Brüssel, den 5.5.2021

COM(2021) 350 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020:
einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen

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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020:
einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen

1.Eine Aktualisierung ist notwendig: Neue Herausforderungen zeichnen sich ab, Prioritäten behalten ihre Gültigkeit

Am 10. März 2020 legte die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine neue Industriestrategie für Europa“ vor. 1 In dem darin festgelegten Plan wird aufgezeigt, wie die weltweit führende Industrie der EU die Stärke ihrer Traditionen, Unternehmen und Mitarbeiter nutzen könnte, um beim grünen und beim digitalen Übergang die Führung zu übernehmen und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Sie hat zur Verwirklichung dieses Ziels einen neuen politischen Ansatz auf den Weg gebracht, der vor allem darauf abzielt, die Bedürfnisse aller Akteure in jeder Wertschöpfungskette oder in jedem industriellen Ökosystem 2 und die ihnen gewährte Unterstützung besser zu verknüpfen. In diesem Sinne wurde die Bedeutung der Grundlagen der Industrie – Innovation, Wettbewerb und ein starker und gut funktionierender Binnenmarkt – hervorgehoben und zugleich unsere globale Wettbewerbsfähigkeit durch offene Märkte und gleiche Wettbewerbsbedingungen gestärkt.

Am Tag nach der Präsentation der neuen Industriestrategie erklärte die Weltgesundheitsorganisation COVID-19 zur Pandemie. Die Lockdowns und die damit einhergehenden Konjunkturrückgänge setzen den Gemeinschaften und Volkswirtschaften sowie den Branchen und Unternehmen in der EU erheblich zu. Die Kommission und andere Akteure sind angesichts der Auswirkungen auf die europäischen Unternehmen rasch tätig geworden und haben – insbesondere durch „Green Lanes“ – für einen freien Waren- und Dienstleistungsverkehr gesorgt. Sofortmaßnahmen in den Bereichen Steuervorschriften, staatliche Beihilfen und Kurzarbeit 3 trugen dazu bei, die am stärksten betroffenen Sektoren und Arbeitnehmer zu unterstützen und federten die Auswirkungen auf die Unternehmen, auch auf die KMU, ab. Die europäische Säule sozialer Rechte gibt der EU und ihren Mitgliedstaaten noch immer die Richtung bei der Abmilderung der sozialen Auswirkungen vor.

In dieser Zeit erlebten wir, wie resilient, einfallsreich und anpassungsfähig die Industrie in der EU ist, waren aber auch mit neuen Schwachstellen und schon länger existierenden Abhängigkeiten sowie sozioökonomischen und territorialen Ungleichheiten konfrontiert, für die Lösungen gefunden werden müssen. Durch die Krise wurde aufgezeigt, welche Abhängigkeiten innerhalb globaler Wertschöpfungsketten bestehen und wie wertvoll ein global integrierter Binnenmarkt ist. Zudem wurde deutlich, dass der Übergang zu einem umweltfreundlichen, digitaleren und resilienteren Wirtschafts- und Industriemodell mit höherem Tempo vonstattengehen muss, um Europas Bemühungen um eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit fortzusetzen und zu intensivieren. Präsidentin von der Leyen kündigte daher in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union eine Aktualisierung der Industriestrategie der EU an, um Lehren aus der Krise zu ziehen, unsere wirtschaftliche Resilienz zu stärken, den doppelten Übergang zu beschleunigen und gleichzeitig Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen.

Eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Auswirkungen des vergangenen Jahres auf die Wirtschaft und Industrie Europas bildet den Ausgangspunkt für diese Aktualisierung. Eine erste Analyse und Bedarfserhebung bildete die Grundlage für den europäischen Aufbauplan NextGenerationEU 4 , durch den – ebenso wie durch den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 – für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Unternehmen in der EU finanzielle Unterstützung in nie da gewesener Höhe bereitgestellt wird. Welche Messgröße auch immer zugrunde gelegt wird, die Schlussfolgerungen waren eindeutig: Die Wirtschaft in der EU schrumpfte 2020 um 6,3 %, zudem waren erhebliche Umsatzeinbußen sowie Rückgänge bei den Beschäftigtenzahlen und den Investitionen zu verzeichnen.

Ein Jahr später gibt es einige zaghafte Anzeichen dafür, dass sich die Lage bessert 5 ; voraussichtlich wird die EU-Wirtschaft 2021 und 2022 einen starken Aufschwung erleben. Eine rasche Erholung des Welthandels ist ebenfalls wahrscheinlicher geworden, und für die Erholung der Unternehmen in ganz Europa wird es entscheidend darauf ankommen, diese Handelsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Wie jedoch der anhaltende Rückgang kurzfristiger privater Investitionsvorhaben und die wachsende Zahl starker Unternehmen, die mit erheblichen Liquiditätsproblemen konfrontiert sind, deutlich macht, wird für die Erholung einiges an Zeit und kontinuierlicher Unterstützung erforderlich sein.

Für eine möglichst bedarfsgerechte Gestaltung dieser Unterstützung nutzt die Kommission den flexiblen ökosystembasierten Ansatz, der in der Industriestrategie aus dem Vorjahr dargelegt wurde. Im Rahmen des ersten jährlichen Binnenmarktberichts 6 wurden vierzehn industrielle Ökosysteme in diesem Stadium identifiziert und nach ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Herausforderungen analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Auswirkungen der Krise – und die Aussichten auf eine Erholung und neuerliche Wettbewerbsfähigkeit – sehr unterschiedlich sind. Während der Tourismus am härtesten getroffen wurde und sich Textil-, Mobilitäts-, Kultur- und Kreativunternehmen langsamer und in unterschiedlichem Maß erholen, stieg im digitalen Ökosystem der Umsatz während der Krise an. Auch kleinere Unternehmen, von denen ca. 60 % in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 rückläufige Umsätze meldeten, sind nach wie vor anfälliger. 7  

Frauen, Jugendliche und Geringverdiener waren von der Krise besonders betroffen, was zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass sie einen Großteil der Beschäftigten in den an meisten in Mitleidenschaft gezogenen Branchen ausmachen. Der Kommission sind im Sinne eines inklusiven und sektorenübergreifenden Aufschwungs gleiche Rechte und Chancen ein besonderes Anliegen. Die Menschen in Europa sind eine unserer Hauptressourcen; die EU sollte Qualifikationsdefizite und Ungleichheiten beseitigen und zugleich auf all den Stärken der talentierten, gut ausgebildeten und erfinderischen Beschäftigten und Unternehmer aufbauen, die Triebkräfte für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sind.

Vertrauensindikator für jedes Ökosystem

Quelle: Analyse der Europäischen Kommission auf der Grundlage des gemeinsamen harmonisierten Programms der EU für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern.

Anmerkung: Da für „Einzelhandel“, „Agrar- und Lebensmittelsektor“, „Lokal- und Sozialwirtschaft“, „erneuerbare Energien“ und „Gesundheit“ (gestrichelte Linien) nur beschränkt Daten vorliegen, müssen diese Daten mit Vorsicht interpretiert werden.

Abbildung1: Vertrauensindikator für jedes Ökosystem

Wie diese Analyse und unsere während der Krise gemachten Erfahrungen zeigen, haben die in der Industriestrategie Europas festgelegten Grundsätze, Prioritäten und Maßnahmen nach wie vor Gültigkeit. Dass Europas offene strategische Autonomie und der neue Ansatz der Partnerschaft mit der Industrie und gleich gesinnten internationalen Partnern gestärkt werden muss, ist noch dringlicher als dies vor einem Jahr war. Wir müssen uns weiterhin auf die damals festgelegten Grundlagen konzentrieren und diese rascher umsetzen, damit die Industrie die Übergänge beschleunigen und dabei die Führung übernehmen kann.

Diese Aktualisierung ersetzt weder die Industriestrategie von 2020 noch schließt sie die damit eingeleiteten Prozesse ab, zumal diese Arbeiten zu einem großen Teil noch im Gange sind und konsequente Anstrengungen erfordern. Es handelt sich um eine gezielte Aktualisierung, bei der im Mittelpunkt steht, was zusätzlich noch zu tun ist und welche Lehren gezogen werden müssen. Es wird bewertet, wo unser Binnenmarkt auf den Prüfstand gestellt und starken Belastungen ausgesetzt wurde, und es werden Maßnahmen für einen resilienteren und besser funktionierenden Binnenmarkt vorgeschlagen. In der Aktualisierung wird eine auf die Bedürfnisse jedes industriellen Ökosystems genau abgestimmte Bewertung vorgenommen und auf die Frage eingegangen, wie alle Marktteilnehmer optimal zusammenarbeiten können. Zudem wird eine Reihe strategischer Abhängigkeiten und Kapazitäten ermittelt, und es werden entsprechende Abhilfe- und Eindämmungsmaßnahmen vorgeschlagen. Auf diese Weise wird mit der Aktualisierung Forderungen seitens des Europäischen Rates 8 , des Europäischen Parlaments 9 , der Mitgliedstaaten 10 und anderer Interessenträger nachgekommen, die Auswirkungen der Krise auf unsere Politik zu analysieren und nötigenfalls Lösungen vorzuschlagen.

Der Mitteilung sind drei Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt. Sie enthalten bestimmte erste Ergebnisse, die von der Industriestrategie von 2020 erwartet wurden, und dienen als analytische Grundlage zur Erledigung derartiger Ersuchen:

·Die erste Ausgabe des jährlichen Binnenmarktberichts 11 , in dem die Auswirkungen der Krise auf den Binnenmarkt und die Fortschritte bei der Beseitigung von Hindernissen und der Umsetzung von im Industriepaket 2020 ermittelten Maßnahmen erläutert, alle 14 industriellen Ökosysteme analysiert und ein Satz von zentralen Leistungsindikatoren vorgestellt werden;

·eine erste Analyse der strategischen Abhängigkeiten 12  und Kapazitäten der EU mit einer eingehenden Überprüfung, die für eine Reihe strategischer Technologie- und Industriebereiche durchgeführt wurde;

·eine exemplarische Analyse eines industriellen Schlüsselsektors, bei der die Herausforderungen und Chancen für den Wirtschaftszweig und das in der Arbeitsunterlage „Hin zu wettbewerbsfähigem und sauberem europäischen Stahl“ zur Unterstützung des doppelten Übergangs verfügbare Instrumentarium der EU im Mittelpunkt stehen.

