30.11.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 482/17 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
Sache: M.10557 — CPP INVESTSMENTS/VOTORANTIM/VOTENER
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 482/06)
1.
Am 22. November 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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CPP Investments (Kanada), |
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Votorantim S.A. („Votorantim“, Brasilien), |
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Votener – Votorantim Comercializadora de Energia Ltda. („Votener“, Brasilien), Tochtergesellschaft von Votorantim Geração de Energia S.A. („VGE“, Brasilien), derzeit Tochtergesellschaft von Votorantim. |
CPP Investments und Votorantim übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Votener. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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CPP Investments: Vermögensverwalter, der die Mittel der kanadischen Rentenversicherung „Canada Pension Plan“ anlegt; |
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Votorantim: verschiedene Geschäftsfelder, z. B. Zement und Beton, Bergbau und Metallurgie, Orangensaftkonzentrat, Spezialchemikalien, Stromerzeugung und Finanzsektor; |
— |
Votener: Stromgroßhandel in Brasilien. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10557 — CPP INVESTMENTS/VOTORANTIM/VOTENER
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
Europäische Kommission |
Generaldirektion Wettbewerb |
Registratur Fusionskontrolle |
1049 Bruxelles/Brussel |
BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).