4.2.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 61/21


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Eine EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung: antizipieren, verhindern, schützen und reagieren

(2022/C 61/05)

Berichterstatter:

Karl VANLOUWE (BE/EA)

Mitglied einer Versammlung der regionalen Ebene: Flämisches Parlament

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine EU-Agenda für Terrorismusbekämpfung: antizipieren, verhindern, schützen und reagieren

COM(2020) 795 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

Einführung

1.

begrüßt die Agenda für Terrorismusbekämpfung der Kommission (1), in der die Schlüsselrolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch für die Verhinderung von Radikalisierung und den Schutz des öffentlichen Raums anerkannt wird;

2.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass der grenzüberschreitende Charakter terroristischer Netzwerke eine engere Zusammenarbeit erfordert, die unsere gemeinsamen Werte und Normen, unsere europäische Lebensweise und unsere pluralistische Gesellschaft schützt und bewahrt;

3.

weist darauf hin, dass die Terrorismusbekämpfung Teil der Sicherheitspolitik ist, die in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten fällt, wobei die Mitgliedstaaten gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2) für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit verantwortlich sind; verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Rolle der regionalen Strafverfolgungsbehörden in manchen Mitgliedstaaten;

4.

stellt fest, dass Terroranschläge in der EU aus den verschiedensten Beweggründen verübt werden und dass Europol diese Beweggründe in fünf Kategorien unterteilt: dschihadistischer Terrorismus, Linksterrorismus und anarchistischer Terrorismus, Rechtsterrorismus, ethno-nationalistischer und separatistischer Terrorismus und streitfragenspezifischer Terrorismus; verweist darauf, dass wir es zunehmend mit Einzeltätern zu tun haben (3);

5.

weist darauf hin, dass die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die COVID-19-Maßnahmen auch terroristische Aktivitäten behindert, Terroristen bedauerlicherweise aber trotzdem Wege finden, diese zu umgehen, und dass die sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie berücksichtigt werden müssen, die die Gefahr von Radikalisierung verschärfen und eine Krisensituation entstehen lassen, die Terroristen für ihre Ziele und Aktivitäten nutzen können (4) (5);

Antizipieren

Strategische Erkenntnisse und Bedrohungsanalyse

6.

verweist angesichts des grenzüberschreitenden Charakters terroristischer Netze auf die entscheidende Bedeutung des Zentrums der Europäischen Union für Informationsgewinnung und Lageerfassung (EU IntCEN) für die innere Sicherheit der EU und begrüßt die Forderung der Kommission nach einer stärkeren Berücksichtigung strategischer Erkenntnisse und der weiteren Bereitstellung qualitativer Bedrohungsanalysen durch nationale Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie der erforderlichen Ressourcen für das EU-IntCEN;

Stärkung der Kapazitäten zur frühzeitigen Erkennung

7.

begrüßt im Zusammenhang mit der EU-Sicherheitsforschung den Ausbau der Kapazitäten für die frühzeitige Erkennung potenzieller terroristischer Bedrohungen und betont, wie wichtig Interoperabilität für den Informationsaustausch ist;

8.

befürwortet im Zusammenhang mit dem Politikzyklus „Sicherheit“ im Rahmen des Programms Horizont Europa die weitere Integration der Forschung, wobei Europol die Kommission bei der Ermittlung wichtiger Forschungsthemen sowie bei der Ausarbeitung und Umsetzung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation unterstützen kann;

Dank neuer Technologien stets einen Schritt voraus

9.

verweist auf die Möglichkeiten neuer innovativer Technologien wie künstlicher Intelligenz und Drohnen für die frühzeitige Erkennung terroristischer Bedrohungen sowie als Beitrag zum Schutz des öffentlichen Raums; begrüßt die Bereitschaft der Kommission, im Rahmen der EU-Städteagenda (6) Projekte zur Entwicklung neuer Technologien zu finanzieren, und ruft dazu auf, bewährte Verfahren zwischen Regierungen, der Industrie und Experten auszutauschen;

10.

weist darauf hin, dass neue Technologien auch neue Bedrohungen entstehen lassen, und begrüßt daher unter anderem die Pläne der Kommission, potenziell böswillige Drohnen besser zu erkennen, zu verfolgen und zu identifizieren;

