30.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 251/87 |
P9_TA(2021)0506
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Dezember 2021 zu der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität im Westlichen Balkan (2021/2002(INI))
(2022/C 251/08)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen, insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle (Protokoll von Palermo von 2000) und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, |
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unter Hinweis auf die straf- und zivilrechtlichen Übereinkommen des Europarates über Korruption, die am 27. Januar 1999 bzw. am 4. November 1999 in Straßburg zur Unterzeichnung aufgelegt wurden, und die Resolutionen (98)7 und (99)5 des Ministerkomitees des Europarats vom 5. Mai 1998 und vom 1. Mai 1999 zur Einrichtung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), |
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unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, |
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unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, |
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unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Computerkriminalität (Budapester Übereinkommen), |
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unter Hinweis auf die Tätigkeiten des Expertenausschusses des Europarates für die Bewertung von Maßnahmen gegen Geldwäsche (MONEYVAL) und die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“, |
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unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 2018, 18. Juni 2019 und 25. März 2020 zur Erweiterung sowie zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, |
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unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (1), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 6. Februar 2018 mit dem Titel „Eine glaubwürdige Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem westlichen Balkan“ (COM(2018)0065), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 über die EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020)0605), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Juli 2020 mit dem Titel „EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020–2025)“ (COM(2020)0608), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über eine EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021-2025 (COM(2021)0170) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „EMPACT, the flagship EU instrument for cooperation to fight organised and serious international crime“ (EMPACT, das Leitinstrument der EU für die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität) (SWD(2021)0074), |
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unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. April 2021 über die Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels 2021-2025 (COM(2021)0171), |
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unter Hinweis auf die Abkommen über operative und strategische Kooperation zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien sowie auf die Arbeitsvereinbarung über Kooperationsbeziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden Kosovos und Europol, |
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unter Hinweis auf die Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, |
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unter Hinweis auf die Abkommen über die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, |
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unter Hinweis auf den Berlin-Prozess und die Verpflichtungen der Länder des westlichen Balkans zur Bekämpfung von Korruption aus dem Jahr 2018, |
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unter Hinweis auf die Europol-Berichte zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität vom 12. April 2021 und zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität im Internet vom 5. Oktober 2020, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) mit dem Titel „Measuring Organised Crime in the Western Balkans“ (Bestandsaufnahme der organisierten Kriminalität auf dem Westbalkan), |
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unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2016 zur Bekämpfung des Menschenhandels in den Außenbeziehungen der EU (2), |
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unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 19. Juni 2020 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zum westlichen Balkan im Anschluss an das Gipfeltreffen 2020 (3), |
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unter Hinweis auf seine Entschließungen 2019–2020 zu den Berichten der Kommission über Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, |
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gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A9-0298/2021), |
A. |
in der Erwägung, dass die organisierte Kriminalität zu einer zentralen Frage bei internationalen Angelegenheiten und einer Bedrohung für Frieden und Entwicklung geworden ist und eine gemeinsame und abgestimmte Reaktion der EU, ihrer Mitgliedstaaten und ihrer internationalen Partner erforderlich macht; |
B. |
in der Erwägung, dass eine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens Teil des EU-Beitrittsprozesses ist, insbesondere beim Cluster „Wesentliche Elemente“ und in Verhandlungskapitel 24 — Justiz, Freiheit und Sicherheit; |
C. |
