für den Zeitraum 2021–2030, das von der Regierung angenommen werden soll, werden die Ziele und Maßnahmen festgelegt, die zur Eindämmung des Klimawandels und zur Verringerung der Auswirkungen von Wärmeinseln, zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, zur Verbesserung der Lebensqualität und des Wohnraums in Städten, zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der Lebensqualität in städtischen Gebieten durch Umwandlung nicht genutzter und aufgegebener Flächen, zur Förderung grüner Investitionen, zur Förderung der Wiederherstellung und Erhaltung von Arten und Lebensräumen im Rahmen der Habitat-Richtlinie und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erzielung von Energieeinsparungen beitragen; dies soll die Grundlage für die Entwicklung grüner Stadterneuerungsstrategien darstellen.

369

C6.1. R5

T

Die Annahme von Strategien zur grünen Stadterneuerung

 

Anzahl

0

10

Q4

2023

Annahme von mindestens 10 grünen Stadterneuerungsstrategien als Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen Raumes mit Schwerpunkt auf der Entwicklung einer grünen städtischen Infrastruktur und der Integration naturbasierter Lösungen, der Integration von Modellen für ein kreislauforientiertes Management von Weltraum und Gebäuden, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken und des Klimawandels sowie der Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung insgesamt.

370

C6.1. R5

T

Durchführung eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien zur grünen Stadterneuerung ermittelt wurde und mit den nationalen Programmen für grüne Infrastruktur und ein kreislauforientiertes Management von Räumen und Gebäuden verknüpft ist

 

Anzahl

0

1

Q2

2026

Durchführung von mindestens einem Pilotprojekt, das im Rahmen von Strategien zur grünen Stadterneuerung ermittelt wurde und mit den nationalen Programmen für grüne Infrastruktur und ein kreislauforientiertes Management von Räumen und Gebäuden verknüpft ist.

371

C6.1. R6

M

Erfolgreicher Abschluss des Pilotprojekts „systematisches Energiemanagement“ mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für die Renovierung von Energieeffizienz zu testen

Veröffentlichung eines abgeschlossenen Pilotprojekts auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2023

Im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung führt das Ministerium für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen in Zusammenarbeit mit der kroatischen Immobilienagentur ein Pilotprojekt durch, das sich auf alle Sektoren des Energie- und Wasserverbrauchs in der lokalen Piloteinheit erstreckt, indem es eine automatische Datenerhebung zum Energie- und Wasserverbrauch in Gebäuden mit mehreren Wohnungen in dem ausgewählten Pilotgebiet einrichtet.
Ziel des Pilotprojekts ist es, durch die Einführung und Umsetzung eines systematischen Energiemanagements Energie- und Wassereinsparungen zu erzielen und die Umsetzungsmöglichkeiten des neuen Finanzierungsmodells für die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern zu erproben, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse für seine Anwendung auf nationaler Ebene.

Auf der Grundlage des Pilotprojekts werden Leitlinien für die Anwendung des Energiemanagementmodells für Mehrfamilienhäuser auf nationaler Ebene entwickelt.

372

C6.1. R6

M

Annahme der Leitlinien für die Anwendung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern

Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen

 

 

 

Q4

2025

Das Ministerium für Raumplanung, Bau und Staatsvermögen erlässt Leitlinien für die Anwendung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern, das sich auf das freiwillige Interesse der Eigentümer von Mehrfamilienhäusern stützt.

2.Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans

Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens belaufen sich auf 6 393 794 220 EUR.

ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

1.Finanzieller Beitrag

Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:

1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

45

C1.2. R1-I2

M

Annahme eines Energieeffizienzprogramms zur Dekarbonisierung des Energiesektors durch die Regierung

46

C1.2. R1-I2

T

Zahl der Unternehmen, die Unterstützung für Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in der Industrie erhalten

49

C1.2. R1-I3

M

Inkrafttreten des Gesetzes über alternative Kraftstoffe

59

C1.3. R1

M

Annahme des Mehrjahresprogramms für den Bau von Wasser und kommunalem Abwasser

81

C1.3. R2

M

Verabschiedung des Abfallwirtschaftsgesetzes

82

C1.3. R2

M

Überarbeitung des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2017-2022

91

C1.4. R1

M

Die Änderungen des Straßengesetzes

92

C1.4. R1

M

Nationales Programm für die Straßenverkehrssicherheit 2021-2030

98

C1.4. R2

M

Annahme des sektorbezogenen Politischen Schreibens

109

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den normalen und den saisonalen Küstenverkehr

110

C1.4. R3

M

Das neue Binnenschifffahrts- und Hafengesetz

126

C1.5. R1

M

Operationelles Programm zur Stärkung der Marktkapazität im Obst- und Gemüsesektor für den Zeitraum 2021-2026

134

C1.5. R3

M

Einrichtung einer Stelle für die Durchführung und Verwaltung digitaler Transformationsprojekte im Landwirtschaftsministerium

140

C1.6. R1

M

Szenarioanalyse als Teil der Strategie zur Entwicklung des nachhaltigen Tourismus für 2030

156

C2.1. R2

M

Änderung der Satzung der ARPA zur Neudefinition ihres Mandats

157

C2.1. R2

M

Einrichtung des Durchführungs-, Audit- und Kontrollsystems für das RRP

158

C2.1. R2

M

Annahme des Gesetzes über den institutionellen Rahmen für EU-Mittel

159

C2.1. R2

M

Bewertung der Verwaltungskapazität

207

C2.4. R1

M

Neuer Beschluss der kroatischen Regierung über staatseigene Unternehmen von besonderem Interesse für Kroatien

231

C2.6. R1

M

Annahme einer neuen Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2021-2030

232

C2.6. R1

M

Annahme des neuen Gesetzes zur Vermeidung von Interessenkonflikten

247

C2.7. R1

M

Stärkung des finanzpolitischen Rahmens durch Änderung des Haushaltsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsverfahren

248

C2.7. R1

M

Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kommission für Steuerpolitik.

250

C2.8. R1

M

Sensibilisierung aller verantwortlichen Akteure durch regelmäßige Schulungen

251

C2.8. R2

M

Fortsetzung der Zusammenarbeit zwischen dem Amt zur Bekämpfung der Geldwäsche und den Aufsichtsbehörden

253

C2.8. R3

M

Vollständige Umsetzung des neuen Aktionsplans zur Minderung der ermittelten Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf der Grundlage einer aktualisierten nationalen Risikobewertung.

