13.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/18


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU

(2022/C 270/04)

Berichterstatter:

Juan Manuel MORENO BONILLA (ES/EVP), Präsident der Regionalregierung von Andalusien

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die langfristige Vision als entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Gebiete und zu einem echten territorialen Zusammenhalt in der gesamten EU und bedauert, dass die langfristige Vision erst nach Abschluss der Verhandlungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2021-2027 veröffentlicht wurde, zumal die GAP, insbesondere durch ein besseres finanzielles Gleichgewicht zwischen ihrer ersten und ihrer zweiten Säule, zur Umsetzung dieser Strategie hätte beitragen können;

2.

bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Instrumente für eine Konvergenz zwischen der Kohäsionspolitik und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums bei der jüngsten GAP-Reform verworfen wurden, und insbesondere, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) nicht mehr in die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für die Kohäsionspolitik 2021-2027 aufgenommen werden soll;

3.

betont, dass die Konferenz zur Zukunft Europas der Bevölkerung in ländlichen Gebieten Rechnung tragen muss, um ihre Ideen und Bedürfnisse und ihr Potenzial zu berücksichtigen und ihre Teilhabe am europäischen Projekt sicherzustellen; empfiehlt, Kommunikations- und Werbetechniken einzubeziehen, die dazu dienen, das allgemeine Image ländlicher Lebensweisen zu verbessern und dabei kulturelle und soziale Vorteile des Landlebens aufzuzeigen;

4.

bekräftigt seine Ansicht, dass in allen Politikbereichen der EU der Aufbau beidseitig vorteilhafter Verbindungen zwischen Stadt und Land im Einklang mit den Zielen des territorialen Zusammenhalts verankert werden sollte. Dabei müssen die starken Wechselwirkungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten optimal genutzt werden;

5.

empfiehlt, das derzeitige auf der Unterscheidung Stadt-Land basierende Modell durch ein Modell zu ersetzen, das auf einem gemeinsamen und ausgeglichenen Verhältnis zwischen Stadt und Land beruht. Dieses Modell sollte Ausgleichsmechanismen vorsehen, um gegenseitige Synergien zu ermöglichen und das Verhältnis zwischen Stadt und Land ausgeglichener zu gestalten. Ein gemeinsames Stadt-Land-Modell verbessert zudem den Schutz der biologischen Vielfalt und fördert die biokulturelle Vielfalt der ländlichen Gebiete;

6.

bedauert, dass die Leitlinien zur Stärkung der Maßnahmen zur Unterstützung und zur Finanzierung der ländlichen Gebiete auf EU-Ebene erst für den Programmplanungszeitraum 2028-2034 ausgearbeitet werden sollen;

7.

betont, dass zur Flankierung der langfristigen Vision dringend eine europäische Agenda für den ländlichen Raum umgesetzt werden muss, die konkrete Vorschläge für Sofortmaßnahmen enthält, und empfiehlt, parallel zu diesen konkreten Vorschlägen Mittel, Finanzinstrumente und quantitative Ziele vorzusehen, um eine wirksame Umsetzung der langfristigen Vision zu gewährleisten;

8.

schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass sowohl in den operationellen kohäsionspolitischen Programmen als auch in den anderen europäischen Programmen für Direktzahlungsinterventionen (Horizont Europa, Fazilität „Connecting Europe“ oder „Kreatives Europa“) ein Mindestanteil der EU-Mittel für nichtlandwirtschaftliche Projekte in ländlichen Gebieten vorgesehen wird;

9.

begrüßt die Absicht der Kommission, die Perspektive für die ländlichen Gebiete in allen Politikbereichen der EU zu berücksichtigen. Territoriale Folgenabschätzungen gemeinsamer europäischer Vorhaben sind eine Voraussetzung für eine effektive und zielführende Politik. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass auch die biologische Vielfalt und biokulturelle Merkmale in den Folgenabschätzungen berücksichtigt werden müssen;

10.

unterstreicht, dass eine ausreichende Finanzierung für die Verwirklichung der Vision für die ländlichen Gebiete der EU gesichert sein muss. Die Politik der EU für die ländlichen Gebiete sollte so weit wie möglich in die Kohäsionspolitik integriert werden, um auf diese Weise eine schlüssige Entwicklungspolitik zu schaffen. Die Entwicklung des ländlichen Raums betrifft neben der Landwirtschaft auch andere Wirtschaftszweige. Die Finanzierung sollte daher nicht nur auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums begrenzt sein. Die spezifischen örtlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse sollten in der europäischen Politik für die ländlichen Gebiete in gleicher Weise den Ausgangspunkt bilden wie in der Kohäsionspolitik;