 

2.Lehren ziehen und die Übergänge beschleunigen

Europa kann sich auf vieles stützen und zahlreiche Lehren aus den auch künftig herausfordernden Zeiten ziehen. Im Laufe des vergangenen Jahres haben wir erlebt, wie resilient unser Binnenmarkt ist und welche Spitzenleistungen die Industrie erbringt. Sie war dank der in den Biowissenschaften gebündelten Exzellenz bei der Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen Vorreiter, was insbesondere der EU-Impfstoffstrategie und der Unterstützung der EU für den Ausbau der industriellen Kapazitäten geschuldet ist. Uns wurde vor Augen geführt, wie Unternehmen ihre Produktion umgestellt haben, um den dringenden Bedarf an persönlicher Schutzausrüstung, Handdesinfektionsmitteln oder im Bereich der Impfstoffproduktion zu decken. Andere Unternehmen haben sich über Nacht auf den elektronischen Handel eingestellt oder digitale Instrumente bei der Suche nach neuen Lieferanten oder Lieferketten eingesetzt. Trotz eines Einbruchs des Energiebedarfs und der Auswirkungen auf kritische Energieunternehmen hat sich der Energiebinnenmarkt gut angepasst, ohne dass es zu Unterbrechungen der Energieversorgung kam. 13

Dies war jedoch nicht für alle Betroffenen machbar. Lockdowns zwangen viele Unternehmen zur Einstellung ihrer Tätigkeit, Grenzen wurden geschlossen und Lieferketten unterbrochen; es kam zu Nachfragestörungen und Arbeitnehmer und Dienstleister konnten sich nicht frei in Europa bewegen. Als Lastwagen an den Binnengrenzen angehalten wurden, zeigte sich schnell, wie stark integriert das verarbeitende Gewerbe und die Wirtschaft in Europa heutzutage sind. Durch Blockaden des freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs wurden die Wertschöpfungsketten und die Wirtschaftstätigkeit enorm in Mitleidenschaft gezogen; ferner wurde dadurch die europäische Solidarität untergraben und eine koordinierte Reaktion auf die Krise behindert. Lieferungen wurden an den Grenzen zurückgehalten, die Luftfrachtpreise stiegen drastisch, weil Flugzeuge nicht starten konnten, und Ungleichgewichte in den Handelsströmen führten zu Engpässen bei Seecontainern.

Wichtige Lehren können bereits gezogen werden:

Erstens hat Krise deutlich gezeigt, dass der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital im Binnenmarkt unbedingt aufrechterhalten werden muss und dass wir zusammenarbeiten müssen, um ihn gegenüber Störungen widerstandsfähiger zu machen. Grenzkontrollen und -schließungen, unkoordinierte nationale oder regionale Beschränkungen sowie den freien Personenverkehr begrenzende Eindämmungsmaßnahmen, die häufig angepasst werden, führten zu noch mehr Unsicherheit und höheren Befolgungskosten, was wiederum erhebliche Verzögerungen und massive Störungen der Lieferketten in vielen industriellen Ökosystemen nach sich zog. Durch „Green Lanes“ und andere Ad-hoc-Maßnahmen der EU 14 wurden die potenziell nachteiligen Auswirkungen einseitiger und unkoordinierter nationaler Maßnahmen im gesamten Binnenmarkt stark abgemildert. Der freie Dienstleistungsverkehr wurde ebenfalls außerordentlich in Mitleidenschaft gezogen, unter anderem durch die vorübergehende zwangsweise Schließung nicht unbedingt notwendiger Geschäfte sowie durch Reisebeschränkungen und mangelnde Klarheit bei den für Grenzübertritte geltenden Vorschriften. Dies führte wiederum dazu, dass Grenzgänger mit Schwierigkeiten zu kämpfen hatten und dass es an Erntehelfern fehlte, um nur einige Beispiele zu nennen. Der Binnenmarkt in Europa beruht auf hochgradig mobilen und verfügbaren Arbeitskräften.

Zweitens entstand durch diese Situationen ein größeres Bewusstsein dafür, dass strategische Abhängigkeiten sowohl technologischer als auch industrieller Natur analysiert werden müssen und etwas dagegen unternommen werden muss. Die EU und ihre Handelspartner werden durch offene und in globale Wertschöpfungsketten integrierte Weltmärkte resilienter, was dazu beiträgt, Schocks abzufedern und die Erholung voranzutreiben. 15 Wie die COVID‑19‑Pandemie gezeigt hat, können sich Störungen in globalen Wertschöpfungsketten negativ auf bestimmte wesentliche Produkte und Betriebsmittel wie medizinische Hilfsgüter auswirken, auf die die Gesellschaft und die Wirtschaft der EU besonders stark angewiesen sind. Eine der wichtigsten Lehren, die aus der Krise gezogen wurden, besteht darin, dass es gilt, die derzeitigen und etwaigen künftigen strategischen Abhängigkeiten Europas besser zu erfassen. Auf dieser Grundlage werden faktengestützte, verhältnismäßige und gezielte politische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Abhängigkeiten – unter Wahrung der offenen, wettbewerbsfähigen und handelsbasierten EU-Wirtschaft – entwickelt. Die EU wird weiterhin ihre Präferenz für die Zusammenarbeit und den Dialog auf internationaler Ebene bekunden, aber auch deutlich machen, dass sie dazu bereit ist, unlautere Praktiken und ausländische Subventionen, die die gleichen Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt untergraben, zu bekämpfen.

Schließlich hat dieses Ausnahmejahr gezeigt, dass das Geschäftsszenario für den grünen und digitalen Übergang positiver ist denn je zuvor. Mittelfristig müssen alle Geschäftstätigkeiten nachhaltig werden, und die pandemiebedingte Aufgabe vieler traditioneller Muster wird mit alten Gewohnheiten aufräumen und somit den ökologischen Wandel beschleunigen. Die Bemühungen, die darauf abzielen, einen sicheren und ausreichenden Zugang zu sauberer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten, werden von entscheidender Bedeutung dafür sein, dass die EU ihre industriellen Stärken weiter ausbaut, während sie diesen Übergang vollzieht. Qualifizierte Arbeitskräfte sind unverzichtbar, um den doppelten Übergang zu meistern, durch den die europäische Industrie wettbewerbsfähiger ist und neue hochwertige Arbeitsplätze entstehen. Die Digitalisierung hat eine strategische Rolle für die Fortsetzung der Wirtschaftstätigkeit übernommen und die Gepflogenheiten im Geschäftsleben grundlegend verändert. Volkswirtschaften, Unternehmen und ihre Beschäftigten laufen Gefahr, mit dem immer höheren Tempo des Übergangs nicht Schritt halten zu können. Unternehmen, die diesen Übergang bereits vollzogen hatten, sind dank digitaler und grüner Geschäftsmodelle und Technologien gegenüber Konkurrenten im Vorteil, die diesen Schritt noch nicht getan haben, und Unternehmen, die den Wandel vorantreiben, werden auch künftig von einem entscheidenden Vorreitervorteil profitieren. Dass Verbraucher für diesen Übergang zunehmend sensibilisiert sind und ihn auch verstärkt einfordern, ist ebenfalls eine Chance, die genutzt werden muss.

Die Bereitschaft für Veränderungen ist hoch. Wir streben nach wie vor eine wettbewerbsorientierte Nachhaltigkeit an, die durch neue, häufig digitale Technologien und Dienste erreicht wird. Die Unternehmen wissen selbst am besten, wie sie wettbewerbsfähig werden, zu Branchenführern avancieren und Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen finden können. Wo dies erforderlich ist, sollte unsere Industriepolitik dann flexible Formen öffentlich-privater Partnerschaften und neue Formen der Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor dafür nutzen, die Umsetzung innovativer Lösungen zu beschleunigen, die andernfalls nicht zustande kommen würden. Für einen inklusiven Übergang kommt einem funktionierenden sozialen Dialog zentrale Bedeutung zu.

3.Stärkung der Resilienz des Binnenmarkts

Den Binnenmarkt besser für Krisen rüsten

Der Binnenmarkt ist für die EU von größtem Wert: Unseren Unternehmen bietet er Sicherheit, räumliche Größe sowie ein weltweites Sprungbrett und den Verbrauchern ein breites Angebot hochwertiger Produkte. Er ist jedoch nicht selbstverständlich. Insbesondere zu Beginn der Pandemie litten Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger unter Grenzschließungen, Versorgungsengpässen und fehlender Planbarkeit.

Die bestehenden Binnenmarktinstrumente sind zwar nützlich, in Bezug auf Notsituationen, wie die Krise gezeigt hat, aber verbesserungsbedürftig. Wie von Präsidentin von der Leyen im Februar 2021 angekündigt 16 , wird die Kommission ein Notfallinstrument für den Binnenmarkt vorschlagen, das eine strukturelle Lösung zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und des freien Verkehrs von Personen, Waren und Dienstleistungen im Kontext möglicher künftiger Krisen bieten soll. Wenn die Mitgliedstaaten krisenbezogene Maßnahmen ergreifen, soll dieses Instrument für mehr Informationsaustausch, Koordinierung und Solidarität sorgen. Es wird dazu beitragen, die negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt – unter anderem durch eine wirksamere Steuerung – abzufedern. Außerdem soll damit ein Mechanismus geschaffen werden, mit dem Europa auf kritische Engpässe bei Produkten reagieren kann, indem die Verfügbarkeit von Produkten beschleunigt wird (z. B. durch Festlegung und gemeinsame Nutzung von Normen, beschleunigte Konformitätsbewertung) und die Zusammenarbeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt wird. Das Instrument wird auf geplante einschlägige politische Initiativen abgestimmt, etwa auf den Vorschlag zur Einrichtung einer EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) und den Notfallplan für Verkehr und Mobilität sowie auf die einschlägige internationale Praxis zur Bewältigung von Notsituationen oder zur Gewährleistung und Beschleunigung der Verfügbarkeit wesentlicher Produkte. 

Abbildung 2 Kernelemente des Notfallinstruments für den Binnenmarkt

Ein gut funktionierender Binnenmarkt für eine raschere Erholung

Im vergangenen Jahr hat sich bestätigt, dass die anhaltenden und massiven Hindernisse, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen, abgebaut werden müssen. 17 Das Streben nach einem gut funktionierenden Binnenmarkt erfordert kontinuierliche Anstrengungen an zahlreichen Fronten:

·Ständiges Management der wirksamen Einhaltung der bestehenden Binnenmarktvorschriften;

·kontinuierliche Investitionen in die Vertiefung der Integration in den Bereichen, die die größten Chancen bieten;

·Anpassung bestehender politischer Ansätze, wo dies gerechtfertigt ist;

·neue Strategien, wo dies geboten ist (z. B. zur Begleitung des doppelten Übergangs).

Während die Kommission im Rahmen ihres jährlichen Binnenmarktberichts regelmäßige Bewertungen der größten Hindernisse in den jeweiligen Ökosystemen vornehmen wird, verdient der Dienstleistungssektor aufgrund seiner Größe 18 , seines Zusammenspiels mit Waren und seiner bereichsübergreifenden Natur besondere Aufmerksamkeit.

Ein neuer Anlauf zur Beseitigung von Beschränkungen und Hindernissen wurde, insbesondere im Rahmen der Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften 19 und anderer einschlägiger Maßnahmen 20 , unternommen. In mehreren Schlüsselbereichen, insbesondere im Dienstleistungssektor, ließ das Tempo der Fortschritte in den letzten Jahren zu wünschen übrig. Durch die vollständige Durchsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten ihren bisherigen Verpflichtungen, einschließlich der Mitteilungspflicht, nachkommen, sodass neue potenzielle regulatorische Hindernisse ermittelt und beseitigt werden können.