11.

macht darauf aufmerksam, dass stets, insbesondere jedoch bei neuen Technologien, Ausgewogenheit angestrebt werden muss zwischen dem Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit auf der einen und den anderen elementaren Grundrechten und Freiheiten auf der anderen Seite; dabei muss ein System von Kontrolle und Gegenkontrolle eingebaut und vor allem auf das rechte Maß sowie unabhängige gerichtliche Kontrolle geachtet werden;

Verhindern

Bekämpfung extremistischer Ideologien im Internet

12.

begrüßt die Zusage der Kommission, in Zusammenarbeit mit Europol, dessen Meldestelle für Internetinhalte mit zusätzlichen Ressourcen und Kapazitäten ausgestattet werden muss, die weitere Umsetzung des EU-Krisenprotokolls zur Bekämpfung der viralen Ausbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu unterstützen;

13.

nimmt die Zusage der Kommission, die Liste der Straftaten auf EU-Ebene (7) auf Hassdelikte und Hetze auszuweiten und ein Gesetz über digitale Dienste (8) vorzuschlagen, zur Kenntnis; betont, dass diesbezüglich die Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten zu achten sind, und weist darauf hin, dass alle Grundrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, stets berücksichtigt werden müssen;

14.

betont, wie wichtig es ist, bei der Bekämpfung von Radikalisierung, Terrorismus und Desinformation Gegennarrative und alternative Darstellungen zu verbreiten, und begrüßt die Zusage der Kommission, die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung dieser strategischen Kommunikation zu unterstützen;

Unterstützung lokaler Akteure zwecks Aufbau resilienterer Gemeinschaften

15.

unterstreicht seine Entschlossenheit, sich weiterhin aktiv gegen Radikalisierung einzusetzen, und begrüßt die Unterstützung der Kommission für das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung (9) und die EU-Initiative „Städte gegen Radikalisierung“ (10);

16.

hebt insbesondere im Hinblick auf die frühzeitige Erkennung von Radikalisierung die Bedeutung eines multidisziplinären Ansatzes in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft hervor, verweist auf bewährte Verfahren wie lokale integrale Sicherheitszellen, bei denen lokale Verwaltungen, die Polizei, sozialpräventive Organisationen, (informelle) Bildungsdienste, religiöse Berater usw. gemeinsam über den Umgang mit konkreten radikalisierten Personen beraten (11); weist in diesem Zusammenhang auf die entscheidende Bedeutung des Grundsatzes des gemeinsamen Berufsgeheimnisses hin und ruft diesbezüglich zu einem Austausch bewährter Verfahren auf, wobei die Vorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der Privatsphäre zu berücksichtigen sind;

17.

erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften am unmittelbarsten mit den Chancen und Herausforderungen der Integration konfrontiert sind, und erwartet insbesondere auf dieser Ebene die Unterstützung der Kommission bei der Wahrung und Stärkung des sozialen Zusammenhalts, unter anderem durch ihren Aktionsplan für Integration und Inklusion (12);

Gefängnisse, Rehabilitation und Wiedereingliederung

18.

begrüßt die Zusage der Kommission, stärker auf die Radikalisierung in Gefängnissen einzugehen, und zwar durch Deradikalisierung, Rehabilitation und Wiedereingliederung radikalisierter Häftlinge; betont, dass ein umfassender Ansatz erforderlich ist, bei dem Strafvollzugsbedienstete, Sozialarbeiter, religiöse Berater usw. speziell im Umgang mit radikalisierten Häftlingen geschult werden. Außerdem hört die Betreuung radikalisierter Personen nach ihrer Inhaftierung oder Deradikalisierung nicht auf; weist darauf hin, wie wichtig der Austausch bewährter Verfahren ist;

Konsolidierung von Wissen und Unterstützung

19.