265

C3.1. R1

M

Annahme des überarbeiteten Rechtsrahmens für die Erwachsenenbildung

293

C4.1. R4

M

Inkrafttreten der Änderungen des Mindestlohngesetzes

302

C4.3. R1

M

Annahme des Nationalen Plans zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2021-2027

312

C4.3. R3

M

Annahme des Nationalen Plans für die Entwicklung der Sozialdienste 2021-2027

333

C5.1. R3

M

Nationaler Plan zur Entwicklung des Gesundheitswesens 2021-2027

351

C6.1. R1

M

Annahme nationaler Programme zur energetischen Sanierung von i) Mehrfamilienhäusern, ii) Gebäuden mit Kulturgut (sowohl für den Zeitraum 2021-30) als auch iii) zur Verringerung der Energiearmut in Gebieten mit besonderer Bedeutung (für den Zeitraum 2021-25)

362

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer physischen zentralen Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung

368

C6.1. R5

M

Annahme des Programms „Circular Management of Space and Buildings Development Programme for the period 2021-2030“ und des Programms zur Entwicklung einer grünen Infrastruktur für den Zeitraum 2021-2030

Ratenzahlung

804 597 701 EUR

1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

2

C1.1.1. R1-I1

M

Betriebliche digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren

6

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben 2020

14

C1.1.1. R4-I1

M

Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen, die auf umweltfreundliche Tätigkeiten ausgerichtet sind, mit festgelegten Förderkriterien für Antragsteller und Projekte (einschließlich der Kriterien für die Einhaltung der DNSH)

16

C1.1.1. R4-I2

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen

19

C1.1.1. R4-I3

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments zur Unterstützung von Investitionen von Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Großunternehmen

21

C1.1.1. R4-I4

M

Schaffung eines Finanzierungsinstruments für eine günstigere Finanzierung öffentlicher Einrichtungen

25

C1.1.1. R6

M

Änderungen des Rechtsrahmens

36

C1.2. R1

M

Veröffentlichung eines Bewertungsdokuments mit Empfehlungen zur Beseitigung von Hindernissen und Verwaltungsverfahren, die einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energiequellen entgegenstehen

50

C1.2. R1-I3

M

Annahme der Wasserstoffentwicklungsstrategie

63

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Wiederaufbau eines öffentlichen Kanalisationsnetzes

68

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

131

C1.5. R2

M

Neues Gesetz über die Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen

138

C1.5. R4

M

Die Online-Plattform für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und das verbesserte IT-System für Lebensmittelspenden

160

C2.1. R2

M

Modernisierung des IT-Systems eFondovi: Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität

174

C2.2. R4

M

Änderung des Rechtsrahmens zur Förderung der freiwilligen funktionalen oder tatsächlichen Verschmelzung der lokalen Gebietskörperschaften und Annahme eines Beschlusses der kroatischen Regierung über die Kriterien für die Gewährung steuerlicher Anreize für freiwillige funktionelle oder tatsächliche Fusionen

202

C2.3. R4

M

Optimierung des Genehmigungsverfahrens für Investitionen in die Konnektivität

214

C2.5. R1

M

Bereitstellung elektronischer Hilfsmittel und angemessene Verwaltungskapazitäten für den Landesrichterrat (Državno sudbeno vijeće, DSV) und den Staatsanwaltsrat (Državnoodvjetničko vijeće, DOV)

215

C2.5. R1

M

Änderungen des Insolvenzgesetzes und des Verbraucherinsolvenzgesetzes

216

C2.5. R1

M

Angenommene Änderungen der Strafprozessordnung

266

C3.1. R1

M

Umfassende Analyse des Bedarfs an Sekundarschulbildung

286

C4.1. R1

M

Ergänzung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen

291

C4.1. R3

M

Entwicklung von Kompetenzen entsprechend den Markterfordernissen

303

C4.3. R1

M

Verabschiedung des neuen Sozialhilfegesetzes

309

C4.3. R2

T

Schulung von Sozialbetreuern

352

C6.1. R1

M

Annahme des Programms für die energetische Sanierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors für den Zeitraum 2021-2030

Ratenzahlung

804 597 701 EUR

1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

1

C1.1.1. R1

M

Annahme der Strategie für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung auf den KMU-Sektor durch die kroatische Regierung und des dazugehörigen Aktionsplans

7

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen in den Aktionsplänen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaft 2018, 2019, 2020

23

C1.1.1. R5-I1

M

Schaffung eines Eigenkapitalinstruments und eines eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstruments

37

C1.2. R1

M

Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und/oder Vorschriften zur Verbesserung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, einschließlich der Einführung eines prämiumbasierten Systems zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.

60

C1.3. R1

M

Änderungen des Rechtsrahmens im Wassersektor

69

C1.3. R1-I2

T

An Wasserentnahmestellen installierte Wasserzähler

74

C1.3. R1-I3

T

Bauaufträge für Hochwasserschutzprojekte

75

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

76

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

83

C1.3. R2

M

Annahme des Abfallbewirtschaftungsplans der Republik Kroatien für den Zeitraum 2023-2029

84

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (49 %)

99

C1.4. R2

M

Nationaler Plan für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und nationaler Managementplan für Eisenbahninfrastruktur und Serviceeinrichtungen

111

C1.4. R3

M

Das neue Gesetz über den maritimen Bereich und Seehäfen

114

C1.4. R3-I3

T

Neue Kabelfähre „Križnica“, die über den Fluss Drava in der Gemeinde Pitomača betrieben wird

141

C1.6. R1

M

Annahme der Strategie der Regierung der Republik Kroatien für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus bis 2030

144

C1.6. R1-I1

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den ökologischen und digitalen Wandel der bestehenden öffentlichen Tourismusinfrastruktur und den Ausbau der öffentlichen touristischen Infrastruktur jenseits der wichtigsten touristischen und Küstengebiete

146

C1.6. R1-I2

M

Öffentliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern mit mindestens 50 % der Gesamtinvestitionen zur Unterstützung des ökologischen Wandels

150

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über das System der strategischen Planung und des Entwicklungsmanagements der Republik Kroatien und der Satzungen

161

C2.1. R2-I1

T

Vorbereitung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel

165

C2.2. R1-I2

T

100 % der Beamten aller öffentlichen Einrichtungen, die die Staatsprüfung ablegen müssen, haben die Prüfung auf der Grundlage eines neuen Prüfungsmodells digital bestanden.

176

C2.3. R1

M

Strategie für digitale Kroatien

177

C2.3. R2
C2.3. R2.I2

M

Einrichtung der Plattformen für das zentrale Interoperabilitätssystem

179

C2.3. R3-I1

T

Modernisierung der staatlichen Cloud

195

C2.3. R3-I12

M

Digitales Archiv der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

229

C2.5. R1-I6

M

Alle erstinstanzlichen Gerichte sind ausgestattet und erfüllen die Voraussetzungen für eine mündliche Verhandlung.

233

C2.6. R1

M

Annahme von Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Personen, die Unregelmäßigkeiten melden

249

C2.7. R2

M

Entwicklung eines strukturellen makroökonomischen Modells der kroatischen Wirtschaft zur Erstellung mittelfristiger makroökonomischer Prognosen, Haushaltsplanung
und wirtschaftspolitischer Analysen

256

C2.9. R1

M

Leitlinien zur Verbesserung der Beteiligung von KMU an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Bündelung dieser Verfahren

259

C2.9. R1-I1

M

Veröffentlichung unabhängiger Analysen und konkreter Empfehlungen zur Verbesserung des Managements der Verwaltungslast aller Mitarbeiter wichtiger Institutionen des Beschaffungssystems (MINGOR, SAFU, DKOM).