Unternehmensdienstleistungen wie Ingenieur-, Architektur-, IT- und Rechtsdienstleistungen tragen bis zu 11 % zum BIP der EU bei und sind wesentliche Wettbewerbsfaktoren für Unternehmen. Sie werden jedoch durch restriktive nationale Vorschriften wie strenge Zugangs- und Ausübungsanforderungen eingeschränkt. 21 Während die europäischen Normen im Bereich der Waren große Vorteile für Unternehmen und Verbraucher gebracht haben, indem sie zur Erhöhung von Qualität und Sicherheit, zu mehr Transparenz, zur Kostensenkung und zur Marktöffnung für Unternehmen beigetragen haben, machen europäische Dienstleistungsnormen nur etwa 2 % aller Normen aus. Dienstleistungsnormen legen technische Anforderungen fest, z. B. Qualitäts-, Leistungs-, Interoperabilitäts-, Umweltschutz-, Gesundheits- oder Sicherheitsstandards. Sie können das Verbrauchervertrauen stärken, die Integration der europäischen Dienstleistungsmärkte weiter vorantreiben und dazu beitragen, Hindernisse im Zusammenhang mit der Vielzahl nationaler Zertifizierungsanforderungen zu überwinden. Die Kommission wird den Vorschlag für einen Rechtsakt zur Regulierung wichtiger Unternehmensdienstleistungen, die durch harmonisierte Normen unterstützt werden, auf seine Berechtigung prüfen und dabei zunächst die relevantesten Bereiche der Unternehmensdienstleistungen bewerten, in denen harmonisierte Normen einen Mehrwert bringen könnten. 22  

Während die EU-Rechtsvorschriften eine Reihe von verbindlichen Rechten und Arbeitsbedingungen garantieren, die für entsandte Arbeitnehmer in der gesamten EU gelten, weisen die Rückmeldungen der Interessenträger durchgängig auf administrative Schwierigkeiten bei der Entsendung von Arbeitnehmern hin. Für Unternehmen, die beispielsweise im Baugewerbe tätig sind, kann es aufwendig sein, Ingenieure oder technisches Personal zu Unternehmen oder Endnutzern, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, zu entsenden. Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Richtlinie zur Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern ordnungsgemäß umgesetzt und angewandt wird. 23 Die Kommission wird – ohne den Rechtsrahmen und den damit gewährleisteten Arbeitnehmerschutz zu gefährden – mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um ein gemeinsames elektronisches Formular für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern zu konzipieren. Dieses einheitliche digitale Formular könnte zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt werden.

Die Krise hat auch deutlich gemacht, dass eine wirksame Marktüberwachung von entscheidender Bedeutung ist, da die Behörden der Mitgliedstaaten mit einer steigenden Zahl nicht konformer und gefährlicher Produkte konfrontiert sind. Dies traf insbesondere für einige Arten stark nachgefragter persönlicher Schutzausrüstungen und Medizinprodukte zu. Stärkere Anstrengungen in den Bereichen Koordinierung, Investitionen, Ressourcen und Digitalisierung der Behörden – sowohl innerhalb des Binnenmarkts als auch an den Grenzen der Union – haben daher Priorität. 24 Wie im Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts angekündigt, wird die Kommission die Marktüberwachungsbehörden dabei unterstützen und ermutigen, die Digitalisierung der Produktinspektionen und der Datenerfassung sowie den Einsatz modernster Technologien zur Rückverfolgung nicht konformer und gefährlicher Produkte voranzutreiben. Investitionen in die Digitalisierung von Informationen über Produktsicherheit und Konformität sind ebenfalls wichtig, um die Rückverfolgbarkeit und Kontrolle gehandelter Produkte zu verbessern. Darüber hinaus ist ein gezielter Kapazitätsaufbau erforderlich, damit Kontrollen auch tatsächlich wirksam und effizient sind.

Die KMU müssen als wichtigste Triebkraft für Innovationen in den verschiedenen Ökosystemen bei allen mit dieser Strategie konzipierten Maßnahmen berücksichtigt werden. Dies spiegelt sich in horizontaler Weise insofern wider, als dem Regelungsaufwand im Rahmen des überarbeiteten Ansatzes der Kommission für bessere Rechtsetzung mehr Beachtung geschenkt wird: Durch die Einführung eines neuen, an die Politikgestaltung in der EU angepassten „One-in-one-out“-Grundsatzes wird die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger auf die Auswirkungen und Kosten der Umsetzung von Gesetzen, insbesondere für KMU, gelenkt. 25

In der KMU-Strategie betonte die Kommission, dass die Beziehungen zwischen Unternehmen fairer gestaltet werden müssen, um KMU zu unterstützen, die aufgrund von Ungleichgewichten in der Verhandlungsposition gegenüber größeren Organisationen eher Gefahr laufen, unlauteren Geschäftspraktiken und -bedingungen sowohl online als auch offline ausgesetzt zu sein. Insbesondere hat die Krise gezeigt, wie wichtig und notwendig der elektronische Handel ist. Erstmals wird mit dem Gesetz über digitale Dienste ein einheitliches Regelwerk zu Pflichten und Verantwortlichkeiten von Vermittlern im gesamten Binnenmarkt vorgeschlagen, das allen Unternehmen, einschließlich KMU, Chancen eröffnen und ein hohes Schutzniveau für alle Nutzerinnen und Nutzer gewährleisten wird. In ähnlicher Weise werden in dem Gesetz über digitale Märkte harmonisierte Vorschriften zur Definition und zum Verbot bestimmter Praktiken von Plattformen, die als digitale „Torwächter“ wertvolle und innovative Dienste verhindern oder verlangsamen könnten, vorgeschlagen, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts durch die Förderung eines wirksamen Wettbewerbs auf digitalen Märkten und insbesondere eines bestreitbaren und fairen Umfelds für Online-Plattformen zu gewährleisten. Die Kommission fordert die beiden gesetzgebenden Organe auf, ihre Arbeiten im Hinblick auf eine rasche Annahme zu beschleunigen.

Das Zahlungsverhalten hat sich während der Krise verschlechtert, was für KMU eine zusätzliche Belastung darstellt. Die EU-Beobachtungsstelle für Zahlungsverzug, die unlautere Zahlungspraktiken 26 überwacht und analysiert, wie sich Zahlungsverzug durch die Lieferkette zieht, wird ihre derzeitigen Arbeiten zum Ökosystem Bauwesen auf andere Ökosysteme ausweiten. Die Kommission wird Pilotverfahren zur alternativen Streitbeilegung konzipieren und umsetzen, um gegen unlautere, den Zahlungsverzug verschärfende, Zahlungspraktiken vorzugehen, die häufig zu langwierigen Streitigkeiten führen. 27

Der finanzielle Druck und die Insolvenzen dürften 2021 mit dem Auslaufen der finanziellen Hilfen zunehmen. 28 Insbesondere das Risiko einer Überschuldung und der Rekapitalisierungsbedarf können bei den KMU ein enormes Ausmaß annehmen. Ein Anstieg der Konkurse könnte sich erheblich auf gesamte Lieferketten auswirken. Dies erfordert Koordinierung und die Konzeption von Maßnahmen, die den anstehenden Herausforderungen gerecht werden müssen. Die Kommission ist entschlossen, erhebliche Investitionen zu mobilisieren, und das Finanzierungsfenster „KMU“ im Rahmen von InvestEU könnte bis Ende 2023 Investitionen in KMU in Höhe von 45 Mrd. EUR anstoßen.

Um dem Solvenzrisiko der KMU entgegenzuwirken, wird die Kommission den Austausch über bewährte Verfahren bezüglich der Maßnahmen und Anreize erleichtern, die von mehreren Mitgliedstaaten zur gezielten Unterstützung rentabler Unternehmen eingeführt wurden. Die Kommission arbeitet an einer gezielten Kapitalunterstützung für KMU 29 durch Finanzprodukte von InvestEU, und sie fordert die Mitgliedstaaten auf, ihren Beitrag zu den EU-weiten Bemühungen zu leisten. Darüber hinaus bietet REACT-EU gezielte Unterstützung für KMU.

Die Mitgliedstaaten verfügen im Rahmen nationaler Förderprogramme über eine Reihe von Möglichkeiten, unter anderem über den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen, um mit Eigenkapitalunterstützung die Solvenz und das Wachstum innovativer KMU und Midcap-Unternehmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften zu stärken. Dazu gehören beispielsweise Regelungen zur Bereitstellung öffentlicher Garantien für private Investmentfonds, die auf dem Prinzip beruhen, dass der Staat eine Garantie zur Mobilisierung privater Mittel leistet, anstatt selbst Kapital bereitzustellen. Alternativ können die Mitgliedstaaten bestimmte rückzahlbare Instrumente gewähren, die in Abhängigkeit von der Erholung der Unternehmen und ihrer Rückzahlungsfähigkeit später in Zuschüsse umgewandelt werden können.

Die Kommission wird bei der Schaffung eines Kapitalbinnenmarkts weitere Fortschritte erzielen. So beschleunigt sie beispielsweise die Arbeiten an der Eigenkapitalunterstützung für KMU, die sich auch auf eine Ausweitung der Unterstützung für Expansionskapital, strategische Investitionen und Börsengänge erstrecken. Diese Anstrengungen werden Investitionen in grüne und digitale Technologien in allen Phasen des Lebenszyklus von KMU (Start-up-, Wachstums-, Expansions- und Exit-Phase) auslösen. Ein neuer öffentlich-privater Fonds für den Börsengang von KMU wird KMU und Midcap-Unternehmen während des Verfahrens zur Börsennotierung und darüber hinaus unterstützen. 30 Die EIB-Gruppe wird im zweiten Halbjahr 2021 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für interessierte Fondsmanagementteams veröffentlichen.

Auch die Besteuerung spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Fairness und Wachstum. So wird die in Kürze veröffentlichte Mitteilung „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ konkrete Pläne zur Unterstützung beider Ziele, einschließlich konkreter Maßnahmen für KMU, enthalten.

Die Wettbewerbspolitik der EU nimmt eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen ein. Ferner ist sie eines unserer wertvollsten Instrumente, wenn es sicherzustellen gilt, dass der Binnenmarkt Unternehmen dabei unterstützt, innovativ zu sein und zu wachsen. Die Wahrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt trägt dazu bei, dass unsere Unternehmen auf den globalen Märkten resilient und wettbewerbsfähig sind. Die Kommission wird auch weiterhin die Anwendung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen (verlängert bis Ende 2021) und die Durchführung von mit COVID-19 zusammenhängenden staatlichen Beihilfemaßnahmen im Hinblick darauf überwachen, ob die Stützungsmaßnahmen im Krisenfall schrittweise auslaufen können, wenn die Lage dies zulässt, ohne dass es zu Klippeneffekten kommt.

