5.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 184/159


P9_TA(2021)0440

Lage in Tunesien

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2021 zur Lage in Tunesien (2021/2903(RSP))

(2022/C 184/12)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Tunesien sowie auf seine Entschließung vom 25. Februar 2016 zu der Aufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen EU-Tunesien (1),

unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission zu den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Tunesien vom 15. September bzw. 6. Oktober 2019,

unter Hinweis auf das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Tunesien und die verschiedenen thematischen Sitzungen, die in diesem Rahmen in den Jahren 2019 und 2020 abgehalten wurden,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Direktoriums des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 26. Februar 2021 im Rahmen der Artikel-IV-Konsultation mit Tunesien,

unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung vom 4. Juni 2021 zu den Beziehungen zwischen der EU und Tunesien mit dem Titel „Für eine erneuerte Partnerschaft“,

unter Hinweis auf das Dekret Nr. 202–-69 des tunesischen Präsidenten vom 26. Juli 2021 zur Beendigung der Funktionen des Regierungschefs und der Regierungsmitglieder, das Dekret Nr. 2021–80 des tunesischen Präsidenten vom 29. Juli 2021 über die Aussetzung der Befugnisse der Versammlung der Volksvertreter, das Dekret Nr. 2021–109 des tunesischen Präsidenten vom 24. August 2021 über die Verlängerung der Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit der Aussetzung der Befugnisse der Versammlung der Volksvertreter und das Dekret Nr. 2021–117 des tunesischen Präsidenten vom 22. September 2021 über Sondermaßnahmen,

unter Hinweis auf die vom Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) im Namen der Europäischen Union am 27. Juli 2021 abgegebene Erklärung sowie seine Erklärungen vom 10. September 2021 an die Presse in Tunesien,

unter Hinweis auf die tunesische Verfassung von 2014,

unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dem Tunesien als Vertragspartei angehört,

unter Hinweis auf das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das Tunesien 1985 ratifiziert hat und zu dem es 2014 seine Vorbehalte zurückgenommen hat,

unter Hinweis auf den 2018 angenommenen nationalen Aktionsplan (NAP) für Frauen, Frieden und Sicherheit 2018–2022,

gestützt auf Artikel 132 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Tunesien ein privilegierter Partner der EU ist und dass die kontinuierliche Unterstützung und Förderung eine Priorität ist, wobei die Wahlbeobachtungsmissionen in den Jahren 2011, 2014, 2018 und 2019 das unerschütterliche Engagement der EU für die Demokratie in Tunesien bestätigt haben; in der Erwägung, dass der 10. Jahrestag der tunesischen Revolution in diesem Jahr einen wichtigen Moment in der demokratischen Entwicklung Tunesiens kennzeichnet;

B.

in der Erwägung, dass die sozioökonomische Lage durch eine weitverbreitete wirtschaftliche Stagnation gekennzeichnet ist, die mit dem innenpolitischen Kontext zusammenhängt, und durch eine Gesundheitskrise, wobei Tunesien weltweit die zweithöchste Rate an Todesfällen durch COVID-19 aufweist; in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie, der ausbleibende Tourismus, eine hohe Jugendarbeitslosigkeit und die Inflation die Anfälligkeit der tunesischen Wirtschaft verschärft haben; in der Erwägung, dass die endemische Korruption, ein unzureichendes System der Übergangsjustiz und schwerwiegende wirtschaftliche und sicherheitspolitische Herausforderungen weiterhin erhebliche Hindernisse für die vollständige demokratische Konsolidierung Tunesiens darstellen;

C.

in der Erwägung, dass sich Präsident Kais Saied in diesem Zusammenhang am 25. Juli 2021 auf Artikel 80 der tunesischen Verfassung berufen hat, der ihn ermächtigt, Sondermaßnahmen zu ergreifen, um einer drohenden Gefahr für den Staat zu begegnen, und in der Erwägung, dass er die Entlassung von Ministerpräsident Hichem Mechichi, die Aussetzung der Volksversammlung für einen verlängerbaren Zeitraum von 30 Tagen und die Aufhebung der parlamentarischen Immunität aller Abgeordneten verkündet hat; in der Erwägung, dass der Präsident die Aussetzung des Parlaments am 24. August 2021 verlängert hat;

D.

in der Erwägung, dass die Regierungen der VAE, Saudi-Arabiens und Ägyptens unverzüglich die Initiative von Präsident Saied gelobt und rhetorisch unterstützt haben;

E.

in der Erwägung, dass die Tatsache, dass es kein Verfassungsgericht gibt, und die Mitglieder des Parlaments somit keinen Einspruch gegen eine einseitige Verlängerung des Ausnahmezustands durch den Präsidenten erheben können, wie dies in dem entsprechenden Artikel der Verfassung vorgesehen ist, Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich des demokratischen Übergangs in Tunesien und der Grundrechte im Lande gibt;

