12.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 15/229


P9_TA(2021)0217

Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde — Kandidatin: Natasha Cazenave

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2021 über den Vorschlag für die Ernennung der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (N9-0005/2021 — C9-0114/2021 — 2021/0900(NLE))

(Zustimmung)

(2022/C 15/25)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag des Rates der Aufseher der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde vom 12. März 2021 (C9-0114/2021),

unter Hinweis auf Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2019 zum ausgewogenen Verhältnis von Frauen und Männern bei Nominierungen für Positionen im Bereich Wirtschaft und Währung auf EU-Ebene (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Januar 2020 zu dem Thema „Organe und Einrichtungen in der Wirtschafts- und Währungsunion: Interessenkonflikte nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst verhindern“ (3),

gestützt auf Artikel 131 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A9-0137/2021),

A.

in der Erwägung, dass die Amtszeit der derzeitigen Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 29. Mai 2021 endet;

B.

in der Erwägung, dass der Rat der Aufseher der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde am 12. März 2021 im Anschluss an ein offenes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, Natasha Cazenave gemäß Artikel 51 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Exekutivdirektorin zu ernennen;

C.

in der Erwägung, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 22. April 2021 eine Anhörung von Natasha Cazenave durchgeführt hat, bei der diese zunächst eine Erklärung abgab und anschließend die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortete;

1.

billigt die Ernennung von Natasha Cazenave zur Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1)  ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

(2)  ABl. C 23 vom 21.1.2021, S. 105.

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0017.