EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 17.6.2021
COM(2021) 328 final
2021/0159(NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands
{SWD(2021) 155 final}
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 17.6.2021
COM(2021) 328 final
2021/0159(NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands
{SWD(2021) 155 final}
2021/0159 (NLE)
Vorschlag für einen
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 1 , insbesondere auf Artikel 20,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie hatte einschneidende Auswirkungen auf die Wirtschaft Griechenlands. Im Jahr 2019 entsprach das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf in Griechenland 55 % des EU-weiten Durchschnitts. Gemäß der Frühjahrsprognose 2021 der Kommission ging das reale BIP Griechenlands im Jahr 2020 um 8,2 % zurück und dürfte über den Zeitraum 2020 und 2021 kumulativ um 4,5 % sinken. Zu den längerfristigen Aspekten, die sich auf die mittelfristige Wirtschaftsleistung auswirken, zählen insbesondere die hohe Langzeitarbeitslosigkeit und das geringe Produktivitätswachstum aufgrund der Konzentration der Wirtschaftstätigkeit auf traditionelle und wenig innovative Sektoren. Des Weiteren hemmen die Regulierungs- und Verwaltungslast sowie ein langsames und ineffizientes Justizsystem private Investitionen.
(2)Am 9. Juli 2019 und am 20. Juli 2020 richtete der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters Empfehlungen an Griechenland. 2019 empfahl der Rat Griechenland insbesondere, in den Jahren 2019 und 2020 Maßnahmen zu ergreifen, um a) eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen, indem das Land im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe eingegangenen Verpflichtungen seine Reformen weiterführt und vollständig umsetzt (Empfehlung 1 der Länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2019) 2 , und b) den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede und der erforderlichen sozialen Inklusion auf Verkehr und Logistik, Umweltschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energie und Vernetzungsvorhaben, digitale Technologien, FuE, Bildung, Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit‚ Gesundheit sowie Stadtsanierung zu legen (Empfehlung 2 für das Jahr 2019). 2020 empfahl der Rat, dass Griechenland 2020 und 2021 a) im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um die Pandemie wirksam zu bekämpfen, die Wirtschaft zu stützen und die darauffolgende Erholung zu fördern; sobald die wirtschaftlichen Bedingungen es zulassen, eine Haushaltspolitik verfolgt, die darauf abzielt, mittelfristig eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten, und gleichzeitig die Investitionen erhöht; die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems stärkt und den gleichberechtigten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung gewährleistet (Empfehlung 1 für das Jahr 2020); b) die Auswirkungen der Krise auf die Beschäftigung und die Gesellschaft abfedert, indem es Maßnahmen wie Kurzarbeitsregelungen und wirksame Starthilfen für Arbeitslose einführt (Empfehlung 2 für das Jahr 2020); c) rasch Maßnahmen ergreift, um der Wirtschaft Liquidität, eine ununterbrochene Kreditvergabe und andere Finanzierungen zur Verfügung zu stellen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf die am stärksten von der Krise betroffenen KMU gelegt werden sollte; durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzieht und private Investitionen fördert, um die wirtschaftliche Erholung zu unterstützen; schwerpunktmäßig in den ökologischen und digitalen Wandel investiert, insbesondere in einen sicheren und nachhaltigen Verkehrs- und Logistiksektor, in saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, in Umweltinfrastrukturen sowie in digitale Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität und in IKT-Kompetenzen; die Effizienz und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steigert und den digitalen Wandel in der Wirtschaft fördert (Empfehlung 3 für das Jahr 2020); und d) sobald die infolge der COVID-19-Pandemie erforderlich gewordenen Beschränkungen schrittweise aufgehoben werden, im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen seine Reformen weiterführt und vollständig umsetzt, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung einzuleiten (Empfehlung 4 für das Jahr 2020). Nach Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen zum Zeitpunkt der Vorlage des Aufbau- und Resilienzplans stellt die Kommission fest, dass hinsichtlich der Empfehlungen zur wirksamen Bekämpfung der Pandemie, unter anderem durch die Umsetzung von Maßnahmen wie Kurzarbeitsregelungen und die Bereitstellung von Liquidität für betroffene Unternehmen, sowie hinsichtlich der Empfehlung, die Reformen im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen weiterzuführen und vollständig umzusetzen, beträchtliche Fortschritte erzielt wurden.
(3)Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse einer eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 , der sie Griechenland unterzogen hatte. Die Kommission gelangte aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Griechenland übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosigkeit und eines geringen Potenzialwachstums vor allem mit dem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand, dem unvollständigen Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und dem großen Bestand an notleidenden Krediten zusammenhängen.
(4)[In seiner Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets empfahl der Rat den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, auch im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne Maßnahmen zu ergreifen, um unter anderem einen die Erholung stützenden politischen Kurs zu verfolgen und weitere Verbesserungen in Bezug auf Konvergenz, Resilienz und nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen. Zudem empfahl der Rat, den institutionellen Rahmen auf nationaler Ebene zu stärken, für makrofinanzielle Stabilität zu sorgen, die WWU zu vollenden und die internationale Rolle des Euro zu stärken]. [If the Council recommendation is not adopted by the time of the CID adoption, the recital will be removed].
(5)Am 27. April 2021 legte Griechenland der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 förmlich seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor, nachdem zuvor im Einklang mit dem nationalen Rechtsrahmen lokale und regionale Gebietskörperschaften, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und andere relevante Interessenträger konsultiert worden waren. Die nationale Eigenverantwortung für die Aufbau- und Resilienzpläne stützt ihre erfolgreiche Umsetzung und dauerhafte Wirkung auf nationaler Ebene und ihre Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Aufbau- und Resilienzpläne auf der Grundlage der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien im Hinblick auf deren Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz bewertet.
(6)Mit den Aufbau- und Resilienzplänen sollten die allgemeinen Ziele der mit der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Aufbau- und Resilienzfazilität und des mit der Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates 4 eingerichteten Aufbauinstruments der EU zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise verfolgt werden. Sie sollten zu den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten sechs Säulen beitragen und so den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union fördern. Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten wird unionsweit koordinierte Investitions- und Reformanstrengungen erfordern. Durch eine koordinierte und gleichzeitige Umsetzung dieser Reformen und Investitionen und die Durchführung grenzüberschreitender Projekte unterstützen sich diese Reformen und Investitionen gegenseitig und ziehen positive Ausstrahlungseffekte in der gesamten Union nach sich. So wird etwa ein Drittel der Auswirkungen der Fazilität auf das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Mitgliedstaaten von Spillover-Effekten anderer Mitgliedstaaten ausgehen.
Ausgewogener Beitrag zu den sechs Säulen
(7)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe a und Anhang V Abschnitt 2.1 der Verordnung (EU) 2021/241 stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend (Einstufung A) eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage dar und leistet somit einen angemessenen Beitrag zu allen in Artikel 3 jener Verordnung genannten sechs Säulen, wobei den spezifischen Herausforderungen des betreffenden Mitgliedstaats, der Mittelzuweisung an ihn und der beantragten Unterstützung in Form eines Darlehens Rechnung zu tragen ist.
(8)Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2021/241 sollte der Anwendungsbereich der Fazilität Politikbereiche von europäischer Bedeutung umfassen, die in sechs Säulen aufgegliedert sind: a) ökologischer Wandel, b) digitaler Wandel, c) intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit starken KMU, d) sozialer und territorialer Zusammenhalt, d) Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um unter anderem die Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen, und f) Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel Bildung und Kompetenzen. Die in dem Plan vorgesehenen Reformen und Investitionen tragen zu allen sechs vorstehend aufgeführten Säulen bei. Des Weiteren besteht insgesamt ein Gleichgewicht zwischen den Säulen c), d), e) und f). Daher stellt der Aufbau- und Resilienzplan weitgehend eine umfassende und angemessen ausgewogene Antwort auf die wirtschaftliche und soziale Lage Griechenlands dar.
(9)Was speziell den ökologischen Wandel angeht, so sind in dem Plan Maßnahmen vorgesehen, mit denen Folgendes erreicht werden soll: der Übergang Griechenlands hin zu einem CO2-armen Energiemodell, die Senkung von Treibhausgasemissionen, die Förderung der Energieeffizienz und der energetischen Gebäuderenovierung, die Einführung nachhaltiger Verkehrsträger und der Schutz der natürlichen Umwelt. Reformen und Investitionen in den digitalen Wandel zielen auf die Verbesserung der Konnektivität und der Breitbandversorgung, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und von Schlüsselsektoren der Wirtschaft sowie den Aufbau digitaler Infrastrukturen und digitaler Kompetenzen ab. Zur Förderung von intelligentem und integrativem Wachstum enthält der Plan Maßnahmen zur Stärkung privater Investitionen, einschließlich für KMU, zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, zur Schaffung von Anreizen für eine verbesserte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsleistung, zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und zur Verknüpfung von Kompetenzen und Arbeitsplätzen sowie zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems. Des Weiteren soll der soziale Zusammenhalt durch gezielte Maßnahmen gestärkt werden, indem Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erwerbsbeteiligung, der Kompetenzentwicklung und der Chancengleichheit angegangen werden; gleichzeitig wird der territoriale Zusammenhalt durch eine Reihe von Investitionen erleichtert. Um negative Schocks abzumildern und auf Krisen besser reagieren zu können, enthält der Plan außerdem Maßnahmen zur Bewältigung seit langem bestehender Probleme der Gesundheits- und Sozialschutzsysteme (soziale Resilienz), zur Förderung der Nachhaltigkeit der öffentlichen Einnahmen, der Resilienz des Finanzsektors sowie der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit (wirtschaftliche Resilienz) und zur Gewährleistung einer effizienten öffentlichen Verwaltung und einer soliden Regierungsführung (institutionelle Resilienz). Was Maßnahmen für die nächste Generation angeht, so zielen Reformen und Investitionen auf allen Bildungsebenen auf die Digitalisierung von Verfahren und Infrastrukturen sowie den Ausbau der digitalen Kompetenzen junger Menschen ab, während andere Maßnahmen auf die frühkindliche Bildung und Betreuung ausgerichtet sind.
(10)Griechenland will private Investitionen durch eine „Kreditfazilität“ fördern, in deren Rahmen die folgenden Vertriebskanäle genutzt werden sollen: i) internationale Finanzinstitute (durch operative Vereinbarungen); ii) Geschäftsbanken (im Wege eines offenen Aufrufs); iii) eine Eigenkapitalplattform (durch eine Mandatsvereinbarung); und iv) die Mitgliedstaaten-Komponente des Fonds „InvestEU“ (durch eine Beitragsvereinbarung). Die vorstehend genannten Vereinbarungen und das Verfahren zur Auswahl von Geschäftsbanken sollten Bestimmungen zu den Auswahlkriterien für geförderte Unternehmen enthalten, um der Verordnung (EU) 2021/241 und den technische Leitlinien der Kommission für die Anwendung des Grundsatzes der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) nachzukommen, gemäß denen eine Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste, eine verpflichtende rechtliche Konformitätsprüfung durch einen unabhängigen Prüfer von Transaktionen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, sowie die Auswahl von Tätigkeiten im Einklang mit den einschlägigen Umweltvorschriften der Union und der Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die Erfüllung der Verpflichtung von internationalen Finanzinstituten, Geschäftsbanken und von InvestEU, Mittel zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels zu investieren, sollte nach der Methode in den Anhängen VI und VII der Verordnung (EU) 2021/241) erfolgen, wohingegen unabhängige Prüfer die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen sowie der Klima- und Digitalziele gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 bewerten sollten.
Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen
(11)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe b und des Anhangs V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan wirksam zur Bewältigung aller oder eines wesentlichen Teils der Herausforderungen beiträgt, die in den länderspezifischen Empfehlungen an Griechenland (auch im Hinblick auf die finanzpolitischen Aspekte dieser Herausforderungen), in den an Griechenland gerichteten Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 oder in anderen von der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters offiziell angenommenen einschlägigen Dokumenten ermittelt wurden (Einstufung A). Bezüglich der Empfehlung 1 der Länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2019 und der Empfehlung 4 der Länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2020 werden Maßnahmen zur Erfüllung der von Griechenland im Juni 2018 in der Euro-Gruppe eingegangenen spezifischen Verpflichtungen im Rahmen der verstärkten Überwachung weiterhin beobachtet werden.
(12)Die Empfehlungen im Zusammenhang mit der unmittelbaren fiskalpolitischen Reaktion auf die Pandemie können als nicht in den Anwendungsbereich des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands fallend angesehen werden, Im Einklang mit der allgemeinen Ausweichklausel und als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Abschwung hat Griechenland haushaltspolitische Maßnahmen verabschiedet, um die Kapazität seines Gesundheitssystems auszubauen, die Pandemie einzudämmen und besonders betroffene Menschen und Wirtschaftszweige zu unterstützen. Diese entschiedene politische Antwort hat den Rückgang des BIP abgefedert, was wiederum den Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits und des öffentlichen Schuldenstands eingedämmt hat 5 .
(13)Der Plan enthält eine umfassende Reihe sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die zur wirksamen Adressierung aller oder eines wesentlichen Teils der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen, die der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters 2019 und 2020 an Griechenland gerichtet hat, dargelegt sind, insbesondere in den Bereichen Qualität und Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Zugänglichkeit und Resilienz des Gesundheitssystems, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Maßnahmen zur Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen in den Bereichen Bildung, Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit, Forschung und Entwicklung, sicherer und nachhaltiger Verkehrs- und Logistiksektor, saubere und effiziente Energieerzeugung und -nutzung, einschließlich erneuerbare Energie und Vernetzungsvorhaben, Umweltinfrastrukturen, Stadtsanierungen, sowie digitaler Wandel der öffentlichen Verwaltung und der Unternehmen. Der Plan beinhaltet auch eine beträchtliche Anzahl von Maßnahmen zur Bewältigung von Herausforderungen in den Bereichen haushaltspolitische Strukturreformen, Sozialfürsorge, Finanzstabilität, Arbeits- und Produktmärkte, Modernisierung der öffentlichen Verwaltung sowie Weiterverfolgung, Erweiterung und Ergänzung von für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen. Mittelfristig dürfte die Umsetzung des Plans angesichts seines starken Fokus auf Investitions-, Beschäftigungs- und produktivitätssteigernden Maßnahmen die wirtschaftliche Erholung begünstigen und dazu beitragen, im Einklang mit der einschlägigen länderspezifischen Empfehlung eine vorsichtige Haushaltslage zu erreichen und die Schuldentragfähigkeit zu gewährleisten (Empfehlung 1 des Jahres 2020). Die vorgeschlagenen aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind vielfältig, richten sich an unterstützungsbedürftige Gruppen, zielen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ab und tragen gleichzeitig zum ökologischen Wandel bei (Empfehlung 2 des Jahres 2020). Der Plan unterstützt die Bewältigung großer Herausforderungen, die im griechischen Bildungssystem bestehen, und sieht umfangreiche Investitionen in Kompetenzen durch lebenslanges Lernen vor, wobei der Schwerpunkt auf dem digitalen Wandel in beiden Bildungssegmenten liegt (Empfehlung 3 des Jahres 2020 und Empfehlung 2 des Jahres 2019). Es werden gezielte Maßnahmen vorgeschlagen, um die soziale Integration schutzbedürftiger Gruppen zu fördern, einschließlich von Menschen mit Behinderungen, Obdachlosen, Roma und in extremer Armut lebenden Menschen; gleichzeitig gibt es eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt (Empfehlung 2 des Jahres 2020).
(14)In dem Plan ist vorgesehen, durchführungsreife öffentliche Investitionsprojekte vorzuziehen und private Investitionen in prioritären Bereichen zu fördern, einschließlich solcher, die zum digitalen und ökologischen Wandel durch Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, nachhaltiger Verkehr, Umweltschutz und Stadtsanierung beitragen und die den Herausforderungen gemäß den länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen entsprechen (Empfehlung 3 des Jahres 2020 und Empfehlung 2 des Jahres 2019). Ferner wird mit dem Plan die Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und von Unternehmen unterstützt (Empfehlung 3 des Jahres 2020 und Empfehlung 2 des Jahres 2019). Der Plan basiert auf wichtigen Strukturreformen, die im Rahmen der wirtschaftlichen Anpassungsprogramme gestartet wurden, um die allgemeine Funktionsweise der Wirtschaft zu verbessern, und die derzeit im Rahmen der verstärkten Überwachung bewertet werden, und ergänzt diese. Der Plan enthält Vorschläge für ehrgeizige Reformen der Rahmenbedingungen für Unternehmen, des Arbeitsmarkts und der Sozialpolitik, des Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Steuerverwaltung und der Justiz. Diese Reformen gehen mit Investitionen zur Unterstützung ihrer Umsetzung einher (Empfehlung 4 des Jahres 2020 und Empfehlung 1 des Jahres 2019).
(15)Indem die vorstehend genannten Herausforderungen angegangen werden, dürfte die Umsetzung des Plans auch zur Korrektur der übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte beitragen, die in Griechenland bestehen und die vor dem Hintergrund einer hohen Arbeitslosigkeit und eines geringen Potenzialwachstums vor allem mit dem hohen gesamtstaatlichen Schuldenstand, dem unvollständigen Abbau der außenwirtschaftlichen Ungleichgewichte und dem großen Bestand an notleidenden Krediten zusammenhängen 6 .
Beitrag zum Wachstumspotenzial, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Resilienz
(16)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe c und des Anhangs V Abschnitt 2.3 der Verordnung (EU) 2021/241 ist zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan das Wachstumspotenzial, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz Griechenlands in hohem Maße stärkt, dass er unter anderem durch die Förderung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche erheblich zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte beiträgt und dass er die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise erheblich abmildert und somit hilft, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Konvergenz innerhalb Griechenlands und der Union zu stärken (Einstufung A).
(17)Den Simulationen der Kommissionsdienststellen zufolge ist der Plan geeignet, das BIP Griechenlands bis zum Jahr 2026 um 2,1 % bis 3,3 % zu steigern. 7 Der Plan baut auf dem im November 2020 veröffentlichten „Entwicklungsplan für die griechische Wirtschaft“ 8 auf und steht mit diesem in Einklang. So werden darin die Hindernisse angegangen, die das langfristige Wachstum in Griechenland hauptsächlich beeinträchtigen, darunter insbesondere die beträchtliche Investitionslücke und die notwendige Verbesserung der Bildung sowie der Effizienz und Qualität der öffentlichen Verwaltung und des Justizsystems. Die Umsetzung der geplanten aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, Umschulungen und Weiterbildungen dürfte die Erwerbsbeteiligung und Beschäftigung, auch von Frauen, erhöhen.
(18)Mehrere Maßnahmen dürften die Produktivität der Wirtschaft erhöhen: Einige Reformen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die Geschäftstätigkeit zu erleichtern, und werden durch Fortschritte bei der Digitalisierung ergänzt. Die öffentliche Verwaltung soll modernisiert und die Regulierungs- und Verwaltungslast abgebaut werden, während Verbesserungen in der Steuerverwaltung dazu beitragen dürften, ein wachstumsfreundlicheres Steuerumfeld zu schaffen. Der Plan enthält eine ehrgeizige Agenda zur Verbesserung der Effizienz und Qualität des Justizsystems durch die Digitalisierung, die Neuordnung der räumlichen Zuständigkeiten sowie Projekte für Investitionen in Sach- und Humankapital. Des Weiteren wird erwartet, dass zusätzliche Mittel, die dem Privatsektor im Rahmen der Darlehensfazilität zur Verfügung gestellt werden, Anreize für private Investitionen schaffen werden.
(19)Der Plan enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Behebung von Arbeitsmarktdefiziten und zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts. Durch die Maßnahmen sollten die Kapazitäten der Beschäftigungs- und Sozialeinrichtungen aufgebaut werden. Die Überarbeitung des Arbeitsrechts und die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch die Digitalisierung sowie eine bessere Beobachtung des Arbeitsmarkts dürften die Anfälligkeit gegenüber Schocks ebenfalls verringern. Des Weiteren wird erwartet, dass diese Maßnahmen zur Kohäsion beitragen, indem sie die Beteiligung am Arbeitsmarkt, darunter von schutzbedürftigen Gruppen, fördern.
(20)Die Umsetzung des Plans dürfte wirksam zur Bewältigung einer Vielzahl von beschäftigungspolitischen und sozialen Herausforderungen beitragen, die sich bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte stellen. Zur Förderung der Chancengleichheit und des Zugangs zum Arbeitsmarkt sieht der Plan eine neue Strategie für lebenslanges Lernen und die Modernisierung des Weiterbildungs- und Umschulungssystems vor. Mit der Reform würden die derzeit fragmentierten Programme umgestaltet und aktualisiert, indem neue, auf den Arbeitsmarkt abgestimmte Lehrpläne sowie ein Bewertungsrahmen für die Anbieter von Weiterbildungsprogrammen eingeführt werden. Des Weiteren sind Investitionen in die weitere Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung vorgesehen. Mit Blick auf eine Verbesserung der Arbeitsmarktdynamik plant Griechenland darüber hinaus umfangreiche Investitionen in Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme.
Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen
(21)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe d und Anhang V Abschnitt 2.4 der Verordnung (EU) 2021/241 ist der Aufbau- und Resilienzplan geeignet, sicherzustellen, dass keine Maßnahme zur Durchführung der im Aufbau- und Resilienzplan enthaltenen Reformen und Investitionsvorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates 9 (Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen) verursacht (Einstufung A).
(22)Mit dem Aufbau- und Resilienzplan soll für jede Maßnahme sichergestellt werden, dass keines der sechs Umweltziele im Sinne des Artikels 17 der Verordnung (EU) 2020/852, nämlich Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, erheblich beeinträchtigt wird. Griechenland hat Begründungen gemäß den technischen Leitlinien der Kommission zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ vorgelegt (2021/C 58/01). Soweit erforderlich, hat Griechenland die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen vorgeschlagen, die durch entsprechende Etappenziele und Zielwerte sichergestellt werden sollte.
(23)Besondere Aufmerksamkeit gilt horizontalen Regelungen, einschließlich solcher, für die ein Kredit beantragt wird, bei denen die Anforderungen an die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in der Gestaltung der Regelungen verankert sind und in einem Etappenziel oder Zielwert festgelegt werden sollten.
Beitrag zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt
(24)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe e und Anhang V Abschnitt 2.5 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) wirksam zum ökologischen Wandel, einschließlich der Erhaltung der biologischen Vielfalt, oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Verwirklichung von Klimazielen machen einen Betrag aus, der 37,5 % der Gesamtzuweisung des Plans entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VI der Verordnung (EU) 2021/241). Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/241 steht der Aufbau- und Resilienzplan mit den Angaben im nationalen Energie- und Klimaplan 2030 im Einklang.
(25)Reformen und Investitionen dürften einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele Griechenlands in den Bereichen Dekarbonisierung und Energiewende leisten, wie sie im nationalen Energie- und Klimaplan (NECP 2030) und im Fahrplan für die Klimaneutralität 2050 dargelegt sind, und somit zu den Vorgaben und Zielsetzungen der Union in der Klimapolitik beitragen. Eine Reihe von Investitionen in den ökologischen Wandel ist in breiter angelegte nationale Pläne eingebettet, wie die langfristige Renovierungsstrategie, die Abfallbewirtschaftungsstrategie, Pläne für die Wiederaufforstung, die Kreislaufwirtschaft und die biologische Vielfalt, und dürften zur Umsetzung dieser Strategien beitragen.
(26)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen zur Bewältigung einer Reihe von Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel, stellen. In Bezug auf saubere Energie sieht der Plan sowohl Reformen als auch Investitionen vor, die den Anteil erneuerbarer Energiequellen im griechischen Energiemix erhöhen dürften. Es sind umfangreiche Investitionen geplant, durch die sich die Energieeffizienz des alternden Gebäudebestands in Griechenland verbessern dürfte und die durch Maßnahmen ergänzt werden, die von Energiearmut betroffenen Haushalten zugutekommen. Andere umfangreiche Klimaschutz- und Umweltbeiträge werden durch Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Mobilität geleistet, und zwar durch Reformen und Investitionen, durch die der städtische öffentliche Verkehr und die Infrastruktur für Elektrofahrzeuge verbessert werden dürften. Im Plan sind Investitionen vorgesehen, mit denen die biologische Vielfalt durch die Wiederaufforstung zur Wiederherstellung der beschädigten Ökosysteme der Wälder unterstützt und der Umweltschutz durch die Einführung eines Systems zur Überwachung von Arten und Lebensraumtypen gefördert werden dürfte. Der Plan umfasst Investitionen in eine nachhaltige Landwirtschaft, die zur Förderung von Investitionen und zum Schutz der Umwelt beitragen dürften, indem das Umweltprofil landwirtschaftlicher Betriebe verbessert und die Auswirkungen des Klimawandels abgeschwächt werden. Schließlich sollte die Darlehensfazilität auf klimabezogene Tätigkeiten in ausgewählten Interventionsbereichen ausgerichtet sein, wie z. B. Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte für den Privatsektor mit beträchtlichen Energieeinsparungen oder Verringerungen der Treibhausgasemissionen, neue Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen (Solar und Wind) und intelligente Energiesysteme.
(27)Bezüglich der in der Verordnung (EU) 2020/852 10 festgelegten Umweltziele sieht der Plan Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vor, durch die die Treibhausgasemissionen verringert werden dürften, insbesondere durch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Der Plan umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich der Ausarbeitung lokaler Stadtpläne, die Stadterneuerungen erleichtern, Städte klimaresistenter machen und die Hochwasserschutzinfrastruktur stärken sollten. Des Weiteren werden Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung und kommunales Abwassersystem mit spezifischen Zielen verknüpft, die Wasserlecks und den Energieverbrauch verringern und so zu einer nachhaltigeren Nutzung der Wasserressourcen beitragen dürften. Bezüglich der Biodiversität sieht der Plan darüber hinaus auch Wiederaufforstungsmaßnahmen vor, durch die die Waldfläche voraussichtlich um 16 500 ha vergrößert werden dürfte, wobei hauptsächlich auf heimische Arten zurückgegriffen wird.
Beitrag zum digitalen Wandel
(28)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe f und Anhang V Abschnitt 2.6 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen, die weitgehend (Einstufung A) wirksam zum digitalen Wandel oder zur Bewältigung der sich daraus ergebenden Herausforderungen beitragen. Die Maßnahmen zur Verwirklichung der Digitalisierungsziele machen einen Betrag aus, der 23,3 % der Gesamtzuweisung des Plans entspricht (berechnet nach der Methode in Anhang VII der Verordnung (EU) 2021/241).
(29)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält Maßnahmen in den Bereichen des digitalen Wandels, mit denen die damit verbundenen Herausforderungen angegangen werden, und ist insgesamt gut auf die zentralen Ziele der Digitalstrategie der Union und die von der Kommission in der Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 festgelegten Prioritäten im Zusammenhang mit der Digitalisierung abgestimmt. Die Maßnahmen zielen auf Konnektivität, Interoperabilität bei der Gestaltung öffentlicher Dienste, Cybersicherheit, künstliche Intelligenz, Entwicklung digitaler Kompetenzen, Verfügbarkeit offener Daten und die Stärkung und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen, älteren Menschen und schutzbedürftigen Gruppen im digitalen Zeitalter ab. Die Komponente 2.1 des Plans umfasst Investitionen zur Erleichterung der Installation von Glasfaserinfrastrukturen in Gebäuden, die Schaffung von 5G-Netzwerken zur Abdeckung aller wichtigen griechischen Autobahnen, die Nutzung von Seekabeln für die Anbindung der griechischen Inseln und Zyperns sowie die Nutzung von Weltraumtechnologien und -anwendungen. Durch Reformen wird der Rahmen geschaffen, der für einen leichteren Wechsel zu schnellen Breitbandverbindungen und den Übergang zur 5G-Technologie notwendig ist. Maßnahmen der Komponente 2.2 zielen auf den digitalen Wandel öffentlicher Einrichtungen, etwa in Bezug auf Archive und verbesserte digitale Dienste, die Optimierung von Geschäftsabläufen, vermehrte Interoperabilität zwischen Systemen und Daten, Cybersicherheits- und Datenverwaltungsstrategien, sowie auf die verstärkte Nutzung fortgeschrittener Technologien wie Cloud-Computing und Big Data ab. Die Komponente 2.3 ist in Verbindung mit Maßnahmen im Rahmen der Komponente 4.1 darauf ausgerichtet, die Einführung digitaler Technologien durch Unternehmen, insbesondere KMU zu fördern, indem die wichtigsten Herausforderungen der digitalen Integration angegangen werden. Es wird erwartet, dass diese Initiativen die Schaffung von digitalen unternehmerischen Ökosystems ermöglichen und KMU dabei unterstützen, digitale Dienste, Datenplattformen und -räume sowie Registrierkassen und Zahlungsterminals mit neuer Technologie zu erhalten. In Verbindung mit anderen Maßnahmen im Rahmen der Komponenten 4.1 und 4.6 dürften Maßnahmen im Rahmen der Komponente 2.3 zum digitalen Wandel der griechischen Industrie beitragen, den Übergang zur Industrie 4.0 beschleunigen und die Geschäftsmodelle der Unternehmen dahingehend ändern, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz verbessert wird. Unter der Komponente 3.2 umfasst der Plan außerdem Maßnahmen, mit denen die digitale Kluft beim Humankapital geschlossen werden soll, indem das System für lebenslanges Lernen modernisiert und aktualisiert wird und Arbeitskräften entsprechend dem Marktbedarf Weiter- und Umschulungen ermöglicht werden, wobei der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen liegt. Diese Maßnahmen dürften dazu beitragen, die digitale Spaltung zu beseitigen und die digitalen Grundkompetenzen in der gesamten Bevölkerung auszubauen. Zudem sollte die Darlehensfazilität auch auf digitale Tätigkeiten in einer Reihe von Interventionsbereichen abzielen, insbesondere durch Investitionen in Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, Investitionen in die Digitalisierung von KMU wie auch von großen Unternehmen, Investitionen in die Entwicklung und Nutzung von Cybersicherheitstechnologien, fortgeschrittenen digitalen Technologien und anderen Arten von IKT-Infrastrukturen.
(30)Die Maßnahmen des Plans im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel scheinen gut auf die Mängel Griechenlands im digitalen Bereich abgestimmt zu sein, die im Rahmen des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) festgestellt wurden. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen die bestehenden nationalen Pläne und Initiativen wirksam ergänzen und insgesamt erheblich zum digitalen Wandel der griechischen Wirtschaft und Gesellschaft beitragen werden, indem sie die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der Wirtschaft verbessern und gleichzeitig für Inklusivität sorgen. Zudem dürften die Maßnahmen einen tief greifenden Wandel herbeiführen und eine dauerhafte Wirkung entfalten.
Dauerhafte Wirkung
(31)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe g und Anhang V Abschnitt 2.7 der Verordnung (EU) 2021/241 ist weitgehend (Einstufung A) zu erwarten, dass der Aufbau- und Resilienzplan dauerhafte Auswirkungen in Griechenland hat.
(32)Der Plan umfasst eine Reihe von Reformen, die dauerhafte Veränderungen der verschiedenen politischen Maßnahmen bewirken und deren effektive Umsetzung erleichtern sollten. Reformen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei Geschäftstätigkeiten und zur Verbesserung der Qualität regulatorischer Bestimmungen begünstigen die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und die Freisetzung des griechischen Investitionspotenzials. Diesbezüglich dürften Maßnahmen zur Stärkung der Marktüberwachung eine wirksame Durchsetzung der Politik erleichtern. Bezüglich der Energiepolitik zielt die Rationalisierung des Genehmigungsverfahrens für Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen darauf ab, die langen Vorlaufzeiten für die Einführung neuer Energiequellen zu verkürzen und den ökologischen Wandel Griechenlands bei gleichzeitiger Einhaltung der Umweltvorschriften zu unterstützen. Reformen des Finanzsektors sind darauf ausgerichtet, Kreditvergabeverfahren zu verbessern und dem Markt für notleidende Kredite mehr Handlungsfähigkeit zu verleihen, indem Informationsasymmetrien angegangen und die Kapitalmärkte gestärkt werden, wodurch die Resilienz der griechischen Wirtschaft gegenüber künftigen Schocks erhöht werden sollte. Umfangreiche Initiativen zur Verbesserung des Steuerungssystems auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung, die Modernisierung der Einstellungsverfahren für Personal und die Stärkung des öffentlichen Auftragswesens und der Rahmen für die Korruptionsbekämpfung sollten inhärente strukturelle Schwächen beheben. Wichtige Reformen des Justizsystems zielen darauf ab, das System zu verbessern und seine Qualität und Effizienz zu erhöhen, einschließlich durch die Neuordnung der räumlichen Zuständigkeiten, seine Digitalisierung sowie die Weiterbildung von Richtern und Justizbediensteten.
(33)Mit den im Plan vorgesehenen Investitionen, die aus finanzieller und haushaltspolitischer Sicht tragfähig erscheinen, sollen die grundlegenden Ursachen der festgestellten zentralen Herausforderungen angegangen werden. Sowohl auf zentraler als auch auf kommunaler Ebene sind zahlreiche Investitionen in die digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung vorgesehen. In Verbindung mit einem umfassenden Programm zur Vereinfachung von Verfahren dürften diese zu einem dauerhaften strukturellen Wandel in der Funktionsweise der Verwaltung führen und den Ausbau des Angebots an digitalen öffentlichen Diensten bewirken, das derzeit für Bürger und Unternehmen gleichermaßen gering ist. Des Weiteren sollen umfangreiche digitale Investitionen in die Steuerverwaltung dazu beitragen, Steuerhinterziehung und Schmuggel zu bekämpfen und den Verwaltungsaufwand für die Steuerzahler zu verringern. Die Einführung digitaler Verfahren und Instrumente im Justizsystem wird zusammen mit der Schulung von Richtern und Justizbediensteten der besseren Funktionsweise von Gerichten förderlich sein. Investitionen in Bildung, Sozialfürsorge, Gesundheitsversorgung und Beschäftigungsdienste sowie die Weiterbildung und Umschulung der Arbeitskräfte mit Schwerpunkt auf grünen und digitalen Kompetenzen dürften die Resilienz solcher wesentlichen Dienste auf inklusive und nachhaltige Weise verbessern und ihre Qualität sicherstellen. Wesentliche Investitionen sind auch vorgesehen, um langfristige Ziele der Umwelt- und Dekarbonisierungspolitik zu verwirklichen, darunter die energetische Sanierung von Gebäuden, strategische Projekte zur grünen Stadterneuerung, Landschaftspflegemaßnahmen für durch den Braunkohlebergbau beeinträchtigte Gebiete, die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Maßnahmen zur Förderung der Wiederaufforstung und der nachhaltigen Landwirtschaft. Verstärkt werden könnte die dauerhafte Wirkung des Plans auch durch Synergien zwischen dem Plan und anderen von der EU finanzierten Programmen (einschließlich der kohäsionspolitischen Fonds und InvestEU), insbesondere durch eine nachhaltige Bewältigung tief verwurzelter territorialer Herausforderungen und die Förderung einer ausgewogenen Entwicklung.
Überwachung und Durchführung
(34)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe h und Anhang V Abschnitt 2.8 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um die wirksame Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen, einschließlich des vorgesehenen Zeitplans, der Etappenziele und Zielwerte sowie der entsprechenden Indikatoren.
(35)Der Aufbau- und Resilienzplan enthält ein Verwaltungskontrollsystem, in das vier Stellen eingebunden sind, und zwar die Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, die zuständigen Dienststellen der Fachministerien, Durchführungsstellen und der Ausschuss für Finanzprüfung. Die Gesamtverantwortung für die Koordinierung der Durchführung und Überwachung liegt bei der kürzlich eingerichteten Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, die Teil des Finanzministeriums ist. Die Mehrheit der für die Durchführung der Maßnahmen zuständigen Stellen muss noch benannt werden. Im Einklang mit Artikel 20 Absatz 5 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 sollte Griechenland das Verwaltungs- und Kontrollsystem ordnungsgemäß einrichten, bevor der erste Zahlungsantrag bei der Europäischen Kommission eingereicht wird, um Artikel 22 der genannten Verordnung nachzukommen. Der Plan enthält eine detaillierte Übersicht über die vorgesehenen Überwachungs- und Berichterstattungsverfahren.
(36)Die Etappenziele und Zielwerte des griechischen Plans stellen ein geeignetes System zur Überwachung der Durchführung des Plans dar. Sie sind im Allgemeinen hinreichend klar und umfassend, sodass ihr Erreichen zurückverfolgt und überprüft werden kann. Des Weiteren sind die Etappenziele und Zielwerte relevant und annehmbar, da ihr Anwendungsbereich das Gesamtziel der Maßnahmen widerspiegelt.
(37)Die Etappenziele und Zielwerte sind auch für bereits abgeschlossene gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung förderfähige Maßnahmen relevant. Eine ausreichende und zeitgerechte Erreichung dieser Etappenziele und Zielwerte ist erforderlich, um Auszahlungsanträge zu begründen.
(38)Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung aus der Fazilität gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2021/241 kommuniziert und bekannt gemacht wird. Im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung kann technische Unterstützung beantragt werden, um die Mitgliedstaaten bei der Durchführung ihres Plans zu unterstützen.
Kosten
(39)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe i und Anhang V Abschnitt 2.9 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die im Aufbau- und Resilienzplan angegebene Begründung für die geschätzten Gesamtkosten des Plans in mittlerem Maße (Einstufung B) angemessen und plausibel, steht im Einklang mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz und entspricht den erwarteten nationalen volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
(40)Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten pro Maßnahme wurde vorgelegt, wobei die Kostenrechnungsmethode sich je nach Maßnahme unterscheidet und der Bottom-up-Ansatz am häufigsten angewandt wird. Bei einem Großteil der Maßnahme werden die Kosten als begründet, plausibel, kosteneffizient und angemessen bewertet. Die Höhe der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans steht auch in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der im Plan vorgesehenen Maßnahmen, und die für die Kostenbewertung dargelegten Begründungen sind im Allgemeinen ausreichend. Bei einer begrenzten Anzahl von Kostenbewertungen überstiegen die Kosten die bei vergleichbaren Vorhaben festgelegte Kostenspanne in mittlerem Maße. Die Kostenbewertung wurde von einem externen Berater vorgenommen und vom Nationalen Ausschuss für Produktivität Griechenlands genehmigt. Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans stehen auch mit dem Grundsatz der Kosteneffizienz in Einklang und entsprechen den erwarteten volkswirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
Schutz finanzieller Interessen
(41)Nach den Kriterien des Artikels 19 Absatz 3 Buchstabe j und des Anhangs V Abschnitt 2.10 der Verordnung (EU) 2021/241 sind die im Aufbau- und Resilienzplan vorgeschlagenen Modalitäten angemessen (Einstufung A), um Korruption, Betrug und Interessenkonflikte bei der Verwendung der im Rahmen der genannten Verordnung bereitgestellten Mittel zu verhindern, aufzudecken und zu beheben, und geeignet, eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung und durch andere Unionsprogramme wirksam zu verhindern. Dies gilt unbeschadet der Anwendung anderer Instrumente und Mittel zur Förderung und Durchsetzung der Einhaltung von EU-Recht, einschließlich Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und Behebung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates.
(42)Gemäß einem zusätzlichen Etappenziel ist die Festlegung des rechtlichen Mandats des Finanzprüfungsausschusses und die Einrichtung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme erforderlich, um a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte sicherzustellen, b) die Vorbereitung von Verwaltungserklärungen und der Zusammenfassung der Prüfung sowie von Zahlungsanträgen zu ermöglichen und c) die Verfahren festlegen zu können, die für die Erhebung und Speicherung von Daten über Begünstigte, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer im Einklang mit Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241 für den ersten Zahlungsantrag bis zum 30. September 2021 notwendig sind. Es sollte ein spezifischer Prüfbericht über die Einrichtung des Systems erstellt werden. In dem Bericht sollten in diesem Zusammenhang festgestellte Schwachstellen und ergriffene oder geplante Korrekturmaßnahmen analysiert werden.
(43)Das von Griechenland entwickelte Kontroll- und Auditsystem ist kohärent so konzipiert, dass es den Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/241 entspricht. Das interne Kontrollsystem stützt sich auf solide Verfahren und Strukturen: Die Funktionen und Zuständigkeiten der Akteure für Kontrollen und Prüfungen sind klar, die einschlägigen Kontrollfunktionen sind angemessen getrennt und die Unabhängigkeit der die Prüfungen vornehmenden Akteure ist gewährleistet. Der Finanzprüfungsausschuss führt Prüfungen durch, um festzustellen, ob die Durchführungsstellen, die mit der Verwaltung und Durchführung der genehmigten Projekte betraut sind, Verfahren zur Verhütung, Aufdeckung und Berichtigung von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten anwenden, wenn sie gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 bereitgestellte Mittel einsetzen, einschließlich von Vorkehrungen zur Vermeidung von Doppelfinanzierung aus anderen Unionsprogrammen sowie zur Einhaltung der geltenden Vorschriften. Jede Durchführungsstelle wird auf ihr inhärentes und Kontrollrisiko hin bewertet, und der Finanzprüfungsausschuss legt seine Prüfungsprioritäten auf der Grundlage der Risikorangfolge fest. Eine Doppelfinanzierung durch die Verordnung (EU) 2021/241 und andere Unionsprogramme wird durch mehrere Kontrollebenen verhindert. Die unabhängigen zertifizierten Prüfer sollten die für die Durchführung und Verwaltung der Investitionen und Reformen zuständigen Stellen einem Audit unterziehen. Die Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität ist mit der Gesamtkoordinierung und -überwachung des Aufbau- und Resilienzplans betraut und bildet die zentrale Anlaufstelle zwischen den griechischen Behörden und der Europäischen Kommission. Zahlungsanträge sollten von der Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität zusammen mit der Verwaltungserklärung und der Zusammenfassung der Prüfungen durch den Finanzprüfungsausschuss halbjährlich bei der Europäischen Kommission eingereicht werden, nachdem über das Management-Informationssystem der Aufbau- und Resilienzfazilität überprüft wurde, ob die Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden. Es wird angenommen, dass die für die Kontrollen zuständigen Akteure zur Wahrnehmung ihrer vorgesehenen Funktionen und Aufgaben rechtlich befugt sind und über die hierfür erforderliche Verwaltungskapazität verfügen.
(44)Griechenland hat angegeben, dass derzeit ein IT-System für die Verwaltung und Berichterstattung über die Etappenziele und Zielwerte entwickelt wird, um die im Plan beschriebenen spezifischen Anforderungen an Verwaltung und Berichterstattung zu erfüllen. Im Einklang mit Artikel 20 Absatz 5 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/241 sollte Griechenland diese Maßnahme umsetzen, um Artikel 22 der genannten Verordnung nachzukommen.
Kohärenz des Plans
(45)Im Einklang mit Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe k und Anhang V Abschnitt 2.11 der Verordnung (EU) 2021/241 enthält der Aufbau- und Resilienzplan Maßnahmen zur Durchführung von Reformprojekten und öffentlichen Investitionsvorhaben, die in hohem Maße (Einstufung A) kohärent sind.
(46)Die im griechischen Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Reformen und Investitionen ergänzen einander. Sie basieren auf einem umfassenden Wachstumsplan, durch den für Kohärenz hin zur Verwirklichung einer intelligenten, integrativen und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in der Zukunft beigetragen wird. Die vier Hauptpfeiler des Plans – i) ökologischer Wandel, ii) digitaler Wandel, iii) Beschäftigung, Kompetenzen und sozialer Zusammenhalt und (iv) private Investitionen und Wandel der Wirtschaft – sind eng miteinander verknüpft und verstärken sich gegenseitig. Sie umfassen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, die für den ökologischen Wandel sowie den Übergang zur Kreislaufwirtschaft der griechischen Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Ebenso dürfte die Aufnahme von klimabezogenen und Nachhaltigkeitskriterien aus der Säule „Ökologischer Wandel“ die Nutzung digitaler Technologien begünstigen und die Umsetzung der digitalen Säule erleichtern. Es wird erwartet, dass die strategischen Investitionen in länderübergreifende digitale Projekte und neu entstehende Technologien zur Verwirklichung von Skaleneffekten und Interoperabilität beitragen werden. Durch die dritte Säule dürfte sichergestellt werden, dass der digitale und ökologische Wandel in der gesamten griechischen Gesellschaft gerecht vonstattengehen, indem der nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen, der Verbesserung des Bildungssystems und der Qualifikationen sowie der Bereitstellung hochwertiger und wirksamer Gesundheits- und Sozialdienste Vorrang eingeräumt wird. Die vierte Säule zielt darauf ab, private und öffentliche Investitionen zu mobilisieren, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, Produktivität und langfristiges Wachstum zu fördern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, und gleichzeitig die institutionellen Rahmenbedingungen aufzustellen, die den digitalen und ökologischen Wandel in Griechenland in der Praxis ermöglichen sollen.
Gleichheit
(47)Der Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter und der Chancengleichheit für alle beitragen dürften. Hierzu zählen gezielte Reformen in den Politikbereichen Beschäftigung, Qualifikationen, Gesundheit und sozialer Zusammenhalt. Zu den Begünstigten zählen Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, Menschen, die aus Gründen der ethnischen Herkunft einen Minderheitenhintergrund haben, Migranten und Asylsuchende sowie Menschen, die in extremer Armut leben. Der Plan zielt ferner darauf ab, das Bewusstsein für Vielfalt im privaten und öffentlichen Sektor zu schärfen und Überwachungsmechanismen zu stärken. Im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter enthält der Plan eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt, darunter durch gezielte Beschäftigungsbeihilfen und Weiterbildungsprogramme sowie durch den Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Des Weiteren beinhalten einige der anderen Maßnahmen, die nicht ausdrücklich auf die Förderung der Chancengleichheit ausgerichtet sind, einen Gleichstellungsaspekt. Während der Durchführungsphase des Plans sollte die Erhebung aufgeschlüsselter Daten nach Geschlecht und ethnischem Hintergrund sichergestellt werden, damit Gleichstellungsfragen besser bewertet und weiterverfolgt werden können.
Selbstbewertung der Sicherheit
(48)Der Plan sieht eine Selbstbewertung der Sicherheit für Investitionen in digitale Kapazitäten und Konnektivität vor. In Bezug auf Investitionen in die Konnektivität und insbesondere in 5G-Netze werden in dem Plan die relevanten Sicherheitsaspekte und damit verbundenen Risiken genannt und Abhilfemaßnahmen festgelegt, die für jede Investition auf der Grundlage der gemeinsamen objektiven Kriterien des EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit zu ergreifen sind.
Grenzübergreifende Projekte und Mehrländerprojekte
(49)Der Plan umfasst mehrere grenzübergreifende und länderübergreifende Vorhaben, insbesondere unter der digitalen Säule. Es gibt Investitionsvorhaben mit digitaler Dimension, wie Investitionen in „5G-Korridore“, die auch den grenzüberschreitenden Korridor Thessaloniki-Sofia-Belgrad unterstützen sollen, sowie die Investition „Kleine Satelliten“, mit der die Interoperabilität mit der Initiative für die europäische Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI) 11 sichergestellt werden soll. Des Weiteren soll mit dem Investitionsprojekt „Untersee-Glasfaserkabel“ die Untersee-Installation von Glasfaserkabeln unterstützt werden, durch die das griechische Festland mit seinen Inseln und Zypern verbunden werden soll. Der Plan umfasst auch Investitionen in ein neues Hochleistungsrechnersystem, um das bestehende System der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie zu modernisieren und seine Verknüpfung mit den EuroHPC-Supercomputern zu ermöglichen. Zudem sind Investitionen in die Schaffung eines nationalen Cybersicherheits-Operationszentrums und seine Vernetzung mit ähnlichen Zentren anderer Mitgliedstaaten vorgesehen. Der Plan enthält ferner einen Rahmen für die gemeinsamen europäischen Dateninfrastrukturdienste, d. h. die Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste.
Konsultationsverfahren
(50)Der Plan enthält einen eigenen Abschnitt zur Beschreibung des Konsultationsverfahrens, das vor der Vorlage des Plans bei der Kommission abgehalten wurde. In dem Plan sind des Weiteren die Interessenträger aufgeführt, die zwischen Juli 2020 und April 2021 konsultiert wurden und Beiträge zu seiner Ausarbeitung geliefert haben, einschließlich von Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Industrie und anderer Wirtschaftsverbände, von Nichtregierungsorganisationen und wichtigen Sozialpartnern. In dem Plan werden ferner Beispiele für Reform- und Investitionsempfehlungen genannt, die bei seiner Ausarbeitung berücksichtigt wurden. Um zu gewährleisten, dass die maßgeblichen Akteure den Plan mittragen, ist es von entscheidender Bedeutung, alle betroffenen lokalen Gebietskörperschaften und Interessenträger, einschließlich der Sozialpartner, bei der Umsetzung der enthaltenen Investitionen und Reformen durchgehend einzubinden.
Positive Bewertung
(51)In Anbetracht der positiven Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands durch die Kommission, der zufolge der Plan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 in zufriedenstellender Weise erfüllt, sollten im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 der genannten Verordnung in diesem Beschluss die für die Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans erforderlichen Reformen und Investitionsvorhaben, die relevanten Etappenziele, Zielwerte und Indikatoren sowie der von der Union für die Durchführung des Plans in Form nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung bereitgestellte Betrag festgelegt werden.
Finanzieller Beitrag
(52)Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands belaufen sich auf 31 164 331 515 EUR. Da der Aufbau- und Resilienzplan die Bewertungskriterien der Verordnung (EU) 2021/241 im Einklang mit Artikel 20 Absatz 2 dieser Verordnung in zufriedenstellender Weise erfüllt und der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans höher als der für Griechenland bereitgestellte maximale finanzielle Beitrag ist, entspricht der dem Aufbau- und Resilienzplan Griechenlands zugewiesene finanzielle Beitrag dem Gesamtbetrag des für Griechenland verfügbaren finanziellen Beitrags.
(53)Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 ist die Berechnung des maximalen finanziellen Beitrags für Griechenland bis zum 30. Juni 2022 zu aktualisieren. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 jener Verordnung sollte für Griechenland nun ein Betrag bereitgestellt werden, für den bis zum 31. Dezember 2022 eine rechtliche Verpflichtung einzugehen ist. Sofern dies aufgrund der Aktualisierung des maximalen finanziellen Beitrags erforderlich ist, sollte der Rat den vorliegenden Beschluss auf Vorschlag der Kommission unverzüglich ändern, um den aktualisierten maximalen finanziellen Beitrag aufzunehmen.
(54)Darüber hinaus hat Griechenland zur Förderung zusätzlicher Reformen und Investitionen Unterstützung in Form eines Darlehens beantragt. Das maximale Volumen des von Griechenland beantragten Darlehens übersteigt nicht 6,8 % seines Bruttonationaleinkommens (BNE) im Jahr 2019 zu jeweiligen Preisen. Der Betrag der geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans ist höher als die Summe des für Griechenland bereitgestellten finanziellen Beitrags und der beantragten Unterstützung in Form eines Darlehens.
(55)Die bereitzustellende Unterstützung wird aus den Mitteln finanziert, die die Kommission auf der Grundlage von Artikel 5 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates 12 im Namen der Union an den Kapitalmärkten aufnimmt. Die Unterstützung sollte in Tranchen ausgezahlt werden, wenn Griechenland die jeweiligen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden.
(56)Griechenland hat eine Vorfinanzierung in Höhe von 13 % des finanziellen Beitrags sowie von 13 % des Darlehens beantragt. Dieser Betrag sollte Griechenland vorbehaltlich des Inkrafttretens und im Einklang mit der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und der in Artikel 15 Absatz 2 derselben Verordnung vorgesehenen Darlehensvereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
(57)Dieser Beschluss sollte das Ergebnis von Verfahren zur Vergabe von Unionsmitteln im Rahmen anderer Unionsprogramme als der gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 eingerichteten Fazilität sowie möglicher Verfahren im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts, insbesondere von Verfahren nach Maßgabe der Artikel 107 und 108 AEUV, unberührt lassen. Er enthebt die Mitgliedstaaten keinesfalls ihrer Pflicht, etwaige staatliche Beihilfen gemäß Artikel 108 des Vertrags bei der Kommission anzumelden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands auf der Grundlage der in Artikel 19 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterien wird gebilligt. Die Reformen und Investitionsvorhaben im Rahmen des Aufbau- und Resilienzplans, die Modalitäten und der Zeitplan für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans, einschließlich der relevanten Etappenziele und Zielwerte und der zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit der Zahlung des Darlehens, die relevanten Indikatoren für die Erfüllung der geplanten Etappenziele und Zielwerte sowie die Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.
Artikel 2
Finanzieller Beitrag
1.Die Union stellt Griechenland einen finanziellen Beitrag in Höhe von 17 769 942 602 EUR 13 in Form einer nicht rückzahlbaren Unterstützung zur Verfügung. Ein Betrag in Höhe von 13 515 279 418 EUR wird im Rahmen einer bis zum 31. Dezember 2022 geltenden rechtlichen Verpflichtung bereitgestellt. Vorbehaltlich einer gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisierten Berechnung eines Betrags für Griechenland, der dem genannten Betrag entspricht oder diesen übersteigt, wird im Rahmen einer vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geltenden rechtlichen Verpflichtung ein weiterer Betrag in Höhe von 4 254 663 184 EUR bereitgestellt.
2.Der finanzielle Beitrag der Union wird Griechenland von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 2 310 092 538 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des finanziellen Beitrags bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
3.Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Finanzierungsvereinbarung und im Einklang mit deren Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.
4.Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit der Finanzierungsvereinbarung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Griechenland in zufriedenstellender Weise die einschlägigen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der in Absatz 1 genannten rechtlichen Verpflichtungen müssen die Etappenziele und Zielwerte spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung infrage kommt.
Artikel 3
Unterstützung in Form eines Darlehens
1.Die Union stellt Griechenland ein Darlehen in Höhe von maximal 12 727 538 920 EUR zur Verfügung.
2.Die Unterstützung in Form eines Darlehens wird Griechenland von der Kommission in Tranchen gemäß dem Anhang zur Verfügung gestellt. Ein Betrag in Höhe von 1 654 580 060 EUR wird in Form einer Vorfinanzierung im Umfang von 13 Prozent des Darlehens bereitgestellt. Die Vorfinanzierung und die Zahlungen können von der Kommission in einer oder mehreren Tranchen bereitgestellt werden. Die Höhe der Tranchen hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.
3.Die Vorfinanzierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens des in Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 vorgesehenen Darlehensvertrags und im Einklang mit dessen Bestimmungen freigegeben. Die Vorfinanzierung wird verrechnet, indem sie von den zu zahlenden Tranchen abgezogen wird.
4.Die Freigabe der Tranchen im Einklang mit dem Darlehensvertrag erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel sowie eines Beschlusses der Kommission nach Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/241, wonach Griechenland in zufriedenstellender Weise die mit dem Darlehen verbundenen zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte erreicht hat, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans ermittelt wurden. Die mit dem Darlehen verbundenen zusätzlichen Etappenziele und Zielwerte müssen spätestens bis zum 31. August 2026 erreicht werden, damit eine Zahlung infrage kommt.
Artikel 4
Adressat des Beschlusses
Dieser Beschluss ist an die Hellenische Republik gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 17.6.2021
COM(2021) 328 final
ANHANG
des
Vorschlags für einen Durchführungsbeschluss des Rates
zur Billigung der Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands
{SWD(2021) 155 final}
ANHANG
ABSCHNITT 1: REFORMEN UND INVESTITIONEN IM RAHMEN DES AUFBAU- UND RESILIENZPLANS
1.Beschreibung der Reformen und Investitionen
A. KOMPONENTE 1.1: HOCHFAHREN
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt auf Reformen und Investitionen ab, um das Gewicht erneuerbarer Energiequellen im Elektrizitätssystem zu erhöhen und den Prozess der Dekarbonisierung Griechenlands zu erleichtern. Die Reformen sollen die Lizenzierungsvorschriften für Investitionen in erneuerbare Energien vereinfachen, den Strommarkt effizienter gestalten und die finanzielle Tragfähigkeit der Förderregelungen sicherstellen. Die Komponente umfasst auch wichtige Investitionen in Netze, um den Verbund mit den Kykladen zu vervollständigen und die Stromverteilung umweltfreundlicher zu gestalten und einen größeren Anteil erneuerbarer Energien zu absorbieren. Speichersysteme unterstützen auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft durch die Akkumulierung überschüssiger Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. Die Landsanierung wird auch in den derzeit als Braunkohlebergwerke genutzten Gebieten als ein Schritt des gerechten Übergangs in den Gebieten unterstützt, die am stärksten vom Ausstieg aus der Braunkohle betroffen sind. Die Komponente steht im Einklang mit dem nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) und unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 von 2019). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
A.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Förderung der Installation von Speichersystemen zur Steigerung der Marktdurchdringung erneuerbarer Energien (ID der Maßnahme: 16 926)
Im Rahmen der Investition werden öffentliche Zuschüsse für die Installation einer Energiespeicherkapazität von bis zu 1380 MW im Stromnetz gewährt. Diese Investitionen sollen die Systemintegration neuer EE-Kapazitäten ermöglichen, die für die Erreichung der NECP-Ziele erforderlich ist. Darüber hinaus sollen mit dieser Maßnahme auch Netzengpässe verringert, die Flexibilität des Elektrizitätssystems und die Liquidität des Regelenergiemarkts erhöht, die Angemessenheit des Systems verbessert, die Energieeffizienz ermöglicht, die Transparenz bei der Strompreisbildung gefördert und die Energiekosten gesenkt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Maßnahmen zur Wiederbelebung der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete mit einem gerechten Übergang) (ID der Maßnahme: 16 871)
Die Investition besteht aus Zuschüssen zur Finanzierung der Landsanierung in den Gebieten ehemaliger Braunkohlebergwerke in Westmakedonien und Megalopolis. Die Maßnahme betrifft die Gebiete des gerechten Übergangs mit ökologischen und wirtschaftlichen Interventionen wie Bodensanierung, Sanierung und Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Landschaft und Umwelt, Anpassung der Flächennutzung und Schaffung organisierter Rezeptoren für Tätigkeiten. Die Durchführung dieser Investition wird von einer von Griechenland zu errichtenden Zweckgesellschaft verwaltet. Die Zweckgesellschaft wird der neue rechtmäßige Eigentümer und Erschließungsunternehmen der übertragenen geografischen Gebiete. Das spezielle Projektvehikel ist für die Finanzierung und Durchführung der Arbeiten zur Sanierung, Sanierung und Modernisierung zuständig. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes (ID der Maßnahme: 16 870)
Die Investition umfasst den Stromverbund der Kykladen (Phase D), eine Oberleitung, die die Hochspannungszentrale (EHVC) Corinth und EHVC Koumoundouros miteinander verbindet, sowie begleitende Projekte. Die Projekte sollen die Sicherheit des Energiesystems erhöhen und gleichzeitig das Potenzial für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf den Inseln und auf den Peloponnes erhöhen. Sie verringern die Energiekosten und führen zu neuen Investitionen und Arbeitsplätzen in den energieintensiven Wirtschaftszweigen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Ausbau des griechischen Stromverteilungsnetzbetreibers (HEDNO) mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Umwelt zu schützen (ID der Maßnahme: 16 901)
Die Investition besteht in der unterirdischen Verlegung und Umleitung des Stromverteilungsnetzes in Siedlungen, die aus kultureller oder touristischer Sicht von besonderer Bedeutung sind, sowie in Stadtzentren, wobei den Gebieten Vorrang eingeräumt wird, in denen die Infrastruktur durch extreme Wetterereignisse gefährdet ist. Sie verbessert die Widerstandsfähigkeit des Verteilernetzes und trägt zum Umweltschutz bei. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Modernisierung des griechischen Stromverteilungsnetzbetreibers (HEDNO) in Waldgebieten (ID der Maßnahme: 16 900)
Die Investition besteht in der Ersetzung von blanken Leitern im allgemeinen Stromverteilungsnetz (durch überdachte oder verdrehte Kabel), der Installation von Isolierabdeckungen und der unterirdischen Verlegung oder Verlegung des Stromverteilungsnetzes durch Waldgebiete. Das Projekt soll die Widerstandsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Netzes (Indikatoren für die Energiequalität SAIDI, SAIFI) verbessern und die Umwelt (Wälder, Wildtiere) besser schützen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Erhöhung der installierten Kapazität der griechischen Stromverteilnetzbetreiber (HEDNO) Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerke für neue RES-Anschlüsse (ID der Maßnahme: 16 899)
Durch die Investition wird die Kapazität der bestehenden Umspannwerke des Netzes erhöht, um die Überlastung des Verteilernetzes zu beheben, die derzeit weitere Investitionen in erneuerbare Energien verhindert. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem Konto für erneuerbare Energiequellen – Kraft-Wärme-Kopplung (EE-KWK) (ID der Maßnahme: 16 865)
Die Reform umfasst: a) die Umstrukturierung der bestehenden Vergütungsstruktur für EE-Erzeuger durch die Einrichtung eines neuen (nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommenen) EE-KWK-Kontos, das durch neue Mechanismen ergänzt wird, die die finanzielle Tragfähigkeit sowohl der bestehenden als auch der neuen EE-KWK-Konten gewährleisten; und b) Einführung eines Systems für den Handel mit Herkunftsnachweisen, einer außerordentlichen „Covid-19-Abgabe“ für EE-Erzeuger und -Lieferanten und einer dauerhaften „Kohlenstoffsteuer“ auf Dieselkraftstoff. Die Maßnahmen gewährleisten die Tragfähigkeit der vorhandenen installierten EE-Kapazität und erleichtern die Finanzierung neuer Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien, da unerwartete Zuflüsse/Abflüsse, die negative Auswirkungen auf das (die) EE-Konto (Konten) haben, durch die aufsichtsrechtlichen Gebühren, die an die Kunden weitergegeben werden, ausgeglichen werden. Die Umsetzung der Reform, einschließlich einer Erhöhung der Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Energiequellen um 3 Gigawatt, wird bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Straffung des effizienten Funktionierens des neuen Strommarktmodells und Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue RES (ID der Maßnahme: 16 860)
Die Reform besteht in der Straffung des Genehmigungsrahmens für erneuerbare Energiequellen, einschließlich der Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, der kurzen und verbindlichen administrativen Reaktionszeiten und der Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen, der Verringerung der erforderlichen Unterlagen und Verfahren sowie eines neuen spezifischen Rahmens für Offshore-EE-Anlagen. Ziel ist es, die Verdoppelung der installierten EE-Kapazität im Hinblick auf den Braunkohleausstieg in Griechenland zu beschleunigen.
Schließlich soll mit der Reform auch ein Marktbeobachtungssystem für die nationale Regulierungsbehörde (RAE) und die Beteiligung der Laststeuerung am Regelenergiemarkt geschaffen werden.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein.
A.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investition 1: Interventionen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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1 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Auftragsvergabe |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q2 |
2023 |
Mitteilung der Zuschlagserteilung durch den unabhängigen Stromübertragungsnetzbetreiber (IPTO) für die vollständige Installation von: 1) Kabelverbindung Naxos – Thira; 2) Hochspannungskabel (EHVC) Koumoundoros – Korinthos (Teile 1 und 2); und 3) Umspannwerke Milos, Folegandros, Serifos und Kabelverbindungen Lavrio-Serifos, Serifos-Milos, Milos-Folegandros, Folegandros-Thira. |
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2 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Stand der Arbeiten |
Bestätigung der Abnahme der Kabelverlegungsarbeiten durch die IPTO, Genehmigung der Prüfungen und Bescheinigung der Fortschritte bei der Fertigstellung von 50 % des EHVC Koumoundouros – Korinthos (Teile 1 und 2) |
Q2 |
2025 |
Erfolgreiche Kabelverlegung und -tests für Naxos-Thira; 50 % der EKVC Koumoundouros – Korinthos (Teil 1 und 2) abgeschlossen. |
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3 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Fertigstellung |
Erfolgreicher Betriebsbeginn/von IPTO zertifizierte Elektrifizierung; Ausstellung von Zeugnissen für eine erfolgreich abgelaufene Testphase |
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Q4 |
2025 |
Abschluss aller drei Teilprojekte (Anschluss Naxos-Thira, EHVC Koumoundoros-Korinthos, Unterwerke und andere Anschlüsse), erfolgreiche Integration in das griechische Stromübertragungssystem und Inbetriebnahme. |
Wichtigste Reform 1: Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem EE-KWK-Konto – Straffung des effizienten Betriebs des neuen Strommarktmodells und Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue EE
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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4 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Etappenziel |
RES-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Beschlüsse, einschließlich Kodizes, durch Ministerien, die nationale Regulierungsbehörde (RAE) und den Verwalter für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP). |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und einschlägigen Durchführungsbeschlüssen. |
Q2 |
2022 |
1) Einrichtung des neuen Kontos für erneuerbare Energiequellen (Renewable Energy Sources – RES) für ab dem 1. Januar 2021 in Auftrag gegebene Einheiten, einschließlich Änderung von Rechtsvorschriften, Ministerialbeschluss und Regulierungsentscheidungen (Codes). Das neue EE-Konto wird auch Mechanismen zur Sicherung seiner finanziellen Tragfähigkeit umfassen, auch im Falle unvorhergesehener Ungleichgewichte. 2) Inkrafttreten eines Systems für den Handel mit Herkunftsnachweisen, das es den Verbrauchern ermöglicht, Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern freiwillig zu fördern. Das System der Herkunftsnachweise (GO) umfasst: 1)Annahme eines Systems zur Erteilung/Versteigerung von GO für Einspeisetarife aus erneuerbaren Energiequellen 2)Zulassung „grüner“ Einzelhandelsprodukte 3)Akkreditierung von Standards für „grüne Unternehmen“.