11.

fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, den Ansatz zur Prüfung der Auswirkungen auf die ländlichen Gebiete (rural proofing) auf ihre Strategien und Investitionen im laufenden Programmplanungszeitraum 2021-2027 im Rahmen der GAP, der Kohäsionsmittel sowie der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne anzuwenden;

12.

betont, dass der für den Grünen Deal erforderliche schnelle und kostengünstige Ausbau erneuerbarer Energien und ihrer Infrastruktur und Technologien nur in und mit den ländlichen Räumen zusammen erfolgen kann. Dabei sollten auch die begrenzten Kapazitäten des Energienetzes und der Energiespeicherung berücksichtigt werden, insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene. Da die Kapazität des Hochspannungsnetzes (mancherorts) an ihre Grenzen stößt, sind Investitionen erforderlich, um die Übertragung erneuerbarer Energien weiterhin sicherzustellen. Dafür ist eine Beteiligung der ländlichen Räume am wirtschaftlichen Erfolg unabdingbar;

13.

unterstreicht die Bedeutung des Dialogs zwischen allen an der Zukunft der ländlichen Gebiete beteiligten Akteuren — von den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen bis hin zu den wichtigsten Wirtschaftsbranchen, den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern oder der Wissenschaft. Initiativen wie Foren, Räte oder Runde Tische, an denen sämtliche Akteure teilnehmen, sind hervorragend geeignet, um die grundlegenden Herausforderungen der ländlichen Gebiete zu erörtern und Lösungen zu finden, die allen Positionen Rechnung tragen;

14.

bekräftigt seine Entschlossenheit, mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten, um in diesem Jahr den Pakt für den ländlichen Raum ins Leben zu rufen und ein Governance-Modell zu entwickeln, das es allen Interessenträgern ermöglicht, die langfristige Vision erfolgreich umzusetzen; stellt erneut fest, dass die Einbeziehung der lokalen und regionalen Akteure in diese Governance-Struktur entscheidend sein wird, um die Maßnahmen an die Anforderungen und Bedürfnisse der ländlichen Gebiete anzupassen, insbesondere der dünn besiedelten oder mit demografischen Risiken konfrontierten Gebiete;

15.

ist der Auffassung, dass Bioökonomie und dabei insbesondere eine die ökologischen Grundlagen erhaltende Landwirtschaft, regionale Lebensmittel, Mobilität, digitale Konnektivität, soziale und kulturelle Vitalität sowie Innovationen in der sozialen Daseinsvorsorge und erneuerbare Energien die wichtigsten strategischen Bereiche für die lokale und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Pakts für den ländlichen Raum sein sollten, weil sie der Entvölkerung entgegenwirken sowie soziale und wirtschaftliche Chancen im Zusammenhang mit dem Grünen Deal schaffen können; stellt fest, dass die ländlichen Gebiete in der Lage sind, den notwendigen nachhaltigen ökologischen Wandel in Europa aktiv voranzutreiben;

16.

vertritt die Ansicht, dass weitere Fortschritte bei der Aufwertung der Ökosystemleistungen der Natur (Wasser, Nährstoffe, Grundwasserleiter, Temperaturregulierung, Biodiversität usw.) erforderlich sind, die zum Teil den ländlichen Gemeinden zugutekommen und so die Ordnung und Entwicklung ihres Raums unterstützen könnten;

17.

fordert die Kommission nachdrücklich auf dafür zu sorgen, dass die öffentlichen Finanzmittel für die ländlichen Gebiete und die privatwirtschaftliche Initiative einander leichter ergänzen können, wenn die Bereitstellung öffentlicher Güter wirtschaftlich unrentabel ist, sowie gegebenenfalls staatliche Beihilfen und steuerliche Anreize in Betracht zu ziehen;

18.

weist darauf hin, dass in der Mitteilung der besondere Status der Gebiete in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 AEUV anerkannt wird, und teilt die Auffassung, dass die Erbringung gemeinwohlorientierter Dienstleistungen in den ländlichen Gebieten der Regionen in äußerster Randlage von vergleichbarer Qualität sein sollte wie in ihren städtischen Gebieten;