in der Erwägung, dass Korruption und organisierte Kriminalität in der gesamten Region des westlichen Balkans nach wie vor Anlass zu großer Sorge geben und auch nachteilige Folgen für die Mitgliedstaaten der EU haben können; in der Erwägung, dass Netze der organisierten Kriminalität eng miteinander verflochten und sowohl in EU-Mitgliedstaaten als auch in Nicht-EU-Mitgliedstaaten verwurzelt sind; |
D. |
in der Erwägung, dass der Prozess der europäischen Integration der Länder des westlichen Balkans unmittelbar von der Normalisierung ihrer Beziehungen untereinander und zu den EU-Mitgliedstaaten abhängt; |
E. |
in der Erwägung, dass die organisierte Kriminalität im Westbalkan ein strukturelles Problem ist und tief verwurzelte Verbindungen zu Unternehmen und staatlichen Institutionen aufweist und eines der Symptome der Vereinnahmung von Staaten ist, die durch Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Integrationsprozess überwunden werden soll; |
F. |
in der Erwägung, dass organisierte Kriminalität und Korruption mit Geldwäsche, Steuerflucht, Klientelismus und Straflosigkeit einhergehen; |
G. |
in der Erwägung, dass organisierte kriminelle Gruppen über Grenzen und ethnische Grenzen hinweg gut zusammenarbeiten, im Gegensatz zu den Polizei- und Justizbehörden der Länder des westlichen Balkans, die eine solche Koordinierung dringend verbessern müssen; |
H. |
in der Erwägung, dass Gruppen der organisierten Kriminalität bei Aktivitäten wie Menschenhandel, Schleusung von Migranten, Schmuggel von Kunstgegenständen und Geldwäsche mit Gruppen aus Staaten der erweiterten Nachbarschaft der EU zusammenarbeiten; |
I. |
in der Erwägung, dass harmonisierte rechtliche Rahmenbedingungen, ihre wirksame Umsetzung und unabhängige Stellen zur Korruptions- und Verbrechensbekämpfung sowie ein echter politischer Wille der Schlüssel zur Ausmerzung der organisierten Kriminalität sind; |
J. |
in der Erwägung, dass dem UNODC-Bericht „Measuring Organized Crime in the Western Balkans“ (Bestandsaufnahme der organisierten Kriminalität auf dem Westbalkan) zufolge Strafverfolgungen und Verurteilungen hauptsächlich auf niedrigrangige kriminelle Organisationen ausgerichtet sind und Anführer von Gruppen im Westbalkan häufiger Straflosigkeit genießen; |
K. |
in der Erwägung, dass sich die Organisationen der Zivilgesellschaft als wichtige Akteure bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption in der gesamten Region etabliert haben und eine entscheidende Rolle insbesondere bei der Überwachung und der Bewertung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen spielen; |
L. |
in der Erwägung, dass mehr Forschung und mehr verlässliche Daten zur organisierten Kriminalität benötigt werden, um wirksame politische Maßnahmen zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption in der Region zu entwickeln; |
M. |
in der Erwägung, dass Bildung eine Schlüsselrolle bei der Prävention von Verbrechen und der Förderung einer Kultur der Gesetzestreue spielt; |
N. |
in der Erwägung, dass die Bedrohung durch Gruppen der organisierten Kriminalität aus dem westlichen Balkan in einigen Ländern zu Unrecht als Argument gegen den EU-Beitritt angeführt wurde und daher angemessen gegen diese Bedrohung vorgegangen werden muss, um den EU-Beitrittsprozess der Länder des westlichen Balkans weiter voranzutreiben; |
O. |
in der Erwägung, dass die Länder des westlichen Balkans umfassende Reformen in entscheidenden Bereichen durchführen und konkrete Ergebnisse bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erzielen müssen, um die EU-Beitrittskriterien zu erfüllen; |
P. |
in der Erwägung, dass die Stärkung des Rechtsstaatsprinzips und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität Grundpfeiler der EU-Strategie für den westlichen Balkan von 2018 sind; |
Q. |
in der Erwägung, dass im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe (IPA II) rund 64 Mio. EUR für Projekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität in den westlichen Balkanstaaten bereitgestellt wurden, mit denen mehrere nationale und länderübergreifende Projekte finanziert wurden, mit denen eine wirksamere Rechtspflege in Fällen von organisierter Kriminalität und Korruption im Westbalkan unterstützt wurde, unter anderem durch die Überwachung von Gerichtsverfahren; in der Erwägung, dass IPA III auch spezifische Ziele umfasst, um wirksame Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des illegalen Handels mit Feuerwaffen, des Drogenhandels und der Geldwäsche zu entwickeln; |
Allgemeine Lage
1. |
betont, dass organisierte Kriminalität und Korruption in erster Linie den Bürgern der Länder des westlichen Balkans schaden, da sie ihr Recht auf Sicherheit und sozialen Zusammenhalt sowie ihr Vertrauen in das demokratische System untergraben, demokratische Reformen und den Beitrittsprozess behindern und auch potenzielle und tatsächliche nachteilige Folgen für die Sicherheit und Stabilität der EU-Mitgliedstaaten haben; |
2. |
betont, dass sich die Situation in Bezug auf die organisierte Kriminalität verschlechtert, wenn den Ländern des westlichen Balkans eine europäische Perspektive vorenthalten wird, und betont, dass sich die Lage nur durch die Förderung des EU-Integrationsprozesses und der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verbessern kann; betont, dass die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Förderung der Integration in die EU sich gegenseitig verstärkende Prozesse sind, weshalb der Prozess der Integration in die EU beschleunigt werden muss; |
3. |
ist der Auffassung, dass die Verknüpfung der Visaliberalisierung für den Kosovo mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität kontraproduktiv ist, da kriminelle Tätigkeiten durch Isolation gefördert werden; betont noch einmal, dass der Kosovo alle Kriterien für die Visaliberalisierung erfüllt hat, und fordert den Rat auf, die Visaliberalisierung unverzüglich zu gewähren; |