SCHLÜSSELMAẞNAHMEN

ZEITPLAN

Notfallinstrument für den Binnenmarkt

1. Quartal 2022

Jährlicher Binnenmarktbericht

jährlich

Etwaiges gemeinsames Formular/Muster für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern

1. Quartal 2022

Stärkung der Binnenmarktüberwachung bei Produkten aus der EU und importierten Produkten

4. Quartal 2022

Arbeiten im Rahmen von InvestEU bezüglich Kapitalunterstützung und Eigenkapitalfinanzierung zur Unterstützung von KMU

im Gange

4.Mit Abhängigkeiten umgehen: die offene strategische Autonomie in der Praxis

Die Offenheit für Handel und Investitionen ist eine Stärke und für die EU als wichtige Import- und Exportmacht Quelle für Wachstum und Resilienz. Allerdings wirkte sich COVID-19 negativ auf die globalen Lieferketten aus und führte zu Engpässen in Europa. Wie in der Industriestrategie von 2020 hervorgehoben wurde, muss die EU ihre offene strategische Autonomie in Schlüsselbereichen verbessern. 31  

Die Krise hat außerdem deutlich gemacht, dass die Fähigkeit der EU, Krisen zu bewältigen und entsprechend zu handeln gestärkt werden muss. Besonders herausfordernd waren die Störungen entlang der Versorgungskette des Gesundheitsökosystems, die auf eine Kombination aus steigender Nachfrage sowie einem Mangel an Angebot und Arbeitskräften zurückzuführen waren, obwohl die EU proaktiv darauf hingearbeitet hat, (globale) Transportrouten und Lieferketten so offen und sicher wie möglich zu halten. Angesichts neuerer Herausforderungen, wie des Halbleitermangels in der Automobilindustrie, wird deutlich, dass Europa auch mit anderen spezifischen Abhängigkeiten konfrontiert ist. Durch die Pandemie wurde diese Bewusstseinsbildung beschleunigt, und Länder wie die Vereinigten Staaten 32 sahen sich veranlasst, ihre Positionen in globalen Wertschöpfungsketten zu überprüfen.

Die EU verfügt auch über wichtige Stärken und Kapazitäten. Während die EU mit gewissen Abhängigkeiten konfrontiert ist, hängen andere Länder auch von der EU ab („umgekehrte Abhängigkeiten“). Gegenseitige Abhängigkeiten können ein Element der Stabilität in globalen Wertschöpfungsketten sein. Ferner gibt es Abhängigkeiten vom Ausland, die für die EU und ihre Partner gleichermaßen bestehen („gemeinsame Abhängigkeiten“). Durch sie wird der Aufbau einer Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern möglich, wobei das Ziel verfolgt wird, für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden.

Bestandsaufnahme unserer strategischen Abhängigkeiten und Kapazitäten

Einige Störungen haben Europa überrascht, und deshalb ist es notwendig, die strategischen Abhängigkeiten der EU besser zu erfassen und abzuschätzen, wie sie sich in Zukunft entwickeln könnten und inwieweit sie zu Schwachstellen führen würden. Solche strategischen Abhängigkeiten wirken sich auf die zentralen Interessen der EU aus, insbesondere in den Bereichen Gesundheit 33 , Sicherheit, Schutz und Zugang zu wichtigen Inputs und Technologien, die für den grünen und den digitalen Übergang erforderlich sind. 

Auf Ersuchen des Europäischen Rates hat die Kommission auf der Grundlage von Handelsdaten eine „Bottom-up-Analyse“ durchgeführt, die erste Einblicke in den Umfang der zu behandelnden Themenbereiche liefert. Von den 5200 in die EU eingeführten Produkten werden in der Analyse 137 Produkte (mit einem Anteil von 6 % am Gesamtwert der in die EU importierten Waren) in empfindlichen Ökosystemen ermittelt, von denen die EU in hohem Maße abhängig ist – dies betrifft vor allem energieintensive Industrien (z. B. Rohstoffe 34 ) und Gesundheitsökosysteme (z. B. pharmazeutische Wirkstoffe) sowie andere Produkte, die für die Unterstützung des ökologischen und des digitalen Wandels von Bedeutung sind.

Etwa die Hälfte der Einfuhren für derartige Produkte stammt aus China, gefolgt von Vietnam und Brasilien. Bei 34 Produkten (mit einem Anteil von 0,6 % am Gesamtwert der in die EU importierten Waren) ist die Anfälligkeit unter Umständen jedoch höher, da diese Produkte möglicherweise nur ein geringes Potenzial für eine weitere Diversifizierung und Substitution durch EU-Produkte aufweisen. Bei etwa 20 dieser Produkte handelt es sich um Rohstoffe und Chemikalien, die zum energieintensiven industriellen Ökosystem gehören; ein Großteil der verbleibenden Produkte sind dem Gesundheitsökosystem zuzuordnen (z. B. pharmazeutische Wirkstoffe und andere gesundheitsbezogene Produkte). In der Analyse werden auch die hauptsächlich mit der globalen Marktstruktur zusammenhängenden Herausforderungen und Abhängigkeiten im Bereich fortgeschrittener Technologien wie Cloud und Mikroelektronik aufgezeigt.

Anteil der 137 identifizierten Produkte, für die in sensitiven Ökosystemen der EU eine Abhängigkeit besteht, am Gesamtwert der Einfuhren in die EU nach Ursprung

Quelle: Europäische Kommission auf der Grundlage der BACI-Datenbank

Außerdem wird in der Analyse auch die Frage möglicher interner Abhängigkeiten im Binnenmarkt im Zusammenhang mit einer Konzentration der Tätigkeiten auf der Ebene einzelner Unternehmen hervorgehoben. In diesen Fällen können Wettbewerbspolitik und Durchsetzungsmaßnahmen der EU eine wichtige Rolle beim Umgang mit möglichen Risiken spielen, die mit solchen internen Abhängigkeiten verbunden sind, indem sichergestellt wird, dass die Märkte offen und bestreitbar bleiben.

In der dieser Aktualisierung beigegebenen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 35 sind sechs eingehende Überprüfungen strategischer Bereiche (Rohstoffe, Batterien, pharmazeutische Wirkstoffe, Wasserstoff, Halbleiter sowie Cloud- und Spitzentechnologien) enthalten, die zusätzlich Aufschluss über den Ursprung strategischer Abhängigkeiten und über ihre Auswirkungen geben. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und den Sozialpartnern zusammenarbeiten, auch mit Unterstützung des Industrieforums oder im Rahmen des strukturierten Dialogs über die Sicherheit der Arzneimittelversorgung 36 und der Arzneimittelstrategie, um diese Analyse zu vertiefen und die ermittelten strategischen Abhängigkeiten weiter anzugehen.

Die Kommission wird in einer zweiten Runde gründliche Überprüfungen potenzieller Abhängigkeiten in Schlüsselbereichen durchführen, u. a. in Bezug auf Produkte, Dienstleistungen oder Technologien, die wie die erneuerbaren Energien, die Energiespeicherung und Cybersicherheit für den doppelten Übergang von zentraler Bedeutung sind. Darüber hinaus werden mithilfe der Beobachtungsstelle für kritische Technologien 37 der Kommission und eines Prozesses regelmäßiger Überprüfung sowohl aktuelle Abhängigkeiten als auch Risiken künftiger (technologischer) Abhängigkeiten systematisch überwacht.

Aufbau eines Instrumentariums zur Verringerung und Vermeidung strategischer Abhängigkeiten

In den meisten Fällen ist die Industrie selbst aufgrund ihrer unternehmerischen Strategien und Entscheidungen am besten in der Lage, die Resilienz zu verbessern und jegliche Abhängigkeiten zu verringern, die zu Schwachstellen führen können, unter anderem durch die Diversifizierung der Lieferanten, die vermehrte Verwendung von Sekundärrohstoffen und die Substitution durch andere Ausgangsstoffe. In manchen Situationen kommt es aufgrund einer Konzentration der Produktion oder der Beschaffung in nur einem geografischen Gebiet jedoch dazu, dass alternative Anbieter nicht zur Verfügung stehen.

Für Bereiche mit strategischer Bedeutung lotet die Kommission derzeit politische Maßnahmen aus, mit denen die Bemühungen der Industrie zur Bewältigung dieser Abhängigkeiten und zur Entwicklung des Bedarfs an strategischen Kapazitäten unterstützt werden können; dazu gehören die Diversifizierung von Angebot und Nachfrage unter Rückgriff auf unterschiedliche Handelspartner, wann immer dies möglich ist, aber auch der Aufbau von Lagerbeständen und gegebenenfalls eigenständiges Vorgehen. In der Regel sollte es sich dabei um eine Kombination von Maßnahmen handeln, die auf die Bedürfnisse der Ökosysteme und die ermittelten Risiken ausgerichtet sind und in einem angemessenen Verhältnis zu ihnen stehen. Bei der Ausarbeitung der Maßnahmen wird die Kommission eng mit den einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Position der EU in globalen Wertschöpfungsketten zu festigen, unter anderem durch die Stärkung und Diversifizierung des Außenhandels und die Schaffung neuer Chancen, von denen auch Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen profitieren können. Durch eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft und mehr Ressourceneffizienz wird ebenfalls ein Beitrag zur Verringerung von Abhängigkeiten und zur Stärkung der Resilienz geleistet. Darüber hinaus sollten es diese Maßnahmen der EU ermöglichen, ihre eigenen Kapazitäten zu stärken und dabei auf den Stärken eines voll funktionsfähigen Binnenmarkts mit offenen und wettbewerbsorientierten Märkten aufzubauen. Sie wird ihre privilegierten Beziehungen zu ihren engsten Nachbarn – insbesondere zu denjenigen, mit denen bereits eine Regelungskonvergenz mit der EU besteht – dafür einsetzen. 

Wie in ihrer Überprüfung der Handelspolitik 38 dargelegt, arbeitet die Kommission auf eine Diversifizierung internationaler Lieferketten hin und pflegt internationale Partnerschaften im Sinne einer besseren Vorbereitung auf Bedrohungen.

In den Bereichen, in denen gemeinsame Abhängigkeiten mit ihren Partnern 39 bestehen, kann die EU Ressourcen bündeln und mit ihren engsten Verbündeten und Partnern stärkere und vielfältigere alternative Lieferketten aufbauen. Die transatlantischen Beziehungen sowie die Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik sind Eckpfeiler dieser Bemühungen, wie auch Freihandelsabkommen mit anderen Partnern und Handelsblöcken. Für erstere könnte der vorgeschlagene EU-US-Handels- und Technologierat eine Plattform für die Zusammenarbeit bieten.

Die Kommission wird umgekehrte Abhängigkeiten weiter prüfen und Bereiche erfassen, in denen Abhängigkeiten anderer Länder von der EU bestehen. Die EU kann bessere politische Maßnahmen treffen, wenn sie ein tieferes Verständnis dieser wechselseitigen Abhängigkeiten entwickelt.