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5 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 860_Streamline für den effizienten Betrieb des neuen Strommarktmodells und die Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue RES |
Etappenziel |
RES-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzierung |
Inkrafttreten aller einschlägigen Rechtsvorschriften, einschließlich Ministerialbeschlüsse, und des Regelungsrahmens von RAE und DAPEEP |
Q2 |
2022 |
1) Einrichtung und uneingeschränkte Anwendung eines Marktüberwachungs- und -überwachungsmechanismus sowie umfassende Beteiligung der nachfrageseitigen Reaktion am Regelenergiemarkt. 2) Abschluss der Reform zur Vereinfachung der EE-Lizenzierung, einschließlich Vereinfachung und Digitalisierung der Verfahren, kurze und verbindliche administrative Reaktionszeiten und Rechenschaftsverfahren für unnötige Verzögerungen, Verringerung der erforderlichen Unterlagen und Verfahren sowie ein neuer spezieller Rahmen für Offshore-EE-Anlagen. |
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6 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 1 |
Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen |
0 |
1 |
Q2 |
2023 |
Installierte und in Betrieb befindliche neue EE-Kapazität |
|
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7 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 2 |
|
Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen |
1 |
2 |
Q2 |
2024 |
Installierte und in Betrieb befindliche neue EE-Kapazität |
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8 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 3 |
|
Neue Kapazität (GW) der in Betrieb genommenen erneuerbaren Energiequellen |
2 |
3 |
Q2 |
2025 |
Installierte und in Betrieb befindliche neue EE-Kapazität |
Gruppe 1: Power Up
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energieträger (ID: 16 926)
● Maßnahmen zur Wiederbelebung der am stärksten betroffenen Gebiete (Gebiete mit einem gerechten Übergang) (ID: 16 871)
● Modernisierung des HEDNO-Netzes zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zum Schutz der Umwelt (ID: 16 901)
● Modernisierung des HEDNO Overhead-Netzes in Waldgebieten (ID: 16 900)
● Erhöhung der installierten Kapazität der griechischen Stromverteilnetzbetreiber (HEDNO) HV/MV Umspannwerke für neue RES-Anschlüsse (ID: 16 899)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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9 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Etappenziel |
Landsanierung – Rahmengesetz |
Inkrafttreten |
Q1 |
2022 |
Genehmigung und Inkrafttreten des Rahmenprogrammvertragsgesetzes, in dem die geografischen Gebiete festgelegt sind, die von der Public Power Corporation auf den Staat zu übertragen sind, der Inhalt der Projektstudien, die Aufteilung der Zuständigkeiten auf alle Beteiligten, die Verwaltungsmodalitäten, der Zeitplan für die Durchführung und der Haushalt. |
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10 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Etappenziel |
Landsanierung – Stadtpläne |
Umweltministerium, um die Genehmigung aller Sonderstädtepläne zu zertifizieren; Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
1) Genehmigung von Sonderstädteplänen durch alle Gemeinden. In den Plänen werden die zulässigen Flächennutzung, die allgemeinen baulichen Bedingungen und Einschränkungen sowie alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen, Bedingungen oder Einschränkungen festgelegt. 2) Bekanntmachung der Vergabe von Aufträgen für die Sanierung von Grundstücken in Westmakedonien und Megalopolis. |
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11 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Lagerhaltung – Verträge |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q2 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge für ausgewählte Projekte (d. h. neben der langfristigen Pumped Hydro Storage von Amfilochia, die durch ein einzelnes Verfahren ausgewählt wird) mit einer Gesamtkapazität von bis zu 700 MW (und einer Mindestkapazität von 500 MW). |
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12 |
1 - 1.1. Netzausbau – 16 901_HEDNO Netzmodernisierung mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Umwelt zu schützen |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 1 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit Projekten des griechischen Stromverteilernetzbetreibers (HEDNO) zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit und der Umwelt), um eine weitere Marktdurchdringung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. |
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13 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 900_HEDNO Overhead-Netzausbau in Waldgebieten |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 2 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten in Gemeindenetzen in Waldgebieten, um die weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. |
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14 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 899_installierte Kapazitätserweiterung in Hellenic Electricity Distribution Network Operator (HEDNO) HV/MV Unterstationen für neue RES-Anschlüsse |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 3 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Aufträge im Zusammenhang mit HEDNO-Projekten zur Erhöhung der Kapazität von Hochspannungs-/Mittelspannungs-Umspannwerken, um eine weitere Marktdurchdringung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Zuverlässigkeit und Widerstandsfähigkeit des Netzes zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. |
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15 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Zielwert |
Landsanierung – Fertigstellung |
Bodensanierung (ha) abgeschlossen und vom Umweltministerium beglaubigt |
0 |
15 000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Landsanierungsprojekten (15 000 ha) in Westmakedonien & Megalopolis |
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16 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Energiespeicherung – Fertigstellung |
IPTO zertifiziert Inbetriebnahme von Energiespeicherprojekten für bis zu 1380 MW installierte Speicheranlagen |
Q4 |
2025 |
Inbetriebnahme aller Energiespeicherprojekte mit einer Leistung von bis zu 1380 MW (einschließlich Amfilochia), die von IPTO zertifiziert wurden. |
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17 |
1 - 1.1. Netzausbau – 16 901_HEDNO Netzmodernisierung mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Umwelt zu schützen |
Etappenziel |
HEDNO – Abschluss 1 |
Nachweis des Projektabschlusses bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit Verbesserungen in Bezug auf Resilienz und Umwelt und Betriebsbescheinigungen durch die HEDNO |
Q4 |
2025 |
Abschluss und Betrieb von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Netze für Resilienz und Umwelt. |
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18 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 900_HEDNO Overhead-Netzausbau in Waldgebieten |
Etappenziel |
HEDNO – Fertigstellung 2 |
Nachweis des Projektabschlusses bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Freileitungsnetzes in Waldgebieten und den Betriebsbescheinigungen |
Q4 |
2025 |
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung des Oberleitungsnetzes in Waldgebieten wurden abgeschlossen und in Betrieb genommen. |
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19 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 899_installierte Kapazitätserweiterung in Hellenic Electricity Distribution Network Operator (HEDNO) HV/MV Unterstationen für neue RES-Anschlüsse |
Etappenziel |
HEDNO – Abschluss 3 |
Nachweis des Projektabschlusses bei allen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung von HV/MV-Umspannwerken und den Betriebsbescheinigungen der HEDNO |
Q4 |
2025 |
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kapazitätserweiterung von HV/MV-Umspannwerken abgeschlossen und in Betrieb genommen. |
B. KOMPONENTE 1,2: RENOVIEREN
Die Renovierungskomponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans im Rahmen der grünen Säule soll die Energieeffizienz steigern, das Wirtschaftswachstum fördern, Arbeitsplätze schaffen und die soziale Resilienz fördern. Sie umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verringerung der CO2-Emissionen, die Unterstützung für die Verwirklichung der Klimaneutralität städtischer Gebiete und die Verbesserung der Klimaresilienz der Städte und ihres Gebäudebestands. Die Komponente bietet Anreize für Gebäuderenovierungen und energetische Verbesserungen, die für die Sanierung städtischer Gebiete und die Verringerung der Energiearmut von entscheidender Bedeutung sind und zur Verwirklichung der im nationalen Energie- und Klimaplan Griechenlands (NECP) festgelegten Ziele beitragen. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
B.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Aktionsplan für Energiearmut (ID der Maßnahme: 16 920)
Die Reform besteht in der Annahme eines Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut. Im Jahr 2019 waren Berichten zufolge etwa 18 % der Gesamtbevölkerung nicht in der Lage, ihre Wohnungen zu heizen, gegenüber etwa 34 % in der Untergruppe der wirtschaftlich schwachen Bevölkerung (Eurostat, EU-SILC-Erhebung). In der Strategie werden gezielte politische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden in wirtschaftlich schwachen Haushalten dargelegt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.
Investition: Energetische Sanierung von Wohngebäuden (ID der Maßnahme: 16 872)
Die Investition dient der Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Sie umfasst Renovierungen, die zu erheblichen Primärenergieeinsparungen führen und somit zu den einschlägigen NECP-Zielen beitragen. Sie soll die Digitalisierung des Endenergieverbrauchs durch Energiemanagementsysteme verbessern und den Aufbau von E-Mobilitätsinfrastrukturen wie Ladestationen für Elektrofahrzeuge fördern. Außerdem sollen zweckgebundene Mittel für Wohngebiete bereitgestellt werden, die von Energiearmut betroffen sind, wodurch eine Verbindung zu der Reform hergestellt wird, die auf die Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut abzielt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (ID der Maßnahme: 16 873)
Diese Investition umfasst: 1) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur Eindämmung seiner Folgen in 16 städtischen und Küstengebieten, wie etwa der Schutz städtischer Meilensteine von erheblicher Bedeutung und die Förderung der Klimaneutralität von Städten; 2) die Wiederbelebung des ehemaligen Industriegebiets von Votanikos/Elaionas im Herzen von Athen; 3) Ausbau eines Meeresbodens, um Radfahrern und Fußgängern entlang der Küste Athen (Athen Riviera) zugänglich zu machen; und 4) sonstige strategische Interventionen, die im Rahmen einer offenen Aufforderung an die Kommunen ausgewählt wurden, um die Anpassung an den Klimawandel zu fördern und zu Primärenergieeinsparungen und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beizutragen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Energie und Unternehmertum (ID der Maßnahme: 16 874)
Mit der Investition werden private Unternehmen bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und Prozesse finanziell unterstützt. Es umfasst zwei Teilprogramme: a) Renovierungen der Energieeffizienz im tertiären und sekundären Sektor für mittlere, große und sehr große Unternehmen und b) Installation energieeffizienter Geräte in sehr kleinen Unternehmen. Durch den Einbau energieeffizienter Geräte und Energiesparsysteme bei der Produktion, Lagerung und Verteilung von Produkten sowie durch den Betrieb der Unternehmen trägt diese Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und Prozessen im Einklang mit den im nationalen Energie- und Klimaplan festgelegten Zielen und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 1 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 2 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 3 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 4 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Investition muss auch mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in Bezug auf die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft für das Recycling von Bauabfällen und mit der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors (ID der Maßnahme: 16 876)
Diese Investitionen umfassen die Renovierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors zur Steigerung ihrer Energieeffizienz durch die Beteiligung von Energieeinsparungsunternehmen. Die Investition umfasst auch die energetische Modernisierung von Straßenbeleuchtungsinfrastrukturen. Diese Investitionen tragen dazu bei, die im nationalen Energie- und Klimaplan festgelegten Energieeffizienzziele zu erreichen und die Treibhausgasemissionen zu verringern. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (ID der Maßnahme: 16 875)
Die Investition umfasst die Renovierung von Gebäuden und die Modernisierung ihrer Energieeffizienz- und Infrastrukturnetze auf dem Gebiet von Tatoi sowie die Schaffung von Fuß- und Radwegen in dessen Nähe. Mit dem Projekt soll den Bewohnern von Attika ein grünes, renoviertes und frei zugängliches Erholungsgebiet sowie ein neuer Meilenstein für den Besuch von Touristen zur Verfügung gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Olympisches Athletikzentrum Athen (ID der Maßnahme: 16 932)
Diese Investition in das Olympische Athletikzentrum in Athen soll seine Nutzungsdauer verlängern, sein Image wiederherstellen, seine Betriebskosten/Energiekosten senken und seine finanzielle Tragfähigkeit sicherstellen, indem es zu einem modernen und lebendigen städtischen Leichtathletik- und Freizeitziel wird, damit das Zentrum auf die Hellenic Corporation of Assets and Participations übertragen werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik (ID der Maßnahme: 16 879)
Diese Reform umfasst fünf Maßnahmen: a) die Ausarbeitung lokaler Stadtpläne (die Gemeinden oder Gemeinden abdecken), b) die Ausarbeitung von Sonderstädteplänen (Pläne, die Gebiete betreffen können, die zu mehr als einer Gemeinde gehören), c) die Definition der Zonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten, d) die Vervollständigung der Siedlungsabgrenzung, 5) die Behandlung von Fragen der Landnutzung im Zusammenhang mit der Anerkennung des (kommunalen) Straßenzugangs. Mit der Reform sollen Schwachstellen und Lücken bei der Flächennutzung und der Flächennutzung angegangen werden, um eine nachhaltige Wirtschaftstätigkeit zu fördern und die Umwelt zu schützen. Die lokalen Stadtpläne enthalten ein eigenes Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und die Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken. Insgesamt werden lokale Stadtpläne für 700 Gemeinden oder kommunale Einheiten erstellt; fünf Sonderstädtepläne werden erstellt, die Zonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten werden in 50 Gemeinden festgelegt, die Siedlungsabgrenzung wird in 50 Gemeinden festgelegt und die kommunalen Straßen werden in 120 Gemeinden festgelegt. Insgesamt werden die Maßnahmen in mindestens 750 Gemeinden durchgeführt.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Einführung einer neuen maritimen Raumplanung (ID der Maßnahme: 16 891).
Gegenstand der Reform ist die Schaffung einer nationalen Raumordnungspolitik für die Meeresumwelt und von maritimen Raumordnungsplänen. Ziel der Reform ist die nachhaltige Entwicklung in den Meeresgebieten und Küstengebieten bei gleichzeitiger Wahrung der Meeresumwelt und der biologischen Vielfalt. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Schaffung eines neuen besonderen Raumplanungsrahmens für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur (ID der Maßnahme: 16 894). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Mit der Reform werden neue besondere räumliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur geschaffen, um den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel, den Schutz der biologischen Vielfalt, das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern.
B.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investition 2: Energetische Sanierung von Wohngebäuden
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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20 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 1. Runde |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses |
Q4 |
2020 |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerialbeschlusses zur Einleitung des Programms für die erste Renovierungsrunde, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnorts um mindestens 30 % gesenkt wird. In dem Gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt: - Durchführungsmechanismus; - Auswahlverfahren zur Erreichung des Ziels der Primärenergieeinsparung; - Zertifizierungsverfahren zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten möglicher Korrekturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass das Primärenergieeinsparziel erreicht wird); und - Zeitplan. |
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21 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 2. Runde einschließlich energiearmer Haushalte |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses über die Einleitung des Programms für die zweite Runde der Renovierungen und den Start des Programms für Wohngebäude mit Energiearmut, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnorts um mindestens 30 % gesenkt wird. In dem Gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt: - Durchführungsmechanismus; - Auswahlverfahren zur Erreichung des Ziels der Primärenergieeinsparung; - Bestimmungen für Wohnungen mit Energiearmut gemäß den Kriterien des angenommenen Zertifizierungsmechanismus des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten möglicher Korrekturmaßnahmen, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Ziel der Primärenergieeinsparung erreicht wird); und - Zeitplan. Spezifische Bestimmungen für zweckgebundene Mittel für Wohnungen, die von Energiearmut betroffen sind, gemäß den Kriterien des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut. |
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22 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 3. Runde einschließlich energiearmer Haushalte |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Einleitung des Programms für die dritte Runde der Renovierungen, einschließlich der Einführung eines Auswahlverfahrens, um sicherzustellen, dass der Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden gegenüber der in kWh/m2 berechneten Anfangsleistung des Wohnorts um mindestens 30 % gesenkt wird. In dem Gemeinsamen Ministerbeschluss wird Folgendes festgelegt: - Durchführungsmechanismus; - Auswahlverfahren zur Erreichung des Ziels der Primärenergieeinsparung; - Bestimmungen für Wohnungen mit Energiearmut gemäß den Kriterien des verabschiedeten Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut; - Zertifizierungsverfahren zur Validierung der tatsächlich erzielten Primärenergieeinsparungen (einschließlich Einzelheiten möglicher Korrekturmaßnahmen, um sicherzustellen, dass das Primärenergieeinsparziel erreicht wird); und - Zeitplan. Spezifische Bestimmungen für zweckgebundene Mittel für Wohnungen, die von Energiearmut betroffen sind, gemäß den Kriterien des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut. |
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23 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 1 |
Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen |
0 |
8000 |
Q4 |
2023 |
Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Anzahl der Wohnungen abgeschlossen, was einer Energieeinsparung von 30 ktoe entspricht und im Durchschnitt eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % bewirkt. Die von der Hellenic Development Bank ausgestellte Bescheinigung enthält eine Überprüfung der erzielten Primärenergieeinsparungen, die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde. Das Zertifikat wird auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ übermittelt. |
|
|
24 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 2 |
Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen |
8000 |
50 000 |
Q4 |
2024 |
Abschluss der Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz für 50 000 Wohngebäude, was einer Energieeinsparung von 125 ktoe entspricht und im Durchschnitt eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % bewirkt. Die von der Hellenic Development Bank ausgestellte Bescheinigung enthält eine Überprüfung der erzielten Primärenergieeinsparungen, die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde. Das Zertifikat wird auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ übermittelt. |
|
|
25 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden für von Energiearmut betroffene Haushalte |
Anzahl der zertifizierten von Energiearmut betroffenen Haushalte, für die Maßnahmen abgeschlossen wurden |
0 |
50 000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Maßnahmen zur Erzielung von Energieeinsparungen in mindestens 50 000 von Energiearmut betroffenen Haushalten, die einer Primärenergieeinsparung von durchschnittlich mindestens 30 % für die Gesamtinvestition entsprechen. Die von der Hellenic Development Bank ausgestellte Bescheinigung enthält eine Überprüfung der erzielten Primärenergieeinsparungen, die von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde. Das Zertifikat wird auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ eingereicht. |
|
|
26 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 3 |
Anzahl der abgeschlossenen zertifizierten Renovierungen |
50 000 |
105 000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz für 105 000 Wohngebäude, was einer Energieeinsparung von 213 ktoe entspricht und im Durchschnitt eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 % bewirkt. Die von der Hellenic Development Bank ausgestellte Bescheinigung dient der Überprüfung der erzielten Primärenergieeinsparungen, wie von der Generaldirektion des Gremiums der Inspektoren und Wirtschaftsprüfer bestätigt. Das Zertifikat wird auf der elektronischen Plattform https://www.buildingcert.gr/ übermittelt. |
|
Wichtigste Reform 2: Städtepläne
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
27 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Etappenziel |
Vergabe von Städteplänen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Mitteilung über die Vergabe von 30 % aller Aufträge (für alle Interventionen): 1. Ausarbeitung lokaler Stadtpläne; 2. Ausarbeitung von Sonderstädteplänen; 3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Zonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten; 4. Erstellung unabhängiger Pläne für die Festlegung von Abrechnungen; und 5. Erstellung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen. Lokale Stadtpläne, die ein eigenes Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und die Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken enthalten); |
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|
28 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Etappenziel |
Vergabe von Städteplänen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe von 100 % aller Aufträge (für alle Interventionen): 1. Ausarbeitung lokaler Stadtpläne; 2. Ausarbeitung von Sonderstädteplänen; 3. Ausarbeitung unabhängiger Pläne für die Festlegung der Zonen für die Übertragung von Entwicklungsrechten; 4. Erstellung unabhängiger Pläne für die Festlegung von Abrechnungen; und 5. Erstellung unabhängiger Pläne für die Charakterisierung kommunaler Straßen. Die Maßnahmen betreffen insgesamt 750 Gemeinden. Lokale Stadtpläne, die ein eigenes Kapitel über Klimaschutzmaßnahmen und die Prävention und Bewältigung klimabezogener Risiken enthalten); |
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29 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Zielwert |
Abschluss der Stadtplanung |
Anzahl der Gemeinden, für die die Projekte abgeschlossen wurden |
0 |
750 |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung lokaler städtebaulicher Pläne in 700 kommunalen Einheiten, Entwicklungsperiodenübertragungszonen in 50 Gemeinden; Abgrenzung von Siedlungen in 50 Gemeinden; Charakterisierung kommunaler Straßen in 120 Gemeinden und Fertigstellung von 5 Sonderstädteplänen. Insgesamt und in Anbetracht der Tatsache, dass einige dieser Maßnahmen in derselben Gemeinde durchgeführt werden, werden die Maßnahmen in 750 Gemeinden abgeschlossen. |
|
|
30 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 894_Einrichtung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur |
Etappenziel |
Annahme besonderer räumlicher Rahmen |
Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmen für erneuerbare Energiequellen (EE), Tourismus, Industrie und Aquakultur |
Q4 |
2025 |
Annahme von vier besonderen räumlichen Rahmen für erneuerbare Energiequellen (EE), Tourismus, Industrie und Aquakultur durch das Umweltministerium. |
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31 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 891_Einrichtung einer neuen maritimen Raumplanung |
Etappenziel |
Annahme der Meeresstrategie |
Annahme einer neuen maritimen Raumordnungspolitik |
Q4 |
2025 |
Annahme der Meeresraumstrategie durch das Ministerium für Umwelt und Energie. |
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Gruppe 2: Energetische Sanierung von Unternehmen und öffentlichen Gebäuden
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Energie und Unternehmertum (ID: 16 874)
● Energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors und Energieinfrastruktur öffentlicher Einrichtungen (ID: 16 876)
● Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut (ID: 16 920)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
32 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 920_Aktionsplan für Energiearmut |
Etappenziel |
Energiearmut – Annahme eines Aktionsplans |
Inkrafttreten eines Ministerialbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie. |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten eines Ministerialbeschlusses des Ministeriums für Umwelt und Energie zur Annahme des Aktionsplans zur Bekämpfung der Energiearmut mit drei Kategorien politischer Maßnahmen: - Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen; - Maßnahmen zum kurzfristigen Schutz der von Energiearmut betroffenen Haushalte, einschließlich 1) der Definition von Haushalten, die von Energiearmut betroffen sind, anhand spezifischer quantitativer Kriterien und 2) eines spezifischen Prozesses zur Überwachung und Bewertung der Entwicklung der Energiearmut im Einklang mit dem im Aktionsplan vorgeschlagenen Mechanismus und im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften; und - Finanzierungsmaßnahmen: Einrichtung von Finanzierungsmechanismen für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden energieintensiver Haushalte und anderer gesellschaftlicher Gruppen mit spezifischen Stromverbrauchsmustern. Mit diesen finanziellen Maßnahmen sollen die im nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) beschriebenen Probleme der Energiearmut in Griechenland angegangen werden. |
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|
33 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 874_Energie und Unternehmertum |
Etappenziel |
Energieeffizienz Privatsektor – Anträge genehmigt |
Bekanntgabe der Auszeichnungen für genehmigte Anträge des Ministeriums für Umwelt und Energie über ausgewählte Maßnahmen bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen. |
Q2 |
2023 |
Genehmigung von Anträgen von 9700 privatwirtschaftlichen Einrichtungen durch das Ministerium für Umwelt und Energie, die sicherstellen, dass die Treibhausgasemissionen im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber der bestehenden Situation der privatwirtschaftlichen Einrichtungen gesenkt werden (wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht). Die Interventionen werden im Einklang mit den Auswahl-/Förderkriterien durchgeführt und gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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|
34 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 876_energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors |
Etappenziel |
Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge |
Bekanntgabe der Auszeichnungen für genehmigte Anträge des Ministeriums für Umwelt und Energie für ausgewählte Maßnahmen in Gebäuden des öffentlichen Sektors. |
Q2 |
2023 |
Genehmigung von Anträgen für 210 Gebäude des öffentlichen Sektors durch das Ministerium für Umwelt und Energie, um sicherzustellen, dass die Treibhausgasemissionen dieser Gebäude im Durchschnitt um mindestens 30 % gegenüber ihrer derzeitigen Situation gesenkt werden (wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht).
Für das Programm für die energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors wurde ein Rechtsrahmen für die Ermöglichung von Energieleistungsverträgen geschaffen. |
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35 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 876_energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors |
Zielwert |
Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – Fertigstellung |
Anzahl der Gebäude mit abgeschlossenen Maßnahmen |
0 |
210 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden des öffentlichen Sektors (210 Gebäude) mit einer durchschnittlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 %, wie aus den vor den Interventionen durchgeführten Energieaudits hervorgeht. |
|
|
36 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 874_Energie und Unternehmertum |
Zielwert |
Energieeffizienz Privatsektor – abgeschlossen # 2 |
Zahl der privatwirtschaftlichen Einrichtungen mit abgeschlossenen Interventionen t |
0 |
9700 |
Q4 |
2025 |
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wurden für ausgewählte privatwirtschaftliche Einrichtungen (9700 privatwirtschaftliche Einrichtungen) mit einer durchschnittlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % abgeschlossen. |
Gruppe 3: Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand (ID: 16 873)
● Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi (ID: 16 875)
● Athletikzentrum von Athen (ID: 16 932)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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37 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 932_Olympisches Athletikzentrum Athen |
Etappenziel |
OAKA – Auftragsvergabe |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q1 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe des Auftrags/der Aufträge für die Bestellung von Partnern aus dem Privatsektor, die bis Ende 2023 die Bau- und Renovierungsarbeiten durchführen sollen, mit denen die Energieeffizienz für i) die zentrale Phase verbessert werden soll; ii) Mechanische und elektrische Arbeiten; und iii) Außenbereiche und Beginn der Arbeiten. |
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38 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 873_Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand |
Etappenziel |
Städtische Maßnahmen – Auftragsvergabe |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung(en) |
Q2 |
2023 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für die Bestellung von Partnern aus dem Privatsektor, die bis zum 30. September 2025 die Arbeiten für die i) Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums in ausgewählten Gemeinden im Anschluss an eine offene Aufforderung zur Stärkung der Klimaresilienz; ii) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets von Votanikos/Elaionas, einschließlich öffentlicher Wiederverwendung des Militärcamps der Marine, Renovierung des Campus der Landwirtschaftsuniversität Athen (AUA); iii) Athen Riviera: Radinfrastruktur; und iv) sonstige strategische Interventionen, die im Anschluss an eine offene Aufforderung an die Kommunen ausgewählt werden, die Folgendes umfasst: 1) Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU oder Großunternehmen, die mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 oder durchschnittlich eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreichen; 2) Bau neuer energieeffizienter Gebäude mit einem Primärenergiebedarf (PED), der mindestens 20 % niedriger ist als die Niedrigstenergiegebäude-Anforderung (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien); und 3) Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, Naturerbe und Ressourcen, grüne und blaue Infrastruktur. |
|||
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39 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 932_Olympisches Athletikzentrum Athen |
Etappenziel |
OAKA – Abschluss der Arbeiten |
Abschluss aller Arbeiten für diese Teilprojekte bestätigt durch Unterzeichnung des ausgefüllten Formulars durch den Bauleiter. |
Q2 |
2024 |
Abschluss aller Arbeiten zur Erzielung von Energieeffizienz und zur Verbesserung des CO2-Fußabdrucks, einschließlich i) Wartung und Instandsetzung der Stahlkonstruktionen des Stufendachs (canopy) (Teilprojekt 1); ii) Maschinen für den Basketball und die Wasseranlagen, um unabhängig zu arbeiten und Energieeinsparungen zu ermöglichen (Teilprojekt 2); iii) Velodrome (Teilprojekt 3); iv) Tennis-Komplex (Teilprojekt 5); und v) Außenbereiche (Teilprojekt 6) einschließlich der Stahlkonstruktionen Agora und Wall der Nationen; |
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40 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 873_Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand |
Etappenziel |
Städtepolitische Maßnahmen – Abschluss aller Arbeiten |
Abschluss der Arbeiten und Leistungen bestätigt durch Unterzeichnung des ausgefüllten Formulars durch den Bauleiter. |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Arbeiten unter i) Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Umwelt und des öffentlichen Raums; ii) Stadterneuerung des ehemaligen Industriegebiets von Votanikos/Elaionas; iii) Athen Riviera: Radinfrastruktur; und iv) sonstige strategische Interventionen. |
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41 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 875_Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi |
Etappenziel |
Tatoi – Abschluss aller Arbeiten |
Abschluss der Arbeiten und Leistungen bestätigt durch Unterzeichnung des ausgefüllten Formulars durch den Bauleiter |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Arbeiten im Rahmen des Programms „Infrastrukturentwicklung und Restaurierung von Gebäuden“ im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi, einschließlich: i) Infrastrukturarbeiten; ii) Restaurierung des Palastes, der als Museum wiederverwendet werden soll; iii) Ausstellung des Palastes; iv) Restaurierung des landwirtschaftlichen Gebäudes und Wiederverwendung als Museum; v) museologische Studien für das neue landwirtschaftliche Gebäude; vi) Restaurierung von Palastgärten; vii) Erhaltung und Restaurierung von Artefakten; viii) Erfassung, Dokumentation und Registrierung von Artefakten; und ix) Digitalisierung von gefundenem Papierarchivmaterial. |
C. KOMPONENTE 1.3: AUFLADEN UND BETANKEN
Die Auffüllungs- und Wiederauffüllungskomponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Steigerung der nachhaltigen Mobilität, zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Förderung der sozialen Resilienz. Die in dieser Komponente enthaltenen Maßnahmen sind mit der landesweiten Strategie für nachhaltige Mobilität verknüpft, wodurch die Umsetzung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) unterstützt wird. Sie tragen auch zum ökologischen Wandel bei, indem sie Unternehmen unterstützen, die Vorhaben im Zusammenhang mit der CO2-armen Wirtschaft und der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel durchführen. Die Komponente umfasst ferner Reformen zur Unterstützung der Einrichtung einer Infrastruktur für die elektronische Mobilität und zur Überarbeitung der öffentlichen Personenbeförderungsdienste in Städten und Regionen. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Förderung der Entwicklung von Produktionskapazitäten für Lieferungen im Zusammenhang mit Elektromobilität und den Austausch von Busse und Taxis durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
C.1 Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: „Produce E-Green“ (ID der Maßnahme: 16 831)
Bei diesen Investitionen handelt es sich um zwei Projekte, die beide einen Beitrag zur kohlenstoffarmen Wirtschaft und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel leisten sollen. Das erste Projekt zielt auf die Angebotsseite der E-Mobilität ab. Sie unterstützt die Entwicklung von mehr als 10 Standorten mit FuE-Abteilungen für innovative Produkte oder Dienstleistungen, wie z. B. das Recycling von Batterien für Elektroautos durch Wiederverwendung von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt oder die Konzeption von Elektrofahrzeugen und regelmäßigen oder hohen Ladepunkten. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 5 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 6 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 7 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 8 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Mit dem zweiten Projekt soll die Entwicklung der ersten CO2-Speicheranlage in Griechenland unterstützt werden. Die Kohlenstoffabscheidungs- und -speicheranlage dient der langfristigen Speicherung von CO2, das von lokalen Emittenten (bis zu einer Entfernung von 150 km) abgeschieden wird, und muss über Pipeline in die Anlage eintreffen, während an entlegenen Standorten abgeschiedenes CO2 per Schiff eintrifft und in eine Pufferspeicheranlage einläuft. Die Kapazität der Kohlenstoffabscheidungs- und -speicheranlage muss zunächst eine CO2-Injektionsrate von einer Million Tonnen/Jahr aufweisen und eine Kapazität für mindestens 25 Jahre bieten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere muss die CO2-Abscheidung und -Speicherung ohne kommerzielle Ölförderung oder Ölrückgewinnung betrieben werden (aus Sicherheitsgründen oder aus technischen Gründen kann eine gewisse Gewinnung von Öl oder Gas erforderlich sein). Darüber hinaus muss die CO2-Abscheidung und -Speicherung auch der Anforderung entsprechen, dass es weder technische Anwendungen noch Anlagen und Ausrüstungen gibt, die für eine verstärkte Ölwiederherstellungsanwendung (EOR) und eine verstärkte Ölförderung ausgelegt sind. Es wird darauf geachtet, dass jede mögliche Förderung von Erdöl oder Erdgas auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Gewährleistung der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist und dass eine solche Förderung nur erfolgen darf, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 wird zusammen mit Öl oder Gas, das gefördert werden kann, getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (ID der Maßnahme: 16 281)
Mit der Reform soll ein umfassender Rechtsrahmen für den Einbau und Betrieb von Ladestationen für Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Damit wird Griechenland auf den Weg gebracht, um das Ziel des nationalen Energie- und Klimaplans, bis 2030 einen Anteil von 30 % an Elektrofahrzeugen auf dem Inlandsmarkt zu erreichen, zu erreichen. Bis Ende 2022 verabschiedet das Ministerium für Umwelt und Energie mindestens 300 Pläne, die von den lokalen Behörden für den Einbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgelegt werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Investition: Elektromobilität (ID der Maßnahme: 16 924)
Die Investition dient der elektronischen Mobilität im Einklang mit den Zielen des nationalen Energie- und Klimaplans und umfasst: 1) Förderung der Einrichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte an wichtigen Stadt- und Vorortorten und -punkten (wie Flughäfen, Autobahnen, Häfen und Parkplätze); 2) die Ersetzung älterer Busse durch 220 neue Elektrobusse; 3) Anreize für den Ersatz älterer Taxis durch 2 000 batteriebetriebene Elektrofahrzeuge; 4) eine Reform der Rechtsvorschriften über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen für Busunternehmen im Einklang mit dem geltenden EU-Besitzstand, die es Busunternehmen außerhalb von Athen und Thessaloniki ermöglicht, sicher in Elektrofahrzeuge des öffentlichen Verkehrs zu investieren; und 5) Durchführung einer Durchführbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Agentur für den elektronischen Verkehr, die für eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, regionalen und lokalen Regierungen und anderen Akteuren der Forschung und des Privatsektors sorgt. Die Investitionskomponente, mit der alte Busse und Fahrzeuge ersetzt werden, muss den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Verschrottung älterer Fahrzeuge/Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage gemäß der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge durchgeführt wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
C.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 3: Rahmen für die Installation und den Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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42 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 281_Rahmen für den Einbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens |
Inkrafttreten von Ministerialbeschlüssen. |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten aller im Gesetz 4710/2020 vorgesehenen und vom Minister für Umwelt und Energie unterzeichneten Ministerialbeschlüsse; Minister für Infrastruktur und Verkehr, Innenminister und Finanzminister, organisiert den Markt für Elektrofahrzeuge mit Schwerpunkt auf dem Markt für Ladedienstleistungen und bietet steuerliche Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. |
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43 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 281_Rahmen für den Einbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
Zielwert |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt |
Zahl der vom Ministerium für Umwelt und Energie angenommenen Pläne |
0 |
300 |
Q4 |
2022 |
Annahme von mindestens 300 von den lokalen Behörden vorgelegten Plänen für den Einbau öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch das Ministerium für Umwelt und Energie. |
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Gruppe 4: E-Mobilität
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● „Produce E-Green“ (ID: 16 831)
● Elektromobilität (ID: 16 924)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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44 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse) |
Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens. |
Q4 |
2021 |
Stärkung der Marktregulierung durch Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für öffentliche Personenverkehrsdienste in Städten und Regionen (im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1370/2007). Der überarbeitete Rahmen a) Gewährleistung einer kontinuierlichen öffentlichen Personenbeförderung im städtischen und regionalen Straßenverkehr (Linien- und Regionalverkehr); b) Überwachung des Aufbaus, der Organisation und des Betriebs der zugehörigen Verkehrsnetze; c) Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Straßenverkehrs zu möglichst niedrigen Kosten; (d) das Verfahren zur Gewährung ausschließlicher Rechte für den Betrieb öffentlicher Regional- und Stadtverbindungen (Linien- und Festnetzstrecken) zu regeln; und e) die Höhe des Ausgleichs für die Erbringung der genannten Dienstleistungen zu regeln. Darüber hinaus sollen in dem Gesetz die übergeordneten Kriterien für die künftige Vergabe von Personenverkehrsdienstleistungen festgelegt werden. Die entsprechenden Regionen und regionalen Einheiten legen detaillierte regionsspezifische Kriterien fest, die den regionalspezifischen Transportbedürfnissen angemessen Rechnung tragen, und passen das Vergabeverfahren entsprechend an. |
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45 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Öffentlicher Verkehr – Umsetzung der neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse) |
Inkrafttreten des abgeleiteten Rechts im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Rechtsrahmens. |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten der im überarbeiteten Rechtsrahmen vorgesehenen sekundärrechtlichen Vorschriften zur Stärkung der Marktregulierung für öffentliche Personenverkehrsdienste in Städten und Regionen. |
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46 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieverbände – Start des Programms |
Inkrafttreten von Ministerialbeschlüssen. |
Q4 |
2022 |
Start eines Programms zur Auswahl von Industriestandorten und Inkrafttreten der einschlägigen Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist: - Auswahlverfahren für eine CO2-arme Wirtschaft und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel; - Festlegung eines Durchführungsmechanismus; - Zertifizierungsmechanismus (-mechanismen) zur Validierung, dass das Klimaschutzziel erreicht wird (einschließlich Einzelheiten möglicher Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und - Zeitplan. Wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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47 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start von Programmen |
Inkrafttreten von Ministerialbeschlüssen. |
Q4 |
2022 |
Start eines Programms zur Auswahl von mehr als 8000 öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge an strategisch wichtigen Stadt- und Vorortorten in Städten und an interessanten Punkten („Elektromobilität“) und Inkrafttreten der einschlägigen Ministerialbeschlüsse des Ministeriums für Umwelt und Energie, in denen Folgendes festgelegt ist: - Auswahlverfahren; - Festlegung eines Durchführungsmechanismus; - Zertifizierungsmechanismus (-mechanismen) zur Validierung, dass das Klimaschutzziel erreicht wird (einschließlich Einzelheiten möglicher Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich; und - Zeitplan. |
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48 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme der Durchführbarkeitsstudie für eine Agentur für elektronische Mobilität. |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Annahme einer Machbarkeitsstudie für die Einrichtung einer Agentur für Elektromobilität, die für eine angemessene Planung und Koordinierung zwischen Verkehrs- und Energieinfrastrukturen, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sorgt und Verbindungen zwischen der elektronischen Lieferkette – einschließlich Batterie- und EE-Herstellern – und der Forschungs- und Innovationsbasis fördert. |
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49 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Einbauorte bestätigt |
Mitteilung der Zuschlagserteilung durch das Ministerium für Umwelt und Energie über den genehmigten Antrag |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe genehmigter Anträge auf Installation von 8656 öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge durch das Ministerium für Umwelt und Energie („Elektromobilität“) |
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50 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieunternehmen – ausgewählte Unternehmen |
Mitteilung der Zuschlagserteilung durch das Ministerium für Umwelt und Energie über genehmigte Anträge |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe genehmigter Anträge für mehr als 10 Industrieanlagen („Produce E-Green“) durch das Ministerium für Umwelt und Energie. Wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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51 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) – Speichergenehmigung |
Ausstellung der Speichergenehmigung und Einrichtung eines Meldesystems. |
Q2 |
2024 |
Erteilung der Speichergenehmigung durch das zuständige Ministerium für die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) an den bestätigten Betreiber. Einreichung eines vollständigen Antrags durch den Antragsteller beim Ministerium für Umwelt und Energie, der alle einschlägigen Studien sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Einrichtung eines Berichterstattungssystems für die jährliche Berichterstattung über gespeichertes CO2 und die Bestätigung, dass kein Öl abgebaut wird, abgesehen von dem System, das auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt ist, und dass jedes mit der unverzichtbaren Extraktion verbundene CO2-Prozessverfahren getrennt und zur dauerhaften Speicherung zurückgeführt wird. Die Intervention erfolgt im Einklang mit den Auswahlkriterien/Förderkriterien der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01), wobei insbesondere auf die Einhaltung der Anforderung hingewiesen wird, dass es keine technologischen Anwendungen geben darf, und auch keine Anlagen und Ausrüstungen, die für die Anwendung des EOR (Enhanced Oil Recovery – EOR) konstruiert sind, und eine erhöhte Ölförderung. Es wird darauf geachtet, dass jede mögliche Gewinnung von Öl oder Gas auf die unerlässlichen Erfordernisse des Druckmanagements und der Sicherheit der Speicherstätten beschränkt wird und dass eine solche Förderung nur erfolgen darf, wenn dies für die sichere Speicherung von CO2 unerlässlich ist. Das CO2 mit jedem Öl oder Gas, das extrahiert werden kann, ist zu trennen und zur dauerhaften Speicherung zurückzugeben. |
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52 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Zielwert |
Busse und Taxis – Austausch durch elektrische Busse und Taxis |
Anzahl alter Taxis und Busse, die von einer zugelassenen Behandlungsanlage verschrottet und durch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge oder elektrische Busse ersetzt wurden |
0 |
2200 |
Q4 |
2024 |
Abschluss der Förderregelung für den umweltfreundlichen Verkehr durch a) den Ersatz von 2000 alten Taxis durch 2 000 neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV) und b) die Ersetzung von 220 alten Bussen durch 220 neue Elektrobusse (163 Elektrobusse werden in Athen und 57 Elektrobusse in Thessaloniki eingesetzt), wo die Verschrottung älterer Fahrzeuge/Busse durch eine zugelassene Behandlungsanlage (ATF) gemäß der Richtlinie über Altfahrzeuge (2000/53/EG) erfolgt. |
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53 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
CCS – Betriebsbescheinigung ausgestellt |
Ausstellung einer Betriebsbescheinigung für die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Arbeiten für die CO2-Abscheidung und -Speicherung gemäß den Spezifikationen und nach erfolgreicher Prüfung |
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54 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieeinheiten — Betrieb |
Fertigstellung bestätigt durch Bericht des Ministeriums für Umwelt und Energie über voll funktionsfähige Industrieeinheiten |
Q4 |
2025 |
Ausgewählte Industrieanlagen, die Unterstützung erhalten haben, sind in vollem Umfang in Betrieb mit einer speziellen Abteilung für Forschung und Entwicklung (FuE) für innovative Produkte/Dienstleistungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität (z. B. Recycling von Elektroaugenbatterien durch Wiederverwendung von Rohstoffen wie Lithium und Kobalt, Design von Elektrofahrzeugen und Ladestationen mit hoher Leistung). |
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55 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün 16 924_Elektromobilität |
Zielwert |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Fertigstellung der Anlagen |
Anzahl der vom Ministerium für Umwelt und Energie bestätigten Ladestationen für Elektrofahrzeuge |
8000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Errichtung von mindestens 8000 öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge an strategischen Stadt- und Vorortstandorten in Städten und an interessanten Punkten sowie der ausgewählten Betriebseinheiten. |
D. KOMPONENTE 1.4: NACHHALTIGE RESSOURCENNUTZUNG, KLIMARESILIENZ UND UMWELTSCHUTZ
Mit dieser Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans soll der ökologische Wandel gefördert werden. Sie umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung des Schutzes und der Wiederherstellung der natürlichen Umwelt, einschließlich des Schutzes der biologischen Vielfalt, zur Verbesserung der Umweltinfrastruktur und zur Wiederherstellung von Verlusten bei der Waldbedeckung. Darüber hinaus umfasst sie eine Reform der Abfallbewirtschaftung, die insbesondere die Einrichtung einer nationalen Abfallregulierungsbehörde umfasst, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft auf der Grundlage von Abfallvermeidung, -wiederverwendung und -recycling zu unterstützen. Ferner wird eine nationale Wasseraufsichtsbehörde eingerichtet, um die Nachhaltigkeit der Wasserversorgungsbetriebe und -investitionen zu verbessern. Die Durchführung der in der Komponente enthaltenen Reformen und Investitionen erhöht die Effizienz bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen und fördert den Schutz vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Wirtschaft. Die Komponente umfasst auch Investitionen zur Verbesserung der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung sowie zur Vermeidung und Abmilderung von Umweltproblemen aufgrund des Klimawandels.
Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung 3 von 2020 und der länderspezifischen Empfehlung 2 von 2019 zu öffentlichen und privaten Investitionen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
D.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Wasserversorgungsprojekte (ID der Maßnahme: 16 898)
Die Investition besteht aus Wasserversorgungsarbeiten in Gebieten Westgriechens und auf den Inseln Lesbos und Korfu. Ziel der Investition ist es, den hohen Wasserversorgungsbedarf in den Sommermonaten zu decken und Leckagerisiken anzugehen. Die gebauten Systeme müssen im Durchschnitt einem Infrastruktur-Leakage-Index (ILI) entsprechen, der höchstens 1,5 beträgt. Die Maßnahme verlangt, dass alle Arbeiten den folgenden Grundsätzen entsprechen: i) es sind alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Risikominderungsmaßnahmen umzusetzen, um nachteilige Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten zu verringern; ii) bei neu gebauten Staudämmen sicherstellen, dass diese weder zu einer Verschlechterung führen noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper gefährden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vor Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha (ID der Maßnahme: 16 849)
Diese Investition besteht aus zwei Teilen. Erstens die Wiederherstellung von 16 500 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland. Das Projekt umfasst sowohl Wiederaufforstungsstudien als auch deren Durchführung. Zweitens ein Vorzeigeprojekt für das Bergwerk Parnitha, nördlich von Athen, das seine natürliche Umwelt wiederherstellen, besser vor Waldbränden schützen, den Zugang zu ihm verbessern und stillgelegte Anlagen für leichte Nutzungen rekonstruieren soll. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Infrastruktur für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung (ID der Maßnahme: 16 846)
Durch die Investition soll die durch die Abwasserbehandlung verursachte Verschmutzung der natürlichen und vom Menschen verursachten Umwelt durch den Bau neuer und die Modernisierung bestehender Infrastrukturen verringert werden. Es besteht aus drei Teilprojekten: a) Bau von 37 neuen Infrastrukturen für die Kanalisation und Kläranlagen, b) Modernisierung, Ausbau und Modernisierung von 11 Kläranlagen und Wiederverwendung von behandeltem Wasser und c) Bau von 16 Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von Klärschlamm aus Kläranlagen. Der Teil der Investition, der sich auf die Aufrüstung und Modernisierung von 11 Kläranlagen bezieht, muss der Anforderung entsprechen, dass die Erneuerung des Front-zu-End-Abwassersystems zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führt, der ausschließlich durch Energieeffizienzmaßnahmen erreicht wird und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch öffentlich-private Partnerschaften (ID der Maßnahme: 16 285)
Die Investition ist ein ganzheitliches Programm zur Modernisierung und Modernisierung des nationalen Agrarumwelt-, Bodenverbesserungs- und Sanierungsrahmens. Mit diesen Investitionen sollen die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors gestärkt, die Versorgung mit und die Qualität des verfügbaren Wassers verbessert, der Wasserverbrauch rationalisiert, Versalzung und Wüstenbildung verringert und die Erhaltung und der Schutz der biologischen Vielfalt und der natürlichen Lebensräume angegangen werden. Diese Maßnahme umfasst auch eine Reform des institutionellen, organisatorischen und operativen Rahmens der kollektiven Bewässerungsnetze. Die Maßnahme verlangt, dass alle Arbeiten den folgenden Grundsätzen entsprechen: i) alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Eindämmung möglicher nachteiliger Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten sind durchzuführen, wenn weitere Maßnahmen erforderlich erscheinen; ii) bei neu gebauten Staudämmen sicherstellen, dass diese weder zu einer Verschlechterung führen noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper gefährden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen (ID der Maßnahme: 16 850)
Ziel der Investition ist es, die Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser zu verbessern und Leckagen und Risiken für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Wasserinfrastruktur zu verringern. Die Investition besteht aus vier Teilprojekten: a) Bau neuer Wasserversorgungsinfrastrukturen in sieben Gebieten und drei Entsalzungsanlagen, b) Einrichtung von Telemetrie-Systemen zur Fernsteuerung zur Erkennung von Leckagen in den Wasserversorgungsnetzen, c) Beschaffung digitaler Wasserzähler und d) sonstige Maßnahmen zur Wassereinsparung. Die Investition muss die folgenden Anforderungen erfüllen: i) einen durchschnittlichen Infrastructure-Leakage-Index (ILI) von höchstens 1,5 und ii) eine Verringerung der Leckage um mehr als 20 % bei der Renovierung und iii) den Anschluss von Entsalzungsanlagen an erneuerbare Energiequellen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Minderungsmaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Luftmittel für das Krisenmanagement (ID der Maßnahme: 16 911)
Die Investition umfasst die Lieferung von Flugzeugen und die Modernisierung bestehender Luftfahrzeuge, die für den Katastrophenschutz eingesetzt werden, wie Hubschrauber für medizinische Zwecke, den Transport und den Einsatz von Notfallinfrastruktur, Drohnen für die Luftüberwachung und Flugzeuge für die Brandbekämpfung. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere müssen alle Luftfahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung Vermögenswerte der „besten Klasse“ sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Hochwasserschutzprojekte (ID der Maßnahme: 16 882)
Die Investitionen umfassen Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken, zur Bereitstellung von Wasser für Bewässerungszwecke in Gebieten, die im Sommer von Dürre betroffen waren, und zur Steigerung der Effizienz der Oberflächenwasserbewirtschaftung in mehreren Gebieten Griechenlands. Die Maßnahme verlangt, dass alle Arbeiten den folgenden Grundsätzen entsprechen: i) es sind alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Risikominderungsmaßnahmen umzusetzen, um nachteilige Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten zu verringern; ii) bei neu gebauten Staudämmen sicherstellen, dass diese weder zu einer Verschlechterung führen noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper gefährden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird für jede Teilinvestition die vollständige Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten sichergestellt. Darüber hinaus unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU sowie einschlägigen Prüfungen im Rahmen der Richtlinie 2000/60/EG und der Richtlinie 92/43/EWG, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Ausrüstung für Waldbrandbekämpfung, -prävention und -abwehr (ID der Maßnahme: 16 912)
Die Investition umfasst die Bereitstellung der beschafften Waldbrandbekämpfungs-, Präventions- und Reaktionsausrüstung; Entwicklung von Präventionsprojekten für Regionen und lokale Gebietskörperschaften; und Unterstützung des Generalsekretariats für Freiwilligenorganisationen des Katastrophenschutzes. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Schutz der biologischen Vielfalt als treibende Kraft für nachhaltiges Wachstum (ID der Maßnahme: 16 851)
Die Investition umfasst folgende Projekte: a) die Einrichtung eines nationalen Netzes von Wegen und Wanderwegen, b) die Verbesserung des Umweltschutzes durch die Einführung eines nationalen Systems zur ständigen Überwachung von Arten und Lebensraumtypen, c) die Einrichtung eines nationalen Systems zur Überwachung von Schutzgebieten, d) die Einführung multimedialer Anwendungen, bioklimatischer und energietechnischer Ausbau der Bauanlagen der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete), e) die Modernisierung der Informationszentren der Schutzgebietsverwaltungseinheiten, f) die Schaffung einer integrierten digitalen Plattform für Informationen über Schutzgebiete wie den Ökotourismus und g) die Förderung lokaler Erzeugnisse unter der Marke „Nature Greece“. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (ID der Maßnahme: 16 909)
Die Investition umfasst die Modernisierung und Bereitstellung digitaler Ausrüstung für das Generalsekretariat für den Katastrophenschutz sowie die Entwicklung mobiler Verwaltungs- und Verwaltungszentren vor Ort, wie z. B. Luftüberwachung und Telekommunikationsausrüstung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Überwachungs- und Managementsystem (ID der Maßnahme: 16 910)
Die Investition besteht in der Bereitstellung digitaler Infrastruktur für das Generalsekretariat für Katastrophenschutz, wie z. B. einem GPS-Überwachungssystem, einem Frühwarnsystem, Brandmelde- und Feuerlöschsystemen und Notrufzentralen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme (ID der Maßnahme: 16 283)
Errichtung von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren durch öffentlich-private Partnerschaften. Ziel der Investition ist es, ein rechtzeitiges und wirksames Risikomanagement und ein wirksames Krisenmanagement auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Die neu errichteten Gebäude müssen einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Abfallwirtschaftsgesetz zur Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings (ID der Maßnahme: 16 772)
Diese Reform umfasst eine Überarbeitung der bestehenden Abfallbewirtschaftungsvorschriften, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Mit der Reform sollen insbesondere Anreize für die Kommunen geschaffen werden, höhere Recyclingquoten zu erreichen, die getrennte Sammlung von Bioabfällen bis Ende 2022 und von Metall, Papier, Glas und Kunststoff durchzusetzen, das System der Herstellerverantwortung auszuweiten, den Betrieb von Recyclingsortieranlagen zu verbessern und die Rechtsvorschriften rund um die Grünen Punkte zu vereinfachen. Mit der Reform soll das Erreichen der Ziele unterstützt werden, die Wiederverwendungs- und Recyclingquoten für feste Siedlungsabfälle auf 60 % zu erhöhen und die Deponiequote bis 2030 auf 10 % zu senken. Die nationale Abfallregulierungsbehörde, die im Rahmen dieser Reform eingerichtet wird, ist unter anderem für die Gewährleistung der Solidität der Preispolitik, die landesweite Überwachung der Umsetzung der Abfallbewirtschaftung und die Überwachung des ordnungsgemäßen Funktionierens der regionalen und lokalen Abfallwirtschaft zuständig. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Reform: Einrichtung einer neuen Wasser- und Abwasserbehörde (ID der Maßnahme: 16 979)
Mit der Reform wird eine einzige Stelle, die Nationale Wasserbehörde (NWRA), eingerichtet, die für die Umsetzung der vom Ministerium für Umwelt und Energie konzipierten Politik für eine rationelle Bewirtschaftung der Wasserressourcen zuständig ist. Die neue Behörde soll den institutionellen Rahmen stärken und den Sektor überwachen, einschließlich der Rationalisierung der Wassergebührenpolitik im Einklang mit dem Verursacherprinzip und der Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Wasserdienstleistungen in Griechenland. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
D.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 4: Abfallwirtschaft und Wasserreform für eine nachhaltige Ressourcennutzung
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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56 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten eines Gesetzes über Recycling und Deponierung sowie Schaffung von Anreizen für Kommunen, hohe Wiederverwendungs- und Recyclingquoten zu erreichen, und Einführung einer Deponieabgabe. Die Deponieabgabe wird ab dem ersten Quartal 2022 erhoben, und die Gebühren werden schrittweise angehoben, bis sie bis zum dritten Quartal 2024 den oberen Schwellenwert der Deponierungsabgabe erreichen. |
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|
57 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Abfallregulierungsgesetzes |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten eines Gesetzes zur -Einrichtung einer nationalen Abfallregulierungsbehörde, ihrer Arbeitsweise und ihrer Zuständigkeiten; -Reform der regionalen und lokalen Abfallbewirtschaftungseinrichtungen (FOSDA); und -Einführung einer soliden Kosten- und Preispolitik im Einklang mit dem Verursacherprinzip und dem Verursacherprinzip. |
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58 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Wasserregelungsgesetzes |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten eines Gesetzes über die Einrichtung und den Betrieb einer neuen Behörde für Wasser und Abwasser. |
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59 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Einrichtung und Arbeitsweise der Abfallregulierungsbehörde |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen |
Q2 |
2023 |
Die neue nationale Abfallregulierungsbehörde ist personell besetzt und mit Räumlichkeiten ausgestattet. |
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60 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser |
Etappenziel |
Einrichtung und Funktionsweise der Wasserwirtschaftsregulierungsbehörde |
Inkrafttreten eines gemeinsamen Ministerbeschlusses und aller für die Errichtung der Behörde erforderlichen administrativen und legislativen Maßnahmen |
Q4 |
2023 |
Die neue nationale Wasser- und Abwasserregulierungsbehörde ist personell besetzt und mit Räumlichkeiten ausgestattet. |
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Gruppe 5: Nationaler Wiederaufforstungsplan und Schutz der biologischen Vielfalt
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha (ID: 16 849)
● Schutz der biologischen Vielfalt als treibende Kraft für nachhaltiges Wachstum (ID: 16 851)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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61 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Verträge |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q2 |
2023 |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für beide Teilprojekte zur Wiederaufforstung: 1. Wiederherstellung von 16 500 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland unter Verwendung überwiegend einheimischer Arten; und 2. Wiederherstellung der Umwelt des Bergwerks Parnitha. |
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62 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Abschluss des Teilprojekts 2 (Mt Parnitha) |
Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss des Unterprojekts 2 |
Q2 |
2025 |
Abschluss des Projekts „Mount Parnitha“ (Wiederaufforstungsprojekt 2). |
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63 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Abschluss des Teilprojekts 1 (Wiederherstellung von 16 500 ha) |
Bescheinigung des Umweltministeriums über die Wiederaufforstung von 16 500 ha |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Arbeiten zur Wiederherstellung von 16 500 ha geschädigter Waldökosysteme in Griechenland. (Wiederaufforstung – Teilprojekt 1). |
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64 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 851_Schutz der biologischen Vielfalt als treibende Kraft für nachhaltiges Wachstum |
Etappenziel |
Biologische Vielfalt – Abschluss |
Bescheinigung des Umweltministeriums über den Abschluss aller Teilprojekte |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Unterprojekte zum Schutz der biologischen Vielfalt, einschließlich der Einrichtung eines nationalen Netzes von Trassen und Wanderwegen, der Wiederherstellung von Terrassen im Zusammenhang mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Festlegung einheitlicher Überwachungsprotokolle und des entsprechenden Betriebssystems sowie des horizontalen Patrouillenplans für alle Schutzgebiete Griechenlands. |
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Gruppe 6: Abwasser- & Wasserinfrastruktur, Wassereinsparung
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser und Schlamm (ID: 16 846)
● Trinkwasserversorgungs- und -sparinfrastrukturen (ID: 16 850)
● Hochwasserschutzprojekt (ID: 16 882)
● Wasserversorgungsprojekte (ID: 16 898)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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65 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Hochwasserschutzaufträgen |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe aller Hochwasserschutzaufträge in den 4 Regionen: Lasithi Kreta, Region Amvrakia-Amfilohia, Region Loutraki und Oreokastro. Für jede Teilinvestition ist vor Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sicherzustellen und nachzuweisen. |
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66 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung für Wassersparmaßnahmen |
Aufruf des Umweltministeriums zur Interessenbekundung |
Q2 |
2023 |
Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung für Wassereinsparungsprogramme, einschließlich der Anforderung, dass das System einen durchschnittlichen Energieverbrauch < = 0,5 kWh oder einen Infrastructure-Leakage-Index (ILI) von < = 1,5 hat. |
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67 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Bekanntgabe der Zuschlagserteilung für Wasserversorgungsprojekte |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Bekanntgabe der Zuschlagserteilung für alle Wasserversorgungsinfrastrukturprojekte: 1. Wasserversorgungssysteme für Präveza – Arta – Präfekturen Lefkada 2. Wasserversorgungssysteme auf der Insel Lesbos 3. Wasserversorgung der Insel Korfu Für jede Teilinvestition ist vor Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sicherzustellen und nachzuweisen. |
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68 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für Abwasserprojekte |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung für alle Aufträge |
Q4 |
2023 |
Bekanntgabe der Zuschlagserteilung für Abwasser- und Schlammmanagementprojekte: 1. Infrastruktur des Kanalisationsnetzes und Kläranlagen. 2. Modernisierung, Ausbau und Modernisierung von Kläranlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser. 3. Umsetzung der Schlammbewirtschaftungsinfrastruktur aus Kläranlagen. Alle Verträge müssen die Anforderung enthalten, dass ein ausgebautes Front-to-End-Abwassersystem einen Netto-Nullenergieverbrauch haben muss. |
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69 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von 60 % der Hochwasserschutzarbeiten |
Bericht eines vom Ministerium für Infrastruktur zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2024 |
Abschluss von 60 % des Wertes der Arbeiten für die Hochwasserschutzprojekte in den 4 Regionen: Lasithi Kreta, Region Amvrakia-Amfilohia, Region Loutraki und Oreokastro. |
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70 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von 60 % der Wasserversorgungsprojekte |
Bericht eines vom Ministerium für Infrastruktur zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2024 |
Abschluss von 60 % des Wertes der Arbeiten für die drei Teilprojekte Wasserversorgung: 1. Wasserversorgungssysteme für Präveza – Arta – Präfekturen Lefkada; 2. Wasserversorgungssysteme auf der Insel Lesbos; und 3. Wasserversorgung der Insel Korfu. |
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71 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Abschluss von 50 % der Maßnahmen zur Wassereinsparung und Wasserversorgung |
Bericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2024 |
Abschluss der Maßnahmen zur Wassereinsparung für 50 % der Haushalte und Abschluss von 50 % des Wertes der Arbeiten für die Wasserversorgungsprojekte. |
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72 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Abschluss von 50 % der Abwasserarbeiten |
Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2024 |
Abschluss von 50 % des Wertes der Arbeiten an den Infrastrukturen für kommunales Abwasser und Klärschlamm. |
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73 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Fertigstellung der Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser und Schlamm |
Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Projekte zur Behandlung von kommunalem Abwasser und Klärschlamm: 1. Infrastruktur des Kanalisationsnetzes und Kläranlagen; 2. Modernisierung, Ausbau und Modernisierung von Kläranlagen und Wiederverwendung von aufbereitetem Wasser; und 3. Umsetzung der Schlammbewirtschaftungsinfrastruktur aus Kläranlagen. |
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74 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Fertigstellung der Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Projekte, einschließlich: 1: Wasserversorgungsinfrastrukturen in sieben Gebieten 2: Drei Entsalzungsanlagen 3: Telemetrie – Fernüberwachungsprojekte zur Erkennung von Leckagen in Wasserversorgungsnetzen 4: Beschaffung digitaler Wasserzähler 5: Maßnahmen zur Wassereinsparung von mindestens 45 000 Haushalten und 10 000 Unternehmen |
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75 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von Hochwasserschutzprojekten |
Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Hochwasserschutzprojekten in den vier Regionen: Lasithi Kreta, Region Amvrakia-Amfilohia, Region Loutraki und Oreokastro. |
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76 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von Wasserversorgungsprojekten |
Abschlussbericht eines vom Ministerium für Umwelt und Energie zertifizierten unabhängigen Ingenieurs |
Q4 |
2025 |
Abschluss von drei Unterprojekten für Wasserversorgung in a) Preveza – Arta – Lefkada, b) Korfu und c) Lesbos: Fertigstellung und Betrieb von Wasseraufnahme- und -kopfarbeiten, Rohrleitungen, Speicher- und Pumpstationen. |
Gruppe 7: Katastrophenschutzprojekte
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Luftmittel für das Krisenmanagement (ID: 16 911)
● Entwicklung eines innovativen Überwachungs- und Verwaltungssystems (ID: 16 910)
● Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements (ID: 16 909)
● Ausrüstung für Waldbrandbekämpfung, -prävention und -abwehr (ID: 16 912)
● Umsetzung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme (ID: 16 283)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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77 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 283_Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Ausschreibung für 13 regionale Zentren |
Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung |
Q3 |
2021 |
Veröffentlichung einer Ausschreibung für den Bau von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren. |
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78 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 910_Überwachungs- und Managementsystem |
Etappenziel |
Vertrag über GPS |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für das GPS-Überwachungssystem und das Frühwarnsystem. |
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79 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 911_Luftmittel für das Krisenmanagement |
Etappenziel |
Kauf von zwei Hubschraubern von Sikorsky |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe des Auftrags über den Kauf von zwei Hubschraubern von Sikorsky für den Katastrophenschutz und die Brandbekämpfung. |
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80 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 283_Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme |
Zielwert |
Fertigstellung von 13 Gebäuden |
Anzahl der seit Abschluss des Baus in Betrieb genommenen regionalen Katastrophenschutzzentren |
0 |
13 |
Q4 |
2024 |
Fertigstellung des Baus und Inbetriebnahme von 13 regionalen Katastrophenschutzzentren. |
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81 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 910_Überwachungs- und Managementsystem |
Etappenziel |
Fertigstellung des Überwachungs- und Verwaltungssystems für den Katastrophenschutz |
Abschluss bestätigt durch Bericht des Innenministeriums |
Q4 |
2025 |
Abschluss folgender Maßnahmen: 1.GPS-Überwachungssystem, das vom griechischen Feuerdienst genutzt wird, sowie Fahrzeuge des regionalen Katastrophenschutzzentrums (Projektmaschinen usw.). Ausbau des „engaging“ -Informationssystems des griechischen Feuerdienstes; 2.Frühwarnsystem; 3.Brandmelde- und Feuerlöschanlagen; 4.Notfall-Kommunikationsstationen und Bereitstellung von Klimadaten von Interessengebieten; und 5.Drahtloses Kommunikationsnetz. |
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82 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 911_Luftmittel für das Krisenmanagement |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Luftmittel für das Krisenmanagement |
Fertigstellung bestätigt durch einen Bericht des Innenministeriums |
Q4 |
2025 |
Abschluss folgender Maßnahmen: 1.Lieferung von 2 Hubschraubern mittlerer Größe für den medizinischen Gebrauch; 2.Lieferung unbemannter Luftfahrzeuge – UAVs (Drohnen) für die Luftüberwachung; 3.Modernisierung – Modernisierung von 7 Canadair CL415; 4.S-64 Hubschrauber mit schweren Helikoptern für Skycrane; 5.Lieferung von 1 Hubschraubern für die Beförderung des Störfallmanagementteams des GSCP; 6.Lieferung von 11 amphibigen Luftzugmaschinen mit Feuerlöschflugzeugen für die Inselkomplexe; und 7.Modernisierung – Modernisierung von zwei (2) Super-Pumas. |
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83 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 912_Waldbrandbekämpfungs-, -vermeidungs- und -reaktionsausrüstung |
Etappenziel |
Fertigstellung der Ausrüstung zur Waldbekämpfung |
Abschluss bestätigt durch Bericht des Innenministeriums |
Q4 |
2025 |
Abschluss folgender Maßnahmen: 1.Lieferung von Brandschutzmotoren und sonstigen Einsatzfahrzeugen; 2.Entwicklung von Präventionsprojekten. Lieferung von Baumaschinen; 3.Bereitstellung von Fahrzeugen für GSCP, regionale/lokale Katastrophenschutzzentren und Freiwilligenorganisationen; und 4.Lieferung von zusammenklappbaren transportablen Brücken |
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84 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements |
Etappenziel |
Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements |
Abschluss bestätigt durch Bericht des Innenministeriums |
Q4 |
2025 |
Abschluss folgender Maßnahmen: 1.Einrichtung eines strategischen nationalen Zentrums für Katastrophenrisikomanagement in den Gebäuden Atlantas und Faros. 1.Bereitstellung von Telekommunikationsausrüstung für die 13 regionalen Katastrophenschutzzentren. 2.Bau neuer Gebäude und Büroausstattung für die Bildungseinrichtungen des Zivilschutzes und des Brandkorps. 3.Bau eines Steuerungs- und Verwaltungszentrums für die Luftüberwachung. 4.Bereitstellung mobiler Verwaltungs- und Kontrollzentren in den 13 Regionen. |
E. KOMPONENTE 2.1: VERNETZEN
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans enthält Maßnahmen zur Förderung und Erleichterung des flächendeckenden Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G und Glasfasernetze, im Einklang mit den 2025 5G- und Gigabit-Konnektivitätszielen der EU und der Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten. Die Investitionen im Rahmen dieser Komponente betreffen die Installation von Glasfaserinfrastrukturen in Gebäuden, die Entwicklung von 5G-Netzen für alle wichtigen griechischen Autobahnen, den Ausbau von Glasfaserkabeln für den Anschluss des griechischen Festlands an die griechischen Inseln und Zypern und die Nutzung von Weltraumtechnologien und -anwendungen durch die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die sichere Konnektivitätsdienste in Verbindung mit multifunktionalen Anwendungen für die Erdbeobachtung unterstützen. Mit den unter diese Komponente fallenden Reformen wird ein Rahmen geschaffen, um den Übergang zu schnellen Breitbandverbindungen und den Übergang zur 5G-Technologie zu erleichtern.