begrüßt die Zusage der Kommission, den Aufbau und die Weiterentwicklung nationaler Netze relevanter Beteiligter zu unterstützen; begrüßt ferner den Vorschlag, ein EU-Wissenszentrum für die Prävention von Radikalisierung einzurichten, das neben dem Austausch von Wissen und Fachkenntnis auch die optimale Nutzung der Finanzierungsmöglichkeiten in verschiedenen EU-Programmen fördern sollte; macht auf das schon jetzt vorhandene hohe Maß an Wissen und Fachkenntnis der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufmerksam (13) und ruft dazu auf, der Beteiligung der zuständigen regionalen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste bei der Entwicklung nationaler Netze relevanter Beteiligter und beim EU-Wissenszentrum für die Prävention von Radikalisierung Rechnung zu tragen;

20.

betont ferner die Bedeutung des Fonds für die innere Sicherheit (ISF) für die europäische Terrorismusbekämpfung, bei dem allerdings sichergestellt werden muss, dass die von den Mitgliedstaaten verwalteten Mittel alle nationalen und regionalen Behörden mit diesbezüglichen Zuständigkeiten erreichen;

Schützen

Schutz der Menschen im öffentlichen Raum

21.

hebt die Anfälligkeit des öffentlichen Raums für Terroranschläge hervor; begrüßt die Zusage der Kommission, integrierte Sicherheitslösungen zu stärken; sieht dem virtuellen Architekturbuch erwartungsvoll entgegen, damit Sicherheitsaspekte in die Gestaltung künftiger und die Renovierung bestehender öffentlicher Räume einbezogen werden können; weist darauf hin, dass ein Gleichgewicht zwischen der Sicherheit des öffentlichen Raums und der Offenheit, Lebensqualität und Barrierefreiheit in diesen Räumen gefunden werden muss;

22.

ist sich des hohen symbolischen Werts von Kultstätten bewusst, der sie häufig zur Zielscheibe von Terroristen macht; begrüßt diesbezüglich die Projekte, die die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Verbesserung des physischen Schutzes von Gotteshäusern unterstützen will, wobei wiederum ein Gleichgewicht zwischen Offenheit, Lebensqualität und Barrierefreiheit gefunden werden muss;

Städte als Rückgrat der urbanen Sicherheit

23.

begrüßt die Vorschläge der Kommission in Bezug auf das Engagement der EU für resiliente und sichere Städte sowie die neue Initiative „Städte gegen Radikalisierung und Terrorismus“ und ruft dazu auf, nach dem Grundsatz einer zentralen Anlaufstelle eine einzige Anlaufstelle einzurichten;

24.

fordert die Kommission auf, den Ausschuss der Regionen als vollwertigen Partner in das Engagement der EU für resiliente und sichere Städte einzubeziehen und ihn bei einschlägigen Vorschlägen stets zu konsultieren;

25.

betont, dass auch die Mittel der EU-Kohäsionspolitik dazu genutzt werden können, Radikalisierung zu verhindern und die öffentliche Infrastruktur durch Investitionen zu verbessern, die auf sozialen Zusammenhalt, Integration und Resilienz ausgerichtet sind;

Stärkung der Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen

26.

verweist auf das Gefahrenpotenzial, das von kritischer Infrastruktur als Terrorziel ausgeht; hebt hervor, wie wichtig es ist, Cybervorfälle im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften über die Netz- und Informationssicherheit zu melden (14); begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Betreiber gegenüber physischen und digitalen Risiken sowie zur Stärkung der diesbezüglichen Sicherheit;

27.

begrüßt, dass der Anwendungsbereich des Vorschlags für eine Richtlinie zur Resilienz kritischer Infrastrukturen (15) bedeutend ausgeweitet wurde und nun folgende Sektoren umfasst: Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt; bekräftigt seine Aufforderung an die Kommission (16), für die Zukunft die Einbeziehung weiterer Sektoren in die Richtlinie zu erwägen, damit auch die Vertriebsketten für Grundbedarfsgüter erfasst werden;

Grenzsicherung

28.

weist darauf hin, dass der freie Personenverkehr innerhalb der EU untrennbar mit einer ordnungsgemäßen Kontrolle der Außengrenzen verbunden sein muss; stimmt mit der Kommission überein, dass mehr getan werden muss, um ein leistungsfähiges Grenzmanagementsystem zu schaffen, mit dem Ziel, alle Reisenden an den Außengrenzen systematisch zu kontrollieren, damit Terrorverdächtige ermittelt und ihnen die Einreise in die EU verweigert wird; sieht den Vorschlägen der Kommission für eine neue Schengen-Strategie erwartungsvoll entgegen;