4. |
stellt fest, dass Rechtsstaatlichkeit und die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität die wichtigsten Bereiche sind, in denen die Länder des westlichen Balkans spürbare Ergebnisse erreichen müssen, um auf ihrem Weg in die EU größere Fortschritte zu erzielen; fordert sie nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen zur Förderung der notwendigen Reformen erheblich zu intensivieren, und fordert die EU auf, als Priorität der Erweiterungspolitik die ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der einschlägigen internationalen Instrumente zur Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit und zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität durch finanzielle Unterstützung und praktische Zusammenarbeit zu fördern; |
5. |
begrüßt die am 14. April 2021 veröffentlichte EU-Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität 2021–2025 und fordert die EU dringend auf, die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere mit den Ländern des westlichen Balkans, zu verstärken, um wirksam gegen diese grenzüberschreitende Bedrohung vorzugehen; |
6. |
stellt fest, dass fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten, Korruption, Desinformation, Elemente der staatlichen Vereinnahmung, Ungleichheit, Einmischung aus dem Ausland vonseiten nichtdemokratischer Regime wie Russland und China und der schleppende Prozess des EU-Beitritts zu den Faktoren zählen, die die Gesellschaften des westlichen Balkans anfällig für organisierte Kriminalität machen; fordert sowohl die Behörden der Länder des westlichen Balkans als auch ihre internationalen Partner, insbesondere die EU, auf, ihre Bemühungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu verstärken, die zu Instabilität führen, die Integration untergraben und die demokratische und wirtschaftliche Entwicklung verzögern; |
7. |
bedauert das Fehlen eines echten politischen Willens bei Teilen der lokalen politischen Elite, organisierte Kriminalität und Korruption zu bekämpfen und alle Elemente der Vereinnahmung des Staates zu beseitigen; |
8. |
bedauert die mangelnde Unabhängigkeit und oftmals unzureichende Funktionsfähigkeit der Justiz in den Ländern des westlichen Balkans und fordert nachdrücklich, dass bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität ein strategischerer Ansatz gewählt wird; fordert die EU auf, weitere Unterstützung zu leisten, um eine professionelle und leistungsorientierte Strafrechtskultur zu fördern und die Integrität der Justiz zu verbessern; stellt fest, dass zwar Fortschritte bei der Reform der Justizsysteme erreicht wurden, jedoch weiterhin wesentliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um greifbare Ergebnisse zu erzielen; |
9. |
fordert die westlichen Balkanländer nachdrücklich auf, die Unzulänglichkeiten ihrer Strafrechtssysteme, einschließlich der Dauer der Verfahren, vollständig zu beseitigen; fordert die EU und andere internationale Partner auf, weitere Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden und die Justiz vorzulegen, um die Professionalität und Leistungsfähigkeit der Strafjustiz zu verbessern; |
10. |
begrüßt, dass die Länder des westlichen Balkans EU-Standards und internationale Normen für die Rückführung von Vermögenswerten in nationales Recht umgesetzt haben und dass weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in der Region unternommen wurden, wie etwa die Entwicklung staatlicher Koordinierungsmechanismen und Sondergerichte und Strafverfolgungseinheiten; bedauert jedoch, dass die Umsetzung nach wie vor gering ist, und fordert die Behörden des Westbalkans nachdrücklich auf, eine solide Erfolgsbilanz bei der Einziehung solcher Vermögenswerte zum Nutzen aller ihrer Bürger zu erzielen und die Einziehung von Erträgen und Tatwerkzeugen von Verbrechen als Priorität bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität festzulegen; fordert die EU auf, die Strafverfolgungsbehörden bei der Schaffung angemessener Kapazitäten sowie geeigneter Bedingungen und Ressourcen zu unterstützen, und betont insbesondere, dass das Fachwissen der Staatsanwaltschaft im Bereich Finanzforensik verbessert werden muss; |
11. |
fordert die westlichen Balkanstaaten auf, ihre Bemühungen nicht nur auf Einzelfälle, sondern auf die Verfolgung krimineller Organisationen als Ganzes zu konzentrieren und so eine angemessene Erfolgsbilanz bei der Verfolgung und Verurteilung bekannter Krimineller zu erzielen; stellt fest, dass die richtige Einstufung von Straftaten als „organisiert“ und die genaue Untersuchung dieser Straftaten von wesentlicher Bedeutung für die strafrechtliche Reaktion sind; fordert die zuständigen Behörden nachdrücklich auf, die Gesetzeslücken zu schließen, denen Informanten und Hinweisgebern ausgesetzt sind, und sie vor Belästigungen, Klagen oder Bedrohungen zu schützen, um die Kapazitäten zur Zerschlagung organisierter krimineller Gruppen zu erhöhen und Korruption und organisierte Kriminalität erfolgreich zu bekämpfen; unterstützt den Austausch über bewährte Verfahrensweisen mit den Mitgliedstaaten, die die organisierte Kriminalität besonders erfolgreich bekämpft haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Regelungen für den Zeugenschutz, auch durch Umsiedlung, zu unterstützen; |
12. |
fordert die Länder des westlichen Balkans auf, eine nachhaltige Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und Geldwäsche zu führen und regelmäßig nationale Berichte zu diesem Thema zu erstellen sowie die interinstitutionelle Zusammenarbeit, auch bei der Erfassung und dem Austausch nachrichtendienstlicher Erkenntnisse, zu stärken, um das organisierte Verbrechen besser verstehen und bekämpfen zu können; |