F.

in der Erwägung, dass der Präsident am 22. September 2021 das Präsidialdekret Nr. 2021–117 erlassen hat, das Bestimmungen enthält, mit denen die Unabhängigkeit des Präsidenten von der Verfassung und der Vorrang des Dekrets gegenüber der Verfassung bekräftigt werden — wodurch die Verfassung untergraben wird — und die gesamte staatliche Macht in der Person von Präsident Kais Saied gebündelt wird; in der Erwägung, dass die Bestimmungen der Verfassung über die Rechte und Freiheiten nur dann eingehalten und garantiert werden, wenn sie nicht gegen Gesetze verstoßen, die auf Präsidialerlassen und Sondermaßnahmen beruhen; in der Erwägung, dass gemäß dem Präsidialdekret Nr. 117 keine Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Präsidenten vor Gerichten zugelassen sind, auch nicht vor dem obersten Verwaltungsgericht Tunesiens und seinem Kassationshof;

G.

in der Erwägung, dass sich der Präsident diese Befugnisse auf unbestimmte Zeit übertragen hat, in der Erwägung, dass sich der Präsident selbst die volle Gesetzgebungsbefugnis zur Änderung der Gesetze über politische Parteien, Wahlen, das Justizwesen, die Gewerkschaften und Verbände, die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit, die Organisation des Justizdienstes, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, den Personenstandskodex, die internen Sicherheitskräfte, die Zollbehörden und den Staatshaushalt gewährt hat;

H.

in der Erwägung, dass die tunesische Zivilgesellschaft zwar ihre ernsthafte Besorgnis über neue Restriktionen öffentlich geäußert hat, die Maßnahmen von Präsident Kais Saied im Juli jedoch in erheblichem Maße von der Öffentlichkeit unterstützt wurden, was das Ausmaß der Unzufriedenheit der Öffentlichkeit angesichts der ernsten sozioökonomischen Lage und der gravierenden Mängel in der Regierung offenbart, mit denen sich das Land konfrontiert sieht; in der Erwägung, dass 18 lokale und internationale nichtstaatliche Organisationen eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, in der sie auf die Lage der Demokratie in Tunesien aufmerksam machen; in der Erwägung, dass die G7 Tunesien aufgefordert haben, zu einer verfassungsmäßigen Ordnung zurückzukehren und die parlamentarischen Tätigkeiten wieder aufzunehmen;

I.

in der Erwägung, dass die tunesische Polizei am 26. Juli 2021 die Büros von Al Jazeera in Tunis ohne Begründung geschlossen hat;

J.

in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft in Tunesien gut entwickelt und gefestigt ist und seit 2011 eine grundlegende Rolle bei der Gestaltung und Stärkung des demokratischen Übergangs in Tunesien spielt, wobei zahlreiche Aktivisten dringende Reformen, einschließlich Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, fordern, und in der Erwägung, dass der nationale Dialog eines der besonderen Merkmale des Landes ist; in der Erwägung, dass die Presse- und die Publikationsfreiheit wesentliche Bestandteile einer offenen, freien und demokratischen Gesellschaft sind; in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft seit dem 26. Juli 2021 weder in den nationalen Dialog einbezogen noch bezüglich der von Präsident Kais Saied ergriffenen Maßnahmen konsultiert wurde;

K.

in der Erwägung, dass der Gewerkschaftsdachverband (UGTT) am 10. September 2021 seinen Fahrplan vorgelegt hat, in dem die Einsetzung eines nationalen beratenden Ausschusses gefordert wird, um einen Rechtsrahmen für integrative soziale und politische Reformen im Land, insbesondere die Reform des politischen Systems und des Wahlrechts sowie die Änderung der Verfassung, sicherzustellen;

L.

in der Erwägung, dass die tunesische Wirtschaft in hohem Maße von Auslandsinvestitionen, Tourismus und Warenausfuhren in die EU abhängig ist; in der Erwägung, dass die Leistungsbilanz- und Haushaltsdefizite Tunesiens nach Angaben der Weltbank massive Strukturreformen erfordern; in der Erwägung, dass die EU Tunesiens größter Handelspartner ist und im Jahr 2020 57,9 % des tunesischen Außenhandels auf sie entfielen, wobei 70,9 % der tunesischen Ausfuhren in die EU getätigt wurden und 48,3 % der Einfuhren Tunesiens aus der EU stammten; in der Erwägung, dass die Wirtschaft nur dann florieren kann, wenn die Demokratie wiederhergestellt wird und Sicherheit und Stabilität gewährleistet sind;

