Brüssel, den 10.12.2021

COM(2021) 770 final

2021/0402(NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit

{SWD(2021) 367 final}


BEGRÜNDUNG

1.KONTEXT DES VORSCHLAGS

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in den politischen Leitlinien der Kommission 1 ihren Willen bekundet, „Lernhindernisse [zu] beseitigen und den Zugang zu hochwertiger Bildung [zu] verbessern“, und die Bedeutung von Inklusion und Qualität beim lebenslangen Lernen unterstrichen, wie sie in der europäischen Säule sozialer Rechte 2 proklamiert. In der Folge schlug die Kommission eine Strategie vor, die den Menschen helfen soll, in einem sich rasch wandelnden Arbeitsmarkt Qualifikationen zu erwerben, und kündigte in der Europäischen Kompetenzagenda 3 (Juli 2020) eine neue Initiative zu Microcredentials an. In der Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 4 (September 2020) kündigte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates an, um das Vertrauen in Microcredentials in ganz Europa zu stärken. In der Mitteilung heißt es, dass mit der Empfehlung sichergestellt werden soll, dass bis 2025 alle erforderlichen Schritte für Microcredentials unternommen werden. Das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2021 5 enthält daher unter der Überschrift „Fördern, was Europa ausmacht“ 6 eine Maßnahme zu einem europäischen Ansatz für Microcredentials. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials wird zusammen mit dem Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten vorgelegt.

(1)Herausforderungen, die mit der vorgeschlagenen Empfehlung angegangen werden sollen:

Die Menschen in Europa müssen ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen ständig auffrischen, um die Lücke zwischen ihrer allgemeinen und beruflichen Bildung und den Anforderungen eines sich schnell verändernden Arbeitsmarktes zu schließen.

Die COVID-19-Krise hat zu einem raschen Anstieg der Nachfrage nach kurzen, maßgeschneiderten Lernangeboten geführt 7 . Diese Nachfrage nach neuen Formen des Lernens hat zu einem wachsenden Interesse an „Microcredentials“ geführt, die die Ergebnisse dieser kleinen Lernerfahrungen zertifizieren.

Es wird erwartet, dass diese Nachfrage während der Erholung von der Pandemie und in den Folgejahren anhalten wird. Zudem hat der grüne und digitale Wandel, der durch das Mittelbeschaffungsprogramm „Next Generation EU“ gefördert wird, zu einer gesteigerten Nachfrage durch Lernende, Arbeitskräfte und Arbeitsuchende geführt, die sich weiterbilden und umschulen wollen. Diese Lernenden, Arbeitskräfte und Arbeitsuchenden möchten ihre Beschäftigungsfähigkeit und ihre Laufbahnentwicklung absichern. Sie wollen sich zudem weiterbilden und für ihre persönliche Entwicklung dazulernen.

Als Reaktion auf die Nachfrage nach flexibleren, auf die Lernenden ausgerichteten Formen der allgemeinen und beruflichen Bildung werden in ganz Europa und weltweit von einer Vielzahl öffentlicher und privater Anbieter Lernangebote entwickelt, die weniger umfangreich sind als die traditionellen Qualifikationen. Eine solche allgemeine und berufliche Bildung kann sowohl als lebenslang als auch als „lebensumspannend“ bezeichnet werden und findet in verschiedenen Umgebungen statt (am Arbeitsplatz, zu Hause, bei Menschen, die bereits erwerbstätig sind, und bei Menschen, die derzeit nicht erwerbstätig sind 8 ). Microcredentials ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb und die Anerkennung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, um neue und aufkommende Bedürfnisse in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu erfüllen. Es ist wichtig, zu verstehen, dass die Microcredentials die traditionellen Qualifikationen nicht ersetzen. Stattdessen können sie die traditionellen Qualifikationen ergänzen und als Chance für lebenslanges Lernen für alle dienen. Aufgrund ihrer Flexibilität können Microcredentials von einer Vielzahl von Anbietern in vielen verschiedenen formalen, nichtformalen und informellen Lernumgebungen konzipiert und angeboten werden.

Bis heute gibt es keine einheitliche Definition von Microcredentials und es fehlt an Standards, um sie zu beschreiben und anzuerkennen. Dies führt zu Bedenken hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Qualität, ihrer Anerkennung, ihrer Transparenz und ihrer „Übertragbarkeit“ (Übertragbarkeit zwischen und innerhalb von allgemeinen und beruflichen Bildungssektoren, Übertragbarkeit auf dem Arbeitsmarkt und Übertragbarkeit zwischen Ländern) 9 . Dies schränkt das Vertrauen, das Verständnis, die breitere Akzeptanz und die Nutzung ein, was wiederum das Potenzial von Microcredentials zur Unterstützung flexibler Lern- und Karrierewege begrenzt.

Microcredentials können ferner als Teil von gezielten Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und zur Erleichterung des Zugangs zu Bildung, Ausbildung und Karrieremöglichkeiten für ein breiteres Spektrum von Lernenden eingesetzt werden. Zu diesem breiteren Spektrum von Lernenden gehören auch benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen (wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Geringqualifizierte, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Menschen mit geringeren Chancen aufgrund ihres Wohnortes und/oder ihrer nachteiligen sozioökonomischen Situation). Microcredentials können zudem gezielt eingesetzt werden, um Herausforderungen innerhalb der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitsmärkte anzugehen, einschließlich geschlechtsspezifischer und anderer diskriminierender Stereotypen (z. B. in Bezug auf die Studienwahl und innerhalb von Bildungspraktiken und ‑materialien), um einen reibungsloseren Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen.

Ziel und Umfang des Vorschlags:

Im Allgemeinen wird der Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials zur Umsetzung der Grundsätze 1 und 4 der europäischen Säule sozialer Rechte beitragen, indem er die Lernmöglichkeiten für alle erweitert und flexiblere Lernwege während des gesamten Lebens erleichtert sowie das Recht auf rechtzeitige und maßgeschneiderte Unterstützung zur Verbesserung der Aussichten auf eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit unterstützt, einschließlich des Rechts auf Unterstützung bei der Weiterbildung und Umschulung.

Der Vorschlag hat insbesondere folgende Ziele:

·den Menschen zu ermöglichen, das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen zu erwerben, die sie brauchen, um auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt und in einer sich wandelnden Gesellschaft erfolgreich zu sein, damit sie in vollem Umfang sowohl von einer sozial gerechten Erholung von COVID-19 als auch von einem gerechten Übergang zur grünen und digitalen Wirtschaft profitieren können;

·die Bereitschaft der Anbieter von Microcredentials zu unterstützen, die Flexibilität des Lernangebots zu erhöhen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, individuelle Lern- und Karrierewege zu gestalten;

·Inklusivität und Chancengleichheit zu fördern und zur Erreichung von Widerstandsfähigkeit, sozialer Gerechtigkeit und Wohlstand für alle beizutragen, und zwar im Kontext des demografischen Wandels und in allen Phasen der Konjunkturzyklen.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates einen europäischen Ansatz vor, in dem den Mitgliedstaaten Folgendes empfohlen wird:

·die Anwendung einer gemeinsame EU-Definition, Standards und Grundsätze für die Gestaltung, Ausstellung und Übertragbarkeit von Microcredentials;

·die Entwicklung eines Ökosystems für Microcredentials;

·die Nutzung des Potenzials von Microcredentials zur Unterstützung des lebenslangen Lernens und der Beschäftigungsfähigkeit.

Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten, die Interessengruppen und die verschiedenen Anbieter (von allgemeinen und beruflichen Bildungseinrichtungen bis hin zu Privatunternehmen) in verschiedenen Sektoren, Bereichen und Ländern Microcredentials auf kohärente Art und Weise entwickeln, verwenden und vergleichen können.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die laufenden Arbeiten der Mitgliedstaaten, der Interessengruppen und der verschiedenen Gruppen von Anbietern in der EU zu Microcredentials zu unterstützen. Der Vorschlag bietet wichtige Ressourcen und Orientierungshilfen für diese Anbieter und andere, die an der Erforschung von Microcredentials interessiert sind. Diese wichtigen Ressourcen und Orientierungshilfen werden den Wert, die Qualität, die Anerkennung, die Transparenz, die Übertragbarkeit und die Nutzung von Microcredentials auf konsistente und kohärente Weise unterstützen. Sie werden somit zu einer Kultur des lebenslangen Lernens beitragen und die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen verbessern.

Der Vorschlag berücksichtigt in vollem Umfang die Vielfalt und Flexibilität von Microcredentials. Aus diesem Grund wird in dem Vorschlag nicht empfohlen, neue Systeme oder Arten von Microcredentials zu schaffen. Durch ihn soll die Bereitschaft der Mitgliedstaaten und der Anbieter für Folgendes unterstützt werden: (i) die Nutzung des Potenzials von Microcredentials zur Verbesserung des lebenslangen Lernens und (ii) das Beste aus den vorhandenen Instrumenten zur Entwicklung von Microcredentials herauszuholen.

Der Vorschlag zielt nicht darauf ab, bestehende nationale Prozesse bei der Organisation der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Beschäftigung oder der Arbeitsmärkte zu ersetzen. Sie werden durch Microcredentials ergänzt. Darüber hinaus stützt sich der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates auf die bestehenden Regeln für Verwaltungsverfahren und Governance-Mechanismen auf nationaler und institutioneller Ebene (z. B. in Bezug auf Qualitätssicherung und Anerkennungsverfahren) und empfiehlt, diese gegebenenfalls anzupassen.

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates steht im Einklang mit anderen Initiativen der Union, die sich mit lebenslangem Lernen und Beschäftigungsfähigkeit befassen, und ergänzt diese.

Im Anschluss an die Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 10 und die Europäische Kompetenzagenda 11 wurde am 4. März 2021 der Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte 12 angenommen. Dieser Aktionsplan bezieht sich auf Microcredentials als innovatives Instrument, das „flexible Lernwege erleichtern und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder bei beruflichen Übergängen unterstützen [kann]“. Microcredentials werden ferner eine Schlüsselrolle spielen, wenn es darum geht, das Ziel für 2030 zu erreichen, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen. Dies ist eines der drei Kernziele der EU, die von den Staats- und Regierungschefs auf dem Sozialgipfel in Porto 13 in der Erklärung von Porto 14 vom 8. Mai 2021 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 15 vom 25. Juni 2021 begrüßt wurden.

Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu Microcredentials wird gleichzeitig mit dem Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zu individuellen Lernkonten angenommen. Das Ziel beider Maßnahmen ist es, jedem/r zu ermöglichen, Fähigkeiten zu entwickeln und im Laufe seines/ihres Lebens Anerkennung dafür zu erhalten.

Die Kommission hat ferner eine Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise (im Folgenden „EASE-Empfehlung“) angenommen 16 . Mit dieser Empfehlung soll der Übergang von einem Arbeitsplatz zum anderen und ein arbeitsplatzintensiver Aufschwung nach COVID-19 erleichtert werden, insbesondere durch die Förderung von Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung und Umschulung. In diesem Zusammenhang können kurze Ausbildungskurse, insbesondere solche, die durch Microcredentials zertifiziert sind, eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften spielen.

In seiner Entschließung vom 18. Februar 2021 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den europäischen Bildungsraum und darüber hinaus (20212030) 17 fordert der Rat zu Folgendem auf:

„Stärkung der zentralen Rolle von Hochschul- und Berufsbildungssystemen für die Unterstützung lebenslangen Lernens und zur Erreichung einer vielfältigeren Gruppe von Lernenden. Die Prüfung des Konzepts der Microcredentials und ihrer Nutzung kann dazu beitragen, die Lernmöglichkeiten zu erweitern, und könnte die Rolle der Hochschulbildung und der beruflichen Aus- und Weiterbildung im lebenslangen Lernen stärken, indem flexiblere und modulare Lernmöglichkeiten sowie inklusivere Lernwege angeboten werden.“

In den Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Förderung des Bildungserfolgs für alle 18 fordert der Rat die Mitgliedstaaten dazu auf:

„die Bereitstellung von Lernmöglichkeiten für alle Lernenden zu fördern, damit sie während des gesamten Lebens flexible Bildungs- und Ausbildungswege verfolgen, unter anderem durch Validierung des vorherigen Lernens, auch innerhalb nichtformaler und informeller Rahmenbedingungen und flexibler Ansätze, unter anderem indem das Konzept und die Anwendung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials untersucht werden, wobei das Grundprinzip der vollständigen Studiengänge in der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung nicht untergraben werden darf“.

Außerdem wird betont: „Durch die Hochschulbildung können Erwachsene auch stärker eingebunden und Weiterbildung und Umschulung gefördert werden und beim lebenslangen Lernen flexible Alternativen zu Vollprogrammen angeboten werden, indem das Konzept und die Anwendung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials untersucht werden“.

In den Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ 19 fordert der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, „gemeinsam zu ermitteln, welche Schritte zur Prüfung der Nutzung von Microcredentials in der Hochschulbildung erforderlich sind, um dazu beizutragen, die Lernmöglichkeiten zu erweitern und die Rolle der Hochschuleinrichtungen im Bereich des lebenslangen Lernens zu stärken“.

In der am 24. November 2020 angenommenen Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz 20 wird die Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung – auch in der Berufsbildung – zusammen mit den Mitgliedstaaten und einschlägigen Interessenträgern [zu sondieren], unter anderem im Kontext der beratenden Gruppe für den EQR, wie in der Europäischen Kompetenzagenda vorgeschlagen“.

2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

Rechtsgrundlage

Die vorgeschlagene Empfehlung des Rates steht im Einklang mit den Artikeln 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 21 .

Gemäß Artikel 165 Absatz 1 AEUV „trägt [die Union] zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems sowie der Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt“. Artikel 165 Absatz 2 AEUV legt ferner fest, dass die Maßnahmen der Union im Bildungsbereich unter anderem auf die „Förderung der Mobilität von Lernenden und Lehrenden, auch durch die Förderung der akademischen Anerkennung der Diplome und Studienzeiten“ abzielen.

Artikel 166 Absatz 1 AEUV sieht vor, dass die Union „eine Politik der beruflichen Bildung [führt], welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt“.

Artikel 149 in Verbindung mit Artikel 292 AEUV bildet die Rechtsgrundlage für eine koordinierte Beschäftigungsstrategie und für die Förderung von qualifizierten, ausgebildeten und anpassungsfähigen Arbeitskräften. Gemäß Artikel 149 können „[…]Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zur Unterstützung ihrer Beschäftigungsmaßnahmen durch Initiativen [beschlossen werden], die darauf abzielen, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu entwickeln, vergleichende Analysen und Gutachten bereitzustellen sowie innovative Ansätze zu fördern und Erfahrungen zu bewerten, und zwar insbesondere durch den Rückgriff auf Pilotvorhaben“.

Im vorliegenden Vorschlag wird die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Gestaltung ihrer eigenen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung (einschließlich der Lehrinhalte und ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt) sowie für die Gestaltung der Beschäftigung und der Arbeitsmärkte in vollem Umfang gewahrt. Im vorliegenden Vorschlag spiegeln sich die ergänzende und unterstützende Rolle der EU und der freiwillige Charakter der europäischen Zusammenarbeit in diesen Systemen wider. Die Initiative trägt den Zuständigkeiten der Union in vollem Umfang Rechnung.

Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)

Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, die laufende Erschließung und Entwicklung von Microcredentials in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu verbessern; dabei wird das Subsidiaritätsprinzip gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) in vollem Umfang gewahrt, indem die Entscheidungen über Umfang und Form der Umsetzung den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.

Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie und in vollem Umfang für die Lehrinhalte und die Organisation ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Beschäftigung und des Arbeitsmarktes verantwortlich. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Ländern und Sektoren große Unterschiede in Bezug auf die Definition und das Format sowie andere Merkmale von Microcredentials. Gemeinsame Ansätze zur Entwicklung und Nutzung von Microcredentials auf EU-Ebene können die nationalen Bemühungen unterstützen und verbessern. Diese gemeinsamen Ansätze können ferner das Vertrauen zwischen Mitgliedstaaten und Interessengruppen stärken. Es ist daher wichtig, dass man sich auf diese gemeinsamen Ansätze verständigt, um einen Wildwuchs an Definitionen und Standards für Microcredentials zu vermeiden, der ihre Qualität, Transparenz, grenzüberschreitende Vergleichbarkeit, Anerkennung und Übertragbarkeit im gesamten EU-Binnenmarkt beeinträchtigen würde.

Ferner ist eine EU-Initiative in diesem Bereich gerechtfertigt, um die sozioökonomische Konvergenz in der Wirtschafts- und Währungsunion sowie in der EU im weiteren Sinne zu fördern. Da sich die Nachfrage nach Qualifikationen innerhalb von Sektoren und sektorübergreifend schnell ändert, wobei einige von ihnen durch den grünen und digitalen Wandel erheblich beeinflusst werden, kann ein besserer Zugang zu Berufsbildung auch die Widerstandsfähigkeit der Arbeitsmärkte gegenüber Erschütterungen wie durch COVID-19 verbessern.

Verhältnismäßigkeit

Der vorliegende Vorschlag steht im Einklang mit dem in Artikel 5 Absatz 4 EUV verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Weder der Inhalt noch die Form dieser vorgeschlagenen Empfehlung des Rates gehen über das hinaus, was zur Erreichung ihrer Ziele notwendig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen, da sie die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten und die Vielfalt der nationalen Systeme berücksichtigen. Darüber hinaus sind alle Verpflichtungen der Mitgliedstaaten freiwilliger Natur, und jeder Mitgliedstaat kann frei entscheiden, welchen Ansatz er verfolgt. Durch den Vorschlag wird die Erforschung von Microcredentials unterstützt, die bereits in einer Reihe von Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Der Vorschlag sieht einen differenzierten Ansatz vor, der die unterschiedliche wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage der Mitgliedstaaten sowie ihre unterschiedlichen Bildungs-, Ausbildungs-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktsysteme widerspiegelt.

Wahl des Instruments

Um die vorstehend genannten Ziele zu erreichen, sieht der AEUV insbesondere in Artikel 165 Absatz 4, Artikel 166 Absatz 4 und Artikel 149 in Verbindung mit Artikel 292 vor, dass der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission Empfehlungen annehmen kann. Eine Empfehlung des Rates ist ein geeignetes Instrument in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung und Arbeitsmärkte, in denen die EU eine unterstützende Verantwortung trägt. Es handelt sich um ein Instrument, das häufig für EU-Maßnahmen in diesen Bereichen eingesetzt wurde. Als Rechtsinstrument signalisiert eine Empfehlung des Rates das Engagement der Mitgliedstaaten für die darin enthaltenen Maßnahmen und bietet eine solide politische Grundlage für die Zusammenarbeit in diesen Bereichen, wobei die Befugnisse der Mitgliedstaaten in vollem Umfang gewahrt bleiben.

3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG

Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Entfällt.

Konsultation der Interessenträger

Die Europäische Kommission hat in den Jahren 2020 und 2021 ein umfassendes Konsultationsverfahren durchgeführt, um die Meinung der Interessengruppen einzuholen. Nach dem Einholen eines ersten Feedbacks von Sachverständigen auf diesem Gebiet wurden in den Jahren 2020 und 2021 53 gezielte Konsultationen durchgeführt, um die Teilnahme aller interessierten Interessengruppen und Mitglieder der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Eine wichtige Phase dieses Konsultationsverfahrens war die offene öffentliche Konsultation von April bis Juli 2021, zu der mehr als 500 Beiträge aus 43 Ländern und mehr als 90 Positionspapiere eingingen.

Während des gesamten Konsultationsverfahrens war die Europäische Kommission bestrebt, die nationalen und europäischen Bemühungen zur Entwicklung von Microcredentials zu bewerten.

Insgesamt waren sich alle Interessengruppen einig, dass ein europäischer Ansatz für Microcredentials entwickelt werden muss. Allerdings traten konkurrierende Interessen und Perspektiven in Bezug auf eine Vielzahl von Aspekten auf, wie z. B. (i) die Arbeitsdefinition von Microcredentials, (ii) Qualitätssicherung und Flexibilität sowie (iii) die Rolle von Microcredentials.