260

C2.9. R2

M

Änderung des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen dahingehend, dass die Nutzung des elektronischen Rechtsmittels ein zwingendes Mittel zur Einlegung eines Rechtsbehelfs ist

273

C3.1. R2

M


Annahme des neuen Gesetzes über wissenschaftliche Tätigkeiten und Hochschulbildung

275

C3.2. R1

M

Neues Gesetz über Wissenschaft und Hochschulbildung

281

C3.2. R2

M

Neuer Rechtsrahmen zur Regelung der Qualitätsanforderungen an Studienprogramme, Promotionsstudien und Arbeitsbedingungen für wissenschaftliche Einrichtungen

284

C3.2. R3

M

Neues Gesetz über die kroatische Wissenschaftsstiftung

294

C4.1. R4

M

Annahme des Gesetzes über die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und des neuen Arbeitsgesetzes

313

C4.3. R3

M

Festlegung von Standards für die Behandlung von Familienassistenten

318

C5.1. R1

M

Annahme des Rahmens für die Leistungsbewertung des Gesundheitssystems (Health System Performance Assessment Framework – HSPA)

323

C5.1. R1-I4

M

Modernisierung des Gesundheitswesens im klinischen Krankenhaus KBC Split

336

C5.1. R4

M

Änderung des Krankenversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die gesetzliche Krankenversicherung

346

C5.1. R5

M

Verbesserung und Erweiterung der Telemedizin

349

C5.1. R5-I3

T

Teletransfusionsdienste

353

C6.1. R1-I1

T

Unterzeichnung von Verträgen über die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern

359

C6.1. R2

M

Annahme des nationalen Kompetenzentwicklungsplans im Zusammenhang mit grünen Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

363

C6.1. R3

M

Einrichtung und Betrieb einer einzigen Online-Anlaufstelle für energetische Sanierung und Erdbebenverstärkung

366

C6.1. R4-I1

T

Beschaffte seismische Ausrüstungseinheiten

Ratenzahlung

804 597 701 EUR

1.4 Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

39

C1.2. R1-I1

M

Baugenehmigung für den Ausbau des Hochspannungsnetzes

163

C2.2. R1

M

Geänderter Rechtsrahmen für ein zentralisiertes Auswahlsystem in der staatlichen Verwaltung, Ermittlung der erforderlichen Qualifikationen von Beamten und Einführung eines modernen Einstellungssystems

166

C2.2. R2

M

Inkrafttreten der Gesetze über Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und im öffentlichen Dienst und der Vorschriften für die Mobilität

184

C2.3. R3-I4

M

IT-System CEZIH

205

C2.3. R4-I2

M

Unterzeichnung einer Finanzhilfevereinbarung für den Bau passiver elektronischer Kommunikationsinfrastrukturen

217

C2.5. R1

T

Einführung neuer Fortbildungsprogramme im Rahmen des Programms für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

218

C2.5. R1

M

Annahme von Änderungen des Rechtsrahmens im Justizbereich durch das neue Gesetz über nichtstreitige Verfahren.

219

C2.5. R1

T

Einrichtung von vier Mediationszentren bei Handelsgerichten in Zagreb, Split, Osijek und Rijeka und Annahme von Änderungen des Mediationsgesetzes

257

C2.9. R1

M

Änderung der Regelung für Schulungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe

267

C3.1. R1

M

Annahme des Modells für die Finanzierung der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung

276

C3.2. R1-I1

T

Mittelzuweisungen für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen während des ersten Zweijahreszyklus der Programmvereinbarungen

297

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

316

C4.3. R3-I3

M

IT-Systemberechnung der Preise für soziale Dienste und Dienstleister im Netz

325

C5.1. R1-I6

T

Diagnostika im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

327

C5.1. R1-I8

T

Medizinprodukte für die operative Behandlung und Behandlung von Patienten mit pharmakoresistenter Epilepsie im klinischen Krankenhaus (KB) Dubrava

343

C5.1. R4-I5

T

Diagnoseeinheiten Clinical Hospital Centre (KBC) Merkur

348

C5.1. R5-I2

T

Telekommunikationsdienstleistungen

Ratenzahlung

402 298 851 EUR

1.5 Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

8

C1.1.1. R1-I2

M

Digitalisierung des KMU-Folgenabschätzungstests durch die Entwicklung einer digitalen Plattform für die Zusammenarbeit der Koordinatoren, Online-Schulungen und die gegenseitige Kommunikation

9

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung der Maßnahmen des neuen Aktionsplans zur Senkung der nichtsteuerlichen und steuerähnlichen Abgaben

38

C1.2. R1

M

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über staatliche Vermögenswerte, das eine Rechtsgrundlage für die vollständige Trennung der Leitung des Gasfernleitungsnetzbetreibers (Plinacro) von den staatlichen Förder- und Versorgungsaktivitäten bildet.

55

C1.2. R1-I4

M

Annahme eines Plans für die Herstellung und Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor

61

C1.3. R1

T

Integration von Wasserdienstleistern

64

C1.3. R1-I1

T

Bauaufträge für Abwasserinfrastrukturprojekte

70

C1.3. R1-I2

T

Bauaufträge für Wasserversorgungsprojekte

71

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

77

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

94

C1.4. R1-I2

T

Einrichtung eines funktionalen Systems für die Ausübung der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bereich Mobilität

127

C1.5. R1-I1

T

Aufbau und Betrieb eines Logistik-Verteilungszentrums (LDC)

137

C1.5. R3-I3

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Rückverfolgbarkeit

139

C1.5. R4-I1

M

Unterstützungsprogramm für die Infrastrukturausstattung von Lebensmittelbanken und -vermittlern in der Lebensmittelspendenkette

142

C1.6. R1

M

Erstellung des Satellitenkontos für nachhaltigen Tourismus der Republik Kroatien

143

C1.6. R1

M

Tourismusgesetz zur Schaffung eines Rahmens für die Überwachung und Entwicklung des Tourismussektors

151

C2.1. R1

M

Änderungen des Gesetzes über die Folgenabschätzung

168

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 20 % der Beamten arbeiten im Smartworking-Modell

169

C2.2. R2-I2

T

Mindestens 60 % der im Smartworking-Verfahren geschulten Beamten

170

C2.2. R3

M

Einrichtung einer elektronischen Erhaltungsgrundlage

178

C2.3. R2-I1

M

Aufbau des zentralen Interoperabilitätssystems

181

C2.3. R3-I2

M

Pilotprojekt zur Cybersicherheit

183

C2.3. R3-I3

M

Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle

185

C2.3. R3-I5

T

Elektronische Signatur des digitalen Personalausweises

191

C2.3. R3-I9

M

Einrichtung einer neuen Plattform für die Vergabe öffentlicher Aufträge und einer mobilen Anwendung

192

C2.3. R3-I10

M

Digitale Identitäts- und Personalverwaltungssysteme des CES

203

C2.3. R4-I1

M

Unterzeichnung von Finanzhilfevereinbarungen für die Durchführung der Projekte im Rahmen des nationalen Rahmens für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur (ONP)

220

C2.5. R1

M

Neue Rahmenvorgaben für die Arbeit der Richter angenommen und ein aktives Instrument für die Prozessbegleitung eingeführt

234

C2.6. R1

M

Annahme eines Ethikkodex für Parlamentarier und eines Verhaltenskodex für Beamte in der Exekutive

243

C2.6. R2

M

Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes über das Recht auf Zugang zu Informationen

254

C2.8. R4

M

Stärkung der Aufsicht über den Finanzsektor auf der Grundlage einer Risikobewertung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

258

C2.9. R1

M

Integration eines maßgeschneiderten Rahmens für die Weiterbildung von Vergabebeamten im Rahmen von ProcurCompEU in das obligatorische Schulungs- und Zertifizierungssystem für die Vergabe öffentlicher Aufträge.

