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15.12.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 506/144 |
P9_TA(2021)0128
Katastrophenschutzverfahren der Union ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2021 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (COM(2020)0220 — C9-0160/2020 — 2020/0097(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2021/C 506/29)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0220), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 196 Absatz 2 und Artikel 322 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0160/2020), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage, |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs vom 28. September 2020 (1), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. Oktober 2020 (2), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2020 (3), |
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unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Februar 2021 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf die Artikel 59 und 40 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses, |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Entwicklungsausschusses, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9-0148/2020), |
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1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (4); |
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2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern; |
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3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 385 vom 13.11.2020, S. 1.
(2) ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 66.
(3) ABl. C 440 vom 18.12.2020, S. 150.
(4) Dieser Standpunkt ersetzt die am 16. September 2020 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2020)0218).
P9_TC1-COD(2020)0097
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. April 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/836.)