29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/73


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030)“

(COM(2021) 615 final)

(2022/C 290/13)

Berichterstatter:

Ákos TOPOLÁNSZKY

Befassung

Europäische Kommission, 1.12.2021

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

Annahme in der Fachgruppe

7.3.2022

Verabschiedung im Plenum

23.3.2022

Plenartagung Nr.

568

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

145/0/4

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) verteidigt entschieden und betont nachdrücklich die Grundwerte, die das Fundament der EU und des europäischen Zusammenlebens bilden. Seiner Ansicht nach ist jegliche Form von Antisemitismus unvereinbar mit den europäischen Werten und Normen, da sie zu Rechtsverletzungen und Ausgrenzung führt und hierdurch nicht nur die betroffenen Gemeinschaften und das jüdische Leben, sondern auch das europäische Erbe und das Europa von heute sowie eine demokratische europäische Zukunft bedroht werden, die sich nur in einer pluralistischen Gesellschaft verwirklichen lässt.

1.2.

Daher unterstützt der EWSA ausdrücklich die Einführung der Strategie (1) und die Tatsache, dass ihr 2021 ein breit angelegter Konsultationsprozess vorausging. Darüber hinaus teilt er in jeder Hinsicht die Auffassung, dass nicht nur der Antisemitismus bekämpft werden muss, sondern zugleich auch öffentliche politische Maßnahmen und gemeinschaftliche Kooperationen zur Förderung der gegenseitigen Akzeptanz anzustreben sind.

1.3.

Der EWSA begrüßt explizit, dass die Strategie nicht nur auf die Bekämpfung von Antisemitismus, sondern auch auf die Unterstützung des jüdischen Lebens abzielt. Jüdische Gemeinschaften und Einzelpersonen sind nicht nur passive Opfer der Vergangenheit und der Gegenwart, sondern auch Akteure der europäischen Gesellschaften. Der EWSA unterstützt dezidiert die Vision der Strategie für eine europäische Zukunft, in der die jüdischen Gemeinschaften wachsen und sich weiterentwickeln. Er ist überzeugt, dass Antisemitismus nicht nur eine Rechtsverletzung gegenüber dem europäischen Judentum ist, sondern auch einen Test für die europäische Idee, das Zusammenleben in Europa, den Rechtsstaat, die Grundrechte und die Demokratie darstellt.

1.4.

Der EWSA übernimmt die von der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA) verwendete Arbeitsdefinition von Antisemitismus (2) und fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese anzunehmen sowie ihr politisches Handeln darauf aufzubauen.

1.5.

Der EWSA erklärt sich bereit, dieses Thema jedes Jahr auf die Tagesordnung eines seiner zentralen Arbeitsorgane zu setzen und gegebenenfalls die Umsetzung der Strategie auch mit anderen Instrumenten (Länderbesuche, Forschungsarbeiten usw.) zu bewerten.

1.6.

Der EWSA begrüßt, dass die Bildung einen Schwerpunkt unter den Prioritäten der Strategie bildet, da ihr bei der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus eine Schlüsselrolle zukommt. Für die allgemeine und berufliche Bildung sollten in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und jüdischen Vertretungsgremien Lern- und Lehrmaterialien zu einschlägigen Fragen (darunter ethnische Intoleranz, Rassismus, Hassverbrechen und die Bekämpfung von Vorurteilen) entwickelt werden.

1.7.

In den Medien müssen alle Instrumente des Verfassungs- und des EU-Rechts systematisch eingesetzt werden, um gegen antisemitische Inhalte vorzugehen und zugleich gilt es, Kenntnis und Verständnis des jüdischen Lebens durch eine ausgewogenere und sensiblere Berichterstattung zu verbessern.

1.8.

Der EWSA schlägt der Kommission vor, zu prüfen, wie das Recht der jüdischen Gemeinschaften auf Beibehaltung ihrer Überzeugungen und Rituale bei der Konzipierung künftiger Maßnahmen gewahrt werden kann, um so das jüdische Leben in Europa zu fördern.