13. |
weist erneut darauf hin, dass die politischen und administrativen Verbindungen zur organisierten Kriminalität durch klare Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und eine wirksame Verfolgung prominenter Korruptionsfälle beseitigt werden müssen; fordert die EU auf, die Konsolidierung leistungsorientierter öffentlicher Verwaltungen stärker zu unterstützen; ist hochgradig alarmiert über Meldungen und Anschuldigungen über Verbindungen zwischen hochrangigen politischen Persönlichkeiten und kriminellen Organisationen sowie darüber, dass das Justizsystem nicht in der Lage ist, diesen Anschuldigungen nachzugehen; betont, dass die Bauwirtschaft in den Ländern des westlichen Balkans zu den Bereichen gehört, die für organisiertes Verbrechen und Korruption am anfälligsten sind; |
14. |
ist besorgt darüber, dass die COVID-19-Pandemie von kriminellen Organisationen ausgenutzt wurde, auch durch den Missbrauch der direkten öffentlichen Auftragsvergabe für wichtige medizinische Ausrüstung und Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen, den Verkauf gefälschter COVID-19-Zertifikate und die zunehmende Praxis des Kreditwuchers; fordert die Behörden des westlichen Balkans auf, Maßnahmen gegen gefälschte Impfstoffe und Impfbescheinigungen zu ergreifen; fordert die Kommission auf, Budgethilfen an klare Ziele für die Bekämpfung von Korruption zu knüpfen; betont, dass zu diesem Zweck tragfähige Mechanismen zur Überwachung ihrer Umsetzung geschaffen werden müssen; |
15. |
weist darauf hin, dass im IPA III eine starke Konditionalität vorgesehen ist und dass Fördermittel im Falle eines erheblichen Rückschritts oder des dauerhaften Fehlens von Fortschritten im Bereich der so genannten „wesentlichen Elemente“, insbesondere im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte, vor allem der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, angepasst oder sogar ausgesetzt werden müssen; betont, dass es im Sicherheitsinteresse und in der Verantwortung der EU liegt, dafür zu sorgen, dass EU-Mittel keine kontraproduktive Wirkung entfalten, indem klientelistische Netzwerke korrupter Politiker und privilegierter Unternehmen unterstützt werden; |
16. |
stellt fest, dass vor dem Zerfall Jugoslawiens bereits Verbindungen zwischen organisierter Kriminalität, Politik und Unternehmen bestanden und diese seit den 1990er Jahren fortbestehen; verurteilt den offensichtlichen Mangel an Bereitschaft der zuständigen Behörden, die Archive des ehemaligen Jugoslawien zu öffnen; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, die Archive des ehemaligen Jugoslawien zu öffnen und insbesondere Zugang zu den Akten des ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstes (UDBA) und des Geheimdienstes der jugoslawischen Volksarmee (KOS) zu gewähren und die Akten auf Antrag an die jeweiligen Regierungen zurückzugeben; |
17. |
unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit und des Austauschs nachrichtendienstlicher Erkenntnisse mit den Mitgliedstaaten, mit internationalen Partnern wie den Vereinigten Staaten, Kanada und dem Vereinigten Königreich sowie mit internationalen Organisationen wie der NATO, der GRECO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem UNODC; |
18. |
begrüßt das erneuerte konstruktive Engagement der USA im Westbalkan, einschließlich ihres Schwerpunkts auf der Bekämpfung von Korruption; hebt in diesem Zusammenhang die US-amerikanische Durchführungsverordnung zur Verhängung von Sanktionen gegen Personen hervor, die zur Destabilisierung der Lage in den Ländern des westlichen Balkans beitragen, sowie die Maßnahmen der USA gegen Einzelpersonen und Einrichtungen wegen erheblicher Korruptionshandlungen; fordert die EU auf, eine mögliche Abstimmung mit solchen Maßnahmen sorgfältig zu prüfen; |
Spezifische Formen der organisierten Kriminalität
19. |
stellt fest, dass die Länder des westlichen Balkans sowohl Herkunfts-, Ziel- als auch Transitländer des Menschenhandels sind, dessen Ziel zumeist Frauen und Kinder sind, die zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung gehandelt werden; weist darauf hin, dass Menschenhandel das Verbrechen mit dem größten Anteil an Verbindungen zum organisierten Verbrechen ist; fordert die zuständigen Behörden auf, den Schwerpunkt stärker auf die Prävention und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gruppen zu legen, die eher den Risiken des Menschenhandels ausgesetzt sind, und hebt die Notwendigkeit eines bereichsübergreifenden geschlechtersensiblen Ansatzes hervor; begrüßt gemeinsame Maßnahmen mit internationalen Partnern, darunter Interpol und Europol, die zur Festnahme mutmaßlicher Menschenhändler und Schleuser geführt haben; |
20. |
stellt fest, dass die Länder des westlichen Balkans als Transitkorridor für Migranten und Flüchtlinge dienen und dass die großen Bevölkerungsbewegungen in den letzten Jahren eine enorme Herausforderung für die Region und die Mitgliedstaaten darstellten; fordert verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der Schleusung von Migranten und zum Schutz der Grundrechte geschmuggelter Personen, insbesondere unbegleiteter Minderjähriger, sowie einen verstärkten Informationsaustausch und eine bessere Koordinierung zwischen den Ländern des westlichen Balkans und mit den Mitgliedstaaten; ermutigt die EU und ihre Mitgliedstaaten, mehr Unterstützung bei der Bewältigung dieser Probleme zu leisten, z. B. durch finanzielle und technische Unterstützung, den Abschluss von informellen Vereinbarungen und Statusvereinbarungen und die Förderung der Zusammenarbeit über die gemeinsame operative Stelle (Joint Operational Office) und die operative Plattform — östliche Mittelmeerroute, wobei die Besonderheiten und Bedürfnisse der westlichen Balkanroute zu berücksichtigen sind, sowie durch Unterstützung bei der Schaffung menschenwürdiger Aufnahmebedingungen; fordert einen verstärkten Schutz der EU-Außengrenzen in Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten; |
