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8.6.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 224/126 |
P9_TA(2021)0459
Insolvenzverfahren: Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. November 2021 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Ersetzung der Anhänge A und B der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren (COM(2021)0231 — C9-0178/2021 — 2021/0118(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2022/C 224/16)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2021)0231), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 81 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0178/2021), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die im Schreiben vom 10. November 2021 vom Vertreter des Rates gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 59 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A9-0293/2021), |
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1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
P9_TC1-COD(2021)0118
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 23. November 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren im Hinblick auf die Ersetzung der Anhänge A und B
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/2260.)