M.

in der Erwägung, dass sich die bereits kritische Lage in Tunesien durch die COVID-19-Pandemie weiter verschärft hat; in der Erwägung, dass es zu Engpässen bei Sauerstofflieferungen und Impfstoffen gekommen ist, die für eine wirksame Reaktion auf die Gesundheitskrise erforderlich sind;

N.

in der Erwägung, dass immer mehr Tunesier ihr Land verlassen und dabei manchmal ihr Leben riskieren, wenn sie das Mittelmeer überqueren; in der Erwägung, dass Tunesien unter einer der höchsten Abwanderungsraten hochqualifizierter Kräfte unter den arabischen Ländern leidet;

O.

in der Erwägung, dass die EU seit 2011 intensive und kontinuierliche Anstrengungen zur Unterstützung Tunesiens unternommen hat, indem sie Zuschüsse in Höhe von über 2 Mrd. EUR bereitgestellt hat, um die erklärte Zusage Tunesiens zu unterstützen, den Übergang zur Demokratie zu vollziehen, darunter 260 Mio. EUR im Jahre 2020 und 200 Mio. EUR von Januar bis Juni 2021 im Rahmen ihrer Makrofinanzhilfe; in der Erwägung, dass Tunesien im Mai 2021 eine Tranche in Höhe von 600 Mio. EUR im Rahmen des Makrofinanzhilfeprogramms zur Verfügung gestellt wurde, um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie im Land abzumildern; in der Erwägung, dass die EU die verschiedenen Instrumente von 2021 bis 2027 durch das neue Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) — Europa in der Welt ersetzen wird; in der Erwägung, dass die Festigung, Unterstützung und Förderung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte eines der Hauptziele der im Rahmen des Instruments bereitgestellten Außenhilfe der EU ist;

P.

in der Erwägung, dass die EU ihr Engagement zur Intensivierung ihrer Bemühungen um die Demokratieförderung in dem im November 2020 vom Rat angenommenen EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie bekräftigt hat;

Q.

in der Erwägung, dass in der Verfassung Tunesiens von 2014 Glaubens- und Gewissensfreiheit gefordert wird;

1.   

bekräftigt sein Engagement für die privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien und für den Demokratisierungsprozess Tunesiens; ist jedoch äußerst besorgt darüber, dass mit dem Präsidialdekret Nr. 2021–117 die Macht auf unbestimmte Zeit in den Händen des Präsidenten konzentriert wurde; bekräftigt, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Verfassung und des Rechtsrahmens gewahrt werden muss und dass ein ordnungsgemäß funktionierendes und legitimes Parlament erforderlich ist, da es die Institution ist, die das Volk vertritt; bedauert daher, dass Präsident Saied das tunesische Parlament seit dem 24. August 2021 auf unbestimmte Zeit suspendiert hat;

2.   

fordert die Rückkehr zur normalen Funktionsweise der staatlichen Institutionen, einschließlich der Rückkehr zu einer parlamentarischen Demokratie ohne Wenn und Aber und der schnellstmöglichen Wiederaufnahme der parlamentarischen Tätigkeit, als Teil des nationalen Dialogs sowie die Bekanntgabe eines klaren Fahrplans;

3.   

betont nachdrücklich, dass das Parlament eine in Demokratien wesentliche Institution und bei jedweder Verfassungsreform erforderlich ist; betont, dass das Fehlen eines Verfassungsgerichts in Tunesien eine weitreichende Auslegung und Anwendung von Artikel 80 der Verfassung ermöglicht und die Mitglieder des Parlaments daran hindert, Rechtsmittel einzulegen, um ein Gerichtsurteil über dessen Suspendierung und die vom Präsidenten auf der Grundlage von Artikel 80 ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen zu erwirken; fordert Tunesien auf, ein Verfassungsgericht einzurichten, um Fehlinterpretationen und den Missbrauch seiner Verfassung zu verhindern;

4.   

bekräftigt die Forderung des HR/VP, die institutionelle Stabilität so bald wie möglich wiederherzustellen und insbesondere die in der tunesischen Verfassung von 2014 verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten zu achten und von jeglicher Form von Gewalt Abstand zu nehmen;

5.   

nimmt die Ernennung von Najla Bouden Romdhane zur Ministerpräsidentin am 29. September 2021 und die Ernennung des Ministerkabinetts am 11. Oktober 2021 zur Kenntnis; begrüßt die Ernennung von zehn Frauen zu Ministerinnen;

6.   