19.

weist auf die besonderen Herausforderungen hin, vor denen ländliche Regionen stehen, die von einem Strukturwandel bzw. notwendigen Transformationsprozessen für den ökologischen Wandel — etwa in der Energieerzeugung oder der Automobilindustrie — betroffen sind. Dazu zählen auch ländliche Tourismusregionen, die durch die COVID-19-Pandemie und den Klimawandel mit verändertem Reiseverhalten umgehen müssen;

20.

schlägt vor, transparente Kriterien, Richtwerte und Ziele festzulegen, um die Auswirkungen der Maßnahmen und die Fortschritte bei der Verwirklichung der Vision zu überwachen;

21.

drängt schließlich darauf, für den ländlichen Raum besonders relevante Indikatoren (z. B. der prozentuale Anteil der Bevölkerung, der Zugang zu öffentlichen Verkehrsdiensten, digitalen Dienstleistungen, Arbeitsvermittlungsdiensten, Gesundheits- oder Kulturdienstleistungen hat) im Rahmen des Europäischen Semesters einzuführen, um sicherzustellen, dass die Vision für die Zukunft der ländlichen Gebiete der Union — vor allem in dünn besiedelten Gebieten — Teil des Instrumentariums der EU für die regelmäßige wirtschaftliche Überprüfung der Ziele und Vorgaben ist;

22.

betont, dass eine erfolgreiche Agenda für den ländlichen Raum nicht auf einer Pauschallösung beruhen darf; ist daher der Auffassung, dass eine genaue Einstufung der Gebiete und die Anerkennung der lokalen Besonderheiten erforderlich sind, wobei transparente und objektive Parameter und Indikatoren anzulegen sind, die der Entwicklung des ländlichen Raums einen echten Wert beimessen;

23.

weist darauf hin, dass die Unterstützung städtischer und ländlicher Gebiete mit geografischen oder demografischen Nachteilen zu den Zielen der Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (1) zählt. Zudem ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten EU-Finanzhilfen für Projekte bereitstellen, die eine ökologisch nachhaltige und sozial integrative wirtschaftliche Entwicklung in den betreffenden Regionen fördern;

24.

betont in diesem Zusammenhang, dass Gebiete der NUTS-3-Ebene oder solche mit sehr geringer Bevölkerungsdichte oder mit einem durchschnittlichen Bevölkerungsrückgang von mehr als 1 % zwischen 2007 und 2017 besondere Hilfen erhalten müssen;

25.

fordert die Europäische Kommission auf, im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften dafür zu sorgen, dass die Initiative für die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete praktische Lösungen und Unterstützung bei der Bewältigung des demografischen Wandels in diesen Regionen umfasst, und bekräftigt die Notwendigkeit, integrierte Projekte mittels der operationellen kohäsionspolitischen Programme, nationalen GAP-Strategiepläne und Instrumente der nationalen strategischen Aufbaupläne umzusetzen. Nicht zuletzt die Projekte der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (Interreg) erarbeiten grenzübergreifende Best Practices zur Entwicklung von innovativen Konzepten und Pilotprojekten für die integrierte territoriale Entwicklung von Stadt-Land-Funktionsräumen;

26.

fordert einfachere Durchführungsbestimmungen für die europäischen Fonds und staatliche Beihilfen für ländliche Gebiete, Verbesserungen in der Art und Weise, wie diese kombiniert werden, und eine Umstellung auf ein Multifonds-Modell, das die Berücksichtigung der ländlichen Gebiete in allen Politikbereichen gewährleistet;

27.

ist der Ansicht, dass die Leitlinien, die die Kommission in ihrem Bericht 2024 zur Verbesserung der Unterstützung und Finanzierung ländlicher Gebiete vorlegen wird, über den Rahmen für den Zeitraum 2028-2034 hinaus einen längeren Programmplanungszeitraum abdecken sollten;

28.

weist die Kommission darauf hin, dass bei der Gestaltung der Zukunft der ländlichen Gebiete Systemmethoden berücksichtigt werden müssen, die statt partieller oder linearer systemische Entwicklungskonzepte gewährleisten;

29.

