29.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 439/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10495 — WP/AP/T-Mobile Netherlands)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 439/06)

1.   

Am 22. Oktober 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Warburg Pincus LLC („WP“, USA),

Apax Partners LLP („AP“, Vereinigtes Königreich),

T-Mobile Netherlands Holding B.V. („T-Mobile Netherlands“, Niederlande), derzeit unter der alleinigen Kontrolle der Deutschen Telekom AG.

WP und AP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von T-Mobile Netherlands.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

WP: globale Private-Equity-Gesellschaft mit Sitz in New York. Die Portfolio-Unternehmen des Unternehmens sind in einer Vielzahl von Sektoren tätig, darunter Verbraucher, Energie, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen, Industrie- und Unternehmensdienstleistungen, Technologie, Medien und Telekommunikation,

AP: Erbringung von Anlageberatung für Private-Equity-Fonds, die in verschiedene Wirtschaftszweige investieren, darunter Technologie und Telekommunikation, Gesundheitswesen, Finanz- und Industriedienstleistungen sowie Einzelhandel, Verbraucher und Freizeit, und

T-Mobile Netherlands: Bereitstellung von Festnetz- und Mobilfunkdiensten für Privat- und Geschäftskunden sowie von Vorleistungszugangsdiensten in den Niederlanden.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10495 — WP/AP/T-Mobile Netherlands

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.