268

C3.1. R1

M

Annahme der Änderungsanträge für ein ganztägiges Lehrmodell

288

C4.1. R2

M

Inkrafttreten der Änderungen des Arbeitsmarktgesetzes

304

C4.3. R1

T

Begünstigte der garantierten Mindestleistung

319

C5.1. R1

T

Optimierung der Zeit für diagnostische Behandlungen – Wartelisten

326

C5.1. R1-I7

T

Neue Einrichtungen im klinischen Krankenhaus (KBC) Sestre milosrdnice

337

C5.1. R4

T

Funktionale Integration von Krankenhäusern

338

C5.1. R4

T

Gemeinsames Vergabeverfahren für Gesundheitseinrichtungen

347

C5.1. R5-I1

T

Digitalisierte, integrierte Betriebshallen (Firule und Križine) und Robotersystem am Standort Firule installiert und funktionsfähig

350

C5.1. R5-I4

T

Operationssaal im Klinischen Zentrum (KBC) Sestre milosrdnice mit robotertechnischer Chirurgie

369

C6.1. R5

T

Die Annahme von Strategien zur grünen Stadterneuerung

371

C6.1. R6

M

Erfolgreicher Abschluss des Pilotprojekts „systematisches Energiemanagement“ mit dem Ziel, ein neues Finanzierungsmodell für die Renovierung von Energieeffizienz zu testen

Ratenzahlung

804 597 701 EUR

1.6 Sechste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

40

C1.2. R1-I1

T

Modernisierung von Erdkabeln zur Anbindung von 6 Inseln an das Festlandsnetz abgeschlossen

119

C1.4. R5-I2

T

Verifizierungsprototypen vollständig autonomer und elektrisch betriebener Fahrzeuge und entsprechende Prüfungen

120

C1.4. R5-I2

M

Neue Rechtsvorschriften über autonomes Fahren

167

C2.2. R2-I1

T

Das Personalverwaltungssystem, das Register der Beamten und das zentralisierte Gehaltssystem (RegZap – Cop), wird durch neun neue Funktionen ergänzt, die alle damit zusammenhängenden Prozesse digitalisieren, wodurch die Änderung des Besoldungssystems vereinfacht und beschleunigt wird.

171

C2.2. R3

M

Einrichtung eines nationalen Archivinformationssystems

182

C2.3. R3-I2

M

Öffentliche Präventionskampagne zur Cybersicherheit

208

C2.4. R2

M

Neuer Rechtsrahmen für staatseigene Unternehmen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der OECD.

228

C2.5. R1-I5

T

Neu renovierte Gerichtsgebäude, die der technischen Vorschrift über die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz in Gebäuden entsprechen

235

C2.6. R1

T

Aufstockung der Personalausstattung für Mitarbeiter von Korruptionsbekämpfungsstellen im Justizsystem.

236

C2.6. R1

T

Aufstockung der Mittel für den Erwerb von IT-Tools und -Ausrüstung durch Justizbehörden zur Untersuchung von Korruptionsdelikten und Straftaten der organisierten Kriminalität

241

C2.6. R1-I3

M

Verbesserte Informationssysteme für Staatsbedienstete und Justizbeamte in der Vermögenserklärung

244

C2.6. R3

M

Anwendung der OECD-Empfehlungen zur Corporate Governance in Bezug auf die Mehrheitsbeteiligung lokaler und regionaler Einheiten

246

C2.6. R4

T

Schulung von Richtern zum Korruptionspräventionsmanagement im öffentlichen Auftragswesen und zum Rechtsschutz bei öffentlichen Vergabeverfahren

263

C2.9. R3

M

Programme und Tätigkeiten zur Gestaltung und Verwaltung innovativer öffentlicher Aufträge

298

C4.2. R1

M

Annahme der Schlussfolgerungen zur Annahme des Berichts über die Analyse der Kostenwirksamkeit von Investitionen von obligatorischen Pensionsfonds in staatseigene Unternehmen.

Ratenzahlung

402 298 851 EUR

1.7 Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

3

C1.1.1. R1-I1

M

Modernisierung START-Systeme

4

C1.1.1. R1-I1

T

Einrichtung physischer Zugangspunkte zur START-Plattform

5

C1.1.1. R1-I1

M

Digitalisierung der MINGOR-Prozesse im Rahmen des Gesetzes über strategische Investitionsvorhaben der Republik Kroatien, des Gesetzes über Investitionsförderung und des Gesetzes über staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie der weiteren Digitalisierung und Vernetzung des JRPI-Systems

10

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des ersten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

12

C1.1.1. R2

T

Vereinfachung oder Aufhebung von mindestens 50 regulatorischen Anforderungen für freiberufliche Dienstleistungen

13

C1.1.1. R3

M


Zur Schaffung eines strategischen Rahmens für die Förderung privater Investitionen

15

C1.1.1. R4-I1

T

Gewährung von Finanzhilfen an KMU und Midcap-Unternehmen für Investitionen, die auf umweltfreundliche Tätigkeiten ausgerichtet sind

28

C1.1.2. R1

M

Änderung und Ergänzung des Rechtsrahmens für Steueranreize für FuE

32

C1.1.2. R2-I5

T

Unterstützung von Projekten zur Vermarktung von Innovationen

41

C1.2. R1-I1

T

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)

42

C1.2. R1-I1

T

Eine zusätzliche Kapazität von 1 500 MW erneuerbarer Energien, die an das Netz angeschlossen ist.

43

C1.2. R1-I1

T

Zahl der neuen Verbraucher, die an das intelligente Netz angeschlossen sind

47

C1.2. R1-I2

T

Unterzeichnung von Verträgen über die Erschließung des Geothermie-Potenzials in der Fernwärme

56

C1.2. R1-I4

M

Baugenehmigung für den Bau einer Bioraffinerie und Pilotinvestition in die CO2-Abscheidung und geologische Speicherung (CCS)

78

C1.3. R1-I3

T

Wiederbelebte Fließgewässer

85

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (41 %)

96

C1.4. R1-I4

M

Einrichtung eines gut funktionierenden Meldesystems für den Personen- und Güterverkehr im Straßenverkehr

97

C1.4. R1-I5

M

Entwicklung eines Überwachungssystems für Gefahrguttransporte auf der Straße (e-ADR)

100

C1.4. R2

M

Umstrukturierung der Eisenbahnunternehmen und Geschäftsführung

107

C1.4. R2-I6

T

Zwei Prototypen der hergestellten Batteriezüge und Beginn der Betriebsprüfungen

108

C1.4. R2-I7

M

Modernisierung und Bedienbarkeit von Fahrscheinsystemen an Bord

118

C1.4. R5-I1

T

Einführung eines vollständig elektrifizierten und umweltfreundlichen Bodenabfertigungssystems am Flughafen Zadar

148

C1.6. R1-I3

M

Bildungsprogramme zur Stärkung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Tourismus

154

C2.1. R1-I2

T

Schulungsmodule für die strategische Planung und die Abschätzung der Folgen von Rechtsvorschriften auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene

164

C2.2. R1-I1

T

100 % aller neu eingestellten ständigen Beamten in staatlichen Einrichtungen werden ausschließlich über ein neues zentralisiertes, digitalisiertes und standardisiertes Auswahl- und Einstellungsverfahren eingestellt, das über eine neu entwickelte IT-Plattform verfügbar ist.