weist darauf hin, wie wichtig zunächst eine umfassende Analyse der Probleme der ländlichen Gebiete ist, da sie die Grundlage für die Festlegung der Aktionsbereiche des künftigen Plans bildet; ist in dieser Hinsicht der Auffassung, dass neben den in der Mitteilung untersuchten wirtschaftlichen Problemen u. a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden sollten: externer Wettbewerb, instabile Preise, Verteilung der Bruttowertschöpfung auf die verschiedenen Akteure der Erzeugungs- und Vermarktungskette im Agrar- und Lebensmittelsektor;

30.

vertritt in Bezug auf die Chancen die Ansicht, dass unzureichend und nur beiläufig auf Branchen wie den nachhaltigen ländlichen Tourismus oder die freizeit- und kulturbezogenen Aktivitäten eingegangen wird, obwohl sie beim Aufbau diversifizierter, starker und nachhaltiger Wirtschaftssysteme auf dem Land von sehr großer Bedeutung sind. Es gibt eine Vielzahl potenzieller ergänzender Tätigkeiten im Zusammenhang mit ländlichen Gebieten, die über den Agrarsektor hinausgehen, wie Fahrradtourismus, Jagd, Wandern, Pilzesammeln, Wellnesstourismus, Gastronomie, künstlerische Gemeinschaftsaktivitäten oder Künstlerwerkstätten und Ausstellungshäuser usw.;

31.

unterstreicht die Bedeutung einer guten und ausgewogenen wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung neuer Geschäftsmodelle. Einige Teile des ländlichen Raums, insbesondere in Grenzgebieten, die unter Bevölkerungsrückgang und Leerstand leiden, werden zunehmend von destabilisierenden kriminellen Machenschaften heimgesucht. Dies führt zu einer Aufweichung der Normen und verringert das Gefühl von Sicherheit und Lebensqualität;

32.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für die Zukunft der ländlichen Gebiete entscheidend ist, junge Menschen, die ihr Leben in den ländlichen Gebieten aufbauen möchten, zu halten bzw. anzuziehen. Bei der Suche nach Lösungen für die Herausforderungen der ländlichen Gebiete ist es von grundlegender Bedeutung, junge Menschen aktiv zu beteiligen, Foren, in denen sie ihre Ideen vorbringen können, zu entwickeln sowie Jugendinitiativen im ländlichen Raum zu unterstützen;

33.

betont, dass angesichts der Bevölkerungsalterung dringend eine Wirtschaft für grundlegende Dienstleistungen entwickelt werden muss, die dafür sorgt, dass im ländlichen Raum alle — insbesondere auch die älteren Menschen — Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen haben; begrüßt zudem das Europäische Jahr der Jugend 2022, das jungen Menschen im ländlichen Raum Möglichkeiten eröffnen und dabei helfen kann, aktive Bürger und Akteure positiver Veränderungen zu werden;

34.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, in ihren themenrelevanten Vorschlägen den Beitrag zu berücksichtigen, den dezentrale Dienstleistungssysteme in Bereichen wie Kinderkrippen, Altenpflegezentren, Schulen und Schulhorte, Geschäfte oder soziale und gesundheitliche Unterstützung (wo Technologien wie Telemedizin und Telekommunikation potenziell eine wichtige Rolle spielen) leisten können, und fordert die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auf, quantitative Mindestziele für die Mitgliedstaaten festzulegen, um den Zugang zu Dienstleistungen allgemein und zu grundlegenden öffentlichen Diensten insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern;

35.

hält es für notwendig, alle Daten über die sozialen und gesundheitsbezogenen Instrumente in das harmonisierte Konzept für die Nutzung von Geodatensystemen einzubeziehen und die Interoperabilität des Sozialdienstleistungssystems, auch mit anderen Sozialschutzsystemen, zu fördern;

36.

hält es ebenfalls für wichtig, Indikatoren für die Zugänglichkeit der Sozialfürsorge und der wohnortnahen Sozialdienstleistungen aufzunehmen;

37.

betont, wie wichtig es ist, die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen Land und Stadt im Rahmen der territorialen Gerechtigkeit bestmöglich zu nutzen. Interkommunale Investitionen sollten jeweils allen Gebietskörperschaften zugutekommen, sodass im besten Fall Stadt und Land gleichermaßen davon profitieren;

38.

betont, dass sich diese positiven Auswirkungen in der Pro-Kopf-Berechnung der Investitionen nach Regionenkategorie (städtisch, intermediär, ländlich) ausreichend widerspiegeln müssen und dass deshalb die Verfahren zur Erstellung der Nutzenindikatoren für diese Investitionen überprüft werden sollten, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der kleineren Städte und Dörfer in ländlichen Gebieten;