1.9.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die jüdische Kultur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der breiteren Öffentlichkeit als integraler Bestandteil der europäischen Integrität verstärkt nähergebracht und besser zugänglich gemacht werden sollte. Dies wäre auch eine große Chance, das gegenseitige und gemeinschaftliche Verständnis zu fördern, das eine Voraussetzung für den Erfolg der europäischen Idee, aber auch für die Entwicklung des Judentums und die Stärkung der jüdischen Gemeinschaften ist.

1.10.

Ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen, in dem Hetze und damit zusammenhängende Phänomene wie die Frage der Desinformation systematisch angegangen werden, ist ein notwendiges und unverzichtbares Element der europäischen Rechtsordnung, jedoch für sich genommen nicht hinreichend. Die Rechtsrahmen sollten durch Bildungsinstrumente und ein System von in den Gemeinschaften und der Gesellschaft weithin genutzter Programme ergänzt werden, mit denen die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden können.

1.11.

Der weltweite Anstieg des Populismus zeigt, dass Antisemitismus in einem breiteren sozialen Kontext betrachtet werden muss. Es ist unmöglich, eine Form von Hass zu heilen, ohne die anderen Formen von Hass zur Kenntnis zu nehmen und wirksam gegen sie vorzugehen.

1.12.

Es ist die unabdingbare Pflicht aller Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre religiösen Überzeugungen und Bräuche frei und ohne Angst ausüben können. Religiöses Mobbing im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf den jüdischen Glauben — mit welchen Mitteln oder in welchem Umfang auch immer — sollte als Verstoß gegen die demokratische Rechtsordnung gelten.

1.13.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, der Bekämpfung von Antisemitismus und dem strategischen Programm zur Förderung des jüdischen Lebens in sämtlichen Aspekten der Kooperation mit Drittländern und internationalen Organisationen eine starke außenpolitische Dimension zu verleihen.

1.14.

Zur noch wirksameren Umsetzung der Strategie empfiehlt der EWSA außerdem, auf Ratsebene ein ständiges Gremium zur Überwachung und Bekämpfung von Antisemitismus einzurichten.

1.15.

Da der Sport und aufgrund seiner Popularität und Öffentlichkeitswirkung insbesondere der Fußball ein ernstes Risiko für Antisemitismus birgt und er andererseits als wesentliches Instrument zu dessen wirksamer Bekämpfung fungieren kann, ist der EWSA überzeugt, dass auch in diesem Bereich klare Empfehlungen und Leitlinien ausgearbeitet werden sollten.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Der EWSA verteidigt entschieden und betont nachdrücklich die Grundwerte, die das Fundament der EU und des europäischen Zusammenlebens bilden, d. h. die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören (3). Seiner Ansicht nach ist jegliche Form von Antisemitismus unvereinbar mit den europäischen Werten und Normen, da sie zu Rechtsverletzungen und Ausgrenzung führt und hierdurch nicht nur die betroffenen Gemeinschaften und das jüdische Leben, sondern auch das europäische Erbe und das Europa von heute sowie eine demokratische europäische Zukunft bedroht werden, die sich nur in einer pluralistischen Gesellschaft verwirklichen lässt.

2.2.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Strategie nicht nur auf die Bekämpfung von Antisemitismus, sondern auch auf die Unterstützung des jüdischen Lebens abzielt. Positiv ist sicherlich die Feststellung in der Strategie, dass jüdische Gemeinschaften und Einzelpersonen nicht nur passive Opfer der Vergangenheit und Gegenwart, sondern auch Akteure der europäischen Gesellschaften sind, die einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung eines vielfältigen und inklusiven Europas leisten. Der EWSA unterstützt dezidiert die Vision der Strategie für eine europäische Zukunft, in der die jüdischen Gemeinschaften wachsen und sich weiterentwickeln.

2.3.

Daher unterstützt der EWSA ausdrücklich die Einführung der Strategie (4) und die Tatsache, dass ihr 2021 ein breit angelegter Konsultationsprozess vorausging. Darüber hinaus teilt er in jeder Hinsicht die Auffassung, dass nicht nur der Antisemitismus bekämpft werden muss, sondern zugleich auch öffentliche politische Maßnahmen und gemeinschaftliche Kooperationen zur Förderung der gegenseitigen Akzeptanz anzustreben sind. Darüber hinaus fühlt der EWSA sich zur Unterstützung sämtlicher Bemühungen verpflichtet, mit denen gewährleistet werden soll, dass die europäischen Bürgerinnen und Bürger mit jüdischem Hintergrund sich wohl und sicher fühlen, überall in Europa willkommen sind und in der Europäischen Union eine positive Zukunftsperspektive haben.

