11.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 411/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.10428 — CDPQ/OTPP/CMLIC)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 411/04)

1.   

Am 30. September 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Caisse de dépôt et placement du Québec („CDPQ“, Kanada),

Ontario Teachers’ Pension Plan Board („OTPP“, Kanada),

Columbian Mutual Life Insurance Company („CMLIC“, Vereinigte Staaten).

CDPQ und OTPP übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit von CMLIC.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CDPQ ist ein langfristiger institutioneller Anleger mit Hauptsitz in Québec City, der Fonds hauptsächlich für öffentliche und halböffentliche Pensionspläne und Versicherungen verwaltet. Die Fonds investieren in wichtige Finanzmärkte, privates Beteiligungskapital, festverzinsliche Anlagen, Infrastruktur und Immobilien,

OTPP ist mit der Verwaltung von Altersversorgungsleistungen und Anlage von Pensionskassenkapital für rund 331 000 aktive und pensionierte Lehrer in der kanadischen Provinz Ontario befasst,

CMLIC ist ein ausschließlich in den Vereinigten Staaten tätiger Anbieter individueller Lebensversicherungen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10428 — CDPQ/OTPP/CMLIC

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.