29.

weist darauf hin, dass Interoperabilität und die rasche und vollständige Umsetzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (17), des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (18) sowie des Europäischen Informationssystems zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen (ECRIS-TCN) (19) erreicht werden müssen;

30.

verweist im Zusammenhang mit den neuen Verordnungen über das Schengener Informationssystem (SIS) (20) darauf, dass das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS) eingeführt und Informationen über ausländische terroristische Kämpfer, die von vertrauenswürdigen Drittstaaten bereitgestellt werden, in das SIS aufgenommen werden müssen;

Terroristen handlungsunfähig machen

31.

ist sich der Gefahr bewusst, die von selbst hergestellten Explosivstoffen ausgeht, unterstützt die Forderung der Kommission nach vollständiger Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (21) und hebt hervor, wie wichtig es ist, diese Rechtsvorschriften regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren;

Reagieren

Operative Unterstützung: Stärkung von Europol

32.

erkennt die entscheidende Rolle von Europol und seines Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) an und betont, dass zusätzliche Mittel benötigt werden; begrüßt die Zusage der Kommission (22), das Mandat von Europol zu stärken, wodurch die effektive Zusammenarbeit von Europol mit privaten Akteuren sichergestellt, nationale strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf Terrorismus im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Analyse großer und komplexer Datensätze („Big Data“) unterstützt und seine Fachkenntnis in den Bereichen Forschung und Innovation genutzt werden sollen;

Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

33.

unterstreicht die Notwendigkeit einer grenz- und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung; spricht sich für eine enge Zusammenarbeit zwischen regionalen und nationalen Strafverfolgungsbehörden und Europol aus; hebt den Mehrwert der einschlägigen Schulungen von CEPOL (23) hervor; begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen EU-Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit und fordert sie auf, hierbei der dezentralen sicherheitspolitischen Kompetenzverteilung in einigen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen; begrüßt ferner die Zusage der Kommission, das ATLAS-Netz von Spezialeinheiten (24) weiter zu unterstützen und zu sichern; ruft dazu auf, Optionen für die Bündelung und gemeinsame Nutzung zu prüfen;

Intensivierung des Informationsaustauschs

34.

unterstreicht die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung und Zusammenarbeit sowie eines stärkeren Informationsaustauschs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Mitgliedstaaten, Polizei, Justiz, Sicherheits- und Nachrichtendiensten untereinander sowie mit einschlägigen europäischen Agenturen; hebt bewährte Verfahren hervor, die multidisziplinäre Taskforces, Arbeitsgruppen und Sicherheitszellen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene nutzen (25); begrüßt die Vorschläge der Kommission zur Einrichtung eines effizienten Mechanismus für den Informationsaustausch in Fällen der Terrorismusbekämpfung und betont die Bedeutung von Vertraulichkeit und gegenseitigem Vertrauen;

35.

hält es für erforderlich, den Austausch von DNA-Profilen, Finger- und Handabdrücken sowie nationalen Fahrzeugregisterdaten zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern und gleichzeitig den operativen Erfordernissen der Strafverfolgungsbehörden und dem EU-Rechtsrahmen für den Datenschutz gerecht zu werden; sieht den Vorschlägen der Kommission zur Überarbeitung, Aktualisierung und Ausweitung der Prümer Beschlüsse erwartungsvoll entgegen (26);

Unterstützung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen

36.

hält die Verschlüsselung von Informationen nicht nur für ein wichtiges Instrument für den Schutz der Cybersicherheit und der Grundrechte, sondern weist darauf hin, dass sie auch von Terroristen missbraucht wird. Daher begrüßt er die von der Kommission vorgeschlagene Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um Lösungen für einen rechtmäßigen Zugriff auszuloten und einen Ansatz zu fördern, der im Einklang sowohl mit unseren Grundrechten und -freiheiten als auch mit dem EU-Rechtsrahmen für den Datenschutz steht;

37.