Mit allen vorgeschlagenen Investitionen und Reformen werden die Herausforderungen angegangen, die sich aus dem zunehmenden Bedarf an Konnektivität und Erdbeobachtung und -überwachung ergeben. Die Maßnahmen unterstützen die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), in der Griechenland aufgefordert wird, Investitionen in den digitalen Wandel und insbesondere in die digitale Infrastruktur mit sehr hoher Kapazität zu konzentrieren. Sie reagieren auch wirksam auf den digitalen Wandel und/oder die sich daraus ergebenden Herausforderungen, da sie voraussichtlich erheblich zur Verbesserung der Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Griechenland beitragen werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
E.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Small-Satellit (ID der Maßnahme: 16 855)
Die Investition betrifft die Entwicklung einer Konstellation kleiner Satelliten, die Konnektivitätsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung usw. unterstützen soll. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Übergang zur 5G-Technologie zur Erleichterung der Entwicklung innovativer Ferndienste (ID der Maßnahme: 16 844)
Mit der Reform soll eine Grundlage für den Übergang zur 5G-Technologie geschaffen werden. In der ersten Phase der Reform liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung des rechtlichen und rechtlichen Rahmens, insbesondere durch die Verwendung von 25 % der Einnahmen aus der Mehrband-5G-Auktion zur Unterstützung des innovativen Phaistos-Fonds, der in Unternehmen und Projekte investiert, die 5G-Produkte und -Dienstleistungen anbieten. Die zweite Phase umfasst ein Verfahren zur Ermittlung weiterer Chancen und Risiken bei der Entwicklung von 5G-Netzen, der Straffung der Verfahren und der Bewertung von Anforderungen und Risiken bei bestimmten wirtschaftlichen Anwendungen (z. B. Verkehr). Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2024 abgeschlossen sein.
Investition: 5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind (ID der Maßnahme: 16 834)
Die Investition umfasst den Ausbau der 5G-Netzinfrastruktur entlang der wichtigsten griechischen Autobahnen, die Teil der transeuropäischen Verkehrsnetze sind, um den Bedarf an vernetzter und autonomer Mobilität zu decken. Die Durchführung der Investition soll bis zum 31. Dezember 2021 beginnen und bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Umstellung auf schnelle Breitbandanschlüsse – Übergang zu Breitbandanschlüssen mit 100/200 Mbit/s (ultraschnelle Breitbandanschlüsse) und Stärkung der Nachfrage nach superschnellen Breitbandnetzen (ID der Maßnahme: 16 857)
Diese Reform besteht in der Konzeption und Umsetzung eines Aktionsplans für den Übergang zu Breitbandanschlüssen mit 100/200 Mbit/s (Ultrafast) durch die Installation von Glasfasernetzen und der dazugehörigen Ausrüstung in Gebäuden sowie von Unterseekabeln für griechische Inseln, die eine bessere Abdeckung von Hochgeschwindigkeitsnetzen ermöglichen. Der Plan umfasst Maßnahmen, Vorbedingungsmaßnahmen, Zeitpläne sowie alle erforderlichen Änderungen des bestehenden Rechts- und Regelungsrahmens, um den Übergang zu ultraschnellen Breitbandverbindungen zu begleiten und zu überwachen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Unterseekabel für Glasfaserkabel (ID der Maßnahme: 16 962)
Die Investition besteht in der Errichtung moderner Glasfaserkabel, die das griechische Festland mit seinen Inseln und Zypern verbinden sollen. Ziel ist es, ein großes Hindernis für die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten für Endnutzer sowohl über Festnetze als auch über Mobilfunknetze zu beseitigen und die Kapazität und Widerstandsfähigkeit der Backhaul-Infrastruktur zur Unterstützung der 5G-Netze zu verbessern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Faseroptische Infrastruktur in Gebäuden (ID der Maßnahme: 16 818)
Die Investition fördert die Installation der Glasfaserinfrastruktur in Wohn- und Geschäftsgebäuden und den Anschluss der Endnutzer an Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN) auf der Grundlage eines Nachfragezuschusses (Gutscheine), mit dem a) die Kosten der internen Verkabelung und b) die Anschlussentgelte (einmalige Bereitstellungsgebühr für Breitbanddienste) subventioniert werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
E.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Gruppe 8: Anbindung
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Übergang zur 5G-Technologie, um die Entwicklung innovativer Ferndienste zu erleichtern. (ID: 16 844)
● Umstellung auf schnelle Breitbandanschlüsse – Übergang zu Breitbandanschlüssen mit 100/200 Mbit/s (ultraschnelle Breitbandanschlüsse) und Stärkung der Nachfrage nach superschnellen Breitbandnetzen (ID: 16 857)
● Faseroptische Infrastruktur in Gebäuden (ID: 16 818)
● 5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil der transeuropäischen Verkehrsnetze sind (ID: 16 834)
● Small-Satellit (ID: 16 855)
● Unterseekabel (ID: 16 962)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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85 |
5 - 2.1. Connect – 16 818_Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden“ |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q3 |
2022 |
Auftragsvergabe nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden“. Die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft/das Ministerium für digitale Governance stellt sicher, dass alle eingereichten Anträge geprüft werden, um festzustellen, ob die Anträge den Anforderungen der Aufforderung entsprechen. Nach der Auswahl des entsprechenden Auftragnehmers vergibt die Informationsgesellschaft S.A./Ministerium für digitale Governance den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragsparteien festgelegt sind. |
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86 |
5 - 2.1. Verbinden – 16 962_Unterwasserfaserkabel |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Unterwasserfaserkabel“ |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Auftragsvergabe nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Unterwasserfaserkabel“. Die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft/das Ministerium für digitale Governance prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des entsprechenden Auftragnehmers vergibt die Informationsgesellschaft S.A./Ministerium für digitale Governance den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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87 |
5 - 2.1. Connect – 16 855_Small-Satellit |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für das Projekt „Small Satellites“ |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Auftragsvergabe nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „Small Satellites“. Die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft/das Ministerium für digitale Governance stellt sicher, dass alle eingereichten Vorschläge geprüft werden, um zu bestätigen, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des entsprechenden Auftragnehmers vergibt die Informationsgesellschaft S.A./Ministerium für digitale Governance den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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88 |
5 - 2.1. Connect – 16 834_5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „5G-Korridore“ |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge nach erfolgreichem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens für das Projekt „5G-Korridore“. Die Aufsichtsbehörde für die Informationsgesellschaft/das Ministerium für digitale Governance stellt sicher, dass alle eingereichten Vorschläge geprüft werden, um zu bestätigen, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des entsprechenden Auftragnehmers vergibt die Informationsgesellschaft S.A./Ministerium für digitale Governance den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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89 |
5 - 2.1. Verbinden – 16 962_Unterwasserfaserkabel |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „Unterwasserfaserkabel“ |
Länge der installierten Kabel für Unterwasserfaserkabel in km |
0 |
1370 |
Q4 |
2025 |
1 370 km Glasfaserkabel, die installiert werden, um Griechenland mit Zypern zu verbinden und große Inseln wie Lesbos, Syros, Kreta sowie mittlere Inseln (wie Karpathos, Kalymnos, Ikaria und Patmos) miteinander zu verbinden. |
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90 |
5 - 2.1. Connect – 16 818_Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden“ |
Zahl der privaten Gebäude, die vollständig an Glasfasernetze angeschlossen sind |
0 |
120 000 |
Q4 |
2025 |
120 000 private Gebäude, die vollständig an die FTTH-Glasfaserinfrastruktur angeschlossen sind. |
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91 |
5 - 2.1. Connect – 16 834_5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „5G-Korridore“ |
Km der installierten 5G-Infrastruktur |
0 |
1918 |
Q4 |
2025 |
Ausbau der 5G-Infrastruktur in allen griechischen Autobahnen mit einer Länge von 1918 km. |
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92 |
5 - 2.1. Connect – 16 855_Small-Satellit |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Kleine Satelliten“ |
Berichte in der Umlaufbahn nach dem Start der kleinen Satelliten |
Q4 |
2025 |
Das Pilotprojekt beginnt mit dem Routinebetrieb, und die Konstellation kleiner Satelliten wird gestartet und in Umlaufbahn gebracht. Die Projektdurchführung wird auf ihre Leistung hin bewertet (ob kleine Satelliten sichere Telekommunikationsdienste sowie Erdbeobachtungsanwendungen in den Bereichen Kartierung, Schifffahrt, Präzisionslandwirtschaft, Raumplanung und andere Wirtschaftszweige unterstützen). |
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F. KOMPONENTE 2.2: MODERNISIEREN
Mit der Komponente „Modernisierung“ des griechischen Aufbau- und Resilienzplans soll die öffentliche Verwaltung modernisiert werden, indem ihr operationelles Modell verbessert und hochwertige Dienstleistungen für Bürger und Unternehmen erbracht werden. Die Beschleunigung der Bemühungen zur Verbesserung der digitalen Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wird als Katalysator für die Verwirklichung dieses Ziels dienen. Ziele für Reformen und Investitionen: a) der digitale Wandel der Organisationen des öffentlichen Sektors, einschließlich der Digitalisierung der Archive und verbesserter digitaler Dienste; b) Verbesserung der Geschäftsprozesse, gefolgt von der Integration moderner IT-Systeme; c) erhöhte Interoperabilität zwischen Systemen und Daten; d) weitreichende Strategien und Maßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und der Datenverwaltung; sowie e) verstärkte Nutzung fortgeschrittener Technologien wie Cloud-Computing, künstliche Intelligenz und Big Data.
Die Komponente zielt darauf ab, die Herausforderung der Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu bewältigen und gleichzeitig ihre wichtigsten Prozesse und Verfahren zu straffen und zu vereinfachen. Er unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2020 und 2 von 2019) durch die Verbesserung der Effizienz und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
F.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Politiken (ID der Maßnahme: 16 929)
Ziel der Reform ist die Bereitstellung nutzerorientierter Dienste für griechische Bürger und Unternehmen sowie die Verbesserung der internen Funktionsweise der griechischen öffentlichen Verwaltung. Die Reform besteht in der Umsetzung einer mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Schaffung kundenorientierter Dienste innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie in der Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und der Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen, bis 1) die Annahme von Änderungen der Rechtsvorschriften zur Schaffung einer breiten rechtlichen Grundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen europäischen Interoperabilitätsrahmen; und 2) Durchführung des Nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses, einschließlich der Einrichtung eines nationalen Registers der Verfahren und der vollständigen Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen der Regulierung und des nationalen Verfahrensregisters („Diavlos“). Die Reform umfasst die Vollendung der Vereinfachung/Digitalisierung von: Folgenabschätzungsverfahren, Antrag auf Staatsbürgerschaft, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren in Bezug auf „Lebensereignisse“ der Bürger, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Anwälten, Gerichtsentscheidungen, digitale Signaturen, von Gerichten ausgestellte Bescheinigungen, Erneuerung und Betrieb von Fahrerlaubnissen und Betrieb von myfoto.gov.gr sowie elektronischer Verkehr von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Zu den wichtigsten Reformprioritäten gehören auch öffentliche Vergabeverfahren, Gründungsanforderungen für alle Arten von Unternehmen und Verfahren nach der Registrierung, Sozialversicherungs- und Steueranwendungen sowie sonstige beschäftigungsbezogene Bürokratie, Planungs-, Zahlungs- und Überwachungsverfahren für das Finanzmanagement. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen (ID der Maßnahme: 16 778)
Die Investitionen umfassen die Digitalisierung wichtiger Archive in verschiedenen Bereichen (Justiz, Gesundheit, allgemeine Staatsarchive, Stadtplanung, Enteignungen, Kataster, Einwanderung und Asyl, maritime Angelegenheiten) und die Integration in die einschlägigen IT-Systeme sowie die Pilotumsetzung der sicheren Archivierung des öffentlichen Sektors und der „größeren“ öffentlichen Archive (insgesamt neun Teilprojekte). Die genannten Teilprojekte umfassen insbesondere die Durchführung der Digitalisierung und andere notwendige Maßnahmen in Bezug auf folgende Archive: 1) 300 000 000 physische Seiten (A3/A4 konsolidiert & ungebunden, einschließlich OCR und Anonymisierungsprozess) des Justizsystems, 2) 190 000 000 Fotografien verschiedener Größen (Röntgenaufnahmen, Axial, Magnetic C Camera, Kardiographien) des öffentlichen Gesundheitssystems, 3) 55 000 000 physische Seiten (A4/A3 gebunden & ungebunden) des Generalarchivs des Staates (30 000 000 A3/A4 Seiten für zentrale und lokale Agenturen und 25 000 000 A2/A1/A0 Seiten für zentrale Agenturen), 4) 61 500 000 Seiten (A4 gebunden und ungebunden) des Einwanderungs- und Asylsystems, 5) 17 000 000 physische Seiten (A0, A1, A3) Enteignungen, 6) 387 200 000 Bildarchive und Geokodierung von Dateien (Digitalisierung von 217 200 000 Datensätzen/Dokumenten unterschiedlicher Größe und Erstellung von Metadaten und Geokodierung für 170 000 000 Dateien) von Städteplanungsstellen, 7) 600 000 000 (A0/A1/A3) Eigentumstitel und die entsprechenden Dokumente in den gebundenen Registerämtern des Katastrums, 8) 7 000 000 physische Aufzeichnungen (A4/A3 gebunden und ungebunden) über maritime Angelegenheiten (Schiffsregister, Firmenakten, Personalakten von Seeleuten, sonstige Schiffsakten) und 9) Piloteinführung für das Modell der Archivierung von Archiven zur sicheren Aufbewahrung von etwa 65 000 000 Akten (Α5/Α4/Α3/Α2/Α1/Α0) in anderen Archiven des öffentlichen Sektors. Dies ist eine Schlüsselinvestition für eine effizientere öffentliche Verwaltung. Ziel ist es, die Zeitkosten für die Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit durch die öffentliche Verwaltung zu verringern, während ein besserer Zugang zu den Archiven auch zu erheblichen Kosteneinsparungen und zur Freisetzung von Ressourcen führen dürfte. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: CRM für den Staat (ID der Maßnahme: 16 810)
Die Investition betrifft die Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und den Betrieb eines integrierten Systems zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen. Mit dem Projekt soll die bestehende Kapazität der öffentlichen Verwaltung zur Überwachung ihrer Interaktionen und Transaktionen mit Bürgern und Unternehmen ausgebaut werden. Das System nutzt die von den Bürgern und Unternehmen gesammelten Informationen, um den Ansatz zu personalisieren und ein höheres Dienstleistungsniveau zu fördern. Die Investition umfasst a) Telekommunikations- und Interoperabilitätsdienste durch die Einführung moderner Softwarekonzeption und Entwicklungsmethoden, b) Zugang zu Diensten zur Unterstützung des Mechanismus, das ein Toolkit für die Entwicklung neuer Anwendungen auf der Grundlage der Niedrigcode-Technologie darstellt, c) eine Plattform für Kundenbeziehungsmanagement (CRM), die alle Daten der bedienten Bürger sammelt und verwaltet und die Durchführung von Geschäftsprozessen, unabhängig von dem initiierenden Dienst, d) ein System zur Verwaltung des Konsenses der Bürger für den Zugang zu elektronischen Diensten) Kontaktzentrendienste, über die die Dienste von Bürgern und Unternehmen unter Nutzung traditioneller Kanäle wie Call-Center erbracht werden, aber auch moderne Kanäle wie Webformulare, soziale Medien, Messaging-Apps, Telekonferenz-App genutzt werden, e) Modernisierung der digitalen Plattform der KEP und ihrer Anbindung an das einheitliche Fallbearbeitungssystem für Bürger, Call-Center und gov.gr, f) Vereinfachung und Verbesserung der Prozesse und Dienste im Zusammenhang mit der physischen Präsenz von „Kunden“ durch den Ausbau der bestehenden myKEPLive-Infrastruktur und ihre Integration in ein System zur Planung von Terminen für Präsenzzeiten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (ID der Maßnahme: 16 780)
Die Investition besteht in der weiteren Modernisierung der Zentren für Bürgerdienste (KEP) durch die Modernisierung ihrer Infrastruktur und ihrer Peripheriegeräte sowie in der Installation neuer Telekommunikationsgeräte und neuer Anwendungen, die mit dem modernen digitalen Arbeitsplatz kompatibel sind (Bewertungssysteme, mobile Anwendungen, automatische Fahrscheinautomaten, Verwaltung von Warteschlangen & intelligente Meldesysteme). Die Investition umfasst: a) die Modernisierung bestehender technologischer Ausrüstung, b) moderne Warteschlangen & intelligente Meldesysteme c) Systeme zur Bewertung von Kunden (Bürgern). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Neues System für öffentliche Aufträge (ID der Maßnahme: 16 736)
Die Investition betrifft die Neugestaltung und Implementierung eines neuen IT-Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Investition besteht in der Digitalisierung und Integration des gesamten Geschäftszyklus und des funktionalen Lebenszyklus der öffentlichen Auftragsvergabe, der Modernisierung der Interoperabilitätsdienste, der Integration fortschrittlicher Vergabetechniken und -instrumente als digitale Dienste (eShops und eMarketplaces) und der IKT-Unterstützung für die nationale zentrale Behörde für das Gesundheitswesen (EKAPY). Die Investition umfasst: a) Neugestaltung und Erweiterung des Portals www.eprocurement.gov.gr ; b) umfangreiche Ergänzungen und Anpassungen der Teilsysteme, die für Ausschreibungen verwendet werden; c) die Reform, Neugestaltung und Bereicherung des zentralen elektronischen Registers für das öffentliche Auftragswesen (KIMDIS), die Modernisierung und Erweiterung statistischer Datenextraktionssysteme und ihre weitere statistische Verarbeitung; d) die Konfiguration und Umsetzung der Erweiterungen des elektronischen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge (ESIDIS) zur Unterstützung neuer Strategien und Geschäftsprozesse im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens auf elektronischem Wege; e) die Verbesserung der bereits eingeführten Interoperabilitätsdienste und die Einführung neuer Dienste für den Datenaustausch; f) elektronische Interoperabilitätsdienste mit gov.gr, CA, Bankorganisationen für die Integration von Möglichkeiten der digitalen Signatur elektronischer Dokumente und anderer Daten unter Verwendung des Systems und Gewährleistung der „Nichtabstreitbarkeit“; g) die Einführung eines Datenverschlüsselungsmechanismus, der in den Systemdatenbanken gespeichert ist, um böswillige Handlungen von ESIDIS und G-Cloud-Administratoren zu verhindern; h) eine neue Sicherheitsstudie und Ergänzungen und/oder Änderungen des Systems zur Erhöhung seiner Sicherheit, Zertifizierung und Interventionen zur Erhöhung der Systemsicherheit, um durch eine unabhängige Sicherheitsbewertung zertifiziert zu werden; i) die Verbesserung und Wiederbelebung des Beschaffungsplanungssystems für eine breitere Unterstützung der öffentlichen Auftragsvergabe und zentralisierter Vergabeverfahren unter Verwendung elektronischer Kataloge; j) die Hinzufügung von Anträgen auf Unterstützung von Wirtschaftsteilnehmern: Erweiterung der Anwendungen für die Suche nach Ausschreibungen, historische und statistische Daten über ihre Beteiligung an Vergabeverfahren, Erweiterung der Informations- und Kommunikationsteilsysteme von Lieferanten und öffentlichen Auftraggebern, Fahrscheinsysteme für Fragen und Berichterstattung – Problemlösungs- oder Helpdesk-Tool; k) Hinzufügung virtueller Assistentenfähigkeiten, damit Interessenten Fragen in natürlicher Sprache stellen können; l) die Hinzufügung eines elektronischen Dateiarchivierungssystems (ESIDIS – KIMDIS), das den Bestimmungen des Rechtsrahmens für elektronische Dateien entspricht; m) die Erstellung von Schulungsmaterial und Werbemaßnahmen; n) technische Unterstützung und Projektüberwachung; o) eine Studie zur Bewertung der Möglichkeiten und der Wirksamkeit bestehender Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und Auswahl, Aufrüstung oder Ersetzung durch neue und effizientere Instrumente; p) Building Information Modelling (BIM); q) IKT-Unterstützung für die nationale zentrale Behörde für die Beschaffung von Gesundheitsdienstleistungen (EKAPY). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel des Außenministeriums (ID der Maßnahme: 16 742)
Ziel der Investition ist die Modernisierung des Außenministeriums durch eine verstärkte Digitalisierung seiner Betriebsabläufe und IT-Infrastrukturen. Die Investition besteht aus: a) die Standardisierung der Prozesse der Makrofinanzhilfe, die die Tragfähigkeit der strategischen und operativen Planung und damit ihren Erfolg gewährleisten soll; b) Beitrag zur breiteren Förderung des Arbeitsspektrums der Makrofinanzhilfe und zur bestmöglichen Nutzung ihrer Ressourcen, indem diese auf die verfolgten Ziele ausgerichtet werden; c) Gewährleistung eines möglichst raschen direkten Zugangs zu Informationen durch semantische Suchunterstützung auf der Grundlage modernster Instrumente der künstlichen Intelligenz; d) Aufbau einer zugänglichen und wichtigen Archivdatenbank und eines Informationszentrums für wirksame administrative Aufgaben und Deckung der Anforderungen der Makrofinanzhilfe, damit es die öffentliche und wirtschaftliche Diplomatie effizienter ausüben kann, und e) Modernisierung der Krypto- und Telekommunikationsinfrastruktur des Außenministeriums im Rahmen seines digitalen Wandels. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen von Wehrpflichtigen (ID der Maßnahme: 16 826)
Mit der Investition werden ein Ausbildungsprogramm und die Zertifizierung digitaler Kompetenzen in den Pflichtwehrdienst integriert. Zweck ist es, die Zeit der Wehrpflichtigen zu nutzen, um die digitalen Kompetenzen zu vermitteln, die in den heutigen Streitkräften und auf dem heutigen Arbeitsmarkt benötigt werden. Die Durchführung dieser Investition erfolgt durch die Aufrüstung und den Ausbau der Plattform der Digitalen Akademie der Bürger und umfasst Folgendes: a) personalisierter Zugang von Wehrpflichtigen zum Aus- und Fortbildungsportal, das über starke Cybersicherheitsmechanismen und die Abschreckung vor Cyberangriffen verfügt, sowie eine verbesserte Datenschutzarchitektur, b) Konfiguration des elektronischen Portfolios (E-Portfolio) des Wehrpflichtigen, in dem sein Bildungsprofil widergespiegelt wird, c) Entwicklung und Konfiguration von Schulungsprogrammen für digitale Kompetenzen, d) Entwicklung und Nutzung eines Selbstbewertungsinstruments e) 50 000 Tablets, die für die Zeit der Teilnahme an digitalen Fernlehrgängen erworben und an Wehrpflichtige zur Verfügung gestellt werden, f) Zertifizierung der während des Schulungsprozesses erworbenen digitalen Kompetenzen auf der Grundlage europäischer und nationaler Rahmen für digitale Kompetenzen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel der nationalen Tourismusorganisation Griechenlands (ID der Maßnahme: 16 791)
Die Investitionen bestehen in der Entwicklung der digitalen Kapazitäten der griechischen nationalen Tourismusorganisation, d. h. einer digitalen Tourismuskarte, eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und eines innovativen Systems, das Touristen und Bürgern Informationen unter Verwendung von Technologien der zweiten Generation im Bereich der künstlichen Intelligenz zur Verfügung stellt. Die Investition umfasst a) die Entwicklung einer Plattform (digitale Tourismuskarte), auf der der Besucher über die besonderen Merkmale eines touristischen Produkts einer Stadt oder einer Insel informiert werden kann, damit der potenzielle Besucher über die Nutzung dieser Plattform eine wichtige Informationsquelle über die Erfahrungen und Interessen seiner Präferenzen erhält, b) die Schaffung von Förderinstrumenten wie digitalen Apps, Websites und Werbemaßnahmen und einem Archiv, das auch als Bibliothek dient und den Reisezielen und ihren wichtigsten Akteuren die Durchführung gut konzipierter und nachhaltiger Förderstrategien ermöglicht, c) die Entwicklung eines innovativen Systems für touristische Informationen mit Info-Kiosks mit Touchscreens in den Hauptknotenpunkten sowie Karten mit historischen, geografischen und kulturellen Ebenen, einschließlich aller Kulturgüter und Aktivitäten, die von der mobilen App aus leicht zugänglich sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen (ID der Maßnahme: 16 823)
Die Reform betrifft die Entwicklung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie und einer Reihe von Cybersicherheitsstrategien, die darauf abzielen, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Systemen und Daten oder Informationen des öffentlichen Sektors zu erhöhen und das Vertrauen der Bürger in ihre Interaktion mit dem öffentlichen Sektor zu stärken. Darüber hinaus umfasst die Reform die Umsetzung des nationalen Cybersicherheits-Operationszentrums (SOC) sowie die Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste (SOC und DDoS) in der kritischen G-Cloud-Infrastruktur mit dem Ziel, die Sicherheit und die Begrenzung der Cybersicherheitsbedrohungen für die zentralen Infrastrukturen des öffentlichen Sektors und die damit verbundenen Informationssysteme systematisch und kontinuierlich zu verbessern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Entwicklung von Interoperabilität und Webdiensten (ID der Maßnahme: 16 779)
Die Investition besteht in der Entwicklung einer zentralen Interoperabilitätsinfrastruktur für das integrierte Dienstmanagement sowie in der Entwicklung und Bereitstellung von Schnittstellen für die öffentliche Verwaltung, die den Informationsaustausch zwischen Regierungsstellen und die Bereitstellung interaktiver Online-Dienste erleichtern. Die Investition umfasst a) die Einführung von Internetdiensten und deren Dokumentation b) die Integration der Dienste in gov.gr c) Definition und Durchführung der erforderlichen Kontrolltests d) Pilotbetrieb der Webdienste e) Übertragung von Webdiensten in die Produktion (endgültige Umsetzung nach der Pilotphase) f) Unterstützung der neuen Webdienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen (ID der Maßnahme: 16 782)
Ziel der Reform ist die Entwicklung eines umfassenden Rahmens und eines umfassenden Fahrplans für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF). Die Reform soll die Bereitstellung interoperabler, personalisierter und nutzerfreundlicher digitaler öffentlicher Dienste für Bürger und Unternehmen erleichtern. Mit der Reform werden organisatorische, verfahrenstechnische und rechtliche Änderungen eingeführt, um a) den derzeitigen griechischen nationalen Interoperabilitätsrahmen (eGIF) an die derzeitige Fassung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF) anzugleichen, b) relevante nationale, regionale und lokale Datenquellen und digitale Infrastrukturen an das durch die Verordnung über ein zentrales digitales Zugangstor eingerichtete europäische System für den Austausch von Beweismitteln (OOP) anzubinden und c) Systeme und Daten zu überprüfen und zu analysieren, um die Digitalisierung von Zertifikaten und amtlichen Dokumenten zu fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (ID der Maßnahme: 16 965)
Ziel der Investition ist die Festlegung des Musters für Datenklassifizierungsstudien zu den Informationssystemen des öffentlichen Sektors, die in der vom Generalsekretariat für Informationssysteme für öffentliche Verwaltung (GSISPA) betriebenen staatlichen Cloud für den öffentlichen Sektor (G-Cloud) installiert sind. Die Investition besteht in der Konzeption und Standardisierung von Datenklassifizierungsstudien für zentrale Informationssysteme und in der Durchführung von 220 entsprechenden Studien für die Gesamtheit der bereits installierten zentralen Informationssysteme und Anwendungen des öffentlichen Sektors. Die Vorlage ist auch von allen künftigen Informationssystemen vor ihrer Installation in G-Cloud zu verwenden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (ID der Maßnahme: 16 964)
Ziel der Investition ist die Modernisierung des Interoperabilitätszentrums des Generalsekretariats für Informationssysteme für die öffentliche Verwaltung (GSISPA), um eine institutionenübergreifende und systemübergreifende Interoperabilität mit hoher Verfügbarkeit gewährleisten zu können. Die Investition besteht aus a) einer Machbarkeits- und Sicherheitsstudie, b) der Bereitstellung und Installation der erforderlichen Lizenzen für Datenbanken und hybride Cloud-Anwendungsplattformen c) der Konzeption und Umsetzung des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED), d) der Einführung neuer Webdienste im Zentrum für Interoperabilität der nächsten Generation (KED). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Elektronische Register (ID der Maßnahme: 16 824)
Die Investition besteht in der Schaffung von Interoperabilität und Schnittstellen zwischen den bestehenden Registern der zentralen öffentlichen Verwaltungsstellen sowie in der Sammlung und Erweiterung von Registern, um schrittweise ein reibungsloses und ordnungsgemäßes Funktionieren der digitalen öffentlichen Dienste unter Verwendung vernetzter, aktueller Register mit bereinigten Dateneinträgen zu erreichen. Zu diesem Zweck soll die Investition Folgendes erleichtern: Sammlung und Erweiterung bestehender Register in einer zentralen Quelle, um schrittweise ein reibungsloses und ordnungsgemäßes Funktionieren der digitalen öffentlichen Dienste zu gewährleisten. Dazu gehören a) Daten an einer Stelle: die Register sind über eine Schnittstelle zugänglich und b) aktuelle Daten: alle Daten in den Registern müssen aktuell und einsatzbereit sein. Jedes Register wird über eine gemeinsame API c) bereinigte Daten: am Ende des Projekts müssen die Daten der Register auf der bestmöglichen Ebene sauber sein, und es müssen Verfahren und Strategien für bereinigte Daten vorhanden sein, d) verbundene Register: Interoperabilität ist sicherzustellen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Tourismusregister e-MHTE (ID der Maßnahme: 16 785)
Die Investition besteht in der Entwicklung einer digitalen Registerplattform für Tourismusunternehmen (e-MHTE), die mit anderen öffentlichen Registern und IT-Systemen zusammenwirken soll. Alle Daten und Funktionen des bestehenden Registers (MΗTE) werden auf die neue Plattform übertragen, um bessere und verbesserte Dienste, die Erteilung neuer Betriebsgenehmigungen und die Erneuerung der bestehenden zu gewährleisten. Die Investition beinhaltet auch die Digitalisierung des Archivs (1 875 000 Akten der Abteilung Raumordnung und Infrastruktur), einschließlich der Meta-Markierung und -Speicherung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Einbeziehung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit und Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (ID der Maßnahme: 16 928)
Die Reform besteht in der Entwicklung eines ganzheitlichen Rahmens, der darauf abzielt, technologische Fortschritte (Cloud Computing, Business Intelligence, künstliche Intelligenz – KI, maschinelles Lernen, Distributed-Ledger-Technologie – DLT) in die öffentliche Verwaltung einzubringen, um eine effiziente Datenerhebung, -verarbeitung, -darstellung und -speicherung zu ermöglichen und so verbesserte digitale Dienste, eine angemessene Entscheidungsfindung sowie einen effizienten Betrieb und die effiziente Wartung der Systeme und Infrastrukturen zu erleichtern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Intelligente Städte (ID der Maßnahme: 16 854)
Ziel der Investition ist die schrittweise Umwandlung von 11 griechischen Städten in „intelligente Städte“ durch die Entwicklung neuer Infrastrukturen, digitaler Plattformen und IT-Systeme. Die Lösungen für intelligente Städte sollen es Städten ermöglichen, Technologien, Informationen und offene Daten zu nutzen, um die städtische Infrastruktur und elektronische Dienste zu verbessern, aber auch um das von der Gemeinschaft getragene Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Die Investition zielt auch darauf ab, die Entwicklung von Modellen für intelligente Städte auf kommunaler Ebene für die übrigen Gemeinden zu unterstützen, und zwar in der Logik der Umsetzungspläne. Die Maßnahme besteht aus zwei Teilprojekten: 1) die griechische Investitionsinitiative für intelligente Städte, die in die 11 Städte investiert, von denen vier bereits ausgewählt wurden (Athen, Thessaloniki, Piräus und Trikala) und sieben weitere werden auf der Grundlage von Vorschlägen der Städte ausgewählt. 2) ein Unterstützungsmechanismus für die Umsetzung und die Überwachung der Durchführung der Initiative. Im Rahmen von Teilprojekt 1 werden die Begünstigten aufgefordert, einen detaillierten Umsetzungsplan sowie eine Zehnjahresstrategie und einen Aktionsplan für intelligente Städte auszuarbeiten, die mit den lokalen, regionalen und nationalen strategischen Zielen verknüpft sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste (ID der Maßnahme: 16 853)
Ziel der Investition ist die Verbesserung der Funktionsweise der wichtigsten Institutionen des Ministeriums für digitale Governance, nämlich GSISPA und IDIKA SA, durch den Aufbau von Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Diensten (im Einklang mit dem Gesetz 4727/2020) nach international bewährten Verfahren für die Umsetzung von Cloud-Infrastrukturen und -Diensten der Regierung (G-Cloud). Mit dem Projekt soll eine moderne hybride Cloud-Infrastruktur geschaffen werden, die aus zwei Mietern besteht: Eine für die G-Cloud und eine für die H-Cloud. Jeder Mieter verfügt über die private Cloud-Komponente und die öffentliche Cloud-Komponente in einem einheitlichen Verwaltungs- und Dienstleistungsumfeld. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Die Datenzentren des Cloud-Diensteanbieters müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz des Rechenzentrums“ einhalten. Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt und zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, und zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 und des digitalen Wandels beiträgt und so zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz sowie zur Wiederherstellung und Förderung eines nachhaltigen Wachstums und zur Integration der Volkswirtschaften der Union beiträgt.
Investition: Ausbau der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET) (ID der Maßnahme: 16 955)
Die Investition besteht in der Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste von GRNET durch a) die Verbesserung ihrer Software- und Cloud-Computing-Dienste, die sich hauptsächlich an Mitglieder der Forschung und der Wissenschaft richten, b) den Ausbau und die Modernisierung des nationalen Hochleistungsrechensystems ARIS – Phase B und c) das Leasing der Glasfaserinfrastruktur. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Die Datenzentren sind verpflichtet, den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz von Rechenzentren“ einzuhalten. Die Anforderung steht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, indem sie den ökologischen Wandel unterstützt und zur Verwirklichung der Klimaziele der Union für 2030 gemäß Artikel 2 Absatz 11, geändert durch Artikel 10 des EU-Klimagesetzes, und zur Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität der EU bis 2050 und des digitalen Wandels beiträgt und so zur wirtschaftlichen und sozialen Aufwärtskonvergenz sowie zur Wiederherstellung und Förderung eines nachhaltigen Wachstums und zur Integration der Volkswirtschaften der Union beiträgt.
Investition: Verbesserung der Betriebskontinuität im öffentlichen Sektor (ID der Maßnahme: 16 287)
Die Investition besteht in der Konzeption und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs in der gesamten öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten und so den Mitarbeitern aller öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit aus der Ferne und auf sichere Weise auszuführen. Dazu gehören die Bereitstellung der erforderlichen Netzwerkinfrastruktur (Laptops) und Netzwerkinfrastruktur (VPN) sowie der Ausbau von G-Cloud-Diensten. Im Rahmen der Investition soll zunächst der Bedarf im gesamten öffentlichen Sektor untersucht und ein Plan für die Fortführung des Geschäftsbetriebs aufgestellt werden, der nicht nur für die vorläufige Gruppe der Beamten, die während der Durchführung dieses Projekts abgedeckt werden sollen (schätzungsweise 71 500), sondern auch für alle öffentlichen Bediensteten (ca. 550 000) gilt. Im Einklang mit dem Notfallplan wird mit der Investition sichergestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in der gesamten öffentlichen Verwaltung erfüllt sind. Zu diesen Voraussetzungen gehören a) das Vorhandensein eines Betriebsgeräts, bei dem aktuelle Betriebssysteme sowie aktualisierte Virusschutzprogramme installiert werden, b) der Zugang zu Internetanschlüssen über einen Internetdiensteanbieter, c) Virtual Private Network (VPN) über das SYZEFXIS-Netz, d) durch Nutzung einer VPN-Verbindung, ein gesicherter Zugang zu Daten und Anwendungen der öffentlichen Einrichtungen, die der Arbeitnehmer für eine Fernarbeit benötigt, und, wenn dies nicht möglich ist, e) technische Unterstützung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Erweiterung von Syzefksis II (ID der Maßnahme: 16 956)
Die Investition besteht in der Erweiterung des nationalen Netzes für den öffentlichen Sektor (SYZEFXIS II) zur Bereitstellung einer Reihe modernisierter Telekommunikationsdienste für den gesamten Staat, der Schaffung eines Netzes des öffentlichen Sektors (Erweiterung), das den staatlichen Stellen in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine Reihe modernisierter Telekommunikationsdienste zur Verfügung stellt und insbesondere eine Abdeckung von etwa 34 000 Gebäuden sowie drahtlose Telekommunikationsdienste bietet. Dazu gehört auch die Erweiterung des bestehenden nationalen Netzwerks für öffentliche Verwaltung „SYZEFXIS“, das derzeit nur 4500 Stellen umfasst. Daher müssen alle öffentlichen Stellen die Telekommunikationsdienste modernisiert haben, indem sie die Internetzugangsgeschwindigkeiten erhöhen, so dass den Bürgern bessere Verbindungen geboten werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Datenverwaltungsstrategie & Politik für den öffentlichen Sektor (ID der Maßnahme: 16 827)
Die Reform betrifft a) die Entwicklung der staatlichen Cloud-Datenverwaltungsstrategie und -politik und b) die Schaffung eines Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und der Kapazitäten für die Verwaltung öffentlicher Daten, der Politik für offene und wiederverwendbare Daten und der Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Zentrale BI – Datenanalyse (ID der Maßnahme: 16 842)
Mit der Investition soll die öffentliche Verwaltung in die Lage versetzt werden, den Wert, den sie aus ihren Daten erhält, durch die Einrichtung einer zentralen Plattform für Business Intelligence – Data Analytics zu maximieren. Die Plattform soll es den öffentlichen Verwaltungen ermöglichen, Daten aus jeder Quelle zu entnehmen, zu integrieren und zu interpretieren und sie für die Analyse von Informationen zu nutzen, die sich auf ihre Vorgänge und Arbeitsabläufe auswirken, wodurch die Entscheidungsfindung erleichtert wird. Dies soll durch a) die Ermittlung wesentlicher Leistungsindikatoren, b) die Erstellung eines Datenwörterbuchs, c) die Schaffung eines Datenverwaltungsrahmens, d) die Konzeption eines geeigneten Architekturplans, eines architektonischen Ansatzes, Bausteine und Integrationspunkte e) die Konfiguration eines Datenlagers, f) die Integration in das Back-Office-Informationssystem, g) die Entwicklung der erforderlichen Business Intelligence Reports & Analytics, h) technische Unterstützung erreicht werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (ID der Maßnahme: 16 738)
Die Investition besteht in der Implementierung eines zentralen Dokumentenverwaltungssystems, das Papier- und elektronische Dokumente erfassen, speichern und abrufen soll. Dieses System erleichtert die Interoperabilität zwischen öffentlichen Einrichtungen und beschleunigt die Bearbeitung von Fällen und Dienstleistungsanfragen von Bürgern und Unternehmen. Die Investition umfasst a) die Bereitstellung zusätzlicher 20 000 genehmigter digitaler Fernsignaturen, b) die Entwicklung von Anwendungen für die Interoperabilität, die Schaffung eines eindeutigen QR-Codes oder einer eindeutigen Kennung, die in die Dokumente eingebettet werden sollen, c) die Entwicklung von Teilsystemen zur Deckung des Bedarfs der Regierung an der Unterzeichnung von Dokumenten mit digitalen Signaturen, d) Unterstützungsdienste (einschließlich Dienstleistungen für die Entwicklung von Studien), Schulungen und Helpdesk-Dienste. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
F.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investition 3: Digitalisierung der Archive und damit verbundene Dienstleistungen
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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93 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Digitalisierung der Archive |
Bekanntmachung der Auftragsvergabe für alle 9 Teilprojekte des Projekts „Digitalisierung von Archiven“ |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für jedes der folgenden 9 Teilprojekte, einschließlich aller Bestandteile: ·Teilprojekt 1: Digitalisierung der Archive des Justizsystems ·Teilprojekt 2: Digitalisierung der Archive des öffentlichen Gesundheitssystems ·Teilprojekt 3: Digitalisierung des Generalarchivs des Staates ·Teilprojekt 4: Digitalisierung der Archive des Einwanderungs- und Asylsystems ·Teilprojekt 5: Digitalisierung der Enteignungsarchive ·Teilprojekt 6: Digitalisierung der Archive der Stadtplanungsagenturen ·Teilprojekt 7A – Digitalisierung der Archive des Katasteramtes (Ktimatologio) ·Teilprojekt 7B – Verbesserte digitale Dienste des Katasteramtes ·Teilprojekt 8 – Digitalisierung des maritimen Archivs ·Teilprojekt 9: Sichere Speicherung des öffentlichen Sektors und des „Broader“ Öffentlichen Sektors Die Spezifikationen enthalten Zeitvorgaben und Ziele und enthalten für jedes der 9 Teilprojekte folgende Angaben: 1. Digitalisierung der physischen Aufzeichnungen 2. Migration digitaler Datensätze in bestehende Systeme (einschließlich Justizdateien in OSDDY-PP/OSDDY-DD; Eigentumstitel im Informationssystem des nationalen Grundbuchs) 3. Analyse, Konzeption und Einrichtung von Rechenzentren und der Infrastruktur, die den lokalen Agenturen zur Verfügung stehen, zusammen mit dem entsprechenden einzigen Fenster (einschließlich der zentralen Datenbank für Patientenakten; Integriertes geografisches Informationssystem der einheitlichen digitalen Übersicht über Enteignungen und Enteignungen; Dokument & Digitales Dateiverwaltungssystem (DMS/DAS) für Katasterdatensätze; Installation der Archivverwaltungssoftware). 4. Unterstützungsdienste (einschließlich neuer elektronischer Dienste im Zusammenhang mit der Suche und dem Abruf von Dateien für Bürger; öffentliche Verwaltung; Forscher für staatliche Archive). |
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94 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Zielwert |
Digitalisierung der Archive – erste Umsetzungsphase |
Anteil der digitalisierten Archive, die mit Meta-Markierung versehen und in bestehende Systeme migriert wurden, über alle 9 Teilprojekte hinweg |
0 |
30 % |
Q4 |
2023 |
Abschluss der Digitalisierung von mindestens 30 % der Archive bei allen 9 Teilprojekten, berechnet als Gesamtzahl der digitalisierten Seiten. |
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95 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Zielwert |
Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung |
Prozentsatz der digitalisierten Archive, der Meta-Markierung und der Migration in bestehende Systeme bei allen 9 Teilprojekten |
30 % |
90 % |
Q4 |
2025 |
Digitalisierung von mindestens 90 % der Archive bei allen 9 Teilprojekten, berechnet als Anzahl der Seiten, die für jedes Teilprojekt digitalisiert wurden. |
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Wichtigste Reform 5: Auf dem Weg zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren – Verknüpfung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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96 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Einrichtung des nationalen Registers der Verfahren und Umsetzung des nationalen Plans zur Vereinfachung der Verfahren (erste Phase) |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters und den Abschluss der Arbeiten im Rahmen der ersten Phase des nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses |
Q3 |
2022 |
Operationalisierung des nationalen Verfahrensregisters („Diavlos“ gemäß Artikel 90 des Gesetzes 4727/2020) und Integration in das Gov.gr Portal; Abschluss der ersten Phase der Vereinfachungsarbeiten gemäß dem Zeitplan des 4-Jahres-nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses, einschließlich der Digitalisierung der Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge. |
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97 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Umsetzung des nationalen Plans zur Vereinfachung der Verfahren (zweite Phase) |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss der zweiten Phase der Vereinfachungsmaßnahmen im Rahmen des nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses |
Q4 |
2023 |
Abschluss der zweiten Phase der Vereinfachungsarbeiten gemäß dem Zeitrahmen des 4-Jahres-nationalen Programms zur Vereinfachung der Verfahren, einschließlich Digitalisierung der Folgenabschätzungsverfahren, Gründung von Einzelunternehmen, Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit „Lebensereignissen“ der Bürger, einschließlich Geburt, Tod und Scheidung, Vereinfachung der Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Rechtsanwälten, Gerichtsentscheidungen, digitalen Signaturen, Bescheinigungen der Gerichte, Erneuerung der Fahrerlaubnis und Betrieb von myfoto.gov.gr und elektronischer Übermittlung von Dokumenten innerhalb der öffentlichen Verwaltung (erstellt durch Rundschreiben). |
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98 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 782_Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen |
Etappenziel |
Regulierungsgrundlage für den Verbund und die Interoperabilität der Register |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Annahme der regulatorischen Änderungen einschließlich aller damit verbundenen Primär- und Sekundärrechtsvorschriften für den Verbund und die Interoperabilität von Registern und Diensten |
Q4 |
2024 |
Die Annahme regulatorischer Änderungen zur Schaffung einer breiten Rechtsgrundlage für die Vernetzung und Interoperabilität von Registern und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit dem neuen europäischen Interoperabilitätsrahmen. Berichterstattung des Ministeriums für digitale Governance über die erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans zur Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und der Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen. |
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99 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (Endphase) |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss aller Vereinfachungs- und Digitalisierungsarbeiten im Rahmen des 4-Jahres-Aktionsplans für das Nationale Programm zur Vereinfachung des Prozesses, |
Q4 |
2025 |
Vollständige Umsetzung der mittelfristigen Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und Schaffung kundenorientierter Dienste in der öffentlichen Verwaltung sowie Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Einhaltung der europäischen Strategien und Maßnahmen durch Abschluss der abschließenden Phase der Arbeiten im Rahmen des 4-jährigen Nationalen Programms zur Vereinfachung des Prozesses. Dazu gehört auch die vollständige Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Überwachung der Auswirkungen der Regulierung und des nationalen Verfahrensregisters („Diavlos“) (bescheinigt durch einen Bericht des Ministeriums für digitale Governance). |
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Gruppe 9: Initiativen im Zusammenhang mit verbesserten kundenorientierten und sicheren digitalen Diensten unter Nutzung interoperabler IT-Systeme und einer Politik für offene Daten
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
● Kundenbeziehungsmanagement für den Staat (ID: 16 810)
● Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung (ID: 16 780)
● Neues System für öffentliche Aufträge (ID: 16 736)
● Digitaler Wandel des Außenministeriums (ID: 16 742)
● Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für Wehrpflichtige (ID: 16 826)
● Digitaler Wandel der griechischen Tourismusorganisation (ID: 16 791)
● Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & Einrichtung eines nationalen Cybersicherheits-Operationszentrums (ID: 16 823)
● Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten (ID: 16 779)
● Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors (ID: 16 965)
● Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) (ID: 16 964)
● E-Register (ID: 16 824)
● Bereitstellung fortgeschrittener Sicherheitsdienste in der kritischen G-Cloud-Infrastruktur (ID: 16 823)
● Tourismusregister e-MHTE (ID: 16 785)
● Zentrales Dokumentenverwaltungssystem (ID: 16 738)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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100 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Projekt Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für das Projekt Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft SA prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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101 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 810_CRM für den Staat |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für CRM an den Staat |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für CRM an den Staat. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft SA prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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102 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für die Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft SA stellt sicher, dass alle eingereichten Vorschläge geprüft werden, und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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103 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 736_neues System für öffentliche Aufträge |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das neue System des öffentlichen Beschaffungswesens |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für das neue System für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft SA prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten Auftragnehmers vergibt die zuständige Stelle den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Auftragnehmer festgelegt sind. |
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104 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für das Projekt Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen Nach der Auswahl des geeigneten externen Beraters führt das Ministerium eine Auftragsvergabe durch, in der die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt werden. |
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105 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 826_Digitale Qualifizierungsprogramme für Wehrpflichtige |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung digitaler Kompetenzen für Wehrpflichtige |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für die Programme zur Verbesserung der digitalen Kompetenzen für Wehrpflichtige. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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106 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 742_Digitaler Wandel des Außenministeriums |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für den digitalen Wandel des Außenministeriums |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für den digitalen Wandel des Außenministeriums. Das Ministerium prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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107 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 824_E-Register |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für elektronische Register |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Vergabe des Auftrags für das Projekt „e-Register“. Das Ministerium/Generalsekretariat für Informationssysteme für den öffentlichen Sektor/die Informationsgesellschaft SA prüft alle eingereichten Vorschläge und bestätigt, ob die Anträge den Anforderungen des RFP entsprechen. Nach der Auswahl des geeigneten externen Partners vergibt das Ministerium den Auftrag, in dem die Pflichten, Aufgaben und Zuständigkeiten beider Parteien festgelegt sind. |
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108 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss des Projekts zur Interoperabilität der Systeme und zur Fertigstellung offener Daten |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Projekts: Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten. Die jeweiligen Infrastrukturen und Systeme werden auf neue Funktionen hin bewertet. Akzeptanz/Leistung (Spannung usw.)/Regression. Darüber hinaus umfasst die Bewertung auch das Ziel für offene Daten. (Implementierung des griechischen Metadatenregisters (gemäß der Definition im Interoperabilitätsregister) und eines zentralen Portals des Hauptregisters, das ein zentraler Zugangspunkt zu den wichtigsten Registern des Landes sein soll). |
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109 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 810_CRM für den Staat |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts CRM für den Staat |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung des integrierten Systems zur Verwaltung des gesamten Lebenszyklus der Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu Bürgern und Unternehmen |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Projekts: System für das Management der Kundenbeziehungen des Staates, das die Verwaltung der Interaktion der öffentlichen Verwaltung mit Bürgern und Unternehmen ermöglicht. |
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110 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts One-Stop Shops |
Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung dokumentiert wird. |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Projekts: Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der weiteren Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung durch den Erwerb von 6000 PCs/Druckern/Tablets für den Prozess der elektronischen Signatur, 200 Systeme für die Verwaltung von Warteschlangen und intelligente Meldungen, 1000 Feedback-Terminals, Bewertungsplattform & mobile Anwendungen und deren Nutzung. |
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111 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors |
Etappenziel |
Abschluss der Studien zur Datenklassifizierung des Projekts |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts dokumentiert wird. Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Projekts: Datenklassifizierungsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors, Erstellung der 220 Datenklassifizierungsstudien. |
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112 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Cybersicherheitsstrategie |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Dokumentation der Umsetzung der neuen Cybersicherheitsstrategie und der neuen Cybersicherheitsstrategien in der öffentlichen Verwaltung und der darin enthaltenen Projekte in |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Projekts „Neue Cybersicherheitsstrategie und -politik in der öffentlichen Verwaltung“ zur Umsetzung von Änderungen bei Prozessen und Verfahren im Bereich der Cybersicherheit und Einrichtung und Inbetriebnahme des Nationalen Sicherheitszentrums (SOC) im Einklang mit der neuen Strategie. |
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113 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Zentrales Dokumentenverwaltungssystem |
Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance zur Dokumentation der Fertigstellung des zentralen Dokumentenverwaltungssystems |
Q2 |
2025 |
Fertigstellung des zentralen Dokumentenverwaltungssystems, einschließlich der Verwendung von 130 000 digitalen Fernunterschriften, unterstützt durch Anwendungen und einen Helpdesk. |
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114 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 742_Digitaler Wandel des Außenministeriums |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung des Außenministeriums |
Bericht des Außenministeriums über den Abschluss aller Teilprojekte des Projekts „Digitalisierung des Außenministeriums“ |
Q2 |
2025 |
Abschluss des digitalen Wandels des Außenministeriums, einschließlich 1) des Unterstützungssystems für die strategische und operative Planung, 2) Digitalisierung des diplomatischen und historischen Archivs, 3) Plattform des globalen digitalen Informationszentrums und 4) Modernisierung der Krypto-IT-Infrastruktur & Telecom. |
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115 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 791_Digitaler Wandel der nationalen Tourismusorganisation Griechenlands |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung der nationalen Tourismusorganisation Griechenlands |
Bericht der nationalen griechischen Tourismusorganisation über den Abschluss des Projekts „Digital Transformation of the Greek National Tourism Organization“ |
Q2 |
2025 |
Abschluss der digitalen Transformation der griechischen nationalen Tourismusorganisation, einschließlich der Erstellung 1) einer digitalen Tourismuskarte, 2) eines digitalen Archivs der griechischen Kulturgüter und 3) eines neuen Systems für touristische Informationen. |
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116 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 964_Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) |
Etappenziel |
Abschluss des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über den Abschluss des Projekts „Next Generation Interoperability Centre“. |
Q2 |
2025 |
Abschluss des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation (KED) einschließlich Abschluss der Durchführbarkeits- und Sicherheitsstudie, Einrichtung des Zentrums und Einführung einschlägiger Webdienste. |
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117 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 785_Tourismusregister e-MHTE |
Etappenziel |
Fertigstellung des digitalen Tourismusregisters |
Abschlussbericht des Tourismusministeriums über die Operationalisierung der Plattform „New e-MHTE“ |
Q2 |
2025 |
Fertigstellung der Plattform „e-MHTE“ des Tourismusregisters. |
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118 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 826_Digitale Qualifizierungsprogramme für Wehrpflichtige |
Zielwert |
Zahl der ausgebildeten Wehrpflichtigen |
0 |
150 000 |
Q2 |
2025 |
Modernisierung des Programms „Digital Skills Upgrade“ für Wehrpflichtige mit 150 000 Wehrpflichtigen. |
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119 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 736_neues System für öffentliche Aufträge |
Etappenziel |
Abschluss des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance über die Umsetzung des Projekts „neues System für die Vergabe öffentlicher Aufträge“ |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung des neuen Systems für öffentliche Aufträge, einschließlich 1) Modernisierung der Versionen der Betriebssysteme und Integration des neuen Systems in die derzeitigen Systeme, 2) Verfügbarkeit neuer Systemfunktionen und Systemberichte, 3) Abschluss der Neugestaltung des nationalen elektronischen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge und des zentralen Registers für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge (KIMDIS), 4) Verfügbarkeit von Interoperabilitätsdiensten mit gov.gr; und Operationalisierung 5) des Datenverschlüsselungsmechanismus, 6) des virtuellen Assistenten, 7) des elektronischen Archivierungssystems, 8) des neuen Systems für die zentrale nationale Behörde für die Beschaffung von Gesundheitsprodukten (EKAPY) und 9) des Systems „Building Information Modelling“ (BIM). |
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120 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 824_E-Register |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „E-Register“ |
Bericht des Ministeriums für digitale Verwaltung über die Umsetzung von „E-Registern“ |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung von „E-Registern“ einschließlich ihrer Interoperabilität und Schnittstellen zu bestehenden Registern in der öffentlichen Verwaltung. |
Gruppe 10: Initiativen im Zusammenhang mit der Einbeziehung neuer Technologien in den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung
●Einbeziehung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit sowie Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme (ID: 16 928)
●Intelligente Städte (ID: 16 854)
●Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastrukturen und -Dienste (ID: 16 853)
●Ausbau der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET) (ID: 16 955)
●Verbesserung der Kontinuität der Geschäftstätigkeit im öffentlichen Sektor (ID: 16 287)
●Erweiterung von Syzefksis II (ID: 16 956)
●Datenverwaltungsstrategie & Politik für den öffentlichen Sektor (ID: 16 827)
●Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse (ID: 16 842)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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121 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16842_Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse |
Etappenziel |
Auftragsvergabe Zentrale Geschäftsanalytik (Central Business Intelligence, BI) |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Auftrag des Ministeriums für digitale Governance für die Zentrale BI – Daten. Analyse, die Folgendes umfasst: a) Entwicklung und Validierung eines Rahmens für die Datenverwaltung, Datenwörterbuch & Identifizierung zentraler Leistungsindikatoren b) Ermittlung zentraler Leistungsindikatoren c) Datenwörterbuch d) Datenverwaltungsrahmen e) Entwurf des architektonischen Ansatzes & Integrationspunkte f) Konfiguration des Data Warehouse g) Integration in Back-Office-Informationssysteme h) Erstellung der BI-Berichte & Analysen i) Unterstützung des Betriebs des Ökosystems der Geschäftsanalytik für 3 Jahre j) Lizenzgebühren für 200 Nutzer mit Super-Administrer-Privilegien und 200 TB für Lagerung. |
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122 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 853_Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste) |
Etappenziel |
Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienstleistung |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss der Einrichtung aller Projektkomponenten und der Parametup-Infrastruktur für das zentrale Cloud-Computing-Projekt dokumentiert wird. |
Q2 |
2024 |
Vollständige Fertigstellung der Einrichtung aller Projektkomponenten und der Parametup-Infrastruktur für das zentrale Cloud-Computing-Projekt. Einführung und Inbetriebnahme des zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur- und Dienstleistungsprojekts. Die neu installierte Infrastruktur umfasst virtuelle Maschinen und entsprechende virtuelle Netze (Infrastruktur als Dienstleistung), eine Plattform als Dienstleistung, drei Edge-Computing-Arrays, drei spezielle Schnittstellen für Hochgeschwindigkeits-Glasfaser sowie Schulungs- und Unterstützungsdienste für das Gesamtprojekt. Die Datenzentren des Cloud-Diensteanbieters müssen den „Europäischen Verhaltenskodex für die Energieeffizienz des Rechenzentrums“ einhalten. |
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123 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 854_Intelligente Städte |
Zielwert |
Vollständige Umsetzung von Projekten für intelligente Städte |
Zahl der Städte, die Infrastrukturen, Plattformen und Systeme zur Unterstützung ihres Übergangs zu intelligenten Städten eingeführt haben |
11 |
Q4 |
2025 |
Umsetzung von Projekten zur Erleichterung der Umwandlung von 11 griechischen Städten in intelligente Städte durch Investitionen in intelligente nachhaltige Städte & Systeme für eine nachhaltige & grüne städtische Zukunft. Zu diesen Investitionen gehören: a) Verfügbarkeit und Nutzung offener Daten zur Förderung der Marktentwicklung innovativer Lösungen und Produkte für intelligente Städte (wie IoT-Anwendungen, Big Data und Cloud); b) Nutzung bestehender fester und drahtloser Netze; c) Aktivierung der Forschung und der akademischen Gemeinschaft für die Organisation ergänzender innovativer Maßnahmen; d) Plattformen, die zur Schaffung von Zeitreihen für offene Stadt-Daten beitragen, und e) Schaffung eines digitalen Doppelsystems“ sowie anderer bürgerorientierter Lösungen und Dienste, die von Anfang an in die Konzeption einbezogen werden. |
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124 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 928_Einführung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit und Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme |
Etappenziel |
Abschluss neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie der Bedarf und die Lücken bei technologischen Lösungen in der öffentlichen Verwaltung angegangen wurden |
Q4 |
2025 |
Einführung neuer Technologien und Instrumente, um den digitalen Wandel und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern, die Betriebskosten zu senken und den Wert der angebotenen öffentlichen Dienste zu steigern. |
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125 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 955_Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET) |
Etappenziel |
Abschluss von GRNET |
Abschlussbericht über die vollständige Umsetzung aller Teilprojekte zur Verbesserung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET) durch das Ministerium für digitale Governance |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und der Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET). Lieferung eines Supercomputers/Austausch eines Teils des bestehenden nationalen Systems Upgrades/Modifikationen des Rechenzentrums zur Unterstützung des neuen Supercomputers Installation, Konfiguration, Migration, Pilotbetrieb, Steuerung und Bewertung der Hardware-Leistung. |
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126 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 287_Verbesserung der Kontinuität der Geschäftstätigkeit im öffentlichen Sektor |
Etappenziel |
Abschluss der Betriebskontinuität im öffentlichen Sektor |
Abschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem der Abschluss des Projekts zur Fortführung der Geschäftstätigkeit des öffentlichen Sektors dokumentiert wird, einschließlich der Bereitstellung der 71 500 operativen Laptops. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Projekts zur Verbesserung der Betriebskontinuität im öffentlichen Sektor, einschließlich der Fertigstellung des Notfallplans und der Bereitstellung der Laptops des Unternehmens. |
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127 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16 956_Erweiterung von Syzefksis II |
Etappenziel |
Abschluss von Syzefksis II |
Zusammenfassendes Dokument zur Überprüfung der Umsetzung der neuen Infrastruktur, Register der Einrichtungen des Netzes des öffentlichen Sektors, Sicherheitsmanagementsystem, Erhebung, Überwachungsmechanismus, Lieferung von Ausrüstung im Rahmen der Erweiterung von Syzefksis II durch das Ministerium für digitale Governance |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Erweiterung von Syzefksis II. Folgende Teilprojekte sind in das Durchführungsschema einbezogen: - Ausbau der Verbindungsleitungen des öffentlichen Sektors - Anschluss/Trennung/Verlagerung/Zusammenlegung und Aufrüstung der Dienste der Entitäten - Unterstützung/Pflege eines Registers der Einrichtungen des Netzes des öffentlichen Sektors (Standorterhebung) - Publizitäts- und Fördermaßnahmen des Netzwerks für den öffentlichen Sektor (Fertigstellung bis Q3/2024) - Sicherheitsbeauftragter und System für das Management der Informationssicherheit (SIS) des Netzes für den öffentlichen Sektor - Überwachung, Qualitätskontrolle, Unterstützung bei der Umsetzung und Unterstützung bei der endgültigen Abnahme strukturierter Kabelsysteme des Netzes des öffentlichen Sektors - Unterstützung und Überwachung der Standorterhebung και in den Phasen der Einführung von SYZEFXIS II. - Lieferung von Ausrüstung für die unterbrochene Stromversorgung in ausgewählten öffentlichen Stellen – Netz des öffentlichen Sektors. - Next Generation Public Sector Network Design Services (PSN Next Gen) – Modernisierung der Infrastruktur des Panhellenischen Schulnetzes (SchoolNet). |
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128 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 827_Datenverwaltungsstrategie & politische Maßnahmen für den öffentlichen Sektor |
Etappenziel |
Abschluss der Datenverwaltungsstrategie |
Projektabschlussbericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem zusammengefasst wird, wie die Strategie für die Datenverwaltung & die Entwicklung einer Governance-Strategie für Cloud-Daten und eines Ökosystems für offene und wiederverwendbare Daten im öffentlichen und privaten Sektor erreicht hat. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Projektstrategie für die Datenverwaltung & Strategien für den öffentlichen Sektor Mit dem Projekt werden folgende Ziele erreicht: Entwicklung der Government-Cloud-Datenverwaltungsstrategie und -politik und b) Schaffung eines Rahmens, der Infrastruktur, der Kapazitäten und der Kapazitäten für die Verwaltung öffentlicher Daten, der Politik für offene und wiederverwendbare Daten und der Bereitstellung einschlägiger Dienste für den öffentlichen und privaten Sektor. |
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129 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16842_Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse |
Etappenziel |
Abschluss der zentralen Geshäftsanalytik |
Projektbericht des Ministeriums für digitale Verwaltung, in dem dargelegt wird, wie das zentrale Projekt der Geschäftsanalytik eine zentrale Plattform für Unternehmensinformation und Datenanalyse geschaffen hat und wie es von der öffentlichen Verwaltung genutzt wird. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des folgenden Projekts: Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse. Umsetzung einer einzigen „National Dashboard“ -Lösung für Geschäftsinformationen und Bewertung ihrer Leistung. Mit dem Projekt werden folgende Ziele erreicht: Einrichtung einer zentralen Plattform für Geschäftsanalytik – Datenanalyse-Plattform, die es den Behörden ermöglicht, Daten aus jeder Quelle zu entnehmen, zu integrieren und zu interpretieren, um Informationen zu analysieren, die sich auf ihre Tätigkeiten und Arbeitsabläufe auswirken, und Strategien und Entscheidungen zu erleichtern. |
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G. KOMPONENTE 2.3: DIGITALISIERUNG DER WIRTSCHAFT
Diese Komponente der griechischen Aufbau- und Resilienzfazilität betrifft die Bereitstellung von Kapital für griechische kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen in digitale Technologien und den Erwerb damit verbundener Dienstleistungen. Sie zielt darauf ab, die derzeit geringe digitale Reife unter ihnen – auch aufgrund geringer digitaler Kompetenzen – anzugehen und gleichzeitig die Produktivität und die Entwicklung innovativer Unternehmen zu fördern. Gleichzeitig wird erwartet, dass sie diesen Unternehmen dabei helfen wird, sich an neue Herausforderungen anzupassen und neue Geschäftstrends zu nutzen. Insbesondere sieht die Komponente die Schaffung eines einheitlichen digitalen Marktes vor, zu dem sowohl die Anbieter dieser Produkte als auch die Anbieter dieser Dienstleistungen Zugang haben. Die Förderung der Nutzung elektronischer Zahlungen und Verkäufe, die Verbesserung der Registrierkassen und des Ökosystems POS sowie die Schaffung von industriellen Datenplattformen sind zentrale Ziele dieser Komponente. Darüber hinaus bietet die Komponente Steueranreize, die zur Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds beitragen, das dem digitalen Wandel kleiner und mittlerer Unternehmen förderlich ist. Ein zentraler Unterstützungsmechanismus für kleine und mittlere Unternehmen, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit diese die auf dem digitalen Markt angebotenen Instrumente und Dienste optimal nutzen können, ist ebenfalls vorgesehen.
