EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.6.2021
COM(2021) 344 final
2021/0168(NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens
{SWD(2021) 165 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.6.2021
COM(2021) 344 final
2021/0168(NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens
{SWD(2021) 165 final}
2021/0168 (NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der COVID-19-Ausbruch hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft Italiens. Im Jahr 2019 lag das Bruttoinlandsprodukt (Pro-Kopf-BIP zu jeweiligen Preisen) Italiens bei 95,0 % des EU-weiten Durchschnitts. Gemäß der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission ging das reale BIP Italiens im Jahr 2020 um 8,9 % zurück und dürfte im Zeitraum 2020–2021 um insgesamt 5,0 % sinken. Zu den längerfristigen Aspekten, die sich auf die mittelfristige Wirtschaftsentwicklung niederschlagen werden, gehören insbesondere die hohe Jugendarbeitslosigkeit und die geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen, das langsame Produktivitätswachstum und die mangelnde Effizienz der öffentlichen Verwaltung sowie der außerordentlich hohe öffentliche Schuldenstand.
(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Italien. Darin empfahl er Italien insbesondere, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten, härter gegen Steuerhinterziehung vorzugehen und frühere Rentenreformen vollständig umzusetzen. Der Rat empfahl ferner, die Widerstandsfähigkeit und die Kapazität des Gesundheitssystems zu stärken und die Koordinierung zwischen den nationalen und regionalen Behörden zu verbessern. Darüber hinaus empfahl der Rat, energischer gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit vorzugehen, sicherzustellen, dass Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik wirksam aufeinander abgestimmt werden und insbesondere auf junge Menschen und benachteiligte Gruppen abzielen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen im Rahmen einer umfassenden Strategie zu stärken und zu diesem Zweck unter anderem den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung und Langzeitpflege zu verbessern. Mit Blick auf die Bekämpfung der COVID-19-Krise wurde Italien empfohlen, angemessene Einkommensersatzleistungen bereitzustellen, den Zugang zu Sozialschutz zu ermöglichen unter anderem durch flexible Arbeitsregelungen und eine aktive Beschäftigungsförderung die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung abzufedern. Darüber hinaus wurde Italien empfohlen, die Bildungsergebnisse zu verbessern und Fernunterrichtangebote und Weiterqualifizierung zu fördern, einschließlich im digitalen Bereich. Es wurde empfohlen, die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf den Übergang zu einer ökologischen und digitalen Wirtschaft auszurichten, insbesondere auf saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltigen öffentlichen Verkehr, die Wasser- und Abfallbewirtschaftung sowie auf eine stärkere digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienste zu gewährleisten. Mit Blick auf die Unterstützung der Wirtschaft während der COVID-19-Krise wurde Italien ferner empfohlen, die Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für die Realwirtschaft wirksam umzusetzen, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen zu unterstützen. Darüber hinaus empfahl der Rat, die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung und die Effizienz des Justizsystems zu verbessern, den Insolvenzrahmen zu stärken und härter gegen Korruption vorzugehen. Er forderte zudem nachdrücklich, die Wettbewerbsbeschränkungen aufzuheben und die sektorspezifischen Vorschriften zu verbessern. Italien wurde ferner empfohlen, darauf hinzuarbeiten, dass Banken ihre Bilanzen durch weiteren Abbau notleidender Kredite umstrukturieren, und den Zugang zu bankenunabhängiger Finanzierung für kleinere und innovative Unternehmen zu verbessern. Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Einreichung des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass hinsichtlich der Empfehlung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-19-Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern, sowie der Empfehlung, die wirksame Umsetzung von Maßnahmen zur Bereitstellung von Liquidität für die Realwirtschaft, einschließlich KMU, innovativer Unternehmen und Selbstständiger, sicherzustellen und Zahlungsverzüge zu vermeiden, erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Erhebliche Fortschritte wurden auch hinsichtlich der Empfehlung erzielt, Steuerhinterziehung, insbesondere in Form unterlassener Rechnungsstellung, zu bekämpfen.
(3)Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 , der sie Italien unterzogen hatte. In ihrer Analyse gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass in Italien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die dem Hintergrund der Anfälligkeiten des Arbeitsmarkts und des Bankensektors insbesondere den hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand und die anhaltend schwache Produktivitätsentwicklung betreffen und grenzüberschreitend von Bedeutung sind.
(4) [In seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, auch im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem einen die Erholung stützenden politischen Kurs zu verfolgen und weitere Verbesserungen in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen. Ferner empfahl er, die nationalen institutionellen Rahmen auszubauen, makrofinanzielle Stabilität zu gewährleisten, die Wirtschafts- und Währungsunion zu vollenden und die internationale Rolle des Euro zu stärken.] [If the Council recommendation is not adopted by the time of the CID adoption, please remove the recital].
(5)Am 30. April 2021 legte Italien der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Zuvor waren im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden. Die nationale Eigenverantwortung im Hinblick auf die Aufbau- und Resilienzpläne ist die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung und dauerhafte Wirkung der Pläne auf nationaler Ebene sowie für ihre Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.
(6)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates eingerichteten Aufbauinstruments der EU verfolgt werden, um die Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Sie sollten zu den sechs Säulen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern.
(7)Mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird eine unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengung unternommen. Durch die koordinierte und gleichzeitige Umsetzung dieser Reformen und Investitionen und die Durchführung grenzübergreifender Projekte verstärken sich diese Reformen und Investitionen gegenseitig und erzeugen in der gesamten Union positive Spillover-Effekte. So werden die Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten zu etwa einem Drittel von Spillover-Effekten anderer Mitgliedstaaten ausgehen.
Eine ausgewogene Antwort, die zu den sechs Säulen beiträgt
(8)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe a und des Anhangs V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats und der Mittelzuweisung an ihn Rechnung getragen wird.
(9)Der Plan umfasst ein breites Spektrum von Investitionen und Reformen, die dazu beitragen sollen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel wie die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, die Dekarbonisierung der Wirtschaftstätigkeit, den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, eine effizientere Nutzung der Wasserressourcen, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt anzugehen. Der Plan sieht zudem vor, dass die digitalen Herausforderungen durch die Digitalisierung wichtiger öffentlicher Dienste, etwa in den Bereichen Justiz, öffentliche Arbeitsvermittlung, Bildung oder Gesundheit, und die Nutzung digitaler Technologien durch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen angegangen werden, wobei auch ein Paket von Direktinvestitionen und Anreizsystemen wie „Transizione 4.0“ unterstützend wirken soll. Auch digitale Kompetenzen sollen im Rahmen verschiedener Maßnahmen angegangen werden, wobei der Schwerpunkt auf der allgemeinen Bevölkerung, der öffentlichen Verwaltung, dem Bildungssystem und dem Arbeitsmarkt liegt.
(10)Der Plan sieht in allen seinen Schwerpunktbereichen und Komponenten Maßnahmen vor, mit denen intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gefördert werden soll, und zwar sowohl durch Investitionen zur Stärkung des Sach- und Humankapitals als auch durch Reformen, die sich mittel- und langfristig auf die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auswirken sollten. So werden beispielsweise in den ersten beiden Komponenten unter Schwerpunktbereich 1 des Plans umfassende Reformen in den Bereichen Justiz, Wettbewerb, öffentliches Auftragswesen, öffentliche Verwaltung, Besteuerung und öffentliche Ausgaben vorgeschlagen, in deren Rahmen erhebliche Engpässe in der Funktionsweise der italienischen Wirtschaft beseitigt und umfangreiche Investitionen in die Digitalisierung der verschiedenen Wirtschaftszweige durchgeführt werden sollten, was sich positiv auf die Produktivität auswirken dürfte. Die Komponenten unter den Schwerpunktbereichen 2 und 3 sind – im Einklang mit den Prioritäten des europäischen grünen Deals – darauf ausgerichtet, nachhaltiges Wachstum, Energieeffizienz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel zu fördern, und zwar durch ehrgeizige Reformen und Investitionen in verschiedenen Bereichen wie Wasserwirtschaft, Raumplanung, Energieeffizienz von Gebäuden, nachhaltige Mobilität in Städten und im ganzen Land, Entwicklung erneuerbarer Energien, biologische Vielfalt und Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Mit den Komponenten unter Schwerpunktbereich 4 sollen die Herausforderungen im Zusammenhang mit Bildung, Forschung und Innovation angegangen werden, wobei Investitionen und Reformen in ausgewogener Weise kombiniert werden sollen.
(11)Es ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan den sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken wird, da er die Durchführung gezielter Investitionen und Reformen vorsieht, mit denen die Lage der besonders benachteiligten Gesellschaftsgruppen und der weniger entwickelten Regionen des Landes verbessert werden soll. In den südlichen Regionen sind erhebliche Investitionen in Sachkapital geplant. Diese Investitionen betreffen in erster Linie die Bereiche Verkehr, Digitalisierung, Abfallwirtschaft und Wasserwirtschaft. Auch die Maßnahmen im Bereich Bildung und Kompetenzen und die Maßnahmen zugunsten besonders benachteiligter Gruppen, die insbesondere unter den Schwerpunktbereichen 4 und 5 vorgesehen sind und die voraussichtlich erhebliche positive Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt haben werden, konzentrieren sich verstärkt auf den Süden des Landes. Mit den Komponenten unter Schwerpunktbereich 6 sollen die Herausforderungen im Gesundheitssektor angegangen werden, und zwar durch erhebliche Anstrengungen zur Digitalisierung des Sektors, zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung und zur Verbesserung der Fähigkeit, auf die zunehmenden Bedürfnisse im Zusammenhang mit Demografie und Krisenvorsorge zu reagieren.
Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelt wurden
(12)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan dazu beiträgt (Einstufung A), alle oder einen wesentlichen Teil der Herausforderungen, die in den länderspezifischen Empfehlungen an Italien (auch im Hinblick auf die finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen), in den an Italien gerichteten Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden, wirksam zu bewältigen.
(13)Der Plan umfasst ein umfangreiches Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die dazu beitragen, alle oder einen wesentlichen Teil der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die in den 2019 und 2020 vom Rat im Rahmen des Europäischen Semesters an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen skizziert wurden, wirksam anzugehen. So dürften die im Plan vorgesehenen Reformen und Investitionen zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beitragen, die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssektors erhöhen, die Wirksamkeit aktiver arbeitsmarktpolitischer und sozialpolitischer Maßnahmen steigern sowie Bildungsergebnisse und Weiterqualifizierung verbessern. Darüber hinaus dürften die im Plan dargelegten Maßnahmen Investitionen fördern, die in die Unterstützung des grünen und des digitalen Wandels fließen, und zwar insbesondere in netzgebundene Wirtschaftszweige, Versorgungseinrichtungen sowie in Forschung und Innovation, damit regionale Ungleichheiten verringert, die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung und die Effizienz des Justizsystems gesteigert, die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert und Wettbewerbshindernisse beseitigt werden können.
(14)In Bezug auf fiskalpolitische Strukturreformen umfasst der Plan Maßnahmen zur Verbesserung der Steuererhebung und zur verstärkten Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie Maßnahmen, die – durch einen verstärkten Rahmen für die Ausgabenüberprüfung und die abschließende Umsetzung der Reform der Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen des Staates – für eine bessere Effizienz der öffentlichen Ausgaben sorgen sollen. Auch die Strukturmaßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für das öffentliche Auftragswesen dürften zur Qualität der öffentlichen Finanzen beitragen. Die Empfehlungen zur unmittelbaren fiskalpolitischen Reaktion auf die Pandemie können als nicht in den Anwendungsbereich des Aufbau- und Resilienzplans Italiens fallend angesehen werden, wenngleich Italien im Allgemeinen angemessen und ausreichend auf die unmittelbare Notwendigkeit reagiert hat, die Wirtschaft in den Jahren 2020 und 2021 im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel durch fiskalische Mittel zu stützen. Zudem ist die Empfehlung an Italien, im Jahr 2020 ausreichende Fortschritte bei der Verfolgung des mittelfristigen Haushaltsziels zu erzielen, sowohl aufgrund des Ablaufs des entsprechenden Haushaltszeitraums als auch aufgrund der Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts im März 2020 vor dem Hintergrund der Pandemie-Krise nicht mehr relevant.
(15)Der Plan beinhaltet eine Reform und mehrere Investitionen zur Verringerung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsergebnisse und zur Senkung der Schulabbrecherquote, die aktuell über dem EU-Durchschnitt liegt. Er umfasst zudem Maßnahmen, in deren Rahmen die Erwerbsbeteiligung von Frauen durch eine Kombination von Reformen und Investitionen, einschließlich einer verstärkten Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen, erhöht werden soll. Darüber hinaus enthält der Plan Maßnahmen zur Stärkung von Kompetenzen, einschließlich im digitalen Bereich, und zur Verbesserung der Chancen junger Menschen und besonders benachteiligter Gesellschaftsgruppen.
(16)Der Plan umfasst umfangreiche Reformen und Investitionen zur Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, insbesondere zur Verbesserung der Verwaltung des öffentlichen Dienstes und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten. Die Maßnahmen zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst sind schwerpunktmäßig auf eine Reformierung der Auswahl und Einstellung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst ausgerichtet. Das neue System sollte bei der Auswahl des für die Durchführung des Plans erforderlichen Personals umgehend getestet werden. Die Reform geht mit Investitionen zur Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform, Investitionen in Weiterqualifizierung und Umschulung sowie mit einer Reform der Laufbahnen im öffentlichen Dienst einher. Geplant sind zudem die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren durch Ad-hoc-Legislativmaßnahmen („fast track“) sowie die Abschaffung von Genehmigungen, die nicht durch Erwägungen des öffentlichen Interesses gerechtfertigt sind. Diese Maßnahmen werden durch erhebliche Investitionen und Reformen zur Förderung der Digitalisierung der verschiedenen öffentlichen Einrichtungen ergänzt und verstärkt. Um die zügige Umsetzung der Reformen und die rasche Durchführung der IKT-Investitionen zu gewährleisten, wird eigens ein „Büro für den Übergang“ zu einer digitalen öffentlichen Verwaltung eingerichtet.
(17)Mit einer Reihe von Reformen und Investitionen im Gesundheitssektor sollen die notwendigen Voraussetzungen für eine größere Widerstandsfähigkeit des Gesundheitswesens geschaffen werden, insbesondere in Bezug auf die lokale Gesundheitsversorgung, Telemedizin und die Digitalisierung des Systems. Darüber hinaus sollen umfangreiche Investitionen in Verbindung mit sektoralen Reformen den grünen und den digitalen Wandel sowie Forschung und Innovation unterstützen, wobei regionale Unterschiede berücksichtigt werden sollen. Vorgesehen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Maßnahmen zum Bau und Ausbau der digitalen Infrastruktur, zur Entwicklung der Kreislaufwirtschaft, zur Verbesserung der Abfall- und Wasserwirtschaft, zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, zur Ausweitung nachhaltiger Verkehrskonzepte und zur Verringerung der Fragmentierung der Wasserversorgung. Auch eine Reihe von Investitionen und Reformen zur Förderung von Forschung und Innovation sind geplant, insbesondere im Hinblick auf Nachwuchsforscherinnen und-forscher und die Beteiligung öffentlicher und privater Einrichtungen.
(18)Der Plan sieht außerdem tiefgreifende Reformen zur Verbesserung des allgemeinen Unternehmensumfelds und zum Abbau von Wettbewerbshindernissen vor. Die Verabschiedung eines neuen jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021 dürfte zu einer Verkürzung der für die Gründung eines Unternehmens in Italien erforderlichen Zeit sowie zu mehr wettbewerblichen Verfahren für die Vergabe lokaler öffentlicher Dienstleistungsaufträge führen, insbesondere in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Verkehr (Häfen, regionaler Schienen- und öffentlicher Nahverkehr) und Konzessionen (Autobahnen, Ladestationen für Elektromobilität und Wasserkraft). Regulierte Strompreise werden durch sektorale Rechtsvorschriften im Energiebereich abgeschafft, wobei flankierende Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten für Energie und zur Einführung intelligenter Zähler der zweiten Generation vorgesehen sind. Im Rahmen der Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens sind Vorschriften zur Verkürzung der Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung von Aufträgen und deren Vergabe, die Koordinierung des öffentlichen Auftragswesens, die Einführung eines elektronischen Beschaffungswesens, die Professionalisierung öffentlicher Auftraggeber und die Rationalisierung öffentlicher Beschaffungsstellen vorgesehen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen soll ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den Vorteilen aufgrund der Vereinfachung und dem Kontrollaufwand im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption und Betrug gewährleistet werden. Der Plan sieht die Konsolidierung der Marktüberwachungsbehörden, die Digitalisierung im Bereich der Produktkontrollen und die Einrichtung neuer akkreditierter Laboratorien vor. Die besseren Rahmenbedingungen für Unternehmen würden das Unternehmertum fördern, und die besseren wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen würden dazu führen, dass Ressourcen effizienter zugewiesen und Produktivitätsgewinne erzielt werden.
(19)Darüber hinaus enthält der Plan ehrgeizige Maßnahmen zur Reformierung und Modernisierung des Zivil-, des Straf- und des Verwaltungsrechts. Die geplanten Investitionen sollen in die Digitalisierung des Gerichtswesens, die Ausbildung von Richtern und Personal und in die Steigerung der Gesamteffizienz der Gerichte fließen, wobei auf kurze Sicht organisatorische Faktoren angegangen werden sollen, damit die aktuell in Entwicklung befindlichen Reformen schneller zu Ergebnissen führen können. Einen zentralen Bestandteil der Justizreform stellt die Einrichtung und Stärkung eines „Prozessbüros“ dar, das Ermittlungsrichter und Staatsanwälte unterstützen dürfte und – im Rahmen der Aufbaustrategie für eine rasche Durchführung von Investitionen und Reformen – außerdem dazu beitragen soll, den bestehenden Rückstau anhängiger Gerichtsverfahren abzubauen und die Gesamtdauer der Verfahren zu verringern, was sich auch positiv auf die Korruptionsbekämpfung und das allgemeine Unternehmensumfeld auswirken würde. Diese Maßnahmen dürften ferner zu einer besseren Qualität des Justizsystems führen, da die Ermittlungsrichter und Staatsanwälte bei normalen Tätigkeiten wie dem Studium, der juristischen Recherche, der Abfassung von Rechtsakten, und der Organisation von Akten unterstützt werden und sie daher die Möglichkeit haben, sich auf komplexere Aufgaben zu konzentrieren.
(20)Da der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen zur Bewältigung der genannten Herausforderungen vorsieht, dürfte er zudem dazu beitragen, die in Italien bestehenden Ungleichgewichte 3 zu korrigieren, die vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosigkeit und eines zwar rückläufigen, doch nach wie vor hohen Bestands an notleidenden Kredite insbesondere den hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand und die anhaltend schwache Produktivitätsentwicklung betreffen.
Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz
(21)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan große Auswirkungen (Einstufung A) auf das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Italiens haben wird, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb der Union zu stärken.
(22)Den Simulationen der Kommissionsdienststellen zufolge ist der Plan geeignet, das BIP Italiens bis 2026 um 2,5 % zu steigern. 4 Während auf kurze Sicht die Nachfrageeffekte infolge verstärkter öffentlicher Investitionen überwiegen werden, dürften mittelfristig umfangreichere Investitionen den öffentlichen Kapitalstock stärken, was sich positiv auf das potenzielle und tatsächliche BIP auswirken dürfte. Der Plan dürfte zur Förderung des territorialen Zusammenhalts beitragen. Mindestens 40 % der im Plan vorgesehenen Investitionen mit einem bestimmten territorialen Ziel werden südlichen Regionen zugewiesen. Der Plan dürfte dazu beitragen, dass mittels Investitionen in Breitbandnetze, Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken und regionalen Schienenverkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft, Häfen und Anbindungen auf der „letzten Meile“ in den Sonderwirtschaftszonen Rückstände im Hinblick auf die Infrastruktur verringert und die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit weniger entwickelter Regionen gesteigert werden. Auch bei den Maßnahmen zur Wiederbelebung städtischer Gebiete und zur Verbesserung der Lebensbedingungen besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen kommt den Gebieten im Süden und im Landesinneren besondere Aufmerksamkeit zu. Die geplanten Reformen, insbesondere jene der öffentlichen Verwaltung, sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten lokaler Behörden dürften dazu beitragen, die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung in diesen Regionen zu verbessern.
(23)Der Plan sieht umfangreiche Investitionen vor, mit denen Ungleichheiten und soziale Schwachstellen im Rahmen verschiedener Komponenten verringert werden sollen und die ebenfalls insbesondere auf den Süden des Landes ausgerichtet sind. Geplant sind Maßnahmen zu einer Reihe wichtiger Aspekte, darunter eine umfangreichere Bereitstellung von Sozialwohnungen, eine Verbesserung des Zugangs zu sozialen Dienstleistungen, insbesondere für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige ältere Menschen, die Ausweitung häuslicher Pflegedienste und die Unterstützung benachteiligter Bevölkerungsgruppen durch Stadterneuerungsprojekte. Diese Maßnahmen werden von Reformen begleitet, die den Zugang zu bestimmten sozialen Diensten erleichtern sollen, wie zum Beispiel das Rahmengesetz für Menschen mit Behinderung oder die Reform im Zusammenhang mit dem Ausbau der Telemedizin und örtlicher Versorgungsnetze. In Verbindung mit den Maßnahmen unter anderen Komponenten wie Beschäftigung, Bildung oder Gesundheit zielen diese Maßnahmen auf eine Reihe von Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte ab.
(24)Einen weiteren Schwerpunkt des Plans stellen Maßnahmen für junge Menschen und Kinder dar, wobei eine Reihe von Maßnahmen wie etwa die Verbesserung der Qualität von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen und die Erhöhung ihrer Kapazitäten vorgesehen sind. In diesen Bereichen hinkt Italien im Vergleich zum EU-Durchschnitt hinter. Der Plan ist ferner darauf ausgerichtet, die Einschreibung in Studiengänge, insbesondere in den MINT-Fächern, zu fördern und ein Netz von Hochschuleinrichtungen zu schaffen, an denen kurze Postgraduiertenstudiengänge angeboten werden. Er umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Forschungskapazitäten Italiens, insbesondere eine Reform zur Erleichterung der Mobilität von hochkarätigen Forschern und Führungskräften, eine Vereinfachung der Mittelverwaltung und eine Reform der beruflichen Laufbahnen von Forschern. Der Plan dürfte außerdem die Integration digitaler Technologien in das Primar- und Sekundarschulsystem unterstützen, da er die Nutzung digitaler Ressourcen in Klassenzimmern, die Digitalisierung von Bildungsinhalten und die Einrichtung von Laboratorien mit Bildungstechnologien wie programmierbaren Robotern vorsieht. Ferner sind Maßnahmen geplant, mit denen im Zuge des digitalen und des ökologischen Wandels die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen verbessert und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert werden sollen. Schließlich ist davon auszugehen, dass die Reformen des Bildungssystems und der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu besseren Rahmenbedingungen führen und dazu beitragen werden, dass die Erträge dieser Investitionen besser genutzt werden können.
(25)Der Plan sieht Investitionen und Reformen zur Stärkung des Humankapitals und zur Förderung gleicher Bildungsmöglichkeiten im ganzen Land vor, die zum Abbau von Ungleichheiten und regionalen Unterschieden bei Schulinfrastrukturen und Bildungsergebnissen beitragen dürften. Die südlichen Regionen dürften von den geplanten Investitionen in Sporteinrichtungen, Kinderkrippen und Studentenwohnungen, von der höheren Anzahl an Hochschulstipendien sowie von gezielten Projekten zur Senkung der Schulabbrecherquote und zur Steigerung der Bildungsergebnisse benachteiligter Schüler erheblich profitieren. Die geplanten Maßnahmen zielen ferner darauf ab, Kompetenzen und Fähigkeiten im sekundären und tertiären Bildungsbereich zu stärken, die sozialen Dienste im Landesinneren zu verbessern, die Wiedernutzbarmachung von Vermögenswerten, die von organisierten kriminellen Vereinigungen beschlagnahmt wurden, zu fördern und die territoriale Gesundheitsversorgung zu stärken.
Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“
(26)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe d und des Anhangs V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan Italiens geeignet sicherzustellen, dass keine Maßnahme (Einstufung A) zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 , d. h. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, verursacht (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen). Italien folgte bei der Bewertung der Einhaltung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ den technischen Leitlinien der Europäischen Kommission zur Anwendung dieses Grundsatzes (2021/C 58/01) und verpflichtet sich soweit erforderlich, die in den einschlägigen Etappenzielen und Zielwerten verankerten spezifischen Maßnahmen umzusetzen, um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.
(27)Um sicherzustellen, dass es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt, war es notwendig, einigen der im Plan enthaltenen Maßnahmen angesichts ihrer Art besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In Bezug auf Investitionen in Sanierungen, Biomethan, Wasserstoff, Wasserversorgung/Bewässerung und Anbindungen auf der „letzten Meile“ sollten Meilensteine eingeführt werden. Bei Sanierungen anfallende Abfälle sollten nach den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft behandelt werden. Was die Maßnahmen zur Abfallbehandlung anbelangt, so sind – gemäß dem Grundsatz der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ – keine Investitionen in die Verbrennung oder die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen vorgesehen. Im Hinblick auf die Maßnahmen zur Erneuerung des Fahrzeug- und Maschinenbestands wird sichergestellt, dass nur saubere Fahrzeuge förderfähig sind. Das in Fahrzeugen verwendete Biomethan entspricht den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung). Außerdem wurden besondere Vorkehrungen zum Schutz der biologischen Vielfalt getroffen.
Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt
(28)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe e und des Anhangs V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Klimaschutzziele sind 37,5 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/24 festgelegten Methode). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2030 im Einklang.
(29)Der Aufbau- und Resilienzplan sieht ein breites Spektrum von Investitionen und Reformen zur Bewältigung der Herausforderungen des ökologischen Wandels vor und ist insgesamt gut auf die Prioritäten des europäischen Grünen Deals und dessen Klimazielplan für 2030 sowie auf das Ziel abgestimmt, Europa bis 2050 zu einer klimaresilienten Gesellschaft zu machen. Der Plan umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung von Gebäudesanierungen zu Zwecken der Energieeffizienz, insbesondere Steuervergünstigungen bei Wohngebäuden (Superbonus), sieht aber auch Direktinvestitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gemeinde-, Schul-, und Justizgebäuden, Hotels, Museen, Kinos und Theatern vor. Darüber hinaus zielt der Plan darauf ab, den Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten zu stärken und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern. Geplant sind unter anderem Investitionen, mit denen erneuerbare Energien zugunsten von Energiegemeinschaften sowie gemeinsam handelnde Eigenverbraucher von Energie aus erneuerbaren Quellen unterstützt und die Offshore-Stromerzeugung und intelligente Netze ausgebaut werden sollen.
(30)Der Plan beinhaltet Reformen, in deren Rahmen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen erleichtert und Verfahren für die Vergabe von Wasserkraftkonzessionen überarbeitet werden sollen. Der Plan zielt insbesondere auf eine Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen ab und sieht umfangreiche Investitionen in eine nachhaltige städtische Mobilität, einschließlich Elektromobilität, sowie Investitionen zur Stärkung der Eisenbahninfrastruktur vor. Auf diese Weise sollen die Verkehrsverlagerung unterstützt und die Treibhausgasemissionen im Luft- und Seeverkehr sowie in der Landwirtschaft verringert werden. Darüber hinaus werden mit dem Plan die Anstrengungen Italiens zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Erdbebensicherheit und die Qualität der Infrastrukturen unterstützt. Der Plan dürfte dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen im Bereich der Abfallbewirtschaftung anzugehen, die Kreislaufwirtschaft zu stärken, die Wasser- und Abwasserbewirtschaftung zu verbessern und den Schutz der biologischen Vielfalt zu fördern. Zu diesem Zweck sind Maßnahmen wie die Annahme einer neuen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die Modernisierung und Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen, die Stärkung der Wasserinfrastruktur zwecks Verbesserung der Versorgung und Verringerung von Wasserverlusten sowie eine Reihe von Maßnahmen zur Wiederaufforstung und Renaturierung von Naturgebieten sowie von Meeresböden und marinen Lebensräumen vorgesehen.
Beitrag zum digitalen Wandel
(31)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe f und des Anhangs V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) wirksam zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele im Digitalbereich sind 25,1 % der Gesamtzuweisung des Aufbau- und Resilienzplans vorgesehen (berechnet nach der in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/24 festgelegten Methode).
(32)Insgesamt sind in zwölf Komponenten Maßnahmen vorgesehen, die im Rahmen eines breit angelegten, bereichsübergreifenden Ansatzes zum digitalen Wandel beitragen. Es sind erhebliche Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen geplant, wobei schwerpunktmäßig steuerliche Anreize für intelligentere Fertigungssysteme geschaffen werden sollen („Transizione 4.0“). Der Plan sieht zudem Maßnahmen zur Förderung von Netzen für die Zusammenarbeit in Forschung und Innovation und des Technologietransfers zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und Unternehmen vor. Die Investitionen in die Fertigstellung ultraschneller Breitbandnetze und in die 5G-Anbindung dürften zur Verwirklichung der digitalen Ziele Europas bis 2030 beitragen, wobei eine rasche Umsetzung erhebliche Vorteile für Wirtschaft und Gesellschaft mit sich bringen würde.
(33)Weitere bedeutende Investitionen fließen in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, wobei Maßnahmen im Hinblick auf die allgemeine öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen und den Bildungssektor geplant sind. Durch eine wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen würde dazu beigetragen, eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen, die Cybersicherheit zu erhöhen und die öffentliche Verwaltung effizienter, resilienter und bürgernäher zu machen. Ferner umfasst der Plan Maßnahmen, die die nationalen Investitionen in die Digitalisierung des Justizwesens ergänzen sollen.
(34)Der digitale Wandel stellt Italien vor große Herausforderungen, da das Land sowohl bei den grundlegenden als auch bei den fortgeschrittenen digitalen Kompetenzen erhebliche Defizite aufweist, was sich auch in dem geringen Digitalisierungsgrad von Produktionssystemen zeigt. Der Plan soll zur Bewältigung dieser Herausforderungen beitragen und sieht dazu Investitionen vor, mit denen der in der allgemeinen Bevölkerung, bei von digitaler Ausgrenzung bedrohten Menschen sowie bei Lehrern, Beamten und Arbeitnehmern bestehende Qualifikationsbedarf angegangen werden soll. Die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Kompetenzen soll im Rahmen umfassenderer Maßnahmen behandelt werden, die dazu beitragen, die Verfügbarkeit technischer und spezifischer digitaler Kompetenzen zu erhöhen.
Dauerhafte Auswirkungen
(35)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe g und des Anhangs V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan in Italien weitgehend (Einstufung A) dauerhafte Auswirkungen haben wird.
(36)Der Plan umfasst zentrale Reformen, mit denen die seit Langem in Italien bestehenden Herausforderungen angegangen werden sollen und die das Potenzial haben, die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft strukturell zu verbessern. Insbesondere sollte die vorgeschlagene Reform der öffentlichen Verwaltung der Ergänzung und Vollendung der 2014 verabschiedeten umfassenden Reform dienen. Die vollständige, zügige und ordnungsgemäße Umsetzung des neuen Maßnahmenpakets dürfte für eine effizientere Verwaltung sorgen. In Verbindung mit der geplanten Justizreform, mit der der Rückstau anhängiger Verfahren, insbesondere in Zivil- und Strafsachen, aber auch in Verwaltungssachen, drastisch verringert werden soll, dürfte dies die Funktionsweise der Wirtschaft erheblich verbessern. Darüber hinaus sieht der Plan eine Reihe ehrgeiziger Reformen vor, in deren Rahmen Hindernisse für Unternehmen beseitigt und einige Wirtschaftszweige transparenter und für den Wettbewerb offener gemacht werden sollen. Bedeutende Schwachstellen werden auch im Rahmen sektoraler Reformen, wie sie im Energie- und Wassersektor geplant sind, angegangen, die größere Hindernisse ausräumen und sich nachhaltig positiv auf Wachstum und Produktivität auswirken dürften. Diese Reformen dürften dafür sorgen, dass das umfassende Paket geplanter Investitionen in verschiedene Sektoren der italienischen Wirtschaft, mit denen die physische Infrastruktur im ganzen Land verbessert, das Humankapital gestärkt und der ökologische und der digitale Wandel beschleunigt werden sollen, größere Erträge bringt. Verstärkt werden könnten die dauerhaften Auswirkungen des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen – etwa im Rahmen der Kohäsionsfonds finanzierten – Programmen, insbesondere durch eine nachhaltige Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.
Überwachung und Durchführung
(37)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe h und des Anhangs V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.
(38)Die Umsetzung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans soll auf mehreren Ebenen gesteuert werden. Vorgesehen sind insbesondere: auf politischer Ebene ein unter dem Vorsitz des Ministerrates angesiedelter Lenkungsausschuss; auf der Ebene des sozialen Dialogs ein Beratungsgremium aus einschlägigen Interessenträgern; auf technischer Ebene ein unter dem Vorsitz des Ministerrates angesiedeltes Sekretariat, das die Arbeiten des Lenkungsausschusses und des Beratungsgremiums unterstützen soll, ein beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen angesiedeltes Koordinierungs- und Überwachungssystem sowie Stellen für die technische Koordinierung, die auf der Ebene der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen zentralen Verwaltungseinrichtungen bestimmt werden. Das Modell sieht ferner die Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle vor, die für die Umsetzung der Systeme für die interne Kontrolle zuständig sein wird. Die zentralen und lokalen Verwaltungseinrichtungen werden – gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten – weiterhin für die operative Umsetzung der im Plan vorgesehenen Maßnahmen verantwortlich sein. Das Steuerungsmodell sieht eine klare Verteilung der Zuständigkeiten in Bezug auf die Umsetzung des Plans, die Überwachung der dabei erzielten Fortschritte und die entsprechende Berichterstattung vor. Diese Zuständigkeiten und Mandate sind im Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021 verankert, das zur Ermächtigung der zuständigen Stellen beiträgt. Mit dem Modell sollen Synergien geschaffen und die Koordinierung zwischen der Fazilität und anderen Unionsprogrammen sichergestellt werden, was potenziell zu Verbesserungen bei der Verwendung von Unionsmitteln in Italien führen kann. Zur Gewährleistung einer rechtzeitigen und wirksamen Umsetzung der im Plan enthaltenen Maßnahmen sind zudem der Ausbau der Verwaltungskapazitäten, unter anderem durch zusätzliche Humanressourcen und die Bereitstellung technischer Unterstützung für die Verwaltungseinrichtungen, sowie die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren vorgesehen und in Rechtsakten niedergelegt (Gesetzesdekret Nr. 80 vom 9. Juni 2021 und Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021). Schließlich sind Ad-hoc-Mechanismen für den Umgang mit Umsetzungsfragen vorgesehen und im Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021 verankert. Die Etappenziele und Zielwerte des italienischen Plans sind klar und realistisch und spiegeln die im Plan vorgesehenen Investitionen und Reformen angemessen wider. Die einschlägigen Indikatoren sind relevant, annehmbar und hinreichend solide.
(39)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung können die Mitgliedstaaten technische Unterstützung bei der Umsetzung des Plans beantragen.
Kosten
(40)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe i und des Anhangs V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
(41)Italien hat für alle mit Kosten verbundenen Maßnahmen des Aufbau- und Resilienzplans Kostenschätzungen vorgelegt. Insgesamt sind die den Kostenschätzungen zugrunde liegenden Methoden und Annahmen für die meisten Maßnahmen des Plans klar und plausibel, wobei in vielen Fällen frühere Projekte ähnlicher Art oder einschlägige unterstützende Studien als Grundlage dienen. In Bezug auf einige Maßnahmen enthält der Plan keine bzw. nur unvollständige relevante Einzelheiten zu den bei den Kostenschätzungen verwendeten Methoden und Grundlagen, was eine vollständige positive Bewertung der Kostenschätzungen unmöglich macht. Die Begründung für die Schätzung der Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans ist daher in mittlerem Maße angemessen und plausibel. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entsprechen den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
Schutz finanzieller Interessen
(42)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und des Anhangs V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten und die zusätzlichen in diesem Beschluss enthaltenen Maßnahmen angemessen (Einstufung A), um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der genannten Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und es ist zu erwarten, dass sie eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam verhindern. Die Anwendung anderer Instrumente und Mechanismen zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, insbesondere auch zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates bleibt hiervon unberührt.
(43)Die Gestaltung des Systems für die interne Kontrolle und der Modalitäten, die im Aufbau- und Resilienzplan dargelegt werden, wird als hinreichend robust eingestuft, und die einschlägigen Strukturen sind klar beschrieben. Im Plan werden die verschiedenen Akteure (Gremien/Stellen) eindeutig benannt und deren Rollen und Zuständigkeiten bei den Aufgaben im Zusammenhang mit der internen Kontrolle dargelegt. Die Gesamtkoordinierung wurde dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen übertragen, unter dessen Dach eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet wurde, deren Zuständigkeiten mit dem Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021 festgelegt wurden. Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten sind Ad-hoc-Einstellungen geplant.
(44)Kontrollsysteme und andere einschlägige Modalitäten, etwa für die Erhebung und Bereitstellung von Daten zu den Endempfängern, sind vorgesehen: So soll ab Mitte 2022 ein einheitliches IT-System (ReGis) eingeführt werden; bis dahin werden vorübergehend IT-Lösungen auf der Grundlage bestehender Datenverarbeitungsinstrumente verwendet, die für diese Zwecke angepasst werden sollten. Die Datenerhebung gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 stützt sich auf Informationen aus den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung, z. B. aus Datenbanken, die auf der Grundlage von Identifikationsnummern für öffentliche Aufträge („codice identificativo di gara“, CIG) strukturiert sind. Die Prüfstelle sollte die Erhebung und die Zugänglichmachung der in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Daten im Zusammenhang mit den vorübergehenden IT-Lösungen überprüfen. Diese Verpflichtung und die entsprechende Berichterstattung durch die Prüfstelle sind als Etappenziel im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt. Diese Modalitäten werden als angemessen erachtet, um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben und eine Doppelfinanzierung durch die Aufbau- und Resilienzfazilität und durch andere Unionsprogramme zu verhindern.
(45)Das ordnungsgemäße Funktionieren der Modalitäten für interne Kontrollen und Datenerfassung und der Berichterstattungsstrukturen sowie der Übergang zu einem einheitlichen System (ReGis) sind im Hinblick auf die Berichterstattung über das Erreichen der Zielwerte und Etappenziele und die Erstellung von Zahlungsanträgen von entscheidender Bedeutung. Die vorübergehenden IT-Lösungen, die Fortschritte bei der Entwicklung einer neuen IT-Umgebung (ReGis) und der faktische Übergang zu diesem Datenspeichersystem erfordern eine spezifische IT-Prüfung durch die Prüfstelle, und zwar im Hinblick auf die Fähigkeit von ReGis, den im Plan beschriebenen Funktionen gerecht zu werden, insbesondere aber auf die Integrität der Daten und die Aufrechterhaltung des Prüfpfads. In Bezug auf das vorübergehende System legt die Prüfstelle zusammen mit dem ersten Zahlungsantrag einen Prüfbericht vor, in dem bestätigt wird, dass das Datenspeichersystem den entsprechenden Funktionen gerecht wird.
(46)Zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten sollen bestehende Bestimmungen im Zuge der Umsetzung des Plans verschärft werden. Nicht nur die Finanzpolizei (Guardia di Finanza), die Antikorruptionsbehörde (ANAC) und der italienische Rechnungshof spielen in dieser Hinsicht eine Rolle, sondern es ist – unter anderem zur Vermeidung von Doppelfinanzierungsrisiken – auch die Verwendung einer einmaligen Projektnummer und des ARACHNE-Instruments vorgesehen.
Kohärenz des Plans
(47)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe k und des Anhangs V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben in hohem Maße (Einstufung A) kohärent.
(48)Der italienische Aufbau- und Resilienzplan zeichnet sich in seiner Gesamtheit durch eine strategische und kohärente Vision aus, wobei zwischen den Komponenten und einzelnen Maßnahmen insgesamt Kohärenz herrscht. Die Reformen und Investitionen unter den einzelnen Komponenten sind kohärent und verstärken einander, und die Komponenten ergänzen einander in erheblichem Maße. So sind beispielsweise – zusätzlich zu den speziell auf den ökologischen Wandel ausgerichteten Maßnahmen – unter mehreren Komponenten Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz bzw. zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Energieverbrauch vorgesehen. Auch die Tatsache, dass unter allen Komponenten – unabhängig von deren spezifischem Anwendungsbereich – Jugend- und Geschlechterbelange sowie territorialen Zusammenhalt als vorrangige Themen behandelt werden, kann als Beispiel hierfür verstanden werden. Weder stehen die innerhalb einzelner Komponenten vorgeschlagenen Maßnahmen im Widerspruch zueinander oder untergraben einander, noch wurden Widersprüche zwischen den verschiedenen Komponenten festgestellt.
Gleichheitspolitik
(49)Italiens Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen, die zur Bewältigung der Herausforderungen des Landes im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle beitragen dürften. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen bei der Geschlechtergleichstellung, wie die Förderung des Unternehmertums von Frauen oder die Einrichtung eines nationalen Zertifizierungssystems für Gleichstellungsfragen. Ferner sind spezifische Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für jüngere Menschen vorgesehen, darunter Maßnahmen zur Steigerung der Einschreibungen für naturwissenschaftliche und technische Studiengänge und für Ingenieurwesen und Mathematik sowie Maßnahmen zur Förderung von digitalen und Innovationskompetenzen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle liegen soll. Mit Maßnahmen zur Verbesserung gemeindenaher und häuslicher Sozial- und Gesundheitsdienste, wie innovativen Wohnlösungen und Ausstattungen, soll Menschen mit Behinderung und älteren Menschen ein unabhängiges Leben erleichtert werden. In dem Plan wird dargelegt, wie die verschiedenen Komponenten direkt oder indirekt dazu beitragen sollen, bestehende Ungleichheiten anzugehen und die Chancengleichheit zu fördern, insbesondere im Hinblick auf Frauen und jüngere Menschen. Welcher Beitrag zugunsten bestimmter Personengruppen wie etwa ethnischen Minderheiten zu erwarten ist, geht aus dem Plan jedoch nicht eindeutig hervor. Vor allem in Bereichen, in denen nur mit einem indirekten Beitrag zu rechnen ist, dürfte es von wesentlicher Bedeutung sein, die konkrete Umsetzung des Plans genau zu überwachen, um sicherzustellen, dass dieser zu den erwarteten Ergebnissen führt und Teil einer umfassenden Strategie in Synergie mit nationalen Gleichstellungsstrategien wie der nationalen Strategie für die Geschlechtergleichstellung 2021–2026 ist.
Selbstbewertung der Sicherheit
(50)Gemäß Artikel 18 Absatz 4 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Plan eine Selbstbewertung der Sicherheit für Investitionen in Cloud-Dienste und -Infrastrukturen für die öffentliche Verwaltung. In Bezug auf Maßnahmen zur Förderung der Konnektivität, insbesondere auf die 5G-Einführung, bekräftigte Italien, dass es eine solche Bewertung zu einem späteren Zeitpunkt vornehmen und dabei die möglichen Konnektivitätsszenarien berücksichtigen werde, die sich aus den Bestandsaufnahmen und öffentlichen Konsultationen ergeben werden. In diesem Zusammenhang gab Italien an, dass es Risikoszenarien analysieren und Maßnahmen ergreifen werde, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu vermeiden oder zu mindern.
Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte
(51)Der Plan sieht Investitionen entlang der Korridore des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sowie entlang der grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindung zwischen Italien und Österreich vor; so soll die Umfahrung Bozen auf der Strecke Verona–Brennero, einem wichtigen Drehkreuz für den Personen- und Güterverkehr zwischen Italien und Nord- und Osteuropa, fertiggestellt werden. Durch den Ausbau von mindestens 3400 Streckenkilometern gemäß dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) sollte darüber hinaus für Interoperabilität mit den Eisenbahnsystemen anderer Mitgliedstaaten gesorgt werden. Der Plan umfasst Maßnahmen, in deren Rahmen der Einsatz von Glasfaser- und 5G-basierten Technologien entlang der europäischen 5G-Korridore gefördert werden soll. Geplant ist außerdem, die Beteiligung italienischer Unternehmen an – bereits genehmigten und potenziellen – wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und an Forschungs- und Entwicklungspartnerschaften zu finanzieren und das Netz europäischer digitaler Innovationszentren zu stärken, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen mit anderen europäischen Ländern zu fördern.
Konsultationsprozess
(52)Der Plan durchlief einen Konsultations- und Interaktionsprozess unter Einbeziehung einer Vielzahl von Interessenträgern, darunter regionale und lokale Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Sozialpartner, Hochschulen und politische Sachverständige. Eine erste Fassung des Plans wurde am 12. Januar 2021 im Anschluss an eine Stellungnahme des italienischen Parlaments zu den von der Regierung vorgeschlagenen strategischen Leitlinien für die Ausarbeitung des Plans vom Ministerrat gebilligt. Nach dem Regierungswechsel im Februar 2021 wurden die Prüfung des Planentwurfs und die Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern fortgesetzt. Das Abgeordnetenhaus und der Senat führten eine Reihe von Anhörungen durch, an denen eine Vielzahl von Interessenträgern wie regionale und lokale Behörden, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft und institutionelle Gremien teilnahmen; dabei nahmen sie entsprechende Ad-hoc-Berichte sowie Entschließungen an, wonach der Plan auf dieser Grundlage fertiggestellt werden sollte. Darüber hinaus führte die Regierung selbst im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz einen Dialog mit den regionalen und lokalen Behörden. Der aus diesem Prozess hervorgegangene überarbeitete Plan wurde dem Parlament vorgelegt, das seine Übermittlung an die Kommission billigte.
(53)Was den Konsultationsprozess in der Umsetzungsphase anbelangt, so sieht der italienische Aufbau- und Resilienzplan eine Fortführung des regelmäßigen Dialogs mit den verschiedenen an der Umsetzung des Plans beteiligten Verwaltungseinrichtungen und mit Interessenträgern vor. Zu diesem Zweck soll gemäß dem Steuerungsmodell ein Beratungsgremium eingerichtet werden, an dem sich Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligen sollen. Um zu gewährleisten, dass sich die maßgeblichen Akteure mit den Maßnahmen identifizieren, müssen alle betroffenen lokalen Behörden und Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, bei der Umsetzung der im Plan enthaltenen Investitionen und Reformen eingebunden werden.
Positive Bewertung
(54)Nachdem die Kommission den Aufbau- und Resilienzplan Italiens nach Artikel 20 Absatz 2 und Anhang V der Verordnung (EU) 2021/241 positiv bewertet und befunden hat, dass er die in der genannten Verordnung festgelegten Bewertungskriterien in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im vorliegenden Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der Betrag festgelegt werden, den die Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung sowie in Darlehensform bereitstellt.
Finanzieller Beitrag
(55)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Italiens belaufen sich auf 191 499 177 889 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als der für Italien bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan Italiens zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für Italien verfügbaren finanziellen Beitrags.
(56)Gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 dürfte die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Italien bis zum 30. Juni 2022 aktualisiert werden. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung sollte für Italien nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag darin aufzunehmen.
(57)Darüber hinaus hat Italien zur Förderung zusätzlicher Reformen und Investitionen Unterstützung in Form eines Darlehens beantragt. Das maximale Volumen des von Italien beantragten Darlehens entspricht 6,8 % seines Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2019 zu jeweiligen Preisen. Der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans ist höher als die Summe des für Italien bereitgestellten finanziellen Beitrags und der beantragten Unterstützung in Form eines Darlehens.
(58)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 6 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Italien die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden, in zufriedenstellender Weise erreicht hat.
(59)Italien hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags sowie von 13 % des Darlehens beantragt. Dieser Betrag sollte Italien vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und des in Artikel 15 Absatz 2 dieser Verordnung vorgesehenen Darlehensvertrags sowie im Einklang mit den darin enthaltenen Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden.
(60)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Artikel 2
Finanzieller Beitrag
(1)Die Union stellt Italien einen finanziellen Beitrag in Höhe von 68 880 513 747 EUR 7 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Es wird ein Betrag in Höhe von 47 925 096 762 EUR bereitgestellt, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Vorbehaltlich der gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisierten Berechnung eines Betrags für Italien, der dem genannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, wird im Rahmen einer zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 einzugehenden rechtlichen Verpflichtung ein weiterer Betrag in Höhe von 20 955 416 985 EUR bereitgestellt.
(2)Der finanzielle Beitrag der Union wird Italien von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 8 954 466 787 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.
(4)Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Italien in zufriedenstellender Weise die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung infrage kommt.
Artikel 3
Unterstützung in Form eines Darlehens
(1)Die Union stellt Italien ein Darlehen in Höhe von maximal 122 601 810 400 EUR zur Verfügung.
(2)Die Unterstützung in Form eines Darlehens wird Italien von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang dieses Beschlusses zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 15 938 235 352 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des Darlehens bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
(3)Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens des in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Darlehensvertrags und im Einklang mit dessen Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.
(4)Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit dem Darlehensvertrag erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Italien in zufriedenstellender Weise die mit dem Darlehen verbundenen zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Die mit dem Darlehen verbundenen zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte müssen spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung infrage kommt.
Artikel 4
Adressat
Dieser Beschluss ist an die Italienische Republik gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.6.2021
COM(2021) 344 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Italiens
{SWD(2021) 165 final}
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A.SCHWERPUNKTBEREICH 1 – KOMPONENTE 1:
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung: Schwerpunkt 1 der Komponente M1C1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung Italiens und umfasst sieben Investitionen und drei Reformen. Die Investitionen zielen insbesondere darauf ab, i) Rationalisierung und Konsolidierung der bestehenden digitalen Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung; ii) Förderung der Einführung des Cloud Computing; iii) unter besonderer Berücksichtigung der Harmonisierung und Interoperabilität von Plattformen und Datendiensten, der Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung und der Zugänglichkeit von Daten durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs); iv) Verbesserung der Verfügbarkeit, Effizienz und Zugänglichkeit aller digitalen öffentlichen Dienste mit dem Ziel, das Maß an Akzeptanz und Nutzerzufriedenheit zu erhöhen; v) Stärkung der Abwehrbereitschaft Italiens gegen die Risiken der Cyberkriminalität; vi) Förderung des digitalen Wandels großer zentraler Verwaltungen; vii) Überwindung der digitalen Kluft durch Stärkung der digitalen Kompetenzen der Bürger. Reformen im Rahmen dieses Schwerpunkts zielen insbesondere auf i) die Straffung und Beschleunigung des Beschaffungsprozesses für IKT-Lösungen durch die öffentliche Verwaltung ab; ii) Unterstützung des digitalen Wandels in der öffentlichen Verwaltung und iii) Beseitigung von Hindernissen für die Übernahme von Cloud-Computing durch öffentliche Verwaltungen und Straffung der Datenaustauschprozesse zwischen öffentlichen Verwaltungen.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur „Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch Investitionen in die Kompetenzen der öffentlichen Bediensteten, durch Beschleunigung der Digitalisierung und durch Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienste“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019) zu erfüllen und „die Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienste sicherzustellen“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020).
Schwerpunkt 2 – Justiz: Wie im jüngsten Bericht der Europäischen Kommission über die Effizienz der Justiz (CEPEJ) dargelegt, ist die Leistung des italienischen Justizsystems in Bezug auf die Verfahrensdauer nach wie vor weit von den anderen Mitgliedstaaten entfernt. Schwerpunkt 2 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, das Justizsystem effizienter zu gestalten, indem die Dauer der Verfahren verkürzt und Italien näher an den Median der EU herangeführt wird. Diese Komponente bezieht sich auf die 2020 und 2019 an Italien gerichteten Empfehlungen zur Verkürzung der Dauer zivilrechtlicher Verfahren und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung (länderspezifische Empfehlungen 4 von 2019 und 2020). Darüber hinaus ist die Digitalisierung des Justizsystems auch für den digitalen Wandel von Bedeutung.
Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung: Schwerpunkt 3 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung Italiens und zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten. Italien liegt sowohl in Bezug auf die Wirksamkeit der Regierung als auch hinsichtlich des Vertrauens in den Staat unter dem Durchschnitt der EU-27. Die Reformen der öffentlichen Verwaltung in Italien waren von einer gravierenden Umsetzungslücke bei Top-down-Reformen und der geringen Anerkennung und Verbreitung wertvoller Bottom-up-Innovationen betroffen. Die Verwaltungskapazität ist sehr gering. Die Bemühungen um den Ausbau der Kapazitäten für die strategische Planung, die Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen und die faktengestützten politischen Gestaltungsinstrumente sollten fortgesetzt werden. Hauptziel dieser Komponente ist der Ausbau der Verwaltungskapazität der italienischen öffentlichen Verwaltungen auf zentraler und lokaler Ebene, sowohl in Bezug auf das Humankapital (Auswahl, Kompetenzen und Laufbahnentwicklung) als auch auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. In diesem Abschnitt wird die übergreifende strukturelle Personalstrategie vorgestellt, die von Auswahlverfahren bis hin zu Laufbahnen reicht. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren. Investitionen in neue digitale Toolkits und verstärkte Maßnahmen zum lebenslangen Lernen sind Bestandteil 1 von Mission 1. Diese Komponente bezieht sich auf die 2020 und 2019 an Italien gerichteten länderspezifischen Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2019 und der länderspezifische Empfehlungen 4 von 2020).
Schwerpunkt 4 – Öffentliche Auftragsvergabe und Zahlungen der Verwaltung: Schwerpunkt 4 der Komponente M1C1 des Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen, die darauf abzielen, bestimmte zentrale Aspekte des italienischen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen zu reformieren und Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene sowie regionale Gesundheitsbehörden zu verringern. Hauptziel der Reform ist die Vereinfachung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen und die Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge bei gleichzeitiger Wahrung der Verfahrensgarantien in Bezug auf Transparenz und Gleichbehandlung. Diese Reformen unterstützen daher die rechtzeitige Verwirklichung der im Rahmen des Plans finanzierten Infrastrukturen und Projekte.
Schwerpunkt 5 – haushaltspolitische Strukturreformen (Steuerwesen und öffentliche Ausgaben): Schwerpunkt 5 der Komponente M1C1 der Aufbau- und Resilienzkomponente umfasst mehrere Reformen zur Unterstützung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Italiens (länderspezifische Empfehlung 1, 2019). Auf der Einnahmenseite zielen die Reformen darauf ab, die Steuererhebung zu verbessern, die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und Steuerhinterziehung zu bekämpfen, um die Befolgungskosten für die Steuerzahler zu senken und die Staatseinnahmen zu steigern und so zur Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beizutragen. Auf der Ausgabenseite zielen die Reformen darauf ab, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben sowohl auf zentraler Ebene durch Stärkung des bestehenden Rahmens für jährliche Ausgabenüberprüfungen als auch auf subnationaler Ebene zu verbessern, indem die Reform der Finanzbeziehungen auf verschiedenen Regierungsebenen abgeschlossen wird.
A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur
Mit dieser Investition soll sichergestellt werden, dass die Systeme, Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in äußerst zuverlässigen Datenzentren untergebracht werden, die hohe Qualitätsstandards in Bezug auf Sicherheit, Leistung, Skalierbarkeit, europäische Interoperabilität und Energieeffizienz aufweisen. Zu diesem Zweck sieht die Investition die Schaffung einer hochmodernen, vollständig redundanten nationalen Cloud-basierten Hybridinfrastruktur („Polo Strategico Nazionale“, PSN) vor, die Zertifizierung sicherer und skalierbarer öffentlicher Cloud-Alternativen und die Migration der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung in eine Cloud-Umgebung vor.
Es wird erwartet, dass die PSN-Infrastruktur von einem Technologieanbieter betrieben wird, der im Rahmen einer europäischen Ausschreibung ausgewählt wird und im Einklang mit den auf europäischer Ebene festgelegten Standards für die Dateninteroperabilität, die entsprechend der Gaia-X-Initiative festgelegt wurden, konzipiert wird, um den freien Austausch nicht personenbezogener Daten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Vernetzung ihrer nationalen Cloud-Modelle zu ermöglichen. Ähnliche Anforderungen dürften bei der Vorauswahl öffentlicher Cloud-Anbieter übernommen werden.
Die Umstellung der Datensätze und Anwendungen der öffentlichen Verwaltung auf das PSN oder auf sichere zertifizierte öffentliche Cloud-Anbieter dürfte von den Anforderungen an Leistung, Skalierbarkeit und Sensitivität der Daten abhängen, die von den verschiedenen Verwaltungen festgelegt werden und von denen erwartet wird, dass sie ihre Unabhängigkeit bei der Entwicklung von Anwendungen und der Datenverwaltung behalten.
Investition 1.3 – Daten und Interoperabilität
Ziel dieser Investition ist es, die vollständige Interoperabilität wichtiger Datensätze und Dienste zwischen zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen sowie die Harmonisierung der in der Richtlinie über ein zentrales digitales Zugangstor festgelegten Dienstverfahren mit anderen EU-Ländern zu gewährleisten.
Die Maßnahme sieht die Entwicklung einer nationalen digitalen Datenplattform („Piattaforma Digitale Nazionale Dati“) vor, die die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) gewährleisten soll, die zwischen zentralen und lokalen Verwaltungen geteilt werden (Investition 1.3.1). Wenn diese Plattform errichtet wird, gewährleistet sie die Interoperabilität der Datensätze durch einen Katalog von Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), die von zentralen und lokalen Verwaltungen gemeinsam genutzt werden. Die Plattform muss in vollem Umfang mit dem EU-Recht in Einklang stehen.
Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Entwicklung eines „zentralen digitalen Zugangstors“ im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1724 vor, das zentrale und öffentliche Verwaltungen bei der Umstrukturierung prioritärer Verfahren/Prozesse unterstützen und die Erfüllung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung ermöglichen soll (Investition 1.3.2).
Investition 1.5 – Cybersicherheit
Ziel dieser Investition ist es, die Abwehrmaßnahmen Italiens gegen die Risiken der Cyberkriminalität zu stärken, insbesondere durch die Einführung eines „National Perimeter for Cyber Security“ (PSNC) im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/1148 über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und durch die Stärkung der nationalen Cyberabwehrkapazitäten für technische Inspektionen und Risikoüberwachung.
Die Maßnahme sieht die Entwicklung eines modernen, integrierten Systems vor, das verschiedene Stellen im ganzen Land eng miteinander verbindet und international mit Partnern und vertrauenswürdigen Technologieanbietern vernetzt. Dies beruht auf vier Säulen: i) Stärkung der Kapazitäten an vorderster Front gegenüber der Öffentlichkeit und Unternehmen/Einrichtungen, um Warnmeldungen und tatsächliche öffentlich anerkannte Veranstaltungen zu verwalten; ii) Aufbau/Stärkung der Inspektions- und Auditkapazitäten des Landes in Bezug auf Hardware und Software, die von Probanden mit wesentlichen Funktionen zur Zertifizierung der Vertrauenswürdigkeit/Vorhersage von Bedrohungen verwendet werden; iii) Versorgungseinheiten von Strafverfolgungs- und Cyberreferaten innerhalb der Polizeikräfte, die für strafrechtliche Ermittlungen zuständig sind; iv) erhebliche Stärkung der Cybervermögenswerte und der Humanressourcen, die für die nationale Sicherheit und die Reaktion auf Cyberbedrohungen zuständig sind.
Investition 1.7 – Grundlegende digitale Kompetenzen
Ziel dieser Investition ist es, den Anteil der derzeit von digitaler Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung zu verringern, indem die Initiative „Digitaler Bürgerdienst“ ins Leben gerufen wird, ein Netzwerk junger Freiwilliger mit unterschiedlichem Hintergrund in ganz Italien, um Personen, die von digitaler Ausgrenzung bedroht sind, Schulungen für die Entwicklung und Verbesserung digitaler Kompetenzen anzubieten (Investment 1.7.1) und das bestehende Netz von „Zentren für digitale Erleichterungen“ (Investment 1.7.2) zu stärken.
Zentren für digitale Erleichterungen sind physische Zugangspunkte, die sich in der Regel in Bibliotheken, Schulen und Sozialzentren befinden und die Bürger sowohl persönlich als auch online in Bezug auf digitale Kompetenzen schulen, um ihre digitale Inklusion wirksam zu unterstützen. Die Initiative nutzt bestehende erfolgreiche Erfahrungen und zielt darauf ab, eine flächendeckende Entwicklung solcher Zentren auf nationaler Ebene sicherzustellen. Zwar sind bereits 600 Zentren aktiv, doch ihre Präsenz soll durch gezielte Schulungsmaßnahmen und neue Ausrüstung weiter gestärkt werden, wobei das übergeordnete Ziel darin besteht, 2,400 neue Zugangspunkte in ganz Italien einzurichten und mehr als 2 000 000 von digitaler Ausgrenzung bedrohte Bürger zu schulen. Von den 3000 Zentren werden etwa 1200 in Süditalien konzentriert.
Die Initiative „Digitaler Freiwilligendienst“ ist in drei Jahre gegliedert und soll schrittweise folgende Ergebnisse erzielen: i) Durchführung von drei jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte im Bereich des digitalen öffentlichen Dienstes, die sich an gemeinnützige Organisationen richten, die im nationalen Register der Organisationen des öffentlichen Dienstes eingetragen sind; ii) Kapazitätsaufbau der gemeinnützigen Organisationen, die an der jährlichen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen öffentlichen Dienst und an der Einleitung von Projekten zur digitalen Erleichterung und digitalen Bildung teilnehmen, wobei im Rahmen der drei jährlichen Aufforderungen 900 Projekte gestartet werden; iii) Ausbildung und praktische Erfahrungen mit Projekten für den digitalen öffentlichen Dienst von rund 9700 Freiwilligen; Unterstützung und Ausbildung von 1 000 000 Bürgerinnen und Bürgern, die von digitalen Erleichterungen und digitalen Bildungsaktivitäten profitieren, die im Rahmen von 900 Projekten entwickelt wurden, bei denen 9700 Freiwillige arbeiten sollen.
Reform 1.1 – IKT-Beschaffung
Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Verwaltung IKT-Lösungen schneller und effizienter beschaffen kann, indem der Beschaffungsprozess für IKT-Dienste und -Ressourcen gestrafft und beschleunigt wird.
Die Durchführung der Reform umfasst drei Aktionslinien. Erstens wird eine einzige Datenbank eingerichtet, die eine weiße Liste der Wirtschaftsbeteiligten enthält, die befugt sind, Waren und Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen bereitzustellen, und es wird eine spezielle technologische Infrastruktur eingerichtet, die die Zertifizierung von Anbietern ermöglicht. Zweitens wird ein vereinfachter Ansatz („fast track“) zur Straffung der IKT-Beschaffungen für PNRR-Projekte gewählt. Drittens wird eine digitale Beschaffungsdienstleistung mit dem Ziel eingerichtet, i) nur zertifizierte Anbieter einzubeziehen (Wirtschaftsteilnehmer können jederzeit eine Zertifizierung gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU beantragen); ii) Ermöglichung einer raschen Ermittlung von Lieferanten, die einem bestimmten Bedarf entsprechen (z. B. durch einen Konfigurator); iii) Bereitstellung intuitiver Nutzererfahrung für Verwaltungen (z. B. klare Beschreibung der angebotenen Dienste, vergleichende Bewertung der Anbieter). Diese Gesamtstruktur baut auf den vorhandenen Kapazitäten des italienischen öffentlichen Beschaffungswesens CONSIP auf.
Reform 1.2 – Unterstützung von Transformation
Ziel dieser Reform ist es, den digitalen Wandel aller zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen durch die Einrichtung eines speziellen „Büros für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung“ zu unterstützen. Das Transformationsbüro besteht aus einem temporären technologiekompetenten Ressourcenpool, der die Migrationsbemühungen strukturiert und unterstützt, sowie die zentralen Verhandlungen über „Pakete“ zertifizierter externer Unterstützung. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Gründung eines Unternehmens vor, das sich auf Softwareentwicklung & Betriebsmanagement konzentriert, um den digitalen Ausbau zentraler Verwaltungen zu unterstützen. Das Transformationsbüro unterstützt insbesondere die öffentliche Verwaltung bei der Umsetzung der Investitionen 1.1 bis 1.7 im Rahmen dieser Komponente und unterstützt auch die Umsetzung von Investitionen und Reformen im Bereich der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Mission 6.
Reform 1.3 – Cloud First und Interoperabilität
Ziel dieser Reform ist es, die Hindernisse für die Cloud-Einführung zu beseitigen und den bürokratischen Aufwand zu straffen, der die Datenaustauschprozesse zwischen öffentlichen Verwaltungen verlangsamt, indem eine Reihe von Anreizen und Verpflichtungen eingeführt wird, die darauf abzielen, die Migration in die Cloud zu erleichtern und Verfahrenszwänge für die breite Einführung digitaler Dienste zu beseitigen.
Die Reform umfasst drei Aktionsbereiche. Erstens: Da Cloud-Lösungen die Kosteneffizienz bei den Ausgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) nach einer im Voraus festgelegten „tilgungsfreien Zeit“ (z. B. drei Jahre nach dem Beginn des Transformationsprozesses) fördern, sehen die Behörden, die sich nicht an den Cloud-Wandel gehalten haben, eine Beschränkung ihrer IKT-Ausgaben vor.
Zweitens werden im Rahmen der Anreize für die Cloud-Migration die derzeitigen Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet. Da die Umstellung in die Cloud derzeit eine Übertragung von Mitteln von Investitionsausgaben auf operative Ausgaben beinhaltet, sollten die Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung für Ausgaben im Zusammenhang mit Cloud-Diensten überarbeitet werden, um die Cloud-Migration für öffentliche Verwaltungen nicht zu verhindern.
Drittens werden die Vorschriften für die Dateninteroperabilität im Einklang mit den Bestimmungen über offene Daten und die Verarbeitung personenbezogener Daten überarbeitet, und die derzeitigen Verfahren für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Verwaltungen werden vereinfacht, um Verfahrensaspekte zu straffen und die Umsetzung der Interoperabilität zwischen den Datenbanken der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Darüber hinaus wird der digitale Wohnsitz überprüft und in das nationale Register für Gebietsansässige (ANPR) integriert, um eine sichere digitale Korrespondenz zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen.
Schwerpunkt 2 – Justiz
Reform 1.4 – Ziviljustiz
Die Reform konzentriert sich in erster Linie darauf, die Dauer zivilrechtlicher Verfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum an Maßnahmen ermittelt wird, um die Zahl der eingehenden Gerichtsverfahren zu verringern, die bestehenden Verfahren zu vereinfachen, den Rückstand zu verringern und die Produktivität der Gerichte zu steigern. Die Verringerung der Zahl der eingehenden Gerichtsverfahren wird durch die Stärkung der Mediation, der alternativen Streitbeilegung und der Schiedsgerichtsbarkeit sowie durch die Überprüfung des derzeitigen Systems der Quantifizierung und der Rückforderbarkeit der Anwaltskosten erreicht. Die Vereinfachung wird durch die Stärkung der „Filterverfahren“ auf Beschwerdeebene, die Ausweitung der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist, und die tatsächliche Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren angestrebt. Eine höhere Produktivität der Gerichte soll durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erzielung von Standardleistungen in allen Gerichten erreicht werden. Die Reform sieht auch eine Verringerung des Rückstands bei den Zivilgerichten vor, ein Ziel, das dank der geplanten befristeten Einstellungen im Rahmen der Investitionskomponente erreichbar ist.
Reform 1.5 – Strafjustiz
Die Reform zielt in erster Linie darauf ab, die Dauer von Strafverfahren zu verkürzen, indem ein breites Spektrum von Maßnahmen ermittelt wird, indem die bestehenden Verfahren vereinfacht und die Produktivität der Gerichte gesteigert werden. Die Vereinfachung dient der Ausweitung der Anwendung vereinfachter Verfahren, der Ausweitung des Einsatzes digitaler Technologien, der Festlegung von Fristen für die Dauer der Voruntersuchung und der Überprüfung des Notifizierungssystems, um dessen Wirksamkeit zu erhöhen. Eine höhere Produktivität der Gerichte wird durch ein Überwachungssystem und Anreize zur Erzielung von Standardleistungen in allen Gerichten erreicht.
Reform 1.6 – Insolvenz
Ziel der Reform ist die Digitalisierung und Verbesserung der Insolvenzverfahren durch Einführung von Frühwarnmechanismen vor der Insolvenz, die Spezialisierung von Gerichten und Vorinstanzen auf eine wirksamere Verwaltung aller Phasen von Insolvenzverfahren, unter anderem durch Schulung und Spezialisierung der Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden.
Reform 1.7 – Finanzgerichtsbarkeit
Ziel der Reform ist es, die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer zu gestalten und die hohe Zahl der beim Kassationshof eingelegten Rechtsmittel zu verringern.
Reform 1.8 – Digitalisierung des Justizsystems
Die Reform sieht eine obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und einen vollständigen elektronischen Arbeitsablauf für Zivilverfahren vor. Sie zielt auch auf die Digitalisierung des erstinstanzlichen Strafverfahrens unter Ausschluss der Vorverhandlung ab. Schließlich soll eine freie, uneingeschränkt zugängliche und durchsuchbare Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften eingerichtet werden.
Investition 1.8 – Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte
Die Investitionen zielen darauf ab, in naher Zukunft auf organisatorische Faktoren hinzuwirken, damit die in der Entwicklung befindlichen Reformen schneller Ergebnisse erzielen können, wobei Synergien maximiert werden und gleichzeitig durch die außerordentlichen Mittel, die im Rahmen des Plans bereitgestellt werden, ein transformativer Wandel erreicht wird. Das organisatorische Instrument, das als „Prozessbüro“ bezeichnet wird, besteht darin, Unterstützungsteams für Richter und Staatsanwälte (durch zeitweilige Einstellung) einzurichten (oder, sofern bereits vorhanden), mit dem Ziel, den Rückstau und die Dispositionszeit in Italien zu verringern. Diese Maßnahme würde auch die Qualität der Justiz verbessern, indem sie die Richter bei der normalen Arbeit in den Bereichen Studium, juristische Recherche, Abfassung von Rechtsakten, Organisation der Akten unterstützt und es den Richtern ermöglicht, sich auf komplexere Aufgaben zu konzentrieren. Die Investition umfasst auch Schulungen zur Unterstützung des digitalen Wandels im Justizsystem.
Schwerpunkt 3 – Öffentliche Verwaltung
Reform 1.9 – Reform der öffentlichen Beschäftigung und Vereinfachung
Die Reformen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen folgen einem zweistufigen Ansatz. Kurzfristig werden Sofortmaßnahmen ergriffen, um die Mittel der Aufbau- und Resilienzfazilität bestmöglich für die Steuerung des Plans und die unverzügliche Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen zu nutzen, da es an Verwaltungskapazitäten mangelt. Diese Strategie wird mit organisatorischen Reformen und einer Personalstrategie flankiert, die auf einen Wandel in der öffentlichen Verwaltung als Ganzes abzielt. In den strategischen Plänen für Humanressourcen wird ein umfassendes Maßnahmenpaket festgelegt, um Aktualisierung der Berufsprofile (auch im Hinblick auf den doppelten Übergang); Reform der Einstellungsverfahren, um gezielter und wirksamer zu werden; Reform des höheren öffentlichen Dienstes, um die Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu vereinheitlichen; Stärkung der Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Belohnungsmechanismen oder spezifischen Karrierewegen; Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze öffentlicher Verwaltungen; Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis; und Reform der horizontalen und vertikalen Mobilität des Personals. Die Reform umfasst dringende Maßnahmen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern bei gleichzeitiger Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung des RRP.
Mit der Reform der Vereinfachung werden Genehmigungen abgeschafft, die nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, sowie die Abschaffung unnötiger Verpflichtungen oder solcher, bei denen keine neuen Technologien zum Einsatz kommen. Darüber hinaus setzt sie die Einführung eines Mechanismus der stillschweigenden Zustimmung, die Einführung einer einfachen Kommunikation und die Annahme einheitlicher Regelungen, die mit Regionen und Gemeinden geteilt werden, um.
Die Reform der Vereinfachung umfasst folgende Elemente: Interoperabilität von Betriebs- und Bauverfahren (SUAP & SUE); die Umsetzung eines gemeinsamen Satzes ergebnisorientierter Leistungsindikatoren; und die Festlegung einer Reihe zentraler Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators, KPIs) zur Steuerung des organisatorischen Wandels in den Verwaltungen.
Ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität muss zum Zeitpunkt der Einreichung der ersten Zahlungsaufforderung vorhanden und einsatzbereit sein.
Investition 1.9 – Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans
Die Investition besteht in der vorübergehenden Einstellung eines Expertenpools zur Bereitstellung technischer Hilfe für die Verwaltungen und zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten, insbesondere auf lokaler Ebene, für die Durchführung spezifischer RRP-Projekte, die bedarfsorientiert eingesetzt werden sollen. Diese Investitionen umfassen auch Ausbildungsprogramme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst im Rahmen der Stärkung des Kapazitätsaufbaus.
Schwerpunkt 4 – Öffentliches Auftragswesen und Zahlungen öffentlicher Verwaltungen
Reform 1.10 – Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen
Der erste Schritt dieser Reform besteht darin, bis Mai 2021 ein erstes Paket dringender Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Gesetzesdekret zu verabschieden, um Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zentraler Beschaffungsstellen; Registrierung von Verträgen in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC); Einrichtung spezieller Stellen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Großstädten zuständig sind; Festlegung eines Ziels zur Verkürzung des Zeitpunkts zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe sowie zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur; und Anreize für alternative Streitbeilegungsverfahren in der Vertragserfüllung schaffen. Bis Ende 2021 verfügt die zentrale Koordinierungsstelle für die Politik im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe über eine angemessene Personalausstattung und nimmt eine Strategie zur Professionalisierung an, die Schulungen auf verschiedenen Ebenen anbietet; die dynamischen Beschaffungssysteme werden im Einklang mit den Vergaberichtlinien bereitgestellt; die ANAC schließt die Ausübung der Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber ab.
Der zweite Schritt dieser Reform besteht aus einer Reihe von Änderungen des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen, die bis zum zweiten Quartal 2023 umgesetzt werden sollen und folgende Ziele verfolgen: Verringerung der Fragmentierung der öffentlichen Auftraggeber; die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten vorzuschreiben; und die Befugnis der nationalen Antikorruptionsbehörde, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber zu überprüfen. Der Anwendungsbereich der Reform besteht auch darin, die Verfahren der zentralen Beschaffungsstellen weiter zu vereinfachen und zu digitalisieren und die Anforderungen an Interoperabilität und Verbundfähigkeit festzulegen. Mit der Reform sollen auch die Beschränkungen für die Möglichkeit der Vergabe von Unteraufträgen verringert werden, die derzeit im Gesetzbuch über das öffentliche Beschaffungswesen enthalten sind.
Diese Reform besteht auch darin, das nationale e-Procurement-System bis Ende 2023 betriebsbereit zu machen.
Reform 1.11 – Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden
Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bis 2023 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene innerhalb von 30 Tagen zahlen und ii) regionale Gesundheitsbehörden innerhalb von 60 Tagen zahlen. Um sicherzustellen, dass das Problem des Zahlungsverzugs strukturell gelöst wird, besteht diese Reform auch darin, sicherzustellen, dass im Jahr 2024 i) öffentliche Verwaltungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene ihre Zahlungen innerhalb von 30 Tagen fortsetzen und ii) die regionalen Gesundheitsbehörden ihre Zahlungen innerhalb von 60 Tagen fortsetzen.
Schwerpunkt 5 – haushaltspolitische Strukturreformen (Steuerwesen und öffentliche Ausgaben)
Reform 1.12 – Reform der Steuerverwaltung
Es werden mehrere Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu fördern und die Wirksamkeit der gezielten Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, darunter: i) die Einrichtung der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorbesagten Mehrwertsteuererklärung; ii) Verbesserung der Qualität der Datenbank, die für „Compliance-Schreiben“ verwendet wird, auch mit dem Ziel, die Häufigkeit falsch-positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an die Steuerzahler gerichteten Mitteilungen schrittweise zu erhöhen; iii) Reform der geltenden Rechtsvorschriften, um wirksame Verwaltungssanktionen für den Fall sicherzustellen, dass private Anbieter elektronische Zahlungen nicht akzeptieren; iv) Abschluss des Prozesses der Datenpseudonymisierung und Analyse von Big Data, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu erhöhen, die dem Auswahlverfahren für Prüfungen zugrunde liegt. Um diese Reformen umzusetzen und die operativen Kapazitäten der Agentur für Einnahmen zu stärken, wird ihr Personal im Einklang mit dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur um 4113 Referate aufgestockt. Darüber hinaus wird die Regierung die möglichen Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch ausgelassene Rechnungen in den am stärksten exponierten Sektoren überprüfen, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher, und auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung wirksame Maßnahmen mit einer ehrgeizigen Verpflichtung ergreifen, die Neigung zur Umgehung zu verringern.
Reform 1.13 – Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung
Der Plan umfasst eine Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung, mit der seine Wirksamkeit verbessert werden soll, unter anderem durch die Stärkung der Rolle des Finanzministeriums und den Ex-post-Bewertungsprozess sowie durch die Verbesserung der Praxis der umweltgerechten Haushaltsplanung und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung. Der Plan enthält auch die Verpflichtung, auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens jährliche Ausgabenüberprüfungen im Zeitraum 2023-2025 vorzunehmen, um Haushaltseinsparungen zu erzielen, um tragfähige öffentliche Finanzen zu unterstützen und/oder wachstumsfördernde Steuerreformen oder öffentliche Ausgaben zu finanzieren.
Reform 1.14 – Reform des finanzpolitischen Rahmens auf subnationaler Ebene
Die Reform besteht in der Vollendung des „Fiskalföderalismus“ gemäß dem Übertragungsgesetz 42/2009 mit dem Ziel, die Transparenz der Finanzbeziehungen auf den verschiedenen Regierungsebenen zu verbessern, den subnationalen Regierungen Mittel auf der Grundlage objektiver Kriterien zuzuweisen und die Ausgabeneffizienz auf subnationaler Ebene zu fördern. Im Rahmen der Reform werden insbesondere die relevanten Parameter festgelegt und der Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status, Provinzen und Großstädte umgesetzt.
Reform 1.15 – Reform der Vorschriften für das öffentliche Rechnungswesen
Ziel der Reform ist es, die Lücke zu den europäischen Rechnungslegungsstandards zu schließen, indem ein einheitliches periodengerechtes Rechnungsführungssystem für den öffentlichen Sektor eingeführt wird. Die Reform führt zur Vollendung des konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem entsprechend den von Eurostat festgelegten qualitativen Merkmalen, den Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung und dem mehrdimensionalen Kontenplan. Die Reform wird durch die erste Runde von Schulungen für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter von 18 000 öffentlichen Einrichtungen ergänzt.