Die von der Kommission zur Konsultation vorgelegte Definition von Microcredentials wurde von einer großen Mehrheit der Beteiligten befürwortet. Einige Vorschläge beinhalteten die Bezeichnung von Microcredentials als „weniger umfangreiche Lerneinheiten“ anstelle von „kurzen Lernerfahrungen“, um die Definition von jeglicher Bindung an einen bestimmten Zeitraum zu befreien. Die vorgeschlagenen Standardkomponenten zur Beschreibung von Microcredentials wurden ferner von den meisten Befragten positiv aufgenommen, die jede der vorgeschlagenen Standards entweder als wesentlich oder als empfehlenswert erachteten.

Die Interessengruppen vertraten die Auffassung, dass die wichtigste Aufgabe der Union in diesem Zusammenhang darin besteht, einen kohärenten Ansatz für Microcredentials auf EU-Ebene vorzuschlagen. Die Interessengruppen hielten es ferner für besonders angebracht, dass die EU faire und transparente Anerkennungsverfahren gewährleistet und eine klare Definition von Microcredentials liefert.

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Der Vorschlag stützt sich auf eine Vielzahl von Berichten und Studien zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung. Der Vorschlag berücksichtigt ferner die Auswirkungen von COVID-19 und des digitalen und grünen Wandels auf die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und die Beschäftigungsfähigkeit. Konkrete Beiträge zu dieser Initiative stammen von/aus (i) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, (ii) dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, (iii) der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, (iv) den relevanten Projekten von Erasmus+, (v) dem Bericht des Netzwerks von Expertinnen und Experten, die sich mit der sozialen Dimension allgemeiner und beruflicher Bildung beschäftigen (NESET), und (vi) dem Bericht einer Beratungsgruppe über die Rolle von Microcredentials in der Hochschulbildung. Diese Informationen sind in der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen enthalten.

Folgenabschätzung

Es wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt, da (i) die Maßnahmen die Initiativen der Mitgliedstaaten ergänzen, (ii) die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwilliger Natur sind und (iii) aufgrund des Ausmaßes der erwarteten Auswirkungen. Die Ausarbeitung des Vorschlags stützte sich auf spezielle Studien, Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, eine öffentliche Konsultation und viele gezielte Konsultationen von Interessengruppen.

Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beschreibt ein breites Spektrum aktueller Forschungsergebnisse sowie die Meinungen und Erfahrungen europäischer Interessengruppen, um die vorgeschlagene Empfehlung zu unterstützen. Die Arbeitsunterlage enthält ferner Beispiele für bestehende Maßnahmen und Projekte in diesem sich schnell entwickelnden Bereich.

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Entfällt.

Grundrechte

Mit der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates werden die Grundrechte gewahrt. Die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 22 anerkannten Grundsätze, nämlich das Recht auf Bildung, das Recht auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung (Artikel 14) und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 8), werden gefördert.

4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Für diese Initiative sind keine weiteren Mittel aus dem EU-Haushalt erforderlich.

5.WEITERE ANGABEN

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Um die Umsetzung zu unterstützen, schlägt die Kommission vor, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten spezifische Anleitungen, Handbücher und andere konkrete Materialien zu entwickeln. Dies geschieht auf der Grundlage von Fakten, Peer-Learning-Aktivitäten und bewährten Verfahren. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, die in der Empfehlung dargelegten Grundsätze schnellstmöglich umzusetzen und einen Plan vorzulegen, in dem die entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene festgelegt sind. Die Kommission beabsichtigt, über die Anwendung der Empfehlung im Rahmen der einschlägigen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme der Union zu berichten.

Erläuternde Dokumente (bei Richtlinien)

Entfällt.

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

In der Empfehlung werden Leitlinien und Maßnahmen vorgeschlagen, die von den Mitgliedstaaten ergriffen werden können, um die Qualität, Transparenz und Akzeptanz von kleinen Lernerfahrungen, die zum Erwerb von Microcredentials führen, zu verbessern. Der Vorschlag enthält eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die auf die nationalen Prioritäten und Umstände abgestimmt sind. In dem Vorschlag wird die Kommission ferner aufgefordert, die Mitgliedstaaten und die Interessengruppen zu unterstützen, insbesondere durch die Erleichterung der Zusammenarbeit und die Entwicklung praktischer Leitlinien und Instrumente zur Förderung der Entwicklung und Nutzung von Microcredentials. In der Empfehlung wird zudem die Verpflichtung der Europäischen Kommission festgelegt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu ergänzen und zu unterstützen.

In den Absätzen 1–2 wird den Mitgliedstaaten empfohlen, einen europäischen Ansatz für Microcredentials zu verfolgen, um (i) die Lernmöglichkeiten für Menschen zu erweitern, (ii) die Bereitschaft der Anbieter von Microcredentials zu unterstützen und (iii) die Inklusivität und Chancengleichheit zu fördern. Microcredentials werden ferner dazu beitragen, das Ziel zu erreichen, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen, wie es im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der EU begrüßt wurde.

In den Absätzen 3–4 wird dargelegt, dass der Anwendungsbereich des Vorschlags darin besteht, einen gemeinsamen europäischen Ansatz für die Bereitstellung von Microcredentials zu entwickeln. Dieser gemeinsame Ansatz beinhaltet eine Definition von Microcredentials und eine Anleitung für die Gestaltung, Ausstellung und Beschreibung von Microcredentials.

Nummer 5 enthält Definitionen für die Zwecke der Empfehlung.

Unter Nummer 6 wird empfohlen, dass die Mitgliedstaaten „Standardelemente der Union“ zur Beschreibung von Microcredentials und Unionsgrundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials, wie in den Anhängen I und II dargelegt, annehmen.

In den Absätzen 7–10 werden Maßnahmen zur Entwicklung von „Ökosystemen für Microcredentials“ in den sich entwickelnden Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, den Arbeitsmärkten und der Gesellschaft dargelegt.

In den Absätzen 11–15 werden Empfehlungen für den Einsatz von Microcredentials im Rahmen von Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Qualifikationspolitiken sowie Beschäftigungs- und aktiven Arbeitsmarktpolitiken gegeben, die den Bedürfnissen eines breiten Spektrums von Lernenden, Arbeitskräften, Arbeitsuchenden und anderen gerecht werden können, damit sie in vollem Umfang sowohl von einer sozial gerechten Erholung von COVID-19 als auch von den gerechten Übergängen zur grünen und digitalen Wirtschaft profitieren können.

Darüber hinaus wird in dem Vorschlag empfohlen, den Einsatz von Microcredentials zu fördern, um bestimmten Zielgruppen, insbesondere Personen, die das garantierte Mindesteinkommen beziehen, Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten, den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ferner wird vorgeschlagen, den Einsatz von Microcredentials für Selbstständige und auf Online-Plattformen beschäftigte Arbeitskräfte zu fördern, die möglicherweise keinen Zugang zu traditioneller allgemeiner und beruflicher Bildung haben, aber gezielte Unterstützung benötigen, um in ihrer Karriere voranzukommen. Microcredentials können ferner verwendet werden, um die Ergebnisse von obligatorischen oder erforderlichen Aus- und Weiterbildungen für bestimmte Beschäftigungen und Berufe anzuerkennen, z. B. Erste Hilfe, manuelle Handhabung und Bedienung von Maschinen für bestimmte Beschäftigungen und Berufe 23 .

In den Absätzen 16–19 wird die Absicht der Kommission zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung von Microcredentials durch Folgendes begrüßt: (i) die Entwicklung oder Anpassung von EU-Instrumenten und ‑Dienstleistungen, (ii) die Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen Interessengruppen, (iii) die Entwicklung der Europass-Plattform und (iv) die Unterstützung weiterer Forschungsarbeiten über die Einführung des europäischen Ansatzes für Microcredentials.

Die Umsetzung wird durch bestehende EU-Instrumente unterstützt, die den Bedürfnissen von Einzelpersonen und Organisationen gerecht werden, einschließlich des Europasses und des Europasses für digitale Lernnachweise, um die Übertragbarkeit und Authentizität von Microcredentials zu unterstützen. Die Umsetzung wird ferner durch die Initiative für europäische Studierendenausweise unterstützt, die es Studierenden ermöglichen wird, die Ergebnisse von Microcredentials elektronisch und sicher mit anderen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu teilen. Und schließlich werden die Finanzierungsprogramme und ‑instrumente der EU dazu beitragen, die Aufnahme von kurzen Lernerfahrungen zu erleichtern, die zur Ausstellung von Microcredentials führen.

In den Absätzen 20–22 werden die Berichtsmechanismen für die Umsetzung der Empfehlung festgelegt.

Die beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beschreibt ein breites Spektrum aktueller Forschungsergebnisse sowie die Meinungen und Erfahrungen europäischer Interessengruppen, um die vorgeschlagene Empfehlung zu unterstützen. Die Arbeitsunterlage enthält ferner Beispiele für bestehende Maßnahmen und Projekte in diesem sich schnell entwickelnden Bereich.

2021/0402 (NLE)

Vorschlag für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 149 und 292 sowie die Artikel 165 und 166,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)Immer mehr Menschen in Europa müssen ihr Wissen, ihre Kompetenzen und Qualifikationen auf den neuesten Stand bringen, um Lücken zwischen ihrer formalen Bildung und dem Bedarf einer Gesellschaft und eines Arbeitsmarkts im raschen Wandel zu schließen. Die Erholung von der COVID-19-Pandemie sowie der digitale und grüne Wandel haben dazu geführt, dass sich die Art und Weise, wie wir leben, lernen und arbeiten, schneller verändert. Die Pandemie hat die Berufsaussichten sowohl junger Menschen als auch Erwachsener beeinträchtigt. Des Weiteren hat sie zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt und das körperliche, geistige und emotionale Wohlbefinden hunderter Millionen Menschen in Europa beeinträchtigt.

(2)Eine der größten Herausforderungen für europäische Unternehmen und Arbeitgeber ist das unzureichende Angebot an geeigneten Qualifikationen auf dem EU-Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sehen sich die Arbeitskräfte mit noch nie da gewesenen Veränderungen in der Arbeitsorganisation konfrontiert. Darüber hinaus ändern sich die Aufgabenprofile und Qualifikationsanforderungen aufgrund des digitalen und grünen Wandels grundlegend. Wie im Beschluss des Rates zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen 24 dargelegt, sollten die Mitgliedstaaten „es allen ermöglichen, den Bedarf des Arbeitsmarktes zu antizipieren und sich besser an ihn anzupassen, insbesondere durch kontinuierliche Weiterqualifizierung und Umschulung“. Dies ist wichtig, damit die Arbeitskräfte den Anforderungen ihres derzeitigen Arbeitsplatzes gerecht werden oder in neue Arbeitsplätze und expandierende Sektoren wie den grünen und den digitalen Sektor wechseln können, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Alterung.