hält die Ermittlung, Erkennung und Verfolgung zurückkehrender ausländischer terroristischer Kämpfer für erforderlich und macht darauf aufmerksam, dass die Erhebung von Beweismaterial und Beweismitteln aus Kampfgebieten sehr komplex ist; begrüßt die Initiativen der Kommission zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht sowie die Zusage der Kommission, die Zusammenarbeit mit Drittländern zu verstärken;

Vermehrte Unterstützung für Terroropfer

38.

macht darauf aufmerksam, dass die Opfer von Terroranschlägen extrem unter den Auswirkungen leiden, und hält es für erforderlich, dass die Opferhilfe auf Anerkennung, Gedenken, Verurteilung und Wahrheitsfindung beruht;

39.

betont, dass den Opfern das Leben erleichtert werden muss, und verweist auf die bewährte Praxis eines Fallbearbeitungssystems mit Coaches, bei dem Opfer bei ihrem Kontakt mit Behörden sowie psychologisch individuell begleitet werden;

40.

unterstreicht den großen Wert des Pilotprojekts des EU-Kompetenzzentrums für Terroropfer (27); fordert, dieses über 2021 hinaus weiterzuentwickeln und auszuweiten, um vor Ort praktisch noch mehr zu erreichen; ruft zu einer engen Zusammenarbeit mit dem künftigen EU-Wissenszentrum zur Prävention von Radikalisierung auf, spricht sich jedoch gegen eine Zusammenlegung dieser beiden Zentren aus;

41.

begrüßt die Zusage der Kommission, Möglichkeiten zu prüfen, wie die Entschädigung der Opfer verbessert werden könnte, auch in Bezug auf Terroropfer, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem der Terroranschlag stattgefunden hat, ansässig sind; regt an, Systeme wie z. B. einen Garantiefonds für Terroropfer zu prüfen.

Brüssel, den 12. Oktober 2021

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  COM(2020) 795 final.

(2)  Artikel 4, 67 und 72 AEUV.

(3)  Europol (2020). European Union Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT) 2020.

(4)  Europol (2020). European Union Terrorism Situation and Trend Report (TE-SAT) 2020.

(5)  Exekutivdirektorium des Ausschusses zur Bekämpfung des Terrorismus des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (2020). The impact of the COVID-19 pandemic on terrorism, counter-terrorism and countering violent extremism.

(6)  https://futurium.ec.europa.eu/en/urban-agenda/security-public-spaces

(7)  Artikel 83 Absatz 1 AEUV.

(8)  COM(2020) 825 final.

(9)  https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/networks/radicalisation_awareness_network_en

(10)  https://ec.europa.eu/home-affairs/policies/internal-security/counter-terrorism-and-radicalisation_en

(11)  https://preventie-radicalisering-polarisering.vlaanderen.be/sites/preventie-radicalisering-polarisering/files/leidraad_livc.pdf

(12)  COM(2020) 758 final.

(13)  Flämisches Parlament (2015). Abschnitt 366 (2014-2015) — Nr. 3 und Flämische Regierung (2017). Flämischer Aktionsplan zur Verhütung gewaltbereiter Radikalisierung und Polarisierung.

(14)  Richtlinie (EU) 2016/1148.

(15)  COM(2020) 829 final.

(16)  Stellungnahme des AdR zur Resilienz kritischer Einrichtungen, NAT-VII/017.

(17)  https://www.eulisa.europa.eu/Activities/Large-Scale-It-Systems/Sis-Ii

(18)  https://www.eulisa.europa.eu/Activities/Large-Scale-It-Systems/Etias

(19)  https://www.eulisa.europa.eu/Activities/Large-Scale-It-Systems/Ecris-Tcn

(20)  Verordnung (EU) 2018/1860, Verordnung (EU) 2018/1861 und Verordnung (EU) 2018/1862.

(21)  Verordnung (EU) 2019/1148.

(22)  COM(2020) 796 final.

(23)  https://www.cepol.europa.eu/education-training/what-we-teach/counter-terrorism

(24)  Beschluss 2008/617/JHA.

(25)  https://www.besafe.be/sites/default/files/2019-06/planr_en.pdf

(26)  Beschluss 2008/615/JI und Beschluss 2008/616/JI.

(27)  https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/criminal-justice/eu-centre-expertise-victims-terrorism_en