21. |
betont, dass der Umgang mit kriminellen Finanzströmen von entscheidender Bedeutung für die Aufdeckung krimineller Aktivitäten und die Verhinderung einer Unterwanderung der legalen Wirtschaft ist; betont, dass Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums ein wichtiges politisches Instrument zur Bekämpfung von Korruption, die Eindämmung illegaler Finanzströme und die Bekämpfung von Steuerflucht ist; begrüßt die Bemühungen der Regierungen der Länder des westlichen Balkans zur Bekämpfung der Geldwäsche, unter anderem durch die Annahme überarbeiteter Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche; ist jedoch besorgt über ihre unzureichende Umsetzung; weist erneut darauf hin, dass die Durchsetzung von Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht sowie die Transparenz im Hinblick auf die wirtschaftlichen Eigentümer erheblich verbessert werden müssen, und zwar auch im Bankensektor; |
22. |
nimmt mit Besorgnis den großen Anteil der Schattenwirtschaft (schätzungsweise mehr als 30 % des BIP in der Region) und die massiven illegalen Bargeldzahlungen zur Kenntnis, die durch den westlichen Balkan fließen; fordert die Regierungen in der Region auf, Maßnahmen zur Reduzierung der Informalität zu ergreifen, wo dies möglich ist; betont, dass sich durch eine unzureichende Regulierung des Online-Bankings das Risiko von Geldwäsche erhöht, und fordert die Länder des westlichen Balkans und die Kommission auf, die Frage der internationalen und regionalen Harmonisierung im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses zu behandeln; |
23. |
begrüßt die Zusage der Länder des westlichen Balkans, den illegalen Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen zu bekämpfen, insbesondere im Wege der Annahme eines regionalen Fahrplans auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan in London, mit dem der unerlaubte Besitz, die unerlaubte Verwendung und die unerlaubte Herstellung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie der unerlaubte Handel mit ihnen bekämpft werden sollen; betont jedoch, dass der unerlaubte Besitz und Handel mit Feuerwaffen laut dem EU-Aktionsplan gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen (2020–-2025) weiterhin ein schwerwiegendes Problem darstellt, da viele Waffen, die im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität in der EU gefunden und verwendet werden, aus der Region stammen; fordert die sechs Staaten des westlichen Balkans auf, in Programme zur Unterstützung der Entwaffnung zu investieren; |
24. |
hebt die wichtige Arbeit der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) beim Ausbau der Kapazitäten nationaler und regionaler Akteure zur Kontrolle und Einschränkung der Verbreitung und des Missbrauchs von Kleinwaffen und leichten Waffen hervor und fordert nachdrücklich eine größere Zusammenarbeit und eine bessere Koordinierung mit der SEESAC; |
25. |
stellt fest, dass die sechs Länder des westlichen Balkans nach wie vor eine wichtige Transitregion für den Drogenhandel sind und dass die Herstellung von und der Handel mit Drogen die am häufigsten verurteilten Straftaten in der Region sind; begrüßt die steigende Zahl gemeinsamer Drogenbekämpfungsmaßnahmen; fordert in diesem Zusammenhang, dass die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU, wie Europol, und den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und der Länder des westlichen Balkans intensiviert wird; betont, dass die Strafverfolgungsbehörden ihre Kapazitäten ausbauen müssen, um den Drogenhandel besser überwachen und bekämpfen zu können; |
26. |
nimmt die Zunahme der organisierten Cyberkriminalität zur Kenntnis; begrüßt die Bemühungen der Länder des westlichen Balkans, ihre Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu erweitern, sowie die höhere Zahl der strafrechtlichen Verfolgungen wegen Cyberkriminalität; fordert die EU auf, die Länder des westlichen Balkans mit den geeigneten Instrumenten und Mitteln zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und anderen Online-Bedrohungen zu unterstützen, unter anderem durch das neu eingerichtete Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit; betont die Wichtigkeit der Bekämpfung von manipulativer Desinformation in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern; |
27. |
fordert die EU und die Länder des westlichen Balkans auf, gemeinsam gegen die ständigen und zunehmenden Bedrohungen für den Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes und gegen den Schmuggel von Kulturgütern, insbesondere in Konfliktzonen, vorzugehen; fordert nachdrücklich eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Strafverfolgungsbehörden, einschließlich des unverzüglichen Informationsaustauschs zwischen den nationalen Nachrichtendiensten, und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Kunst- und Archäologie-Experten; |
28. |
stellt fest, dass die Länder des westlichen Balkans ihre Bemühungen zur Bekämpfung anderer illegaler Tätigkeiten krimineller Vereinigungen, zu denen unter anderem Ausbeutung von Arbeitskräften, Umweltkriminalität wie illegaler Holzeinschlag sowie Wilderei und Erpressung gehören, verstärken müssen; |
Zusammenarbeit mit der EU (ihren Mitgliedstaaten und Agenturen) und interregionale Zusammenarbeit
29. |
begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des westlichen Balkans bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und fordert die EU auf, den Aufbau von Kapazitäten in den westlichen Balkanstaaten und die Erleichterung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiter zu unterstützen; betont, dass bei jedem Abkommen über die Zusammenarbeit mit den EU-Strukturen die Grundrechte uneingeschränkt geachtet und ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt werden müssen; fordert die Länder des westlichen Balkans zu einer weiteren legislativen Harmonisierung mit dem Besitzstand der Union im Hinblick auf das öffentliche Beschaffungswesen, die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus, Geldwäsche und Cyberkriminalität auf; |
30. |
empfiehlt, dass bestehende, von der EU geförderte Strukturen wie die regionalen Kooperationsräte gestärkt werden, damit sichergestellt ist, dass sie eine beständige Rolle bei der Förderung der weiteren Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und den Ländern des westlichen Balkans spielen; |
31. |
begrüßt den Abschluss von Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und Albanien, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sowie die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina; fordert den Rat nachdrücklich auf, die Aufnahme von Verhandlungen über ein ähnliches Abkommen mit dem Kosovo so schnell wie möglich zu genehmigen, da die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit allen Ländern des westlichen Balkans für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, insbesondere von Menschenhandel und Drogenschmuggel, die die Mehrzahl der kriminellen Tätigkeiten der Region ausmachen, von entscheidender Bedeutung ist; stellt fest, dass Eurojust etwa 200 gemeinsame strafrechtliche Ermittlungsverfahren zwischen EU-Mitgliedstaaten und den Ländern des westlichen Balkans unterstützt hat; |
32. |
würdigt die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Verbindungsstaatsanwälten aus Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die zu Eurojust entsandt wurden, um bei grenzüberschreitenden Ermittlungen, an denen ihre Länder beteiligt sind, Unterstützung zu leisten und hebt die deutliche Zunahme der Fallarbeit nach der Ernennung von Verbindungsstaatsanwälten hervor; spricht sich in diesem Zusammenhang für eine ähnliche Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern des westlichen Balkans aus; begrüßt, dass die Zahl der Fälle von justizieller Zusammenarbeit seit 2019 trotz der schwierigen Umstände aufgrund der COVID-19-Pandemie gestiegen ist; |
33. |
betont, dass der westliche Balkan eine Region von besonderer Bedeutung für Europol ist; begrüßt die Vereinbarungen über die operative Zusammenarbeit zwischen Europol und fünf Ländern des westlichen Balkans sowie die Arbeitsvereinbarung mit den Strafverfolgungsbehörden des Kosovo; fordert die vollständige Umsetzung dieser Vereinbarungen und würdigt die erfolgreichen Maßnahmen, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit durchgeführt wurden; begrüßt die Eröffnung des Europol-Verbindungsbüros in Albanien im Jahr 2019 und den Beschluss, ähnliche Verbindungsbüros in Bosnien und Herzegowina und in Serbien zu eröffnen; spricht sich für eine ähnliche Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern des westlichen Balkans aus; betont ferner die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); fordert in diesem Zusammenhang die EU und die Länder des westlichen Balkans auf, einen Rahmen für eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und den Ländern des westlichen Balkans zu schaffen, damit die EUStA ihre Zuständigkeiten im Bereich der EU-Mittel, insbesondere bei den IPA III-Mitteln in den Ländern des westlichen Balkans, wirksam ausüben kann; |
34. |
begrüßt die Arbeitsvereinbarungen, die die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) mit den Ländern des westlichen Balkans zu spezifischen Themen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschlossen hat; betont, dass die bestehenden Verfahren zwischen der CEPOL und der Region des Westbalkans verstärkt werden müssen; nimmt die von der GRECO herausgegebenen speziellen Länderberichte zur Kenntnis und betont, wie wichtig es ist, dass die EU-Beitrittsländer die Zusammenarbeit mit der GRECO verbessern und ihre spezifischen Empfehlungen umfassend umsetzen; |
35. |
betont, dass Interpol ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung organisierter Kriminalität ist; bedauert, dass der Kosovo trotz vielfacher Versuche seinerseits noch nicht Mitglied von Interpol ist; fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, den Antrag des Kosovo auf Beitritt zur Organisation aktiv zu unterstützen; ist der Ansicht, dass durch eine Mitgliedschaft aller sechs Länder des westlichen Balkans bei Interpol die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität weiter verbessert würde; |
36. |
begrüßt das Inkrafttreten der Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Grenzverwaltung zwischen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und Albanien, Montenegro und Serbien, die es Frontex ermöglichen, gemeinsame Operationen in diesen Ländern durchzuführen, um das Grenzmanagement zu verbessern, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration im Einklang mit internationalen Standards und unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte zu kontrollieren; begrüßt die ähnlichen Statusvereinbarungen, die mit Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina eingeleitet wurden, und fordert alle Seiten auf, die Ratifizierung dieser Abkommen so bald wie möglich voranzutreiben und an einem ähnlichen Abkommen mit dem Kosovo zu arbeiten; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen Frontex und den Ländern des westlichen Balkans bei Fragen in Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität weiterentwickelt werden muss; |