(3)Die Menschen benötigen Zugang zu qualitativ hochwertigem Lehren und Lernen, das auf unterschiedliche Weise und in verschiedenen Umgebungen angeboten wird, um ihre persönlichen, sozialen, kulturellen und beruflichen Kompetenzen zu entwickeln. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen flexibler werden und Lösungen finden, um einem breiteren Spektrum von Profilen ein auf die Lernenden ausgerichtetes, zugängliches und integratives Lernen zu ermöglichen. Auch nichtformale Anbieter von allgemeiner und beruflicher Bildung gehen auf diesen Bedarf ein, indem sie neue und innovative Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung anbieten.

(4)Eine wirksame Kultur des lebenslangen Lernens ist der Schlüssel, um zu gewährleisten, dass jeder Mensch über die Fähigkeiten verfügt, die er braucht, um in der Gesellschaft, auf dem Arbeitsmarkt und in seinem persönlichen Leben erfolgreich zu sein. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Menschen Zugang zu qualitativ hochwertiger und sachgerechter allgemeiner und beruflicher Bildung haben und während ihres gesamten Lebens Weiterbildungen und Umschulungen wahrnehmen können. Angebote für lebenslanges Lernen sollten Teil der langfristigen Strategie von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung sein, um ihre Reaktionsfähigkeit auf die sich schnell ändernden Bedürfnisse von Arbeitgebern und Lernenden zu verbessern. Dies würde es einer vielfältigeren Gruppe von Lernenden (einschließlich Absolventen dieser Einrichtungen und anderen erwachsenen Lernenden) ermöglichen, Weiterbildungen und Umschulungen wahrzunehmen. Hochschuleinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen und andere Anbieter von Microcredentials müssen zusammenarbeiten, um die neuesten Forschungsergebnisse bei der Gestaltung und Aktualisierung von Lernangeboten schnell anzuwenden.

(5)Microcredentials können helfen, die Ergebnisse solcher kleinen, maßgeschneiderten Lernerfahrungen zu zertifizieren. Sie ermöglichen den gezielten, flexiblen Erwerb von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, um neuen und aufkommenden Bedürfnissen in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt gerecht zu werden, ohne jedoch die traditionellen Qualifikationen zu ersetzen. Microcredentials können von einer Vielzahl von Anbietern in verschiedenen Lernumgebungen (ob formal, nichtformal oder informell) konzipiert und angeboten werden.

(6)Trotz ihrer zunehmenden Nutzung gibt es in Europa keine einheitlichen Definitionen oder Standards für Microcredentials. Dies schränkt das Verständnis und die Akzeptanz von Microcredentials ein und untergräbt damit ihr Potenzial, flexible Lern- und Karrierewege zu fördern.

(7)Im ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte 25 ist festgelegt, dass jede Person das Recht auf allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen von hoher Qualität und in inklusiver Form hat, damit sie Kompetenzen bewahren und erwerben kann, die es ihr ermöglichen, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich zu bewältigen, und zwar überall in der Europäischen Union. Der vierte Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte besagt, dass jede Person das Recht auf frühzeitige und bedarfsgerechte Unterstützung zur Verbesserung der Beschäftigungs- oder Selbstständigkeitsaussichten hat. Dieses Recht auf Unterstützung umfasst auch das Recht auf Unterstützung bei Fortbildung und Umschulung. Im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte werden Microcredentials als innovatives Instrument benannt, das „flexible Lernwege erleichtern und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz oder bei beruflichen Übergängen unterstützen“ kann. Microcredentials können eine Rolle bei der Verwirklichung der Kernziele der EU spielen, die bis 2030 erreicht werden sollen, darunter das Ziel, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Aus- und Weiterbildung teilnehmen, und die angestrebte Beschäftigungsquote von mindestens 78 %. Diese beiden Ziele wurden von den Staats- und Regierungschefs der EU, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft auf dem Sozialgipfel in Porto und anschließend vom Europäischen Rat am 25. Juni 2021 begrüßt 26 .

(8)Parallel zum Aktionsplan nahm die Kommission eine Empfehlung zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise (im Folgenden „EASE-Empfehlung“) 27 an. Diese Empfehlung bietet den Mitgliedstaaten konkrete politische Leitlinien für die Entwicklung kohärenter Pakete mit politischen Maßnahmen zur Erleichterung des beruflichen Wechsels und zur Förderung eines beschäftigungswirksamen Konjunkturaufschwungs nach COVID-19. Die politischen Leitlinien decken auch Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Umschulung sowie Begleitmaßnahmen ab.

(9)In der Europäischen Kompetenzagenda 28 wurden 12 Leitaktionen angekündigt, zu denen eine neue Initiative für einen europäischen Ansatz für Microcredentials zählt. Diese neue Initiative zielt darauf ab, die Qualität, Transparenz und Akzeptanz von Microcredentials in der EU zu fördern. Zugleich wurde im Rahmen der Kompetenzagenda eine Initiative zu individuellen Lernkonten angekündigt, die dazu beitragen soll, bestehende Lücken beim Zugang zu Aus- und Weiterbildung für Erwachsene im erwerbsfähigen Alter zu schließen und den Menschen zu ermöglichen, Arbeitsmarktübergänge erfolgreich zu bewältigen. Microcredentials können als Teil der Aus- und Weiterbildung verwendet werden, die den Menschen zur Verfügung gestellt wird, um die Nutzung dieser individuellen Lernkonten zu unterstützen.

(10)In der Mitteilung über die Vollendung des europäischen Bildungsraums bis 2025 29 wurde angekündigt, dass die Kommission an der Entwicklung eines europäischen Ansatzes für Microcredentials arbeiten wird, um die Lernmöglichkeiten zu erweitern und die Rolle zu stärken, die Hochschul- und Berufsbildungseinrichtungen beim lebenslangen Lernen spielen.

(11)In der Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz wird die Kommission aufgefordert, „das Konzept der Microcredentials und deren Nutzung“ zu sondieren.

(12)In den Schlussfolgerungen des Rates zu der Initiative „Europäische Hochschulen“ – Ein Brückenschlag zwischen Hochschulbildung, Forschung, Innovation und Gesellschaft: Wegbereitung für einen neuen Bezugsrahmen für die europäische Hochschulbildung 30 wird betont, dass „durch Microcredentials […] dazu beigetragen werden [kann], die Lernangebote dahin gehend zu erweitern, dass Lernende, die nicht zur klassischen Zielgruppe gehören, daran teilnehmen können und die Lernangebote der am Arbeitsmarkt bestehenden Nachfrage nach neuen Kompetenzen gerecht werden; dass die Lernerfahrung flexibler und verstärkt modular gestaltet werden kann, der Zugang zur Tertiärbildung gefördert wird, Lernende unabhängig von früheren Qualifikationen und unabhängig von ihrem Hintergrund eingebunden und Möglichkeiten zur Umschulung und Weiterbildung gefördert werden, während gleichzeitig eine hochwertige Bildung sichergestellt wird“.

(13)Die Bildungsminister des Europäischen Hochschulraums haben sich im Kommuniqué von Rom des zwischenstaatlichen Bologna-Prozesses 31 dazu verpflichtet, ihre Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen (i) ihr Lernangebot zu diversifizieren und (ii) bei Bildungsinhalten und Vermittlungsformen innovativ zu sein. Neben vollständigen Studiengängen bieten viele Hochschuleinrichtungen auch kleinere Lerneinheiten an oder planen, diese anzubieten. Diese kleineren Einheiten ermöglichen es den Lernenden, ihre kulturellen, beruflichen und bereichsübergreifenden Fähigkeiten und Kompetenzen in verschiedenen Lebensabschnitten weiterzuentwickeln oder zu aktualisieren. Im Rahmen des Bologna-Prozesses wird gemeinsam untersucht werden, wie und in welchem Umfang diese kleineren, flexiblen Lerneinheiten – einschließlich derjenigen, die zum Erwerb von Microcredentials führen – unter Verwendung gemeinsamer Instrumente definiert, entwickelt, umgesetzt und anerkannt werden können.

(14)Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sollten den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Kapazitäten aller Lernenden gerecht werden. Außerdem sollten sie allen Menschen Lernmöglichkeiten bieten, auch in nichtformalen und informellen Umfeldern, wie in den Schlussfolgerungen des Rates zu Chancengleichheit und Inklusion im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung 32 betont wird. Gut konzipierte Microcredentials können als Teil gezielter Maßnahmen zur Förderung der Inklusion und des Zugangs zu allgemeiner und beruflicher Bildung für ein breiteres Spektrum von Lernenden eingesetzt werden. Zu diesem breiteren Spektrum von Lernenden gehören auch benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen (wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Geringqualifizierte, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Menschen mit geringeren Chancen aufgrund ihres Wohnortes und/oder ihrer nachteiligen sozioökonomischen Situation). Microcredentials können ferner eingesetzt werden, um frühe Abgänge von der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verhindern und den Übergang von der Schule ins Berufsleben zu unterstützen. Der erwartete Anstieg der Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird die Entwicklung von Strategien zur effektiven Integration dieser Gruppen in die Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitssysteme erfordern. Orientierungshilfen für die Gestaltung von Microcredentials und das Lernen voneinander innerhalb der EU können die Inklusion fördern und sicherstellen, dass Lernende aus allen gesellschaftlichen Gruppen hiervon profitieren können.

(15)Microcredentials können zudem die berufliche Entwicklung und die Mobilität von Menschen in nicht standardisierten Arbeitsformen unterstützen, wie z. B. in der Plattformwirtschaft 33 . Auf Plattformen beschäftigte Arbeitnehmer haben aufgrund ihres Status als Selbstständige kaum Zugang zu Aus- und Weiterbildung.