186

C2.3. R3-I6

M

Einrichtung des Netzes der staatlichen Informationsinfrastruktur (DII)

188

C2.3. R3-I7

T

Digitale Raumordnungspläne

190

C2.3. R3-I8

T

In die neue Mobilplattform integrierte digitale elektronische Behördendienste

199

C2.3. R3-I14

M

System für elektronische Rechnungen und Online-MwSt-Verbuchung

212

C2.4. R5

M

Entwicklung eines IT-Systems und einer Methodik für die Reduzierung des staatlichen Immobilienportfolios und eine schnellere und effiziente Aktivierung ungenutzter staatlicher Vermögenswerte

224

C2.5. R1-I1

M

Modernisiertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind

226

C2.5. R1-I3

M

Modernisiertes eSpis-System mit neuen Funktionen und einer neuen Architektur, die in das gemeinsame Dienstleistungszentrum (CDU) integriert sind

252

C2.8. R2

T

Stärkung der Aufsicht durch regelmäßige Sitzungen der interinstitutionellen Arbeitsgruppe „Aufsicht“

277

C3.2. R1-I1

T

Anteil der Hochschulen oder Forschungsinstitute, die Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

289

C4.1. R2

M

Bessere Qualität der Unterstützung schutzbedürftiger Gruppen

305

C4.3. R1

M

Annahme einer normativen Vorschrift über funktional integrierte Sozialleistungen

308

C4.3. R1-I2

M

Digitale Verfügbarkeit von Informationen über Sozialschutzleistungen auf nationaler Ebene

314

C4.3. R3-I1

T

Stärkung der personellen Kapazitäten für die Erbringung gemeindenaher Dienstleistungen

315

C4.3. R3-I2

T

Einheitliches Informationssystem (Informationssystem SocSkrb)

320

C5.1. R1-I1

T

Zugang zu Pharmazie und Medikamenten

339

C5.1. R4-I1

T

Zentrale Verwaltung parenteraler Zubereitungen in 8 Krankenhäusern

344

C5.1. R4-I5

T

Überwachung der Behandlungsergebnisse von chronischen Patienten außerhalb des Krankenhauses in öffentlichen Apotheken

345

C5.1. R4-I6

M

Anlage für medizinische Abfälle im Klinikkrankenhaus (KBC) Zagreb

Ratenzahlung

804 597 701 EUR

1.8 Achte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

30

C1.1.2. R2-I3

T

Gewährung von Fördermitteln zur Förderung des Wachstums von Start-up-Unternehmen in Hochtechnologie- und Wissensbranchen

51

C1.2. R1-I3

T

Neue Wasserstoffproduktionskapazitäten installiert

133

C1.5. R2-I2

T

Modernisierung des Betriebsinformationssystems zur Überwachung landwirtschaftlicher Flächen und Einrichtung von 90 Dauerstationen zur Überwachung des Zustands landwirtschaftlicher Flächen

175

C2.2. R4-I1

M

Unterstützungsmechanismus für freiwillige funktionale und echte Verbindungen und Einrichtung eines kompletten Unterstützungssystems für die funktionale und wirksame Kopplung von Einheiten

239

C2.6. R1-I1

M

Bewertung der Auswirkungen der nationalen Informationskampagne gegen Korruption

242

C2.6. R1-I4

T

Modernisierung und intelligente Digitalisierung von 4 regionalen Zentren des Nationalen Polizeiamts zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (PN USKOK)

278

C3.2. R1-I1

T

Abgeschlossene Forschungsprojekte im Bereich „Grüne“ durch wissenschaftliche Organisationen, die neue Programmvereinbarungen unterzeichnet haben

279

C3.2. R1-I1

T

Mittelzuweisungen für Forschungsprojekte auf der Grundlage interner Aufforderungen von Forschungseinrichtungen

282

C3.2. R2-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen des Programmplanungsrahmens gewährt werden, um die Verfügbarkeit und Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen in MINT-/IKT-Bereichen zu erhöhen und ihre Mobilität für die nationale und internationale Zusammenarbeit zu verbessern

290

C4.1. R2

T

Verbesserung der Qualität der Unterstützung für mindestens 5000 Menschen aus schutzbedürftigen Gruppen

295

C4.1. R4

T

Anhebung des Verhältnisses des Mindestlohns zum durchschnittlichen Bruttolohn im Jahr 2024 auf 50 % in

299

C4.2. R1

T

Erhöhung des Gesamteinkommens der Empfänger der neu definierten Hinterbliebenenrente um 10 % bis 15 % (mindestens 10 %).

321

C5.1. R1-I2

T

Bereitstellung mobiler ambulanter Primärversorgung

342

C5.1. R4-I4

T

System zur Überwachung von Arzneimittelengpässen auf der Grundlage der Blockchain-Technologie

365

C6.1. R4

T

In 10 Expertenbasen für Raumordnungspläne lokaler Gebietskörperschaften integrierte seismische Daten

Ratenzahlung

402 298 851 EUR

1.9 Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

11

C1.1.1. R1-I2

T

Umsetzung des zweiten Maßnahmenpakets des neuen/fünften Aktionsplans zur weiteren Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmer

29

C1.1.2. R2-I2

T

Unterstützung von KMU beim Ausbau der Verwaltungskapazitäten

35

C1.1.2. R4-I1

T

Einrichtung europäischer digitaler Innovationszentren (EDIH)

48

C1.2. R1-I2

M

Öffentlich zugängliche Ergebnisse des Geothermie-Potenzials für Fernwärme

65

C1.3. R1-I1

T

Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen

66

C1.3. R1-I1

T

Bau oder Erneuerung des öffentlichen Kanalisationsnetzes

72

C1.3. R1-I2

T

Errichtung oder Erneuerung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes

79

C1.3. R1-I3

T

Bau von Hochwasserschutzanlagen

86

C1.3. R2-I1

T

Bau von Sortieranlagen

87

C1.3. R2-I1

T

Anlagen zur Behandlung getrennt gesammelter Bioabfälle

88

C1.3. R2-I1

T

Funktionelle Abfallsortieranlage für feste/mobile Abfälle

93

C1.4. R1-I1

M

Neues elektronisches Mautsystem

102

C1.4. R2-I2

T

Instandsetzung von drei Bahnhöfen im Streckenabschnitt Oštarije – Knin – Split

103

C1.4. R2-I2

M

Fahrzeugseitige und betriebliche Signalanlagen auf dem Abschnitt Oštarije – Knin – Split

