24.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 340/364


ENTSCHLIESSUNG (EU) 2021/1627 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 29. April 2021

mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2019 sind

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Euratom-Versorgungsagentur für das Haushaltsjahr 2019,

gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0088/2021),

A.

in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt der Euratom-Versorgungsagentur (im Folgenden „Agentur“) für das Haushaltsjahr 2019 ihrem finanziellen Einnahmen- und Ausgabenplan zufolge auf 223 000 EUR belief, was gegenüber 2018 einer Erhöhung um 81,30 % entspricht, die auf die Ausführung eines IT-Dienstleistungsvertrags zurückzuführen ist, für die die Agentur von der Kommission Ende 2019 einen zusätzlichen Beitrag erhielt; in der Erwägung, dass die gesamten Haushaltsmittel der Agentur aus dem Unionshaushalt stammen;

B.

in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung 2019 der Agentur (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärte, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss der Agentur zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.

stellt anerkennend fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 bei den Mitteln für Verpflichtungen zu einer Vollzugsquote von 99,86 % geführt haben, was gegenüber 2018 einen Anstieg um 2,02 % darstellt; bedauert jedoch, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 41,05 % lag und damit um 31,85 % gegenüber 2018 zurückging; stellt fest, dass dieser Rückgang auf die Übertragung noch abzuwickelnder Mittelbindungen zurückzuführen ist, die sich auf 131 137,56 EUR oder 59 % der gebundenen Beträge im Zusammenhang mit unterzeichneten IT-Dienstleistungsverträgen, die bis zum Jahresende nicht abgeschlossen waren, beliefen;

Verfall übertragener Mittel

2.

stellt mit Blick auf die Maßnahmen, die infolge der Feststellungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2018 ergriffen wurden, fest, dass die Annullierungsquote bei den von 2018 auf 2019 übertragenen Haushaltsmitteln 17 % betrug, was auf ungerechtfertigte Mittelbindungen im Jahr 2018 schließen lässt; fordert die Agentur auf, Haushaltsmittel nur dann zu übertragen, wenn dies gerechtfertigt ist;

Leistung

3.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 im Rahmen ihrer Tätigkeiten gemäß Artikel 52 des Vertrags 178 neue Registrierungsreferenzen zuwies, die neue Verträge und Änderungen oder Ergänzungen bestehender Verträge betreffen, und dass die Agentur im Rahmen ihrer Tätigkeiten gemäß den Artikeln 75 und 74 des Vertrags 139 neue Registrierungsreferenzen für Transaktionen im Zusammenhang mit der Erbringung von Diensten für die Bereitstellung kleiner Mengen an Kernmaterial zuwies; erkennt die anhaltenden Bemühungen der Agentur um die Diversifizierung der Versorgungsquellen an;

4.

empfiehlt der Agentur, die Digitalisierung ihrer Dienste voranzutreiben, um Bürokratie abzubauen;

Personalpolitik

5.

stellt fest, dass am 31. Dezember 2019 100 % der im Stellenplan verzeichneten Stellen besetzt waren, wobei 17 Beamte der Kommission für die 17 im Stellenplan bewilligten Stellen ernannt wurden (gegenüber 25 bewilligten Stellen im Jahr 2018);

Interne Kontrollen

6.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 die Normen der Kommission für die interne Kontrolle im Interesse eines wirksamen Managements im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom Oktober 2007 zur Überarbeitung der Normen für die interne Kontrolle angewandt hat; stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 eine Risikobewertung mit besonderem Augenmerk auf den Bereichen Finanzen und IT durchgeführt hat;

7.

stellt fest, dass die Agentur im Jahr 2019 mit der Entwicklung eines neuen Rahmens für die interne Kontrolle begonnen hat, der 2020 in Kraft tritt; fordert die Agentur auf, diesen Weg weiterzuverfolgen und die Entlastungsbehörde über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden zu halten;

Sonstige Bemerkungen

8.

weist in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union darauf hin, dass in der Gemeinsamen Politischen Erklärung festgelegt ist, dass die künftigen Beziehungen ein weitreichendes Abkommen über die nukleare Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Vereinigten Königreich zur friedlichen Nutzung der Kernenergie umfassen sollten und dass die Parteien sich darauf einigen, mittels des Informationsaustauschs zur Versorgung mit Radioisotopen für medizinische Zwecke zusammenzuarbeiten; fordert die Agentur auf, sicherzustellen, dass sie bezüglich der Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs auf dem Laufenden bleibt und dass sie der Entlastungsbehörde über die weiteren diesbezüglichen Entwicklungen Bericht erstattet;

9.

stellt fest, dass die Agentur von Januar bis März 2019 einen mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragten Generaldirektor hatte und dass infolge der Ernennung durch die Kommission seit April 2019 eine neue Generaldirektorin zuständig ist;

10.

fordert die Agentur auf, ihr Augenmerk auf die Verbreitung der Ergebnisse ihrer Forschung und ihrer Tätigkeiten in der Öffentlichkeit über die sozialen Medien und andere Medienkanäle zu legen;

11.

verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021 (1) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1)  Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.