Die Maßnahmen dürften auf den digitalen Wandel und die sich daraus ergebenden Herausforderungen reagieren, da sie voraussichtlich zur Einführung digitaler Technologien und zur digitalen Weiterqualifizierung kleiner und mittlerer Unternehmen in Griechenland beitragen werden. Ferner wird erwartet, dass die Maßnahmen ein intelligentes und nachhaltiges Wachstum fördern, indem private Investitionen weiter angekurbelt werden und so zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) beigetragen wird. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
G.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU (ID der Maßnahme: 16 973)
Mit der Reform soll ein digitales Unternehmensumfeld geschaffen werden, das den digitalen Wandel von KMU fördert. Sie umfasst insbesondere: a) Schaffung eines digitalen Markts für die Bereitstellung und den Erwerb fortgeschrittener digitaler Dienstleistungen und Instrumente, die auf den digitalen Wandel von KMU zugeschnitten sind, und Stärkung des digitalen Bewusstseins der Führungskräfte, b) direkte Förderung von Investitionen in moderne digitale Technologien durch steuerliche Anreize für materielle und immaterielle Vermögenswerte, um das Geschäftsumfeld zu verändern, und c) Modernisierung der Registrierkassen und des Ökosystems „Points Of Sale“. Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die Förderkriterien für Steueranreize die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 9 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 10 iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 11 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 12 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. Die Förderkriterien sehen darüber hinaus vor, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die den einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften entsprechen.
Die Auswahl-/Förderkriterien zielen auch darauf ab, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anwendungen für elektronische Zahlungen, Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Instrumente für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Katastrophenwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, integrierte Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und Cloud-Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Barregister und Ökosystem-Upgrade von POS. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel von KMU (ID der Maßnahme: 16 706)
Die Investition betrifft die Entwicklung und Bereitstellung geeigneter digitaler Instrumente (Produkte und Dienstleistungen) für griechische KMU in den Bereichen a) elektronische Zahlungen und Verkäufe, b) industrielle Datenplattformen und c) die Modernisierung von Registrierkassen und POS-Ökosystemen. Dies soll durch die Einrichtung eines zentralen Unterstützungsmechanismus für KMU erreicht werden, der die Bereitstellung von Schulungs- und Sensibilisierungsprogrammen erleichtert, damit sie die auf dem digitalen Markt angebotenen Instrumente und Dienste bestmöglich nutzen können, um letztendlich den digitalen Wandel griechischer KMU zu unterstützen und durch Next-Gen POS und Registrierkassen für mehr Transparenz und einen gesunden Wettbewerb zu sorgen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 13 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 14 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 15 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 16 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Die Auswahl-/Förderkriterien sind auch auf folgende Technologien und Dienste ausgerichtet: Anwendungen für elektronische Zahlungen, elektronischen Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Werkzeuge für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Katastrophenwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Registrierkassen und die Modernisierung des Ökosystems POS.
G.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investition 4: Digitaler Wandel von KMU
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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130 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 706_Digitaler Wandel von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen |
Veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen |
Q1 |
2022 |
Veröffentlichung aller wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung des Gutscheinsystems für den digitalen Wandel von Unternehmen (Teilprojekte 1), industrieller Datenplattformen und Datenräume (Teilprojekte 2) und Cash Registers und POS-Ökosystem-Upgrade (Teilprojekte 4) mit Spezifikationen, die sicherstellen, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die Anforderungen an die Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften erfüllt werden. Die Investitionen konzentrieren sich auf Technologien und Dienste zur Förderung der Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen, insbesondere Anwendungen für elektronische Zahlungen, elektronischen Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Werkzeuge für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Katastrophenwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, Bereitstellung integrierter Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, industrielle Datenplattformen und Software, Registrierkassen und die Modernisierung des Ökosystems POS. |
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131 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 706_Digitaler Wandel von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU – Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen |
Bericht des Ministeriums für digitale Governance, in dem die vollständige Umsetzung aller 4 Teilprojekte bescheinigt wird, einschließlich der folgenden Ziele: 100 000 KMU, die mit einem Digitalisierungsgutschein unterstützt werden (Teilprojekt 1), 1000 KMU, die beim Übergang zu Cloud nur durch das Gutscheinsystem unterstützt werden (Teilprojekt 2); Einrichtung von 4 industriellen Datenplattformen für Leuchtturm und Gaia X SME Hub (Teilprojekt 3). Teilprojekt 4 wurde mit der Modernisierung von 500 000 Registrierkassen und dem Ersatz von 100 000 POS-Systemen abgeschlossen. |
Q2 |
2025 |
Auswahl der Begünstigten und Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen für KMU im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Einklang mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) durch Verwendung einer Ausschlussliste und der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften. Insbesondere muss Folgendes erreicht werden: - Im Rahmen des Teilprojekts 1: 100 000 KMU erhielten Digitalisierungsbeihilfen, die durch Gutscheine finanziert wurden; -Teilprojekt 2: die Cloud-Infrastruktur wurde fertiggestellt, 1 000 KMU wurden bei ihrem Übergang zu Cloud finanziell durch das Gutscheinsystem unterstützt, die Vorlage für industrielle Datenplattformen (IDP) wurde bereitgestellt und das griechische KMU-Zentrum Gaia-X wurde eingerichtet, und es wurden 4 Leuchtturm-Binnenvertriebene eingerichtet; - Im Rahmen des Teilprojekts 4: 500 000 Registrierkassen aktualisiert oder ersetzt durch computergestützte Lösungen, 100 000 alte POS-Systeme ersetzt (Bescheinigung der Begünstigten über die Integration neuer Technologien/Produkte/Zahlungsnachweise zum Nachweis des Kaufs von Produkten und Dienstleistungen). |
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132 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 973_Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU Gesetzesreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien |
Inkrafttreten des Primärrechts und von Sekundärrechtsakten durch die Regierung, soweit dies für die Einführung von Steueranreizen für digitale Investitionen relevant ist, und Berichte des Ministeriums für digitale Governance, in denen die Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds dokumentiert wird. |
Q2 |
2025 |
Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds, das den digitalen Wandel von KMU fördert, insbesondere durch a) die Schaffung digitaler Infrastruktur durch Finanzierung der Bereitstellung und Umsetzung digitaler Werkzeuge und Verfahren sowie durch die Sensibilisierung von Führungskräften im digitalen Bereich und b) die direkte Schaffung von Anreizen für Investitionen in den digitalen Wandel, indem Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte überhöht abgezogen werden, um das Geschäftsumfeld zu verändern und Investitionen in moderne digitale Technologien zu erhöhen. Die Rechtsvorschriften über steuerliche Anreize zur Unterstützung der Ökologisierung der Wirtschaft, der Energie und des digitalen Wandels müssen Förderkriterien erfüllen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die Investitionen zielen darauf ab, Anreize für Investitionen in den digitalen Wandel zu schaffen, insbesondere für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Anwendungen für elektronische Zahlungen, Verkauf und elektronische Rechnungsstellung, Tools für digitale Werbung, Systeme für Telearbeit, Unternehmensanalyse, digitale Weiterqualifizierung, Backup- und Katastrophenwiederherstellungsdienste, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge, integrierte Lösungen für kontaktlose Dienste, Cybersicherheitssysteme, Cloud-Infrastrukturen und -Dienste, Vorlagen und Software für industrielle Datenplattformen, Registrierkassen und die Modernisierung des Ökosystems POS. |
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H. KOMPONENTE 3.1: FÖRDERUNG DER SCHAFFUNG VON ARBEITSPLÄTZEN UND DER TEILHABE AM ARBEITSMARKT
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst Maßnahmen zur Umgestaltung und Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik, zur Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und zur Schaffung eines wirksamen Sicherheitsnetzes gegen Arbeitslosigkeit bei gleichzeitiger Verstärkung der Anreize für einen Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Der Großteil der Teilmaßnahmen konzentriert sich auf aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, einschließlich Aktivierungsprogrammen, mit denen die Beschäftigung im privaten Sektor subventioniert und die Weiterqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften gefördert wird, sowie auf Investitionen zur Stärkung der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) durch verbesserte Digitalisierungs- und Beratungsdienste. Im Rahmen der Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zielt der Plan darauf ab, den Geltungsbereich und die Verteilung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verbessern, das Netz der sozialen Sicherheit zu stärken, die Erwerbsbeteiligung auch unter gefährdeten Gruppen zu fördern und die Effizienz und Wirksamkeit des Sozialschutzsystems zu verbessern. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zur Gewährleistung einer wirksamen Unterstützung bei der Aktivierung des Arbeitsmarkts, Investitionen in Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit und zur Verbesserung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (länderspezifische Empfehlungen 2 und 3 von 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 von 2019). Darüber hinaus unterstützt die Komponente den digitalen und ökologischen Wandel, indem sie sich unter anderem auf die Förderung von Kompetenzen und Beschäftigung im digitalen und grünen Sektor konzentriert. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
H.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts (ID der Maßnahme: 16 744)
Die Reform umfasst das Inkrafttreten eines umfassenden Arbeitsgesetzes, mit dem zentrale Aspekte des Arbeitsmarkts im Hinblick auf die Verbesserung seiner Funktionsweise gestrafft werden sollen. Die Reform zielt insbesondere darauf ab, a) das individuelle Arbeitsrecht, b) das Gesetz über kollektive Arbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das ERGANI-IT-System des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarkts und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verwendet wird, und d) den Rahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu modernisieren. Die übergeordneten Ziele der Reform sind die Steigerung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit, die Bekämpfung nicht angemeldeter und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben und die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungsgefälles. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2021 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel der Arbeitssysteme (ID der Maßnahme: 16 750)
Die Investition konzentriert sich auf die Modernisierung der Fähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern bessere und schnellere Dienstleistungen anzubieten, um Bürokratie abzubauen, die Wirksamkeit der Mechanismen zur Überwachung des Arbeitsmarktes zu verbessern, nicht angemeldete Erwerbstätigkeit und nicht angemeldete Erwerbstätigkeit zu verringern und zeitnahe und genaue Daten zu erhalten. Die Investition besteht insbesondere in der Modernisierung der digitalen Infrastruktur des e-EFKA (vereinheitlichter Sozialversicherungsfonds), einschließlich des Systems zur Gewährung des Digital Pension Award (ATLAS), und in der Vernetzung unterschiedlicher IT-Systeme (ERGANI, EFKA und SEPE) im Rahmen eines einzigen Systems (ARIADNE). Schließlich umfasst die Investition die Einrichtung eines integrierten IT-Systems für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (HERIDANOS). Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ID der Maßnahme: 16 747)
Die Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit durch die Neugestaltung und Stärkung von Lohnzuschussprogrammen und den schrittweisen Übergang zu einem neuen Umsetzungsmodell für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu maximieren. Die Reform geht mit erheblichen Investitionen einher. Dazu gehören insbesondere a) fünf gezielte kurzfristige Programme zur Subventionierung der Beschäftigung im privaten Sektor für 52 000 Arbeitslose (einschließlich eines Programms, das Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfen kombiniert), b) die Umsetzung des neuen Pilotmodells für die Bereitstellung eines offenen Rahmens für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in drei weiteren geografischen Gebieten (in denen die Teilnehmer 22 500 Schulungsprogramme, 15 000 Beschäftigungsbeihilfen und 852 Beihilfen für unternehmerische Initiative anbieten), c) vorübergehende Aufwertung des Beratungspersonals der öffentlichen Arbeitsverwaltung (600 zusätzliche Berater für 4 Jahre) und d) Schulung des Beratungspersonals. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen soll zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft beitragen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung (ID der Maßnahme: 16 746)
Die Reform umfasst zwei Pilotprojekte zur Reform des Systems der Arbeitslosenversicherung. Im Rahmen dieser Projekte werden die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt geprüft, die a) eine Erhöhung der Höhe und des Erfassungsgrads der Leistungen bei Langzeitarbeitslosigkeit und b) eine Indexierung der normalen Arbeitslosenunterstützung an das aktuelle Nettolohnniveau haben. Darüber hinaus umfasst der Plan kostenfreie Reformen mit dem Ziel, a) den Rahmen gegenseitiger Verpflichtungen, die derzeit zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung und Arbeitsuchenden gelten, weiter zu verbessern, b) Arbeitslosenleistungen und -beihilfen zu konsolidieren und zu straffen, um die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern, und c) Negativanreize für Weiterqualifizierung/Umschulung bei Arbeitslosen zu beseitigen, indem ihr Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung während der Teilnahme an Schulungen beibehalten wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen der OAED (KPA2) (ID der Maßnahme: 16 941)
Mit der Investition soll die griechische öffentliche Arbeitsverwaltung (OAED) reformiert werden, um die Qualität ihrer Dienstleistungen sowie ihre Leistungsfähigkeit und Leistungsfähigkeit insgesamt zu verbessern. Die Investition umfasst a) eine organisatorische Reform der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED), die das Governance-Modell aktualisiert und ein neues Organigramm und ein neues Finanzverwaltungssystem aufstellt; b) die Umgestaltung und Gebäuderenovierung der 118 lokalen Niederlassungen der OAED zur Förderung der Beschäftigung (KPA2) mit einem neuen Schwerpunkt auf maßgeschneiderten Abgleichdiensten, verstärkter Beratung und Öffentlichkeitsarbeit; c) eine neue Kommunikationsstrategie von OAED; d) Verbesserung der Mechanismen zur Kontrolle der Kundendienstqualität durch Messung und Überwachung von Aspekten der Wirksamkeit, Effizienz, Produktivität und Kundenzufriedenheit; e) Einführung neuer Formen von Profilerstellungs- und Beratungsdiensten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) (ID der Maßnahme: 16 942)
Die Investition konzentriert sich auf den digitalen Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED), um die Effizienz der angebotenen Dienstleistungen zu erhöhen. Die Investition sieht insbesondere die Digitalisierung der Archive von OAED, den Erwerb einer Reihe neuer IT-Systeme, sowohl web- als auch native Anwendungen, durch OAED sowie die Umgestaltung einiger seiner derzeitigen Betriebssysteme vor. Die Investition umfasst auch a) den Ausbau digitaler Dienste (über OAEDapp), die es OAED ermöglichen sollen, Online-Dienste für Arbeitslose und Unternehmen über Mobiltelefone und Tablets anzubieten, und b) ein hochentwickeltes, dem neuesten Stand der Technik entsprechendes Matching-Tool, um OAED dabei zu unterstützen, den Prozess der Abstimmung von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage zu optimieren. Die oben genannten Investitionen werden zu einem besseren Datenmanagement- und Entscheidungssystem, einer Maximierung der Ressourcen und einer höheren Kundenzufriedenheit führen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
H.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 6: Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts und digitaler Wandel der Arbeitssysteme
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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133 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts |
Etappenziel |
Inkrafttreten Arbeitsrecht |
Gesetzliche Bestimmung über das Inkrafttreten — |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes, das a) das individuelle Arbeitsrecht, b) das Gesetz über kollektive Arbeit und das Gewerkschaftsrecht, c) das ERGANI-IT-System des Arbeitsministeriums, das zur Überwachung des Arbeitsmarkts und zur Aufdeckung nicht angemeldeter und nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit genutzt wird, und d) den Rahmen für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben modernisiert. |
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134 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Arbeits-IT-Systeme |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2022 |
Abschluss der Auftragsvergabe für folgende Projekte: - Einheitliches IT-System für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE) - Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (HERIDANOS) - Verfahren zur Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns - Digitalisierung des Versicherungsverlaufs des einheitlichen Pensionsfonds (e-EFKA) - Neues integriertes Informationssystem für e-EFKA (EFKA IITS) - Modernisierung des Systems zur Gewährung digitaler Renten (ATLAS) |
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135 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) |
Zielwert |
OAED Digitalisierung A3 A4 Seiten digitalisierter Archive |
Anzahl der digitalisierten A3/A4 Seiten der OAED-Archive |
0 |
8 000 000 |
Q4 |
2023 |
Abschluss der Digitalisierung von 8 000 000 A3/A4 Seiten des OAED-Archivs, bestätigt durch einen Bericht des OAED. |
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136 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Abschluss des Rentenzahlungssystems Atlas |
Inkrafttreten des Sekundärrechts zur Einführung des Systems |
Q2 |
2024 |
Abschluss der Modernisierung des Systems zur Gewährung digitaler Renten (ATLAS), das eine bessere Bearbeitung von Rentenanträgen und Pauschalbeträgen ermöglicht, durch das Inkrafttreten der sekundärrechtlichen Vorschriften zur Einführung des Systems |
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137 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Ariadne Single IT System Sekundärrecht in Kraft |
Inkrafttreten des Sekundärrechts zur Einführung einer landesweiten Datenerhebung durch das System |
Q4 |
2024 |
Einführung des einheitlichen IT-Systems für die Arbeitsmarktbeobachtung (ARIADNE) durch das Inkrafttreten des Sekundärrechts, mit dem landesweite Datenerhebungen über das System eingeleitet werden. Das System wird die digitale Aufzeichnung der Arbeitszeit (e-Work Card, Zeit- und Anwesenheitsnachweis) und ein zentrales Zugangstor für administrative Daten in den Bereichen Beschäftigung und Sozialversicherung gewährleisten. |
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I. KOMPONENTE 3,2: ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG UND KOMPETENZEN
Mit dieser Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans sollen Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Bildungs- und Lernsysteme verbessert werden. Die Komponente umfasst eine Investition in horizontale Weiterbildungsprogramme für digitale, grüne und finanzielle Kompetenzen für insgesamt 628 000 Begünstigte. Flankiert wird dies von einer Reform des Systems des lebenslangen Lernens zur Verbesserung des Berufsbildungsangebots und einem Paket von Reformen und Investitionen mit Schwerpunkt auf den Systemen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Lehrlingsausbildung, um deren Arbeitsmarktrelevanz zu verbessern. Im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zielt der Plan darauf ab, die Infrastruktur und Ausrüstung der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu modernisieren, die bestehenden Lehrpläne zu modernisieren und neue Berufsprofile zu entwickeln, auch in den Bereichen Energie, Umwelt und digitale Wirtschaft. Darüber hinaus sieht der Plan eine neue Strategie für Spitzenleistungen an Hochschulen vor, die darauf abzielt, ihre Forschungsleistung und ihre Bildungsqualität durch Investitionen in die Verbesserung der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen, durch die Unterstützung von Forschungsprojekten und Promotionsprojekten, auch in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und durch Besuche von Professorenprogrammen, zu verbessern. Diese Reformen gehen mit Investitionen in die Digitalisierung des Bildungssystems einher, von denen ein großer Teil interaktiven Lernsystemen in Primar- und Sekundarschulen und Gutscheinen für Schüler und Schüler aus einkommensschwachen Familien für den Erwerb von IT-Ausrüstung zugewiesen wird.
Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen, in Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und Kompetenzen zu investieren und die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu verbessern (länderspezifische Empfehlungen 3 von 2020 und 2 von 2019). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
I.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung (ID der Maßnahme: 16 913)
Mit der Reform soll der Rahmen für lebenslanges Lernen verbessert werden, um dessen Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu steigern. Die Reform soll es insbesondere ermöglichen, den Bedarf des Arbeitsmarktes besser zu überwachen und zu decken, indem die bestehenden Datensätze verschiedener Ministerien und Agenturen, einschließlich des 2016 eingerichteten Mechanismus zur Diagnose des Arbeitsmarkts, modernisiert, verbessert und vernetzt werden. Im Rahmen der Reform sollen auch Lebenslanges Skilling Accounts (LSA) eingerichtet werden, das als wichtigstes Instrument für die kontinuierliche Weiterbildung je nach individualisiertem Bedarf dienen soll, sowie eine neue nationale Liste förderfähiger Ausbildungsanbieter, die Mindestqualitätskriterien auf Inputbasis für Ausbilder anwenden soll. Schließlich wird die Reform zur Schaffung einer neuen Governance-Struktur führen, dem nationalen Qualifikationsrat, der in OAED angesiedelt sein und für die Gestaltung einer jährlichen Aktualisierung der nationalen Kompetenzstrategie zuständig sein soll. Die Reform geht mit einer Investition in horizontale Weiterbildungsprogramme einher, die auf verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sind und darauf abzielen, a) grundlegende und mittlere digitale Kompetenzen, b) grüne Kompetenzen und c) Finanzwissen zu vermitteln. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Strategie für Exzellenz in Universitäten & Innovation (ID der Maßnahme: 16 289)
Ziel der Reform ist es, die Forschungsleistung und die Extroversion griechischer Universitäten zu verbessern, unter anderem durch die Gewinnung qualifizierter und renommierter akademischer Mitarbeiter und Forscher, und die Qualität und die Arbeitsmarktrelevanz der den Studierenden angebotenen Bildung zu verbessern. Die Reform sieht insbesondere Folgendes vor: a) ein Finanzierungssystem für 70 Forschungsprojekte (Cluster of Research Excellence), die an namhafte nationale oder internationale Akademiker gerichtet sind, um Anreize für innovative und kooperative Forschungsprojekte mit privatwirtschaftlichen Unternehmen in Griechenland zu schaffen; b) ein Förderprogramm (Gastprofessoren), das Anreize für 250 herausragende akademische Mitarbeiter an ausländischen Universitäten oder Forschungsinstituten schafft, sich vorrangig an Universitäten außerhalb der EU zu beteiligen, für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren an griechischen Universitäten teilzunehmen und sich an Kooperationsforschungsprojekten mit privatwirtschaftlichen Unternehmen aus Griechenland oder dem Ausland zu beteiligen; c) Ausbau der Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen ausgewählter griechischer Universitäten und Hochschuleinheiten für angewandte Wissenschaften und Technologie; d) Finanzierung von 249 Promotionsprogrammen in der Industrie für drei Jahre in Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Unternehmen; e) Bereitstellung von Finanzmitteln für einzelne Forscher oder Forschergruppen auf der Grundlage von Exzellenzkriterien; f) Finanzierung der Entwicklung des Bildungszertifikats, bei dem es sich um ein Programm zur Bescheinigung der pädagogischen und pädagogischen Eignung von Schullehrern handelt (ein halbes Jahr Unterricht an der Universität und ein halbes Jahr Unterricht an Schulen als Probepraktikum für 30 000 Lehrkräfte) und g) die digitale Transformation des National Hellenic Libraries Network. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Stärkung des Ausbildungssystems (ID der Maßnahme: 16 794)
Ziel der Reform ist die Wiedereinführung der Berufsausbildungsschulen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED EPAS) als integraler Bestandteil der Regierungsstrategie für die berufliche Aus- und Weiterbildung und die Beschäftigung junger Menschen. Die Reform umfasst insbesondere 1) die Einführung eines neuen Rechtsrahmens für das nationale Berufsbildungssystem, 2) Konzeption und Umsetzung eines neuen Systems zur Verbesserung der Qualitätskontrolle der berufsbildenden Schulen der OAED (EPAS), zur Bewertung der Ergebnisse und zur Verfolgung der Fortschritte und Leistungen der Schüler auf dem Arbeitsmarkt; 3) Vereinfachung der Lernprozesse und Integration neuer Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Schulungsinhalte, sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder; 4) Bewertung, Neugestaltung und Aktualisierung der derzeitigen Lehrpläne (mit Beiträgen der Sozialpartner und Arbeitgeber), um sie weiter an den tatsächlichen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen; 5) Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur (Laboratorien und Ausrüstung); 6) Renovierung von EPAS-Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und der räumlichen Funktionalität; 7) Integration der Technologie der virtuellen Realität in die alltäglichen Lernmodule; 8) Förderung von Ad-hoc-Partnerschaften mit Arbeitgebern und Kammern und Einrichtung experimenteller EPAS-Schulen; 9) Bau von Schulen für Berufe im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel; 10) Ausbau des bestehenden Netzwerks der Berufsämter; 11) Durchführung eines umfassenden Programms „Ausbildung der Ausbilder“ an den EPAS-Schulen; 12) Finanzierung einer Kommunikationskampagne zur Förderung des Ausbildungssystems. Ein spezieller Teil der zugewiesenen Finanzhilfen soll zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen sowie zur grünen Wirtschaft beitragen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Die Renovierungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz müssen i) mindestens einer Renovierung mittlerer Tiefe im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 entsprechen oder b) im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen erreichen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen.
Reform: Qualifizierung, Umschulung und Weiterqualifizierung von Arbeitskräften durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) (ID der Maßnahme: 16 792)
Ziel der Reform ist es, 1) die Qualitätskontrolle (z. B. Bewertungssysteme zur Verfolgung der Fortschritte und Leistungen von Auszubildenden) in den Berufsbildungseinheiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) zu verbessern, 2) ihre Module an den aktuellen und künftigen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen, im Rahmen der umfassenden Reform der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der OAED 3) Förderung des E-Learning und der Digitalisierung von Ausbildungsinhalten, 4) Reform des „Kontos für Beschäftigung und berufliche Bildung“ (LAEK), mit dem Berufsbildungsprogramme für Arbeitnehmer finanziert werden. Dies geht mit Investitionen in die Renovierung von Labors und die Bereitstellung von Ausrüstung einher. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ID der Maßnahme: 16 934)
Mit der vorgeschlagenen Reform soll die Umsetzung des Gesetzes 4763/2020 beschleunigt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen 1) dazu beitragen, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu einem attraktiven Bildungsweg zu machen, 2) die Verbindung zwischen Bildung und Arbeitsmarkterfordernissen stärken und 3) die Kompetenzen vermitteln, die für den doppelten ökologischen und digitalen Wandel erforderlich sind, und die Beschäftigungsaussichten insbesondere junger Menschen verbessern. Die Reform umfasst folgende Komponenten: a) Konzeption und Entwicklung von fünf thematischen und zehn experimentellen IEK (Berufsausbildungsinstitute) durch die Renovierung von Gebäuden, die Bereitstellung von Ausrüstung und Material, die Entwicklung neuer Lehrpläne und Schulungsprogramme und die Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Ausbilder; b) Konzeption und Entwicklung von 25 Muster-Berufs-Lyzeen (Muster EPAL) durch die Renovierung von Gebäuden, die Lieferung von Ausrüstung und Material, die Entwicklung neuer Lehrpläne und Schulungsprogramme und die Bereitstellung zusätzlicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihr Lehrpersonal (Modell ΕPΑL); c) Erweiterung der digitalen Dienste der nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP) und Entwicklung einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung, die vorhandenes Lernmaterial in E-Learning-Module umwandelt; d) Entwicklung und Zertifizierung von 200 Berufsprofilen, auch in den Bereichen Energie, Umwelt und digitale Wirtschaft. Alle Projekte zielen darauf ab, die Teilhabe von Frauen an der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu fördern und ihre Führungsqualitäten zu fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel im Bildungswesen (ID der Maßnahme: 16 676)
Die Investition sieht den digitalen Wandel der Bildung in Bezug auf Inhalte, Infrastruktur und Dienstleistungen vor und wird von einer umfassenden Reformstrategie begleitet, um die Lehrpläne zu aktualisieren, die Dienste zu rationalisieren und die Bildungsergebnisse zu überwachen. Die Investition setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Digitale Inhalte in Schulen; digitale Ausrüstung in Schulen; berufliche Entwicklung der Lehrkräfte an Schulen und digitale Dienste an Schulen und Universitäten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Post-Secondary Yearticeship Class und Vocational Training Schools (ID der Maßnahme: 16 933)
Mit diesen Investitionen sollen die Laborinfrastrukturen von Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ganz Griechenland modernisiert und modernisiert werden, insbesondere in Bezug auf die Berufsbildungseinrichtungen (IEK), die berufsbildenden höheren Schulen (EPAL), die Klasse der postsekundären Berufsausbildung und die Berufsschulen. Diese Investitionen ergänzen die Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
I.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investition 5: Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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138 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Etappenziel |
Strategie für lebenslanges Lernen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts |
Q2 |
2022 |
Auf der Grundlage der nationalen Strategie für lebenslanges Lernen werden Primär- und Sekundärrecht in Kraft treten, in denen die wichtigsten Elemente des neuen Rahmens für lebenslanges Lernen festgelegt sind (einschließlich Bestimmungen zur Einrichtung des nationalen Qualifikationsrats als zentrale Aufsichtsbehörde, zur Einrichtung von Lebenszykluskonten, der nationalen Liste förderfähiger Ausbildungsanbieter und der Scorecard sowie eines Arbeitsmarktdiagnosemechanismus). |
|||
|
139 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Zielwert |
Validierung der Ausbildungsprogramme im Rahmen der Strategie für lebenslanges Lernen |
Anzahl der Personen, die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben Teilnahme an einem Schulungsprogramm |
0 |
150 000 |
Q4 |
2022 |
Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen für mindestens 150 000 Teilnehmer und Validierung und Zertifizierung der erworbenen Kompetenzen für alle erfolgreichen Teilnehmer. Mit dieser Investition wird dem Bedarf an digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen folgender Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen: a) Arbeitslose, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, b) Arbeitnehmer, insbesondere solche mit hohem Arbeitslosigkeitsrisiko und Personen, die von der Arbeitsraumtechnologie zurückgelassen werden, c) Arbeitnehmer, insbesondere in KMU mit begrenzten internen Ausbildungskapazitäten, d) Beschäftigte im öffentlichen Dienst, einschließlich Lehrkräften. Folgende Kompetenzen werden angeboten: a) grundlegende digitale Kompetenzen, b) digitale Kompetenzen auf mittlerem Niveau, c) grüne Kompetenzen und d) Finanzwissen. |
|
|
140 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Zielwert |
Validierung des Abschlusses von Ausbildungsprogrammen für lebenslanges Lernen |
Anzahl der Personen, die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben Abschluss des Schulungsprogramms |
150 000 |
500 000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Schulungsprogrammen zu digitalen, ökologischen und finanziellen Kompetenzen für 500 000 Teilnehmer (kumulativ, Welle 1 und Welle 2) sowie Validierung und Zertifizierung von Kompetenzen, die im Rahmen beider Schulungsprogramme für alle erfolgreichen Teilnehmer erworben wurden. Von der Gesamtzahl der Teilnehmer müssen mindestens 33 % (167 000 Teilnehmer) Schulungsprogramme zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen in der grünen Wirtschaft durchgeführt haben. |
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Gruppe 11: Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilnahme am Arbeitsmarkt/Bildung, Berufsbildung und Kompetenzen – OAED- Reformen & Investitionen
●Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen der OAED (KPA2) (ID: 16 941)
●Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik (ID: 16 747)
●Stärkung des Systems der Lehrlingsausbildung (ID: 16 794)
●Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung (ID: 16 746)
●Berufliche Qualifizierung, Umschulung und Weiterqualifizierung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) (ID: 16 792)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
141 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen der OAED (KPA2) |
Etappenziel |
OAED Organisationsreform – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten der organisatorischen Reform der griechischen Arbeitsverwaltung (OAED), Umstrukturierung, Renovierung und Umbenennung ihrer lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen mit dem Ziel, Qualität, Kapazität und Effizienz der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern. |
|||
|
142 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung |
Etappenziel |
Reform des Rahmens gegenseitiger Verpflichtungen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform des Rahmens gegenseitiger Verpflichtungen, in dem die Beziehung zwischen der öffentlichen Arbeitsverwaltung (ÖAV) und den Arbeitsuchenden festgelegt wird. Die Reform wird unter anderem eine neue Definition der aktiven Arbeitssuche und Sanktionen für Arbeitslose umfassen, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten. |
|||
|
143 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 792_Labor force Kompetenzentwicklung, Umschulung und Weiterqualifizierung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Qualitätskontrollsystem für die Berufsbildung |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Die Auftragsvergabe für das Qualitätskontrollsystem für die berufliche Aus- und Weiterbildung zielte darauf ab, die Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der Hellenic Manpower Employment Organisation (OAED) zu verbessern, vor allem durch die Bewertung ihrer Ergebnisse und die Verfolgung der Fortschritte und Leistungen von Auszubildenden auf dem Arbeitsmarkt. |
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|
144 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik |
Zielwert |
Abschluss des aktiven arbeitsmarktpolitischen Programms zur Weiterqualifizierung von Umschulungsmaßnahmen |
Zahl der Arbeitslosen (25-45 Jahre), die eine Erfolgsbescheinigung erhalten haben Abschluss des Schulungsprogramms |
0 |
13 500 |
Q4 |
2023 |
Erfolgreicher Abschluss eines umfassenden Weiterbildungs-/Umschulungs- und Kurzzeitbeschäftigungsprogramms für mindestens 13 500 der insgesamt 15 000 Begünstigten (im Alter von 25 bis 45 Jahren) 19 % der zugewiesenen Mittel sollen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft beitragen. |
|
|
145 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 794_Stärkung des Ausbildungssystems |
Zielwert |
Schulungen zum Abschluss des E-Learning zur Digitalisierung und zum Abschluss energieeffizienter Renovierungen |
Zahl der digitalisierten Schulungen (E-Learning-Kurse) |
0 |
250 |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Digitalisierung von mindestens 250 Ausbildungskursen der OAED Apprenticeship Vocational Schools (EPAS). Ziel der Maßnahme ist es, Lernprozesse zu vereinfachen und neue Methoden und Instrumente wie E-Learning-Plattformen und digitalisierte Schulungsinhalte sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilder einzubeziehen. Die abgeschlossenen Bau- und Renovierungsarbeiten müssen im Durchschnitt mindestens eine mittlere Renovierung im Sinne der Empfehlung der Kommission zur Gebäuderenovierung (EU) 2019/786 oder b) bewirken, um im Durchschnitt eine Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um durchschnittlich mindestens 30 % gegenüber den ex-ante Emissionen zu erreichen. |
|
|
146 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 792_Labor force Kompetenzentwicklung, Umschulung und Weiterqualifizierung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) |
Etappenziel |
Abschluss des Qualitätssicherungssystems der Berufsbildung |
Bericht der nationalen Beschäftigungsorganisation zur Bestätigung des Abschlusses des Qualitätskontrollsystems für die Berufsbildung |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Qualitätskontrollsystems für die Berufsbildung zur Verbesserung der Qualitätskontrolle der Berufsbildungseinheiten der nationalen Arbeitsorganisation (OAED) 45 % der zugewiesenen Mittel sollen zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und zur grünen Wirtschaft beitragen. |
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Gruppe 12: Ministerium für Bildung und Glaubensgemeinschaften – Reformen und Investitionen
●Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung: Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Post-Secondary Yearticeship Class und Vocational Training Schools (ID: 16 933)
●Verbesserung der beruflichen Aus- und Weiterbildung (ID: 16 934)
●Strategie für Exzellenz in Universitäten & Innovation (ID: 16 289)
●Digitaler Wandel im Bildungswesen (ID: 16 676)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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147 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen an Exzellenzcluster |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2023 |
Exzellenzuniversitäten: Auftragsvergabe an die ausgewählten Hochschulen zur Modernisierung und Verbesserung ihrer Forschungs- und Bildungsinfrastrukturen (z. B. Ausrüstung oder Forschungslabors), Erweiterung in neuen Forschungsbereichen und Verbesserung des Ausbildungsangebots. Ziel ist es, vielversprechende Universitäten und Universitätseinheiten der angewandten Wissenschaften und Technologien zu stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Ranglisten zu steigern. Strategie für Exzellenz in Universitäten & Innovation: Vergabe von Aufträgen für 70 Verbundforschungsprojekte zwischen Hochschulen und dem Privatsektor im Rahmen der Initiative „Cluster of Research and Excellence“. |
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148 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 676_Digitale Umgestaltung der Bildung |
Zielwert |
Abschluss der Installation interaktiver Systeme |
Anzahl der installierten interaktiven Lernsysteme |
0 |
36 000 |
Q4 |
2024 |
Installation von mindestens 36 000 interaktiven Lernsystemen (einschließlich Weißbretter, Laptops, interaktiven Projektoren und internen Kabeln) für Unterrichtsräume von Primar- und Sekundarschulen |
|
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149 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 933_Upgrading Vocational Education and Training (VET): Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Postsekundarausbildungsklasse und Berufsschulen |
Zielwert |
Erneuerung der Modernisierung der Laborzentren für Berufsbildung |
Anzahl der Laboratorien an vollständig modernisierten und erneuerten Berufsbildungseinrichtungen |
0 |
376 |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Erneuerung und vollständigen technischen Modernisierung der Laborausrüstung für 376 Labors in Berufsbildungsschulen: (- Berufsbildungseinrichtungen (IEK) - Berufslyceums (EPAL) - Klasse der berufsbildenden Schulen im postsekundären Ausbildungsjahr. |
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150 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Etappenziel |
Strategieabschluss der Gastprofessoren |
Bericht der griechischen Behörde für Hochschulbildung, in dem der Abschluss der Initiative „Gastprofessoren“ bestätigt und ihre Auswirkungen bewertet werden. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Initiative „Gastprofessoren“ und deren Bewertung. |
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151 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Zielwert |
Vertrauen Sie darauf, dass Ihre Sterne abgeschlossen werden |
Zahl der abgeschlossenen Projekte |
0 |
112 |
Q4 |
2025 |
Projektabschluss, finanzieller Abschluss und Bewertung für 50 Projekte einzelner Forscher und 62 Verbundforschungsprojekte („Trust your Stars“). |
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152 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 934_Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung |
Etappenziel |
Verbesserung des Berufsbildungssystems IEK, Muster EPAL Digitalisation EOPPEP, Abschluss von Berufsprofilen |
Bericht des Bildungsministeriums über den Abschluss der Projekte |
Q4 |
2025 |
Abschluss folgender Projekte zur Modernisierung des Systems der beruflichen Aus- und Weiterbildung: 1. Konzeption und Entwicklung von 5 thematischen und 10 experimentellen Berufsbildungseinrichtungen (IEK), bei denen die Projekte die Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Baumaßnahmen und die Ausbildung von Ausbildern umfassen; 2. Schaffung und/oder allmähliche Umgestaltung von 25 Muster-Berufs-Lyzeen (Modell ΕPΑL), bei denen die Projekte Folgendes umfassen: Bereitstellung von Ausrüstung und Dienstleistungen, Baumaßnahmen und Schulung von EPAL-Modelllehrern; 3. Digitalisierung der nationalen Organisation für die Zertifizierung von Qualifikationen und Berufsberatung (EOPPEP), einschließlich der Entwicklung einer Plattform für elektronische Prüfungen und einer E-Learning-Plattform für die berufliche Aus- und Weiterbildung; 4. Entwicklung und Zertifizierung von 200 Berufsprofilen durch die EOPPEP in Bereichen wie Energie, Umwelt und digitale Wirtschaft. |
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J. KOMPONENTE 3.3: VERBESSERUNG DER RESILIENZ, ZUGÄNGLICHKEIT UND NACHHALTIGKEIT DER GESUNDHEITSVERSORGUNG
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Resilienz des Gesundheitssystems durch verschiedene Maßnahmen zu erhöhen. Ein Teil dieser Maßnahmen konzentriert sich auf die physische und digitale Infrastruktur sowie auf operative Verbesserungen zur Modernisierung und Modernisierung des Krankenhaussystems und des Netzes von Gesundheitszentren. Andere zielen darauf ab, den Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitswesens zu fördern und zu verbessern. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit und Prävention, zur Stärkung der Kapazitäten des Gesundheitssystems für psychische Gesundheit und häusliche Pflege, zur Unterstützung des Übergangs zu einem stärkeren primären Gesundheitssektor, zur Rationalisierung der Arzneimittelausgaben und zur Unterstützung der pharmazeutischen Forschung und Entwicklung. Der Plan zur Digitalisierung der Gesundheitssysteme und -dienste zielt darauf ab, die Effizienz zu fördern, den Zugang zu verbessern und die allgemeine Transparenz und Qualität der öffentlichen Ausgaben im System zu erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
J.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Reduzierung und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (ID der Maßnahme: 16 816)
Mit der Reform des Rückforderungssystems wird eine Risikoteilung bei der Berechnung des Rückforderungsbetrags eingeführt, indem ein verbindliches Ziel für die Senkung des Clawback in den nächsten Jahren, eine Mindestkürzung der Rückforderungsbeträge um 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) und 400 000 000 EUR (2025) gegenüber dem Niveau von 2020 festgelegt wird, die durch die vollständige Durchsetzung zuvor beschlossener und neuer effizienzsteigernder Maßnahmen und vollständig im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften erreicht werden soll. Darüber hinaus sieht die Maßnahme die Finanzierung von klinischen Prüfungen, FuE oder anderen Investitionsausgaben der haftenden Unternehmen vor, die auf den 3-Jahres-Zeitraum 2021-2023 begrenzt sind, und zwar durch einen teilweisen Ausgleich ihrer Rückforderungsverbindlichkeiten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Reform: Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems (ID der Maßnahme: 16 755)
Diese Reform sieht vor, 1) Modernisierungen und energieeffiziente Renovierungen und energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung in Höhe von mindestens 50 % der gesamten Gesundheitszentren des Landes (156 von insgesamt 312) durchzuführen, 2) eine administrative und organisatorische Umstrukturierung durchzuführen, um ein einheitliches Betreuungsmodell zu schaffen und das Personal so umzuschulen, dass es wirksam als Erstversorgung fungieren kann, 3) Ausweitung der Verfügbarkeit aktiver Lehrpläne für Familienmedizin (sofern die Kurse bereits begonnen haben), damit diese von mindestens 75 % der medizinischen Schulen angeboten werden, und bis zum vierten Quartal 2022 ein Element der Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne aufzunehmen und 4) Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Pflegesystems durch die Schaffung eines Rahmens für das Management chronischer Krankheiten. Die Reform der Primärversorgung steht in Wechselwirkung mit der sekundären Gesundheitsversorgung (insbesondere dem Zugang zur Krankenhausversorgung), und es wird erwartet, dass sie zu einer Verbesserung der Gesundheitsdienste für die Bürger führt und den Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdiensten, der Effizienz und des sozialen Zusammenhalts fördert. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Umsetzung des Nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP SD) (ID der Maßnahme: 16 783)
Die Reform soll die Lebensqualität der Bevölkerung und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems verbessern, indem ein sehr umfassendes System für Prävention, Primar-, Sekundar- und Tertiärprävention geschaffen wird. Dies umfasst mehrere Elemente auf Pilotbasis wie folgt: Interventionen und Screening-Programme zur Verringerung der Morbidität von Krankheiten mit hoher Prävalenz in der griechischen Bevölkerung: ein nationales Programm zur Förderung körperlicher Betätigung und gesunder Ernährung, das nationale Alkoholmanagementprogramm, Maßnahmen zur Vorbeugung psychosozialer Probleme bei Kindern und die Umsetzung eines Programms zur Prävention von Zahnbehandlungen von Kindern; Maßnahmen zur Früherkennung bestehender, aber nicht klinisch sichtbarer Krankheiten: die Durchführung des nationalen Vorsorgeprogramms auf der Grundlage der Einführung präventiver Diagnosetests für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und des nationalen Programms zur Früherkennung von Neugeborenen; Maßnahmen, die darauf abzielen, Behinderungen zu verhindern, Schäden zu beheben und Rückfälle aus einem klinisch sichtbaren nationalen Programm für die psychosoziale Integration und Rehabilitation von Menschen mit schwerwiegenden psychosozialen Problemen und Palliativbehandlungen für Krebspatienten zu verhindern; die funktionale und operative Modernisierung des öffentlichen Gesundheitssystems. Letztlich zielt das Programm darauf ab, die verhaltensbedingten Risikofaktoren zu verringern, die sich nicht nur positiv auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken, sondern auch auf den allgemeinen Zugang, die Effizienz und die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems, die durch den geringeren Druck auf Krankenhausleistungen erreicht werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (ID der Maßnahme: 16 820)
Mit dieser Reform soll sichergestellt werden, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, die an psychischen Erkrankungen und Sucht leiden, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen im Bereich der psychischen Gesundheit haben, um ihre Marginalisierung oder Unterbringung zu verhindern. Das Projekt soll die psychischen Gesundheitsdienste für Patienten mit Demenz und Alzheimer sowie für Patienten mit Autismus und für Patienten in der Altersgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausweiten. Dies wird begleitet von der Entwicklung von Webanwendungen und der Digitalisierung von Diensten für psychische Gesundheit und von Maßnahmen zur Unterstützung von Suchtbedürftigen sowie von Maßnahmen zur Unterstützung abhängiger Personen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform: Organisatorische Reformen des Gesundheitssystems (KETEKNY, ODIPY) (ID der Maßnahme: 16 756)
Ziel dieser Reform ist es, die Kostenerstattung für medizinische Krankenhausverfahren bis 1 zu rationalisieren, bis) das griechische Institut für Diagnose (DRG) (KETEKNY) zu stärken und 2) einen Rahmen zu schaffen, der die Einführung zuverlässiger, qualitätsbezogener Verfahren und Leistungsmessungen in Bezug auf die Patientenversorgung, den Gesundheitsbedarf und die Gesundheitsversorgung gewährleistet, um die griechische Agentur für die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung (ODIPY) und ihre Tätigkeiten zu unterstützen. Die Erstellung einer nationalen Gesundheitskarte, die die Nachfrage und das Angebot an Dienstleistungen im Gesundheitssystem erfasst und einen Rahmen für die Qualitätsbewertung schafft, dürfte für mehr Transparenz und Effizienz des Gesundheitssystems sorgen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Gesundheitsinfrastruktur (ID der Maßnahme: 16 795)
Die Investition besteht aus umfassenden Maßnahmen zur Modernisierung der logistischen Infrastruktur von Krankenhäusern in ganz Griechenland, einschließlich der energieeffizienten Renovierung von Gebäuden und der Lieferung neuer medizinischer Ausrüstung. Die Investition soll das medizinische Personal und das Pflegepersonal des nationalen Gesundheitssystems mit den Instrumenten ausstatten, die erforderlich sind, um die Qualität und Wirksamkeit der erbrachten Gesundheitsdienste zu verbessern. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel der Gesundheit (DigHealth) (ID der Maßnahme: 16 752)
Die Investitionen sollen die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Patientensicherheit durch neue innovative Dienste optimieren und gleichzeitig dazu beitragen, die Gesundheitsausgaben zu kontrollieren, indem sie der übermäßigen Verwendung von Produkten und Arzneimitteln entgegenwirken, das Krankenhausmanagement verbessern, die Erfahrung der Patienten verbessern, die Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge verbessern und die Systemfunktionen, die Interoperabilität und die digitalen Kapazitäten von EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten) verbessern. Die Investition deckt die Durchführung von fünf Teilprojekten ab: die vollständige Einrichtung und Inbetriebnahme der nationalen digitalen Patientenakten, die vollständige Einführung des digitalen Transformationsprogramms zur Krebsbehandlung, die Kapazitätserweiterung des nationalen Telemedizin-Netzes (EDIT), die Verbesserung der digitalen Bereitschaft der Krankenhäuser und der digitale Wandel von EOPYY. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus für Thoraxkrankheiten „Sotiria“ in Athen (ID der Maßnahme: 16 757)
Die Einrichtung und der Bau eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus Sotiria sollen dazu beitragen, den Bedürfnissen der Krebspatienten und der steigenden Nachfrage nach Strahlentherapeuten im Land gerecht zu werden. Dies umfasst die Schaffung einer neuen Abteilung für Strahlentherapie, eine neue Gebäudeinfrastruktur zur Unterbringung der ambulanten Abteilung, die Zentren für klinische Exzellenz und spezialisierte Behandlungseinheiten sowie den Verbund bestehender Gebäude (Mega Laikon & 300 Andron); die Verbindung des Notfalldienstes mit der Abteilung Chirurgie und anderen Gebäuden; Renovierung von Kliniken und Labors, einschließlich Infrastruktur und Ausrüstung. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Einrichtung von Systemen für die häusliche Gesundheitsversorgung & Krankenhäuser zu Hause (ID der Maßnahme: 16 753)
Die Investition betrifft die Einrichtung eines häuslichen Pflegesystems für bestimmte Gruppen von Patienten mit chronischen Behinderungen. Die häusliche Pflege wird mit parallel organisierter Unterstützung durch Gesundheitseinrichtungen kombiniert und betrifft Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit schwerwiegenden chronischen Gesundheitsproblemen, die langfristige oder dauerhafte Behinderungen verursachen. Dadurch wird die Lebensqualität der Patienten verbessert und gleichzeitig Ressourcen für das nationale Gesundheitssystem freigesetzt. Mit der Investition werden fünf Teilprojekte durchgeführt: 1) eine Bedarfsanalyse mit Schwerpunkt auf der Ermittlung bewährter Verfahren, der Erfassung des Bedarfs und der aktuellen Lage in Griechenland und der Ausarbeitung eines Vorschlags für die Institutionalisierung der häuslichen Pflege; 2) die Einführung von Telemedizinanwendungen als Überwachungsinstrumente für die Patientenbetreuung; 3) Einrichtung und Umsetzung eines nationalen Registers für Patienten, die durch häusliche Pflege behandelt werden; 4) die Festlegung standardisierter therapeutischer Protokolle sowie der Qualitäts- und Sicherheitsstandards und 5) die Einrichtung von acht Referenzzentren (eine in jeder regionalen Gesundheitsbehörde). Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Projekt für den Bau eines Gebäudes für Cellular & Gene Therapien und Krankenhäuser für Hematologie innerhalb des Krankenhauses von Thessaloniki „Papanikolaou“ (ID der Maßnahme: 16 793).
Die Investition sieht die Errichtung neuer Gebäude für die Unterbringung der Labors für Zell- und Genetiktherapie und Hematologie im Krankenhaus Papanikolaou vor, um seine Dienstleistungen im Einklang mit dem gestiegenen Bedarf an Patientenversorgung (bösartige hämatologische Erkrankungen) und der steigenden Nachfrage nach modernen Technologien und Technologien zu halten. sie modernisiert auch das bestehende Gebäude für den Transfer von Laboratorien und die Tagespflegeeinrichtung. Das neu errichtete Gebäude muss einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
J.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 7: Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Gesetzesrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben (ID: 16 816)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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153 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Etappenziel |
Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Inkrafttreten der überarbeiteten Rechtsvorschriften zur Einführung der Risikoteilung und der verbindlichen Ziele für die Mindestreduzierung des Rückforderungsbetrags gemäß dem in der Beschreibung dargelegten Zeitplan. |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten eines Rechtsrahmens (Primärrecht) für die Risikoteilung bei der Berechnung des Clawback durch Festlegung eines verbindlichen Ziels der Rückforderungsreduzierung in den nächsten Jahren. Ziel der Reform ist eine Verringerung der Rückforderungsbeträge um mindestens 50 000 000 EUR (2022), 150 000 000 EUR (2023), 300 000 000 EUR (2024) und 400 000 000 EUR (2025) gegenüber dem Niveau von 2020. Wird dies nicht erreicht, wird die Differenz zwischen der angestrebten Reduzierung und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der Pharmaindustrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zur gezielten Kürzung der Rückforderungsbeträge vom Staatshaushalt getragen. |
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154 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 50 000 000 – Schritt 1 |
Rückgang des Rückforderungsbetrags im Vergleich zu 2020 (Mio. EUR) |
0 |
50 |
Q2 |
2023 |
Durchsetzung zuvor beschlossener effizienzsteigernder Maßnahmen zur Verringerung der 2022 Arzneimittelrückforderungen sowohl für ambulante als auch stationäre Arzneimittel um 50 000 000 EUR gegenüber dem Niveau von 2020, wodurch die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems gestärkt wird. Wird dies nicht erreicht, so wird die Differenz zwischen der angestrebten Kürzung und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 50 000 000 EUR aus dem Staatshaushalt getragen. |
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155 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 150 000 000 – Schritt 2 |
Rückgang des Rückforderungsbetrags im Vergleich zu 2020 (Mio. EUR) |
0 |
150 |
Q2 |
2024 |
Durchsetzung zuvor beschlossener effizienzsteigernder Maßnahmen zur Verringerung des Rückforderungsbetrags von 2023 Arzneimitteln für ambulante und stationäre Arzneimittel um 150 000 000 EUR gegenüber dem Niveau von 2020, um die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Wird dies nicht erreicht, so wird die Differenz zwischen der angestrebten Kürzung und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 150 000 000 EUR aus dem Staatshaushalt getragen. |
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156 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
FuE Pharmazeutika Investitionsnachweis 2021-23 |
Investitionen (in Mio. EUR), die durch Kompensationen in gleicher Höhe wie die Rückforderungen vorgenommen werden |
150 |
250 |
Q2 |
2024 |
Durchführung von Investitionen in Pharmazeutika FuE in Höhe von 250 000 000 EUR. Die Investitionen werden in Form von Kompensationen in Höhe eines Betrags vorgenommen, der den Rückforderungen der vorangegangenen drei Jahre entspricht (100 000 000 EUR im Jahr 2021, 75 000 000 EUR im Jahr 2022, 75 000 000 EUR im Jahr 2023), bis zu einem Gesamtbetrag, der 250 000 000 EUR nicht übersteigen wird. |
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157 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 300 000 000 – Schritt 3 |
Rückgang des Rückforderungsbetrags im Vergleich zu 2020 (Mio. EUR) |
250 |
300 |
Q2 |
2025 |
Durchsetzung zuvor beschlossener effizienzsteigernder Maßnahmen zur Verringerung des Rückforderungsbetrags von 2024 Arzneimitteln für ambulante und stationäre Arzneimittel um 300 000 000 EUR gegenüber dem Niveau von 2020, um die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Wird dies nicht erreicht, so wird die Differenz zwischen der angestrebten Kürzung und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 300 000 000 EUR aus dem Staatshaushalt getragen. |
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158 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 400 000 000 – Schritt 4 |
Rückgang des Rückforderungsbetrags im Vergleich zu 2020 (Mio. EUR) |
300 |
400 |
Q2 |
2026 |
Durchsetzung zuvor beschlossener effizienzsteigernder Maßnahmen zur Verringerung des Rückforderungsbetrags von 2025 Arzneimitteln für ambulante und stationäre Arzneimittel um 400 000 000 EUR gegenüber dem Niveau von 2020, um die Widerstandsfähigkeit des Gesundheitssystems zu stärken. Wird dies nicht erreicht, so wird die Differenz zwischen der angestrebten Kürzung und der tatsächlichen Kürzung für jedes Jahr nicht von der pharmazeutischen Industrie zurückgefordert, und der entsprechende Betrag wird bis zu 400 000 000 EUR aus dem Staatshaushalt getragen. |
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Gruppe 13: Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung
●Organisatorische Reformen des Gesundheitssystems (KETEKNY, ODIPY) (ID: 16 756)
●Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht (ID: 16 820)
●Reform des Systems der medizinischen Grundversorgung (ID: 16 755)
●Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (ID: 16 783)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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159 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Etappenziel |
Aktivierung von Lehrplänen für die medizinische Grundversorgung im Bereich der Familienmedizin |
Nachweis des Beginns der Kurse für alle neu aktivierten Lehrpläne für Familienmedizin und der Aufnahme eines Moduls Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne. |
Q4 |
2022 |
Erhöhung der Zahl der aktiven Lehrpläne für Familienmedizin auf mindestens 75 % der medizinischen Schulen in Griechenland und Aufnahme eines obligatorischen Moduls in Familienmedizin in alle medizinischen Lehrpläne. Dazu gehört auch eine Dokumentation für die betroffenen Hochschulen, in der die neue Architektur der Abschlüsse hervorgehoben wird: 1) neu eingerichtete Lehrpläne und 2) Aufnahme des obligatorischen Moduls in Familienmedizin in bestehende Lehrpläne). |
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160 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht |
Zielwert |
Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2 |
Zahl der fertiggestellten und betriebsfähigen Einheiten für psychische Gesundheit |
0 |
50 |
Q4 |
2022 |
Einrichtung und vollständiger Betrieb von 50 Einheiten für psychische Gesundheit (umgesetzt durch Renovierung bestehender Einheiten), unterstützt durch den Nationalen Strategieplan zur Förderung der psychischen Gesundheit (von insgesamt 106 Einheiten für psychische Gesundheit) |
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161 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Etappenziel |
Primäre Gesundheitsversorgung – Vergabe von Aufträgen an Gesundheitszentren |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung. |
Q4 |
2023 |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen durch das Gesundheitsministerium an Auftragnehmer für die Renovierung von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % der gesamten Gesundheitszentren in Griechenland), die durch energieeffiziente Renovierungen und energieeffiziente Maßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur und medizinische Ausrüstung modernisiert werden sollen. Der Mitteilung über die Zuschlagserteilung ist ein Mustervertrag beizufügen, in dem ein Zeitplan für die Fertigstellung des Liefertermins Q4 2025 angegeben ist, und ein Bericht, in dem die wichtigsten Merkmale der durchzuführenden Arbeiten hervorgehoben werden. |
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162 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht |
Zielwert |
Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2 |
Zahl der fertiggestellten und betriebsfähigen Einheiten für psychische Gesundheit |
50 |
106 |
Q4 |
2023 |
Einrichtung und vollständiger Betrieb von weiteren 56 Einheiten für psychische Gesundheit (umgesetzt durch Renovierung bestehender Einheiten), unterstützt durch den Nationalen Strategieplan zur Unterstützung der psychischen Gesundheit (von insgesamt 106 Einheiten für psychische Gesundheit), belegt durch Berichte über den Abschluss und die Operationalisierung der Teilprojekte 1, 2, 3, 4, 5 und 6. |
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163 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 756_Organische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) |
Etappenziel |
Gesundheitssystem – Fertigstellung des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung ODIPY (ohne Ausbildung) |
Nachweis über den Abschluss der Teilprojekte 1, 2 und 3 für KETEKNY und die Teilprojekte 1, 2, 3 und 5 für ODIPY durch Vorlage der oben genannten Leistungen und für die Renovierung (Teilprojekt 5 der ODIPY) einen Bericht über den Abschluss der Gebäuderenovierung |
Q2 |
2025 |
Abschluss der Erweiterung der Interoperabilität, des Pilotprojekts zur Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD) & Greek Medical Procedure Classification (ETIP) für die medizinische Kodierung und des Pilotprojekts zur Plattform für die Erhebung von Finanz- und Rechnungslegungsdaten (Teilprojekte 1, 2, 3 KETEKNY) sowie der nationalen Strategie und des vorgeschlagenen Rechtsrahmens für die Qualitätssicherung, Patientensicherheit und das Engagement der Patienten bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen; die nationale Gesundheitskarte; nationale Strategie und vorgeschlagener Rechtsrahmen für die Qualität der Pflege- und Sicherheitspolitiken und die Renovierung eines Gebäudes innerhalb des Krankenhauses „Sotiria“ für Pneumologie (Spiliopouleio), das als Sitz der Nationalen Organisation für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (ODIPY) und der Zentralen Gesundheitsbehörde Griechenlands (KESY) genutzt werden soll. |
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164 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 756_Organische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) |
Zielwert |
Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY abgeschlossen Ausbildung |
Zahl der Angehörigen der Gesundheitsberufe, die die Schulungsprogramme absolviert haben und formal im Rahmen der klinischen Kodierung, Abrechnung und Konformitätsbewertung zertifiziert sind |
0 |
4500 |
Q2 |
2025 |
Abschluss der Ausbildung und Zertifizierung von 4 500 Angehörigen der Gesundheitsberufe in den Bereichen klinische Kodierung & Abrechnung(Teilprojekt 4 KETEKNY) und Konformitätsbewertung auf der Grundlage des neuen Gemeinsamen Bewertungsrahmens (Teilprojekt 4 ODIPY) proportional zum ermittelten Bedarf für KETEKNY und ODIPY. |
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165 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP) |
Etappenziel |
Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Doxiadis“ – alle Projekte abgeschlossen |
Nachweis über den Abschluss aller Projekte, belegt durch Berichte für alle Bereiche (Primär-, Sekundär-, Tertiär- und Funktionsmodernisierung des öffentlichen Gesundheitssystems), die alle Maßnahmen und die von jeder Maßnahme erfasste Bevölkerung abdecken. |
Q4 |
2025 |
Abschluss von 100 % der Projekte des Nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP SD) 1. Primärprävention: wie aus einem Bericht über die vollständige Umsetzung des i) Nationalen Programms zur Förderung von körperlicher Betätigung und gesundem Essen, ii) des Nationalen Alkoholprogramms, iii) des nationalen Impfprogramms, iv) der Maßnahmen zur Vorbeugung psychosozialer Probleme bei Kindern und v) der Zahnprävention hervorgeht. 2. Sekundärprävention: wie aus einem Bericht über die vollständige Umsetzung i) des nationalen Screening-Programms zur Früherkennung hoch prävalenter Krankheiten, ii) des nationalen systematischen Prenatalprogramms und der Perinatalkontrolle hervorgeht. 3. Tertiäre Prävention: wie aus Studien über die nationale Strategie und den Rechtsrahmen für die Krebs-Palliativbehandlung hervorgeht. 4. Funktionelle Modernisierung des öffentlichen Gesundheitssystems: wie aus Berichten über die Umsetzung i) der funktionellen Umstrukturierung des Gesundheitsüberwachungssystems für die Bevölkerung, ii) der Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Gesundheitsdienste, iii) der Wirksamkeit der Krisenreaktionsmechanismen für den Umgang mit Notfällen und Bedrohungen, iv) der Verbesserung der Wirksamkeit umweltbezogener Gesundheitsmechanismen, v) Verbesserung der Qualität und wissenschaftlichen Validität der erbrachten Dienstleistungen, vi) Informatik-Organisation für die öffentliche Gesundheit, vii) Extroversion hervorgeht. |
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166 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Zielwert |
PHC – vollumfänglich renovierte Gesundheitszentren |
Zahl der Gesundheitszentren (zumindest), in denen die Erneuerung der Infrastruktur vollständig abgeschlossen ist und die Zentren betriebsbereit sind |
0 |
156 |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Infrastrukturrenovierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von mindestens 156 Gesundheitszentren (50 % aller Gesundheitszentren in Griechenland). |
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Gruppe 14: Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung
●Digitaler Wandel im Gesundheitswesen (ID: 16 752)
●Modernisierung des NHS-Krankenhauses und Verbesserung der Infrastruktur (ID: 16 795)
●Einrichtung eines Radiotherapiezentrums im Krankenhaus für Thoraxkrankheiten „Sotiria“ in Athen (ID: 16 757)
●Projekt für den Bau eines Gebäudes für Cellular & Gene Therapies Hematology Clinic Laboratories innerhalb des Generalkrankenhauses Thessaloniki „Papanikolaou“ (ID: 16 793)
●Einrichtung von Systemen für die häusliche Gesundheitsversorgung & Krankenhäuser zu Hause (ID: 16 753)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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167 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale Digitale Krankenakte (Teilprojekt 1) |
Bericht über den Abschluss aller wesentlichen Elemente des Teilprojekts 1 (Digital Health Record – siehe Beschreibung) |
Q4 |
2023 |
Abschluss (vollständige Einrichtung und Umsetzung) mindestens aller folgenden Elemente des Teilprojekts 1 zur Unterstützung der digitalen Umgestaltung des Gesundheitssystems, damit die nationale digitale Patientenakte betriebsbereit ist: 1) klinische Dokumente, 2) Terminologiedienste, 3) nationaler Interoperabilitätsrahmen für elektronische Gesundheitsdienste, 4) Erfassung aller Laborergebnisse in die elektronischen Patientenakten, 5) Sammlung von Entlassungsschreiben). |
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168 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2 |
Bericht über den Abschluss aller wesentlichen Elemente des Teilprojekts 2 (Programm für digitale Gesundheit/Krebsvorsorgeprogramm – siehe Beschreibung) und vollständiger Abschluss des Teilprojekts 1 |
Q2 |
2024 |
Vollständige Inbetriebnahme der nationalen digitalen Gesundheitsakte (vollständige Fertigstellung des Teilprojekts 1) und Abschluss der wichtigsten Elemente des Programms für digitale Gesundheit/Krebsvorsorgeprogramm (Teilprojekt 2) zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems. Diese erfordern die vollständige Einrichtung und vollständige Umsetzung mindestens der folgenden Elemente: 1) nationales digitales Gesundheitsregister und 2) Informationssystem für die Krebsbehandlung (das System umfasst therapeutische Protokolle für Chemotherapie, von denen 36 bereits entwickelt werden), 3) Patientenregister, 4) Umsetzung des nationalen Krebsregisters. Darüber hinaus muss das Informationssystem zur Krebsbehandlung in mindestens 8 (von 12) Krankenhäusern installiert sein. |
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169 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 753_Einrichtung von Systemen für häusliche Gesundheitsversorgung & Krankenhäuser |
Etappenziel |
Häusliche Pflege – Öffnung von Einheiten |
Berichte über die Eröffnung der 8 operativen Abteilungen für häusliche Pflege und den Abschluss aller relevanten Teilprojekte |
Q2 |
2025 |
Einrichtung von 8 komplett mit Personal ausgestatteten und operativen Einheiten für häusliche Pflege (2 in Athen, 1 in Thessaloniki, 1 in Alexandroupolis, 1 in Patra, 1 in Ioannina, 1 in Iraklion und 1 in Larisa) und Abschluss der folgenden Teilprojekte: a) „aktuelle Bestandsaufnahme und Bedarfsermittlung“ (Teilprojekt 1) b) Telemedizin-Anwendung: Geräte und Ausrüstung für die Einrichtung und den Betrieb eines Pilotprojekts für häusliche Pflege, einschließlich Schulung (Teilprojekt 2) c) nationales Register für durch häusliche Pflege behandelte Patienten (Teilprojekt 3) d) Bewertungskriterien und wesentliche Leistungsindikatoren (KPI’s) (Teilprojekt 4) |
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170 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 795_NHS-Krankenhaussanierung und Verbesserung der Infrastruktur |
Etappenziel |
Abschluss der Modernisierung der NHS-Infrastruktur |
Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für die Renovierung des NHS-Krankenhauses und die Verbesserung der Infrastruktur. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung des Baus und der Modernisierung der Infrastruktur, einschließlich elektromechanischer und elektrotechnischer Infrastruktur, Unterkünfte und Infrastruktur mit Einrichtungen, medizinischer Ausrüstung und Ausrüstung sowie Abschluss von Verträgen über Leistungsvereinbarungen und Gebäudemanagement für alle 80 betroffenen Krankenhäuser in den sieben Regionen. |
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171 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums in der „Sotiria“ Thoracic Krankenhaus Athen |
Etappenziel |
Radiotherapiezentrum Sotiria abgeschlossen |
Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für die Errichtung eines Radiotherapiezentrums in dem Krankenhaus „Sotiria“ für Pneumologie Krankenhaus Athen. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung der neuen Abteilung für Strahlentherapie im Krankenhaus Sotiria und der neuen Bauinfrastruktur; Ausbau der Infrastruktur, Brücke zur Verbindung der Notfallabteilung mit der Chirurgie und anderen Gebäuden; Renovierung von Laborabteilungen und Kliniken. |
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172 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapie und Klinik für Hämatologie im Krankenhaus von Thessaloniki „Papanikolaou“ |
Etappenziel |
Fertigstellung des Krankenhauses Papanikolau |
Bericht über den Abschluss der Infrastrukturarbeiten für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapie und Labors für Hämatologie innerhalb des Generalkrankenhauses von Thessaloniki „Papanikolaou“. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung des neuen Drei-Geschichtsgebäudes zur Unterbringung aller spezialisierten Labors und Spezialpflegeeinrichtungen; Umstrukturierung des Erdgeschosses des bestehenden Gebäudes, um ausreichend Platz für ambulante Kliniken und Tagespflege für das Krankenhaus Papanikolaou zu haben und einen Primärenergiebedarf (PED) zu erreichen, der mindestens 20 % unter dem Niedrigstenergiegebäude liegt (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). |
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173 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel – alle Teilprojekte abgeschlossen |
Bericht über den Abschluss und die vollständige Operationalisierung der fünf Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems, die alle Elemente für jedes Teilprojekt umfassen. |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der fünf (5) Teilprojekte zur Unterstützung des digitalen Wandels des Gesundheitssystems: a) die nationale digitale Patientenakte (Teilprojekt 1) b) das digitale Transformationsprogramm für Krebsbehandlung, einschließlich des Patienten Register (Teilprojekt 2) c) Telemedizin, einschließlich Telemedizinstationen, neue Infrastruktur, Werkzeuge (Teilprojekt 3) d) digitale Bereitschaft der Krankenhäuser, einschließlich: elektronische Patientendatensysteme, medizinisches Ausrüstungsinventar, Einführung der DRG, 4e-Verschreibung für stationäre Patienten/Anwendung von therapeutischen Protokollen in Krankenhäusern, elektronisches Terminsystem, digitale Modernisierung des nationalen Notfallzentrums (EKAB) und Arzneimittelagentur (EOF) (Teilprojekt 4) e) Fertigstellung aller Elemente des integrierten Informationssystems von EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsdiensten), aller Elemente der Ausgabenverwaltung und -überwachung, aller Elemente digitaler Dienste für Gesundheitsdienstleister und Bürger, aller Elemente der Datenverwaltung, der Analyse sowie der Interoperabilität und des Erwerbs von 250 Lizenzen für die Unternehmensressourcenplanung (ERP) für das Finanzverwaltungs- und Clearingsystem (Teilprojekt 5). |
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K. KOMPONENTE 3.4: VERBESSERUNG DES ZUGANGS ZU EINER WIRKSAMEN UND INTEGRATIVEN SOZIALPOLITIK
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Abwicklungsplans zielt darauf ab, die soziale Inklusion mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftigen Gruppen zu fördern und gleichzeitig die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ein Großteil der Komponente ist der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung gewidmet, insbesondere in Form von Zuschüssen für die Schaffung von 1000 neuen Kinderbetreuungseinrichtungen in Kommunen und von 120 Einheiten in Großunternehmen. Der Plan sieht auch Maßnahmen zur Aktivierung des Arbeitsmarkts für schutzbedürftige Gruppen vor, darunter Begünstigte eines garantierten Mindesteinkommens, Flüchtlinge, Obdachlose, Roma und Menschen mit Autismus-Störungen. Ein groß angelegtes Schulungsprogramm für Beschäftigte des privaten und des öffentlichen Sektors zum Thema Sensibilisierung für Vielfalt und mehrere kleine Pilotprojekte wie die Deinstitutionalisierung von Kindern, die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und den sozialen Wohnungsbau sind ebenfalls Schlüsselelemente des Plans. Die Komponente steht im Einklang mit den länderspezifischen Empfehlungen zu Arbeitsmarkt und Sozialpolitik (länderspezifische Empfehlungen 2 2020 und 1 2019) und Investitionen (länderspezifische Empfehlungen 3 2020 und 2 2019). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
K.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Kinderschutz (ID der Maßnahme: 16 919)
Die Maßnahme besteht aus einer Reform des Lehrplans und des Bildungsprogramms für Säuglinge im Alter von 3 Monaten bis 4 Jahren, um deren kognitive Entwicklung zu fördern. Die Reform wird von Investitionen in Lehrmaterial und kognitive Entwicklungsbewertungsinstrumente für 3000 Kinderbetreuungszentren begleitet. Die Maßnahme umfasst auch Investitionen, die Folgendes ermöglichen: a) die Unterbringung von Minderjährigen mit schwerer Behinderung (über 67 %) und/oder schwerer psychischer Störungen in die Pflege professioneller Pflegekräfte; b) der Transfer von Jugendlichen von Kinderschutzeinheiten (CPUs) zu unterstützenden selbstständigen Wohnungen (SILs) mit dem Ziel der Deinstitutionalisierung, des Aufbaus von Kompetenzen und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit; c) die Einrichtung oder Erweiterung frühkindlicher Betreuungseinrichtungen für Säuglinge im Alter von 2 Monaten bis 2,5 Jahren (Babyzentren); und d) die Schaffung von Zentren für kreative Aktivitäten in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Behinderung (ID der Maßnahme: 16 904)
Die Reform umfasst zwei Teilprojekte, die darauf abzielen, die soziale Inklusion, die eigenständige Lebensführung, die Beschäftigungsfähigkeit und die frühkindliche Betreuung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Diese Teilprojekte betreffen insbesondere a) die Verbesserung der unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen, die Zugänglichkeit und die Unterstützungsinfrastruktur für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Sinnesbeeinträchtigungen, die Unterstützung bei der unabhängigen Lebensführung für Menschen mit Behinderungen, einschließlich eines Verfahrens zur Bewertung der Förderfähigkeit auf der Grundlage einer medizinischen und funktionalen Bewertung der Behinderung durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss: erstes Pilotprogramm und anschließende nationale Einführung; b) Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASD) und frühkindlicher Maßnahmen (Pilotprogramm). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Soziale Integration (ID der Maßnahme: 16 922)
Diese Investition besteht aus drei Teilprojekten:
1)Die soziale Wiedereingliederung der am stärksten gefährdeten Gruppen konzentriert sich auf die Unterstützung der am stärksten gefährdeten Gruppen (garantiertes Mindesteinkommen, Roma und Obdachlose) mit dem Ziel ihrer (Wieder-) Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
2)Die digitale Ausbildung älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen umfasst Programme zur Sensibilisierung, Einarbeitung und Schulung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen in neue Technologien, vor allem im Hinblick auf digitale Informations-, Kommunikations-, internetgestützte und soziale Medienkenntnisse (z. B. elektronische Zahlungen, Einreichung von Anträgen über digitale Plattformen, Nutzung sozialer Medien).