Die Kommission wird die Unterstützung von Industrieallianzen in strategischen Bereichen dann fortsetzen, wenn solche Allianzen als das beste Instrument ermittelt wurden, um Aktivitäten zu beschleunigen, die ansonsten nicht angestoßen würden, und wenn sie dazu beitragen, private Investoren dafür zu gewinnen, neue Geschäftspartnerschaften und -modelle auf transparente und vollends wettbewerbskonforme Weise zu erörtern, und wenn dadurch das Potenzial für Innovation und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze gegeben ist. Die Kommission wird Allianzen insbesondere auf ihre Inklusivität für Start-ups und KMU prüfen. Solche Allianzen sollten öffentlich-private Partnerschaften 40 ergänzen und eine breite und offene Plattform für die Erstellung strategischer Fahrpläne und eine effiziente Koordinierung der Investitionspläne für Forschung, Entwicklung und Innovation betreffend Technologien in spezifischen Ökosystemen bieten. In drei von sechs Bereichen, in denen die Kommission im Rahmen dieser Mitteilung gründliche Überprüfungen vorlegt, hat sie bereits Industrieallianzen ins Leben gerufen (Rohstoffe, Batterien und Wasserstoff).

Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen bereitet die Kommission den Start der beiden Allianzen im Bereich Digitales vor, die bereits in der neuen Industriestrategie und in der Mitteilung zur digitalen Dekade angekündigt worden waren. Es handelt sich dabei um die Allianz für Prozessoren und Halbleitertechnologien und die Allianz für Industriedaten, Spitzen- und Cloudtechnologien. Diese Allianzen, die ein breites Spektrum von Interessenträgern zusammenbringen, werden dazu beitragen, die wichtigsten politischen Ziele der EU im Bereich Mikroelektronik zu erreichen und die Stellung der europäischen Industrie auf dem globalen Markt für Cloud- und Edge-Computing zu stärken. Dabei wird insbesondere auf den Trend zu einer stärkeren Verbreitung und Dezentralisierung von Datenverarbeitungskapazitäten und auf die Notwendigkeit, die Voraussetzungen für zusammengeschlossene und nicht anbietergebundene Cloud-Ökosysteme zu schaffen, reagiert.

Die Kommission erwägt auch die Bildung einer i) Allianz für Trägerraketen, die alle großen und kleinen Akteure zusammenbringen soll, um auf einen weltweit wettbewerbsfähigen, kosteneffizienten und autonomen Zugang der EU zum Weltraum hinzuarbeiten, sowie einer ii) Allianz für emissionsfreie Luftfahrt, um die Marktreife bahnbrechender Luftfahrzeugkonfigurationen (z. B. Wasserstoff, Strom) zu gewährleisten, die bestehende Investitionen im Rahmen der „Clean-Sky“-Initiative mobilisieren und zum Erreichen des europäischen Klimaneutralitätsziels bis 2050 beitragen, und zwar in vollständiger Komplementarität mit der Allianz für erneuerbare und CO2-arme Kraftstoffe 41 , die derzeit in Betracht gezogen wird.

Die Kommission wird weiterhin die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, öffentliche Mittel im Wege wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) in jenen Bereichen zu bündeln, in denen der Markt allein keine bahnbrechenden Innovationen hervorbringen kann; dies war in den Bereichen Batterien 42 und Mikroelektronik 43 der Fall. Die Mitgliedstaaten und die Unternehmen haben gemeinsam ihr Interesse bekundet, sich an zusätzlichen IPCEI zu beteiligen, z. B. in den Bereichen Clouds der nächsten Generation, Wasserstoff, kohlenstoffarme Industrie, Arzneimittel und an einem weiteren IPCEI für modernste Halbleiter. Die Kommission wird die Pläne für diese Projekte aufmerksam prüfen und sie bei Erfüllung der Kriterien begleiten, sobald sie ausgereift sind. In geeigneten Fällen, z. B. im Bereich Batterien, können Industrieallianzen zur Vorbereitung solcher IPCEI beitragen.

Investitionen in Bereichen von strategischer Bedeutung können auch aus dem EU-Haushalt unterstützt werden. So kann beispielsweise im Rahmen der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne zu den Mitgliedstaaten-Komponenten des Programms „InvestEU“ beigetragen werden, und die Mitgliedstaaten könnten Teile ihrer nationalen Zuweisungen in solche Sektoren investieren.

Strategische Abhängigkeiten können sich besonders auf KMU auswirken, u. a. in Form von höheren Umstellungskosten oder dem Fehlen lebendiger Start-up-Gemeinschaften und innovativer kleinerer Anbieter. Die Europäische Plattform für Cluster-Zusammenarbeit und das Enterprise Europe Network werden 2021 unter Einsatz eines Gesamtbudgets von 61 Mio. EUR im Rahmen des Binnenmarktprogramms verstärkte Maßnahmen ergreifen, um KMU bei der Bewältigung von Störungen und Schwachstellen zu unterstützen oder ihnen durch den Aufbau von Verbindungen mit neuen lokalen und grenzüberschreitenden Partnern bei der Diversifizierung zu helfen und so ihre Resilienz stärken. Digitale Lösungen, wie Datenräume für die industrielle Fertigung, würden auch zu flexibleren Lieferketten führen. 

Die globale Führungsposition im Technologiebereich ist mit einer Führungsrolle bei der Normung und der Gewährleistung der Interoperabilität untrennbar verbunden. Die weltweite Konvergenz der gleichen internationalen Normen trägt dazu bei, die Anpassungskosten zu senken und die Wertschöpfungsketten der EU und weltweit zu stärken. Damit die EU ihren Einfluss auf die Festlegung globaler Normen behalten kann, muss ihr eigenes Normungssystem, ein Kernstück des Binnenmarkts, flexibel und effizient funktionieren. Unsere Industrie ist auf europäische und internationale Normen angewiesen, die ihren doppelten Übergang zeitnah unterstützen, unabhängig davon, ob es sich um Wasserstoff, Batterien, Offshore-Wind, sichere Chemikalien, Cybersicherheit oder Weltraumdaten handelt. Ferner ist es für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU-Industrien von entscheidender Bedeutung, bei diesen prioritären Normen eine globale Führungsposition einzunehmen.

Die Kommission wird eine Strategie für Normung vorlegen. Sie wird das Fundament für eine entschlossenere Haltung in Bezug auf europäische Interessen im Normungsbereich (sowohl in der EU als auch weltweit) und in Bezug auf eine offene Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in bestimmten Bereichen von beiderseitigem Interesse (z. B. Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und Kanada im Bereich der rechtmäßigen und ethischen Nutzung von KI) bilden. In diesem Zusammenhang wird die Kommission prüfen, ob zur Erreichung dieser Ziele Änderungen der Normungsverordnung erforderlich sind. Eine gemeinsame Taskforce der Kommission und der europäischen Normungsorganisation wird gemeinsam vereinbarte Lösungen für eine rasche Annahme der als entscheidend erachteten Normen festlegen. Die Kommission wird auch besonderes Augenmerk darauf richten, auf den Normungsbedarf im Hinblick auf die Unterstützung des doppelten Übergangs industrieller Ökosysteme vorbereitet zu sein.

Die europäischen Unternehmen müssen weltweit und im Binnenmarkt von gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren. Im Rahmen der Wettbewerbs- und Handelspolitik der EU muss weiterhin energisch gegen unlautere Praktiken und Zwangsmaßnahmen vorgegangen und zugleich die internationale Zusammenarbeit bei der Lösung gemeinsamer globaler Probleme gesucht werden. In Verbindung mit dieser Mitteilung schlägt die Kommission ein Rechtsinstrument vor, mit dem gegen die potenziell wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt vorgegangen werden soll. Dadurch soll sichergestellt werden, dass drittstaatliche Regierungen Unternehmen, die ein EU-Unternehmen erwerben oder an öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen wollen, nicht mehr ungehindert potenziell wettbewerbsverzerrende Subventionen gewähren können. Die Kommission wird weiterhin wettbewerbsverzerrende Industriesubventionen gegenüber unseren Handelspartnern ansprechen.

Die öffentlichen Ausgaben im Rahmen der Auftragsvergabe belaufen sich jedes Jahr auf 14 % des BIP der EU. Der europäische Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, unter anderem durch die Anwendung strategischer Kriterien – insbesondere für die umweltgerechte, soziale und innovationsorientierte Auftragsvergabe – und gleichzeitig Transparenz und Wettbewerb gewährleisten. Darüber hinaus ist es wichtig, die innovationsfördernde Auftragsvergabe in den Bereichen digitale Lösungen und FuE zu steigern. 44  Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien für die wirksame Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Stärkung der Resilienz wichtiger Ökosysteme entwickeln und dabei ein Instrumentarium anwenden, das öffentlichen Auftraggebern dabei hilft, strategische Versorgungsrisiken und -abhängigkeiten zu erkennen und zu bewältigen und die Lieferantenbasis zu diversifizieren.

SCHLÜSSELMAẞNAHMEN

ZEITPLAN

Annahme eines Vorschlags, mit dem gegen die potenziell wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt vorgegangen werden soll

Mai 2021

Regelmäßige Überprüfung der strategischen Abhängigkeiten und Überwachung der mit diesen verbundenen Risiken.

Beginn: 2021

Internationale Partnerschaften und Zusammenarbeit zur Bewältigung strategischer Abhängigkeiten ausloten

Beginn: 2021

Start der Allianz für Prozessoren und Halbleitertechnologie und der Allianz für Industriedaten, Spitzen- und Cloudcomputing

2. Quartal 2021

Verstärkte Maßnahmen gegen Störungen und Schwachstellen in den KMU-Lieferketten

4. Quartal 2021

Annahme einer Strategie für Normung

3. Quartal 2021

Leitlinien für die Ermittlung und Bewältigung strategischer Abhängigkeiten durch die Vergabe öffentlicher Aufträge

1. Quartal 2022

5.Beschleunigung des doppelten Übergangs

Die Industriestrategie von 2020 enthielt eine Liste von Maßnahmen zur Unterstützung des grünen und des digitalen Übergangs in der Industrie der EU, von denen viele bereits umgesetzt wurden 45 , doch die Pandemie hat sich erheblich auf das Tempo und das Ausmaß dieses Wandels ausgewirkt. Es zeigt sich deutlicher denn je, dass Unternehmen, die sich um Nachhaltigkeit und Digitalisierung bemühen, größere Erfolgschancen haben als andere. Aus diesem Grund ist der digitale Wandel der Unternehmen einer der vier Kernpunkte des digitalen Kompasses. 46

Gemeinsame Gestaltung von Wegen für den Übergang in relevanten industriellen Ökosystem

Der jährliche Binnenmarktbericht 2021 47 enthält eine erste Analyse der bislang ermittelten Herausforderungen für 14 industrielle Ökosysteme, aber auch der bereits eingeleiteten Initiativen zur Förderung des Wandels, mit denen der doppelte Übergang verwirklicht und die Resilienz erhöht werden soll. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über sauberen und wettbewerbsfähigen europäischen Stahl 48 wird anhand eines anschaulichen Beispiels eingehend untersucht, was der grüne und der digitale Übergang für diesen Sektor bedeuten. Zudem wird darin erläutert, wie die Industrie durch politische Maßnahmen der EU bei der Bewältigung des Übergangs unterstützt wird. 

