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22.7.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 292/2 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.10359 — Carsales Holdings/Goldman Sachs/Eurazeo/Open Road)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 292/02)
1.
Am 14. Juli 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Carsales Holdings US, LLC (USA), kontrolliert von carsales.com Limited („Carsales“, Australien), |
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The Goldman Sachs Group („Goldman Sachs“, USA), |
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Eurazeo SE („Eurazeo“, Frankreich), |
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Open Road Parent, LLC („Open Road“, USA). |
Carsales, Goldman Sachs und Eurazeo übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Open Road.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Carsales: Online-Händler im Bereich Automobile, Motorräder und Boote mit Sitz in Australien und Tätigkeiten in der gesamten asiatisch-pazifischen Region, |
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Goldman Sachs: weltweit tätiger Dienstleister in den Bereichen Investmentbanking, Wertpapiere und Anlageverwaltung für Kapitalgesellschaften, Finanzinstitute, Staaten und vermögende Privatpersonen, |
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Eurazeo: weltweit tätige Investmentgruppe mit diversifiziertem Portfolio und Schwerpunkt auf drei Anlageklassen: Privatbeteiligungen, Privatschulden und Immobilien, |
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Open Road über die Tochtergesellschaft Trader Interactive, LLC (USA): Anbieter von Online-Marktplätzen und damit verbundenen digitalen Marketinglösungen in den USA für den Verkauf von Fahrzeugen und Ausrüstung. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10359 — Carsales Holdings/Goldman Sachs/Eurazeo/Open Road
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIEN |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).