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30.4.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 154/15 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
Sache: M.10020 — Korian/VYV/Technosens Evolution
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2021/C 154/09)
1.
Am 22. April 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Korian Solutions SAS („Korian Solutions“, Frankreich), Teil der Unternehmensgruppe Korian (Frankreich), |
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VYV Invest SAS („VYV Invest“, Frankreich), Teil der Unternehmensgruppe VYV (Frankreich), |
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Technosens Evolution SAS („Technosens Evolution“, Frankreich), kontrolliert von Korian Solutions. |
Korian Solutions und VYV Invest übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über Technosens Evolution.
Der Zusammenschluss erfolgt durch einen Vertrag oder in sonstiger Weise.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Die Korian-Gruppe ist in der Betreuung und Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen (EHPAD, Kliniken, Altersheime und ambulante Pflege) in Frankreich, Belgien, Deutschland, Spanien, Italien und den Niederlanden tätig. Korian Solutions ist eine digitale Agentur der Korian-Gruppe, die eine raschere Einbeziehung digitaler Lösungen in die Tätigkeit der Gruppe ermöglichen soll. |
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Die Unternehmensgruppe VYV ist in Frankreich im Bereich der Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit und der sozialen Sicherung, von der Versicherung (Gesundheitsvorsorge, Rente und Invalidität) bis hin zur Pflege (Pflege- und Dienstleistungseinrichtungen) tätig. Zudem ist sie in Frankreich, Spanien, Italien und Portugal im Bereich Wohnungen und Sozialwohnungen tätig. VYV Invest ist die strategische Investmentholding der VYV-Gruppe. |
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Technosens Evolution erforscht, entwickelt und installiert digitale ergonomische Lösungen für Pflege- und Betreuungseinrichtungen für ältere Menschen (EHPAD, Einrichtungen für betreutes Wohnen usw.) in Frankreich. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.10020 — Korian/VYV/Technosens Evolution
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
EMail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).