A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
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Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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M1C1-1 |
Reform 1.1: IKT-Beschaffung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“ |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Reform des IKT-Beschaffungswesens |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die erforderlichen Rechtsakte umfassen legislative Eingriffe in das Vereinfachungsgesetz („Decreto Legge semplificazioni“). Darin wird Folgendes festgelegt: i) Die Möglichkeit, das Verfahren nach Artikel 48 Absatz 3 des Gesetzbuchs für öffentliche Aufträge auch für Aufträge anzuwenden, die über den in Artikel 35 des Gesetzbuchs über öffentliche Aufträge genannten Schwellenwerten liegen, und zwar für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Computergütern und -dienstleistungen, insbesondere auf der Grundlage von Cloud-Technologien, sowie von Konnektivitätsdiensten, die ganz oder teilweise mit Mitteln finanziert werden, die für die Durchführung von PNRR-Projekten bereitgestellt werden; ii) Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenbanken, die von den Zertifizierungsstellen verwaltet werden, die an der Überprüfung der Anforderungen gemäß Artikel 80 des Gesetzbuchs für öffentliche Aufträge beteiligt sind; iii) Die Erstellung einer virtuellen Datei der Wirtschaftsteilnehmer, in der die Daten zur Überprüfung des Fehlens von Ausschlussgründen gemäß Artikel 80 enthalten sind, sodass eine weiße Liste der Wirtschaftsteilnehmer, für die die Überprüfung bereits durchgeführt wurde, festgelegt werden kann. |
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M1C1-2 |
Reform 1.3: „Cloud First und Interoperability“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.3 „Cloud First and Interoperability“ |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets „Cloud First and Interoperability“ |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die erforderlichen Rechtsakte umfassen: Durchführungsrechtsakte, insbesondere betreffend i) die Verordnung der „Agenzia per l'Italia digitale (AgID)“ über „Polo Strategico Nazionale (PSN)“ (gemäß Artikel 33g des Gesetzesdekrets 179/212) und ii) die AgID-Leitlinien zur Interoperabilität (gemäß Artikel 50 und 50b der „Codice dell‘Amministrazione Digitale (CAD)“). Änderungsanträge zu Artikel 50 der CAD: i) Abschaffung der Verpflichtung zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Verwaltungen, die auf die nationale digitale Datenplattform zugreifen; ii) Klärung der Frage der Privatsphäre: die Übertragung von Daten von einem Informationssystem in ein anderes ändert nicht das Eigentum an den Daten und die Datenverarbeitung, unbeschadet der Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltungen, die die Daten als autonome für die Verarbeitung Verantwortliche empfangen und verarbeiten. Änderungen des Decreto del Presidente della Repubblica (DPR) 445/2000 betreffend den Zugang zu Daten: i) Aufhebung der für den direkten Zugang zu den Daten erforderlichen Genehmigung; ii) die Streichung des Verweises auf Rahmenvereinbarungen in Artikel 72. Änderungen an Artikel 33 septies des Gesetzesdekrets 179/2012: i) Einführung der Möglichkeit für AgID, mit der Verordnung Centri Elaborazione Dati (CED) und der Cloud-Verordnung die Bedingungen und Methoden zu regeln, mit denen öffentliche Verwaltungen GDE migrieren müssen; ii) Sanktionen für Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Migration in die Cloud einzuführen. |
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M1C1-3 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Etappenziel |
Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN) |
Bericht über die Cloud-Einführung des Ministeriums für technologische Innovation und digitaler Wandel (MITD) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der vollständige Abschluss des Gesamtprojekts wird erreicht, wenn alle betroffenen öffentlichen Verwaltungen den Umzug der ermittelten Racks zum Polo Strategico Nazionale (PSN) abgeschlossen haben und die Prüfung von vier Datazentren erfolgreich abgeschlossen ist, was den Beginn des Prozesses der Migration der Datensätze und Anwendungen gezielter öffentlicher Verwaltungen in das PSN ermöglicht. |
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M1C1-4 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Etappenziel |
Betrieb der nationalen digitalen Datenplattform |
Bericht des Ministeriums für technologische Innovation und digitaler Wandel (MITD) über den Start der nationalen digitalen Datenplattform |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die Plattform ermöglicht es den Agenturen, - ihre Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) im API-Katalog der Plattform veröffentlichen; - Abschluss und Unterzeichnung von Vereinbarungen über die digitale Interoperabilität über die Plattform; Authentifizierung und Autorisierung des API-Zugriffs mithilfe der Funktionen der Plattform; - Validierung und Bewertung der Einhaltung des nationalen Interoperabilitätsrahmens. |
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M1C1-5 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Einrichtung der neuen nationalen Cybersicherheitsagentur |
Verwaltungsverfassungsgesetz |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der Meilenstein soll erreicht werden durch 1) die Umwandlung des Gesetzesdekrets zur Einrichtung der nationalen Cybersicherheitsbehörde in ein Gesetz, das derzeit abgeschlossen wird; 2) die Veröffentlichung des Dekrets des Ministerpräsidenten (Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri, DPCM) im Amtsblatt, das die interne Regelung der nationalen Cybersicherheitsbehörde enthält. |
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M1C1-6 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Ersteinführung der nationalen Cybersicherheitsdienste |
Bericht über die vollständige Architektur der nationalen Cybersicherheitsdienste |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der Meilenstein ist mit der Festlegung der detaillierten Architektur des gesamten Ökosystems der nationalen Cybersicherheitsarchitektur (d. h. einer nationalen Architektur) zu erreichen. Informationsaustausch- und Analysezentrum (ISAC), ein Netz von Computer-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams – CERTs), ein nationales HyperSOC, das Hochleistungscomputersystem, das in die Instrumente für künstliche Intelligenz/maschinelles Lernen (KI/ML) integriert ist, um Cybersicherheitsvorfälle auf nationaler Ebene zu analysieren). |
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M1C1-7 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Start des Netzes von Laboratorien für die Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung |
Vorgelegte Unterlagen, aus denen die ermittelten Prozesse und Verfahren hervorgehen, die zwischen den Labors ausgetauscht werden sollen, und die Berichterstattung, aus der hervorgeht, dass mindestens ein Labor aktiviert wurde. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der Meilenstein wird erreicht durch: i) Die nationale Cybersicherheitsagentur ermittelt, wo die Screening- und Zertifizierungslaboratorien und -zentren eingerichtet werden, welche Profile von Experten eingestellt werden sollen und welche Prozesse und Verfahren unter den Labors ausgetauscht werden sollen. ii) Aktivierung eines Labors. Die für die Einrichtung und Aktivierung der Prüflabors geschaffenen Tätigkeiten werden vom Ministero dello Sviluppo Economico (MISE) mit dem CVCN (Nationales Labor für die Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung) überwacht und vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in das Evaluierungszentrum integriert. |
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M1C1-8 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Aktivierung einer zentralen Prüfstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen |
Berichterstattung als Nachweis für die Einrichtung der zentralen Prüfstelle |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Innerhalb der nationalen Cybersicherheitsagentur wird ein internes Referat mit dem Mandat für die Durchführung der Tätigkeiten der zentralen Auditstelle benannt, die für die Sicherheitsmaßnahmen der PSNC & NIS zuständig ist. Die Prozesse, die Logistik und die Betriebsabläufe werden in einer angemessenen Dokumentation formalisiert, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Arbeitsabläufen, d. h. den Regeln für das Engagement, die Rechnungsprüfung und die Berichterstattung liegt. Die IT-Tools erfassen, verwalten und analysieren die Prüfungsdaten und werden vom Referat Audit entwickelt und genutzt. Es ist eine Dokumentation vorzulegen, in der über den Abschluss der Entwicklung der Instrumente berichtet wird. |
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M1C1-9 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Zielwert |
Unterstützung beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
5 |
Q4 |
2022 |
Mindestens fünf verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstrukturen in den Sektoren „National Security Perimeter for Cyber (PSNC)“ und „Netz- und Informationssysteme“ (NIS). Zu den Interventionsarten gehören die Aufrüstung von Sicherheits-Operating Centers (SOCs), Verbesserungen der Cyber-Grenzverteidigung sowie interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung). |
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M1C1-10 |
Reform 1.2: Unterstützung der Transformation |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Einsetzung des Transformationsteams und der NewCo |
Bestimmung in dem Rechtsakt über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Errichtung des Transformationsbüros und über das Inkrafttreten eines Rechtsakts zur Gründung von NewCo |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Für die Einrichtung des Transformationsbüros müssen die erforderlichen Rechtsakte Folgendes umfassen: -Veröffentlichung des Gesetzesdekrets „reclutamento“ (bereits vom Ministerrat Nr. 22 vom 4. Juni 2021 genehmigt und am 10. Juni 2021 im Amtsblatt („Gazzetta Ufficiale“) veröffentlicht); -Die Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung; -Auswahl und Übertragung des Auftrags an die Sachverständigen (vorübergehend für die Dauer der Aufbau- und Resilienzfazilität). Für NewCo sind folgende wichtige Schritte erforderlich: -Legislative Genehmigung; -Decreto del Presidente del Consiglio dei Ministri (DPCM), mit dem die Gründung der Gesellschaft genehmigt und die Ziele, das Aktienkapital, die Dauer und die Geschäftsleitung der Gesellschaft festgelegt werden; -Institut der Gesellschaft mit notarieller Urkunde; -Handlungen, die erforderlich sind, um das Unternehmen betriebsfähig zu machen – Satzung und verschiedene Verordnungen. |
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M1C1-11 |
Investition 1.6.6 Digitalisierung der Finanzpolizei |
Zielwert |
Finanzpolizei – Kauf professioneller Datenwissenschaftsdienste T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
5 |
Q1 |
2023 |
Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste durch Vertrag mit einem Beratungsdienstleister, der insgesamt fünf Mitarbeiter umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen für die Big-Data-Analysen verantwortlich sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von Datenwissenschaftsdiensten im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone). |
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M1C1-12 |
Investition 1.3.2: Einheitliches digitales Zugangstor |
Zielwert |
Einheitliches digitales Zugangstor |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
21 |
Q4 |
2023 |
Das Ziel muss erreicht werden, wenn die in der Verordnung (EU) 2018/1724 festgelegten 21 vorrangigen Verwaltungsverfahren in Italien den Anforderungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2018/1724 in vollem Umfang entsprechen. Genauer gesagt: a) die Identifizierung der Nutzer, die Bereitstellung von Informationen und die Vorlage von Nachweisen, die Signierung und die endgültige Einreichung elektronisch aus der Ferne, sie über einen Dienstkanal erfolgen können, der die Nutzer in die Lage versetzt, die Anforderungen im Zusammenhang mit dem Verfahren in nutzerfreundlicher und strukturierter Weise zu erfüllen; b) die Nutzer eine automatische Empfangsbestätigung erhalten, es sei denn, das Ergebnis des Verfahrens wird sofort übermittelt, c) das Ergebnis des Verfahrens wird auf elektronischem Wege oder, wenn dies zur Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften der Union oder des nationalen Rechts erforderlich ist, auf physischen Wegen übermittelt; d) die Nutzer erhalten eine elektronische Benachrichtigung über den Abschluss des Verfahrens. |
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M1C1-13 |
Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien |
Etappenziel |
Mobilität als Dienstleistungslösungen M1 |
Bericht des Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Hochschulen, in dem die Durchführung und die Bewertung der Ergebnisse der drei Pilotprojekte beschrieben werden. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Drei Pilotprojekte zur Erprobung von Mobilitätslösungen als Servicelösungen in technisch fortschrittlichen Metropolstädten wurden durchgeführt. Jede Lösung wurde während des Pilotzeitraums von mindestens 1000 Nutzern verwendet. Jedes Pilotprojekt steht mindestens 1000 Nutzern offen, die auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten auf sie zugreifen können und eine individuelle Bewertung vornehmen können, wobei die Möglichkeit besteht, Mobilitätsdienste unter den auf der Plattform verfügbaren Diensten auszuwählen und zu erwerben. Der MaaS-Dienst bietet dem Bürger/Nutzer über eine einzige Technologieplattform je nach persönlichem Bedarf die beste Mobilitätslösung an, wobei er die Integration der verschiedenen verfügbaren Mobilitätsoptionen (öffentlicher Nahverkehr, Car-Sharing, Taxi, Autovermietung) nutzt, um die Reiseerfahrung sowohl im Hinblick auf die Planung (intermodaler Streckenplaner und Echtzeitinformationen zu Zeiten und Entfernungen) als auch in Bezug auf die Nutzung (Buchung und Bezahlung von Diensten) zu optimieren. |
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M1C1-14 |
Investition 1.6.5 Digitalisierung des Staatsrates |
Zielwert |
Staatsrat – für die Auswertung im Data Warehouse T1 verfügbare Gerichtsdokumente |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 000 |
Q4 |
2023 |
Anzahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (wie Urteile, Gutachten und Erlasse), die vollständig im Datenlager verfügbar sind. |
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M1C1-15 |
Investition 1.6.6 Digitalisierung der Finanzpolizei |
Zielwert |
Finanzpolizei – Kauf professioneller Datenwissenschaftsdienste T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
5 |
10 |
Q1 |
2024 |
Erwerb professioneller Datenwissenschaftsdienste im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch Abschluss eines Vertrags mit einem Beratungsdienstleister, der fünf zusätzliche Mitarbeiter (insgesamt zehn) umfasst, die sowohl für die Gestaltung der Datenarchitektur als auch für die Erstellung der Algorithmen für die Analyse der Massendaten zuständig sind. Veröffentlichung eines vergebenen Auftrags für den Erwerb von Datenwissenschaftsdiensten im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sowie landesweite Freigabe neuer Instrumente im ersten Analysemodul (IT-Backbone). |
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M1C1-16 |
Investition 1.6.5 Digitalisierung des Staatsrates |
Zielwert |
Staatsrat – für die Auswertung im Data Warehouse T2 verfügbare Gerichtsdokumente |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
800 000 |
2 500 000 |
Q2 |
2024 |
Anzahl der Gerichtsdokumente im Zusammenhang mit dem System der Verwaltungsgerichtsbarkeit (wie Urteile, Gutachten und Erlasse), die vollständig im Datenlager verfügbar sind. |
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M1C1-17 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Zielwert |
Migration zum Polo Strategico Nazionale T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 |
Q3 |
2024 |
Mindestens 100 zentrale Behörden der öffentlichen Verwaltung und lokalen Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali) wurden vollständig in die Infrastruktur umgestellt (Polo Strategico Nazionale). Vollständig migriert kann für jedes Organ eine Mischung aus: nicht Cloud-bereit bei reinem Hosting, Migration über die Lebensdauer und Verschiebung, Upgrade zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) und Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach Stand der IT-Architektur der vor Ort verfügbaren Software, die der jeweiligen öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise erfolgen. Diese Strategien können sich von reinen Hosting- und Lift-and-Shift-Migrationen für nicht cloudfähige Software bis hin zu einer Migration zu IaaS, PaaS und SaaS für cloudfähige Software unterscheiden. Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für die Bewertung des Ziels „Migration zum Polo Strategico Nazionale“ in Frage kommen. Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen, die „in den Anwendungsbereich“ fallen, umfasst: • Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit und Justizministerium) • Zentrale öffentliche Verwaltungen, in denen Daten in veralteten Datenzentren gemäß der kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Bereitschaft“ gespeichert sind • Die lokalen Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali) in Mittel- und Süditalien verfügen über keine angemessene Infrastruktur, um die Datensicherheit zu gewährleisten. |
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M1C1-18 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Zielwert |
APIs in der nationalen digitalen Datenplattform T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
400 |
Q4 |
2024 |
Dieses Ziel besteht darin, mindestens 400 Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen, die von den Agenturen implementiert, im API-Katalog veröffentlicht und in die nationale digitale Datenplattform integriert werden. Die in den Anwendungsbereich fallenden APIs wurden bereits kartiert. Die veröffentlichten API betreffen folgende Bereiche: i) Ende 31. Dezember 2023: vorrangige Sozialversicherungsdienste und Einhaltung der Steuervorschriften, einschließlich zentraler nationaler Register (z. B. Melderegister und Register der öffentlichen Verwaltung); ii) Ende 31. Dezember 2024: die verbleibenden Sozialversicherungsleistungen und die Einhaltung der Steuervorschriften. Jede API-Implementierung und -Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den nationalen Rahmen für digitale Datenplattformen unterstützen; die oben genannte Plattform wird Funktionen zur Bewertung dieser Einhaltung bereitstellen. |
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M1C1-19 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Zielwert |
Unterstützung beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
5 |
50 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 50 verstärkte Maßnahmen im Bereich der nationalen Sicherheitsüberwachung (PSNC) und der Netz- und Informationssysteme (NIS) wurden abgeschlossen. Zu den Interventionskategorien gehören beispielsweise Sicherheits-Operating Centers (SOCs), Verbesserungen der Cyber-Grenzverteidigung und interne Überwachungs- und Kontrollkapazitäten im Einklang mit den NIS- und PSNC-Anforderungen. Der Schwerpunkt der Interventionen liegt insbesondere auf den Sektoren Gesundheitsversorgung, Energie und Umwelt (Trinkwasserversorgung). |
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M1C1-20 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste |
Bericht über die vollständige Aktivierung der nationalen Cybersicherheitsdienste |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Dieser Meilenstein wird durch die Aktivierung der sektoralen Computer-Notfallteams (Computer Emergency Response Teams – CERT), ihre Vernetzung mit dem italienischen IT-Notfallteam (Computer Security Incident Response Team – CSIRT) und dem Informationsaustausch- und Analysezentrum (ISAC), die Integration von mindestens 5 Sicherheits-Operating Centers (SOCs) mit dem nationalen HyperSOC, den vollen Betrieb der Risikomanagementdienste für Cybersicherheit, einschließlich der Dienste für die Lieferkettenanalyse und die Versicherung gegen Cyberrisiken, abgeschlossen. |
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M1C1-21 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für die Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren |
Berichterstattung, Nachweis der vollständigen Aktivierung von mindestens 10 Labors der 2 Evaluierungszentren (CV) und Aktivierung des EU-Zertifizierungslabors |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Aktivierung von mindestens 10 Screening- und Zertifizierungslabors der 2 Evaluierungszentren (CV) und Aktivierung des EU-Zertifizierungslabors. |
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M1C1-22 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Vollständiger Betrieb der zentralen Prüfstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen |
Berichterstattung, Inspektionsberichte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Vollständiger Betrieb der zentralen Prüfstelle mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen. |
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M1C1-23 |
Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien |
Etappenziel |
Mobilität als Dienstleistungslösungen M2 |
Bewertung der Pilotergebnisse durch Ministero delle Infrastrutture e della Mobilità Sostenibili (MIMS) in Zusammenarbeit mit Universitäten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2025 |
Der Meilenstein bezieht sich auf die Durchführung der zweiten Reihe von sieben Pilotprojekten, mit denen Mobilität als Dienstleistungslösungen in „Follow-up-Bereichen“ getestet werden soll. Von den Gemeinden wird erwartet, dass sie von den Erfahrungen der im Rahmen der ersten Welle ausgewählten digitalen Metropolen profitieren. 40 % der Pilotprojekte werden im Süden durchgeführt. |
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M1C1-24 |
Investition 1.7.1: Digitaler Bürgerdienst |
Zielwert |
Bürger, die an Schulungsinitiativen von gemeinnützigen zertifizierten Einrichtungen und Freiwilligen teilnehmen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 000 000 |
Q2 |
2025 |
Mindestens eine Million Bürger, die an Schulungsinitiativen teilnehmen, die von gemeinnützigen zertifizierten Einrichtungen und Freiwilligen angeboten werden. |
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M1C1-25 |
Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei |
Etappenziel |
Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität |
Verbesserung der IT-Systeme in Bezug auf neue Funktionen, Leistung und Nutzererfahrung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2025 |
Schrittweise (auf Jahresbasis) neuer Funktionen der operativen Informationssysteme, um ihre Aktualität im Einklang mit sich rasch verändernden Rechtsszenarien, auch im Zusammenhang mit der Pandemie, zu gewährleisten. |
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M1C1-26 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Zielwert |
Migration zum Polo Strategico Nazionale T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
100 |
280 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 280 zentrale öffentliche Verwaltungen und lokale Wärmenetze (Aziende Sanitarie Locali) wanderten zu „Polo Strategico Nazionale“ (Mischung aus: Nicht cloudfähig bei reinem Hosting, Lift-and-Shift-Migrationen, Upgrades zu Infrastructure-as-a-Service (IaaS), Platform-as-a-Service (Paas) und Software-as-a-Service (SaaS). Die Migration zum Polo Strategico Nazionale kann je nach Stand der IT-Architektur der vor Ort verfügbaren Software, die der jeweiligen öffentlichen Verwaltung gehört, auf unterschiedliche Weise erfolgen. Diese Strategien können sich von reinen Hosting- und Lift-and-Shift-Migrationen für nicht cloudfähige Software bis hin zu einer Migration zu IaaS, PaaS und SaaS für cloudfähige Software unterscheiden. Das PSN bietet jeder migrierenden öffentlichen Verwaltung alle Migrationsstrategien an, die für die Bewertung des Ziels „Migration zum Polo Strategico Nazionale“ in Frage kommen. Die Gesamtheit der öffentlichen Verwaltungen, die „in den Anwendungsbereich“ fallen, umfasst: • Zentrale öffentliche Verwaltungen, auf die der größte Teil der Ausgaben für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) entfällt (z. B. Nationales Institut für soziale Sicherheit, Justizministerium); • Zentrale öffentliche Verwaltungen, in denen Daten in veralteten Datenzentren gemäß der kürzlich durchgeführten Umfrage zur „Cloud-Bereitschaft“ gespeichert sind; • Die lokalen Gesundheitsbehörden (Aziende Sanitarie Locali) in Mittel- und Süditalien verfügen über keine angemessene Infrastruktur, um die Datensicherheit zu gewährleisten. |
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M1C1-27 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Zielwert |
APIs in der nationalen digitalen Datenplattform T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
400 |
1000 |
Q2 |
2026 |
Dieses Ziel besteht darin, mindestens 600 zusätzliche Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zu erreichen, die im Katalog veröffentlicht werden (für insgesamt 1000). Die veröffentlichten API betreffen folgende Bereiche: i) bis 31. Dezember 2025: öffentliche Verfahren wie Einstellung, Ruhestand, Schul- und Hochschulregistrierung (z. B. nationales Schulregister und Kfz-Zulassungsregister); ii) bis 30. Juni 2026: Sozialfürsorge, Verwaltung von Beschaffungsdiensten, nationales Informationssystem für medizinische Daten und gesundheitliche Notfälle – wie Patienten- und Ärzteregister. Jede API-Implementierung und -Dokumentation muss den nationalen Interoperabilitätsstandards entsprechen und den nationalen Rahmen für digitale Datenplattformen unterstützen; die oben genannte Plattform muss Funktionen zur Bewertung dieser Konformität bieten. |
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M1C1-28 |
Investition 1.7.2: Netz digitaler Vermittlungsdienste |
Zielwert |
Anzahl der Bürger, die an neuen Schulungsinitiativen von Zentren für digitale Erleichterungen beteiligt sind |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2 000 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger, die an Fortbildungsinitiativen von Zentren für digitale Erleichterungen teilnehmen. Zur Erreichung des Ziels werden folgende Schulungsmaßnahmen in Betracht gezogen: a) personalisierte Eins-zu-Eins-Schulungen, die mittels digitaler Vermittlungsmethoden angeboten werden, die in der Regel auf der Grundlage der Buchung der Dienstleistung durchgeführt und im Überwachungssystem erfasst werden; b) Präsenz- und Online-Schulungen zur Entwicklung der digitalen Kompetenzen der Bürger, die von den Zentren für digitale Erleichterungen synchronisiert und im Überwachungssystem erfasst werden; c) Online-Schulungen zur Entwicklung der digitalen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger, auch im Selbststudium und im Asynchron-Modus, aber notwendigerweise mit Registrierung im Überwachungssystem, die im Rahmen des vom Netz der Dienste für digitale Erleichterungen erstellten Schulungskatalogs durchgeführt wird und über das implementierte Wissensmanagementsystem zugänglich ist. |
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M1C1-29 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der für die Reform der Ziviljustiz erforderlichen Rechtsvorschriften |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsregelung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Ermächtigungsvorschriften umfassen mindestens die folgenden Maßnahmen: i) Einführung vereinfachter Verfahren in erster Instanz/in der Hauptverhandlung und Stärkung der Anwendung von „Filterverfahren“ auf Berufungsebene, einschließlich der erweiterten Anwendung vereinfachter Verfahren und der Bandbreite der Fälle, in denen ein Einzelrichter für die Entscheidung zuständig ist; ii) Gewährleistung der tatsächlichen Umsetzung verbindlicher Fristen für Verfahren und eines Zeitplans für die Beweiserhebung und elektronische Einreichung aller relevanten Rechtsakte und Dokumente; iii) Reform des Einsatzes von Mediation und alternativer Streitbeilegung zusammen mit unterstützter Mediation, Schiedsverfahren und jeder anderen möglichen Alternative, um diese Institute unter anderem durch Anreize wirksamer zu entlasten, um den Druck auf das Zivilrechtssystem zu entkräften; iv) das Verfahren für die Zwangsvollstreckung zu reformieren, um die derzeitige Durchschnittsdauer zu verkürzen, einschließlich einer schnelleren und kostengünstigeren Vollstreckung von Beträgen, die für schuldig erklärt wurden; Reform des derzeitigen Systems der Quantifizierung und Eintreibbarkeit der Anwaltskosten, um unseriöse Rechtsstreitigkeiten zu verringern; v) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Zivilgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen der Gerichte. |
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M1C1-30 |
Reform 1.5: auf der Reform der Strafjustiz, |
Etappenziel |
Inkrafttreten der für die Reform der Strafjustiz erforderlichen Rechtsvorschriften |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsregelung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Ermächtigungsvorschriften, die mindestens folgende Maßnahmen umfassen: i) ein überarbeitetes Meldesystem, ii) eine breitere Nutzung vereinfachter Verfahren, iii) eine breitere Nutzung der elektronischen Einreichung von Schriftstücken, iv) vereinfachte Beweisvorschriften, v) die Festlegung von Fristen für die Dauer der Voruntersuchungen und Maßnahmen zur Vermeidung einer Stagnation in der Ermittlungsphase, vi) Ausweitung der Möglichkeit, die Straftat zu erlöschen, wenn Schäden zurückgezahlt wurden, vii) Einführung eines Überwachungssystems auf Gerichtsebene und Steigerung der Produktivität der Strafgerichte durch Anreize zur Gewährleistung einer angemessenen Verfahrensdauer und einheitlicher Leistungen der Gerichte. |
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M1C1-31 |
Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvorschriften für die Insolvenzreform |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Ermächtigungsregelung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Insolvenzreform umfasst mindestens folgende Maßnahmen: i) Überprüfung der außergerichtlichen Streitbeilegung, um Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Verbesserungen erforderlich sein könnten, um Anreize für die betroffenen Parteien zu schaffen, diese Verfahren verstärkt zu nutzen; ii) Einrichtung von Frühwarnmechanismen und Zugang zu Informationen vor der Insolvenzphase; iii) Verlagerung hin zu einer Spezialisierung der Gerichte (Handelsrecht, Insolvenzabteilung/Kammer) sowie der vorgerichtlichen Einrichtungen zur Verwaltung von Insolvenzverfahren im Insolvenzfall; iv) Ermöglichung der ersten Befriedigung gesicherter Gläubiger (vor Steuerforderungen und Arbeitnehmerforderungen); v) den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ein Eigentumsrecht zu gewähren. Ergänzend zur Insolvenzreform werden Schulungen und Spezialisierungen für Mitglieder der Justiz- und Verwaltungsbehörden, die mit Restrukturierungsverfahren befasst sind, sowie die allgemeine Digitalisierung von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren und die Einrichtung einer Online-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, insbesondere in der Vorinsolvenzphase, sichergestellt, deren Nutzung Anreize zur Verringerung der Belastung der Justiz bietet (Anträge auf Restrukturierung vor Insolvenz, Förderung multilateraler Umstrukturierungen und Ermöglichung vorab genehmigter automatischer Restrukturierungsverfahren und Lösungen für Fälle mit geringem Wert). Eine solche Online-Plattform gewährleistet auch die Interoperabilität mit den IT-Systemen der Banken sowie mit anderen Behörden und Datenbanken, um einen raschen elektronischen Austausch von Unterlagen und Daten zwischen Schuldnern und Gläubigern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck würde der Antragsteller (der Schuldner) dem Austausch seiner personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO zustimmen, und diese Bestimmung sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Mit der Reform wird ein Sicherheitenregister eingerichtet. |
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M1C1-32 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte |
Etappenziel |
Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung von Personal im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der besonderen Rechtsvorschriften über die Einstellung von Personal im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Annahme besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung von Personal im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans mit Genehmigung zur Bewerbung und Einstellung von Personal. |
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M1C1-33 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
168 |
Q2 |
2022 |
Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 168 Personaleinheiten für die Gerichts- und Verwaltungsgerichte und Dienstantritt der Referate. Die Ausgangsbasis ist die Zahl des Personals, das am 31. Dezember 2021 im Dienst war. |
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M1C1-34 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Prozessamt für Zivil- und Strafgerichte |
Zielwert |
Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
8764 |
Q4 |
2022 |
Einleitung der Einstellungsverfahren für mindestens 8764 Personaleinheiten für das Prozessbüro für Zivil- und Strafgerichte und Dienstantritt von Referaten. Der Ausgangswert ist die Zahl der Mitarbeiter Ende 2021. |
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M1C1-35 |
Reform 1.7: Reform der Finanzgerichtsbarkeit |
Etappenziel |
Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der überarbeitete Rechtsrahmen soll die Durchsetzung des Steuerrechts wirksamer machen und die hohe Zahl von Rechtsbehelfen vor dem Kassationshof verringern. |
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M1C1-36 |
Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform |
Etappenziel |
Inkrafttreten delegierter Rechtsakte zur Reform der Zivil- und Strafjustiz und zur Insolvenzreform |
Bestimmung in den delegierten Rechtsakten über das Inkrafttreten der delegierten Rechtsakte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten aller delegierten Rechtsakte, deren Inhalt in den grundlegenden Rechtsvorschriften für die Reform der Zivil- und Strafjustiz und für die Insolvenzreform angegeben ist. |
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M1C1-37 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Bestimmung in den Sekundärrechtsakten über das Inkrafttreten der Sekundärrechtsakte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Abschluss der Annahme aller Verordnungen und sekundären Rechtsquellen, die für die wirksame Anwendung der Ermächtigungsgesetze für Justizreformen erforderlich sind. |
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M1C1-38 |
Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz |
Etappenziel |
Digitalisierung des Justizsystems |
Bestimmung im Primär- und Sekundärrechtsakt über das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsakte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Die obligatorische elektronische Einreichung aller Dokumente und der vollständige elektronische Arbeitsablauf für Zivilverfahren werden festgelegt. Digitalisierte erstinstanzliche Strafverfahren (ohne vorherige Anhörungsstelle). Einrichtung einer kostenlosen, uneingeschränkt zugänglichen und durchsuchbaren Datenbank für zivilrechtliche Entscheidungen gemäß den Rechtsvorschriften. |
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M1C1-39 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
Zielwert |
Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
19 719 |
Q2 |
2024 |
Abschluss der Einstellungsverfahren für mindestens 19 719 Personaleinheiten für das Prozessbüro für Zivil- und Strafgerichte und Dienstantritt von Referaten. Ausgangswert ist die Personalstärke Ende 2021. |
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M1C1-40 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Abschluss der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
168 |
326 |
Q2 |
2024 |
Abschluss der Einstellungsverfahren für mindestens 326 Personaleinheiten für das Gerichtsbüro und die Verwaltungsgerichte und Dienstantritt der Referate. Ausgangswert ist die Personalstärke im 2. Quartal 2022. |
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M1C1-41 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
75 |
Q2 |
2024 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren in den regionalen Verwaltungsgerichten (erstinstanzliche Verwaltungsgerichte) im Jahr 2019 um 25 % (109 029). |
|
M1C1-42 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands beim Staatsrat |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
65 |
Q2 |
2024 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren im Jahr 2019 um 35 % (24 010) beim Staatsrat (zweite Instanz). |
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M1C1-43 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
35 |
Q4 |
2024 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren im Jahr 2019 (337 740) an den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 65 %. Der Ausgangswert ist die Zahl der seit mehr als drei Jahren vor den ordentlichen Zivilgerichten anhängigen Rechtssachen im Jahr 2019. |
|
M1C1-44 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
45 |
Q4 |
2024 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren im Jahr 2019 (98 371) an den Zivilgerichten (zweite Instanz) um 55 %. Der Ausgangswert ist die Zahl; Rechtssachen, die seit mehr als zwei Jahren vor den Zivilgerichten anhängig sind (2019). |
|
M1C1-45 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Zielwert |
Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
60 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Dispositionszeit um 40 % aller zivil- und handelsrechtlichen Verfahren im Vergleich zu 2019 |
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M1C1-46 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Zielwert |
Verkürzung der Dauer von Strafverfahren |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
75 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Dispositionszeit um 25 % aller Fälle von Strafsachen im Vergleich zu 2019 |
|
M1C1-47 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
10 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren im Jahr 2019 (337 740) an den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) um 90 %. Ausgangsszenario ist die Anzahl der anhängigen Fälle: seit mehr als drei Jahren vor den ordentlichen Zivilgerichten im Jahr 2019. |
|
M1C1-48 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
10 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren im Jahr 2019 bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) um 90 %. Der Ausgangswert ist die Zahl der seit mehr als zwei Jahren vor dem Zivilgericht anhängigen Rechtssachen (98 371 Fälle im Jahr 2019). |
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M1C1-49 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz). |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
30 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren (109 029) an den regionalen Verwaltungsgerichten (erstinstanzliches Verwaltungsgericht) um 70 % im Jahr 2019. |
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M1C1-50 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands beim Staatsrat |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
30 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Zahl der anhängigen Verfahren (24 010) im Jahr 2019 im Staatsrat (zweite Instanz) um 70 %. |
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M1C1-51 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2021 |
Das Primärrecht betrifft mindestens: 1) Koordinierung und Überwachung der Projekte des italienischen Aufbau- und Resilienzplans auf zentraler Ebene; 2) Festlegung und Trennung der Zuständigkeiten und Billigung der einschlägigen Mandate der verschiedenen Stellen und Verwaltungen, die an der Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind; 3) Festlegung eines Systems zur Früherkennung von Umsetzungsproblemen; 4) Ex-ante-Festlegung eines Durchsetzungsmechanismus zur Lösung von Umsetzungsproblemen und zur Vermeidung von Verzögerungen, insbesondere in Bezug auf die verschiedenen Verwaltungsebenen; 5) Definition des Personals (Anzahl und Fachwissen), das für die Koordinierung, Überwachung und Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans in den beteiligten Verwaltungen zuständig ist; 6) Festlegung der technischen Hilfe für die an der Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans beteiligten Verwaltungen, insbesondere auf lokaler Ebene, um den Aufbau von Verwaltungskapazitäten innerhalb der öffentlichen Verwaltung sicherzustellen; 7) eine Abgrenzung der „beschleunigten“ Verfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans und die rechtzeitige Mittelausschöpfung; 8) Prüf- und Kontrollorganisation und -verfahren für den italienischen Aufbau- und Resilienzplan. |
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M1C1-52 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2021 |
Zu diesen Maßnahmen gehören: 1) Beseitigung kritischer Engpässe, insbesondere in Bezug auf die staatliche und regionale Umweltverträglichkeitsprüfung, die Zulassung neuer Abfallrecyclinganlagen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die erforderlichen Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden (sogenannter Super-Bonus) und Stadterneuerung. Spezifische Maßnahmen dienen der Vereinfachung der Verfahren im Rahmen der „Conferenza di servizi“ (eine förmliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr öffentlichen Verwaltungen). |
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M1C1-53 |
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2021 |
Zu den Maßnahmen gehört die Bestimmung, die die vorübergehende Einstellung von i) 2800 technische Zahlen zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung Süd, die aus dem Staatshaushalt finanziert wird; ii) ein Pool von 1000 Experten, die für drei Jahre eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren, die technische Hilfe leisten, zu unterstützen. |
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M1C1-54 |
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Zielwert |
Abgeschlossene Einstellung von Experten für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q4 |
2021 |
Abschluss der Einstellungsverfahren für den Pool von 1000 Experten, die für drei Jahre eingesetzt werden sollen, um die Verwaltungen bei der Verwaltung der neuen Verfahren für technische Hilfe zu unterstützen. |
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M1C1-55 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methodik auf den Staatshaushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Erweiterung der Methodik |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Ein vereinfachtes System von Etappenzielen und Zielwerten nach dem Vorbild der Aufbau- und Resilienzfazilität für die Planung, Durchführung und Finanzierung von Projekten im Rahmen des ergänzenden Investitionsfonds (30,5 Mrd. EUR) einrichten. |
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M1C1-56 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ermächtigungsregelung für die Reform der öffentlichen Arbeitsverhältnisse |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Ermächtigungsvorschriften umfassen folgende Maßnahmen: - Festlegung spezifischer Berufsprofile für den öffentlichen Sektor, um die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten anzuziehen; - Schaffung einer einzigen Einstellungsplattform zur Zentralisierung der Einstellungsverfahren für alle zentralen öffentlichen Verwaltungen mit der Verpflichtung, die Nutzung der Plattform auch auf die lokalen Verwaltungen auszuweiten; -Reform des Einstellungsverfahrens, um i) Übergang von einem rein wissensbasierten System zu einem System, das in erster Linie auf Kompetenzen und angemessenen Fähigkeiten beruht; ii) Bewertung der Kompetenzen, die für die Ausübung der Tätigkeit von Beamten erforderlich sind; iii) die Einstellungsverfahren zu differenzieren zwischen Einstellungen auf der Einstiegsebene, die ausschließlich kompetenzbasiert sein sollen, und der Einstellung von Fachprofilen, bei denen Kompetenzen und einschlägige Berufserfahrung kombiniert werden sollten und der Zugang zur Laufbahn auf höherer Ebene ermöglicht würde; Das Ministerium für öffentliche Verwaltung sorgt für die einheitliche Umsetzung des neuen Prozesses in allen Verwaltungen; - Reform des höheren öffentlichen Dienstes zur Vereinheitlichung der Ernennungsverfahren in der gesamten öffentlichen Verwaltung, Festlegung der Stellenprofile und Bewertung ihrer Leistung; - die Verbindung zwischen lebenslangem Lernen und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer und Anreizen für die Teilhabe zu stärken, indem beispielsweise Belohnungsmechanismen oder spezifische Karrierewege ins Auge gefasst werden, wobei besonderes Augenmerk auf den doppelten Übergang zu legen ist; - Festlegung oder Aktualisierung ethischer Grundsätze öffentlicher Verwaltungen durch klare Regeln, Verhaltenskodizes und Schulungsmodule zu diesem Thema; - Stärkung des Engagements für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis; - Überarbeitung des Rechtsrahmens für vertikale Mobilität, Reform der Karrierewege für die Schaffung und den Zugang zu Stellen der mittleren Führungsebene („quadri“) und Zugang zu Führungspositionen („dirigenti di prima e seconda fascia“) aus der Verwaltung. Dazu gehören die Reform des Systems der Leistungsbewertung und die stärkere Verknüpfung von Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung; - Überarbeitung des Rechtsrahmens für die horizontale Mobilität, um einen effizienten Arbeitsmarkt in der öffentlichen Verwaltung zu erreichen, einschließlich a) der Schaffung eines transparenten, einheitlichen Anzeigesystems für alle freien Stellen in den zentralen und lokalen Verwaltungen, b) der Möglichkeit, überall eine beliebige Stelle zu beantragen, c) der Abschaffung der Mobilitätsgenehmigung durch die Herkunftsverwaltung und d) der Einführung erheblicher Beschränkungen für den Einsatz alternativer Mobilitätsmittel, die nicht zu Versetzungen führen (d. h. „comandi“ und „distacchi“), um sie streng zu machen. |
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M1C1-57 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Sekundärrechts |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialerlasse, sekundärrechtlichen Vorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Vereinfachung erforderlich sind, einschließlich Vereinbarungen mit den Regionen im Falle einer ausschließlichen und konkurrierenden regionalen Zuständigkeit. |
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M1C1-58 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der öffentlichen Arbeitsverhältnisse |
Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsakte zur Reform der öffentlichen Arbeitsverhältnisse |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Inkrafttreten aller damit zusammenhängenden delegierten Rechtsakte, Ministerialerlasse, sekundärrechtlichen Vorschriften und aller anderen Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung der Reform erforderlich sind. |
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M1C1-59 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung |
Bestimmung über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für die Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung Halbjahresbericht über zentrale Leistungsindikatoren |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Die Rechtsvorschriften und delegierten Rechtsakte zur Einführung einer strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung umfassen: Festlegung strategischer Personalentwicklungspläne für Einstellungen, Laufbahnentwicklung und Fortbildung für alle zentralen und regionalen Verwaltungen, unterstützt durch eine integrierte Datenbank mit Kompetenzen und Profilen; Einrichtung einer zentralen Durchführungsstelle, die das System zur Personalplanung koordiniert und unterstützt. In einer zweiten Phase werden die strategischen Personalpläne auf große Gemeinden ausgeweitet, während kleine und mittlere Gemeinden Gegenstand spezifischer Investitionen in den Kapazitätsaufbau sind. |
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M1C1-60 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen |
Inkrafttreten des Sekundärrechts |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Für die Vereinfachung wurden folgende prioritäre Bereiche ermittelt: 1.Umweltgenehmigungen, erneuerbare Energien und grüne Wirtschaft 2.Baugenehmigungen und Stadterneuerung 3.Digitale Infrastruktur 4.Öffentliches Auftragswesen Weitere kritische Sektoren sind: 1.Arbeitsrecht 2.Tourismus 3.Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Die ausgewählten staatlichen und regionalen Verfahren lassen sich in den folgenden Hauptbereichen zusammenfassen: 1.Umwelt- und Energiegenehmigungen: -Staatliches Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung -Regionales Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren -Genehmigungen zur Umweltsanierung -Strategische Umweltprüfung -Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU) -Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien -Repowering, Umrüstung und Reblading -Genehmigungsverfahren für Energieinfrastrukturen -Abfallbezogene Genehmigungen 2.Baugewerbe und Stadterneuerung: -Anwendung des Superbonus für Energieeffizienz (Konformitätsverfahren usw.) -Dienstleistungskonferenz 3.Digitale Infrastruktur: -Genehmigungen für Kommunikationsinfrastrukturen 4.Öffentliches Auftragswesen -IKT-Vergabeverfahren 5.sonstige Verfahren -Bescheinigung der stillschweigenden Zustimmung -Ersatzleistung -Brandschutzverfahren -Sondergenehmigungen für Wirtschaftszonen -Verfahren im Einzelhandel -Genehmigungen für den Zugang zu Handwerkern und Kleinunternehmen -Genehmigungen für die öffentliche Sicherheit -Landschaftsgenehmigungen -Arzneimittel- und Gesundheitsgenehmigungen -Seismische und hydrogeologische Verfahren/Genehmigungen |
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M1C1-61 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und Digitalisierung eines zusätzlichen Satzes von 50 kritischen Verfahren, die die Bürger unmittelbar betreffen |
Inkrafttreten des Sekundärrechts |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2025 |
Vereinfachte Verfahren betreffen folgende Bereiche: -Zertifizierungen digitaler Register -Online-Personenstandsurkunden -Digitale Meldungen und digitale Identität -Bescheinigung der Entwürfe der Bürgerlisten -Digitaler Wohnsitz der Bürger -Zugang der Delegationen zu Online-Diensten |
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M1C1-62 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Steigerung der Absorption von Investitionen |
Veröffentlichung eines Durchführungsberichts des Finanzministeriums |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2025 |
Veröffentlichung eines Durchführungsberichts, um die Wirkung der Maßnahmen zur Bereitstellung von technischer Hilfe und Kapazitätsaufbau zu messen, die Fähigkeit zur Planung, Verwaltung und Ausführung von Kapitalausgaben, die aus dem nationalen Haushalt finanziert werden, zu verbessern und eine erhebliche Ausschöpfung der bis 2024 zugewiesenen Mittel des Zusatzfonds zu erreichen. |
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M1C1-63 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Vollendung der Vereinfachung und Schaffung eines Verzeichnisses aller Verfahren und damit zusammenhängender Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten Staatsgebiet |
Veröffentlichung des Repository auf der Website des zuständigen Fachministeriums |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2026 |
Die Überprüfung der Verfahrensregelungen sowie ihre weitere Vereinfachung und Neugestaltung der Verwaltungsverfahren werden für alle bestehenden Verfahren abgeschlossen. Auch die Überprüfung und Überwachung der wirksamen Umsetzung der neuen Verfahren, insbesondere in Bezug auf standardisierte Formulare und die entsprechende digitalisierte Verwaltung, ist sicherzustellen. Die Vereinfachung gilt für insgesamt 600 kritische Verfahren. |
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M1C1-64 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
350 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 350 000 Einschreibungen in Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen durch Mitarbeiter zentraler öffentlicher Verwaltungen. |
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M1C1-65 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
400 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 400 000 Einschreibungen in Weiterbildungs- oder Umschulungsinitiativen durch Mitarbeiter anderer öffentlicher Verwaltungen. |
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M1C1-66 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
245 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 245 000 (70 %) Schulungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung) für zentrale öffentliche Verwaltungen. |
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M1C1-67 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
280 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 280 000 (70 %) Schulungsmaßnahmen für andere öffentliche Verwaltungen erfolgreich abgeschlossen (formelle Zertifizierung oder Folgenabschätzung). |
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M1C1-68 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität |
Prüfbericht zur Bestätigung der Funktionen des Repository |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Es muss ein Datenspeichersystem zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität eingerichtet und einsatzbereit sein. Das System muss mindestens folgende Funktionen umfassen: a) Erhebung von Daten und Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte; b) Erhebung, Speicherung und Sicherstellung des Zugangs zu den Daten gemäß Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe d Ziffern i bis iii der Aufbau- und Resilienz-Verordnung. |
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M1C1-69 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungswesens. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2021 |
Mit dem Gesetzesdekret soll das öffentliche Auftragswesen durch mindestens die folgenden Sofortmaßnahmen vereinfacht werden: i. Setzen von Zielvorgaben, um den Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe zu verkürzen. ii. Festlegung von Zielen und eines Überwachungssystems, um den Zeitraum zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastruktur zu verkürzen („fase esecutiva“). iii. Fordert, dass die Daten aller Verträge in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst werden. iv. Einführung und Schaffung von Anreizen für alternative Streitbeilegungsverfahren in der Phase der Ausführung öffentlicher Aufträge. v. Einrichtung spezieller Stellen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Ministerien, Regionen und Großstädten zuständig sind. Weitere Spezifikationen. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zentraler Beschaffungsstellen („centrali di committenza“) - Umsetzung der Artikel 41 und 44 des derzeitigen Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen - Festlegung der Art und Weise, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden sollten, und Festlegung der Anforderungen an Interoperabilität und Interkonnektivität - Artikel 44 des derzeitigen Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen umsetzen |
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M1C1-70 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Überarbeitung des Codes des öffentlichen Auftragswesens (D.Lgs. n. 50/2016) |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Übertragungsgesetzes, mit dem das derzeitige Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen reformiert wird (D.Lgs. n. 50/2016) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
In diesem Gesetz werden alle genauen Kriterien und Grundsätze für die systemische Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen festgelegt. Das Übertragungsgesetz bestimmt mindestens folgende Grundsätze und Kriterien: i. Verringerung der Fragmentierung der öffentlichen Auftraggeber 1) zur Festlegung der grundlegenden Elemente des Qualifikationssystems, 2) die Einrichtung einer elektronischen Plattform als Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der landesweiten Bewertung der Beschaffungskapazitäten 3), mit der die nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) in die Lage versetzt wird, die Qualifikation der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität (Art und Volumen der Beschaffungen) zu überprüfen, 4) indem Anreize geschaffen werden, bestehende professionelle zentrale Beschaffungsstellen zu nutzen. ii. Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren zentraler Beschaffungsstellen („centrali di committenza“) iii. Festlegung der Art und Weise, wie die Verfahren für alle öffentlichen Aufträge und Konzessionen digitalisiert werden, sowie Festlegung der Anforderungen an Interoperabilität und Interkonnektivität. iv. Schrittweise Verringerung der Beschränkungen für die Vergabe von Unteraufträgen. |
|
M1C1-71 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller für das öffentliche Auftragswesen erforderlichen Rechtsvorschriften, Verordnungen und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) |
Inkrafttreten aller erforderlichen Verordnungen und Durchführungsrechtsakte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Durchführungsrechtsakte (gegebenenfalls einschließlich des abgeleiteten Rechts) müssen zu folgenden Ergebnissen führen: i. Die zentrale Koordinierungsstelle für die Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens verfügt über eine angemessene Personalausstattung und finanzielle Ausstattung (die in der operativen Vereinbarung festzulegen ist), um voll einsatzfähig zu sein, auch aufgrund der Unterstützung durch eine spezielle ANAC-Struktur. ii. Mit Unterstützung der ANAC und der Nationalen Verwaltungsakademie verabschiedet die zentrale Koordinierungsstelle für die öffentliche Auftragsvergabe die Professionalisierungsstrategie (vgl. in Verbindung mit der von Italien vorgeschlagenen Reform 2.1.6), die die Ausbildungsarten auf verschiedenen Ebenen, die spezielle Betreuung und die Erstellung operativer Leitlinien umfasst. iii. Die dynamischen Beschaffungssysteme werden von Consip bereitgestellt und stehen im Einklang mit den Vergaberichtlinien. iv. Die ANAC schließt die Eignungsprüfung der öffentlichen Auftraggeber in Bezug auf die Beschaffungskapazität ab, nachdem Artikel 38 des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen umgesetzt wurde. v. Das Überwachungssystem für die Zeit zwischen der Auftragsvergabe und der Fertigstellung der Infrastrukturarbeiten ist einsatzbereit. vi. Die Daten aller Verträge werden in der Antikorruptionsdatenbank der nationalen Antikorruptionsbehörde (ANAC) erfasst. vii. Alle speziell für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Büros in Ministerien, Regionen und Großstädten. |
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M1C1-72 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Etappenziel |
Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten von Vorschriften zur Verringerung verspäteter Zahlungen der ZS an Unternehmen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Inkrafttreten neuer Vorschriften zur Verringerung der Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen. Die Maßnahmen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente: i. Das System INIT wird in der zentralen öffentlichen Verwaltung eingesetzt, um die Wirtschafts- und Finanzbuchhaltung und die Ausführung der öffentlichen Ausgaben zu unterstützen. ii. Zahlungsverzug: bei den Indikatoren auf der Grundlage der Datenbank des IT-Systems des Finanzministeriums (Commercial Credit Platform – PCC) handelt es sich um die gewogene durchschnittliche Zahlungsdauer öffentlicher Stellen an Unternehmen und die gewogene durchschnittliche Zahlungsverzögerung von Behörden gegenüber Unternehmen für jede der folgenden Ebenen der öffentlichen Verwaltung: -zentrale Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) -regionale Behörden (Regional- und Provinzautonomie), -lokale Behörden (enti locali) -Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) |
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M1C1-73 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Beschaffungswesen. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Inkrafttreten des Gesetzesdekrets zur Umsetzung aller Bestimmungen des Übertragungsgesetzes zur Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen. |
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M1C1-74 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform der Vereinfachung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen |
Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform/Vereinfachung des öffentlichen Beschaffungswesens (auch aufgrund der Überarbeitung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen). |
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M1C1-75 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Volle Funktionsfähigkeit des nationalen eProcurement-Systems |
Verfügbarkeit der in der Durchführbarkeitsstudie festgelegten Funktionen (als Projektaufgabe 1 zu erarbeiten) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Das nationale eProcurement-System muss einsatzbereit sein und vollständig im Einklang mit den EU-Vergaberichtlinien stehen und die vollständige Digitalisierung der Verfahren bis zur Vertragsausführung umfassen (intelligente Auftragsvergabe), mit den Managementsystemen der öffentlichen Verwaltung interoperabel sein und eine digitale Habilitation von EO, Auktionssitzungen, maschinelles Lernen zur Erkennung von Trends, CRM mit Chatbots, digitales Engagement und Statuskette umfassen. |
|
M1C1-76 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist |
Nicht zutreffend |
30 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungszeit („tempo di pagamento“) zentraler Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-77 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
30 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni e Province Autonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-78 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
30 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungszeit („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-79 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
60 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage. |
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M1C1-80 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen vornehmen müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
0 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) der zentralen Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-81 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zur Zahlung von Zahlungen in Anspruch nehmen müssen, wird verringert. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
0 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) regionaler Behörden (Regioni e Province Autonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-82 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen mit Zahlungsverzug vergehen müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
0 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-83 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen Zahlungen leisten müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
Nicht zutreffend |
0 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-84 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
193 |
100 |
Q4 |
2023 |
Auf der Grundlage der Daten des Amtsblatts der EU (TED-Datenbank) wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe bei Aufträgen oberhalb der in den EU-Vergaberichtlinien festgelegten Schwellenwerte auf weniger als 100 Tage verkürzt. |
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M1C1-85 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
100 |
85 |
Q4 |
2023 |
Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 15 % verkürzt. |
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M1C1-86 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Im Rahmen der Strategie für die Professionalisierung von öffentlichen Auftraggebern geschulte Beamte |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
20 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 20 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult. Dies berücksichtigt die Gesamtzahl der Beamten, die aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt waren, d. h. 100 000 öffentliche Auftraggeber, die am 30. April 2021 in das nationale e-Procurement-System eingetragen waren, das von Consip im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (MfWF) verwaltet wird. |
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M1C1-87 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
15 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 15 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der EU-Richtlinie 2014/24 (Beobachtungszeitraum von zwei Jahren und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verwendung des DPS in Italien hauptsächlich auf Anschaffungen oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da die unterhalb des Schwellenwerts liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplaces erfolgen). Das Ziel bezieht sich auf die Vergabebehörden der Zentralregierung (250 registrierte Zahlungsanweisungen (Stand 30. April 2021) an das nationale e-Procurement-System, das von Consip im Auftrag des MfWF verwaltet wird). |
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M1C1-88 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist |
30 |
30 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungszeit („tempo di pagamento“) zentraler Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-89 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist |
30 |
30 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) regionaler Behörden (Regioni e Province Autonome) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-90 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist |
30 |
30 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungszeit („tempo di pagamento“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 30 Tage. |
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M1C1-91 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, wird verringert |
Nicht zutreffend |
Gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist |
60 |
60 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt die gewogene durchschnittliche Zahlungsfrist („tempo di pagamento“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 60 Tage. |
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M1C1-92 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen vornehmen müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
0 |
0 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) zentraler Behörden (Amministrazioni dello Stato, enti pubblici nazionali e altri enti) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-93 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zur Zahlung von Zahlungen in Anspruch nehmen müssen, wird verringert. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
0 |
0 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der Commercial Credit Platform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) der regionalen Behörden (Regioni e Province Autonome) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-94 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen mit Zahlungsverzug vergehen müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
0 |
0 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) lokaler Behörden (enti locali) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-95 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen Zahlungen leisten müssen, verringert sich. |
Nicht zutreffend |
Gewichteter durchschnittlicher Zahlungsverzug (in Tagen) |
0 |
0 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der kommerziellen Kreditplattform (PCC) beträgt der gewichtete durchschnittliche Zahlungsverzug („tempo di ritardo“) der Gesundheitsbehörden (enti del Servizio sanitario nazionale) an Unternehmen höchstens 0 Tage. |
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M1C1-96 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
100 |
100 |
Q4 |
2024 |
Auf der Grundlage der Daten des Amtsblatts der EU (TED-Datenbank) wird die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe bei Aufträgen oberhalb der in den EU-Vergaberichtlinien festgelegten Schwellenwerte auf weniger als 100 Tage verkürzt. |
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M1C1-97 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
85 |
85 |
Q4 |
2024 |
Die durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur („fase esecutiva“) wird um mindestens 15 % verkürzt. |
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M1C1-98 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Im Rahmen der Strategie für die Professionalisierung von öffentlichen Auftraggebern geschulte Beamte |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
20 |
35 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 35 % der Beamten wurden im Rahmen der Professionalisierungsstrategie für öffentliche Auftraggeber geschult. Dies berücksichtigt die Gesamtzahl der Beamten, die aktiv an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt waren, d. h. 100 000 öffentliche Auftraggeber, die am 30. April 2021 in das nationale e-Procurement-System eingetragen waren, das von Consip im Auftrag des MfWF verwaltet wird. |
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M1C1-99 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen |
Prozentsatz der Vergabebehörden der Zentralregierung, die dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 nutzen |
Prozentsatz |
15 |
20 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 20 % der öffentlichen Auftraggeber nutzen dynamische Beschaffungssysteme gemäß der Richtlinie 2014/24 (Beobachtungszeitraum von zwei Jahren und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verwendung des DPS in Italien hauptsächlich auf Anschaffungen oberhalb des Schwellenwerts ausgerichtet ist, da die unterhalb des Schwellenwerts liegenden Beschaffungen hauptsächlich über eMarketplaces erfolgen). Das Ziel bezieht sich auf die Vergabebehörden der Zentralregierung (250 registrierte Zahlungsanweisungen (Stand 30. April 2021) an das nationale e-Procurement-System, das von Consip im Auftrag des MfWF verwaltet wird). |
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M1C1-100 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Aufstockung des Finanzministeriums |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Der überarbeitete Rahmen für Ausgabenüberprüfungen in zentralstaatlichen Verwaltungen (Ministerien) soll seine Wirksamkeit verbessern, indem die Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen gestärkt wird. Sie sieht insbesondere eine stärkere Rolle des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen bei der Ex-ante-Evaluierung, den Überwachungsverfahren und der Ex-post-Bewertung vor, damit die gründliche Durchführung der Überprüfungen und die Erreichung der angestrebten Ziele durchgesetzt werden können. |
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M1C1-101 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Etappenziel |
Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Eindämmung der Steuerhinterziehung |
Veröffentlichung der Überprüfung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Annahme eines Berichts zur Information der Regierung über Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch nicht erfolgte Rechnungsstellung, insbesondere in den Sektoren, die am stärksten von Steuerhinterziehung betroffen sind, unter anderem durch gezielte Anreize für die Verbraucher. |
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M1C1-102 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen |
Veröffentlichung des Berichts |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der Bericht wird von der Buchhaltungsabteilung des Finanzministeriums in Zusammenarbeit mit ausgewählten Verwaltungen erstellt, um -Bewertung ihrer Vorgehensweisen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen. -Festlegung von Leitlinien für alle öffentlichen Verwaltungen. |
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M1C1-103 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Verwaltungsvorschriften sowie Abschluss der Verwaltungsverfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen |
Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die auf das Inkrafttreten hinweisen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Bestimmungen umfassen: i) vollständige Inbetriebnahme der Datenbank und der speziellen IT-Infrastruktur für die Freigabe der vorbesiedelten Mehrwertsteuererklärung gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 127/2015. ii) die Datenbank, die für die „Compliance-Schreiben“ verwendet wird (frühzeitige Mitteilungen an Steuerpflichtige, bei denen Anomalien festgestellt werden) wird erweitert, um die Häufigkeit falsch-positiver Meldungen zu verringern und die Zahl der an die Steuerzahler gerichteten Mitteilungen zu erhöhen. iii) Inkrafttreten der reformierten Rechtsvorschriften, um wirksame Verwaltungssanktionen für den Fall sicherzustellen, dass private Anbieter elektronische Zahlungen nicht akzeptieren (ursprünglicher Artikel 23 des Gesetzesdekrets 124/2019, der bei der Umwandlung in ein Gesetz aufgehoben worden war, ist eine Referenz). iv) Abschluss des Prozesses der Pseudonymisierung gemäß Artikel 1 Absätze 681 bis 686 des Gesetzes n.160/2019 und Einrichtung einer digitalen Infrastruktur für die Analyse von Massendaten, die durch die Interoperabilität vollständig pseudonymisierter Datenbanken generiert werden, um die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu erhöhen, die dem Auswahlverfahren zugrunde liegt. Inkrafttreten von Primär- und Sekundärrecht zur Umsetzung zusätzlicher wirksamer Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Verringerung der Steuerhinterziehung durch die unterlassene Rechnungsstellung. |
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M1C1-104 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025 |
Quantitatives Einsparziel für die im Dokument über Wirtschaft und Finanzen festgelegten aggregierten zentralstaatlichen Verwaltungen – in Euro |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Auf der Grundlage der Gesetzesdekrete 90 und 93 von 2016 und des Gesetzes 163/2016 wurden im Economic Financial Document Ziele für jährliche Ausgabenüberprüfungen für die aggregierten zentralstaatlichen Verwaltungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025 festgelegt. Die Einsparziele müssen ein angemessenes Maß an Ehrgeiz widerspiegeln. |
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M1C1-105 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Höhere Zahl von Konformitätserklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
2 150 908 |
2 581 090 |
Q4 |
2022 |
Die Zahl der Konformitätsschreiben, mit denen die Steuerpflichtigen frühzeitig über Unregelmäßigkeiten informiert werden, wird im Vergleich zu 2019 um mindestens 20 % erhöht. |
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M1C1-106 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Zahl der falsch positiven Konformitätserklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
126 500 |
132 825 |
Q4 |
2022 |
Die Zahl der fälschungspositiven Konformitätserklärungen (die eine frühzeitige Benachrichtigung der Steuerzahler ermöglichen, bei denen Anomalien festgestellt werden, bei denen aber keine Betrugsfälle nachträglich aufgedeckt werden) wird gegenüber 2019 um mindestens 5 % verringert. |
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M1C1-107 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Erhöhung der Steuereinnahmen durch Konformitätserklärungen |
Nicht zutreffend |
in EUR |
2 130 000 000 |
2 449 500 000 |
Q4 |
2022 |
Die Steuereinnahmen aus „Compliance-Schreiben“ steigen gegenüber 2019 um 15 %. |
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M1C1-108 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Etappenziel |
Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Periodenrechnung und des mehrdimensionalen Kontenplans |
Beschluss der Rechnungslegungsabteilung des Finanzministeriums zur Genehmigung der Verwaltungsstruktur für die periodengerechte Rechnungsführung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2024 |
Fertigstellung eines konzeptionellen Rahmens als Referenz für das periodengerechte Rechnungsführungssystem gemäß den von Eurostat (EPSAS-Arbeitsgruppe) festgelegten qualitativen Merkmalen;
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M1C1-109 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Übermittlung der ersten vorab ausgefüllten Mehrwertsteuererklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2 300 000 |
Q2 |
2023 |
Mindestens 2 300 000 Steuerpflichtige müssen vorab ausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen für das Steuerjahr 2022 erhalten. |
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M1C1-110 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts unter Bezugnahme auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter |
Aufnahme der Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern, im Haushaltsgesetz 2024 |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wird dem Parlament ein Haushalt für nachhaltige Entwicklung zur Verfügung gestellt, der aus der Einstufung des allgemeinen Staatshaushalts in Bezug auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter besteht. Die Einstufung muss mit den Kriterien in Einklang stehen, die der Definition der Ziele für nachhaltige Entwicklung und den Zielen der Agenda 2030 zugrunde liegen. |
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M1C1-111 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023 |
Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2023, in dem der Abschluss des Verfahrens und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2024 |
Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, — Bestätigung des Abschlusses der Ausgabenüberprüfung für 2023 in Bezug auf die Bestimmung des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung. — bescheinigen, dass das 2022 gesetzte Ziel erreicht wird. |
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M1C1-112 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen |
Nicht zutreffend |
Anzahl der Einstellungen |
0 |
4113 |
Q2 |
2024 |
Das Personal der Agentur wird um 4113 Einheiten aufgestockt, wie im „Leistungsplan 2021-2023“ angegeben. |
|
M1C1-113 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Höhere Zahl von Konformitätserklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
2 150 908 |
3 011 271 |
Q4 |
2024 |
Die Zahl der Konformitätserklärungen, mit denen die Steuerpflichtigen frühzeitig über Unregelmäßigkeiten informiert werden, wird im Vergleich zu 2019 um mindestens 40 % erhöht. |
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M1C1-114 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Erhöhung der Steuereinnahmen durch Konformitätserklärungen |
Nicht zutreffend |
in EUR |
2 130 000 000 |
2 769 000 000 |
Q4 |
2024 |
Die Steuereinnahmen aus Konformitätserklärungen steigen gegenüber 2019 um 30 %. |
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M1C1-115 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das für 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024 |
Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2024, in dem der Abschluss des Verfahrens und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2025 |
Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, — Bestätigung des Abschlusses der Ausgabenüberprüfung für 2024 in Bezug auf die Bestimmung des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung. — bescheinigen, dass das in den Jahren 2022 und 2023 festgelegte Ziel erreicht wird. |
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M1C1-116 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Neigung zur Umgehung“ |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
-5 |
Q4 |
2025 |
Die „Neigung zur Umgehung“ aller Steuern ohne Vermögenssteuern (Imposta Municipale Unica) und der Verbrauchsteuern muss 2023 gegenüber 2019 um 5 % gegenüber dem Basisszenario von 2019 gesenkt werden. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Regierungsbericht über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht werden soll. Die Ermäßigung um 5 % wird unter Bezugnahme auf die Schätzungen in dem aktualisierten Jahrgang desselben Berichts festgestellt, der im November 2025 auf der Grundlage der Daten für das Steuerjahr 2023 veröffentlicht werden soll. |
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M1C1-117 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Zielwert |
Öffentliche Einrichtungen, die für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschult wurden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
18 000 |
Q1 |
2026 |
Ende der ersten Schulungsrunde für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem für Vertreter von 18 000 öffentlichen Einrichtungen. |
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M1C1-118 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (einschließlich Leitlinien, Betriebshandbücher und Schulungsprogramme) der periodengerechten Buchführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2026 |
Es werden Jahresabschlüsse der öffentlichen Verwaltung erstellt, die mindestens 90 % der gesamten öffentlichen Stellen abdecken.
Es wird eine Gesetzesreform verabschiedet, die die Einführung des neuen periodengerechten Rechnungsführungssystems für mindestens 90 % der öffentlichen Verwaltungen ab 2027 vorsieht.
|
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M1C1-119 |
Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2026 |
Vollendung der Umsetzung des „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem geltenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die einschlägigen Parameter festgelegt und der Fiskalföderalismus für Regionen mit gewöhnlichem Status gemäß dem Gesetzesdekret 68/2011 (Artikel 1-15) in der zuletzt durch das Gesetz 176/2020 geänderten Fassung (Artikel 31e) umgesetzt. |
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M1C1-120 |
Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2026 |
Vollendung der Umsetzung des „Fiskalföderalismus“ („Federalismo fiscale“) gemäß dem geltenden Übertragungsgesetz 42/2009. Insbesondere werden im Primär- und Sekundärrecht die einschlägigen Parameter festgelegt und gegebenenfalls der Fiskalföderalismus für Provinzen und Großstädte im Sinne des Gesetzesdekrets 68/2011 (Artikel 1-15), zuletzt geändert durch das Gesetz 178/2020 (Artikel 1, Komma 783), umgesetzt. |
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M1C1-121 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Neigung zur Umgehung“ |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
-15 |
Q2 |
2026 |
Die „Neigung zur Umgehung“ aller Steuern ohne Vermögenssteuern (Imposta Municipale Unica) und der Verbrauchsteuern muss 2024 gegenüber 2019 um 15 % gegenüber dem Basisszenario von 2019 gesenkt werden. Die Referenzschätzung für 2019 wird in den aktualisierten Regierungsbericht über die Schattenwirtschaft aufgenommen, der gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 im November 2021 veröffentlicht werden soll. Die Ermäßigung um 15 % wird unter Bezugnahme auf eine Schätzung für das Steuerjahr 2024 beobachtet, die in einem speziellen Bericht enthalten ist, der vom Finanzministerium bis Juni 2026 auf der Grundlage der gleichen Methode erstellt wird, wie sie für den Bericht gemäß Artikel 2 des Gesetzesdekrets Nr. 160/2015 verwendet wird. |
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M1C1-122 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel. |
Annahme des Berichts des Finanzministeriums über die Ausgabenüberprüfung im Jahr 2025, in dem der Abschluss des Verfahrens und die Erreichung des Ziels bescheinigt werden. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2026 |
Der Bericht des Finanzministeriums, der dem Ministerrat gemäß den Gesetzesdekreten 90 und 93 von 2016 und dem Gesetz 163/2016 zu übermitteln ist, - Bestätigung des Abschlusses der Ausgabenüberprüfung für 2025 in Bezug auf die Bestimmung des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung. - bescheinigen, dass das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gesetzte Ziel erreicht wird. |
A.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung
Ziel dieser Investition ist es, die Datensätze und Anwendungen eines wesentlichen Teils der lokalen öffentlichen Verwaltung zu einer sicheren Cloud-Infrastruktur zu migrieren, damit jede Verwaltung innerhalb einer Reihe zertifizierter öffentlicher Cloud-Umgebungen wählen kann.
Die Maßnahme sieht auch ein Unterstützungspaket „Migration als Dienstleistung“ für Verwaltungen vor, das Folgendes umfasst: i) die erste Bewertung, ii) die für die Einleitung der Maßnahmen erforderliche verfahrenstechnische/administrative Unterstützung, iii) die Aushandlung der erforderlichen externen Unterstützung und iv) das gesamte Projektmanagement während der Durchführung. Ein vom Ministerium für technologische Innovation und digitaler Wandel (MITD) beaufsichtigtes Team soll eine breite Liste qualifizierter Anbieter ermitteln und zertifizieren und eine Reihe standardisierter Unterstützungspakete aushandeln, die auf die Größe der Verwaltung und der an der Migration beteiligten Dienste zugeschnitten sind.
Investition 1.4 – Digitale Dienste und Bürgererfahrung
Ziel dieser Investition ist es, ein integriertes und harmonisiertes Angebot moderner bürgerorientierter digitaler Dienste zu entwickeln, deren breite Verbreitung in den zentralen und lokalen Verwaltungen sicherzustellen und die Erfahrungen der Nutzer zu verbessern.
Die Maßnahme muss
(I)Verbesserung der Erfahrungen mit digitalen öffentlichen Diensten durch Festlegung wiederverwendbarer Modelle für die Erbringung von Dienstleistungen, die volle Barrierefreiheitsanforderungen gewährleisten (Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste);
(II)Verbesserung des Zugangs zu digitalen öffentlichen Diensten (Investition 1.4.2 – Inklusion der Bürger: Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste);
(III)Förderung der Einführung der digitalen Anwendung für Zahlungen zwischen Bürgern und öffentlichen Verwaltungen (PagoPA) und der Annahme der „IO“-App als zentraler digitaler Schnittstelle zwischen Bürgern und Verwaltung für ein breites Spektrum von Diensten (einschließlich Mitteilungen) im Einklang mit der Logik der zentralen Anlaufstelle (Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“ -App);
(IV)Förderung der Einführung nationaler Plattformen für digitale Identitäten (Sistema Pubblico di Identità Digitale, SPID und Carta d’Identità Elettronica, CIE) und des nationalen Registers (Anagrafe nazionale della popolazione residente, ANPR) (Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen digitalen Identitätsplattformen (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR));
(V)Entwicklung einer zentralen Plattform für Notifizierungen (Investition 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen);
(VI)Förderung der Übernahme von Paradigmen der Mobilität als Dienstleistung (MaaS) in Großstädten zur Digitalisierung des Nahverkehrs und Bereitstellung integrierter Mobilitätserfahrungen für die Nutzer von der Reiseplanung bis hin zu Zahlungen über mehrere Verkehrsträger hinweg (Investition 1.4.6 – Mobilität als Dienstleistung für Italien, wobei diese letzte Maßnahme auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung finanziert wird).
Investition 1.6 – Digitalisierung großer Zentralverwaltungen
Ziel dieser Investition ist es, eine Reihe vorrangiger Prozesse, Tätigkeiten und Dienste innerhalb der zentralen Verwaltungen neu zu gestalten und zu digitalisieren, um die Effizienz dieser Verwaltungen zu steigern und die Verfahren zu vereinfachen. Zu den betroffenen Zentralverwaltungen gehören: i) das Nationale Institut für soziale Sicherheit (INPS) und das Nationale Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL), ii) das Justizsystem, iii) das Verteidigungsministerium, iv) das Innenministerium, v) die Finanzpolizei.
Was das Innenministerium betrifft, so sieht das Projekt i) die Digitalisierung der Dienstleistungen für die Bürger und die Neugestaltung der zugrunde liegenden internen Prozesse vor; ii) Entwicklung interner Anwendungen und Managementsysteme zur Entwicklung eines internen zentralisierten Systems zur Überprüfung der physischen und digitalen Identität und der zugehörigen Attribute, das es öffentlichen Bediensteten (z. B. Polizei) ermöglicht, die persönlichen Dokumente und Lizenzen (z. B. Gesundheitskarte, Führerschein usw.), die sich im Besitz der Bürger befinden und mit CIE in Verbindung stehen, in Echtzeit zu überprüfen; iii) berufliche Weiterbildung zur Stärkung der digitalen Fähigkeiten (1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums).
In Bezug auf das Justizsystem sieht das Projekt Folgendes vor: i) Digitalisierung der Archive der letzten zehn Jahre (10 000 000 Gerichtsakten) im Zusammenhang mit Zivilverfahren untergeordneter Gerichte (Tribunali ordinari), der Berufungsgerichte und der Gerichtsakten des Obersten Gerichts; ii) die Schaffung eines Data Sees (Software-Layer), der als einziger Zugangspunkt für den gesamten vom Justizsystem produzierten Rohdatensatz dient. Die im Data Seen gespeicherten Informationen werden genutzt, indem Lösungen der künstlichen Intelligenz eingesetzt werden, um i) Anonymisierung zivil- und strafrechtlicher Urteile; ii) Automatische Identifizierung des Opfer-Täterverhältnisses in Rechtsvorschriften; iii) Verwaltung, Analyse und Organisation früherer Rechtsprechung, um die Konsultation von Zivilrichtern und Staatsanwälten zu erleichtern; iv) Durchführung fortgeschrittener statistischer Analysen der Effizienz und Wirksamkeit des Justizsystems; v) Verwaltung und Überwachung der Bearbeitungszeiten der Tätigkeiten der Justizbehörden (Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums und 1.6.5 – Digitalisierung des Staatsrats, finanziert auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung).
In Bezug auf INPS und INAIL umfasst das Projekt eine umfassende Überprüfung ihrer internen Systeme und Verfahren sowie die Entwicklung ihrer digitalen Kontakte zu Gebietsansässigen, Unternehmen und anderen öffentlichen Verwaltungen, um den Nutzern ein nahtloses digitales Erlebnis zu bieten (1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und Nationales Institut für Unfallversicherung am Arbeitsplatz (INAIL)).
In Bezug auf das Verteidigungsministerium umfasst das Projekt i) die Verbesserung der Sicherheit von drei grundlegenden Informationssätzen (Personal, Verwaltungsunterlagen, interne und externe Kommunikation) und ii) die Migration aller Systeme und Anwendungen zu einem Open-Source-Paradigma im Einklang mit den im Referenzrahmen festgelegten Sicherheitskonzepten (Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums).
In Bezug auf die Finanzpolizei zielt das Projekt insbesondere auf i) die Neuorganisation der Datenbanken, ii) Einführung der Datenwissenschaft in die operativen und Entscheidungsprozesse (Investition 1.6.6 – Digitalisierung der Finanzpolizei, finanziert auf der Grundlage einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung).
A.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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M1C1-123 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – „One Click by design“ Dienste/Inhalte T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
35 |
Q4 |
2022 |
35 zusätzliche Dienste wurden auf der institutionellen Website der INP bereitgestellt ( www.inps.it ). Die Dienste müssen auf der Website der Einrichtung durch geeignete Profil-Logik zugänglich sein (das System wird Dienste von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Nutzergeschichte vorschlagen). Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf folgende INPS-institutionelle Bereiche: • Register der Empfänger von Rentenleistungen • Abfederung sozialer Schocks • Leistungen bei Arbeitslosigkeit • Invaliditätsleistungen • Tilgungen • Einziehung des Beitrags durch das Unternehmen • Dienstleistungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft • Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste In den aufgeführten institutionellen Bereichen werden die Dienste, die umgesetzt werden sollen, die digitale Einreichung von Dienstleistungsanfragen, die Prüfung der Leistungsanforderungen, die Überwachung des Status der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Nutzerbedürfnisse, die automatische Verlängerung der Vorteile ohne neue Anwendungen betreffen. Schließlich sollen Monitoring-Dashboards eingerichtet werden, die sowohl die Überwachung der Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen. |
|
M1C1-124 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten IKT-Kompetenzen (T1) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4250 |
Q4 |
2022 |
Mindestens 4250 Mitarbeiter des INPS wurden anhand ihrer Informationen und mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für e-Kompetenzen bewertet: i) Plan; ii) Bauen; iii) Leiten iv) zur Verfügung stellen; v) Verwalten. Die Bereiche, in denen die Kompetenzen verbessert werden können, werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden ermittelt. |
|
M1C1-125 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Ausschreibungen für lokale öffentliche Verwaltungen |
Bekanntgabe der Vergabe (aller) öffentlichen Aufträge für Cloud-Angebote im Rahmen von Ausschreibungen der lokalen öffentlichen Verwaltung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für jede Art von öffentlicher Verwaltung (Gemeinden, Schulen, lokale Gesundheitsämter) zur Erfassung und Bewertung von Migrationsplänen. Die Veröffentlichung von drei spezifischen Aufforderungen soll es dem Ministerium für technologische Innovation und den digitalen Wandel ermöglichen, die sehr spezifischen Bedürfnisse jeder Art der beteiligten öffentlichen Verwaltung zu bewerten. Vergebene Ausschreibungen (d. h. Veröffentlichung der Liste der öffentlichen Verwaltungen, die für eine Förderung zugelassen sind) im Zusammenhang mit drei öffentlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Gemeinden, Schulen und lokale Gesundheitsagenturen zur Erfassung und Bewertung von Migrationsplänen im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
|
M1C1-126 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
9000 |
11 450 |
Q4 |
2023 |
Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für: - öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (9000 Einrichtungen) - neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2450 neue Einrichtungen). In beiden Fällen müssen die öffentlichen Verwaltungen je nach Ausgangspunkt einen Anstieg der Zahl der integrierten Dienste um mindestens + 20 % sicherstellen. Wie viele Dienste integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (Ziel ist es, durchschnittlich 50 Dienstleistungen für Kommunen, 20 Dienste für die Regionen, 20 Dienste für Gesundheitsbehörden und 15 Dienste für Schulen und Hochschulen bereitzustellen). |
|
M1C1-127 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der „IO“ -App T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
2700 |
7000 |
Q4 |
2023 |
Sicherstellen, dass die Zahl der in die „IO-App“ integrierten Dienste erhöht wird für: - öffentliche Verwaltungen bereits im Basisszenario (2700 Einrichtungen) - neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (4300 neue Einrichtungen). In beiden Fällen müssen die öffentlichen Verwaltungen je nach Ausgangspunkt einen Anstieg der Zahl der integrierten Dienste um mindestens + 20 % sicherstellen. Wie viele Dienste integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (Ziel ist es, durchschnittlich 50 Dienstleistungen für Kommunen, 20 Dienste für die Regionen, 20 Dienste für Gesundheitsbehörden und 15 Dienste für Schulen und Hochschulen bereitzustellen). |
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M1C1-128 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 800 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden haben in Bezug auf die digitale Notifizierungsplattform (DNP) rechtsverbindliche digitale Mitteilungen an Bürger, juristische Personen, Verbände und sonstige öffentliche oder private Stellen zu richten. |
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M1C1-129 |
Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums |
Zielwert |
Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
7 |
Q4 |
2023 |
Die internen Verfahren und Prozesse wurden vollständig umgestaltet (insgesamt 7 Prozesse bis zum 31. Dezember 2023), die vollständig online abgewickelt werden können (z. B. Büroautomation, Mobilitätsdienste und E-Learning). |
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M1C1-130 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Digitalisierte Gerichtsakten T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3 500 000 |
Q4 |
2023 |
Digitalisierung von 3,5 Millionen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den letzten zehn Jahren zivilrechtlicher Verfahren der unteren Gerichte („Tribunali“) und der Berufungsgerichte sowie der letzten zehn Jahre von Rechtsakten im Zusammenhang mit den vom Obersten Gerichtshof („Corte di Cassazione“) erlassenen Rechtmäßigkeitsverfahren. |
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M1C1-131 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Etappenziel |
Wissenssysteme des Justizministeriums „Justice Data Lake“ T1 |
Bericht über den Beginn der Auftragsausführung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Beginn der Ausführung des Vertrags über die Realisierung von sechs neuen Data-See-Wissenssystemen: 1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen 2)Integriertes Grenzschutzsystem 3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse 4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren 5)Fortgeschrittenes Statistiksystem zu Zivil- und Strafverfahren 6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Opfer-schulden-Beziehung. Die Ausführung jedes öffentlichen Auftrags beginnt mit einem besonderen Verwaltungsakt des für das Verfahren zuständigen Verantwortlichen, der als „Beginn der Ausführung“ bezeichnet wird. |
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M1C1-132 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – „One Click by design“ Dienste/Inhalte T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
35 |
70 |
Q4 |
2023 |
35 zusätzliche Dienste wurden auf der institutionellen Website von Inps bereitgestellt ( www.inps.it ). Die Dienste müssen auf der Website der Einrichtung durch geeignete Profil-Logik zugänglich sein (das System wird Dienste von möglichem Interesse auf der Grundlage des Alters, der Arbeitsmerkmale, der wahrgenommenen Vorteile und der Nutzergeschichte vorschlagen). Die 35 Dienstleistungen beziehen sich auf folgende INPS-institutionelle Bereiche: • Register der Empfänger von Rentenleistungen • Abfederung sozialer Schocks • Leistungen bei Arbeitslosigkeit • Invaliditätsleistungen • Tilgungen • Einziehung des Beitrags durch das Unternehmen • Dienstleistungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft • Betrugsbekämpfungs-, Korruptions- und Transparenzdienste In den aufgelisteten institutionellen Bereichen werden die Dienste, die eingeführt werden, die digitale Einreichung von Diensteanfragen, die Prüfung der Leistungsanforderungen, die Überwachung des Stands der Praxis durch die Nutzer, den proaktiven Vorschlag von Diensten auf der Grundlage der Nutzerbedürfnisse und die automatische Verlängerung der Vorteile ohne neue Anwendungen betreffen. Schließlich werden Monitoring-Dashboards eingerichtet, die sowohl die Überwachung der Vorteile durch das INPS als auch die datengestützte Unterstützung der politischen Entscheidungsträger ermöglichen. |
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M1C1-133 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten IKT-Kompetenzen (T2) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
4250 |
8500 |
Q4 |
2023 |
Weitere 4250 Mitarbeiter des INPS wurden mit zertifizierten verbesserten Kompetenzen in den folgenden Bereichen des europäischen Rahmens für e-Kompetenzen bewertet: i) Plan; ii) Bauen; iii) Leiten iv) zur Verfügung stellen; v) Verwalten. Die Bereiche, in denen die Kompetenzen verbessert werden können, werden entsprechend der Zielgruppe der Lernenden ermittelt. |
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M1C1-134 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INAIL – Vollständig rekonstruierte und digitalisierte Prozesse/Dienste T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
29 |
53 |
Q4 |
2023 |
Ziel ist es, 53 (52 %) neu konzipierte institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können. Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungen, Sozial- und Gesundheitsdienste, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen. Insbesondere wird das für jedes Gebiet erwartete Ziel wie folgt dargestellt: ·Versicherung: 8 (25 %); ·Sozial- und Gesundheitsdienste, 18 (50 %); ·Präventions- und Sicherheitsarbeiten: 9 (80 %); ·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %). |
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M1C1-135 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
4 |
15 |
Q4 |
2023 |
Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 15 Verfahren für die Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten) ausgehend von vier bereits digitalisierten Verfahren. |
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M1C1-136 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Bescheinigungen T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl digitalisierter Zertifikate |
190 000 |
450 000 |
Q4 |
2023 |
Anzahl der digitalisierten Identitätsbescheinigungen (450 000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und auf der Infrastruktur laufen, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, ausgehend von einem Basisszenario von 190 000 bereits digitalisierten Zertifikaten. |
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M1C1-137 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Etappenziel |
Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale |
Institutionelle Webportale und Intranet-Webportale voll funktionsfähig |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Entwicklung und Umsetzung von i) institutionellen Webportalen und ii) Intranetportalen für spezifische Erfordernisse der internen Kommunikation. |
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M1C1-138 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Migration von nicht auftragsrelevanten Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 |
Q4 |
2023 |
Erste Migration und operative Verfügbarkeit kritischer Anwendungen außerhalb der Mission für neue quelloffene Infrastrukturen. Dies umfasst die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation quelloffener Middleware-Komponenten und die Neugestaltung von Anwendungen. |
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M1C1-139 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Zielwert |
Cloud-Fähigkeit t für die lokale öffentliche Verwaltung T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4083 |
Q3 |
2024 |
Die Migration von 4083 lokalen öffentlichen Verwaltungen in zertifizierte Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Tests aller in den einzelnen Migrationsplänen enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich sind. |
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M1C1-140 |
Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0,1 |
40 |
Q4 |
2024 |
Die Einhaltung des gemeinsamen Entwurfs/Modells der Komponenten von Websites/Diensten besteht aus:
2) Bewertung des Projektabschlusses anhand zentraler Parameter für die Nutzbarkeit (digitale Nutzbarkeitsergebnisse) über eine bereits verfügbare spezielle Plattform. Verwaltungen (Gemeinden, Bildungseinrichtungen der 1. und 2. Klasse und spezielle Piloteinrichtungen für Gesundheitsfürsorge und Kulturerbe), die sich an ein gemeinsames Modell und ein gemeinsames Gestaltungssystem halten, wodurch die Interaktion zwischen den Nutzern vereinfacht und die Wartung in den kommenden Jahren erleichtert wird. |
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M1C1-141 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
15 |
20 |
Q4 |
2024 |
Digitalisierung, Überarbeitung und Automatisierung von 20 Verfahren für die Verwaltung des Verteidigungspersonals (wie Einstellung, Beschäftigung und Ruhestand, Gesundheit der Beschäftigten) ausgehend von einem Ausgangswert von fünfzehn bereits digitalisierten Verfahren mit Ziel 1. |
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M1C1-142 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Digitalisierung der Bescheinigungen des Verteidigungsministeriums T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl digitalisierter Zertifikate |
450 000 |
750 000 |
Q4 |
2024 |
Anzahl der digitalisierten Identitätsbescheinigungen (750 000), die vom Verteidigungsministerium ausgestellt wurden und in die Infrastruktur gelangen, ergänzt durch einen Standort für die Wiederherstellung nach einem Notfall, ausgehend von einem Basisszenario von 450 000 bereits digitalisierten Zertifikaten mit Ziel 1. |
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M1C1-143 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Migration von nicht auftragsrelevanten Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
10 |
15 |
Q4 |
2024 |
Endgültige Umstellung von vier sicherheitskritischen und elf nicht auftragsrelevanten Anwendungen auf neue Open-Source-Infrastruktur, die die Implementierung der Hardware-Umgebung, die Installation von Open-Source-Komponenten für Middleware und die Neugestaltung der Anwendungen umfasst, ausgehend von einem Ausgangswert von zehn bereits migrierten Anwendungen mit Ziel 1. |
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M1C1-144 |
Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
55 |
Q2 |
2025 |
Bis zum 2. Quartal 2025 wird die AgID 55 lokale öffentliche Verwaltungen unterstützen, um - Lieferung von 28 technischen und professionellen Sachverständigen - Verringerung der Fehlerhäufigkeit um 50 % bei mindestens 2 von jeder Verwaltung erbrachten digitalen Diensten - Verbreitung und Schulung von mindestens 3 Tools zur Umgestaltung und Entwicklung der am häufigsten genutzten digitalen Dienste jeder Verwaltung - Sicherstellen, dass mindestens 50 % der IKT-barrierefreien Lösungen, einschließlich Hardware, Software und assistiver Technologien, allen Arbeitnehmern mit Behinderungen zur Verfügung stehen; Der Finanzplan umfasst im Durchschnitt 490 Jahre lang einen Gutschein von 2 EUR/EUR/Jahr zuzüglich Personalkosten für 4 Jahre. |
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M1C1-145 |
Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen digitalen Identitätsplattformen (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR) |
Zielwert |
Nationale digitale Identitätsplattformen (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR) |
Nicht zutreffend |
Anzahl der Bürger mit eID |
17 500 000 |
42 300 000 |
Q4 |
2025 |
Anzahl der italienischen Bürger mit gültigen digitalen Identitäten auf der nationalen Plattform für digitale Identität. |
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M1C1-146 |
Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen digitalen Identitätsplattformen (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR) |
Zielwert |
Nationale digitale Identitätsplattformen (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR) |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
6283 |
16 500 |
Q1 |
2026 |
Zahl der öffentlichen Verwaltungen (von insgesamt 16 500), die elektronische Identifizierung (eID) (SPID oder CIE) anwenden. |
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M1C1-147 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Zielwert |
Cloud Enablement für die lokale öffentliche Verwaltung T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
4083 |
12 464 |
Q2 |
2026 |
Die Migration von 12 464 lokalen öffentlichen Verwaltungen in zertifizierte Cloud-Umgebungen gilt als erreicht, wenn die Tests aller in den einzelnen Migrationsplänen enthaltenen Systeme, Datensätze und Anwendungsmigration erfolgreich sind. |
|
M1C1-148 |
Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
40 |
80 |
Q2 |
2026 |
Die Einhaltung des gemeinsamen Entwurfs/Modells der Komponenten von Websites/Diensten besteht aus: 1) Bewertung der eingereichten Projekte 2) Bewertung des Projektabschlusses anhand zentraler Parameter für die Nutzbarkeit (digitale Nutzbarkeitsergebnisse) über eine bereits verfügbare spezielle Plattform. |
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M1C1-149 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
11 450 |
14 100 |
Q2 |
2026 |
Gewährleistung einer Erhöhung der Zahl der in die Plattform integrierten Dienste für: - öffentliche Verwaltungen, die sich bereits der Plattform anschließen (11 450 Einrichtungen); - neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (2 650 neue Einrichtungen). Wie viele Dienste integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (Ziel ist es, durchschnittlich 50 Dienstleistungen für Kommunen, 20 Dienste für die Regionen, 20 Dienste für Gesundheitsbehörden und 15 Dienste für Schulen und Hochschulen bereitzustellen). |
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M1C1-150 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der „IO“-App T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
7000 |
14 100 |
Q2 |
2026 |
Sicherstellen, dass die Zahl der in die „IO-App“ integrierten Dienste erhöht wird für: - öffentliche Verwaltungen, die bereits IO nutzen (7 000 Einrichtungen); - neue öffentliche Verwaltungen, die sich der Plattform anschließen (rund 7 100 neue Einrichtungen). Wie viele Dienste integriert werden sollen, hängt von der Art der Verwaltung ab (Ziel ist es, durchschnittlich 50 Dienstleistungen für Kommunen, 20 Dienste für die Regionen, 20 Dienste für Gesundheitsbehörden und 15 Dienste für Schulen und Hochschulen bereitzustellen). |
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M1C1-151 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
800 |
6400 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 6400 zentrale öffentliche Verwaltungen und Gemeinden haben in Bezug auf die digitale Notifizierungsplattform (DNP) rechtsverbindliche digitale Mitteilungen an Bürger, juristische Personen, Verbände und sonstige öffentliche oder private Stellen zu richten. |
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M1C1-152 |
Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums |
Zielwert |
Innenministerium – Vollständig rekonstruierte und digitalisierte Prozesse T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
7 |
45 |
Q2 |
2026 |
Die internen Verfahren und Prozesse wurden vollständig umgestaltet (insgesamt 45 Prozesse bis zum 31. August 2026), die vollständig online abgewickelt werden können (z. B. Büroautomation, Mobilitätsdienste und E-Learning). |
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M1C1-153 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Digitalisierte Gerichtsakten T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 000 000 |
Q2 |
2026 |
Digitalisierung von zehn Millionen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den letzten zehn Jahren zivilrechtlicher Verfahren der unteren Gerichte („Tribunali“) und der Berufungsgerichte sowie der letzten zehn Jahre von Rechtsakten im Zusammenhang mit den vom Obersten Gerichtshof („Corte di Cassazione“) erlassenen Rechtmäßigkeitsverfahren. |
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M1C1-154 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Wissenssysteme des Justizministeriums „Justice Data Lake“ T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
6 |
Q2 |
2026 |
Einführung von sechs neuen Datenübermittlungssystemen. 1)Anonymisierungssystem für zivil- und strafrechtliche Verurteilungen 2)Integriertes Grenzschutzsystem 3)Verwaltungs- und Analysesystem für Zivilprozesse 4)Verwaltungs- und Analysesystem für Strafverfahren 5)Fortgeschrittenes Statistiksystem zu Zivil- und Strafverfahren 6)Automatisiertes System zur Identifizierung der Opfer-schulden-Beziehung. Bei den sechs Positionen handelt es sich um getrennte Systeme, die ähnliche Technologien verwenden. Der Rahmen der Systeme ist derselbe: Verknüpfung von Daten und Dokumenten aus internen und externen Quellen; die Muster der Systeme unterscheiden sich je nach den Nutzern (z. B. Zivil- und Strafrichter) und den Zielen (z. B. Statistiken und Urteile). |
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M1C1-155 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INAIL – Vollständig rekonstruierte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
53 |
82 |
Q2 |
2026 |
Ziel ist es, 82 (80 %) neu konzipierte institutionelle Prozesse und Dienste zu erreichen, um sie vollständig digitalisieren zu können. Die beteiligten Bereiche des INAIL sind: Versicherungen, Sozial- und Gesundheitsdienste, Prävention und Sicherheit, Zertifizierungen und Überprüfungen. Insbesondere wird das für jedes Gebiet erwartete Ziel wie folgt dargestellt: ·Versicherung: 26 (80 %); ·Sozial- und Gesundheitsdienste, 29 (80 %); ·Präventions- und Sicherheitsarbeiten: 9 (80 %); ·Zertifizierungen und Überprüfungen: 18 (80 %). |
B. SCHWERPUNKTBEREICH 1 KOMPONENTE 2:
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems
Schwerpunkt 1 der Komponente 2 von Mission 1 des italienischen Aufbau- und Resilienzplans betrifft Investitionen und Reformen, die hauptsächlich darauf abzielen, i) den digitalen Wandel und die Innovation des Produktionssystems durch Anreize für Investitionen in Technologien, Forschung, Entwicklung und Innovation zu unterstützen; ii) Ausbau ultraschneller Breitband- und 5G-Netze zur Verringerung der digitalen Kluft sowie Satellitenkonstellationen und -dienste; iii) Förderung der Entwicklung strategischer Wertschöpfungsketten und Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen mit Schwerpunkt auf KMU.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die sich aus dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) 2020 in Bezug auf den digitalen Wandel von Unternehmen und die Defizite bei der Konnektivität ergeben, um die soziale und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit des Landes zu stärken.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur Notwendigkeit der „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2 von 2020), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), zur „Konzentration der Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere in [...] verstärkte digitale Infrastruktur zur Gewährleistung der Bereitstellung wesentlicher Dienste“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), zur „Förderung der Weiterqualifizierung, unter anderem durch Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019), zur „Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede“(länderspezifische Empfehlung 3 von 2019) und bis zu einem gewissen Grad „den Zugang innovativer und kleinerer Unternehmen zu Finanzmitteln zu unterstützen“ (länderspezifische Empfehlung 5 von 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
Schwerpunkt 2 – Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Wettbewerbs
Hauptziel des Schwerpunkts 2 der Komponente 2 der Mission 1 ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen zur Förderung des Unternehmertums und die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb, um eine effizientere Ressourcenallokation und Produktivitätsgewinne zu fördern. Das wichtigste Instrument zur Erreichung dieser Ziele ist das jährliche Wettbewerbsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet werden soll.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, die an Italien im Jahr 2019 gerichteten Empfehlungen zur „Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen [ ...], auch durch ein neues jährliches Wettbewerbsrecht “ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019), in Angriff zu nehmen.