3)Der Schwerpunkt des sozialen Wohnungsbaus liegt auf der Bereitstellung von Wohnraum für die am stärksten von Obdachlosigkeit bedrohten oder von Obdachlosigkeit bedrohten Gruppen.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung (ID der Maßnahme: 16 925)
Im Rahmen der Investition werden digitale Instrumente entwickelt, die Folgendes ermöglichen: 1) die Vereinfachung des Zugangs der Bürger zu Sozialfürsorgediensten und -leistungen mit besonderem Schwerpunkt auf Menschen mit Behinderungen, 2) eine bessere Bedarfsermittlung, um Ressourcenverschwendung zu vermeiden und Sozialhilfehaushalte so gut wie möglich zuzuweisen, 3) eine wirksamere Überwachung öffentlicher und privater Sozialfürsorgeanbieter und 4) die Weiterqualifizierung oder Umschulung von Erbringern von Dienstleistungen in öffentlichen Sozialeinrichtungen.
Die Investition besteht aus folgenden Teilprojekten: a) Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz, in dem die bestehenden elektronischen Antragsformulare für Geldleistungen aus Sozialhilfe in ein einziges digitales Portal integriert werden; b) Einrichtung eines zentralen nationalen Portals für Leistungen bei Invalidität, das es den Leistungsempfängern ermöglicht, online auf personenbezogene Daten und Leistungen zuzugreifen und Bescheinigungen auszustellen; c) die Einführung eines Ausweises für Menschen mit Behinderungen; d) der digitale Wandel der Behörde für die Zahlung von Sozialleistungen (OPEKA); e) Bereitstellung digitaler Schulungen für Beschäftigte von Sozialdiensten; f) die Erstellung eines vollständigen Bestandsverzeichnisses der öffentlichen Immobilien im Zusammenhang mit Sozialschutzdienstleistungen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Reform: Optimierung der Sozialleistungen (ID der Maßnahme: 16 726)
Die Reform umfasst folgende Komponenten:
1)Einführung von Prepaid-Karten für die Zahlung von Sozialleistungen, die von der zentralen Behörde für die Zahlung von Sozialleistungen (OPEKA) und der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) bereitgestellt werden
2)Schaffung von Anreizen für Begünstigte, Guthabenkarten für den Erwerb bestimmter Waren und Dienstleistungen zu verwenden
3)Besondere Kontrollen für die Gewährung von Sozialleistungen an Gebietsfremde des Landes, gestützt auf den digitalen Wandel des Sozialschutzsystems und die Einrichtung des „einheitlichen digitalen Zugangsportals zum Sozialschutz“
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Diversitätsbewusstsein (ID der Maßnahme: 16 685)
Die Investition besteht aus zwei miteinander verbundenen Teilprojekten, mit denen das Bewusstsein für Vielfalt geschärft werden soll: a) Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsprogrammen zur Vielfalt für Beschäftigte im privaten und öffentlichen Sektor mit dem Ziel, die Diskriminierung aller Dimensionen der Vielfalt am Arbeitsplatz zu bekämpfen; und b) die Entwicklung eines konkreten Mechanismus zur Erhebung geeigneter statistischer Daten über Gleichstellung und Diskriminierung. Die Rolle der Gleichstellungsbeobachtungsstelle, eines operativen Teils des Ministeriums für Arbeit und Soziales, soll gestärkt werden, damit umfassende Berichte erstellt werden können, in denen der Stand der Chancengleichheit bewertet wird. Darüber hinaus wird ein Mechanismus für die Zertifizierung und ein Preisverleihungssystem für Unternehmen/Organisationen entwickelt, die bewährte Verfahren für Vielfalt und Inklusion fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb großer Unternehmen (ID der Maßnahme: 16 945)
Mit der Investition werden Mittel für die Einrichtung und Ausstattung von Kinderbetreuungseinrichtungen in den Räumlichkeiten von 120 Unternehmen bereitgestellt (50 Kinderbetreuungseinheiten innerhalb von Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten und 70 Einheiten innerhalb von Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten). Sie zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern und Maßnahmen zu fördern, mit denen die Beschäftigung junger Eltern aktiv unterstützt wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt (ID der Maßnahme: 16 688)
Ziel der Investition ist es, die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu ist wie folgt vorzugehen: a) Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung eines dauerhaften, wirksamen, flexiblen und auf die Bedürfnisse der Begünstigten und Unternehmen zugeschnittenen Mechanismus für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt und b) Durchführung ergänzender und miteinander verknüpfter Maßnahmen, sowohl im Hinblick auf eine angemessene Vorbereitung von Flüchtlingen als auch auf die strukturierte Zusammenarbeit mit Unternehmen und anderen Interessenträgern. Das Projekt wird an den Entwurf der Partnerschaftsvereinbarung (2021-2027) angepasst und ergänzt andere von der EU finanzierte Projekte. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel des Einwanderungs- und Asylsystems (ID der Maßnahme: 16 763)
Die Durchführung der Investition wird zu einer deutlich besseren Qualität der Dienstleistungen für die betreffenden Begünstigten führen. Die folgenden kritischen Fragen werden durch die Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems angegangen:
1)Einheitliches Management des gesamten Lebenszyklus der Verfahren im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen, von der ersten Aufnahme bis zum Abschluss der Prüfung eines Asylfalls,
2)Integrierte Erhebung von Informationen in Echtzeit durch alle beteiligten Behörden,
3)Sichere und gültige Identifizierung von Personen, die in das Land einreisen, durch Verfahren, die den Empfang biometrischer Daten und die Ausstellung eines „intelligenten“ Personalausweises umfassen, und
4)Eine Web-App & mobil, um mit den Flüchtlingen zu interagieren und mit ihnen zu kommunizieren.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
K.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Gruppe 15: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik
●Kinderschutz (ID: 16 919)
●Behinderung (ID: 16 904)
●Kinderbetreuungseinrichtungen in Großunternehmen (ID: 16 945)
●Optimierung der Sozialleistungen (16 726)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
174 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Gesetz über persönliche Assistenz und Einführung des Pilotprojekts für die erste Phase |
Inkrafttreten primärer und sekundärer Rechtsvorschriften (Amtsblattfundstelle) und Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf persönliche Unterstützung. |
Q1 |
2022 |
Persönliche Assistenz: Inkrafttreten des Gesetzes zur Deinstitutionalisierung der Behindertenpflege und Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für die Teilnahme an einem Pilotprojekt der ersten Phase, einschließlich eines Verfahrens für die Förderfähigkeit auf der Grundlage einer medizinischen und funktionalen Bewertung der Behinderung durch einen multidisziplinären Bewertungsausschuss |
|||
|
175 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – Optimierung der Sozialleistungen 16 726 |
Etappenziel |
Optimierung von Prepaid-Karten für Sozialleistungen |
Bericht von OPEKA und OAED über den Abschluss der Einführung von Guthabenkarten für die Zahlung der von diesen beiden Diensten erbrachten Sozialleistungen |
Q4 |
2023 |
Abschluss der Einführung von Prepaid-Karten für die Zahlung von Sozialleistungen, die von der „Single Welfare Benefits Payment Authority“ (OPEKA) und der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) bereitgestellt werden |
|||
|
176 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Abschluss der zweiten Phase der Bewertung der Behinderung der persönlichen Assistenz |
Bericht mit statistischem Anhang, aus dem hervorgeht, dass die beiden Pilotprojekte mit mindestens 1800 Begünstigten abgeschlossen wurden. Evaluierungsbericht über das Pilotprogramm und Bewertungssystem mit vollständigen Statistiken und Empfehlungen. |
Q4 |
2023 |
Abschluss der zweiten Phase des Pilotprogramms für persönliche Assistenz, einschließlich funktionaler Bewertung von Behinderungen; und Abschluss der Bewertung der Wirksamkeit des Systems zur Bewertung der medizinischen und funktionalen Behinderung im Rahmen des Systems der persönlichen Assistenz und seiner möglichen breiteren Ausweitung. |
|||
|
177 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss professioneller Pflegekräfte für Behinderte |
Zahl der Minderjährigen, die professionelle Pflegekräfte betreuen |
0 |
160 |
Q4 |
2023 |
Unterbringung von 160 Kindern mit schwerer Behinderung (definiert mit einer Behindertenquote von über 67 %) und/oder schweren psychischen Störungen in der Pflege professioneller Pflegekräfte. |
|
|
178 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Selbstständige Wohneinheiten zur Deinstitutionalisierung von Jugendlichen |
Zahl der Jugendlichen, die in halbunabhängigen Wohnungen untergebracht sind |
0 |
200 |
Q4 |
2023 |
1) Unterbringung von 200 Jugendlichen in Wohnungen & unterstützt 2) Entwicklung der Fähigkeit zur Eigenständigkeit & schrittweise Autonomie mit dem Ziel eines reibungslosen Übergangs zum Erwachsenenalter & zur Bereitschaft zur Integration in den Arbeitsmarkt |
|
|
179 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Nationale Einführung eines Behindertenprogramms für persönliche Assistenz. |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die nationale Einführung. Bericht mit statistischem Anhang, aus dem hervorgeht, dass die Einführung abgeschlossen ist. |
Q3 |
2024 |
Landesweite Einführung der Regelung für persönliche Assistenz, einschließlich medizinischer und funktionaler Bewertungsverfahren |
|||
|
180 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Abschluss der Kinderbetreuungseinrichtungen |
Zahl der frühkindlichen Betreuungsplätze |
12 500 |
62 500 |
Q4 |
2024 |
Fertigstellung und Personalausstattung von mindestens 50 000 neuen Kinderbetreuungsplätzen Die begünstigten Einrichtungen stellen Erstattungsanträge, indem sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Externe Kontrolleure werden die Ausgaben prüfen und auch Prüfungen und Besuche durchführen, um zu überprüfen, ob die neuen Plätze eingerichtet wurden. |
|
181 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 945_Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Großunternehmen |
Zielwert |
Kinderbetreuungseinrichtungen Großunternehmen abgeschlossen |
Zahl der Kinderbetreuungseinrichtungen in Großunternehmen |
0 |
120 |
Q4 |
2024 |
Fertigstellung und Personalausstattung von mindestens 120 Kinderbetreuungseinrichtungen in Großunternehmen: von dieser Maßnahme sind 50 Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten (mittlere Unternehmen) und 70 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (groß) betroffen. |
Gruppe 16: Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – Migration & Asyl
●Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems (ID: 16 763)
●Digitaler Wandel des Systems der sozialen Unterstützung (ID: 16 925)
●Sensibilisierung für Vielfalt (ID: 16 685)
●Soziale Integration (ID: 16 922)
●Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt (ID: 16 688)
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
182 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik – 16 925_Digitale Umgestaltung des Systems der sozialen Unterstützung |
Zielwert |
Abschluss der Ausstellung von Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde |
Anzahl der Behindertenausweise, die den Begünstigten ausgehändigt wurden |
0 |
80 000 |
Q4 |
2023 |
Abschluss der Ausstellung von 80 000 Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde an die Begünstigten.
Der Behindertenausweis enthält spezifische Rechte/Leistungen und erleichtert Menschen mit Behinderungen ihr tägliches Leben. Annahme der Vertragsleistungen (Entwicklung von Behindertenausweisen) durch den Verwalter/öffentlichen Auftraggeber und Bestätigung der Ausstellung von 80 000 Behindertenausweisen an die Begünstigten durch die Verwaltungsbehörde |
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183 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 922_soziale Integration |
Zielwert |
Soziale Integration – GMI-Empfänger ohne Obdachlosigkeit abgeschlossen |
Zahl der garantierten Mindesteinkommensbezieher und Obdachlosen mit zertifizierter Teilnahme |
0 |
7000 |
Q4 |
2025 |
Erfolgreicher Abschluss des Ausbildungs- und Beschäftigungsförderprogramms für 7000 garantierte Mindesteinkommensberechtigte und Obdachlose und Zertifizierung der erworbenen Kompetenzen durch die nationale Organisation |
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184 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 685_Diversitätsbewusstsein |
Zielwert |
Abschluss des Front-Office-Projekts von Schulungsleitern zur Sensibilisierung für Vielfalt |
Anzahl der Führungskräfte und Frontoffice-Mitarbeiter mit zertifizierter Mitbestimmung |
0 |
680 000 |
Q4 |
2023 |
Abschluss von Schulungen zum Thema Vielfalt, die sich an 680 000 Führungskräfte und Frontoffice-Mitarbeiter richten, und Zertifizierung Das Schulungsprogramm zielt darauf ab, das Bewusstsein für die verschiedenen Dimensionen und Vorteile der Vielfalt zu schärfen. Es ist entsprechend zu konzipieren und zu differenzieren, je nach Zielgruppe (Führungskräfte, mittlere Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und Back-Office-Manager). Die Teilnahme erfolgt per Fernteilnahme (über die Plattform) und asynchron. |
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185 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik – 16 763_Digitale Umgestaltung des Einwanderungs- und Asylsystems |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung des Migrationsasylsystems |
Bestätigung der Abnahme der Leistung durch den Verwalter/öffentlichen Auftraggeber |
Q4 |
2024 |
Abschluss der Digitalisierung des Migrations- und Asylsystems durch Annahme der Vertragsleistungen durch den Projektmanager/Auftraggeber für a) das Dokumentenverwaltungssystem der zentralen Dienststelle des Ministeriums für Migration und Asyl & Dezentrale Verwaltungen und b) die Bereitstellung integrierter digitaler Migrationsdienste |
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186 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 922_soziale Integration |
Zielwert |
Fertigstellung der Renovierung von Sozialwohnungen |
Anzahl der renovierten Wohnungen, die den Begünstigten zur Verfügung gestellt werden können |
0 |
100 |
Q4 |
2024 |
Abschluss des Sanierungsprogramms für 100 Wohnungen (70 in der Gemeinde Athen und 30 in der Gemeinde Thessaloniki) für 250 Begünstigte. Ziel der Maßnahme ist die Bereitstellung von Wohnraumunterstützung für besonders schutzbedürftige Gruppen, die von Obdachlosigkeit bedroht oder bedroht sind. |
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187 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 688: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt |
Zielwert |
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt |
Zahl der Flüchtlinge, die ein Praktikumsprogramm absolviert haben |
0 |
14 580 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Praktikumsprogrammen in Unternehmen für mindestens 14 580 Flüchtlinge Bericht des OAED und des Ministeriums für Migration und Asyl zur Bestätigung des erfolgreichen Abschlusses des Projekts für die oben genannte Zahl von Flüchtlingen Praktika sollen Flüchtlingen helfen, Arbeitserfahrung zu sammeln und ihre anschließende Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. |
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L. KOMPONENTE 4.1: WACHSTUMSFREUNDLICHERE BESTEUERUNG UND VERBESSERUNG DER STEUERVERWALTUNG UND STEUERERHEBUNG
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur weiteren Verbesserung der Funktionsweise der öffentlichen Finanzverwaltung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Erstens umfasst diese Komponente Reformen der Steuerpolitik, um die Kodifizierung der Steuergesetzgebung zu erleichtern, Anreize zur Förderung elektronischer Transaktionen zu schaffen, umweltfreundliche und digitale private Investitionen zu fördern und die Unternehmensgröße zu erhöhen. Zweitens umfasst die Komponente Reformen und Investitionen, die auf die Umgestaltung der öffentlichen Finanzverwaltung durch Digitalisierung und die Einführung von Gesetzesinitiativen zur Bekämpfung des Schmuggels und zur Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattung abzielen.
Die Komponente trägt zum digitalen Wandel bei, indem die digitalen Kernsysteme der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (Independent Authority for Public Revenue – IAPR) ersetzt und modernisiert, automatisierte Büro- und Arbeitsabläufe eingeführt, Prüfungen und Kontrollen digitalisiert sowie elektronische Dienstleistungen für Steuerzahler aktualisiert und verbessert werden.
Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 von 2020). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
L.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Digitaler Wandel bei Steuerprüfungen (ID der Maßnahme: 16 611)
Die IAPR verbessert die Nutzung ihrer eigenen Daten und führt Instrumente der künstlichen Intelligenz ein, um die Erhebung öffentlicher Einnahmen zu verbessern, die Wirksamkeit von Steuerprüfungen zu erhöhen und den Schmuggel zu bekämpfen. Das Projekt besteht in der Einführung einer starken Datenarchitektur, der Entwicklung eines gemeinsamen Metadatenspeichers, der Bereitstellung geeigneter Softwarelösungen, der Entwicklung von Techniken und Werkzeugen für künstliche Intelligenz und der Nutzung des maschinellen Lernens zur Minenräumung von Big Data. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts (ID der Maßnahme: 16 643)
Das Finanzministerium und die IAPR vereinfachen und aktualisieren die Rechtsvorschriften für die wichtigsten Steuergesetze, den Zollkodex und alle einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften im Einklang mit bewährten Verfahren der EU. Im Einklang mit dem IAPR-Grundgesetz 4389/2016 übernimmt die IAPR die Verantwortung für die Aktualisierung und Modernisierung der Steuerverfahrensordnung, der Entscheidungen des Gouverneurs und der Steuerverwaltungserlasse, einschließlich der Ausarbeitung der für die Digitalisierung und Vereinfachung der Steuerverwaltung erforderlichen Änderungen. Das Finanzministerium und die IAPR stellen außerdem ein Content-Management-System und eine eigene Website für Informationen über Steuerpflichtige zur Verfügung, wodurch Transparenz, Rechtssicherheit, Einhaltung der Steuervorschriften und das Unternehmensumfeld verbessert werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Förderung der Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattungen (ID der Maßnahme: 16 610)
Die IAPR vereinfacht die Verwaltungsverfahren der MwSt-Erstattungen für Unternehmen durch die Einführung automatisierter MwSt.-Erstattungsverfahren, die elektronische Einreichung und die Erleichterung eines Risikoanalyseverfahrens für Erstattungsanträge. Es wird erwartet, dass der neue Prozess das menschliche Eingreifen durch digitale Transaktionen einschränkt und Verzögerungen bei den Mehrwertsteuererstattungen beseitigt. Die Reform muss mit der MwSt-Erstattungsrichtlinie (Richtlinie 2008/9/EG des Rates) in Einklang stehen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform: Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Ausweitung elektronischer Transaktionen (ID der Maßnahme: 16616)
Die Reform zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Förderung elektronischer Transaktionen zu verbessern. Die IAPR nutzt MyDATA für die elektronische Buchführung, die elektronische Rechnungsstellung und die Verknüpfung aller Steuerregister mit ihren IT-Systemen, um das automatische Ausfüllen von Steuererklärungen zu erleichtern und die Wirksamkeit der Steuerprüfungen zu erhöhen. Die Umsetzung der steuerlichen Anreize der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Reform: Superabzug von KMU-Aufwendungen für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel (Maßnahme ID 16 863)
Die Reform besteht aus steuerlichen Anreizen für einen übermäßigen Abzug von Ausgaben zur Stärkung der Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Ausrüstungen im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel, der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Digitalisierung. Sie steht voll und ganz im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften. Die Umsetzung der steuerlichen Anreize der Reform muss bis zum Dienstag, 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (ID der Maßnahme:16 656)
Die Reform zielt darauf ab, die Bekämpfung des Schmuggels, insbesondere der verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Tabak, Alkohol, Energie), durch die Modernisierung der Rückverfolgungssysteme des Zolls, der Auditverfahren und der Ausrüstung zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Frachtkontrollen zu erhöhen. Dies erfordert auch die Modernisierung der IT-Systeme der IAPR, die erforderlich sind, um Informationen aus europäischen und nationalen Datenbanken zu erhalten. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Online-Registrierkassen & POS (ID der Maßnahme: 16 614)
Die IAPR entwickelt einen Rahmen, um die Verbindung von Registrierkassen mit POS-Terminals und ihren IT-Systemen zu erleichtern. Das Projekt umfasst i) die Festlegung von Spezifikationen für die Vernetzung der Registrierkassen mit den POS-Terminals, um zu bescheinigen, dass jede POS-Transaktion im Registrierregister erfasst und die generierten Daten in Echtzeit an IAPR übermittelt werden; und ii) die Entwicklung von Infrastrukturen und Anwendungen für die Überwachung von Transaktionen im Registrierregister und die Unterstützung des Kontrollmechanismus. Nach ihrem Abschluss dürfte die Maßnahme das Potenzial für Steuerhinterziehung begrenzen und letztlich die Mehrwertsteuerlücke verringern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Investition: Digitalisierung der Steuer- und Zollverwaltung (ID der Maßnahme: 16 291)
Mit den Investitionen soll der digitale Wandel der Steuerverwaltung und der Dienstleistungen vollzogen werden, der die Kapazität der IAPR stärken und ihre Gesamtleistung verbessern dürfte. Mit den Investitionen soll die Qualität der Dienstleistungen für Einzelpersonen und Unternehmen verbessert und letztlich die Steuern wachstumsfreundlicher gestaltet werden, wodurch die Steuerverwaltung und die Steuererhebung verbessert werden. Mit dieser Investition werden 14 von IAPR durchzuführende Unterprojekte im Bereich der digitalen Infrastruktur zusammengefasst, die in vier Interventionsbereiche unterteilt sind:
1)Austausch der zentralen digitalen Systeme und Erweiterung der Funktionalität der Dienstleistungserbringung, einschließlich der Einführung von Interoperabilitätsmechanismen der Informationssysteme der IAPR durch Bankdaten-Informationssysteme;
2)Automatisierung von Büro- und Arbeitsabläufen;
3)Digitalisierung von Prüfungen und Kontrollen; und
4)Aufwertung von Dienstleistungen für Steuerzahler.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
L.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 8: Online-Registrierkassen & POS
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
188 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 614_Online-Registrierkassen & POS (Reform) |
Etappenziel |
Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Registrierkassen & Point-of-Sale (POS) – Inkrafttreten des Rechtsrahmens |
Inkrafttreten des Gesetzes |
Q1 |
2022 |
Inkrafttreten einer Entscheidung der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über technische Anforderungen (auf der Grundlage von Artikel 12 des Gesetzes 4308/2014) und eines gemeinsamen Ministerialbeschlusses über die elektronische Übermittlung von Daten an die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (auf der Grundlage von Artikel 15 des Gesetzes 4174/2013), in dem die wesentlichen Merkmale festgelegt sind, die für die Vernetzung der Online-Registrierkassen und der Systeme der Verkaufsstellen mit der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen erforderlich sind, einschließlich der Überprüfung der Sanktionen für Registrierkassen (Artikel 54, Gesetz 4174/2013). |
|||
|
189 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 614_Online-Registrierkassen & POS (Reform) |
Zielwert |
Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Registrierkassen & Verkaufsstellen (POS) – Einführung und Vernetzung |
Anzahl der Unternehmen |
0 |
500 000 |
Q2 |
2024 |
Einführung der Plattform – alle Unternehmen nach dem Rechtsrahmen haben ihre Online-Registrierkassen mit den Systemen der Verkaufsförderung mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen vernetzt. Einen Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem der Abschluss der Reform bescheinigt wird und in dem die Gesamtzahl der Unternehmen angegeben ist, die ihre Online-Registrierkassen mit den Systemen der Verkaufsstellen vernetzt haben, mit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen. Die zulässigen Registrierkassen müssen mindestens 500 000 betragen. |
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Gruppe 17: Maßnahmen der Steuerverwaltung
●Digitaler Wandel bei Steuerprüfungen (ID: 16 611)
●Förderung der Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattung (ID: 16 610)
●Neuer Rahmen für die Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) (ID: 16 656)
●Digitaler Wandel der Steuer- und Zollverwaltung (ID: 16 291)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
|||
|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
190 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 656_neuer Rahmen zur Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) |
Etappenziel |
Bekämpfung der Schleuserkriminalität – Fahrplan für Regulierungsentscheidungen |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen mit dem Fahrplan für die Beschlüsse/Rundschreiben im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Schmuggels. |
Q1 |
2022 |
Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen verabschiedet einen Fahrplan (einschließlich eines Zeitplans) für die Herausgabe der Beschlüsse/Rundschreiben im Zusammenhang mit der Reform des Rechtsrahmens für die Bekämpfung des Schmuggels. Die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen erstellt einen Bericht über den Fahrplan für die Herausgabe der Beschlüsse/Rundschreiben, in dem die für die Umgestaltung der operativen Informationssysteme ICISNET und ELENXIS erforderlichen Schritte im Einzelnen dargelegt werden, um den Risiken der Nichteinhaltung wirksam Vorrang einzuräumen und die bestmöglichen Prüfungsprofile zu erstellen, wobei Informationen aus den Datenbanken der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu nutzen sind. |
|||
|
191 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 656_neuer Rahmen zur Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) |
Etappenziel |
Bekämpfung des Schmuggels – Erlass von Regulierungsentscheidungen |
Regulierungsbeschlüsse/Rundschreiben sind in Kraft getreten. |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten von 15 Regulierungsentscheidungen/Rundschreiben der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Gestaltung eines neuen integrierten Systems zur Bekämpfung des Schmuggels. Gemäß dem Fahrplan, der bis zum 31. März 2022 aufgestellt wurde, betrifft der/die in Kraft getretene/n Beschluss/Rundschreiben die Ausarbeitung eines neuen integrierten Systems, das den Auditprozess durch die Echtzeitüberwachung von Zollvorgängen und -verfahren unterstützt. Dieses System soll auf eine gezieltere und schnellere Ausrichtung der strafrechtlichen Verfolgung von Zollstellen mit zentraler Aufsicht und an Orten von großem Interesse abzielen. |
|||
|
192 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 611_Digitale Umgestaltung der Steuerprüfungen |
Etappenziel |
Steuerprüfungen – MyData und Bankinformationen |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen, in dem Folgendes bescheinigt wird: a) Vollständige Aktivierung des MyData-Systems. b) Abschluss des Projekts für den Verbund und die Nutzung von Bankinformationen Dritter durch die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen. |
Q2 |
2023 |
Die Aktivierung des MyData-Systems und die Verknüpfung und Nutzung von Bankinformationen Dritter dürften die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Unternehmen, die Leistung der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen bei der Erhebung öffentlicher Einnahmen sowie die Kontrolle und Bekämpfung des Schmuggels verbessern. |
|||
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193 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattungen |
Etappenziel |
Vollständig automatisierte MwSt-Erstattungen – Einführung des IT-Systems |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Inbetriebnahme des neuen IT-Systems. |
Q4 |
2023 |
Implementierung des vollautomatisierten Mehrwertsteuererstattungsverfahrens und der IT-Plattform, die es ermöglicht, alle Erstattungsanträge elektronisch zu erledigen, wenn sie nicht im Rahmen der Risikoanalyse in die Prüfungsstichprobe einbezogen werden (mindestens 90 % aller Anträge jährlich). |
|||
|
194 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 611_Digitalisierung der Steuerprüfungen |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung der Steuerprüfungen |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Operationalisierung der Fallbearbeitungsplattform. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Operationalisierung der Fallbearbeitungsplattform für Steuerprüfungen, die das Business Intelligence/Data Analytics System zur Unterstützung des digitalen Wandels nutzt, mit dem die Kapazitäten der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen gestärkt werden sollen, damit sie ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde nachkommen kann (im Einklang mit dem Ermächtigungsgesetz 4389/2016 der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen). |
|||
|
195 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung — 16 291_Digitalisierung der Steuer- und Zollverwaltung |
Etappenziel |
Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase des integrierten IT-Umfelds für Steuern und Audit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen als Teil ihres digitalen Wandels |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über den Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase der integrierten IT-Umgebung. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase der integrierten IT-Umgebung (anstelle von TAXIS, TAXISnet und Elenxis) zur Unterstützung aller Steuer- und Prüfverfahren für die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, Bürger und Unternehmen als Beitrag zum digitalen Wandel. Diese Leistungen umfassen alle erforderlichen Projektstudien, die vollständige Neugestaltung und Implementierung der Datenbank, die Bereitstellung von Datenschnittstellen und die Einführung von Teilsystemen der ersten Phase (einschließlich Steuerregister, Buchführung). Mit dem Projekt soll die Fähigkeit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen gestärkt werden, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde nachzukommen (im Einklang mit dem Gesetz 4389/2016 über die Unabhängigkeit der Behörde für öffentliche Einnahmen). |
|||
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196 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung — 16 291_Digitalisierung der Steuer- und Zollverwaltung |
Etappenziel |
Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern |
Bericht der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen über die Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Umsetzung eines Überwachungssystems für Nutzfahrzeuge und Container auf der Grundlage von Netzen des Internets der Dinge (5G-Technologie) zur Durchführung von Verfolgungsmaßnahmen zur Unterstützung des digitalen Wandels mit dem Ziel, die Fähigkeit der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen zu stärken, ihren Verpflichtungen als völlig unabhängige Behörde (im Einklang mit dem Gesetz 4389/2016 der unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen) durch die Einführung des Überwachungssystems für Nutzfahrzeuge und Container nachzukommen. |
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Gruppe 18: Steuerpolitik
●Kodifizierung und Vereinfachung der Steuervorschriften, -vorschriften und -verfahren (ID: 16 643)
●Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Ausweitung elektronischer Transaktionen (ID: 16 973)
●Super – Abzug der KMU-Aufwendungen für grüne Wirtschaft, Energie und Digitalisierung (ID: 16 863)
●Anreizsystem für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (ID: 16 598)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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197 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Gestaltung von Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel |
Etappenziel |
Superabzug für grüne und digitale KMU-Investitionen |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für Superabzug für grüne und digitale Investitionen von KMU |
Q4 |
2021 |
Inkrafttreten des Primärrechts und des Sekundärrechts zur Einführung eines Steuersuperabzugs für qualifizierte KMU-Aufwendungen für Investitionen in eine umweltverträgliche Wirtschaft und Digitalisierung |
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198 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der elektronischen Transaktionen |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts, um Anreize für die Verbesserung elektronischer Transaktionen zu schaffen |
Q4 |
2021 |
Inkrafttreten der Änderung des primären und sekundären Rechtsrahmens mit spezifischen Anreizen für die Verbesserung elektronischer Transaktionen |
|||
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199 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Zeitplan für die steuerliche Kodifizierung |
Veröffentlichung des abgeleiteten Rechts mit Einsetzung von Ausschüssen und Zeitplan für die Kodifizierung von Steuern. |
Q3 |
2021 |
Umfassender Zeitplan für die Leistungen im Bereich der steuerlichen Kodifizierung, einschließlich der Einsetzung der zuständigen Ausschüsse, des detaillierten Zeitplans des Finanzministeriums und der IAPR für die Kodifizierung von Steuervorschriften und Konsultationsvereinbarungen. |
|||
|
200 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16 598_Anreizsystem für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) |
Etappenziel |
Gesetzesentwürfe zur Förderung der Extroversion von Unternehmen |
Entwürfe von Primär- und Sekundärrecht zur Förderung der Extroversion von Unternehmen. |
Q3 |
2021 |
Entwürfe für Konsultationen zum Primär- und Sekundärrecht zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Steuern, Finanzen und Lizenzvergabe sowie Anreize für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen |
|||
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201 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16 598_Anreizsystem für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften zur Förderung der Extroversion von Unternehmen |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Förderung der Extroversion von Unternehmen |
Q1 |
2022 |
Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen zur Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Steuern, Finanzen und Lizenzvergabe sowie Anreize für Fusionen, Umwandlungen und Übernahmen |
|||
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202 |
4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Ausbau der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung |
Veröffentlichung der sekundärrechtlichen Vorschriften für die Einrichtung eines Referats für die steuerliche Kodifizierung in der Direktion Finanzen und Dienstleistungserbringung in der IAPR. |
Q2 |
2022 |
Einrichtung einer speziellen Steuereinheit im Finanzministerium, die für die Konsolidierung und Kohärenz des Primärsteuerrechts und der Ministerialbeschlüsse zuständig ist; Einrichtung einer Direktion für Dienstleistungen bei der IAPR, die unter anderem für die Konsolidierung des Sekundärrechts, die Koordinierung der Zuständigkeiten der IAPR in Bezug auf die Steuerverfahrensordnung sowie die Aktualisierung und Pflege der öffentlichen Steuerdatenbank zuständig ist |
|||
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203 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Kodifizierung der Einkommensteuer- und Steuerverfahrenscodes |
Annahme des kodifizierten primären und sekundären Steuerrechts für das Einkommensteuergesetzbuch und das Steuerverwaltungsgesetz |
Q2 |
2023 |
Verabschiedung des kodifizierten Einkommensteuergesetzes und des Code of Tax Administration (Primär- und Sekundärrecht) zur Vereinfachung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften im Lichte der Digitalisierung und bewährter Verfahren der EU |
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204 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Fertigstellung des ersten Steuerkodifizierungs- und Steuerinformationssystems |
a: 1. Annahme der kodifizierten primären und sekundären Steuergesetzgebung. 2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von Kodifizierungsinvestitionen. b: 1. Veröffentlichung von Sekundärrecht und umfassender Leitfaden mit Links zum Content Management System und zur Website des Steuerzahlers. 2. Vorlage von Zahlungsnachweisen und Ergebnissen der Prüfungen von CMS-Investitionen |
Q2 |
2024 |
a. Kodifizierung des Primär- und Sekundärrechts zur Vereinfachung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften vor dem Hintergrund der Digitalisierung und bewährter Verfahren der EU, einschließlich: -Umsatzsteuer-Identifikationsnummer -Stempelsteuer -Vermögensteuer -Staatliche Schuldenerfassung (KEDE) -Nationaler Zollkodex b. Einrichtung eines Content-Management-Systems und einer speziellen Website für Informationen über Steuerpflichtige. |
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M. KOMPONENTE 4.2: MODERNISIERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG, UNTER ANDEREM DURCH RASCHERE DURCHFÜHRUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN, VERBESSERUNG DES RAHMENS FÜR DIE VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE, MASSNAHMEN ZUM KAPAZITÄTSAUFBAU UND KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen in die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltung, um die Politikgestaltung und -umsetzung zu verbessern. Die Komponente umfasst Maßnahmen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch spezifische Maßnahmen zur Stärkung der politischen Planung und Koordinierung sowie der Personalverwaltung. Weitere Maßnahmen zielen darauf ab, den Mangel an Projektvorbereitungen für öffentliche Investitionen (einschließlich Korruption) zu beheben und den Bereich der öffentlichen Finanzverwaltung weiter zu verbessern. Diese Reformen und Investitionen dienen der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit a) der digitalen öffentlichen Verwaltung. Diese Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 von 2020). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
M.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Reform der öffentlichen Verwaltung (ID der Maßnahme: 16 972)
Mit dieser Reform sollen die Anstrengungen zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung fortgesetzt und in ihre Humanressourcen investiert werden, indem folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1)Inkrafttreten des überarbeiteten Rechtsrahmens zur Straffung der Aufteilung der Zuständigkeiten auf die zentrale, regionale und lokale Ebene und die jeweiligen Steuerungsrahmen;
2)Schaffung eines strategischen Rahmens für die Personalplanung unter Nutzung künstlicher nachrichtendienstlicher Instrumente;
3)Modernisierung der Einstellungsverfahren auf der Grundlage des aktualisierten Ermächtigungsgesetzes (Gesetz 4765/2021), damit der Oberste Rat für die Personalauswahl (ASEP) Auswahlverfahren vollständig digitalisiert durchführen kann;
4)Weiterqualifizierung/Umschulung in der öffentlichen Verwaltung für mindestens 250 000 Beamte;
5)Einführung eines Vergütungssystems für Beamte, das an ein ergebnisorientiertes Managementsystem gekoppelt ist, das vollständig mit der einheitlichen Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang steht, ohne eine Ausnahmeregelung vorzusehen. Die Ergebnisse des Pilotprogramms für bis zu 6000 Beamte sollen zu einer umfassenderen Studie beitragen, die Leitlinien für die Einrichtung eines Belohnungssystems bietet, das bis zum 31. Dezember 2023 eingeführt werden soll.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (ID der Maßnahme: 16 703)
Die Reform zielt darauf ab, die Bekämpfung des illegalen Handels durch die Stärkung des behördenübergreifenden Referats für Marktkontrolle (DIMEA) durch Personalschulungen, geeignete IT-Systeme und -Ausrüstung zu verstärken. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (ID der Maßnahme: 16 952)
Diese Reform zielt auf die Aufdeckung und Verhütung von Korruption ab und umfasst folgende Maßnahmen, die von der nationalen Transparenzbehörde umgesetzt werden sollen: i) Stärkung des Prüfungsrahmens für die Aufdeckung von Betrug und Korruption; ii) Regulierungsmaßnahmen in wichtigen Politikbereichen, nämlich Schutz von Hinweisgebern, Lobbyarbeit und Interessenkonflikte; iii) die Stärkung des internen Kontrollsystems und die Einrichtung eines nationalen Netzes von Integritätsberatern in der öffentlichen Verwaltung; iv) Entwicklung von Ethik- und Deontologie-Kodizes und Überarbeitung der Disziplinarverfahren; v) Initiativen zur Sensibilisierung für Betrug und Korruption; vi) die Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025; und vii) Projekte zur Finanzierung der digitalen und infrastrukturellen Kapazitäten der Agentur. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen (ID der Maßnahme: 16 701)
Mit dieser Reform soll der griechische Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen überarbeitet und die Kapazitäten des Netzes der für staatliche Beihilfen zuständigen Stellen in allen Ministerien gestärkt werden, vor allem durch die Modernisierung des zentralen IT-Systems für staatliche Beihilfen, mit dem eine digitale Datenbank für staatliche Beihilfen, eine Intranet-Kommunikationsplattform und Datenanalyseinstrumente eingerichtet werden. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ID der Maßnahme: 16 702)
Die Reform betrifft die Umsetzung der geltenden Rechtsakte zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Finanzkriminalität. Dazu gehört die Einrichtung einer digitalen Plattform für die Erhebung statistischer Daten im Besitz von Justiz-, Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie die Verbesserung des besonderen Registers für die Aufzeichnung von Informationen über wirtschaftliche Eigentümer. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
Reform: Rechnungslegungsreform (ID der Maßnahme: 16 974)
Mit der Reform wird ein schrittweiser Übergang von der modifizierten Kassenführung zur periodengerechten Rechnungsführung und zur konsolidierten Rechnungslegung innerhalb des Staates umgesetzt. Sie umfasst die Festlegung von Grundsätzen der periodengerechten Rechnungsführung, die Schulung des betreffenden Personals sowie die Konzeption und Einführung der staatlichen Ressourcenplanung für Unternehmen (Government Enterprise Resource Planning, GOV-ERP). Das neue IT-System zielt auf den Ausbau und die technologische Modernisierung des derzeitigen Integrierten Informationssystems für die Finanzpolitik (OPSDP) ab, um den Erfordernissen der öffentlichen Finanzverwaltung in der Zentralverwaltung gerecht zu werden. Das Ergebnis ist ein neues Integriertes Finanzverwaltungsinformationssystem (GOV-ERP). Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (ID der Maßnahme: 16 657)
Mit dieser Reform wird ein moderner Rechtsrahmen für den Betrieb und die Verwaltung öffentlicher Unternehmen und Organisationen geschaffen. Sie legt Leitlinien für die Unternehmensführung und spezifische Regeln für die Verwaltung staatseigener Unternehmen fest, wie die Ernennung des Vorsitzenden, der Geschäftsführer und der geschäftsführenden Direktoren durch den Verwaltungsrat, sowie Bestimmungen für die Einrichtung interner Prüfungsausschüsse, um Transparenz zu gewährleisten. Mit der Reform wird auch ein digitales Register eingerichtet, in dem alle Unternehmen, Organisationen und sonstigen juristischen Personen, an denen der Staat beteiligt ist, erfasst werden, wodurch die wirksame Überwachung und Kontrolle der staatlichen Beteiligung gefördert wird. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein.
Reform: Effiziente Korruptionsbekämpfung (ID der Maßnahme: 16 978)
Mit der Reform soll eine Reihe von Änderungen am griechischen Rechtsrahmen vorgenommen werden, um die rechtliche Reaktion auf Korruption zu verbessern. Sie umfasst insbesondere vier Bereiche: i) Vermögenserklärungen; ii) Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden; iii) Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung; und iv) Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.
Investition: Umgestaltung der Finanzverwaltung und -aufsicht & Elektronische Rechnungsstellung (Maßnahme ID 16705)
Die Investition verbessert die Effizienz der öffentlichen Finanzverwaltung, indem a) ein modernes und voll funktionsfähiges System zur Planung der Unternehmensressourcen (ERP) für die Zentralregierung eingerichtet wird; b) Ausweitung des Betriebs der ERP-Systeme für Einrichtungen des Staates, c) Beschleunigung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Verfahren nach der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Modernisierung des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund (ID der Maßnahme: 16 940)
Die Investition soll die operative Effizienz des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund (CDLF) erhöhen, indem seine digitalen Kapazitäten ausgebaut werden, insbesondere durch den Abschluss der folgenden Teilprojekte: i) die Digitalisierung von Leihgaben und damit zusammenhängenden Akten und Archiven sowie die Aufnahme in ein neues Dokumentenverwaltungssystem; ii) die Einführung eines integrierten Informationssystems (IIS); iii) die Bereitstellung eines Informationssystems für die Unternehmensressourcenplanung (ERP); iv) die Erbringung verwalteter Druckereidienstleistungen; und v) ein Personalverwaltungssystem (HRMS). Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Professionalisierung des Bereichs öffentliche Auftragsvergabe (ID der Maßnahme: 16 711)
Mit der Reform soll der Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Griechenland verbessert und die Beseitigung der derzeitigen Schwachstellen durch folgende Elemente unterstützt werden:
1) Abschluss der Umsetzung aller vier Säulen der nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen 2021-2025, darunter: i) Reform des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen, einschließlich der Annahme von sekundären Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung des neuen Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen, von Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung und Verbesserung des Rechtsrahmens und zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Widerstandsfähigkeit des öffentlichen Beschaffungswesens; ii) der digitale Wandel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und die durchgängig elektronische Auftragsvergabe, einschließlich Bewertung und Neugestaltung von Informationssystemen, Datenanalyse und Synergien zwischen öffentlichem und privatem Sektor (unterstützt durch Maßnahmen im Rahmen der Maßnahme „16 736 Neue Systeme für das öffentliche Auftragswesen“); iii) weiter gefasste strategische Ziele und politische Initiativen wie umweltorientiertes Beschaffungswesen, Beschaffung2Innovate, Infrastrukturmodernisierung, Zugang von KMU zur Auftragsvergabe, Auftragsvergabe als Hebel, effiziente Ressourcennutzung und soziale Beschaffung); iv) Governance-Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Überwachung, Überwachung der Umsetzung, Prüfung und Professionalisierung des an der Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligten Personals).
2) die Bereitstellung von Schulungen und Leitlinien für das mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraute Personal, die Annahme der zuständigen Stellen und Zertifizierungsverfahren für diese Fachkräfte, die Umsetzung neuer Maßnahmen wie die Schaffung unterschiedlicher beruflicher Arbeitsabläufe und die Annahme eines Anreizpakets, Qualifikationen/Karrieremöglichkeiten für diese Mitarbeiter und die Neuorganisation der Strukturen und Zuständigkeiten der öffentlichen Auftraggeber. Die Anreizregelung muss in völligem Einklang mit der einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) stehen, ohne dass eine Ausnahme vorgesehen wird.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Verbesserung der Politikplanung und -koordinierung (ID der Maßnahme: 16 981)
Die Reform soll die politische Koordinierung, Planung und Politikentwicklung der Zentralverwaltung stärken. Spezifische Maßnahmen, die durchgeführt werden sollen, sind i) die Einrichtung eines Überwachungsmechanismus zur Überwachung der Fortschritte, ob sekundärrechtliche Vorschriften erlassen wurden, wie im Primärrecht festgelegt; ii) Einrichtung einer elektronischen Plattform zur Erleichterung des Abschlusses der Folgenabschätzung, die jeden Gesetzentwurf ergänzt; und iii) Einleitung eines Schulungsprogramms und eines damit verbundenen Akkreditierungsverfahrens für Beamte, um die Qualität der erstellten Folgenabschätzungen zu verbessern. Das Ausbildungsprogramm muss mindestens 100 Beamte für seinen Start im vierten Quartal 2022 eingeschrieben haben. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein.
M.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 9: Reform der öffentlichen Verwaltung
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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205 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – Einführung des Leistungsentgeltsystems |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Einführung eines Pilotlohnsystems. |
Q2 |
2022 |
Inkrafttreten des Primärrechts für die Einführung eines Leistungsentgeltsystems für eine bestimmte Anzahl von Piloteinrichtungen und bis zu 6000 Beamten, die in die umfassendere Reform zur Einführung eines ergebnisorientierten Managementsystems einfließen sollen (siehe Meilenstein Q4 2023). Das Pilotprojekt erstreckt sich auf Beamte, die an der Umsetzung des Aufbau- und Resilienzplans beteiligt sind. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang stehen. |
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206 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung der Mandate |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Änderung des rechtlichen Rahmens der staatlichen Stellen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene. |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten eines überarbeiteten Primär- und Sekundärrechts zur Schaffung eines Systems für die Zuweisung der Multi-Level-Governance mit dem Ziel, die Zuständigkeiten zwischen allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung zu klären und Überschneidungen zu beseitigen. In dem überarbeiteten Rechtsrahmen werden die Verantwortungsbereiche für jede Stelle im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung festgelegt, auch in Bezug auf Funktionen wie die Sicherung der Ressourcen sowie die Zuständigkeiten für Überwachung und Evaluierung. |
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207 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – neues Belohnungssystem |
Inkrafttreten des Primärrechts zur Einführung des Belohnungssystems. |
Q4 |
2023 |
Inkrafttreten der Primärgesetzgebung zur Einführung eines ergebnisorientierten Managementsystems mit dem Ziel einer gerechten und konsequenten Belohnung öffentlicher Organisationen im Hinblick auf die Erreichung vorab festgelegter Ziele. Die wichtigsten Merkmale des Systems müssen mit der einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang stehen. |
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208 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Beamtenausbildung |
Zahl der Beamten, die die Ausbildungsprogramme absolviert haben. |
250 000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Schulungsprogrammen für die Weiterqualifizierung und Umschulung von mindestens 250 000 Beamten auf der Grundlage der durchgeführten Bedarfsanalyse. |
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Gruppe 19: Bekämpfung von Geldwäsche und Korruption
●Verbesserung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ID: 16 702)
●Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums (ID: 16 703)
●Stärkung des nationalen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung (ID: 16 952)
●Effiziente Korruptionsbekämpfung (ID: 16 978)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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209 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 978_Effiziente Korruptionsbekämpfung |
Etappenziel |
Vermögenserklärungen und politische Parteien |
Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften in Bezug auf: i) Vermögenserklärungen; ii) und die Kodifizierung der Rechtsvorschriften über politische Parteien. |
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210 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 952_Stärkung des nationalen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung |
Etappenziel |
Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung |
Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025 durch die nationale Transparenzbehörde |
Q3 |
2022 |
Annahme des nationalen Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2022-2025 durch die nationale Transparenzbehörde, einschließlich der Spezifizierung i) Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Rechenschaftspflicht in der gesamten öffentlichen Verwaltung; ii) gezielte Maßnahmen zur Aufdeckung und Verhütung von Korruption in Hochrisikobereichen (z. B. Gesundheit, öffentliche Finanzen, Investitionen); iii) notwendige regulatorische Eingriffe in ausgewählten Politikbereichen. |
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211 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 952_Stärkung des nationalen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung |
Etappenziel |
Umsetzung der internen Kontrollgesetze |
- Bericht der nationalen Transparenzbehörde über die eingerichteten internen Kontrollsysteme - Rechtsakte mit Verordnungscharakter - Gemeinsamer Ministerialerlass |
Q4 |
2022 |
Umsetzung des neuen Gesetzes über interne Kontrollen in der öffentlichen Verwaltung, einschließlich: i) die Einrichtung von internen Auditstellen in den Fachministerien; ii) Erlass von Rechtsakten für die Einrichtung von internen Auditstellen und Prüfungsausschüssen in lokalen Gebietskörperschaften (1. und 2. Grad), Universitäten, Krankenhäusern – Gesundheitseinheiten, unabhängigen Behörden und juristischen Personen lokaler Gebietskörperschaften; iii) die Annahme eines gemeinsamen Ministerbeschlusses zur Festlegung der Kriterien für die Zusammenarbeit der internen Auditstellen mit externen Sachverständigen. Die nationale Transparenzbehörde stellt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium den staatlichen Stellen Aufsicht und Anleitung für die Einrichtung eines kohärenten und funktionierenden internen Kontrollsystems zur Verfügung. Die nationale Transparenzbehörde erleichtert eine Pilot-Selbstbewertung der grundlegenden Elemente des internen Kontrollsystems. Der griechische Rechnungshof hat in seinen jährlichen Arbeitsplan Prüfungen zur Bewertung interner Kontrollregelungen für staatliche Stellen aufgenommen. |
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212 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 702_Stärkung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung |
Etappenziel |
Verstärkter Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung |
Einrichtung einer Plattform für die Erhebung statistischer Daten; Abschluss von Verbesserungen im Sonderregister des wirtschaftlichen Eigentümers |
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Q2 |
2023 |
i) Einrichtung der Plattform für die Erhebung statistischer Daten im Besitz der zuständigen nationalen Behörden (d. h. Justiz, Aufsicht und Strafverfolgung), die von der Direktion Finanzpolitik des griechischen Finanzministeriums verwaltet wird, die gemäß Gesetz 4557/2018 (nationales Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche) als zentrale Koordinierungsstelle fungiert; ii) Verbesserung des besonderen Registers für die Aufzeichnung von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer, um den direkten Zugang der zuständigen Behörden zu diesen Informationen zu erleichtern und die Vernetzung mit den jeweiligen Registern der EU-Mitgliedstaaten über die einschlägige EU-Plattform zu ermöglichen. Das Register ist Eigentum der Direktion Finanzpolitik des griechischen Finanzministeriums, die gemäß Gesetz 4557/2018 (nationales Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche) als zentrale Koordinierungsstelle fungiert und beim Generalsekretariat der Informationssysteme (GSIS) des Ministeriums für digitale Governance untergebracht ist. |
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213 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums |
Etappenziel |
Bekämpfung des illegalen Handels – IT-System und Kontrollstationen |
Das IT-System ist betriebsbereit und 10 neue vollständig ausgestattete Kontrollstationen (einschließlich der erforderlichen Ausrüstung) sind voll funktionsfähig. |
Q2 |
2025 |
Es wird ein integriertes und interoperables Informationssystem eingerichtet, das eine effiziente Verwaltung der landesweit durchgeführten Kontrollen zur Bekämpfung des illegalen Handels und zur Kontrolle des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowohl im Innen- als auch im Außenhandel ermöglicht. Um die volle Nutzung des neuen Informationssystems zu gewährleisten, werden die operativen Kapazitäten des Referats Marktkontrolle (DIMEA), einschließlich der peripheren Infrastruktur, durch den Zugang zu den erforderlichen Logistikausrüstungen, die mit der Marktüberwachungsdatenbank des Informationssystems verbunden sind, gestärkt, so dass sie bei Kontrollen vor Ort und der sofortigen Verhängung von Geldbußen eingesetzt werden können. Fertigstellung der Komponente zur Einrichtung neuer Kontrollstationen zur Bekämpfung des illegalen Handels durch 10 vorgefertigte Gebäude (ISOBOX) mit der erforderlichen Ausrüstung, darunter drei Scanner (HXM MobileScanTM oder gleichwertig). |
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Gruppe 20: Verbesserung der öffentlichen Verwaltung
●GOV-ERP (ID: 16 705)
●Reform der Rechnungslegung (ID: 16 974)
●Moderner institutioneller Rahmen für staatseigene Unternehmen (ID: 16 657)
●Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen (ID: 16 701)
●Modernisierung des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund (ID: 16 940)
●Professionalisierung des Bereichs „Öffentliches Auftragswesen“ (ID: 16 711)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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214 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 701_Stärkung des Netzes staatlicher Beihilfen |
Etappenziel |
Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen |
Inkrafttreten des erweiterten Rahmens für staatliche Beihilfen |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten der Änderungen des Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen für den Betrieb des Zentralen Netzes für staatliche Beihilfen (CESANET) zur Stärkung der Zuständigkeiten der Zentralstelle für staatliche Beihilfen und der dezentralen Stellen für staatliche Beihilfen |
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215 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der politischen Planung und Koordinierung |
Etappenziel |
Politikplanung und -koordinierung – Folgenabschätzung |
Schulungsprogramm gestartet, an dem 100 Beamte ausgewählt wurden. |
Q4 |
2022 |
Nach der Einrichtung der elektronischen Plattform für Folgenabschätzungen wird ein Schulungsprogramm und ein damit verbundenes Akkreditierungsverfahren eingeleitet, an dem mindestens 100 Beamte beteiligt sind, darunter Beamte, die für die „Exekutivstellen“ ausgewählt werden (Gesetz 4622/2019, Artikel 104), um die Qualität der erstellten Folgenabschätzungen zu verbessern und die Nutzung der elektronischen Plattform zu erleichtern. |
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216 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Etappenziel |
Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens – neue Rechtsvorschriften |
Neue Rechtsvorschriften sind in Kraft getreten; eingehende Studie abgeschlossen |
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Q2 |
2024 |
i) Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften, die berufliche Arbeitsabläufe für Mitarbeiter, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, spezifische Qualifikationsgruppen und die Einführung finanzieller und nichtfinanzieller Anreize in voller Übereinstimmung mit der einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) ohne Ausnahmen vorsehen; ii) Vorlage der eingehenden Studie zur Neuorganisation der Struktur und der Zuständigkeiten der für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Stellen. |
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217 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund |
Etappenziel |
Abschluss aller Teilprojekte des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund |
Bericht des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund, in dem der Abschluss von Teilprojekten bescheinigt wird. |
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Q2 |
2025 |
Abschluss aller Teilprojekte des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund: i) Archivierung des Digitalisierungs- und Dokumentenverwaltungssystems; ii) Integriertes Informationssystem; iii) ERP-Informationssystem; iv) Managed Printing Services; v) Personalverwaltungssystem. |
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218 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Etappenziel |
Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen 2021-2025 |
Vollständige Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen |
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Q4 |
2025 |
Umsetzung der gesamten nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen, einschließlich: i) Schaffung von Governance-Regelungen und Umstrukturierung der Interessenträger; ii) Einrichtung eines Überwachungsrahmens; iii) Inkrafttreten der Ermöglichung des Sekundärrechts und anderer Maßnahmen, um den Rahmen voll funktionsfähig zu machen; iv) Schaffung von Schlüsselinitiativen wie umweltorientiertes Beschaffungswesen und Beschaffung2Innovate, Rahmen für die Zertifizierung privater elektronischer Beschaffungssysteme. |
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219 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 974_Rechnungslegungsreform |
Etappenziel |
Reform des Rechnungswesens: Konzernabschlüsse |
Erstellung der konsolidierten Jahresabschlüsse abgeschlossen. |
Q4 |
2025 |
Erstellung konsolidierter Jahresabschlüsse für alle Teilsektoren des Staates einschließlich der Gemeinden. Um diese Ergebnisse zu erreichen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: ·Konzeption, Durchführung und Betrieb der Haushalts- und Finanzverwaltung und Berichterstattung der Zentralverwaltung sowie Erhebung und Überwachung der Haushalts- und Finanzdaten aller anderen Regierungsstellen außerhalb der Zentralverwaltung. ·Die Rechnung in GOV-ERP eingeben ·Schulung der Beamten der Finanzdienstleistungsunternehmen in Fragen im Zusammenhang mit dem Rechnungsführungsrahmen des Staates (GGAF) und dem öffentlichen Finanzmanagement (PFM) ·Erstellung eines konsolidierten Abschlusses. |
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220 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 705_Digitale Umgestaltung der Finanzverwaltung und -aufsicht & Elektronische Rechnungsstellung |
Etappenziel |
GOV-ERP (Government Enterprise Resource Planning – GOV-ERP) |
Das IT-System ist voll funktionsfähig. |
Q4 |
2025 |
Durchführung des digitalen Wandels des Rahmens für das Finanzmanagement und die Finanzaufsicht, indem die staatliche Ressourcenplanung für Unternehmen (Government Enterprise Resource Planning – GOV-ERP) voll funktionsfähig gemacht wird. Um dieses Ergebnis zu erreichen, müssen Teilprojekte abgeschlossen werden: Digitale Transformation des Finanzmanagements und der Aufsicht über staatliche Stellen des Staates. Anbindung der ERP-Systeme des Staates an die griechische e-Invoice. - Die Anbindung der ERP-Systeme an das Netz für elektronische Rechnungen - Die Anbindung der Anbieter von elektronischen Rechnungsstellungsdiensten an das Netz der elektronischen Rechnungsstellung |
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221 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Zielwert |
Abschluss von Weiterqualifizierungs-/Umschulungsprogrammen für das öffentliche Auftragswesen |
Anzahl der geschulten und zertifizierten öffentlichen Bediensteten |
0 |
6000 |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Weiterqualifizierungs-/Umschulungsprogrammen für Fachkräfte im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und Zertifizierungsvergabe. |
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N. KOMPONENTE 4.3: VERBESSERUNG DER EFFIZIENZ DES JUSTIZSYSTEMS
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst eine Reihe weitreichender Reformen sowie Investitionen, die darauf abzielen, die Wirksamkeit und Effizienz des griechischen Justizsystems durch die Einführung einer ehrgeizigen Überarbeitung der gerichtlichen Landkarte des Landes, die Berücksichtigung des Infrastrukturbedarfs, die Annahme von Maßnahmen zur Erhöhung der digitalen Kapazitäten des Justizsystems, die Modernisierung der Arbeitsweise der Gerichte, die Einrichtung einer Justizpolizei und die Erweiterung und Verbesserung der Ausbildung (sowohl der Erst- als auch der Lebenszeit) von Richtern und Bürokräften zu verbessern. Die Maßnahmen sollen zur Bewältigung der Herausforderungen beitragen, die in den länderspezifischen Empfehlungen in Bezug auf öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019, länderspezifische Empfehlung 3 von 2020) und Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft (länderspezifische Empfehlung 4 von 2020) genannt werden. Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
N.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Neue Justizgebäude und Renovierungen (ID der Maßnahme: 16 292)
Die Maßnahme besteht aus einer gezielten Investition in den Bau und die Renovierung von Gebäuden, die Teil des Justizwesens sind, in enger Verbindung mit der Überarbeitung der gerichtlichen Karte, um die Effizienz der Justiz zu maximieren und unnötige Anstrengungen und Ausgaben zu vermeiden. Alle Immobilien, die Eigentum der Justiz sind oder von ihr genutzt werden, werden in ein elektronisches Identitätsregister aufgenommen, um die Überwachung und Planung zu erleichtern. Die neu errichteten Gebäude müssen alle einen Primärenergiebedarf (PED) erfüllen, der mindestens 20 % niedriger ist als der Niedrigstenergiegebäudebedarf (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (ID der Maßnahme: 16 727)
Der digitale Wandel des griechischen Justizsystems wird unter der Aufsicht des Justizministeriums durchgeführt und besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, mit denen seine IT-Kapazitäten in Bezug auf die Digitalisierung von Dokumenten, die Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte, die Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung der Verfahren durch Digitalisierung und die Interoperabilität der IT-Systeme der Gerichte mit denen des Justizministeriums sowie mit anderen nationalen und internationalen Behörden und/oder Datenbanken verbessert werden sollen. Alle Zweige der Justiz (Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen sowie Rechnungshof) werden von dieser Reform erfasst. Nach seiner Fertigstellung verfügen Richter und Justizbedienstete über Instrumente und Infrastrukturen, die es ihnen ermöglichen, die Bearbeitung der Rechtssachen effizienter zu gestalten und die Rechtspflege zu beschleunigen, ohne dabei ihre Qualität zu beeinträchtigen.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (ID der Maßnahme: 16 733)
Die Nationale Richterakademie wird hinsichtlich ihrer Funktion und ihres Lehrplans einer Reihe institutioneller Änderungen unterzogen; die Kriterien für die Auswahl der Kandidaten werden ebenfalls überarbeitet, um ein selektiveres und wettbewerbsfähigeres Studienumfeld zu schaffen und gleichzeitig weitere Kategorien von Studierenden zuzulassen (Richter der Richtergerichte und Prüfungsrichter); darüber hinaus bietet es zusätzliche Kurse an, die auf die Vermittlung neuer Kompetenzen abzielen, wobei der Schwerpunkt auf Managementkompetenzen und digitalen Kompetenzen liegt, sowie zu Themen, die für die Ausübung richterlicher Aufgaben relevant sind, wie Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und -analyse, Verwaltung von Gerichten und neue Technologien; die Reform umfasst die obligatorische lebenslange Weiterbildung der Richter zu Themen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben von wesentlicher Bedeutung sind, durch Ausbilder, die auch an der Nationalen Richterschule gebildet werden. Schließlich soll eine neue nationale Schule für Justizbedienstete geschaffen werden, die Fortbildungsmaßnahmen und lebenslange Schulungen für Büroangestellte zu Themen anbietet, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Verwaltung und Organisation ihrer Dienste, die digitalen Kompetenzen, das Verfahrensrecht und das materielle Recht von wesentlicher Bedeutung sind.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Beschleunigung der Rechtspflege (ID der Maßnahme: 16 575)
Diese Reform soll die Justizverwaltung beschleunigen und zum wirtschaftlichen und institutionellen Wandel des Landes beitragen. Das wichtigste Element der Reform besteht in der geplanten Überarbeitung der gerichtlichen Landkarte, die zu einer rationellen Neuordnung der Gerichtsbezirke in ganz Griechenland und zur Schaffung, Abschaffung oder Umverteilung von Justizstrukturen in diesen Bezirken auf der Grundlage objektiver Kriterien und einer umfassenden Erhebung von Daten über alle Gerichte im ganzen Land führt. Die Reform des Gerichtsplans erstreckt sich auf alle Zweige der Justiz (Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen). Durch zusätzliche Maßnahmen wird die Effizienz und Wirksamkeit des Justizwesens verbessert:
·Schaffung einer Kriminalpolizei zur Unterstützung und Verbesserung der Funktionsweise des Justizwesens durch die Bereitstellung von Know-how zur Ermittlung komplexer Straftaten (einschließlich Finanzkriminalität, Korruption und Geldwäsche) und durch die Bereitstellung eines breiten Spektrums an Rechtshilfe (Unterstützung bei der Durchführung von Voruntersuchungen und Ermittlungen, der Vollstreckung von Urteilen und der Zustellung von Schriftstücken und Verfahrensakten, der Vollstreckung von Haftbefehle, der Vollstreckung von Urteilen, der Aufrechterhaltung der gerichtlichen Anordnung, der Unterstützung oder der Beantwortung von Rechtshilfeersuchen und der Ausführung von Aufträgen, die ihr von den zuständigen Staatsanwälten übertragen wurden)
·Veranstaltung von Schulungsseminaren für vorsitzende Richter über die allgemeinen Grundsätze der Gerichtsverwaltung,
·Änderung des Verfahrensrechts an den Verwaltungsgerichten zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren,
·die Einführung von Pilotverfahren vor Zivilgerichten,
·die Einrichtung von Filtermechanismen für die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen,
·die Neugestaltung der Methode zur Berechnung der Gerichtskosten und
·Einführung einer befristeten Regelung für die Gewährung finanzieller Anreize für Justizbedienstete auf der Grundlage objektiv messbarer individueller Leistungsindizes und in völligem Einklang mit der einheitlichen Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) ohne Ausnahmeregelung, um die Erfüllung von Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gerichtswesen zu beschleunigen und den Rückstand bei den Gerichten zu beseitigen.