104

C1.4. R2-I3

T

Fünf Engpässe auf Streckenabschnitten mit den derzeit eingeschränkten Laufgeschwindigkeiten von 60 km/h

105

C1.4. R2-I4

T

Zweigleisige Eisenbahnstrecke Zagreb Kustošija – ZG Zapadni kolodvor – Zagreb Glavni kolodvor für eine Länge von 3,4 km rekonstruiert und ausgebaut

112

C1.4. R3-I1

T

Modernisierte/rekonstruierte 2 Seehäfen für den öffentlichen Verkehr

116

C1.4. R4-I1

T

Beschaffung und Inbetriebnahme von 70 mit alternativen Kraftstoffen betriebenen Bussen (elektrisch und Wasserstoff)

117

C1.4. R4-I2

T

30 Straßenbahnen für den öffentlichen Verkehr

121

C1.4. R5-I2

T

Gewährung von Fördermitteln für die Erforschung und Entwicklung eines neuen Ökosystemprojekts für urbane Mobilität

122

C1.4. R5-I2

M

Vollständig autonome und Elektrofahrzeuge, die an die Bedürfnisse behinderter Fahrgäste angepasst sind, und eine spezialisierte Infrastruktur

135

C1.5. R3-I1

T

Digitalisierung von mindestens 30 öffentlichen Dienstleistungen in der Landwirtschaft, die im Aktionsplan für den digitalen Wandel der öffentlichen Dienste in der Landwirtschaft aufgeführt sind

136

C1.5. R3-I2

M

Einrichtung einer Plattform für intelligente Landwirtschaft

145

C1.6. R1-I1

T

Vollständige Zuweisung der Mittel für den Bau und die Anpassung der öffentlichen touristischen Infrastruktur je Ausschreibung gemäß den Förderkriterien

147

C1.6. R1-I2

T

Vollständige Zuweisung von Mitteln zur Stärkung der Nachhaltigkeit und zur Förderung des ökologischen und digitalen Wandels von Tourismusunternehmern

149

C1.6. R1-I3

T

Schüler mit Bildungsabschluss in Bildungsprogrammen zur Stärkung des Wissens und der Kompetenzen im Tourismus, einschließlich digitaler Kompetenzen für staatliche und öffentliche Bedienstete im Tourismussystem, Arbeitslose und Arbeitgeber

152

C2.1. R1

T

Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich unmittelbar auf die Bürger auswirkt, durch Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren

153

C2.1. R1-I1

T

Digitalisierung aller Geschäftsprozesse im Bereich der strategischen Planung und Folgenabschätzung

155

C2.1. R1-I2

T

Schulung von Beamten im Zusammenhang mit dem System der strategischen Planung und der Umsetzung regulatorischer Auswirkungen auf nationaler und regionaler Ebene

162

C2.1. R2-I1

T

Vorbereitung der technischen Projektdokumentation für Projekte für den ökologischen und digitalen Wandel

187

C2.3. R3-I6

T

Neue Nutzer des staatlichen Informationsinfrastrukturnetzes (DII)

189

C2.3. R3-I7

M

Aktualisierung des Geoplan-Informationssystems

200

C2.3. R3-I15

T

Neue Tools im Tourismus-IT-System

230

C2.5. R1-I6

M

Modernisierung und Optimierung der IKT-Infrastrukturen in allen Justizbehörden

237

C2.6. R1

M

Einrichtung eines Informationssystems zur Überwachung der Umsetzung nationaler Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen

240

C2.6. R1-I2

M

Einrichtung eines Informationssystems für die Verwaltung der ethischen Infrastruktur von Beamten

255

C2.8. R4

T

Zunahme der Aufsichtstätigkeiten vor Ort auf der Grundlage ermittelter Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken.

264

C2.9. R3

T

Schulung der für die Auftragsvergabe zuständigen Beamten zu innovativen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge

280

C3.2. R1-I2

T

Umstrukturierung von Hochschuleinrichtungen und wissenschaftlichen Instituten

285

C3.2. R3-I1

T

Finanzhilfen, die im Rahmen eines „Pilotprogramms“ zur Unterstützung der Einrichtung eines reformierten FEI-Rahmens vergeben werden.

287

C4.1. R1

T

Zahl der Begünstigten der neuen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

300

C4.2. R1

M

Annahme von Änderungen des Rentenversicherungsgesetzes

306

C4.3. R1

T

Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers

307

C4.3. R1-I1

T

Datenzugang der lokalen Gebietskörperschaften zu Sozialleistungen für jeden einzelnen Begünstigten

310

C4.3. R2

T

Beschäftigung von Sozialbetreuern

311

C4.3. R2-I1

T

Sozialbetreuungsdienste für Begünstigte

324

C5.1. R1-I5

T

Gebäude des zentralen Operationsblocks mit begleitendem Inhalt des Generalkrankenhauses Varaždin

329

C5.1. R2

M

Verbesserung und Harmonisierung der Qualität der Gesundheitsversorgung durch Entwicklung klinischer E-Leitlinien

331

C5.1. R2-I1

T

Verbesserung der Qualität der onkologischen Radiotherapie

332

C5.1. R2-I2

T

Zentrale IT-Plattform für die Verbindung, Überwachung und optimale Behandlung von onkologischen Patienten

334

C5.1. R3-I1

T

Fachärztliche Weiterbildung auf der primären Grundstufe der Gesundheitsversorgung

335

C5.1. R3-I2

T

Bacheloren für die Ausbildung von Krankenpflegefachkräften im Bereich der Notfallmedizin

340

C5.1. R4-I2

T

Stationäre Therapie für feste Arzneimittelformen in 40 kroatischen Krankenhäusern

372

C6.1. R6

M

Annahme der Leitlinien für die Anwendung eines Modells zur Überwachung des Energieverbrauchs in Mehrfamilienhäusern

Ratenzahlung

517 241 379 EUR

1.10 Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):

Anzahl

Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition)

Etappenziel / Zielwert

Bezeichnung

17

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

18

C1.1.1. R4-I2

T

Darlehen/Zinszuschüsse für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen

20

C1.1.1. R4-I3

T

Anzahl der geförderten Projekte für Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung und Großunternehmen

22

C1.1.1. R4-I4

T

Für Projekte des öffentlichen Sektors gewährte Kredite

24

C1.1.1. R5-I1

T

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente und beteiligungsähnliche Instrumente

26

C1.1.1. R6-I1

T

Investitionen in den Wandel und die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft

27

C1.1.1. R6-I2

M

Einrichtung eines Systems zur Faktenprüfung

31

C1.1.2. R2-I4

T

Förderung des Wachstums von Start-ups durch die Einrichtung eines Beschleunigungsprogramms.

