6.7.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 266/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Case M.10313 — CVC/CDPQ/WAVS)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 266/10)

1.   

Am 30. Juni 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. („CVC“, Luxemburg),

Caisse de Dépôt et Placement du Québec („CDPQ“, Kanada),

Vision 7 International Inc. („Vision 7“, Kanada), We Are Very Social Ltd. („WAVS“, Vereinigtes Königreich), Fuse Project LLC („Fuse Project“, Vereinigte Staaten von Amerika) und Metta Communications Ltd. („Metta“, Hongkong) (zusammen „Übernahmeziel“ oder „Zielunternehmen“), letztlich im Eigentum von Blue Focus Intelligent Communications Group C. Ltd. (2) („BFICG“, China).

CVC und CDPQ übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Übernahmeziels.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

CVC: CVC und/oder seine Tochtergesellschaften verwalten Investmentfonds und -plattformen.

CDPQ: langfristig agierender institutioneller Anleger, der Fonds hauptsächlich für öffentliche und halböffentliche Pensionspläne und Versicherungen in Quebec verwaltet. Die Fonds investieren weltweit in wichtige Finanzmärkte, privates Beteiligungskapital, Infrastruktur und Immobilien.

Übernahmeziel: Gruppe von Unternehmen, die Dienstleistungen in den Bereichen Marketing und Kommunikationsdienstleistungen sowie Medieneinkauf erbringen. Insbesondere erbringt WAVS in Europa Dienstleistungen in den Bereichen soziale Medien und Markenstrategie.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (3) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10313 — CVC/CDPQ/WAVS

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

Email: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  Die Zielunternehmen stehen derzeit vollständig im Eigentum von BFICG-Tochtergesellschaften: Vision 7 steht im Eigentum von Blue Valor Limited („BV“); WAVS und Metta stehen im Eigentum von Blue Focus International Limited („BFI“ und, zusammen mit BV, die „Verkäufer“); Fuse Project steht im Eigentum von Blue Focus Communication Group of America, Inc. („BFCGOA“).

(3)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.