37. |
bekräftigt, dass der Schwerpunkt verstärkt auf Präventionsmaßnahmen und Bildung, insbesondere auf Fragen im Zusammenhang mit den nachteiligen Folgen von organisierter Kriminalität, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel für die Gesellschaften, sowie auf ein angemessenes Verständnis der Bürgerschaft gelegt und die Resilienz gestärkt werden muss, wobei den sozioökonomischen Bedingungen, insbesondere in stadtnahen und ländlichen Gebieten, mehr Beachtung zu schenken ist und lokale Initiativen zur Verringerung der Anfälligkeit für Kriminalität und Korruption unterstützt werden müssen, und betont, dass ein bereichsübergreifender, geschlechtersensibler Ansatz wichtig ist; betont, wie wichtig der Aufbau demokratischer Kapazitäten in der Region Westbalkan ist, unter anderem durch spezielle Programme und Pilotprojekte zur Stärkung der partizipativen Demokratie und zur Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption; |
38. |
betont, dass die Verbindungen zwischen kriminellen Organisationen und radikalisierten Einzelpersonen sowie terroristischen Organisationen überwacht werden müssen; hebt die wichtige Rolle der EU bei der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche hervor; fordert zu einer weiteren Zusammenarbeit in dieser Hinsicht auf, vor allem durch eine Unterstützung der EU für die Ausbildung von Finanzsachverständigen in der Region, den Informationsaustausch sowie den Austausch von bewährten Verfahren und Wissen; begrüßt, dass die Teilnehmer des Gipfeltreffens EU-Westbalkan, das am 5. Juli 2021 in Berlin stattfand, anerkannt haben, dass eine Reaktion von Seiten vieler Akteure notwendig ist, was auch die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und zivilgesellschaftlichen Organisationen einschließt, um die Wirksamkeit der gemeinsamen Bemühungen zur Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität, illegalen Finanzströmen, Korruption und Terrorismus zu erhöhen; |
39. |
betont, dass die regionale Zusammenarbeit für eine wirksame Bekämpfung der organisierten Kriminalität von entscheidender Bedeutung ist; würdigt die Arbeit bestehender regionaler Initiativen zur Stärkung der interinstitutionellen Beziehungen bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität zwischen den Ländern des westlichen Balkans, wie des Südosteuropäischen Zentrums für Strafverfolgung, und fordert zu einer weiteren regionalen Zusammenarbeit bei der wirksameren Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität auf; |
40. |
würdigt die Rolle regionaler Initiativen, an denen EU-Mitgliedstaaten und Länder des westlichen Balkans beteiligt sind, wie die Strategie der Europäischen Union für den adriatisch-ionischen Raum (EUSAIR), die Adriatisch-Ionische Initiative (AII), die Mitteleuropäische Initiative (MEI) und den Berlin-Prozess; fordert sowohl die EU-Mitgliedstaaten als auch die Länder des westlichen Balkans auf, sich an diesen Initiativen zu beteiligen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen; |
41. |
begrüßt die Finanzierung von Projekten durch das IPA, die die gesamte Region abdecken und mit denen die Fähigkeiten der Länder des westlichen Balkans zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität verbessert werden sollen; würdigt insbesondere das Zeugenschutzprogramm im Rahmen von IPA II, das zur Einrichtung des „Balkan Network“ geführt hat; fordert, dass diese Zusammenarbeit fortgesetzt wird und dass die Partner des Westbalkans Eigenverantwortung übernehmen, damit das Netzwerk lebendig bleibt; |
42. |
bringt seine Unterstützung für das mit der IPA finanzierte länderübergreifende Programm zur Unterstützung einer leistungsfähigeren Justizverwaltung bei Fällen von Korruption und organisierter Kriminalität in den Ländern des westlichen Balkans durch Prozessbeobachtung zum Ausdruck, das einen Schritt hin zu einer wirksameren Reaktion der Justizbehörden auf Korruption und organisierte Kriminalität im Westbalkan darstellt; fordert die Regierungen der Länder des westlichen Balkans auf, die Empfehlungen, die im Rahmen von Peer-Reviews durch Sachverständige der Mitgliedstaaten abgegeben wurden, vollständig umzusetzen; |
43. |
ist der Ansicht, dass die Partner aus dem Westbalkan aktiv an der Konferenz zur Zukunft Europas teilnehmen und an einer breiteren europäischen Diskussion über die Bekämpfung von organisierter Kriminalität beteiligt werden sollten; |
44. |
fordert die internationalen Geber auf, eine bessere Abstimmung der verschiedenen Programme zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption in den Ländern des westlichen Balkans sicherzustellen, um Überschneidungen zu vermeiden und die Wirksamkeit der internationalen Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu erhöhen; |
45. |
stellt mit Besorgnis fest, dass es an verlässlichen Daten über die organisierte Kriminalität in der Region mangelt, und fordert die Länder des westlichen Balkans auf, das Wissen über organisierte Kriminalität zu verbessern, indem sie ihre Kapazitäten zur Erhebung und Verarbeitung zuverlässiger Daten über organisierte Kriminalität ausbauen; betont, dass eine eingehendere interdisziplinäre Forschung und ein bereichsübergreifender geschlechtersensibler Ansatz erforderlich sind, und fordert die Länder des westlichen Balkans auf, mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um nationale statistische Systeme einzurichten, in denen die organisierte Kriminalität erfasst und analysiert wird, damit effiziente, faktengestützte Strategien zur Prävention und Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption besser konzipiert werden können; |