(16)Microcredentials können eine aktive Rolle bei der Umsetzung der politischen Initiativen der EU zur Förderung des digitalen und grünen Wandels spielen. Microcredentials können dabei helfen, (i) die Ziele des aktualisierten Aktionsplans für digitale Bildung 34 zu unterstützen, um flexible, zugängliche Lernmöglichkeiten für digitale Fähigkeiten zu schaffen, und (ii) die Ziele des Plans „Digitaler Kompass 2030“ der Kommission zu erreichen, der darauf abzielt, bis zum Jahr 2030 eine digital qualifizierte Bevölkerung und hoch qualifizierte digitale Fachkräfte in Europa zu schaffen. Microcredentials können ferner eine Rolle bei der Umsetzung des „Europäischen Grünen Deals“ 35 spielen, der europäischen Wachstumsstrategie, die darauf abzielt, Wirtschaft und Gesellschaft zu transformieren und auf einen nachhaltigeren Weg zu bringen.

(17)Die Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) für lebenslanges Lernen 36 sieht einen gemeinsamen Referenzrahmen vor, der es Einzelpersonen und Organisationen erleichtern soll, unterschiedliche Qualifikationssysteme und deren Qualifikationsniveaus miteinander zu vergleichen. Als europäischer Referenzrahmen ist der EQR offen für alle Arten und Niveaus von Qualifikationen. Der EQR ist zudem offen für Microcredentials, die in nationalen Qualifikationsrahmen enthalten sind.

(18)In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens 37 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis zum Jahr 2018 – im Einklang mit ihren nationalen Gegebenheiten und Besonderheiten und nach eigenem Ermessen – Regelungen zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens einzuführen. Diese Regelungen zur Validierung bedeuten, dass Menschen ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie durch nichtformales und informelles Lernen erworben haben, validieren lassen können. Die Regelungen zur Validierung ermöglichen es zudem, eine vollständige Qualifikation – oder gegebenenfalls eine Teilqualifikation – zu erwerben. In der Evaluierung der Empfehlung aus dem Jahr 2020 38 wurde eine stärkere Verknüpfung von Validierung und Microcredentials gefordert.

(19)Der Beschluss (EU) 2018/646 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Fertigkeiten und Qualifikationen (Europass) 39 legt die Grundlage für die Bereitstellung webbasierter Instrumente für das Management der beruflichen Laufbahn und des lebenslangen Lernens mit Authentifizierungsdiensten für Nachweise, die Microcredentials übertragbar machen.

(20)Die Relevanz, Entwicklung und Aktualisierung von Microcredentials hängen von Folgendem ab: (i) der Kooperation und Zusammenarbeit der nationalen Behörden, Bildungsorganisationen und Ausbildungseinrichtungen sowie (ii) dem sektoralen und branchenübergreifenden sozialen Dialog (dieser soziale Dialog sollte Organisationen einbeziehen, die Arbeitskräfte und Arbeitgeber aus dem privaten und öffentlichen Sektor, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Fach- und Führungskräfte vertreten).

(21)Diese Empfehlung entspricht uneingeschränkt den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN:

Ziele

1.Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, einen europäischen Ansatz für Microcredentials anzunehmen, der darauf abzielt,

a)jeden Menschen in die Lage zu versetzen, das Wissen, die Fähigkeiten und die Kompetenzen zu erwerben, die er braucht, um auf einem sich wandelnden Arbeitsmarkt und in einer sich wandelnden Gesellschaft erfolgreich zu sein und in vollem Umfang von einem sozial gerechten Aufschwung und einem gerechten Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft zu profitieren;

b)die Bereitschaft von Anbietern von Microcredentials dafür zu unterstützen, die Transparenz und Flexibilität des Lernangebots zu verbessern, um die Menschen in die Lage zu versetzen, individuelle Lern- und Karrierewege zu gestalten;

c)die Inklusion und Chancengleichheit zu fördern und zur Erreichung von Resilienz, sozialer Gerechtigkeit und Wohlstand für alle beizutragen, und zwar im Kontext des demografischen Wandels und in allen Phasen der Konjunkturzyklen.

2.Die Mitgliedstaaten sollten Microcredentials als Instrument nutzen, um das Ziel zu erreichen, dass jährlich 60 % aller Erwachsenen an einer Weiterbildung teilnehmen, wie es im Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte festgelegt und von den Staats- und Regierungschefs der EU begrüßt wurde.

Anwendungsbereich

3.Gegenstand der vorliegenden Empfehlung sind Microcredentials sowie Strategien, die die wirksame Gestaltung und Nutzung von Microcredentials unterstützen können.

4.Microcredentials können zur Ergänzung und Verbesserung der Ökosysteme für das Unterrichtswesen, die Berufsbildung, das lebenslange Lernen und die Beschäftigungsfähigkeit eingesetzt werden. Die in der vorliegenden Empfehlung dargelegten Maßnahmen zielen nicht darauf ab, die Erstausbildung, die Hochschulbildung, die berufliche Aus- und Weiterbildung oder traditionelle Qualifikationen zu schwächen oder zu ersetzen. Im Vorschlag wird ein gemeinsamer europäischer Ansatz für die laufende und neue Bereitstellung von Microcredentials in der Europäischen Union festgelegt und er enthält eine Definition sowie Leitlinien für die Gestaltung, Ausstellung und Beschreibung von Microcredentials, um deren Qualität, Transparenz und Akzeptanz zu fördern.

Begriffsbestimmungen

5.Für die Zwecke dieser Empfehlung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

a)„Microcredentials“ sind Nachweise über die Lernergebnisse, die eine Lernende bzw. ein Lernender im Rahmen einer weniger umfangreichen Lerneinheit erzielt hat. Diese Lernergebnisse werden anhand transparenter und eindeutig definierter Standards beurteilt. Kurse, die zum Erhalt von Microcredentials führen, sind so konzipiert, dass sie den Lernenden spezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die den gesellschaftlichen, persönlichen, kulturellen oder arbeitsmarktbezogenen Bedürfnissen entsprechen. Microcredentials sind Eigentum der Lernenden, können geteilt werden und sind übertragbar. Sie können eigenständig sein oder kombiniert werden, sodass sich daraus umfangreichere Qualifikationen ergeben. Sie werden durch eine Qualitätssicherung gestützt, die sich an den im jeweiligen Sektor oder Tätigkeitsbereich vereinbarten Standards orientiert.

b)„Anbieter von Microcredentials“ sind alle Akteure, die Microcredentials für formales, nichtformales und informelles Lernen konzipieren, anbieten und ausstellen; zu diesen Akteuren zählen unter anderem Einrichtungen und Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialpartner (d. h. Organisationen, die Arbeitskräfte und Arbeitgeber vertreten), Arbeitgeber und Industrie, Organisationen der Zivilgesellschaft und nationale Behörden.

c)Unter „Lernumgebungen“ sind die verschiedenen physischen, webbasierten, integrierten 40 , virtuellen und digitalen Orte, Kontexte und Kulturen zu verstehen, an bzw. in denen Menschen lernen, d. h. alle Umgebungen, in denen formales, nichtformales und informelles Lernen stattfinden kann.

d)„Formales Lernen“ bezeichnet einen Lernprozess, der in einem organisierten und strukturierten, speziell dem Lernen dienenden Kontext stattfindet und typischerweise zum Erwerb einer Qualifikation, in der Regel in Form eines Zeugnisses oder eines Befähigungsnachweises führt; hierzu gehören Systeme der allgemeinen Bildung, der beruflichen Erstausbildung und tertiären beruflichen Bildung sowie der Hochschulbildung. 41  

e)„Nichtformales Lernen“ bezeichnet Lernen, das außerhalb der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen von Aktivitäten, die in Bezug auf Lernziele und Lernzeit geplant sind, stattfindet und bei dem die Lernenden in irgendeiner Form unterstützt werden.  42

f)„Informelles Lernen“ bezeichnet Lernen durch alltägliche Aktivitäten und Erfahrungen, das in Bezug auf Ziele, Zeit oder Lernunterstützung nicht organisiert oder strukturiert ist; informelles Lernen kann aus Sicht des Lernenden unbeabsichtigt sein. 43  

g)„Übertragbarkeit“ bedeutet, dass die Inhaber von Nachweisen in der Lage sind, ihre Microcredentials in einem System ihrer Wahl zu speichern, sie mit einer Partei ihrer Wahl zu teilen (unabhängig davon, ob es sich um ein nationales oder transnationales System handelt) und dass alle an dem Austausch beteiligten Parteien in der Lage sind, den Inhalt des Nachweises zu verstehen und seine Authentizität zu überprüfen.

h)„Kumulierbarkeit“ bedeutet die Möglichkeit, verschiedene Microcredentials zu kombinieren und logisch aufeinander aufzubauen.

i)„Bewertung“ bezeichnet ein Verfahren oder eine Methode zur Beurteilung, Messung und Beschreibung der in formalem, nichtformalem oder informellem Rahmen erworbenen Kompetenzen von Personen. Die Bewertung kann von einem Dritten, vom Lernenden selbst (Selbstbewertung) oder von beiden zertifiziert werden.

Definition und Standardelemente der Union zur Beschreibung eines Microcredentials

6. Die Mitgliedstaaten sollten Folgendes festlegen:

a)eine Definition für Microcredentials wie unter Nummer 5 Buchstabe a dargelegt;

b)die Standardelemente der Union zur Beschreibung eines Microcredentials (wie in Anhang I beschrieben) einschließlich der folgenden obligatorischen Elemente:

1)Identitätsnachweis des/der Lernenden

2)Bezeichnung des Microcredentials

3)Land/Region des Ausstellers

4)ausstellende Stelle

5)Ausstellungsdatum

6)Lernergebnisse

7)geschätzter Arbeitsaufwand, der zur Erreichung der Lernergebnisse erforderlich ist (nach Möglichkeit im Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen)

8)Niveau (und ggf. Zyklus) der Lernerfahrung, die zum Erwerb des Microcredentials führt (Europäischer Qualifikationsrahmen, Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum), falls zutreffend

9)Art der Bewertung

10)Form der Teilnahme an der Lernaktivität

11)Art der Qualitätssicherung, die dem Microcredential zugrunde liegt

c)die Unionsgrundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials (wie in Anhang II beschrieben).