2.4.

Der EWSA ist überzeugt, dass Antisemitismus nicht nur eine Rechtsverletzung gegenüber dem europäischen Judentum ist, sondern auch einen Test für die europäische Idee, das Zusammenleben in Europa, den Rechtsstaat, die Grundrechte und die Demokratie darstellt. Dementsprechend betrifft dieses Phänomen alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle politischen und sozialen Organisationen, die Verantwortung tragen, und ist ein Lackmustest, um zu messen, wie sich die europäische Lebensweise entwickelt und inwieweit die Bürgerinnen und Bürger und die Werte der Union geschützt werden.

2.5.

Der EWSA teilt die Auffassung, dass die Organe der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten eine auf einem gemeinsamen Ansatz basierende Strategie verfolgen müssen, die für sich genommen jedoch nicht ausreicht. Die sich aus den in den Strategien festgelegten Werten ergebenden Verpflichtungen müssen auch auf messbare und überprüfbare Weise umgesetzt und als selbstverständliche Realität des Zusammenlebens in Europa anerkannt werden.

2.6.

Die Empfehlungen einer unabhängigen, faktengestützten und auf Gemeinschaftserhebungen basierenden Forschung werden für die Entwicklung und Umsetzung der nationalen Strategien und der damit einhergehende Aktionspläne sowie für deren Überwachung und Bewertung unabdingbar sein, wie dies bereits bei den Erklärungen des Europäischen Rates zur Bekämpfung von Antisemitismus von 2018 (5) und zur durchgängigen Berücksichtigung der Bekämpfung von Antisemitismus in allen Politikbereichen von 2020 (6) der Fall war.

2.7.

Der EWSA empfiehlt, das von der Europäischen Kommission unterstützte Projekt NOA (Networks Overcoming Antisemitism — Netzwerke zur Überwindung von Antisemitismus), im Rahmen dessen die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Antisemitismus anhand objektiver Fragen und Indikatoren auf der Grundlage internationaler und EU-Standards bewertet werden (7), in allen Mitgliedstaaten umfassend umzusetzen, um diese bei der wirksamen Konzeption und Weiterentwicklung ihrer politischen Maßnahmen zu unterstützen.

2.8.

Der EWSA begrüßt die von der IHRA verwendete Arbeitsdefinition von Antisemitismus und übernimmt sie. Zugleich spricht er sich nachdrücklich dafür aus, dass alle Mitgliedstaaten die Definition übernehmen und auf dieser Grundlage seine politischen Maßnahmen ergreift sowie das Vorgehen der staatlichen und nachgeordneten Einrichtungen in diesem Bereich bestimmt.

2.9.

Der EWSA begrüßt und hält es für beispielhaft, dass die Strategie im Rahmen eines breit angelegten Konsultationsprozesses (8) entwickelt wurde. Er teilt die Auffassung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung sowie die Bestimmungen und der Geist der Charta der Grundrechte der Europäischen Union uneingeschränkt geachtet werden müssen.

2.10.

Der EWSA befürwortet uneingeschränkt, dass jeder Mitgliedstaat als unverzichtbaren Bestandteil seiner Strategie einen nationalen Koordinator bzw. Sonderbeauftragten ernennt, den er in seinem unabhängigen und selbständigen Wirken unterstützen muss, wobei alle betroffenen gesellschaftlichen Akteure einzubinden sind.

2.11.

