Brüssel, den 16.4.2021

COM(2021) 187 final

2018/0191(COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

betreffend den

Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“ – dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

(Text von Bedeutung für den EWR)


2018/0191 (COD)

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

gemäß Artikel 294 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union


betreffend den

Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von „Erasmus+“ – dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport – und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.Hintergrund

Übermittlung des Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat (Dokument COM(2018) 367 final – 2018/0191 (COD)):

30. Mai 2018

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag:

6. Februar 2019

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag:

19. Oktober 2018

Standpunkt des Europäischen Parlaments in erster Lesung:

28. März 2019

Einigung des Rates auf eine allgemeine Ausrichtung:

26. November 2018

Triloge:

7. Oktober 2019

19. November 2019

9. Dezember 2019

7. Dezember 2020

11. Dezember 2020

Bestätigung des ausgehandelten Kompromisses durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter:

18. Dezember 2020

Abstimmung des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments und Billigung des ausgehandelten Kompromisses:

11. Januar 2021

Annahme des Standpunkts des Rates durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter (I/A-Punkt):

31. März 2021

Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung:

13. April 2021

2.Gegenstand des Vorschlags der Kommission

Das Programm Erasmus+ ist ein Finanzierungsinstrument des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 unter dem Ziel „In die Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte“. Die Kommission hat eine Mittelausstattung von insgesamt 30 Mrd. EUR vorgeschlagen.

Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus+ besteht darin, durch Förderung des lebenslangen Lernens die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung von Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus zu unterstützen und dadurch zu nachhaltigem Wachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen und sozialem Zusammenhalt beizutragen, Innovation zu fördern sowie die europäische Identität und die aktive Bürgerschaft zu stärken. Das Programm ist in drei Leitaktionen gegliedert: 1) Lernmobilität, 2) Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen und 3) Unterstützung der Politikentwicklung und politischen Zusammenarbeit. Der integrierte Charakter des Programms, das formales, nichtformales und informelles Lernen abdeckt, bietet Lernmöglichkeiten in allen Lebensphasen.

Im Einklang mit den Ergebnissen der Halbzeitbewertung des Vorläuferprogramms und den Stellungnahmen der Interessenträger bietet das neue Programm Erasmus+ nach wie vor Stabilität und gleichzeitig Verbesserungen sowie neue Maßnahmen und Aktionen, die eine umfassendere Zielsetzung in der neuen politischen Agenda der EU widerspiegeln. Mit dem erheblich verstärkten, inklusiven und erweiterten Programm werden Mobilität und Austausch gefördert.

3.Bemerkungen zu dem Standpunkt des Europäischen Parlaments

Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in erster Lesung vom 28. März 2019 enthält Vorschläge für Änderungen des Kommissionsvorschlags in Bezug auf

Name: Beibehaltung des Namens „Erasmus+ “ (anstelle von „Erasmus“, wie von der Kommission vorgeschlagen);

Mittelausstattung: Verdreifachung der Mittel; Überarbeitung der sektoralen Aufschlüsselung (berufliche Aus- und Weiterbildung von 21 % auf 23 %, Schulbildung von 15,2 % auf 15,6 %, Erwachsenenbildung von 4,8 % auf 6 %, Erhöhungen im Bereich Sport von 1,8 % auf 2 %), vom Europäischen Parlament zu bewilligende jährliche Mittelzuweisungen; lineares Ausgabenprofil während der 7-jährigen Laufzeit des Programms;

Ziele: neue spezifische Ziele in den Bereichen internationale Zusammenarbeit, lebenslanges Lernen und europäischer Mehrwert;

Governance: delegierte Rechtsakte für die Annahme der jährlichen Arbeitsprogramme; im Laufe der Verhandlungen hat das Europäische Parlament seine Forderung nach einer Governance-Lösung formuliert, die seine Beteiligung an politischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms sicherstellt;

Verstärkung der Dimension der Inklusion des Programms: eigenständiges Kapitel zur Inklusion und entsprechende Artikel mit der Aufforderung an die Kommission, einen Rahmen für Inklusionsmaßnahmen zu schaffen, und an die nationalen Agenturen, nationale Inklusionsstrategien auszuarbeiten; Einzelziel und Indikatoren;

europäischer Mehrwert: nicht erschöpfende Liste von Kriterien zum Nachweis des EU-Mehrwerts von Programmmaßnahmen;

DiscoverEU: Ausweitung des Anwendungsbereichs von 18-Jährigen auf 18- bis 20-Jährige;

an den Europäischen Hochschulen und Zentren der beruflichen Exzellenz sollte mindestens eine Einrichtung mit Sitz in einem Mitgliedstaat beteiligt sein;

erwachsene Lernende: Aufnahme der individuellen Mobilität in Leitaktion 1 (Lernmobilität);

Leitaktion 1 „Sport“ (Lernmobilität): Ausweitung der individuellen Lernmobilität auf junge Menschen, die Sport in einem organisierten Umfeld ausüben, und internationale Mobilität des Sportpersonals;

Synergien: Nutzung des „Exzellenzsiegels“, um alternative Finanzierung im Rahmen der kohäsionspolitischen Fonds zu ermöglichen;

internationale Zusammenarbeit: Streichung der Bezugnahme auf unterschiedliche Gruppen von am Programm teilnehmenden Drittländern; Ergänzung der Leitaktion 2 (Zusammenarbeit) mit Bezugnahmen zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Hochschulbildung in Drittländern; besonderer Schwerpunkt: Entwicklungsländer;

Indikatoren: Austausch des Anhangs durch eine detailliertere Liste von Indikatoren.