Rolle der Zivilgesellschaft und der Medien
46. |
unterstreicht die entscheidende Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie von Wissenschaftlern und Journalisten bei der Überwachung der Arbeit der Regierungen, der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden und der Bewertung der Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität; stellt fest, dass die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Teilhabe zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Westbalkanländern weitgehend vorhanden sind, bedauert jedoch, dass ihr Potenzial nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wird, und dass die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Korruption und organisierter Kriminalität befassen, in einigen Fällen mit Feindseligkeit seitens ihrer Regierungen konfrontiert sind; fordert, dass zivilgesellschaftliche Organisationen stärker in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden und dass sie einen sinnvollen Beitrag zu wichtigen Rechtsvorschriften leisten können; fordert die staatlichen Stellen des westlichen Balkans in diesem Zusammenhang auf, dringend bessere Gesetze über den freien Zugang zu Informationen im Wege inklusiver Verfahren auszuarbeiten, zu verabschieden und umzusetzen; |
47. |
würdigt die wichtige Rolle, die Organisationen der Zivilgesellschaft bei der präventiven Arbeit, bei der Unterstützung gefährdeter Gruppen, bei der Gestaltung der Politik und bei der Übernahme einer Aufsichtsfunktion spielen, wenn es keine unabhängigen öffentlichen Stellen gibt; ist besorgt über Verleumdungskampagnen, Ausübung von Druck und Einschüchterungsversuche, durch die der Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliche Organisationen weiter eingeschränkt wird; |
48. |
fordert zivilgesellschaftliche Organisationen im Westbalkan auf, stärkere Netzwerke zwischen Akteuren der Zivilgesellschaft aufzubauen, lokale Partner zu ermitteln, die sich mit ähnlichen Themen befassen, und weitere Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen, um die Art und die Ursachen der organisierten Kriminalität zu verstehen und die Prävention von Radikalisierung in der Region zu unterstützen; begrüßt die Beiträge zu strategischen Kommunikationskampagnen durch Akteure wie das Aufklärungsnetzwerk gegen Radikalisierung und das Europäische Netzwerk für strategische Kommunikation; |
49. |
stellt fest, dass viele Organisationen der Zivilgesellschaft von privater Finanzierung abhängig sind und Schwierigkeiten haben, genügend Mittel für die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu beschaffen; räumt ein, dass Zuschüsse häufig an kurzfristige Projekte vergeben werden, und dass es wenig Unterstützung für Tätigkeiten zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität gibt; stellt fest, dass die Kurzzeitfinanzierung häufig zur Folge hat, dass die Mitarbeiter lediglich für projektspezifische Zwecke eingestellt werden, was dazu führt, dass keine stabilen Beschäftigungsstandards bestehen und die Mitarbeiter wenig Möglichkeit haben, Kernkompetenzen zu erwerben, wodurch wiederum die langfristige strategische Planung beeinträchtigt wird; |
50. |
lobt die wertvolle Arbeit investigativer Journalisten, die über prominente Fälle berichten und Verbindungen zwischen organisierten kriminellen Gruppen, Politikern und Unternehmen offenlegen; verurteilt aufs Schärfste aggressive Handlungen, einschließlich gezielter Tötungen, Einschüchterungen, Hassreden und Verleumdungskampagnen gegen investigative Journalisten und die Zivilgesellschaft; nimmt mit besonderer Besorgnis Fälle von Hassreden und Verleumdungskampagnen von Staatsbeamten, Abgeordneten und Vertretern von Regierungen, und Regierungsparteien sowie von Medien, die sich im Besitz des Staates befinden oder teilweise vom Staat finanziert werden, zur Kenntnis; fordert die Behörden und die Strafverfolgungsbehörden auf, dafür zu sorgen, dass investigative Journalisten und die Zivilgesellschaft geschützt werden und ungehindert arbeiten können, und fordert nachdrücklich, dass alle Formen von Hassreden, die sich gegen Minderheiten und schutzbedürftige Gruppen richten, insbesondere in Bezug auf nationale oder ethnische Herkunft, bestraft werden; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst erneut auf, ihre Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, nichtstaatlichen Organisationen, reformorientierten Politikern, Wissenschaftlern und unabhängigen Medien vor Ort zu verstärken und diese zu unterstützen; fordert die Kommission und die EU-Delegationen vor Ort auf, mit lokalen Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um die Verfahren für eine regelmäßige Prozessbeobachtung von Fällen der organisierten Kriminalität und der Korruption zu verbessern; |
51. |
bedauert zutiefst, dass immer mehr strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) eingereicht werden, die häufig dazu genutzt werden, Journalisten und Einzelpersonen zu bedrohen, um zu verhindern, dass sie das Fehlverhalten von Machthabern offenlegen; fordert die Behörden im Westbalkan auf, ihre Bemühungen deutlich zu verstärken und Transparenz in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Unabhängigkeit der Nachrichtenredaktionen und den Schutz der Medienfreiheit vor politischer Einflussnahme sicherzustellen, die wesentliche Bestandteile einer demokratischen Gesellschaft und wichtig für eine erfolgreiche Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind; |
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52. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Länder des westlichen Balkans zu übermitteln. |
(1) ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11.