39.

betont, dass die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen eine Chance für ländliche Gebiete zur Bekämpfung der Energiearmut und für eine Energieautarkie in funktionalen Gebieten (einschließlich ihres ländlichen und städtischen Einflussbereichs) darstellt; betont ferner, dass die Akzeptanz für Anlagen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen dadurch gesteigert werden kann, dass ein Teil der erzielten Einnahmen in den ländlichen Gemeinschaften verbleibt;

40.

schlägt vor, dort, wo sich das anbietet, die Förderung von Rückverlagerungen zu erwägen, die im ländlichen Raum Synergien zwischen Landwirtschaft, verarbeitendem Gewerbe und Handel hervorbringen und daher zur Stärkung der lokalen Wirtschaft mit neuen Arbeitsplätzen und weniger Arbeitslosigkeit beitragen können;

41.

unterstreicht die Bedeutung des Rahmens, den die Vision für die Entwicklung der physischen Infrastruktur bietet, um die Anbindung ländlicher Gebiete zu verbessern und eine sozioökonomische Dynamik ermöglichen, und schlägt vor, Agenden für die Stadtentwicklung in diesen Rahmen aufzunehmen;

42.

weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die Verkehrsverbindungen zu stadtnahen und ländlichen Gebieten vor allem durch die regionalen Behörden und ihre operationellen Programme zu verbessern, um ein koordiniertes, wirksames und effizientes Vorgehen zu gewährleisten. Dabei sollten ländliche und vorstädtische Gebiete umfassend in die Strategien für den städtischen Nahverkehr (2) einbezogen werden;

43.

weist darauf hin, dass für eine gute und nachhaltige Entwicklung der regionalen Wirtschaft sowie für die Ansiedelung oder Erweiterung von Unternehmen im ländlichen Raum die Verfügbarkeit von Gewerbeflächen eine große Rolle spielt. Dies trifft in besonderem Maße auf Regionen zu, die sich in einem Strukturwandel befinden. Kommunale Gebietskörperschaften benötigen bei der vorausschauenden Identifizierung, Ausweisung oder Umwidmung geeigneter Flächen Unterstützung. Problematisch sind dabei häufig der Umfang und die Kosten der zu erbringenden Planungsleistungen;

44.

ist der Ansicht, dass der Infrastruktur und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in ländlichen Grenzregionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; unterstreicht, dass das öffentliche System der Verkehrsinfrastrukturen und -dienste in ländlichen Gebieten mittels nachhaltiger Mobilitätslösungen verbessert werden muss, mit denen die Fahrzeiten verringert und die Verbindungen zwischen städtischen und stadtnahen Gebieten und ländlichen Gebieten verbessert werden;

45.

unterstreicht, dass das grundlegende Ziel der Raumordnungs- und Verkehrspolitik darin bestehen sollte, maximale Möglichkeiten zur Bedürfnisbefriedigung bei minimalem Verkehrsbedarf sicherzustellen, und dass eine diesbezügliche Vereinfachung notwendig ist;

46.

empfiehlt, bei den entsprechenden multimodalen Mobilitätslösungen auch den Beitrag zu berücksichtigen, den die Modelle für Mobilität als Dienstleistung (Mobility as a Service — MaaS) beim Übergang zu einer energieeffizienten und klimaverträglicheren Verkehrsanbindung leisten können. Beispielsweise kann die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel durch Formen des Bedarfsverkehrs und der geteilten Mobilität gefördert werden, die ländliche Gemeinden mit Verkehrsknotenpunkten — insbesondere (Bus-)Bahnhöfen — verbinden;

47.

teilt die Auffassung der Kommission, dass die Digitalisierung eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung ländlicher Gebiete spielt und es ihnen durch innovative Lösungen ermöglicht, ihre Resilienz zu verbessern und ihr Potenzial auszuschöpfen; fordert daher, besonderes Augenmerk auf die Förderung von Rahmenbedingungen zu legen, unter denen öffentliche Maßnahmen durch die private Finanzierung digitaler Infrastrukturen ergänzt werden können. Und zwar auch, wenn diese aus der Sicht der privaten Investitionen nicht ausreichend wettbewerbsfähig sind, wohl aber in hohem Maße unter sozialen und territorialen Gesichtspunkten. Breitband ist entscheidend für den Zugang der ländlichen Gebiete zu den verschiedenen Diensten und für die Lösung der dort aufgrund der digitalen Unterversorgung bestehenden Probleme;