Als Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft in der Europäischen Union sieht der EWSA dringenden Handlungsbedarf, und zwar nicht nur in Form einer einmaligen Kampagne bzw. einer Kampagne gegen Antisemitismus, sondern als dauerhafte Überwachungs- und Sensibilisierungsaufgabe in der Europäischen Union. Diesbezüglich empfiehlt der Ausschuss auch nachdrücklich, auf Ratsebene ein ständiges Gremium zur Überwachung und Bekämpfung von Antisemitismus einzurichten (9). Dies wäre nicht nur ein wichtiges sichtbares Symbol, sondern würde seitens der Mitgliedstaaten auch die wertvolle Arbeit der Koordinatorin der Europäischen Kommission für die Bekämpfung von Antisemitismus und die Förderung des jüdischen Lebens sowie der Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments gegen Antisemitismus stärken.

2.12.

Der EWSA erklärt sich bereit, dieses Thema jedes Jahr auf die Tagesordnung eines seiner zentralen Arbeitsorgane zu setzen und gegebenenfalls die Umsetzung der Strategie auch mit anderen Instrumenten (Länderbesuche, Forschungsarbeiten usw.) zu bewerten.

3.   Bildungs- und Jugendpolitik

3.1.

Der EWSA begrüßt, dass die Bildung einen Schwerpunkt unter den Prioritäten der Strategie bildet, da ihr bei der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus eine Schlüsselrolle zukommt. Zwar tragen Gesetzgebung und Rechtsanwendung, einschließlich des Strafrechts, selbstverständlich maßgeblich zur Bekämpfung des Generationen überspannenden Hasses bei, doch lassen sich Einstellungen, der politische Diskurs und das Denken nur durch bildungspolitische und Gemeinschaftsinstrumente langfristig verändern.

3.2.

Aus dem Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von 2019 (10) geht hervor, dass antisemitische Angriffe häufig gegen 18- bis 34-Jährige gerichtet sind und für viele von ihnen zum Alltag gehören. Die jüdischen Schulen müssen in ganz Europa geschützt werden. Der EWSA empfiehlt, Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen, Studierenden und jungen Erwachsenen eine herausragende Rolle bei der Umsetzung der Strategie einzuräumen, indem Jugendleiterinnen und -leiter und Studentenvereinigungen, auch auf lokaler Ebene, darin einbezogen sowie ständige Konsultationen und ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen geführt werden. Auch ihre Erfahrungen in den Bereichen Hetze, Hasskriminalität, soziale Medien und Bildung sind sehr wichtig, denn sie sind u. U. die Hauptbetroffenen und ggf. das Hauptziel antisemitischer Angriffe.

3.3.

Nach Ansicht des EWSA sollte die Strategie auch sogenannte „gemeinsam konzipierte Maßnahmen“ umfassen, in die alle Interessenträger, einschließlich anderer Minderheitengruppen sowie Vertreterinnen und Vertreter bestehender interreligiöser Organisationen, eingebunden werden, um grundlegende Veränderungen zu bewirken.

3.4.

Hochschulen und akademische Kreise können sich ggf. als intellektuelle Brutstätte für Antisemitismus erweisen. In der Strategie sollte folglich die Beteiligung der Universitätsleitung an der Bekämpfung von Antisemitismus eine Priorität sein. Diesbezügliche Leitlinien sind in der Veröffentlichung „Mit Bildungsarbeit gegen Antisemitismus“ der Unesco (11) enthalten. Es wäre durchaus ratsam, ihre Umsetzung bindend zu machen. Die Leitlinien betreffen insbesondere transparente Mechanismen, die nach antisemitischen Angriffen greifen: ein angemessenes Verfahren, Berichte über antisemitische Vorfälle und deren Erfassung und die Aufhebung eventueller antisemitischer Maßnahmen der Universitätsleitung.

3.5.

Um dem Lehrpersonal in den Schulen und an den Universitäten Klarheit darüber zu verschaffen, was unter Antisemitismus zu verstehen ist, sollten ihnen die in der Strategie genannten Schulungs- und Bildungsmöglichkeiten auch in der Praxis zugänglich gemacht werden. Außerdem sollten die Schulen mithilfe von Instrumenten für die Unterrichtsorganisation und Finanzierungsinstrumenten ermutigt werden, unter Einbeziehung jüdischer, zivilgesellschaftlicher und religiöser Organisationen einschlägige Programme zur Sensibilisierung und zum Wissensausbau durchzuführen, um gegen die Leugnung, Verfälschung, Verschleierung und Verharmlosung des Holocaust vorzugehen sowie Bemühungen zur Verherrlichung der Nazis und ihrer Kollaborateure entgegenzutreten. Ähnliche Programme könnten Teil von (Integrations-)Kursen für Einwanderer sein. Nach Ansicht des EWSA wäre es wünschenswert und sinnvoll, dass auch die Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten an Schulungen zum Ausbau ihrer Kompetenzen in Bezug auf die jüdische Gemeinschaft und andere Minderheiten teilnehmen können.