Um die Reform abzuschließen, wird ein Bündel von Maßnahmen zur Einrichtung und Stärkung alternativer Streitbeilegungsstellen verabschiedet, und zwar durch die Bereitstellung von Schulungen für Rechtsberater, die Ausweitung der Mediationsverfahren auf Strafverfahren und Verwaltungsstreitigkeiten, die Bereitstellung finanzieller Anreize für Parteien, die alternative Streitbeilegungsverfahren für Gerichtsverfahren wählen, die Stärkung des Schiedsverfahrens und die Bereitstellung finanzieller Anreize für Schiedsstellen und Mediationszentren zur Schaffung benutzerfreundlicher digitaler Systeme.
Schließlich muss die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für die systematische Erhebung, Verarbeitung, Aggregation, Präsentation und Überwachung der justiziellen Daten die ordnungsgemäße Überwachung und Überwachung der Funktion und der Leistungsfähigkeit des Justizsystems gewährleisten.
Die Durchführung der Reform soll bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
N.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Gruppe 21: Verbesserung der Effizienz des Justizsystems
Diese Gruppe umfasst folgende Maßnahmen:
●Neue Justizgebäude und Renovierung (ID: 16 292)
●Digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) (ID: 16 727)
●Kompetenzen und digitale Kompetenzen von Richtern und Justizbediensteten (Justizbedienstete) (ID: 16 733)
●Beschleunigung der Rechtspflege (ID: 16 575)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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222 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Identifizierung – förderfähige Gebäude |
Erstellung der Liste |
Q3 |
2021 |
Erstellung einer Liste der Gebäude, die von der Überarbeitung der gerichtlichen Karte nicht betroffen sind. |
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223 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems — 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Technische Unterstützung – Justizielles Leistungsinstrument |
Zuschlag für technische Unterstützung |
Q3 |
2022 |
Vergabe einer Ausschreibung für technische Unterstützung für die Entwicklung des Justiziellen Leistungsinstruments auf der Grundlage strategischer Ziele, Einführung objektiver wesentlicher Leistungsindikatoren (Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation, Motivation usw.) nach Abteilungen und/oder Kategorien von Sachbearbeitern und Bereitstellung genauer und objektiver Daten über die Gewährung von Bonuszahlungen; Boni sind im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Leistung dieses Jahres zahlbar. Es handelt sich um ein befristetes Instrument, das vollständig mit der einheitlichen Lohn- und Gehaltstabelle (Gesetz 4354/2015) in Einklang steht, ohne dass Ausnahmen für die Beseitigung des Rückstands bei den Gerichten festgelegt werden. |
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224 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Zielwert |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
Zahl der in der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter |
0 |
10 |
Q1 |
2022 |
10 Richter an den Gerichten des Staatsanwalts, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind |
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225 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Kriminalpolizei – Sekundärrecht |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften (in Form von Präsidialdekreten oder Ministerialbeschlüssen), die für die vollständige Umsetzung des Gesetzes über die Justizpolizei erforderlich sind, um die Arbeit der Justiz- und Staatsanwaltschaften zu unterstützen mit: ·wissenschaftliche und technische Unterstützung für Richter und Staatsanwälte in Angelegenheiten, die technisches oder professionelles Fachwissen erfordern; ·die Durchführung von Voruntersuchungen und Untersuchungen; ·die Vollstreckung von Optionsscheinen; ·Unterstützung bei der Stellung oder Beantwortung von Rechtshilfeersuchen; ·die Zustellung von Schriftstücken und Verfahrensakten; ·Vollstreckung von Urteilen; ·Bewachung und Aufrechterhaltung der Ordnung in den Gerichten; ·sonstige Verfahrensakte, die ihr von den zuständigen Gerichten und Staatsanwaltschaften übertragen wurden |
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226 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Gerichtliche Karte – Primärrecht – Verwaltung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q4 |
2022 |
Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung der gerichtlichen Karte für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. |
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227 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Liste – Einleitung von Ausschreibungen |
Liste der Renovierungsprojekte im Einklang mit dem einschlägigen Gesetz zur Überarbeitung der gerichtlichen Karte gemäß Etappenziel 14 4.3/Q4 2022; Einleitung von Ausschreibungen |
Q4 |
2022 |
Anpassung der Liste der Projekte im Einklang mit der Überarbeitung der gerichtlichen Karte, wie sie im Gesetz angenommen wurde. Einleitung der Ausschreibungen für Verwaltungsgerichte. In den Ausschreibungsbedingungen ist festzulegen, dass neu errichtete Gebäude einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). |
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228 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Zielwert |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
Zahl der in der nationalen Richterschule eingeschriebenen Richter |
10 |
25 |
Q1 |
2023 |
14 zusätzliche Richter an den Gerichten, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind, 1 Richter am Rechnungshof, die an der nationalen Richterschule eingeschrieben sind. Dadurch wird die Gesamtzahl der Richter, die an Schulungen teilnehmen, auf 25 erhöht. |
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229 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems — 16 727 digitaler Wandel der Justiz (E-Justiz) |
Etappenziel |
Upgrade Record Systems & IT Justice Systems |
Projektprüfberichte zur Bestätigung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen |
Q2 |
2023 |
Eingang eines amtlichen Nachweises durch geeignete Unterlagen (Abschlussbescheinigungen, Protokolle über die qualitative und quantitative Abnahme und ausgestellte Rechnungen) über die fristgerechte und fristgerechte Erfüllung aller bis zu diesem Zeitpunkt fälligen vertraglichen Verpflichtungen in Übereinstimmung mit den Projektkalender, die alle Elemente der beiden Teilprojekte abdecken (Gerichtssachenerfassungssysteme und Aufrüstung der IT-Justizsysteme (OSDY-PP, OSDDY-DD, Rechnungshof, Nationaler Strafregisterauszug)), durch geeignete Mittel (z. B. qualitative Bescheinigungen über die Projektprüfung) und quantitative Nachweise, |
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230 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems — 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Annahme – Leistungsinstrument für Justizbedienstete |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts |
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Q2 |
2023 |
Erlass von Primär- und Sekundärgesetzen zur Einführung eines vorübergehenden Bonussystems, das auf der Entwicklung eines Leistungsinstruments für Justizbedienstete beruht, das strategische Ziele festlegt und objektive wesentliche Leistungsindikatoren (wie Zeit für die Erfüllung einer Aufgabe, individuelle Leistung in Bezug auf Zeit, Kommunikation und Motivation) nach Abteilungen und/oder Kategorien von Sachbearbeitern einführt und genaue und objektive Daten über die Zuweisung von Bonuszahlungen liefert; Prämien, die im ersten Quartal nach Ende des betreffenden Jahres auf der Grundlage der Wertentwicklung dieses Jahres zu zahlen sind. |
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231 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Verträge |
Vergabe der Aufträge |
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Q2 |
2023 |
Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben, die von der Überarbeitung der gerichtlichen Karte nicht betroffen sind. In den Vergabebedingungen wird festgelegt, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als der Niedrigstenergiegebäudebedarf (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). |
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232 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der Gerichtskarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
Q4 |
2023 |
Inkrafttreten des Primärrechts für die Überarbeitung der gerichtlichen Karte für Zivil- und Strafjustiz. |
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233 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Einleitung von Ausschreibungen |
Einleitung von Ausschreibungen |
Q4 |
2023 |
Anpassung der Liste der Projekte an das Gesetz über die Überarbeitung des Gerichtskatalogs. Einleitung der Ausschreibung für Projekte in Zivil- und Strafkammern, die in der überarbeiteten Liste der Renovierungen enthalten sind. In den Ausschreibungsbedingungen ist festzulegen, dass die neu zu errichtenden Gebäude einen Primärenergiebedarf (PED) erreichen müssen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). |
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234 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Justizpolizei operativ |
Die Kriminalpolizei ist sowohl auf zentraler als auch auf regionaler Ebene voll funktionsfähig und funktionsfähig. |
Q4 |
2023 |
Operationalisierung der Kriminalpolizei in allen ihren Zuständigkeitsbereichen, sowohl auf der Ebene der Zentralverwaltung als auch auf regionaler Ebene innerhalb der Gerichte |
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235 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Etappenziel |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
Bericht über die Bescheinigung Umsetzung der Änderungen im Lehrplan der Nationalen Richterakademie und Einschreibung von 65 % der Richter und Büroangestellten in die lebenslange Weiterbildung |
Q4 |
2024 |
Vollständige Umsetzung aller in der Reform enthaltenen Projekte zu Kompetenzen und digitalen Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete mit: 1.65 % der Richter und Büroangestellten, die an lebenslangem Lernen teilgenommen haben und an mindestens einer Schulung teilgenommen haben (Seminar) 3.Die Nationale Schule für Justizbedienstete in vollem Betrieb 4.Alle Änderungen der Auswahlkriterien und des Lehrplans Änderungen im Bildungsprogramm der Nationalen Richterschule, die insbesondere darauf abzielen, die praktische Ausbildung zu verbessern und Kurse zu Ethik, Zeitmanagement, Psychologie, Wirtschaftstheorie und -analyse, Verwaltung von Gerichten und neuen Technologien anzubieten. Lebenslange Weiterbildung der Richter, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche und Management- oder Verfahrensaspekte erstreckt, die für die Rechtsprechungstätigkeit relevant sind (Verwaltung der Gerichte, Fallbearbeitung, Kommunikation und Zusammenarbeit mit nationalen und ausländischen Behörden); diese Ausbildung ist eine Voraussetzung für den beruflichen Aufstieg. Schulung von Justizbediensteten zu Themen, die für ihre Aufgaben von wesentlicher Bedeutung sind, d. h. Verwaltung und Organisation ihrer Dienste, digitale Kompetenzen, Verfahrensrecht und materielles Recht. |
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236 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte |
Fortschrittsbericht, in dem die Prozentsätze wiedergegeben und überprüft werden, wie aus offiziellen Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen hervorgeht, in denen die Funktionsfähigkeit und Funktionalität der reformierten Einrichtungen bestätigt wird. |
Q4 |
2024 |
Überarbeitung der Gerichtskarte Mindestens 70 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte) in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit voll funktionsfähig und funktionsfähig sind; mindestens 40 % der betroffenen Einrichtungen (Gerichte) sind voll funktionsfähig und funktionsfähig für die Zivil- und Strafjustiz. |
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237 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss |
Bericht, in dem überprüft wird, ob alle Bauvorhaben vollständig abgeschlossen sind und den Nutzern übergeben werden. Bestätigung der vollständigen Operationalisierung und Funktionalität der E-Identitätsplattform. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung aller verbleibenden Neubauten und Renovierungen, die im ersten Quartal 2023 eingeleitet wurden, entsprechend den Anforderungen der überarbeiteten gerichtlichen Karte. Fertigstellung und vollständige Online-Inbetriebnahme der E-Identitätsplattform für Justizgebäude |
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238 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der gerichtlichen Karte – Vollständige Umsetzung |
Fortschrittsbericht, der die Operationalisierung und Funktionalität aller reformierten Einrichtungen auf der Grundlage offizieller Dokumente bestätigt. |
Q4 |
2025 |
Überarbeitung der Gerichtskarte Vollständige Umsetzung oder Überarbeitung der gerichtlichen Karten für jede Verwaltungs-, Zivil- und Strafjustiz, wie aus offiziellen Erklärungen der jeweiligen Gerichtsverwaltungen hervorgeht, in denen die Funktionsfähigkeit und Funktionalität der reformierten Einrichtungen bestätigt wird. |
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239 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 727_Digitale Umgestaltung der Justiz (E-Justiz) |
Etappenziel |
Führung von Aufzeichnungen und IT-Upgrades |
Systeme zur Aufzeichnung von Audiodaten, die in allen Zivil- und Strafgerichten voll funktionsfähig sind. OSDY-PP Phase II, OSDDY-DD, Auditdienst und nationale Strafregisterprojekte vollständig umgesetzt, umgesetzt und einsatzbereit. |
Q4 |
2025 |
E-Justiz: Abnahme der Arbeitsergebnisse für die „Modernisierung und Erweiterung der IT-Systeme des Justizwesens“ in Bezug auf: 1.Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte. 2.Modernisierung und Unterstützung der IT-Systeme des Justizsektors für Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte, Rechnungshof und nationale Strafregister. Die Teilprojekte umfassen Folgendes: - Verbesserung des Aufzeichnungssystems der Gerichte – Aktualisierungs- und Unterstützungsdienste für das integrierte Gerichtsmanagementsystem für Zivil- und Strafgerichte (OSDDY-PP A) und Einführung des Systems in allen Zivil- und Strafgerichten des Landes (OSDY-PP B); - Aktualisierungs- und Unterstützungsdienste für das integrierte Gerichtsmanagementsystem für den Staatsrat und alle Verwaltungsgerichte (OSDDY-DD) (www.adjustice.gr); - Modernisierung und Unterstützung des nationalen Strafregisters (NCRI); - Aktualisierungs- und Unterstützungsdienste für das integrierte Gerichtsmanagementsystem des griechischen Rechnungshofs (ELSYN). |
O. KOMPONENTE 4.4: STÄRKUNG DES FINANZSEKTORS UND DER KAPITALMÄRKTE
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, die Fähigkeit des Finanzsystems zur Unterstützung der Entwicklung der Wirtschaft durch die Bereitstellung von Finanzmitteln für Unternehmen und Einzelpersonen für die Entwicklung neuer Tätigkeiten zu stärken. Er unterstützt den Abbau der hohen notleidenden Risikopositionen und notleidenden Kredite im griechischen Bankensektor und verbessert gleichzeitig den Zugang zu Informationen über die Kreditprofile von Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Markt.
Mit der Komponente soll auch der Abbau der privaten Verschuldung und die Stärkung der Kapitalmärkte unterstützt werden. Strukturelle Veränderungen in diesen beiden Bereichen werden zum Wachstum beitragen und die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit Griechenlands gegenüber künftigen Schocks erhöhen.
Die Reformen im Rahmen dieser Komponente umfassen:
·Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit
·Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, alte Herausforderungen zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren
·Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die 2. Chance erforderlich ist
·Neue Darlehensförderung – Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung
Einige dieser Reformen umfassen Maßnahmen zur Schließung der Informationslücken, die den erfolgreichen Kreditfluss behindern, und eine effiziente Risikoüberwachung. Diese umfassen die Entwicklung eines Registers zur Überwachung der privaten Verschuldung, die Einrichtung eines öffentlichen Kreditbüros, eines zentralen Kreditregisters und einer Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung. Diese Maßnahmen tragen auch zum digitalen Wandel der griechischen Wirtschaft bei, da sie auf Informationstechnologie angewiesen sind.
Die Maßnahmen im Rahmen dieser Komponente fördern die wirtschaftliche und institutionelle Resilienz, stärken die Krisenvorsorge und die institutionellen Kapazitäten und unterstützen somit die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu „Strukturreformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Wirtschaft“ (länderspezifische Empfehlung 1 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 4 von 2020). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
O.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (ID der Maßnahme: 16 581)
Ziel der Reform ist es, die Kapitalmarktaufsicht bis 1) durch Investitionen in den digitalen Wandel der griechischen Kapitalmarktkommission (Hellenic Capital Market Commission, HCMC) und die Digitalisierung ihrer internen Prozesse und Organisation zu verbessern und 2) den Regulierungs- und Rechtsrahmen für die Kapitalmärkte zu kodifizieren und zu modernisieren, um die Aufsichtskapazität des Kapitalmarkts zu verbessern. Die Reform soll bis zum ersten Quartal 2021 in Kraft treten und die Investitionen in das IT-System bis zum vierten Quartal 2025.
Reform: Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, alte Herausforderungen zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren (ID der Maßnahme: 16 957)
Diese Reform besteht aus drei Teilen. Erstens geht es um die Einrichtung und den Betrieb eines öffentlichen Kreditbüros. Sie liefert Ergebnisse zur Kreditwürdigkeit von Schuldnern und beseitigt die Informationsasymmetrie zwischen öffentlichen Stellen und Banken auf der Grundlage von Daten und Informationen des öffentlichen Sektors. Dazu gehört auch die Fertigstellung eines IT-Systems zur Durchführung von Solvabilitätsbeurteilungen. Zweitens betrifft die Reform die Umsetzung der nationalen Strategie für die Verwaltung privater Schulden und die Entwicklung eines Registers zur Überwachung der privaten Verschuldung, das bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein soll. Die nationale Strategie umfasst insgesamt 33 Projekte, die in drei Aktionsschwerpunkte unterteilt sind. Jede Interventionsachse zielt auf einen anderen Aspekt der Abwicklung des privaten Schuldenmanagements und gemeinsam im Einklang mit der nationalen Strategie ab. Der erste und dritte Schwerpunkt umfassen Interventionen zur aktiven Verringerung des privaten Schuldenstands durch Verbesserung des Insolvenzverfahrens und Stärkung des Marktes für notleidende Kredite. Der zweite Schwerpunkt besteht aus Maßnahmen, mit denen der künftige Anstieg privater Schulden verhindert werden soll. Die wichtigste Investition im Rahmen dieser Teilreform ist die Entwicklung eines IT-Systems für das private Schuldenüberwachungsregister.
Die dritte Teilreform betrifft die Einrichtung eines zentralen Kreditregisters (CCR), das das Hercules-Asset Protection Scheme ergänzen und den Sekundärmarkt für notleidende Kredite stärken würde. Das CCR wird von der Bank of Greece gehostet und erfasst auf granularer Basis die Zahlungsgeschichte jedes einzelnen Kredits der Kunden aller Banken und Finanzinstitute sowie die Art der geleisteten Sicherheiten. Das zentrale Kreditregister wird das bestehende Tiresias-System (private Kreditbüros) sowie das geplante öffentliche Kreditbüro und Überwachungsregister für Privatschulden ergänzen und vollständig an dieses angleichen. Es soll den Zugang zu Kreditinformationen ermöglichen, Marktversagen aufgrund asymmetrischer Informationen beheben und so den Zugang zu Krediten erleichtern. Durch die Verbesserung der Informationen über die Kredithistorie potenzieller Schuldner befasst sich das CCR mit dem Problem der ungünstigen Auswahl, mit dem Finanzinstitute konfrontiert sind, wenn sie potenziellen Kreditgebern neue Kredite gewähren, zu denen sie über unvollständige Informationen verfügen. Dies wiederum wird sich positiv auf die Quantität und Qualität der Investitionsausgaben auswirken. Darüber hinaus wirkt sich das CCR positiv auf den Grad des Wettbewerbs zwischen Finanzinstituten aus, was zu niedrigeren Kapitalkosten für griechische Firmen und einzelne Kunden führt. Schließlich erleichtert das CCR durch die Bereitstellung genauer und zeitnaher Informationen über einzelne Kredite den Anlegern die Möglichkeit, Risiken auf dem Sekundärmarkt für notleidende Kredite zu bepreisen. Dadurch werden die Bewertungen notleidender Kredite erhöht, die Erlösquoten erhöht und somit Banken dabei unterstützt, Altlasten im Zusammenhang mit notleidenden Krediten schneller und effizienter zu bewältigen, was den Einsatz von Kapital angeht. All diese Punkte sollten bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Modernisierung der digitalen Infrastruktur, die für die Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und die zweite Chance erforderlich ist (ID der Maßnahme: 16 580)
Ziel der Reform ist die Modernisierung der notwendigen digitalen Infrastruktur zur Unterstützung der Frühwarn- und präventiven Umschuldungsverfahren, die durch den neuen einheitlichen/kodifizierten Rechtsrahmen für die Schuldenverwaltung natürlicher und juristischer Personen geschaffen werden.
Diese Reform soll bis zum vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Förderung neuer Darlehen – Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung (ID der Maßnahme: 16 576)
Die Reform betrifft die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung, die detaillierte Daten über die Liquidität erfasst, die von Banken Einzelpersonen und juristischen Personen zur Verfügung gestellt wird, um zielgerichtete öffentliche Maßnahmen, die darauf abzielen, den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern, besser konzipieren und umsetzen zu können. Sie überwacht die Marktliquidität unabhängig und im Zusammenhang mit der Kreditausweitung im Zusammenhang mit der Stützung der Wirtschaft und der optimalen Nutzung der Finanzierungsinstrumente zur Deckung des Liquiditätsbedarfs von Einzelpersonen und Unternehmen.
Die Investitionen im Rahmen dieser Reform umfassen auch die Entwicklung und Inbetriebnahme eines IT-Systems zur Datenerhebung, das als Instrument zur Überwachung der Kreditausweitung und zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft des Staates und seiner einschlägigen Politik dienen soll. Sie sollte bis zum vierten Quartal 2024 abgeschlossen sein.
O.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Gruppe 22: Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte
●Verbesserte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit (ID: 16 581)
●Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, alte Herausforderungen zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren (ID: 16 957)
●Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und 2. Chance (ID: 16 580)
●Förderung neuer Darlehen – Einrichtung der Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung (ID: 16 576)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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240 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (Verweis auf das Amtsblatt) |
Q4 |
2021 |
Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die griechische Kapitalmarktkommission zur Änderung der internen Verfahren und Organisation. |
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241 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und 2. Chance |
Etappenziel |
Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung |
Berichte über die Operationalisierung der oben genannten Systeme, gegebenenfalls einschließlich Links zu Websites |
Q4 |
2024 |
Verbesserung des Frühwarnmechanismus und des präventiven Umschuldungsmechanismus, der es Einzelpersonen und Unternehmen ermöglicht, Überschuldung zu vermeiden und die Schuldenregulierung durch außergerichtliche Verfahren anzugehen. Der Auftragnehmer modernisiert die IT-Systeme zur Frühwarnung und zur präventiven Umschuldung, die vom Finanzministerium/SecPD nach Bewertung ihres Betriebs betrieben werden. |
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242 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 576_neue Darlehensförderung – Einrichtung der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
Berichte über die Operationalisierung der Systeme, gegebenenfalls einschließlich Links zu Websites |
Q4 |
2024 |
Das IT-System der Beobachtungsstelle für die Kreditausweitung (Credit Expansion Observatory) wird fertiggestellt und in Betrieb genommen, das aus einem IT-System zur Datenerhebung besteht, das die Kreditausweitung überwacht und somit die Vorbereitung der Entscheidungen über die Politikgestaltung des Staates verbessert. |
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243 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
Inbetriebnahme des IT-Systems der Kapitalmarktunion |
Q4 |
2025 |
1. Abschluss der Umgestaltung und des Fahrplans für eine neue Organisationsstruktur, Datenverwaltung, Personalschulung, 2. Entwicklung und/oder Erwerb von IT-Infrastrukturen und -Anwendungen für die systematische Entgegennahme, Speicherung, Abfrage und Verwaltung von Transaktionen mit den Börsendaten und ergänzenden Informationen für die Erstellung und Verwaltung von Warnmeldungen und Prüfberichten; 3. Einführung eines IT-Großsystems und Integration aller derzeit (und in Zukunft) von den Mitarbeitern der griechischen Kapitalmarktkommission erhobenen Daten, die eine multidimensionale Analyse, Überprüfung und Übersicht über die derzeitigen Marktbedingungen ermöglichen und eine Feinabstimmung der Verfahren und Interventionen ermöglichen |
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244 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, alte Herausforderungen zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren |
Etappenziel |
Schuldenabwicklung, Abwicklung notleidender Kredite, Verkauf notleidender Kredite, Finanzstabilität, Public Credit Bureau, Solvabilität, Strategie für notleidende Kredite, Register zur Überwachung privater Schulden. |
Bericht über den Abschluss der 33 im Rahmen der Strategie geplanten Projekte |
Q4 |
2025 |
Die nationale Strategie zur Abwicklung privater Schulden wurde eingeführt und vollständig operationalisiert, insbesondere durch die Einrichtung des öffentlichen Kreditbüros und des Registers für die Überwachung privater Schulden. Das zentrale Kreditregister (CCR, das eng mit den oben genannten Projekten verbunden ist, ergänzt die nationale Strategie zur Verringerung notleidender Kredite, zur Erhöhung der Transparenz und zur Wiederherstellung des Vertrauens der Investoren). Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den künftigen Aufbau privater Schuldtitel zu verhindern und den Markt für notleidende Kredite zu stärken, unter anderem durch die Beseitigung von Informationsasymmetrien, die Kreditentscheidungen erleichtern und die Transparenz der Zahlungsgeschichte und des Umfangs der geleisteten Sicherheiten erhöhen. Public Credit Bureau: Entwicklung des IT-Systems zur Solvabilitätsbeurteilung und Abschluss des Pilotbetriebs. Einführung des IT-Systems des privaten Debt-Monitoring Registers. Erfolgreicher Abschluss der nationalen Strategie für notleidende Kredite, einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung von Transaktionen mit notleidenden Krediten: i) Entwurf, Konsultation und Einführung neuer Rechtsvorschriften zur Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für die Übertragung notleidender Kredite, ii) Festlegung einer gemeinsamen Datenvorlage für die Transaktionen mit notleidenden Krediten, iii) Festlegung einer gemeinsamen Vorlage für die Portfolioüberprüfung und -bewertung, iv) Einrichtung einer Transaktionsplattform für NPL-Portfolios, um Verkäufer und Käufer dabei zu unterstützen, Informationen auszutauschen und Gebote auf effiziente und vertrauliche Weise abzugeben. Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur für das CCR. Das CCR ist eine nationale Datenbank, die bei der Bank von Griechenland untergebracht ist und somit deren Pflichten und Funktionen bei der Beaufsichtigung des Finanzsektors und der Gewährleistung der Finanzstabilität unterstützt. Die Bank of Greece (BoG) ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich und stellt sicher, dass strenge Sicherheits- und Datenschutzprotokolle vorhanden sind, um die Informationen der Kreditnehmer, die Kreditgeber dem CCR übermitteln, zu schützen. Auch andere Dienststellen des Finanzministeriums (Sondersekretariat für die Verwaltung privater Schulden) profitieren von einer möglichen (soweit erforderlich) Interoperabilität des Systems mit dem Büro für öffentliche Kredite und dem Register für die Überwachung privater Schulden. Das Justizministerium (als Mitverantwortlicher für das Register der elektronischen Sicherheiten) könnte ebenfalls von Vorteil sein. Das Ministerium für digitale Governance könnte ein Schlüsselakteur für die Konzeption und den Betrieb des CCR sein. |
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P. KOMPONENTE 4.5: FÖRDERUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION
Die Hauptziele dieser Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans bestehen darin, die öffentlichen und privaten Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) zu erhöhen, die Verbindungen zwischen Wissenschaft und Unternehmen zu stärken und eine bahnbrechende FuE-Infrastruktur zu entwickeln, um die Forschungs- und Innovationsleistung Griechenlands zu verbessern. Dies soll durch gezielte Reformen und Investitionen erreicht werden, um die öffentlichen und privaten FuE-Ausgaben zu erhöhen, die Forschungsinfrastrukturen des Landes zu modernisieren, die Forschungsfinanzierung zu fördern, die Internationalisierung des griechischen Forschungsökosystems zu steigern und Forschungszusammenarbeit zu entwickeln. Die Komponente umfasst auch die Entwicklung eines Informationssystems für den Katastrophenschutz, das die zuständigen Behörden in Echtzeit über physische Phänomene und Naturkatastrophen informiert und gleichzeitig deren Zusammenarbeit unterstützt. Diese Investitionen sollen auch den digitalen Wandel durch die Entwicklung fortgeschrittener digitaler Technologien und die Digitalisierung der Katastrophenschutzmethoden erleichtern und den ökologischen Wandel fördern, indem die Auswirkungen des Klimawandels abgemildert werden, um den Katastrophenschutz zu gewährleisten. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 von 2020). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
P.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Schaffung – Erweiterung – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) (ID der Maßnahme: 16 624)
Die Investition umfasst eine Modernisierung der Infrastruktur von 13 Forschungszentren und die Einrichtung eines neuen Forschungszentrums in Ioannina, um ihre Forschungskapazitäten und -kapazitäten in wichtigen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen auszubauen. Die Investition betrifft insbesondere die folgenden Forschungszentren: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC-Flaming; Zentrum für Forschung und Technologie (Hellas); National Hellenic Foundation; Biomedizinische Forschungsstiftung Akademie Athen; Nationale Beobachtungsstelle von Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Hellenic Pasteur-Institut; Nationales Zentrum für Sozialforschung; NOESIS – Wissenschaftszentrum Thessaloniki & Technologiemuseum; Griechische Atomenergie-Kommission; Patra’s Technologiepark; Einrichtung eines Hochtechnologie- und Forschungsparks in der Region Epirus.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 17 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 18 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 19 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 20 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Grundlegende & angewandte Forschung (ID der Maßnahme: 16 618)
Die Investition besteht aus sieben Teilprojekten: i) Bereitstellung horizontaler Finanzmittel für die Grundlagenforschung; ii) finanzielle Unterstützung für Vorzeigeprojekte in interdisziplinären Sektoren mit praktischen Anwendungen für die griechische Wirtschaft; iii) finanzielle Unterstützung für angewandte Forschung im Bereich der Präzisionsmedizin, die über eine gemeinnützige Organisation Hellenic Precision Medicine Network durchgeführt wird; iv) Bereitstellung von Finanzmitteln für ein Forschungs- und Entwicklungszentrum für unbemannte Systeme zur Unterstützung der angewandten Forschung an Drohnen; v) Einrichtung eines angewandten FuE-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Algorithmenentwicklung; vi) finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung marktfähiger nachhaltiger Werkstofftechnologien; vii) finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an europäischen Partnerschaften, nämlich Euro-HPC (Hochleistungsrechnen) und digitalen Schlüsseltechnologien. Ziel der Investition ist es, Einrichtungen zu schaffen, die die angewandte Forschung langfristig unterstützen, und durch die Finanzierung interdisziplinärer FuE-Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Industrie ein Innovationsökosystem „in der Tieftechnologie“ zu fördern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: TH2ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational ruggedised Autonomous exemplary system (ID der Maßnahme: 16 654)
Die Investition umfasst die Entwicklung eines Informationssystems der „nächsten Generation“, das verschiedene Arten und Formen kollaborativer Infrastrukturen kombinieren soll, um die Entscheidungsfindung der Institutionen in Echtzeit zu verbessern. Das System besteht aus modernsten Technologien wie künstlicher Intelligenz und wird so konzipiert, dass es langfristig den Bedürfnissen eines breiten Spektrums von Endnutzern gerecht wird. Sie soll einen Beitrag zum Grenzmanagement, zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, zur Cybersicherheit, zum Schutz und zur Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen, zu Such- und Rettungsmaßnahmen und zur Katastrophenresilienz leisten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Forschung – Create – Innovate (ID der Maßnahme: 16 971)
Mit der Investition sollen 36 Projektvorschläge unterstützt werden, die im Rahmen des Kriteriums „Exzellenz“ in den Sektoren der intelligenten Spezialisierung (RIS3) bewertet wurden, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von Horizont 2020 finanziert wurden. Mit der Investition sollen die ausgewählten Vorschläge finanziell unterstützt werden, und es wird erwartet, dass sie durch die Stärkung der Verbindungen zwischen dem öffentlichen Wissenschaftssektor und den Unternehmen eine Kofinanzierung aus dem Privatsektor anziehen. Förderfähig sind folgende Sektoren: i) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; ii) Energie; iii) Informations- und Kommunikationstechnologie; iv) Gesundheit und Pharmazie; v) Transport- und Lieferkette; vi) Agrar- und Lebensmittelindustrie; vii) Werkstoffe und Bauweise; und viii) Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen (ID der Maßnahme: 16 622)
Die Investition betrifft 13 Projektvorschläge kleiner und mittlerer Unternehmen, die das Qualitätssiegel HORIZON 2020 „Exzellenzsiegel“ erhalten haben und für eine Finanzhilfe in Frage kommen, aber aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen von HORIZON 2020 finanziert werden. Die Investitionen unterstützen diese Vorschläge und ergänzen die privaten Mittel der Begünstigten. Förderfähig sind folgende Sektoren: i) Umwelt und nachhaltige Entwicklung; ii) Energie; iii) Informations- und Kommunikationstechnologie; iv) Gesundheit und Pharmazie; v) Transport- und Lieferkette; vi) Agrar- und Lebensmittelindustrie; vii) Werkstoffe und Bauweise; und viii) Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands (ID der Maßnahme: 16 621)
Die Reform umfasst die Einrichtung einer eigenständigen Organisation „ELEVATE Greece SA“ als Weiterentwicklung der Plattform „ELEVATE Greece“, die derzeit im Generalsekretariat für Forschung und Innovation betrieben wird. Durch das digitale Portal Griechenlands können sich nationale Start-up-Unternehmen registrieren lassen und eine staatliche Akkreditierung als „Start-up-Unternehmen“ erhalten, sofern sie zwei grundlegende Merkmale aufweisen: i) Innovation und ii) Skalierbarkeit. Die neue Organisation bietet akkreditierten Start-up-Unternehmen weltweit Förderdienste an. Ziel ist es, diese Dienstleistungen auf das gesamte nationale Innovationsökosystem auszudehnen, einschließlich Forschungszentren, Innovationsclustern, Kompetenzzentren und hochinnovativen Unternehmen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
P.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Gruppe 23: Förderung von Forschung und Innovation
●Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Technologie (GSRT) (ID: 16 624)
●Grundlegende & angewandte Forschung (ID: 16 618)
●TH2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational ruggedised Autonomous exemplary system (ID: 16 654)
●Forschung – Create – Innovate (ID: 16 971)
●Horizont 2020 „Exzellenzsiegel“: Finanzierung der innovativsten Unternehmen (ID: 16 622)
●Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands (ID: 16 621)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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245 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 618_Grundlagenforschung & Angewandte Forschung |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften über grundlegende & angewandte Forschung |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften (Primär- und Sekundärrechtsakt zur Gründung der juristischen Personen) |
Q1 |
2022 |
Inkrafttreten eines überarbeiteten Rechtsrahmens für grundlegende & angewandte Forschung und Erlass von Sekundärrechtsakten zur Gründung der juristischen Personen. Der Rechtsrahmen a) Neudefinition der Forschungsbereiche für die Finanzierung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der aktualisierten nationalen Strategie für intelligente Spezialisierung (RIS3); b) Schaffung einer neuen Verwaltungsstruktur zur Verbesserung der Verwaltung und Koordinierung dieser Projekte; und c) den Rechtsstatus neuer Forschungseinrichtungen festlegen. Die Forschungsbereiche werden vom Nationalen Rat für Forschung und Innovation (NCRI) und dem Generalsekretariat für Forschung und Innovation des Ministeriums für Entwicklung (GSRI) gemeinsam neu festgelegt. |
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246 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und der Leistungsbeschreibung |
Q1 |
2022 |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, einschließlich der Veröffentlichung von Ausschreibungsspezifikationen, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Anträge den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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247 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Forschungszentren |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q1 |
2023 |
Auswahl von Vorschlägen und Vergabe von Aufträgen für Projekterneuerung – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI). |
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248 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedized Autonomous eXemplary system |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für TH²ORAX |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q1 |
2023 |
Auftragsvergabe für TH²ORAX-Projekt. Das Ministerium für Entwicklung und Investitionen ist zusammen mit dem Generalsekretariat für Forschung & Innovation (GSRI) für die wirksame Durchführung des Bewertungsprozesses zuständig. Der Auftrag bzw. die Aufträge werden auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben. |
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249 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Abschluss der Projekte der Forschungszentren |
Bericht des Generalsekretariats für Forschung & Innovation (GSRI), in dem bestätigt wird, dass die Projekte abgeschlossen sind |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Teilprojekte im Rahmen der Schaffung – Erweiterung – Modernisierung der Infrastrukturen von Forschungszentren, die von GSRI beaufsichtigt werden, und zwar: Stiftung für Forschung und Technologie Hellas; Forschungs- und Innovationszentrum Athena; BSRC-Flaming; Zentrum für Forschung und Technologie (Hellas); National Hellenic Foundation; Biomedizinische Forschungsstiftung Akademie Athen; Nationale Beobachtungsstelle von Athen; Griechisches Zentrum für Meeresforschung; Hellenic Pasteur-Institut; Nationales Zentrum für Sozialforschung; NOESIS – Wissenschaftszentrum Thessaloniki & Technologiemuseum; Griechische Atomenergie-Kommission; Patra’s Technologiepark; Hightech-Wissenschafts- und Technologiepark in der Region Epirus. |
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250 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 618_Grundlagenforschung & Angewandte Forschung |
Etappenziel |
Abschluss von grundlegenden & Angewandten Forschungsprojekten |
Bericht des Generalsekretariats für Forschung & Innovation (GSRI), in dem bestätigt wird, dass die Projekte abgeschlossen sind |
Q4 |
2025 |
Abschluss der folgenden Teilprojekte im Rahmen der Maßnahme „angewandte Grundlagenforschung“: Finanzierung der Grundlagenforschung; Pionierforschungsprojekte in anspruchsvollen interdisziplinären Sektoren; Einrichtung eines angewandten FuE-Instituts für künstliche Intelligenz, Datenverarbeitung und Algorithmenentwicklung; Bereitstellung marktfähiger nachhaltiger Werkstofftechnologien; Beteiligung an den Europäischen Partnerschaften für Hochleistungsrechnen (Euro-HPC) und digitalen Schlüsseltechnologien; angewandte Forschung für die Entwicklung von Drohnen (Finanzierung des Forschungs- und Entwicklungszentrums für unbemannte Systeme); angewandte Forschung für Präzisionsmedizin durch eine privatrechtliche Organisation ohne Erwerbszweck – „Hellenic Precision Medicine Network“ (ΗPMN). |
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251 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedized Autonomous eXemplary system |
Etappenziel |
Abschluss des TH²ORAX-Projekts |
Bericht des Generalsekretariats für Forschung & Innovation (GSRI), in dem bestätigt wird, dass das Projekt abgeschlossen ist |
Q4 |
2025 |
Abschluss des TH²ORAX-Projekts Durch die Entwicklung einer ganzheitlichen Plattform, die ein Lagebewusstsein bietet, werden Entscheidungsfähigkeiten zur Verbesserung der Koordinierung und Synchronisierung aller einschlägigen zuständigen Behörden in Echtzeit und auf 24/7 für das gesamte griechische Hoheitsgebiet auf interdisziplinärer und interministerieller Ebene fertiggestellt, und der zugehörige Abschlussbericht wird vom GSRI herausgegeben. |
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252 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 971_Forschung – Schaffung – Innovation |
Etappenziel |
Abschluss der Forschung – Schaffung – Innovative Projekte |
Bericht des Generalsekretariats für Forschung & Innovation (GSRI), in dem bestätigt wird, dass die Projekte abgeschlossen sind |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller förderfähigen Interventionen der Forschungsinnovationsmaßnahme in folgenden Kategorien: Forschung und Entwicklung für Unternehmen; Partnerschaften zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen; Nutzung der Forschungsergebnisse; und „Exzellenzsiegel“ für hervorragende, aber nicht finanzierte Vorschläge aus der einschlägigen Aufforderung HORIZON 2020. |
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253 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 621_Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands |
Etappenziel |
Abschluss der Extroversion von FuE-Ökosystemprojekten |
Bericht des Generalsekretariats für Forschung & Innovation (GSRI), in dem bestätigt wird, dass die Projekte abgeschlossen sind |
Q4 |
2025 |
Abschluss der folgenden Teilprojekte der Extroversion der Maßnahme „Forschungs- und Innovationsökosystem“: Förderung und weltweite Bekanntmachung des nationalen Start-up- und Innovationsökosystems Unterstützung bei der Softwareentwicklung, -wartung und -verbesserung. |
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Q. KOMPONENTE 4.6: MODERNISIERUNG UND VERBESSERUNG DER WIDERSTANDSFÄHIGKEIT WICHTIGER WIRTSCHAFTSZWEIGE
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans umfasst gezielte Reformen und Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Schlüsselsektoren der griechischen Wirtschaft, nämlich Tourismus und Kultur, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Aquakultur. Die Komponente umfasst auch Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, mit denen die Verkehrsanbindung und die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden sollen. Der Tourismus wird durch Investitionen in den thematischen Tourismus unterstützt, um neue Tourismusmärkte zu erschließen. Die Komponente umfasst ferner Investitionen in die Kultur, um die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit des Sektors zu verbessern und seine Verbindungen zum Tourismus besser zu nutzen. Investitionen in die Landwirtschaft verbessern die Effizienz der Produktionsmethoden, fördern Erzeugerorganisationen und Genossenschaften und fördern die Neuausrichtung auf Erzeugnisse mit höherem Mehrwert. Die Komponente umfasst auch eine tiefgreifende Reform des Eisenbahnsektors, um ihn effizienter zu gestalten, sowie Investitionen in ein modernes, wettbewerbsfähiges Eisenbahnnetz. Diese Investitionen sollen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Entwicklung eines nachhaltigen Verkehrssystems unterstützen. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 von 2020). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
Q.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (ID der Maßnahme: 16 631)
Die Investitionen umfassen Verbesserungen bei der Sicherheit der Straßennetze im ganzen Land, um die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern, die Einsätze an mehr als 7000 gefährlichen Orten über 2500 km des Straßennetzes abdecken. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Central Greece Highway E-65: Abschnitt Trikala- Egnatia (ID der Maßnahme: 16 628)
Diese Investition umfasst den vollständigen Bau (Hauptstraße, Servicestraßen/Verbindungsstraßen und Zusatzarbeiten) mit einer Gesamtlänge von 70 km des nördlichen Abschnitts der Autobahn E65, insbesondere des Abschnitts Trikala-Egnatia. Die Autobahn, die die Anbindung von Südgriechenland, Thessalien und Westmakedonien einerseits und dem westlichen Balkan und dem Rest Europas (über den Hafen von Igoumenitsa) andererseits verbessern soll, ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V). Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) (ID der Maßnahme: 16630)
Die Investition betrifft den Bau der Nordstraße von Kreta (BOAK), die die vier großen Städte Kretas (Chania, Rethymnon, Heraklion und Agios Nikolaos) miteinander verbinden und Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sein soll. Die Investition besteht aus drei Teilprojekten. Das Teilprojekt 1 umfasst das Segment von Chania nach Heraklion und ist eine mautpflichtige Autobahn von ca. 163 km Länge, die im Rahmen eines Konzessionsvertrags gebaut und betrieben wird. Mit dieser Maßnahme werden bestimmte vordefinierte Arbeiten finanziert, wie z. B. die Umgehungsstraße von Chania, Heraklion und Rethymnon, Brücken, Übergänge und unterirdische Arbeiten. Das Teilprojekt 2 umfasst das Segment von Hersonissos-Neapoli mit einer Länge von ca. 22,5 km, das im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaftsvereinbarung gebaut wird, und das Teilprojekt 3 umfasst das Segment Neapolis – Agios Nikolaos mit einer Länge von ca. 14 km, das als öffentliches Bauvorhaben gebaut wird. Die Autobahn zielt darauf ab, die Zugänglichkeit zwischen den großen Städten Kreta und allen wichtigen Häfen und Flughäfen der Insel zu verbessern, die Reisezeiten zu verkürzen, das Dienstleistungs- und Verkehrssicherheitsniveau zu erhöhen und die regionalen Verkehrsaktivitäten sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr zu verbessern. Die gesamte Autobahn wird mautpflichtig sein. Die Mauteinnahmen aus dem Konzessionsteil werden vom Konzessionär zur Finanzierung des Projekts erhoben und verwendet, während die Mautgebühren des ÖPP-Vertrags zusammen mit dem öffentlichen Bauabschnitt vom Staat erhoben und verwendet werden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (ID der Maßnahme: 16 960)
Die Investition umfasst folgende digitale Projekte in den Bereichen Umwelt und Kultur: 1) Einrichtung eines IT-Systems zur Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt, 2) Einrichtung einer digitalen Bank für Transaktionen im Zusammenhang mit dem Bauplot, 3) Entwicklung einer einheitlichen digitalen Karte, 4) Einrichtung eines zentralen Systems zur Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung, um zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen, und 5) Einrichtung interaktiver digitaler Dienste und der Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit verbesserter und virtueller Realität für Museen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der Infrastruktur (ID der Maßnahme: 16 954)
Die Investition umfasst Maßnahmen zur Modernisierung und Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Betriebs des griechischen Schienennetzes, wie Arbeiten zur Modernisierung bestehender Eisenbahninfrastrukturen und Suprastrukturen, elektromechanische Systeme, Signalgebung, Telekommunikation, Elektrifizierung und sonstige Tätigkeiten. Die Investition ist in drei Teilprojekte unterteilt:
1)Hauptnetzabschnitt (Zentralgriechenland Piräus – Athen – Thessaloniki – nördliche Grenzen)
2)Netzzweig Mazedonien – Thrakien (Nordgriechenland)
3)Netzabschnitt Flughafen Athen – Kiato (Attika und Peloponnes)
Alle Abschnitte, für die Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und der Fazilität „Connecting Europe“ bereitgestellt wurden, sind vom Anwendungsbereich dieser Interventionen ausgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Modernisierung der Vorortbahn West Attika (ID der Maßnahme: 16 892)
Diese Investition umfasst den Bau eines neuen 36-km-Bahnabschnitts von Ano Liossia nach Megara westlich von Athen. Der Ausbau der Eisenbahn trägt zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt bei und fördert die Anbindung in einem Gebiet, in dem der Logistiksektor über erhebliches Potenzial verfügt. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Durchführung der Arbeiten der EASA zur Mängelbehebung (ID der Maßnahme: 16 833)
Diese Investition umfasst die Modernisierung von 13 Regionalflughäfen, um Abweichungen und/oder Verstöße im Rahmen der neuen Zertifizierungsspezifikationen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu beheben, die eine vertragliche Verpflichtung des Staates darstellen. Durch die Investition werden diese Flughäfen in vollem Umfang mit der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit in Einklang gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Intelligente Brücken (ID der Maßnahme: 16 949)
Die Investition stellt Brücken mit speziellen Lastmesssystemen und Sensoren oder optischen Fasern her, die die Verschiebung der Brücken in Echtzeit messen. Diese Informationen werden mit speziellen Algorithmen aufgezeichnet und verarbeitet, um die strukturelle Anfälligkeit von Brücken zu bewerten. Ziel dieser Investition ist es, das Sicherheitsniveau der Brücken zu verbessern und Unfälle zu vermeiden, die entweder durch schwere Nutzfahrzeuge oder durch den Klimawandel verursacht werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Elektronische Mautgebühren (ID der Maßnahme: 16 950)
Die Investition entwickelt ein zuverlässiges, benutzerfreundliches und kostengünstiges interoperables elektronisches Mautsystem in Griechenland. Sie gewährleistet die Verfügbarkeit verschiedener Optionen für automatisierte elektronische Zahlungen, einen fairen und transparenten Mauterhebungsmechanismus, einen verbesserten Fahrzeugfluss und schafft die Grundlage für verbesserte Dienste und Interoperabilität mit anderen europäischen Ländern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (ID der Maßnahme: 16 959)
Die Investition umfasst die Modernisierung der Infrastrukturen und Dienste der griechischen Eisenbahnorganisation (OSE) durch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) durch die Entwicklung folgender Systeme und Dienste: a) Ticketmanagement- und Telematiksysteme, b) Infrastruktur für intelligente Bahnhöfe, c) Kundenerfahrungsdienste, d) Hochgeschwindigkeits-Internet in Zügen und Bahnhöfen und e) ein Fahrzeug-Telematiksystem. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Digitales integriertes Programmverwaltungssystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und strukturellen Vermögenswerte des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID der Maßnahme: 16 937)
Mit der Reform soll ein modernes Portfoliomanagementsystem eingeführt werden, um dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr ein Instrument zur Überwachung, Verwaltung und Verwaltung seines Portfolios an technischen Arbeiten und Vermögenswerten an die Hand zu geben. Das System liefert in Echtzeit genaue Informationen über die zu erbringenden Leistungen, die Kosten und den Zeitplan während des gesamten Lebenszyklus der ausgeführten Arbeiten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Vereinfachung der Verfahren des Infrastrukturministeriums & Verkehr (ID der Maßnahme: 16 786)
Diese Reform beinhaltet die Digitalisierung der Dienstleistungen des Ministeriums für Infrastruktur & Verkehr im Zusammenhang mit der Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Vereinfachung der Verfahren im öffentlichen Sektor. Sie umfasst a) die Ausstellung, den Austausch und die Erneuerung von Führerscheinen, b) Verfahren für die Übertragung von Fahrzeugen, c) die Ausstellung von Verkehrszulassungen und Kennzeichen und d) Führerscheinprüfungen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Arbeitsmarktreform im Kultursektor (ID der Maßnahme: 16 715)
Mit dieser Reform sollen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften für den Kultur- und Kreativsektor eingeführt werden, um den Anteil der angemeldeten Erwerbstätigkeit in diesem Sektor zu erhöhen, die Fachkräfte der Branche zu unterstützen und ihre Rechte an geistigem Eigentum zu schützen. Ziel dieser Reform ist es, die Widerstandsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors zu erhöhen. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein.
Investition: Kultur als Wachstumsmotor (ID der Maßnahme: 16 293)
Das übergeordnete Ziel der Investition besteht darin, den Beitrag der Kultur zu intelligentem und nachhaltigem Wachstum sowie zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern. Es besteht aus sechs Teilprojekten:
1)Unterstützung regionaler Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft, Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme, Schaffung eines kulturzentrierten regionalen Wachstumsökosystems, Hervorhebung des funktionellen und organischen Mehrwerts der Kultur- und Kreativwirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, Einführung nachhaltiger Finanzierungstätigkeiten, Entwicklung der „Erfahrungswirtschaft“ usw. Die Unterstützung umfasst die Entwicklung und Verbesserung von Kulturstätten, Dienstleistungen und Erfahrungen, die Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte, die Entwicklung lokaler Kulturwege, die Förderung von Kreativität und Innovation, die Finanzierung energieeffizienter Renovierungen und Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur.
2)Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte und Veranstaltungsorte;
3)Unterstützung des digitalen Wandels der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Entwicklung digitaler Modelle der kulturellen Produktion und des kulturellen Vertriebs;
4)Förderung der Filmindustrie als Motor für Wachstum und Kreativität und
5)Förderung der griechischen Kulturmarke und des griechischen Kulturhandels.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere wird das Teilprojekt für den Bau von Zufahrtsstraßen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU unterzogen, um die Einhaltung des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt einzubeziehen und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt einzuhalten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Museum für Unterwasser-Antiquitäten (ID der Maßnahme: 16 486)
Mit dieser Investition soll durch eine energieeffiziente Renovierung ein symbolträchtiges Industriegebäude in Piräus wiederhergestellt und als Museum für Unterwasser-Antiquitäten wiedereröffnet werden. Ziel der Investition ist es, aus kultureller und touristischer Sicht einen Mehrwert für die Hafenstadt Piräus und das größere Athen zu schaffen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Nutzung der „verschreibungspflichtigen Kunst“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft (ID der Maßnahme: 16 735)
Ziel der Investition ist es, Besucher im Alter von 65 Jahren und älter sowie Besucher mit Behinderungen für Kulturstätten wie Museen, Theater, Festivals, archäologische Stätten und Denkmäler zu gewinnen, indem der physische Zugang zu diesen Orten verbessert wird und Führungen mit Hör- und Sehhilfen entwickelt werden. Die Investitionen werden vollständig auf die bereits laufende griechische Strategie für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Darüber hinaus sollen mit den Investitionen Programme im Bereich der rezeptpflichtigen Kunst gefördert werden, die von der Weltgesundheitsorganisation beschrieben werden und die Kunst und Kultur als integralen Bestandteil der medizinischen Unterstützung nutzen, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Lagerbestände (vor Ort und elektronisch) (ID der Maßnahme: 16 536)
Diese Investitionen umfassen Energieeffizienzmaßnahmen, Renovierungen, den Bau von Geschäften und Werkstätten sowie die Bereitstellung von Ausrüstung für die physischen und Online-Geschäfte und die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen der Hellenic Organisation of Cultural Resources Development (HOCRED), die die Erträge aus archäologischen Stätten, historischen Stätten, Denkmälern und archäologischen Museen in Griechenland sammelt und diese Mittel zur Unterstützung des griechischen Kulturerbes verwaltet. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Autobahnen für Natur und Kultur (ID der Maßnahme: 16 970)
Diese Investition besteht in der Verbesserung der Zugänglichkeit von rund 30 wichtigen Kulturerbestätten und/oder Naturschönheitsstätten durch die Verbesserung der Zugangsverbindungen zwischen den Stätten und dem nächstgelegenen Autobahnnetz und der Modernisierung der Landschaft und der Einrichtungen vor den Toren, die Entwicklung einer digitalen Infrastruktur, die Informationen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe und den Naturstätten bereitstellt, sowie Schulungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen für KMU in den Regionen, in denen das Projekt entwickelt werden soll. Diese Interventionen werden ergänzt durch die Entwicklung a) digitale Dienstleistungen, b) Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und c) Zertifizierung der Anbieter lokaler Waren und Dienstleistungen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Die Maßnahme verpflichtet die Wirtschaftsteilnehmer, die Bauarbeiten durchführen, insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 70 % (nach Gewicht) der ungefährlichen Bau- und Abbruchabfälle (ausgenommen natürlich vorkommende Materialien, die in Kategorie 17 05 04 des europäischen Abfallverzeichnisses aufgeführt sind, das mit der Beschluss 2000/532/EG vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Beschluss 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Beschluss 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG des Rates über gefährliche Abfälle (notifiziert unter der Nummer C (2000) 1147)) erstellt wurde, zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur sonstigen Verwertung vorbereitet werden, einschließlich Verfüllungsmaßnahmen, bei denen Abfälle als Ersatz für andere Materialien verwendet werden, im Einklang mit der Abfallhierarchie und dem EU-Protokoll über die Bewirtschaftung von Bau- und Abbruchabfällen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (ID der Maßnahme: 16 433)
Diese Investitionen umfassen die Ausarbeitung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten. Ziel ist es, das Kulturerbe Griechenlands zu schützen, seine Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu verbessern und so den Beitrag von Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit zu erhalten. Die Investition umfasst eine räumliche und zeitliche Bewertung der Klimarisiken und die Ermittlung von Schwachstellen, mit denen Kulturerbestätten konfrontiert sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Verbesserung der Hochschulbildung (ID der Maßnahme: 16 725)
Mit den Investitionen wird die Hochschulbildung in Griechenland verbessert, indem rechtliche, akademische, institutionelle und andere Hindernisse beseitigt werden. Sie wird von einer Überprüfung und Aktualisierung aller Lehrpläne begleitet, um auch ausländische Studierende für griechische Kunstschulen attraktiv zu machen. Darüber hinaus sollen mit den Investitionen Kunstschulen unterstützt werden, indem ihre physische und technische Infrastruktur verbessert und ihr Übergang zu einer modernen digitalen Infrastruktur unterstützt wird. Schließlich überprüft sie ihr Betriebsmodell mit dem Ziel, die Studien zu verbessern und die Qualität der von den kommunalen Einrichtungen angebotenen künstlerischen Bildung zu gewährleisten.
Die Investition umfasst:
1)Aktualisierung der Lehrpläne im Rahmen des europäischen sektoralen Qualifikationsrahmens, auch im Hinblick darauf, ausländische Studierende für griechische Kunstschulen zu gewinnen;
2)die Einrichtung einer nationalen Schule für audiovisuelle Medien und
3)Modernisierung der physischen und digitalen Infrastruktur der wichtigsten staatlichen Bildungseinrichtungen.