Das Europäische Parlament verabschiedete ferner eine politische Erklärung zu seinem Standpunkt in erster Lesung, in der es sich sein Recht vorbehält, seinen Standpunkt zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Schwerpunkte des Programms und die Dimension der Inklusion wirksam umgesetzt werden, falls der Haushalt nicht verdreifacht wird. In der Erklärung wird auch betont, dass die Unterstützung der Europäischen Hochschulen, der Zentren für berufliche Exzellenz und von DiscoverEU durch das Europäische Parlament von der Bewertung der jeweiligen Pilotphasen und der weiteren Definition der einzelnen Initiativen abhängen wird.

Im Rahmen der in den Trilogen erzielten Einigung akzeptierte die Kommission:

den Namen des Programms: „Erasmus+“ anstelle von „Erasmus“;

die Finanzausstattung des Programms, die auf 24 574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt wurde, und eine zusätzliche Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018, die sich aus der programmspezifischen Anpassung nach Artikel 5 und Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (d. h. der MFR-Verordnung) ergibt; leicht angepasste sektorale Mittelzuweisungen;

einen neuen Anhang mit einer allgemeinen Beschreibung der Programmmaßnahmen, die durch einen delegierten Rechtsakt geändert werden können;

Verstärkung der Dimension der Inklusion;

Hinzufügung eines neuen Artikels über den europäischen Mehrwert;

Mobilität erwachsener Lernender im Rahmen der Leitaktion 1 (Lernmobilität);

Ausweitung des Anwendungsbereichs der Sportmobilität auf internationale Maßnahmen;

ausdrückliche Erwähnung des Exzellenzsiegels;

Klärung des Artikels, der auf die Beteiligung von Organisationen in nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern Bezug nimmt;

erweiterte und umstrukturierte Indikatorenliste.

Die Kommission stimmte ferner zu, die folgende Erklärung zu einem vorläufigen Budget für die Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz abzugeben:

„Unbeschadet der Befugnisse der Legislativ- und Haushaltsbehörde verpflichtet sich die Kommission, einen Richtbetrag von 400 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für die Unterstützung der Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz während der gesamten Laufzeit des Programms bereitzustellen, sofern die Zwischenbewertung des Programms eine positive Beurteilung der Ergebnisse der Maßnahme bestätigt.“

Nach der Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung wird erwartet, dass das Europäische Parlament die in den Trilogen erzielte Einigung förmlich billigt.

4.Bemerkungen zu dem Standpunkt des Rates

Der Standpunkt des Rates spiegelt die in den Trilogen erzielte Einigung wider. Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem Vorschlag der Kommission umfassen:

den Namen des Programms: „Erasmus+“ anstelle von „Erasmus“;

die Finanzausstattung des Programms, die auf 24 574 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen festgesetzt wurde, und eine zusätzliche Aufstockung um 1,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2018, die sich aus der programmspezifischen Anpassung nach Artikel 5 und Anhang II der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates (d. h. der MFR-Verordnung) ergibt;

die Aufteilung der Haushaltsmittel wurde wie folgt geändert:

·gesamte Finanzausstattung:

·Abnahme des Anteils für allgemeine und berufliche Bildung von 83,1 % auf 83 %,

·Zunahme für den Bereich Sport von 1,8 % auf 1,9 %,

·Zunahme der Verwaltungskosten der nationalen Agenturen von 3,2 % auf 3,3 %;

·Anteile am Haushalt für allgemeine und berufliche Bildung:

·Zunahme des Anteils für Mobilität erwachsener Lernender von 4,8 % auf 5,8 %,

·Zunahme des Anteils für allgemeine und berufliche Bildung von 21 % auf 21,5 %,

·„Mindestens“ 1,8 % für Jean-Monnet-Maßnahmen,

·„Mindestens“ 17 % der Mittel für horizontale Maßnahmen und zentral verwaltete Maßnahmen, einschließlich des in der Erklärung der Kommission genannten Richtbetrags von 400 Mio. EUR für die Zentren der beruflichen Exzellenz;

·Abnahme der Flexibilitätsmarge von 5,5 % auf 4,1 %;

Mobilität erwachsener Lernender im Rahmen der Leitaktion 1 (Lernmobilität);

Verstärkung der Dimension der Inklusion (eigenständiges Kapitel mit zwei neuen Artikeln);

unter Wahrung der erforderlichen Flexibilität für die Umsetzung des Programms neuer Anhang mit einer allgemeinen Beschreibung der Programmmaßnahmen, die durch einen delegierten Rechtsakt geändert werden können;

überarbeitete und umstrukturierte Indikatorenliste;

feste Programmlaufzeit, die an die Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens angepasst ist;

Hinzufügung von Rückwirkungsbestimmungen;

überarbeitete Bestimmungen zu den Bedingungen, unter denen mit dem Programm assoziierte und nicht assoziierte Drittländer teilnehmen.

Mit der erreichten Einigung werden die Ziele des ursprünglichen Kommissionsvorschlags weitgehend gewahrt, die Ambition der Zielsetzung bleibt erhalten und die für die Umsetzung des Programms erforderliche Flexibilität wird ermöglicht.

5.Schlussfolgerung

Die Kommission akzeptiert den Standpunkt des Rates.

6.Erklärung der Kommission

Die Kommission hat eine Erklärung abgegeben, die im Anhang enthalten ist.



ANHANG

Erklärung der Europäischen Kommission zu den besonderen Mittelzuweisungen für die Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz

Unbeschadet der Befugnisse der Legislativ- und Haushaltsbehörde verpflichtet sich die Kommission, einen Richtbetrag von 400 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen für die Unterstützung der Plattformen von Zentren der beruflichen Exzellenz während der gesamten Laufzeit des Programms bereitzustellen, sofern die Zwischenbewertung des Programms eine positive Beurteilung der Ergebnisse der Maßnahme bestätigt.