Entwicklung des Ökosystems für Microcredentials

7.Die Mitgliedstaaten sollten die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials in formalen Lernumgebungen erleichtern, unter anderem durch

a)die Unterstützung der Hochschuleinrichtungen bei der Sondierung der Rolle von Microcredentials, um unterschiedlichen Lernenden Lernmöglichkeiten zu bieten, insbesondere durch die Ausweitung eines attraktiven, integrativen und auf die Lernenden ausgerichteten Angebots an Aktivitäten des lebenslangen Lernens, auch durch die Aktivitäten der Europäischen Hochschulallianzen 44 ;

b)die Unterstützung der Sondierung der Rolle von Microcredentials in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch Berufsbildungsanbieter, um die berufliche Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen zu fördern, auch im Rahmen der Tätigkeiten der Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung;

c)die Sicherstellung der Verfügbarkeit öffentlicher Mittel für die Entwicklung und Bereitstellung weniger umfangreicher Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die zum Erwerb von Microcredentials führen, auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung, wobei die institutionelle Autonomie zu berücksichtigen ist, um Vielfalt und Kreativität zu ermöglichen.

8.Die Mitgliedstaaten sollten die laufende und sich abzeichnende Entwicklung von Microcredentials in nichtformalen und informellen Lernumgebungen unterstützen, unter anderem durch

a)die Unterstützung der Bereitstellung und Gestaltung von Microcredentials, auch indem öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, durch andere als die unter Nummer 7 genannten Anbieter (zu diesen Anbietern gehören Unternehmen, Sozialpartner, Organisationen der Zivilgesellschaft, lokale Behörden und private Anbieter);

b)die Förderung der Entwicklung von Microcredentials, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Rahmen des sozialen Dialogs konzipieren und festlegen;

c)die Anpassung der Verfahren zur Anerkennung früherer Lernerfahrungen und zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens, um die Vergabe von Microcredentials zu ermöglichen.

9.Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Qualität und Transparenz von Microcredentials zu unterstützen, unter anderem durch

a)die Anwendung, Anpassung und Entwicklung von Qualitätssicherungsmechanismen für Microcredentials, die von verschiedenen Anbietern ausgestellt werden;

b)die Unterstützung des Einsatzes von Systemen für Erkenntnisse über Kompetenzen zur Analyse des Arbeitsmarktbedarfs und der demografischen Veränderungen, um die Notwendigkeit der Entwicklung oder Aktualisierung von Microcredentials zu ermitteln;

c)die Sicherstellung, dass die Anbieter Kataloge der von ihnen angebotenen Microcredentials veröffentlichen, gegebenenfalls einschließlich ihrer Strategie zur Anerkennung von Microcredentials, die von anderen Anbietern ausgestellt wurden;

d)die Integration von Microcredentials in nationale Qualifikationsrahmen und systeme, wo dies relevant ist.

10.Die Mitgliedstaaten sollten eine effektive Zusammenarbeit, Governance sowie Partnerschaften zwischen den folgenden Akteuren fördern und unterstützen: (i) Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, (ii) Sozialpartner, (iii) Arbeitgeber und Industrie, (iv) Organisationen der Zivilgesellschaft und (v) nationale Behörden. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit, Governance und Partnerschaften sollten der Bedarf an Microcredentials ermittelt, Microcredentials gemeinsam entwickelt und Microcredentials aktualisiert werden.

Das Potenzial von Microcredentials ausschöpfen

11.Die Mitgliedstaaten sollten Microcredentials sowohl in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung als auch in die Qualifizierungsstrategien integrieren, unter anderem durch

a)die Aufnahme von Microcredentials in die nationalen Kataloge der allgemeinen und beruflichen Bildungsangebote;

b)die Nutzung von Microcredentials zur Verbesserung des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung für alle Lernenden, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Gruppen (wie Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, Geringqualifizierte, Minderheiten, Menschen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge und Menschen mit geringeren Chancen aufgrund ihres Wohnortes und/oder ihrer nachteiligen sozioökonomischen Situation);

c)die Nutzung von Microcredentials, um den Übergang vom Sekundarbereich II oder der beruflichen Bildung in den tertiären Bildungsbereich und den Abschluss von Studiengängen zu unterstützen;

d)die Nutzung von Microcredentials als weiteres Mittel zur Verbesserung der grundlegenden bzw. fortgeschrittenen digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen eines breiteren Spektrums von Lernenden, im Einklang mit dem Aktionsplan für digitale Bildung;

e)die Nutzung von Microcredentials zur Unterstützung der Entwicklung von Lernangeboten im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit als Teil der nationalen Umsetzung der Empfehlung des Rates zum Lernen für ökologische Nachhaltigkeit;

f)die Förderung des Einsatzes von Microcredentials durch Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung und andere Anbieter (in Zusammenarbeit mit dem sie umgebenden Wissens- und Innovationsökosystem), um die Relevanz von Microcredentials zu steigern und ihre positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft ihrer Städte und Regionen zu erhöhen;

g)die Förderung des Verständnisses und der Nutzung von Microcredentials durch die berufliche Weiterbildung von Lehr- und Ausbildungskräften (z. B. im Rahmen der Erasmus+-Lehrkräfteakademien) sowie von Wissenschaftlern und Forschern;

h)die Förderung des Einsatzes von Microcredentials für die rasche Umsetzung neuester Forschungsergebnisse in Lernangebote sowie die Stärkung der Synergien zwischen dem europäischen Bildungsraum und dem Europäischen Forschungsraum;

i)die Erforschung der Nutzung von Microcredentials im europäischen Bildungsraum, um geschlechtsspezifische und andere diskriminierende Stereotypen in Bezug auf die Studienwahl und in Bezug auf Bildungspraktiken und materialien zu bekämpfen.

12.Die Mitgliedstaaten sollten Microcredentials in ihre Beschäftigungspolitik und aktive Arbeitsmarktpolitik (d. h. Arbeitsvermittlung, Aus-/Weiterbildungsförderung und Beschäftigungsanreize) integrieren, insbesondere durch

a)die Nutzung von Microcredentials, um (i) Qualifikationsungleichgewichte und Engpässe in bestimmten Wirtschaftssektoren und Regionen zu beseitigen und (ii) Arbeitskräfte für die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen und Arbeitsplätze zu qualifizieren und umzuschulen, insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel;

b)die Aufnahme von Ausbildungskursen, die zum Erwerb von Microcredentials führen, in nationale Verzeichnisse anerkannter Ausbildungsmöglichkeiten, die mit individuellen Lernkonten und anderen Systemen zur Ausbildungsförderung verknüpft werden können;

c)die Förderung des Einsatzes von Microcredentials als Mittel zur Aktualisierung und Verbesserung der Qualifikationen von Selbstständigen und Erwerbstätigen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich auf Plattformen beschäftigter Arbeitskräfte;

d)die Sondierung des Einsatzes von Microcredentials in gezielten Initiativen, um benachteiligte und schutzbedürftige Gruppen (wie Personen, die das garantierte Mindesteinkommen beziehen, Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte) zu unterstützen und zu motivieren, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten;

e)die Sondierung der Rolle von Microcredentials innerhalb der Systeme zur Umsetzung der Jugendgarantie, um junge Menschen zu unterstützen, auch bei der vorbereitenden Aus- und Weiterbildung und bei qualitativ hochwertigen Angeboten für die allgemeine oder berufliche Fort- und Weiterbildung;

f)die Sondierung der Rolle von Microcredentials als Teil der nationalen Umsetzung der Empfehlung zur wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (EASE) nach der COVID-19-Krise;

g)die Sondierung der Nutzung von Microcredentials, um die rechtlichen Anforderungen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung in bestimmten Berufen und Arbeitsbereichen zu erfüllen (z. B. für Lizenzen, obligatorische Aus- und Weiterbildungen und Genehmigungen).

13.Die Mitgliedstaaten sollten das europäische Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung (ENIC-NARIC) bei der Entwicklung von Anerkennungsverfahren für Microcredentials, die von unterschiedlichen Anbietern ausgestellt werden, unterstützen, indem sie unter anderem die Möglichkeit einer automatischen Anerkennung von Microcredentials prüfen 45 .

14.Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Informationen und Ratschläge zur Identifizierung und Auswahl von Microcredentials in die Orientierungsdienste für lebenslanges Lernen aufgenommen werden, sofern dies relevant ist. Dazu gehören Orientierungsdienste in Karrierezentren der Universitäten, öffentliche Arbeitsvermittlungsstellen, private Arbeitsvermittlungsdienste, Sozialdienste und andere Beratungsdienste (Beschäftigung, Karriere, allgemeine und berufliche Bildung, Coaching). Die Integration von Leitlinien zu Microcredentials in diese Dienste sollte auf die Bedürfnisse aller Lernenden abgestimmt sein, einschließlich benachteiligter und schutzbedürftiger Lernender.

15.Die Mitgliedstaaten sollten

a)Maßnahmen definieren, die auf den einschlägigen nationalen Regelungen und Finanzrahmen zur Umsetzung dieser Empfehlung aufbauen. Dazu sollten Maßnahmen gehören, die gegebenenfalls sowohl mit nationalen Ressourcenzuweisungen als auch mit individuellen Lernkonten verknüpft sind (unter gebührender Berücksichtigung der Verantwortung und Autonomie der Bildungs-, Berufsbildungs- und Arbeitsmarktorganisationen im nationalen Kontext).

b)die Mittel und Instrumente der Union optimal nutzen, um die notwendigen Reformen zu fördern – vom unterstützenden Rahmen bis zur Entwicklung und Nutzung von Microcredentials. Dazu gehören die Aufbau- und Resilienzfazilität, die Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU), der Europäische Sozialfonds Plus, Erasmus+, das Europäische Solidaritätskorps, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, InvestEU, Horizont Europa, die Programme „Interreg Europe“ und „Digitales Europa“, der Mechanismus für einen gerechten Übergang, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und der Modernisierungsfonds sowie die Anforderung von maßgeschneidertem Fachwissen über das Instrument für technische Unterstützung.