48.

betont, dass Investitionen in digitale Infrastrukturen nicht ausreichen, wenn sie nicht mit angemessenen Angeboten für den Erwerb und die Verbesserung digitaler Kompetenzen namentlich in den ländlichen Gebieten einhergehen. Von großer Bedeutung ist dies auch in Anbetracht der weltweit zunehmenden Cyberkriminalität und insbesondere im Hinblick darauf, dass lokale Unternehmen, die Teil der Lebensmittelkette sind, ausreichend vor Cyberangriffen geschützt werden müssen;

49.

weist darauf hin, dass die ländlichen Gebiete von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen gewesen sind, da ihre Wirtschaft wesentlich weniger diversifiziert ist, ein Großteil ihrer Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen tätig ist und ihre Internetinfrastruktur unzureichend ist. Die Pandemie hat zu einer Zunahme der Telearbeit geführt, was auch Chancen eröffnet, um der Entvölkerung ländlicher Gebiete langfristig entgegenzuwirken sowie innovative soziale und wirtschaftliche Tätigkeiten im ländlichen Raum zu entwickeln. Deshalb sollte u. a. erwogen werden, hochwertige gemeinschaftliche Arbeitsräume (co-working) in ländlichen Gemeinden zu fördern oder steuerliche Anreize zu schaffen, um private Unternehmen dazu zu bewegen, ihren Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, an den von ihnen gewählten Standorten zu arbeiten;

50.

ist der Ansicht, dass im Einklang mit dem von Präsidentin von der Leyen formulierten Ziel „niemanden zurückzulassen“ Instrumente notwendig sind, die sicherstellen können, dass in jedem Gebiet „Innovationsökosysteme“ existieren, die Chancen für alle Unternehmer und alle Kleinstunternehmen und KMU im ländlichen Raum bieten und eben diese Unternehmen stärken. Auch bedarf es eines Angebots an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb digitaler Kompetenzen oder auch von soft skills im Zusammenhang mit offenen Innovationen, der interregionalen und internationalen Zusammenarbeit und der interkulturellen Kommunikation;

51.

begrüßt die verstärkte Unterstützung von Bottom-up-Initiativen wie LEADER/CLLD — womit die Rolle lokaler Aktionsgruppen definiert wird — und „intelligente Dörfer“ und regt an, die aus diesen Programmen und Ansätzen gewonnenen Erkenntnisse weiter zu nutzen; weist in diesem Zusammenhang auf den Nutzen einer innovationsgestützten Regionalentwicklung hin, die auf die Kompetenzen und das Engagement vor Ort setzt. Zuständige Stellen auf regionaler und nationaler Ebene sollten sensibel für innovative Ideen lokaler Akteure sein und diese nach Möglichkeit unterstützen;

52.

fordert, auch den Beitrag des Kulturerbes und kulturell, künstlerisch bzw. kreativ Tätiger zum Aufbau einer nachhaltigen und prosperierenden Zukunft zu berücksichtigen und die touristische Attraktivität ländlicher Gebiete zu verbessern, was auch das wirtschaftliche Wohlergehen der ländlichen Siedlungen steigern wird;

53.

hält es für äußerst nützlich, dass in der Mitteilung die Bedeutung der nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft für die Widerstandsfähigkeit gegenüber der Klimakrise und die damit verbundenen Risiken sowie für den Schutz der Biodiversität anerkannt wird;

54.

weist darauf hin, dass der ökologische und der digitale Wandel auch widerstandsfähigere und gerechtere Gesellschaften gewährleisten sollten, die den Bedürfnissen aller Mitglieder der ländlichen Gemeinschaft, einschließlich der benachteiligten Gruppen und der in weniger entwickelten Gebieten und in tiefer Armut lebenden Menschen, Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass es stärker darum gehen sollte, den ökologischen Wandel und den digitalen Wandel gerecht und inklusiv zu gestalten;

55.

ist der Auffassung, dass die Landwirtschaft weiterhin eine zentrale Rolle in den ländlichen Gebieten spielen können sollte; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die strategischen Pläne, die jeder Mitgliedstaat im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) entwickeln muss, ordnungsgemäß aufgestellt werden. Es geht darum, dass sich der europäische Primärsektor in die Richtung bewegt, die der Grüne Deal, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und die Biodiversitätsstrategie vorgeben, und dass eine auf den Besonderheiten jeder Region und der Valorisierung lokaltypischer Erzeugnisse beruhende Strategie ermöglicht wird;