B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Schwerpunkt 1 – Digitalisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Produktionssystems
Investition 1: Übergang 4.0
Ziel der Maßnahme ist es, den digitalen Wandel von Unternehmen zu unterstützen, indem Anreize für private Investitionen in Vermögenswerte und Tätigkeiten zur Unterstützung der Digitalisierung geschaffen werden. Die im Rahmen des italienischen Aufbau- und Resilienzplans finanzierte Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Plans für den Übergang 4.0, der andere auf nationaler Ebene finanzierte Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen umfasst.
Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschrift und deckt Aufwendungen ab, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) geltend zu machen sind. Die Maßnahme umfasst auch die Definition von Steuergutschriften, die durch eine Entschließung der Agentur für Einnahmen ermittelt werden, damit Begünstigte die Steuergutschriften nach dem F24-Zahlungsmodell in Anspruch nehmen können.
Die geförderten Steuergutschriften decken folgende Vermögenswerte und Tätigkeiten ab:
1.Investitionsgüter, bestehend aus: i) 4.0 (d. h. technologisch fortschrittliche) Sachanlagen, wie z. B. Produktionsmaschinen, deren Betrieb durch rechnergestützte Systeme oder Sensoren/Antriebe, Maschinen und Systeme zur Produkt- oder Prozesssteuerung und interaktive Systeme gesteuert wird; sie alle müssen durch digitale Merkmale wie die automatisierte Integration und die Mensch-Maschine-Schnittstelle gekennzeichnet sein; ii) 4.0 immaterielle Investitionsgüter wie 3D-Modellierung, werksinterne Kommunikationssysteme sowie Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen; iii) immaterielle Standardinvestitionsgüter wie Software für die Unternehmensführung. Hierunter fallen Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) ausgewiesen sind.
2.Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten, die Forschung und Entwicklung, technologische Innovation, grüne und digitale Innovation und Entwurfstätigkeiten umfassen. Hierunter fallen Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) ausgewiesen sind.
3.Schulungsmaßnahmen, die durchgeführt werden, um Kenntnisse über einschlägige Technologien wie Big Data und Datenanalyse, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Internet der Dinge, digitale Integration von Geschäftsprozessen und Cybersicherheit zu erwerben oder zu konsolidieren. Hierunter fallen Steuergutschriften, die in den Steuererklärungen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 (30. November 2024 für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht) ausgewiesen sind.
Die Maßnahme umfasst die Einsetzung eines wissenschaftlichen Ausschusses, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regelung zu bewerten.
Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums
Hauptziel der Reform ist es, das System des gewerblichen Eigentums an die modernen Herausforderungen anzupassen und sicherzustellen, dass das Innovationspotenzial wirksam zur Erholung und Widerstandsfähigkeit des Landes beiträgt. Insbesondere sollen folgende Ziele verfolgt werden: Verbesserung des Systems zum Schutz des gewerblichen Eigentums; Förderung der Nutzung und Verbreitung von gewerblichem Eigentum, insbesondere durch KMU; Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten sowie der gemeinsamen Nutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite, Gewährleistung einer strikteren Achtung des gewerblichen Eigentums; Stärkung der Rolle Italiens in europäischen und internationalen Foren für gewerbliches Eigentum.
Die Maßnahme betrifft die Reform des italienischen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum, die mindestens folgende Bereiche abdeckt: i) Überprüfung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und Vereinfachung der Verfahren, ii) Stärkung der Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, iii) Verbesserung der Kompetenz- und Kompetenzentwicklung, iv) Erleichterung des Wissenstransfers und v) Förderung innovativer Dienstleistungen.
Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums
Ziel der Investition ist es, das System des gewerblichen Eigentums zu unterstützen und dessen Reform, wie in der Reform 1 dieser Komponente vorgesehen, zu begleiten. Die Maßnahme umfasst finanzielle Unterstützung für Projekte von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit gewerblichem Eigentum, wie z. B. patentbezogene Maßnahmen (Brevetti +), Proof of Concept (POC) und die Stärkung von Technologietransferbüros (Technology Transfer Offices, TTO).
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien Forschung und Entwicklung für die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 2 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Schwerpunkt 2 – Verbesserung des Unternehmensumfelds und des Wettbewerbs
Reform 2: Jährliche Wettbewerbsgesetze 2021, 2022, 2023 und 2024
Das Wettbewerbsgesetz wird jedes Jahr verabschiedet, um die wettbewerblichen Verfahren für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge für lokale öffentliche Dienstleistungen (insbesondere in den Bereichen Abfall und öffentlicher Verkehr) zu verschärfen, die ungerechtfertigte Verlängerung von Konzessionen in Häfen, Autobahnen, Ladestationen und Wasserkraftwerken an etablierte Betreiber in vielen Sektoren zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Regulierung der öffentlichen Dienstleistungsaufträge zu gewährleisten, die Aggregationsregeln zu überarbeiten und den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer und den angemessenen Ausgleich öffentlicher Dienstleistungsaufträge anzuwenden. Das Wettbewerbsgesetz wird auch mehr Anreize für die Regionen schaffen, ihre öffentlichen Dienstleistungsaufträge für regionale Schienenverkehrsdienste auszuschreiben. Ferner wird eine klare Trennung zwischen den Aufgaben der Regulierung/Kontrolle und der Verwaltung der Verträge eingeführt.
In Bezug auf sektorspezifische Maßnahmen umfassen die jährlichen Wettbewerbsgesetze Maßnahmen in den Bereichen Energie (Strom, Gas und Wasser), Abfallwirtschaft und Verkehr (Häfen, Eisenbahn und Autobahnen), die die Investitionen und Reformen im Rahmen der Missionen 2 und 3 ergänzen. Flankierende Maßnahmen zur Gewährleistung der Verbreitung des Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten für Strom treten spätestens am 31. Dezember 2022 in Kraft. Das jährliche Wettbewerbsgesetz 2022 verabschiedet insbesondere den Plan für den Ausbau des Stromnetzes und fördert die Einführung intelligenter Stromzähler der 2. Generation, die bis zum 31. Dezember 2025 in ganz Italien 33 Millionen Einheiten erreichen sollen.
Darüber hinaus soll das Unternehmensumfeld durch die Gesetze zumindest durch folgende Maßnahmen verbessert werden: i) die Angleichung der Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht, ii) Konsolidierung, Digitalisierung und Professionalisierung der Marktüberwachungsbehörden und iii) Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Beschäftigte von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verkürzen.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Maßnahme |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
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Qualitative Indikatoren
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Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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M1C2-1 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Gewährung von Steuergutschriften im Übergangszeitraum 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses |
Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, das die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Mit den Rechtsakten werden Steuergutschriften für den Übergang 4.0 potenziellen Begünstigten zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um Steuergutschriften für i) 4.0 (d. h. technologisch fortgeschrittene) Sachanlagen, ii) 4.0 immaterielle Investitionsgüter, iii) normale immaterielle Investitionsgüter, iv) Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten und v) Ausbildungsmaßnahmen. Die Steuergutschriften werden durch eine Entschließung der Agentur für Einnahmen festgelegt, damit die Begünstigten die Steuergutschriften nach dem F24-Zahlungsmodell in Anspruch nehmen können. Durch Annahme eines Ministerialerlasses wird ein Wissenschaftlicher Ausschuss eingesetzt, dem Sachverständige des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und der italienischen Zentralbank angehören, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Steuergutschriften im Rahmen des Übergangs 4.0 zu bewerten. |
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M1C2-2 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Zielwert |
Übergang 4.0 zu Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der in den Jahren 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
69 900 |
Q2 |
2024 |
Auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen mindestens 69 900 Steuergutschriften für 4.0 materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Investitionsgüter, gewöhnliche immaterielle Investitionsgüter, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Es wird insbesondere erwartet, dass — auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen für 4.0 materielle Investitionsgüter mindestens 17 700 Steuergutschriften gewährt; — Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 27 300 Steuergutschriften für 4.0 immaterielle Investitionsgüter gewährt; — Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 13 600 Steuergutschriften für normale immaterielle Investitionsgüter gewährt wurden; — Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 vorgelegt wurden, mindestens 10 300 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewährt; — auf der Grundlage der zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 vorgelegten Steuererklärungen wurden Unternehmen mindestens 1 000 Steuergutschriften für Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Bei Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des Zeitraums, der für die Vorlage der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften maßgeblich ist, vom 31. Dezember 2022 bis zum 30. November 2023 verlängert. |
|
M1C2-3 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Zielwert |
Übergang 4.0 zu Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der in den Jahren 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
69 900 |
111 700 |
Q2 |
2025 |
Auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen mindestens 111 700 Steuergutschriften für 4.0 materielle Investitionsgüter, 4.0 immaterielle Investitionsgüter, gewöhnliche immaterielle Investitionsgüter, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten oder Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Es wird insbesondere erwartet, dass — auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, wurden Unternehmen für 4.0 materielle Investitionsgüter mindestens 26 900 Steuergutschriften gewährt; — Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 41 500 Steuergutschriften für 4.0 immaterielle Investitionsgüter gewährt; — Unternehmen auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 20 700 Steuergutschriften für normale immaterielle Investitionsgüter gewährt wurden; — Unternehmen wurden auf der Grundlage von Steuererklärungen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegt wurden, mindestens 20 600 Steuergutschriften für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten gewährt; — auf der Grundlage der zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 vorgelegten Steuererklärungen wurden Unternehmen mindestens 2000 Steuergutschriften für Ausbildungsmaßnahmen gewährt. Bei Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, wird das Ende des Zeitraums, der für die Vorlage der Steuererklärungen für alle oben genannten Steuergutschriften maßgeblich ist, vom 31. Dezember 2023 bis zum 30. November 2024 verlängert. Der Ausgangswert bezieht sich auf die Anzahl der Steuergutschriften für den Übergang 4.0, die Unternehmen auf der Grundlage der zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 vorgelegten Steuererklärungen für 4.0 Sachanlagen, 4.0 immaterielle Investitionsgüter und normale immaterielle Güter auf der Grundlage von Steuererklärungen gewährt wurden, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2022 für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten sowie Ausbildungsmaßnahmen vorgelegt wurden. Für Unternehmen, deren Steuerjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, werden auch bis zum 30. November 2023 vorgelegte Steuererklärungen in die Ausgangsbasis für alle oben genannten Steuergutschriften aufgenommen. |
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M1C2-4 |
Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des neuen Gesetzes über gewerbliches Eigentum und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2023 |
Mit dem neuen Gesetzesdekret soll das italienische Gesetz über gewerbliches Eigentum (Gesetzesdekret Nr. 30 vom 10. Februar 2005) geändert und mindestens folgende Bereiche abgedeckt werden: i) Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Stärkung des Schutzes gewerblicher Schutzrechte und Vereinfachung der Verfahren, ii) stärkere Unterstützung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen, iii) Verbesserung der Kompetenz- und Kompetenzentwicklung, iv) Erleichterung des Wissenstransfers, v) Stärkung der Förderung innovativer Dienstleistungen. |
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M1C2-5 |
Investition 6: Investitionen in das System des gewerblichen Eigentums |
Zielwert |
Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit industriellem Eigentum unterstützt werden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
254 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 254 zusätzliche Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Zusammenhang mit industriellem Eigentum unterstützt werden, wie patentbezogene Maßnahmen (Brevetti+), POC-Programme (POC) und Technologietransferämter (Technology Transfer Offices, TTOs), im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch die Verwendung einer Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C2-6 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021 |
Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Das jährliche Wettbewerbsgesetz enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtliche Vorschriften (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2022 angenommen werden und in Kraft treten.
Il betrifft:
Durchsetzung des Kartellrechts: i. Beseitigung zusätzlicher Hindernisse für die Fusionskontrolle durch eine weitere Angleichung der italienischen Fusionskontrollvorschriften an das EU-Recht. Lokale öffentliche Verwaltung: ii. Stärkung und breitere Anwendung des Grundsatzes des Wettbewerbs bei lokalen öffentlichen Dienstleistungsaufträgen, insbesondere in den Bereichen Abfall und ÖPNV. iii. Die Direktvergabe zu begrenzen, indem die lokalen Behörden verpflichtet werden, Abweichungen von der Ausschreibung öffentlicher Dienstleistungsaufträge zu begründen (gemäß Artikel 192 des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen). iv. Für die ordnungsgemäße Regulierung öffentlicher Dienstleistungsaufträge sorgen, indem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 als einheitlicher Text über lokale öffentliche Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, umgesetzt wird. v. Vorschriften und Aggregationsmechanismen schaffen Anreize für Gemeindeverbände, um die Zahl der Auftraggeber und Auftraggeber zu verringern, indem sie mit den optimalen territorialen Aggregationen („ambiti territoriali ottimali“) und den Gebieten und dem angemessenen Niveau der lokalen und regionalen öffentlichen Verkehrsdienste („bacini e livelli adeguati di servizi di trasporto pubblico locale e regionale“) von mindestens 350 000 Einwohnern verknüpft werden. Der Rechtsakt über lokale öffentliche Dienstleistungen, mit dem Artikel 19 des Gesetzes 124/2015 umgesetzt wird, muss mindestens — Festlegung von öffentlichen Dienstleistungen auf der Grundlage von unionsrechtlichen Kriterien; — allgemeine Grundsätze für die Bereitstellung, Regulierung und Verwaltung lokaler öffentlicher Dienstleistungen; — einen allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Dauer öffentlicher Dienstleistungsaufträge festlegen; — klare Trennung der Regulierungs- und Kontrollfunktionen und der Verwaltung öffentlicher Dienstleistungsaufträge; — sicherstellen, dass die lokalen Behörden ihre Erhöhung der Anteile der beteiligten Unternehmen für interne Auszeichnungen rechtfertigen; — einen angemessenen Ausgleich für öffentliche Dienstleistungsaufträge auf der Grundlage der von einer unabhängigen Regulierungsbehörde (z. B. ARERA für Energie oder ART für Verkehr) beaufsichtigten Kosten vorsehen; — Begrenzung der durchschnittlichen Laufzeit von In-House-Verträgen und Verringerung und Harmonisierung der Standardlaufzeit der ausgeschriebenen Aufträge zwischen den Bietern, sofern die Laufzeit das wirtschaftliche und finanzielle Gleichgewicht der Aufträge gewährleistet, auch auf der Grundlage der von der Verkehrsbehörde festgelegten Kriterien. Energie: vi. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Wasserkraft verbindlich vorzuschreiben und den Rechtsrahmen für Wasserkraftkonzessionen festzulegen. vii. Die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für die Gasverteilung verbindlich vorzuschreiben. viii. Festlegung transparenter und nichtdiskriminierender Anforderungen für die Zuweisung von öffentlichen Räumen für das Aufladen von elektrischem Strom oder für die Betreiber der ausgewählten Ladestationen. ix. Abschaffung regulierter Tarife für die Stromversorgung für das Aufladen von Elektrofahrzeugen. Der Wettbewerbsrahmen für Wasserkraftkonzessionen muss mindestens — Vorschreiben, dass wichtige Wasserkraftanlagen durch allgemeine und einheitliche Kriterien auf zentraler Ebene geregelt werden sollten. — Die Regionen zu verpflichten, die wirtschaftlichen Kriterien festzulegen, die der Laufzeit von Konzessionsverträgen zugrunde liegen. — Die Möglichkeit der Verlängerung von Verträgen auslaufen lassen (wie bereits vom italienischen Verfassungsgericht entschieden). — Fordern die Regionen auf, die Kriterien für den Zugang zu den Ausschreibungskriterien zu harmonisieren (um ein berechenbares Unternehmensumfeld zu schaffen). Verkehr: x. Festlegung klarer, diskriminierungsfreier und transparenter Kriterien für die Vergabe von Hafenkonzessionen. xi. Beseitigung von Hindernissen für Hafenkonzessionäre bei der Zusammenlegung von Hafenkonzessionstätigkeiten in mehreren großen und mittleren Häfen. xii. Hindernisse beseitigen, die die Konzessionäre daran hindern, einen Teil der Hafendienste selbst zu erbringen und ihre eigene Ausrüstung zu nutzen, unbeschadet der Sicherheit der Arbeitnehmer, sofern die einschlägigen Bedingungen zum Schutz der Sicherheit der Arbeitnehmer notwendig und im Hinblick auf das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengebieten verhältnismäßig sind. xiii. Vereinfachung der Überarbeitung der Verfahren zur Überarbeitung der Hafenzulassungspläne. xiv. Umsetzung von Artikel 27 Komma 2 d des Gesetzesdekrets 50/2017, das Anreize für die Regionen schafft, ihre regionalen Eisenbahnverträge auszuschreiben. Abfälle: xv. Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen. Gründung eines Unternehmens: xvi. Verkürzung der Akkreditierungszeit für die Bereitstellung von Informationen über Arbeitnehmer von sieben auf vier Tage, um die Zahl der Tage für die Gründung eines Unternehmens zu verkürzen. Marktüberwachung: xvii. Konsolidierung der nationalen Marktüberwachungsbehörden in höchstens zehn Agenturen in den Hauptstadtregionen Italiens, von denen jede alle Produktgruppen abdeckt und dem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2019/1020 eingerichteten zentralen Verbindungsbeamten Bericht erstattet („Binnenmarktpaket für Waren“). xviii. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden zu verpflichten, digitalisierte Produktinspektionen und Datenerhebungen durchzuführen, künstliche Intelligenz einzusetzen, um gefährliche und illegale Produkte zurückzuverfolgen und Trends und Risiken im Binnenmarkt zu ermitteln. xix. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden zu verpflichten, Schulungen und die Nutzung des Informations- und Kommunikationssystems für die europaweite Marktüberwachung einzubeziehen. xx. Einrichtung neuer akkreditierter Labors für Produkttests für alle Produktgruppen. Diese Laboratorien führen Tests des elektronischen Geschäftsverkehrs, physische Labortests und gemeinsame Maßnahmen durch (Zoll- und Marktüberwachungsbehörden; zwei oder mehr nationale Marktüberwachungsbehörden, nationale und EU-Marktüberwachungsbehörden). |
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M1C2-7 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich) |
Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich) mit folgenden Zielen: i. Abschaffung regulierter Preise für Kleinstunternehmen und Haushalte ab dem 1. Januar 2023. ii. Flankierende Maßnahmen ergreifen, um die Einführung des Wettbewerbs auf den Stromendkundenmärkten zu fördern. Die flankierenden Maßnahmen zur Gewährleistung der Übernahme des Wettbewerbs auf den Strommärkten für Endkunden müssen mindestens Folgendes gewährleisten: — Versteigerung des Kundenstamms, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für neue Marktteilnehmer zu schaffen. — Festsetzung einer Obergrenze als maximaler Marktanteil, der jedem Anbieter zur Verfügung steht; — Es den italienischen Verbrauchern ermöglichen, ihren Energieversorger zu ersuchen, ihre Abrechnungsdaten gegenüber einem Drittanbieter offenzulegen; — Erhöhung der Transparenz der Stromrechnung, indem den Verbrauchern Zugang zu den Teilkomponenten des „spesi per oneri di sistema“ gewährt wird; — Streichung der Verpflichtung der Lieferanten, Gebühren zu erheben, die nicht mit dem Energiesektor in Zusammenhang stehen. |
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M1C2-8 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften, einschließlich aller notwendigen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich des abgeleiteten Rechts) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben. |
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M1C2-9 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022 |
Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Annahme des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022.
Sie nimm
ii. Förderung der Einführung intelligenter Stromzähler der 2. Generation. |
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M1C2-10 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften, einschließlich aller notwendigen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller oben genannten Maßnahmen aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 erforderlichen Regelungen. |
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M1C2-11 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023 |
Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Annahme des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023. Das jährliche Wettbewerbsgesetz enthält mindestens die folgenden Schlüsselelemente, deren Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtliche Vorschriften (falls erforderlich) spätestens am 31. Dezember 2024 angenommen werden und in Kraft treten. Sie umfasst mindestens die folgenden Maßnahmen im Bereich Verkehr/Autobahnen: — die Ausschreibung von Konzessionsverträgen für Autobahnen verbindlich vorzuschreiben und den Rechtsrahmen für Autobahnkonzessionen festzulegen, unbeschadet der hausinternen Bereitstellung innerhalb der durch das EU-Recht festgelegten Grenzen; — die Berechnung einer Preisobergrenze durch die Regulierungsbehörde für den Verkehrssektor (ART) auf der Grundlage einer vergleichenden Analyse der historischen Kosten des gesamten Wirtschaftssektors nach klaren, einheitlichen und transparenten Kriterien verlangen; — die Ausschreibung von Autobahnkonzessionspaketen zu verlangen; — eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands des Konzessionsvertrags verlangen; — verstärkte Kontrollen der Durchführung von Straßenbauarbeiten durch das Ministerium für Infrastruktur; — Verhinderung der automatischen Verlängerung von Konzessionsverträgen und Gewährleistung der Einhaltung interner Betrauungen (*) — die Bedingungen für den Widerruf des Vertrags regelt; — die Bedingungen für den Widerruf des Vertrags herabzusetzen; — Verringerung des Anteils der Hausverträge innerhalb eines angemessenen Zeitraums (innerhalb von höchstens fünf Jahren) von 40 % auf 20 %, unbeschadet der beruflichen Qualifikation. (*) im Falle von internen Betrauungen muss das Gesetz — eine obligatorische Ex-ante-Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Inhouse-Betrauung vorzuschreiben und die Einleitung des Ausschreibungsverfahrens oder der internen Betrauungen ohne diese Überprüfung zu untersagen; — der Behörde für die Regulierung des Verkehrs angemessene Instrumente und Befugnisse für die Durchführung dieser Kontrollen und die (rechtliche) Unterstützung durch die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) zu übertragen; — Aufnahme der Einrichtung einer Mindestanzahl von Ladestationen als Vergabekriterien für neue Autobahnkonzessionen. In Bezug auf die Beendigung des Vertrags im öffentlichen Interesse muss das Gesetz zumindest eine angemessene Entschädigung vorsehen, damit der Konzessionsnehmer nicht vollständig amortisierte Investitionen amortisieren kann. Was die Beendigung des Vertrags wegen eines schwerwiegenden Verstoßes betrifft, muss das Gesetz ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Wiedergutmachung des vom Konzessionsnehmer geforderten Schadensersatzes und einer gerechten Entschädigung für noch nicht amortisierte Investitionen vorsehen. Schwerwiegende Verstöße sind gesetzlich ausdrücklich zu erkennen. |
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M1C2-12 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften, einschließlich aller notwendigen Regelungen für Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich), einschließlich aller Vorschriften, die für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen erforderlich sind, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben. |
|
M1C2-13 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024 |
Bestimmung über das Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Annahme des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024. Der Gesetzentwurf wird dem Parlament bis Juni 2024 vorgelegt. Er wird von den Kammern bis Ende 2024 genehmigt. Abgeleitete Rechtsvorschriften (falls erforderlich) bis spätestens 4Q2025. |
|
M1C2-14 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Zielwert |
Einführung von Millionen intelligenter 2G-Zähler. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
20 |
33 |
Q4 |
2025 |
Es werden mindestens 33 Millionen intelligente 2G-Zähler installiert. |
B.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik
Ziel der Investition ist es, die Entwicklung der strategischen Wertschöpfungskette der Mikroelektronik durch Investitionen in Silicon-Carbid-Substrate zu unterstützen, die ein notwendiger Input für die Herstellung von Hochleistungsgeräten sind. Die Investition wird im Einklang mit den geltenden Beihilfevorschriften durchgeführt und dürfte sich positiv auf die Beschäftigung auswirken.
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultra Broadband und 5G)
Ziel der Investition ist die Fertigstellung des nationalen ultraschnellen Telekommunikationsnetzes und des 5G-Telekommunikationsnetzes im gesamten Staatsgebiet. Diese Investitionen dürften erheblich zur Verwirklichung der Ziele des digitalen Wandels und zur Verringerung der digitalen Kluft in Italien beitragen.
Die Investition umfasst die Vergabe von Konzessionen und umfasst fünf schnellere Anschlussprojekte:
1.„Italia a 1 Giga“, die 1 Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s für die Upload-Konnektivität für graue und schwarze Gebiete mit Marktversagen für den Zugang der nächsten Generation (NGA) bereitstellen wird. Diese Gebiete werden nach Abschluss einer Bestandsaufnahme festgelegt;
2.„Italia 5G“, das 5G-Anschlüsse in Marktversagen bereitstellt, d. h. in Gebieten, in denen keine Mobilfunknetze aufgebaut wurden; oder nur 3G-Netze zur Verfügung stehen und in naher Zukunft keine 4G- und/oder 5G-Mobilfunknetze geplant sind; oder ein nachgewiesenes Marktversagen vorliegt;
3.„Vernetzte Schulen“, die Schulgebäude mit 1-Gigabit-Breitbandanschlüssen versorgen;
4.„Vernetzte Gesundheitseinrichtungen“, die eine 1-Gigabit-Breitbandverbindung zu öffentlichen Gesundheitseinrichtungen bieten;
5.„Angebundene kleinere Inseln“, die ausgewählte kleinere Inseln mit ultraschnellen Breitbandverbindungen ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent versorgen.
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft
Ziel der Investition ist es, Satellitenverbindungen im Hinblick auf den digitalen und ökologischen Wandel zu entwickeln und einen Beitrag zur Entwicklung des Raumfahrtsektors zu leisten. Die Investition zielt auch darauf ab, Dienste wie sichere Kommunikations- und Überwachungsinfrastrukturen für verschiedene Wirtschaftszweige zu ermöglichen, und umfasst zu diesem Zweck sowohl vorgelagerte Tätigkeiten (Startdienste, Produktion und Betrieb von Satelliten und Infrastrukturen) als auch nachgelagerte Tätigkeiten (Erzeugung von Produkten und Diensten).
Die Investition umfasst die Vergabe von Ausschreibungen und umfasst vier Projekte:
1.Kommunikation per Satellit, die i) vorgelagerte Tätigkeiten umfasst: einschließlich Spezifikation, Konzeption und Entwicklung von drei Komponenten, insbesondere Internet der Dinge auf der Grundlage kleiner Satelliten, eine Quantenkommunikationsmission auf der Grundlage aktueller Prototyp-Entwicklungen, um die Entwicklung von Technologien auch für optische/photonische Telekommunikationsmissionen zu ermöglichen, und Ausbau bestehender Infrastrukturen; ii) nachgelagerte Tätigkeiten; einschließlich Konzeption, Entwicklung und Betrieb eines Drehkreuzes und von Plattformen für die Erbringung von Satellitendiensten.
2.Erdbeobachtung (Earth Observation – EO), die i) vorgelagerte Tätigkeiten umfasst: einschließlich Spezifikation, Konzeption, Entwicklung einer Konstellation für die Fernerkundung (Synthetic Aperture Radar (SAR), Hyperspektral) und Beschaffung von Starts mit Schwerpunkt auf Land-, See- und Atmosphärenüberwachung; ii) nachgelagerte Tätigkeiten; einschließlich der Errichtung eines Gründerzentrums für EO-Anwendungen und -Dienste in Süditalien und der Verwirklichung des Projekts „CyberItaly“, das die Schaffung einer digitalen Replikation des Landes umfasst.
3.Space Factory, bestehend aus zwei Teilprojekten: i) Raumfahrt 4.0: Spezifikation, Entwurf und Bau digitaler Fertigungs-, Montage- und Erprobungseinrichtungen für kleine Satelliten und Umsetzung eines physischen cyber-physischen Produktionssystems und einer digitalen Satellitenpartnerschaft mit dem Ziel, eine bidirektionale Verbindung zwischen dem digitalen Modell und seinem physischen Gegenstück herzustellen; ii) Zugang zu Raum und Wasser; Forschung, Entwicklung und Prototypen für die Realisierung umweltfreundlicher Technologien für die künftige Generation von Raketenantriebseinheiten und Trägerraketen, einschließlich Demonstration ausgewählter Technologien während des Fluges.
4.In der Umlaufwirtschaft, die in der Implementierung eines Demonstrationssystems für die Interoperabilität in der Umlaufbahn in der Umlaufbahn besteht; die Erhöhung der nationalen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking – SST), einschließlich eines Netzes bodengestützter Sensoren für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll; Konzeption, Entwicklung, Inbetriebnahme von Anlagen für den Erwerb und die Verwaltung und Bereitstellung des Datendienstes zur Unterstützung des Weltraumverkehrsmanagements.
Es ist vorgesehen, dass die Investition keine militärischen oder verteidigungspolitischen Ziele und Auswirkungen hat.
Investition 5: Politik der industriellen Lieferkette und Internationalisierung
Ziel der Investition ist die Stärkung der industriellen Lieferketten, insbesondere durch Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln, und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen (insbesondere KMU), insbesondere durch Unterstützung ihrer Internationalisierung und Stärkung ihrer Widerstandsfähigkeit nach der COVID-19-Krise.
Die Investition besteht aus zwei Interventionsbereichen:
1.Refinanzierung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81. Es besteht in der Refinanzierung eines bestehenden Fonds, der derzeit von der öffentlichen Stelle SIMEST verwaltet wird und Unternehmen, insbesondere KMU, finanziell unterstützt, um ihre Internationalisierung durch verschiedene Instrumente wie Programme für den Zugang zu ausländischen Märkten und die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs zu unterstützen.
2.Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten. Es besteht in der finanziellen Unterstützung von Unternehmen über das Instrument des Entwicklungsvertrags für Projekte im Zusammenhang mit wichtigen strategischen Wertschöpfungsketten, wie Programme zur industriellen Entwicklung, Entwicklungsprogramme für den Umweltschutz, nachhaltige Mobilität und touristische Aktivitäten.
Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) näher ausgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) in Einklang steht, muss die zwischen Italien und der betrauten Einrichtung oder dem für das Finanzinstrument zuständigen Finanzintermediär geschlossene Rechtsvereinbarung und die darauffolgende Anlagepolitik des Finanzinstruments
I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und
II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 5 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 6 ; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder Finanzintermediäre die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, überprüft.
B.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Maßnahme |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M1C2-15 |
Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik |
Zielwert |
Produktionskapazität von Silicon-Carbid-Substraten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
374 400 |
Q2 |
2026 |
Realisierung einer zusätzlichen Produktionskapazität von mindestens 374 400 Silicon-Carbid-Substraten/Jahr. Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Beschäftigung von mindestens 700 zusätzlichen Mitarbeitern im Zusammenhang mit der zusätzlichen Kapazität ab. |
|
M1C2-16 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte, bestehend aus i) „Italia a 1 Giga“, ii) „Italia 5G“, iii) „vernetzten Schulen“, iv) „vernetzten Gesundheitseinrichtungen“; und v) „Vernetzte kleinere Inseln“ |
|
M1C2-17 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Wohneinheiten mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
8 500 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 8 500 000 zusätzliche Wohneinheiten (darunter mindestens 450 000 verstreute Haushalte, d. h. in abgelegenen Gebieten gelegene Haushalte), die mit mindestens 1 Gbit/s über Fiber-to-the-Home/Gebäude (FTTH/B), Festnetz-Wireless Access (FWA) oder 5G verbunden sind |
|
M1C2-18 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
21 279 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 9 000 weitere Schulen und 12 279 öffentliche Gesundheitseinrichtungen mit einer Netzanbindung von mindestens 1 Gbit/s |
|
M1C2-19 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Die Inseln verfügten über eine Ultrabreitbandanbindung. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
18 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 18 weitere Inseln ohne Glasfaserverbindungen zum Kontinent verfügen über neue optische Backhaul-Netze über eine Ultrabreitbandanbindung. |
|
M1C2-20 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Vorstadtstraßen und -korridore mit 5G-Abdeckung bei 1 Gbit/s |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
12 600 |
Q2 |
2026 |
Mindestens weitere 12 600 km Vorstadtstraßen und -korridore mit einer 5G-Abdeckung von mindestens 1 Gbit/s |
|
M1C2-21 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Marktversagen mit 5G-Abdeckung bei 1 Gbit/s |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
15 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens weitere 15 000 Quadratkilometer Marktversagen mit einer 5G-Abdeckung von mindestens 1 Gbit/s |
|
M1C2-22 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte, die i) Satcom, ii) Erdbeobachtung, iii) Raumfahrt und iv) In-Orbit-Wirtschaft umfassen |
|
M1C2-23 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Einsatz von Boden-Teleskopen, einsatzbereitem SST-Zentrum, Weltraumfabrik und Flüssigantriebsmotor |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
6 |
Q2 |
2026 |
Mindestens drei zusätzliche hochleistungsfähige Teleskope zur Identifizierung von Weltraumobjekten, ein operatives Zentrum für die Beobachtung und Verfolgung von Weltraummüll (SST-Zentrum), eine Weltraumfabrik (integrierte Linien für Fertigung, Montage, Integration und Prüfung kleiner Satelliten) und eine Demonstration für Flüssigkeitsantriebe für die neue Generation von Trägerraketen. |
|
M1C2-24 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Konstellationen oder Nachweis des Konzepts der eingesetzten Konstellationen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2 |
Q2 |
2026 |
Mindestens zwei weitere Konstellationen oder Konzeptnachweise für Konstellationen, die im Rahmen von Satelliten- und Erdbeobachtungsinitiativen eingesetzt werden |
|
M1C2-25 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
8 |
Q2 |
2026 |
Mindestens acht zusätzliche Dienste für öffentliche Verwaltungen, die sich aus unterstützten Weltrauminitiativen ergeben, wie Küstendienst und Meeresküstenüberwachung, Luftqualitätsdienst, Bodenverkehrsdienst, Überwachungsdienste und Landnutzung, hydrometeorologische Dienste, Wasserressourcen-Dienste, Notfalldienste und Sicherheitsdienste. |
|
M1C2-26 |
Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81 |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der gesetzesvertretenden Verordnung(en) zur Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 Billigung des Beschlusses des Verwaltungsrats zur Festlegung der Auswahlkriterien für die zu finanzierenden Projekte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2021 |
In dem/den Gesetzesdekret(en) ist/sind die Refinanzierung der Zuschuss- und Darlehenskomponente des Fonds 394/81 vorgesehen. Der Verwaltungsrat des Fonds nimmt einen Beschluss zur Festlegung der Anlagepolitik an. In der Anlagepolitik im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Fonds 394/81 wird mindestens Folgendes festgelegt: i) Art und Umfang der geförderten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung enthält Förderkriterien, mit denen die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch den Einsatz von Nachhaltigkeitsprüfungen, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften, ii) der Art der geförderten Vorhaben, iii) der zu unterstützenden Begünstigten mit einer Prävalenz von KMU und ihrer Förderkriterien, iv) Bestimmungen für die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch nach 2026, für den Fall, dass sie im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 wieder gezahlt werden, sichergestellt wird. In der vertraglichen Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär wird die Verwendung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vorgeschrieben. |
|
M1C2-27 |
Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81 |
Zielwert |
KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4000 |
Q4 |
2021 |
Ab dem 1. Januar 2021 wurden mindestens 4000 KMU aus dem Fonds 394/81 unterstützt. |
|
M1C2-28 |
Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Erlasses einschließlich der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Dekrets |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
In der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge wird mindestens Folgendes festgelegt: i) Art und Umfang der geförderten Projekte, die mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang stehen müssen; die Leistungsbeschreibung enthält Förderfähigkeitskriterien, mit denen die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme geförderten Projekte durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften, ii) die Art der geförderten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten und ihre Förderkriterien, iv) Bestimmungen für die Reinvestition potenzieller Rückflüsse für ähnliche politische Ziele, auch nach 2026, für den Fall, dass sie nicht zur Wiederauszahlung von Darlehen im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/241 verwendet werden, sichergestellt wird. In der vertraglichen Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung oder dem Finanzintermediär wird die Verwendung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) vorgeschrieben. |
|
M1C2-29 |
Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten |
Zielwert |
Unterzeichnung von Entwicklungsverträgen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
40 |
Q4 |
2023 |
Im Einklang mit ihrer Investitionspolitik wurden mindestens 40 Entwicklungsverträge unterzeichnet. Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch davon ab, dass Investitionen in Höhe von mindestens 1500 Mio. EUR mobilisiert werden. |
C. SCHWERPUNKTBEREICH-1-KOMPONENTE 3: Tourismus und Kultur 4.0.
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans konzentriert sich auf die Wiederbelebung zweier Sektoren, die schwer von der COVID-19-Krise betroffen sind: Kultur und Fremdenverkehr. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kultursektor zielen darauf ab, Kulturstätten sowohl digital als auch physisch zugänglicher, energieeffizienter und sicherer im Hinblick auf Naturkatastrophen zu machen und die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen, unter anderem durch die Förderung der Attraktivität kleiner Kulturstätten und der ländlichen Architektur, um auch den territorialen Zusammenhalt zu stärken. Drei Maßnahmenpakete sind vorgesehen: i) Maßnahmen zur Entwicklung des Kulturerbes für die nächste Generation, einschließlich Investitionen in den digitalen Wandel und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Kulturstätten, ii) kulturgesteuerte Regeneration kleiner historischer Stätten, religiöses und ländliches Erbe; iii) Interventionen für die Kultur- und Kreativwirtschaft 4.0. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Tourismus zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu steigern, unter anderem durch die Verringerung der Fragmentierung des Sektors und die Steigerung der Skaleneffekte, die Verbesserung und Verbesserung der Standards im Gastgewerbe, die Förderung digitaler Innovationen und die Nutzung neuer Technologien durch die Betreiber und die Unterstützung des ökologischen Wandels des Sektors. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen geplant, um Unternehmen, einschließlich KMU, die im Tourismussektor tätig sind, und Tourismusunternehmen zu unterstützen, unter anderem durch Investitionen in digitale Instrumente.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien bei, insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit, „private Investitionen zu fördern, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern und die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren“ (länderspezifische Empfehlungen 3, 2020). Sie unterstützen auch den sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Wirtschaft und fördern gleichzeitig die Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Tourismusbranche.
C.1 Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das kulturelle Erbe
Die Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Digitalisierung des italienischen Kulturerbes, um den Zugang zu kulturellen Ressourcen und digitalen Dienstleistungen zu verbessern.
Mit der Maßnahme wird eine neue nationale digitale Infrastruktur geschaffen, um digitale Ressourcen zu sammeln, zu integrieren und zu speichern und sie über spezielle Plattformen für die öffentliche Nutzung zugänglich zu machen. Interventionen zum „physischen“ Erbe werden mit der Digitalisierung von Museen, Archiven, Bibliotheken und Kulturstätten einhergehen, damit die Bürgerinnen und Bürger neue Formen der Nutzung des Kulturerbes erforschen können.
Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zu und eine breitere Teilhabe an Kultur zu ermöglichen
Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung architektonischer, kultureller und kognitiver Barrieren in einer Reihe italienischer Kultureinrichtungen. Die Maßnahmen werden mit Schulungen für Verwaltungspersonal und Kulturakteure kombiniert, mit denen eine Kultur der Zugänglichkeit gefördert und Fachwissen in Bezug auf rechtliche Aspekte, Aufnahme, kulturelle Vermittlung und Förderung entwickelt wird.
Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen
Die Maßnahme dient der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, die mit der Kultur- und Kreativbranche in Verbindung stehen. Sie finden sich häufig in veralteten, energieineffizienten Anlagen, die hohe Wartungskosten im Zusammenhang mit Klimaanlagen, Beleuchtung, Kommunikation und Sicherheit verursachen. Mit der Investition werden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der italienischen Museen, Kinos und Theater (sowohl öffentlich als auch privat) finanziert.
Reform 3.1: Festlegung von Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen
Ziel der Reform ist es, den ökologischen Fußabdruck kultureller Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Festivals, kulturelle Veranstaltungen und musikalische Veranstaltungen) zu verbessern, indem soziale und ökologische Kriterien in die öffentliche Auftragsvergabe für kulturelle Veranstaltungen aufgenommen werden, die von der Behörde finanziert, beworben oder organisiert werden.
Investition 3.3: Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels
Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, die Erholung der Kultur- und Kreativbranche zu unterstützen. Dabei handelt es sich um zwei Maßnahmen.
Die erste Maßnahme („Unterstützung der Erholung kultureller Aktivitäten durch Förderung der Innovation und des Einsatzes digitaler Technologien in der gesamten Wertschöpfungskette“) zielt darauf ab, Kultur- und Kreativakteure bei der Umsetzung digitaler Strategien und beim Ausbau ihrer Managementkapazitäten zu unterstützen.
Die zweite Maßnahme („Förderung eines grünen Ansatzes in der gesamten Kultur- und Kreativkette“) zielt darauf ab, einen ökologisch nachhaltigen Ansatz entlang der gesamten Kette zu fördern, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und ein innovatives und inklusives Ökodesign, auch im Kontext der Kreislaufwirtschaft, zu fördern, um die Öffentlichkeit zu einem verantwortungsvolleren Umweltverhalten zu bewegen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 9 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 10 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 4.1: Digitale Tourismusschnittstelle
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines digitalen Tourismuszentrums, das über eine spezielle Internetplattform zugänglich ist und das gesamte Tourismusökosystem ermöglicht, um sein eigenes Angebot zu verbessern, zu integrieren und zu fördern. Mit der Investition werden eine neue digitale Infrastruktur, Modelle künstlicher Intelligenz für die Datenanalyse und grundlegende digitale Dienste für Tourismusunternehmen finanziert.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung [5] ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen [6] ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen [7] und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen [8] ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Reform 4.1: Verordnung über die Berufsausübung von Fremdenführern
Die Investitionen in den digitalen Tourismus-Hub werden durch eine Reform zur Straffung der Vorschriften für den Fremdenverkehr ergänzt. Die Maßnahme sieht unter Beachtung der örtlichen Vorschriften eine Berufsorganisation für Fremdenführer und deren Herkunftsgebiet vor. Die systematische und einheitliche Anwendung der Reform würde es ermöglichen, die Grundprinzipien des Berufs zu regulieren und die Dienstleistungsniveaus im gesamten Staatsgebiet zu vereinheitlichen, was sich positiv auf den Markt auswirken würde. Die Reform umfasst Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, um das Angebot bestmöglich zu unterstützen.
C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M1C3-1 |
Investition 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe |
Zielwert |
Nutzer, die über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschult wurden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
30 000 |
Q4 |
2025 |
Die geschulten Zielgruppen messen die Wirksamkeit des digitalen Schulungsangebots für das Programm für lebenslanges Lernen. Die Interventionskategorie umfasst: Erstellung von Schulungskursen, Durchführung durch Frontunterricht und E-Learning-Programme, die auf der Grundlage einer Kompetenzbewertung verschiedener Zielgruppen von Lernenden konzipiert wurden (entsprechend drei Kursebenen: Grundlagenkompetenzen, Fachkenntnisse, Managementfähigkeiten). Begünstigte dieser Maßnahme sind: Mitarbeiter des Ministeriums, Mitarbeiter von Kultureinrichtungen lokaler Behörden, freiberufliche Kulturschaffende. |
|
M1C3-2 |
Investition – 1.1 Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe |
Zielwert |
In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
65 000 000 |
Q4 |
2025 |
Mit den angestrebten digitalen Ressourcen wird die Zunahme der Menge digitalisierter Kulturgüter gemessen, deren digitale Reproduktionen online über digitale Technologien genutzt werden können. Zu den auszufüllenden digitalen Ressourcen gehören: Digitalisierung von Büchern und Manuskripten, Dokumenten und Fotografien, Kunstwerken und historischen und archäologischen Artefakten, Denkmälern und archäologischen Stätten, audiovisuellem Material, einschließlich Normalisierung früherer Digitalisierungen und Metadaten Adressaten: Museen, Archive, Bibliotheken und Kultureinrichtungen |
|
M1C3-3 |
Investition – 1.2 Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Beteiligung daran zu ermöglichen |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturstätten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
617 |
Q2 |
2026 |
352 Museen, Denkmal/, archäologische Bereiche und Parks, 129 Archive, 46 Bibliotheken und 90 nicht-staatliche Kulturstätten. Die Interventionen betreffen physische Eingriffe zur Beseitigung architektonischer Hindernisse und die Installation von technischen Instrumenten, die den Einsatz von Objekten mit verminderter sensorischen Fähigkeiten ermöglichen (taktile, akustische und olfaktorische Erfahrungen). 37 % der Interventionen werden in südlichen Regionen durchgeführt. |
|
M1C3-4 |
Investition – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theater und Museen |
Zielwert |
Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
80 |
Q3 |
2023 |
Der Indikator bezieht sich auf die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen, die durch die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten belegt wurden. Zu den auszufüllenden Interventionskategorien gehören: : — technische und wirtschaftliche Finanzplanung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Fragen, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz; — Interventionen an der Gebäudehülle; — Maßnahmen zum Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zusatzgeräten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how; — Installation intelligenter Systeme zur Fernsteuerung, Regulierung, Steuerung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und der Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemischungen. |
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M1C3-5 |
Investition – 1.3 Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theater und Museen |
Zielwert |
Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos werden abgeschlossen (zweite Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
420 |
Q4 |
2025 |
Der Indikator bezieht sich auf 55 Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, 230 Theaterhallen und 135 Kinos, die mit der Bescheinigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten abgeschlossen wurden. Zu den auszufüllenden Interventionskategorien gehören: — technische und wirtschaftliche Finanzplanung, Energieaudits, erste Umweltanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Entlastungen und Bewertungen zur Ermittlung kritischer Fragen, Ermittlung der sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz; — Interventionen an der Gebäudehülle; — Maßnahmen zum Austausch/Erwerb von Ausrüstung, Werkzeugen, Systemen, Geräten, digitaler Anwendungssoftware sowie Zusatzgeräten für ihren Betrieb, Erwerb von Patenten, Lizenzen und Know-how; — Installation intelligenter Systeme zur Fernsteuerung, Regulierung, Steuerung, Überwachung und Optimierung des Energieverbrauchs (intelligente Gebäude) und der Schadstoffemissionen, auch durch den Einsatz von Technologiemischungen. |
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M1C3-6 |
Reform – 3.1 Mindestumweltkriterien für Kulturveranstaltungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstaltungen |
Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung von Mindestkriterien für den Umweltschutz bei kulturellen Veranstaltungen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Kriterien werden für folgende Aspekte festgelegt: Verringerung des Papier- und Druckverbrauchs, Verwendung umweltfreundlicher Materialien, Stufengestaltung aus recyceltem und wiederverwendetem Material und nachhaltigen Einrichtungsgegenständen, Werbegeschenke mit geringen Umweltauswirkungen, Auswahl des Standorts auf der Grundlage des Schutzes der biologischen Vielfalt, Verpflegungsdienste mit geringen Umweltauswirkungen, Transport zum Veranstaltungsort und Transport von Materialien, Energieverbrauch für die Organisation der Veranstaltung. Soziale Kriterien zur Förderung von Zugänglichkeit und Inklusion umfassen: Förderung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen, Langzeitarbeitslose, Angehörige benachteiligter Gruppen (wie Wanderarbeitnehmer und ethnische Minderheiten) und Menschen mit Behinderungen; Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zur Auftragsvergabe für Unternehmen, deren Eigentümer oder Angestellte ethnischen oder Minderheitengruppen angehören, wie Genossenschaften, Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen; Förderung menschenwürdiger Arbeit im Sinne des Rechts auf produktive und frei gewählte Arbeit, auf grundlegende Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz, auf angemessene Löhne, Sozialschutz und sozialen Dialog. Die Reform erstreckt sich auf kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Festivals und darstellende Künste. |
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M1C3-7 |
Investition – 3.3 Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels. |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge an die Durchführungsstelle/Begünstigten für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Organisationen und Netze, die für die Durchführung der Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zuständig sind |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Bei den ausgewählten Durchführungsstellen handelt es sich um spezialisierte Organisationen oder Netze, die über Fähigkeiten und Erfahrungen sowohl auf dem Gebiet der Ausbildung als auch auf dem Gebiet der kulturellen Produktion, des Umweltschutzes, des Kulturmanagements und der Ausbildung verfügen. Die Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C3-8 |
Investition – 4.1 Digitale Tourismusschnittstelle |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals. Das digitale Tourismusportal soll das derzeitige Portal Italia.it durch die Einführung einer Cloud und einer offenen Architektur aufwerten, um die Verbindung mit dem Ökosystem stark zu fördern. Das aktualisierte Portal umfasst: Schaffung einer neuen Front-End-Schnittstelle und eines Navigationsbaums; Überprüfung des Layouts, der Struktur und der Funktionen der Abschnitte, Seiten und Artikel; Einführung von Karten; mehrsprachige Verwaltung (zum Zeitpunkt der Umstellung wird das Portal auf Italienisch und Englisch präsentiert). Die Integration der anderen Sprachen, die derzeit unterstützt werden, wird in den Monaten nach der Inbetriebnahme erwartet. Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C3-9 |
Investition 4.1 Digitale Tourismusschnittstelle |
Zielwert |
Beteiligung von Touristikunternehmen an der digitalen Tourismusschnittstelle |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
20 000 |
Q2 |
2024 |
Zahl der beteiligten Tourismusanbieter (z. B. Hotel, Reiseveranstalter und Unternehmen gemäß ATECO-Code 55.00.00; 79.00.00 entspricht 4 % der geschätzten 500 000 italienischen Touristikunternehmen (Buchung, Reiseplanung, Ticketausstellung). Al mindestens 37 % der beteiligten touristischen Betreiber müssen im Süden ansässig sein. |
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M1C3-10 |
Reform 4.1 Verordnung zur Regelung der Berufe von Fremdenführern. |
Etappenziel |
Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer |
Die Festlegung der nationalen Mindeststandards bedeutet nicht, dass ein neuer reglementierter Beruf geschaffen wird. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Die Festlegung der nationalen Mindeststandards bedeutet nicht, dass ein neuer reglementierter Beruf geschaffen wird. Im Rahmen der Reform sollen auch Schulungen und berufliche Aktualisierungen vorgesehen werden, um das Angebot besser zu unterstützen. Die Reform gilt als Methode für den Erwerb einer einzigartigen Berufsqualifikation, die mit einheitlichen Standards auf nationaler Ebene durch einen Ministerialerlass über Staatsregionen angenommen wird. |
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M1C3-11 |
Investition 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theater und Museen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: Verbesserung der Energieeffizienz an Kulturstätten |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Zuweisung von Ressourcen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Kulturstätten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Kulturstätten sind Kinos, Theater und Museen. (Inv. 1.3) für Museen und Kulturstätten zur Verbesserung der Energieeffizienz wird die Maßnahme durch Anerkennung der Projektvorschläge im staatlichen Kulturministerium (MiC) im Ziel-1-Fall durchgeführt. Andernfalls erfolgt die Ermittlung nichtstaatlicher Einrichtungen in den Ziel-2- und Ziel-3-Fällen im Wege von Ausschreibungen. Die Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
C3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 2.1: Attraktivität historischer Kleinstädte
Diese Investition ist Teil des „Piano Nazionale Borghi“, eines Programms zur Förderung der wirtschaftlichen/sozialen Entwicklung benachteiligter Gebiete auf der Grundlage der kulturellen Wiederbelebung kleiner Städte und der Wiederbelebung des Tourismus. Die Maßnahmen sind auf integrierte kulturelle Projekte vor Ort ausgerichtet.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Folgendes: i) Wiederherstellung des historischen Erbes, Aufwertung offener öffentlicher Räume (z. B. Beseitigung architektonischer Hindernisse, Verbesserung des städtischen Mobiliars), Schaffung kleiner kultureller Dienstleistungen, auch für touristische Zwecke; ii) die Schaffung und Förderung neuer Routen (z. B. thematische Routen, historische Routen) und Führungen werden gefördert; iii) die Einführung finanzieller Unterstützung für kulturelle, kreative, touristische, kommerzielle, land- und ernährungsbezogene und handwerkliche Tätigkeiten mit dem Ziel, die lokale Wirtschaft durch die Förderung lokaler Erzeugnisse, Kenntnisse und Techniken wieder anzukurbeln.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 14 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 2.2: Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft
Diese Investitionen sollen einen systematischen Prozess der Modernisierung historischer ländlicher Gebäude (Einrichtungen des privaten oder des dritten Sektors) und Landschaftsschutz fördern.
Viele ländliche Gebäude und landwirtschaftliche Strukturen durchlaufen einen fortschreitenden Prozess der Aufgabe, der Verschlechterung und der Veränderungen, die ihre besonderen Merkmale und ihre Beziehung zu ihrer Umgebung untergraben haben. Durch die Wiederherstellung des ländlichen Gebäudebestands soll die Maßnahme die Landschaftsqualität verbessern, indem ein nicht öffentlich zugänglicher Gebäudebestand an die Gemeinschaft zurückgeführt wird.
Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten
Ziel dieser Investitionen ist es, dem Niedergang der Stadt entgegenzuwirken und die gemeinsame Identität der Orte wiederherzustellen, neue Möglichkeiten zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft zu schaffen, die Auswirkungen der Krise abzumildern und die Kompetenzen für die Verwaltung und Instandhaltung historischer Parks und Gärten zu verbessern.
Die Investition sieht die Renovierung historischer Parks und Gärten vor und sorgt für umfassende Kenntnisse und die Instandsetzung italienischer historischer Parks und Gärten im Hinblick auf deren ordnungsgemäße Instandhaltung, Verwaltung und öffentliche Nutzung. Für die Revitalisierung dieser Standorte und die Schulung örtlicher Bediensteter, die sie im Laufe der Zeit behandeln/erhalten können, werden Mittel bereitgestellt.
Über den kulturellen und historischen Wert hinaus tragen Gärten und historische Parks zur Stärkung der Umweltwerte bei und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung, der Sauerstofferzeugung, der Verringerung von Umweltverschmutzung und Lärm sowie der Regulierung des Mikroklimas.
Investition 2.4: Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Erbes der FEC und Unterkünfte für Kunstwerke (Verwertungsart)
Es wird ein Präventionsplan gegen Erdbeben aufgestellt, um das Risiko an Gottesstätten deutlich zu verringern und so die potenziellen Wiederherstellungskosten nach Katastrophen sowie den dauerhaften Verlust vieler Vermögenswerte zu vermeiden. Der Aktionsplan umfasst drei Aktionslinien: Schutz von Kultstätten vor Erdbebenrisiken; die Restaurierung des Erbes des Fonds für Gebetsstätten (FEC) und die Errichtung von Lagerhäusern als Unterkunft für Kunstwerke im Falle von Katastrophenereignissen.
Die Investition sieht auch die Schaffung des Nationalen Zentrums für den Schutz von Kulturgütern vor menschlichen und natürlichen Risiken (CEFURISC) vor, das eine synergistischere Nutzung bestehender Technologien und Umweltsysteme für die Überwachung, Überwachung und Verwaltung von Kulturstätten ermöglicht.
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen
Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung von Unternehmen, die im Tourismussektor tätig sind. Sie umfasst eine Steuergutschrift für Arbeiten zur Verbesserung der Beherbergungsmöglichkeiten, einen Garantiefonds zur Erleichterung des Zugangs zu Krediten für Unternehmen des Sektors (über eine spezielle Abteilung des KMU-Garantiefonds), die Aktivierung des thematischen Tourismusfonds der EIB zur Förderung innovativer Investitionen in diesem Sektor und einen Beteiligungsfonds (Nationaler Tourismusfonds) für die Sanierung von Immobilien mit hohem touristischen Potenzial. Ein zusätzliches Finanzinstrument (FRI – Fondo Rotativo) ergänzt die oben genannten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die im Tourismussektor tätig sind. Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, müssen die rechtliche Vereinbarung und die darauffolgende Anlagepolitik der Finanzinstrumente
I.die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und
II.folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 17 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 18 ; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 20 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
III.verlangen, dass die betraute Einrichtung oder Finanzintermediäre die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, überprüft.
Investition 3.1: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà)
Ziel der Investition ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Film- und audiovisuellen Sektors. Mit dem Projekt sollen die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abgemildert werden, um Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, unter anderem durch Maßnahmen im Bereich der Ausbildung, und zwar in drei Aktionsbereichen.
·Bau neuer Studios und Nutzung bestehender Studios, Bau neuer hochmoderner Theater und dazugehöriger Anlagen.
·Innovative Investitionen zur Verbesserung der Produktion und Ausbildung im experimentellen Zentrum für Kinematografie, einschließlich neuer Tools für audiovisuelle Produktionen, Internationalisierung und Kulturaustausch, Schaffung eines Fotochemielabors für die Konservierung von Filmen)
·Aktivitäten zur Entwicklung der Infrastruktur (virtuelle Live-Sets) für die berufliche und pädagogische Nutzung durch E-Learning, Digitalisierung und Modernisierung des Gebäude- und Anlagenbestands. Stärkung der beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen im audiovisuellen Sektor, insbesondere im Hinblick auf die Förderung des technologischen Wandels.
Investition 4.3: Caput Mundi Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen.
Das Projekt soll die Zahl der barrierefreien touristischen Stätten erhöhen, gültige und qualifizierte touristische und kulturelle Alternativen in Bezug auf die überfüllten zentralen Gebiete schaffen, den Einsatz digitaler Technologien steigern, Grünflächen und die Nachhaltigkeit des Tourismus verbessern. Die Investition sieht sechs Interventionsbereiche vor:
1.„Römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“, das die Wiederbelebung und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historisch-architektonischem Wert der Stadt Rom umfasst;
2.„Jubilee-Wege“ (von Pagan nach Christian Rom) mit dem Ziel der Verbesserung, Sicherheit, Erdbebensicherheit, Restaurierung historisch bedeutsamer Orte und Gebäude und archäologischer Wege;
3.#LaCittàCondivisum für die Sanierung von Gebieten in Randgebieten;
4.#Mitingodiverde, die Redebeiträge zu Parks, historischen Gärten, Dörfern und Brunnen umfasst;
5.#Roma 4.0, die sich mit der Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und der Entwicklung von Apps für Touristen befasst;
6.#Amanotesa, um das kulturelle Angebot an Randgebieten für die soziale Integration zu verbessern.
C.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M1C3-12 |
Investition 2.1 – Attraktivität der kleinen historischen Stadt |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an Kommunen zur Steigerung der Attraktivität historischer Kleinstädte |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an Kommunen für die Attraktivität kleiner historischer Städte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Das Kulturministerium weist den Gemeinden Mittel für die Attraktivität historischer Kleinstädte zu. Die Gemeinden, die an der Steigerung der Attraktivität kleiner historischer Städte beteiligt sind, beziehen sich auf die 250 Gemeinden/Dörfer, die dem Kulturministerium die Interventionsprogramme übermittelt haben. Die Kriterien für die Auswahl der 250 Dörfer (Inv. 2.1) werden von MiC, Regionen, ANCI und internen Bereichen geteilt, die sie bestimmen vorläufig die Gebiete, die aufgrund der Komplementaritäten zwischen den verschiedenen Programmen förderfähig sind (INV2.1). Danach erfolgt die Auswahl der Dörfer anhand a) territorialer, wirtschaftlicher und sozialer Kriterien (statistische Indikatoren), b) der Fähigkeit des Projekts, sich auf die Attraktivität des Tourismus zu auswirken und die kulturelle Teilhabe zu steigern. Bei den berücksichtigten statistischen Indikatoren handelt es sich um: demografische Größe (Gemeinden mit einer Bevölkerung) < 5000 Einw.) und Trend; Touristenströme, Museumsbesucher; die Kohärenz des touristischen Angebots (Hotels und andere Hotels, B & B, Zimmer und Mietunterkünfte); demografische Entwicklung der Gemeinde; Grad der kulturellen Teilhabe der Bevölkerung; die Konsistenz der Kultur-, Kreativ- und Tourismusunternehmen (gewinnorientiert und gewinnorientiert) und der damit verbundenen Beschäftigten. Die Auftragsvergabe an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte umfasst Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 25 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. |
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M1C3-13 |
Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur (MIC) über die Mittelzuweisung zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der Erlass des Kulturministeriums sieht die Zuweisung der Mittel vor. Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft. Zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft (Inv 2.2) wird bei der Auswahl der zurückzufordernden Vermögenswerte die Fähigkeit der Investition, Auswirkungen auf die Erhaltungsziele von Landschaftswerten zu erzeugen, bevorzugt. Vorrang erhalten: — für Vermögenswerte in Gebieten mit hohem Landschaftswert (Vermögenswerte, die sich in Gebieten von Landschaftsinteresse oder von erheblichem öffentlichem Interesse befinden (Artikel 142-139 des DLgs 42/2004), für die Landschaften, die der UNESCO-Anerkennung unterliegen, FAO GIAHS; — für Güter, die bereits für die öffentliche Nutzung zur Verfügung stehen oder der Eigentümer sich damit einverstanden erklärt, auch innerhalb lokaler und integrierter Schaltkreise und Netze zugänglich zu sein; — „gebietsbezogene Projekte“, die nach aggregierten Themen präsentiert werden und in der Lage sind, die Ziele der Umgestaltung der Landschaft wirksamer zu erreichen; — Projekte in Gebieten, die die Integration und Synergien mit anderen Kandidaten für die PNRR fördern, und andere Pläne/Projekte mit territorialem Charakter, die vom nationalen Programmierungsministerium unterstützt werden. Für die Definition der Arten ländlicher Architektur, die Gegenstand der Intervention sind, kann das Dekret des MiBAC vom 6. Oktober 2005 (in Umsetzung des Gesetzes Nr. 378 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur) vom 24. Dezember 2003 herangezogen werden. Vorläufig können die Kriterien Folgendes betreffen: den Stand der Erhaltung der Vermögenswerte, die Nutzungsintensität und die Rolle, die diese Ressourcen im territorialen und städtischen Kontext spielen. Die Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C3-14 |
Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der Erlass des Kulturministeriums weist den zuständigen Verwaltungen die Mittel für Projekte zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten zu. Historische Parks und Gärten (Inv. 2.3) Gegenstand einer Intervention sind ausschließlich geschützte Kulturgüter, für die künstlerisches oder historisches Interesse erklärt wurde. Sie können sowohl dem staatlichen Kulturministerium (MiC) als auch dem nichtstaatlichen Vermögen gehören. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die von einer technisch-wissenschaftlichen Koordinierungsgruppe festgelegt werden, die sich aus Vertretern von MiC, Universität, ANCI und sektoralen Verbänden zusammensetzt. Die Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C3-15 |
Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Erbes des FEC und Unterkünfte für Kunstwerke |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit von Gotteshäusern und für die Restaurierung des Kulturerbes durch den Fonds für Kulturstätten (Fondo Edifici di Culto) |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit von Gotteshäusern und für die Restaurierung des Kulturerbes durch den Fonds für Kulturstätten (Fondo Edifici di Culto) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Das Dekret des Kulturministeriums legt die Durchführungsstelle sowie die Förderfähigkeit und Finanzierung der Gebäude fest, die Gegenstand von Interventionen sind. und Typologie. (Inv. 2.4) Die Erdbebenpräventions- und Sicherheitsmaßnahmen an Gebetsstätten betreffen die Gebiete, die von mehreren Erdbeben betroffen sind, von denen die italienischen Regionen ab 2009 betroffen sind (Abruzzo, Lazio, Marche and Umbria). Die Interventionen der FEC (Fondo Edifici di Culto) werden auf der Grundlage des Stands der Erhaltung des Vermögens der FEC (Fondo Edifici di Culto) ausgewählt. Die Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M1C3-16 |
Investition – 2.1 Attraktivität historischer Kleinstädte |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung kultureller oder touristischer Stätten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1300 |
Q2 |
2025 |
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch von der Unterstützung von mindestens 1800 KMU für Projekte in den kleinen historischen Städten ab. Im Rahmen des Ziels wird die Anzahl der Maßnahmen zur Verbesserung von Kultur- und Tourismusstätten gemessen, die durch individuelle Bescheinigungen über die regelmäßige Durchführung (Restaurierung und Sanierung des Kulturerbes, für kulturelle und touristische Dienstleistungen bestimmte Gebäude, kleine touristische Infrastrukturen) nachgewiesen werden. Dies umfasst — Anpassungsfähige Wiederverwendung und funktionelle, strukturelle und technische Erneuerung von Gebäuden und öffentlichen Räumen für kulturelle Dienstleistungen (wie Museen und Bibliotheken), Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung alternativer und erneuerbarer Energien und Beseitigung von Hindernissen, die den Zugang für Menschen mit Behinderungen beschränken. — Erhaltung und Valorisierung des kulturellen Erbes (wie archäologische, historisch-künstlerische, architektonische, demographische, anthropologische); — Schaffung von Wissens- und Informationsplattformen und integrierten Informationssystemen); — Schaffung kultureller und künstlerischer Aktivitäten, Schaffung und Förderung kultureller und thematischer Wege, historische Reiserouten, Rad- und/oder Fußgängerwege für die Anbindung und Nutzung von Orten von touristischem Interesse (wie Museen, Denkmäler, UNESCO-Stätten, Bibliotheken, archäologische Gebiete und andere kulturelle, religiöse und künstlerische Attraktionen); — Unterstützung von Kultur-, Tourismus-, Handels-, Agrar- und Lebensmittelunternehmen sowie Handwerksbetrieben 37 % der Interventionen werden in weniger entwickelten Regionen durchgeführt. |
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M1C3-17 |
Investition – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Zielwert |
Abschluss von Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3000 |
Q4 |
2025 |
Das Ziel ermittelt die Gesamtzahl der Anlagen, die abgeschlossenen Eingriffen unterliegen (wie aus der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten hervorgeht). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch davon ab, dass 900 zusätzliche Arbeiten zum Schutz und zur Verbesserung der Landschaftsarchitektur und des Landschaftsschutzes aufgenommen werden (wie aus der Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten hervorgeht). Zu den auszufüllenden Interventionskategorien gehören: 1. Konservative Sanierung und funktionelle Sanierung von landwirtschaftlichen Siedlungen, Artefakten und historischen ländlichen Gebäuden, landwirtschaftlichen Kulturpflanzen von historischem Interesse und typischen Elementen der Architektur und der ländlichen Landschaft. Unter den Techniken für die Wiederherstellung und strukturelle Anpassung von ökokompatiblen Lösungen und der Nutzung alternativer Energiequellen wird Vorrang eingeräumt. 2. Abschluss der Zählung des bebauten ländlichen Erbes und Umsetzung nationaler und regionaler Informationsinstrumente |
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M1C3-18 |
Investition – 2.3 Programme zur Verbesserung der Identität der Orte: Parks und historische Gärten |
Zielwert |
Anzahl der umgerüsteten Parks und historischen Gärten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
40 |
Q4 |
2024 |
Der Indikator bezieht sich auf die Zahl der bebauten historischen Parks und Gärten (wie aus der Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten hervorgeht). Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch vom Abschluss von Schulungsmaßnahmen für mindestens 1260 Betreiber ab. Zu den Interventionskategorien, die im Hinblick auf eine zufrieden stellende Requalifizierung von Parks und historischen Gärten abgeschlossen werden müssen, gehören: Erhaltung/Wiederherstellung/Management der Entwicklung der Vegetationskomponente; Restaurierung der derzeitigen architektonischen und monumentalen Komponenten (z. B. kleine Gebäude, Brunnen und Einrichtungsgegenstände); Analyse und Optimierung der derzeitigen Methoden der Nutzung von Räumen, um eine optimale Nutzung zu ermöglichen und die empfindlichsten oder wertvollsten Gebiete zu respektieren; Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Funktionalität, Sicherung von Zäunen, Eingangstoren, Videoüberwachungssystemen; Einführung von Informationsinstrumenten (wie Plakaten und Leitfäden) zur Förderung des Wissens und der bewussten Nutzung durch die Bürger; Valorisierungsmaßnahmen zur Förderung der Nutzung von Kultur, Bildung und Freizeit |
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M1C3-19 |
Investition – 2.4 seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Erbes der FEC (Fondo Edifici di Culto) und Unterkünfte für Kunstwerke (Verwertungsart) |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes der FEC (Fondo Edifici di Culto) und abgeschlossene Unterkünfte für Kunstwerke |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
300 |
Q4 |
2025 |
Im Rahmen des Ziels wird die Zahl der Einsätze zur Verhinderung der seismischen Sicherheit von Kultstätten, zur Wiederherstellung der FEC (Fondo Edifici di Culto) und zum Schutz von Kunstwerken bei Katastrophen (wie aus der Bescheinigung über die regelmäßige Ausführung der Arbeiten hervorgeht) gemessen. Die Interventionen umfassen:
i) präventive seismische Eingriffe von architektonischen Vermögenswerten zur Wiederherstellung bestehender Schäden und zur Sicherung des kulturellen Erbes;
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M1C3-20 |
Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà) |
Etappenziel |
Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Durchführungsstelle Istituto Luce Studios und den Unternehmen über den Bau von neun Studios |
Veröffentlichung des unterzeichneten Vertrags |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Mit dem Indikator wird die Anzahl der mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Vergabe von Bauleistungen abgeschlossenen Verfahren für die Beauftragung der Arbeiten gemessen. Diese Maßnahme umfasst den Bau neuer Studios, die Wiederherstellung bestehender Studios, Investitionen in neue digitale Technologien, Systeme und Dienstleistungen zur Stärkung der Filmstudios von Cinecittà, die von Istituto Luce Cinecittà SRL verwaltet werden. Der Vertrag zwischen der Durchführungsstelle Istituto Luce Studios und den Unternehmen enthält Auswahlkriterien/Förderkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen. Verpflichtung/Ziel, 20 % in Vermögenswerte/Tätigkeiten und/oder Unternehmen zu investieren, die die Auswahlkriterien für das digitale Tracking erfüllen, und 70 % mit Auswahlkriterien für die Verfolgung klimabezogener Ausgaben. |
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M1C3-21 |
Investition – 3.2 Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà) |
Zielwert |
Anzahl der Theater, deren Arbeiten zur Requalifizierung, zur Modernisierung und zum Bau abgeschlossen sind |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
17 |
Q2 |
2026 |
Die Interventionen betreffen die — Bau dreizehn neuer Studios und — die Renovierung von vier bestehenden Theatern. Die Vollständigkeit der Maßnahmen wird durch die Bescheinigung über die regelmäßige Durchführung nachgewiesen. |
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M1C3-22 |
Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für: den Thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank; |
Annahme der Investitionspolitik |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
In der Anlagepolitik wird mindestens Folgendes festgelegt: die Art, den Umfang und die unterstützten Vorhaben, die zu unterstützenden Begünstigten, die Förderfähigkeitskriterien der finanziellen Begünstigten und ihre Auswahl im Wege einer offenen Aufforderung; und Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele. Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden. Die Anlagepolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen. |
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M1C3-23 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds, |
Annahme der Investitionspolitik |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Der Fonds ist für den Erwerb, die Umstrukturierung und die Umschulung italienischer Immobilien bestimmt, um die touristische Entwicklung in den am stärksten von der Krise betroffenen Gebieten oder Randgebieten (Küstengebiete, kleinere Inseln, Regionen in äußerster Randlage sowie ländliche Gebiete und Berggebiete) zu unterstützen. Die Anlagepolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen. |
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M1C3-24 |
Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds, |
Annahme der Investitionspolitik |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden. Die Anlagepolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen. |
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M1C3-25 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für Rotierender Fonds (Fondo Rotativo) |
Annahme der Investitionspolitik |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Investitionspolitik sieht vor, dass 50 % des Fonds für Energieeffizienzmaßnahmen verwendet werden. Die Anlagepolitik umfasst Auswahlkriterien, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und die Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften sicherzustellen. |
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M1C3-26 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Durchführungsdekrets über die Steuergutschrift für die Sanierung von Beherbergungseinrichtungen. |
Bestimmung im Gesetz über das Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes, das die Steuergutschriften ermöglicht, und Bestimmung in den entsprechenden Durchführungsrechtsakten über deren Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Bezugsrechtsvorschrift für die Gewährung der Steuergutschrift ist das Gesetz Nr. 83 vom 31. Mai 2014, mit dem die Anerkennung einer Steuergutschrift für Maßnahmen zur Sanierung von Beherbergungsbetrieben eingeführt wurde. Auswahl-/Förderkriterien für die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigte, die mindestens die Verwendung einer Ausschlussliste und die Einhaltung der einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten für die geförderten Vermögenswerte/Tätigkeiten und Begünstigten verlangen und die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen. |
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M1C3-27 |
Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Zielwert |
Anzahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Erneuerung/Renovierung/Aufwertung durchschnittlich zu 50 % abgeschlossen wurde (erstes Bündel) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
200 |
Q4 |
2024 |
Die Investition umfasst Interventionen, die Folgendes abdecken: 1. die Regeneration und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historisch-architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“; 2.Verbesserung, Sicherheit, Erdbebenschutz, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege für die Investitionslinie „Jubilee Wege“; 3.die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“; 4.Interventionen an Parks, historischen Gärten, Dörfern und Brunnen für die Investitionslinie #Mitingodiverde; 5.Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Touristen-Apps oder Investitionslinie #Roma 4.0; 6.Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots an Kulturgütern für die soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie #Amanotesa. Die Investition umfasst Umschulungsmaßnahmen, die an mindestens 5 archäologischen/kulturellen Stätten für die Investitionslinie „Römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“ durchgeführt werden, mindestens 125 archäologische/kulturelle Stätten für „Jubilee-Wege“; mindestens 50 archäologische/kulturelle Stätten für # LaCittàCondivisa; mindestens 15 archäologische/kulturelle Stätten für #Mitingodiverde, mindestens 5 archäologische/kulturelle Stätten für Roma 4.0
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch davon ab, dass 50 % der Projekte der Investitionslinie „#Amanotesa“ abgeschlossen werden. |
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M1C3-28 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Zahl der Tourismusunternehmen, die von der Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden; |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3500 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 3500 Tourismusunternehmen, die von der Steuergutschrift für Infrastrukturen und/oder Dienstleistungen unterstützt werden; Die Unterstützung durch die Steuergutschrift erhöht die Qualität des touristischen Gastgewerbes durch: -Investitionen in ökologische Nachhaltigkeit (erneuerbare Energiequellen weniger energieintensiv) -Erneuerung und Anhebung der Qualitätsstandards der italienischen Beherbergungseinrichtungen |
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M1C3-29 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Zahl der aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank zu unterstützenden Tourismusprojekte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
150 |
Q4 |
2025 |
Unterstützung von mindestens 150 Tourismusprojekten; Die Unterstützung aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank zielt auf Folgendes ab: -Unterstützung innovativer Investitionen für den digitalen Wandel -Ausbau des Dienstleistungsangebots für den Tourismus Förderung der Unternehmenszusammenschlüsse |
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M1C3-30 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung von insgesamt 350 000 000 EUR an den Fonds. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
350 000 000 |
Q4 |
2022 |
Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik. |
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M1C3-31 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Nationaler Tourismusfonds: Auszahlung von insgesamt 150 000 000 EUR an den Fonds für die Eigenkapitalunterstützung. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
150 000 000 |
Q4 |
2022 |
Die Auszahlung erfolgt im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Investitionspolitik. |
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M1C3-32 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Zahl der über den KMU-Garantiefonds zu unterstützenden Tourismusunternehmen |
; Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
11 800 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 11 800 Tourismusunternehmen, die vom KMU-Garantiefonds unterstützt werden; Die Garantieeinsätze werden auf der Grundlage eines Bewertungsverfahrens gewährt;
Begünstigte des KMU-Garantiefonds sind KMU im Tourismussektor und junge Menschen unter 35 Jahren, die ein neues Unternehmen in der Tourismusbranche gründen wollen. Die Unterstützung aus dem KMU-Garantiefonds zielt darauf ab, -Investitionen in Innovationen in der Lieferkette -Investitionen in Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit, -Investitionen in die Digitalisierung zur Beschleunigung des digitalen Wandels/der digitalen Innovation, -Unterstützung der Verbesserung der Dienstleistungsqualität und der Modernisierung von Unterkünften; -Förderung von Zusammenfassungen und der Entwicklung von Unternehmensnetzwerken. |
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M1C3-33 |
Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Anzahl der Unternehmen, die durch das rotative Fondo-Programm unterstützt werden sollen (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
300 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 300 Unternehmen, die von Fondo rotativo unterstützt werden; Die aus dem „Fondo Rotativo“ finanzierten Interventionen umfassen: -Maßnahmen zur Energieumstellung -Interventionen an der Gebäudehülle und Renovierung gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b des DPR 380/2001 (Einheitstext der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Gebäude) -Maßnahmen zur Beseitigung architektonischer Hindernisse. -Eingriffe zum vollständigen oder teilweisen Austausch von Klimaanlagen. -Erwerb von Möbeln und Einrichtungselementen, die ausschließlich für die unter diesen Erlass fallenden Unterbringungsstrukturen bestimmt sind -Interventionen zur Annahme von Erdbebenbekämpfungsmaßnahmen -Renovierung der Einrichtungskomponenten. -Errichtung von Thermalbädern und Anschaffung von Ausrüstungen und Geräten, die für die Durchführung von Thermalbädern und für Messen zur Erneuerung der Ausstellungsstrukturen erforderlich sind. |
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M1C3-34 |
Investition 4.2 Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus Unternehmen |
Zielwert |
Zahl der Immobilien, die vom Nationalen Tourismusfonds für touristische Zwecke umgestaltet wurden |
Anzahl |
0 |
12 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 12 Immobilien wurden vom Nationalen Tourismusfonds für den Tourismus neu entwickelt und könnten in Anbetracht der Hebelwirkung 17 Immobilien erreichen. Die Unterstützung aus dem Nationalen Tourismusfonds zielt darauf ab, -Investitionen in Produkt-, Prozess- und Managementinnovationen zur Ankurbelung der digitalen Transformation des Angebots an Tourismusdienstleistungen, -Investitionen gewährleisten die Qualität der touristischen Gastfreundschaft -Förderung von Zusammenfassungen und der Entwicklung von Unternehmensnetzwerken. |
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M1C3-35 |
Investition – 4.3 Caput Mundi – Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Etappenziel |
Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen |
Veröffentlichung der Programmvereinbarung zwischen dem Ministerium für Tourismus, der Gemeinde Rom Capital und den anderen beteiligten Akteuren. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Vereinbarungen werden für die folgenden 6 Projekte unterzeichnet:
Die Liste der Begünstigten/Durchführungsstellen umfasst: Rom, die Hauptstadt; Archäologische Superintensität für das Kultur-, Umwelt- und Landschaftserbe von Rom (MIC); Archäologischer Park des Colosseums; Archäologischer Park Anticiya Antica; Diözese Rom; Ministerium für Tourismus Region Latium Vor der Ausschreibung werden die Auswahl- und Vergabekriterien sowie die Besonderheiten der Projekte mit den entsprechenden Ressourcen festgelegt. Die Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. . |
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M1C3-36 |
Investition – 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Zielwert |
Anzahl der Kultur- und Tourismusstätten, deren Umschulung abgeschlossen ist |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
200 |
Q2 |
2026 |
Die Investition umfasst Interventionen, die Folgendes abdecken: -die Regeneration und Restaurierung des kulturellen und städtischen Erbes und von Komplexen von hohem historisch-architektonischem Wert der Stadt Rom für die Investitionslinie „Römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“; -Verbesserung, Sicherheit, Erdbebenschutz, Wiederherstellung von Orten und Gebäuden von historischem Interesse und archäologische Wege für die Investitionslinie „Jubilee Wege“; -die Sanierung von Standorten in Randgebieten für die Investitionslinie „#LaCittàCondivisa“; -Interventionen an Parks, historischen Gärten, Dörfern und Brunnen für die Investitionslinie #Mitingodiverde; -Digitalisierung kultureller Dienstleistungen und Entwicklung von Touristen-Apps oder Investitionslinie #Roma 4.0; -Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots an Kulturgütern für die soziale Integration im Rahmen der Investitionslinie #Amanotesa. - Die Investition umfasst Umschulungsmaßnahmen, die an mindestens 5 archäologischen/kulturellen Stätten für die Investitionslinie „Römisches Kulturerbe für die nächste Generation der EU“ durchgeführt werden, mindestens 125 archäologische/kulturelle Stätten für „Jubilee-Wege“; mindestens 50 archäologische/kulturelle Stätten für # LaCittàCondivisa; mindestens 15 archäologische/kulturelle Stätten für #Mitingodiverde, mindestens 5 archäologische/kulturelle Stätten für Roma 4.0 Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch vom Abschluss aller Projekte der Investitionslinie „#Amanotesa“ und von der Verfügbarkeit der App „CaputMundi – Roma4U“ für die Öffentlichkeit ab. |
D.SCHWERPUNLTBEREICH 2 – KOMPONENTE 1: Kreislaufwirtschaft, Agrar- und Ernährungswirtschaft und ökologischer Wandel
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in den Bereichen Abfallbewirtschaftung, Kreislaufwirtschaft, Unterstützung von Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor und ökologischer Wandel. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen ergänzt, um den Wettbewerb bei der Abfallbewirtschaftung und den lokalen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der Reformkomponente „Rahmenbedingungen für Unternehmen“ zu stärken und den Wasserverbrauch in der Landwirtschaft zu verbessern. Mit dieser Komponente wird auf die länderspezifischen Empfehlungen reagiert, wonach Investitionen in den ökologischen Wandel, auch in die Kreislaufwirtschaft, konzentriert werden sollen.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „Konzentration der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf die [...] Abfall- und Wasserbewirtschaftung“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Kreislaufwirtschaft
Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft
Diese Reform umfasst die Annahme einer umfassenden nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft, die ein neues System zur Rückverfolgbarkeit digitaler Abfälle umfasst, steuerliche Anreize zur Unterstützung von Recyclingaktivitäten und der Verwendung von Sekundärrohstoffen, eine Überarbeitung der Umweltsteuern, das Recht auf Wiederverwendung und Reparatur, die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und Konsortien, die Unterstützung bestehender Regulierungsinstrumente (wie das Abfallendrecht und die Mindestumweltkriterien im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens) und die Unterstützung des Projekts Industriesymbiose. Die Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung und der Konsortien soll auch der Notwendigkeit einer effizienteren Nutzung des Umweltbeitrags Rechnung tragen, um die Anwendung transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien zu gewährleisten. Es wird ein spezielles Aufsichtsorgan eingerichtet, das unter dem Vorsitz des Ministeriums für den ökologischen Wandel (MITE) das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortialsysteme überwachen soll. Die Maßnahme betrifft alle Konsortien (nicht nur CONAI-Verpackungssystem).
Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften
Diese Reform besteht in der technischen Unterstützung der lokalen Behörden durch die Regierung bei der Umsetzung der umweltrechtlichen Vorschriften der EU und der Mitgliedstaaten, bei der Ausarbeitung von Plänen und Projekten für die Abfallbewirtschaftung und bei Ausschreibungsverfahren. Durch die Förderung von Ausschreibungsverfahren wird sichergestellt, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch die Wettbewerbsbedingungen erhöht werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Diese Reform unterstützt daher die Umsetzung der im Rahmen der Reform des Unternehmensumfelds vorgeschlagenen Reformen der Abfallbewirtschaftung. Die technische Unterstützung erstreckt sich auch auf ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen.
Investition 2.1 – Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht
Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Beihilfen für materielle und immaterielle Investitionen (wie Lagerstätten für landwirtschaftliche Rohstoffe, Verarbeitung und Erhaltung von Rohstoffen, Digitalisierung der Logistik und Infrastruktur auf den Lebensmittelmärkten), Investitionen in den Transport und die Logistik von Lebensmitteln zur Senkung der ökologischen und wirtschaftlichen Kosten und der Innovation von Produktionsprozessen, Präzisionslandwirtschaft und Rückverfolgbarkeit (z. B. Blockchains). Die Auswahlkriterien müssen mit der vom Ministerium für Agrar-, Ernährungs- und Forstpolitik im Rahmen des Strategieplans für die gemeinsame Agrarpolitik durchgeführten Bedarfsermittlung im Einklang stehen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verringerung der Emissionen in der Verkehrs- und Logistikphase im Agrar- und Lebensmittelsektor durch Elektrofahrzeuge und Verkehrssysteme zu fördern und die Digitalisierung des Sektors und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzutreiben.
Investition 2.2 – Agro-Solarpark
Diese Maßnahme besteht in der Gewährung von Beihilfen für Investitionen in Produktionsstrukturen in Landwirtschaft, Viehzucht und Agroindustrie, zur Entfernung und Entsorgung des vorhandenen Daches und des Baus eines neuen isolierten Daches, zur Schaffung automatisierter Lüftungs- und/oder Kühlsysteme und zur Installation von Solarpaneelen, zur intelligenten Steuerung der Ströme und Akkumulatoren.
Investition 2.3 – Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor
Diese Maßnahme umfasst die Gewährung von Beihilfen für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte mit folgenden Zielen:
-landwirtschaftliche Innovation und Mechanisierung, insbesondere geländegängige Maschinen;
-Innovation bei der Verarbeitung, Lagerung und Verpackung von nativem Olivenöl extra.
Geländegängige Maschinen müssen emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II-Richtlinie) entspricht. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen.
Investition 3.3 – Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und Herausforderungen
Diese Investition besteht in der Konzeption und Herstellung digitaler Inhalte, um das Bewusstsein für Umwelt- und Klimaprobleme zu schärfen. Die digitalen Inhalte bestehen aus Podcasts, Schüler-Videounterricht, Videos und Artikeln. Es wird eine Online-Plattform ohne Abonnement eingerichtet, um das umfassendste „Repository“ von Lehr- und Freizeitmaterialien zu umweltbezogenen Themen zu werden. Es wird erwartet, dass bei der Produktion digitaler Inhalte wichtige Influencer einbezogen werden. Beispiele für Themen, die über verschiedene Kanäle abgedeckt werden, sind: die Regeln für den Übergang, den Energiemix und die Rolle erneuerbarer Energien, den Klimawandel, die Nachhaltigkeit der Atmosphäre und die globalen Temperaturen, die versteckte Rolle der Ozeane, Wasserreserven, den individuellen und organisatorischen ökologischen Fußabdruck, die Kreislaufwirtschaft und die neue Landwirtschaft.
D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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M2C1-1 |
Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft |
Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der Ministerialerlass zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft enthält mindestens folgende Maßnahmen: -ein neues digitales System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, das einerseits die Entwicklung eines Sekundärmarktes für Rohstoffe (durch die Schaffung eines klaren Rahmens für die Versorgung mit Sekundärrohstoffen) auf der anderen Seite durch die Kontrollbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Abfallbewirtschaftung unterstützt. -steuerliche Anreize zur Förderung des Recyclings und der Verwendung von Sekundärrohstoffen; -eine Überarbeitung des Umweltsteuersystems für Abfälle, um das Recycling benutzerfreundlicher zu gestalten als die Deponierung und Verbrennung auf nationaler Ebene; -Recht auf Wiederverwendung und Reparatur; -Reform des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und Konsortien, um die Verwirklichung der EU-Ziele durch die Einrichtung einer spezifischen Aufsichtsbehörde unter dem Vorsitz des MITE zu unterstützen, mit dem Ziel, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Konsortiensysteme zu überwachen; -Unterstützung der bestehenden Regulierungsinstrumente: Ende der Abfallgesetzgebung (national und regional), Mindestumweltkriterien (CAM) im Rahmen des umweltorientierten öffentlichen Beschaffungswesens. Bei der Entwicklung/Aktualisierung von EOW und CAM geht es insbesondere um Baugewerbe, Textilien, Kunststoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG). -Unterstützung von Projekten zur industriellen Symbiose durch regulatorische und finanzielle Instrumente.) |
|
M2C1-2 |
Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Behörden |
Etappenziel |
Genehmigung der Vereinbarung über die Ausarbeitung des Aktionsplans für den Kapazitätsaufbau zur Unterstützung der lokalen Behörden |
Veröffentlichung der genehmigten Vereinbarung auf der Website des Ministeriums |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Vereinbarung über die Ausarbeitung des Aktionsplans für den Kapazitätsaufbau zur Unterstützung der lokalen Behörden bei der Umsetzung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über die öffentliche Ausschreibung) im Rahmen des umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens (GPP) festgelegten Mindestumweltkriterien (CAM) und des Beginns der Fördermaßnahme wird genehmigt. Die technische Unterstützung der lokalen Gebietskörperschaften (Regionen, Provinzen und Gemeinden) wird von der Regierung (Ministerium für den ökologischen Wandel, Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und andere relevante) durch die In-House-Unternehmen gewährleistet. Die technische Unterstützung umfasst Folgendes: -technische Hilfe bei der Umsetzung von umweltrechtlichen Vorschriften auf EU- und nationaler Ebene; -Unterstützung bei der Ausarbeitung von Abfallbewirtschaftungsplänen und -projekten; -Unterstützung von Ausschreibungsverfahren, auch um sicherzustellen, dass Konzessionen im Bereich der Abfallbewirtschaftung auf transparente und diskriminierungsfreie Weise vergeben werden, wodurch die Wettbewerbsbedingungen erhöht werden, um bessere Standards für öffentliche Dienstleistungen zu erreichen. Das Ministerium für den ökologischen Wandel arbeitet einen spezifischen Aktionsplan für den Kapazitätsaufbau aus, um lokale Behörden und professionelle öffentliche Auftraggeber bei der Anwendung der im Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 50/2016 über öffentliche Ausschreibungen) im Rahmen des umweltgerechten öffentlichen Beschaffungswesens festgelegten Mindestumweltkriterien (CAM) bei Ausschreibungsverfahren zu unterstützen. |
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M2C1-3 |
Investition 2.1: Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
Etappenziel |
Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen des Logistik-Anreizsystems |
Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums oder einem anderen Unterstützungskanal |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die endgültige Rangfolge wird im Genehmigungserlass festgelegt. Die logistische Anreizregelung umfasst Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 32 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 27 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. |
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M2C1-4 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
30 |
Q4 |
2022 |
Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 30 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel entspricht. Die Investition wird nach zwei verschiedenen bereits bestehenden Verfahren durchgeführt und refinanziert. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen. |
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M2C1-5 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
30 |
50 |
Q4 |
2023 |
Die begünstigten Projekte, deren Gesamtwert mindestens 50 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel entspricht, sind anzugeben. Die Investition wird nach zwei verschiedenen bereits bestehenden Verfahren durchgeführt und refinanziert. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen. |
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M2C1-6 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
50 |
100 |
Q4 |
2024 |
Angabe der begünstigten Projekte, deren Gesamtwert sich auf 100 % der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel beläuft. Die Investition wird nach zwei verschiedenen bereits bestehenden Verfahren durchgeführt und refinanziert. Diese Verfahren sehen die Auszahlung von Darlehen an Unternehmen vor, die die Anforderungen erfüllen und den Antrag einreichen. |
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M2C1-7 |
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor |
Zielwert |
Unterstützung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 000 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 10 000 Unternehmen erhielten Unterstützung für bezahlte Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Bei den geförderten Investitionen handelt es sich um: — Ersatz umweltschädlicherer Geländefahrzeuge — Einführung der Präzisionslandwirtschaft — Ersatz veralteter Anlagen für Olivenmühlen Um dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu entsprechen, dürfen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II) erfüllt. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen. . |
|
M2C1-8 |
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor |
Zielwert |
Unterstützung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
10 000 |
15 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 15 000 Unternehmen erhielten Unterstützung für bezahlte Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Bei den geförderten Investitionen handelt es sich um: — Ersatz umweltschädlicherer Geländefahrzeuge — Einführung der Präzisionslandwirtschaft — Ersatz veralteter Anlagen für Olivenmühlen Um dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu entsprechen, dürfen Geländefahrzeuge emissionsfrei sein oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, das die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II) erfüllt. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen. |
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M2C1-9 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Stromerzeugung aus Agrospannungen |
Nicht zutreffend |
kW |
0 |
375 000 |
Q2 |
2026 |
Installierte Solarkapazität von mindestens 375 000 kW |
|
M2C1-10 |
Investition 2.1: Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
Zielwert |
Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
48 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 48 Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Bereichen Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht. |
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M2C1-11 |
Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -probleme |
Etappenziel |
Start der Webplattform und Verträge mit Autoren |
Mitteilung über die Unterzeichnung des Vertrags mit den Herstellern von Inhalten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Öffentlicher Start der Webplattform und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen mit „Inhalteproduzenten“. Ziel der Projekte ist die Entwicklung von mindestens 180 Podcasts, schulspezifischen Videos und Videoinhalten, die produziert werden und auf der Web-Plattform für den ökologischen Wandel verfügbar sind. |
|
M2C1-12 |
Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -probleme |
Zielwert |
Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
180 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 180 Podcasts, schulspezifische Videounterricht und Videoinhalte produziert und live auf der Internetplattform |
D.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm
Diese Reform besteht in der Annahme eines umfassenden nationalen Programms für die Abfallbewirtschaftung, das auf ein Höchstmaß an Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Abfällen abzielt, die Anpassung des Netzes der für eine integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlichen Anlagen, die Minimierung der Endlagerung als letzte und verbleibende Option, die Einrichtung von Überwachungssystemen, die Verhinderung der Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien, die Bekämpfung der geringen Abfallsammlung, die Vermeidung der Deponierung und die Sicherstellung der Komplementarität mit regionalen Abfallprogrammen, die Ermöglichung der Verwirklichung der Ziele des europäischen und nationalen Abfallrechts und die Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung und der offenen Verbrennung.
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen
Diese Investitionen bestehen in der Verbesserung und Automatisierung des getrennten Abfallsammelnetzes der Gemeinden, dem Bau neuer Behandlungs-/Recyclinganlagen für organische Abfälle, Verpackungen aus mehreren Materialien, Glas und Papier sowie innovativen Behandlungs-/Recyclinganlagen für die persönliche Adsorptionsentsorgung (PAD), Abwasserschlamm, Lederabfälle und Textilabfälle.
Investition 1.2 – Kreislaufwirtschaft: Vorzeigeprojekte
Diese Investitionen bestehen in der Unterstützung der Verbesserung des Netzes für die getrennte Sammlung, unter anderem durch die Digitalisierung der Prozesse und/oder der Logistik, und der Behandlungs-/Recyclinganlagen für die folgenden Sektoren:
-Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG), einschließlich Windturbinenlaufschaufeln und Photovoltaik-Paneelen;
-Papier-/Pappindustrie;
-Recycling von Kunststoffabfällen (mechanisches, chemisches Recycling, Kunststoffdrehscheiben), einschließlich MPL (Marine Plastic Litter, MPL). In diesem Bereich werden Projekte zur industriellen Symbiose in Form von „kreislauforientierten Bezirken“ gefördert, um eine vollständige Wiederverwendung von Kunststoffrecyclingnebenprodukten sicherzustellen und Produkte mit hohem Mehrwert herzustellen;
-Textilien („Textildrehscheiben“).
Darüber hinaus wird ein globales Überwachungssystem zur Bekämpfung illegalen Dumpings mit Satelliten, Drohnen und Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) entwickelt (für eine weitere Beschreibung der Gesamtmaßnahme siehe Investition 1.1 – Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems in der Komponente 4 der Mission 2). Das globale Überwachungssystem und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen sollen lokale Kontrollbehörden und Ordnungskräfte bei der Verhütung, Kontrolle und Bekämpfung illegaler Abfalldeponien und der organisierten Kriminalität im Bereich der Abfallbewirtschaftung unterstützen.
Investition 3.1 – Grüne Inseln
Diese Investitionen umfassen die Finanzierung und Durchführung von Projekten in den Bereichen Energie (wie erneuerbare Energien, Netze und Energieeffizienz), Wasser (wie Entsalzung), Verkehr (wie Radwege, emissionsfreie Busse und Boote) und Abfall (z. B. Abfalltrennung) auf den 19 nicht miteinander verbundenen kleinen Inseln. Biomethan muss die Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II) erfüllen. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 21 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 22 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 24 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 3.2 – Grüne Gemeinschaften
Diese Investition besteht in der Unterstützung der ländlichen Gebiete und Berggebiete, die ihre wichtigsten Ressourcen (sogenannte „grüne Gemeinschaften“) in ausgewogener Weise durch Investitionen insbesondere in folgenden Bereichen nutzen wollen:
-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften, die sich aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette ergeben“);
-integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen;
-Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Wind, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan;
-die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („in der Lage ist, lokale Produkte zu fördern“);
-Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berggebiets;
-Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen;
-nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung);
-Integration von Mobilitätsdiensten;
-Entwicklung eines nachhaltigen Betriebsmodells („das auch durch die Erzeugung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor energieunabhängig ist“).
-Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 25 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 26 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 27 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 28 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
D.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C1-13 |
Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets für das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der Ministerialerlass für das Nationale Programm für die Abfallbewirtschaftung enthält mindestens die folgenden Ziele: ein Höchstmaß an Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung von Abfällen zu erreichen, wobei mindestens die in Artikel 181 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Ziele zu erreichen sind und auch die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zu berücksichtigen sind; a)Anpassung des Netzes von Anlagen, die für die integrierte Abfallbewirtschaftung erforderlich sind, mit Blick auf die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft, Gewährleistung der Kapazitäten, die erforderlich sind, um die unter Buchstabe a genannten Ziele zu erreichen, und folglich die Minimierung der Endlagerung als letzte und verbleibende Option im Einklang mit dem Grundsatz der Nähe und unter Berücksichtigung der im Rahmen der nationalen Abfallvermeidungsplanung gemäß Artikel 180 des Gesetzesdekrets 152/06 festgelegten Vermeidungsziele; b)Einrichtung einer angemessenen Überwachung der Durchführung des Programms, um die kontinuierliche Überprüfung der Einhaltung der Ziele des Programms und die etwaige Notwendigkeit der Einführung von Korrekturinstrumenten für die Verwirklichung der geplanten Maßnahmen zu ermöglichen; c)die Einleitung neuer Vertragsverletzungsverfahren gegen die Italienische Republik wegen Nichtumsetzung der europäischen Vorschriften zur Abfallkreislaufplanung zu verhindern; d)Bekämpfung der geringen Abfallsammlung und Vermeidung der Deponierung (siehe auch nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft); e)die regionale Abfallbewirtschaftungsanlage ergänzt das nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm; f)Überbrückung der Lücken in der Abfallbewirtschaftung und der regionalen Kluft in Bezug auf Anlagenkapazität und Qualitätsstandards zwischen den verschiedenen Regionen und Gebieten des nationalen Hoheitsgebiets mit dem Ziel, Verzögerungen zu beheben; h) Verwirklichung der derzeitigen und der neuen Ziele, die in den europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind; i) zur Bekämpfung der illegalen Abfallentsorgung und der offenen Verbrennung (z. B. in der Region Terra dei Fuochi) durch Maßnahmen, einschließlich der Einführung eines neuen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen, wird ein unterstütztes globales Überwachungssystem zur Bekämpfung illegaler Ablagerungen unter Einsatz von Satelliten, Drohnen und KI-Technologien entwickelt. |
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M2C1-14 |
Investition 1.1 – Einführung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets. |
Annahme des Ministerialdekrets zur Genehmigung der Auswahlkriterien für die von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte. |
Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2021 |
Der Ministerialerlass über die Genehmigung der Kriterien für die Auswahl der von den Gemeinden vorgeschlagenen Projekte tritt in Kraft. Im Ministerialdekret wird festgelegt, dass die Projekte unter den folgenden Kriterien ausgewählt werden: -Kohärenz mit den Rechtsvorschriften der EU und den nationalen Rechtsvorschriften und dem Europäischen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, -Erwartete Verbesserung der Recyclingziele -Kohärenz mit regionalen und nationalen Planungsinstrumenten, -Beitrag zur Lösung von EU-Vertragsverletzungen, Synergien mit anderen sektoralen Planungen (z. B. PNIEC) und/oder anderen Komponenten des Plans, innovative Technologien auf der Grundlage umfassender Erfahrungen; -Fachliche Qualität des Vorschlags. -Kohärenz und Komplementarität mit kohäsionspolitischen Programmen und ähnlichen Projekten, die durch andere EU- und nationale Instrumente finanziert werden Die Interventionen umfassen keine Investitionen in Deponien, Beseitigungsanlagen, mechanische biologische Behandlung/mechanische Behandlung oder Verbrennungsanlagen im Einklang mit dem DNSH-Prinzip. |
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M2C1-15 |
Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm; Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1) |
Nicht zutreffend |
Anzahl irregulärer Deponien |
33 |
7 |
Q4 |
2023 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme sollen die im Vertragsverletzungsverfahren NIF 2003/2077 vorgesehenen illegalen Deponien von 33 auf 7 verringert werden (d. h. um mindestens 80 %). |
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M2C1-15bis |
Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2) |
Nicht zutreffend |
Anzahl irregulärer Deponien |
34 |
14 |
Q4 |
2023 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme soll die Verringerung der Zahl der vorschriftswidrigen Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 sind, von 34 auf 14 (d. h. um mindestens 60 %) erreicht werden. |
|
M2C1-15b |
Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm: Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung |
Nicht zutreffend |
Prozentpunkte |
22,8 |
20 |
Q4 |
2023 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Die Differenz zwischen dem nationalen Durchschnitt und der Region mit der schlechtesten Leistung bei den Quoten für die getrennte Sammlung wird auf 20 Prozentpunkte verringert. |
|
M2C1-15c |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen ist gemäß dem Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft bis zum 31. Dezember 2023 einsatzbereit. |
|
M2C1-16 |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Irreguläre Deponien |
Nicht zutreffend |
Anzahl irregulärer Deponien |
7 |
4 |
Q4 |
2024 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Die vorgeschlagene Maßnahme bewirkt eine Kürzung von vorschriftswidrige Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2003/2077 von 7 bis 4 waren (d. h. mindestens 90 %) |
|
M2C1-16a |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Irreguläre Deponien |
Nicht zutreffend |
Anzahl irregulärer Deponien |
14 |
9 |
Q4 |
2024 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme soll die Verringerung der Zahl der vorschriftswidrigen Deponien, die Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens 2011/2215 sind, von 14 auf 9 (d. h. mindestens 75 %) erreicht werden. |
|
M2C1-16b |
Reform 1.2 Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung |
Nicht zutreffend |
Prozentpunkte |
27,6 |
20 |
Q4 |
2024 |
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen den Bau neuer Behandlungs- und Recyclinganlagen und die technische Verbesserung der bestehenden Anlagen unterstützen. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen auf die Umsetzung und Digitalisierung des Netzes der getrennten Sammlung ab, um die Bürger bei der Übernahme bewährter Verfahren im Bereich der Abfallbewirtschaftung zu unterstützen und daran zu beteiligen. Mit der vorgeschlagenen Intervention soll die Differenz zwischen den durchschnittlichen drei leistungsstärksten Regionen und den drei Regionen mit der schlechtesten Leistung bei den Quoten für die getrennte Sammlung um 20 Prozentpunkte verringert werden. |
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M2C1-17 |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Siedlungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
55 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle muss mindestens 55 % betragen (im Sinne von Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle in der durch die Richtlinie 2018/851 geänderten Fassung). |
|
|
M2C1-17a |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Verpackungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
65 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote für Verpackungsabfälle nach Gewicht muss mindestens 65 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
|
M2C1-17b |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
25 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Holzverpackungen nach Gewicht muss mindestens 25 % (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)) 25 % betragen. |
|
M2C1-17c |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
70 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Eisenmetallverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
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M2C1-17 quinquies |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Aluminium-Verpackungen – Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
50 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Aluminiumverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
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M2C1-17e |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
70 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Glasverpackungen nach Gewicht muss mindestens 70 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
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M2C1-17f |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Papier und Karton im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
75 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Papier und Karton nach Gewicht muss mindestens 75 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
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M2C1-17g |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
Nicht zutreffend |
Recyclingquote |
Nicht zutreffend |
50 |
Q4 |
2025 |
Die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen nach Gewicht muss mindestens 50 % betragen (im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g I-VI der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungsabfälle (geändert durch die Richtlinie 2018/852)). |
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M2C1-17h |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Italien erhebt gemäß dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft getrennte Sammlung von gefährlichen Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien. |
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M2C1-17 Decies |
Reform 1.1 Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft; Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. |
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M2C1-18 |
Investition 3.1: Grüne Inseln |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Richtlinientextes |
Bestimmung des Dekrets über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2022 |
Mit dem Erlass wird die Rangfolge der Projekte in Bezug auf die Ergebnisse der öffentlichen Bekanntmachung genehmigt. Das Auswahlverfahren beinhalten Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss c) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. Mögliche Interventionsbereiche sind: -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung des agroforstwirtschaftlichen Erbes („auch durch den Austausch von Gutschriften, die sich aus der Abscheidung von Kohlendioxid, der Bewirtschaftung der biologischen Vielfalt und der Zertifizierung der Holzlieferkette ergeben“); -integrierte und zertifizierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen; -Erzeugung von Energie aus lokalen erneuerbaren Quellen wie Mikrowasserkraftwerken, Biomasse, Biogas, Wind, Kraft-Wärme-Kopplung und Biomethan; -die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus („in der Lage ist, lokale Produkte zu fördern“); -Bau und nachhaltige Bewirtschaftung des Gebäudebestands und der Infrastruktur eines modernen Berggebiets; -Energieeffizienz und intelligente Integration von Anlagen und Netzen; -nachhaltige Entwicklung der Produktionstätigkeiten (Null-Abfallerzeugung); -Integration von Mobilitätsdiensten; -— Entwicklung eines nachhaltigen Betriebsmodells („das auch energieunabhängig ist, indem Energie aus erneuerbaren Quellen im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor erzeugt und genutzt wird“). Das Biomethan muss den Nachhaltigkeitskriterien und den Kriterien für Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2018/2001 über erneuerbare Energien (REDII) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen in Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann. |
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M2C1-19 |
Investition 3.1: Grüne Inseln |
Zielwert |
Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln |
Nicht zutreffend |
Zahl der kleinen Inseln |
0 |
19 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 19 kleine Inseln, die abgeschlossene integrierte Projekte durchführen, die mindestens drei verschiedene Arten von Interventionen umfassen. Insgesamt macht der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 2021/241 mindestens 37 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition aus. Folgende Maßnahmen kommen für eine Finanzierung in Betracht: -Energieeffizienzmaßnahmen; -Entwicklung und/oder Modernisierung kollektiver Mobilitätsdienste und -infrastrukturen; mit Strom betriebene Busse und Boote; Unterkünfte für öffentliche Verkehrsdienste; Car-Sharing, Fahrrad-Sharing, Scooter-Sharing; -Bau und/oder Anpassung von Radwegen, Bau von Schutzzonen; -effiziente Getrenntsammlung mit Stärkung der Sammelsysteme; -Bau/Modernisierung ökologischer Inseln mit zugehörigen Wiederverwendungszentren; -Entsalzungsanlagen; -Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, einschließlich Photovoltaik, Offshore-Windenergie und Meeresenergie wie Wellen- oder Gezeitenenergie; -Energieeffizienzmaßnahmen zur Verringerung des Strombedarfs; -Interventionen in Bezug auf das Stromnetz und damit verbundene Infrastrukturen: Speicheranlagen, Integration des Stromsystems in das Wassersystem der Insel, intelligente Netze, innovative Energiemanagement- und Überwachungssysteme. |
|
M2C1-20 |
Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2022 |
Mitteilung über das Verfahren zur Gewährung von Finanzhilfen, das Förderkriterien enthalten sollte, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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M2C1-21 |
Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften |
Zielwert |
Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften enthaltenen Maßnahmen |
Nicht zutreffend |
Prozentualer Anteil der von den Grünen Gemeinschaften vorgelegten Beiträge |
0 |
90 |
Q2 |
2026 |
Abschluss der Durchführung von mindestens 90 % der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen (gemäß Artikel 72 des Gesetzes 221/2015) |
E. SCHWERPUNKTBEREICH 2 – KOMPONENTE 2: Energiewende und nachhaltige Mobilität
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Investitionen und Reformen in der Energiewende. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten im Bereich erneuerbare Energiequellen. Die Komponente umfasst Investitionen in Offshore-Anlagen für erneuerbare Energien, Wasserstoff, Biomethan und intelligente Netze. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen zur Stärkung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt im Rahmen der Reformkomponente „Rahmenbedingungen für Unternehmen“ ergänzt.
Diese Komponente umfasst auch Investitionen und Reformen im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Sie umfasst Reformen zur Erleichterung der Genehmigung von Projekten im Bereich der nachhaltigen Mobilität. Die Komponente umfasst Investitionen für den Bau von Radwegen und Infrastrukturen für den schnellen Bahn-, Straßen- und Busverkehr sowie für die Beschaffung emissionsfreier Busse, rollendes Material, Brandbekämpfung und Flughafenfahrzeuge. Diese Reformen und Investitionen werden durch Reformen ergänzt, um die regulierten Preise für das Laden von Strom zu beseitigen und den Wettbewerb bei den Konzessionen für Ladestationen, Regionalbahnen und öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen der Reformkomponente „Rahmenbedingungen für Unternehmen“ zu stärken.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente sollen dazu beitragen, den länderspezifischen Empfehlungen Rechnung zu tragen, die 2020 und 2019 an Italien gerichtet wurden, wonach „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf eine saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung [...], [...] einen nachhaltigen öffentlichen Verkehr [...] konzentrieren müssen“ (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2020) und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf [...] und die Qualität der Infrastruktur [...] fokussiert werden muss, wobei auch regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind“ (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2019).
Die Komponente unterstützt die Leitlinien für Italien zur Umsetzung seines nationalen Energie- und Klimaplans (SWD(2020) 911 final), in denen Italien aufgefordert wurde, bestehende Anlagen für erneuerbare Energien, insbesondere bestehende Windkraftanlagen, zu fördern, zu überarbeiten und die Möglichkeiten von Repowering und innovative Offshore-Energie im gesamten Mittelmeerraum zu untersuchen.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 1 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und der Verlängerung der Geltungsdauer und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen
Diese Reform umfasst:
-Inkrafttreten eines Rechtsrahmens für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Repowering und Neugestaltung bestehender Anlagen;
-Das Inkrafttreten eines Rechtsrahmens, in dem Kriterien für die Bestimmung der Gebiete festgelegt werden, die für die Installation von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit einer Gesamtleistung von mehr als 50 GW geeignet und nicht geeignet sind, im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan Italiens und den Zielen des Grünen Deals; der Regelungsrahmen wird zwischen den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen vereinbart.
-Vervollständigung des Unterstützungsmechanismus für erneuerbare Energiequellen auch für zusätzliche nicht ausgereifte Technologien oder Technologien mit hohen Betriebskosten und Verlängerung der Auktionslaufzeit für den sogenannten RES1-Mechanismus (auch um der durch den Gesundheitsnotstand verursachten Verlangsamung Rechnung zu tragen) unter Wahrung der Grundsätze des wettbewerblichen Zugangs;
-Das Inkrafttreten von Bestimmungen fördert Investitionen in Speichersysteme im Erlass zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt.
Reform 2 – Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von Gas aus erneuerbaren Quellen
Diese Reform besteht darin, die Unterstützung für sauberes Biomethan zu verstärken, indem Rechtsvorschriften verabschiedet werden, um den Umfang der förderfähigen Biomethan-Projekte zu erweitern und den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Finanzhilfen zu verlängern. Das Biomethan muss die Kriterien der Richtlinie (EU) 2018/2001 über erneuerbare Energien (REDII) erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
Reform 3 – Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff
Diese Reform besteht aus dem Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Förderung von Wasserstoff als erneuerbare Energiequelle. Dieser Rechtsrahmen umfasst:
-Technische Sicherheitsvorschriften für Produktion, Transport (technische und rechtliche Kriterien für die Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz), Speicherung und Nutzung von Wasserstoff;
-Ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren mit einem Verfahren der einzigen Anlaufstelle, um die Genehmigung für den Bau und den Betrieb einer kleinen Wasserstofferzeugungsanlage (für Elektrolyseanlagen mit einer Leistung von weniger als 1-5 MW) zu erhalten; der Speicherschwellenwert wird in den oben genannten technischen Sicherheitsvorschriften für Wasserstoff festgelegt).
-Regulierung der Beteiligung von Wasserstofferzeugungsanlagen an Netzdiensten. Die Energieregulierungsbehörde (ARERA) wird beauftragt, nach Konsultation der Interessenträger eine spezifische Regulierungsmaßnahme zu erlassen.
-Ein System von Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Wasserstoff, um den Verbrauchern Preissignale zu geben.
-Verfahren und/oder Kriterien für die Festlegung der ausgewählten Tankflächen entlang der Autobahnen zur Optimierung des Standorts der Tankstellen zur Schaffung von H2-Korridoren für Lastkraftwagen, beginnend mit den norditalienischen Regionen bis zum Po Valley, den Logistikknotenpunkten und den Hauptstraßen entlang der Halbinsel.
-Die Koordinierung des 10-Jahres-Entwicklungsplans des nationalen Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) mit den Plänen anderer europäischer ÜNB, die auf die Entwicklung gemeinsamer Normen für den Wasserstofftransport durch bestehende Gasfernleitungen oder spezielle Rohrleitungen abzielen.
.
Reform 4 – Maßnahmen zur Förderung der Wasserstoffwettbewerbsfähigkeit
Diese Reform besteht in der Annahme steuerlicher Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Herstellung und/oder Nutzung von Wasserstoff im Einklang mit den EU-Steuervorschriften und der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-II-Richtlinie. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.
Reform 5 – Smartere Verfahren für die Projektbewertung im öffentlichen Nahverkehr mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr
Diese Reform besteht in der Verabschiedung von Rechtsvorschriften, in denen eindeutig Zuständigkeiten für die Genehmigung von Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs festgelegt werden, und einer Vereinfachung des Zahlungsverfahrens.
Investitionen 1.3 – Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore)
Diese Investition besteht in der Realisierung von mindestens 100 MW schwimmender Windkraftanlagen und schwimmenden Photovoltaikkraftwerken zusammen mit Energiespeichersystemen und einer gleichen Anzahl von 100 MW Kraftwerken, die durch die Kombination mehrerer Technologien 29 integriert werden, sowie die notwendige Infrastruktur für den Netzanschluss und die mögliche Elektrifizierung lokaler Gebiete und Infrastrukturen (z. B. Hafendocks).
Investitionen 1.4 – Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft
Diese Investition umfasst:
-Förderung des Baus neuer Anlagen zur Herstellung von Biomethan
-Umgestaltung und Verbesserung der Effizienz bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen hin zur Erzeugung von Biomethan für Verkehr, Industrie und Heizung. Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann.
-Ersetzung veralteter und wenig effizienter mechanischer Fahrzeuge durch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, die den Kriterien der Richtlinie 2018/2001 (RED II) entsprechen. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen.
-Verbreitung ökologischer Verfahren in der Biogasproduktionsphase (Standorte minimaler Bodenbearbeitung, innovative emissionsarme Systeme zur Verteilung von Gärrückständen).
Investition 2.1 – Stärkung intelligenter Netze
Diese Investition besteht in der Umgestaltung der Verteilernetze und ihrer Verwaltung, wobei sowohl das Stromnetz als auch seine Softwarekomponenten einbezogen werden, um neue Energieszenarien zu ermöglichen, in denen auch Verbraucher und Prosumenten eine Rolle spielen können.
Investition 2.2 – Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes
Bei diesen Investitionen handelt es sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes gegenüber extremen Wetterereignissen (Wind/Fallbäume, Eis, Hitzewellen, Überschwemmungen und hydrogeologische Risiken), insbesondere im Verteilernetz, und zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit längerer Unterbrechungen der Stromversorgung und der negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Gebiete.
Investition 3.3 – Wasserstofftests für den Straßenverkehr
Diese Investition besteht in der Einrichtung von mindestens 40 Wasserstofftankstellen auf Autobahntankstellen, Logistiklagern und Häfen gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/94 über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.
Investition 3.4 – Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität
Diese Investition besteht in der Errichtung von mindestens zehn Tankstellen für Wasserstoff-Tankstellen entlang sechs Eisenbahnstrecken. Die Wasserstoffzug-Tankstellen müssen in der Nähe lokaler Produktionsstandorte für grünen Wasserstoff und/oder Wasserstofftankstellen auf Autobahnen gebaut werden. Das Projekt umfasst die Unterstützung von FuE-Tätigkeiten für Wasserstoff im Schienenverkehr, beginnend mit Hochdruckelektrolysegeräten (TRL 5-7), Hochleistungsspeichersystem, auch unter Verwendung von Metallhydrid oder Flüssigkeiten (TRL 3-5).
Investition 3.5 – Wasserstoffforschung und -entwicklung
Diese Investition besteht in der Förderung von Wasserstoff-FuE-Aktivitäten in folgenden Bereichen:
-Umweltfreundliche und saubere Wasserstofferzeugung
-Innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels
-Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen
-Integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen
Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die – analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz – die Treibhausgasemissionseinsparung über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [was zu Treibhausgasemissionen unter 3 t CO2e/TH2 führt] und 70 % für synthetische Kraftstoffe auf Basis von Wasserstoff im Vergleich zu einem Vergleich mit fossilen Brennstoffen von 94 g CO2e/MJ erfüllen.
Investition 4.1 – Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Fahrradplan)
Diese Investition besteht in der Einrichtung von mindestens 365 km zusätzlichen Radfahrstreifen in städtischen und großstädtischen Gebieten und von mindestens weiteren 1235 km in den übrigen Gebieten Italiens. Die Stadt- und Metropolradwege werden in den 40 Städten entwickelt, in denen große Universitäten angesiedelt sind, die an Eisenbahn- oder U-Bahnknoten angeschlossen werden sollen. Investitionen in nationale Radwege werden voraussichtlich auch Projekte in ländlichen Gebieten umfassen.
Investition 4.2 – Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT)
Diese Investition umfasst den Bau von 11 km U-Bahn-Fahrstreifen, 85 km Straßenbahnspuren, 120 km für Oberleitungsbusspuren und 15 km Standseilbahnen.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme gehen auf zwei verschiedene Aufforderungen zur Interessenbekundung zurück (Makro-Gruppen):
a)Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Avviso 1“ (letzte Mandatsperiode 2020) – Durchführung von sieben Maßnahmen unter Beteiligung der Städte Rom, Genua, Florenz, Palermo, Bologna, Rimini;
b)Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen „Avviso 2“ (letzte Mandatsperiode im Januar 2021) – Durchführung von 21 Maßnahmen unter Beteiligung der Städte Rom, Florenz, Neapel, Mailand, Palermo, Bari, Bologna, Catania, Pozzuoli, Padova, Perugia, Tarent, Triest.
Investition 4.3 – Ladungsinfrastruktur
Diese Investition besteht in der Unterstützung der Entwicklung von:
-7500 schnelle öffentliche Ladestationen auf den Frostbahnen;
-13 755 schnelle öffentliche Ladestationen in städtischen Zentren;
-100 experimentelle Ladestationen, die an die Lagerung angeschlossen sind.
Diese Investitionen werden ergänzt durch Reformen in Bezug auf die Preise für elektrische Ladungen und Konzessionen, die in der Komponente „Reform des Unternehmensumfelds“ aufgeführt sind.
Investition 4.4.1 – Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen
Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 3 000 emissionsfreien Bussen. Diese Investitionen sollen zur Verbesserung der Luftqualität in Italien und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen. Busse müssen mit digitalen Funktionen ausgestattet sein.
Investition 4.4.2 – Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Personennahverkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und den Universaldienst
Diese Investition besteht in der Beschaffung von mindestens 150 emissionsfreien Zügen, um alte Diesel- und Elektrozüge zu ersetzen.
Investition 4.4.3 – Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr
Diese Investition besteht in der Beschaffung von 200 Flughafenfahrzeugen und 3600 Feuerlöschfahrzeugen als Ersatz für die gesamte Fahrzeugflotte der Nationalen Feuerwehr und in der Errichtung von 875 Ladestationen. Fahrzeuge emissionsfrei sind oder ausschließlich mit Biomethan betrieben werden, die den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgaseinsparungen gemäß den Artikeln 29 bis 31 und den Vorschriften für Biokraftstoffe auf Nahrungs- und Futtermittelbasis gemäß Artikel 26 der Richtlinie (EU) 2018/2001 über erneuerbare Energien (REDII) und den damit verbundenen Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten entsprechen. Die Marktteilnehmer erwerben ein Ursprungszeugnis, das dem erwarteten Kraftstoffverbrauch entspricht.
Investition 5.1 – Entwicklung einer internationalen Führungsrolle der Industrie und von FuE in den Bereichen erneuerbare Energien und Batterien
Diese Investitionen bestehen darin, die Entwicklung einer Wertschöpfungskette für erneuerbare Energien und Batterien durch zwei Projekte zu unterstützen. Der erste Schwerpunkt liegt auf den technologischen Fähigkeiten, die es ermöglichen, Produktionsanlagen in diesen Bereichen in Betrieb zu nehmen. Die zweite betrifft Industrieanlagen zur Herstellung flexibler Platten. Die Verwaltung der Maßnahme obliegt der Invitalia S.p.A. (Nationale Agentur für Investitionsförderung und Unternehmensentwicklung) unter der Aufsicht des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung.
Investition 5.3 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle bei Elektrobussen
Diese Investition besteht in der Unterstützung von rund 45 Projekten, mit denen der digitale und ökologische Wandel der Busindustrie hin zur Herstellung elektrischer und vernetzter Busse gefördert werden kann. Mit diesen Investitionen sollen auch Investitionen in die Erneuerung der Elektrobusflotte unterstützt werden (ohne Hybridbusse).
Investition 5.4 – Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind
Diese Investition besteht in der Unterstützung der Entwicklung von Start-up-Unternehmen im Rahmen des ökologischen Wandels durch die Einrichtung eines speziellen „Green Transition Fund“ (GTF) in Höhe von 250 000 000 EUR mit einer Investitionsstrategie, die sich beispielsweise auf erneuerbare Energien, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Energieeffizienz, Abfallwirtschaft und Energiespeicherung konzentriert. Die GTF mit einem Investitionszeitraum von 5 Jahren und einem anschließenden fünfjährigen Portfoliomanagementzeitraum würde zusammen mit Top-Risikokapitalmanagern und Systemakteuren in einschlägige Risikokapitalfonds, Start-ups und Gründungs-/Beschleunigungsprogramme investieren. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 30 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 31 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 32 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 33 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
||||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
|||||||
|
M2C2-1 |
Investition 1.3 Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore) |
Etappenziel |
Vergabe des Projekts für den Ausbau der Offshore-Infrastruktur |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für den Ausbau der Offshore-Infrastruktur |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2023 |
Im Rahmen des Projekts zum Ausbau der Offshore-Stromerzeugungsinfrastruktur wird eine installierte Kapazität von mindestens 200 MW aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. |
|
|
M2C2-2 |
Investition 1.3 Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore) |
Zielwert |
Entwicklung von Offshore-Infrastrukturen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
200 |
Q2 |
2026 |
Einrichtung einer Offshore-Stromerzeugungsinfrastruktur, die einer installierten Kapazität von mindestens 200 MW aus erneuerbaren Energiequellen oder einer voraussichtlichen Erzeugung von mindestens 480 GWh pro Jahr entspricht |
|
|
M2C2-3 |
Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
300 |
Q2 |
2026 |
Austausch von mindestens 300 landwirtschaftlichen Zugmaschinen durch mechanische Zugmaschinen, die ausschließlich mit Biomethan betrieben werden und auch mit Geräten der Präzisionslandwirtschaft ausgerüstet sind. Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, um dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu entsprechen. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen. |
|
|
M2C2-4 |
Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Zusätzliche Erzeugung von Biomethan |
Nicht zutreffend |
1 000 000 000 |
0 |
0,6 |
Q4 |
2023 |
Entwicklung der Biomethanproduktion von der Umwandlung bestehender Anlagen und von neuen Anlagen auf mindestens 0,6 Mrd. m³ am Ende des Jahres 2023 Das Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. |
|
|
M2C2-5 |
Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Zusätzliche Erzeugung von Biomethan |
Nicht zutreffend |
1 000 000 000 |
0,6 |
2,3 |
Q2 |
2026 |
Entwicklung der Biomethanproduktion von der Umwandlung bestehender Anlagen und von neuen Anlagen auf mindestens 2,3 Mrd. m³ Ende Juni 2026 Biomethan muss die in der Richtlinie 2018/2001 (RED II) festgelegten Kriterien erfüllen, damit die Maßnahme dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen und den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 8 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen kann. Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. |
|
|
M2C2-6 |
Reform 1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und zur Verlängerung der Geltungsdauer und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Strukturen für erneuerbare Energien an Land und an Land |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Der Rechtsrahmen umfasst folgende Ziele: ●Schaffung eines vereinfachten und zugänglichen Rechtsrahmens für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und zur Repowering und Umrüstung bestehender Anlagen in Kontinuität mit den Bestimmungen des Vereinfachungsdekrets; ●Einführung einer mit den Regionen und den anderen betroffenen staatlichen Verwaltungen geteilten Disziplin zur Festlegung von Kriterien für die Bestimmung der Gebiete, die für den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen geeignet und nicht geeignet sind, mit einer Gesamtleistung, die mindestens der vom PNIEC festgelegten Leistung entspricht, um die Ziele der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen zu erreichen; ●die Vollendung des RES-Fördermechanismus auch für zusätzliche nicht ausgereifte Technologien oder Technologien mit hohen Betriebskosten und die Verlängerung der Auktionslaufzeit für den sogenannten RES1-Mechanismus; eine Reform zur Förderung von Investitionen in Speichersysteme, die sich in dem Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt widerspiegelt. |
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M2C2-7 |
Reform 2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von Gas aus erneuerbaren Quellen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Förderung der Nutzung von Gas aus erneuerbaren Quellen für die Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor, in der Industrie und in Privathaushalten sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Das Gesetzesdekret umfasst insbesondere: 1 - Änderung der Rechtsvorschriften für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren und Änderung des derzeitigen Fördermechanismus, um i) den Förderumfang zu erweitern und ii) den Zeitraum für die Verfügbarkeit von Finanzhilfen zu verlängern und iii) die Einspeisung in den Tarifmechanismus und die Herkunftsgarantie für Gas aus erneuerbaren Quellen vorzusehen 2 - Umsetzung der REDII-Richtlinie durch Gesetzesdekret 3 - die allgemeine Koordinierung würde vom Ministero della Transizione Ecologica (MiTE) mit Unterstützung der anderen Verwaltungen mit beratender Funktion wahrgenommen: Landwirtschaftsministerium (MIPAAF), Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MfWF) und Manager für Energiedienstleistungen (Gestore Servizi Energetici). |
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M2C2-8 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung des Energieverbrauchs |
|
|
M2C2-9 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q4 |
2024 |
Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 1 000 MW |
|
|
M2C2-10 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1000 |
4000 |
Q2 |
2026 |
Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien um mindestens 4 000 MW |
|
|
M2C2-11 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 500 000 |
Q2 |
2026 |
Elektrifizierung des Energieverbrauchs mit mindestens 1 500 000 Einwohnern |
|
|
M2C2-12 |
Investition 2.2 Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Etappenziel |
Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Mitteilung über die Vergabe der Projekte |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 000 km im Stromnetz, um die Häufigkeit und Dauer von Energiekürzungen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern. |
|
|
M2C2-13 |
Investition 2.2 Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Zielwert |
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4000 |
Q2 |
2026 |
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von mindestens 4 000 km im Stromnetz, um die Häufigkeit und Dauer von Energiekürzungen aufgrund extremer Wetterbedingungen zu verringern. |
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M2C2-14 |
Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Wasserstoff-Ladestationen |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Wasserstoff-Ladestationen [...] |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Bau von mindestens 40 Wasserstoff-Ladestationen im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe |
|
|
M2C2-15 |
Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr |
Zielwert |
Entwicklung von Wasserstoff-Ladestationen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
40 |
Q2 |
2026 |
Entwicklung von mindestens 40 Wasserstoff-Ladestationen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge im Einklang mit der Richtlinie 2014/94/EU |
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M2C2-16 |
Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität |
Etappenziel |
Zuweisung von Mitteln für Wasserstoffprüfungen für die Eisenbahnmobilität |
Mitteilung der Ressourcenzuweisung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Zuweisung von Ressourcen nach den Verfahren und Kriterien, die für den Bau von neun Wasserstofftankstellen für die Schiene auf sechs Eisenbahnstrecken festgelegt wurden |
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M2C2-17 |
Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität |
Zielwert |
Anzahl Wasserstofftankstellen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 |
Q2 |
2026 |
Bau von zehn Tankstellen für Wasserstoff-Eisenbahnen entlang sechs Eisenbahnstrecken, die werden nach öffentlichen Verfahren festgelegt, die vom Ministerium für nachhaltige Mobilität (Ministry of Sustainable Mobility – MIMS) und vom Ministerium für ökologischen Wandel (MITE) festgelegt werden. |
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M2C2-18 |
Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe von FuE-Aufträgen mit dem Ziel, die Kenntnisse über die Umsetzung des Wasserstoffvektors in der Produktions-, Speicher- und Vertriebsphase zu verbessern. Im Rahmen der Verträge werden mindestens vier Dimensionen der Forschung entwickelt: a) Herstellung von grünem und sauberem Wasserstoff b) innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels c) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen d) integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen Diese Maßnahme unterstützt die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten, die – analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz – die Treibhausgasemissionseinsparung über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [was zu Treibhausgasemissionen unter 3 t CO2e/TH2 führt] und von 70 % für synthetische Kraftstoffe auf Basis von Wasserstoff im Vergleich zu einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe von 94 g CO2e/MJ erfüllen. |
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M2C2-19 |
Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung |
Zielwert |
Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4 |
Q2 |
2026 |
Durchführung von mindestens 4 FuE-Projekten (eines für jede FuE-Dimension) und Vorlage eines Prüfzertifikats oder einer Veröffentlichung Es sind vier Linien der FuE-Tätigkeiten zu entwickeln, die sich auf Folgendes beziehen: a) Herstellung von grünem und sauberem Wasserstoff b) innovative Technologien für die Speicherung, den Transport und die Umwandlung von Wasserstoff in Derivate und E-Fuels c) Brennstoffzellen für stationäre Anwendungen und Mobilitätsanwendungen d) integrierte intelligente Managementsysteme zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit intelligenter wasserstoffbasierter Infrastrukturen Mit dieser Maßnahme wird die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder von Netzstrom oder Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die – analog zu dem in Artikel 25 Absatz 2 und Anhang V der Richtlinie (EU) 2018/2001 dargelegten Ansatz – die Treibhausgasemissionseinsparung über den gesamten Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff [was zu Treibhausgasemissionen unter 3 t CO2e/TH2 führt] und 70 % für synthetische Kraftstoffe auf Basis von Wasserstoff im Vergleich zu einem Vergleich mit fossilen Brennstoffen von 94 g CO2e/MJ erfüllen. |
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M2C2-20 |
Reform 3 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff |
Etappenziel |
Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
In den erforderlichen Legislativmaßnahmen werden i) Sicherheitsvorschriften für die Herstellung, den Transport und die Speicherung von Wasserstoff festgelegt, ii) die Verfahren für den Aufbau kleiner Strukturen für die Herstellung von grünem Wasserstoff und iii) Maßnahmen in Bezug auf die Bedingungen für den Bau von Umladestationen auf der Grundlage von Wasserstoff vereinfacht. Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, bei denen die Treibhausgasemissionseinsparung während des Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff eingehalten wird [was zu 3 t CO2eq/TH2 führt]. |
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M2C2-21 |
Reform 4 Maßnahmen zur Förderung der Wasserstoffwettbewerbsfähigkeit |
Etappenziel |
Inkrafttreten steuerlicher Anreize |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
ENTFÄLLT |
ENTFÄLLT |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Das Gesetz sieht steuerliche Anreize zur Förderung der Herstellung von grünem Wasserstoff und zur Förderung des Verbrauchs von grünem Wasserstoff durch den Verkehrssektor vor. Mit dieser Maßnahme werden nur Wasserstofftätigkeiten unterstützt, bei denen die Treibhausgasemissionseinsparung während des Lebenszyklus von 73,4 % für Wasserstoff eingehalten wird [was zu 3 t CO2eq/TH2 führt]. |
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M2C2-22 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Konjunkturplan) |
Zielwert: |
Zusätzliche Radfahrspuren T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
200 |
Q4 |
2023 |
Bau von mindestens 200 km zusätzlichen Radfahrstreifen in städtischen und großstädtischen Gebieten (d. h. Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern) |
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M2C2-23 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Konjunkturplan) |
Zielwert |
Zusätzliche Radfahrspuren T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
200 |
1800 |
Q2 |
2026 |
Bau von mindestens 365 km zusätzlichen Radfahrstreifen in städtischen und großstädtischen Gebieten und von mindestens weiteren 1235 km in den übrigen Gebieten Italiens |
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M2C2-24 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Plan für den Radweg) – Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT) |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Radfahrspuren, U-Bahnen, Oberleitungsbuslinien und Standseilbahnen in Ballungsgebieten |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Radfahrspuren, U-Bahnen, Oberleitungsbuslinien und Standseilbahnen in Ballungsräumen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Radfahrspuren, U-Bahnen, Oberleitungsbuslinien und Standseilbahnen in Ballungsräumen |
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M2C2-25 |
Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT) |
Zielwert |
Kilometerzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
25 |
Q3 |
2024 |
Bau von mindestens 25 km öffentlicher Verkehrsinfrastruktur. Diese Projekte werden in den folgenden Metropolregionen durchgeführt (Perugia, Pozzuoli, Triest). |
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M2C2-26 |
Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, Schnellbusverkehr) |
Zielwert |
Kilometerzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
25 |
231 |
Q2 |
2026 |
Bau von mindestens 206 km öffentlicher Verkehrsinfrastruktur Die vorläufige Aufschlüsselung nach Verkehrsträgern lautet wie folgt: — 11 km U-Bahn-Fahrspuren; — 85 km Straßenbahnspuren; — 120 km bei Oberleitungsbusspuren und — 15 km Standseilspuren Diese Projekte werden in den folgenden Metropolregionen durchgeführt (Rom, Genua, Florenz, Palermo, Bologna, Rimini, Neapel, Mailand, Palermo, Bari, Catania, Pozzuoli, Padova, Perugia, Tarent, Triest). |
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M2C2-27 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1 |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zum Bau von 2500 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Frostwege und mindestens 4000 in städtischen Gebieten (alle Gemeinden) Das Projekt kann auch Pilotumladestationen zur Energiespeicherung umfassen. |
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M2C2-28 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen M2 |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Vergabe der Aufträge für den Bau von 5000 Schnellladestationen entlang der Froste und mindestens 9755 in städtischen Gebieten (alle Gemeinden). Das Projekt kann auch Pilotumladestationen zur Energiespeicherung umfassen. |
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M2C2-29 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der Schnellladestationen entlang der Frostwege |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2500 |
Q2 |
2024 |
Inbetriebnahme von mindestens 2 500 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang der Frostwege von mindestens 175 kW |
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M2C2-29a |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4000 |
Q2 |
2024 |
Inbetriebnahme von mindestens 4 000 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von mindestens 90 kW in städtischen Gebieten (alle Gemeinden) Das Projekt kann auch Pilotumladestationen zur Energiespeicherung umfassen. |
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M2C2-30 |
Investition 4.3: Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der Schnellladestationen entlang der Frostwege |
Anzahl |
2500 |
7500 |
Q4 |
2025 |
Inbetriebnahme von mindestens 7500 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge entlang von 175 kW Das Projekt kann auch Pilotumladestationen zur Energiespeicherung umfassen. |
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M2C2-30a |
Investition 4.3: Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten |
Anzahl |
4000 |
13 000 |
Q4 |
2025 |
Inbetriebnahme von mindestens 13 000 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in städtischen Gebieten mit einer Leistung von mindestens 90 kW Das Projekt kann auch Pilotumladestationen zur Energiespeicherung umfassen. |
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M2C2-31 |
Investition 4.4.3: Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Mitteilung über die Vergabe aller Verträge für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
ENTFÄLLT |
Q2 |
2024 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb von Fahrzeugen der nationalen Feuerwehr |
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M2C2-32 |
Investition 4.4.1: Erneuerung der regionalen Busflotte für den öffentlichen Nahverkehr durch Fahrzeuge mit sauberen Kraftstoffen |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher Verträge für die Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für den Erwerb sauberer Busse |
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M2C2-33 |
Investition 4.4.2: Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und den Universaldienst |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den regionalen öffentlichen Schienenverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für den regionalen öffentlichen Schienenverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Erwerb sauberer Züge |
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M2C2-34 |
Investition 4.4.1: Erneuerung der regionalen Busflotte für den öffentlichen Nahverkehr durch Fahrzeuge mit sauberen Kraftstoffen — |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Busse T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 |
Q4 |
2024 |
Erwerb von mindestens 800 emissionsfreien Bussen für die Erneuerung der jeweiligen Flotte |
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M2C2-34a |
Investition 4.4.2: Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und den Universaldienst |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Züge T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
25 |
Q4 |
2024 |
Inbetriebnahme von mindestens 25 emissionsfreien Zügen für die Erneuerung der jeweiligen Flotte |
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M2C2-35 |
Investition 4.4.1: Erneuerung der regionalen Busflotte für den öffentlichen Nahverkehr durch Fahrzeuge mit sauberen Kraftstoffen — |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Busse T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
800 |
3000 |
Q2 |
2026 |
Inbetriebnahme von mindestens 3 000 emissionsfreien Bussen für die Erneuerung der jeweiligen Flotte |
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M2C2-35a |
Investition 4.4.2: Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte des öffentlichen Verkehrs durch Züge mit sauberen Kraftstoffen und den Universaldienst |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Züge T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
25 |
150 |
Q2 |
2026 |
Inbetriebnahme von mindestens 150 emissionsfreien Zügen für die Erneuerung der jeweiligen Flotte |
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M2C2-36 |
Investition 4.4.3: Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Zielwert |
Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3800 |
Q2 |
2026 |
Inbetriebnahme von mindestens 3 800 sauberen Fahrzeugen für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr 3 500 Fahrzeuge können in den Genuss einer Umweltkennzeichnung von 100 % kommen, da sie zu 100 % elektrisch betrieben werden müssen und die Ladestationen mit Fotovoltaikpaneelen betrieben werden müssen. Die 300 schweren Nutzfahrzeuge, 200 für Flughäfen und 100 für die Stadtrettung, dürfen nur mit Biomethan betrieben werden und entsprechen der Kriterien gemäß der Richtlinie 2018/2001 über erneuerbare Energien (RED II). Die Hersteller von Biokraftstoffen, Biomethan und Biokraftstoffen müssen Zertifikate (Nachweis der Nachhaltigkeit) vorlegen, die von unabhängigen Gutachtern gemäß der Richtlinie 2018/2001 ausgestellt wurden. Der Marktteilnehmer holt Herkunftsnachweise ein, die dem voraussichtlichen Kraftstoffverbrauch entsprechen. |
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M2C2-37 |
Reform 5: Intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massentransport |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzesdekrets |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Mit dem Gesetzesdekret sollen die Bewertungskriterien für Projekte im Zusammenhang mit dem öffentlichen Nahverkehr vereinfacht und das Entwurfs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. |
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M2C2-38 |
Investition 5.1: Erneuerbare Energien und Batterien |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Ministerialdekrets |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
In dem Ministerialerlass werden die Höhe der verfügbaren Mittel, die Zugangsbedingungen für die Begünstigten, die Fördervoraussetzungen für Programme und Projekte, die förderfähigen Ausgaben sowie die Form und Intensität der Beihilfen für die Entwicklung hocheffizienter Fotovoltaik-Paneele und für die Entwicklung von Batterien festgelegt. |
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M2C2-39 |
Investition 5.1.1: Photovoltaik-Technologie |
Zielwert |
Energieerzeugungskapazität der produzierten Photovoltaikmodule |
Nicht zutreffend |
MW |
200 |
2000 |
Q4 |
2025 |
Bis zum 31. Dezember 2025 Erhöhung der Energieerzeugungskapazität der produzierten Photovoltaik-Module von derzeit 200 MW/Jahr auf mindestens 2 GW/Jahr durch hocheffiziente Photovoltaik-Module |
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M2C2-40 |
Investition 5.1.3: Batterieindustrie |
Zielwert |
Energieerzeugungskapazität der produzierten Batterien |
Nicht zutreffend |
GWh |
0 |
11 |
Q4 |
2024 |
Produktion von Batterien mit einer Zielkapazität von 11 GWh |
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M2C2-41 |
Investition 5.3: Elektrobusse |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt ist, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse) |
Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
In dem Ministerialdekret wird die Höhe der verfügbaren Mittel für die Durchführung von etwa 45 Projekten zur industriellen Transformation im Wege von „Entwicklungsverträgen“ festgelegt. |
|
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M2C2-42 |
Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind |
Etappenziel |
Unterzeichnung der Finanzvereinbarung |
Notifizierung der Unterzeichnung der Finanzvereinbarung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
In der Finanzvereinbarung werden die indirekten Investitionen in die Finanzierung von Risikokapitalfonds-Verwaltern mit Investitionen und Unternehmen/Unternehmensgründungen im Einklang mit den Zielen des ökologischen Wandels festgelegt, das Kapital, das Forschern und Start-up-Unternehmen zur Verfügung steht, erweitert, die Tätigkeit aktiver Risikokapitalfonds gestärkt und neue und innovative Unternehmungen in Partnerschaft mit Unternehmen entwickelt werden. Die Finanzvereinbarung muss Folgendes enthalten: -eine Investitionspolitik, -Zulassungskriterien, Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der im Rahmen dieser Maßnahme unterstützten Transaktionen durch die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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|
M2C2-43 |
Investition 5.4: Unterstützung von Start-up-Unternehmen und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind |
Zielwert |
Risikokapital zur Unterstützung des ökologischen Wandels |
Nicht zutreffend |
in EUR |
0 |
250 000 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 250 000 000 der vom Fonds aktivierten privaten Investitionen in den grünen Technologiesektor. Der Klimabeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 beträgt 100 % der Gesamtkosten der durch den Aufbau- und Resilienzfonds geförderten Investition. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 34 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 35 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 36 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 37 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. |
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E.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1 – Entwicklung von Agrarspannungssystemen
Diese Investition besteht aus Zuschüssen und Darlehen zur Unterstützung von Investitionen in den Bau von Agrarspannungssystemen und die Installation von Messinstrumenten zur Überwachung der zugrunde liegenden landwirtschaftlichen Tätigkeit zur Bewertung des Mikroklimas, der Wassereinsparung, der Wiederherstellung der Bodenfruchtbarkeit, der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel und der landwirtschaftlichen Produktivität für die verschiedenen Arten von Kulturen.
Investition 1.2 – Förderung erneuerbarer Energieträger für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien
Diese Investition besteht in der Förderung der Installation neuer Stromerzeugungskapazitäten von 2000 MW für kollektive Eigenverbrauchskonfigurationen und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, insbesondere in Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern. Die Förderung basiert auf zinslosen Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der beihilfefähigen Kosten für den Bau von erneuerbaren Energiequellen und Produktionsanlagen in Verbindung mit Energiespeichersystemen.
Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Wasserstofftäler)
Diese Investition besteht darin, die lokale Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie, in KMU und im Nahverkehr zu unterstützen und so neue Wasserstofftäler zu schaffen, die hauptsächlich in Süditalien liegen, mit lokaler Erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und lokaler Nutzung. Ziel des Projekts ist die Wiederverwendung stillgelegter Industriegebiete zu Testanlagen für die Wasserstofferzeugung aus lokalen RES-Anlagen, die sich im selben Industriegebiet und in denselben Industrieanlagen oder in benachbarten Gebieten befinden. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.
Investition 3.2 – Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen
Diese Investition besteht in der Unterstützung von FuEuI für industrielle Prozesse zur Entwicklung von Initiativen zur Nutzung von Wasserstoff in Industriesektoren, in denen Methan als Energiequelle für thermische Energie eingesetzt wird (Zement, Papierfabriken, Keramik, Glasindustrie usw.). Im Zusammenhang mit dieser Investition wird eine spezielle Ausschreibung durchgeführt, um Stahl FuEuI für Stahlproduktionsprozesse durch die zunehmende Nutzung von Wasserstoff zu unterstützen. Im Rahmen dieses Projekts wird kein Erdgas finanziert. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden.
Investition 5.2 – Entwicklung einer internationalen, industriellen und FuE-Führungsrolle im Bereich Wasserstoff
Diese Investition besteht in der Unterstützung von Projekten zur Entwicklung einer Wasserstoff-Wertschöpfungskette in Italien, die auch für die Beteiligung an potenziell wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse in Bezug auf Wasserstoff geeignet ist.
E.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C2-44 |
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarspannungssystemen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2024 |
Bekanntmachung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen und Messgeräten in Agrarspannungssystemen Es wird erwartet, dass die installierte Leistung von Agrarspannungssystemen experimenteller Art die Entwicklung innovativer Lösungen für Bodenanlagen fördern wird, in denen mehrere Landnutzungen nebeneinander bestehen können, was konkurrierende Vorteile mit sich bringt. Die Inbetriebnahme der Anlagen wird im nationalen Gaudì-System (Produktionsregister) erfasst, das schlüssige Beweise für die Erreichung der Ziele liefert. |
|
M2C2-45 |
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarspannungssystemen |
Zielwert |
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen |
Nicht zutreffend |
MW |
0 |
1040 |
Q2 |
2026 |
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen mit einer Leistung von 1 040 MW für eine voraussichtliche Produktion von mindestens 1300 GWh pro Jahr. |
|
M2C2-46 |
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Vergabe von Darlehen für die Durchführung der Interventionen zugunsten von Energiegemeinschaften |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Durchführung der Interventionen zugunsten von Energiegemeinschaften |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Unterzeichnung der Verträge über die Vergabe von Darlehen für die Durchführung der Maßnahmen zugunsten von Energiegemeinschaften |
|
M2C2-47 |
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energieträger für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
Zielwert |
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2000 |
Q2 |
2026 |
Unterstützung von Energiegemeinschaften in Gemeinden mit weniger als 5 000 Einwohnern, um die Anlage mindestens 2,000 MW aus erneuerbaren Quellen für eine voraussichtliche Erzeugung von 2 500 GWh pro Jahr bereitzustellen Mit dieser Maßnahme werden keine Wasserstofftätigkeiten unterstützt, die zu Treibhausgasemissionen von mehr als 3 t CO2eq/TH2 führen. |
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M2C2-48 |
Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Wasserstofftäler - Hydrogen Valleys) |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Vergabe der Projekte zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten. Gefördert wird die Herstellung von grünem Wasserstoff mit weniger als 3 tCO2eq/TH2, um das beste Ergebnis in Bezug auf die Dekarbonisierung zu erzielen. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden. |
|
M2C2-49 |
Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Wasserstofftäler) |
Zielwert |
Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 |
Q2 |
2026 |
Abschluss von mindestens 10 Projekten zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten mit einer durchschnittlichen Kapazität von mindestens 1-5 MW Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden. |
|
M2C2-50 |
Investition 3.2 – Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen |
Etappenziel |
Übereinkommen zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff |
Unterzeichnung der Vereinbarung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Unterzeichnung der Vereinbarung mit den ausgewählten Projektträgern zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff. Die Projekte sind teilweise dem Prozess für die Entwicklung von FuEuI gewidmet und sind teilweise auf die Realisierung und Erprobung eines industriellen Prototyps unter Verwendung von Wasserstoff ausgerichtet. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden. |
|
M2C2-51 |
Investition 3.2 – Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen |
Zielwert |
Einführung von Wasserstoff im industriellen Prozess |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 |
Q2 |
2026 |
Einführung von Wasserstoff in mindestens 1 Industrieanlage zur Dekarbonisierung von Sektoren, die nur schwer abbauen können. Mit dieser Maßnahme soll die Wasserstofferzeugung auf der Grundlage von Elektrolyse mit erneuerbaren Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom gefördert werden. Mindestens 400 000 000 EUR werden für industrielle Entwicklungen bereitgestellt, mit denen 90 % der Nutzung von Methan und fossilen Brennstoffen in einem industriellen Prozess durch Wasserstoff auf der Grundlage von Elektrolyse unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) oder Netzstrom ersetzt werden. |
|
M2C2-52 |
Investition 5.2 Wasserstoff |
Etappenziel |
Herstellung von Elektrolysegeräten |
Mitteilung über die Veröffentlichung aller öffentlichen Aufträge |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Zuschlag für den Bau einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolysegeräten. — |
|
M2C2-53 |
Investition 5.2 Wasserstoff |
Zielwert |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolysegeräten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 |
Q2 |
2026 |
Bau einer Industrieanlage zur Herstellung von Elektrolysegeräten mit einer Kapazität von 1 GW pro Jahr. |
F. SCHWERPUNKTBEREICH 2 – KOMPONENTE 3 – Energieeffizienz und Gebäudesanierung
Energieeffizienz ist der Eckpfeiler dieser Komponente, die drei Hauptpfeiler umfasst.
·Die erste Säule besteht in der Einführung eines vorübergehenden Anreizes für die energetische und seismische Sanierung von Privatgrundstücken durch einen steuerlichen Abzug der Kosten für die Interventionen. Förderfähig sind Maßnahmen, die die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung um mindestens zwei Kategorien des Energieausweises erhöhen und im Durchschnitt eine Verbesserung des Energieverbrauchs um mehr als 30 % bewirken.
·Der zweite Pfeiler dieser Komponente ist die Verbesserung der Effizienz und Sicherheit von öffentlichen Schulen und Gerichtsbezirken.
·Die dritte Säule zielt darauf ab, den Bau und den Ausbau effizienter Fernwärmenetze in städtischen Gebieten zu fördern.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Reformen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Durchführung von Projekten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Diese Komponente dürfte erheblich zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele Italiens für 2030 beitragen, da der zivile Sektor für fast die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs in Italien verantwortlich ist. Die meisten Gebäude wurden vor der Annahme der Kriterien für Energieeinsparungen und dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsvorschriften errichtet, so dass der Bedarf an Energieeffizienz und der Anpassung an Erdbebenrisiken erheblich ist.
Diese Komponente bezieht sich auf einen Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat Italien empfahl, Maßnahmen zu ergreifen, um „Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung und die Stärkung der digitalen Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten“. Sie befasst sich auch mit Teilen der länderspezifischen Empfehlungen 3 von 2019 („Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“). [...] und die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienste zu verbessern“).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition 2.1: Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit.
Mit dem Superbonus wird die energetische und seismische Sanierung von Wohngebäuden finanziert, einschließlich Sozialwohnungen gemäß Artikel 119 des sogenannten „Decreto Rilancio“, das zur Bewältigung der negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie angenommen wurde. Dies dient zwei Zielen, 1) einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der im integrierten nationalen Energie- und Klimaplan Italiens (PNIEC) für 2030 festgelegten Energieeinspar- und Emissionsreduktionsziele zu leisten und 2) antizyklische Unterstützung für den Bausektor und die private Nachfrage bereitzustellen, um die Auswirkungen des Konjunkturabschwungs auszugleichen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Steuerabzugs über einen Zeitraum von fünf Jahren. Es ist vorgesehen, dass die Begünstigten als Alternative zum Instrument des Steuerabzugs anstelle der direkten Inanspruchnahme des Abzugs beschließen können, Finanzinstrumente (sogenannte „Überweisung“ und „Rechnungsnachlass“) einzusetzen, um das Problem der hohen anfänglichen Investitionskosten anzugehen. Diese alternativen Instrumente sehen vor, dass der vom Begünstigten aufgelaufene Steuerabzug in Höhe eines Betrags in folgender Höhe vorgenommen wird:
1. einen Beitrag in Form eines Rabatts auf den Vorauszahlungspreis des Lieferanten (d. h. Bauunternehmen, Designer oder allgemeiner der Generalunternehmer), der ihn direkt auf der Rechnung absetzt und in Form einer Steuergutschrift, die die Kosten der Erstinvestition verringert, zurückgezahlt wird;
2. eine Steuergutschrift, die an ein Finanzinstitut abzutreten ist, das im Voraus das erforderliche Kapital einzahlt.
Dieser Mechanismus kompensiert den möglichen Negativanreiz, die Renovierung aufgrund der hohen anfänglichen Investitionskosten nicht durchzuführen. Die Wahl des Generalunternehmers oder des Finanzinstituts obliegt dem Empfänger.
Wohnungseigentum, Einfamilienhäuser, gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und ehrenamtliche Vereinigungen, Amateursportvereine und -vereine sowie Sozialwohnungen können von dieser Steuervergünstigung profitieren. Um förderfähig zu sein, muss die Renovierung als „umfassende Renovierung“ (d. h. eine mittlere Renovierung gemäß der Empfehlung (EU) 2019/786 der Kommission) eingestuft werden, was zu einer Verbesserung von mindestens zwei Energieeffizienzklassen führt (was einer Primärenergieeinsparung von durchschnittlich 40 % entspricht).
Der Umfang der förderfähigen Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme ist breit gefächert, darunter z. B. Fahrten, Schleppeingriffe, Wärmedämmung undurchsichtiger Oberflächen und Eingriffe in Klimaanlagen (Brennwertkessel; Wärmepumpen; Anschluss an effiziente Fernwärmenetze unter bestimmten Bedingungen; Solarthermie; Biomassekessel unter bestimmten Bedingungen), Fotovoltaiksysteme mit entsprechenden Speichersystemen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Maßnahmen zur Verringerung des Erdbebenrisikos von Gebäuden sind ebenfalls Teil dieses Instruments und dürften etwa 14 % der zugewiesenen Mittel ausmachen. Zwei Ministerialerlasse vom 6. August 2020 haben bereits die technischen Anforderungen an die Interventionen und die Verfahren zur Bescheinigung der Einhaltung der spezifischen Höchstanforderungen und Kosten festgelegt.
Der Superbonus ist bereits seit dem 1. Juli 2020 aktiv und gilt bis zum 30. Juni 2022 (für den sozialen Wohnungsbau bis zum 31. Dezember 2022). Der Zugang zu der Leistung kann für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten bei Arbeiten an Wohnhäusern oder Sozialwohnungen verlangt werden, wenn mindestens 60 % der Arbeiten vor den oben genannten Zeitpunkten ausgeführt wurden. Um komplexeren Interventionen mehr Zeit zu geben, ist geplant, die Anwendung der Maßnahme für Wohnungseigentum bis 31. Dezember 2022 und für den sozialen Wohnungsbau bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, unabhängig davon, ob mindestens 60 % der Arbeiten abgeschlossen werden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen die Kosten für die Installation von Gaskondensationskesseln einen kleinen Teil der Gesamtkosten des Renovierungsprogramms ausmachen und zum Austausch von Ölheizkesseln installiert werden. Darüber hinaus muss die Installation von Erdgaskesseln den Bedingungen der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen.
Reform 1.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen
Mit dieser Reform sollen die Verfahren für die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen vereinfacht und beschleunigt werden. Es umfasst vier Hauptmaßnahmen:
·Einrichtung des nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden: Das Portal unterstützt Bürger und Betreiber bei der Verwaltung von Energieeffizienzprojekten und stellt eine einfache Informationsquelle für Entscheidungsträger dar. Er enthält Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des nationalen Gebäudebestands, der Unternehmen und Bürgern bei ihren Entscheidungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz ihrer Immobilien helfen soll. Es wird eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die den Bürgern und Unternehmen Hilfestellung und alle nützlichen Informationen in Bezug auf die energetische Kartierung von Gebäuden, die Einhaltung der sektorspezifischen Vorschriften, die Bewertung des Effizienzpotenzials und die Auswahl der Prioritäten für Maßnahmen bietet, einschließlich Pläne für die schrittweise Neuentwicklung, Auswahl der zu diesem Zweck am besten geeigneten Förderinstrumente und Schulung der beruflichen Fähigkeiten.
·Stärkung der Aktivitäten des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor – Der Informations- und Schulungsplan trägt der Notwendigkeit Rechnung, sowohl spezifische Initiativen zur Schließung der Informationslücke bei den Endnutzern im Wohnbereich als auch geeignete Schulungsmaßnahmen zu Anreizen und zu den wirksamsten Interventionen für Unternehmen, die Energiedienstleistungen anbieten, und für die Verwalter von Kondominium zu entwickeln. Der Plan wird unter Berücksichtigung der sich aus der Superbonus ergebenden Erfordernisse entwickelt, um seine Wirksamkeit zu maximieren und das Fundament für eine dauerhafte Kultur der Effizienz im Bauwesen zu legen.
·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds: Mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Einrichtung und Verwaltung des Nationalen Energieeffizienzfonds (Artikel 15 des Gesetzesdekrets 102/2014 und interministerielles Dekret vom 22. Dezember 2017) werden Änderungen in Kraft treten, um die Verbesserung und stärkere Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu fördern.
·Beschleunigung der Durchführungsphase der aus dem Programm EPAC finanzierten Projekte: Es wird eine Überprüfung der Rechtsvorschriften durchgeführt, um eine effizientere Verwaltung der Mittel zu fördern, die speziell für das Programm zur Gebäudesanierung der zentralen öffentlichen Verwaltung (PREPAC) bereitgestellt werden.