3.6.

Hinsichtlich der Zukunft und Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft in Europa empfiehlt der EWSA den Mitgliedstaaten, von ihren zuständigen Ministerien Inhalt und Ausrichtung der nationalen Lehrpläne und der Programme der Bildungseinrichtungen in puncto Antisemitismus und Anerkennung jüdischer Werte und der jüdischen Identität prüfen zu lassen; Bildungs- und Schulungsmaterialien sowie pädagogische Hilfsmittel zu einschlägigen Themen (einschließlich der Bekämpfung von ethnischer Intoleranz, Rassismus, Hassverbrechen und Vorurteilen) sollten in Zusammenarbeit mit Berufsverbänden und jüdischen Vertretungsgremien entwickelt werden.

3.7.

Der EWSA empfiehlt der Europäischen Kommission, zugängliches und alle betroffenen Gruppen ansprechendes Informationsmaterial für den Unterricht auszuarbeiten, in dem in der Unterrichtssprache und im Interesse der Minderheiten, insbesondere jüdischer Gemeinschaften, definiert wird, was es bedeutet, einer Europäischen Union anzugehören, die auf den Werten der Demokratie und der grundlegenden Menschenrechte fußt, bei denen Vielfalt und Nichtdiskriminierung selbstverständlich implizite Werte sind.

3.8.

Der EWSA empfiehlt, dass Sekundar- und Hochschuleinrichtungen sowohl ihr Engagement gegen Antisemitismus als auch die Anerkennung jüdischer Werte zu einem klaren Bestandteil ihrer Antidiskriminierungspolitik machen.

3.9.

Der EWSA empfiehlt, bei künftigen öffentlichen Maßnahmen zur Förderung des jüdischen Lebens in allen in der Strategie ermittelten Bereichen den jüdischen Jugendorganisationen eine wichtige Rolle einzuräumen und auch sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten angemessen durch die politischen Entscheidungsträger unterstützt werden.

4.   Medien

4.1.

Um gegen antisemitische Inhalte vorzugehen, sollten die Medien im Rahmen ihrer normalen Tätigkeiten auf gemeinsamen Werten basierende entschlossene Maßnahmen ergreifen und entschieden die Verbreitung positiver Inhalte, bei denen die Würde und die Rechte von Minderheiten, einschließlich Menschen jüdischer Herkunft, anerkannt werden, zu unterstützen, auch durch Kampagnen in den sozialen Medien.

4.2.

Die jüdischen Gemeinschaften und ihre Mitglieder sind sowohl in den traditionellen als auch in den sozialen Medien zumeist in sehr begrenztem Maße vertreten, wobei der Schwerpunkt in erster Linie auf den Auswirkungen von antisemitischer Gewalt und Terrorismus sowie auf dem zweifellos wichtigen kollektiven Gedächtnis der Europäerinnen und Europäer in Bezug auf den Holocaust liegt. Gleichzeitig wäre eine darüber hinausgehende Darstellung positiver Inhalte erforderlich, wie etwa die Präsentation der zeitgenössischen jüdischen darstellenden Künste oder jüdischer Feste oder die Förderung jüdischer Sprachen im Sinne der Anerkennung der Bedeutung des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

4.3.

Über den Bereich der Kultur hinaus laufen derzeit in den EU-Mitgliedstaaten parallel mehrere Projekte und Initiativen der jüdischen Gemeinschaft oder Zivilgesellschaft, die unter Berücksichtigung der Werte und Ziele der EU auf ein inklusiveres und demokratischeres Europa hinwirken. Diese Initiativen werden in mehreren Bereichen durchgeführt, darunter Bekämpfung von Rassismus, Menschenrechte, Umweltschutz und kulturelle Vielfalt.