Diese Analysen können, wo dies erforderlich ist, dazu beitragen, Wege für den Übergang für Ökosysteme im Einvernehmen mit der Industrie, Behörden, Sozialpartnern und anderen Interessenträgern gemeinsam zu gestalten. Damit wird es möglich sein, nach dem Bottom-up-Prinzip eine genauere Vorstellung von Umfang, Kosten, langfristigem Nutzen und Voraussetzungen hinsichtlich der Maßnahmen zu vermitteln, die zur Begleitung des doppelten Übergangs für die relevantesten Ökosysteme erforderlich sind und in einen umsetzbaren Plan zugunsten einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit münden. In einem solchen Plan sollen die einschlägigen Beiträge, beispielsweise die in der Mitteilung über den Europäischen Forschungsraum 49 angekündigten industriellen Technologie-Fahrpläne, und die im Rahmen des Aktionsplans für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie 50 ausgearbeiteten Fahrpläne berücksichtigt werden. 

Vorrang sollte den Ökosystemen und Sektoren eingeräumt werden, die mit den größten Herausforderungen bei der Verwirklichung der Klima- und Nachhaltigkeitsziele und der Bewältigung des digitalen Wandels konfrontiert sind, sowie denjenigen, deren Wettbewerbsfähigkeit, wie etwa im Fall energieintensiver Industrien (einschließlich der Chemie- und Stahlindustrie) 51 und des Baugewerbes davon abhängt, ferner den Ökosystemen und Sektoren, die stark von der Krise betroffen sind und die sich dank der Beschleunigung ihres doppelten Übergangs rascher erholen könnten (z. B. Tourismus und Mobilität) 52 .

Unterstützung des Geschäftsszenarios für den grünen und den digitalen Übergang

Die Industrie in der EU hat sich den Herausforderungen gestellt und die Chancen ergriffen, die der doppelte Übergang bietet. Sie ist zu Investitionen bereit, fordert jedoch Vorhersehbarkeit und ein echtes Geschäftsszenario: Dazu gehören ein kohärenter und stabiler Rechtsrahmen sowie der Zugang zu Kapazitäten und Infrastrukturen, Finanzmitteln für Innovation und Einführung, Rohstoffen und dekarbonisierter Energie, Maßnahmen für klimaneutrale und kreislauforientierte Produkte auf der Nachfrageseite und den richtigen Kompetenzen. All dies ist für einen wettbewerbsfähigen Übergang erforderlich.

Die EU hat im Zuge ihres Einsatzes für die wirtschaftliche Erholung unmittelbar die Chance, solche Geschäftsszenarien zu unterstützen. Der EU-Haushalt und NextGenerationEU sowie insbesondere die Aufbau- und Resilienzfazilität sollten als Sprungbrett genutzt werden, um den Aufschwung in Europa zu beschleunigen und das Engagement für den grünen und den digitalen Übergang zu verstärken. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, in die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne Investitionen und Reformen im Rahmen einer begrenzten Anzahl von Leitinitiativen aufzunehmen, da diese für alle Mitgliedstaaten von Relevanz sind, sehr umfangreiche Investitionen erfordern und ein großes Potenzial für Wachstum und Beschäftigung und zur Nutzung der mit dem doppelten grünen und digitalen Übergang verbundenen Vorteile aufweisen. 53 Die Kommission führt derzeit eine eingehende Bewertung der nationalen Pläne durch und wird deren Umsetzung überwachen, um insbesondere sicherzustellen, dass mindestens 37 % der Mittel für grüne Investitionen sowie mindestens 20 % für die Digitalisierung aufgewendet werden. In zahlreichen nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ist vorgesehen, Finanzmittel in KMU-Investitionen in den Bereichen Grünes und Digitales zu lenken. Die Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 sind stark auf den doppelten Übergang ausgerichtet, der zum grünen und digitalen Wandel der EU-Wirtschaft beiträgt.

Die Aufbau- und Resilienzpläne bieten eine beispiellose Gelegenheit dazu, Kräfte in Mehrländerprojekten zum Aufbau kritischer digitaler und grüner Kapazitäten zu bündeln. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat ihre Absicht bekundet, Mehrländerprojekte in die Entwürfe für ihre nationalen Pläne aufzunehmen. Durch diese Projekte könnten Investitionen beschleunigt werden, die in den Bereichen Wasserstoff, 5G-Korridore, gemeinsame Dateninfrastrukturen und -dienste, nachhaltiger Verkehr, Blockchain oder europäische Zentren für digitale Innovation dringend erforderlich sind. Die Kommission prüft derzeit Optionen für einen wirksamen Mechanismus zur Beschleunigung der Durchführung solcher Mehrländerprojekte, der insbesondere eine etwaige kombinierte Finanzierung durch die Mitgliedstaaten und die EU ermöglicht. 54  

Im Wege der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften, insbesondere der Vorschriften über staatliche Beihilfen, wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel für die wirtschaftliche Erholung zusätzliche private Investitionen nicht ersetzen, sondern vielmehr auslösen. Darüber hinaus führt die Kommission eine umfassende Überprüfung der EU-Wettbewerbsvorschriften durch, damit diese in einer Zeit, in der sich die globale Wettbewerbssituation grundlegend verändert, auch tatsächlich geeignet sind, den grünen und den digitalen Übergang zum Vorteil der Europäerinnen und Europäer zu unterstützen. Die Überarbeitung der Vorschriften für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie wird es den Mitgliedstaaten erleichtern, Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren und umweltfreundlichere Technologien im Kontext des Grünen Deals und der neuen Industriestrategie einzuführen. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) tragen dazu bei, grenzüberschreitende Investitionen in bahnbrechende Innovationen dort anzustoßen, wo vom Markt allein das Risiko nicht übernommen würde, und zwar nur in Fällen, in denen die positiven Auswirkungen der Behebung eines eindeutigen Marktversagens die Gefahr von Marktverzerrungen im Binnenmarkt überwiegen. Während die jüngste Bewertung der aktuellen IPCEI-Mitteilung gezeigt hat, dass die Bestimmungen ihren Zweck gut erfüllen, wären einige gezielte Anpassungen erforderlich, um unter anderem derartige Vorhaben weiter zu öffnen und die Beteiligung von KMU zu erleichtern und um Leitlinien für die Kriterien zur Bündelung von Mitteln aus nationalen Haushalten und EU-Programmen bereitzustellen. Dank der neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung werden die Mitgliedstaaten die am stärksten benachteiligten Gebiete bei ihrem Aufholprozess und beim Abbau von Ungleichheiten ebenso unterstützen können wie die Regionen, die mit Übergangs- oder Strukturproblemen konfrontiert sind, und dabei für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten sorgen.

Im Zuge der Bewertung der Leitlinien für staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau prüft die Kommission, ob diese Vorschriften zweckmäßig sind und den jüngsten Technologie- und Marktentwicklungen entsprechen und somit die Ambitionen der EU beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur gemäß den politischen Zielen, die unter anderem in den Mitteilungen zur Gigabit-Gesellschaft und zur digitalen Dekade festgelegt sind, uneingeschränkt unterstützen können. Darüber hinaus wird sich die laufende Überprüfung der kartellrechtlichen Vorschriften für horizontale Vereinbarungen zwischen Unternehmen unter anderem auf Fragen erstrecken, die, wie z. B. Forschungs- und Entwicklungsvereinbarungen für den grünen und den digitalen Übergang von entscheidender Bedeutung sind; zudem sind darin Orientierungshilfen für „Nachhaltigkeitsvereinbarungen“ sowie wettbewerbsfördernde Vereinbarungen über das Teilen und die gemeinsame Nutzung von Daten vorgesehen. In ähnlicher Weise zielt die laufende Überprüfung der Gruppenfreistellungsverordnung und der Leitlinien für vertikale Vereinbarungen darauf ab, die geltenden Vorschriften besser an die neuen Marktgegebenheiten und den Anstieg insbesondere beim elektronischen Handel und beim Online-Verkäufen anzupassen, und den Unternehmen diesbezüglich aktuelle Orientierungshilfen an die Hand zu geben. Auch die Bekanntmachung über die Marktdefinition wird – unter Berücksichtigung von Entwicklungen wie Digitalisierung und Globalisierung – überarbeitet. Im Zuge der Überprüfung der Handelspolitik hat die Kommission mit einem eigenen Plan dafür gesorgt, dass die Handelspolitik beim doppelten Übergang in vollem Umfang zum Tragen kommt. Die EU hat einen Fokus auf die Umsetzung von Handels- und Investitionsabkommen gelegt und wird im Zuge dessen mit der gesamten, in ihren bisherigen Handelsabkommen vorgesehenen Flexibilität dafür sorgen, dass die Abkommen ihrem Zweck und den neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem grünen und dem digitalen Übergang gerecht werden.

Um die Finanzierung einer grünen Erholung zu unterstützen, erarbeitet die Kommission derzeit ihre neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen und einen Legislativvorschlag zu nachhaltiger Unternehmensführung, der eine Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorsieht. Darüber hinaus wird die Förderung grüner Investitionen mit der Entwicklung neuer Standards für grüne Finanzierungen einhergehen.

Vor der Sommerpause 2021 wird die Kommission das „Fit-für-55“-Paket vorlegen und eine kohärente Überarbeitung der wichtigsten Instrumente des Klima- und Energiepakets für 2030 vorstellen, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Kommission wird ein CO2‑Grenzausgleichssystem für ausgewählte Sektoren präsentieren, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen unter vollständiger Einhaltung der WTO-Regeln besser zu begegnen. Die Instrumente, mit denen bislang dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen global exponierter energieintensiver Industrien begegnet wurde, sollten so lange genutzt werden, bis uneingeschränkt wirksame Alternativen verfügbar sind. Angesichts der Vielfalt der weltweiten Konzepte für die Bepreisung von CO2-Emissionen wird sich die Kommission im Dialog mit den internationalen Partnern der EU darum bemühen, eine Grundlage für eine Zusammenarbeit in diesem Bereich zu finden.

Das gesamteuropäische Innovationsökosystem der nächsten Generation für den grünen und den digitalen Übergang wird durch das Programm „Horizont Europa“ mit all seinen Instrumenten – Partnerschaften 55 , dem Europäischen Innovationsrat und dem Innovations- und Technologieinstitut – unterstützt. Aus dem Innovationsfonds wird die kommerzielle Demonstration innovativer CO2-armer Technologien in zahlreichen Sektoren weiterhin substanziell gefördert. Die Kommission erwägt, als Teil des Vorschlags für eine überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie ein europäisches Konzept für CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference) vorzulegen, das die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem nutzt und andere, im Innovationsfonds vorgesehene Formen der Unterstützung ergänzt.