F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C3-1 |
Investitionen 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus |
Bestimmung in dem (den) Rechtsakt (en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Der Rechtsakt (die Rechtsakte) Verlängerung der Leistungen „Ecobonus“ und „Sismabonus“ bis zum 31. Dezember 2022 für Kondominien und 30. Juni 2023 für soziale Zwecke Wohnungsbau (IACP) |
|
M2C3-2 |
Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Zielwert |
Gebäuderenovierung Superbonus und Sismabonus T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
13 400 000 |
Q2 |
2023 |
Vollständiges Gebäude Renovierung für i) mindestens 12 000 000 Quadratmeter die zu Primärenergieeinsparungen führen von mindestens 40 % und Erhöhung um mindestens zwei Energiekategorien Effizienzzertifikat, ii) mindestens 1 400 000 renovieren Quadratmeter für Erdbebenschutz Zwecke |
|
M2C3-3 |
Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Zielwert |
Gebäuderenovierung Superbonus und Sismabonus T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
35 800 000 |
Q4 |
2025 |
Vollständige Gebäuderenovierung für i) mindestens 32 000 000 Quadrat Zähler, die Primärenergie erzeugen Einsparungen von mindestens 40 % steigen um mindestens zwei Energiekategorien Effizienzzertifikat, ii) mindestens 3 800 000 Quadratmeter zu antiseismischen Zwecken renovieren |
|
M2C3-4 |
Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen |
Etappenziel |
Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen |
Bestimmung in dem (den) Rechtsakt (en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der (die) Rechtsakt (e) soll (n) vereinfacht und beschleunigt werden. Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen by, ·Einrichtung eines nationalen Portals für die Energieeffizienz von Gebäuden ·Verstärkung der Aktivitäten des Informations- und Schulungsplans für den zivilen Sektor ·Aktualisierung und Stärkung des Nationalen Energieeffizienzfonds ·Beschleunigung der Durchführungsphase der aus dem Programm PREPAC finanzierten Projekte |
F.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz
Diese Maßnahme konzentriert sich auf die schrittweise Ersetzung eines Teils des Gebäudebestands öffentlicher Schulen mit dem Ziel, moderne und nachhaltige Strukturen zu schaffen.
Die Ziele der Maßnahmen sind die Senkung des Energieverbrauchs, die Verbesserung der Erdbebensicherheit von Gebäuden und die Entwicklung von Grünflächen.
Der Plan soll auf 195 Schulgebäude mit einer Gesamtfläche von 410 m² ausgerichtet sein.
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung
Diese Maßnahme zielt auf die Sanierung und Umschulung unangemessener Strukturen der Justizverwaltung ab.
Die Maßnahme konzentriert sich auf die Erhaltung vorhandener Vermögenswerte, die den Schutz, die Valorisierung und die Restaurierung des historischen Erbes ermöglichen, das häufig charakteristisch für die Verwaltungsämter des italienischen Justizsystems ist. Neben der Energieeffizienz zielt das Programm auch darauf ab, die wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit der Interventionen durch den Einsatz nachhaltiger Materialien und die Nutzung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten. Bei den Eingriffen werden auch die Strukturen angepasst, um die Erdbebenanfälligkeit von Gebäuden zu verringern.
Die indikative Liste der Gemeinden, in denen die Interventionen stattfinden sollen, lautet wie folgt: Bari, Bergamo, Bologna, Cagliari, Florenz, Genua, Latina, Messina, Mailand, Monza, Neapel, Palermo, Perugia, Reggio Calabria, Rom, Trani, Turin, Velletri und Venedig.
Die Intervention erstreckt sich nicht auf Erdgaskessel.
Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung
Fernwärme spielt eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Umweltziele des Wärme- und Kältesektors, insbesondere in großen städtischen Gebieten, in denen das Problem noch akuter ist.
Mit der Maßnahme wird eine effiziente Fernwärme entwickelt, die auf der Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, aus Abwärme oder aus Kraft-Wärme-Kopplung in Hochleistungsanlagen beruht. Die Maßnahme dient der Finanzierung von Projekten, die im Rahmen einer 2022 zu veröffentlichenden Ausschreibung für den Bau neuer Netze oder den Ausbau bestehender Fernwärmenetze ausgewählt werden. Eine weitere Ausschreibung kann 2023 eingeleitet werden. Vorrang erhalten Projekte, die die größten Einsparungen bei nicht erneuerbaren Primärenergie gewährleisten.
Es wird erwartet, dass der Nutzen für die Umwelt in Höhe von 20 kt RÖE an fossilen Primärenergie pro Jahr und 40 kt CO2-Emissionen in den nicht unter das EHS fallenden Sektoren jedes Jahr erreicht wird.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere darf beim Bau eines effizienten Fernwärmesystems fossile Brennstoffe nicht als Wärmequelle genutzt werden, sondern ausschließlich auf Wärme, die aus erneuerbaren Quellen, aus Abwärme oder in Hochleistungskraftwerken erzeugt wird. Die zugehörige Fernwärmeinfrastruktur entspricht der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 1) und dürfte eine Verringerung um 0.04 MtCO2/pro Jahr gewährleisten.
F.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C3-5 |
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Gebäudeschenersatz zur energetischen Aufrüstung von Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für neue für den Ersatz von Schulgebäuden in Betracht kommen von den lokalen Behörden formalisierte Finanzierung entspricht einer Gesamtfläche von mindestens 400 000 Quadratmeter |
|
M2C3-6 |
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz |
Zielwert |
Mindestens 400 000 sqmt neuer Schulen werden durch Gebäuderendersatz gebaut. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
400 000 |
Q1 |
2026 |
Abschluss des Baus von mindestens 400 000 Quadratmetern neuer Schulen durch Gebäudeersatz, wodurch der Primärenergieverbrauch um mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude |
|
M2C3-7 |
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
Etappenziel |
Die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom Justizministerium im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet. |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge über Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
|
M2C3-8 |
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
Zielwert |
Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
289 000 |
Q1 |
2026 |
Errichtung von Gebäuden und Bauten, Umschulung und Stärkung des Immobilienbestands Vermögen der Rechtspflege von mindestens 289 000 m² |
|
M2C3-9 |
Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung |
Etappenziel |
Aufträge an die Verbesserung der Wärmenetze wird vom Ministerium für ökologischen Wandel im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung vergeben. |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge im Anschluss an ein öffentliches Vergabeverfahren |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Bau neuer Fernwärmenetze oder Erweiterung bestehender Fernwärmenetze, wozu auch eine Senkung des Energieverbrauchs gehören sollte. Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
|
M2C3-10 |
Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung |
Zielwert |
Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
20 |
Q1 |
2026 |
Abschluss des Baus neuer Netze für den Bezirk Erhitzung oder Erweiterung bestehender Anlagen bis Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 Kt RÖE pro Jahr. Die Investition muss die Bedingungen erfüllen, die in Fußnote (9) des Anhangs VI der Verordnung 241/2021/EU über die Aufbau- und Resilienzfazilität festgelegt sind. |
G. SCHWERPUNKTBEREICH 2 – KOMPONENTE 4 – Raumplanung und Wasserressourcen
Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, eine Reihe lang andauernder Schwächen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserressourcen und hydrogeologischen Risiken in Italien anzugehen und eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Dies soll durch eine umfassende und ausgewogene Kombination von Reformen und Investitionen in diesen verschiedenen Dimensionen erreicht werden.
Auf der Reformseite schlägt die Komponente eine Reihe von Maßnahmen vor, die in erster Linie darauf abzielen, die Effizienz der Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu verbessern, indem die Fragmentierung des Sektors verringert, eine angemessene Preispolitik festgelegt und eine Reihe von Anreizen geschaffen wird, um die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit der Abwasserbewirtschaftung anzugehen. Die Reformen dieser Komponente umfassen auch eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Konzeption und Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur und der Steuerung und Verringerung hydrologischer Risiken.
Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente tragen dazu bei, das hydrogeologische Risiko in Italien sowohl aus präventiver als auch aus Anpassungsperspektive zu mindern und besser zu bewältigen, und zielen darauf ab, die wasserbezogene Infrastruktur widerstandsfähiger zu machen. Darüber hinaus zielen sie darauf ab, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch eine bessere Abwasserbewirtschaftung und eine deutliche Verringerung der Wasserleckagen, auch in der Landwirtschaft, erheblich zu verbessern. Die Investitionen sollen die Digitalisierung dieser Sektoren stärken und sie energieeffizienter und besser an den Klimawandel anpassen. Diese Komponente umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Grünflächen im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030.
Diese Komponente bezieht sich auf einen Teil der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2020, in der der Rat der Europäischen Union Italien empfahl, Maßnahmen zu ergreifen, um die Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in die Wasserbewirtschaftung und die Stärkung der digitalen Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten. Sie bezieht sich auch auf Teile der länderspezifischen Empfehlung 3 aus dem Jahr 2019 („Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“). [...] und die Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung [...] durch Beschleunigung der Digitalisierung und Steigerung der Effizienz und Qualität lokaler öffentlicher Dienste zu verbessern“).
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 2.1 – Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität
Ziel dieser Reform ist es, die bestehenden Schwachstellen bei der Steuerung hydrogeologischer Risiken zu beseitigen, auf die der italienische Rechnungshof hingewiesen hat. Sie besteht in der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Durchführung von Projekten in diesem Bereich, einschließlich der Festlegung von Höchstfristen für jede Phase; Priorisierung von Interventionen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung, Artikel 6 des Beschlusses 1313/2013, Bewertung der Risikomanagementfähigkeit und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; Aufstellung eines Plans für den Ausbau der Verwaltungskapazitäten der für die Durchführung dieser Projekte zuständigen Stellen und Verstärkung der Koordinierung zwischen den verschiedenen beteiligten Regierungsebenen, unter anderem durch Straffung des Informationsflusses.
Reform 2 – Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und eine nachhaltige Wassernutzung
Mit dieser Reform sollen die lang anhaltenden Probleme des italienischen Wassersektors angegangen werden, die in vielen laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates, in einer übermäßigen Fragmentierung des Sektors und in Ermangelung angemessener Anreize und Preispolitik zum Ausdruck kommen. Die geplanten Maßnahmen dürften die Fragmentierung des Sektors erheblich verringern, indem die Zahl der Betreiber verringert und Skaleneffekte gefördert werden, Anreize zur Verringerung von Wasserleckagen und übermäßigem Wasserverbrauch in der Landwirtschaft gesetzt werden und eine angemessene Preispolitik für einen nachhaltigeren Wasserverbrauch festgelegt wird.
Mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien wird eine Reihe von Vereinbarungen unterzeichnet, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung werden Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt, damit innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung für mindestens 40 000 Einwohner ein einziger Betreiber eingerichtet werden kann.
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“
Diese Reform zielt darauf ab, die großen Probleme bei der Bewirtschaftung der Wasserressourcen anzugehen und das System effizienter zu gestalten.
Es wird erwartet, dass das System die bestehende Fragmentierung der Zahl der Betreiber verringert, die derzeit in einigen Teilen des Landes eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen behindert. Die Reform soll auch die richtigen Anreize für eine bessere Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft schaffen, ein Sanktionssystem für die illegale Wassergewinnung einführen und ein Preissystem einführen, das besser und besser mit dem Verursacherprinzip in Einklang steht und gleichzeitig eine Ausweitung der bestehenden Bewässerungssysteme verhindert. Die Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit den Regionen beschlossen, in denen die Bewirtschaftung der Wasserressourcen derzeit problematischer ist.
Investition 3.2 – Digitalisierung von Nationalparks und Meeresschutzgebieten
Mit dieser Maßnahme werden standardisierte und digitalisierte Verfahren für die Modernisierung, Effizienz und Wirksamkeit der Schutzgebiete in ihren verschiedenen Dimensionen wie Naturschutz, administrative Vereinfachung der Verfahren und Dienstleistungen für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten festgelegt. Nach der Intervention dürfte sich die Überwachung der natürlichen Ressourcen verbessert haben, um die notwendigen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn dies für den Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich ist. Ferner wird erwartet, dass sie zu besseren Dienstleistungen und einem besseren Bewusstsein für die biologische Vielfalt für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten für einen nachhaltigeren Tourismus und einen verantwortungsbewussten Verbrauch natürlicher Ressourcen führen wird.
G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C4-1 |
Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken |
Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt (en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der neue Rechtsrahmen muss (mindestens) Priorisierung von Präventivmaßnahmen im Einklang mit der nationalen Risikobewertung, Artikel 6 des Beschlusses 1313/2013, der Bewertung der Risikomanagementfähigkeit und dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen; -Beschleunigung der Verfahren für die Projektkonzeption und Festlegung allgemeiner Grundsätze zur Vereinfachung der Projektdurchführung und -finanzierung sowie von Projekten mit hydrologischen Risiken; -Harmonisierung und Straffung der Informationsflüsse zur Verringerung der Redundanz bei der Berichterstattung zwischen den verschiedenen Informationssystemen des Staates und Entwicklung eines Indikatorensystems für eine bessere Identifizierung hydrologischer Risiken im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs -Die Koordinierung der Interventionen zwischen den verschiedenen Regierungsebenen im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs zu verstärken; -Im Einklang mit den Empfehlungen des italienischen Rechnungshofs gemeinsame Datenbanken zu Vorfällen („Dissesto“) einzurichten; -Festlegung von Höchstfristen für jede Phase. -Aufstellung eines Plans zur Stärkung der Kapazitäten der einschlägigen Stellen. |
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M2C4-2 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen |
Bestimmung in dem/den einschlägigen Rechtsakt (en), in dem/denen das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2022 |
Das allgemeine Gesetz/die allgemeinen Verordnungen über Wasserdienstleistungen für deren nachhaltige Nutzung und Anreize für Investitionen in die Wasserinfrastruktur, die zumindest -Verringerung der Fragmentierung von Unternehmen durch Vorschriften und Aggregationsmechanismen, um Anreize für derzeit autonome Betreiber zu schaffen, in den einzigen Betreiber des Unternehmens für das ganze Gebiet des Optimalen Territoriums integriert zu werden; -Schaffung von Anreizen für eine nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft, insbesondere zur Unterstützung der Nutzung des gemeinsamen Überwachungssystems für Wasserzwecke (SIGRIAN) für kollektive und selbst versorgte Bewässerungszwecke; -Ein System regulierter Preise festzulegen, bei dem der Ressourcennutzung und der Umweltverschmutzung im Einklang mit dem Verursacherprinzip angemessen Rechnung getragen wird |
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M2C4-3 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und eine nachhaltige Wassernutzung |
Inkrafttreten der Absichtserklärungen (MoU) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Unterzeichnung der Absichtserklärungen (MoU) durch das Ministerium für ökologischen Wandel mit den Regionen Kampanien, Kalabrien, Molise und Sizilien, um die Fragmentierung der Zahl der Betreiber, die Wasserdienstleistungen erbringen, zu verringern. In der Vereinbarung sollten Ziele in Bezug auf die Einrichtung lokaler Regierungsstellen, die Verringerung der Zahl der Betreiber und die Erzielung von Größenvorteilen festgelegt werden, damit für mindestens 40 000 Einwohner ein einziger Betreiber eingerichtet werden kann. |
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M2C4-4 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke |
Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, in der das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der überarbeitete Rechtsrahmen muss mindestens - Einführung eines Sanktionssystems für die illegale Entnahme von Wasser Eine Folgenabschätzung gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Wasserrahmenrichtlinie verlangen, um die (möglicherweise kumulativen) Auswirkungen auf alle potenziell betroffenen Wasserkörper zu bewerten. - Sicherstellen, dass eine Ausweitung des bestehenden Bewässerungssystems (auch durch verstärkte Nutzung von Wasser, d. h. nicht nur physikalische Expansion) auch durch effizientere Methoden vermieden wird, wenn sich die betreffenden Wasserkörper (Oberflächen- oder Grundwasser) (im Zusammenhang mit der Verschärfung des Klimawandels) in einem weniger als guten Zustand oder potenziell gutem Zustand befinden. |
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M2C4-5 |
Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten |
Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Mit dem Ministerialdekret wird die Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten vorgeschrieben. |
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M2C4-6 |
Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks |
Zielwert |
Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
70 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 70 % der Nationalparks und Meeresschutzgebiete haben digitale Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten entwickelt (mindestens zwei davon: die Anbindung an das IT-Portal Naturitalia.; die 5G/WLAN-App oder eine App für nachhaltige Mobilität) |
G.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 3.1 Annahme nationaler Luftreinhalteprogramme
Ziel der Reform ist die Angleichung der nationalen und regionalen Rechtsvorschriften und die Einführung entsprechender Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen (im Einklang mit den Zielvorgaben der Richtlinie 2016/2284 über nationale Emissionshöchstmengen und die Änderung von Klimagasen).
Investition 1.1: Einführung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems
Im Rahmen der Investition wird ein Überwachungssystem entwickelt, um Risiken infolge des Klimawandels und unzureichender Raumplanung durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien zu ermitteln und vorherzusagen. Diese Technologien müssen die Fernsteuerung großer territorialer Frequenzbänder ermöglichen, die die Grundlage für die Ausarbeitung von Risikovermeidungsplänen bilden, einschließlich der Stärkung der bestehenden Infrastruktur und der Ermittlung illegaler Abfallentsorgung. Die wichtigsten Instrumente, die entwickelt werden müssen, um diese Ziele zu erreichen, sind die Erhebung von Geodaten mithilfe von satellitengestützten Beobachtungssystemen, Drohnen, Fernerkundungsgeräten und der Integration von Informationssystemen; Telekommunikationsnetze mit den fortschrittlichsten Sicherheitsanforderungen; Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume, um Zugang zu den vor Ort gesammelten Informationen zu erhalten; und Cybersicherheitssysteme und -dienste zum Schutz vor Cyberangriffen. Die Interventionen finden hauptsächlich in den acht Regionen Süd statt.
Investition 2.1: Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken
Das italienische Hoheitsgebiet ist durch eine erhebliche hydrogeologische Instabilität gekennzeichnet, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft wurde. Dieses Risiko wirkt sich nicht nur auf die Lebensqualität, sondern auch auf die Wirtschaftstätigkeit der am stärksten von diesem Risiko betroffenen Gebiete aus.
Es wird ein breites und umfassendes Maßnahmenpaket durchgeführt, bei dem strukturelle Maßnahmen wie die Sicherung von Erdrutschen oder die Verringerung des Hochwasserrisikos in Ballungsräumen mit anderen Maßnahmen kombiniert werden, deren Schwerpunkt auf der Requalifizierung, Überwachung und Prävention neu auftretender Risiken liegt.
Ziel ist es, die Zahl der Menschen, die derzeit gefährdet sind, um 1 500 000 zu verringern.
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden
Diese Maßnahme zielt in erster Linie darauf ab, die geologischen und hydraulischen Risiken in städtischen und großstädtischen Gebieten anzugehen. Diese Risiken betreffen Überschwemmungen, Erosion oder Instabilität von Gebäuden, die zu einer erheblichen Verschlechterung u. a. des Gebäudebestands, der unterirdischen Versorgungsnetze und des Straßennetzes führen.
Die Maßnahme umfasst verschiedene Maßnahmen in städtischen und großstädtischen Gebieten, mit denen die Anfälligkeit gegenüber hydrogeologischen Risiken verringert werden soll. Das Kernstück der geplanten Maßnahmen besteht darin, Gebäude vor Erdbeben- und hydrogeologischen Risiken sicherer zu machen, und umfasst auch Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Energieeffizienz, wie die Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden oder die Verbesserung der Effizienz öffentlicher Beleuchtungssysteme.
Die Interventionen bestehen je nach Betrag und Art der durchzuführenden Maßnahmen aus kleinen oder mittleren öffentlichen Arbeiten. Erstere betreffen in erster Linie die Sicherheit von Schulen, öffentlichen Gebäuden und kommunalem Erbe, die Beseitigung architektonischer Hindernisse und die Verbesserung von Umwelt und Landschaft. Bei den kleinen öffentlichen Bauwerken werden Energieeffizienzmaßnahmen als horizontales Ziel verfolgt. Was die mittleren öffentlichen Arbeiten betrifft, so zielen die Interventionen in erster Linie auf Investitionen in die Verringerung hydrogeologischer Risiken und die Gewährleistung der Sicherheit von Straßen, Brücken und Viadukten ab, auch wenn es auch Maßnahmen in den für die kleinen Bauwerke skizzierten Bereichen geben soll.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Sie umfasst Gasverbrauchskessel, die nicht für die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Frage kommen.
Investition 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder
Diese Maßnahme zielt darauf ab, Grünflächen zu schützen und ihre Zahl zu erhöhen, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und die Lebensqualität der Bewohner dieser Gebiete zu verbessern. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die 14 Großstädte Italiens, die am stärksten Umweltproblemen wie Luftverschmutzung, Verlust an biologischer Vielfalt oder den Auswirkungen des Klimawandels ausgesetzt sind. In diesen Gebieten sind mindestens 6 600 000 Bäume (in 6600 Hektar) anzupflanzen.
Die Interventionen folgen der Annahme eines städtischen Aufforstungsplans mit dem Ziel, die biologische Vielfalt im Einklang mit der Europäischen Biodiversitätsstrategie zu erhalten und zu verbessern, die Luftverschmutzung in Ballungsgebieten zu verringern und die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren im Bereich Luftqualität zu verringern.
Investition 3.3 – Neugestaltung des Po-Gebiets
Das Gebiet von Po zeichnet sich durch eine übermäßige Wasserverschmutzung, einen übermäßigen Bodenverbrauch und Aushubarbeiten im Flussbett seit 1970 aus. All diese Probleme haben sich negativ auf einige seiner natürlichen Lebensräume ausgewirkt und die hydrogeologischen Risiken erhöht.
Diese Maßnahme zielt darauf ab, natürliche Prozesse zu reaktivieren und die Erholung der biologischen Vielfalt zu fördern. Dies würde die Wiederherstellung des Flusses und eine effizientere und nachhaltigere und effizientere Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten.
Investition 3.4: Sanierung verwaister Standorte
Die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen hat viele sogenannte „Orte“ geschaffen, die eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen, was schwerwiegende Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerungsgruppen hat.
Ziel dieser Maßnahme ist es, diese Flächen zu sanieren und die Umweltauswirkungen zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Im Rahmen des Projekts werden die besten verfügbaren innovativen Untersuchungstechnologien eingesetzt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu ermitteln und die Entwicklung dieser Gebiete, einschließlich des Wohnungsbaus, zu ermöglichen.
Diese Maßnahme besteht zunächst in der Annahme eines Aktionsplans zur Wiederbelebung verwaister Gebiete, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern. In dem Plan werden die Orte für seltene Leiden in allen 21 Regionen und autonomen Provinzen sowie die konkret durchzuführenden Maßnahmen festgelegt.
Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden und marinen Lebensräumen
Diese Maßnahme umfasst groß angelegte Maßnahmen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume, die darauf abzielen, die anhaltende Schädigung dieser Ökosysteme umzukehren.
Die konkreten durchzuführenden Maßnahmen umfassen die Entwicklung einer angemessenen Kartierung der Meeresbodenhabitate und die Umweltüberwachung. Um eine angemessene Planung und Durchführung großmaßstäblicher Wiederherstellungs- und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten, wird das nationale Forschungs- und Beobachtungssystem für Meeres- und Küstenökosysteme gestärkt. Darüber hinaus werden die Meeresbeobachtungsplattformen ausgebaut, um die technisch-wissenschaftliche Kapazität zur Überwachung der Meeresumwelt zu erhöhen und insbesondere die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und Bewirtschaftungsmaßnahmen im Rahmen des Klimaszenarios zu bewerten. Diese Investitionen sollen dann eine systematische und umfassende Kartierung sensibler Lebensräume in italienischen Meeresgewässern ermöglichen und die Wiederherstellung der Umwelt und die Ausweisung von Schutzgebieten im Einklang mit der EU-Biodiversitätsstrategie von 2013 und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ermöglichen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Durch die Durchführung von Forschungstätigkeiten an Meeresökosystemen beinhaltet die Maßnahme den Erwerb wissenschaftlicher Ausrüstung und Schiffe. Insbesondere werden die neu gebauten Schiffe die modernsten verfügbaren Technologien einsetzen und so weit wie möglich die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung gewährleisten.
Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen
Der derzeitige Rechtsrahmen und die bestehende Fragmentierung der Bewirtschaftung wirken sich negativ auf die Kapazität zur Planung und Durchführung von Investitionen in Wasserversorgungsinfrastrukturen aus.
Ziel dieser Reform ist es, den Rechtsrahmen zu vereinfachen und effizienter zu gestalten und erforderlichenfalls die Durchführungsstellen zu unterstützen, die nicht über ausreichende Kapazitäten verfügen, um diese Investitionen innerhalb der ursprünglich festgelegten Fristen durchzuführen und abzuschließen.
Die wichtigsten Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen, sind im Wesentlichen i) die Schaffung eines zentralen öffentlichen Finanzierungsinstruments für Investitionen im Wassersektor, mit dem Ressourcen vereinheitlicht werden, die derzeit eher verstreut sind; ii) Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der finanzierten Investitionen, iii) weitere Einbeziehung der Regulierungsbehörde in die Planung der durchzuführenden Investitionen und etwaige Änderungen des Plans.
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr legt den Reformvorschlag für den Bereich der Wasserversorgung vor.
Investition 4.1 Grundwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Wasserversorgung in wichtigen städtischen Gebieten und großen Bewässerungsgebieten zu gewährleisten, die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu erhöhen und die Transportkapazität des Wassers zu verbessern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf das gesamte Staatsgebiet mit besonderem Schwerpunkt auf größeren Anlagen im Süden des Landes.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Die Auswirkungen des Staudamms würden anhand eines Szenarios bewertet, bei dem der betreffende Fluss in seinem natürlichen Zustand bleibt, anstatt eine andere mögliche alternative Nutzung des Gebiets in Erwägung zu ziehen.
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze
Die fragmentierte und ineffiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen hat zu erheblichen Wasserleckagen geführt, mit durchschnittlichen Verlusten von über 40 % und über 50 % im Süden des Landes. Ziel dieses Projekts ist die deutliche Verringerung der Trinkwasserverluste durch Modernisierung und Modernisierung der Wasserversorgungsnetze durch moderne Kontrollsysteme, die die Überwachung der Hauptnetze und der empfindlichsten Punkte des Netzes ermöglichen.
Investition 4.3: Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen
Ziel dieser Maßnahme ist die Steigerung der Effizienz der Bewässerungssysteme durch die Entwicklung innovativer und digitalisierter Infrastrukturen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und eine bessere Anpassung an den Klimawandel.
Die Investition besteht hauptsächlich in der Umstellung von Bewässerungssystemen auf Systeme mit höherer Effizienz; Anpassung der Verteilernetze zur Verringerung der Verluste; die Installation von Technologien für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen, wie Zähler und Fernsteuerung. Für jede Intervention in Verteilernetzen müssen Wasserzähler vorhanden sein, die die Messung des Wasserverbrauchs ermöglichen, oder müssen im Rahmen der geförderten Investition eingeführt werden. Darüber hinaus werden Überwachungssysteme für Abwasserbehandlungspläne (WWTP) mit Potenzial für die Wiederverwendung von Bewässerungsanlagen eingeführt. Die Maßnahme sieht keine direkten Interventionen in Bezug auf die Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser vor, sondern zielt darauf ab, die Kartierung und die Ermittlung derjenigen Kläranlagen zu unterstützen, die für die Erzeugung von behandeltem Abwasser für landwirtschaftliche Zwecke geeignet sind oder möglicherweise mit entsprechenden Investitionen getätigt werden. Bei dieser Ermittlung sind die Merkmale der Kläranlagen, aber auch die Nähe zu bewässerbaren Kulturen mit behandeltem Abwasser und die erforderlichen Qualitätsmerkmale zu berücksichtigen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen.
Investition 4.4: Abwasser, Abwasserbehandlung
Die Wasserversorgungssysteme weisen erhebliche Schwächen in Bezug auf Kanalisations- und Reinigungssysteme auf, was sich in einer hohen Zahl von Vertragsverletzungsverfahren bei Verstößen gegen das Unionsrecht in vielen Gemeinden des Landes widerspiegelt.
Ziel dieser Maßnahme ist es, Investitionen zu tätigen, die die Reinigung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird, effizienter machen und nach Möglichkeit Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“ für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke umwandeln. Diese Investitionen dürften dazu beitragen, die Zahl der Gemeinden mit schwachen Abwasser- und Reinigungssystemen zu verringern.
G.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M2C4-7 |
Reform 3.1: Annahme nationaler Luftreinhalteprogramme |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms |
Bestimmung im Erlass des Präsidenten des Ministerrats (Decree of the President of the Council of Ministers – DPCM) über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
ENTFÄLLT |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Das Dekret des Präsidenten des Ministerrates (DPCM) legt ein nationales Luftreinhalteprogramm fest, das geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung im Einklang mit der EU-Richtlinie 2016/2284 und dem Gesetzesdekret vom 30. Mai 2018, Nr. 81, zur Umsetzung dieser Richtlinie enthält. |
|
M2C4-8 |
Investitionen. 1.1. Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems |
Etappenziel |
Einsatzplan für ein fortgeschrittenes integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken |
Bestimmung des Ministerialdekrets über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2021 |
Der Ministerialerlass genehmigt einen Einsatzplan für die Umsetzung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken. Sie muss mindestens Fernerkundungsanwendungen und Datenfeldsensoren ins Auge fassen; Entwicklung eines Kommunikationssystems, das den Koordinator und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Betreibern in den Kontrollräumen ermöglicht Einrichtung zentraler und regionaler Kontrollräume Entwicklung von Cybersicherheitssystemen und -diensten |
|
M2C4-9 |
Investitionen. 1.1. Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems |
Zielwert |
Einführung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
90 |
Q3 |
2024 |
90 % der Fläche der südlichen Regionen werden durch das fortschrittliche integrierte Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken abgedeckt. |
|
M2C4-10 |
Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken. Sie müssen mindestens -Gewährleistung der Sicherung von bebauten Gebieten und hydrografischen Becken, die hydrogeologisch gefährdet sind; -Maßnahmen zur Umweltsanierung und zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels ins Auge zu fassen; -Gewährleistung eines höheren Maßes an Kontrolle und Management des Hochwasserrisikos -Vorrang für naturbasierte Lösungen in Verträgen |
|
M2C4-11 |
Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Zielwert |
Hochwasserrisikomanagement und hydrogeologische Risikomanagement |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1 750 000 |
250 000 |
Q1 |
2026 |
Verringerung der Zahl der Menschen mit direkten Überschwemmungs- und hydrologischen Risiken um mindestens 1 500 000 Einwohner |
|
M2C4-12 |
Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Etappenziel |
Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Interventionen gegen Hochwasser- und hydrogeologische Risiken |
Bestimmungen der Erlasse über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Dekrete zur Genehmigung des ersten Interventions- und Investitionsplans in dem betreffenden Gebiet (Beauftragter/Mitglied der Region/Autonome Provinz) für die Verringerung des Hochwasserrisikos und der hydrogeologischen Risiken zielen darauf ab, den Beginn der ursprünglichen Bedingungen wiederherzustellen und die Widerstandsfähigkeit der Gebiete gegenüber Naturkatastrophen zu gewährleisten. |
|
M2C4-13 |
Investitionen 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Zielwert |
Abschluss von Interventionen der Kategorie E |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
100 |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Interventionen der Kategorie E zur Wiederherstellung beschädigter öffentlicher Strukturen |
|
M2C4-14 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss kleiner Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
7500 |
Q4 |
2023 |
Abschluss von mindestens 7 500 Maßnahmen für kleine öffentliche Arbeiten. Mindestens 30 % der Investitionen für kleine öffentliche Arbeiten in Gemeinden sind der Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtungskörper, öffentlicher Gebäude und/oder der Installation von Systemen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gewidmet. |
|
M2C4-15 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss kleiner Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
7500 |
30 000 |
Q1 |
2026 |
Abschluss von mindestens 30 000 Maßnahmen für kleine öffentliche Arbeiten. Mindestens 30 % der in Gemeinden getätigten Investitionen für kleine öffentliche Arbeiten sind der Energieeffizienz öffentlicher Beleuchtungskörper, öffentlicher Gebäude und/oder der Installation von Systemen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen gewidmet. |
|
M2C4-16 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss mittlerer Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q4 |
2023 |
Abschluss von mindestens 1000 Maßnahmen für mittlere Werke. Mindestens 40 % der Investitionen in mittelgroße öffentliche Arbeiten, die in Gemeinden getätigt werden, sind für die Sicherheit des Gebiets vor hydrogeologischen Risiken bestimmt.
|
|
M2C4-17 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss mittlerer Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1000 |
5000 |
Q1 |
2026 |
Abschluss von mindestens 5000 Maßnahmen für mittlere Werke. Mindestens 40 % der Investitionen in mittelgroße öffentliche Arbeiten in Gemeinden sind der Sicherheit des Gebiets vor hydrogeologischen Risiken gewidmet. |
|
M2C4-18 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Etappenziel |
Inkrafttreten der überarbeiteten Gesetzesänderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen |
Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des städtischen Aufforstungsplans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Der städtische Aufforstungsplan muss mit den Zielen des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 („Klimagesetz“) und nach einer von den Metropolstädten durchzuführenden Planungsphase im Einklang stehen. In dem Plan sollten mindestens die folgenden Ziele festgelegt werden: -Erhaltung und Verbesserung der diffusen biologischen Vielfalt im Einklang mit der Europäischen Biodiversitätsstrategie, -Beitrag zur Verringerung der Luftverschmutzung in Ballungsgebieten, -Verringerung von Vertragsverletzungsverfahren in Bezug auf die Luftqualität; -Wiederherstellung der vom Menschen geschaffenen Landschaften und Verbesserung der Schutzgebiete in unmittelbarer Nähe von Ballungsräumen; Verringerung des Bodenverbrauchs und Wiederherstellung nützlicher Böden. |
|
M2C4-19 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Zielwert |
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 650 000 |
Q4 |
2022 |
Mindestens 1 650 000 Bäume für die Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz) anzupflanzen |
|
M2C4-20 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Zielwert |
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1 650 000 |
6 600 000 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 6 600 000 Bäume für die Wiederaufforstung städtischer und stadtnaher Gebiete gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019, 141 (sogenanntes Klimagesetz) anzupflanzen |
|
M2C4-21 |
Investition 3.3 Renaturierung des Po-Gebiets |
Etappenziel |
Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Sanierung des Po-Gebiets |
Bestimmung in der einschlägigen Rechtsvorschrift, in der das Inkrafttreten angegeben ist |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Inkrafttreten der einschlägigen Rechtsvorschriften zur Wiederherstellung des durch den Flussbett repräsentierten ökologischen Korridors, einschließlich natürlicher Wiederaufforstung und Maßnahmen zur Wiederherstellung und Reaktivierung von seitlichen Zweigen und Oxbows. |
|
M2C4-22 |
Investition 3.3 Umnaturierung des Po-Gebiets |
Zielwert |
Verringerung der künstlichen Intelligenz für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
13 |
Q2 |
2024 |
Verringerung der Flusskünstlichkeit um mindestens 13 km |
|
M2C4-23 |
Investition 3.3 Umnaturierung des Po-Gebiets |
Zielwert |
Verringerung der künstlichen Intelligenz für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
13 |
37 |
Q1 |
2026 |
Verringerung der Flusskünstlichkeit um mindestens 37 km |
|
M2C4-24 |
Investition 3.4: Sanierung von „herrenlosen Böden“ |
Etappenziel |
Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Standorte |
Bestimmung in den einschlägigen Rechtsvorschriften über die Annahme des Aktionsplans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Der Aktionsplan für die Wiederbelebung verwaister Stätten soll den Flächenverbrauch verringern und die Stadterneuerung fördern. Das Aufforderungsschreiben muss mindestens enthalten: -Ermittlung von Ortschaften in allen 21 Regionen und/oder autonomen Provinzen -Spezifische Maßnahmen, die an jedem verwaisten Standort zu ergreifen sind, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu verbessern |
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M2C4-25 |
Investition 3.4: Sanierung von „herrenlosen Böden“ |
Zielwert |
Wiederbelebung verwaister Stätten |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
70 |
Q1 |
2026 |
Wiederbelebung von mindestens 70 % der Fläche von „herrenlosen Böden“, um den Flächenverbrauch zu verringern und die Stadterneuerung zu fördern |
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M2C4-26 |
Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume |
Zielwert |
Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden und marinen Lebensräumen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
22 |
Q2 |
2025 |
Abschluss von mindestens 22 groß angelegten Interventionen zur Wiederherstellung und zum Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume sowie Küstenbeobachtungssysteme. |
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M2C4-27 |
Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Eingriffe in die primäre Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit |
Bestimmung(en) in der (den) betreffenden Rechtsvorschrift(en), in der/denen das Inkrafttreten angegeben ist (sind) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Mit den überarbeiteten Rechtsvorschriften soll die Governance gestärkt und die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastruktur vereinfacht werden. Der neue Rechtsrahmen sollte mindestens -Den Nationalen Plan für Maßnahmen im Wassersektor zum zentralen Finanzierungsinstrument für Investitionen im Wassersektor machen. -Die Stellungnahme einholen und die Regulierungsbehörde („Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente“) aktiv in jede Änderung oder Aktualisierung des Plans einbeziehen. -Bereitstellung von Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen für Durchführungsstellen, die nicht in der Lage sind, Investitionen im Zusammenhang mit der Primärbeschaffung innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens durchzuführen. -Vereinfachung der Verfahren für die Berichterstattung und Überwachung der im Wassersektor finanzierten Investitionen. |
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M2C4-28 |
Investition 4.1: Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die Grundwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung |
Anzahl |
0 |
2 000 000 000 |
Q3 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge über insgesamt 2 000 000 000 EUR für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung. Die Verträge haben folgenden Umfang: -Sicherheit der Wasserversorgung in wichtigen städtischen Gebieten; -Bauliche Arbeiten zur Erhöhung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit des Netzes, einschließlich der Anpassung an den Klimawandel (mit Ausnahme von Staudämmen); -Erhöhung der Transportkapazität für Wasser. Mit den Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Investition einen umfassenden Beitrag zu den Klimaschutzzielen mit einem Klimakoeffizienten von 40 % gemäß Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 über die Aufbau- und Resilienzfazilität leistet. |
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M2C4-29 |
Investition 4.1: Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Zielwert |
Investitionen in die Grundwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
25 |
Q1 |
2026 |
Erhöhung der Sicherheit der Wasserversorgung und der Widerstandsfähigkeit der Wasserinfrastruktur in mindestens 25 komplexen Wassersystemen |
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M2C4-30 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die primäre Wasserinfrastruktur und die Sicherheit der Wasserversorgung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge in Höhe von insgesamt 900 000 000 EUR für Maßnahmen zur Modernisierung und Effizienz der Wasserversorgungsnetze. Die Verträge haben folgenden Umfang: -Maßnahmen zur Verringerung der Verluste in Trinkwassernetzen; -Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Wassersysteme gegenüber dem Klimawandel; -Stärkung der Digitalisierung der Netze, um eine optimale Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu gewährleisten, Abfall zu verringern und Ineffizienzen zu begrenzen |
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M2C4-31 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Zielwert |
Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
9000 |
Q4 |
2024 |
Bau von mindestens 9 000 zusätzlichen Kilometern eines distriktierten Wassernetzes |
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M2C4-32 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Zielwert |
Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
9000 |
25 000 |
Q1 |
2026 |
Bau von mindestens 25 000 zusätzlichen Kilometern eines distriktierten Wassernetzes |
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M2C4-33 |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems im Hinblick auf eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge in Höhe von insgesamt 880 000 000 EUR für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und in Bezug auf das damit verbundene Digitalisierungs- und Überwachungssystem. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge in Höhe von insgesamt 880 000 000 EUR für die Interventionen in den Netzen und Bewässerungssystemen und in Bezug auf das damit verbundene Digitalisierungs- und Überwachungssystem. Die Verträge haben folgenden Umfang: Förderung der Messung und Überwachung der Nutzung sowohl in kollektiven Netzen (durch die Installation von Zählern und Fernsteuerungssystemen) als auch für die Eigenversorgung (durch ein System zur Überwachung privater Lizenzen) als Voraussetzung für den Abschluss einer Wassergebührenpolitik auf der Grundlage der Wassermengen für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in der Landwirtschaft; Verringerung illegaler Wasserentnahmen in ländlichen Gebieten. Die Investitionen in die Bewässerung sollten darauf abzielen, aufbereitetes Wasser nach Möglichkeit sicher wiederzuverwenden und/oder die bestehende Bewässerung effizienter zu gestalten, auch wenn sich der betreffende Wasserkörper in einem guten Zustand befindet. Bei weniger als einem guten Zustand müssen die Einsparungen so sein, dass ein guter Zustand erreicht werden kann, wenn die vorhandene Bewässerung verbessert wird. Es muss sichergestellt werden, dass der Ausbau der bestehenden Bewässerungssysteme (auch durch verstärkte Wassernutzung, d. h. nicht nur physikalische Expansion) auch durch effizientere Methoden vermieden wird, wenn sich die betroffenen Wasserkörper (im Rahmen der Intensivierung des Klimawandels) in einem weniger als guten Zustand befinden oder prognostiziert werden. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Insbesondere sollte bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung zur öffentlichen Konsultation der Zweck der Investition im Vergleich zu Alternativen begründet werden, und zwar sowohl im Hinblick auf das Ziel (Umfang bewässerter Flächen im Vergleich zu nachhaltiger Sanierung des ländlichen Raums) als auch auf die Mittel (Verringerung des Wasserbedarfs und naturbasierte Lösungen). |
|
M2C4-34 |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
29 |
Q4 |
2024 |
Erhöhung des Anteils der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 29 % |
|
M2C4-34a |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
29 |
40 |
Q1 |
2026 |
Erhöhung des Anteils der mit Zählern ausgestatteten Entnahmequellen auf mindestens 40 % |
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M2C4-35 |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
15 |
Q1 |
2024 |
Mindestens 15 % des Anteils der bewässerten Fläche wird von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitieren. |
|
M2C4-35a |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2 |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
15 |
29 |
Q1 |
2026 |
Mindestens 29 % des Anteils der bewässerten Fläche, die von einer effizienten Nutzung der Bewässerungsressourcen profitiert |
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M2C4-36 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Kanalisation und Reinigung |
Mitteilung aller öffentlichen Aufträge über Kanalisation und Reinigung |
Nicht zutreffend |
0 |
600 |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung in Höhe von insgesamt 600 000 000 EUR für Maßnahmen zur Kanalisation und Reinigung. Die Interventionen -Den einschlägigen Anforderungen der Fußnote 11 von Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen. -Effizientere Reinigung von Abwasser, das in Meeres- und Binnengewässer eingeleitet wird, auch durch technologische Innovation; -Einige Reinigungsanlagen in „grüne Fabriken“ umwandeln, in denen gereinigtes Abwasser für Bewässerungs- und industrielle Zwecke wiederverwendet wird; |
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M2C4-37 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Eingriffe zur Kanalisation und Reinigung T1 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
2 572 911 |
2 002 911 |
Q2 |
2024 |
Verringerung der Zahl der Einwohner, die in Gemeinden leben, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, um das kommunale Abwasser nicht angemessen zu sammeln und zu behandeln um mindestens 570 000 |
|
M2C4-38 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Eingriffe zur Kanalisation und Reinigung T2 |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
2 002 911 |
0 |
Q1 |
2026 |
Verringerung der Zahl der Einwohner, die in Gemeinden leben, die gegen die Richtlinie 91/271/EWG des Rates verstoßen, um das kommunale Abwasser nicht angemessen zu sammeln und zu behandeln um mindestens 2 570 000 |
H. SCHWERPUNKTBEREREICH 3 – KOMPONENTE 1: Nachhaltige Verkehrsinfrastruktur
H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Nicht zutreffend
H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Nicht zutreffend
H.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Die Investitionen in diese Komponente unterstützen den Aufbau der Eisenbahninfrastruktur (Hochgeschwindigkeitsverkehr, Güterverkehr, Regionalbahnen, Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem). Sie werden von Reformen begleitet, um die Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur zu beschleunigen und die Qualität der Straßeninfrastruktur zu verbessern. Die Komponente „Reform des Unternehmensumfelds“ enthält eine Maßnahme, mit der zusätzliche Anreize für die Regionen geschaffen werden, ihre regionalen öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Schienenverkehr auszuschreiben. Diese Komponente umfasst Maßnahmen zur Entwicklung der Wasserstoffnutzung im Schienenverkehr.
Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2019, in der Italien aufgefordert wird, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik für die Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede zu fokussieren“ und die länderspezifische Empfehlung 3 zu ausgereiften öffentlichen Investitionsprojekten 2020 zu unterstützen und „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere in den Bereichen saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltiger öffentlicher Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen sicherzustellen“.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr (MIT) und dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur Rete Ferroviaria Italiana
Diese Reform besteht in der Streichung der Anforderung, dass die parlamentarischen Kommissionen eine Stellungnahme zur Investitionsliste des Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana abgeben müssen. Die parlamentarischen Kommissionen geben eine Stellungnahme zum strategischen Investitionsprogramm ab.
Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte
Diese Reform besteht in der Annahme von Rechtsvorschriften, die es ermöglichen, die Angabe des Arbeitsortes zum Zeitpunkt des „Projekts zur wirtschaftlichen technischen Durchführbarkeit“ (PFTE) vorzuziehen, anstatt die endgültige Projektplanungsphase abzuwarten. Zusätzliche Genehmigungen, die auf der PFTE nicht erworben werden können, würden in späteren Projektplanungsphasen eingeholt, ohne dass die „Conferenza dei Servizi“ als Ausnahme vom Gesetz Nr. 241/1990 einberufen würde. Durch diese Änderungen wird die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf 6 Monate verkürzt.
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr
Diese Investition besteht in dem Bau von 274 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für Fahrgäste und Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio und Palermo-Catania.
Bei der Bewertung und Genehmigung jedes relevanten Projekts bzw. jeder relevanten Investition werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/CEE festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem Rest Europas verbinden
Diese Investition besteht in dem Bau von 180 km Hochgeschwindigkeitsbahninfrastruktur für Fahrgäste und Güterverkehr auf den Strecken Brescia-Verona-Vicenza-Padova, Liguria-Alpi und Verona-Brennero. Bei der Bewertung und Genehmigung der einzelnen relevanten Projekte/Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Risikominderungsschritte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und den von Italien zu erreichenden Etappenzielen und Zielwerten zu berücksichtigen sind.
Für das Segment Rho-Parabiago unterliegt Rho-Parabiago einer positiven Umweltverträglichkeitsprüfung, die die rechtlichen Kriterien vollständig und inhaltlich erfüllt und alle Ergebnisse und Bedingungen der Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt, sofern dies erforderlich ist, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu erreichen. Die UVP wird im Einklang mit der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägige Bewertungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG veröffentlicht und abgeschlossen, einschließlich der Umsetzung der erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen. Alle Maßnahmen, die im Rahmen der UVP als notwendig erachtet werden, um die Einhaltung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu gewährleisten, müssen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur eingehalten werden.
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen
Bei dieser Investition handelt es sich um den Bau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke von 87 km für den Personen- und Güterverkehr auf den Strecken Rom-Pescara, Orte-Falconara e Taranto – Metaponto-Potenza-Battipaglia. Bei der Bewertung und Genehmigung der einzelnen relevanten Projekte/Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/EWG festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Investition 1.4 – Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS)
Diese Investition besteht in der Ausrüstung von 3400 km Eisenbahnstrecken mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) im Einklang mit dem europäischen ERTMS-Bereitstellungsplan.
Investitionen 1.5 – Stärkung der großstädtischen Knotenpunkte und der wichtigsten nationalen Verbindungen
Diese Investition besteht in der Modernisierung von 1280 km Eisenbahnstrecken, die an 12 Metropolstädten und den wichtigsten nationalen Verbindungen gebaut werden (Ligurien-Alpen, Querverbindung, Bologna-Venedig-Triest/Udine, zentrale und nordtirrhenische Verbindung, Adriatisch-Ionische Verbindung, südtirrhenische Verbindung, sizilianisches Netz, sardische Netze). Bei der Bewertung und Genehmigung aller relevanten Projekte oder Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/CEE festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Investition 1.6 – Ausbau der Regionallinien – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI)
Diese Investition besteht in der Modernisierung von 680 km Regionallinien, deren Eigentum an Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übertragen wurde oder schrittweise auf die Rete Ferroviaria Italiana (RFI) übertragen wird. Bei der Bewertung und Genehmigung aller relevanten Projekte oder Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/CEE festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Die Maßnahmen sind wie folgt geplant:
-Piemont: Modernisierung und Modernisierung des Turin-Cerese-Canavesana: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;
-Friaul-Julisch-Venetien: FUC-Eisenbahn: Infrastruktur- und Technologiearbeiten auf der Strecke Udine-Cividale: Verbesserung der Regelmäßigkeit der Verkehrsströme;
-Umbrien: Umbrian Central Railway (FCU): infrastrukturelle und technologische Eingriffe;
-Kampanien (EAV): Ausbau und Modernisierung der Linie Cancello-Benevento: Verbesserung der Sicherheitsstandards für den Eisenbahnbetrieb;
-Puglia: Linie Bari-Bitritto: Modernisierung der Infrastruktur: Einhaltung der technischen/regulatorischen Normen der nationalen Eisenbahninfrastruktur; Süd-Ost-Eisenbahnen (Ferrovie del Sud Est (FSE): Ausbau der Infrastruktur der Strecke Bari-Tarent: die Maßnahme muss die Anpassung an die Leistungsnormen der RFI und an die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität ermöglichen; FSE: Fertigstellung der SCMT/ERTMS-Ausrüstung im Netz: Verbesserung der Verkehrsleistung, Kapazitätsoptimierung, Verbesserung der Sicherheitsstandards; FSE: Einrichtung intermodaler Hubs und Modernisierung von 20 Bahnhöfen: Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Zugänglichkeit der Bahnhöfe und die Schaffung von Bereichen für den Austausch von Bahn-, Schienen-, Privat- und Schienenfahrrädern;
-Calabria: Rosarno-S. Ferdinando Linie: Modernisierung der Ausrüstung der Strecken Rosarno und San Ferdinando für den Anschluss an Gioia Tauro.
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahn
Die Verträge für diese Investition betreffen unter anderem die Flughafenverbindung Olbia, die Hafenverbindung Augusta, die Verdoppelung der Strecke Decimomannu-Villamassargia, die Linie Bari Lamasinata, die Modernisierung der Verbindung Potenza – Foggia, die intermodale Verbindung Brindisi und die Elektrifizierung der Strecke Barletta – Canosa. Bei der Bewertung und Genehmigung aller relevanten Projekte oder Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/CEE festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Investition 1.8 – Modernisierung der Bahnhöfe (Rete Ferroviaria Italiana (RFI); im Süden)
Diese Investition besteht in der Modernisierung von 38 Bahnhöfen und deren Zugänglichkeit im Einklang mit der Richtlinie 1300/2014 und den EU-Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit. Bei der Bewertung und Genehmigung aller relevanten Projekte oder Investitionen werden alle in den Artikeln 6.3 und 6.4 der EU-Richtlinie 92/43/CEE festgelegten Regeln und Verfahren eingehalten und die nationalen Leitlinien für die Folgenabschätzung beachtet, die im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 303 vom 28. Dezember 2019 veröffentlicht wurden.
Reform 2.1 – Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“
Diese Reform besteht in der Annahme von Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken. Annahme von „Leitlinien“, die die Anwendung gemeinsamer Standards und Methoden auf dem gesamten nationalen Straßennetz ermöglichen.
Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen
Diese Reform besteht in der Übertragung des Eigentums an Brücken, Viadukten und Überführungen von den Straßen des unteren Straßennetzes auf die höherwertigen Straßen (Autobahnen und Hauptvorstadtstraßen), wodurch die allgemeine Sicherheit des Straßennetzes erhöht werden kann, da die Brücken, Viadukte und Überführungen von ANAS und/oder Autobahnkonzessionären unterhalten werden, die über bessere Planungs- und Instandhaltungskapazitäten als die einzelnen Gemeinden oder Provinzen verfügen.
H.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
||||||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
|||||||||
|
M3C1-1 |
Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und dem RFI |
Etappenziel |
Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren des Contratti di Programma (CdP) |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung über das Genehmigungsverfahren für Contratti di Programma |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Durch die Gesetzesänderung wird der Zeitraum für die Genehmigung des Contratti di Programma (CdP) des Eisenbahninfrastrukturbetreibers Rete Ferroviaria Italiana verkürzt. |
|||
|
M3C1-2 |
Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte |
Etappenziel |
Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Gesetzesänderung, die die Genehmigungsfrist von 11 auf sechs Monate verkürzt. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Durch die Änderung der Rechtsvorschriften wird die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt. |
|||
|
M3C1-3 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge Der Vertrag/die Verträge bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen: Strecke Napoli-Bari: Orsara-Bovino Verbindungsleitung Palermo-Catania: Catenanuova – Dittaino und Dittaino – Enna |
|||
|
M3C1-4 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno Reggio Calabria. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Salerno Reggio Calabria. Der Vertrag bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Haushaltslinie: Battipaglia – Romagnano |
|||
|
M3C1-5 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
69 |
Q2 |
2024 |
Bau von 69 km Hochgeschwindigkeitsbahnstrecke sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania, für Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit. Die 69 km sind in folgenden Segmenten zu bauen: Bicocca Catenanuova (Strecke Palermo-Catania), 37 km Cancello-Frasso (Linie Napoli-Bari), 16 km Napoli-Cancello (Linie Napoli-Bari), 16 km |
|||
|
M3C1-6 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
69 |
274 |
Q2 |
2026 |
Auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria und Palermo-Catania wurden 274 km Hochgeschwindigkeitszüge sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr gebaut, für Genehmigungs- und Betriebsphasen fertiggestellt. Die vorläufige Aufteilung stellt sich wie folgt dar: Orsara-Bovino (Linie Napoli-Bari), 93 km Battipaglia-Romagnano (Linie Salerno-Reggio Calabria), 33 km Catenanuova - Dittaino e Dittaino – Enna (Strecke Palermo-Catania), 148 km |
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|
M3C1-7 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Verona-Brennero, Liguria-Alpi und Verona-Brennero |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Verona-Brennero. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf der Strecke Verona-Brennero. Der Vertrag bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen: Verona-Brennero: Circonvallazione di Trento (Trento-Umgehungsstraße), Liguria Alpi: Knotenpunkt Genua und Dritter Grenzübergang Giovi Brescia-Verona Verona-Bivio-Vincenza Rho-Parabiago Pavia-Milano-Rogoredo |
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|
M3C1-8 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Liguria-Alpi |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
53 |
Q4 |
2025 |
Bau von 53 km Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Liguria-Alpi, für Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit. Die 53 km sind in folgenden Segmenten zu bauen: Knotenpunkt Genua und Dritter Grenzübergang Giovi |
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M3C1-9 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die den Ruf Europas verbinden |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Liguria-Alpi und Verona-Brennero |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
53 |
180 |
Q2 |
2026 |
180 km Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Liguria-Alpi und Verona-Brennero wurden gebaut, für Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit. Die 180 km sind in folgenden Segmenten zu bauen: Brescia-Verona, 48 km Verona-Bivio-Vincenza, 44 km Genoa Node und Third Giovi Crossing 53 km Rho-Parabiago 9 km Pavia-Milano-Rogoredo 11 km Umgehungsstraße Trento 15 km |
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M3C1-10 |
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Verbindungen in den Strecken Roma-Pescara und Orte-Falconara |
Mitteilung über die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Rom Pescara und Orte-Falconara |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für den Bau der Verbindungen auf den Strecken Roma-Pescara und Orte-Falconara. Der Vertrag/die Verträge bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen: Roma-Pescara Orte Falconara Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia |
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M3C1-11 |
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Roma-Pescara, Orte-Falconara e Taranto – Metaponto-Potenza-Battipaglia |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
87 |
Q2 |
2026 |
Bau von 87 km Hochgeschwindigkeitsschienennetz sowohl für Fahrgäste als auch für Eisenbahnen auf den Strecken Rom-Pescara, Orte-Falconara und Taranto-Metaponto-Potenza-Battipaglia, die zur Genehmigung und zum Betrieb bereit sind. Die 87 km sind wie folgt aufzuschlüsseln: Roma-Pescara, 32 km Orte-Falconara, 20 km Taranto – Metaponto – Potenza – Battipaglia, 35 km |
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|
M3C1-12 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge zur Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
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M3C1-13 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Zielwert |
1400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ausgerüstet sind |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1400 |
Q4 |
2024 |
1400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem gemäß dem europäischen Bereitstellungsplan ausgestattet sind, für Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit . |
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|
M3C1-14 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Zielwert |
3400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ausgerüstet sind |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1400 |
3400 |
Q2 |
2026 |
3400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem im Einklang mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem gemäß dem europäischen Bereitstellungsplan ausgestattet sind, für Genehmigungs- und Betriebsphasen bereit |
|||
|
M3C1-15 |
Investition 1.5 – Stärkung großstädtischer Knotenpunkte und wichtiger nationaler Verbindungen |
Zielwert |
700 km ausgebaute Streckenabschnitte an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
700 |
Q4 |
2024 |
700 km ausgebaute Streckenabschnitte, die an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden, für Genehmigungen und Betriebsphasen bereit sind. |
|||
|
M3C1-16 |
Investition 1.5 – Stärkung großstädtischer Knotenpunkte und wichtiger nationaler Verbindungen |
Zielwert |
1280 km ausgebaute Streckenabschnitte an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
700 |
1280 |
Q2 |
2026 |
1280 m ausgebaute Streckenabschnitte, die an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen gebaut werden, zur Genehmigung und Betriebsphase bereit |
|||
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M3C1-17 |
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit des Schienenverkehrs im Süden |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Ausbau, die Elektrifizierung und die Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für den Ausbau, die Elektrifizierung und die Widerstandsfähigkeit der südlichen Eisenbahnen. Der Vertrag/die Verträge bezieht sich auf die folgenden Teile dieser Zeilen: Region Molise -Rom-Venafro-Campobasso-Termoli; Region Apulien -Bari – Lamasinata; -Barletta – Canosa; -Pescara-Foggia -Potenza-Foggia -Links Brindisi -Links Tarent Region Kalabrien -Ionisches Sibari-Catanzaro Lido-Reggio Calabria/Lamezia Terme Region Basilicata -Ferrandina – Matera Region Kampanien -Salerno Arechi – Aeroporto Pontecagnano Region Sizilien -Knoten Catania -Palermo – Agrigento – Porto Empedocle -Link zum Hafen Augusta Region Sardegna -Eisenbahnverbindung zum Flughafen Obia -Verdoppelung von Decimomannu-Villamassargia |
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M3C1-18 |
Investition 1.6 – Ausbau der Regionallinien – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI) |
Zielwert |
Ausgebaute Regionallinien, Genehmigungs- und Betriebsphasen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
680 |
Q2 |
2026 |
680 km von ausgebauten Regionallinien, Zulassungs- und Betriebsphase |
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M3C1-19 |
Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden) |
Zielwert |
Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 |
Q4 |
2024 |
Zehn Bahnhöfe werden im Einklang mit der Richtlinie 1300/2014 und den EU-Sicherheitsvorschriften für den Eisenbahnverkehr modernisiert und zugänglich gemacht. |
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M3C1-20 |
Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden) |
Zielwert |
Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
10 |
38 |
Q2 |
2026 |
38 Bahnhöfe werden im Einklang mit der Richtlinie 1300/2014 und den EU-Sicherheitsvorschriften für den Eisenbahnverkehr modernisiert und zugänglich gemacht. |
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M3C1-21 |
Reform 2.1 – Umsetzung des jüngsten „Dekrets zur Vereinfachung“ (umgewandelt in Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Erlasses über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“ |
Bestimmung in dem Dekret über das Inkrafttreten des Erlasses zur Annahme der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“ |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
In den „Leitlinien“ werden für das gesamte nationale Straßennetz gemeinsame Standards und Methoden für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken festgelegt. |
|||
|
M3C1-22 |
Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen |
Etappenziel |
Übertragung des Eigentums an Brücken, Viadukten und Überfahrten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen (Autobahnen und Hauptstraßen) |
Bestimmung in dem einschlägigen Rechtsakt betreffend das Inkrafttreten der Eigentumsübertragung von Brücken, Viadukten und Überfahrten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen (Autobahnen und Hauptstraßen) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Übertragung des Eigentums an den Kunstwerken muss innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes 120/20 erfolgen. Sie soll gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 285/1992 der Straßenverkehrsordnung (Präsidialdekret 495/92) abgeschlossen werden, das Bestimmungen über die Eigentumsübertragung zwischen Straßenbauunternehmen vorschreibt. |
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I. SCHWERPUNKTBEREICH 3 – KOMPONENTE 2 – Intermodalität und integrierte Logistik
Mit dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans sollen die italienischen Häfen effizienter und wettbewerbsfähiger, energieeffizienter und besser in die Logistikkette integriert werden. Außerdem soll das Flugverkehrsmanagementsystem digitalisiert werden.
Zu diesem Zweck umfasst es zum einen wichtige Reformen zur Vereinfachung der Verfahren, zur Aktualisierung der Hafenplanung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Konzessionen in italienischen Häfen. Andererseits sollen einige Investitionen zur Gewährleistung der Intermodalität mit den Grundzügen der europäischen Kommunikation getätigt werden, um Verbindungen zum illegalen Handel zwischen den Meeren und dem Mittelmeer zu entwickeln, die Dynamik zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des italienischen Hafensystems zu erhöhen, auch im Hinblick auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Investitionen im Zusammenhang mit dieser Komponente dürften das Passagier- und Frachtaufkommen in italienischen Häfen erheblich steigern, was sich positiv auf die ankurbelenden Wirtschaftstätigkeiten in den betreffenden Gebieten und auf die Volkswirtschaft insgesamt auswirkt.
Andererseits bezieht sich diese Komponente auf die Digitalisierung der Logistiksysteme, einschließlich der Flughafensysteme. Es wird erwartet, dass diese Sektoren wettbewerbsfähiger werden, indem innovative technologische Lösungen eingesetzt werden, um das System effizienter zu gestalten und ihre Umweltauswirkungen zu verringern.
Diese Komponente bezieht sich auf die länderspezifische Empfehlung 3 von 2019, in der Italien aufgefordert wird, eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, und die länderspezifische Empfehlung 3 von 2020, mit der empfohlen wird, „Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel zu fokussieren, insbesondere in den Bereichen saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, Forschung und Innovation, nachhaltiger öffentlicher Verkehr, Abfall- und Wasserwirtschaft sowie verstärkte digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten“.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Risikominderungsschritte, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
I.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess
Diese Maßnahme sieht eine Aktualisierung der Hafenplanung vor, um eine strategische Vision des italienischen Hafensystems zu gewährleisten. Die Reform regelt mindestens i) die Entwicklungsziele der Hafenbehörden; ii) die ermittelten und umrissenen Gebiete, die ausschließlich für Hafen- und Heckfunktionen bestimmt sind, iii) die Infrastrukturanbindung von Straße und Schiene in der letzten Meile mit Häfen, iv) die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts der Planung und v) eine eindeutige Festlegung der Leitlinien, der Regeln und der Verfahren für die Erstellung der Hafenregulierungspläne.
Reform 1.2 – Wettbewerbsfähige Konzessionsvergabe in italienischen Häfen
Mit dieser Maßnahme sollen die Bedingungen in Bezug auf die Laufzeit der Konzession, die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden, die Erneuerungsverfahren, die Übertragung der Einrichtungen auf den neuen Konzessionsnehmer am Ende der Konzession und die Festlegung der Mindesthöchstgrenzen für die den Konzessionären in Rechnung gestellten Gebühren festgelegt werden.
Reform 1.3 – Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für das Kaltbügeln in italienischen Häfen
Mit dieser Maßnahme soll das Genehmigungsverfahren für den Bau der Anlagen des nationalen Stromübertragungsnetzes zwecks Stromversorgung von Schiffen (sogenanntes Kaltbügeln) vereinfacht und verringert werden.
Das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr unterbreitet einen Vorschlag zur Straffung des Genehmigungsverfahrens. Insbesondere wird vorgeschlagen, die kalten Bügelprojekte von den Gebietsstellen bewerten zu lassen, die dem Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung Bericht erstatten, das die Projekte in kürzerer Zeit prüfen und folglich genehmigen könnte. Darüber hinaus ist ein regulatorisches Eingreifen in Betracht zu ziehen, um ein einheitliches Genehmigungsverfahren für Vorhaben mit einer Spannung von mehr als 132 kV und den Rest zu ermitteln, um die Prozesssynergien zu nutzen.
Reform 2.1: Einführung eines einzigen Zollfensters („Sportello Unico Doganale“)
Ziel ist die Schaffung eines speziellen Portals für die zentrale Kontrollstelle, das die Interoperabilität mit den nationalen Datenbanken und die Koordinierung der Kontrolltätigkeiten durch den Zoll ermöglicht.
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements
Diese Investition zielt auf die digitale Modernisierung des Sektors ab und umfasst sowohl die Entwicklung neuer Instrumente für die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen als auch die Einführung unbemannter Flugzeugplattformen und -dienste.
Die Projekte betreffen die Entwicklung und Anbindung des unbemannten Verkehrsmanagementsystems (UTM), die Digitalisierung von Luftfahrtinformationen, den Aufbau von Cloud-Infrastrukturen, die Virtualisierung der operativen Infrastruktur und die Festlegung eines neuen Instandhaltungsmodells.
I.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M3C2-1 |
Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess |
Bestimmung in dem/den Rechtsakt (en) über das Inkrafttreten der Änderungen der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Im überarbeiteten Rechtsrahmen wird Folgendes festgelegt: — Alle Hafenbehörden verabschieden ihre Dokumente zur Systementwicklung (System Strategic Planning Documents, DPSS) und ihre Hafenregulierungspläne (PRP) unter uneingeschränkter Berücksichtigung der Reform der italienischen Hafensysteme von 2016, die mit dem Gesetzesdekret Nr. 169 vom 4. August 2016 genehmigt wurde. Der DPSS regelt mindestens die folgenden Elemente: — Die Entwicklung der Ziele der Hafensystembehörden; — Die ermittelten und umrissenen Bereiche, die ausschließlich für Hafen- und Heckfunktionen bestimmt sind, — Die Infrastrukturverbindungen von Straße und Schiene in der letzten Meile mit Häfen, — Die Kriterien für die Bestimmung des Inhalts der Planung, Die Leitlinien, die Regeln und die Verfahren für die Ausarbeitung der Hafenregulierungspläne eindeutig zu identifizieren. |
|
M3C2-2 |
Reform 1.2 – Wettbewerbsfähige Konzessionsvergabe in italienischen Häfen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen |
Bestimmung der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
In der neuen Verordnung werden die Rahmenbedingungen für die Erteilung von Konzessionen in Häfen festgelegt. Die Verordnung legt mindestens Folgendes fest: — Die Bedingungen für die Laufzeit der Konzession; — Die Aufsichts- und Kontrollbefugnisse der Bewilligungsbehörden; — Die Modalitäten der Erneuerung; — Die Übertragung der Anlagen auf den neuen Konzessionär am Ende der Konzession; — Die Grenzen der von den Lizenznehmern zu entrichtenden Mindestgebühren. |
|
M3C2-3 |
Reform 2.1 – Einführung eines einzigen Zollfensters („Sportello Unico Doganale“) |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung über den Einheitlichen Zolldienst (Sportello Unico Doganale) |
Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über den Einheitlichen Zolldienst (Sportello Unico Doganale) |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
In dem Erlass werden die Methoden und Spezifikationen der zentralen Zollstelle im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1239/2019 zur Einrichtung eines einzigen europäischen Meldeportals für den Seeverkehr und der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Frachtbeförderungsinformationen (eFTI) festgelegt. |
|
M3C2-4 |
Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen |
Rechtsvorschrift über das Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Straffung des Genehmigungsverfahrens, um die Dauer der Genehmigung für den Bau von Energietransportinfrastrukturen, mit denen während der Festmachungsphase Strom von Land an Schiffe geliefert werden soll, auf höchstens 12 Monate zu verkürzen (bei Maßnahmen, die keiner Umweltprüfung unterzogen werden) |
|
M3C2-5 |
Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette |
Zielwert |
Digitalisierung der Logistikkette |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
70 |
Q2 |
2024 |
Mindestens 70 % der Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafenbehörden müssen interoperabel und miteinander und mit der nationalen digitalen strategischen Plattform kompatibel sein. |
|
M3C2-6 |
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements |
Zielwert |
Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: mit einem Flugverkehrsmanagementsystem ausgestattete Standorte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
13 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 13 Standorte: Flughäfen, Anflüge (APPs) und Bezirkskontrollstellen (ACC) müssen mit einem vollständig digitalisierten und betriebsbereiten Flugverkehrsmanagementsystem ausgerüstet sein. |
|
M3C2-7 |
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements |
Etappenziel |
Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente |
Zertifizierungen des TOC, des ERP, der digitalisierten Luftfahrtinformationen und der UTMS |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2026 |
Inbetriebnahme von a) Technisches Betriebszentrum (TOC) und mindestens zwei Flugverkehrsmanagementsysteme b) Group Cloud Enterprise Resource Planning (ERP) c) Digitalisierte Luftfahrtinformationen d) Unbemanntes Verkehrsmanagementsystem und -anbindung (UTMS) |
I.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen
Hauptziel dieser Maßnahme ist die Verringerung der CO2-Emissionen und die Verbesserung der Luftqualität in Hafenstädten durch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in Häfen. Das endgültige Ziel ist die Einsparung von 20 % der jährlichen CO2-Gesamtemissionen im betroffenen Hafengebiet. Die Projekte sind aus den Projekten auszuwählen, die die einzelnen Hafenbehörden in ihren Umweltverträglichkeitsplanungsdokumenten für die Hafensysteme (DEASP) angegeben haben. Mit dem Programm „Grüne Häfen“ soll auch eine erhebliche Verringerung anderer verbrennungsbedingter Schadstoffe erreicht werden, die die Hauptursache für die Verschlechterung der Luftqualität in Hafenstädten sind. Diese Investitionen umfassen den Erwerb von emissionsfreien Fahrzeugen und Servicebooten oder die Umwandlung von Fahrzeugen mit fossilen Brennstoffen und von Servicebooten in emissionsfreie Fahrzeuge.
Investition 2.1: Digitalisierung der Logistikkette
Diese Investitionen dürften die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Logistik verbessern, indem ein interoperables digitales System zwischen öffentlichen und privaten Akteuren für den Güter- und Logistikbereich geschaffen wird, das Verfahren, Prozesse und Kontrollen vereinfacht, indem der Schwerpunkt auf der Entmaterialisierung von Dokumenten und dem Austausch von Daten und Informationen liegt.
Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen strategischen Plattform für das Netz von Häfen und Güterdörfern zur Einführung der Digitalisierung der Personen- und Güterverkehrsdienste
Ziel der Reform ist es, die Systeme der Hafengemeinschaft (d. h. die Instrumente zur Digitalisierung des Personen- und Güterverkehrs der einzelnen Hafenbehörden) interoperabel zu machen, damit sie untereinander und mit der nationalen Logistikplattform kompatibel sind.
I.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M3C2-8 |
Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen |
Zielwert |
Grüne Häfen: Abtretung der Arbeiten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
7 |
Q4 |
2022 |
Zuweisung der Arbeiten an mindestens sieben Hafenbehörden. Das Auswahlverfahren für die Vergabe von Bauleistungen umfasst Folgendes: a) Zulassungskriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die Arbeiten den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) und den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen. Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 79 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. |
|
M3C2-9 |
Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen |
Etappenziel |
Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten |
Abschluss der Arbeiten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Arbeiten durch alle Hafenbehörden. Insgesamt werden gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 213 000 000 EUR für Tätigkeiten zur Unterstützung des Klimaschutzziels bereitgestellt. |
|
M3C2-10 |
Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen strategischen Plattform für das Netz von Häfen und Güterdörfern zur Einführung der Digitalisierung der Personen- und Güterverkehrsdienste |
Etappenziel |
Port Community System (IT-System zur Vernetzung der Hafennutzer) |
Bestimmung über die Inbetriebnahme der [nationalen strategischen Plattform] |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2024 |
Die Hafengemeinschaftssysteme der einzelnen Hafenbehörden sind untereinander und mit der nationalen digitalen strategischen Plattform interoperabel. |
J.MISSION 4 – KOMPONENTE 1: Stärkung des Bildungsangebots: von Kindergärten zu Hochschulen
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst vier Interventionsbereiche: i) Qualitätsverbesserung und quantitative Ausweitung der Bildungs- und Ausbildungsdienste – von Kindergärten zur Universität; ii) Reform des Lehrerberufs, insbesondere in Bezug auf Einstellungs- und Ausbildungsprozesse, mit dem Ziel, die Kompetenzen des Lehrpersonals zu verbessern und das Missverhältnis zwischen den Regionen anzugehen; iii) Modernisierung und Modernisierung der Infrastruktur zur Verbesserung der Digitalisierung, der Naturwissenschaften, der Technik, der Ingenieurwissenschaften und der Mathematik (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und des Unterrichts im Bereich Mehrsprachigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Sicherheit und Energieeffizienz von Schulgebäuden; iv) Reform von Studiengruppen, Ermöglichung von Studiengängen und Doktorandenprogrammen mit dem Ziel, die angewandte Forschung zu fördern und die Zahl der Doktorandenstipendien zu erhöhen.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Schwächen des italienischen Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungssystems zu beheben, um die Bildungsergebnisse und die Beschäftigungsfähigkeit der italienischen Studierenden zu verbessern.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur „Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt durch eine umfassende Strategie, unter anderem durch den Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung“ (länderspezifische Empfehlungen 2 von 2019), zur „Verbesserung der Bildungsergebnisse, auch durch angemessene und gezielte Investitionen, und zur Förderung der Weiterqualifizierung, unter anderem durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlungen 2 von 2019), zur „Förderung von Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2019), „Stärkung des Fernunterrichts und der Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen“ (länderspezifische Empfehlungen 2 von 2020) und „Konzentration der Investitionen auf Forschung und Innovation“ (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2020).
J.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
Der Investitionsplan für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zielt darauf ab, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen durch den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen und Vorschulen zu erhöhen, eine Erhöhung des Bildungsangebots und der verfügbaren Zeitnischen für die Altersgruppe der 0- bis 6-Jährigen zu gewährleisten und damit die Unterrichtsqualität zu verbessern. Die Maßnahme soll die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt fördern und sie bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 38 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 39 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 40 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 41 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeit
Ziel der Maßnahme ist es, die Verlängerung der Schulzeit zu finanzieren, um das Bildungsangebot der Schulen zu erhöhen und sie für das Gebiet über die Schulzeiten hinaus zugänglich zu machen. Die Maßnahme sieht den Bau oder die Renovierung von Kantinenräumen für mindestens 1 000 Gebäude vor, um eine Verlängerung der Schulzeit zu ermöglichen. Längere Schulzeiten dürften sich positiv auf die Bekämpfung des Schulabbruchs auswirken.
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Sportinfrastruktur an Schulen
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Sportinfrastruktur zu stärken und sportliche Aktivitäten zu fördern. Die Stärkung sportlicher Aktivitäten soll den vorzeitigen Schulabbruch bekämpfen, die soziale Inklusion verbessern und die persönlichen Fähigkeiten stärken.
Mit den Investitionen sollen Sportanlagen und Fitnessstudios an Schulen modernisiert werden, um eine Erhöhung des Bildungsangebots zu gewährleisten und eine Erhöhung der Schulzeit zu fördern. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in den Spezifikationen für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 42 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 43 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 44 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 45 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote
Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung angemessener Grundfertigkeiten für mindestens 1 000 000 Schüler pro Jahr über einen Zeitraum von vier Jahren, auch durch die Entwicklung eines einheitlichen nationalen Portals für Online-Schulungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Schulen, die größere Leistungsschwierigkeiten hatten, indem die Maßnahmen auf die Bedürfnisse der Schüler zugeschnitten wurden, wobei der Schulleiter mit externen Tutoren unterstützt und in den kritischsten Fällen mindestens ein zusätzliches Personal pro Fach (Italienisch, Mathematik und Englisch) und mindestens zwei Jahre lang zur Verfügung stehen muss.
Mit der Investition wird die Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 470 000 junge Menschen, die von vorzeitigem Schulabbruch bedroht sind, und für mindestens 350 000 junge Menschen, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, gefördert. Vorgesehen ist die Nutzung einer Online-Plattform für Mentoring- und Schulungsmaßnahmen sowie die Einführung von Postgraduiertenkursen (arbeitsplatzorientierte Qualifikationen).
Die Maßnahme soll die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Überwindung territorialer Unterschiede und Ungleichheiten beim Zugang zur Bildung unterstützen.
Reform 1.1: Reform der technischen und beruflichen Institute
Ziel der Reform ist es, die Lehrpläne technischer und professioneller Institute an die Kompetenzen anzupassen, die das italienische Produktionssystem, auch auf lokaler Ebene, benötigt. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, die technische und berufliche Bildung mit der Industrie 4.0 in Einklang zu bringen und digitale Innovationen zu fördern.
Reform 1.2: Reform der tertiären Berufsbildung (ITS)
Mit der Reform soll das System der tertiären Berufsbildung gestärkt werden, indem die ITS-Governance vereinfacht wird, um die Zahl der Institute und Einschulungen im Hinblick auf das lokale Gebiet zu erhöhen.
Mit der Reform soll das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage überwunden werden.
Investition 1.5: Entwicklung des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS)
Die Maßnahme ergänzt die Reform 1.2 – Reform der beruflichen Hochschulbildung – zur Stärkung des Bildungsangebots der Berufsbildungseinrichtungen. Sie trägt dazu bei, das Bildungsangebot der Berufsbildungseinrichtungen zu erhöhen und die Beteiligung der Unternehmen an den Bildungsprozessen zu erhöhen, um eine bessere Verbindung zum Unternehmernetzwerk herzustellen. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, indem das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage angegangen wird.
Die Investitionen sollen die Zahl der ITS erhöhen und die Laborstrukturen (Einführung innovativer Technologien 4.0) stärken und gleichzeitig in die Kompetenzen der Lehrkräfte investieren. Die Zahl der eingeschriebenen Studierenden und die Zahl der Absolventen von IVS dürften zunehmen. Geplant ist die Aktivierung einer nationalen digitalen Plattform, die es Schülern ermöglicht, die Stellenangebote für diejenigen zu erfahren, die eine Berufsqualifikation erwerben. Die Durchführung von Ausbildungskursen und die Verbreitung des Schulungsmodells dürften die vollständig spezialisierte Ausbildungskette in den Bereichen Energie 4.0 und Umwelt 4.0 verbessern und funktionell dazu beitragen, dass 4.0 Kompetenzen an strategische Entwicklungssektoren angepasst werden.
Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems
Dabei prüft sie zum einen,
1)Anpassung der Schülerzahl pro Klasse.
Die Zahl des Lehrpersonals wird angesichts des Bevölkerungsrückgangs, der Verringerung der Schülerzahl pro Klasse und der schrittweisen Verbesserung des Verhältnisses zwischen der Zahl der Schüler und der Zahl der Lehrer in gemeinsamen Positionen auf dem Niveau des Schuljahres 2020/2021 festgesetzt. Durch die Durchführung der Intervention wird die Zahl der verfügbaren Gebäude nicht erhöht. Im Rahmen der Initiative wird den einzelnen Schülern, insbesondere den am stärksten gefährdeten Schülern und sicherlich Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, individuelle Aufmerksamkeit gewidmet. Die Verbesserung des Verhältnisses Schüler/Lehrer dürfte sich positiv auf die Unterrichtsqualität und die Verfügbarkeit von Ressourcen für Schulgebäude auswirken.
2)Überprüfung der Vorschriften über die Größe von Schulgebäuden.
Die regionale Schulpopulation wird als „effektiver Parameter“ für die Ermittlung der Bildungseinrichtungen mit einem Schulleiter und einer Hemdstange und nicht der Bevölkerung der einzelnen Schulen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt.
Reform 1.4: Reform des Orientierungssystems
Ziel der Reform ist die Einführung von Orientierungsmodulen (mindestens 30 Stunden pro Jahr) für die vierte und fünfte Klasse der Sekundarstufe. Hauptziel ist es, Studierende dabei zu unterstützen, vor ihrer Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine fundierte Entscheidung zwischen der Fortsetzung ihres Studiums oder der beruflichen Weiterbildung zu treffen. Die Reform sieht auch die Schaffung einer digitalen Orientierungsplattform im Zusammenhang mit dem Angebot von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen an Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen vor.
Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule
Ziel der Maßnahme ist es, den Übergang von der Sekundarstufe zur Universität zu erleichtern und zu fördern und die Zahl der Universitätsabbrecher zu verringern und so die Zahl der Absolventen zu erhöhen. Die Investitionen dürften zu einem Anstieg der Erfolgsindikatoren (Schulbesuch, Verbesserung des Bildungsniveaus, Zahl der zum nächsten akademischen Jahr zugelassenen Studierenden usw.) führen und die geschlechtsspezifischen Unterschiede sowohl in Bezug auf Beschäftigung als auch in Bezug auf die Teilnahme an der Hochschulbildung in allen Bereichen verringern.
Diese Initiative sieht die Bereitstellung von Kursen für alle Schüler an den höheren Schulen ab dem dritten Jahr vor, um sie bei der Wahl des Tertiärbereichs zu unterstützen, eine bessere Abstimmung zwischen Vorbereitung und Berufsausbildung zu ermöglichen und Schülern dabei zu helfen, sich am Übergang zwischen Schule und Hochschule zu orientieren. Vorträge werden von Hochschulprofessoren gehalten und den Schülern im dritten, vierten und fünften Jahr der Sekundarstufe angeboten. Die Nachhaltigkeit wird dadurch erreicht, dass die Ausbildung auf Hochschulprofessoren ausgeweitet wird, so dass im Anschluss an dieses dreijährige Programm eine Orientierung mit dem internen Personal der höheren Schulen zur Verfügung steht.
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang
Ziel der Maßnahme ist es, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten, indem Studierenden in sozioökonomischen Schwierigkeiten und mit relativ hohen Opportunitätskosten fortgeschrittener Studiengänge der Zugang zur Hochschulbildung erleichtert wird, um einen frühzeitigen Übergang auf den Arbeitsmarkt zu verhindern. Dies soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
-die Stipendien steigen um 700 EUR auf durchschnittlich 4000 EUR pro Student;
-Stipendien für eine größere Zahl von Studierenden, wodurch sich die Lücke zum EU-Durchschnittsanteil der Studierenden mit einem Stipendium deutlich verringert (rund 25 % gegenüber nur 12 derzeit in Italien registrierten Studierenden), obwohl in Italien eine Erhöhung der Einschreibe- und Einbehaltungsquoten geplant ist.
Reform 1.5: Reformen von Hochschulabsolventen
Die Reform sieht eine Aktualisierung der Hochschullehrpläne vor, um die bestehenden starren Grenzen zu verringern, die die Möglichkeit, interdisziplinäre Wege zu schaffen, erheblich einschränken. Mit der Reform soll auch die Möglichkeit zur Umsetzung von Berufsbildungsprogrammen erweitert werden, indem innovative arbeitsplatzorientierte Studiengänge eingeführt werden.