Mit der Investition soll auch die Gleichwertigkeit des Kunstunterrichts in Griechenland mit Hochschulabschlüssen anderer EU-Länder hergestellt werden. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Kulturwege an symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern (ID der Maßnahme: 16 485)
Mit dieser Investition sollen fünf symbolträchtige Kulturwege mit thematischen Narrative für alle Zeiten der griechischen Geschichte konzipiert werden. Es wird erwartet, dass sich die Routen geografisch über das gesamte Land verteilen. Die Investition umfasst auch die Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, die Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen, die Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und die Einbeziehung von Kunst und kulturellen Veranstaltungen. Die Denkmäler und Stätten, die zu den Routen gehören, sollen Synergien mit Reisezielen schaffen und somit ein Motor für nachhaltiges Wachstum und wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sein. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Restaurierung – Erhaltung – Ausbau der Acropolis-Monumente (ID der Maßnahme: 16 435)
Die Investition umfasst den Schutz der „Acropolis of Athens“ gegen den Klimawandel sowie die Restaurierungsarbeiten für das Parthenon und die Wände, die Erhaltung bestimmter Teile aller Denkmäler der Acropolis, die Konsolidierung und Stabilisierung von Gesteinsmassen und die Verbesserung der Zugänglichkeit der Besucher. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (ID der Maßnahme: 16 723)
Mit dieser Investition werden Schulungsprogramme entwickelt, um die Kapazität und Widerstandsfähigkeit von Organisationen in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erhöhen und die Kompetenzen der in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Fachkräfte zu verbessern, auch vor dem Hintergrund des digitalen Wandels des Sektors. Die Schulungsprogramme stehen im Einklang mit der nationalen Qualifikationsstrategie Griechenlands und erstrecken sich auf Unternehmensführung, Finanzmanagement, Personalverwaltung, Marketing, digitale Kompetenzen, Schutz des geistigen Eigentums und andere Themen, die speziell auf diese Zielgruppe ausgerichtet sind. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Tourismusentwicklung (ID der Maßnahme: 16 931)
Diese Investition zielt darauf ab, die Tourismussaison in Griechenland über die Sommermonate hinaus zu verlängern und alternative Formen des Tourismus zu fördern und so zu wirtschaftlicher Widerstandsfähigkeit, nachhaltigem Wachstum und sozialem und territorialem Zusammenhalt beizutragen. Die Investition besteht aus zwei Teilen:
1)Grüne Entwicklung: Entwicklung des Bergtourismus, der die energetische Sanierung der öffentlichen Infrastruktur und die Einrichtung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen, Gesundheits- und Wellness-Tourismus, Agrotourismus und Gastronomie umfasst.
2)Blaue Entwicklung: Modernisierung der Infrastruktur von Touristenhäfen durch Energieeffizienzmaßnahmen für bestehende Gebäude und Infrastrukturgebäude, Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der Dienstleistungen in den Jachthäfen, Zugang zu Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie Förderung der Entwicklung des Tauch- und Unterwassertourismus.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 21 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 22 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 23 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 24 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus (ID der Maßnahme: 16 921)
Die Investition umfasst die Weiterqualifizierung und Umschulung von Saisonarbeitnehmern, Langzeitarbeitslosen sowie Arbeitnehmern in der Tourismusbranche, deren Arbeitsvertrag während der Pandemie ausgesetzt wurde. Die Umschulungsprogramme decken mehrere Spezialisierungen ab und decken den künftigen Bedarf des Sektors für die Zeit nach COVID-19 ab. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Neue Industrieparks (ID der Maßnahme: 16 634)
Die Investition umfasst die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für a) die Errichtung neuer Industrieparks der nächsten Generation, b) den Ausbau bestehender Industrieparks mit dem Ziel, ihre Bereitschaft für den Übergang zu 5G-Netzinfrastrukturen und Ultrabreitband-Netzinfrastrukturen und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, Maßnahmen für intelligentes Energiemanagement und Energieeinsparungen sowie die Infrastruktur der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen und c) den Umbau von Gebieten mit hoher industrieller Konzentration hin zu grünen und digitalisierten Industrieparks. Die Maßnahme umfasst auch eine Reform des Rechtsrahmens für Industrieparks, einschließlich der Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Industriekonzentrationen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung neuer Erzeugungsparks (einschließlich des Erwerbs von Flächen) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude und Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und Unterstützungsmaßnahmen, b) Infrastruktur für die digitale Umgestaltung und Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) Solarenergie, d) Wasserbewirtschaftung und Erhaltung der Wasserressourcen (die Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastrukturleakage-Index (ILI) von < = 1,5 aufweisen), e) Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Entwicklung von Betankungsnetzen für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder von Tankstellen für Biomethan für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Der Bau eines neuen Gebäudes muss einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-zu-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Netto-Nullenergieverbrauch aufweisen und im Falle der Erneuerung der Front-zu-End-Abwassersysteme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (ausschließlich durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen). Investitionen in Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 25 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 26 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 27 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 28 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition: Beschleunigung der intelligenten Fertigung (ID der Maßnahme: 16721)
Die Investition umfasst finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in der Industrie, um ihre Fertigungsausrüstung und -infrastruktur durch modernste intelligente Technologien mit geringen Umweltauswirkungen zu modernisieren. Mit der Maßnahme sollen auch Industrieregelungen und Cluster von Unternehmen in wichtigen industriellen Wertschöpfungsketten unterstützt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Industrie und ihren Übergang zu Industrie 4.0 fördern. Die finanzielle Unterstützung umfasst Investitionen in die Digitalisierung von Produktionslinien, die Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, den Entwurf und die Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, die Einführung intelligenter Fertigungstechnologien im ultra-high-speed/5G in mechanischen Netzen, Labor- & Herstellungsausrüstung, Qualitätskontrollausrüstung, IKT- & Softwareausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Implementierungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und S/W, IT-Sicherheitsdienste, Produktdesign, geistiges Eigentum, Patent- und Zertifizierungskosten. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 29 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 30 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 31 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 32 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Investition: Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (Maßnahme ID 16 626)
Die Investition besteht aus den folgenden fünf Maßnahmen zur Stärkung und Förderung der Entwicklung des Agrarsektors in Griechenland: a) Innovation und ökologischer Wandel bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, b) Modernisierung des Primärsektors, c) Entwicklung des grünen Tourismus, d) Umstrukturierung des Anbaus und e) Verbesserung der Tiergenetik. Ein spezieller Teil der Investitionen gemäß den Buchstaben a, c und d unterstützt die energetische Modernisierung von Produktionseinheiten und Gebäuden, mechanische Geräte mit geringem Energieverbrauch für die Modernisierung bestehender Produktionseinheiten, Projekte in Abfallbewirtschaftungseinheiten und Emissionen gasförmiger Schadstoffe zum Zwecke des Umweltschutzes, Einführung neuer Technologien zur Überwachung der Rückverfolgbarkeit, umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz sowie Marktanalyse, strategische Zusammenarbeit und Schaffung hochwertiger Lieferketten, die in erster Linie auf die Vernetzung von Wirtschaftszweigen (Landwirtschaft – Prozess – Tourismus) abzielen. Durch diese Investitionen werden auch umweltfreundliche Verkehrsmittel, die Erschließung neuer erneuerbarer Energiequellen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Verhütung von Klimaänderungen, Schutz der biologischen Vielfalt, Naturerbe und Ressourcen unterstützt.
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 33 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 34 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 35 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 36 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Digitalisierung des Agrar- und Lebensmittelsektors (ID der Maßnahme: 16 653)
Die Investition dient der Förderung der Einführung innovativer Technologien im griechischen Agrarsektor, der Kontrolle der Fälschung griechischer Erzeugnisse, der Erleichterung des Zugangs griechischer Lebensmittel zu ausländischen Märkten sowie der Entwicklung neuer Kenntnisse in der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Griechenland und der Einführung bewährter Verfahren. Die Investition umfasst Maßnahmen a) zur Unterstützung des digitalen Wandels des Agrarsektors, wie etwa die Entwicklung einer groß angelegten offenen digitalen Infrastruktur mit Cloud-Infrastrukturen und großen Verarbeitungskapazitäten für Satelliten- und Luftdaten, und b) die Förderung des Handels mit griechischen Agrarerzeugnissen, Viehzucht und Fischerei durch die Erleichterung der Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhr- und innergemeinschaftlichen Handelsdaten und eines Systems zur Information der Unternehmen über Einfuhren und Handel sowie die Entwicklung eines nach außen gerichteten Portals zur Förderung griechischer Lebensmittel und landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Vorschläge für Aktionen im Aquakultursektor (ID der Maßnahme: 16 584)
Diese Investitionen umfassen innovative Lösungen für die Ausrüstung, Forschung, Know-how-Transfer und Ausbildung von Humanressourcen im Hinblick auf die Modernisierung und Diversifizierung der Aquakulturproduktion. Außerdem wird eine genetische Materialbank für gefährdete Arten und kommerzielle Arten von Süßwasserfischen geschaffen. Ziel der Investition ist es, umweltfreundliche Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz zu fördern und so den Handel und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesem Sektor zu fördern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Modernisierungsmaßnahmen für Regionalhäfen (ID der Maßnahme: 16 975)
Die Investitionen umfassen Maßnahmen zur Modernisierung regionaler Häfen auf Inseln und in Gebieten mit entwickelten Tourismusaktivitäten. Die Maßnahmen werden landesweit in zwölf Häfen durchgeführt und umfassen Infrastrukturverbesserungen wie die Modernisierung der Häfen zur Erleichterung des Einschiffens, Wellenunterbrechungen, die Installation von schwimmenden Pisten, den Bau von Rampen, Kaimauern und Küstenschutzarbeiten. Es wird davon ausgegangen, dass diese Maßnahme die Umweltziele im Sinne des Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 nicht erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahme und die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Abhilfemaßnahmen gemäß den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) zu berücksichtigen sind. Insbesondere unterliegt die Maßnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß der Richtlinie 2011/92/EU, um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen in das Projekt integriert und in den Phasen des Baus, des Betriebs und der Stilllegung der Infrastruktur strikt eingehalten wird. Die Durchführung der Investition muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Investition: Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierflotte (ID der Maßnahme: 16 944)
Die Investition besteht in der Ausarbeitung einer detaillierten Studie, einer Strategie und der Entwicklung eines Finanzierungsmechanismus für die schrittweise Erneuerung der Passagierschiffflotte des Landes. In der Studie werden der einschlägige Modernisierungsbedarf der Schiffe, der Investitionszeitraum, der Finanzierungsbedarf der Betreiber und die potenziellen Einnahmen aus dem Erneuerungsplan festgelegt, die Erneuerung der Infrastruktur in den Häfen festgelegt, um den Betrieb der neuen Schiffe zu unterstützen, und ein Finanzierungsmechanismus entwickelt, um den Zugang zu Finanzmitteln für die Betreiber zu erleichtern. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Organisatorische Reform des Eisenbahnsektors (ID der Maßnahme: 16 982)
Die wichtigsten Maßnahmen des Projekts sind:
1.Annahme eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE.
2.Einstellung eines Fachberaters zur Unterstützung der Durchführung der Reform
3.Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Reform der beiden Unternehmen, das es ihnen ermöglicht, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu unterhalten.
4.Umsetzung der Reform im Primär- und Sekundärrecht.
Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Ziel der Reform ist es, den griechischen Eisenbahnsektor effizienter, integrierter und moderner zu gestalten und auf die Nachfrage der Kunden zu reagieren. Die Reform wird durch einen Mehrfach-Rahmenvertrag zur Umstrukturierung des Eisenbahninfrastruktursektors in Griechenland unterstützt.
Reform: Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (ID der Maßnahme: 16 593)
Ziel der Reform ist es, Griechenland als attraktives Ziel für potenzielle Investoren zu fördern. Mit der Reform soll der Rechtsrahmen für die Anziehung strategischer Investitionen überarbeitet und die Bestimmungen zweier verschiedener Gesetze 3894/2010 und 4608/2019 in einem Rechtsakt vereinheitlicht werden, um den Rechtsrahmen für strategische Investitionen für potenzielle Investoren klar zu machen. Es wird eine neue Kategorie strategischer Investitionen mit zusätzlichen Anreizen schaffen, das Genehmigungsverfahren durch eine zentrale Anlaufstelle vereinfachen und konsolidieren und neue Wirtschaftsbereiche und potenziell wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in den bestehenden Rechtsrahmen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019) aufnehmen. Die Hauptkriterien für Investitionen, die als symbolische Investitionen von großer Bedeutung zu qualifizieren sind, sind die Förderung von Innovation oder Technologieverbreitung, der grünen Wirtschaft und/oder die deutliche Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene. Die Charakterisierung der Projekte darf keine Mindestinvestitionskosten oder eine Mindestzahl jährlicher Beschäftigungsquoten erfordern. Ein Sonderausschuss aus drei namhaften Wissenschaftlern zu verschiedenen wissenschaftlichen Themen, der durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss des Finanzministers und des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen eingesetzt wurde, entscheidet nach Anträgen der Investoren über die Erfüllung der oben genannten Kriterien und legt dem Interministeriellen Ausschuss für strategische Investitionen eine förmliche Stellungnahme vor, der die endgültige Entscheidung über die Einstufung der Investition als strategische Investition von großer Bedeutung und die spezifischen Anreize, auf die die Investition Anspruch hat, trifft. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Für eine Finanzierung in Betracht kommen Projekte, die die Innovation oder die Verbreitung von Technologien, die Nutzung erneuerbarer Energieträger und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft fördern und/oder die die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern. Förderfähige Investitionen umfassen Investitionen in den Bau neuer energieeffizienter Gebäude und die Unterstützung von Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen, die zur CO2-armen Wirtschaft und zur Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel beitragen, d. h. a) Infrastruktur mit spezifischen Energiekriterien für den Bau neuer Gebäude, b) hybride Projekte zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen auf nicht vernetzten Inseln c) Investitionen in die Erzeugung von grünem Wasserstoff, d) Systeme für die Stromspeicherung aus erneuerbaren Energiequellen und e) Installation von Offshore-Windparks und Offshore-Fotovoltaikanlagen. Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien).
Um sicherzustellen, dass die Maßnahme den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entspricht, schließen die in der Leistungsbeschreibung für Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen enthaltenen Förderkriterien die folgende Liste von Tätigkeiten aus: i) Tätigkeiten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 37 ; ii) Tätigkeiten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen prognostizierte Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 38 ; iii) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 39 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 40 ; und iv) Tätigkeiten, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann. In der Leistungsbeschreibung wird darüber hinaus vorgeschrieben, dass nur Tätigkeiten ausgewählt werden dürfen, die mit den einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten im Einklang stehen.
Reform: Digitalisierung des Netzes der Wirtschaftsdiplomatie (ID der Maßnahme: 16 599)
Diese Reform besteht aus einer Reihe politischer Reformen, die auf die Digitalisierung des griechischen Netzwerks für Wirtschaftsdiplomatie abzielen. Die Reform umfasst den Ausbau der Helpdesk-Dienste von Enterprise Greece, die staatliche Agentur für Handels- und Investitionsförderung, den Erwerb, die Verarbeitung und die Nutzung von Datenbanken auf internationalen Märkten und über Ausfuhrverfahren, die Einrichtung eines Ombudsmanns zur Unterstützung von Exporteuren bei der Überwindung von Hindernissen während des Exportprozesses, die vollständige Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Griechenland und neue digitale Kommunikationskanäle mit Exporteuren und potenziellen Investoren. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Handelserleichterung (ID der Maßnahme: 16 592)
Die Reform zielt darauf ab, den Handel zu erleichtern, indem die Verwaltungsverfahren für in Griechenland tätige Unternehmen gestrafft werden. Insbesondere soll die Reform a) die bestehenden Vor- und Zollverfahren überprüfen und vereinfachen, b) unnötigen Verwaltungsaufwand und/oder unnötige Kosten für Unternehmen ermitteln, c) die Einrichtung eines einheitlichen und integrierten IT-Systems (Single Window) im Einklang mit internationalen bewährten Verfahren ermöglichen, d) ein Überwachungssystem einrichten, um eine ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung grenzüberschreitender Handelskontrollen zu gewährleisten. Die Reform baut auf der institutionellen Reform auf, die 2019 eingeleitet wurde, und ergänzt diese mit der Integration aller Zuständigkeiten für Exportförderung und Handelserleichterung im Außenministerium. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein.
Q.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Investitionen 6: Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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254 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Beginn der Bauarbeiten in E-65 |
Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde |
Q2 |
2022 |
Beginn der Bauarbeiten an der zentralen Autobahn Griechenlands E-65: Trikala- Egnatia |
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|
255 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Arbeiten E-65 – erste Bauphase |
60 % des Projekts, das durch einen vom Ministerium für Infrastruktur ratifizierten Bericht eines unabhängigen Ingenieurs ergänzt wurde |
Q4 |
2023 |
60 % des Wertes der Bauarbeiten an der zentralen Autobahn Griechenlands E-65: Trikala-Egnatia muss von einem unabhängigen Ingenieurbüro fertiggestellt und bestätigt worden sein. |
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|
256 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Arbeiten E-65 – Abschluss |
100 % des Projekts abgeschlossen, unterstützt durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde |
Q2 |
2025 |
Abschluss des Projekts einschließlich Nebenarbeiten (wie alle Mautstationen, Beleuchtung und Sicherheitsmaßnahmen, die für die Zertifizierung und den Betrieb der Autobahn erforderlich sind). |
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Wichtigste Investition 7: Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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257 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Los |
Mitteilung der Zuschlagserteilung an mindestens 2300 Standorten. |
Q2 |
2023 |
Vergabe von Aufträgen an mindestens 2300 Standorten zur Gewährleistung a) der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an rund 7000 gefährlichen Orten; b) geringfügige Verbesserungen für den Rest von 2500 km |
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|
258 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – alle Verträge |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung von 100 % der Aufträge |
Q2 |
2024 |
Vergabe von Aufträgen für 100 % des Budgets für die Straßenverkehrssicherheit im Rahmen dieses Projekts zur Gewährleistung a) der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten; b) geringfügige Verbesserungen für den Rest von 2500 km |
||||
|
259 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Straßenverkehrssicherheit“ |
Nachweis durch einen unabhängigen Ingenieur über den Abschluss aller Arbeiten im Bereich der Straßenverkehrssicherheit |
|
|
|
Q4 |
2025 |
Abschluss des Projekts und Verwirklichung von a) Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit im Rahmen des Programms „Programm zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit (PEVOA)“ an mindestens 7000 gefährlichen Orten; b) geringfügige Verbesserungen für den Rest von 2500 km |
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Wichtigste Investition 8: Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
|
260 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für drei Teilprojekte des BOAK |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für a) den Konzessionsvertrag; b) die öffentlich-private Partnerschaft; und c) öffentliche Arbeiten. |
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261 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Zielwert |
Stand der Bauarbeiten des BOAK |
Prozentsatz des Wertes der fertiggestellten Arbeiten, durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs genehmigt und vom Ministerium für Infrastruktur genehmigt |
0 |
60 |
Q2 |
2025 |
60 % des Wertes der Bauarbeiten an der Straße „Nördliche Achse Kretas“, die von einem unabhängigen Ingenieur für das Teilprojekt 2 fertiggestellt und gebilligt wurden: (Hersonissos-Neapolis) und Teilprojekt 3: (Neapel – Agios Nikolaos). |
|
|
262 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Etappenziel |
Projektabschluss Nordautobahn von Kreta (B.O.A.K.) |
Fertigstellung von 100 % des Wertes der von einem unabhängigen Ingenieur zertifizierten Arbeiten. Die Bescheinigung über die Fertigstellung wird vom Ministerium für Infrastruktur genehmigt. |
Q4 |
2025 |
Teilprojekt 2: (Hersonissos-Neapolis) und Teilprojekt 3: (Neapolis-Agios Nikolaos) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Für das Teilprojekt 1 (Chania-Heraklion) müssen die folgenden Arbeiten in Höhe von 15 % der Projektkosten abgeschlossen sein: 1. Abschluss der Bauarbeiten für die bestehenden Umgehungsstraßen von Chania, Heraklion und Rethymnon. 2. Abschluss der Bauarbeiten für den Teil Vrises-Atsipopoulo, 21,9 km, bestehend aus 2 Kreuzungen. Gesamtlänge der Brücken: 2036 m Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Aushubarbeiten, Fundamente, Entwässerung, Erdarbeiten, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 10 215 m 3. Abschluss der Bauarbeiten für den Teil Amari-Skaleta, 12,4 km, bestehend aus 1 Wagenübergängen Gesamtlänge der Brücken: 710 m. Gesamtlänge der unterirdischen Arbeiten (Aushubarbeiten, Fundamente, Entwässerung, Erdarbeiten, Erdarbeiten und Nebenarbeiten): 4230 m Die Fertigstellung wird vom unabhängigen Ingenieurbüro und vom Ministerium für Infrastruktur beglaubigt. |
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Gruppe 24: Infrastruktur
Untergruppe 1 (Digitaler Wandel)
●Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt (ID: 16 960)
●Intelligente Brücken (ID: 16 949)
●Elektronische Mautgebühren (ID: 16 950)
●Vereinfachung der Verfahren des Infrastrukturministeriums & Verkehr (ID: 16 786)
●Digitales integriertes Programmverwaltungssystem für die Verwaltung der technischen Arbeiten und strukturellen Vermögenswerte des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr (ID: 16937)
Untergruppe 2 (Eisenbahn und Flughäfen)
●Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der Infrastruktur (ID: 16 954)
●Organisatorische Reform im Eisenbahnsektor (ID: 16 982)
●Digitaler Wandel der griechischen Eisenbahnorganisation (ID: 16 959)
●Modernisierung der Vorstadtbahn West Attika (ID: 16 892)
●EASA-Konformitätsprogramm (ID: 16 833)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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263 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Fahrplan für die Eisenbahnreform |
Fahrplan |
Q3 |
2021 |
Untergruppe 2: Ausarbeitung eines Fahrplans mit den Schritten für die vollständige Umstrukturierung der Unternehmen OSE und ERGOSE. |
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264 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Eisenbahnreformgesetz |
Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts |
Q2 |
2022 |
Untergruppe 2: Organisatorische Reformen im Eisenbahnsektor; Inkrafttreten des Primär- und Sekundärrechts für die Reform der beiden Unternehmen, das es ihnen ermöglicht, ein modernes Eisenbahnnetz aufzubauen, zu betreiben und zu unterhalten. |
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265 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige — 16 954 Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der Infrastruktur |
Etappenziel |
Vergabe öffentlich-privater Partnerschaften für den Ausbau und die Neuausrichtung des Schienennetzes |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q1 |
2023 |
Untergruppe 2: Vergabe öffentlich-privater Partnerschaften für Vorhaben zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der Infrastruktur, um a) die „Auslegungsgeschwindigkeit“ in allen Abschnitten der Infrastruktur wiederherzustellen, b) die Fahrtzeit und das Sicherheitsniveau zu verbessern, c) das bestehende Schienennetz landesweit zu modernisieren und d) die Qualität der Schienenverkehrsdienste zu verbessern. Die Modernisierung umfasst insbesondere] die Modernisierung der bestehenden Eisenbahninfrastruktur und Suprastruktur, elektromechanischer Systeme, Signalgebung, Telekommunikation und Elektrifizierung sowie sonstiger Einrichtungen, die für den Netzbetrieb erforderlich sind, wie folgt: 1. Netzabschnitt Piräus – Athen – Thessaloniki und nördliche Grenzen. 2. Netzwerkzweig Mazedonien – Thrakien 3. Netzabschnitt Flughafen Athen – Kiato |
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266 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 950_Elektronische Mautgebühren |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für elektronische Mautgebühren |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Untergruppe 1: Zuschlag für elektronische Mautgebühren für die Bereitstellung eines einheitlichen, kosteneffizienten, transparenten und nutzerfreundlichen Dienstes. |
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267 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 833_Umsetzung der Arbeiten der EASA zur Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für Arbeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) an Regionalflughäfen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q2 |
2023 |
Untergruppe 2: Konformitätsprogramm der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA): Alle Verträge über Reparaturarbeiten an 13 Regionalflughäfen zur Erfüllung der neuen unterzeichneten Verordnung (EU) 2018/1139. |
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268 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige — 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Umsetzung der Eisenbahnreform |
Die neuen Einrichtungen von OSE/ERGOSE werden voll funktionsfähig sein. ERTMS-Betrieb auf PATHE |
Q4 |
2023 |
Untergruppe 2: Durchführung organisatorischer Reformen im Eisenbahnsektor. Die neuen Einrichtungen OSE/ERGOSE müssen voll funktionsfähig sein. Das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) wird vollständig im Kernnetz PATHE eingesetzt. |
|||
|
269 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige — 16 833_Umsetzung der Arbeiten der EASA zur Mängelbehebung |
Etappenziel |
Abschluss der Arbeiten der EASA |
Zertifizierung durch die EASA |
Q2 |
2025 |
Untergruppe 2: Alle Reparaturarbeiten an den 13 Flughäfen müssen von der EASA abgeschlossen und zertifiziert werden. |
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270 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige — 16 954 Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der Infrastruktur |
Etappenziel |
Modernisierung des Schienennetzes abgeschlossen |
Bescheinigung von OSE, dass die Elemente umgesetzt und eingegangen sind |
Q4 |
2025 |
Untergruppe 2: Abschluss des Projekts für Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes. |
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271 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 892_Modernisierung der Vorstadtbahn West-Attika |
Etappenziel |
Fertigstellung der West-Attika-Eisenbahn |
Zertifizierungsbericht von OSE, dass das Projekt abgeschlossen ist und bei OSE eingegangen ist |
Q4 |
2025 |
Untergruppe 2: Fertigstellung der Vorortbahn West Attika von Ano Liossia nach Megara. |
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272 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 949_Intelligente Brücken |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ |
Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde |
Q4 |
2025 |
Untergruppe 1: Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ zur intelligenten präventiven Instandhaltung von Brücken in mehreren Regionen des Landes. |
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273 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 950_Elektronische Mautgebühren |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Elektronische Mautgebühren“ |
Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung und Inbetriebnahme eines interoperablen elektronischen Mautsystems, das die automatische elektronische Mauterhebung für alle Fahrzeuge, die auf griechischen Autobahnen verkehren, ermöglicht. |
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274 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 959_Digitale Transformation der griechischen Eisenbahnorganisation |
Etappenziel |
Abschluss des digitalen Wandels des Projekts OSE |
Abschlussbericht von OSE. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Digitalisierungsprojekts OSE: 1. Fahrkartenmanagement und Telematiksystem, wobei mindestens 60 % der Fahrgäste elektronische Tickets benutzen; 2. Infrastruktur intelligenter Stationen; 3. Kundenerfahrungsdienste; 4. Einrichtung und Betrieb eines Telekommunikationsnetzes für Hochgeschwindigkeits-Internet auf Bahnhöfen und Bahnhöfen; 5. OSE Vehicle Telematics System Installationsdienstleistungen; und 6. Ausbildungsdienstleistungen. |
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275 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“ |
Abgeschlossene Projekte, unterstützt durch einen Bericht eines unabhängigen Ingenieurs, der vom Ministerium für Infrastruktur ratifiziert wurde |
Q4 |
2025 |
Abschluss aller Teilprojekte: 1. Informationssystem für die Abgrenzung von Wasserläufen als Beitrag zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt; 2. Digital Bank for Building Plot Ration Transaktionen; 3. Einheitliche digitale Karte; 4. Digitale Messung und Überwachung von Luftschadstoffen und Meeresverschmutzung zur Optimierung des ökologischen Fußabdrucks und digitale Umweltinspektionen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität; und 5. Intelligente Infrastruktur und Entwicklung interaktiver digitaler Dienste und der Produktion digitaler Inhalte zur Förderung kultureller Ausstellungen mit erweiterten und virtuellen Realität für Museen. |
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276 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 937_Digital Integrated Program Management System for the Administration of the Technical Works and Structural Assets des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr |
Etappenziel |
Fertigstellung des PMIS für das Ministerium für Infrastruktur |
Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur |
Q4 |
2025 |
Bereitstellung eines modernsten PMIS (Portfolio-Management-Informationssystem) für das Ministerium für Infrastruktur. |
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277 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 786_Vereinfachung der Verfahren des Infrastrukturministeriums & Verkehr |
Etappenziel |
Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium |
Abschlussbericht des Ministeriums für Infrastruktur |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten eines neuen operationellen Modells zur Umsetzung des digitalen Wandels und der Vereinfachung der Verfahren. |
Gruppe 25: Kultur
●Arbeitsmarktreform im Kultursektor (ID: 16715)
●Kultur als Wachstumsmotor (ID: 16 293)
●Museum für Unterwasser-Antiquitäten (ID: 16 486)
●Nutzung von „rezeptpflichtigen Künsten“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft (ID: 16 735)
●Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED erbrachten Dienstleistungen (ID: 16 536)
●Autobahnen für Natur und Kultur (ID: 16 970)
●Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel (2. Gruppe) (ID: 16 433)
●Verbesserung der Hochschulausbildung im Bereich Kunst (ID: 16 725)
●Kulturwege in symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern (ID: 16 485)
●Restaurierung – Konservation- Ausbau der Acropolis-Monumente (ID: 16 435)
●Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (ID: 16 723)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
||||||
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278 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Resilienz wichtiger Wirtschaftszweige – 16 715_Arbeitsmarktreform im Kultursektor |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften für die Arbeitsmarktreform im Kultursektor |
Inkrafttreten von Rechtsvorschriften und sekundärrechtlichen Vorschriften und Einrichtung eines Systems zur glaubwürdigen Bewertung des Status der „Kreativ- oder Kulturschaffenden“ |
Q3 |
2022 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften für die Arbeitsmarktreform im Kultursektor, einschließlich der Definition des Status von „Kultur- und Kreativschaffenden“ und angemessener Steuer- und Sozialversicherungsanreize. |
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279 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 486_Museum der Unterwasser-Antiquitäten |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten |
Bekanntmachung der Auszeichnung für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten und detaillierter Zeitplan für die Arbeiten am Museum für Unterwasser-Antiquitäten |
Q4 |
2023 |
Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten. |
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280 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 293_Kultur als Wachstumsmotor |
Etappenziel |
Zeitgenössische griechische Kulturmarke und -plattform |
Bericht über Contemporary Greek Culture Branding, Green Design Plattform, Griechische Musikdatenbank und Wiederbelebung des Übersetzungsprogramms für griechische Literatur. |
Q4 |
2023 |
Kultur als Wachstumsmotor: Entwicklung zeitgenössischer griechischer Kulturbranding, Einrichtung einer griechischen Designplattform, griechischer Musikdatenbank und aktualisiertes griechisches Literaturübersetzungsprogramm |
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281 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 723_Aufbau von Kompetenzen für kreative und kulturelle Fachkräfte |
Zielwert |
Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (mittelfristig) |
Zahl der registrierten Kultur- und Kreativschaffenden, die den ersten Ausbildungszyklus abgeschlossen haben |
0 |
1800 |
Q4 |
2023 |
Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte: Abschluss des ersten Ausbildungszyklus für Kultur- und Kreativschaffende, Schulung von mindestens 1800 registrierten Berufstätigen in Griechenland |
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282 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 970_Highways for Nature and Culture |
Etappenziel |
Autobahnen für Natur und Kultur |
Abschlussbericht, einschließlich Zahlungsnachweise und Ergebnisse der Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition |
Q4 |
2025 |
Abschluss von Highways for Nature and Culture: Investitionen in die physische Infrastruktur von mindestens 28 Denkmälern und Installation einer 5G-Infrastruktur entlang von Routen von besonderem natürlichem und kulturellem Interesse für Touristen, ergänzt durch die Entwicklung digitaler Dienste, elektronischer Dienste und der Zertifizierung lokaler Anbieter von Waren und Dienstleistungen. |
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283 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 293_Kultur als Wachstumsmotor |
Etappenziel |
Kultur als Wachstumsmotor |
Abschlussberichte über alle Teilprojekte, einschließlich Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Kultur als Triebfeder für Wachstum Finalisierung der im zweiten Quartal 2023 abgedeckten Teilprojekte und Abschluss der verbleibenden Verträge über den digitalen Wandel der kulturellen Produktion und Verbreitung: Unterstützung regionaler Strategien der Kultur- und Kreativwirtschaft; Unterstützung lokaler Handwerksökosysteme; Ausweitung der Nutzung archäologischer Stätten und Denkmäler als Veranstaltungsorte und Veranstaltungsorte; Förderung der Filmindustrie. Abschluss energieeffizienter Renovierungen und Energieeffizienzmaßnahmen in Bezug auf öffentliche Infrastruktur, Demonstrationsprojekte und unterstützende Maßnahmen durch Modernisierung bestehender öffentlicher Gebäude. |
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284 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 536_Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Bestände (vor Ort und elektronisch) |
Etappenziel |
Modernisierung der Hellenic Organisation of Cultural Resources Development (HOCRED) |
Abschlussberichte, einschließlich Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen. |
Q4 |
2025 |
Verbesserung der Tätigkeiten der griechischen Organisation für die Entwicklung der Kulturressourcen (HOCRED), einschließlich Renovierungen der Energieeffizienz, Bau und Modernisierung der Infrastruktur und Bereitstellung von Ausrüstung für physische und Online-Geschäfte sowie Verbesserung der Dienstleistungsqualität. |
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285 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 725_Modernisierung der Hochschulbildung |
Etappenziel |
Verbesserung der Hochschulausbildung im Bereich Kunst |
Abschlussbericht, einschließlich a) Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, Bescheinigungen der Begünstigten über den Abschluss von Investitionen; und (b) dokumentierte Änderungen des Rechtsrahmens mit Verweisen auf das Amtsblatt. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Hochschulbildungsprojekts, einschließlich der Einrichtung einer neuen audiovisuellen Schule und Abschluss der Verlegung der Nationalen Schule Dance und des Staatskonservatoriums von Thessaloniki; und Überarbeitung des Rechtsrahmens zur Verbesserung der Lehrpläne und zur Gewährleistung der Qualität der Kunsterziehung. |
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286 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 723_Aufbau von Kompetenzen für kreative und kulturelle Fachkräfte |
Zielwert |
Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (Abschluss) |
Zahl der registrierten Kultur- und Kreativschaffenden, die die Schulung absolviert haben |
1800 |
3600 |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Kompetenzaufbaus für kreative und kulturelle Fachkräfte: Abschluss des ersten Ausbildungszyklus für Kultur- und Kreativschaffende, Schulung von mindestens 3600 der in Griechenland registrierten Kultur- und Kreativschaffenden. |
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287 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 486_Museum der Unterwasser-Antiquitäten |
Etappenziel |
Museum für Unterwasser-Antiquitäten |
Abschlussbericht, einschließlich 1a) Zertifizierung des Investitionsabschlusses; und 1b) Zertifizierung der Arbeiten für die Dauerausstellung, Konservierungsarbeiten, Dokumentation und Veröffentlichungen zur Unterstützung der Ausstellung. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung des Museums für Unterwasser-Antiquitäten: 1a) Abschluss von Energieeffizienzarbeiten und 1b) Organisation einer Dauerausstellung mit erheblichem Mehrwert für Tourismus und Kultur für Piräus und das größere Athen. |
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288 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 485_Kulturwege in symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern |
Etappenziel |
Kulturwege an symbolträchtigen archäologischen Stätten |
Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen. |
Q4 |
2025 |
Abschluss der Kulturwege: Bereitstellung von fünf geografisch verbreiteten Kulturrouten mit thematischen Narrative aus der griechischen Geschichte, einschließlich der Erhaltung und Restaurierung ausgewählter Denkmäler, der Modernisierung von Diensten und Infrastrukturen, der Entwicklung interaktiver digitaler Anwendungen und der Einbeziehung von Kunst und kulturellen Veranstaltungen. |
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289 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 735_Nutzung der „rezeptpflichtigen Kunst“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft |
Etappenziel |
Verwendung von „verschreibungspflichtigen“ Kunstwerken, |
Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung von „Kunst auf Rezept“, Verbesserung des physischen Zugangs und Bereitstellung von Gruppenführungssanlagen mit Hör- und Visionshilfen für Kulturstätten wie Museen, Theater, Festivals, archäologische Stätten; und Förderung von Maßnahmen, die Kunst und Kultur nutzen, um die Erholung von psychischen Problemen zu unterstützen |
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290 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel |
Etappenziel |
Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel |
Abschlussbericht, einschließlich Kopien von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel, Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen der Investitionsbescheinigung für den Abschluss von Investitionen |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Schutzes kultureller Denkmäler vor dem Klimawandel, einschließlich der Ausarbeitung von Plänen zur Anpassung an den Klimawandel für Kulturerbestätten, wodurch der Beitrag von Kulturerbestätten zur Wirtschaftstätigkeit aufrechterhalten wird, einschließlich räumlicher und zeitlicher Bewertungen der Klimarisiken und der Ermittlung von Anfälligkeiten, mit denen Kulturerbestätten konfrontiert sind. |
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291 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16 435_Sanierung – Konservation- Aufwertung der Acropolis-Monumente |
Etappenziel |
Restaurierung – Konservation- Verbesserung der Acropolis |
Abschlussbericht, einschließlich Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen, Zertifizierung des Investitionsabschlusses. |
Q4 |
2025 |
Fertigstellung der Restaurierung der Denkmäler der Acropolis zur Erhaltung des Denkmals gegen den Klimawandel, einschließlich Restaurierungsarbeiten für Parthenon und Wände, Erhaltung bestimmter Teile des Geländes, Konsolidierung und Stabilisierung von Gesteinsmassen und Verbesserung des Zugangs der Besucher. |
Gruppe 26: Tourismus und Schifffahrt
●Tourismusentwicklung (einschließlich des Teilprojekts Modernisierung der touristischen Häfen) (ID: 16 931)
●Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus (ID: 16 921)
●Modernisierungsmaßnahmen für Regionalhäfen (ID: 16 975)
●Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte (ID: 16 944)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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292 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Touristische Entwicklung: Reformen für touristische Häfen |
1. Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes 2160/1993 über Fremdenverkehrshäfen. 2. Inkrafttreten der Änderungen der Gesetze 4179/2013 und 4276/2014 über Skigebiete. 3. Bericht über die Einrichtung des Projektmanagementbüros. |
Q1 |
2022 |
1) Tourismusentwicklung: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Fremdenhäfen, um neue Investitionen zu fördern, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Installation und die Betriebsgenehmigung im Einklang mit dem Gesetz 4442/2016 über die Erteilung von Investitionsgenehmigungen. 2) Tourismusentwicklung: Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für Skigebiete zur Förderung neuer Investitionen, einschließlich der Änderung der Bestimmungen über die Genehmigung von Anlagen und Betrieb im Einklang mit dem Gesetz 4442/2016 über die Erteilung von Investitionsgenehmigungen. 3) Tourismusentwicklung: Einrichtung eines Projektmanagementbüros für die Überwachung von Investitionen in die Modernisierung touristischer Häfen. |
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293 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 975_Modernisierung der Maßnahmen für regionale Häfen |
Zielwert |
Auftragsvergabe für den Ausbau regionaler Häfen |
Bekanntgabe der Zuschlagserteilung für einzelne Projekte |
0 |
28 |
Q2 |
2023 |
Die Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für regionale Hafenmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist abzuschließen. |
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294 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierflotte |
Etappenziel |
Gesamtplan für die griechische Fahrgastschifffahrt |
Vollständiger Bericht und Zusammenfassung der Konsultation. |
Q2 |
2025 |
Gesamtplan für die Erneuerung der griechischen Passagierschifffahrtsflotte: Abschluss des Projekts |
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295 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Tourismusentwicklung: Vertragsabschlüsse für Touristenhäfen |
Mitteilung über die Zuschlagserteilung |
Q4 |
2023 |
Das Vergabeverfahren für touristische Hafenmodernisierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz wird abgeschlossen. |
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296 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 921_Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus |
Zielwert |
Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus (Abschluss) |
Anzahl der Teilnehmer, die die Schulung erfolgreich abgeschlossen haben |
0 |
18 000 |
Q2 |
2025 |
Weiterbildung und Umschulung im Tourismus: Abschluss von Schulungsveranstaltungen, bescheinigt durch einen Abschlussbericht mit einem detaillierten statistischen Anhang über abgeschlossene Kurse und erfolgreiche Absolventen nach Anbieter- und Qualifikationsebene. |
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297 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Abschluss des Tourismusentwicklungsprojekts |
1a. Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs über Arbeiten, die vom Tourismusministerium ratifiziert wurden. 1b. Abschlussbericht, einschließlich Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition |
Q4 |
2025 |
Tourismusentwicklung: 1a) Abschluss bestimmter Modernisierungsarbeiten an touristischen Häfen zur Förderung des Tourismus und privater Investitionen. 1b) Abschluss anderer touristischer Maßnahmen zur Förderung alternativer Formen des Tourismus und des Ausmaßes der Saison, einschließlich: - Grüne Entwicklung: Verbesserung der Destinationsverwaltung durch Einrichtung einer lokalen Destinationsverwaltung und entsprechender Beobachtungsstellen für nachhaltigen Tourismus; Entwicklung des Bergtourismus, der die energetische Sanierung der öffentlichen Infrastruktur und die Einrichtung neuer Kapazitäten für erneuerbare Energiequellen (Wind) umfasst; Gesundheits- und Wellness-Tourismus durch thermischen Frühling; Förderung des Agrotourismus und der Gastronomie. - Blaue Entwicklung: Ausbau der Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung, der Infrastruktur und der Dienstleistungen in den Jachthäfen, der Zugänglichkeit von Stränden für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen und zur Förderung der Entwicklung des Tauchtourismus & Unterwassertourismus. |
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298 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 975_Modernisierung der Maßnahmen für regionale Häfen |
Zielwert |
Modernisierungsmaßnahmen für Regionalhäfen |
Zahl der abgeschlossenen regionalen Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit entwickeltem Tourismus |
0 |
28 |
Q4 |
2025 |
Abschluss regionaler Hafenverbesserungen auf Inseln und Gebieten mit entwickelten touristischen Aktivitäten, belegt durch einen vom Seeverkehrsministerium ratifizierten Abschlussbericht eines unabhängigen Ingenieurs über die Arbeiten, einschließlich Zahlungsnachweise und Ergebnisse von Prüfungen von Investitionen sowie Bescheinigungen der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen. |
Gruppe 27: Industrie & Investitionen
●Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (ID: 16 593)
●Digitalisierung des Netzes der Wirtschaftsdiplomatie (ID: 16 599)
●Handelserleichterungen (ID: 16 592)
●Neue Industrieparks (ID: 16 634)
●Beschleunigung der intelligenten Fertigung (ID: 16 721)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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299 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Gesetzesreform |
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen |
Q4 |
2021 |
Inkrafttreten von Gesetzesänderungen zur Reform des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen (Gesetz 3894/2010 und Gesetz 4608/2019), unter anderem durch eine rechtliche Kodifizierung zur Schaffung eines einheitlichen und kohärenten Rahmens und Gesetzesänderungen zur Einführung einer neuen Kategorie „emblematische Investitionen von großer Bedeutung“. Mit der Reform des strategischen Investitionsrahmens sollen auch Bestimmungen eingeführt werden, die dazu beitragen, das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Genehmigung und Genehmigung einer strategischen Investition zu beschleunigen (d. h. das beschleunigte Verfahren zu verbessern). Neue Kategorien strategischer Investitionen werden auf der Grundlage von Kriterien in das Gesetz aufgenommen, die der Innovation oder der Verbreitung von Technologien, der Nutzung erneuerbarer Energieträger und dem Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft förderlich sind und/oder die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene erheblich fördern. |
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300 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung |
Etappenziel |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes |
Q1 |
2022 |
Veröffentlichung aller wettbewerbsorientierten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe in Bezug auf Investitionen in die Digitalisierung von Produktionslinien, die Automatisierung und Vernetzung von Lieferketten, die Konzeption und Herstellung intelligenter Produkte und Dienstleistungen, die Einführung intelligenter Fertigungstechnologien in ultra-high-speed/5G für mechanische Netze, Labor- & Herstellungsausrüstung, Qualitätskontrollausrüstung, IKT-Software-Ausrüstung, Softwarelizenzen, Cloud-Lizenzen, Durchführungsdienste für die neue IT-Infrastruktur und S/W, IT-Sicherheitsdienste, Produktdesign, geistiges Eigentum, Patente und Zertifizierung, mit den Bezugsbedingungen einschließlich der Förderkriterien, mit denen sichergestellt wird, dass die ausgewählten Projekteden technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. |
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301 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks |
Q1 |
2022 |
Veröffentlichung aller wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung von Industrieparks für Investitionen in a) Infrastruktur für die Errichtung der neuen Erzeugungsparks (einschließlich des Erwerbs von Grundstücken) mit spezifischen Energieeffizienzkriterien für den Bau neuer Gebäude und Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in Großunternehmen und Unterstützungsmaßnahmen, b) Infrastruktur für die digitale Umgestaltung und Schaffung intelligenter Industriegebiete, c) kraftstoffkonforme erneuerbare Energie, d) Wasserbewirtschaftung und Wasserressourcenschonung (Investitionen müssen einen durchschnittlichen Infrastructure-Leakage-Index (ILI) von < = 1,5 aufweisen), e) Abwassersammel- und -behandlungssysteme, die den Energieeffizienzkriterien entsprechen, f) Elektromobilität (Entwicklung von Betankungsnetzen für Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge oder von Tankstellen für Biomethan für den Verkehr), g) Projekte zur Sanierung von Industriestandorten und kontaminierten Flächen. Wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). Beim Bau von Front-zu-End-Abwassersystemen muss die Maßnahme einen Netto-Nullenergieverbrauch aufweisen, und im Falle der Erneuerung der Front-to-End-Abwassersysteme muss die Maßnahme zu einem Rückgang des durchschnittlichen Energieverbrauchs um mindestens 10 % führen (ausschließlich durch Energieeffizienzmaßnahmen und nicht durch wesentliche Änderungen oder Laständerungen). Investitionen in Elektromobilität müssen mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Einklang stehen und sich auf alternative Kraftstoffe für den Verkehr beziehen. |
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302 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht) |
Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt |
Q3 |
2022 |
Erlass von Primärgesetzen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industriewirtschaftsparks, einschließlich der Beseitigung von Rechtsunsicherheit, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Unternehmenszusammenschlüsse |
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303 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte |
Auswahl beispielhafter Investitionen von großer Bedeutung („Emblematic Investments of Great Significance“), die für eine Förderung infrage kommen |
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Q4 |
2023 |
Die Auswahl der Investitionen mit symbolischer Bedeutung erfolgt während des gesamten Zeitraums 2022-2025 im Rahmen des sogenannten „first in first service“ -Verfahrens. Gemäß dem Auswahlverfahren muss der potenzielle Investor bei Unternehmen Griechenland einen Antrag auf Aufnahme in die symbolträchtigen Investitionen stellen. Im Jahr 2023 kann bei Unternehmen Griechenland ein Antrag gestellt werden, und die Investition wird bis zum vierten Quartal 2025 abgeschlossen. Die Bewertung durch „Enterprise Greece“ und die endgültige Genehmigung der Investitionsvorschläge werden vom Interministeriellen Ausschuss für strategische Investitionen abgeschlossen (Charakterisierung der Investitionsvorschläge als „emblematische Investitionen von großer Bedeutung“; Auswahl der förderfähigen Begünstigten unter den neu charakterisierten „emblematischen Investitionen von großer Bedeutung“ durch den Genehmigungsbeschluss des Interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen (bescheinigt durch Veröffentlichung eines Beschlusses) für Investitionsvorhaben zur Förderung von Innovation oder Technologieverbreitung, der grünen Wirtschaft, der Nutzung erneuerbarer Energien und des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft und/oder Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Wirtschaft auf internationaler Ebene. Was die Energieinvestitionen betrifft, so umfassen die förderfähigen Investitionen in a) Infrastruktur mit spezifischen Energiekriterien für den Bau neuer Gebäude, b) hybride Stromerzeugungsprojekte aus erneuerbaren Energiequellen a
Der Bau neuer Gebäude muss einem Primärenergiebedarf (PED) entsprechen, der mindestens 20 % niedriger ist als die Anforderung für Niedrigstenergiegebäude (Niedrigstenergiegebäude, nationale Richtlinien). |
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304 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht) |
Inkrafttreten aller erforderlichen Rechtsvorschriften |
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Q2 |
2023 |
Inkrafttreten aller sekundärrechtlichen Vorschriften, die erforderlich sind, um den neuen Rahmen zur Verbesserung des Rechtsrahmens für Industrieparks umzusetzen, einschließlich der Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten, der Lösung von Governance-Fragen und der Schaffung wirksamer Anreize für die Lösung informeller Unternehmenszusammenschlüsse. |
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305 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 592_Handelserleichterungen |
Etappenziel |
Umsetzung von Maßnahmen zur Handelserleichterung |
Bericht über den Abschluss der Vereinfachungsmaßnahmen und die Einführung von Systemen gemäß dem Fahrplan für Handelserleichterungen. |
Q4 |
2023 |
Abschluss der Umsetzung der im Fahrplan für Handelserleichterungen [Inkrafttreten des Sekundärrechtsakts] skizzierten Maßnahmen, insbesondere durch Maßnahmen zur - Überprüfung und Abschaffung ungerechtfertigt aufwendiger Verfahrensschritte und Bescheinigungen, die für den Handel mit Waren, insbesondere Ausfuhren, sowohl auf der Ebene des Zolls als auch vor dem Zoll erforderlich sind - Einführung eines Risikobewertungskonzepts, um die Ex-ante-Kontrollen gezielter zu gestalten und die Koordinierung zwischen den beteiligten Dienststellen bei der Durchführung gemeinsamer Ausfuhrkontrollen zu verbessern - Einbindung neuer Verfahren in das Single-Window-System nach international bewährten Verfahren, - Einrichtung eines Überwachungssystems zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und effizienten Durchführung der Kontrollen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Handel (Bereitstellung von Rundschreiben über neue Verfahren und Kontrollregelungen) |
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306 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 599_Digitilisierung des Netzwerks der Wirtschaftsdiplomatie & Schulungsprogramm für Exporteure |
Etappenziel |
Digitalisierung des Netzes der Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen |
Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen zur Digitalisierung des Netzwerks für Wirtschaftsdiplomatie (d. h. Umsetzung des zentralen Meldeportals und des Helpdesks für Ausführer, Veröffentlichung von Datenbanken und digitalen Kommunikationskanälen mit Investoren und Exporteuren, Digitalisierung interner Prozesse in Enterprise Griechenland und Einrichtung eines Ombudsmanns), die für den Abschluss der Digitalisierung des Netzwerks der Wirtschaftsdiplomatie erforderlich sind. |
Q2 |
2024 |
Vollendung der Digitalisierung des Netzwerks der Wirtschaftsdiplomatie, unter anderem durch: - Operationalisierung des „Single Window“ Exports Gate - „Helpdesk“ -Dienste - Veröffentlichung von Datenbanken über internationale Markt- und Ausfuhrverfahren - Einrichtung eines Ombudsmanns zur Unterstützung von Exporteuren bei der Überwindung von Hindernissen während des Ausfuhrprozesses - Digitalisierung der internen Prozesse von Enterprise Greece und Schaffung eines digitalen Ausfalls für das Investitionsportfolio von Unternehmen Griechenland und strategischen Investoren - Schaffung neuer digitaler Kommunikationskanäle mit Exporteuren und potenziellen Investoren |
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307 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industriezweige – Durchführung von Investitionen |
Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen der Bauarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und des Zahlungsnachweises für die Durchführung ausgewählter Investitionsvorhaben in Industrieparks. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Baus aller Investitionsprojekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden. |
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308 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen |
Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen der Bauarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investition und des Zahlungsnachweises für die Durchführung ausgewählter Investitionsvorhaben in „Emblematic Investments of Great Significance“. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Baus aller Investitionsprojekte, die gemäß dem Genehmigungsbeschluss des Interministeriellen Ausschusses für strategische Investitionen ausgewählt wurden. |
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309 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung |
Etappenziel |
Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen |
Vorlage der Ergebnisse der Prüfungen der Interventionsarbeiten, der Bescheinigung der Begünstigten über den Abschluss der Investitionen und des Zahlungsnachweises für die Durchführung ausgewählter Investitionsprojekte in verarbeitendes Gewerbe. |
Q4 |
2025 |
Abschluss des Baus aller Investitionsprojekte, die im Rahmen der wettbewerblichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden. |
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Gruppe 28: Landwirtschaft
●Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor (ID: 16 626)
●Digitaler Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor (ID: 16 653)
●Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor (ID: 16 584)
●Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Systeme (ID: 16 285)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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310 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor |
Etappenziel |
Wirtschaftlicher Wandel in der Landwirtschaft: Start des Programms |
Vertrag mit dem Durchführungspartner unterzeichnet |
Q1 |
2022 |
Start der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für den wirtschaftlichen Wandel im Agrarsektor: Wettbewerbliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Spezifikationen, einschließlich Förderkriterien, die gewährleisten, dass die ausgewählten Projekte den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) entsprechen, indem eine Ausschlussliste verwendet wird und die einschlägigen Umweltvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten eingehalten werden. Die wettbewerblichen Aufforderungen umfassen folgende Maßnahmen: Maßnahmen im Zusammenhang mit der energetischen Modernisierung von Produktionseinheiten, Gebäuden und mechanischen Geräten mit geringem Energieverbrauch, der energetischen Modernisierung von Tourismusanlagen (Gebäuden), umweltfreundlichen Transportmitteln (Elektroautos, Fahrräder usw.), der Förderung umweltfreundlicher Produktionsverfahren und Ressourceneffizienz in KMU, erneuerbare Energien (Sonnenenergie), Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Maßnahmen zur Verhütung des Klimawandels, Schutz der biologischen Vielfalt, Naturerbe und Ressourcen. |
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311 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 653_Digitale Umgestaltung des Agrar- und Lebensmittelsektors |
Etappenziel |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor |
Veröffentlichung der Aufforderung |
Q3 |
2022 |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Projekt für den digitalen Wandel zur Entwicklung einer großmaßstäblichen offenen digitalen Agrarinfrastruktur und eines kognitiven Agrarumfelds für den Produktionsprozess und die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen. |
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312 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte |
Auftragsvergabe |
Q4 |
2023 |
Vergabe von ÖPP-Aufträgen für den Bau und Betrieb der aufgeführten 18 Bewässerungsprojekte. Für jede Teilinvestition ist vor, während und nach Beginn der Bauarbeiten die vollständige Einhaltung der Anforderungen des EU-Rechts, einschließlich der Wasserrahmenrichtlinie, sicherzustellen. Insbesondere sollte bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung zur öffentlichen Konsultation der Zweck der Investition im Vergleich zu Alternativen begründet werden, und zwar sowohl im Hinblick auf das Ziel (Umfang bewässerter Flächen im Vergleich zu nachhaltiger Sanierung des ländlichen Raums) als auch auf die Mittel (Verringerung des Wasserbedarfs und naturbasierte Lösungen). Investitionen in Staudämme müssen folgende Kriterien erfüllen: (I)die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen aus der Stromerzeugung aus Wasserkraft unter 100 g CO2e/kWh liegen; oder die Leistungsdichte der Stromerzeugungsanlage mehr als 5 W/m² beträgt und (II)alle technisch durchführbaren und ökologisch relevanten Minderungsmaßnahmen zur Verringerung der schädlichen Auswirkungen auf Gewässer und relevante Lebensräume und Arten durchgeführt wurden oder durchgeführt werden, wobei auch die voraussichtlichen künftigen Auswirkungen des Klimawandels und die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind, und (III)bei neu gebauten Staudämmen sicherstellen, dass sie weder zu einer Verschlechterung führen noch die Erreichung eines guten Zustands der betreffenden und angeschlossenen Wasserkörper gefährden; und (IV)andere mögliche Alternativen zum Bau eines Staudamms wurden geprüft, und die Behörden geben die Gründe an, warum solche Alternativen gegebenenfalls nicht durchführbar waren. |
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313 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 653_Digitale Umgestaltung des Agrar- und Lebensmittelsektors |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts zur Digitalisierung der Landwirtschaft |
Abschlussbericht. Nach außen gerichtete digitale Dienstleistungen der Landwirtschaft, die in die Easy-Agro Expo Plattform integriert sind. |
Q2 |
2025 |
Abschluss der beiden Komponenten: 1.Digitale Transformation des Agrarsektors, wozu auch die Entwicklung einer großmaßstäblichen offenen digitalen Agrarinfrastruktur mit Cloud-Infrastruktur (Edge Computing) und groß angelegten Verarbeitungskapazitäten für Erdbeobachtungsdaten (Satelliten-, Luft- und Drohnendaten) und multidisziplinäre Technologien gehört; 2.Nach außen gerichtete Landwirtschaft, die die Verbesserung der Plattform „Easy Agro Expo“ für die Ausstellung von Ausfuhrbescheinigungen, die Entwicklung eines Systems für die Verwaltung von Einfuhr- und innergemeinschaftlichen Handelsdaten, die Entwicklung eines Business Intelligence System für Ein- und Ausfuhren und die Modernisierung des Produktförderungsportals griechischer Betriebe umfasst. |
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314 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor |
Etappenziel |
Vollendung des wirtschaftlichen Wandels in der Landwirtschaft |
Projektabschluss mit Ausstellung von Prüfbescheinigungen, die von Zuwendungsempfängern vorgelegt werden, die vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigt wurden. |
Q4 |
2025 |
Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor: Finanzielle Abwicklung aller Komponenten: 1. Innovation und ökologischer Wandel bei der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 2. Modernisierung des Primärsektors 3. Grüner Tourismus im ländlichen Raum 4. Umstrukturierung des Anbaus 5. Genetische Verbesserung der Tiere |
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315 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor |
Etappenziel |
Abschluss der Aquakultur |
Abschlussbericht. |
Q4 |
2025 |
Aquakultur: Alle abgeschlossenen Maßnahmen, zu denen die Modernisierung von Produktionseinheiten, Ausrüstung, Ausrüstung für die Abfallbewirtschaftung, neue Technologien – IKT, Förderung neuer Produkte, Wissenstransfer, genetische Materialbank, fachliche Beratung gehören. |
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316 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Abschluss der Bewässerung |
Abschluss des Projekts gemäß dem vom Ministerium für ländliche Entwicklung genehmigten Zertifikat eines unabhängigen Ingenieurs. |
Q4 |
2025 |
Bewässerung: Alle 18 Projekte sind abgeschlossen und operativ. |
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R. KOMPONENTE 4.7: VERBESSERUNG DER WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND FÖRDERUNG PRIVATER INVESTITIONEN UND EXPORTE
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans zielt darauf ab, Anreize für private Investitionen zu schaffen und die wirtschaftliche Extroversion zu verstärken, indem langfristige strukturelle Probleme angegangen und ein unternehmerisches Umfeld geschaffen werden, das der Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit förderlich ist. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung des Wachstums der Unternehmensgröße, um Skaleneffekte zu erzielen und sie dabei zu unterstützen, ausländische Märkte zu durchdringen, den übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Einhaltung der Vorschriften und gleiche Wettbewerbsbedingungen durch eine wirksame Marktüberwachung zu fördern und einen einfacheren und berechenbareren Rechtsrahmen zu schaffen. Diese Maßnahmen werden durch den Vorschlag ergänzt, die Darlehensunterstützung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zu nutzen, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern, um private Investitionen zu fördern. Diese Darlehensunterstützung soll der Wirtschaft über drei verschiedene Kanäle gewährt werden, nämlich über Finanzinstitute (durch den Kauf von Unternehmensanleihen oder Konsortialkrediten), über eine Beteiligungsplattform und über die Nutzung eines Teils der nationalen InvestEU-Komponente Griechenlands. Die Komponente unterstützt die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung zu öffentlichen und privaten Investitionen (länderspezifische Empfehlung 3 von 2020 und länderspezifische Empfehlung 2 von 2019). Es wird davon ausgegangen, dass keine Maßnahme in dieser Komponente die Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 erheblich beeinträchtigt, wobei die Beschreibung der Maßnahmen und der Abhilfemaßnahmen, die im Aufbau- und Resilienzplan im Einklang mit den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) festgelegt sind, berücksichtigt wird.
R.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Reform: Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit (ID der Maßnahme: 16 543)
Ziel der Reform ist es, ein attraktives Unternehmensumfeld zu schaffen, das Investitionen begünstigt, den Unternehmenszutritt und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu erleichtern und eine wirksame Marktüberwachung zu gewährleisten. Die Reform umfasst eine Reihe von Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren und Anforderungen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Rechtssicherheit und -qualität, insbesondere durch die Ausweitung der Vereinfachung der Investitionslizenzverfahren auf zusätzliche Wirtschaftstätigkeiten, die Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Ausübung der Produktionstätigkeit in der Region Attika und die Kodifizierung fragmentierter Genehmigungsvorschriften. Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung des Rahmens für die Marktüberwachung, insbesondere durch Überprüfung der Qualitätspolitik in den Bereichen Normung, Akkreditierung und Konformität, Stärkung der Marktüberwachungsstrukturen und der zuständigen Behörden sowie Ausweitung des Überwachungsrahmens auf neue Inspektionsbereiche. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein.
Reform: Erleichterung der Geschäftstätigkeit (ID der Maßnahme: 16 591)
Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und den Verwaltungs- und Regelungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Die Reform zielt auch darauf ab, die Rangfolge Griechenlands bei internationalen Indikatoren, insbesondere dem Doing-Business der Weltbank, zu verbessern, d. h. Kredite zu erhalten, Strom zu erhalten, Immobilien zu registrieren und eine Baugenehmigung zu erhalten, indem Verfahren, Zeit und Kosten gesenkt und ein stabiler und berechenbarer Rechtsrahmen sichergestellt wird. Sie umfasst insbesondere eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Komplexität der Prozesse, der Kosten und der Zeit, die in jedem der oben genannten Bereiche anfallen, sowie die Schulung von Mitarbeitern des öffentlichen Sektors, die an solchen Prozessen beteiligt sind, und Sensibilisierungsmaßnahmen für die wichtigsten Interessenträger. Die Durchführung der Reform muss bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen sein.
Reform: Anreizregelung für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) (ID der Maßnahme: 16 598)
Ziel der Reform ist es, Schwächen im Zusammenhang mit der überwiegend kleinen Größe griechischer Unternehmen zu beseitigen. Sie schafft eine Reihe von steuerlichen und sonstigen Anreizen, um Selbstständige und Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen zu ermutigen, Größenvorteile durch Fusionen, Umwandlungen, Übernahmen und Kooperationssysteme wie Joint Ventures und Cluster zu steigern, die auch eine höhere Produktivität und höhere Ausfuhren fördern. Die Durchführung der Reform muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.