4.4.

Nach Ansicht des EWSA sollte die Gesellschaft die Möglichkeit haben, sich über die sozialen Medien mit den traditionellen Werten sowie historischen und religiösen Ausdrucksformen der jüdischen Gesellschaft vertraut zu machen, und sich allgemein dessen bewusst sein, dass sich das aktive Engagement der jüdischen Gemeinschaft positiv auf die Gesellschaft als Ganzes auswirkt, was auch maßgeblich zur Bekämpfung von Stereotypen beitragen könnte (12).

4.5.

Durch Schulungs- und Informationsmaßnahmen für Journalistinnen und Journalisten müssen Kenntnis und Verständnis des jüdischen Lebens in den Medien verbessert werden, indem für eine ausgewogenere und sensiblere Berichterstattung gesorgt wird.

4.6.

In den Medien müssen konsequent alle verfügbaren Instrumente des Verfassungs- und des EU-Rechts eingesetzt werden, um gegen antisemitische Inhalte vorzugehen. Hierzu sollten auch systematisch unter Beteiligung der staatlichen Medienaufsicht und von Watchdog-Organisationen Nachforschungen angestellt werden.

5.   Kultur

5.1.

Der EWSA ist der Ansicht, dass die jüdische Kultur den Bürgerinnen und Bürgern sowie der breiteren Öffentlichkeit als integraler Bestandteil der europäischen Integrität verstärkt nähergebracht und besser zugänglich gemacht werden sollte. Dies wäre auch eine große Chance, das gegenseitige und gemeinschaftliche Verständnis zu fördern, das eine Voraussetzung für den Erfolg der europäischen Idee, aber auch für die Entwicklung des Judentums und die Stärkung der jüdischen Gemeinschaften ist.

5.2.

Es wird immer dringlicher, Schülerinnen und Schüler in jüdischer Kultur als selbstverständlichem, integralem und untrennbarem Teil des europäischen Kulturspektrums zu unterrichten, da seit der Schoah nur noch wenige Menschen im Alltag mit dem jüdischen Leben in Berührung kommen.

5.3.

Der EWSA ist davon überzeugt, dass das kulturelle Erbe als lebendige und sich weiterentwickelnde Realität anerkannt, geachtet und gefördert und nicht als Vermächtnis aus vergangenen Zeiten angesehen werden sollte. Hierfür muss durch die Förderung von Partnerschaften mit den Interessenträgern für mehr Beteiligung und Engagement vor Ort gesorgt werden.

5.4.

Zwar wird in der Strategie die Faro-Konvention (13) erwähnt, doch wird darin nicht auf ihre praktische Anwendung eingegangen. Der in der Faro-Konvention vorgesehene Rahmen und die dort vorgegebenen Leitlinien müssen in die Praxis umgesetzt werden, wie z. B. die Zusammenarbeit und die Entwicklung in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Kunst, einschließlich des Tourismus.

5.5.

Der EWSA fordert die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten, die zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Organisationen der Sozialpartner auf, den jüdischen Beitrag zur Europäischen Union als integralen und unveräußerlichen Bestandteil unserer gemeinsamen Kultur angemessen zu präsentieren und zu würdigen, z. B. nach dem Vorbild der Initiative „1 700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Er schlägt vor, den Europäischen Tag der jüdischen Kultur unter Einbeziehung der einschlägigen Institutionen und der Zivilgesellschaft zu fördern, und unterstützt die Zusammenarbeit mit dem Europarat bei der Umsetzung und Ausweitung seines Programms der Kulturrouten.

5.6.

Wo es keine derartigen Initiativen gibt, sollten nationale Standards und Leitlinien aufgestellt werden, um das jüdische Kulturerbe zu schützen, zu erhalten und neu zu beleben, und zugleich eine angemessene Finanzierung sicherzustellen. Präsenz und Darstellung der jüdischen Kultur im interkulturellen Dialog sollten unterstützt werden.

5.7.