33

C1.1.2. R3-I2

T

Zuschuss in Form von Gutscheinen

34

C1.1.2. R3-I3

T

Finanzhilfe für den digitalen Wandel von kroatischen KMU

44

C1.2. R1-I1

T

Abschluss der Modernisierung des Hochspannungsnetzes (220/110 kV)

52

C1.2. R1-I3

M

Öffentliche Ausschreibung für zusätzliche Wasserstoffkapazitäten

53

C1.2. R1-I3

T

Es wurden mindestens 6 Wasserstoffladestationen für Pkw, Busse und schwere Nutzfahrzeuge gebaut.

54

C1.2. R1-I3

M

Pilotinvestition für die Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (CCS) abgeschlossen und voll funktionsfähig mit einer Kapazität von 190 000 Tonnen CO2/Jahr

57

C1.2. R1-I4

T

Bau und Betrieb einer Bioraffinerie

58

C1.2. R1-I4

T

Pilotinvestitionen in die Kohlenstoffabscheidung und geologische Speicherung (CCS) sind abgeschlossen und voll funktionsfähig mit einer Kapazität von 52 000 Tonnen/Jahr CO2

62

C1.3. R1

T

Verringerung der Verluste in öffentlichen Wasserversorgungssystemen

67

C1.3. R1-I1

T

Bevölkerung, die von einem verbesserten Zugang zu einem verbesserten Abwasserbehandlungssystem profitiert

73

C1.3. R1-I2

T

Bevölkerung mit verbessertem Zugang zur Wasserversorgung

80

C1.3. R1-I3

T

Von verbesserten Hochwasserschutzmaßnahmen betroffene Anwohner

89

C1.3. R2-I1

T

Verringerung des Anteils der zur Beseitigung verbrachten Siedlungsabfälle (30 %)

90

C1.3. R2-I2

T

Sanierung stillgelegter Deponien

95

C1.4. R1-I3

M

Einrichtung eines gut funktionierenden nationalen elektronischen Speicher- und Datenaustauschsystems für den Straßenverkehr (NSCP)

101

C1.4. R2-I1

T

Elektrifizierte Doppelgleise, gebaut und rekonstruiert auf dem Abschnitt Dugo Selo – Novska, Teilabschnitt Kutina – Novska

106

C1.4. R2-I5

T

Erneuerung der Bremsbeläge an 2 000 Güterwagen zur Lärmminderung

113

C1.4. R3-I2

T

Mit alternativen Kraftstoffen betriebene Schiffe, die mit Elektrosolarantrieb betrieben werden

115

C1.4. R3-I4

T

Drei städtische Liegeplätze für die Entgegennahme von Abfällen von Schiffen

123

C1.4. R5-I2

T

50 000 Gutscheine für Reisen mit vollständig eigenständigem Fahrzeug, die behinderten Menschen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, gültig für mindestens 5 Jahre nach der Ausstellung

124

C1.4. R5-I3

T

Kofinanzierte Anschaffung von 2 000 Straßenfahrzeugen mit alternativem Antrieb (elektrisch oder Wasserstoff)

125

C1.4. R5-I3

T

Kofinanzierter Bau von 1 300 Ladestationen

128

C1.5. R1-I1

T

Bau und Betrieb von mindestens drei Logistik-Verteilungszentren (LDC)

129

C1.5. R1-I2

T

Schulungen für Erzeugerorganisationen

130

C1.5. R1-I2

T

Kennzeichnungssystem für Obst und Gemüse

132

C1.5. R2-I1

T

18 000 ha landwirtschaftliche Fläche konsolidiert

172

C2.2. R3-I1

T

Schaffung von 60 öffentlich zugänglichen elektronischen Erhaltungsgrundlagen für die komplexesten kulturellen und historischen Stätten von hohem monumentalem Wert

173

C2.2. R3-I2

T

600 Dokumenturheber nutzen das Archivinformationssystem.

180

C2.3. R3-I1

T

Erhöhung der Zahl der Nutzer im gemeinsamen Dienstleistungszentrum

193

C2.3. R3-I10

M

Abschluss der Digitalisierung des WSR

194

C2.3. R3-I11

M

Modernisiertes IT-System der kroatischen Rentenversicherungsanstalt (HZMO)

196

C2.3. R3-I12

T

Seitenzahl im neuen digitalen Archiv

197

C2.3. R3-I13

M

Neues Informationssystem für die Steuerverwaltung

198

C2.3. R3-I13

T

Prozentsatz der Verfahren zur Feststellung und Erhebung von Steuern, die digital durch das neue System umgesetzt werden

201

C2.3. R3-I16

T

Neue Anwendungsmodule für das IT-System Sport

204

C2.3. R4-I1

T

Breitbandzugang für Haushalte in weißen NGA-Flecken

206

C2.3. R4-I2

T

Bevölkerung mit Zugang zu 5G

209

C2.4. R3

T

Schulungsplan für Fachministerien und zentrale Koordinierungsstellen im Bereich der Corporate Governance

210

C2.4. R4

T

Durchführung des Verkaufs von 90 staatseigenen Unternehmen, die für die Republik Kroatien nicht von besonderem Interesse sind und von CERP verwaltet werden

211

C2.4. R4

T

Die Veräußerung von 20 staatseigenen Unternehmen aus dem CERP-Portfolio, die derzeit nicht zum Verkauf angeboten werden können.

213

C2.4. R5

T

Steigerung der Kommerzialisierung, Rationalisierung und Aktivierung staatseigenen Eigentums

221

C2.5. R1

T

Verkürzung der Dauer von Rechtsstreitigkeiten und Handelssachen

222

C2.5. R1

T

Verringerung der Gesamtzahl aller anhängigen Rechtssachen

223

C2.5. R1

T

Rückgang des Anteils der über 3-Jährigen an den gesamten Rückständen

225

C2.5. R1-I2

T

60 % der Grundbuch- und Katasterdaten wurden mit dem Endziel von bis zu 100 % ergänzt.

227

C2.5. R1-I4

T

Eine Nutzungsgenehmigung für ein neu errichtetes Gebäude auf dem Justiz-Platz in Zagreb als Voraussetzung für die Verlegung der Handels- und Verwaltungsgerichte, des Mediationszentrums und der Justizakademie erhalten

238

C2.6. R1

T

Verkürzung der durchschnittlichen Dauer von Gerichtsverfahren wegen Korruption und organisierter Kriminalität

245

C2.6. R3

M

Bewertung der Auswirkungen der Umsetzung des Antikorruptionsprogramms 2021-2022 auf mehrheitlich in kommunaler und regionaler Verwaltung befindliche Unternehmen

261

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Fristen für die Bearbeitung von Beschwerden und Entscheidungen auf 28 Tage ab Eingang der Beschwerde

262

C2.9. R2

T

Verkürzung der durchschnittlichen Fristen auf 14 Tage ab Einreichung der Beschwerdeakte

269

C3.1. R1

T

Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung

270

C3.1. R1-I1

T

Zahl der in der FBBE errichteten Plätze

271

C3.1. R1-I2

T

Anteil der Schüler/innen, die eine Grundschule besuchen

272

C3.1. R1-I3

T

Einschreibung in allgemeinbildenden Sekundarschulprogrammen

274

C3.1. R2-I1

T

Anteil der mit digitaler Infrastruktur ausgestatteten öffentlichen Hochschuleinrichtungen