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R.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Wichtigste Reform 10: Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung von Qualität und Sicherheit – Unternehmensgründung
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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317 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16 543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung seiner Qualität und Sicherheit |
Etappenziel |
Festlegung der Qualitätspolitik und neuer Rechtsrahmen für Qualitätsinfrastruktur |
Annahme einer nationalen Strategie für die Qualitätsinfrastruktur in Griechenland) und Annahme der erforderlichen Ermächtigungsverordnung über Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung durch die erforderlichen Rechtsakte (Verweis auf das Amtsblatt angeben); und Verabschiedung von Gesetzesänderungen zum Gesetz 3325/2005 (Teil B betreffend die Gründung, Erweiterung und Modernisierung von Produktionstätigkeiten in der Region Attika) |
Q2 |
2023 |
a) Entwicklung eines modernen rechtlichen, organisatorischen und operativen Rahmens für die Qualitätsinfrastruktur in Griechenland im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen; und b) Inkrafttreten von Rechtsvorschriften zur Reform des Rechtsrahmens für die Einrichtung von Produktionstätigkeiten in Attika mit dem Ziel, übermäßig hohe Beschränkungen zu beseitigen, die in keinem Verhältnis zu den politischen Zielen stehen. Der Anwendungsbereich von Buchstabe b umfasst die Errichtung neuer Industrieanlagen und die Modernisierung bestehender in Attika betriebener Anlagen sowie die Verlegung und Erweiterung bestehender Anlagen in Attika. |
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318 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 591_Unternehmensgründung |
Etappenziel |
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit |
-Für Maßnahmen, die Rechtsvorschriften erfordern: Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle) -Für Interoperabilitätsfunktionen, Plattformen und Register: Operationalisierung der Systeme (bestätigt durch einen Bericht) -Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (bescheinigt durch Bericht und Kaufnachweis) -Abschluss von Kampagnen und Herausgabe von Leitlinien (bescheinigt durch herausgegebene Leitlinien/Rundschreiben) |
Q2 |
2024 |
Abschluss der Reform zur Verringerung der Komplexität der Verfahren, des Zeitaufwands und der Kosten in vier Teilbereichen: Erhalt von Krediten, Erwerb eines Stromanschlusses, Registrierung von Immobilien und Erhalt einer Baugenehmigung Die Reform umfasst insbesondere die folgenden Teilprojekte und Maßnahmen: 1. Kreditwürdigkeit - Schaffung eines modernen und zuverlässigen Regulierungsrahmens für Wertpapiere in beweglichen Vermögenswerten -Einrichtung eines Registers sicherer Transaktionen 2. Erhalt der Baugenehmigung - Gewährleistung der operativen Interoperabilität zwischen e-adeies-Systemen für Baugenehmigungen und anderen öffentlichen Systemen - Durchführung von Sensibilisierungskampagnen mit Interessenträgern aus dem Privatsektor - Ausrüstung und Schulung des Personals - Leitlinien online zugänglich gemacht - Gebührenverzeichnis online verfügbar - Inaktive digitale Inspektionsfunktionen für die Brandschutzabteilung 3. Stromversorgung - Vereinfachung/Verringerung der Anforderungen für die Anwendung auf HEDNO und Vereinheitlichung des Systems zur Meldung von Quadratmetern an Gemeinden 4. Registrierung von Eigentum - Einrichtung einer elektronischen Plattform, die es den Käufern ermöglicht, alle Anforderungen für die Online-Übertragung von Immobilien zu erfüllen |
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319 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16 543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung seiner Qualität und Sicherheit |
Etappenziel |
Verbesserung des Unternehmensumfelds – Vereinfachung der Lizenzvergabe und Marktüberwachung |
Veröffentlichung der Rechtsvorschriften im Amtsblatt (Amtsblattfundstelle) |
Q4 |
2025 |
Inkrafttreten der Rechtsvorschriften zur Reform und Ergreifung notwendiger Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des Rechtsrahmens für die Zulassung und wirksame Überwachung von Unternehmen: - Durchführung einer Ex-post-Folgenabschätzung der bis zum ersten Quartal 2024 durchgeführten Reform der Lizenzvergabe und Umsetzung politischer Empfehlungen; - die Zulassungsverfahren für neue Wirtschaftstätigkeiten, die nach dem Gesetz 4442/16 festzulegen sind, zu überprüfen und zu vereinfachen, indem die Anforderungen und Bescheinigungen gesenkt, Schritte ohne Wertschöpfung des Verfahrens abgeschafft, die Antragsbearbeitungszeiten verkürzt und die Ex-ante-Kontrolle im Einklang mit den Grundsätzen der Gesetze 4442/2016 und 4512/2018 auf Tätigkeiten mit hohem Risiko beschränkt werden; - Kodifizierung der Gesetze 3325/2005, 3982/2011, 4302/2014 und 4442/2016, - Entwicklung einer Marktüberwachungsstrategie im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1020/2019 und - wirksame Umsetzung des neuen Systems zur Überwachung der Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Rechtsvorschriften 4512/18 durch Annahme eines einschlägigen Rechtsakts und Einführung eines Systems zur Bewertung der Inspektionsbehörden, - Einführung und Einsatz von IT-Tools zur Erleichterung von Marktüberwachungstätigkeiten |
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R.3. Beschreibung der Reformen und Investitionen (Darlehen)
Investition: Darlehensfazilität (ID der Maßnahme: 16 980)
Die Investition betrifft die Nutzung von Darlehensunterstützung im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Bereitstellung finanzieller Anreize für den Privatsektor zu erleichtern und private Investitionen zu fördern. Die Kreditfazilität nutzt verschiedene Vertriebskanäle, nämlich Finanzinstitute (durch Unternehmensanleihen oder Konsortialkredite, 11 728 Mio. EUR), eine Beteiligungsplattform (500 Mio. EUR) und die Mitgliedstaaten-Komponente des Programms „InvestEU“ (500 Mio. EUR). Um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den technischen Leitlinien zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (2021/C58/01) im Einklang steht, müssen die Vereinbarungen im Rahmen der Darlehensfazilität
i. die Anwendung der technischen Leitlinien der Kommission zur Nachhaltigkeitsprüfung für den Fonds „InvestEU“ vorschreiben;
ii. die folgende Liste von Tätigkeiten und Vermögenswerten von der Förderfähigkeit ausnehmen: i) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, einschließlich nachgelagerter Nutzung 41 ; ii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS), mit denen die prognostizierten Treibhausgasemissionen erreicht werden, die nicht unter den einschlägigen Benchmarks liegen 42 ; iii) Tätigkeiten und Vermögenswerte im Zusammenhang mit Abfalldeponien, Verbrennungsanlagen 43 und Anlagen zur mechanisch-biologischen Behandlung 44 ; und iv) Tätigkeiten und Vermögenswerte, bei denen die langfristige Entsorgung von Abfällen die Umwelt schädigen kann; und
iii. für alle Transaktionen, einschließlich derjenigen, die von der Nachhaltigkeitsprüfung ausgenommen sind, die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften für die Projekte vorschreiben.
Darüber hinaus enthält die Darlehensfazilität eine Verpflichtung für Finanzinstitute und InvestEU, mindestens 38,5 % der Mittel zur Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel zur Unterstützung des digitalen Wandels zu investieren, wobei die Methode in den Anhängen VI und VII der Verordnung über die Aufbau- und Resilienzfazilität anzuwenden ist.
Unabhängige Prüfer überprüfen vor jedem Auszahlungsantrag die Einhaltung des DNSH und des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 %.
Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
R.4. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (Darlehen)
Darlehensfazilität (16890)
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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|
Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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320 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Operative Vereinbarungen mit IFI |
Operative Vereinbarung mit einem internationalen Finanzinstitut unterzeichnet |
Q3 |
2021 |
Unterzeichnung der operativen Vereinbarungen zwischen dem Finanzministerium und mindestens einem internationalen Finanzinstitut, einschließlich: a) Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Tätigkeiten, die den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und verpflichtende rechtliche Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer erfordern. b) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel in die Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel für die Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der Aufbau- und Resilienz-Verordnung zu investieren. |
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321 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen |
Q3 |
2021 |
Veröffentlichung einer Aufforderung zur Auswahl von Geschäftsbanken, darunter: a) Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Tätigkeiten, die den Einsatz einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und verpflichtende rechtliche Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer erfordern. b) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel in die Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel für die Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der Aufbau- und Resilienz-Verordnung zu investieren. |
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322 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform |
Unterzeichnung der Vollmacht |
Q1 |
2022 |
Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Hellenic Development Bank for Investments, die den Mezzanine-Fonds und den Innovate Now Equifund verwaltet. Die Mandatsvereinbarung enthält die Auswahlkriterien für die Einhaltung der den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Unternehmen, die die Anwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische rechtliche Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben. |
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323 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
InvestEU-Beitragsvereinbarung |
Beitragsvereinbarung unterzeichnet |
Q1 |
2022 |
Unterzeichnung der InvestEU-Beitragsvereinbarung zwischen dem Finanzministerium und der Europäischen Kommission, einschließlich: a) die Auswahlkriterien für die Einhaltung der den technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) für geförderte Unternehmen, die eine Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und obligatorische rechtliche Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer vorschreiben. b) Verpflichtung, mindestens 38,5 % der Mittel in die Unterstützung der Klimawende und 20,8 % der Mittel für die Unterstützung des digitalen Wandels nach der Methode in den Anhängen VI und VII der Aufbau- und Resilienz-Verordnung zu investieren. |
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324 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 586,4 Mio. EUR |
Anteil der unterzeichneten Mittel |
0 |
5 |
Q4 |
2022 |
586,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der RRF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Meilenstein festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch unabhängige Prüfer und der Einhaltung des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet. |
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325 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 3518,4 Mio. EUR |
Anteil der unterzeichneten Mittel |
5 |
30 |
Q4 |
2023 |
3518,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der RRF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Meilenstein festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch unabhängige Prüfer und der Einhaltung des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet. |
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326 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 5864 Mio. EUR |
Anteil der unterzeichneten Mittel |
30 |
50 |
Q4 |
2024 |
5864 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der RRF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Meilenstein festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch unabhängige Prüfer und der Einhaltung des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet. |
|
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327 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Finanzmittel von Finanzinstituten in Höhe von 9382,4 Mio. EUR |
Anteil der unterzeichneten Mittel |
50 |
80 |
Q4 |
2025 |
9382,4 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der RRF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Meilenstein festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch unabhängige Prüfer und der Einhaltung des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet. |
|
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328 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 11 728 Mio. EUR |
Anteil der unterzeichneten Mittel |
80 |
100 |
Q2 |
2026 |
11728 Mio. EUR (einschließlich Verwaltungsgebühren) der RRF-Darlehensfazilität für internationale Finanzinstitutionen und Geschäftsbanken wurden mit den Endbegünstigten im Einklang mit dem im Meilenstein festgelegten Mandat und nach einer Ex-ante-Überprüfung der Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) durch unabhängige Prüfer und der Einhaltung des Klimaziels von 38,5 % und des Digitalziels von 20,8 % unterzeichnet. |
|
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329 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsfinanzierung |
Prozentsatz der investierten Eigenkapitalunterstützung |
0 |
100 |
Q2 |
2026 |
Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsfinanzierung im Einklang mit der im Meilenstein festgelegten Mandatsvereinbarung, die die Auswahlkriterien für die Einhaltung der technischen Leitlinien „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (2021/C58/01) der unterstützten Unternehmen umfasst, die die Verwendung einer Nachhaltigkeitsprüfung, eine Ausschlussliste und verpflichtende rechtliche Kontrollen der Einhaltung der einschlägigen EU- und nationalen Umweltvorschriften durch einen unabhängigen Prüfer erfordern. |
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330 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Genehmigung von Vorhaben durch InvestEU |
Prozentsatz der genehmigten Investitionsvorhaben |
0 |
100 |
Q2 |
2026 |
Der InvestEU-Investitionsausschuss genehmigt Investitionsvorhaben in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags der angestrebten (oder mobilisierten) Finanzierung im Einklang mit dem Klimaziel von 38,5 % und dem digitalen Ziel von 20,8 %. |
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S. TECHNISCHE HILFE
Diese Komponente des griechischen Aufbau- und Resilienzplans besteht aus Maßnahmen zur Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, der neu geschaffenen Struktur, die ausschließlich der Koordinierung und Umsetzung des griechischen Aufbau- und Resilienzplans gewidmet ist. Die Maßnahme zielt darauf ab, die griechische Verwaltung zu unterstützen, damit sie die Umsetzung des RRP erfolgreich steuern kann. Es wird daher erwartet, dass es indirekt zu den Zielen des RRP beiträgt, die durch die Maßnahmen in den vier Säulen untermauert werden, und die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen für Griechenland unterstützt, d. h. öffentliche und private Investitionen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2019 und länderspezifische Empfehlung 3 von 2020), öffentliche Finanzen und Gesundheitsversorgung (länderspezifische Empfehlung 1 von 2020) sowie arbeitsmarkt- und sozialpolitische Maßnahmen (länderspezifische Empfehlung 2 von 2020).
S.1. Beschreibung der Reformen und Investitionen (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Investition: Technische Hilfe (ID der Maßnahme: 16 968)
Die Investition besteht aus sechs Teilprojekten: 1) Entwicklung von Systemen und Instrumenten für die Arbeitsorganisation, 2) Beschaffung von Dienstleistungen externer Prüfer zur Durchführung von Prüfungen, Inspektionen und Zertifizierungen in Fällen, in denen spezifisches Fachwissen erforderlich ist, sowie Entwicklung eines übergreifenden methodischen Rahmens für Audits, Inspektionen und Zertifizierungen zur Unterstützung der Aufsichtsfunktion der Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität in Bezug auf die Umsetzung von Planmaßnahmen, 3) Bewertung von Informations- und Publizitätsmaßnahmen in Bezug auf wichtige Investitionen und Reformen im Rahmen des Plans, 4) Durchführung von Studien, Beschaffung von externem Fachwissen und technische Unterstützung bei spezialisierten Projekten, 5) Finanzierung der Ausgaben für den täglichen Betrieb der Agentur (Büromiete, Erwerb von Büromaterial, Deckung der Rechnungen von Versorgungsunternehmen) und 6) Beschaffung von Qualitätskontrolldiensten für öffentliche Bauprojekte zur Bewertung der Einhaltung der Bauvertragsbestimmungen, -vorschriften und -normen. Die Durchführung des Teilprojekts 3 erfolgt im Rahmen der Schaffung guter Regierungspraktiken. Die einschlägigen Maßnahmen werden zu einem festen Bestandteil des Verfahrens der öffentlichen Konsultation und werden als Instrument eingesetzt, um die Beteiligung der Interessenträger zu erleichtern und die nachhaltige Umsetzung spezifischer Reformen und Investitionen im Rahmen des Plans sicherzustellen. Die Finanzierung des Teilprojekts 5 ist zeitlich befristet, d. h., es ist erforderlich, die Agentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität bei der wirksamen Erfüllung ihres Mandats zu unterstützen. Die Maßnahme betrifft auch die Einrichtung der Verwaltungs-, Prüf- und Kontrollsysteme. Die Durchführung der Investition muss bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
S.2. Etappenziele, Zielwerte, Indikatoren und Zeitplan für die Überwachung und Durchführung (nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung)
Technische Hilfe
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
Qualitative Indikatoren (für Etappenziele) |
Quantitative Indikatoren (für Zielwerte) |
Vorläufiger Zeitplan für die Erreichung |
Beschreibung des jeweiligen Etappenziels bzw. Zielwerts |
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Maßeinheit |
Referenzwert |
Ziel |
Quartal |
Jahr |
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331 |
19-16 968_Technische Hilfe |
Etappenziel |
Das rechtliche Mandat der EDEL und die Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme |
Geltender rechtlicher Auftrag der EDEL und Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme |
Q3 |
2021 |
Inkrafttreten des rechtlichen Mandats des EDEL und Einrichtung des Audit- und Kontrollsystems, das a) die Erhebung von Daten und die Überwachung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte gewährleistet; (b) Ermöglichung der Erstellung von Verwaltungserklärungen und der Zusammenfassung der Prüfungen sowie von Zahlungsanträgen und c) Festlegung der erforderlichen Verfahren zur Erhebung und Speicherung von Daten über Begünstigte, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer und wirtschaftliche Eigentümer gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) 2021/241, bevor der erste Zahlungsantrag gestellt wird. Es wird ein spezieller Prüfbericht über das eingerichtete System erstellt. Für den Fall, dass in dem Bericht Mängel festgestellt werden, werden im Prüfbericht Korrekturmaßnahmen empfohlen. |
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2. Geschätzte Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans
Die geschätzten Gesamtkosten des Aufbau- und Resilienzplans Griechenlands belaufen sich auf 31 164 331 515 EUR.
ABSCHNITT 2: FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
1.Finanzieller Beitrag
Die in Artikel 2 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
1.1.Erste Zahlungsanfrage (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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20 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 1. Runde |
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32 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 920_Aktionsplan für Energiearmut |
Etappenziel |
Energiearmut – Annahme eines Aktionsplans |
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42 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 281_Rahmen für den Einbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Inkrafttreten des Rechtsrahmens |
|
56 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Abfallwirtschaftsgesetzes |
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77 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 283_Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Ausschreibung für 13 regionale Zentren |
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133 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 744_Modernisierung und Vereinfachung des Arbeitsrechts |
Etappenziel |
Inkrafttreten Arbeitsrecht |
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141 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 941_Umstrukturierung und Umbenennung der lokalen öffentlichen Arbeitsverwaltungen der OAED (KPA2) |
Etappenziel |
OAED Organisationsreform – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
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153 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Etappenziel |
Rückforderung – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
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199 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Zeitplan für die steuerliche Kodifizierung |
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200 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16 598_Anreizsystem für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) |
Etappenziel |
Gesetzesentwürfe zur Förderung der Extroversion von Unternehmen |
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222 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Identifizierung – förderfähige Gebäude |
|
263 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Fahrplan für die Eisenbahnreform |
|
331 |
19-16 968_Technische Hilfe |
Etappenziel |
Das rechtliche Mandat der EDEL und die Einrichtung der Verwaltungs-, Kontroll- und Auditsysteme |
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Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.2.Zweiter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
44 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Öffentlicher Verkehr – Inkrafttreten der Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse) |
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197 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Gestaltung von Steuern und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 863_Super – Abzug von Ausgaben für grüne Wirtschaft, Energie und digitaler Wandel |
Etappenziel |
Superabzug für grüne und digitale KMU-Investitionen |
|
198 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16616_Annahme von Maßnahmen und Anreizen zur Steigerung der elektronischen Transaktionen |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften zur Förderung elektronischer Transaktionen |
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240 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
|
299 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Gesetzesreform |
|
9 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Etappenziel |
Landsanierung – Rahmengesetz |
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130 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 706_Digitaler Wandel von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU – Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen |
|
174 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Gesetz über persönliche Assistenz und Einführung des Pilotprojekts für die erste Phase |
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188 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 614_Online-Registrierkassen & POS (Reform) |
Etappenziel |
Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR): Online-Registrierkassen & Point-of-Sale (POS) – Inkrafttreten des Rechtsrahmens |
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190 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 656_neuer Rahmen zur Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) |
Etappenziel |
Bekämpfung der Schleuserkriminalität – Fahrplan für Regulierungsentscheidungen |
|
201 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und des Handels – 16 598_Anreizsystem für Produktivität und Extroversion von Unternehmen (Erhöhung der Unternehmensgröße) |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften zur Förderung der Extroversion von Unternehmen |
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224 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Zielwert |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
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245 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 618_Grundlagenforschung & Angewandte Forschung |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften über grundlegende & angewandte Forschung |
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246 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Forschungszentren |
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292 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Touristische Entwicklung: Reformen für touristische Häfen |
|
300 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung |
Etappenziel |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das verarbeitende Gewerbe |
|
301 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Veröffentlichung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Industrieparks |
|
310 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor |
Etappenziel |
Wirtschaftlicher Wandel in der Landwirtschaft: Start des Programms |
|
4 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Etappenziel |
RES-Konto – Rechtsvorschriften zur Änderung von L. 4001/2011; Inkrafttreten aller einschlägigen Beschlüsse, einschließlich Kodizes, durch Ministerien, die nationale Regulierungsbehörde (RAE) und den Verwalter für erneuerbare Energiequellen und Herkunftsnachweise (DAPEEP). |
|
5 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 860_Streamline für den effizienten Betrieb des neuen Strommarktmodells und die Entwicklung neuer EE-Anlagen zur Erreichung der NECP-Ziele durch die Einführung eines Überwachungsmechanismus, die Beteiligung der Laststeuerung und eine umfassende Reform des Genehmigungsverfahrens für neue RES |
Etappenziel |
RES-Konto – Marktreformen und Vereinfachung der Lizenzierung |
|
138 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Etappenziel |
Strategie für lebenslanges Lernen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
|
202 |
4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Ausbau der Kapazitäten für die Steuerkodifizierung |
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205 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – Einführung des Leistungsentgeltsystems |
|
254 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Beginn der Bauarbeiten in E-65 |
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264 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Eisenbahnreformgesetz |
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Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.3.Dritter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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21 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 2. Runde einschließlich energiearmer Haushalte |
|
45 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Öffentlicher Verkehr – Umsetzung der neuen Marktregulierung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (Busse) |
|
57 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Abfallregulierungsgesetzes |
|
85 |
5 - 2.1. Connect – 16 818_Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Glasfaserinfrastruktur in Gebäuden“ |
|
96 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Einrichtung des nationalen Registers der Verfahren und Umsetzung des nationalen Plans zur Vereinfachung der Verfahren (erste Phase) |
|
142 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16746_Reform der passiven Arbeitsmarktpolitik zur Unterstützung des Übergangs zur Beschäftigung |
Etappenziel |
Reform des Rahmens gegenseitiger Verpflichtungen – Inkrafttreten der Rechtsvorschriften |
|
191 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 656_neuer Rahmen zur Bekämpfung des Schmuggels, vor allem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (Tabak, Alkohol und Energie) |
Etappenziel |
Bekämpfung des Schmuggels – Erlass von Regulierungsentscheidungen |
|
206 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – Rechtsrahmen zur Klärung der Mandate |
|
209 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 978_Effiziente Korruptionsbekämpfung |
Etappenziel |
Vermögenserklärungen und politische Parteien |
|
210 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 952_Stärkung des nationalen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung |
Etappenziel |
Nationaler Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung |
|
223 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Technische Unterstützung – Justizielles Leistungsinstrument |
|
225 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Kriminalpolizei – Sekundärrecht |
|
278 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Resilienz wichtiger Wirtschaftszweige – 16 715_Arbeitsmarktreform im Kultursektor |
Etappenziel |
Rechtsvorschriften für die Arbeitsmarktreform im Kultursektor |
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302 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industrieparks – Gesetzesreform (Primärrecht) |
|
311 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 653_Digitale Umgestaltung des Agrar- und Lebensmittelsektors |
Etappenziel |
Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für den digitalen Wandel im Agrar- und Lebensmittelsektor |
|
22 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Etappenziel |
Renovierung von Wohngebäuden – Start der 3. Runde einschließlich energiearmer Haushalte |
|
27 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Etappenziel |
Vergabe von Städteplänen |
|
43 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 281_Rahmen für den Einbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge |
Zielwert |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – lokale Pläne genehmigt |
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46 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieverbände – Start des Programms |
|
47 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Start von Programmen |
|
48 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Nachhaltiger Verkehr – Durchführbarkeitsstudie |
|
58 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser |
Etappenziel |
Inkrafttreten des Wasserregelungsgesetzes |
|
78 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 910_Überwachungs- und Managementsystem |
Etappenziel |
Vertrag über GPS |
|
93 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Digitalisierung der Archive |
|
100 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Projekt Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
|
101 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 810_CRM für den Staat |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für CRM an den Staat |
|
102 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
|
103 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 736_neues System für öffentliche Aufträge |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das neue System des öffentlichen Beschaffungswesens |
|
104 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Cybersicherheitsstrategie |
|
105 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 826_Digitale Qualifizierungsprogramme für Wehrpflichtige |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Programme zur Verbesserung digitaler Kompetenzen für Wehrpflichtige |
|
106 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 742_Digitaler Wandel des Außenministeriums |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für den digitalen Wandel des Außenministeriums |
|
107 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 824_E-Register |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für elektronische Register |
|
121 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16842_Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse |
Etappenziel |
Auftragsvergabe Zentrale Geschäftsanalytik (Central Business Intelligence, BI) |
|
134 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Arbeits-IT-Systeme |
|
139 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Zielwert |
Validierung der Ausbildungsprogramme im Rahmen der Strategie für lebenslanges Lernen |
|
159 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Etappenziel |
Aktivierung von Lehrplänen für die medizinische Grundversorgung im Bereich der Familienmedizin |
|
160 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht |
Zielwert |
Psychische Gesundheit – 50 Einheiten offen – Schritt 1 von 2 |
|
211 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 952_Stärkung des nationalen Rahmens zur Korruptionsbekämpfung durch gezielte Maßnahmen in den Bereichen Aufdeckung, Prävention und Sensibilisierung |
Etappenziel |
Umsetzung der internen Kontrollgesetze |
|
214 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 701_Stärkung des Netzes staatlicher Beihilfen |
Etappenziel |
Ausbau des Netzes staatlicher Beihilfen |
|
215 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16981_Verbesserung der politischen Planung und Koordinierung |
Etappenziel |
Politikplanung und -koordinierung – Folgenabschätzung |
|
226 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Gerichtliche Karte – Primärrecht – Verwaltung |
|
227 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Anpassung der Liste – Einleitung von Ausschreibungen |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.4.Vierter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
37 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 932_Olympisches Athletikzentrum Athen |
Etappenziel |
OAKA – Auftragsvergabe |
|
228 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Etappenziel |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
|
247 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für Forschungszentren |
|
248 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedized Autonomous eXemplary system |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für TH²ORAX |
|
265 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 954 Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der griechischen Infrastruktur |
Etappenziel |
Vergabe öffentlich-privater Partnerschaften für den Ausbau und die Neuausrichtung des Schienennetzes |
|
1 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Auftragsvergabe |
|
6 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 1 |
|
10 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Etappenziel |
Landsanierung – Stadtpläne |
|
11 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Lagerhaltung – Verträge |
|
33 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 874_Energie und Unternehmertum |
Etappenziel |
Energieeffizienz Privatsektor – Anträge genehmigt |
|
34 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 876_energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors |
Etappenziel |
Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – genehmigte Anträge |
|
38 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 873_Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand |
Etappenziel |
Städtische Maßnahmen – Auftragsvergabe |
|
59 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 772_Abfallwirtschaftsgesetz für die Umsetzung einer nachhaltigen Deponierung und eines nachhaltigen Recyclings |
Etappenziel |
Einrichtung und Arbeitsweise der Abfallregulierungsbehörde |
|
61 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Verträge |
|
66 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Veröffentlichung eines Aufrufs zur Interessenbekundung für Wassersparmaßnahmen |
|
86 |
5 - 2.1. Verbinden – 16 962_Unterwasserfaserkabel |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „Unterwasserfaserkabel“ |
|
87 |
5 - 2.1. Connect – 16 855_Small-Satellit |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen für das Projekt „Small Satellites“ |
|
88 |
5 - 2.1. Connect – 16 834_5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind |
Etappenziel |
Vergabe des Auftrags/der Aufträge für das Projekt „5G-Korridore“ |
|
143 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 792_Labor force Kompetenzentwicklung, Umschulung und Weiterqualifizierung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Qualitätskontrollsystem für die Berufsbildung |
|
154 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 50 000 000 – Schritt 1 |
|
192 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 611_Digitale Umgestaltung der Steuerprüfungen |
Etappenziel |
Steuerprüfungen – MyData und Bankinformationen |
|
203 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Kodifizierung der Einkommensteuer- und Steuerverfahrenscodes |
|
212 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 702_Stärkung des Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung |
Etappenziel |
Verstärkter Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung |
|
229 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 727 Digitale Umgestaltung der Justiz (E-Justiz) |
Etappenziel |
Upgrade Record Systems & IT Justice Systems |
|
230 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Annahme – Leistungsinstrument für Justizbedienstete |
|
231 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Verträge |
|
257 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – erstes Los |
|
260 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für drei Teilprojekte des BOAK |
|
266 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 950_Elektronische Mautgebühren |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für elektronische Mautgebühren |
|
267 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 833_Umsetzung der Arbeiten der EASA zur Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Aufträgen für Arbeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) an Regionalflughäfen |
|
293 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 975_Modernisierung der Maßnahmen für regionale Häfen |
Zielwert |
Auftragsvergabe für den Ausbau regionaler Häfen |
|
304 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industrieparks – Gesetzesreform (Sekundärrecht) |
|
317 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16 543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung seiner Qualität und Sicherheit |
Etappenziel |
Festlegung der Qualitätspolitik und neuer Rechtsrahmen für Qualitätsinfrastruktur |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.5. Fünfter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
12 |
1 - 1.1. Netzausbau – 16 901_HEDNO Netzmodernisierung mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Umwelt zu schützen |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 1 |
|
13 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 900_HEDNO Overhead-Netzausbau in Waldgebieten |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 2 |
|
14 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 899_installierte Kapazitätserweiterung in Hellenic Electricity Distribution Network Operator (HEDNO) HV/MV Unterstationen für neue RES-Anschlüsse |
Etappenziel |
HEDNO – Verträge 3 |
|
23 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 1 |
|
28 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Etappenziel |
Vergabe von Städteplänen |
|
49 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Etappenziel |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Einbauorte bestätigt |
|
50 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieunternehmen – ausgewählte Unternehmen |
|
60 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 979_Einrichtung einer neuen Regulierungsbehörde für Wasser und Abwasser |
Etappenziel |
Einrichtung und Funktionsweise der Wasserwirtschaftsregulierungsbehörde |
|
65 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Mitteilung über die Vergabe von Hochwasserschutzaufträgen |
|
67 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Bekanntgabe der Zuschlagserteilung für Wasserversorgungsprojekte |
|
68 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Mitteilung der Zuschlagserteilung für Abwasserprojekte |
|
79 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 911_Luftmittel für das Krisenmanagement |
Etappenziel |
Kauf von zwei Hubschraubern von Sikorsky |
|
94 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Zielwert |
Digitalisierung der Archive – erste Umsetzungsphase |
|
97 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Umsetzung des nationalen Plans zur Vereinfachung der Verfahren (zweite Phase) |
|
135 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16942_Digitaler Wandel der öffentlichen Arbeitsverwaltung (OAED) |
Zielwert |
OAED Digitalisierung A3 A4 Seiten digitalisierter Archive |
|
144 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 747_Aktive Reform der Arbeitsmarktpolitik |
Zielwert |
Abschluss des aktiven arbeitsmarktpolitischen Programms zur Weiterqualifizierung von Umschulungsmaßnahmen |
|
147 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Etappenziel |
Vergabe von Aufträgen an Exzellenzcluster |
|
161 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Etappenziel |
Primäre Gesundheitsversorgung – Vergabe von Aufträgen an Gesundheitszentren |
|
162 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 820_Reform in den Bereichen psychische Gesundheit und Sucht |
Zielwert |
Psychische Gesundheit – 106 Einheiten offen – Schritt 2 von 2 |
|
167 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel im Gesundheitswesen – Nationale Digitale Krankenakte (Teilprojekt 1) |
|
175 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – Optimierung der Sozialleistungen 16 726 |
Etappenziel |
Optimierung von Prepaid-Karten für Sozialleistungen |
|
176 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Abschluss der zweiten Phase der Bewertung der Behinderung der persönlichen Assistenz |
|
177 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Deinstitutionalisierung Minderjähriger: Abschluss professioneller Pflegekräfte für Behinderte |
|
178 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Selbstständige Wohneinheiten zur Deinstitutionalisierung von Jugendlichen |
|
182 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik – 16 925_Digitale Umgestaltung des Systems der sozialen Unterstützung |
Zielwert |
Abschluss der Ausstellung von Behindertenausweisen durch die Verwaltungsbehörde |
|
184 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 685_Diversitätsbewusstsein |
Zielwert |
Abschluss des Front-Office-Projekts von Schulungsleitern zur Sensibilisierung für Vielfalt |
|
193 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16610_Förderung der Beschleunigung der Mehrwertsteuererstattungen |
Etappenziel |
Vollständig automatisierte MwSt-Erstattungen – Einführung des IT-Systems |
|
207 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Öffentliche Verwaltung – neues Belohnungssystem |
|
232 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der Gerichtskarte – Primärrecht – Zivil- und Strafrecht |
|
233 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau und Renovierung von Justizgebäuden – Einleitung von Ausschreibungen |
|
234 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Justizpolizei operativ |
|
255 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Arbeiten E-65 – erste Bauphase |
|
268 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 982_Organisationsreform im Eisenbahnsektor |
Etappenziel |
Umsetzung der Eisenbahnreform |
|
279 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 486_Museum der Unterwasser-Antiquitäten |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für das Museum für Unterwasser-Antiquitäten |
|
280 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 293_Kultur als Wachstumsmotor |
Etappenziel |
Zeitgenössische griechische Kulturmarke und -plattform |
|
281 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 723_Aufbau von Kompetenzen für kreative und kulturelle Fachkräfte |
Zielwert |
Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (mittelfristig) |
|
295 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Tourismusentwicklung: Vertragsabschlüsse für Touristenhäfen |
|
303 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Auswahl förderfähiger Projekte |
|
305 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 592_Handelserleichterungen |
Etappenziel |
Umsetzung von Maßnahmen zur Handelserleichterung |
|
312 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Vergebene Aufträge für Bewässerungsprojekte |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.6. Sechster Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
7 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 2 |
|
39 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 932_Olympisches Athletikzentrum Athen |
Etappenziel |
OAKA – Abschluss der Arbeiten |
|
51 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) – Speichergenehmigung |
|
122 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 853_Bereitstellung zentraler Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste) |
Etappenziel |
Fertigstellung der zentralen Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienstleistung |
|
136 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Abschluss des Rentenzahlungssystems Atlas |
|
155 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 150 000 000 – Schritt 2 |
|
156 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
FuE Pharmazeutika |
|
168 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel – Digitales Programm Krebs – Teilprojekt 2 |
|
189 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 614_Online-Registrierkassen & POS (Reform) |
Zielwert |
Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen: Online-Registrierkassen & Verkaufsstellen (POS) – Einführung und Vernetzung |
|
204 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Steuergestaltung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 643_Kodifizierung und Vereinfachung des Steuerrechts |
Etappenziel |
Fertigstellung des ersten Steuerkodifizierungs- und Steuerinformationssystems |
|
216 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Etappenziel |
Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens – neue Rechtsvorschriften |
|
258 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Auftragsvergabe für die Straßenverkehrssicherheit – alle Verträge |
|
306 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 599_Digitilisierung des Netzwerks der Wirtschaftsdiplomatie & Schulungsprogramm für Exporteure |
Etappenziel |
Digitalisierung des Netzes der Wirtschaftsdiplomatie – Umsetzung aller Maßnahmen |
|
318 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 591_Unternehmensgründung |
Etappenziel |
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen – Erleichterung der Geschäftstätigkeit |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.7.Siebter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
179 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 904_Behinderung |
Etappenziel |
Nationale Einführung eines Behindertenprogramms für persönliche Assistenz. |
|
24 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 2 |
|
52 |
3 - 1.3. Wiederaufladen und Betankung – 16 924_Elektromobilität |
Zielwert |
Busse und Taxis – Austausch durch elektrische Busse und Taxis |
|
69 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von 60 % der Hochwasserschutzarbeiten |
|
70 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von 60 % der Wasserversorgungsprojekte |
|
71 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Abschluss von 50 % der Maßnahmen zur Wassereinsparung und Wasserversorgung |
|
72 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Abschluss von 50 % der Abwasserarbeiten |
|
80 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 283_Einrichtung regionaler Katastrophenschutzzentren (PEKEPP) durch ÖPP-Systeme |
Zielwert |
Fertigstellung von 13 Gebäuden |
|
98 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 782_Vernetzung und Interoperabilität von Registern, Systemen und Diensten für den Datenaustausch zwischen nationalen öffentlichen Einrichtungen |
Etappenziel |
Regulierungsgrundlage für den Verbund und die Interoperabilität der Register |
|
108 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 779_Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Interoperabilität und Entwicklung von Webdiensten |
|
109 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 810_CRM für den Staat |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts CRM für den Staat |
|
110 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 780_Weitere Modernisierung der zentralen Anlaufstellen der öffentlichen Verwaltung |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts One-Stop Shops |
|
111 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 965_Datenklassifikationsstudien für Informationssysteme des öffentlichen Sektors |
Etappenziel |
Abschluss der Studien zur Datenklassifizierung des Projekts |
|
112 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 823_Cybersicherheitsstrategie und -politik für den öffentlichen Sektor & fortgeschrittene Sicherheitsdienste für nationale kritische Infrastrukturen |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Cybersicherheitsstrategie |
|
137 |
8 - 3.1. Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Teilhabe am Arbeitsmarkt – 16 750_Digitale Transformation der Arbeitssysteme |
Etappenziel |
Ariadne Single IT System Sekundärrecht in Kraft |
|
148 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 676_Digitale Umgestaltung der Bildung |
Zielwert |
Abschluss der Installation interaktiver Systeme |
|
180 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 919_Kinderschutz |
Zielwert |
Abschluss der Kinderbetreuungseinrichtungen |
|
181 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 945_Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen in Großunternehmen |
Zielwert |
Kinderbetreuungseinrichtungen Großunternehmen |
|
185 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und integrativen Sozialpolitik – 16 763_Digitale Umgestaltung des Systems der sozialen Unterstützung |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung des Migrationsasylsystems |
|
186 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 922_soziale Integration |
Zielwert |
Fertigstellung der Renovierung von Sozialwohnungen |
|
235 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 733_Skills und digitale Kompetenzen für Richter und Justizbedienstete (Justizbedienstete) |
Etappenziel |
Fortbildung – Richter und Büroangestellte |
|
236 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der Justizkarte – Fortschritte |
|
241 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 580_Umsetzung des neuen einheitlichen Insolvenzrahmens für die Umschuldung und 2. Chance |
Etappenziel |
Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion, Kapitalmärkte, präventive Umschuldung |
|
242 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 576_neue Darlehensförderung – Einrichtung der Beobachtungsstelle für Kreditausweitung |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.8. Achter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
2 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Stand der Arbeiten |
|
8 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 865_Umstrukturierung und Verbesserung der Einnahmen aus dem RES-KWK-Konto |
Zielwert |
RES-Konto – Kapazitätserhöhungsziel 3 |
|
62 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Abschluss des Teilprojekts 2 (Mt Parnitha) |
|
113 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 738_Zentrales Dokumentenverwaltungssystem |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Zentrales Dokumentenverwaltungssystem |
|
114 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 742_Digitaler Wandel des Außenministeriums |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung des Außenministeriums |
|
115 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 791_Digitaler Wandel der nationalen Tourismusorganisation Griechenlands |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung der nationalen Tourismusorganisation Griechenlands |
|
116 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 964_Interoperabilitätszentrum der nächsten Generation (KED) |
Etappenziel |
Abschluss des Interoperabilitätszentrums der nächsten Generation |
|
117 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 785_Tourismusregister e-MHTE |
Etappenziel |
Fertigstellung des digitalen Tourismusregisters |
|
118 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 826_Digitale Qualifizierungsprogramme für Wehrpflichtige |
Zielwert |
Zahl der ausgebildeten Wehrpflichtigen |
|
131 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 706_Digitaler Wandel von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU – Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen |
|
132 |
7 - 2.3. Digitalisierung von Unternehmen – 16 973_Schaffung eines digitalen Unternehmensumfelds und Einführung steuerlicher Anreize zur Erleichterung des digitalen Wandels von KMU |
Etappenziel |
Digitaler Wandel von KMU Gesetzesreform zur Schaffung von Anreizen für die Einführung von Technologien |
|
157 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 816_Reformen und Beschleunigung der Investitionen im Gesundheitswesen – Verringerung des Rechtsrahmens und Rationalisierung der Gesundheitsausgaben |
Zielwert |
Rückforderungsrückgang 300 000 000 – Schritt 3 |
|
163 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 756_Organische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) |
Etappenziel |
Gesundheitssystem – Fertigstellung des griechischen DRG-Instituts KETEKNY und der neuen Agentur für Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung ODIPY (ohne Ausbildung) |
|
164 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 756_Organische Reformen im Gesundheitssystem (KETEKNY, ODIPY) |
Zielwert |
Gesundheitssystem – KETEKNY ODIPY abgeschlossen Ausbildung |
|
169 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 753_Einrichtung von Systemen für häusliche Gesundheitsversorgung & Krankenhäuser |
Etappenziel |
Häusliche Pflege – Öffnung von Einheiten |
|
213 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 703_Bekämpfung des illegalen Handels und Schutz des geistigen Eigentums |
Etappenziel |
Bekämpfung des illegalen Handels – IT-System und Kontrollstationen |
|
217 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16940_Modernisierung des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund |
Etappenziel |
Abschluss aller Teilprojekte des Hellenic Consignment Deposit and Loans Fund |
|
256 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 628_Central Greece Highway E-65: Trikala- Egnatia-Sektion |
Etappenziel |
Arbeiten E-65 – Abschluss |
|
261 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Zielwert |
Stand der Bauarbeiten des BOAK |
|
269 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 833_Umsetzung der Arbeiten der EASA zur Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften |
Etappenziel |
Abschluss der Arbeiten der EASA |
|
294 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 944_Masterplan für die Erneuerung der griechischen Passagierflotte |
Etappenziel |
Gesamtplan für die griechische Fahrgastschifffahrt |
|
296 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 921_Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus |
Zielwert |
Umschulung und Weiterqualifizierung im Tourismus (Abschluss) |
|
313 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 653_Digitale Umgestaltung des Agrar- und Lebensmittelsektors |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts zur Digitalisierung der Landwirtschaft |
|
Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 067 EUR |
1.9.Neunter Zahlungsantrag (nicht rückzahlbare Unterstützung):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
3 |
1 - 1.1. Stromversorgung – 16 870_Maßnahmen für den Stromverbund von Inseln und den Ausbau des Stromnetzes |
Etappenziel |
Zusammenschaltung von Inseln – Fertigstellung |
|
15 |
1 - 1.1. Power up – 16 871_Revitalisierungsmaßnahmen in den am stärksten betroffenen Gebieten (Gebiete mit einem gerechten Übergang) |
Zielwert |
Landsanierung – Fertigstellung |
|
16 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 926_Unterstützung der Installation von Speichersystemen zur Verbesserung der Durchdringung erneuerbarer Energien |
Etappenziel |
Energiespeicherung – Fertigstellung |
|
17 |
1 - 1.1. Netzausbau – 16 901_HEDNO Netzmodernisierung mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit zu stärken und die Umwelt zu schützen |
Etappenziel |
HEDNO – Abschluss 1 |
|
18 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 900_HEDNO Overhead-Netzausbau in Waldgebieten |
Etappenziel |
HEDNO – Fertigstellung 2 |
|
19 |
1 - 1.1. Stromaufnahme – 16 899_installierte Kapazitätserweiterung in Hellenic Electricity Distribution Network Operator (HEDNO) HV/MV Unterstationen für neue RES-Anschlüsse |
Etappenziel |
HEDNO – Abschluss 3 |
|
25 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden für von Energiearmut betroffene Haushalte |
|
26 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 872_energetische Sanierung von Wohngebäuden |
Zielwert |
Renovierung von Wohngebäuden – Renovierung von Wohngebäuden # 3 |
|
29 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 879_Ausarbeitung von Stadtplänen zur Umsetzung der Reform der Städtepolitik |
Zielwert |
Abschluss der Stadtplanung |
|
30 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 894_Einrichtung einer neuen besonderen Raumplanung für erneuerbare Energien, Industrie, Tourismus und Aquakultur |
Etappenziel |
Annahme besonderer räumlicher Rahmen |
|
31 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 891_Einrichtung einer neuen maritimen Raumplanung |
Etappenziel |
Annahme der Meeresstrategie |
|
35 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 876_energetische Modernisierung von Gebäuden des öffentlichen Sektors |
Zielwert |
Energieeffizienz öffentlicher Gebäude – Fertigstellung |
|
36 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 874_Energie und Unternehmertum |
Zielwert |
Energieeffizienz Privatsektor – abgeschlossen # 2 |
|
40 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 873_Interventionen in Wohngebieten und im Gebäudebestand |
Etappenziel |
Städtepolitische Maßnahmen – Abschluss aller Arbeiten |
|
41 |
2 - 1.2. Renovierung – 16 875_Infrastrukturentwicklung und Gebäudesanierung im ehemaligen königlichen Grundstück in Tatoi |
Etappenziel |
Tatoi – Abschluss aller Arbeiten |
|
53 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
CCS – Betriebsbescheinigung ausgestellt |
|
54 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Etappenziel |
Industrieeinheiten — |
|
55 |
3 - 1.3. Wiederauffüllung und Betankung – 16 831_Produktion – E Grün |
Zielwert |
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Fertigstellung der Anlagen |
|
63 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 849_Nationaler Wiederaufforstungsplan und Pionierinvestitionen in Parnitha |
Etappenziel |
Wiederaufforstung – Abschluss des Teilprojekts 1 (Wiederherstellung von 16 500 ha) |
|
64 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 851_Schutz der biologischen Vielfalt als treibende Kraft für nachhaltiges Wachstum |
Etappenziel |
Biologische Vielfalt – Abschluss |
|
73 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 846_neue Infrastruktur – Infrastrukturen für die Behandlung von kommunalem Abwasser und Schlamm aus der Abwasserbehandlung |
Etappenziel |
Fertigstellung der Infrastrukturen für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser und Schlamm |
|
74 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 850_Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
Etappenziel |
Fertigstellung der Trinkwasserversorgungs- und -rettungsinfrastrukturen |
|
75 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 882_Hochwasserschutzprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von Hochwasserschutzprojekten |
|
76 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 898_WATER Lieferprojekte |
Etappenziel |
Abschluss von Wasserversorgungsprojekten |
|
81 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 910_Überwachungs- und Managementsystem |
Etappenziel |
Fertigstellung des Überwachungs- und Verwaltungssystems für den Katastrophenschutz |
|
82 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 911_Luftmittel für das Krisenmanagement |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts Luftmittel für das Krisenmanagement |
|
83 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 912_Waldbrandbekämpfungs-, -vermeidungs- und -reaktionsausrüstung |
Etappenziel |
Fertigstellung der Ausrüstung zur Waldbekämpfung |
|
84 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 909_Infrastruktur – Einrichtung eines strategischen nationalen Katastrophenrisikomanagements |
Etappenziel |
Abschluss des nationalen Katastrophenrisikomanagements |
|
89 |
5 - 2.1. Verbinden – 16 962_Unterwasserfaserkabel |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „Unterwasserfaserkabel“ |
|
90 |
5 - 2.1. Connect – 16 818_Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „Fiber optische Infrastruktur in Gebäuden“ |
|
91 |
5 - 2.1. Connect – 16 834_5G-Korridore – Entwicklung von 5G-Netzen zur Abdeckung aller griechischen Autobahnen, die Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes sind |
Zielwert |
Abschluss des Projekts „5G-Korridore“ |
|
92 |
5 - 2.1. Connect – 16 855_Small-Satellit |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Kleine Satelliten“ |
|
95 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 778_Digitalisierung von Archiven und damit verbundenen Dienstleistungen |
Zielwert |
Digitalisierung der Archive – vollständige Umsetzung |
|
99 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 929_Hin zu kundenorientierten Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung durch Vereinfachung und Verbesserung von Prozessen, Systemverbesserungen und Übereinstimmung mit den europäischen Strategien und Maßnahmen |
Etappenziel |
Abschluss der Strategie zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und des nationalen Plans zur Verfahrensvereinfachung (Endphase) |
|
119 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 736_neues System für öffentliche Aufträge |
Etappenziel |
Abschluss des neuen Systems für die Vergabe öffentlicher Aufträge |
|
120 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 824_E-Register |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „E-Register“ |
|
123 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 854_Intelligente Städte |
Zielwert |
Vollständige Umsetzung von Projekten für intelligente Städte |
|
124 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 928_Einführung neuer Technologien und Trends hin zu fortgeschrittenen Diensten der öffentlichen Verwaltung, Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit und Senkung der Betriebs-, Modernisierungs- und Wartungskosten der Systeme |
Etappenziel |
Abschluss neuer Technologien für die öffentliche Verwaltung |
|
125 |
6 - 2.2. Modernisierung – 16 955_Modernisierung der Cloud-Computing-Infrastruktur und -Dienste der nationalen Infrastrukturen für Forschung und Technologie (GRNET) |
Etappenziel |
Abschluss von GRNET |
|
126 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 287_Verbesserung der Kontinuität der Geschäftstätigkeit im öffentlichen Sektor |
Etappenziel |
Abschluss der Betriebskontinuität im öffentlichen Sektor |
|
127 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16 956_Erweiterung von Syzefksis II |
Etappenziel |
Abschluss von Syzefksis II |
|
128 |
6 - 2.2. Modernisieren – 16 827_Datenverwaltungsstrategie & politische Maßnahmen für den öffentlichen Sektor |
Etappenziel |
Abschluss der Datenverwaltungsstrategie |
|
129 |
6 - 2.2. Modernisiert – 16842_Zentrale Geschäftsanalytik – Datenanalyse |
Etappenziel |
Abschluss der zentralen Geshäftsanalytik |
|
140 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 913_Eine neue Strategie für lebenslanges Lernen: Modernisierung und Modernisierung des griechischen Systems zur Weiterqualifizierung und Umschulung |
Zielwert |
Validierung des Abschlusses von Ausbildungsprogrammen für lebenslanges Lernen |
|
145 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 794_Stärkung des Ausbildungssystems |
Zielwert |
Schulungen zum Abschluss des E-Learning zur Digitalisierung und zum Abschluss energieeffizienter Renovierungen |
|
146 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 792_Labor force Kompetenzentwicklung, Umschulung und Weiterqualifizierung durch ein reformiertes Ausbildungsmodell (Reform der beruflichen Aus- und Weiterbildung &) |
Etappenziel |
Abschluss des Qualitätssicherungssystems der Berufsbildung |
|
149 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 933_Upgrading Vocational Education and Training (VET): Lieferung von Laborausrüstung für Laborzentren für IEK, EPAL, Postsekundarausbildungsklasse und Berufsschulen |
Zielwert |
Erneuerung der Modernisierung der Laborzentren für Berufsbildung |
|
150 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Etappenziel |
Strategieabschluss der Gastprofessoren |
|
151 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 289_Strategie für Exzellenz an Hochschulen & Innovation |
Zielwert |
Vertrauen Sie darauf, dass Ihre Sterne abgeschlossen werden |
|
152 |
9 - 3.2. Allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen – 16 934_Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung |
Etappenziel |
Verbesserung des Berufsbildungssystems IEK, Muster EPAL Digitalisation EOPPEP, Abschluss von Berufsprofilen |
|
165 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 783_Umsetzung des nationalen Programms zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Spiros Doxiadis“ (NPP) |
Etappenziel |
Nationales Programm zur Prävention der öffentlichen Gesundheit „Doxiadis“ – alle Projekte abgeschlossen |
|
166 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 755_Grüne Investitionen – Reform des primären Gesundheitsfürsorgesystems |
Zielwert |
PHC – vollumfänglich renovierte Gesundheitszentren |
|
170 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 795_NHS-Krankenhaussanierung und Verbesserung der Infrastruktur |
Etappenziel |
Abschluss der Modernisierung der NHS-Infrastruktur |
|
171 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16 757_Einrichtung eines Radiotherapiezentrums in der „Sotiria“ Thoracic |
Etappenziel |
Radiotherapiezentrum Sotiria |
|
172 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16793_Projekt für den Bau eines Gebäudes für Zell- und Gentherapie und Klinik für Hämatologie im Krankenhaus von Thessaloniki „Papanikolaou“ |
Etappenziel |
Fertigstellung des Krankenhauses Papanikolau |
|
173 |
10 - 3.3. Verbesserung der Resilienz, Zugänglichkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitsversorgung – 16752_Digital Transformation of Health (DigHealth) |
Etappenziel |
Digitaler Wandel – alle Teilprojekte abgeschlossen |
|
183 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu wirksamen und inklusiven sozialpolitischen Maßnahmen – 16 922_soziale Integration |
Zielwert |
Soziale Integration – GMI-Empfänger ohne Obdachlosigkeit |
|
187 |
11 - 3.4. Verbesserung des Zugangs zu einer wirksamen und inklusiven Sozialpolitik – 16 688: Förderung der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt |
Zielwert |
Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt |
|
194 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 611_Digitale Umgestaltung der Steuerprüfungen |
Etappenziel |
Abschluss der Digitalisierung der Steuerprüfungen |
|
195 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 291_Digitale Umgestaltung der Steuer- und Zollverwaltung |
Etappenziel |
Abschluss der Ergebnisse der ersten Phase des integrierten IT-Umfelds für Steuern und Audit der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen als Teil ihres digitalen Wandels |
|
196 |
12 - 4.1. Wachstumsfreundlichere Besteuerung und Verbesserung der Steuerverwaltung und Steuererhebung – 16 291_Digitale Umgestaltung der Steuer- und Zollverwaltung |
Etappenziel |
Einführung des Systems zur Überwachung von Nutzfahrzeugen und Containern |
|
208 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 972_Reform der öffentlichen Verwaltung |
Zielwert |
Öffentliche Verwaltung – Abschluss der Beamtenausbildung |
|
218 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Etappenziel |
Umsetzung der nationalen Strategie für das öffentliche Auftragswesen 2021-2025 |
|
219 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 974_Rechnungslegungsreform |
Etappenziel |
Reform des Rechnungswesens: |
|
220 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Umsetzung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 705_Digitale Umgestaltung der Finanzverwaltung und -aufsicht & Elektronische Rechnungsstellung |
Etappenziel |
GOV-ERP (Government Enterprise Resource Planning – GOV-ERP) |
|
221 |
13 - 4.2. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, unter anderem durch raschere Durchführung öffentlicher Investitionen, Verbesserung des Rahmens für die Vergabe öffentlicher Aufträge, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Korruptionsbekämpfung – 16 711_Professionalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens |
Zielwert |
Abschluss von Weiterqualifizierungs-/Umschulungsprogrammen für das öffentliche Auftragswesen |
|
237 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 292_neue Justizgebäude |
Etappenziel |
Bau- und Renovierungsarbeiten – elektronische Identität – Abschluss |
|
238 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 575 Beschleunigung der Rechtspflege |
Etappenziel |
Überarbeitung der gerichtlichen Karte – Vollständige Umsetzung |
|
239 |
14 - 4.3. Verbesserung der Effizienz des Justizsystems – 16 727_Digitale Umgestaltung der Justiz (E-Justiz) |
Etappenziel |
Führung von Aufzeichnungen und IT-Upgrades |
|
243 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 581_Verstärkte Kapitalmarktaufsicht und Vertrauenswürdigkeit |
Etappenziel |
Kapitalmärkte, Aufsicht, Digitalisierung der Aufsichtsprozesse, Kapitalmarktunion |
|
244 |
15 - 4.4. Stärkung des Finanzsektors und der Kapitalmärkte – 16 957_Stärkung der Fähigkeit des Finanzsystems, alte Herausforderungen zu bewältigen und die Realwirtschaft zu finanzieren |
Etappenziel |
Schuldenabwicklung, Abwicklung notleidender Kredite, Verkauf notleidender Kredite, Finanzstabilität, Public Credit Bureau, Solvabilität, |
|
249 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 624_Schaffung – Ausbau – Ausbau der Infrastrukturen von Forschungszentren unter Aufsicht des Generalsekretariats für Forschung und Innovation (GSRI) |
Etappenziel |
Abschluss der Projekte der Forschungszentren |
|
250 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 618_Grundlagenforschung & Angewandte Forschung |
Etappenziel |
Abschluss von grundlegenden & Angewandten Forschungsprojekten |
|
251 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 654_TH 2 ORAX: Trellis Holistic & Hybrid Operational Ruggedized Autonomous eXemplary system |
Etappenziel |
Abschluss des TH²ORAX-Projekts |
|
252 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 971_Forschung – Schaffung – Innovation |
Etappenziel |
Abschluss der Forschung – Schaffung – Innovative Projekte |
|
253 |
16 - 4.5. Förderung von Forschung und Innovation – 16 621_Extroversion des Forschungs- und Innovationsökosystems Griechenlands |
Etappenziel |
Abschluss der Extroversion von FuE-Ökosystemprojekten |
|
262 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 630_Nordautobahn von Kreta (Β.Ο.Α.Κ.) |
Etappenziel |
Projektabschluss Nordautobahn von Kreta (B.O.A.K.) |
|
270 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 954 Maßnahmen zur Modernisierung und Umrüstung des griechischen Schienennetzes und der griechischen Infrastruktur |
Etappenziel |
Modernisierung des Schienennetzes abgeschlossen |
|
271 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 892_Modernisierung der Vorstadtbahn West-Attika |
Etappenziel |
Fertigstellung der West-Attika-Eisenbahn |
|
272 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 949_Intelligente Brücken |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Intelligente Brücken“ |
|
273 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 950_Elektronische Mautgebühren |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Elektronische Mautgebühren“ |
|
274 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 959_Digitale Transformation der griechischen Eisenbahnorganisation |
Etappenziel |
Abschluss des digitalen Wandels des Projekts OSE |
|
275 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 960_Intelligente Infrastruktur mit ökologischem und kulturellem Schwerpunkt |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Intelligente Infrastruktur“ |
|
276 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 937_Digital Integrated Program Management System for the Administration of the Technical Works and Structural Assets des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr |
Etappenziel |
Fertigstellung des PMIS für das Ministerium für Infrastruktur |
|
277 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 786_Vereinfachung der Verfahren des Infrastrukturministeriums & Verkehr |
Etappenziel |
Vereinfachung der Verfahren für das Verkehrsministerium |
|
282 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 970_Highways for Nature and Culture |
Etappenziel |
Autobahnen für Natur und Kultur |
|
283 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 293_Kultur als Wachstumsmotor |
Etappenziel |
Kultur als Wachstumsmotor |
|
284 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 536_Modernisierung der Infrastruktur, Erneuerung der Ausrüstung und Verbesserung der Qualität der von HOCRED Stores erbrachten Dienstleistungen – ehemalige ARF-Bestände (vor Ort und elektronisch) |
Etappenziel |
Modernisierung der Hellenic Organisation of Cultural Resources Development (HOCRED) |
|
285 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 725_Modernisierung der Hochschulbildung |
Etappenziel |
Verbesserung der Hochschulausbildung im Bereich Kunst |
|
286 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 723_Aufbau von Kompetenzen für kreative und kulturelle Fachkräfte |
Zielwert |
Kompetenzaufbau für kreative und kulturelle Fachkräfte (Abschluss) |
|
287 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 486_Museum der Unterwasser-Antiquitäten |
Etappenziel |
Museum für Unterwasser-Antiquitäten |
|
288 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 485_Kulturwege in symbolträchtigen archäologischen Stätten und Denkmälern |
Etappenziel |
Kulturwege an symbolträchtigen archäologischen Stätten |
|
289 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 735_Nutzung der „rezeptpflichtigen Kunst“, Förderung des sozialen Zusammenhalts und Nutzung der Seniorenwirtschaft |
Etappenziel |
Verwendung von „verschreibungspflichtigen“ Kunstwerken, |
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290 |
17 - 4.6. Modernisierung und Verbesserung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 433_Schutz von Kulturdenkmälern und archäologischen Stätten vor dem Klimawandel |
Etappenziel |
Schutz von Kulturdenkmälern vor dem Klimawandel |
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291 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der wichtigsten Wirtschaftssektoren – 16 435_Sanierung – Konservation- Aufwertung der Acropolis-Monumente |
Etappenziel |
Restaurierung – Konservation- Verbesserung der Acropolis |
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297 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 931_Tourismusentwicklung |
Etappenziel |
Abschluss des Tourismusentwicklungsprojekts |
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298 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 975_Modernisierung der Maßnahmen für regionale Häfen |
Zielwert |
Modernisierungsmaßnahmen für Regionalhäfen |
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307 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 634_neue Industrieparks |
Etappenziel |
Industriezweige – Durchführung von Investitionen |
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308 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 593_Änderung des Rechtsrahmens für die Anziehung strategischer Investitionen |
Etappenziel |
Strategische Investitionen – Durchführung von Investitionen |
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309 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 721_Beschleunigung der intelligenten Fertigung |
Etappenziel |
Verarbeitendes Gewerbe, Sektor – Durchführung von Investitionen |
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314 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 626_Wirtschaftlicher Wandel im Agrarsektor |
Etappenziel |
Vollendung des wirtschaftlichen Wandels in der Landwirtschaft |
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315 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftssektoren – 16 584_Vorschläge für Maßnahmen im Aquakultursektor |
Etappenziel |
Abschluss der Aquakultur |
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316 |
4 - 1.4. Nachhaltige Ressourcennutzung, Klimaresilienz und Umweltschutz – 16 285_Investitionen in das nationale Bewässerungsnetz durch ÖPP-Systeme |
Etappenziel |
Abschluss der Bewässerung |
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319 |
18 - 4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Ausfuhren – 16 543_Maßnahmen zur Vereinfachung des Unternehmensumfelds und zur Verbesserung seiner Qualität und Sicherheit |
Etappenziel |
Verbesserung des Unternehmensumfelds – Vereinfachung der Lizenzvergabe und Marktüberwachung |
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259 |
17 - 4.6. Modernisierung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit wichtiger Wirtschaftszweige – 16 631_Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit |
Etappenziel |
Abschluss des Projekts „Straßenverkehrssicherheit“ |
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Ratenzahlungsbetrag |
1 974 438 066 EUR |
2.Darlehen
Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Tranchen werden wie folgt strukturiert:
2.1. Erster Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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320 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Operative Vereinbarungen mit IFI |
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321 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Geschäftsbanken |
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Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 487 EUR |
2.2. Zweiter Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
|
Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
322 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
Vereinbarung über die Eigenkapitalplattform |
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323 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Etappenziel |
InvestEU-Beitragsvereinbarung |
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324 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 586,4 Mio. EUR |
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Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 487 EUR |
2.3. Dritter Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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325 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 3518,4 Mio. EUR |
|
Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 487 EUR |
2.4. Vierter Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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326 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 5864 Mio. EUR |
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Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 487 EUR |
2.5. Fünfter Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
|
327 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Finanzmittel von Finanzinstituten in Höhe von 9382,4 Mio. EUR |
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Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 487 EUR |
2.6. Sechster Zahlungsantrag (Unterstützung in Form von Darlehen):
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Laufende Nummer |
Verbundene Maßnahme (Reform oder Investition) |
Etappenziel / Zielwert |
Bezeichnung |
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328 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Mit Endempfängern unterzeichnete Mittel für Finanzinstitute in Höhe von 11 728 Mio. EUR |
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329 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Investitionen in Höhe von 100 % der Beteiligungsfinanzierung |
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330 |
4.7. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung privater Investitionen und Exporte – 16 980_RRP Darlehensfazilität |
Zielwert |
Genehmigung von Vorhaben durch InvestEU |
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Ratenzahlungsbetrag |
2 121 256 485 EUR |
ABSCHNITT 3: ZUSÄTZLICHE MODALITÄTEN
1.Modalitäten für die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans
Die Überwachung und Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans von Griechenland erfolgen gemäß den folgenden Modalitäten:
Die wichtigste Stelle, die für die Koordinierung der Umsetzung und Überwachung des Aufbau- und Resilienzplans zuständig ist, ist die Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität, ein unabhängiger besonderer öffentlicher Dienst des Finanzministeriums, der mit dem Gesetz 4738/2020 eingerichtet wurde. Die Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität ist auch die zuständige Stelle, die prüft, ob die im Aufbau- und Resilienzplan festgelegten Etappenziele und Zielwerte erreicht wurden, und fungiert auch als (einzige) Verbindungsstelle zwischen der Europäischen Kommission und den griechischen Behörden. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die aktive Überwachung des Projektfortschritts auf der Grundlage der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte sowie die Übermittlung der Zahlungsanträge an die Europäische Kommission nach Überprüfung ihres Abschlusses. Dieser Erklärung ist eine Verwaltungserklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Mittel für die vorgesehenen Zwecke und im Einklang mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet wurden, sowie eine Zusammenfassung der durchgeführten Prüfungen, einschließlich der festgestellten Mängel und der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit des zuständigen Ministeriums, dessen Dienststellen die Überwachung der Projektfortschritte unterstützen und eng mit der Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität zusammenarbeiten werden.
Alle Maßnahmen des Plans werden von den vom zuständigen Ministerium benannten nationalen Stellen (im Folgenden „Durchführungsstellen“) durchgeführt und sind für die Erreichung der vereinbarten Etappenziele und Zielwerte sowie für die Übermittlung aller Daten und Unterlagen an die Koordinierungsstelle für die Aufbau- und Resilienzfazilität über das einzurichtende Management-Informationssystem verantwortlich.
Schließlich gewährleistet der Finanzprüfungsausschuss (EDEL, das dem Generalsekretariat für Finanzpolitik des Finanzministeriums angehört) die Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.
2.Modalitäten für die Gewährung des uneingeschränkten Zugangs der Kommission zu den zugrunde liegenden Daten
Um der Kommission uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden relevanten Daten zu gewähren, trifft Griechenland folgende Vorkehrungen:
Die Koordinierungsagentur für die Aufbau- und Resilienzfazilität ist als zentrale Koordinierungsstelle für den Aufbau- und Resilienzplan Griechenlands und dessen Umsetzung für die Gesamtkoordinierung und Überwachung des Plans zuständig. Sie fungiert insbesondere als Koordinierungsstelle für die Überwachung der Fortschritte bei Etappenzielen und Zielwerten, für die Überwachung und gegebenenfalls die Durchführung von Kontroll- und Prüftätigkeiten sowie für die Bereitstellung von Berichten und Zahlungsanträgen. Sie koordiniert die Berichterstattung über Etappenziele und Zielwerte, relevante Indikatoren, aber auch qualitative Finanzinformationen und andere Daten, z. B. über Endempfänger. Die Datenkodierung findet in allen Durchführungsstellen statt, die verpflichtet sind, der Agentur für die Koordinierung der Aufbau- und Resilienzfazilität die erforderlichen Daten über das Management-Informationssystem zu melden.
Nach Erreichen der einschlägigen vereinbarten Etappenziele und Zielwerte in Abschnitt 2.1 dieses Anhangs übermittelt Griechenland der Kommission gemäß Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 einen ordnungsgemäß begründeten Antrag auf Zahlung des Finanzbeitrags und gegebenenfalls des Darlehens. Griechenland stellt sicher, dass die Kommission auf Antrag uneingeschränkten Zugang zu den zugrunde liegenden einschlägigen Daten hat, die die ordnungsgemäße Begründung des Zahlungsantrags stützen, und zwar sowohl für die Bewertung des Zahlungsantrags gemäß Artikel 24 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/241 als auch für Prüfungs- und Kontrollzwecke.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme in Anlagen, die ausschließlich der Behandlung nicht rezyklierbarer gefährlicher Abfälle dienen, und für bestehende Anlagen, bei denen die Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme darauf abzielen, die Energieeffizienz zu erhöhen, Abgase zur Lagerung oder Verwendung zu sammeln oder Material aus Verbrennungsasche zurückzugewinnen, sofern diese Maßnahmen im Rahmen dieser Maßnahme nicht zu einer Erhöhung der Abfallaufbereitungskapazität der Anlagen oder zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen führen; für die Nachweise auf Anlagenebene erbracht werden.