9.11.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 453/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9969 — VEOLIA / SUEZ)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 453/05)

1.   

Am 22. Oktober 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Veolia Environnement SA („Veolia“, Frankreich),

Suez SA („Suez“, Frankreich).

Veolia übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Suez.

Der Zusammenschluss wird in zwei Schritten vollzogen: Zum einen wurde am 6. Oktober 2020 (2) eine Beteiligung unterhalb der Beherrschungsebene in Höhe von 29,9 % des Kapitals und der Stimmrechte von Suez an Engie S.A. („Engie“) übernommen. Zum anderen wurde am 29. Juli 2021 ein öffentliches Angebot zur Übernahme der übrigen Anteile unterbreitet.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Veolia: Bewirtschaftungslösungen für Wasserwirtschaft, Abfallbehandlung und Energiewesen. Veolia bietet vor allem Dienstleistungen und Technologie für die Wasserwirtschaft, für die duale Abfallwirtschaft und für das Energiewesen an, u.a. die Bewirtschaftung, Produktion und Verteilung von Energie.

Suez: Dienstleister in den Sektoren Wasser- und Abfallwirtschaft, Anbieter einschlägiger technischer Lösungen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9969 — VEOLIA / SUEZ

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Brüssel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  Grundlage war eine Vereinbarung zwischen Veolia und Engie vom 5. Oktober 2020.