Reform 1.6: Förderung der Reform des Hochschulabschlusses
Die Reform sieht eine Vereinfachung des Verfahrens für den Zugang zu Berufen vor, die die Eintragung in einen Berufsauftrag im Rahmen einer speziellen Berufsprüfung erfordern. Die Maßnahme trägt dazu bei, die finale nationale Abschlussprüfung der einzelnen Abschlüsse mit der entsprechenden Berufserlaubnisprüfung zu harmonisieren und dadurch allgemeine und klare Regeln und eine Ersetzung zu schaffen.
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften
Mit der Reform soll ein neues Modell für die Einstellung von Lehrkräften eingeführt werden, das mit einem Überdenken ihrer Erstausbildung und während ihrer gesamten Laufbahn verknüpft ist. Mit dieser Maßnahme wird das strategische Ziel verfolgt, die Qualität des italienischen Bildungssystems erheblich zu verbessern. Mit der Reform sollen insbesondere die derzeitigen öffentlichen Wettbewerbsverfahren vereinfacht werden. Mit den Maßnahmen werden höhere Anforderungen an den Zugang zu Lehrberufen, ein wirksamerer Rahmen für die Mobilität von Lehrkräften, die Begrenzung übermäßiger Mobilität und eine klare Verbindung zwischen Laufbahnentwicklung und Leistungsbewertung und kontinuierlicher beruflicher Weiterbildung eingeführt.
Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schule und Pflichtschulbildung für Schulleiter, Lehrkräfte, Verwaltungs- und Fachpersonal
Ziel der Reform ist der Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulpersonal für die kontinuierliche berufliche und berufliche Entwicklung. Sie sieht die Einrichtung einer qualifizierten Stelle vor, die für die Herausgabe von Leitlinien im Einklang mit den europäischen Standards sowie für die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen zuständig ist, die möglicherweise an die Laufbahnentwicklung gekoppelt werden, wie in der Einstellungsreform vorgesehen – Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften im Plan.
Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines dauerhaften Systems für die Entwicklung digitaler Didaktik sowie digitaler und pädagogischer Kompetenzen des Schulpersonals. Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
-Schaffung eines Systems für die Weiterbildung von Lehrkräften und Schulpersonal im Hinblick auf den digitalen Wandel;
-Die Annahme eines nationalen Referenzrahmens für integrierten digitalen Unterricht, um die Einführung von Lehrplänen für digitale Kompetenzen in allen Schulen zu fördern.
Der Aktionsbereich sieht die Ausbildung von etwa 650 000 Lehrkräften und Schulpersonal, die Einrichtung von etwa 20 000 Schulungskursen über die fünf Jahre und die Einrichtung lokaler Ausbildungszentren vor. Alle mehr als 8000 Bildungseinrichtungen in Italien werden an den Ausbildungsprojekten beteiligt.
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen
Ziel der Maßnahme ist es, Lehrplantätigkeiten, -methoden und -inhalte von Schulen in alle Ebenen zu integrieren, um die MINT-Kompetenzen, die digitalen Kompetenzen und die Innovationskompetenz zu stärken. Die Maßnahme konzentriert sich auf Studentinnen und sieht einen umfassenden interdisziplinären Ansatz vor. Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung der Chancengleichheit und der Gleichstellung der Geschlechter im Hinblick auf einen methodischen Ansatz und Maßnahmen zur Ausrichtung von MINT-Fächern.
Die Maßnahme soll die multilingualen Kompetenzen von Studierenden und Lehrkräften durch die Ausweitung von Konsultations- und Informationsprogrammen zu Erasmus + mit Unterstützung des Nationalen Instituts für Dokumentation, Innovation und Bildungsforschung (INDIRE) und dessen Botschafternetzwerk stärken.
Ferner wird ein digitales System entwickelt, um Sprachkenntnisse auf nationaler Ebene mit Unterstützung der jeweiligen Zertifizierungsstellen zu überwachen.
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Unterrichtsräume und Workshops
Ziel der Maßnahme ist die Aktualisierung der Schuleinrichtungen in anpassungsfähige, flexible und digitale Lernumgebungen mit technisch fortschrittlichen Workshops und einem arbeitsbasierten Lernprozess. Diese Maßnahme soll den digitalen Wandel des italienischen Schulsystems durch vier Initiativen beschleunigen:
-Umwandlung von rund 100 000 traditionellen Klassen in vernetzte Lernumgebungen mit Einführung entsprechender Bildungsgeräte
-Einrichtung von Workshops für digitale Berufe im zweiten Zyklus
-Digitalisierung der Schulverwaltungen
-Innenverkabelung von ca. 40 000 Schulgebäuden und zugehörige Geräte
Investition 3.3: Plan zur Sicherung des Schulgebäudes und zur strukturellen Sanierung
Hauptziel der Maßnahme ist es, durch Verbesserung der Sicherheit und des Energieverbrauchs von Schulgebäuden einen Beitrag zur Klimaerholung zu leisten. Die Maßnahme soll insbesondere dazu beitragen, die Energieeffizienzklassen zu verbessern, den Verbrauch und die CO2-Emissionen zu senken und die strukturelle Sicherheit von Gebäuden zu erhöhen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den am stärksten benachteiligten Gebieten mit dem Ziel, wirtschaftliche und soziale Ungleichgewichte zu beseitigen und zu beseitigen. Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen
Die Maßnahme zielt darauf ab, Hochschulprogramme (einschließlich Doktorandenprogramme) zu qualifizieren und zu innovatieren, wobei drei strategische Ziele verfolgt werden: Digitalisierung „Innovationskultur“; Internationalisierung.
Im Einzelnen werden folgende Teilmaßnahmen durchgeführt:
-Bis zu 500 Doktoranden werden in 3 Jahren (100 + 200 + 200) in Programmen für den digitalen und ökologischen Wandel eingeschrieben.
- Einrichtung von drei Lehr- und Lernzentren (TLC) zur Verbesserung der Kompetenzen von Lehrkräften (einschließlich digitaler Kompetenzen) an Hochschulen und Schulen;
-Einrichtung von drei digitalen Bildungszentren (DEH), um die Fähigkeit des Hochschulsystems zu verbessern, Studierenden und Hochschulmitarbeitern digitale Bildung anzubieten;
-Stärkung der Hochschulen
-Durchführung von zehn transnationalen Bildungsinitiativen – TNE – in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit
-Internationalisierungsaktivitäten künstlerischer und musikalischer Hochschuleinrichtungen (AFAM) durch Unterstützung von 5 Internationalisierungsprojekten von AFAM-Einrichtungen zur Förderung ihrer Rolle im Ausland bei der Erhaltung und Förderung der italienischen Kultur
Reform 4.1: Ph.D. Refomprogramme
Ziel der Reform ist es, die Verordnung über Doktorandenprogramme zu aktualisieren, die Verfahren für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Doktorandenprogrammen zu vereinfachen und die angewandte Forschung zu stärken. Die vorgeschlagene Reform umfasst alle Investitionen im Zusammenhang mit Doktorandenprogrammen im Zielbereich „Bildung und Forschung“.
Investition 4.1: Erhöhung der Anzahl und Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe)
Ziel der Maßnahme ist die Aufstockung des Humankapitals für forschungsorientierte Tätigkeiten, öffentliche Verwaltung und kulturelles Erbe. Die Investition sieht die Schaffung von 1200 zusätzlichen allgemeinen Promotionsstipendien pro Jahr (über drei Jahre), 1000 zusätzlichen Promotionsstipendien in der öffentlichen Verwaltung pro Jahr (über drei Jahre) und mindestens 200 neuen Promotionsstipendien zum Kulturerbe pro Jahr (über drei Jahre) vor.
J.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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M4C1-1 |
Reform 1.5: Reform der Universitätsgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 4.1: Ph.D. Refomprogramme |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; b) Gruppen von Hochschulabschlüssen; c) Reform der Promotionsprogramme |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Reformen umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:
|
|
M4C1-2 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die vom Ministerium für Hochschule und Forschung erlassenen Ministerialerlasse zur Reform der Stipendien sollen den Zugang talentierter Studierender in sozioökonomischen Schwierigkeiten zur Hochschulbildung verbessern und die Höhe der Stipendien und die Zahl der Begünstigten bis zum 31. Dezember 2024 erhöhen. Diese Schüler werden anhand der ISEE – Indicatore della Situazione Economica Equivalente ermittelt. |
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M4C1-3 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der überarbeitete Rechtsrahmen soll hochwertige Lehrkräfte anziehen, einstellen und motivieren, insbesondere durch:
|
|
M4C1-4 |
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Unterrichtsräume und Workshops |
Meilensteine |
Schulplan 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems angenommen |
Bildungsministerium – Erlass zur Annahme des Schulprogramms 4.0 |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Der Plan „Schule 4.0“, der vom Bildungsministerium angenommen wurde, um den digitalen Wandel des italienischen Schulsystems zu fördern, umfasst Folgendes: Umwandlung von 100 000 Unterrichtsräumen in innovative Lernumgebungen b) Einrichtung von Laboratorien für die neuen digitalen Berufe in allen höheren Schulen. c Aktion a) umwandelt Schulräume für traditionelle Klassenzimmer in innovative, anpassungsfähige und flexible Lernumgebungen, die mit digitalen, physischen und virtuellen Technologien verbunden, integriert sind. Mit den Investitionen in Schuleinrichtungen sollen die innovativsten Unterrichtstechnologien (Programmierungs- und Robotikgeräte, Geräte der virtuellen Realität, fortschrittliche digitale Geräte für inklusive Bildung usw. in mindestens 100 000 Unterrichtsräumen von Primar- und Sekundarschulen, die für den Unterricht genutzt werden) bereitgestellt werden. Maßnahme b) richtet mindestens ein Labor für digitale Berufe in jeder höheren Schule ein, ein Labor, das eng mit Unternehmen und innovativen Start-up-Unternehmen verbunden ist, um neue Arbeitsplätze im Bereich neuer digitaler Berufe (wie künstliche Intelligenz, Robotik, Big Data und Cybersicherheit, blaue und grüne Wirtschaft) zu schaffen. . Mindestens 40 % der begünstigten Schulen müssen in Süditalien ansässig sein. |
|
M4C1-5 |
Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und berufsständischen Institute; Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“ |
Meilensteine |
Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reformen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die Primärrechtsreformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (durch Primärrecht) umfassen mindestens die folgenden Schlüsselelemente:
Damit der Meilenstein zufrieden stellend erreicht wird, müssen die Rechtsvorschriften verbindliche Fristen für die Verabschiedung der sekundären Rechtsvorschriften, Leitlinien und alle erforderlichen Vorschriften (Überwachung durch die Datenbank des Bildungsministeriums) enthalten, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten. |
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M4C1-6 |
Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schulen und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungs- und Fachpersonal |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum Aufbau eines hochwertigen Schulbildungssystems. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die Rechtsvorschriften enthalten Bestimmungen, die auf den Aufbau eines hochwertigen Ausbildungssystems für Schulpersonal im Einklang mit der kontinuierlichen beruflichen und beruflichen Entwicklung, die Einrichtung einer qualifizierten Stelle, die für die Ausbildungsleitlinien für das Schulpersonal zuständig ist, sowie die Auswahl und Koordinierung von Ausbildungsinitiativen abzielen, und sie müssen sie, wie in der Einstellungsreform vorgesehen, mit dem beruflichen Aufstieg verknüpfen. Die Einführung eines Systems der Aus- und Weiterbildung sollte es ermöglichen, die derzeitige Fragmentierung der Ausbildungswege zu überwinden, die derzeit an einer einheitlichen nationalen Strategie fehlt. |
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M4C1-7 |
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote |
Zielwert |
Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Orientierungskursen nach dem Diplom teilgenommen haben |
Mentoring-Aktivitäten werden angeboten |
Anzahl |
0 |
820 000 |
Q4 |
2024 |
Durchführung von Mentoring-Aktivitäten für mindestens 470 000 junge Menschen, die von vorzeitigem Schulabbruch bedroht sind, und für mindestens 350 000 junge Menschen, die bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind. Durch die Intervention wird Folgendes sichergestellt:
- Geschlechterspezifische und territoriale Verteilung;
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M4C1-8 |
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Sportinfrastruktur an Schulen |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios, die im Erlass des Bildungsministeriums vorgesehen sind |
Mitteilung der lokalen Behörden über die Finanzierung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die förderfähigen Interventionen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Vergabe von Aufträgen für die Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios gemäß den im Erlass des Bildungsministeriums festgelegten Bedingungen und im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Im Investitionsplan werden Sportanlagen und Fitnessstudiengänge, die an Schulen angebunden sind, gebaut und renoviert, um eine Ausweitung des Bildungsangebots und eine Stärkung der Schuleinrichtungen zu gewährleisten, wodurch eine Vergrößerung der Schulzeit gefördert wird. Die Initiative soll die Integration der Schule in die Umgebung fördern und sportliche und motorische Aktivitäten fördern. |
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M4C1-9 |
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung |
Mitteilung der lokalen Behörden über die Finanzierung der Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die förderfähigen Interventionen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Auftragsvergabe und räumliche Verteilung für Kinderkrippen, Vorschulen, frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung. Die Vergabe erfolgt im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
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M4C1-10 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und berufsständischen Institute; Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Universitätsgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform von Hochschulabschlüssen |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, falls erforderlich |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Verordnungen. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2023 |
Das Sekundärrecht umfasst alle Verordnungen, die für die wirksame Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung erforderlich sind: - Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; b) Gruppen von Hochschulabschlüssen; c) Reform der Doktorandenprogramme; - Die Ministerialerlasse zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung; - Die Reform des Lehrerberufs; - Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse; - Die Rechtsvorschriften zielen darauf ab, ein hochwertiges Schulbildungssystem aufzubauen. |
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M4C1-11 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Zielwert |
Hochschulstipendium |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
256 0000 |
300 000 |
Q4 |
2023 |
Stipendien werden an mindestens 300 000 Studierende vergeben. Mindestens 75 % der Begünstigten sollten Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Menschen unter 30 Jahren und mindestens 0,3 Millionen GOL-Schulungen zu digitalen Kompetenzen sein.
Mit diesem Projekt wird die Integration der Beitragspolitik in die Strategien zur Studienförderung wie folgt angestrebt:
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M4C1-12 |
Investition 4.1: Erhöhung der Anzahl und Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe) |
Zielwert |
Pro Jahr (über drei Jahre) gewährte Promotionsstipendien |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
9000 |
16 200 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 1 200 zusätzliche Promotionsstipendien pro Jahr über einen Zeitraum von drei Jahren); pro Jahr (über drei Jahre) werden mindestens 1 000 zusätzliche Promotionsstipendien in der öffentlichen Verwaltung vergeben. pro Jahr (über drei Jahre) werden mindestens 200 neue Promotionsstipendien zum Kulturerbe vergeben. Als Ausgangswert wurde die derzeitige (gerundete) Zahl der Doktoranden ermittelt, die jedes Jahr ihr Studium in Italien beginnen.
|
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M4C1-13 |
Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal ; |
Zielwert |
Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal
|
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
650 000 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 650 000 Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal werden geschult. Integrierte digitale Aus- und Weiterbildung von Schulpersonal im digitalen Wandel (650 000 Lehrkräfte, Führungskräfte und Verwaltungspersonal, insgesamt geschult). |
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M4C1-14 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften |
Zielwert |
Im Rahmen des reformierten Einstellungssystems eingestellte Lehrkräfte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
70 000 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 70 000 Lehrkräfte, die im Rahmen des reformierten Einstellungssystems eingestellt wurden |
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M4C1-15 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Zielwert |
Stipendien für den Hochschulzugang |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
296 000 |
336 000 |
Q4 |
2024 |
Mindestens 336 000 Studierende, die Stipendien erhalten.
Mit diesem Projekt wird die Integration der Beitragspolitik mit den Strategien für die Studienförderung wie folgt vorangetrieben:
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M4C1-16 |
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen |
Zielwert |
Schulen, die 2024/25 STEM-Leitprojekte aktiviert haben |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
8000 |
Q2 |
2025 |
Mindestens 8000 Schulen, die MINT-Beratungsprojekte aktiviert haben. Ziel der Projekte ist die Entwicklung und Digitalisierung der nationalen digitalen Plattform MINT mit dem Ziel, das Programm vollständig umzusetzen, Informationen und Daten (aufgeschlüsselt nach Geschlecht) zu überwachen und zu verbreiten, angefangen von Vorschulen und Grundschulen bis zur ersten und zweiten Sekundarschule bis hin zu technischen und beruflichen Instituten und Universitäten. |
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M4C1-17 |
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen |
Zielwert |
Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte
|
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q2 |
2025 |
Mindestens 1000 jährliche Sprach- und Methodikkurse für alle Lehrkräfte |
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M4C1-18 |
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung |
Zielwert |
Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungseinrichtungen (von null bis sechs Jahren) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
264 480 |
Q4 |
2025 |
Schaffung von mindestens 264 480 neuen Plätzen für Bildungs- und frühkindliche Betreuungseinrichtungen (zwischen null und sechs Jahren) Mit dem Plan für den Bau und die Umgestaltung von Kindergärten wird angestrebt, die verfügbaren Plätze zu vergrößern und den Bildungsdienst von null auf sechs Jahre zu erhöhen. |
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M4C1-19 |
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Unterrichtsräume und Workshops |
Zielwert |
Unterricht wird dank Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 000 |
Q4 |
2025 |
Anzahl der Klassenzimmer, die in innovativen Lernumgebungen in den Plan „Schule 4.0“ umgewandelt wurden Mit der Maßnahme werden Schulräume, die für herkömmliche Klassenzimmer genutzt werden, in innovative, anpassungsfähige und flexible Lernumgebungen umgewandelt, die mit digitalen Technologien verbunden und integriert sind, physisch und virtuell. Mit der Investition sollen alle innovativsten Lehrtechnologien (wie Codierungs- und Robotikgeräte, Geräte der virtuellen Realität und fortgeschrittene digitale Geräte für inklusiven Unterricht) in mindestens 100 000 Unterrichtsräumen in Primar- und Sekundarschulen für den Unterricht eingesetzt werden. |
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M4C1-20 |
Investition 1.5: Entwicklung des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS) |
Zielwert |
Zahl der im Berufsbildungssystem (ITS) eingeschriebenen Studierenden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
11 000 |
22 000 |
Q4 |
2025 |
Jährlicher Anstieg der Zahl der im Berufsbildungssystem eingeschriebenen Studierenden (100 %).
Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt auch davon ab, wie sich die Zahl der betriebsfähigen Berufsbildungssysteme erhöht (+ 208 ITS).
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M4C1-21 |
Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeit |
Zielwert |
Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 1 000 Strukturen, die die Verlängerung der Schulzeit und die Öffnung der Schulen für das Gebiet über die Schulzeiten hinaus erleichtern können: Bau und Modernisierung von Kantinen mit dem Ziel, die Zahl der Strukturen zu erhöhen, die die Verlängerung der Schulzeit und die Öffnung der Schulen für das Gebiet über die Schulzeiten hinaus erleichtern.
|
|
M4C1-22 |
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Sportinfrastruktur an Schulen |
Zielwert |
SQM, gebaut oder renoviert, als Fitnessstudios oder Sportanlagen verwendet werden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
230 400 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 230 400 m² wurden gebaut oder renoviert, um als Fitnessstudios oder Sportanlagen in der Schule genutzt zu werden. Nationales Register der Schulgebäude und Daten aus der GPU-Überwachung, gültig für das nationale Dreijahresprogramm |
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M4C1-23 |
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen |
Zielwert |
Dreijährige Verleihung neuer Doktortitel für Programme zum digitalen Wandel und zum ökologischen Wandel |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
500 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 500 neue Promotionsstudiengänge für drei Jahre in Programmen, die dem digitalen Wandel und dem ökologischen Wandel gewidmet sind
Ziel des Projekts ist es, Hochschul- (und Doktoranden-) Wege zu qualifizieren und innovativ zu gestalten, und zwar durch die Hebel: a) Digitalisierung; b) „Innovationskultur“; c) Internationalisierung mit folgenden Maßnahmen:
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M4C1-24 |
Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule; |
Zielwert |
Studierende, die an Schul- und Hochschulübergangskursen teilgenommen haben |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1 000 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 1 000 000 Schüler/innen besuchten Übergangskurse von der Sekundarschule zur Universität. Dies ist eine Durchschnittsschätzung für italienische Studierende, die während der Investitionsjahre im 3., 4. und 5. Studienjahr eingeschrieben sind. Der wichtigste Input für diese Schätzung sind die Zahl der eingeschriebenen Studierenden und die Abschlussquoten. Die Zahl der Studierenden, die in der aktiven Orientierung eingeschrieben sind, wird von der MUR überwacht. Ziel ist es, dass mindestens 1 000 000 Schülerinnen und Schüler in den letzten zwei Jahren der Sekundarstufe an Kursen für den Übergang von der Schule/Hochschule teilgenommen haben. |
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M4C1-25 |
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote |
Zielwert |
Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Jahr 2024 in der Sekundarstufe |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
13,5 |
10,2 |
Q2 |
2026 |
Verringerung der Lücke bei der Schulabbrecherquote in der Sekundarstufe auf das Niveau des EU-Durchschnitts von 2019 (10,2 %) |
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M4C1-26 |
Investition 3.3: Plan zur Sicherung des Schulgebäudes und zur strukturellen Sanierung |
Zielwert |
SQM renovierter Schulgebäude |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2 784 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 2 784 000 m² Schulgebäude werden wiederhergestellt. Mit dem Plan für die strukturelle und energetische Sanierung von Schulgebäuden soll eine Gesamtfläche von 2 784 000 m² neu entwickelt werden, was mindestens 2100 Schulgebäuden entspricht. |
J.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz
Ziel der Reform ist es, private Einrichtungen zur Einrichtung von Studentenwohnheimen zu ermutigen, wobei das Ministerium für Hochschule und Forschung einen Teil der Mieteinnahmen für die ersten drei Betriebsjahre der Einrichtungen beisteuert. Ziel ist es, die verfügbaren Plätze für Schüler außerhalb der Schule bis 2026 von 40 auf über 100 zu verdreifachen.
Die geplante Investition zielt darauf ab, einen breiten Zugang zu Wohnraum zu gewährleisten, damit sich eine angemessene Zahl von Studierenden unabhängig von ihrem sozioökonomischen Hintergrund eine weiterführende Ausbildung in ihrem bevorzugten Fachgebiet und ihrem bevorzugten Standort leisten kann. Ziel ist es, 65 500 Schlafunterkünfte zu den derzeitigen 40,000 hinzuzufügen und damit die Diskrepanz zwischen Italien und dem EU-Durchschnitt in Bezug auf den Anteil der Studierenden, die Wohnraum erhalten, deutlich zu verringern (18 % gegenüber derzeit 3 % in Italien). Die Investition umfasst nicht die Beschaffung von Erdgaskesseln.
J.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M4C1-27 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die überarbeiteten Rechtsvorschriften
1) Förderung der Umstrukturierung und Renovierung von Bauwerken anstelle neuer umweltfreundlicher Gebäude (mit einem höheren Anteil an Gründungen, derzeit 50 %) mit dem höchsten Umweltstandard, der durch die vorgelegten Projekte sichergestellt werden muss; 2) Vereinfachung – auch dank der Digitalisierung – der Präsentation und Auswahl von Projekten und somit des Zeitplans für die Umsetzung; 3) gesetzlich eine Abweichung von den im Gesetz Nr. 338/2000 festgelegten Kriterien hinsichtlich des Prozentsatzes der Kofinanzierung, der Gewährt Es wird eine Reform durchgeführt, indem in den italienischen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Studentenwohnungen die folgenden wesentlichen Änderungen aufgenommen werden: 1. Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren (gemäß der in der Umsetzung beschriebenen Regelung), wobei auch öffentlich-private Partnerschaften ermöglicht werden, bei denen die Hochschule die verfügbaren Mittel zur Förderung des finanziellen Gleichgewichts bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen nutzen wird; 2. Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen durch Gewährleistung einer Änderung der Steuerregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu derjenigen für Sozialwohnungen, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen gestattet wird, wenn diese nicht für die Gastfreundschaft der Studierenden benötigt werden. Dies wiederum wird dazu beitragen, dass ein neues Angebot an Wohnraum zu erschwinglichen Mieten angeboten wird; 3. Anpassung der Finanzierung und der zusätzlichen Steuervergünstigungen (z. B. Gleichbehandlung mit Sozialwohnungen) an die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und an die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze bei den Mieten für Studenten auch nach Ablauf der besonderen Förderregelungen, die ich zur Ankurbelung der Investitionen der privaten Betreiber beitrage; 4. Neudefinition der Standards für Studentenunterkünfte, indem die rechtlichen Anforderungen an den gemeinsamen Platz pro Schüler in den Gebäuden im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-) Räume neu festgelegt werden. |
|
M4C1-28 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Zielwert |
Neue Schlafräume für Studierende in Studentenwohnungen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
40 000 |
47 500 |
Q4 |
2022 |
Mindestens 7 500 zusätzliche Schlafgelegenheiten (Betten), die durch das Gesetz 338/2000 in der bis 31. Dezember 2021 geänderten Fassung errichtet und zugewiesen wurden |
|
M4C1-29 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts.
|
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten der Reform. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die Reform umfasst: 1) Öffnung der Beteiligung an der Finanzierung auch für private Investoren, auch öffentlich-private Partnerschaften, bei denen die Hochschule die verfügbaren Mittel zur Förderung des finanziellen Gleichgewichts bei Immobilieninvestitionen für Studentenwohnungen nutzen wird; 2) Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der privaten Investitionen durch Gewährleistung einer Änderung der Steuerregelung von der für Hoteldienstleistungen geltenden zu derjenigen für Sozialwohnungen, indem die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des akademischen Jahres eingeschränkt wird, aber die Nutzung der Strukturen ermöglicht wird, wenn diese nicht für die Gastfreundschaft der Studierenden benötigt werden; 3) Anpassung der Finanzierung und der zusätzlichen Steuerfreibeträge (wie die Gleichbehandlung mit dem sozialen Wohnungsbau) an die Nutzung der neuen Unterkünfte für Studentenwohnungen während des gesamten Investitionshorizonts und an die Einhaltung der vereinbarten Obergrenze bei den Mieten, die Studenten auch nach Ablauf der Sonderfördersysteme berechnet werden, die ich zur Ankurbelung der Investitionen der privaten Betreiber beitrage; 4) Neudefinition der Standards für Studentenunterkünfte, indem die rechtlichen Anforderungen an den gemeinsamen Platz pro Schüler in den Gebäuden im Austausch für besser ausgestattete (Einzel-) Räume neu festgelegt werden. |
|
M4C1-30 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Zielwert |
Einrichtung und Zuweisung von Schlafunterkünften für Studenten nach dem bestehenden und dem neuen Rechtssystem |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
47 500 |
60 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 60 000 zusätzliche Schlafgelegenheiten (Betten) wurden nach dem bestehenden (Gesetz Nr. 338/2000) und dem neuen Rechtssystem (Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz). Mindestens 7 500 zusätzliche Schlafgelegenheiten, die durch Gesetz 338/2000 in der bis Ende 2021 überarbeiteten Fassung geschaffen und zugewiesen wurden [Baseline 47 500] |
K. SCHWERPUNKTBEREICH 4 – KOMPONENTE 2: Von der Forschung zur Wirtschaft
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Investitionen in Forschung und Innovation zu unterstützen, Innovation und Technologieverbreitung zu fördern, Kompetenzen zu stärken und den Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu unterstützen. Es unterstützt das öffentliche Forschungssystem, die Qualifikationen und die Mobilität der Forscher sowie die öffentlich-private Zusammenarbeit auf nationaler und EU-Ebene. Sie stützt sich auf drei Hauptpfeiler: i) Verbesserung der Wissenschaftsbasis; ii) Starke Verbindungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft (Wissenstransfer und Technologietransfer; iii) Unterstützung von Unternehmensinnovationen (insbesondere KMU, Start-up-Unternehmen).
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien in den Jahren 2020 und 2019 zur „ Konzentration der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019), zur „Förderung privater Investitionen zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung“ ( länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und zur „Konzentration der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf Forschung und Innovation“ ( länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) zu erfüllen.
K.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgelegt werden.
Ziel der Investition ist es, jungen Forschern neue Möglichkeiten zu eröffnen, um sie in Italien zu halten. Die Maßnahme zielt darauf ab, Forschungstätigkeiten von bis zu 2100 jungen Forschern nach dem Vorbild des Europäischen Forschungsrats (ERC) und der Marie-Skłodowska-Curie-Individualstipendien (MSCA-IF) und des Exzellenzsiegels zu unterstützen, damit sie erste Erfahrungen mit der Forschungsverantwortung sammeln können. Ein Teil des Beitrags ist mit der Einstellung mindestens eines Forschers ohne Weiteres verbunden, und ein Teil des Beitrags ist für kurze Zeiträume der Mobilität zu Forschungs- oder Lehrtätigkeiten an anderen Orten in Italien oder im Ausland bestimmt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 46 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 47 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 48 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 49 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 2.2: Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa
Ziel der Maßnahme ist die Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die mit spezifischen Aufforderungen zur Teilnahme an europäischen Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa ermittelt wurden. Diese transnationalen Forschungsinitiativen können eine wichtige Triebkraft für die Entwicklung von FuE zu strategischen Fragen für die Erholung der italienischen Wirtschaft sein. Die Unterstützung konzentriert sich insbesondere auf folgende Partnerschaften: i) Hochleistungsrechnen, ii) digitale Schlüsseltechnologien, iii) Energiewende; iv) Blaue Ozeane – Eine klimaneutrale, nachhaltige und produktive blaue Wirtschaft; v) Innovative KMU.
Die Maßnahme, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung MiSE durchgeführt wird, soll die Kontinuität der im Rahmen des Fonds für nachhaltiges Wachstum (SFS) durchgeführten Initiativen ermöglichen und Synergien zwischen Regierungsebenen und verschiedenen Finanzierungsquellen ermöglichen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 50 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 51 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 52 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 53 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 3.3: Einführung innovativer Doktorate, die den Innovationsbedürfnissen der Unternehmen gerecht werden und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der renommierten Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen der Schlüsseltechnologien, durch:
·Die Einrichtung spezieller Promotionsprogramme mit Input und Einbeziehung von Unternehmen;
·Anreize für Unternehmen, vorübergehend Nachwuchsforscher einzustellen.
Darüber hinaus ist geplant, eine Drehscheibe für die wirtschaftliche Verwertung der von Industriestipendien produzierten Forschung zu schaffen und so die Entstehung von Spin-offs zu fördern.
Konkret sieht die vom Ministerium für Hochschul- und Forschung (MUR) durchgeführte Maßnahme die Einführung von 5000 Promotionsstipendien für 3 Jahre mit privater Kofinanzierung und Anreizen für Unternehmen vor, 20 000 Forscher oder Forscher einzustellen. Schließlich werden diese Promotionsprogramme einer internationalen Bewertung und einem Vergleich unterzogen.
Reform 1.1: Durchführung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität
Die Reform wird vom Ministerium für Hochschule und Forschung (MUR) und vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durchgeführt, indem ein interministerieller Lenkungsausschuss eingerichtet und zwei Ministerialerlasse erlassen werden: i) die Mobilität (durch Anreize) hochkarätiger Einzelpersonen (z. B.: Forscher und Manager) zwischen Hochschulen, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen und ii) die Verwaltung von Forschungsmitteln zu vereinfachen, iii) die Karrieremöglichkeiten von Forschern zu reformieren, um den Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen. Bei der Reform wird ein systematischerer Ansatz für FuE-Tätigkeiten verfolgt, der über die derzeitige Logik der Mittelumschichtung hinausgeht, indem ein Ansatz der gemeinsamen Nutzung gefördert wird, und den Schwerpunkt auf die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands bei der Verwaltung der Mittel für öffentlich-private Forschungstätigkeiten legen, wodurch erhebliche Auswirkungen erzielt werden, indem eine Streuung und Fragmentierung der Prioritäten vermieden wird, die auch von der ersten Komponente der Mission unterstützt werden. Öffentliche Forschungseinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle sowohl als mögliche Projektleiter für Partnerschaften, nationale Kampagnen und territoriale Ökosysteme als auch als potenzielle Teilnehmer an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zum PNR-Fonds und zum Infrastrukturfonds.
K.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M4C2-1 |
Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgelegt werden |
Zielwert |
Anzahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
50 |
300 |
Q4 |
2022 |
Gewährung von mindestens 300 Forschungsstipendien an Studierende. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Bei der zufrieden stellenden Erfüllung der Zielvorgabe wird auch Folgendes berücksichtigt: mindestens 300 Nachwuchsforscher sind vertraglich beauftragt. |
|
M4C2-2 |
Investition 2.2: Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Projekte von Unternehmen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
11 |
205 |
Q4 |
2025 |
Es werden mindestens 205 Projekte vergeben. Das Auswahlverfahren für die Vergabe umfasst Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. |
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M4C2-3 |
Investition 3.3: Einführung innovativer Doktorate, die den Innovationsbedürfnissen der Unternehmen gerecht werden und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern |
Zielwert |
Anzahl der innovativen Doktorandenstipendien |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
15 000 |
Q4 |
2024 |
Vergabe von mindestens 15 000 Doktorandenstipendien. Die kritischen Anforderungen für die Ermittlung innovativer Doktorate richten sich nach den bisherigen Bestimmungen des Ministerialdekrets Nr. 1540 von 29/7/2016 in Bezug auf die Durchführung einer Ausschreibung für innovative Doktorate mit industrieller Konnotation. Zu den Anforderungen gehören: a) Abdeckung fachspezifischer und thematischer Bereiche, die dem Bedarf des Arbeitsmarktes der am Programm beteiligten Regionen in Bezug auf hoch qualifizierte Personen entsprechen; b) eine Gesamtdauer von 3 Jahren haben; c) die Durchführung des gesamten Doktoranden-, Ausbildungs-, Forschungs- und Evaluierungskurses am administrativen und operativen Hauptsitz der begünstigten Hochschule in den Zielregionen des Programms, unbeschadet der Studien- und Forschungsaufenthalte im Unternehmen und im Ausland, die im Einklang mit den in den Räumlichkeiten des vorgeschlagenen Themas geplanten Ausbildungs- und Forschungstätigkeiten geplant sind; d) Dauer des Studiums und der Forschung im Unternehmen von mindestens sechs (6) Monaten bis höchstens achtzehn (18) Monaten; e) für Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland von mindestens sechs (6) Monaten bis höchstens achtzehn (18) Monaten vorzusehen; f) sicherzustellen, dass der Doktoranden im Einklang mit dem Gesetz qualifizierte und spezifische operative und wissenschaftliche Strukturen für Studien- und Forschungstätigkeiten nutzen kann, einschließlich (falls für die Art des Studiums relevant) wissenschaftlicher Laboratorien, Bibliotheken, Datenbanken usw.; g) die Durchführung didaktischer Maßnahmen zur sprachlichen und IT-Verbesserung, für das Forschungsmanagement und die Kenntnis der europäischen und internationalen Forschungssysteme sowie für die Verbesserung der Forschungsergebnisse und des geistigen Eigentums; h) die Beteiligung von Unternehmen an der Festlegung des Ausbildungskurses auch im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit mit der Universität vorzusehen; i) Gewährleistung der Einhaltung horizontaler Grundsätze (ökologische Nachhaltigkeit; nachhaltige Entwicklung; Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung; Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen). Das Auswahlverfahren umfasst Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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M4C2-4 |
Reform 1.1: Umsetzung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Vereinfachung von FuE und zur Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds. |
Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Ministerialerlasse enthalten folgende Schlüsselelemente: i) Übergang zu einem systematischeren Ansatz für FuE-Tätigkeiten durch ein neues vereinfachtes Modell, mit dem durch Vermeidung von Streuung und Fragmentierung der Prioritäten erhebliche Auswirkungen erzielt werden sollen; ii) Reform der Rechtsvorschriften zur Erhöhung der Mobilität öffentlichkeitswirksamer Persönlichkeiten (wie Forscher und Manager) zwischen Universitäten, Forschungsinfrastrukturen und Unternehmen; iii) Vereinfachung der Mittelverwaltung; iv) Reform der Karrieremöglichkeiten von Forschern, um den Schwerpunkt stärker auf Forschungstätigkeiten zu legen. |
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K.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN)
Zweck des Fonds ist es, die wissenschaftliche Forschung im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms (PNR) 2021-2027 stärker zu unterstützen, um die Umsetzung strategischer Leitlinien im Bereich der wissenschaftlichen Forschung sicherzustellen. Die wichtigsten Interventionsbereiche des NRP spiegeln die sechs Cluster des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 wider: i) Gesundheit; ii) Geisteswissenschaften, Kreativität, sozialer Wandel, integrative Gesellschaft; iii) Sicherheit der Sozialsysteme; iv) Digitalisierung, Industrie, Luft- und Raumfahrt; v) Klima, Energie, nachhaltige Mobilität; vi) Ernährung, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt.
Forschungsprojekte von großem nationalen Interesse (PRIN) werden ebenfalls für drei Jahre finanziert, die aufgrund ihrer Komplexität und Art die Zusammenarbeit von Forschungseinheiten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen (wie dem Nationalen Forschungsrat) erfordern. Die finanzierten Projekte werden vom Ministerium für Hochschule und Forschung auf der Grundlage der Qualität des wissenschaftlichen Profils der Verantwortlichen sowie der Originalität, der methodischen Eignung, der Wirkung und der Durchführbarkeit des Forschungsprojekts ausgewählt. Diese Art von Tätigkeit soll die Entwicklung forschungsorientierter Initiativen für die Pionierforschung und eine stärkere Interaktion zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern.
Mit der Investition sollen bis 2026 5350 Projekte finanziert werden.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 54 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 55 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 56 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 57 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung
Im Vergleich zu anderen europäischen Peer-Ländern erscheint die geringe Produktion von Patenten und Spin-offs des italienischen Forschungs- und Hochschulsystems besonders kritisch. 58 Dies ist auf einige strukturelle Herausforderungen zurückzuführen, wie die dominierende Rolle kleiner und mittlerer Unternehmen in der Volkswirtschaft, die großen regionalen Unterschiede in Bezug auf Einkommen und Produktivität und die geringe Fähigkeit der Universitäten, mit Unternehmen zu kommunizieren.
Ziel der Investition ist die Finanzierung von bis zu 15 großen Grundlagenforschungsprogrammen, die von weit verbreiteten Netzen öffentlicher und privater Fächer durchgeführt werden. Die Investition steht im Einklang mit einem der PNR-Ziele, positive Veränderungen durch die Nutzung der Grundlagenforschung zu fördern. Für jedes Programm werden spezielle Verfahren zur Einbeziehung der Interessenträger durchgeführt, um die Bürger einzubinden und den Technologie- und Wissenstransfer in Gebiete, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen zu erleichtern.
Die Investition soll die nationalen Technologieketten stärken und ihre Beteiligung an strategischen europäischen und globalen Wertschöpfungsketten fördern. Mögliche Beispiele: nachhaltige Mobilität (nachhaltige Batterien, Werkstoffe, Logistik usw.), alternative Energien, Supraleiter, Überwachung und Prävention des Klimawandels, Kreislaufwirtschaft in der Modebranche, Industriesymbiose, Ökodesign und Design für Nachhaltigkeit, Abfallbewirtschaftung, Recycling und Upcycling, biologische Vielfalt, umweltfreundliche Produktionsprozesse, selbstfahrende Fahrzeuge, Impfstoffe, Bioreaktoren, neue Rohstoffe, Wasserwirtschaft und das kulturelle Erbe der Wasserressourcen. Jedes Programm soll die Zusammenlegung kleiner und mittlerer Unternehmen im Umfeld großer privater Akteure und öffentlicher Forschungszentren fördern und kooperative und ergänzende Forschungstätigkeiten fördern. FuE-Projekte werden Investitionen sowohl in Humankapital als auch in die Entwicklung der Grundlagenforschung für Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen umfassen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Programmen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung26; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarken27 liegen; iii) ) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennung28 und mechanisch-biologischen Behandlungsplänen 29; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenpolitikern“ für einige Schlüsseltechnologien
Mit dieser Maßnahme soll die Einrichtung nationaler Forschungszentren finanziert werden, die im Wege von Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden und in der Lage sind, durch die Zusammenarbeit von Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen eine kritische Schwelle an Forschungs- und Innovationskapazitäten zu erreichen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von wettbewerblichen Aufforderungen, an denen nationale Konsortien unter Leitung eines koordinierenden Leiters teilnehmen können, wobei auch die vorherige Bestandsaufnahme zu berücksichtigen ist.
Die wichtigsten Elemente jedes nationalen Zentrums sind a) die Schaffung und Erneuerung einschlägiger Forschungseinrichtungen, b) die Beteiligung privater Akteure an der Durchführung und Durchführung von Forschungsprojekten, c) die Unterstützung von Start-ups und Spin-off-Generation. Die Auswahl sollte mittels gezielter Aufforderungen erfolgen, von denen die erste Anfang 2022 veröffentlicht wird. Die Auswahl der Vorschläge für die Teilnahme an den Aufforderungen erfolgt in ähnlicher Weise wie der Europäische Innovationsrat.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 59 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 60 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 61 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 62 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau von „territorialen Führern von FuE“.
Mit der von der MUR umgesetzten Maßnahme werden bis 2026 „territoriale Stichproben von FuE“ (bestehend oder neu) finanziert, die auf der Grundlage spezifischer wettbewerblicher Verfahren ausgewählt werden, wobei der Schwerpunkt auf der Fähigkeit zur Förderung von Projekten zur Förderung der sozialen Nachhaltigkeit liegt. Jedes Projekt muss folgende Elemente umfassen: a) innovative Ausbildungsmaßnahmen, die von Universitäten und Unternehmen in Synergie durchgeführt werden und darauf abzielen, das Missverhältnis zwischen den von Unternehmen und den von Universitäten sowie von Industriedictoraten angebotenen Kompetenzen zu verringern; b) Forschungstätigkeiten und/oder Forschungsinfrastrukturen, die gemeinsam von Universitäten und Unternehmen, insbesondere KMU, durchgeführt werden, c) Unterstützung von Start-up-Unternehmen, d) Einbeziehung lokaler Gemeinschaften in Innovations- und Nachhaltigkeitsfragen.
Die zu finanzierenden Projekte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: i) wissenschaftliche und technische Qualität und Übereinstimmung mit der territorialen Ausrichtung; ii) die wirksame Fähigkeit, die Innovationsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu stimulieren; iii) die Fähigkeit, nationale und internationale Beziehungen zu wichtigen Forschungseinrichtungen und führenden Unternehmen aufzubauen; iv) effektive Fähigkeit zur Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 63 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 64 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 65 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 66 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 2.1: Wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse („Important Project of Common European Interest (IPCEI)“)
Ziel der Maßnahme ist es, den derzeitigen IPCEI-Fonds gemäß Artikel 1 Absatz 232 des Haushaltsgesetzes 2020 um zusätzliche Mittel zu ergänzen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 67 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 68 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 69 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 70 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen
Ziel der Maßnahme, die vom MiSE- Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung durchgeführt wird, ist die Unterstützung eines Netzes von sechzig Zentren (Kompetenzzentren, Digital Innovation Hub, Zentren für digitale Innovation), die für die Projektentwicklung, die Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Dienstleistungen für Unternehmen und innovative und qualifizierte Technologietransferdienste zuständig sind, unter anderem durch einen Prozess der Umstrukturierung und Rationalisierung. Der Prozess der Vereinfachung und Rationalisierung der Zentren, die mit der Maßnahme angestrebt werden, zielt darauf ab, die fortgeschrittenen technologischen Dienstleistungen für die Unternehmen zu verbessern, indem sie sich auf Spitzentechnologien und Spezialisierungen der Fertigung konzentrieren.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 71 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 72 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 73 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 74 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden können, die mit den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften im Einklang stehen.
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen
Ziel des Fonds ist es, die Osmose zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die in hochwertigen Forschungsinfrastrukturen gewonnen werden, und dem Wirtschaftssektor zu erleichtern und so die Innovation zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit der vom Ministerium für Hochschule und Forschung (MUR) durchgeführten Maßnahme die Schaffung von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen gefördert, die Industrie und Wissenschaft miteinander verbinden. Mit dem Bau- und Forschungsinfrastrukturfonds wird die Schaffung oder Stärkung von Forschungsinfrastrukturen von europäischer Bedeutung und speziellen Innovationsinfrastrukturen auf Wettbewerbsbasis unterstützt, wobei die Kombination öffentlicher und privater Investitionen gefördert wird.
Im Rahmen der Maßnahme werden insbesondere bis zu 30 (bestehende oder neu finanzierte) Infrastrukturprojekte mit einem Forschungsleiter für jede Infrastruktur finanziert.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 75 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 76 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 77 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 78 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen
Mit der Maßnahme sollen die Mittel des Nationalen Innovationsfonds, des von der Cassa Depositi e Prestiti verwalteten Instruments zur Unterstützung der Entwicklung von Risikokapital in Italien, ergänzt werden. Durch diese Initiative, die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (MiSE) durchgeführt wird, soll es möglich sein, das Spektrum der innovativen Unternehmen, die vom Fonds profitieren, zu erweitern, indem private Investitionen finanziert werden, die sowohl im Forschungsbereich als auch in der nationalen Wirtschaft positive Auswirkungen und einen Mehrwert erzeugen können. Mit der Maßnahme sollen 250 innovative kleine und mittlere Unternehmen mit Investitionen in Höhe von 700 Mio. EUR unterstützt werden.
Die oben genannten Interventionen werden im Einklang mit der Investitionspolitik im Einklang mit den Zielen der Verordnung (EU) 2021/241 durchgeführt, auch in Bezug auf die Anwendung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ im Rahmen der Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (2021/C58/01) näher ausgeführt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), der rechtlichen Vereinbarung und der anschließenden Anlagepolitik des Finanzinstruments in Einklang steht,
I)die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorzuschreiben; und
II)folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 79 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 80 ; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 81 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 82 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
III)vorzuschreiben, dass Cassa Depositi e Prestiti bei allen Transaktionen, einschließlich der von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommenen Transaktionen, die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte überprüfen muss.
K.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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M4C2-5 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN) |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Forschungsprojekte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3150 |
Q4 |
2023 |
Vergabe von mindestens 3150 Forschungsprojekte von nationalem Interesse im Einklang mit den Prioritäten des nationalen Forschungsprogramms an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Forschungsprioritäten, die mit den Forschungsprojekten von nationalem Interesse angegangen werden, betreffen die sechs Hauptinterventionsbereiche des nationalen Forschungsprogramms. Bei den Forschungsprojekten von nationalem Interesse handelt es sich um Bottom-up- und kuriosierende Vorschläge. Die Überwachung der Verteilung der geförderten Projekte auf die Interventionsbereiche des nationalen Forschungsprogramms gewährleistet eine gleichberechtigte Verteilung der Forschungsbemühungen und -mittel. Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
|
M4C2-6 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN) |
Zielwert |
Anzahl der vergebenen Projekte |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
3150 |
5350 |
Q2 |
2025 |
Vergabe von mindestens 5350 Forschungsprojekte von nationalem Interesse im Einklang mit den Prioritäten des nationalen Forschungsprogramms an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Forschungsprioritäten der Forschungsprojekte von nationalem Interesse betreffen die sechs wichtigsten Interventionsbereiche des nationalen PNR-Forschungsprogramms. Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. |
|
M4C2-7 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN); |
Zielwert |
Zahl der befristet eingestellten Forscher |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
900 |
Q2 |
2025 |
Vergabe von mindestens 900 neu eingestellten Forschern mit befristetem Arbeitsvertrag. Die eingestellten Forscher konzentrieren sich auf die Prioritäten im Einklang mit den Forschungsprojekten von besonderem nationalem Interesse (PRIN), die sich mit den sechs Hauptinterventionsbereichen des nationalen Forschungsprogramms (PNR) befassen, die die sechs Cluster des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation 2021-2027 widerspiegeln: i) Gesundheit; ii) humanistische Kultur, Kreativität, sozialer Wandel, eine Gesellschaft der Inklusion; iii) Sicherheit der Sozialsysteme; iv) Digitalisierung, Industrie, Luft- und Raumfahrt; v) Klima, Energie, nachhaltige Mobilität; vi) Lebensmittel, Bioökonomie, biologische Vielfalt, Landwirtschaft, Umwelt. |
|
M4C2-8 |
(Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung |
Zielwert |
Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für jede geplante Grundlagenforschungspartnerschaft zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen eingestellt wurden |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 |
Q2 |
2025 |
Mindestens 100 neue befristet beschäftigte Forscher wurden für jede der geplanten Partnerschaften für Grundlagenforschung zwischen Forschungseinrichtungen und Privatunternehmen eingestellt (1.3); Ob das Ziel zufrieden stellend erreicht wird, hängt davon ab, wie hoch der Anteil der an Forscherinnen vergebenen befristeten Verträge ist: mindestens 40 %. Die Projekte werden auf der Grundlage von Wettbewerbskriterien ausgewählt, darunter i) Einhaltung der PNR-Ziele und -Prioritäten (Piano Nazionale di Ricerca, Nationaler Forschungsplan); ii) Einbeziehung der Interessenträger, um den Technologie-Reifegrad -TRL mit dem gesellschaftlichen Reifegrad – SRL zu kombinieren; Darüber hinaus werden spezifische Auswahlkriterien festgelegt, um i) ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den beteiligten Gebieten (durch Förderung der Einbeziehung von Akteuren aus verschiedenen Regionen und verschiedenen Zonen des Landes, einschließlich Süd- und Inselstaaten), ii) die Beteiligung sowohl großer als auch kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren (weniger als fünf Jahre nach ihrer Gründung) und innovativen Unternehmen zu gewährleisten. Die Aufforderung zur Einreichung von Programmen sowie das Auswahlverfahren umfassen Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 42 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. Schließlich erfordern die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen und das Auswahlverfahren eine strategische Umweltbewertung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Gebiet hat. |
|
M4C2-9 |
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenpolitikern“ für einige Schlüsseltechnologien |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge an Forschungsstrukturen und Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für ausgewählte Schlüsseltechnologien |
Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Gründung nationaler FuE-Leiter. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2025 |
Vergabe der Aufträge an die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte. Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfassen Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 36 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 15 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und des Auslaufens der Regelung Bericht zu erstatten. Es werden mindestens fünf Aufträge für die Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ vergeben. Schlüsseltechnologien umfassen: — Fortgeschrittene Simulation und Analyse und Verwaltung von Big Data — Fortgeschrittene Umwelt- und Energietechnologien — Quantentechnologien und fortgeschrittene Werkstofftechnologien, Fotonik und Optoelektronik — Gesundheitstechnologien (Biopharma-Technologien) — Technologien für Landwirtschaft und Ernährung (Agri-Tech) — Nachhaltige Mobilität — Technologien für das Kulturerbe — Technologien für Biodiversität und ökologische Nachhaltigkeit — Technologien für den industriellen digitalen Wandel – Industrie 4.0 |
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M4C2-10 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich der Projekte zu IPCEI-Mikroelektronik |
Der Aufruf zur Interessenbekundung wird veröffentlicht. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2021 |
Es wird erwartet, dass die IPCEI-Projekte, die gefördert werden sollen, je nach dem tatsächlichen Stand der laufenden nationalen IPCEI-Verfahren und dem Stand des Notifizierungsverfahrens für staatliche Beihilfen aktualisiert werden. Die gewählte IPCEI berücksichtigt bestimmte innovative Industriezweige im Einklang mit den bereits ermittelten europäischen Wertschöpfungsketten. Diese Maßnahme umfasst sowohl bereits genehmigte IPCEI als auch künftige, wie z. B. Cloud, Gesundheit, Reifenmaterialien und Cybersicherheit. Die Bedingungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen umfassen Folgendes: a) Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. b) Verpflichtung, dass der Klimaschutzbeitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 40 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. c) Verpflichtung, dass der digitale Beitrag der Investition gemäß der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241 mindestens 60 % der Gesamtkosten der durch die Aufbau- und Resilienzfazilität geförderten Investition ausmachen muss. d) Verpflichtung, über die Durchführung der Maßnahme nach der Hälfte der Laufzeit der Regelung und am Ende der Regelung Bericht zu erstatten. |
|
M4C2-11 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die erforderlichen Mittel für die Unterstützung der Projektteilnehmer bereitgestellt werden. |
Bestimmung im nationalen Gesetz über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Im nationalen Gesetz sind die Verfahren und Fristen für die Einreichung von Projekten sowie die Zugangsvoraussetzungen für potenzielle Begünstigte anzugeben. . |
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M4C2-12 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Die Liste der Teilnehmer an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) wird bis zum 30.6.2023 fertiggestellt. |
Veröffentlichung der Teilnehmerliste |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2023 |
Die Liste enthält die zugelassenen Personen, die an IPCEI-Projekten teilnehmen, nachdem die vorgelegten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) anhand einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften überprüft und bewertet werden. |
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M4C2-13 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Zahl der neu zu schaffenden Hubs |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
8 |
50 |
Q4 |
2025 |
Inbetriebnahme von 42 neuen Drehkreuzen Die Investition konzentriert sich auf zwei Arten von Hubs: -Kompetenzzentren -Netz von lokalen Innovationszentren Die Kompetenzzentren sind öffentlich-private Partnerschaften und werden entsprechend ihrer Fähigkeit ausgewählt, innovative und wirksame Instrumente für die Umsetzung von Programmen für den digitalen Wandel von Unternehmen in Bezug auf Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle einzusetzen. Die Partner müssen Einrichtungen wie Universitäten, Forschungszentren und technologieführende private Unternehmen beherrschen. Neue Zentren werden entsprechend den neu entstehenden Bedürfnissen bestimmter Sektoren oder Innovationsökosysteme finanziert. Das Netz der Vor-Ort-Innovationszentren bietet Dienste an, wie z. B.: Sensibilisierung, Schulung, Technologietransfer, Zugang zu Finanzmitteln für technologische Innovationen, technische Prüfung und Testbetten. |
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M4C2-14 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Auszahlung eines finanziellen Gegenwerts von 600 000 000 EUR. |
Nicht zutreffend |
in EUR |
140 000 000 |
600 000 000 |
Q4 |
2025 |
- Die Technologietransferzentren erbringen den Unternehmen Dienstleistungen in Höhe von mindestens 600 000 000 EUR (fast das Doppelte der erhaltenen Mittel aufgrund des Kofinanzierungsmechanismus). Zu den geplanten Dienstleistungen gehören: -i) Test-Prior-Investition, ii) Ausbildung; iii) Zugang zu Finanzmitteln; iv) Unterstützung der Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL über 5); v) technologische Vermittlung vi) Sensibilisierung auf lokaler Ebene. |
|
M4C2-15 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Anzahl der unterstützten KMU |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
950 |
4500 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 4 500 KMU, die durch die Erbringung von Dienstleistungen unterstützt werden, darunter: i) Test-Prior-Investition, ii) Ausbildung; iii) Zugang zu Finanzmitteln; iv) Unterstützung der Entwicklung von Innovationsprojekten (TRL über 5); v) technologische Vermittlung vi) Sensibilisierung auf lokaler Ebene. Nach früheren Daten wird von jedem KMU erwartet, dass es Dienstleistungen in Höhe von 130 000 EUR erhält, einschließlich öffentlicher und privater Mittel. |
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M4C2-16 |
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Infrastrukturen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
30 |
Q2 |
2023 |
Mindestens 30 Infrastrukturen, die für das integrierte System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen finanziert werden.
Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der Einstellung von mindestens 30 Forschungsmanagern für das integrierte System der Forschungs- und Innovationsinfrastruktur ab. |
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M4C2-17 |
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für die Projekte betreffend: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Mitteilung der Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Die Städte werden anhand folgender Kriterien ausgewählt: Führungsrolle in Wissenschaft/Technologie/Innovation, Innovationspotenzial (sowohl im Hinblick auf offene Innovation/offene Daten als auch auf proprietäre Entwicklungen), Übereinstimmung mit den Themenbereichen oder bei innovativen disruptiven Entwicklungen, ihre Übersetzungs- und Innovationspläne, Unterstützung der Industrie als Partner für offene Innovation und/oder Nutzer, Stärke der Geschäftstätigkeiten, Schaffung von geistigem Eigentum, klare Regeln für die Unterscheidung offener und geschützter Output- und Lizenzierungspläne, Potenzial für Angebot und Betreutung von Doktoraten in der Industrie, Verbindungen mit neuen Unternehmen oder anderen Arten von Fonds, die neue Start-ups finanzieren können. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet hat. |
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M4C2-18 |
Investition 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau territorialer Führer von FuE |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen; |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Mitteilung der Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet hat. Die nationalen Zentren (NC) werden nach einem wettbewerblichen Aufruf eingerichtet, indem bestehende weltweit führende Labors, die bereits in Universitäten tätig sind, sowie öffentliche und private Forschungszentren zusammengeführt und neue maßgeschneiderte Infrastrukturen geschaffen werden. |
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M4C2-19 |
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenpolitikern“ für einige Schlüsseltechnologien |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Spitzenreiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
N |
Q2 |
2022 |
Mitteilung der Auftragsvergabe für die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählten Projekte im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Anforderung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Die Projekte werden für 30 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt auf einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel“ (IF022) und für 15 % der Mittel als Interventionen „Forschungs- und Innovationsprozesse, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit Schwerpunkt Kreislaufwirtschaft“ (IF023) ausgewählt. Die Projekte werden unter Berücksichtigung ihrer Durchführbarkeit, ihrer Nachhaltigkeit, ihrer gemeinsamen Gründung aus anderen Quellen (z. B. Regionalfonds), der Einbeziehung des Produktionssektors, der Qualität der Partner und der Auswirkungen auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit bewertet. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte, die als Innovationsökosysteme finanziert werden sollen. Das Auswahlverfahren erfordert eine DNSH-Bewertung und gegebenenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP), falls davon auszugehen ist, dass das Projekt kohärente Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet hat. |
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M4C2-20 |
Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen |
Etappenziel |
Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) zur Einrichtung des Finanzierungsinstruments |
Die Vereinbarung wird von der italienischen Regierung und der Cassa Depositi e Prestiti unterzeichnet. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Die Investitionspolitik/Investitionsstrategie des Finanzinstruments umfasst folgende Elemente: — Investitionsziele (Fondsgröße, Anzahl der Vorhaben, im Zeitverlauf zu unterstützende Beträge, differenziert nach Begünstigten wie KMU und Mid-Cap-Unternehmen/Großunternehmen) — Geltungsbereich und förderfähige Begünstigte — Förderfähige Finanzmittler und Auswahlverfahren — Art der gewährten Unterstützung (z. B. Garantien, Darlehen, Beteiligungskapital und Quasi-Beteiligungskapital) — Zielgerichtete Risiken/Renditen für jede Art von Anlegern — Risikopolitik und Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche — Governance (Partner, Fondsverwalter, Vorstand, Investitionsausschuss, Rolle und Zuständigkeiten) — Diversifizierungs- und Konzentrationsgrenzen — Eigenkapitalpolitik einschließlich Ausstiegsstrategie für Kapitalbeteiligungen — DNSH und Nachhaltigkeitsprüfung und Ausschlussliste — Kreditpolitik für Fremdkapitalinvestitionen, einschließlich erforderlicher Garantien und Sicherheiten — Zeitplan für die Mittelbeschaffung und die Durchführung |
|
M4C2-21 |
Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen |
Zielwert |
Zahl der geförderten Unternehmen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
250 |
Q2 |
2025 |
i) Vergabe von mindestens 250 KMU und Start-up-Projekten durch die Finanzierungsinitiative für Start-ups Annahmen auf der Grundlage einer durchschnittlichen Eigenkapitalinvestition von 1 200 000 EUR. |
|
M4C2-22 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Zielwert |
Zahl der geförderten Unternehmen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1 |
20 |
Q2 |
2025 |
ii) Mindestens 20 Unternehmen, die über das IPCEI-Modell unterstützt werden; Die Schätzung der Zielwerte basiert auf den Arbeitsmethoden der in Italien aktivierten IPCEI-Projekte (Mikroelektronik 1, Batterien 1, Batterien 2). |
L. SCHWERPUNKTBEREICH 5 – KOMPONENTE 1: Beschäftigung
Mit den Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans wird eine umfassende und integrierte Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der beruflichen Bildung eingeführt. Durch die Stärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und die Verbesserung des Kapazitätsaufbaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich ihrer Integration mit Bildungs- und Ausbildungsanbietern und privaten Akteuren, dürfte die Effizienz der Dienste gesteigert werden. Darüber hinaus zielen die Maßnahmen dieser Komponente darauf ab, die soziale Anfälligkeit gegenüber Schocks zu verringern, insbesondere durch die Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in all ihren Formen und Sektoren, indem wirksamere Sanktionen sowie stärkere Anreize für eine legale Beschäftigung eingeführt werden. Darüber hinaus fördert diese Komponente die Gleichstellung der Geschlechter (gleiches Entgelt) durch das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter. Darüber hinaus investiert sie in junge Menschen, indem sie die Quantität und Qualität der Ausbildungsprogramme erhöht, beispielsweise durch die Teilnahme am Programm für den universellen öffentlichen Dienst.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in der länderspezifischen Empfehlung 2 zum Arbeitsmarkt von 2020, in der Italien aufgefordert wird, „die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung zu mildern, unter anderem durch aktive Unterstützung der Beschäftigung“, der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2020 zur „Förderung von Kompetenzen (...), einschließlich digitaler Kompetenzen“ und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zur „Verstärkung der Anstrengungen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, um sicherzustellen, dass sich aktive arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Maßnahmen insbesondere auf junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen beziehen“, behandelt werden. Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt“ und der länderspezifischen Empfehlung 2 aus dem Jahr 2019 zur „Förderung der Weiterqualifizierung, unter anderem durch die Stärkung digitaler Kompetenzen“.
L.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 1 – Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsbildung
Ziel dieser Reform ist die Förderung eines effizienteren aktiven Arbeitsmarktsystems durch die Bereitstellung spezifischer Arbeitsvermittlungsdienste und personalisierter Pläne zur Aktivierung des Arbeitsmarktes. Die Schaffung eines Nationalen Programms für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) soll die Bereitstellung maßgeschneiderter Dienstleistungen für Arbeitslose ermöglichen und so deren Aktivierungswege stärken. Das GOL-Programm wird durch den Nationalen Plan für neue Kompetenzen und die Festlegung der wesentlichen nationalen Niveaus der Berufsbildungsmaßnahmen ergänzt. Das Berufsbildungssystem in Italien wird durch die Förderung eines territorialen Netzes von Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlungsdiensten sowie durch die Entwicklung eines inklusiven Systems des lebenslangen Lernens und innovativer Weiterbildungs- und Umschulungswege gestärkt.
Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES)
Ziel dieser Investition ist es, eine wirksame Bereitstellung von Beschäftigungs- und Ausbildungsdiensten zu ermöglichen. Diese Maßnahme umfasst Investitionen in die Infrastruktur, die Entwicklung regionaler Arbeitsmarktbeobachtungsstellen, die Entwicklung der Interoperabilität zwischen regionalen und nationalen Informationssystemen sowie die Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Aktualisierung der Kompetenzen von Arbeitsberatern. Die Maßnahme sah auch die Konzeption und Umsetzung von Inhalten und Kommunikationskanälen der angebotenen Dienste vor.
Reform 2 – Nationaler Plan zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Qualität der Arbeit und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. Diese Maßnahme umfasst Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, der Ausbeutung der Arbeitskraft (Caporalato) und anderer Formen irregulärer Beschäftigung. Die Reform umfasst: I) Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der gemeldeten Wirtschaft die Kosten der Erwerbstätigkeit in der nicht angemeldeten Wirtschaft überwiegen. II) Verbesserung der Inspektionskapazitäten des nationalen Arbeitsinspektorats. III) Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verbreitung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit; IV) Unterstützung des Prozesses der Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in reguläre Beschäftigung, Unterstützung der Annahme von Abschreckungsmaßnahmen und Anreizen für reguläre Beschäftigung. V) Durchführung von Kommunikationskampagnen, Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen. VI) Stärkung des Governance-Systems zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit auf nationaler und lokaler Ebene.
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten und das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern. Diese Investitionen umfassen die Umsetzung und Durchsetzung des nationalen Systems zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter, um die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt und in Geschäftsprozessen zu fördern und mittel- bis langfristig zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen in Bezug auf Qualität, Vergütung und Teilhabe beizutragen.
Investition 3 – Stärkung des dualen Systems
Ziel dieser Maßnahme ist es, junge Menschen und Erwachsene ohne Sekundarschulbildung beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen, indem die Zahl der Personen, die im Rahmen des dualen Systems, einschließlich der Lehrlingsausbildung, an der formalen und beruflichen Aus- und Weiterbildung teilnehmen, erhöht wird. Diese Investitionen sollen dazu beitragen, die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stärker auf den Arbeitsmarkt abzustimmen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch den Erwerb neuer Kompetenzen im Einklang mit dem digitalen und ökologischen Wandel und dem Lernen am Arbeitsplatz zu verbessern. Sie trägt zur I) Modernisierung des Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung bei, indem sie die Schaffung von Lernen am Arbeitsplatz fördert und den Dialog mit den Unternehmen stärkt. II) Aufstockung der Finanzmittel für das Angebot von Schulungen in Randgebieten. III) Schaffung einer soliden und inklusiven Governance, an der die Wirtschafts- und Sozialpartner beteiligt sind.
Investition 4 – Stärkung des öffentlichen Universaldienstes
Ziel dieser Maßnahme ist es, den allgemeinen öffentlichen Dienst zu stärken, die Zahl der jungen Menschen, die am nichtformalen Lernen teilnehmen, zu erhöhen und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu verbessern. Diese Investitionen umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung einer aktiven Bürgerschaft, zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und des sozialen Zusammenhalts unter besonderer Berücksichtigung des ökologischen und digitalen Wandels.
L.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M5C1-1 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets über ein nationales Programm für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Aufstellung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen |
Bestimmung in den interministeriellen Dekreten über das Inkrafttreten der beiden interministeriellen Dekrete im Anschluss an Vereinbarungen auf der Regierungskonferenz über das Programm GOL und den Nationalen Plan für neue Kompetenzen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Rechtsakte für GOL müssen mindestens i) Festlegung der wesentlichen Elemente und ihrer Standards der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV), einschließlich Qualifikationsprognosen, personalisierter Ausbildungspläne, Beratung und Jobcoaching, um die wirksame Bereitstellung personalisierter Arbeitsvermittlungsdienste nach gemeinsamen und einheitlichen Standards im gesamten Hoheitsgebiet zu gewährleisten, ii) Gewährleistung, dass Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen der öffentlichen Arbeitsverwaltungen vollständig mit dem nationalen Plan für neue Kompetenzen, einschließlich digitaler Kompetenzen, in Einklang stehen; iii) Gewährleistung, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES) auf die Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet sind, iv) Gewährleistung, dass die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (PES) vorrangig die am meisten gefährdeten Personen ansprechen; v) Festlegung eines Ziels von mindestens 25 % der Begünstigten der Programme zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Empfänger einschlägiger Schulungen, mit besonderem Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen und mit einer Priorität für die am stärksten benachteiligten Personen; vi) Schaffung neuer Mechanismen, die die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Systemen stärken und strukturell gestalten, auch in Bezug auf die Ermittlung des relevanten Qualifikationsbedarfs und die Bereitstellung von Stellenangeboten. Der Erlass sieht vor, dass die Empfänger von Netzen der sozialen Sicherheit innerhalb von 4 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht auf soziale Sicherheitsnetze erworben haben, Zugang zu den im Rahmen des Nationalen Programms garantierten Beschäftigungsverhältnissen haben. Die Rechtsakte für den Nationalen Plan für neue Kompetenzen müssen mindestens Folgendes umfassen: i) gemeinsame Standards und wesentliche Niveaus der beruflichen Bildung im gesamten Staatsgebiet festlegt, ii) sowohl Erwerbstätige als auch Arbeitslose und Personen mit dem Ziel anstrebt, ihre digitalen Kompetenzen zu verbessern und das lebenslange Lernen zu fördern. iii) Ermittlung der Fähigkeiten und der einschlägigen Normen auf der Grundlage einer Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten System, iv) Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der betrachteten Zielgruppen, wobei mindestens die schutzbedürftigsten Gruppen einzubeziehen sind, v) alle einschlägigen sektoralen Strategien im Hinblick auf einen umfassenden Ansatz umfassen, einschließlich des nationalen Strategieplans für Kompetenzen für Erwachsene, vi) die Bereitstellung eines Prognosesystems für neue Kompetenzen, die mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. |
|
M5C1-2 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene |
Bestimmung über das Inkrafttreten der von den Regionen angenommenen Pläne und der durchgeführten Maßnahmen. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Die nationale Regelung des Programms zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) sieht vor, dass auf regionaler Ebene die für die Durchführung des Programms erforderlichen operativen Tätigkeiten festgelegt werden. Um die Kohärenz zwischen der nationalen Regelung und der regionalen Umsetzung zu gewährleisten, werden regionale Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) angenommen. Darüber hinaus führen die Regionen bis zur Annahme der Pläne die Aktivitäten auf der Grundlage der Pläne durch und erreichen mindestens 10 % der vorgesehenen Begünstigten des Programms (Endziel: 3 000 000 Personen).
|
|
M5C1-3 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Personen, die unter das Programm „garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
400 000 |
3 000 000 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 3 000 000 Menschen profitieren vom Programm „garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL). Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 75 % der Begünstigten müssen Frauen, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Personen unter 30 oder älter als 55 Jahre sein. |
|
M5C1-4 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten der Arbeitnehmer haben an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 000 |
Q4 |
2025 |
Die Berufsausbildung ist Teil des Programms für ein Viertel der Begünstigten der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (800 000 Personen in fünf Jahren). Daher haben mindestens 800 000 der 3 000 000 Begünstigten der garantierten Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen. Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 300 000 dieser Begünstigten haben an Schulungen zu digitalen Kompetenzen teilgenommen. |
|
M5C1-5 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) erfüllen in jeder Region die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) definiert sind. |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
80 |
Q4 |
2025 |
Eine grundlegende Komponente des Programms GOL ist die Festlegung einer Reihe wesentlicher Dienstleistungen, die den Begünstigten der aktiven Arbeitsmarktpolitik, angefangen bei den am stärksten gefährdeten Personen, zu erbringen sind. Bis Ende 2025 haben mindestens 80 % der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in jeder Region die Kriterien des im Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) festgelegten wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen erfüllt. |
|
M5C1-6 |
Investition 1 – Stärkung öffentlicher Arbeitsverwaltungen |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) setzen die im Plan zur Stärkung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen über den Dreijahreszeitraum 2021-2023 um. |
Nicht zutreffend |
Anzahl. |
0 |
250 |
Q4 |
2022 |
Mindestens 250 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 mindestens 50 % der im „Plan zur Stärkung“ vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Zentralen Strengthening Plan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und der zugewiesenen Mittel weiter definiert. Diese Tätigkeiten umfassen: I) Renovierung und Renovierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) weitere Implementierung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität, III) berufliche Ausbildung des Personals; IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; V) Institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Infrastrukturmaßnahmen sind in diesem Ziel nicht enthalten. Bei der Erreichung des Ziels wird ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die territoriale Verteilung (Norden, Zentrum und Süden) gewährleistet. |
|
M5C1-7 |
Investition 1 – Stärkung öffentlicher Arbeitsverwaltungen |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Plan zur Stärkung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 abgeschlossen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
250 |
500 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 500 öffentliche Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 100 % der im Plan zur Stärkung vorgesehenen Tätigkeiten abgeschlossen. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Zentralen Strengthening Plan und werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und der zugewiesenen Mittel weiter definiert. Diese Tätigkeiten umfassen: I) Renovierung und Renovierung der derzeitigen Standorte der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) und Erwerb neuer Standorte; II) weitere Implementierung des IT-Systems im Hinblick auf eine nationale Interoperabilität; III) berufliche Fortbildung des Personals); IV) Einrichtung regionaler Beobachtungsstellen für lokale Arbeitsmärkte; V) Institutionelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Dieses Ziel umfasst alle Arten von Tätigkeiten, einschließlich Infrastrukturmaßnahmen. Bei der Erreichung des Ziels wird ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf die territoriale Verteilung (Norden, Zentrum und Süden) gewährleistet. |
|
M5C1-8 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Plans und eines Fahrplans zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des nationalen Plans und die Einrichtung der interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die für die Aufstellung des nationalen Plans und des Fahrplans für die Umsetzung zuständig sein wird
|
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Annahme eines nationalen Plans und eines Zeitplans (ein Jahr) für die Umsetzung des Fahrplans zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. Der nationale Plan stützt sich auf die allgemeine Strategie zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und auf den behördenübergreifenden Ansatz zur Annahme des nationalen Plans zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften im Agrarsektor – „Piano triennale di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura e al caporalato (2020-2022)“. Der nationale Plan und der Fahrplan für die Umsetzung enthalten mindestens Folgendes: I) Maßnahmen zur Verbesserung der Produktion, Erhebung und zeitnahen Verbreitung granularer Daten über nicht angemeldete Erwerbstätigkeit. II)Einführung direkter und indirekter Maßnahmen zur Umwandlung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in angemeldete Erwerbstätigkeit, indem sichergestellt wird, dass die Vorteile der Tätigkeit in der gemeldeten Wirtschaft die Kosten der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit überwiegen. Zum Beispiel a) abschreckende Maßnahmen wie verstärkte Kontrollen und Sanktionen sowie Präventivmaßnahmen zur Förderung angemeldeter Erwerbstätigkeit, wie etwa gezielte finanzielle Anreize, auch durch eine Überprüfung und Rationalisierung bestehender Maßnahmen; b) Stärkung der Verknüpfung mit der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. III) Eine nationale Informationskampagne über die „Missachtung“ nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter aktiver Beteiligung der Sozialpartner richtet. IV) eine Verwaltungsstruktur, um die wirksame Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. V) Maßnahmen zur Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Landwirtschaft. |
|
M5C1-9 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Etappenziel |
Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan |
Umsetzung der Maßnahmen des nationalen Plans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
Vollständige Umsetzung aller im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan. |
|
M5C1-10 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Zielwert |
Erhöhung der Zahl der Arbeitsaufsichtsbehörden |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
20 |
Q2 |
2025 |
Erhöhung der Zahl der Inspektionen um mindestens + 20 % gegenüber dem Zeitraum 2019-2021. Im Zweijahreszeitraum 2019-20 betrugen die Arbeitsaufsichtsbehörden durchschnittlich rund 85,000. |
|
M5C1-11 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Zielwert |
Verringerung der Zahl nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
2 |
Q1 |
2026 |
Verringerung der Zahl nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit um mindestens 2 Prozentpunkte je nach Zielsektor; Hauptziel des Ziels ist die Festlegung der Ambitionen des nationalen Plans, der bis 2022 angenommen werden soll. In diesem Zusammenhang sind analytische Spezifikationen vorzulegen und die relevanten und durchführbaren Indikatoren zu ermitteln. |
|
M5C1-12 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen zur Festlegung des Zertifizierungssystems |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Das Zertifizierungssystem für die Gleichstellung der Geschlechter und die begleitenden Anreizmechanismen für Unternehmen decken mindestens folgende Aspekte ab: Wachstumschancen für Frauen, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Managementpolitik zur Förderung der Geschlechtervielfalt, Mutterschutz. Festlegung der Anreizmechanismen für Organisationen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, und der technischen Anleitung. Einschließlich I) Ausarbeitung der technischen Standards des Gender-Zertifizierungssystems für Unternehmen. II) Ermittlung des Anreizmechanismus. III) Die Maßnahme wird von der Einrichtung eines IT-Systems begleitet. |
|
M5C1-13 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Zielwert |
Unternehmen haben die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter erhalten. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 800 Unternehmen (darunter 450 KMU) haben die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung erhalten. Die Unternehmen tragen die Kosten des Zertifizierungsverfahrens selbst. |
|
M5C1-14 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Zielwert |
Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt werden, haben die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter erhalten. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 1000 Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt wurden, haben die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter erhalten. Für die Bereitstellung von flankierenden Maßnahmen in Form von Mentoring, technisch-Managementunterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und unternehmerischer Bildung wird ein Gutscheinsystem verwendet. |
|
M5C1-15 |
Investition 3 – Stärkung des dualen Systems. |
Zielwert |
Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
39 000 |
174 000 |
Q4 |
2025 |
Im Vergleich zum Basisszenario haben mindestens 135 000 weitere Personen am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 erhalten. Die Verteilung der Mittel an die Regionen für die Stärkung des dualen Systems erfolgt auf der Grundlage der Zahl der Studierenden, die an Berufsbildungskursen teilnehmen. |
|
M5C1-16 |
Investition 4 – Öffentlicher Universaldienst |
Zielwert |
Die Menschen haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 am Programm für den Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
50 000 |
170 000 |
Q4 |
2023 |
Im Vergleich zum Basisszenario haben mindestens 120,000 weitere Personen am Programm für den Universaldienst teilgenommen und im Dreijahreszeitraum 2021-2023 die entsprechende Zertifizierung erhalten. Das Hauptziel besteht darin, den allgemeinen öffentlichen Dienst zu stärken, die Zahl der Freiwilligen zu erhöhen und die Qualität der Programme und Projekte, an denen junge Menschen beteiligt sind, zu verbessern. Der Ausgangswert entspricht 50,000 Personen im Dreijahreszeitraum 2021-2023. Das Hauptziel besteht daher darin, die Zahl der Freiwilligen zu erhöhen, die ohne die zusätzlichen Mittel bei 50,000 jungen Menschen liegen würden und die dank der zusätzlichen Mittel 170 000 junge Menschen erreichen könnten. |
L.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen
Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu leisten und insbesondere die Beteiligung von Frauen an Geschäftstätigkeiten zu unterstützen. Mit den Investitionen soll die Gründung von Frauenunternehmen unterstützt werden. Die wichtigsten Anwendungsbereiche der Maßnahme sind: I) die derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen zu systematisieren und umzugestalten, um deren Wirksamkeit zu erhöhen. II) Unterstützung der Umsetzung innovativer Unternehmensprojekte, die bereits eingerichtet wurden und betrieben werden. III) Unterstützung der Existenzgründung von Frauen durch Mentoring, technisch-administrative Unterstützung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben usw. IV) Schaffung – durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen – eines günstigen kulturellen Klimas für das Unternehmertum von Frauen.
L.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
||||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
|||||||
|
M5C1 – 17 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Etappenziel |
Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen. |
Ministerialerlass zur Einrichtung des „Fondo Impresa Donna“ wird genehmigt. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2021 |
Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird durch Ministerialerlass angenommen, in dem eine Reihe von Förderkriterien festgelegt wird, die mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, einschließlich des DNSH-Prinzips und der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und der operativen Vereinbarungen mit dem (den) Finanzintermediär (n). Diese Fonds bilden den „Fondo Impresa Donna“, der die spezifische Maßnahme zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums durchführt. Durchführungsmaßnahmen werden vorab vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und der Abteilung für Chancengleichheit vereinbart, die Folgendes zum Ziel haben: - Stärkung der bestehenden Maßnahmen, die bereits von internen Stellen des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (wie Nito, Smart & Start) verwaltet werden, durch eine Kapitalzuführung, die ausschließlich Frauenunternehmen vorbehalten ist; - Bereitstellung einer Aufstockung des durch das Haushaltsgesetz 2021 eingerichteten Fonds für weibliches Unternehmertum (ab Q3 2022); - Konzeption von Begleitmaßnahmen, Überwachungs- und Kommunikationskampagnen. Die PCM-Abteilung für Chancengleichheit führt eine mehrjährige Informationskampagne zur Förderung des Unternehmertums von Frauen, für Berufsberatungsaktivitäten für Frauen jeden Alters und für Studentinnen an Universitäten zu Fächern und Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, und die Einrichtung einer Kommunikationsplattform durch. |
|
|
M5C1 – 18 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Zielwert |
Unternehmen haben finanzielle Unterstützung aus dem Fonds „Impresa donna“ erhalten. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
700 |
Q2 |
2023 |
Im Vergleich zum Basisszenario haben mindestens 700 weitere Unternehmen finanzielle Unterstützung aus dem Fonds „Impresa donna“ erhalten. |
|
|
Umsetzung des Fonds IMPRESA DONNA zur Unterstützung des Unternehmertums von Frauen durch Bereitstellung von Finanzmitteln für die Nutzung bereits aktiver Instrumente (nito, smart & start) und des neuen Fonds, der mit dem Haushaltsgesetz für 2021 eingerichtet wurde. Der Beitrag zu dem Ziel dürfte hauptsächlich von Smart & Start und Nuova Imprenditorialità a Tasso Zero – NITO als Ausgangsbasis ausgehen (Frauenunternehmen, die bis November 2020 durch bestehende Finanzinstrumente unterstützt werden) |
|||||||||||
|
M5C1 – 19 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Ziel |
Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
700 |
2400 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 2400 Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik wurden finanziell unterstützt. |
|
|
Umsetzung des Fonds zur Unterstützung des weiblichen Unternehmertums durch Bereitstellung von Finanzmitteln sowohl zur Aufstockung des Fonds als auch zur Kapitalzuführung. |
|||||||||||
M. SCHWERPUNKTBEREICH 5 – KOMPONENTE 2: Soziale Infrastrukturen, Familien, Gemeinschaften und Dritter Sektor
Die geplanten Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Komponente zielen darauf ab, die Resilienz zu stärken, indem die Integration und Inklusion der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen in individueller, familiärer und sozialer Hinsicht unterstützt wird. Diese Komponente stellt eine nationale Strategie für die aktive Eingliederung gefährdeter Bevölkerungsgruppen dar. Die Ziele dieser Komponente sind I) die Stärkung der Rolle integrierter sozialer Dienste zur Unterstützung von Familien, Minderjährigen und Jugendlichen, zur Unterstützung der elterlichen Fähigkeiten und zum Schutz schutzbedürftiger Familien sowie von Menschen mit Behinderungen, unter anderem durch den Ausbau der sozialen Infrastruktur unter Einbeziehung des dritten Sektors. II) Verbesserung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen durch Bereitstellung gemeindenaher und häuslicher Sozial- und Gesundheitsdienste und Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten. III) Verbesserung der Inklusion von Menschen in extremer Marginalisierung und Wohnungsnot (z. B. Obdachlose) durch ein breiteres Angebot an provisorischen Unterbringungseinrichtungen und -dienstleistungen, personalisierten Wegen hin zu Autonomie und persönlicher Resilienz. IV) Verbesserung der Verfügbarkeit von erschwinglicheren öffentlichen und privaten Wohnungen sowie Stadt- und Raumverjüngung. V) Entwicklung der Widerstandsfähigkeit der Schwächsten durch Verbreitung der Sportkultur und Einrichtung von Sportinfrastrukturen durch die Schaffung von städtischen Parks, in denen sportliche Aktivitäten mit Unterhaltungsaktivitäten zum Nutzen der Gemeinschaften kombiniert werden können;
Die Umsetzung dieser Maßnahmen dürfte zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2 von 2019 zur Sozialpolitik genannt werden, in denen Italien aufgefordert wird, „dafür zu sorgen, dass [...] die Sozialpolitik wirksam integriert wird und insbesondere junge Menschen und schutzbedürftige Gruppen erreicht“, und in den länderspezifischen Empfehlungen 2 von 2020 für „einen angemessenen (...) Zugang zum Sozialschutz zu gewährleisten“.
