28.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 31/50


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

Sache: M.10076 — Cinven/Raffles/Miller

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 31/09)

1.   

Am 21. Januar 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Cinven Capital Management (SFF) General Partner Limited („Cinven“, Guernsey),

Raffles Private Holdings Limited („Raffles“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von GIC Private Limited („GIC“, Vereinigtes Königreich),

Miller Insurance Services LLP („Miller“, Vereinigtes Königreich).

Cinven und Raffles übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Miller.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Cinven ist eine Private-Equity-Gesellschaft, die in erster Linie Anlageverwaltungs- und Anlageberatungsdienstleistungen erbringt.

Raffles ist eine Zweckgesellschaft von GIC, das ein diversifiziertes weltweites Portfolio von Investitionen in Private-Equity-, Risikokapital- und Infrastrukturfonds sowie Direktinvestitionen in private Unternehmen verwaltet.

Miller ist ein Makler von Sachversicherungen und Rückversicherungen.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10076 — Cinven/Raffles/Miller

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIEN


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.