28.5.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 201/16


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache: M.10221 – PLD/NBIM/Target Assets

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 201/13)

1.   

Am 19. Mai 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Prologis, L.P. („PLD“, USA),

Norges Bank Investment Management („NBIM“, Norwegen),

10 Immobilien in Deutschland („Zielvermögenswerte“).

PLD und NBIM übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit der Zielvermögenswerte.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PLD ist ein Immobilienfonds, der in seinem Eigentum stehende Immobilien, vor allem Industrieimmobilien, in Nord- und Südamerika, Europa und Asien bewirtschaftet und entwickelt.

NBIM tätigt im Namen des norwegischen Finanzministeriums institutionelle Investitionen für den Government Pension Fund Global („GPFG“) mit Schwerpunkt auf weltweiten Investitionen, einschließlich Immobilieninvestitionen in Nordamerika, Europa und Japan.

Zielvermögenswerte sind 10 im Raum Berlin und im Raum Duisburg (Niederrhein) gelegene Immobilien, die hauptsächlich als Logistikeinrichtungen, aber auch für andere gewerbliche Zwecke genutzt werden.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10221 – PLD/NBIM/Target Assets

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.