Unterstützung durch die Kommission

Der Rat begrüßt folgende Absichten der Kommission:

16.Entwicklung und ggf. Anpassung bestehender Instrumente und Dienste der Union zur Unterstützung der Entwicklung von Microcredentials durch alle Arten von Anbietern, unter anderem durch

a)die Unterstützung der Entwicklung von Leitlinien zur Förderung der Transparenz und zur Anwendung der aktuellen EU- und Bologna-Instrumente im Bereich der Hochschulbildung auf die interne und externe Qualitätssicherung von Microcredentials;

b)die Untersuchung, wie das Benutzerhandbuch des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen im Bereich der Hochschulbildung angepasst werden kann, um Microcredentials zu integrieren;

c)die Untersuchung, wie die EU-Instrumente für Kompetenzen und Qualifikationen angepasst und weiterentwickelt werden können, um Microcredentials in die Berufsbildungssysteme zu integrieren;

d)die Förderung der Rolle des ENIC-NARIC-Netzes bei der Anerkennung von Microcredentials für weitere Studien- und/oder Beschäftigungszwecke, einschließlich der Entwicklung von Beratung und Berufsbildung;

e)die Entwicklung von Leitlinien für die Aufnahme von Microcredentials in nationale Qualifikationsrahmen (NQR);

f)die Unterstützung der Entwicklung der Initiative für den europäischen Studierendenausweis, der es Studierenden ermöglichen soll, die Ergebnisse von Microcredentials auf sichere Weise elektronisch mit anderen Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu teilen.

17.Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und allen Interessengruppen, unter anderem durch

a)die Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung von Microcredentials;

b)Anreize für die Nutzung von Microcredentials durch die Europäischen Hochschulallianzen und die Exzellenzzentren für die berufliche Aus- und Weiterbildung, um die Einführung von Microcredentials durch die breitere Gemeinschaft der allgemeinen und beruflichen Bildung zu fördern und zu unterstützen;

c)die Förderung des Engagements für Microcredentials in Erasmus+-Lehrkräfteakademien und bei anderen Anbietern von Aus- und Weiterbildungen für Lehrkräfte, um den Bedarf der Lehrkräfte an kontinuierlicher beruflicher Entwicklung zu decken;

d)die Förderung des Engagements im Bereich der Microcredentials im Rahmen des Kompetenzpakts und der damit verbundenen Kooperationsinitiativen, einschließlich der Initiative „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“, der verstärkten Europäischen Ausbildungsallianz und der Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze;

e)die Unterstützung der Zusammenarbeit und des Austauschs bewährter Verfahren zwischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen und Arbeitgebern in Bezug auf die Nutzung von Microcredentials zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen des Netzwerks der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen;

f)die Erleichterung von Kooperationsprojekten zwischen den Sozialpartnern zur Nutzung und Umsetzung von Microcredentials zur Deckung des Qualifikationsbedarfs auf europäischer, nationaler, lokaler und regionaler Ebene und in verschiedenen Sektoren.

18.Unterstützung der technischen Umsetzung der Empfehlung, indem Weiterentwicklungen der Europass-Plattform geprüft werden, um Folgendes bereitzustellen:

a)Informationen zu Lernangeboten, die zum Erwerb von Microcredentials führen, und zu Anbietern, die den europäischen Ansatz für Microcredentials übernehmen;

b)Unterstützung für die Authentifizierung von Microcredentials durch europäische digitale Zertifikate;

c)Unterstützung der Übertragbarkeit, Kumulierbarkeit, Interoperabilität, des Austauschs und der gemeinsamen Nutzung von Informationen über Microcredentials durch einen offenen europäischen Standard, in dem ein gemeinsames Format für Microcredentials festgelegt ist.

19.Förderung weiterer Forschung zu folgenden Themen: (i) Einführung des europäischen Ansatzes für Microcredentials, einschließlich ihrer Nutzung durch Anbieter allgemeiner und beruflicher Bildung, Arbeitgeber und Sozialpartner, (ii) spezifische Ergebnisse und Vorteile für die Lernenden und (iii) ihr Mehrwert im Vergleich zu und in Ergänzung zu herkömmlichen Angeboten.

20.Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten gemeinsam daran arbeiten, den Umfang und die Relevanz der laufenden Datenerhebung zu Microcredentials auf Unionsebene zu verbessern. Diese Arbeit sollte sich auf Folgendes konzentrieren: (i) die Investitionen in die Erwachsenenbildung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und Haushalten und (ii) weitere Erkenntnisse über die Faktoren, die die Anreize und die Motivation der Menschen zur Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung beeinflussen.

Berichterstattung

21.Die Mitgliedstaaten sollten die vorliegende Empfehlung schnellstmöglich umsetzen und bis zum (Datum einfügen, 12 Monate nach der Annahme durch den Rat) einen Plan vorlegen, in dem die entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene festgelegt sind, um die Erreichung der Ziele der Empfehlung bis zum Jahr 2025 zu unterstützen.

22.Die Kommission sollte die Fortschritte bei der Umsetzung der vorliegenden Empfehlung über die einschlägigen Überwachungs- und Berichterstattungsrahmen der Union in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der betroffenen Interessenträger bewerten und evaluieren und dem Rat innerhalb von fünf Jahren nach dem Datum der Annahme dieser Empfehlung Bericht erstatten.

Geschehen zu Brüssel am […]

               Im Namen des Rates

               Der Präsident

(1)     https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/political-guidelines-next-commission_de.pdf    
(2)     https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf
(3)     https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de
(4)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?from=EN&uri=CELEX%3A52020DC0625
(5)     https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/2021_commission_work_programme_de.pdf
(6)     https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/2021_commission_work_programme_de.pdf
(7)    Cedefop, 2020. Coronavirus boosts interest in online learning (Coronavirus steigert das Interesse am Online-Lernen).
(8)    OECD (2021), „Micro-credential innovations in higher education: Who, What and Why?“  (Innovationen im Bereich der Microcredentials in der Hochschulbildung: Wer, was und warum?), OECD Education Policy Perspectives, Nr. 39, OECD Publishing, Paris.
(9)    Europäische Kommission (2020). Final report: A European approach to micro-credentials (Abschlussbericht: Ein europäischer Ansatz für Microcredentials). Ergebnisse der Konsultationsgruppe für Microcredentials im Hochschulbereich.
(10)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?from=EN&uri=CELEX%3A52020DC0625
(11)     https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1223&langId=de
(12)    C(2021102  https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/economy-works-people/jobs-growth-and-investment/european-pillar-social-rights/european-pillar-social-rights-action-plan_de .
(13)    Die Erklärung von Porto, Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/08/the-porto-declaration/ .
(14)     https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/05/08/the-porto-declaration/
(15)     https://www.consilium.europa.eu/media/50763/2425-06-21-euco-conclusions-en.pdf
(16)    C(20211372 final  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=uriserv:OJ.L_.2021.080.01.0001.01.DEU .
(17)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.C_.2021.066.01.0001.01.DEU
(18)    ABl. C 221 vom 10.6.2021  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52021XG0610(01) .
(19)    ABl. C 221 vom 10.6.2021  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52021XG0610%2802%29&qid=1641219553033 .
(20)    ABl. C 417 vom 2.12.2020, S. 1,      https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020H1202(01) .
(21)     https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:12012E/TXT
(22)    ABl. C 326 vom 26.10.2012  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN-DE/TXT/?from=EN&uri=CELEX%3A12012P%2FTXT .
(23)    Dieser Vorschlag betrifft nicht die Anerkennung von reglementierten Berufen, wie sie in der Richtlinie 2005/36/EG festgelegt ist.
(24)    ABl. L 344 vom 19.10.2020, S. 4.
(25)    ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 3.
(26)    „In diesem Zusammenhang begrüßt der Europäische Rat die EU-Kernziele des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte im Einklang mit der Erklärung von Porto“, Rat der Europäischen Union (2021), Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 24. und 25Juni 2021. Dok. EUCO 7/21.
(27)    C(20211372 final.
(28)    C(2020274 final.
(29)    C(2020625 final.
(30)    ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 9.
(31)    Ministerkommuniqué von Rom vom 19.11.2020.
(32)    ABl. C 221 vom 10.6.2021, S. 8.
(33)    „The notion of the online platform economy should be understood to cover all economic activity arising out of actual or intended commercial transactions in the internal market and facilitated directly or indirectly by online platforms, in particular online intermediation services and online search engines“ (Der Begriff der Online-Plattformwirtschaft sollte so verstanden werden, dass er alle wirtschaftlichen Tätigkeiten umfasst, die sich aus tatsächlichen oder beabsichtigten kommerziellen Transaktionen im Binnenmarkt ergeben und direkt oder indirekt durch Online-Plattformen, insbesondere Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, erleichtert werden.), C(20182393 final vom 26.4.2018, S. 1.
(34)    C(2020624 final
(35)    C(2019640 final
(36)    ABl. C 189 vom 15.6.2017.
(37)    ABl. C 398 vom 22.12.2012.
(38)    SWD(2020121 final.
(39)    ABl. L 112 vom 2.5.2018.
(40)    Beim „Blended Learning“ (auch „integriertes Lernen“ genannt) in der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung nutzen Schulen, Lehrkräfte und Schüler/innen mehrere Ansätze für den Lernprozess.
(41)    Begriffsbestimmung aus der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens, ABl. C 398 vom 22.12.2012.
(42)    Definition aus der Verordnung vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, ABl. L 189 vom 28.5.2021.
(43)    Definition aus der Verordnung vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, ABl. L 189 vom 28.5.2021.
(44)    ABl. C 221 vom 10.6.2021.
(45)    Gemäß der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland.

Brüssel, den 10.12.2021

COM(2021) 770 final

ANHANG

des

Vorschlags für eine Empfehlung des Rates

über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit

{SWD(2021) 367 final}


ANHANG I

Standardelemente der Union zur Beschreibung eines Microcredentials

Dieser Anhang enthält eine Liste gemeinsamer Standardelemente der Union zur Beschreibung von Microcredentials, die als Ressource zur Unterstützung der Implementierung verwendet werden können.

Obligatorische Elemente:

Identitätsnachweis des/der Lernenden

Bezeichnung des Microcredentials

Land/Region des Ausstellers

Ausstellende Stelle

Ausstellungsdatum

Lernergebnisse

Geschätzter Arbeitsaufwand, der zur Erreichung der Lernergebnisse erforderlich ist (nach Möglichkeit in ECTS-Credits)

Niveau (und gegebenenfalls Zyklus) der Lernerfahrung, die zum Microcredential führt (Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQF), Qualifikationsrahmen für den Europäischen Hochschulraum (QF-EHEA)), falls anwendbar

Art der Bewertung

Form der Teilnahme an der Lernaktivität

Art der Qualitätssicherung, die dem Microcredential zugrunde liegt

Optionale Elemente, soweit erforderlich (nicht erschöpfende Liste)

Erforderliche Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lernaktivität

Beaufsichtigung und Identitätsüberprüfung während der Bewertung (unbeaufsichtigt ohne Identitätsüberprüfung, beaufsichtigt ohne Identitätsüberprüfung, online beaufsichtigt oder vor Ort mit Identitätsüberprüfung)

Erzielte Note

Integrations-/Kombinationsoptionen (eigenständig, unabhängiger/integrierter Microcredential, kombinierbar mit einer anderen Qualifikation)

Sonstige Angaben

Diese Standardelemente werden in ein Datenmodell der Union 1 aufgenommen, in dem ein gemeinsames Format für die Beschreibung von Microcredentials festgelegt ist. Das Datenmodell wird als offener Standard verfügbar sein, der von den Anbietern von Microcredentials verwendet werden kann und die Interoperabilität sowie den Austausch von Daten über Microcredentials erleichtert.