56.

hält es für notwendig, die Prozesse der Selbstversorgung und Ernährungssicherheit auf der Grundlage ortsnaher, hochwertiger und umweltfreundlicher Erzeugnisse im Rahmen innovativer, die territoriale Organisation begünstigender Wertschöpfungsketten zu fördern; konstatiert die Einführung einer Quote von 25 % für den ökologischen/biologischen Landbau in den kommenden Jahren und hält in dieser Hinsicht Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen sowie Konsumanreize im Einklang mit diesem Ziel für notwendig;

57.

betont, dass der Generationswechsel in der Landwirtschaft ein dringendes Problem bleibt. Deshalb muss die Teilhabe von jungen Menschen und Frauen im ländlichen Raum an Agrartätigkeiten und Agrarbetrieben gefördert werden; teilt deshalb die Ansicht der Kommission, dass insbesondere den Bedürfnissen junger Menschen Rechnung getragen werden muss, um sie dazu zu ermutigen, in den ländlichen Gebieten zu verbleiben; hält es hinsichtlich des Problems des Generationswechsels für wesentlich, die öffentlichen Fördermaßnahmen zur Modernisierung von Agrarbetrieben zu verstärken, die für junge Menschen Anreize für eine Tätigkeit als Landwirt schaffen. Zu diesem Zweck sollte ihr Zugang zu Programmen für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt sowie zu lokalen (Weiter-)Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen und Kulturangeboten erleichtert werden; teilt auch die Auffassung, dass Frauen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, wobei Arbeits- und Ausbildungsangebote entsprechend erweitert und Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ergriffen werden sollten;

58.

hebt hervor, dass eine beträchtliche Zahl qualifizierter Arbeitskräfte seit dem Brexit geänderten Arbeitsbedingungen und -vorschriften unterworfen ist und dass die EU einen Unterstützungsrahmen für diese Kategorien von Wanderarbeitnehmern in Betracht ziehen sollte. Die EU sollte vor allem auch Programme erwägen, um ausgewanderte Fachkräfte im Hinblick auf ihre Rückkehr in die Heimatländer zu unterstützen und zur Rückkehr zu bewegen.

59.

erachtet faire Preise und Einkommen für in der Landwirtschaft tätige Personen als erforderlich. Darum muss einer für die Betriebe ruinöse Entwicklung der Märkte entgegengewirkt werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU sollte dem in Krisenzeiten mit Instrumenten wie der allgemeinverbindlichen Anpassung der Erzeugermengen an den Bedarf der Märkte und mit Regeln für einen qualifizierten Marktzugang entgegenwirken;

60.

stellt fest, dass ein umfangreicher Anteil der Arbeiten in der Land- und Ernährungswirtschaft in der EU von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern getätigt wird. Das ist häufig mit prekären Verhältnissen dieser Bevölkerungsgruppe verbunden. Daher muss die soziale Agenda der EU für höheren Mindestlohn, gute Arbeitsbedingungen und eine soziale und gesellschaftliche Integration gestärkt werden;

61.

unterstreicht, dass der ökologische Wandel für viele Landwirte und Viehzüchter in Europa zahlreiche Herausforderungen mit sich bringen wird. Um die sich dabei ergebenden Chancen erfolgreich zu nutzen, sind besondere Kommunikations-, Sensibilisierungs- und Bildungsmaßnahmen erforderlich, die einerseits Wissen über die neue nachhaltige und grüne Landwirtschaft und andererseits die Kompetenzen für ihre praktische Umsetzung vermitteln können;

62.

betont, dass es wichtig ist, der Aufgabe von Nutzflächen vorzubeugen und den Zugang zu Land zu erleichtern. Dazu ist es erforderlich, einen geeigneten Regelungsrahmen zu entwickeln, neue Landbewirtschaftungsinstrumente zu konzipieren sowie Steueranreize und notwendige Finanzmittel bereitzustellen;

63.