M.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen
Das Hauptziel der Reform besteht darin, die Rechtsvorschriften über Behinderungen zu ändern und die Deinstitutionalisierung (d. h. Transfer von öffentlichen oder privaten Einrichtungen zu ihren Familien oder in Gemeinschaftswohnungen) und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Dazu gehören I) die Stärkung des Angebots an Sozialdienstleistungen, II) die Vereinfachung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, III) Reformen der Bewertung von Behinderungen, IV) die Förderung von Projekten für ein unabhängiges Leben und V) die Förderung der Arbeit von Expertenteams, die Menschen mit mehrdimensionalen Bedürfnissen unterstützen können.
Reform 2 – Reform für nicht selbstständige ältere Menschen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sozialdienste zu reformieren und die Lebensbedingungen nicht eigenständiger älterer Menschen zu verbessern. Diese Reform umfasst: I) Erleichterung des Zugangs älterer Menschen zu Dienstleistungen durch die Schaffung einheitlicher Zugangspunkte zu Sozial- und Gesundheitsdiensten, II) Ermittlung von Möglichkeiten zur Anerkennung der fehlenden Selbstversorgung auf der Grundlage des Unterstützungsbedarfs, III) Durchführung einer multidimensionalen Bewertung, IV) Festlegung individueller Projekte zur Förderung der Deinstitutionalisierung. Diese Reform wird durch spezifische Maßnahmen vorweggenommen, die im Plan vorgesehen sind und sowohl im Rahmen der Gesundheitsmission (M6) in Bezug auf Projekte zur Stärkung der lokalen Gesundheitsdienste und der häuslichen Pflege als auch in dieser Komponente – unter besonderer Bezugnahme auf die Investition 1 – die Maßnahme II zur Deinstitutionalisierung umfassen.
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung von Institutionalisierung
Ziel dieser Maßnahme ist es, schutzbedürftige Menschen zu unterstützen und eine Institutionalisierung zu verhindern. Diese Investition umfasst folgende Maßnahmen: I) Unterstützung der Fähigkeiten der Eltern und Verhinderung der Schutzbedürftigkeit von Familien und Kindern. II) Förderung eines autonomen Lebens und der Deinstitutionalisierung älterer Menschen. III) Stärkung der häuslichen Sozialdienste, um eine frühzeitige unterstützte Entlassung zu gewährleisten und Krankenhausaufenthalte zu verhindern. IV) Stärkung der Sozialdienste und Verhinderung von Burnout unter Sozialarbeitern.
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen
Ziel dieser Maßnahme ist es, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Mit den Investitionen soll der Prozess der Deinstitutionalisierung beschleunigt werden, indem gemeindenahe und häusliche Sozial- und Gesundheitsdienste bereitgestellt werden, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Maßnahme fördert den Zugang zu Wohnraum und Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich neuer Möglichkeiten der Informationstechnologie.
Investition 3 – Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“)
Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz und die Förderung der Inklusion marginalisierter Menschen durch die Unterbringung in Notunterkünften mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ oder „Stazioni di posta“). Die Einführung des Konzepts „Wohnen zuerst“ bedeutet, dass die Gemeinden Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien bis zu 24 Monaten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen für jede einzelne Person/Familie maßgeschneiderte Projekte durchgeführt werden, um Programme zur Entwicklung des persönlichen Wachstums durchzuführen und ihnen dabei zu helfen, ein höheres Maß an Autonomie zu erreichen, auch indem ihnen Schulungen angeboten und andere Dienstleistungen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit angeboten werden. Andererseits ist mit der Einrichtung von Notunterkünften („Stazioni di posta“) auch die Schaffung eines Dienstleistungs- und Inklusionszentrums für Obdachlose verbunden. Diese Zentren bieten neben einer begrenzten Nachtaufnahme wichtige Einrichtungen wie Gesundheitsdienste, Verpflegung, Postvertrieb, kulturelle Mediation, Beratung, Berufsorientierung, Rechtsberatung und Warenverteilung an.
M.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
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Qualitative Indikatoren
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Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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M5C2-1 |
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Das Rahmengesetz, das aus einem Übertragungsgesetz besteht, stärkt die Autonomie von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030, die mindestens Folgendes umfassen muss: i) die umfassende Definition und Verbesserung des Angebots von Sozialdienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der Deinstitutionalisierung und der selbstständigen Lebensführung, ii) die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten und iii) die Überprüfung der Verfahren zur Bewertung des Zustands einer Behinderung im Hinblick auf eine multidimensionale Bewertung des Zustands jeder Person. Menschen mit Behinderungen sind Personen, die gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Gesetz Nr. 104/1992 definiert sind. In Italien fällt das Beurteilungsverfahren in die Zuständigkeit der Regionen, und die Person wird vom örtlichen Gesundheitsdienst oder vom Nationalen Institut für Sozialfürsorge bewertet. Das Gesetz wird vom Minister für Behinderte gemäß dem festgelegten Fahrplan zur Genehmigung durch den Ministerrat vorgeschlagen. Im Anschluss an die Verabschiedung des Rahmengesetzes werden die lokalen sozialen Dienste umstrukturiert, Qualitätsstandards festgelegt und IKT-Plattformen bereitgestellt, um die Dienste zu verbessern und effizienter zu gestalten. |
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M5C2-2 |
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der Gesetzesdekrete durch die Regierung zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesdekrete. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2024 |
Mit den Gesetzesdekreten sollen die Bestimmungen des Rahmengesetzes weiterentwickelt werden, um die Autonomie von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Gesetz legt mindestens Bestimmungen fest, um i) einheitliche Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste zu vereinfachen und bereitzustellen, ii) die Verfahren zur Bewertung des Zustands „nicht autarfähiger älterer Menschen“ zu überprüfen und iii) das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdiensten, die zu Hause erbracht werden können, zu erhöhen. |
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M5C2-3 |
Reform 2 – Reform für nicht selbstständige ältere Menschen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Das von der Regierung vorgeschlagene Rahmengesetz soll die Maßnahmen zugunsten nicht autarfähiger älterer Menschen verstärken. Das Gesetz soll die einheitlichen Ansprechpartner für Sozial- und Gesundheitsdienste vereinfachen und bereitstellen, die Verfahren für die Bewertung des Zustands nicht eigenständiger älterer Menschen überprüfen und das Angebot an Sozial- und Gesundheitsdiensten, die zu Hause erbracht werden können, erhöhen. In dem Gesetz sind auch die erforderlichen finanziellen Mittel festzulegen. |
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M5C2-4 |
Reform 2 – Reform für nicht selbstständige ältere Menschen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete, mit denen die Bestimmungen des Rahmengesetzes weiterentwickelt werden, um die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung zu verstärken. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten der Gesetzesdekrete |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2024 |
In den Gesetzesdekreten werden die Bestimmungen des Rahmengesetzes konkretisiert, mit denen die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, verstärkt und die verschiedenen Maßnahmen umgesetzt werden sollen. |
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M5C2-5 |
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung von Institutionalisierung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Einsatzplans. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Operationellen Einsatzplans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Im Einsatzplan werden die Anforderungen an Projekte festgelegt, die von lokalen Stellen vorgelegt werden können und die vier Dimensionen betreffen: i) Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Unterstützung der Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen und iv) Unterstützung von Sozialarbeitern. Die Maßnahme „Unterstützung der Eltern“ umfasst mindestens die Unterstützung der Empfängerfamilien für mindestens 18 Monate mit i) einer Vorabbewertung des familiären Umfelds und der Situation der Kinder, ii) einer Bewertung der Situation durch ein multidisziplinäres Team qualifizierter Fachkräfte und iii) mindestens einer der folgenden Dienstleistungen: häusliche Dienstleistungen, Beteiligung an Unterstützungsgruppen für Eltern und Kinder; Zusammenarbeit zwischen Schulen, Familien und sozialen Diensten und/oder gemeinsamen Familienbetreuungsdiensten. Die Maßnahme „Autonomie älterer Menschen“ besteht mindestens darin, Altersheime für ältere Menschen in Gruppen selbstständiger Wohnungen umzuwandeln, die mit allen erforderlichen Einrichtungen und Dienstleistungen ausgestattet sind, einschließlich Hausautomation, Telemedizin und Fernüberwachung. Die Maßnahme „häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen“ zielt darauf ab, Fachkräfte speziell für häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen zu schulen. Die Maßnahme „Unterstützung der Sozialarbeiter“ besteht darin, soziale Akteure zu unterstützen, ihre Professionalität zu stärken und ihre Kompetenzen zu teilen, vor allem durch die Einführung von Instrumenten für die Teilung von Kompetenzen und die Bereitstellung von Aufsichtsdiensten für die Betreiber, um die Arbeit der Akteure zu unterstützen. |
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M5C2-6 |
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung von Institutionalisierung. |
Zielwert |
Soziale Bezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: i) Unterstützung der Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Pflege für ältere Menschen oder iv) Förderung von Sozialarbeitern zur Verhinderung von Burnout |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
85 |
Q1 |
2026 |
Mindestens 85 % der Sozialbezirke erreichen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: i) Unterstützung für Eltern von Kindern im Alter von 0 bis 17 Jahren, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Dienstleistungen für ältere Menschen oder iv) Sozialarbeiter zur Verhinderung von Burnout 85 % der italienischen Sozialdistrikte sollen in das Projekt einbezogen werden. Bei den im Rahmen der vier Dimensionen und den einschlägigen Anforderungen vorgesehenen Maßnahmen handelt es sich um die im Einsatzplan festgelegten Maßnahmen zur aktiven Eingliederung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen, deren Lage sich infolge der epidemiologischen Notlage im Zusammenhang mit COVID-19 verschlechtert hat. Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet. Alle Sozialdistrikte werden aufgefordert, sich daran zu beteiligen, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen ebnen, indem ein wesentliches Niveau der Sozialhilfe, das auf dem gesamten Gebiet gewährt werden soll, förmlich anerkannt wird. |
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M5C2-7 |
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen |
Zielwert |
Die Sozialdistrikte haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
500 |
Q4 |
2022 |
Mindestens 500 Projekte im Zusammenhang mit der Renovierung von Wohnräumen und/oder der Bereitstellung von IKT-Geräten für Behinderte, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen, werden von den sozialen Kreisen durchgeführt. Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: mindestens 500 Gesellschaftsbezirke haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen. Durchführung von mindestens einem Projekt aus mindestens 500 Gesellschaftsbezirken, die an dem nicht wettbewerblichen Verfahren teilgenommen haben. |
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M5C2-8 |
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen |
Zielwert |
Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1000 |
5000 |
Q1 |
2026 |
Mindestens 5000 Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet. Abdeckung von mindestens 5 000 Personen (1 000 bereits vorhanden plus 4 000 neu) mit Behinderungen als Empfänger der von der technischen Hilfe durchgeführten Maßnahmen. Die Definition des Begriffs „behinderte Menschen“ (auf der Grundlage des ICF) ist im nationalen Plan für Menschen ohne Selbstversorgung aus dem Jahr 2019 enthalten. Leitlinien für das Projekt der Autonomie von Menschen mit Behinderungen wurden bereits als Ergebnis früherer Projekte entwickelt. Die Genehmigung eines spezifischen Gesetzes Nr. 112/2016 und die Einrichtung eines spezifischen nationalen Fonds für die Maßnahme erstrecken sich auf das gesamte Staatsgebiet. Alle Sozialdistrikte werden zur Teilnahme aufgefordert, wobei die Strategie darin besteht, dass solche Projekte den Weg zur Stabilisierung der Dienstleistungen durch die formelle Anerkennung eines wesentlichen Niveaus der Sozialhilfe, die auf dem gesamten Gebiet gewährt wird, eröffnen. |
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M5C2-9 |
Investition 3 – Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) |
Etappenziel |
Inkrafttreten des operativen Plans für Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“), in dem festgelegt wird, welche Anforderungen Projekte lokaler Einrichtungen erfüllen müssen, sowie Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. |
Bestimmungen des Gesetzes über das Inkrafttreten des Operationellen Einsatzplans |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Im operativen Plan für Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) werden die Anforderungen an Projekte, die von lokalen Einrichtungen vorgelegt werden können, und die Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt. Projekte zum Thema „Wohnen zuerst“ sehen vor, dass lokale Einrichtungen Wohnungen für Einzelpersonen, kleine Gruppen oder Familien mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten zur Verfügung stellen, vorzugsweise durch die Renovierung und Renovierung von Staatseigentum. Dies wird durch Entwicklungs- und Autonomieprogramme ergänzt. Projekte für Notunterkünfte („Stazioni di posta“) sehen die Entwicklung von Dienstleistungs- und Inklusionszentren für Obdachlose vor. Ergänzt wird dies durch Arbeitsvermittlungsprogramme in Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlungsstellen. |
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M5C2-10 |
Investition 3 – Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) |
Zielwert |
Personen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, werden für mindestens 6 Monate in Notunterkünften mit eingeschränktem Leistungsumfang aufgenommen („Housing temporaneo“ oder „Stazioni di posta“). |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
25 000 |
Q1 |
2026 |
Mindestens 25 000 Menschen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, werden im Rahmen von Projekten Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) vorübergehend untergebracht. Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: die 25 000 Personen erhalten eine provisorische Unterkunft für mindestens 6 Monate. Erfassung von mindestens 25 000 Menschen in erheblicher materieller Deprivation als Empfänger der vom Sozialdistrikt durchgeführten Maßnahmen. Menschen mit erheblicher Deprivation werden wie folgt definiert: siehe die Leitlinien zur Bekämpfung ernster Marginalisierung in Italien, von der Conferenza Unificata am 5.11.2015 genehmigt, und Artikel 5 des Jahresdekrets über den Armutsfonds 2018, wo sie (Artikel 5) zu diesem Zweck a) in der Straße oder in prekären Unterkünften leben; b) Nutzung öffentlicher Schlafgelegenheiten; c) in Hostels für Bedürftige untergebracht werden; d) aus Bauwerken (einschließlich Gefängnis) ausreisen und keinen Ort haben, in dem sie leben können. Die Maßnahme erstreckt sich auf das gesamte Staatsgebiet, wobei jedoch Gebiete, in denen Obdachlosigkeit und schwere Armut dringender auftreten (Metropolregionen, aber auch ländliche Gebiete mit einer großen Zahl von Saisonarbeitskräften, von denen viele Ausländer sind) bevorzugt werden. |
M.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gemeinden Zuschüsse für Investitionen in die Stadterneuerung zu gewähren, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern und den sozialen und ökologischen Kontext der städtischen Zentren unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu verbessern. Erreicht werden soll dies beispielsweise durch die Förderung der Wiederverwendung und Refunktionalisierung öffentlicher Räume und bestehender öffentlicher Baustrukturen zu Zwecken des öffentlichen Interesses und durch die Verbesserung der städtischen Landschaft durch die Renovierung öffentlicher Gebäude unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer, kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen, einschließlich sportlicher Aktivitäten.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Sie umfasst Gasverbrauchskessel, die nicht für die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Frage kommen.
Investition 5 – Pläne für die städtische Integration (allgemeine Projekte und Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft)
Ziel dieser Maßnahme ist die Regenerierung, Wiederbelebung und Verbesserung der stark degradierten städtischen Gebiete, wobei besonderes Augenmerk auf die Schaffung neuer Dienstleistungen für die Menschen und die Neuausrichtung der Zugänglichkeit und intermodaler Infrastrukturen gelegt wird, um die Umwandlung benachteiligter Gebiete in intelligente und nachhaltige Städte zu ermöglichen. Diese Investition umfasst zwei Maßnahmen: I) Unterstützung allgemeiner Projekte zur Umsetzung und Umsetzung integrierter städtischer Pläne, wie z. B. Instandhaltung und Wiederverwendung öffentlicher Flächen und Gebäude, Sanierung und Valorisierung von nicht genutzten oder ungenutzten städtischen Gebieten usw. II) spezifische Projekte zur Überwindung illegaler Siedlungen in der Landwirtschaft. Die lokalen Verwaltungen werden bei der Ausarbeitung von Aktionsplänen zur Überwindung illegaler Siedlungen und zur Bereitstellung menschenwürdiger Wohnlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft unterstützt. Darüber hinaus wird im Rahmen dieser Investition in Zusammenarbeit mit der EIB ein thematischer Fonds (Dachfonds) eingerichtet, dessen Ziel die Unterstützung privater Interventionen in Initiativen zur Stadterneuerung ist. Dieser Fonds wird verwendet, um den klima- und digitalen Wandel in städtischen Gebieten zu unterstützen.
Es wird erwartet, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) dargelegten Abhilfemaßnahmen zu berücksichtigen sind. Sie umfasst Gasverbrauchskessel, die nicht für die Interventionen im Rahmen dieser Maßnahme in Frage kommen.
Investition 6 – Innovativer Plan für die Qualität von Wohnraum
Ziel dieser Maßnahme ist der Bau neuer öffentlicher Wohnräume und die Sanierung geschädigter Gebiete mit Schwerpunkt auf grüner Innovation und Nachhaltigkeit. Mit der Investition wird Folgendes unterstützt: I) das Angebot für den öffentlichen Wohnungsbau umzugestalten, umzustrukturieren und zu erhöhen; II) Sanierung von Flächen, Räumen sowie öffentlichem und privatem Eigentum; III) Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete und der Erbringung von Dienstleistungen; IV) Entwicklung partizipativer und innovativer Managementmodelle zur Unterstützung des sozialen und städtischen Wohlergehens.
Investition 7 – Sport und soziale Eingliederung
Ziel dieser Maßnahme ist die Wiederbelebung städtischer Gebiete mit Schwerpunkt auf Sportanlagen, um die soziale Inklusion und Integration insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens zu fördern. Mit den finanzierten Projekten wird Folgendes unterstützt: I) Bau und Revitalisierung von Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes, einschließlich großstädtischer Vororte; II) die Verteilung von Sportgeräten an benachteiligte Gebiete; III) Die Fertigstellung und Anpassung bestehender Sportanlagen wie z. B.: funktionelle Wiederherstellung, Umstrukturierung, außerordentliche Instandhaltung, Beseitigung architektonischer Hindernisse und Energieeffizienz).
M.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung jedes einzelnen |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
Etappenziele und Zielwerte |
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M5C2-11 |
Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation, wobei Projekte im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Prinzips, durchgeführt werden. |
Notifizierung aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation, wobei Projekte im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Prinzips, stehen. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Mitteilung aller öffentlichen Aufträge, die an mindestens 300 Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern vergeben wurden, um Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Schädigung zu tätigen, wobei Projekte im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Prinzips, stehen. Die Zuschüsse werden Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern gewährt, die nicht die Provinzhauptstädte, die Provinzhauptstädte oder die Metropolhauptstadt sind. Projekte zur städtischen Stromerzeugung umfassen mindestens eine der folgenden Maßnahmen: |
|
1.Wiederverwendung und Wiederfunktionalisierung öffentlicher Flächen und bestehender öffentlicher Bauten zu Zwecken des öffentlichen Interesses, einschließlich des Abrisses missbräuchlicher Arbeiten, die von Privatpersonen durchgeführt werden, wenn keine oder nur völlige Abweichungen von der Baugenehmigung und der Anordnung der betreffenden Bereiche bestehen; 2.Verbesserung der Qualität der städtischen Landschaft und des sozialen und ökologischen Gefüges, auch durch Gebäuderenovierung öffentlicher Gebäude, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung sozialer und kultureller, pädagogischer und didaktischer Dienstleistungen; 3.Umweltfreundliche, nachhaltige und intelligente Verkehrsprojekte. Die Höchstbeträge je Gemeinde betragen: 5 000 000 EUR für Gemeinden mit Einwohnern zwischen 15 000 und 49,999 Einwohnern; 10 000 000 EUR für Gemeinden mit einer Bevölkerung zwischen 50 000 und 100 000 Einwohnern; 20 000 000 EUR für Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern und für Gemeinden mit Provinzhauptstädten oder Metropolstädten. |
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M5C2-12 |
Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern |
Zielwert |
Projekte für Stadterneuerungsmaßnahmen, die Gemeinden abdecken. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
300 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 300 abgeschlossene Projekte von Gemeinden mit weniger als 15 000 Einwohnern, die mindestens 1 000 000 Quadratmeter umfassen. Bei den Maßnahmen handelt es sich um die Maßnahmen, die im einschlägigen Meilenstein für Maßnahmen zur Stadterneuerung festgelegt sind. |
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M5C2-13 |
Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen. |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Plans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Im Investitionsplan werden Kriterien festgelegt, die mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Prinzips, im Einklang stehen. Die Projekte beziehen sich auf folgende Interventionskategorien: a) Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Bereiche. b) Verbesserung der Qualität des Stadtbezirks sowie des sozialen und ökologischen Gefüges. c) Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils der städtischen Gebiete. |
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M5C2-14 |
Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte |
Zielwert |
Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen in Metropolstädten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
Nicht zutreffend |
14 |
Q2 |
2026 |
Alle 14 Großstädte haben integrierte Planungsmaßnahmen in mindestens einer der drei folgenden Dimensionen abgeschlossen:
- Instandhaltung für die Wiederverwendung und Wiederinbetriebnahme öffentlicher Räume und bestehender öffentlicher Bauten,
- Verbesserung der Qualität des Stadtbezirks und des sozialen und ökologischen Gefüges, auch durch Renovierung öffentlicher Gebäude
- Verbesserung der Umweltqualität und des digitalen Profils städtischer Gebiete gründlich Unterstützung digitaler Technologien und Technologien mit geringeren CO2-Emissionen
Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen in einem Gebiet von mindestens 3 000 000 Quadratmetern durch alle 14 Großstädte. 494 |
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M5C2-15 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft |
Etappenziel |
Das Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und das Ministerialdekret über die Mittelzuweisung wird angenommen. |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten des Ministerialdekrets |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Im Ministerialdekret werden die Mittel auf der Grundlage der Kartierung illegaler Siedlungen durch das „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ zugewiesen. Es wird ein Standard für vorübergehende und langfristige Wohnlösungen festgelegt. |
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M5C2-16 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft |
Zielwert |
Die Projektmaßnahmen werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen identifiziert wurden. |
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
90 |
Q1 |
2025 |
Die Projektmaßnahmen wurden in mindestens 90 % der in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen ausgewiesenen Gebiete abgeschlossen. Im Anschluss an die Mittelzuweisung stellt die zuständige Verwaltung für jede festgestellte illegale Lösung einen „lokalen Aktionsplan“ zur Verfügung. |
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M5C2-17 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – EIB-Dachfonds |
Etappenziel |
Die Anlagestrategie des Fonds wird vom Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (MfWF) genehmigt. |
Die Investitionsstrategie des Fonds wird vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MfWF) genehmigt. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q3 |
2022 |
In der Anlagestrategie des Fonds wird mindestens Folgendes festgelegt: i) Art und Umfang der geförderten Investitionen, die nachhaltige Stadterneuerungs- und -entwicklungsprojekte fördern und mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität im Einklang stehen, auch in Bezug auf die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, wie in den Leitlinien der Kommission vom 12. Februar 2021 näher ausgeführt, ii) die unterstützten Vorhaben, iii) die zu unterstützenden Begünstigten, bei denen es sich um private Träger finanziell selbsttragender Projekte handelt, bei denen die öffentliche Unterstützung durch ein Marktversagen oder das Risikoprofil gerechtfertigt ist, und deren Förderkriterien, iv) v) die Aufnahme einer spezifischen Haushaltslinie für menschenwürdige Wohnraumlösungen für Arbeitnehmer in der Landwirtschaft und Industrie und vi) Bestimmungen zur Reinvestition potenzieller Rückflüsse für dieselben politischen Ziele, auch nach 2026. In der vertraglichen Vereinbarung mit der betrauten Einrichtung, die die Verwendung der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ vorschreibt, ist vorgesehen. |
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M5C2-18 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – EIB-Dachfonds |
Zielwert |
Nicht zutreffend |
in EUR |
0 |
545 000 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 545 000 000 EUR flossen in den Thematischen Fonds ein. Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: Unterstützung von mindestens 10 städtischen Projekten. Genehmigung von Projekten in Höhe von mindestens 545 000 000 EUR durch den Investmentrat des Fonds (dem das Finanzministerium angehört) und Genehmigung von mindestens 10 Projekten durch den Investmentrat des Fonds (dem das Finanzministerium angehört). |
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Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte. |
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M5C2-19 |
Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität |
Etappenziel |
Die Regionen und autonomen Provinzen (einschließlich der in diesen Gebieten gelegenen Gemeinden und/oder Metropolstädte) unterzeichneten die Vereinbarungen zur Sanierung und Verbesserung des sozialen Wohnungsbaus. |
Es werden Vereinbarungen mit lokalen Behörden unterzeichnet. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2022 |
Mindestens 15 Regionen und Autonome Provinzen (darunter Gemeinden und/oder Metropolstädte in diesen Gebieten) unterzeichneten die Vereinbarungen zur Sanierung und Verbesserung des sozialen Wohnungsbaus.
Unterzeichnung von Vereinbarungen mit mindestens 15 an Projekten beteiligten Regionen und autonomen Provinzen.
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Konstruktion: neue öffentliche Wohnräume für: · Umgestaltung, Umstrukturierung und Erhöhung der für den öffentlichen Wohnungsbau vorgesehenen Vermögenswerte; · Neufunktionalisierung von Bereichen, Räumen sowie öffentlichem und privatem Eigentum, auch durch die Erneuerung des städtischen und sozioökonomischen Gefüges; · Verbesserung der Zugänglichkeit und Sicherheit städtischer Gebiete sowie der Bereitstellung von Dienstleistungen und städtischen und lokalen Infrastrukturen; · Sanierung der bereits bebauten Gebiete und Räume, Verbesserung der Umweltqualität und Verbesserung der Klimaresilienz gegen den Klimawandel, auch durch Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Verdichtung der Städte haben; · Ermittlung und Nutzung innovativer Management- und Inklusionsmodelle und -instrumente, sozialer und städtischer Wohlfahrt sowie partizipativer Prozesse. |
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Unterstützte Wohneinheiten und öffentliche Räume sollen von den Tätigkeiten profitieren, die in dem entsprechenden Meilenstein beschrieben sind. |
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M5C2-20 |
Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität |
Zielwert |
Anzahl der unterstützten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter der geförderten öffentlichen Räume |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
10 000 |
Q1 |
2026 |
Unterstützung von mindestens 10 000 geförderten Wohneinheiten (Bau und Sanierung). Die zufrieden stellende Erfüllung des Ziels hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab, das mindestens 800 000 Quadratmeter öffentliche Räume umfasst. |
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M5C2-21 |
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q1 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, die mindestens eines der folgenden Elemente umfasst: 1. Bau neuer Sportanlagen in benachteiligten Gebieten des Landes; 2. Bereitstellung von Sportausrüstung, einschließlich der Anwendung von Technologie im Sport); 3. Umschulung und Anpassung bestehender Sportanlagen (z. B.: Beseitigung architektonischer Hindernisse, Energieeffizienz usw.). Ziel des Projekts ist es, die Wiederbelebung städtischer Gebiete zu gewährleisten, indem der Schwerpunkt auf Sportanlagen gelegt wird, um die soziale Inklusion und Integration insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens zu fördern. Die Auswahlkriterien gewährleisten, dass mindestens 50 % der Investition Neubauten zugewiesen werden, die den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen. |
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M5C2-22 |
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung |
Zielwert |
Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 100 Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen. Die zufrieden stellende Erfüllung der Zielvorgabe hängt auch von der zufrieden stellenden Erfüllung eines sekundären Ziels ab: die durchgeführten Eingriffe erstrecken sich auf eine Fläche von mindestens 200,000 Quadratmetern. Das Projekt befasst sich mit Fragen der Stadterneuerung nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Resilienz, wobei der Schwerpunkt auf Sportanlagen liegt, um die soziale Inklusion und Integration, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten Italiens, zu fördern. Mindestens 50 % der Investition sind für Neubauten bestimmt, die den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen . |
N. SCHWERPUNKTBEREICH 5 – KOMPONENTE 3: Besondere Interventionen für den territorialen Zusammenhalt
Diese Komponente des Aufbau- und Resilienzplans umfasst zwei Interventionsbereiche: i) Plan zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Binnen-, Rand- und Berggebieten; ii) Projekte zur Entwicklung des Südens, einschließlich Investitionen zur Bekämpfung der Bildungsarmut, zur Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte und Infrastrukturinvestitionen in Sonderwirtschaftszonen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die territoriale Kluft in drei Bereichen zu beseitigen: Demografie und Dienstleistungen; Entwicklung von Fähigkeiten; Investition.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2019 und 2020 in Bezug auf die Notwendigkeit einer „Ausrichtung der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und der Qualität der Infrastruktur unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede“ umzusetzen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019) ; „Verbesserung der Bildungsergebnisse“ (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019); „Stärkung der Resilienz und der Kapazitäten des Gesundheitssystems [...] “ (länderspezifische Empfehlung 1 von 2020); „Gewährleistung eines angemessenen [...] und Zugangs zum Sozialschutz“ (länderspezifische Empfehlung 2 von 2020).
N.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition 1. Innenbereiche – 1. Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaft
Mit der Maßnahme sollen die Probleme der sozialen Ausgrenzung und der Marginalisierung angegangen werden, indem die Bereitstellung von Dienstleistungen durch die Aufstockung der Mittel für die von den lokalen Behörden erbrachten öffentlichen Dienstleistungen intensiviert wird (der Durchführungsmechanismus besteht darin, den Gemeinden Zuschüsse zu gewähren). Die finanzierten Projekte können Folgendes betreffen: häusliche Pflege älterer Menschen; gemeinschaftliches Krankenpflegepersonal und Hebammen; Stärkung kleiner Krankenhäuser (ohne Erste Hilfe) oder einiger grundlegender Dienstleistungen (Radiologie, Kardiologie, Gynäkologie) und ambulanter Zentren; Infrastrukturen für die Rettung von Hubschraubern; Stärkung der Behindertenzentren; Beratungszentren, kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und Aufnahme von Migranten. Die Intervention sieht entweder die Schaffung neuer Dienste und Infrastrukturen oder die Verbesserung bestehender Dienste und Infrastrukturen durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung vor.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 83 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 84 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 85 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 86 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition 1: Innenbereiche – 2. Räumliche Proximität Gesundheitseinrichtungen
Ziel der Maßnahme ist die Konsolidierung subventionierter ländlicher Apotheken als örtlicher Gesundheitsdienst (Landapotheken werden auf der Grundlage von L. 27. März 1968, Nr. 221 definiert. Mit dieser Maßnahme, die die europäische Kohäsionspolitik ergänzt, sollen subventionierte ländliche Apotheken, die während der COVID-19-Krise ein grundlegender Bezugspunkt für die lokale Bevölkerung waren, unverzüglich unterstützt werden. Durch die Stärkung ihrer Rolle bei der Bereitstellung von Gesundheitseinrichtungen können Apotheken weiterhin ein zentrales Element des Gemeinschaftslebens bleiben und die Gesundheitsversorgung so bürgernah wie möglich gestalten. Im Einzelnen wird erwartet, dass diese Apotheken ihre Rolle stärken, indem sie i) Teilnahme am integrierten häuslichen Unterstützungsdienst; ii) Erbringung von Dienstleistungen der zweiten Stufe entsprechend den diagnostisch-therapeutischen Wegen, die für spezifische Erkrankungen vorgesehen sind; iii) Abgabe von Arzneimitteln, die der Patient jetzt im Krankenhaus sammeln muss; iv) Überwachung des Patienten anhand der elektronischen Patientenakte und des Arzneimitteldossiers.
Investition 2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte
Ziel der Investition ist die Umsetzung der nationalen Strategie zur Verbesserung der beschlagnahmten Vermögenswerte. Die Maßnahme dient der Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und bürgerlichen Entwicklung von Gebieten, die von organisierter Kriminalität betroffen sind, Durchführung von Maßnahmen zur Sanierung beschlagnahmter Vermögenswerte. Durch die Sanierung der Gemeinschaft und eine wirksamere und effizientere Nutzung der beschlagnahmten Vermögenswerte für wirtschaftliche, soziale und institutionelle Zwecke soll das Projekt die Voraussetzungen für eine transparente Marktwirtschaft schaffen. Gleichzeitig soll das Projekt im Einklang mit Legalität und sozialer Gerechtigkeit mehr Wohlstand und Beschäftigungsmöglichkeiten in den Regionen Süditaliens gewährleisten.
Die Verbesserung eingezogener Vermögenswerte ist für einen der folgenden Zwecke bestimmt: Schaffung von Einrichtungen, Sozial- und Gesundheitswohnungen, Tagesstätten, Sozialwohnungen, Sozialwohnungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen, die unter ausgegrenzten Bedingungen leben (armutsgefährdete, obdachlose, Opfer von Gewalt, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Roma); die Revitalisierung öffentlicher Räume zur Verbesserung der sozialen Dienste für die Bürger (Kindergärten, Freizeitzentren, sozialpädagogische Dienste für Kleinkinder, Tagesstätten für Minderjährige, Fitnessstudios, Labors); Schaffung soziokultureller Räume für junge Menschen, die von Freiwilligenorganisationen verwaltet werden (Bibliotheken, Musikräume und andere Gemeinschaftsaktivitäten); Nutzung von Mitteln als Kasernen, Polizeistationen, Katastrophenschutz zur Förderung der Legalität und der territorialen Sicherheit. Diese Investition ist synergetisch mit anderen EU-Fonds verbunden. Die Einsätze zu beschlagnahmten Vermögenswerten werden durch die Bekanntgabe öffentlicher Aufträge vergeben.
Investition 3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors
Ziel der Maßnahme ist die Förderung des dritten Sektors in den südlichen Regionen (Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien) und die Bereitstellung sozialpädagogischer Dienstleistungen für Minderjährige im Einklang mit den Bestimmungen der Partnerschaftsvereinbarung für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 der europäischen Kohäsionspolitik.
Die sozialpädagogischen Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut und zur Unterstützung des dritten Sektors werden voraussichtlich in folgenden Bereichen durchgeführt:
- Maßnahmen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kinderbetreuungs- und Kindergartendiensten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen;
-Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren mit dem Ziel, wirksame Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten und Schulabbruch, Mobbing und andere Notsituationen frühzeitig zu verhindern;
-Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabgangs zu verhindern.
Mit den Interventionen soll sichergestellt werden, dass die folgenden Hauptbestandteile der Ausschreibung erfüllt sind:
-Öffentliche Bekanntmachungen belaufen sich auf jeweils 50 000 000 EUR.
-Die Projekte von Rechtspersonen des dritten Sektors dauern mindestens ein Jahr und bis zu zwei Jahre.
-Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardegna und Sizilien statt.
N.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M5C3-1 |
Investition 1.1.1: Innerstädtische Gebiete – Verbesserung der sozialen Dienste und Einrichtungen |
Etappenziel |
Vergabe der Ausschreibung für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in den Innengebieten und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern |
Mitteilung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Interventionen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Durch die Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder bestehende durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung verbessert. Die Veröffentlichung aller wettbewerblichen Aufforderungen erfolgt anhand einer Leistungsbeschreibung, einschließlich der Kriterien für die Förderfähigkeit, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Innere Gebiete sind die in der Strategie „Nazionale Aree Interne“ ausgewiesenen Gebiete; Landapotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes definiert. 27. März 1968, Nr. 221. |
|
M5C3-2 |
Investition 1.1.1: Innerstädtische Gebiete – Verbesserung der sozialen Dienste und Einrichtungen |
Zielwert |
Neue und verbesserte soziale Dienste und Infrastrukturen, die den Empfängern von Kommunen im Inneren und in Süditalien zugänglich sind. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
2 000 000 |
Q4 |
2025 |
Erbringung sozialer Dienstleistungen für mindestens 2 000 000 Empfänger in Gemeinden von Inneren Gebieten, aus denen mindestens 900 000 Einwohner einer der folgenden acht Regionen sein werden: Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardegna und Sizilien. Durch die Intervention werden neue Dienste und Infrastrukturen geschaffen oder bestehende durch eine Erhöhung der Zahl der Empfänger oder der Qualität der Versorgung verbessert. Zu den neuen und verbesserten sozialen Diensten gehören: -Häusliche Pflege älterer Menschen; -Kleine Krankenhäuser und ambulante Zentren; -Behindertenzentren; -Beratungszentren, kulturelle Dienstleistungen, Sportdienstleistungen und Aufnahme von Migranten; -Gemeinschaftliches Krankenpflegepersonal und Hebammen; -Infrastrukturen für die Rettung von Hubschraubern. |
|
M5C3-3 |
Investition 1.1.2: Innere Gebiete – räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen |
Zielwert |
Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
500 |
Q4 |
2023 |
Mindestens 500 ländliche Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern kommen für die Förderung in Betracht. Landapotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes definiert. 8. März 1968, N 221 – „Provvidenza a favore deli farmacisti rurali“.
|
|
M5C3-4 |
Investition 1.1.2: Innere Gebiete – räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen |
Zielwert |
Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern (zweite Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
500 |
2000 |
Q2 |
2026 |
Die Maßnahme kommt für mindestens 2000 ländliche Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern in Inneren in Betracht. Landapotheken werden auf der Grundlage des Gesetzes definiert. 8. März 1968, N 221 – „Provvidenza a favore deli farmacisti rurali“. |
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M5C3-5 |
Investition 1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Einsätze in Vermögenswerte, die aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden |
Benachrichtigung über die Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Interventionen in Bezug auf Vermögensgegenstände, die aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2024 |
Notifizierung öffentlicher Aufträge für Interventionen in Bezug auf Vermögenswerte, die aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden und die Bedingungen erfüllen, die in der zwischen der Agentur für beschlagnahmte Vermögenswerte, der Agentur für den territorialen Zusammenhalt und den lokalen Behörden geschlossenen Vereinbarung festgelegt sind, die die Kriterien für die Mittelzuweisung und die Projektauswahl festlegt. Die Verbesserung der eingezogenen Vermögenswerte dient folgenden Zwecken: -Schaffung von Einrichtungen, Sozial- und Gesundheitswohnungen, Tagespflegeeinrichtungen, Sozialwohnungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen, die unter ausgegrenzten Bedingungen leben; -die Revitalisierung des öffentlichen Raums mit dem Ziel, die sozialen Dienste für die Bürger zu verbessern; -Schaffung soziokultureller Sammlungsräume für junge Menschen, die von Freiwilligenorganisationen verwaltet werden; Nutzung von Mitteln als Kasernen, Polizeistationen, Katastrophenschutz zur Förderung der Legalität und der territorialen Sicherheit Bei den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen sind Vorgaben zu formulieren, einschließlich Kriterien für die Förderfähigkeit, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
|
M5C3-6 |
Investition 1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Zielwert |
Wiederverwendung von aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerten (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 |
Q2 |
2025 |
Verbesserung von mindestens 100 Vermögenswerten, die bei organisierter Kriminalität beschlagnahmt wurden. Die Verbesserung eingezogener Vermögenswerte ist für einen der folgenden Zwecke bestimmt: -Schaffung von Einrichtungen, Sozial- und Gesundheitswohnungen, Tagespflegeeinrichtungen, Sozialwohnungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen, die unter ausgegrenzten Bedingungen leben; -die Revitalisierung des öffentlichen Raums mit dem Ziel, die sozialen Dienste für die Bürger zu verbessern; -Schaffung soziokultureller Sammlungsräume für junge Menschen, die von Freiwilligenorganisationen verwaltet werden; Nutzung von Mitteln als Kasernen, Polizeistationen, Katastrophenschutz zur Förderung der Legalität und der territorialen Sicherheit. . |
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M5C3-7 |
Investition 1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Zielwert |
Wiederverwendung von aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerten (zweite Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
100 |
200 |
Q2 |
2026 |
Verbesserung von mindestens 200 Vermögenswerten, die bei organisierter Kriminalität beschlagnahmt wurden. Die Verbesserung eingezogener Vermögenswerte ist für einen der folgenden Zwecke bestimmt: — Schaffung von Einrichtungen, Sozial- und Gesundheitswohnungen, Tagespflegeeinrichtungen, Sozialwohnungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen, die unter ausgegrenzten Bedingungen leben; — die Revitalisierung des öffentlichen Raums mit dem Ziel, die sozialen Dienste für die Bürger zu verbessern; — Schaffung soziokultureller Sammlungsräume für junge Menschen, die von Freiwilligenorganisationen verwaltet werden; — Nutzung von Mitteln als Kasernen, Polizeistationen, Katastrophenschutz zur Förderung der Legalität und der territorialen Sicherheit - |
|
M5C3-8 |
Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors |
Zielwert |
Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
20 000 |
Q2 |
2023 |
Mindestens 20 000 Minderjährige bis 17 Jahre erhalten eine pädagogische Unterstützung. Die Projekte konzentrieren sich auf folgende Bereiche: • Maßnahmen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren mit dem Ziel, die Bedingungen für den Zugang zu Kinderbetreuungs- und Kindergartendiensten zu verbessern und die Elternschaft zu unterstützen; • Maßnahmen für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren mit dem Ziel, wirksame Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten und Schulabbruch, Mobbing und andere Notsituationen frühzeitig zu verhindern; • Maßnahmen für Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren, die darauf abzielen, das Bildungsangebot zu verbessern und das Phänomen des vorzeitigen Schulabgangs zu verhindern. Wichtigste Elemente des Angebots:
- Öffentliche Bekanntmachungen belaufen sich auf jeweils 50 000 000 EUR.
Die Maßnahmen finden in den Regionen Abruzzen, Basilikata, Kampanien, Kalabrien, Molise, Apulien, Sardegna und Sizilien statt. |
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M5C3-9 |
Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors |
Zielwert |
Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
20 000 |
44 000 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 44 000 Minderjährige im Alter von null bis 17 Jahren erhalten pädagogische Unterstützung. |
N.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen
Die Reform trägt zur Vereinfachung des Governance-Systems bei und strafft die Durchführungszeiten der Interventionen in den Sonderwirtschaftszonen. Mit der Reform soll eine zentrale digitale Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen eingerichtet und die Rolle des Commissariums gestärkt werden.
Investition 4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszonen (SWZ):
Mit diesen Investitionen soll die Wirksamkeit der Reform zur Einführung von SWZ sichergestellt werden, indem weitere Verzögerungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung in den südlichen Gebieten mit bereits produktiver Basis vermieden werden.
Die Projekte im Rahmen der Maßnahme sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Entwicklung in den Sonderwirtschaftszonen durch primäre Urbanisierungsarbeiten im Sinne der italienischen Rechtsvorschriften und die Anbindung dieser Gebiete an das Straßen- und Schienennetz fördern. Die Maßnahmen sollen Unternehmen und Unternehmen Anreize bieten, ihre Produktionstätigkeit in SWZ-Gebieten zu lokalisieren. Die Infrastrukturinvestitionen dürften sich auf die Verbindungen der letzten Meile zu Häfen oder Industriegebieten beziehen; digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienzarbeiten; Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für künftige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 87 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Richtwerten liegen 88 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 89 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 90 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
N.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M5C3-10 |
Reform1 Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen |
Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung, die lediglich die Verfahren und die Stärkung der Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen vorsieht |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Die Verordnung umfasst: des Einrichtung einer zentralen digitalen Anlaufstelle für die Sonderwirtschaftszonen zur Vereinfachung der Verfahren; Bestimmungen zur Stärkung der Rolle des Kommissars in der ZES
Sonderwirtschaftszonen sind spezifische Gebiete, die im Gesetzesdekret 91/2017 (Veröffentlichung im Amtsblatt 141/2017) festgelegt sind, das durch das Gesetz Nr. 123/2017 (veröffentlicht im Amtsblatt Mezzogiorno 188/2017) in ein Gesetz umgewandelt wurde. |
|
M5C3-11 |
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Genehmigung des Einsatzplans für alle acht Sonderwirtschaftszonen |
Bestimmung des Gesetzes über das Inkrafttreten der Ministerialdekrete. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Mit dem Erlass werden den für die Durchführung zuständigen Stellen Mittel zugewiesen und spezifische Bedingungen festgelegt, um jegliche Auswirkungen von Interventionen auf die Umwelt zu vermeiden. Die Veröffentlichung aller wettbewerblichen Aufforderungen erfolgt anhand einer Leistungsbeschreibung, einschließlich der Kriterien für die Förderfähigkeit, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
|
M5C3-12 |
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Zielwert |
Beginn der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen. . |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
41 |
Q4 |
2023 |
Geplant sind folgende Maßnahmen: - Link „letzte Meile“: Schaffung wirksamer Verbindungen zwischen Industriegebieten und dem TEN-V-Eisenbahnnetz; - Digitale Logistik sowie Energie- und Umweltschutzarbeiten; - Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der Infrastruktur in Bezug auf den Zugang zu Häfen. Die Einsätze müssen (wie aus der Bescheinigung über den Beginn der Arbeiten hervorgeht) für mindestens 22 letzte Meilenverbindungen mit Häfen oder Industriegebieten der ZES begonnen haben; mindestens 15 Maßnahmen für digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienz in denselben Bereichen; vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen. |
|
M5C3-13 |
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Zielwert |
Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
41 |
Q2 |
2026 |
Fertigstellung einer mindestens 22-Meilen-Verbindung mit Häfen oder Industriegebieten des ZES; mindestens 15 Maßnahmen für digitale Logistik, Urbanisierung oder Energieeffizienzarbeiten in denselben Bereichen; und mindestens vier Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Häfen wurden abgeschlossen. Die e Liste der Interventionen umfasst: • Fertigstellung der TEN-V-Gesamtnetzinfrastruktur in den Häfen Vasto und Ortona sowie in den Industriegebieten Saletti und Manoppello (Abruzzen) • Infrastruktur im Hafen Salerno und in den Industriegebieten Uffita, Marcianise, Battipaglia und Nola (Kampanien) • Verbindungsleitungen zwischen dem Hafen von Manfredonia und den städtischen Gebieten Termoli, Brindisi und Lecce (Apulien und Molise). • Verbindungsleitungen zwischen dem Hafen von Tarent und den städtischen Gebieten Tarent, Potenza und Matera (Apulien und Basilicata). • Infrastrukturmaßnahmen für den Zugang zum Hafen von Gioia Tauro (Kalabrien). • Zugang zur Infrastruktur zum Hafen von Cagliari (Sardegna) • Infrastrukturmaßnahmen für den Zugang zu den Häfen Augusta, Riporto, Sant’Agata di Mitello und Gela (Sizilien) |
O.O. SCHWERPUNKTBEREICH 6 – KOMPONENTE 1: Nachbarschaftsnetze, Einrichtungen und Telemedizin für die territoriale Gesundheitsversorgung
Ziel dieser Komponente ist es, den italienischen nationalen Gesundheitsdienst (NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Umwelt- und Klimarisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die Pflege und Unterstützung vor Ort reagiert wird. Die lokale Gesundheitsversorgung ist fragmentiert und weist regionale Unterschiede auf, die zu unterschiedlichen Gesundheitsleistungen und Gesundheitsergebnissen in den einzelnen Regionen führen. Die Bereitstellung integrierter häuslicher Pflegedienste wird als gering angesehen, und die verschiedenen Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen werden als nur schwach integriert betrachtet. Darüber hinaus wurde die Fähigkeit des italienischen nationalen Gesundheitsdienstes (NHS), Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Umweltexposition und dem Klimawandel zu bewältigen, durch mehrere Umweltkrisen und Notsituationen erprobt, die die Herausforderungen aufgrund des Mangels an ausreichenden Präventionsmaßnahmen deutlich gemacht haben. Ziel dieser Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans ist es, den italienischen nationalen Gesundheitsdienst (National Health Service – NHS) zu stärken, indem unter anderem der Schutz vor Umwelt- und klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken verbessert und besser auf die Bedürfnisse der Gemeinschaften in Bezug auf die Pflege und Unterstützung vor Ort reagiert wird.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente leisten einen Beitrag zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2019 und 2020 zur Notwendigkeit, „ eine investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation und die Qualität der Infrastruktur zu konzentrieren, wobei regionale Unterschiede zu berücksichtigen sind (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2019) , „Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlungen 1 von 2020) und „Konzentration der Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel, insbesondere auf [...] die Stärkung der digitalen Infrastruktur“ grundlegende Dienstleistungen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020 ).
O.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Nicht zutreffend
O.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Nicht zutreffend
O.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das Netz für die territoriale Gesundheitsversorgung
Die Reform stellt eine vorbereitende Komponente für die Investitionen der Komponente dar. Sie schafft ein neues Modell für die territoriale Gesundheitsversorgung und schafft eine neue institutionelle Struktur für die Prävention von Gesundheit, Umwelt und Klima. Dies soll erreicht werden durch:
1.Schaffung eines neuen Organisationsmodells für das Netz für die territoriale Gesundheitsversorgung durch die Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards festgelegt werden.
2.Festlegung einer neuen institutionellen Struktur für die Prävention von Gesundheit, Umwelt und Klima nach einem integrierten Ansatz („One Health“) und einer ganzheitlichen Vision („Planetary Health“).
Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung.
Das Investitionsvorhaben besteht in der Einrichtung und Inbetriebnahme von mindestens 1250 Gesundheitszentren in der Gemeinschaft durch Aktivierung, Entwicklung und Aggregation von Dienstleistungen der Grundversorgung und Einrichtung (energieeffizienter) Unterstützungszentren für eine integrierte Reaktion auf den Pflegebedarf.
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin
Die Investition besteht in der großmaßstäblichen Einführung von Telemedizinlösungen und der Unterstützung von Innovationen im Gesundheitswesen durch folgende Maßnahmen:
1.Häusliche Pflege als erster Punkt der Unterstützung (Investition 1.2.1) – Ziel ist es, die Zahl der in der häuslichen Pflege behandelten Personen auf 10 % der Bevölkerung über 65 Jahre zu erhöhen, indem in Hardware und bessere Dienstleistungen investiert wird.
2.Territoriale Koordinierungszentren (Investition 1.2.2) – Die geplante Investition betrifft die Einrichtung von 602 Zentren für die territoriale Koordinierung („Centrali Operative Territoriali“), die verschiedene territoriale, soziale und gesundheitliche Dienstleistungen sowie das Notfallnetz miteinander verbinden und koordinieren sollen. Von den Zentren für die territoriale Koordinierung wird erwartet, dass sie die Fernsteuerung der den Patienten bereitgestellten Produkte sicherstellen, den Informationsaustausch zwischen Angehörigen der Gesundheitsberufe unterstützen und als Bezugspunkt für Betreuungspersonen und Patientenbedürfnisse dienen.
3.Telemedizin zur besseren Unterstützung von Patienten mit chronischen Erkrankungen (Investition 1.2.3) – Mit der Investition sollen 1) Projekte finanziert werden, die die Interaktion zwischen Doktoranden und Patienten ermöglichen, insbesondere Diagnostik und Überwachung, 2) eine nationale Plattform für das Screening von Telemedizinprojekten (in Verbindung mit Mission 6 Komponente 2 Investition 1.3) geschaffen und 3) Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien finanziert werden.
Zusätzliche Maßnahmen mit Bezug zur häuslichen Pflege sind unter Mission 5, Komponente 2 aufgeführt, insbesondere Reformen 1 und 2 sowie Investitionen 1 und 2.
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser in der Gemeinschaft)
Mit der Investition sollen mindestens 380 kommunale Krankenhäuser geschaffen werden, d. h. Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer Episode von geringer Schärfe oder beim Rückfall chronischer Erkrankungen kurzfristige klinische Maßnahmen erfordern.
O.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M6C1-1 |
Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das Netz für die territoriale Gesundheitsversorgung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation der Gesundheitsversorgung. |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass), das Folgendes vorsieht: - Festlegung eines neuen Organisationsmodells des Netzes für die territoriale Gesundheitsversorgung durch die Festlegung eines Rechtsrahmens, in dem strukturelle, technologische und organisatorische Standards in verschiedenen Regionen ermittelt werden; Festlegung einer neuen institutionellen Struktur für die Prävention von Gesundheit, Umwelt und Klima gemäß dem Konzept „Eine Gesundheit“. |
|
M6C1-2 |
Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung |
Etappenziel |
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung |
Notifizierung der Genehmigung durch das Gesundheitsministerium und die Regionen |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen für die Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft zuständigen Stellen: Der Vertrag über institutionelle Entwicklung ist ein Governance-Instrument, in dem alle geeigneten Parteien aufgeführt sind, die für die Umsetzung des Gesundheitshauses der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitshilfe ermittelt wurden. In dem Vertrag werden auch die Verpflichtungen festgelegt, die jede italienische Region eingehen wird, um sicherzustellen, dass die erwarteten Ergebnisse in Bezug auf das Gesundheitshaus der Gemeinschaft erreicht werden. Der Vertrag zielte darauf ab, den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung und das Wirtschaftswachstum zu unterstützen und die Durchführung komplexer Maßnahmen zu beschleunigen. Der Vertrag über institutionelle Entwicklung ist besonders nützlich für Großprojekte oder Investitionen im Rahmen individueller, funktionell miteinander verbundener Maßnahmen, die einen integrierten Ansatz und den Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der nationalen Fonds erfordern, die auch in Plänen und operationellen Programmen enthalten sind, die aus nationalen und europäischen Mitteln finanziert werden. |
|
M6C1-3 |
Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung |
Zielwert |
Bereitstellung und technische Ausstattung der Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft (erstes Los) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1350 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 1 350 Gesundheitszentren der Gemeinschaft werden zur Verfügung gestellt und technologisch ausgestattet, um den gleichberechtigten Zugang, die territoriale Nähe und die Qualität der Versorgung für Menschen unabhängig von ihrem Alter und ihrem klinischen Bild (chronisch kranke Patienten, nicht selbstständige Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen, psychische Notlagen, Armut) zu gewährleisten, und zwar durch Aktivierung, Entwicklung und Aggregation von Grundversorgungsdiensten und Einrichtung von Unterstützungszentren (energieeffizient) für eine multiprofessionelle Reaktion. Neubauten, die aus dem Aufbauinstrument finanziert werden, müssen den einschlägigen Anforderungen von Anhang VI Fußnote 5 der Verordnung (EU) 2021/241 entsprechen. |
|
M6C1-4 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Etappenziel |
Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der „Home Care“ |
Vom Gesundheitsministerium genehmigte Leitlinien |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
In den Leitlinien werden die zur Verbesserung der häuslichen Pflege erforderlichen Prozesse durch die Entwicklung von Fernüberwachungstechniken und die Home-Automatisierung gestrafft. |
|
M6C1-5 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Etappenziel |
Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über institutionelle Entwicklung |
Mitteilung des genehmigten Vertrags |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Genehmigung eines Vertrags über institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen für die häusliche Pflege zuständigen Stellen In dem Vertrag über institutionelle Entwicklung werden für jede Intervention oder Interventionskategorie der Zeitplan, die Verantwortlichkeiten der Auftragnehmer, die Bewertungs- und Überwachungskriterien und die Sanktionen für Verstöße festgelegt. Ferner werden im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedingungen für eine mögliche teilweise Vereitelung von Interventionen oder die Zuweisung der entsprechenden Mittel an eine andere Regierungs- und Verwaltungsebene festgelegt. |
|
M6C1-6 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Zusätzliche Personen, die in der häuslichen Pflege behandelt werden (erste Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
800 000 |
Q2 |
2026 |
Erhöhung der Zahl der in häuslicher Pflege behandelten Personen auf 10 % der Bevölkerung über 65 (schätzungsweise 1,5 Millionen im Jahr 2026). Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Zahl der über 65-Jährigen, die in häuslicher Pflege behandelt werden, innerhalb von 2026 um mindestens 800 000 erhöht werden. Integrierte häusliche Pflege ist eine Dienstleistung für Menschen aller Altersgruppen mit einer oder mehreren chronischen Krankheiten oder einer klinischen Erkrankung, die eine kontinuierliche und hochspezialisierte professionelle Gesundheits- und Sozialfürsorge erfordert. |
|
M6C1-7 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
600 |
Q2 |
2024 |
Der entscheidende Punkt dieser Maßnahme ist die Inbetriebnahme von mindestens 600 Zentren für die territoriale Koordinierung („Centrali Operative Territoriali“) (1 für 100 000 Einwohner), die die Aufgabe haben, die verschiedenen Gesundheitsdienste in den Bereichen Territorial-, Sozial-, Gesundheits- und Krankenhausversorgung zu koordinieren und miteinander zu verbinden, sowie das Notfallnetz, um Kontinuität, Zugänglichkeit und Integration der Versorgung zu gewährleisten. |
|
M6C1-8 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Mindestens ein Projekt pro Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von regionalen Zusammenschlüssen entwickelt werden können) |
Den Regionen zugewiesene Programme/Projekte |
Anzahl |
0 |
20 |
Q4 |
2023 |
Die nationale Telemedizin-Strategie fördert und finanziert die Entwicklung und den Ausbau neuer telemedizinischer Projekte und Lösungen innerhalb der regionalen Gesundheitssysteme und stellt somit eine wichtige (technologische) Voraussetzung für die Umsetzung des verbesserten Ansatzes der Fernversorgung im Gesundheitswesen dar, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf chronischen Patienten liegt. |
|
M6C1-9 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Anzahl der Personen, die mit Hilfe von Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Charge) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
200 000 |
Q4 |
2025 |
Mindestens 200 000 Personen mit Hilfe von Telemedizin-Tools Die Maßnahme umfasst die Finanzierung von Ad-hoc-Forschungsinitiativen zu digitalen Gesundheits- und Pflegetechnologien. |
|
M6C1-10 |
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser in der Gemeinschaft) |
Etappenziel |
Genehmigung eines Vertrags über institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) |
Mitteilung über die Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Genehmigung eines Vertrags über institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung der regionalen Verwaltungen zusammen mit den anderen betroffenen Einrichtungen für Krankenhäuser in der Gemeinschaft In dem Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden alle geeigneten Standorte aufgeführt, die für die Investitionen ermittelt wurden, sowie die Verpflichtungen, die jede Region zu erfüllen hat, um die Erreichung des angestrebten Ergebnisses zu gewährleisten. Im Falle eines Verstoßes einer Region wendet sich das Gesundheitsministerium an den Kommissar „ad acta“. In Bezug auf den Technologiepark der Anlagen, d. h. alle Werkzeuge, Lizenzen und Verbindungsleitungen, ist der Bündelung von Beschaffungsmethoden der Vorzug zu geben. |
|
M6C1-11 |
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser in der Gemeinschaft) |
Zielwert |
Renovierte, vernetzte und technologisch ausgerüstete Krankenhäuser in der Gemeinschaft (erstes Los) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
400 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 400 renovierte, vernetzte und technologisch ausgerüstete Krankenhäuser in der Gemeinschaft Gemeinschaftskrankenhäuser sind Gesundheitseinrichtungen für Patienten, die nach einer geringfügigen Schärfe oder dem Rückfall chronischer Erkrankungen kurzfristige klinische Eingriffe erfordern, die möglicherweise zu Hause erbracht werden können, aber aufgrund der fehlenden Eignung der Wohnung selbst (strukturell und/oder familiär) zu diesen Einrichtungen zugelassen werden. |
P. SCHWERPUNKTBEREICH 6 – KOMPONENTE 2: Innovation, Forschung und Digitalisierung des nationalen Gesundheitswesens
Diese Komponente des italienischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die notwendigen Voraussetzungen für eine größere Resilienz des nationalen Gesundheitsdienstes zu schaffen, und zwar durch: i) Ersatz veralteter Gesundheitstechnologien in Krankenhäusern; ii) Entwicklung einer erheblichen strukturellen Verbesserung der Sicherheit von Krankenhausgebäuden; iii) die Verbesserung der Gesundheitsinformationssysteme und digitalen Instrumente; iv) Förderung und Stärkung des Bereichs der wissenschaftlichen Forschung; v) Verbesserung der Humanressourcen.
Die Investitionen und Reformen im Rahmen dieser Komponente tragen dazu bei, die länderspezifischen Empfehlungen an Italien aus den Jahren 2020 und 2019 zur „Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Kapazität des Gesundheitssystems in den Bereichen Gesundheitspersonal, kritische medizinische Produkte und Infrastruktur“ (länderspezifische Empfehlungen 1 von 2020) umzusetzen, „die Investitionen auf den ökologischen und digitalen Wandel zu konzentrieren, insbesondere die [...] verstärkte digitale Infrastruktur, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), und „die investitionsbezogene Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation zu konzentrieren, um die Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen zu gewährleisten“ (länderspezifische Empfehlung 3 von 2019), und „Konzentration investitionsbezogener Wirtschaftspolitik auf Forschung und Innovation sowie auf die Qualität der regionalen Infrastruktur“.
P.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der wissenschaftlichen Institute für Hitalisierung und Pflege (IRCCS)
Mit der Reform soll das Netz der wissenschaftlichen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (IRCCS) neu organisiert werden, um i) die Qualität des nationalen Gesundheitssystems (NHS) zu verbessern, ii) die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und iii) das Rechtssystem des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überarbeiten.
Mit der Reform soll die Governance der öffentlichen IRCCS verbessert werden, indem i) das strategische Management verbessert, ii) die Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche besser definiert und iii) die Vorschriften über den Status des wissenschaftlichen Direktors der öffentlichen IRCCS und des Forschungspersonals umfassend festgelegt werden.
Eine spezifische Teilmaßnahme, bei der IRCCS nach ihrer Tätigkeit (Einzelspezialisten oder Generalisten) differenziert werden, ein integriertes Netz von IRCCS geschaffen und der Austausch von Fachwissen zwischen den IRCCS selbst und den anderen Strukturen des italienischen NHS erleichtert wird.
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS.
Diese Investitionen bestehen in der Stärkung des biomedizinischen Forschungssystems durch zwei Interventionsbereiche: a) Finanzierung von Projekten im Rahmen des Konzeptnachweises (Proof of Concept, PoC) zur Unterstützung der Entwicklung von Technologien mit einem geringen technologischen Reifegrad sowie zur Förderung des Technologietransfers an die Industrie; b) Finanzierung von Forschungsprogrammen/Projekten im Bereich seltene Krankheiten, seltene Krebserkrankungen und andere Krankheiten mit großen Auswirkungen auf die Gesundheit.
P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M6C2-1 |
Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Gesetzesdekrets über die Neuordnung der Regelungen für die Scientific Institute for hospitalisation and care (IRCSS) |
Bestimmung in der Verordnung über das Inkrafttreten |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Mit der Reform soll das IRCCS-Netz umstrukturiert werden, um die Qualität und Exzellenz des NHS zu verbessern, die Beziehung zwischen Gesundheit und Forschung zu verbessern und die rechtliche Regelung des IRCCS und die Forschungspolitik im Zuständigkeitsbereich des italienischen Gesundheitsministeriums zu überarbeiten. Die Reform umfasst Maßnahmen zur i) Stärkung der Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung; ii) Verbesserung der Governance der öffentlichen IRCCS durch Verbesserung des strategischen Managements und bessere Festlegung der Befugnisse und Zuständigkeitsbereiche. |
|
M6C2-2 |
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS |
Zielwert |
Forschungsprojekte zu seltenen Krebsarten und Krankheiten |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
100 |
Q4 |
2025 |
Vergabe von Mitteln für Forschungsprogramme/Projekte im Bereich seltene Krankheiten und seltene Krebserkrankungen. Diese Erkrankungen, die von hoher biomedizinischer Komplexität und oft multiorganischer Ausdrucksform sind, erfordern eine Mischung aus hochklinischer Kompetenz und fortgeschrittenen Diagnose- und Forschungstätigkeiten und erfordern Spitzentechnologien und die Koordinierung von Kooperationsnetzen auf nationaler und europäischer Ebene.
Mindestens 100 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben. |
|
M6C2-3 |
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS |
Zielwert |
Forschungsprojekte zu Krankheiten mit großen Auswirkungen auf die Gesundheit |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
324 |
Q4 |
2025 |
Gewährung von Finanzmitteln für Forschungsprogramme/Projekte im Bereich Krankheiten mit großen Auswirkungen auf die Gesundheit.
Mindestens 324 Forschungsprojekte müssen eine erste Finanzierungstranche erhalten haben. |
P.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung der Krankenhäuser.
Diese Investitionen bestehen in der Verbesserung der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung, um die Produktivität des Personals zu steigern, die Qualität der Prozesse zu verbessern, die Patientensicherheit und die Erbringung hochwertiger Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Investition umfasst drei Interventionsbereiche:
1.Modernisierung großer Gesundheitsausrüstungen durch Substitution veralteter Modelle durch technisch fortschrittliche Modelle.
2.Informatisierung der Prozesse von „Dipartimenti Emergenza e Accettazione“ (DEA) 1. Ebene und DEA 2. Ebene.
3.Erhöhung der Bettenzahl in Intensiv- und Semi-Intensivstationen
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus
Diese Investition besteht in der Angleichung der Krankenhäuser an die Erdbebenschutzvorschriften. Zu diesem Zweck sind zwei verschiedene Investitionslinien vorgesehen:
1.Seismische Modernisierung und Verbesserung von Krankenhauseinrichtungen, die anhand der Erhebung über den von den Regionen ausgedrückten Bedarf ermittelt wurden.
2.Mehrjährige Maßnahmen zur Renovierung und Modernisierung des physischen und technologischen Rahmens der öffentlichen Gesundheitsgrundstücke.
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation.
Diese Investition besteht in der erheblichen Verbesserung der technologischen Infrastruktur, die der Versorgung, der Gesundheitsanalyse und der Prognosekapazität des italienischen NHS zugrunde liegt. Die Investition besteht aus zwei verschiedenen Projekten:
1.Stärkung der Infrastruktur und Nutzung der bestehenden elektronischen Patientenakten (HER). Dies soll erreicht werden, indem sie zu einer vollständig digital-einheimischen Datenumgebung wird, die homogen, konsistent und im gesamten Hoheitsgebiet übertragbar ist. Die Europäische Patientenakte nimmt drei Kernaufgaben wahr: erstens sollen Angehörige der Gesundheitsberufe in die Lage versetzt werden, sich auf dieselbe Quelle klinischer Informationen über die gesamte Krankengeschichte eines Patienten zu stützen; zweitens soll es zum Zugangspunkt für Bürger und Patienten zu den grundlegenden Diensten der nationalen und regionalen Gesundheitssysteme werden; drittens sollen die Gesundheitsbehörden ermächtigt werden, die klinischen Daten zur Gesundheitsanalyse und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu nutzen.
2.Stärkung der Infrastruktur und der technologischen und analytischen Instrumente des Gesundheitsministeriums zur Überwachung der wesentlichen Ebenen der Hilfe (LEA, d. h. landesweit vom NHS garantierte Dienste) und Planung der Gesundheitshilfe und -dienste entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung und der Entwicklung in Bezug auf demografische, innovative und epidemiologische Trends. Dieses zentrale und vorrangige Ziel des italienischen Gesundheitsministeriums wird erreicht, indem folgende Ziele erreicht werden und 4 Unterziele integriert werden: i) Ausbau der Infrastruktur des italienischen Gesundheitsministeriums durch Einbeziehung klinischer EMR-Daten in die klinischen, administrativen und kostenbezogenen Daten des neuen Gesundheitsinformationssystems (NSIS) sowie mit anderen gesundheitsbezogenen Informationen und Daten im Rahmen des One-Health-Ansatzes, um die „LEA“ zu überwachen und Gesundheitsüberwachungs- und Vigilanzaktivitäten sicherzustellen; ii) Verbesserung der Erhebung, Verarbeitung und Generierung von NSIS-Daten auf lokaler Ebene, Neugestaltung und Standardisierung des regionalen und lokalen Datengenerierungsprozesses, um das NIS-Tool zur Messung der Qualität, Effizienz und Eignung des NHS zu verbessern; iii) Entwicklung fortgeschrittener Analyseinstrumente zur Bewertung komplexer Phänomene und Szenarioprognosen, um die zentralen Kapazitäten für die Planung von Gesundheitsdiensten und die Erkennung neu auftretender Krankheiten zu verbessern; iv) Einrichtung einer nationalen Plattform, auf der das Angebot und die Nachfrage nach Telemedizindiensten der akkreditierten Anbieter befriedigt werden können.
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe.
Diese Investition besteht in der Erhöhung der Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin; Einführung eines Schulungsplans zum Thema Sicherheit bei Krankenhausinfektionen für das gesamte Personal des NHS; Aktivierung eines Ausbildungspfades für Mitarbeiter mit führenden Funktionen innerhalb der NHS-Gremien in den Bereichen Management- und digitale Kompetenzen und Finanzierung von Fachverträgen für die medizinische Ausbildung.
P.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren
|
Qualitative Indikatoren
|
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
M6C2-4 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Vom Gesundheitsministerium/Italien genehmigter Umstrukturierungsplan |
Notifizierung der Genehmigung |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2021 |
Genehmigung des Umstrukturierungsplans zur Stärkung der Kapazitäten der NHS-Krankenhäuser, um Pandemien angemessen zu bewältigen, indem die Zahl der Betten in Intensiv- und Unter-Intensivstationen erhöht wird. Der Plan zur Krankenhausumstrukturierung erhöht die Zahl der Betten in den Intensiv- und Semi-Intensivstationen in NHS-Krankenhäusern.
|
|
M6C2-5 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung |
Notifizierung der Unterzeichnung des Vertrags über institutionelle Entwicklung durch das Gesundheitsministerium und die italienischen Regionen
|
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2022 |
Genehmigung eines Vertrags über institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) mit dem italienischen Gesundheitsministerium als zuständige und durchführende Behörde und Beteiligung regionaler Verwaltungen und anderer wichtiger Interessenträger. Der Vertrag über die institutionelle Entwicklung ist das in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften (in Verbindung mit Artikel 1 und Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 88 vom 2011. Mai 31 und Artikel 7 des Gesetzesdekrets Nr. 91 vom 20. Juni 2017, Gesetz Nr. 123 vom 3. August 2017) festgelegte Instrument zur Beschleunigung der Durchführung strategischer Projekte, die funktional miteinander verbunden sind. Im Vertrag über die institutionelle Entwicklung werden alle geeigneten Standorte aufgeführt, die für die Investitionen ermittelt wurden, sowie die Verpflichtungen, die jede Region eingehen muss, um sicherzustellen, dass das erwartete Ergebnis erreicht wird. Im Falle eines Verstoßes einer Region wendet sich das Gesundheitsministerium an den Kommissar „ad acta“. |
|
M6C2-6 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Große Sanitäreinrichtungen betriebsbereit |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
3100 |
Q4 |
2024 |
Das Gesundheitsministerium führte eine Bewertung durch, in deren Rahmen in 3 133 Einheiten der Bedarf an neuen großen Sanitärausrüstungen ermittelt wurde , um anstelle veralteter oder gebrauchsfertiger Technologien (über 5 Jahre alt) zu kaufen. Anzahl und Typologien der zu ersetzenden Ausrüstung sind: 340 CT (Computertomographie) mit 128 Scheiben, 190 NMR (Kernmagnetische Resonanz) bei 1.5 T, 81 Linearbeschleuniger, 937 Feste Röntgensysteme, 193 Angiographie, 82 Gamma-Kameras, 53 Gamma-Kameras/CT (Computertomographie), 34 PET (Positronen-Emissions-Tomographie) CT (Computertomographie), 295 Mammographie, 928 Ultraschall).
|
|
M6C2-7 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge |
Mitteilung aller vergebenen öffentlichen Aufträge. |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q4 |
2022 |
Veröffentlichung von Ausschreibungsverfahren (Consip Framework Agreement) und Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern und Digitalisierung von Krankenhäusern der Stufen DEA I und II) Die Verträge umfassen den Kauf von a) Datenverarbeitungszentrum (DPC), einschließlich IKT und aller Nebenarbeiten, die für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich sind, b) Erwerb von Hardware und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinischen Technologien sowie zusätzlicher Technologien und aller Nebenleistungen, die für die Informatisierung der Krankenhausabteilungen erforderlich sind. Die Bewertung des derzeitigen Digitalisierungsgrads, die im Vorfeld der Durchführung der Maßnahme vorgenommen wird, ermöglicht eine Feinabstimmung dieser Bewertung entsprechend dem tatsächlichen Bedarf jeder Region/jedes Krankenhauses. |
|
M6C2-8 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Die Krankenhäuser werden digitalisiert (DEA – Not- und Aufnahmeabteilungen – Ebenen I und II) |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
280 |
Q4 |
2025 |
Jedes digitalisierte Krankenhaus verfügt über ein Datenverarbeitungszentrum (DPC), das für die Informatisierung der gesamten Krankenhausstruktur erforderlich ist, und verfügt über eine ausreichende Hard- und/oder Software-Informationstechnologie, elektromedizinische Technologien sowie zusätzliche Technologien, die für die Informatisierung der einzelnen Krankenhausabteilungen erforderlich sind. |
|
M6C2-9 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Zusätzliche Betten in ICU und subintensive Pflege
|
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
7700 |
Q2 |
2026 |
Die Bereitstellung von mindestens 3 500 Intensivbetten und 4 200 Betten im semiintensiven Bereich mit entsprechender Belüftungsausrüstung muss strukturell erfolgen (was einem Anstieg der Bettenzahl um etwa 70 % vor der Pandemie entspricht).
|
|
M6C2-10 |
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus |
Zielwert |
Erdbebenbekämpfungsmaßnahmen in Krankenhäusern sind abgeschlossen |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
109 |
Q2 |
2026 |
Mindestens 109 Erdbebenbekämpfungsmaßnahmen in Krankenhäusern sind abgeschlossen, um sie an die Erdbebenschutzvorschriften anzupassen.
. |
|
M6C2-11 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation |
Zielwert |
Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen.
|
Nicht zutreffend |
Prozentsatz |
0 |
85 |
Q4 |
2025 |
Dieses Ziel soll durch die Erhöhung der Anzahl der Arten digitaler Dokumente, die in der elektronischen Patientenakte digitalisiert werden, und durch fachliche Unterstützung und Schulung zur Durchsetzung der digitalen Weiterbildung von Allgemeinmedizinern im ganzen Land erreicht werden. |
|
M6C2-12 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation |
Etappenziel |
Das Krankenversicherungskartensystem und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind voll funktionsfähig.
|
Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems
|
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Nicht zutreffend |
Q2 |
2026 |
Inbetriebnahme des Krankenversicherungskartensystems und der Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte: Einrichtung einer zentralen Datenspeicher-, Interoperabilitäts- und Dienstplattform gemäß dem Standard für die schnellen Interoperabilitätsressourcen im Gesundheitswesen, unter Nutzung der bereits bestehenden Erfahrungen in diesem Bereich und Gewährleistung von Speicher-, Sicherheits- und Interoperabilitätsstandards. |
|
M6C2-13 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation |
Zielwert |
Alle Regionen haben die elektronische Patientenakte angenommen und nutzen sie derzeit. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
21 |
Q2 |
2026 |
Alle Regionen haben die elektronische Patientenakte zu erstellen, zu besetzen und zu nutzen. Der Plan umfasst insbesondere: - Die Integration/Eingabe von Dokumenten in die elektronische Patientenakte beginnt mit digitalen Dokumenten. Die Ad-hoc-Migration/Übersetzung aktueller oder alter papiergestützter Dokumente ist in den Interventionsbereich aufzunehmen. - Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister bei der Aktualisierung ihrer Ausrüstung und bei der Sicherstellung, dass Gesundheitsdaten, Metadaten und Dokumentationen digital generiert werden. - Finanzielle Unterstützung für Gesundheitsdienstleister, die bereit sind, nationale Plattformen, Interoperabilität und UI/UX-Standards zu übernehmen. - Kompetenzunterstützung (Humankapital) für Gesundheitsdienstleister und regionale Gesundheitsbehörden zur Umsetzung von Infrastruktur- und Datenänderungen im Hinblick auf die Einführung der nationalen elektronischen Patientenakte. |
|
M6C2-14 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Stipendien für spezifische Schulungen in der Allgemeinmedizin werden vergeben. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
1800 |
Q2 |
2023 |
Durch diese Investition sollen die Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von 3 dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten; |
|
M6C2-15 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Zusätzliche Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin werden vergeben. |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
1800 |
2700 |
Q2 |
2024 |
Mit dieser Investition sollen die Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin erhöht werden, um den Abschluss von 3 dreijährigen Ausbildungszyklen zu gewährleisten. |
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M6C2-16 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4500 |
Q2 |
2026 |
Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen werden für 4 500 Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes angeboten . Mit dieser Investition wird ein Ausbildungsweg für Personal mit Spitzenfunktionen innerhalb der NHS-Gremien aktiviert, um es ihnen zu ermöglichen, die erforderlichen Management- und digitalen Kompetenzen und Fähigkeiten zu erwerben, um aktuellen und künftigen Herausforderungen im Gesundheitsbereich in einer integrierten, nachhaltigen, innovativen, flexiblen und ergebnisorientierten Perspektive begegnen zu können. |
|
M6C2-17 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Anzahl der finanzierten Verträge über die fachärztliche Weiterbildung |
Nicht zutreffend |
Anzahl |
0 |
4200 |
Q2 |
2026 |
Mit dieser Investition werden fachärztliche Ausbildungsverträge finanziert, die die Finanzierung von 4 200 zusätzlichen Ausbildungsverträgen für einen vollständigen Studiengang (5 Jahre) ermöglichen. |
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans von Italien belaufen sich auf 191 499 177 889 EUR.
