15.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 506/144


P9_TA(2021)0128

Katastrophenschutzverfahren der Union ***I

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2021 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union (COM(2020)0220 — C9-0160/2020 — 2020/0097(COD))

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)

(2021/C 506/29)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2020)0220),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 196 Absatz 2 und Artikel 322 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C9-0160/2020),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechtsausschusses zu der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Rechnungshofs vom 28. September 2020 (1),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 29. Oktober 2020 (2),

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 14. Oktober 2020 (3),

unter Hinweis auf die vorläufige Einigung, die gemäß Artikel 74 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung vom zuständigen Ausschuss angenommen wurde, und auf die vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 17. Februar 2021 gemachte Zusage, den Standpunkt des Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen,

gestützt auf die Artikel 59 und 40 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Stellungnahme des Haushaltsausschusses,

unter Hinweis auf das Schreiben des Entwicklungsausschusses,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A9-0148/2020),

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest (4);

2.

fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie ihren Vorschlag ersetzt, entscheidend ändert oder beabsichtigt, ihn entscheidend zu ändern;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.

(1)  ABl. C 385 vom 13.11.2020, S. 1.

(2)  ABl. C 10 vom 11.1.2021, S. 66.

(3)  ABl. C 440 vom 18.12.2020, S. 150.

(4)  Dieser Standpunkt ersetzt die am 16. September 2020 angenommenen Abänderungen (Angenommene Texte P9_TA(2020)0218).


P9_TC1-COD(2020)0097

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 27. April 2021 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) 2021/… des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2021/836.)