283

C3.2. R2-I2

T

Infrastrukturprojekte für angewandte und gezielte Forschung

292

C4.1. R3-I1

T

Verwendung von Bildungsgutscheinen

296

C4.1. R4

T

Verringerung des Anteils befristeter Arbeitsverträge auf 17 %

301

C4.2. R1

T

Erhöhung der Mindestrente um 3 %

317

C4.3. R3-I4

T

Bau von Zentren für Altenheime, Heime und Gemeindebetreuung

322

C5.1. R1-I3

T

Neues Gebäude im Komplex der Infektionskrankheit Dr. Fran Mihaljević

328

C5.1. R1-I9

T

Entwicklungsprojekt des klinischen Krankenhauszentrums (KBC) Zagreb

330

C5.1. R2

T

Optimierung der Zeit für die radiologische Behandlung – Wartelisten

341

C5.1. R4-I3

T

Überwachung des Arzneimittels im Krankenhaussystem von der Apotheke bis zum Patienten

354

C6.1. R1-I1

T

Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern

355

C6.1. R1-I1

T

Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude

356

C6.1. R1-I2

T

Energetische und Erdbebensanierung von durch Erdbeben beschädigten Mehrfamilienhäusern

357

C6.1. R1-I2

T

Energetische und Erdbebensanierung öffentlicher Gebäude, die durch die Erdbeben beschädigt wurden

358

C6.1. R1-I3

T

Energetische Sanierung von Gebäuden mit Kulturgut

360

C6.1. R2

T

Abschluss des Ausbildungs- und Erwachsenenbildungsprogramms für Wiederaufbau nach Erdbeben und energetische Sanierung

361

C6.1. R2

T

Abgeschlossene Expertenstudien und Bildungsprogramme im Bereich nachhaltige Stadtentwicklung und Renovierung des Kulturerbes

364

C6.1. R3

T

Abgeschlossene Ausbildungsmaßnahmen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes für die Bereitstellung zentraler Anlaufstellen für Energieeffizienz und Wiederaufbau nach Erdbeben

367

C6.1. R4-I1

M

Einstellung und Ausbildung von Experten für seismologische Erhebungen

370

C6.1. R5

T

Durchführung eines Pilotprojekts, das im Rahmen von Strategien zur grünen Stadterneuerung ermittelt wurde und mit den nationalen Programmen für grüne Infrastruktur und ein kreislauforientiertes Management von Räumen und Gebäuden verknüpft ist

Ratenzahlung

548 304 709 EUR



ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN

1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans

Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans Kroatiens erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:

Es wird eine Mehrebenen-Governance-, Überwachungs- und Durchführungsstruktur mit spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten eingerichtet, die auf jede der folgenden Ebenen anwendbar sind:

a)Lenkungsausschuss unter dem Vorsitz des Premierministers, der für die politische Führung und die Überwachung der Umsetzung des Plans verantwortlich ist.

b)Durchführungsausschuss, der sich aus Vertretern des Kabinetts des Ministerpräsidenten, der Koordinierungsstelle, der Durchführungsstellen, der Prüfbehörde, der für die Übermittlung der Zahlungsanträge zuständigen Stelle und des Ministeriums für regionale Entwicklung und EU-Fonds zusammensetzt und für die Gesamtüberwachung und -durchführung des Plans sowie für die Kohärenz mit anderen EU-Fonds zuständig ist.

c)Zentrale Koordinierungsstelle, die dem Finanzministerium unterstellt ist (Direktion für makroökonomische Analyse) und mit der operativen Koordinierung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans betraut ist, einschließlich der aktiven Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Grundlage der für die einzelnen Komponenten festgelegten Etappenziele und Zielwerte.

d)Die Prüfbehörde, die Agentur für die Prüfung des Durchführungssystems für die Programme der Europäischen Union, hat den Auftrag, Prüfungen im Geltungsbereich des kroatischen Aufbau- und Resilienzplans durchzuführen.

e)Für die Übermittlung der Zahlungsanträge zuständige Stelle, der dem Finanzministerium unterstehende Nationale Fonds, der für die Erstellung und Einreichung von Zahlungsanträgen und Verwaltungserklärungen zuständig ist.

f)Durchführungsstellen und Agenturen, die für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen und die Überwachung der Projektfortschritte verantwortlich sind.

Im kroatischen Aufbau- und Resilienzplan heißt es, dass die Verfahren vorhanden sind, um die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union und des nationalen Rechts während der gesamten Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Darüber hinaus sind diese Verfahren anzuwenden, um alle schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (Betrug, Korruption, Interessenkonflikte) und Doppelfinanzierungen zu bekämpfen, indem Kontrollen und Prüfungen auf Ebene des zuständigen Ministeriums durchgeführt werden können. Um sicherzustellen, dass zuverlässige Daten übermittelt werden, führen die für die einzelnen Komponenten zuständigen Durchführungsstellen Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen durch. Die Koordinierungsstelle führt in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßige Kontrollen der Richtigkeit und Richtigkeit der Daten durch. Darüber hinaus wird die Prüfbehörde die Kontrollen der zweiten Ebene auf der Grundlage eines Halbjahreszyklus durchführen, einschließlich Systemprüfungen und Prüfungen zur Erreichung der Etappenziele und Zielwerte.

2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten

Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden relevanten Daten zu gewähren, trifft Kroatien folgende Vorkehrungen:

Die zentrale Koordinierungsstelle ist für die Gesamtdurchführung der Aufbau- und Resilienzpläne, für die Koordinierung mit anderen einschlägigen Behörden des Landes (einschließlich der Gewährleistung der Kohärenz bei der Verwendung anderer EU-Mittel), für die Überwachung der Fortschritte bei den Etappenzielen und Zielwerten und für die Bereitstellung aller erforderlichen Berichte verantwortlich.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stützt sich die Koordinierungsstelle auf das IT-System eFondovi, das für die Überwachung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendet wird und das um Funktionen erweitert wird, die für die Berichterstattung über die qualitativen und quantitativen Indikatoren des Aufbau- und Resilienzplans entwickelt wurden. Das IT-System ermöglicht die Erfassung von Informationen von den Projektbegünstigten über die Fortschritte bei der Durchführung der Finanzhilfevereinbarungen. Durchführungsboden sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhobenen Daten verantwortlich. Die Koordinierungsstelle führt in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Fonds regelmäßige Kontrollen der Richtigkeit und Richtigkeit der Daten durch.

Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Kroatien bei der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte gemäß Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags. Kroatien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.

(1)      C(2021) 2632 final
(2)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(3)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(4)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(5)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(6)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(7)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(8)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(9)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(10)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(11)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(12)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(13)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(14)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(15)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(16)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(17)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(18)      Insbesondere Roma-Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder in den am wenigsten entwickelten Regionen Kroatiens, Kinder aus Familien mit niedrigerem sozioökonomischem Status und andere schutzbedürftige Gruppen von Kindern.
(19)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(20)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(21)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(22)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(23)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(24)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(25)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(26)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
(27)      Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III des technischen Leitfadens „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
(28)      Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
(29)

     Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.

(30)      Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.