1.Finanzieller Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-51 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Steuerung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
|
M1C1-52 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
|
M1C1-53 |
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Bereitstellung technischer Hilfe und zur Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
|
M1C1-68 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Archivsystem für Audit und Kontrollen: Informationen für die Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität |
|
M1C1-69 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Dekrets zur Vereinfachung des öffentlichen Auftragswesens |
|
M1C1-1 |
Reform 1.1: IKT-Beschaffung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.1 „IKT-Beschaffung“ |
|
M1C1-2 |
Reform 1.3: „Cloud First und Interoperability“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete zur Reform 1.3 „Cloud First and Inter-operability“ |
|
M1C1-29 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der für die Reform der Ziviljustiz erforderlichen Rechtsvorschriften |
|
M1C1-30 |
Reform 1.5: auf der Reform der Strafjustiz, |
Etappenziel |
Inkrafttreten der für die Reform der Strafjustiz erforderlichen Rechtsvorschriften |
|
M1C1-31 |
Reform 1.6: Reform des Insolvenzrahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten der grundlegenden Rechtsvorschriften für die Insolvenzreform |
|
M1C1-32 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte |
Etappenziel |
Inkrafttreten besonderer Rechtsvorschriften für die Einstellung von Personal im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans |
|
M1C1-54 |
Investition 1.9: Bereitstellung technischer Hilfe und Stärkung des Kapazitätsaufbaus für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
Zielwert |
Abgeschlossene Einstellung von Experten für die Umsetzung des italienischen Aufbau- und Resilienzplans |
|
M1C1-55 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Ausweitung der auf den italienischen Aufbau- und Resilienzplan angewandten Methodik auf den Staatshaushalt, um die Absorption von Investitionen zu erhöhen |
|
M1C1-71 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller für das öffentliche Auftragswesen erforderlichen Rechtsvorschriften, Verordnungen und Durchführungsrechtsakte (einschließlich des Sekundärrechts) |
|
M1C1-100 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Wirksamkeit der Ausgabenüberprüfung – Aufstockung des Finanzministeriums |
|
M1C1-101 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Etappenziel |
Annahme einer Überprüfung möglicher Maßnahmen zur Eindämmung der Steuerhinterziehung |
|
M1C2-1 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Gewährung von Steuergutschriften im Übergangszeitraum 4.0 für potenzielle Begünstigte und Einsetzung des Wissenschaftlichen Ausschusses |
|
M1C3-8 |
Investitionen 4.1 Digitale Tourismusschnittstelle |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge für die Entwicklung des digitalen Tourismusportals |
|
M2C2-7 |
Reform 1.2 Neue Rechtsvorschriften zur Förderung der Erzeugung und des Verbrauchs von Gas aus erneuerbaren Quellen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Förderung der Nutzung von Gas aus erneuerbaren Quellen für die Nutzung von Biomethan im Verkehrssektor, in der Industrie und in Privathaushalten sowie eines Durchführungsdekrets, in dem die Bedingungen und Kriterien für seine Nutzung und das neue Anreizsystem festgelegt sind. |
|
M2C2-37 |
Reform 4.1 intelligentere Verfahren für die Projektbewertung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs mit ortsfesten Anlagen und im schnellen Massenverkehr |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets |
|
M2C2-41 |
Investition 5.3 Elektrische Busse |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Ministerialerlasses, in dem die Höhe der verfügbaren Ressourcen festgelegt ist, um den Zweck der Intervention zu erreichen (Lieferkette für Busse) |
|
M2C3-1 |
Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verlängerung des Superbonus |
|
M2C4-3 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Reform des Rechtsrahmens für eine bessere Bewirtschaftung und eine nachhaltige Wassernutzung |
|
M3C2-3 |
Reform 2.1 – Einführung eines einzigen Zollfensters („Sportello Unico Doganale“) |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung über den Einheitlichen Zolldienst (Sportello Unico Doganale) |
|
M4C1-1 |
Reform 1.5: Reform der Universitätsgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform von Hochschulabschlüssen; Reform 4.1: Ph.D. Refomprogramme |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reformen des tertiären Bildungssystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse (Primärrecht) in folgenden Bereichen: a) Ermöglichung von Hochschulabschlüssen; b) Gruppen von Hochschulabschlüssen; c) Reform der Promotionsprogramme |
|
M4C1-2 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Reform der Stipendien zur Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung |
|
M5C1-1 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des interministeriellen Dekrets über ein nationales Programm für die garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) und eines interministeriellen Dekrets zur Aufstellung eines nationalen Plans für neue Kompetenzen |
|
M5C2-1 |
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen. |
|
M5C2-5 |
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung von Institutionalisierung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Einsatzplans. |
|
Ratenzahlungsbetrag |
11 494 252 874 EUR |
1.2.Zweite Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M2C4-5 |
Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten |
|
M5C2-9 |
Investition 3 – Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) |
Etappenziel |
Inkrafttreten des operativen Plans für Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“), in dem festgelegt wird, welche Anforderungen Projekte lokaler Einrichtungen erfüllen müssen, sowie Veröffentlichung einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. |
|
M1C1-33 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Beginn der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
|
M1C1-56 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ermächtigungsregelung für die Reform der öffentlichen Arbeitsverhältnisse |
|
M1C1-70 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Überarbeitung des Codes des öffentlichen Auftragswesens (D.Lgs. n. 50/2016) |
|
M1C1-103 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts und der Verwaltungsvorschriften sowie Abschluss der Verwaltungsverfahren zur Förderung der Einhaltung der Steuervorschriften und zur Verbesserung der Prüfungen und Kontrollen |
|
M1C1-104 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Annahme von Einsparzielen für Ausgabenüberprüfungen für die Jahre 2023-2025 |
|
M1C3-11 |
Investition 2.1 – Attraktivität der kleinen historischen Stadt |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur über die Zuweisung von Mitteln an Kommunen zur Steigerung der Attraktivität historischer Kleinstädte |
|
M2C1-1 |
Reform 1.1 – Nationale Strategie für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets zur Annahme der nationalen Strategie für die Kreislaufwirtschaft |
|
M2C1-2 |
Reform 1.3 – Technische Unterstützung der lokalen Behörden |
Etappenziel |
Genehmigung der Vereinbarung über die Ausarbeitung des Aktionsplans für den Kapazitätsaufbau zur Unterstützung der lokalen Behörden |
|
M2C1-11 |
Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -probleme |
Etappenziel |
Start der Webplattform und Verträge mit Autoren |
|
M2C2-18 |
Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen FuE-Aufträge für Forschungsprojekte im Bereich Wasserstoff |
|
M2C2-21 |
Reform 3.2 Maßnahmen zur Förderung der Wasserstoffwettbewerbsfähigkeit |
Etappenziel |
Inkrafttreten steuerlicher Anreize |
|
M2C2-38 |
Investition 5.1 Erneuerbare Energien und Batterien |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Ministerialdekrets |
|
M2C2-42 |
Investition 5.4 Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind |
Etappenziel |
Unterzeichnung der Finanzvereinbarung |
|
M2C3-4 |
Reform 1.1: Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen |
Etappenziel |
Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für Energieeffizienzmaßnahmen |
|
M2C4-1 |
Reform 2.1. Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Durchführung von Interventionen gegen hydrogeologische Instabilität |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung des Rechtsrahmens für ein besseres Management hydrologischer Risiken |
|
M2C4-4 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens für Bewässerungszwecke |
|
M4C1-3 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Lehrerberufs. |
|
M4C1-4 |
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Unterrichtsräume und Workshops |
Meilensteine |
Schulplan 4.0 zur Förderung des digitalen Wandels des italienischen Schulsystems angenommen |
|
M4C2-4 |
- Reform 1.1: Umsetzung von FuE-Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung von Vereinfachung und Mobilität |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Ministerialerlasse zur Vereinfachung von FuE und zur Mobilität im Zusammenhang mit dem ordentlichen Finanzierungsfonds. |
|
Ratenzahlungsbetrag |
11 494 252 874 EUR |
1.3.Dritte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M2C4-2 |
Reform 4.2 „Maßnahmen zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform zur Gewährleistung vollständiger Managementkapazitäten für integrierte Wasserdienstleistungen |
|
M1C1-3 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Etappenziel |
Abschluss des Polo Strategico Nazionale (PSN) |
|
M1C1-4 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Etappenziel |
Betrieb der nationalen digitalen Datenplattform |
|
M1C1-5 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Einrichtung der neuen nationalen Cybersicherheitsagentur |
|
M1C1-6 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Ersteinführung der nationalen Cybersicherheitsdienste |
|
M1C1-7 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Start des Netzes von Laboratorien für die Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung |
|
M1C1-8 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Aktivierung einer zentralen Prüfstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen |
|
M1C1-9 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Zielwert |
Unterstützung beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen T1 |
|
M1C1-10 |
Reform 1.2: Unterstützung der Transformation |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Einsetzung des Transformationsteams und der NewCo |
|
M1C1-34 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für das Prozessamt für Zivil- und Strafgerichte |
Zielwert |
Beginn der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
|
M1C1-35 |
Reform 1.7: Reform der Finanzgerichtsbarkeit |
Etappenziel |
Umfassende Reform der Finanzgerichte erster und zweiter Instanz |
|
M1C1-36 |
Reformen 1.4, 1.5 und 1.6: Reform der Zivil- und Strafjustiz und Insolvenzreform |
Etappenziel |
Inkrafttreten delegierter Rechtsakte zur Reform der Zivil- und Strafjustiz und zur Insolvenzreform |
|
M1C1-57 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verwaltungsverfahren für die Reform der Vereinfachung zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität |
|
M1C1-102 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Annahme eines Berichts über die Wirksamkeit der Verfahren ausgewählter öffentlicher Verwaltungen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Sparplänen |
|
M1C1-105 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Höhere Zahl von Konformitätserklärungen |
|
M1C1-106 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Zahl der falsch positiven Konformitätserklärungen |
|
M1C1-107 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Erhöhung der Steuereinnahmen durch Konformitätserklärungen |
|
M1C2-6 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2021 |
|
M1C2-7 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller energiebezogenen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften (falls erforderlich) |
|
M1C2-8 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2021 ergeben |
|
M1C3-6 |
Reform 3.1: Mindestumweltkriterien für kulturelle Veranstaltungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Dekrets zur Festlegung sozialer und ökologischer Kriterien bei öffentlichen Ausschreibungen für öffentlich finanzierte kulturelle Veranstaltungen |
|
M2C1-3 |
Investition 2.1: Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
Etappenziel |
Veröffentlichung der endgültigen Rangfolge im Rahmen des Logistik-Anreizsystems |
|
M2C1-4 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
|
M2C2-8 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge zur Erhöhung der Netzkapazität |
|
M2C2-12 |
Investition 2.2 Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Etappenziel |
Vergabe der Projekte zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
|
M3C2-1 |
Reform 1.1 – Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Verfahren für den strategischen Planungsprozess |
|
M3C2-2 |
Reform 1.2 – Wettbewerbsfähige Konzessionsvergabe in italienischen Häfen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung über Hafenkonzessionen |
|
M3C2-4 |
Reform 1.3 – Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Kaltbügelanlagen |
|
M4C1-5 |
Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und berufsständischen Institute; Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“ |
Meilensteine |
Inkrafttreten der Reformen des Primar- und Sekundarschulsystems zur Verbesserung der Bildungsergebnisse |
|
M4C1-6 |
Reform 2.2: Tertiäre weiterführende Schulen und Weiterbildung von Schulleitern, Lehrkräften, Verwaltungs- und Fachpersonal |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zum Aufbau eines hochwertigen Schulbildungssystems. |
|
M4C2-1 |
Investition 1.2: Finanzierung von Projekten, die von Nachwuchsforschern vorgelegt werden |
Zielwert |
Anzahl der Studierenden, denen ein Forschungsstipendium gewährt wurde. |
|
M5C1-2 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Pläne für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) auf regionaler Ebene |
|
M5C1-6 |
Investitionen 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) setzen die im Plan zur Stärkung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen über den Dreijahreszeitraum 2021-2023 um. |
|
M5C1-8 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Plans und eines Fahrplans zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit in allen Wirtschaftszweigen. |
|
M5C1-12 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Zertifizierungssystems für die Gleichstellung der Geschlechter und begleitender Anreizmechanismen für Unternehmen. |
|
M5C2-7 |
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen |
Zielwert |
Die Sozialdistrikte haben mindestens ein Projekt zur Renovierung von Wohnräumen und/oder zur Bereitstellung von IKT-Geräten für Menschen mit Behinderungen durchgeführt, begleitet von Schulungen zu digitalen Kompetenzen. |
|
M5C3-1 |
Investition 1.1.1 – Innere Gebiete: Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaft |
Etappenziel |
Vergabe der Ausschreibung für Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen in den Innengebieten und für die Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern |
|
M6C2-1 |
Reform 1: Überarbeitung und Aktualisierung des derzeitigen Rechtsrahmens der wissenschaftlichen Institute für Krankenhaus- und Pflegeeinrichtungen (IRCCS) und der Forschungspolitik des Gesundheitsministeriums, um die Verbindung zwischen Forschung, Innovation und Gesundheitsversorgung zu stärken |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Gesetzesdekrets über die Neuordnung der Regelungen für die Scientific Institute for hospitalisation and care (IRCSS) |
|
Ratenzahlungsbetrag |
11 494 252 874 EUR |
1.4.Vierte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-11 |
Investition 1.6.6 Digitalisierung der Finanzpolizei |
Zielwert |
Finanzpolizei – Kauf professioneller Datenwissenschaftsdienste T1 |
|
M1C1-37 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform der Zivil- und Strafjustiz |
|
M1C1-58 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsakten zur Reform der öffentlichen Arbeitsverhältnisse |
|
M1C1-72 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Etappenziel |
Maßnahmen zur Verringerung von Zahlungsverzug der öffentlichen Verwaltung an Unternehmen werden genehmigt. |
|
M1C1-73 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen |
|
M1C1-74 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller erforderlichen Durchführungsmaßnahmen und sekundärrechtlichen Vorschriften für die Reform der Vereinfachung des Gesetzbuchs über das öffentliche Auftragswesen |
|
M1C1-109 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Übermittlung der ersten vorab ausgefüllten Mehrwertsteuererklärungen |
|
M2C2-14 |
Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Entwicklung von Wasserstoff-Ladestationen |
|
M2C2-16 |
Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität |
Etappenziel |
Zuweisung von Mitteln für Wasserstoffprüfungen für die Eisenbahnmobilität |
|
M2C2-20 |
Reform 3.1 Verwaltungsvereinfachung und Abbau regulatorischer Hindernisse für den Einsatz von Wasserstoff |
Etappenziel |
Inkrafttreten der erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen |
|
M2C2-27 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Ladeinfrastrukturen M1 |
|
M2C2-33 |
Investition 4.4.2 Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte für den öffentlichen Nahverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den regionalen öffentlichen Schienenverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
|
M2C3-2 |
Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Zielwert |
Gebäuderenovierung Superbonus und Sismabonus T1 |
|
M4C1-9 |
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für den Bau, die Renovierung und die Gewährleistung der Sicherheit von Kinderkrippen, Vorschulen und frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung |
|
M5C2-3 |
Reform 2 – Reform für nicht selbstständige ältere Menschen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Rahmengesetzes zur Stärkung der Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung |
|
M5C3-8 |
Investitionen 1.3 – Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors |
Zielwert |
Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (erste Gruppe) |
|
Ratenzahlungsbetrag |
2 298 850 575 EUR |
1.5.Fünfte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-12 |
Investition 1.3.2: Einheitliches digitales Zugangstor |
Zielwert |
Einheitliches digitales Zugangstor |
|
M1C1-13 |
Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien |
Etappenziel |
Mobilität als Dienstleistungslösungen M1 |
|
M1C1-14 |
Investition 1.6.5 Digitalisierung des Staatsrates |
Zielwert |
Staatsrat – für die Auswertung im Data Warehouse T1 verfügbare Gerichtsdokumente |
|
M1C1-38 |
Reform 1.8: Digitalisierung der Justiz |
Etappenziel |
Digitalisierung des Justizsystems |
|
M1C1-59 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der strategischen Personalverwaltung in der öffentlichen Verwaltung |
|
M1C1-75 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Volle Funktionsfähigkeit des nationalen eProcurement-Systems |
|
M1C1-76 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-77 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-78 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-79 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-80 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen vornehmen müssen, verringert sich. |
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M1C1-81 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zur Zahlung von Zahlungen in Anspruch nehmen müssen, wird verringert. |
|
M1C1-82 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen mit Zahlungsverzug vergehen müssen, verringert sich. |
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M1C1-83 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen Zahlungen leisten müssen, verringert sich. |
|
M1C1-84 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe |
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M1C1-85 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur |
|
M1C1-86 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Im Rahmen der Strategie für die Professionalisierung von öffentlichen Auftraggebern geschulte Beamte |
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M1C1-87 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen |
|
M1C1-110 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Neueinstufung des allgemeinen Staatshaushalts unter Bezugnahme auf die Umweltausgaben und die Ausgaben zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter |
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M1C2-4 |
Reform 1: Reform des Systems des gewerblichen Eigentums |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Gesetzesdekrets zur Reform des italienischen Gesetzbuchs über gewerbliches Eigentum und der einschlägigen Durchführungsrechtsakte |
|
M1C2-9 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2022 |
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M1C2-10 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2022 ergeben |
|
M1C3-4 |
Investition 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen |
Zielwert |
Abschluss der Interventionen in staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos (erste Gruppe) |
|
M1C3-7 |
Investition 3.3: Aufbau von Kapazitäten für Kulturakteure zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels. |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge an die Durchführungsstelle/Begünstigten für alle Maßnahmen zur Bewältigung des digitalen und ökologischen Wandels von Kulturakteuren |
|
M1C3-10 |
Reform 4.1 Verordnung zur Regelung der Berufe von Fremdenführern. |
Etappenziel |
Festlegung einer nationalen Norm für Fremdenführer |
|
M2C1-5 |
Investition 2.2: Agri-solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
|
M2C2-1 |
Investition 1.3 Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore) |
Etappenziel |
Vergabe des Projekts für den Ausbau der Offshore-Infrastruktur |
|
M2C2-4 |
Investition 1.4 Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Zusätzliche Erzeugung von Biomethan |
|
M2C2-22 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Konjunkturplan) |
Zielwert |
Zusätzliche Radfahrspuren T1 |
|
M2C2-24 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Plan für den Radweg) – Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT) |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau von Radfahrspuren, U-Bahnen, Oberleitungsbuslinien und Standseilbahnen in Ballungsgebieten |
|
M2C2-32 |
Investition 4.4.1 Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen |
|
M2C4-6 |
Investition 3.2: Digitalisierung der Nationalparks |
Zielwert |
Verwaltungsvereinfachung und Entwicklung digitaler Dienste für Besucher von Nationalparks und Meeresschutzgebieten |
|
M3C2-6 |
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements |
Zielwert |
Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: mit einem Flugverkehrsmanagementsystem ausgestattete Standorte |
|
M4C1-10 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften; Reform 1.3: Neuorganisation des Schulsystems; Reform 1.2: Reform des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS); Reform 1.1: Reform der technischen und berufsständischen Institute; Reform 1.4: Reform des „Orientierungssystems“; Reform 1.5: Reform der Universitätsgruppen; Reform 1.6: Ermöglichung der Reform von Hochschulabschlüssen |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Verordnungen zur wirksamen Umsetzung und Anwendung aller Maßnahmen zur Reform der Primar-, Sekundar- und Tertiärbildung, falls erforderlich |
|
M4C1-11 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Zielwert |
Hochschulstipendium |
|
M5C1-16 |
Investition 4 – Öffentlicher Universaldienst |
Zielwert |
Die Menschen haben im Dreijahreszeitraum 2021-2023 am Programm für den Universaldienst teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten. |
|
M5C3-3 |
Investition 1.1.2: Innere Gebiete – räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen |
Zielwert |
Förderung ländlicher Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3 000 Einwohnern (erste Gruppe) |
|
Ratenzahlungsbetrag |
8 045 977 011 EUR |
1.6.Sechstee Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-15 |
Investition 1.6.6 Digitalisierung der Finanzpolizei |
Zielwert |
Finanzpolizei – Kauf professioneller Datenwissenschaftsdienste T2 |
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M1C1-16 |
Investition 1.6.5 Digitalisierung des Staatsrates |
Zielwert |
Staatsrat – für die Auswertung im Data Warehouse T2 verfügbare Gerichtsdokumente |
|
M1C1-39 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
Zielwert |
Abschluss der Einstellungsverfahren für Zivil- und Strafgerichte |
|
M1C1-40 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Abschluss der Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
|
M1C1-41 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten |
|
M1C1-42 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands beim Staatsrat |
|
M1C1-108 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Etappenziel |
Billigung des konzeptionellen Rahmens, der Periodenrechnung und des mehrdimensionalen Kontenplans |
|
M1C1-111 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2023 unter Bezugnahme auf das für 2022 festgelegte Einsparziel für 2023 |
|
M1C1-112 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung gemäß dem „Leistungsplan 2021-2023“ der Agentur für Einnahmen |
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M1C2-2 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Zielwert |
Übergang 4.0 zu Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der in den Jahren 2021-2022 vorgelegten Steuererklärungen |
|
M1C3-9 |
Investition 4.1: Digitales Tourismuszentrum |
Zielwert |
Beteiligung von Touristikunternehmen an der digitalen Tourismusschnittstelle |
|
M2C2-6 |
Reform 1.1 Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Onshore- und Offshore-Anlagen und neuer Rechtsrahmen zur Aufrechterhaltung der Erzeugung aus erneuerbaren Quellen und zur Verlängerung der Geltungsdauer und der Förderfähigkeit der derzeitigen Förderregelungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau von Strukturen für erneuerbare Energien an Land und an Land |
|
M2C2-29 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert: |
Anzahl der Schnellladestationen entlang der Frostwege |
|
M2C2-29a |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert: |
Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten |
|
M2C2-31 |
Investition 4.4.3 Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
|
M3C2-5 |
Investition 2.1 – Digitalisierung der Logistikkette |
Zielwert |
Digitalisierung der Logistikkette |
|
M4C1-8 |
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Sportinfrastruktur an Schulen |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Maßnahmen zum Bau und zur Renovierung von Sportanlagen und Fitnessstudios, die im Erlass des Bildungsministeriums vorgesehen sind |
|
M5C1-9 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Etappenziel |
Vollständige Umsetzung der im nationalen Plan enthaltenen Maßnahmen im Einklang mit dem Fahrplan |
|
M5C2-2 |
Reform 1 – Rahmengesetz für Menschen mit Behinderungen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Rahmengesetzes und Annahme der Gesetzesdekrete durch die Regierung zur Weiterentwicklung der Bestimmungen des Rahmengesetzes zur Stärkung der Autonomie von Menschen mit Behinderungen. |
|
M5C2-4 |
Reform 2 – Reform für nicht selbstständige ältere Menschen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Gesetzesdekrete, mit denen die Bestimmungen des Rahmengesetzes weiterentwickelt werden, um die Maßnahmen zugunsten älterer Menschen ohne Selbstversorgung zu verstärken. |
|
M5C3-5 |
Investition 1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Einsätze in Vermögenswerte, die aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmt wurden |
|
Ratenzahlungsbetrag |
2 298 850 575 EUR |
1.7.Siebte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-17 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Zielwert |
Migration zum Polo Strategico Nazionale T1 |
|
M1C1-18 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Zielwert |
APIs in der nationalen digitalen Datenplattform T1 |
|
M1C1-19 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Zielwert |
Unterstützung beim Ausbau der Sicherheitsstrukturen T2 |
|
M1C1-20 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Vollständige Einführung nationaler Cybersicherheitsdienste |
|
M1C1-21 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Fertigstellung des Netzes von Laboratorien für die Cybersicherheitsüberprüfung und -zertifizierung, Evaluierungszentren |
|
M1C1-22 |
Investition 1.5: Cybersicherheit |
Etappenziel |
Vollständiger Betrieb der zentralen Prüfstelle für PSNC & NIS-Sicherheitsmaßnahmen mit mindestens 30 abgeschlossenen Inspektionen |
|
M1C1-43 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) |
|
M1C1-44 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) |
|
M1C1-60 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Vollständige Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und Digitalisierung einer Reihe von 200 kritischen Verfahren, die Bürger und Unternehmen betreffen |
|
M1C1-88 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-89 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-90 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen bezahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-91 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden Unternehmen zahlen müssen, wird verringert |
|
M1C1-92 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die zentralen öffentlichen Verwaltungen die Zahlungen an Unternehmen vornehmen müssen, verringert sich. |
|
M1C1-93 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die regionalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen zur Zahlung von Zahlungen in Anspruch nehmen müssen, wird verringert. |
|
M1C1-94 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die lokalen öffentlichen Verwaltungen Unternehmen mit Zahlungsverzug vergehen müssen, verringert sich. |
|
M1C1-95 |
Reform 1.11: Verringerung von Zahlungsverzug durch öffentliche Verwaltungen und Gesundheitsbehörden |
Zielwert |
Die durchschnittliche Anzahl der Tage, an denen die öffentlichen Gesundheitsbehörden den Unternehmen Zahlungen leisten müssen, verringert sich. |
|
M1C1-96 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung und der Auftragsvergabe |
|
M1C1-97 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Durchschnittliche Zeitspanne zwischen der Auftragsvergabe und der Realisierung der Infrastruktur |
|
M1C1-98 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Im Rahmen der Berufsausbildungsstrategie für öffentliche Auftraggeber ausgebildete Beamte |
|
M1C1-99 |
Reform 1.10: Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen |
Zielwert |
Öffentliche Auftraggeber, die dynamische Beschaffungssysteme nutzen |
|
M1C1-113 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Höhere Zahl von Konformitätserklärungen |
|
M1C1-114 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Erhöhung der Steuereinnahmen durch Konformitätserklärungen |
|
M1C2-11 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2023 |
|
M1C2-12 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten aller Durchführungsmaßnahmen (gegebenenfalls einschließlich sekundärrechtlicher Vorschriften) für die wirksame Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen, die sich aus dem Jahreswettbewerbsgesetz 2023 ergeben |
|
M2C1-6 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Zuweisung der Mittel an die Begünstigten in% der gesamten für die Investition bereitgestellten Finanzmittel |
|
M2C1-7 |
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor |
Zielwert |
Unterstützung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie |
|
M2C2-9 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien |
|
M2C2-25 |
Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, BRT) |
Zielwert |
Kilometerzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur T1 |
|
M2C2-28 |
Investition 4.3 Installation von Ladeinfrastrukturen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Errichtung von Ladeinfrastrukturen M2 |
|
M2C2-34 |
Investition 4.4.1 Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen — |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Busse T1 |
|
M2C2-34a |
Investition 4.4.2 Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte für den öffentlichen Nahverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Züge T1 |
|
M2C2-40 |
Investitionen 5.1.3 Batterieindustrie |
Zielwert |
Energieerzeugungskapazität der produzierten Batterien |
|
M4C1-7 |
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote |
Zielwert |
Studierende oder junge Menschen, die an Mentoring-Aktivitäten oder Orientierungskursen nach dem Diplom teilgenommen haben |
|
M4C1-12 |
Investition 4.1: Erhöhung der Anzahl und Karrieremöglichkeiten von Doktoranden (forschungsorientiert, öffentliche Verwaltung und Kulturerbe) |
Zielwert |
Pro Jahr (über drei Jahre) gewährte Promotionsstipendien |
|
M4C1-13 |
Investition 2.1: Integrierter digitaler Unterricht und Schulungen zum digitalen Wandel für Schulpersonal |
Zielwert |
Ausbildung von Schulleitern, Lehrkräften und Verwaltungspersonal |
|
M4C1-14 |
Reform 2.1: Einstellung von Lehrkräften |
Zielwert |
Im Rahmen des reformierten Einstellungssystems eingestellte Lehrkräfte |
|
M4C1-15 |
Investition 1.7: Stipendien für den Hochschulzugang |
Zielwert |
Stipendien für den Hochschulzugang |
|
M4C2-3 |
Investition 3.3: Einführung innovativer Doktorate, die den Innovationsbedürfnissen der Unternehmen gerecht werden und die Einstellung von Forschern durch Unternehmen fördern |
Zielwert |
Anzahl der innovativen Doktorandenstipendien |
|
Ratenzahlungsbetrag |
6 321 839 080 EUR |
1.8.Achtee Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-23 |
Investition 1.4.6: Mobilität als Dienstleistung für Italien |
Etappenziel |
Lösungen für Mobilität als Dienstleistung |
|
M1C1-24 |
Investition 1.7.1: Digitaler Bürgerdienst |
Zielwert |
Bürger, die an Schulungsinitiativen von gemeinnützigen zertifizierten Einrichtungen und Freiwilligen teilnehmen |
|
M1C1-25 |
Investition 1.6.6: Digitalisierung der Finanzpolizei |
Etappenziel |
Weiterentwicklung der operativen Informationssysteme zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität |
|
M1C1-61 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Abschluss der Umsetzung (einschließlich aller delegierten Rechtsakte) der Vereinfachung und Digitalisierung eines zusätzlichen Satzes von 50 kritischen Verfahren, die die Bürger unmittelbar betreffen |
|
M1C1-62 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Steigerung der Absorption von Investitionen |
|
M1C1-115 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2024 unter Bezugnahme auf das für 2022 und 2023 festgelegte Einsparziel für 2024 |
|
M1C2-3 |
Investition 1: Übergang 4.0 |
Zielwert |
Übergang 4.0 zu Steuergutschriften für Unternehmen auf der Grundlage der in den Jahren 2021-2023 vorgelegten Steuererklärungen |
|
M4C1-16 |
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen |
Zielwert |
Schulen, die 2024/25 STEM-Leitprojekte aktiviert haben |
|
M4C1-17 |
Investition 3.1: Neue Kompetenzen und neue Sprachen |
Zielwert |
Jährliche Sprach- und Methodikkurse für Lehrkräfte
|
|
M5C1-10 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Zielwert |
Erhöhung der Zahl der Arbeitsaufsichtsbehörden |
|
M5C3-6 |
Investition 1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Zielwert |
Wiederverwendung von aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerten (erste Gruppe) |
|
Ratenzahlungsbetrag |
2 298 850 575 EUR |
1.9.Neunte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-116 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Neigung zur Umgehung“ |
|
M1C2-5 |
Investition 6: Investition in das System des gewerblichen Eigentums |
Zielwert |
Projekte, die durch Finanzierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit industriellem Eigentum unterstützt werden |
|
M1C2-13 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Etappenziel |
Inkrafttreten des jährlichen Wettbewerbsgesetzes 2024 |
|
M1C2-14 |
Reform 2: Jährliches Wettbewerbsrecht |
Zielwert |
Einführung von Millionen intelligenter 2G-Zähler. |
|
M1C3-1 |
Investition 1.1: Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe |
Zielwert |
Nutzer, die über die E-Learning-Plattform für das Kulturerbe geschult wurden |
|
M1C3-2 |
Investitionen 1.1: Digitale Strategie und Plattformen für das Kulturerbe |
Zielwert |
In der Digitalen Bibliothek produzierte und veröffentlichte digitale Ressourcen |
|
M1C3-5 |
Investitionen 1.3: Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theatern und Museen |
Zielwert |
Maßnahmen zu staatlichen Museen und Kulturstätten, Theaterhallen und Kinos werden abgeschlossen (zweite Gruppe) |
|
M2C2-30 |
Investition 4.3: Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der Schnellladestationen entlang der Frostwege |
|
M2C2-30bis |
Investition 4.3: Installation von Ladeinfrastrukturen |
Zielwert: |
Anzahl der Schnellladestationen in städtischen Gebieten |
|
M2C2-39 |
Investition 5.1.1: Photovoltaik-Technologie |
Zielwert |
Energieerzeugungskapazität der produzierten Photovoltaikmodule |
|
M2C3-3 |
Investition 2.1 – Stärkung des Ökobonus und des Sismabonus für Energieeffizienz und Gebäudesicherheit |
Zielwert |
Gebäuderenovierung Superbonus und Sismabonus T2 |
|
M4C1-18 |
Investition 1.1: Plan für Kinderkrippen und Vorschulen sowie frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung |
Zielwert |
Neue Plätze für Bildungs- und frühkindliche Betreuungseinrichtungen (von null bis sechs Jahren) |
|
M4C1-19 |
Investition 3.2: Schule 4.0: innovative Schulen, Verkabelung, neue Unterrichtsräume und Workshops |
Zielwert |
Unterricht wird dank Schule 4.0 in innovative Lernumgebungen umgewandelt |
|
M4C1-20 |
Investition 1.5: Entwicklung des Systems der tertiären Berufsbildung (ITS) |
Zielwert |
Zahl der im Berufsbildungssystem (ITS) eingeschriebenen Studierenden |
|
M4C2-2 |
Investition 2.2: Partnerschaften in Forschung und Innovation – Horizont Europa |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Projekte von Unternehmen |
|
M5C1-3 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Personen, die unter das Programm „garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ (GOL) fallen. |
|
M5C1-4 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Garantierte Beschäftigungsfähigkeit der Begünstigten der Arbeitnehmer haben an Berufsbildungsmaßnahmen teilgenommen. |
|
M5C1-5 |
Reform 1 – aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Berufsbildung |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) erfüllen in jeder Region die Kriterien des wesentlichen Niveaus der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, wie sie im Programm zur Gewährleistung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer (GOL) definiert sind. |
|
M5C1-7 |
Investition 1 – Stärkung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen |
Zielwert |
Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) haben die im Plan zur Stärkung des ländlichen Raums vorgesehenen Maßnahmen für den Dreijahreszeitraum 2021-2023 abgeschlossen. |
|
M5C1-15 |
Investition 3 – Stärkung des dualen Systems. |
Zielwert |
Personen, die im Fünfjahreszeitraum 2021-2025 am dualen System teilgenommen und die entsprechende Zertifizierung erhalten haben. |
|
M5C3-2 |
Investition 1.1.1: Innere Bereiche: Verbesserung der sozialen Dienste und Infrastrukturen der Gemeinschaft |
Zielwert |
Neue und verbesserte soziale Dienste und Infrastrukturen, die den Empfängern von Kommunen im Inneren und in Süditalien zugänglich sind. |
|
M6C2-2 |
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS |
Zielwert |
Forschungsprojekte zu seltenen Krebsarten und Krankheiten |
|
M6C2-3 |
Investition 2.1: Stärkung und Verbesserung der biomedizinischen Forschung des NHS |
Zielwert |
Forschungsprojekte zu Krankheiten mit großen Auswirkungen auf die Gesundheit |
|
Ratenzahlungsbetrag |
4 597 701 149 EUR |
1.10.Zehnte Tranche (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-117 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Zielwert |
Öffentliche Einrichtungen, die für den Übergang zum neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem geschult wurden |
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M1C1-119 |
Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus |
|
M1C1-120 |
Reform 1.14: Reform des subnationalen finanzpolitischen Rahmens |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts zur Umsetzung des regionalen Fiskalföderalismus |
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M3C2-7 |
Investition 2.2: Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements |
Etappenziel |
Digitalisierung des Flugverkehrsmanagements: Inbetriebnahme neuer Instrumente |
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M5C1-11 |
Reform 2 – nicht angemeldete Erwerbstätigkeit |
Zielwert |
Verringerung der Zahl nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit. |
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M5C2-6 |
Investition 1 – Unterstützung schutzbedürftiger Personen und Verhinderung von Institutionalisierung. |
Zielwert |
Soziale Bezirke erzielen mindestens eines der folgenden Ergebnisse: i) Unterstützung der Eltern, ii) Autonomie älterer Menschen, iii) häusliche Pflege für ältere Menschen oder iv) Förderung von Sozialarbeitern zur Verhinderung von Burnout |
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M5C2-8 |
Investition 2 – Autonomiemuster für Menschen mit Behinderungen |
Zielwert |
Menschen mit Behinderungen haben eine Renovierung des Wohnraums und/oder die Bereitstellung von IKT-Geräten erhalten. Die Dienste werden von Schulungen zu digitalen Kompetenzen begleitet. |
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M5C2-10 |
Investition 3 – Notunterkünfte mit eingeschränktem Leistungsumfang („Housing temporaneo“ und „Stazioni di posta“) |
Zielwert |
Personen, die in erheblicher materieller Deprivation leben, werden für mindestens 6 Monate in Notunterkünften mit eingeschränktem Leistungsumfang aufgenommen („Housing temporaneo“ oder „Stazioni di posta“). |
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M1C1-26 |
Investition 1.1: Digitale Infrastruktur |
Zielwert |
Migration zum Polo Strategico Nazionale T2 |
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M1C1-27 |
Investition 1.3.1: Nationale digitale Datenplattform |
Zielwert |
APIs in der nationalen digitalen Datenplattform T2 |
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M1C1-28 |
Investition 1.7.2: Netz digitaler Vermittlungsdienste |
Zielwert |
Anzahl der Bürger, die an neuen Schulungsinitiativen von Zentren für digitale Erleichterungen beteiligt sind |
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M1C1-45 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Zielwert |
Verkürzung der Dauer von Zivilverfahren |
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M1C1-46 |
Reformen 1.4 und 1.5: Reform der Zivil- und Strafjustiz |
Zielwert |
Verkürzung der Dauer von Strafverfahren |
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M1C1-47 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den ordentlichen Zivilgerichten (erste Instanz) |
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M1C1-48 |
Reform 1.4: Reform der Ziviljustiz |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den Zivilgerichten (zweite Instanz) |
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M1C1-49 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands bei den regionalen Verwaltungsgerichten (erste Instanz). |
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M1C1-50 |
Investition 1.8: Einstellungsverfahren für Verwaltungsgerichte |
Zielwert |
Verringerung des Rückstands beim Staatsrat |
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M1C1-63 |
Reform 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Vollendung der Vereinfachung und Schaffung eines Verzeichnisses aller Verfahren und damit zusammenhängender Verwaltungsregelungen mit uneingeschränkter Rechtsgültigkeit im gesamten Staatsgebiet |
|
M1C1-64 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
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M1C1-65 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
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M1C1-66 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
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M1C1-67 |
Investition 1.9: Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Bildung und Ausbildung |
|
M1C1-118 |
Reform 1.15: Reform der Vorschriften für die öffentliche Rechnungslegung |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform der periodengerechten Rechnungsführung für mindestens 90 % des gesamten öffentlichen Sektors. |
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M1C1-121 |
Reform 1.12: Reform der Steuerverwaltung |
Zielwert |
Verringerung der Steuerhinterziehung im Sinne des Indikators „Neigung zur Umgehung“ |
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M1C1-122 |
Reform 1.13: Reform des Rahmens für die Ausgabenüberprüfung |
Etappenziel |
Abschluss der jährlichen Ausgabenüberprüfung für 2025 unter Bezugnahme auf das in den Jahren 2022, 2023 und 2024 für 2025 festgelegte Einsparziel. |
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M1C3-3 |
Investition 1.2: Beseitigung physischer und kognitiver Barrieren in Museen, Bibliotheken und Archiven, um einen breiteren Zugang zur Kultur und eine breitere Teilhabe daran zu ermöglichen |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung der physischen und kognitiven Zugänglichkeit an Kulturstätten |
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M2C1-8 |
Investition 2.3: Innovation und Mechanisierung im Agrar- und Lebensmittelsektor |
Zielwert |
Unterstützung von Investitionen in Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie |
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M2C1-9 |
Investition 2.2: Agri-Solarpark |
Zielwert |
Stromerzeugung aus Agrospannungen |
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M2C1-10 |
Investition 2.1: Logistikplan für Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
Zielwert |
Interventionen zur Verbesserung der Logistik in den Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Forstwirtschaft, Blumenzucht und Pflanzenzucht |
|
M2C1-12 |
Investition 3.3: Kultur und Sensibilisierung für Umweltthemen und -probleme |
Zielwert |
Audiovisuelles Material zum ökologischen Wandel |
|
M2C2-2 |
Investition 1.3: Förderung innovativer Systeme (einschließlich Offshore) |
Zielwert |
Entwicklung von Offshore-Infrastrukturen |
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M2C2-3 |
Investition 1.4: Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Austausch von landwirtschaftlichen Zugmaschinen |
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M2C2-5 |
Investition 1.4: Entwicklung von Biomethan nach Kriterien zur Förderung der Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Zusätzliche Erzeugung von Biomethan |
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M2C2-10 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Erhöhung der Netzkapazität für die Verteilung erneuerbarer Energien |
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M2C2-11 |
Investition 2.1 Stärkung intelligenter Netze |
Zielwert |
Intelligente Netze – Elektrifizierung des Energieverbrauchs |
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M2C2-13 |
Investition 2.2 Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
Zielwert |
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes |
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M2C2-15 |
Investition 3.3 Wasserstofftests für den Straßenverkehr |
Zielwert |
Entwicklung von Wasserstoff-Ladestationen |
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M2C2-17 |
Investition 3.4 Wasserstofftests für die Eisenbahnmobilität |
Zielwert |
Anzahl Wasserstofftankstellen |
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M2C2-19 |
Investition 3.5 Wasserstoffforschung und -entwicklung |
Zielwert: |
Anzahl der Projekte für Forschung und Entwicklung im Bereich Wasserstoff |
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M2C2-23 |
Investition 4.1 Investitionen in sanfte Mobilität (nationaler Konjunkturplan) |
Zielwert |
Zusätzliche Radfahrspuren T2 |
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M2C2-26 |
Investition 4.2 Entwicklung von Schnellverkehrssystemen (U-Bahn, Straßenwagen, Schnellbusverkehr) |
Zielwert |
Kilometerzahl der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur T2 |
|
M2C2-35 |
Investition 4.4.1 Erneuerung der regionalen Busflotte mit sauberen Kraftstoffen — |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Busse T2 |
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M2C2-35a |
Investition 4.4.2 Erneuerung der regionalen Eisenbahnflotte für den öffentlichen Nahverkehr mit Zügen mit sauberen Kraftstoffen und dem Universaldienst |
Zielwert |
Anzahl emissionsfreier Züge T2 |
|
M2C2-36 |
Investition 4.4.3 Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
Zielwert |
Anzahl der sauberen Fahrzeuge für die Erneuerung der Flotte der Nationalen Feuerwehr |
|
M2C2-43 |
Investition 5.4 Unterstützung von Start-ups und Risikokapital, die im ökologischen Wandel tätig sind |
Zielwert |
Risikokapital zur Unterstützung des ökologischen Wandels |
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M4C1-21 |
Investition 1.2: Plan für die Verlängerung der Vollzeit |
Zielwert |
Strukturen für die Aufnahme von Schülern über die Schulzeit hinaus |
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M4C1-22 |
Investition 1.3: Plan zur Verbesserung der Sportinfrastruktur an Schulen |
Zielwert |
SQM, gebaut oder renoviert, als Fitnessstudios oder Sportanlagen verwendet werden |
|
M4C1-23 |
Investition 3.4: Lehre und fortgeschrittene Universitätskompetenzen |
Zielwert |
Dreijährige Verleihung neuer Doktortitel für Programme zum digitalen Wandel und zum ökologischen Wandel |
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M4C1-24 |
Investition 1.6: Aktive Orientierung beim Übergang zwischen Schule und Hochschule |
Zielwert |
Studierende, die an Schul- und Hochschulübergangskursen teilgenommen haben |
|
M4C1-25 |
Investition 1.4: Außerordentliche Maßnahmen zur Verringerung der territorialen Kluft in den Stufen I und II der Sekundarstufe II und zur Bekämpfung der Schulabbrecherquote |
Zielwert |
Die Lücke bei der Schulabbrecherquote im Jahr 2024 in der Sekundarstufe |
|
M4C1-26 |
Investition 3.3: Plan zur Sicherung des Schulgebäudes und zur strukturellen Sanierung |
Zielwert |
SQM renovierter Schulgebäude |
|
M5C1-13 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Zielwert |
Unternehmen haben die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter erhalten. |
|
M5C1-14 |
Investition 2 – System zur Bescheinigung der Gleichstellung der Geschlechter |
Zielwert |
Unternehmen, die im Rahmen der technischen Hilfe unterstützt werden, haben die Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter erhalten. |
|
M5C3-4 |
Investition1.1.2: Innere Gebiete – räumliche Nähe der Gesundheitseinrichtungen |
Zielwert |
Unterstützung von Apotheken in Gemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern (zweite Gruppe) |
|
M5C3-7 |
Investition1.2: Verbesserung der aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerte |
Zielwert |
Wiederverwendung von aus der organisierten Kriminalität beschlagnahmten Vermögenswerten (zweite Gruppe) |
|
M5C3-9 |
Investition 1.3: Strukturierte sozialpädagogische Maßnahmen zur Bekämpfung der Bildungsarmut im Süden zur Unterstützung des dritten Sektors |
Zielwert |
Pädagogische Unterstützung für Minderjährige (zweite Gruppe) |
|
Ratenzahlungsbetrag |
8 535 686 161 EUR |
2.Kredit
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
2.1.Erste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M4C2-10 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Veröffentlichung des Aufrufs zur Interessenbekundung für die Ermittlung der nationalen Projekte, einschließlich der Projekte zu IPCEI-Mikroelektronik |
|
M1C2-26 |
Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81 |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Refinanzierung des Fonds 394/81 und Annahme der Investitionspolitik |
|
M1C2-27 |
Investition 5.1: Refinanzierung und Umgestaltung des von SIMEST verwalteten Fonds 394/81 |
Zielwert |
KMU, die Unterstützung aus dem Fonds 394/81 erhalten haben |
|
M2C1-14 |
Investition 1.1 – Einführung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen; Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets. |
|
M2C4-8 |
Investitionen. 1.1. Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems |
Etappenziel |
Einsatzplan für ein fortgeschrittenes integriertes Überwachungs- und Prognosesystem zur Ermittlung hydrologischer Risiken |
|
M3C1-1 |
Reform 1.1 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für den Vertrag zwischen dem MIT und dem RFI |
Etappenziel |
Inkrafttreten einer Gesetzesänderung zum Genehmigungsverfahren des Contratti di Programma (CdP) |
|
M3C1-2 |
Reform 1.2 – Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens für Projekte |
Etappenziel |
Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsvorschriften, durch die die Dauer der Genehmigung von Projekten von 11 auf sechs Monate verkürzt wird |
|
M3C1-21 |
Reform 2.1 – Umsetzung des jüngsten „Dekrets zur Vereinfachung“ (umgewandelt in Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020) durch Erlass eines Erlasses über die Annahme von „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“ |
Etappenziel |
Inkrafttreten der „Leitlinien für die Einstufung und das Risikomanagement, die Bewertung der Sicherheit und die Überwachung bestehender Brücken“ |
|
M3C1-22 |
Reform 2.2 – Übertragung des Eigentums an Brücken und Viadukten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen |
Etappenziel |
Übertragung des Eigentums an Brücken, Viadukten und Überfahrten von den untergeordneten Straßen auf die höherrangigen Straßen (Autobahnen und Hauptstraßen) |
|
M5C1 – 17 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Etappenziel |
Der Fonds zur Förderung des Unternehmertums von Frauen wird angenommen. |
|
M1C3-22 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für: |
|
M1C3-23 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für den Nationalen Tourismusfonds, |
|
M1C3-24 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für: KMU-Garantiefonds, |
|
M1C3-25 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Investitionspolitik für Rotierender Fonds (Fondo Rotativo) |
|
M1C3-26 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Durchführungsdekrets über die Steuergutschrift für die Sanierung von Beherbergungseinrichtungen. |
|
M2C4-7 |
Reform 3.1: Annahme nationaler Luftreinhalteprogramme |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Luftreinhalteprogramms |
|
M2C4-12 |
Investition 2.1.b Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Etappenziel |
Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens für Interventionen gegen Hochwasser- und hydrogeologische Risiken |
|
M2C4-18 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Etappenziel |
Inkrafttreten der überarbeiteten Gesetzesänderungen zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen |
|
M4C1-27 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung der geltenden Vorschriften für Studentenwohnungen. |
|
M5C3-10 |
Reform 1: Vereinfachung der Verfahren und Stärkung des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren und Stärkung der Rolle des Kommissars in den Sonderwirtschaftszonen |
|
M5C3-11 |
Investition 1.4: Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Etappenziel |
Inkrafttreten von Ministerialdekreten zur Genehmigung des Einsatzplans für alle acht Sonderwirtschaftszonen |
|
M6C2-4 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Vom Gesundheitsministerium/Italien genehmigter Umstrukturierungsplan |
|
Ratenzahlungsbetrag |
12 643 678 161 EUR |
2.2.Zweite Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C2-28 |
Investition 5.2: Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines Erlasses einschließlich der Investitionspolitik der Entwicklungsverträge |
|
M2C4-27 |
Reform 4.1 Vereinfachung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Governance für die Durchführung von Investitionen in die Wasserversorgungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Vereinfachung der Rechtsvorschriften für Eingriffe in die primäre Wasserinfrastruktur zur Gewährleistung der Wasserversorgungssicherheit |
|
M5C2-11 |
Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Investitionen in die Stadterneuerung zur Verringerung von Marginalisierung und sozialer Degradation, wobei Projekte im Einklang mit den Zielen der Aufbau- und Resilienzfazilität, einschließlich des DNSH-Prinzips, durchgeführt werden. |
|
M5C2-15 |
Investitionen 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft |
Etappenziel |
Das Inkrafttreten des Ministerialerlasses über die Kartierung illegaler Siedlungen wird vom „Tavolo di contrasto allo sfruttamento lavorativo in agricoltura“ angenommen, und das Ministerialdekret über die Mittelzuweisung wird angenommen. |
|
M5C2-19 |
Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität |
Etappenziel |
Die Regionen und autonomen Provinzen (einschließlich der in diesen Gebieten gelegenen Gemeinden und/oder Metropolstädte) unterzeichneten die Vereinbarungen zur Sanierung und Verbesserung des sozialen Wohnungsbaus. |
|
M1C2-16 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für schnellere Verbindungsprojekte |
|
M1C3-12 |
Investition 2.2 – Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: |
|
M1C3-13 |
Investition 2.3 – Programme zur Verbesserung der Identität von Orten, Parks und historischen Gärten |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: |
|
M1C3-14 |
Investition 2.4 – Seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Erbes des FEC und Unterkünfte für Kunstwerke |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: |
|
M1C3-15 |
Investitionen 1.3 – Verbesserung der Energieeffizienz in Kinos, Theater und Museen |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Erlasses des Ministeriums für Kultur für die Zuweisung der Mittel: |
|
M1C3-35 |
Investition 4.3 Caput Mundi-Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Etappenziel |
Unterzeichnung jeder Vereinbarung für sechs Projekte zwischen einem Tourismusministerium und Begünstigten/Durchführungsstellen |
|
M2C1-13 |
Reform 1.2 – Nationales Abfallbewirtschaftungsprogramm |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Ministerialdekrets für das Nationale Abfallbewirtschaftungsprogramm |
|
M2C2-52 |
Investition 5.2 Wasserstoff |
Etappenziel |
Herstellung von Elektrolysegeräten |
|
M4C2-11 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Inkrafttreten eines nationalen Rechtsakts, mit dem die erforderlichen Mittel für die Unterstützung der Projektteilnehmer bereitgestellt werden. |
|
M4C2-17 |
Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen; Investitionen |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für die Projekte betreffend: integriertes System von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen |
|
M4C2-18 |
Investitionen 1.5: Schaffung und Stärkung von „Innovationsökosystemen für Nachhaltigkeit“, Aufbau territorialer Führer von FuE |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die Innovationsökosysteme betreffen; |
|
M4C2-19 |
Investitionen 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenpolitikern“ für einige Schlüsseltechnologien |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für Projekte, die nationale FuE-Spitzenreiter im Bereich Schlüsseltechnologien betreffen |
|
M4C2-20 |
Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen |
Etappenziel |
Vereinbarung zwischen der IT-Regierung und dem Durchführungspartner Cassa Depositi e Prestiti (CDP) zur Einrichtung des Finanzierungsinstruments |
|
M6C1-1 |
Reform 1: Festlegung eines neuen Organisationsmodells für das Netz für die territoriale Gesundheitsversorgung |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Sekundärrechts (Ministerialerlass) zur Reform der Organisation der Gesundheitsversorgung. |
|
M6C1-2 |
Investition 1.1: Gesundheitshäuser der Gemeinschaft zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsversorgung |
Etappenziel |
Genehmigung eines Vertrags über die institutionelle Entwicklung |
|
M6C1-4 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Etappenziel |
Genehmigung der Leitlinien mit dem digitalen Modell für die Umsetzung der „Home Care“ |
|
M6C1-5 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Etappenziel |
Vom Ministerium für Gesundheit und Regionen genehmigter Vertrag über institutionelle Entwicklung |
|
M6C1-10 |
Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Krankenhäuser in der Gemeinschaft) |
Etappenziel |
Genehmigung eines Vertrags über institutionelle Entwicklung (Contratto Istituzionale di Sviluppo) |
|
M6C2-5 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Genehmigung des Vertrags über die institutionelle Entwicklung |
|
Ratenzahlungsbetrag |
12 643 678 161 EUR |
2.3.Dritte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M2C1-18 |
Investition 3.1: Grüne Inseln |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Richtlinientextes |
|
M2C1-20 |
Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für die Auswahl grüner Gemeinschaften |
|
M5C2-17 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – EIB-Dachfonds |
Etappenziel |
Die Anlagestrategie des Fonds wird vom Finanzministerium (MfWF) genehmigt. |
|
M1C1-123 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – „One Click by design“ Dienste/Inhalte T1 |
|
M1C1-124 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten IKT-Kompetenzen (T1) |
|
M1C3-30 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung von insgesamt 350 000 000 EUR an den Fonds. |
|
M1C3-31 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Nationaler Tourismusfonds: Auszahlung von insgesamt 150 000 000 EUR an den Fonds für Eigenkapitalunterstützung. |
|
M2C3-9 |
Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung |
Etappenziel |
Aufträge an |
|
M2C4-19 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Zielwert |
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T1 |
|
M2C4-24 |
Investition 3.4: Sanierung von „herrenlosen Böden“ |
Etappenziel |
Rechtsrahmen für die Sanierung verwaister Standorte |
|
M3C1-3 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania |
|
M3C1-12 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem |
|
M3C2-8 |
Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen |
Zielwert |
Grüne Häfen: Abtretung der Arbeiten |
|
M4C1-28 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Zielwert |
Neue Schlafräume für Studierende in Studentenwohnungen |
|
M4C1-29 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Reform des Studentenwohnrechts. |
|
M5C2-13 |
Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Investitionsplans für Stadterneuerungsprojekte in Ballungsräumen. |
|
M6C2-7 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge |
|
Ratenzahlungsbetrag |
10 344 827 586 EUR |
2.4.Vierte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-125 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Ausschreibungen für Cloud-Ausschreibungen für lokale öffentliche Verwaltungen |
|
M1C2-22 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Satellitentechnologie- und Weltraumprojekte |
|
M2C2-48 |
Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Wasserstofftäler) |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Projekte zur Wasserstofferzeugung in aufgegebenen Industriegebieten |
|
M2C2-50 |
Investition 3.2 – Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen |
Etappenziel |
Übereinkommen zur Förderung des Übergangs von Methan zu grünem Wasserstoff |
|
M5C2-21 |
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Projekte im Bereich Sport und soziale Eingliederung im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. |
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M1C3-20 |
Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà) |
Etappenziel |
Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Durchführungsstelle Istituto Luce Studios und den Unternehmen über den Bau von neun Studios |
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M2C4-21 |
Investition 3.3 Renaturierung des Po-Gebiets |
Etappenziel |
Überarbeitung des Rechtsrahmens für Interventionen zur Sanierung des Po-Gebiets |
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M4C2-12 |
2 – von der Forschung in die Wirtschaft – Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Etappenziel |
Die Liste der Teilnehmer an wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) wird bis zum 30.6.2023 fertiggestellt. |
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M4C2-16 |
2 – von der Forschung in die Wirtschaft – Investition 3.1: Fonds für den Aufbau eines integrierten Systems von Forschungs- und Innovationsinfrastrukturen |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Infrastrukturen |
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M5C1 – 18 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Zielwert |
Unternehmen haben finanzielle Unterstützung aus dem Fonds „Impresa donna“ erhalten. |
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M6C2-14 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Stipendien für spezifische Schulungen in der Allgemeinmedizin werden vergeben. |
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Ratenzahlungsbetrag |
16 091 954 023 EUR |
2.5.Fünfte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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M2C3-5 |
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau neuer Schulen durch Gebäudeschenersatz zur energetischen Aufrüstung von Schulgebäuden im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung |
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M2C4-28 |
Investition 4.1: Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Etappenziel |
Vergabe (aller) öffentlicher Aufträge für Investitionen in die Grundwasserinfrastruktur und für die Sicherheit der Wasserversorgung |
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M2C4-30 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Interventionen in Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
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M1C1-126 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform T1 |
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M1C1-127 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der „IO“ -App T1 |
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M1C1-128 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T1 |
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M1C1-129 |
Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums |
Zielwert |
Innenministerium – vollständig umgerüstete und digitalisierte Prozesse T1 |
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M1C1-130 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Digitalisierte Gerichtsakten T1 |
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M1C1-131 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Etappenziel |
Wissenssysteme des Justizministeriums „Justice Data Lake“ T1 |
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M1C1-132 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – „One Click by design“ Dienste/Inhalte T2 |
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M1C1-133 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INPS – Arbeitnehmer mit verbesserten IKT-Kompetenzen (T2) |
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M1C1-134 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INAIL – Fully rekonstruierte und digitalisierte Prozesse/Dienste T1 |
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M1C1-135 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Verfahren T1 |
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M1C1-136 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Digitalisierung der Bescheinigungen T1 |
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M1C1-137 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Etappenziel |
Verteidigungsministerium – Inbetriebnahme institutioneller Webportale und Intranetportale |
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M1C1-138 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Migration von nicht auftragsrelevanten Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T1 |
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M1C2-19 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Inseln mit Ultra-Breitband-Verbindung |
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M2C1-15 |
Reform 1.2 |
Zielwert |
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T1) |
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M2C1-15a |
Reform 1.2 |
Zielwert |
Verringerung unregelmäßiger Deponien (T2) |
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M2C1-15b |
Reform 1.2 |
Zielwert |
Regionale Unterschiede bei der getrennten Sammlung |
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M2C1-15c |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Etappenziel |
Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen |
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M2C3-7 |
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
Etappenziel |
Die Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für den Bau neuer Gebäude, die Umqualifizierung und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung wird vom Justizministerium im Anschluss an eine öffentliche Ausschreibung unterzeichnet. |
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M2C4-10 |
Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Verringerung hydrogeologischer Risiken |
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M2C4-14 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss kleiner Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T1 |
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M2C4-16 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss mittlerer Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T1 |
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M2C4-33 |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Etappenziel |
Vergabe aller öffentlichen Aufträge für die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems im Hinblick auf eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
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M2C4-36 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für Kanalisation und Reinigung |
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M3C1-17 |
Investition 1.7 – Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit des Schienenverkehrs im Süden |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Modernisierung, Elektrifizierung und Widerstandsfähigkeit der Eisenbahnen im Süden |
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M4C2-5 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN) |
Zielwert |
Anzahl der geförderten Forschungsprojekte |
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M5C3-12 |
Investition1.4 – Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Zielwert |
Beginn der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen. |
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M6C1-8 |
Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Mindestens ein Projekt pro Region (unter Berücksichtigung sowohl der Projekte, die in der jeweiligen Region durchgeführt werden, als auch der Projekte, die im Rahmen von regionalen Zusammenschlüssen entwickelt werden können) |
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M1C2-29 |
Investition 5.2 Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Lieferketten |
Zielwert |
Unterzeichnung von Entwicklungsverträgen |
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Ratenzahlungsbetrag |
12 643 678 161 EUR |
2.6.Sechste Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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M2C4-35 |
Investitionen 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2 |
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M2C4-22 |
Investition 3.3 Umnaturierung des Po-Gebiets |
Zielwert |
Verringerung der künstlichen Intelligenz für die Neunaturierung des Po-Gebiets T1 |
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M2C4-37 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Eingriffe zur Kanalisation und Reinigung T1 |
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M3C1-4 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau von Hochgeschwindigkeitsbahnstrecken auf den Strecken Salerno Reggio Calabria |
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M3C1-5 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari und Palermo-Catania |
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M3C1-7 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Hochgeschwindigkeitsstrecke Verona-Brennero, Liguria-Alpi und Verona-Brennero |
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M3C1-10 |
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen |
Etappenziel |
Zuschlag für den Bau der Verbindungen in den Strecken Roma-Pescara und Orte-Falconara |
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M3C2-10 |
Reform 2.2: Einrichtung einer nationalen strategischen Plattform für das Netz von Häfen und Güterdörfern zur Einführung der Digitalisierung der Personen- und Güterverkehrsdienste |
Etappenziel |
Port Community System (IT-System zur Vernetzung der Hafennutzer) |
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M6C1-7 |
– Investition 1,2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Koordinierungszentren voll funktionsfähig (zweite Gruppe) |
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M6C2-15 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Zusätzliche Stipendien für die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin werden vergeben. |
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Ratenzahlungsbetrag |
10 344 827 586 EUR |
2.7.Siebter Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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M1C1-139 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Zielwert |
Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung T1 |
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M2C4-9 |
Investitionen. 1.1. Einführung eines fortgeschrittenen und integrierten Überwachungs- und Prognosesystems |
Zielwert |
Einführung eines fortgeschrittenen integrierten Überwachungs- und Prognosesystems zur Ermittlung hydrologischer Risiken |
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M1C1-140 |
Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T1 |
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M1C1-141 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Digitalisierung der Verfahren des Verteidigungsministeriums T2 |
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M1C1-142 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Digitalisierung der Bescheinigungen des Verteidigungsministeriums T2 |
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M1C1-143 |
Investition 1.6.4 – Digitalisierung des Verteidigungsministeriums |
Zielwert |
Verteidigungsministerium – Migration von nicht auftragsrelevanten Anwendungen zur Lösung des vollständigen Informationsschutzes durch Infrastrukturoffenheit (S.C.I.P.I.O.) T2 |
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M1C3-18 |
Investition 2.3: Programme zur Verbesserung der Identität von Orten: Parks und historische Gärten |
Zielwert |
Anzahl der umgerüsteten Parks und historischen Gärten |
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M1C3-27 |
Investition 4.3: Caput Mundi – Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Zielwert |
Anzahl der |
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M2C1-16 |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Irreguläre Deponien |
|
M2C1-16a |
Investition 1.1 – Errichtung neuer Abfallbewirtschaftungsanlagen und Modernisierung bestehender Anlagen |
Zielwert |
Irreguläre Deponien |
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M2C1-16b |
Reform 1.2 |
Zielwert |
Regionale Unterschiede bei den Quoten der getrennten Sammlung |
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M2C2-44 |
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarspannungssystemen |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen |
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M2C4-20 |
Investitionen. 3.1: Schutz und Verbesserung städtischer und stadtnaher Wälder |
Zielwert |
Pflanzenbäume zum Schutz und zur Valorisierung städtischer und stadtnaher Grünflächen T2 |
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M2C4-31 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Zielwert |
Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T1 |
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M2C4-34 |
Investitionen 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
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M3C1-13 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Zielwert |
1400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ausgerüstet sind |
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M3C1-15 |
Investition 1.5 – Stärkung großstädtischer Knotenpunkte und wichtiger nationaler Verbindungen |
Zielwert |
700 km ausgebaute Streckenabschnitte an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen |
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M3C1-19 |
Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden) |
Zielwert |
Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe |
|
M6C2-6 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Große Sanitäreinrichtungen betriebsbereit |
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Ratenzahlungsbetrag |
14 942 528 736 EUR |
2.8.Achte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M5C2-16 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – Überwindung illegaler Siedlungen zur Bekämpfung der Ausbeutung der Arbeitskraft in der Landwirtschaft |
Zielwert |
Die Projektmaßnahmen werden in den Gebieten abgeschlossen, die in den lokalen Plänen als illegale Siedlungen identifiziert wurden. |
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M1C1-144 |
Investition 1.4.2 – Einbeziehung der Bürger – Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Zugänglichkeit digitaler öffentlicher Dienste |
|
M1C3-16 |
Investition 2.1: Attraktivität historischer Kleinstädte |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung kultureller oder touristischer Stätten |
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M2C4-26 |
Investition 3.5: Wiederherstellung und Schutz des Meeresbodens und der marinen Lebensräume |
Zielwert |
Wiederherstellung und Schutz von Meeresboden und marinen Lebensräumen |
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M4C2-6 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN) |
Zielwert |
Anzahl der vergebenen Projekte |
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M4C2-7 |
Investition 1.1: Fonds für das nationale Forschungsprogramm (PNR) und Forschungsprojekte von erheblichem nationalem Interesse (PRIN); |
Zielwert |
Zahl der befristet eingestellten Forscher |
|
M4C2-8 |
Investition 1.3: Ausweitung der Partnerschaften auf Universitäten, Forschungszentren, Unternehmen und Finanzierung von Projekten der Grundlagenforschung |
Zielwert |
Zahl der befristet beschäftigten Forscher, die für jede geplante Grundlagenforschungspartnerschaft zwischen Forschungsinstituten und privaten Unternehmen eingestellt wurden |
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M4C2-21 |
Investition 3.2: Finanzierung von Start-up-Unternehmen |
Zielwert |
Zahl der geförderten Unternehmen |
|
M4C2-22 |
Investition 2.1: Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (kurz IPCEI) |
Zielwert |
Zahl der geförderten Unternehmen |
|
Ratenzahlungsbetrag |
10 344 827 586 EUR |
2.9.Neunte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
M1C1-145 |
Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen digitalen Identitätsplattformen (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR) |
Zielwert |
Nationale digitale Identitätsplattformen (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR) |
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M1C3-17 |
Investition – 2.2 Schutz und Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
Zielwert |
Abschluss von Interventionen zum Schutz und zur Verbesserung der ländlichen Architektur und Landschaft |
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M1C3-19 |
Investition – 2.4 seismische Sicherheit von Kultstätten, Restaurierung des Erbes der FEC (Fondo Edifici di Culto) und Unterkünfte für Kunstwerke (Verwertungsart) |
Zielwert |
Maßnahmen zur Verbesserung der Erdbebensicherheit in Gebetsstätten, Restaurierung des Erbes der FEC (Fondo Edifici di Culto) und abgeschlossene Unterkünfte für Kunstwerke |
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M1C3-28 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Zahl der aus den thematischen Fonds der Europäischen Investitionsbank zu unterstützenden Tourismusprojekte |
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M1C3-29 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Thematische Fonds der Europäischen Investitionsbank: Auszahlung von insgesamt 350 000 000 EUR an den Fonds. |
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M1C3-32 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Zielwert: Anzahl der Unternehmen, die durch das rotative Fondo-Programm unterstützt werden sollen (erste Gruppe) |
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M1C3-33 |
Investition 4.2: Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Zielwert: Zahl der Immobilien, die vom Nationalen Tourismusfonds für touristische Zwecke umgestaltet wurden |
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M1C3-34 |
Investition 4.2 – Fonds für die Wettbewerbsfähigkeit von Tourismusunternehmen |
Zielwert |
Zahl der Immobilien, die vom Nationalen Tourismusfonds für touristische Zwecke umgestaltet wurden |
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M2C1-17 |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Siedlungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1-17a |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Verpackungsabfälle im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1-17b |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Holzverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1-17c |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Eisenmetallverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1d |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Aluminium-Verpackungen – Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1e |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Glasverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1f |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten von Papier und Karton im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1g |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Zielwert |
Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft |
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M2C1h |
Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien |
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M2C1-17i |
Reform 1.1 Nationales Programm für die Kreislaufwirtschaft; Investition 1.2 – Vorzeigeprojekte für die Kreislaufwirtschaft |
Etappenziel |
Inkrafttreten der getrennten Sammlung gefährlicher Abfallfraktionen aus Haushalten und Textilien |
|
M2C2-46 |
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energiequellen für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Vergabe von Darlehen für die Durchführung der Interventionen zugunsten von Energiegemeinschaften |
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M2C4-13 |
Investition 2.1b – Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Zielwert |
Abschluss von Interventionen der Kategorie E |
|
M3C1-8 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die mit dem übrigen Europa verbunden sind |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Liguria-Alpi |
|
M3C2-9 |
Investition 1.1: Grüne Häfen: Maßnahmen in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Häfen |
Etappenziel |
Grüne Häfen: Abschluss der Arbeiten |
|
M4C2-9 |
Investition 1.4: Stärkung der Forschungsstrukturen und Unterstützung der Schaffung von „nationalen FuE-Spitzenpolitikern“ für einige Schlüsseltechnologien |
Etappenziel |
Vergabe der Aufträge an Forschungsstrukturen und Schaffung von „nationalen FuE-Führern“ für ausgewählte Schlüsseltechnologien |
|
M4C2-13 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Zahl der neu zu schaffenden Hubs |
|
M4C2-14 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Auszahlung eines finanziellen Gegenwerts von 600 000 000 EUR. |
|
M4C2-15 |
Investition 2.3: Stärkung und sektorale/territoriale Ausweitung von Technologietransferzentren nach Industriezweigen |
Zielwert |
Anzahl der unterstützten KMU |
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M6C1-9 |
– Investition 1,2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Anzahl der Personen, die mit Hilfe von Telemedizin-Tools unterstützt werden (dritte Charge) |
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M6C2-8 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Die Krankenhäuser werden digitalisiert (DEA – Not- und Aufnahmeabteilungen – Ebenen I und II) |
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M6C2-11 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und Simulatio |
Zielwert |
Allgemeinmediziner, die in die elektronische Patientenakte einspeisen. |
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Ratenzahlungsbetrag |
10 344 827 586 EUR |
2.10.Zehnte Tranche (Unterstützung in Form eines Darlehens):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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M1C1-146 |
Investition 1.4.4 – Ausbau der nationalen digitalen Identitätsplattformen (SPID, CIE) und des nationalen Registers (ANPR) |
Zielwert |
Nationale digitale Identitätsplattformen (SPID, CIE) und das nationale Register (ANPR) |
|
M2C3-6 |
Investition 1.1: Bau neuer Schulen durch Gebäuderendersatz |
Zielwert |
Mindestens 400 000 m3 neuer Schulen werden durch Gebäuderendersatz gebaut. |
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M2C3-8 |
Investition 1.2 – Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
Zielwert |
Bau von Gebäuden, Umbau und Stärkung des Immobilienvermögens der Justizverwaltung |
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M2C3-10 |
Investition 3.1: Förderung einer effizienten Fernwärmeversorgung |
Zielwert |
Bau oder Ausbau von Fernwärmenetzen |
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M2C4-11 |
Investition 2.1.a Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasser- und hydrogeologischen Risiken |
Zielwert |
Hochwasserrisikomanagement und hydrogeologische Risikomanagement |
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M2C4-15 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss kleiner Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T2 |
|
M2C4-17 |
Investition 2.2: Interventionen zur Stärkung der Resilienz, der Verbesserung des Territoriums und der Energieeffizienz der Gemeinden |
Zielwert |
Abschluss mittlerer Arbeiten für die Widerstandsfähigkeit, die Verbesserung des Territoriums und die Energieeffizienz der Gemeinden T2 |
|
M2C4-23 |
Investition 3.3 Umnaturierung des Po-Gebiets |
Zielwert |
Verringerung der künstlichen Intelligenz für die Neunaturierung des Po-Gebiets T2 |
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M2C4-25 |
Investition 3.4: Sanierung von „herrenlosen Böden“ |
Zielwert |
Wiederbelebung verwaister Stätten |
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M2C4-29 |
Investition 4.1: Investitionen in primäre Wasserversorgungsinfrastrukturen für die Sicherheit der Wasserversorgung |
Zielwert |
Investitionen in die Grundwasserinfrastruktur für die Sicherheit der Wasserversorgung |
|
M2C4-32 |
Investition 4.2: Verringerung der Verluste in den Wasserversorgungsnetzen, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze |
Zielwert |
Eingriffe in Wasserversorgungsnetze, einschließlich Digitalisierung und Überwachung der Netze T2 |
|
M2C4-34a |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T1 |
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M2C4-35a |
Investition 4.3 Investitionen in die Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2 |
Zielwert |
Interventionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Bewässerungsagrosystems für eine bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen T2 |
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M2C4-38 |
Investition 4.4 Investitionen in Abwasser- und Reinigungsarbeiten |
Zielwert |
Eingriffe zur Kanalisation und Reinigung T2 |
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M3C1-9 |
Investition 1.2 – Hochgeschwindigkeitsstrecken im Norden, die den Ruf Europas verbinden |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Brescia-Verona-Vicenza-Padova; Liguria-Alpi und Verona-Brennero |
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M3C1-11 |
Investition 1.3 – Diagonale Verbindungen |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf der Strecke Roma-Pescara, Orte-Falconara e Taranto – Metaponto-Potenza-Battipaglia |
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M3C1-14 |
Investition 1.4 – Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) |
Zielwert |
3400 km Eisenbahnstrecken, die mit dem Europäischen Eisenbahnverkehrsmanagementsystem ausgerüstet sind |
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M3C1-16 |
Investition 1.5 – Stärkung großstädtischer Knotenpunkte und wichtiger nationaler Verbindungen |
Zielwert |
1280 km ausgebaute Streckenabschnitte an großstädtischen Knotenpunkten und wichtigen nationalen Verbindungen |
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M3C1-18 |
Investition 1.6 – Ausbau der Regionallinien – Modernisierung der Regionalbahnen (Management RFI) |
Zielwert |
Ausgebaute Regionallinien, Genehmigungs- und Betriebsphasen |
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M3C1-20 |
Investition 1.8 – Modernisierung von Bahnhöfen (RFI-Management; im Süden) |
Zielwert |
Ausgebaute und zugängliche Bahnhöfe |
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M5C2-20 |
Investition 6 – Innovationsprogramm für Wohnqualität |
Zielwert |
Anzahl der unterstützten Wohneinheiten (sowohl in Bezug auf Bau als auch Sanierung) und Quadratmeter der geförderten öffentlichen Räume |
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M1C1-147 |
Investition 1.2 – Cloud-Fähigkeit für die lokale öffentliche Verwaltung |
Zielwert |
Cloud Enablement für die lokale öffentliche Verwaltung T2 |
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M1C1-148 |
Investition 1.4.1 – Bürgererfahrung – Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste |
Zielwert |
Verbesserung der Qualität und Nutzbarkeit digitaler öffentlicher Dienste T2 |
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M1C1-149 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform T2 |
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M1C1-150 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der „IO“-App T2 |
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M1C1-151 |
Investition 1.4.3 – Ausbau der Dienste der PagoPA-Plattform und der „IO“-App; 1.4.5 – Digitalisierung öffentlicher Bekanntmachungen |
Zielwert |
Ausweitung der digitalen öffentlichen Bekanntmachungen T2 |
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M1C1-152 |
Investition 1.6.1 – Digitalisierung des Innenministeriums |
Zielwert |
Innenministerium – Vollständig rekonstruierte und digitalisierte Prozesse T2 |
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M1C1-153 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Digitalisierte Gerichtsakten T2 |
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M1C1-154 |
Investition 1.6.2 – Digitalisierung des Justizministeriums |
Zielwert |
Wissenssysteme des Justizministeriums „Justice Data Lake“ T2 |
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M1C1-155 |
Investition 1.6.3 – Digitalisierung des nationalen Instituts für soziale Sicherheit (INPS) und des Nationalen Instituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) |
Zielwert |
INAIL – Vollständig rekonstruierte und digitalisierte Prozesse/Dienste T2 |
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M1C2-15 |
Investition 2: Innovation und Technologie der Mikroelektronik |
Zielwert |
Produktionskapazität von Silicon-Carbid-Substraten |
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M1C2-17 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Wohneinheiten mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s |
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M1C2-18 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Schulgebäude und Gesundheitseinrichtungen mit einer Konnektivität von 1 Gbit/s |
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M1C2-20 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Vorstadtstraßen und -korridore mit 5G-Abdeckung bei 1 Gbit/s |
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M1C2-21 |
Investition 3: Schnelle Internetverbindungen (Ultrabreitband- und 5G-Anschlüsse) |
Zielwert |
Marktversagen mit 5G-Abdeckung bei 1 Gbit/s |
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M1C2-23 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Einsatz von Boden-Teleskopen, einsatzbereitem SST-Zentrum, Weltraumfabrik und Flüssigantriebsmotor |
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M1C2-24 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Konstellationen oder Nachweis des Konzepts der eingesetzten Konstellationen |
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M1C2-25 |
Investition 4: Satellitentechnologie und Weltraumwirtschaft |
Zielwert |
Dienstleistungen für öffentliche Verwaltungen |
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M1C3-21 |
Investition 3.2: Entwicklung der Filmindustrie (Projekt Cinecittà) |
Zielwert |
Anzahl der Theater, deren Arbeiten zur Requalifizierung, zur Modernisierung und zum Bau abgeschlossen sind |
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M1C3-36 |
Investition 4.3: Caput Mundi – Next Generation EU für touristische Großveranstaltungen |
Zielwert |
Anzahl der |
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M2C1-19 |
Investition 3.1: Grüne Inseln |
Zielwert |
Durchführung integrierter Projekte auf kleinen Inseln |
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M2C1-21 |
Investition 3.2: Grüne Gemeinschaften |
Zielwert |
Durchführung der in den Plänen der Grünen Gemeinschaften enthaltenen Maßnahmen |
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M2C2-45 |
Investition 1.1 Entwicklung von Agrarspannungssystemen |
Zielwert |
Installation von Photovoltaik-Solarpaneelen in Agrarspannungssystemen |
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M2C2-47 |
Investition 1.2 Förderung erneuerbarer Energieträger für Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
Zielwert |
Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in Energiegemeinschaften und gemeinsam handelnde Eigenverbraucher erneuerbarer Energien |
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M2C2-49 |
Investition 3.1 – Wasserstofferzeugung in Brachflächen (Wasserstofftäler) |
Zielwert |
Abschluss des Projekts zur Wasserstofferzeugung in Industriegebieten |
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M2C2-51 |
Investition 3.2 – Wasserstoffverbrauch in schwer abzusetzenden Industriezweigen |
Zielwert |
Einführung von Wasserstoff im industriellen Prozess |
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M2C2-53 |
Investition 5.2 Wasserstoff |
Zielwert |
Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge für die Fertigstellung von Industrieanlagen zur Herstellung von Elektrolysegeräten |
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M3C1-6 |
Investition 1.1 – Hochgeschwindigkeitsbahnverbindungen nach Süden für Personen- und Güterverkehr |
Zielwert |
Hochgeschwindigkeitsschienenverkehr sowohl für Fahrgäste als auch für den Güterverkehr auf den Strecken Napoli-Bari, Salerno-Reggio Calabria, Palermo-Catania |
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M4C1-30 |
Reform 1.7: Reform der Regelung für den Studentenwohnsitz und Investitionen in den Studentenwohnsitz |
Zielwert |
Einrichtung und Zuweisung von Schlafunterkünften für Studenten nach dem bestehenden und dem neuen Rechtssystem |
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M5C1-19 |
Investition 5 – Gründung von Frauenunternehmen |
Zielwert |
Unternehmen im Sinne der einschlägigen Investitionspolitik haben finanzielle Unterstützung erhalten. |
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M5C2-12 |
Investition 4 – Investitionen in Projekte zur Stadterneuerung mit dem Ziel, Marginalisierung und soziale Degradation zu verringern |
Zielwert |
Projekte für Stadterneuerungsmaßnahmen, die Gemeinden abdecken. |
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M5C2-14 |
Investition 5 – Integrierte städtische Pläne – allgemeine Projekte |
Zielwert |
Abschluss integrierter Planungsmaßnahmen in Metropolstädten |
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M5C2-18 |
Investition 5 – Integrierte Pläne für die Stadtentwicklung – EIB-Dachfonds |
Zielwert |
Geldwert des Beitrags zum Thematischen Fonds und Unterstützung städtischer Projekte. |
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M5C2-22 |
Investition 7 – Das Projekt Sport und soziale Eingliederung |
Zielwert |
Interventionen im Zusammenhang mit den Verträgen über Sportanlagen. |
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M5C3-13 |
Investition 1.4 – Infrastrukturinvestitionen für die Sonderwirtschaftszone |
Zielwert |
Abschluss der Infrastrukturmaßnahmen in den Sonderwirtschaftszonen. |
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M6C1-3 |
– Investition 1.1: Gesundheitshaus der Gemeinde zur Verbesserung der territorialen Gesundheitsfürsorge |
Zielwert |
Bereitstellung und technische Ausstattung der Gesundheitseinrichtungen der Gemeinschaft (erstes Los) |
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M6C1-6 |
– Investition 1.2: Heim als erster Ort der Pflege und Telemedizin |
Zielwert |
Zusätzliche Personen, die in der häuslichen Pflege behandelt werden (erste Gruppe) |
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M6C1-11 |
– Investition 1.3: Stärkung der zwischengeschalteten Gesundheitsversorgung und ihrer Einrichtungen (Gemeinschaftskrankenhaus) |
Zielwert |
Renovierte, vernetzte und technologisch ausgerüstete Krankenhäuser in der Gemeinschaft (erstes Los) |
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M6C2-9 |
Investition 1.1: Digitale Aktualisierung der technischen Ausstattung von Krankenhäusern |
Zielwert |
Zusätzliche Betten in ICU und subintensive Pflege |
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M6C2-10 |
Investition 1.2: Auf dem Weg zu einem sicheren und nachhaltigen Krankenhaus |
Zielwert |
Erdbebenbekämpfungsmaßnahmen in Krankenhäusern sind abgeschlossen |
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M6C2-12 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation |
Etappenziel |
Das Krankenversicherungskartensystem und die Infrastruktur für die Interoperabilität der elektronischen Patientenakte sind voll funktionsfähig. |
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M6C2-13 |
Investition 1.3: Stärkung der technologischen Infrastruktur und der Instrumente für die Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenanalyse und -simulation |
Zielwert |
Alle Regionen haben die elektronische Patientenakte angenommen und nutzen sie derzeit. |
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M6C2-16 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Schulungen zu Management- und digitalen Kompetenzen für Mitarbeiter des Nationalen Gesundheitsdienstes |
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M6C2-17 |
Investition 2.2: Entwicklung technisch-professioneller, digitaler und Managementfähigkeiten von Angehörigen der Gesundheitsberufe |
Zielwert |
Anzahl der finanzierten Verträge über die fachärztliche Weiterbildung |
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Ratenzahlungsbetrag |
12 256 982 814 EUR |
ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN
1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans von Italien erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:
Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 77 vom 31. Mai 2021 soll eine Reihe von Koordinierungsstellen für die Überwachung und Durchführung des Plans geschaffen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um i) ein Lenkungsausschuss („Cabina di regia“), der unter dem Vorsitz des Ministerrates eingerichtet wurde und dessen Hauptaufgabe darin besteht, die Umsetzung des Plans zu steuern und zu koordinieren; ii) ein Beratungsgremium für den sozialen Dialog, das sich aus Vertretern der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger, einschließlich lokaler Einrichtungen, zusammensetzt; iii) ein technisches Sekretariat, das beim Vorsitz des Ministerrates eingerichtet wurde, zumindest während der Laufzeit des Plans, um die Tätigkeiten des Lenkungsausschusses und des Beratungsgremiums zu unterstützen; iv) eine Regulierungsstelle, die in der Abteilung für Rechts- und Legislativangelegenheiten des Vorsitzes des Ministerrates eingerichtet wurde, zumindest während der Laufzeit des Plans, deren Aufgabe es ist, Umsetzungsengpässe zu ermitteln, die sich aus Regulierungsfragen ergeben, und Lösungsvorschläge zu erarbeiten, auch im Hinblick auf die Überarbeitung und Rationalisierung der Rechtsvorschriften; v) eine zentrale Koordinierungsstelle im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen, die zur Gesamtkoordinierung und Überwachung der Umsetzung des Plans (auch in Bezug auf Etappenziele und Zielwerte), zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Verfahren und Ausgaben und zur Berichterstattung sowie zur technischen und operativen Unterstützung der Durchführungsphasen befugt ist. Diese zentrale Struktur dient als zentrale Anlaufstelle für die Europäische Kommission auf nationaler Ebene. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen sorgt auch für die Bewertung der Ergebnisse des Plans. Darüber hinaus werden auf der Ebene jeder zentralen Verwaltung Koordinierungsstrukturen festgelegt, die für die im Plan enthaltenen Maßnahmen zuständig sind und mit der Verwaltung, Überwachung, Berichterstattung und Kontrolle der einschlägigen Interventionen betraut sind, auch in Bezug auf die Überwachung der Durchführung und die Fortschritte bei der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte. Schließlich sind Durchsetzungsmechanismen für Umsetzungsprobleme vorgesehen, unter anderem durch die Aktivierung von Substitutionsbefugnissen gegenüber den für die Maßnahmen des Plans zuständigen Verwaltungen, um eine rechtzeitige und wirksame Durchführung der Projekte zu gewährleisten, und es sind Ex-ante-Mechanismen zur Konfliktlösung vorgesehen.
Zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten für die Überwachung und Umsetzung ist die Einstellung von Zeitarbeitskräften geplant, auch in Bezug auf die zentralen Verwaltungen, die für die Interventionen der Pläne zuständig sind, und das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (einschließlich der zentralen Koordinierungsstruktur und der staatlichen Rechnungslegung), wie dies im Gesetzesdekret vom 9. Juni 2021, Nr. 80, vorgesehen ist , sowie in Bezug auf die Behörden Süditaliens, die voraussichtlich das Humankapital stärken, das an der Planung und Verwendung von EU-Mitteln beteiligt ist, wie dies insbesondere im Gesetz Nr. 178 von 2020 vorgesehen ist. Darüber hinaus sind Haushaltsmittel für die Aktivierung und den Betrieb des technischen Sekretariats und des unter dem Vorsitz des Ministerrates eingerichteten Regulierungsreferats für die Rationalisierung und Verbesserung der Regulierung bereitzustellen. Schließlich ist eine technische und operative Unterstützung der zentralen und lokalen Verwaltungen bei der Projektdurchführung vorgesehen, unter anderem durch den Einsatz öffentlicher Kapitalgesellschaften, einen Pool von Sachverständigen für technische Hilfe und die Möglichkeit, auf externes Fachwissen zurückzugreifen. Diese Maßnahmen werden mit der Durchführung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren gemäß dem Gesetzesdekret vom 31. Mai 2021, Nr. 77, begleitet.
Die Regelungen sehen auch die Einrichtung eines neuen integrierten IT-Systems („Regis“) und die Anpassung der derzeitigen Systeme bis zur Inbetriebnahme von Regis vor. Die im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen angesiedelte Aufsichtsbehörde für Finanzbeziehungen zur Europäischen Union (IGRUE) wird mit der Koordinierung der Auditsysteme und der Durchführung der Kontrollen mit Unterstützung des staatlichen Amtes für territoriale Rechnungslegung (RTS) beauftragt. Es werden verbesserte Vereinbarungen mit Guardia di Finanza und einschlägigen unabhängigen Behörden wie der nationalen Antikorruptionsbehörde ANAC geschlossen, um die Rolle zu stärken, die das italienische Rechtssystem diesen Behörden bereits im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Finanzen, einschließlich derer aus der EU, zuweist.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen ist als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Italiens und dessen Umsetzung für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung, einschließlich der Fortschritte bei Etappenzielen und Zielwerten, und gegebenenfalls für die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Bereitstellung von Berichten und Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung erfolgt auf der Ebene der zentralen Verwaltungen, die für die Maßnahmen des Plans zuständig sind und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen die erforderlichen Daten übermitteln.
Gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 übermittelt Italien bei der Kommission nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Italien stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.
Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) erfüllen.
Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Mit Ausnahme von Projekten im Rahmen dieser Maßnahme im Bereich der Strom- und/oder Wärmeerzeugung sowie der damit zusammenhängenden Fernleitungs- und Verteilungsinfrastruktur, bei denen Erdgas genutzt wird und die die Bedingungen des Anhangs III der Technischen Leitlinien für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“(2021/C58/01) erfüllen.
Wenn mit der geförderten Tätigkeit prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht wesentlich niedriger sind als die entsprechenden Referenzwerte, sollten die Gründe dafür erläutert werden, warum dies nicht möglich ist. Richtwerte für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich des Emissionshandelssystems fallen, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2021/447 der Kommission.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in bestehenden Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme der Steigerung der Energieeffizienz oder der Nachrüstung von getrennten Abfällen zur Kompostierung von Bioabfällen und der anaeroben Vergärung von Bioabfällen dienen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.