Die derzeitigen Investitionen in erneuerbare Energiequellen, Energiespeicherung, Netze, Verbindungsleitungen und den industriellen Wandel in der EU fließen zu langsam. 56 Damit der grüne Übergang für eine wirklich nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit sorgt, benötigt die Industrie Zugang zu großen Mengen erschwinglichen und dekarbonisierten Stroms, und in dieser Hinsicht sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, damit sie sich stärker im Bereich der erneuerbaren Energien engagieren und die Genehmigungsverfahren straffen. Das „Energy and Industry Geography Lab“, ein Instrument, das von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission in Zusammenarbeit mit Interessenträgern aus der Industrie entwickelt wird, wird Unternehmen und Energieinfrastrukturplanern Geodaten zur Verfügung stellen. Gewerbliche Verbraucher, KMU und Gemeinschaften können auch gemeinsam auf langfristige Preissicherheit bei Projekten für erneuerbare Energien und einen geringeren ökologischen Fußabdruck hinarbeiten. Die Kommission wird im Rahmen der im Juni 2021 überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie Maßnahmen zur Förderung der Einführung von auf Unternehmensebene geschlossenen Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen in Erwägung ziehen und ungerechtfertigte Hindernisse beseitigen.

Die Markexpansion und die weltweit steigende Nachfrage nach Windturbinen, Fotovoltaik-Paneelen und intelligenten Energietechnologien sind eine enorme Chance, da mit zunehmender Größenordnung die Energiekosten für die Industrie und die Gesellschaft insgesamt sinken dürften. Die Kommission begrüßt Bemühungen, die, wie etwa die europäische Solarinitiative der Industrie, darauf abzielen, die Produktion dieser Technologien in der EU auszuweiten. Die Kommission arbeitet auch an Ökodesign-Maßnahmen für Solarpaneele, u. a. an etwaigen Anforderungen in Bezug auf den CO2-Fußabdruck.

Mit der Europäischen Rohstoffallianz (ERMA) entsteht eine Projektpipeline für die Wertschöpfungskette der seltenen Erden und Magnete sowie für Stoffe zur Energiespeicherung und -umwandlung. Würden alle ERMA-Projekte durchgeführt, so könnten bis zu 60 % der jährlich in der EU installierten Windkraftkapazitäten 2030 mit in der EU aus seltenen Erden hergestellten Magneten arbeiten und 20 % der prognostizierten Nickelnachfrage 2030 mit Lieferungen aus der EU gedeckt werden. 57

Kontinuierliche Bemühungen um eine nachhaltige Produktgestaltung, eine Kreislaufwirtschaft und das verstärkte Sammeln und Recyceln von Rohstoffen sowie ein funktionierender Markt für Sekundärrohstoffe werden von entscheidender Bedeutung sein. Der Vorschlag der Kommission für eine Batterienverordnung bietet einen innovativen Rechtsrahmen für Batterien, der den gesamten Lebenszyklus abdeckt.

KMU können vom grünen Wandel profitieren, brauchen aber Beratung und finanzielle Unterstützung, um ihn bestmöglich zu nutzen. Das Enterprise Europe Network setzt bereits Nachhaltigkeitsberater, die ihre Tätigkeit ab 2022 in vollem Umfang wahrnehmen werden, zur gezielten Beratung von KMU ein. Sie werden Innovationen von KMU sowohl bei der Stromerzeugung mit geringen CO2-Emissionen, einschließlich der Nutzung von Solarpaneelen, als auch im Bereich der Energieeffizienz fördern. Die Digitalisierung ist auch für KMU von wesentlicher Bedeutung, sodass alle relevanten Plattformen 58 durch gemeinsames Handeln KMU in ihren Ökosystemen z. B. mit datengesteuerten Geschäftsmodellen und Lösungen gegen Cyberbedrohungen unterstützen werden. Bis 2023 werden im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ 310 Mio. EUR in die europäischen Zentren für digitale Innovation fließen, die KMU vor beim digitalen Wandel und beim Zugang zu Technologietests zur Seite stehen werden. Im Jahr 2021 wird der Europäische Innovationsrat außerdem Finanzhilfen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR und Beteiligungskapital hauptsächlich für Start-up-Unternehmen und innovative KMU bereitstellen.

Die Kommission wird darauf hinarbeiten, die Synergien zwischen dem nachhaltigen und dem digitalen Wandel zu stärken. Digitale Lösungen wie digitale Zwillinge in der fortgeschrittenen Fertigung können dazu beitragen, Prozesse in allen Ökosystemen zu optimieren. Die von der Industrie getragene European Green Digital Coalition wird die Auswirkungen digitaler Lösungen auf grüne Schlüsselsektoren messen und deren Umsetzung beschleunigen. Die Kommission wird zur Erfüllung der mit dem digitalem Kompass 59 eingegangenen Verpflichtungen zusätzliche Maßnahmen ermitteln, um die angestrebte CO2-Neutralität der IKT-Technologien zu erreichen und den digitalen Technologien im Hinblick auf die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks anderer Ökosysteme stärker zum Durchbruch zu verhelfen.

Der grüne und der digitale Übergang können nur gelingen, wenn mehr Daten auf faire Weise ausgetauscht werden, um insbesondere die Nachhaltigkeit zu optimieren und innovative Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln. Zur besseren Freisetzung des Potenzials von Daten durch Unternehmen und den öffentlichen Sektor wird die Kommission 2021 einen Rechtsakt über Daten vorlegen und die Einrichtung sektoraler „gemeinsamer europäischer Datenräume“ im Wege des geplanten Programms „Digitales Europa“ unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte weiter unterstützen. Auf internationaler Ebene beteiligt sich die EU an den auf der Grundlage einer gemeinsamen Erklärung geführten WTO-Verhandlungen über den elektronischen Geschäftsverkehr, um die globalen Regeln für den digitalen Handel mitzugestalten. Um die Entwicklung einer sicheren und vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz voranzutreiben, hat die Kommission am 21. April 2021 einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für KI und einen überarbeiteten Koordinierten KI-Plan vorgelegt.

Investitionen in Kompetenzen sind eine wichtige Komponente der Investitionen in Menschen und werden von entscheidender Bedeutung sein, um den doppelten Übergang zu unterstützen und zu einem gerechten Aufbau beizutragen. Mit der Europäischen Kompetenzagenda werden der grüne und der digitale Übergang durch Initiativen wie den Kompetenzpakt unterstützt. Dieser trägt dazu bei, den Privatsektor und andere Interessenträger für die Weiterqualifizierung und Umschulung der Arbeitskräfte in Europa zu mobilisieren. Über den Kompetenzpakt werden breit angelegte Kompetenzpartnerschaften in den jeweiligen Ökosystemen unterstützt, von denen einige bereits einschlägige Zusagen gemacht haben (Automobilindustrie, Mikroelektronik, Luft- und Raumfahrt und Verteidigungsindustrie). Die von der Kommission mit den maßgeblichen Interessenträgern aus den einzelnen Ökosystemen organisierten Gesprächsrunden zum Thema Kompetenzen werden bis Mitte 2021 für alle Ökosysteme stattgefunden haben und zur Gestaltung und Umsetzung der Wege für den Übergang beitragen. Der EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 umfasst zahlreiche Instrumente zur Förderung von Weiterqualifizierung und Umschulung. 60 Die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne können ebenfalls das Ihre beitragen und die Beschäftigung auf wirksame Weise aktiv fördern. 61  

SCHLÜSSELMAẞNAHMEN

ZEITPLAN

Gemeinsame Gestaltung von Wegen für den grünen und den digitalen Übergang in relevanten Ökosystemen, beginnend mit Tourismus und energieintensiven Industrien

Ab 2. Quartal 2021

Maßnahmen zur Förderung von Verträgen über den Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen im Vorschlag für eine überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie

2. Quartal 2021

Prüfung eines europäischen Konzepts für CO2‑Differenzverträge im Vorschlag für eine überarbeitete Richtlinie über das Emissionshandelssystem

2. Quartal 2021

Energy and Industry Geography Lab

Ab 4. Quartal 2021

6.Schlussfolgerung: durch Partnerschaften stärker für den Neuanfang

Mit der neuen Industriestrategie 2020 wurde die Grundlage für eine Industriepolitik geschaffen, die den zweifachen Wandel unterstützt, die EU-Industrie weltweit wettbewerbsfähiger macht und Europas strategische Autonomie stärkt. Sie gab einen neuen Weg für die europäische Industrie vor, der den Ambitionen von heute und den Realitäten von morgen gerecht wird. Die mit der Strategie angestoßenen Arbeiten sind noch im Gange. Sie beruhen auf den Stärken Europas als Heimat von Industrieunternehmen: auf unserer Vielfalt und dem Talent unserer Menschen, den innovativen und kreativen Geistern, unseren Werten und den sozialmarktwirtschaftlichen Traditionen. Diese neue Industriestrategie ist mit ihrem unternehmerischen Denk- und Handlungsansatz gültiger denn je.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die Industrie ziehen nun die Lehren aus der Krise und sind bereit, Europas Industrie auf eine neue, nachhaltig wettbewerbsfähige Grundlage zu stellen. Dies bedeutet, dass es die im Industriepaket vom März 2020 für Industrie, KMU und den Binnenmarkt angekündigten Maßnahmen umzusetzen und auf dieser Grundlage aufzubauen gilt. Es bedeutet auch, dass der für Europa so wertvolle Binnenmarkt geschützt werden muss, indem eine offene strategische Autonomie gewährleistet und der grüne und der digitale Übergang in der gesamten EU beschleunigt werden. Gesetzgeberische Maßnahmen, gemeinsame Gestaltung, Investitionen, Partnerschaften und internationale Zusammenarbeit spielen allesamt eine Rolle. Diese Aktualisierung des Pakets zur Industriepolitik wird dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.

Starke Partnerschaften, die die EU, die Mitgliedstaaten, die Industrie und andere relevante Interessenträger zwischen den und innerhalb der industriellen Ökosysteme verbinden und die auf dem offenen und inklusiven Industrieforum der EU aufbauen, sind die Voraussetzung dafür, dass diese Bemühungen Wirkung zeigen. Was die wichtigsten Ökosysteme betrifft, so wird das Forum gemeinsam mit anderen maßgeblichen Interessenträgern die Entwicklung von Wegen für den Übergang und die Analyse strategischer Abhängigkeiten unterstützen. Es wird bewährte Verfahren und Lösungen in allen Ökosystemen fördern und aufzeigen, wo grenz- und ökosystemübergreifend Investitionsbedarf und Kooperationsmöglichkeiten bestehen.

Die Kommission wird die politische Eigenverantwortung für die Industriestrategie weiter fördern und den regelmäßigen Dialog mit dem Europäischen Parlament und dem Rat fortsetzen.

Die EU wird nach Möglichkeit eine internationale Zusammenarbeit anstreben, um eine starke Weltwirtschaft aufzubauen, die auf den Grundsätzen der EU – gleiche Wettbewerbsbedingungen, Führungsrolle bei der Normensetzung und in anderen Regulierungsfragen sowie die Stärkung der Resilienz globaler Lieferketten – beruht.