Die Kommission wird das Datenmodell auf der Grundlage der im Folgenden aufgeführten gemeinsamen Standardelemente entwickeln. Sie wird dieses Datenmodell (i) in Absprache mit den Mitgliedstaaten und Interessengruppen, (ii) im Einklang mit den Bedürfnissen der Nutzer und dem technologischen Fortschritt, (iii) im Einklang mit den Veränderungen auf den Arbeitsmärkten und (iv) im Einklang mit bestehenden Ansätzen zur Bereitstellung von Bildung und Berufsbildung entwickeln. Dieses Datenmodell muss die Kohärenz der Informationen unterstützen und einen klaren Mehrwert bieten. Als Rechtsgrundlage für das Datenmodell für Microcredentials wird der Europass-Beschluss dienen, insbesondere Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b, in denen die Kommission bereits aufgefordert wird, offene Standards zu entwickeln, zu testen und zu aktualisieren.

(1)      Datenmodelle sind grafische und/oder lexikalische Darstellungen von Daten, die deren Eigenschaften, Struktur und Beziehungen untereinander spezifizieren. Sie werden als offene Standards verwendet, die frei verwendbar und transparent sind und auf einem Konsens beruhen.

Brüssel, den 10.12.2021

COM(2021) 770 final

ANHANG

des

Vorschlags für eine Empfehlung des Rates

über einen europäischen Ansatz für Microcredentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit

{SWD(2021) 367 final}


ANHANG II

Unionsgrundsätze für die Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials

Die im Folgenden genannten zehn Grundsätze beschreiben den Charakter von Microcredentials und bieten den Mitgliedstaaten, Behörden und Anbietern eine Orientierungshilfe bei der Gestaltung und Ausstellung von Microcredentials und Systemen für Microcredentials. Die Grundsätze heben die Hauptmerkmale des europäischen Ansatzes für Microcredentials hervor, durch die das Vertrauen und die Qualität von Microcredentials gefördert werden können. Die Grundsätze sind universell und können in jedem Bereich oder Sektor angewandt werden.

1

Qualität

Microcredentials unterliegen einer internen und externen Qualitätssicherung durch das System, aus dem sie hervorgehen (z. B. der Bildungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsmarktkontext, in dem der Microcredential entwickelt und ausgegeben wird). Qualitätssicherungsprozesse müssen zweckdienlich, klar dokumentiert und zugänglich sein und den Bedürfnissen und Erwartungen von Lernenden und Interessengruppen entsprechen.

Anbieter: Die externe Qualitätssicherung basiert in erster Linie auf der Bewertung der Anbieter (und nicht der einzelnen Kurse) und der Wirksamkeit ihrer internen Qualitätssicherungsverfahren.

Die Anbieter sollten sicherstellen, dass die interne Qualitätssicherung alle folgenden Elemente umfasst:

·die allgemeine Qualität des Microcredentials selbst, basierend auf den unten genannten Standards

·ggf. die Qualität des Kurses, der zum Erhalt des Microcredentials führt

·das Feedback der Lernenden zu den Lernerfahrungen, die zum Erhalt des Microcredentials geführt haben und

·das Feedback von Fachkollegen, einschließlich anderer Anbieter und Interessengruppen, zu den Lernerfahrungen, die zum Erhalt des Microcredentials geführt haben

Standards: Die externe Qualitätssicherung erfolgt in Übereinstimmung mit:

·Anhang IV der Empfehlung für den Europäischen Qualifikationsrahmen, sofern anwendbar;

·Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum, sofern anwendbar;

·dem europäischen Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET-Rahmen), sofern anwendbar;

·anderen Qualitätssicherungsinstrumenten, einschließlich Registern und Gütezeichen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in Microcredentials zu stärken, sofern anwendbar.

2

Transparenz

Microcredentials sind messbar, vergleichbar und verständlich, mit klaren Informationen zu Lernergebnissen, Arbeitsaufwand, Inhalt, Niveau und dem Lernangebot, soweit zutreffend.

Arbeitsaufwand

·Die Hochschuleinrichtungen sollten das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) verwenden und die Grundsätze in Anhang V der EQR-Empfehlung einhalten, wo immer dies möglich ist, um den geschätzten Arbeitsaufwand nachzuweisen, der erforderlich ist, um die Lernergebnisse des Microcredentials zu erreichen.

·Anbieter, die das ECTS nicht nutzen, können andere Systeme oder Arten von Informationen verwenden, mit denen sich Lernergebnisse und Arbeitsaufwand in Übereinstimmung mit den Grundsätzen in Anhang V der EQR-Empfehlung wirksam beschreiben lassen.

Qualifikationsrahmen/‑systeme

·Microcredentials können in nationale Qualifikationsrahmen/‑systeme aufgenommen werden, sofern sie angemessen sind und im Einklang mit nationalen Prioritäten und Entscheidungen stehen. Die nationalen Qualifikationsrahmen/‑systeme werden dem Europäischen Qualifikationsrahmen zugeordnet und – im Falle von Hochschulqualifikationen – anhand des Qualifikationsrahmens für den Europäischen Hochschulraum selbstzertifiziert, was die Transparenz und das Vertrauen in Microcredentials weiter fördern kann.

Informationen über das Angebot von Microcredentials

Systeme für Microcredentials sollten transparente und klare Informationen liefern, um die Beratungssysteme für Lernende zu unterstützen, in Übereinstimmung mit den nationalen Praktiken und den Bedürfnissen der Beteiligten:

·Informationen über Anbieter von Microcredentials sollten in Registern veröffentlicht oder in bestehende Register aufgenommen werden. Anbieter im Hochschulbereich (und andere einschlägige Anbieter) sollten nach Möglichkeit in die Datenbank für externe Qualitätssicherungsergebnisse (Database of External Quality Assurance Results – DEQAR) aufgenommen werden, die auf der Qualitätssicherung gemäß den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG) basiert;

·Informationen über Lernangebote, die zum Erwerb von Microcredentials führen, sollten über die entsprechenden Plattformen, einschließlich Europass, zugänglich sein und leicht ausgetauscht werden können.

3

Relevanz

Microcredentials sollten als eigenständige, zielgerichtete Lernleistungen konzipiert sein, und die Lernangebote, die zu ihrem Erwerb führen, werden erforderlichenfalls aktualisiert, um dem festgestellten Lernbedarf zu entsprechen.

Die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitgebern, Sozialpartnern, anderen Anbietern und Nutzern von Microcredentials wird gefördert, um die Relevanz der Microcredentials für den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

4

Zuverlässige Bewertung

Die Lernergebnisse des Microcredentials werden anhand transparenter Standards bewertet.

5

Lernwege

Microcredentials sind so konzipiert, dass sie flexible Lernwege unterstützen, einschließlich der Möglichkeit, Microcredentials aus verschiedenen Systemen zu kombinieren, zu validieren und anzuerkennen.

Kumulierbarkeit

Microcredentials sind modular aufgebaut, sodass weitere Microcredentials hinzugefügt und in weiter gefassten Zertifikaten oder Qualifikationen gebündelt werden können. Die Entscheidung, Microcredentials zu kumulieren, liegt bei der empfangenden Organisation (z. B. Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitgeber usw.) in Übereinstimmung mit ihren Praktiken und sollte die Ziele und Bedürfnisse der Lernenden unterstützen.

Validierung nichtformalen und informellen Lernens

Der Erwerb von Microcredentials ist nach der Bewertung von Lernergebnissen möglich, die entweder durch einen speziellen Kurs erworben werden, der zum Erwerb des Microcredentials führt, oder auf der Grundlage der Bewertung von Lernergebnissen, die sich aus nichtformalem und informellem Lernen ergeben.

6

Anerkennung

Die Anerkennung hat einen eindeutigen Signalwert für die Lernergebnisse kleinerer Lernmodule und ebnet den Weg für ein breiteres Angebot solcher Lernerfahrungen in vergleichbarer Form in der gesamten EU.

Microcredentials werden für akademische oder berufliche Zwecke auf der Grundlage von standardisierten Anerkennungsverfahren anerkannt, die bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen und Lernzeiten im Ausland verwendet werden, wenn es sich um Microcredentials handelt, die von formalen Bildungsanbietern ausgestellt wurden.

7

Übertragbarkeit

Microcredentials sind Eigentum der Inhaber der Nachweise (der Lernenden) und können vom ihnen einfach gespeichert und geteilt werden, auch über fälschungssichere elektronische Brieftaschen (z. B. Europass), im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Die Infrastruktur für die Datenspeicherung basiert auf offenen Standards und Datenmodellen. Dies gewährleistet Interoperabilität und nahtlosen Datenaustausch und ermöglicht eine reibungslose Überprüfung der Datenauthentizität.

8

Lernerzentriert

Microcredentials sind so konzipiert, dass sie den Bedürfnissen der Zielgruppe der Lernenden entsprechen. Die Lernenden werden in die internen und externen Qualitätssicherungsprozesse einbezogen, und ihr Feedback wird im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung des Microcredentials berücksichtigt.

9

Authentisch

Die Microcredentials enthalten ausreichende Informationen, um die Identität der Nachweisinhaber (Lernende), die rechtliche Identität des Ausstellers, das Datum und den Ort der Ausstellung des Microcredentials zu überprüfen.

10

Informationen und Beratung

Informationen und Beratung zu Microcredentials sollten in die Beratungsdienste für lebenslanges Lernen integriert werden und möglichst breite Gruppen von Lernenden auf integrative Weise erreichen, um die Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswahl zu unterstützen.