fordert den Präsidenten auf, seine Position zu überdenken und alle Schritte zur Sicherstellung gleicher Rechte von Frauen und Männern in sämtlichen Bereichen aktiv zu unterstützen, insbesondere in den Gesetzen im Bereich des Erbrechts, des Sorgerechts für Kinder, der Rechte als Familienoberhaupt, des Rechts auf Elternurlaub und der Arbeitnehmerrechte, insbesondere für Hausangestellte und Arbeitnehmerinnen in der Landwirtschaft, durch die Frauen benachteiligt werden;

7.   

fordert die tunesischen Staatsorgane auf, die Verfassung zu achten und dafür zu sorgen, dass die Grundrechte aller Bürger geachtet werden; erinnert an die Unveräußerlichkeit der Grund- und Menschenrechte und deren bedingungsloses Primat und fordert die Wiedereinführung der Verfassung als Primärrecht; fordert Tunesien auf, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen;

8.   

fordert die Behörden auf, der Rechtsunsicherheit vorzubeugen, die durch die Verhängung von Reiseverboten, staatlicher Überwachung und Hausarrest entsteht; hält Gerichtsverfahren gegen Zivilisten vor Militärgerichten für äußerst problematisch und fordert die Wiederherstellung einer unabhängigen Justiz, die zu einer Reform der Militärgerichte in Tunesien führen sollte, durch die der Praxis von Militärprozessen gegen Zivilisten ein Ende bereitet wird;

9.   

besteht darauf, dass Änderungen der Verfassung und des politischen Systems nur innerhalb der Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen; nimmt die Kritik der tunesischen Liga für Menschenrechte und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft an der Konzentration der Macht in den Händen des Präsidenten zur Kenntnis; betont, dass in einer Demokratie das Kräftegleichgewicht und die Gewaltenteilung vorherrschen müssen;

10.   

erkennt die Schlüsselrolle an, die das Quartett für den Nationalen Dialog, bestehend aus dem tunesischen Gewerkschaftsdachverband (UGTT), dem tunesischen Verband der Industrie, des Handels und des Handwerks (UTICA), der tunesischen Menschenrechtsliga (LTDH) und der tunesischen Berufsvereinigung der Rechtsanwälte bei der Förderung eines alle Seiten einbeziehenden nationalen Dialogs spielt, für den ihm 2015 der Friedensnobelpreis verliehen wurde; fordert den Präsidenten auf, zu einem nationalen Rahmen beizutragen, in dem alle Interessenträger diesen Dialog wieder aufnehmen können; verweist auf die Schlüsselrolle der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen (DEG) des Europäischen Parlaments bei der Förderung eines Dialogs zwischen der Zivilgesellschaft und den politischen Führern Tunesiens;

11.   

betont, dass die sozioökonomische Krise, mit der das Land konfrontiert ist, dringend mit Strukturreformen und politischen Maßnahmen überwunden werden muss;

12.   

bekräftigt das unerschütterliche Engagement der EU, Tunesien bei der Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie auf seinem Weg zu einer weiteren demokratischen Konsolidierung zu unterstützen; fordert die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, ihren Dialog mit den staatlichen tunesischen Stellen, den Wirtschaftsakteuren und der tunesischen Zivilgesellschaft zu intensivieren; betont, dass es stabiler und funktionierender Institutionen bedarf, damit Fortschritte bei den Strukturreformen erzielt werden, die erforderlich sind, um ein Rettungsdarlehen des IWF zu erhalten;

13.   

betont, dass ein gemeinsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten die wichtigste Grundlage einer starken Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien ist; fordert den Präsidenten nachdrücklich auf, das uneingeschränkte Funktionieren unabhängiger staatlicher Regulierungsstellen, einschließlich des provisorischen Gremiums für die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und der nationalen Antikorruptionsbehörde, wieder zuzulassen;

14.   

ist besorgt über die Einmischung aus dem Ausland, durch die die tunesische Demokratie untergraben wird;

15.   

fordert die EU auf, die Programme zur direkten Unterstützung der tunesischen Bürger fortzusetzen und die Hilfe zu verstärken, wenn dies angesichts der derzeitigen Krise erforderlich ist, auch durch Unterstützung der Gesundheitsversorgung mittels der COVAX-Fazilität, um dem Land dabei zu helfen, die schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen;

16.   

fordert den HR/VP und die EU-Mitgliedstaaten auf, die Lage in Tunesien aufmerksam zu verfolgen, und fordert den HR/VP auf, dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments regelmäßig Bericht zu erstatten, damit ein angemessener parlamentarischer Meinungsaustausch über diese wichtige und besorgniserregende Situation sichergestellt wird;

17.   

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem EAD, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, dem tunesischen Präsidenten, der tunesischen Regierung und dem tunesischen Parlament zu übermitteln.


(1)  ABl. C 35 vom 31.1.2018, S. 117.