(1)

COM(2020) 102 final, https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-eu-industrial-strategy-march-2020_de.pdf . Das Paket zur Industriepolitik aus dem Jahr 2020 umfasst auch eine spezielle Strategie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU; (COM(2020) 103 final) und spezifische Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts und zur Verbesserung der Durchsetzung gemeinsam vereinbarter Vorschriften (COM(2020) 93 final und COM(2020) 94 final).

(2)

In der Arbeitsunterlage SWD(2021) 351 mit dem Titel „Annual Single Market Report 2021“ (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021) werden die nachstehenden 14 industriellen Ökosysteme genannt: 1. Luft- und Raumfahrt und Verteidigung, 2. Agrar- und Lebensmittelsektor, 3. Bauwesen, 4. Kultur- und Kreativwirtschaft, 5 Digitales, 6. Elektronik, 7. energieintensive Industrien, 8. erneuerbare Energien, 9. Gesundheit, 10. Mobilität, Verkehr und Automobilindustrie, 11. Lokal- und Sozialwirtschaft und zivile Sicherheit, 12. Einzelhandel, 13. Textilindustrie, 14. Tourismus. Weitere Ökosysteme könnten identifiziert werden und die Abgrenzung zwischen diesen Ökosystemen könnte auf der Grundlage von Dialogen mit Interessenträgern und der sich verändernden Gegebenheiten angepasst werden.

(3)

Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts, Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID‑19, Europäisches Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) oder Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise.

(4)

COM(2020) 456 final.

(5)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021).

(6)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021).

(7)

Europäische Kommission/Europäische Zentralbank (November 2020), „Survey on the access to finance of enterprises“ (SAFE – Erhebung über den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln).

(8)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 1. und 2. Oktober 2020, EUCO 13/20.

(9)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa, 2020/2076(INI).

(10)

Schlussfolgerungen des Rates „Wettbewerbsfähigkeit“ vom 11. September 2020 und vom 16. November 2020.

(11)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021).

(12)

Damit wurde dem Ersuchen des Europäischen Rates vom 2. Oktober 2020 nachgekommen, strategische Abhängigkeiten zu ermitteln, insbesondere in den empfindlichsten industriellen Ökosystemen, und Maßnahmen zur Verringerung dieser Abhängigkeiten vorzuschlagen.

(13)

SWD(2020) 104, Energy security: good practices to address pandemic risks (Energieversorgungssicherheit: Bewährte Verfahren zur Bekämpfung von Pandemie-Risiken).

(14)

Empfehlungen der Kommission und des Rates für einen gemeinsamen koordinierten Ansatz in Bezug auf Reisebeschränkungen.

(15)

Die analytische Arbeit der OECD hat nicht nur bestätigt, dass globale Wertschöpfungsketten für die bestmögliche wirtschaftliche Effizienz sorgen, sondern auch, dass belastbare Lieferketten in Krisenzeiten von entscheidender Bedeutung sind, um Schocks abzufedern, Anpassungsmöglichkeiten zu bieten und die Erholung zu beschleunigen. Vgl. „Shocks, risks and global value chains: insights from the OECD METRO model“, Juni 2020.

(16)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/speech_21_745

(17)

Siehe SWD(2020) 54 final und SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021).

(18)

Auf den Dienstleistungssektor entfallen 70 % des BIP der EU sowie ein entsprechender Anteil an der Beschäftigung.

(19)

Die Taskforce für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften ist das hochrangige Forum, in dem die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Lösungen für die Beseitigung von Binnenmarkthindernissen suchen, die auf Durchsetzungs- oder Umsetzungsmängel zurückzuführen sind. In diesem ersten Jahr spielte sie eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten für das Passieren von Grenzen und der Maßnahmen zu Reisebeschränkungen, mit denen die Freizügigkeit innerhalb der EU eingeschränkt wird.

(20)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021), Anhang I.

(21)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021) und COM(2020) 93.

(22)

Es soll eine gründliche Analyse des Potenzials harmonisierter Normen zur Erleichterung grenzübergreifender Tätigkeiten, des Marktpotenzials und der Marktöffnung sowie des allgemeinen wirtschaftlichen Nutzens, auch für KMU und Unternehmerinnen, durchgeführt werden, um prioritäre Bereiche zu ermitteln. Die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Arbeitnehmerrechte werden dabei eingehend berücksichtigt werden.

(23)

COM(2019) 426 final.

(24)

Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011.

(25)

COM(2021) 219, Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/better_regulation_joining_forces_to_make_better_laws_en_0.pdf.

(26)

Eine der Ursachen für Zahlungsverzögerungen.

(27)

Laut der Beobachtungsstelle ist die Dauer von Streitigkeiten im EU-Ökosystem Bauwesen weltweit am längsten (durchschnittlich vergehen 20 Monate bis zur Beilegung eines Streitfalls).

(28)

Schätzungen zufolge werden 11,4 % aller Unternehmen wahrscheinlich aus dem Markt ausscheiden, wenn die Unterstützung versiegt und sie keinen Zugang zu neuen Kreditquellen erhalten. SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021).

(29)

Dies gilt für KMU, die im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g der InvestEU-Verordnung durch die Covid-19-Krise beeinträchtigt wurden und sich Ende 2019 aus beihilferechtlicher Sicht noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten befanden.

(30)

Gemäß der Studie der Europäischen Kommission mit dem Titel „A Public-Private Fund to Support the EU IPO Market for SMEs“ (Ein öffentlich-privater Fond zur Förderung des EU-Marktes für Börsengänge von KMU), abrufbar unter: https://ec.europa.eu/info/evaluation-reports-economic-and-financial-affairs-policies-and-spending-activities_en, könnte ein öffentlich-privater Fonds für den Börsengang mit öffentlichen Investitionen in Höhe von rund 740 Mio. EUR die Zahl der Börsengänge von KMU und Midcap-Unternehmen in Europa um 10 % erhöhen.

(31)

 Mit der Strategischen Vorausschau der Kommission 2021 wird auch eine langfristige und bereichsübergreifende Perspektive zur Stärkung der offenen strategischen Autonomie Europas vorgelegt.

(32)

„Executive Order on America’s Supply Chains“ (Executive Order über Amerikas Lieferketten).

(33)

In der Arzneimittelstrategie für Europa sind Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung vorgesehen (COM/2020/761).

(34)

Die Kommission wird bis Sommer 2021 eine zusätzliche detaillierte Analyse der kritischen Versorgungsketten für den Energiesektor vorlegen. In dieser Analyse wird hervorgehoben, dass kritische Rohstoffe und verarbeitete Materialien für die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und den Erfolg der Energiewende von entscheidender Bedeutung sind.

(35)

SWD(2021) 352, Strategic Dependencies and Capacities (Strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten).

(36)

https://ec.europa.eu/health/human-use/strategy/dialogue_medicines-supply_de.

(37)

COM(2021) 70, Action Plan on synergies between civil, defence and space industries (Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie).

(38)

COM(2021) 66.

(39)

In einer Analyse empfindlicher Ökosysteme werden z. B. etwa 20 Produkte ermittelt, die aus China eingeführt werden und von denen sowohl die EU als auch die Vereinigten Staaten stark abhängig sind (u. a. in den Ökosystemen Gesundheit, energieintensive Industrien, erneuerbare Energien und Digitales/Elektronik). Gleiches gilt für andere enge Handelspartner der EU.

(40)

Dazu zählen die von der Industrie und den Mitgliedstaaten unterstützten Partnerschaften im Rahmen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda von Horizont Europa, mit denen die Grundlage für die EFR-Fahrpläne für Industrietechnologie geschaffen wurde (COM(2020) 628, S. 10). Im Rahmen des Programms Horizont Europa werden 49 öffentlich-private Partnerschaften vorgeschlagen, für die ein EU-Beitrag in Höhe von fast 25 Mrd. EUR vorgesehen ist, wobei mindestens derselbe Betrag von privaten Partnern und Mitgliedstaaten mobilisiert werden soll.

(41)

Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (COM(2020) 789).

(42)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_21_226

(43)

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_18_6862

(44)

Das Ausmaß der Unterinvestition in Europa im Vergleich zu seinen wichtigsten Handelspartnern ist in den Bereichen digitale Lösungen (Investitionen um einen Faktor 3 zu gering) und FuE (Investitionen um einen Faktor 5 zu gering) am bedeutendsten.

https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/final-report-available-benchmarking-innovation-procurement-investments-and-policy-frameworks-across  

(45)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021), Abschnitt 3 Anhang II.

(46)

COM(2021) 118 final.

(47)

SWD(2021) 351, Annual Single Market Report 2021 (Jährlicher Binnenmarktbericht 2021), Anhang III.

(48)

SWD(2021) 353, Towards Competitive and Clean European Steel (Hin zu wettbewerbsfähigem und sauberem europäischen Stahl).

(49)

COM(2020) 628 final, Ein neuer EFR für Forschung und Innovation.

(50)

COM(2021) 70 final, Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie.

(51)

Nach dem Vorbild der Verordnung über das Europäische Klimagesetz sollten Synergien zwischen den Wegen für den Übergang und den vorläufigen freiwilligen Fahrplänen entwickelt werden.

(52)

Unter Berücksichtigung der Strategie für intelligente Mobilität (COM(2020) 789 final).

(53)

Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021 (COM(2020) 575 final). Die Leitinitiativen stehen unter folgenden Titeln: Hochfahren; Renovieren; Aufladen und Betanken; Anbinden; Modernisieren; Expandieren; Umschulen und Weiterbilden.

(54)

So wie dies in der Mitteilung „Digitaler Kompass 2030“ (COM(2021) 118 final) angekündigt wurde.

(55)

Unter anderem in den Bereichen sauberer Stahl, Verarbeitungsindustrie, Wasserstoff, Batterien, emissionsfreier Straßenverkehr, saubere Luftfahrt, emissionsfreier Schiffsverkehr, nachhaltige bauliche Umwelt und fortgeschrittene Fertigung.

(56)

SWD(2020) 176 final, Impact Assessment accompanying the 2030 Climate Target Plan – table 12 (Folgenabschätzung zum Klimazielplan für 2030 – Tabelle 12); Agora-Energiewende & EMBER (2021): The European Power Sector in 2020 (Der europäische Stromsektor im Jahr 2020). Die jüngsten nationalen Energie- und Klimapläne sehen einen Anstieg der Wind- und Solarstromerzeugung um 72 TWh/Jahr zwischen 2020 und 2030 vor, doch wären 93 bis 100 TWh/Jahr erforderlich, um den Klimazielwert von 55 % zu erreichen.

(57)

Die zugrunde liegenden Berechnungen sind Kapitel 5.1 von SWD(2021) 352, Strategic Dependencies and Capacities (Strategische Abhängigkeiten und Kapazitäten) zu entnehmen.

(58)

Netz der europäischen Zentren für digitale Innovation (EDIH), ECCP, EEN und Startup Europe.

(59)

COM(2021) 118 final, Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade.

(60)

Zum Beispiel den Europäischen Sozialfonds, Erasmus oder das Programm „Digitales Europa“.

(61)

Empfehlung der Kommission zu einer wirksamen aktiven Beschäftigungsförderung (C(2021) 1372 final).