stellt fest, dass durch die immer stärkere Verbreitung großer Beutegreifer und dem damit verbundenen vermehrten Reißen von Nutztieren auf Almen immer größere Probleme für die Berglandwirtschaft entstehen. Vielfach wird die Bewirtschaftung von Almen eingestellt, die in Bergregionen maßgeblich dazu beitragen, dass ganze Regionen nicht verwalden und damit einen wesentlichen Beitrag zum Natur- und Erosionsschutz und dem unbezahlbaren Kapital des Landschaftsschutzes im ländlichen Raum leisten; fordert daher die Europäische Kommission auf,

ein gemeinsames europäisches Management für Wölfe und große Raubtiere — insbesondere Bären — einzurichten;

eine Änderung der Anhänge der Habitat-Richtlinie auszuloten, um sich rascher an die Entwicklung bestimmter Populationen anzupassen und den Schutzstatus nach Land oder Gebietseinheit zu lockern oder zu verschärfen, wenn dies aufgrund einer positiven bzw. negativen Entwicklung der Populationen der geschützten Arten und der Bedrohung der pastoralen Aktivitäten gerechtfertigt ist;

die Möglichkeiten einer Anpassung der europäischen Rechtsvorschriften und der notwendigen Maßnahmen an die Gegebenheiten vor Ort zu erweitern, damit die Raubtierpopulationen — insbesondere die Wolfs- und Bärenpopulationen — besser gesteuert werden können;

64.

unterstreicht die wichtige Rolle landwirtschaftlicher Infrastrukturen für die Organisation und den Zusammenhalt der ländlichen Gebiete; fordert die Kommission auf, in ihre Vorschläge Maßnahmen aufzunehmen, die die Erhaltung und Instandhaltung dieser Infrastrukturen sicherstellen, wie etwa von nicht versiegelten (nicht asphaltierten) Wegen;

65.

fordert, in Verbindung mit den Leitinitiativen für widerstandsfähige Gebiete Überflutungsflächen zu berücksichtigen, da sie einen enormen Beitrag zur Stärkung der Klimaresilienz, zur Entwicklung einer CO2-armen Landwirtschaft sowie beim Hochwasserschutz und Hochwassermanagement leisten. Viele Flüsse und Überschwemmungsgebiete sind grenzübergreifend (was Herausforderungen mit sich bringt) und Teil des großen Aufgabenspektrums der Wasserwirtschaft. Daher bedarf es einer internationalen Zusammenarbeit;

66.

weist darauf hin, dass eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete die Rolle der Regionen bei der Festlegung ihrer Prioritäten stärken muss; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass bei der Ausarbeitung der Rechtsvorschriften für die GAP, der nationalen GAP-Strategiepläne und der nationalen Aufbaupläne eine Gelegenheit verpasst wurde, sicherzustellen, dass die künftigen Investitionsprojekte den Erfordernissen der einzelnen Gebiete tatsächlich Rechnung tragen, so wie sie von den betreffenden Akteuren ermittelt wurden;

67.

fordert, die in jeder Region der EU bestehenden regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung, an deren Erarbeitung verschiedenste Interessenträger beteiligt sein sollten, künftig bei der Entwicklung von Planungsprozessen mit Auswirkungen auf den ländlichen Raum besser zu berücksichtigen;

68.

fordert eine ausreichende technische Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten der ländlichen Gebietskörperschaften, die hinsichtlich ihrer Programmplanungskompetenzen — insbesondere bei langfristigen Strategien — und der Verwendung von EU-Mitteln weniger gut aufgestellt sind; fordert ebenfalls einfachere Anforderungen, Erleichterungen oder spezifische Initiativen, damit kleinere Gemeinden, die über weniger Verwaltungspersonal verfügen, auch an europäischen Projekten teilnehmen können;

69.

unterstreicht, dass die Sozialwirtschaft für die derzeitige und künftige Entwicklung der ländlichen Gebiete in der EU von wesentlicher Bedeutung ist, da sie bei der Bewältigung der demografischen Herausforderung und der Bevölkerungsalterung eine strategische Rolle spielt, und zwar durch die Gründung widerstandsfähigerer Unternehmen, die mit ihrer Gemeinschaft eng verbunden sind, und die damit einhergehende Verwurzelung der Bevölkerung vor Ort, sowie durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, die Ausbildung ihrer Arbeitnehmer, das Unternehmertum von Frauen, die Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt und den Generationswechsel.

Brüssel, den 26. Januar 2022

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 60.

(2)  COM(2021) 811 — Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Der neue europäische Rahmen für urbane Mobilität“.