Nach Ansicht des EWSA gilt es, integrierte langfristige Strategien zum Schutz des Kulturerbes zu konzipieren, die auf der Beteiligung der lokalen Gemeinschaften und einem multidisziplinären Ansatz beruhen, und ihre Umsetzung mit entsprechenden Finanzinstrumenten zu unterstützen. Dies erfordert die Ermittlung der relevanten Interessenträger (lokale Gemeinschaften, Gemeinden, Freiwillige, Aktivisten, Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft, jüdische Glaubensgemeinschaften, Kirchen, regionale und nationale Institutionen, Behörden), die Festlegung von Informations-, Beteiligungs- und Konsultationsmethoden, die Sondierung von Kooperations- und Partnerschaftsmöglichkeiten und die systematische Unterstützung dieser Prozesse. Die ständige Einbeziehung der European Association for the Preservation and Promotion of Jewish Culture and Heritage (AEPJ), der größten europäischen Vereinigung zum Schutz des jüdischen Kulturerbes, ist hier unabdingbar.

6.   Hetze, Hasskriminalität und Sicherheit

6.1.

Ein klarer und verlässlicher Rechtsrahmen, in dem Hetze und damit zusammenhängende Phänomene wie die Frage der Desinformation systematisch angegangen werden, ist ein notwendiges und unverzichtbares Element der europäischen Rechtsordnung, jedoch für sich genommen nicht hinreichend. Er muss durch Bildungsinstrumente und weithin genutzte Programme ergänzt werden, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger erreichen lassen und über die u. a. digitale Bildung und Informationskompetenz gefördert, die Werte verantwortungsbewussten bürgerschaftlichen Handelns definiert und Schulungen gegen Vorurteile und Desinformation angeboten werden, um eine Kultur des gegenseitigen Verständnisses aufzubauen.

6.2.

Der EWSA hält es für unerlässlich, die Wurzeln jedweder Form von Gewalt gegen jüdische Menschen und Gemeinschaften zu verstehen und deren Ursachen zu ermitteln, um wirksam eingreifen zu können, und zwar nicht nur im Wege der Strafjustiz, sondern auch mithilfe eines wirksameren Maßnahmensystems auf Ebene der Gemeinschaften und der Gesellschaft; hierzu gehört die Förderung von Sensibilisierungskampagnen gegen Diskriminierung, die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Durchführung von Schulungsmaßnahmen für Zielgruppen, damit diese Hetze und Hasskriminalität erkennen können und darin bestärkt werden, darauf zu reagieren, sowie die Hilfe und finanzielle Unterstützung dieser Organisationen in ihren nationalen und internationalen Monitoring-, Datenerfassungs- und Berichterstattungsaktivitäten.

6.3.

Nach Ansicht des EWSA können die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen nicht in gleichem Maße verantwortlich gemacht werden, sondern es gilt, vor allem auf die Verantwortung derjenigen hinzuweisen, die soziale Vorurteile besonders stark beeinflussen können, und es sind in erster Linie diese Personen, denen ggf. entgegenzutreten ist und die in den schwerwiegendsten Fällen strafrechtlich verfolgt werden müssen. Dazu gehören insbesondere politische Akteure, Bedienstete der öffentlichen und lokalen Verwaltungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Strafverfolgungs- und Justizbehörden. Die von ihnen begangenen Verstöße sollten dementsprechend vorrangig behandelt werden.

6.4.

In diesen Institutionen, insbesondere den Strafverfolgungsbehörden, müssen verstärkt interne Schulungen zur Sensibilisierung durchgeführt werden und in regelmäßigen Abständen interne Evaluierungen durchgeführt werden, um Maßnahmen zur Aufdeckung eventueller Vorurteile beim Personal und zur Verbesserung der Lage zu konzipieren.

6.5.

Der EWSA empfiehlt, im Rahmen der FRA die derzeitige Sicherheitslage und die Bedrohungen für das Judentum eingehender zu analysieren. Zugleich sollten das Judentum betreffende, auf falschen oder fehlerhaften Informationen basierende Desinformationsversuche insbesondere in Bezug auf rituelle Handlungen in den Mitgliedstaaten aufgedeckt und mithilfe von kommunikationspolitischen und politischen Instrumenten verhindert werden.

6.6.

Die institutionalisierten Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Organisationen der jüdischen Gemeinschaft sollten gestärkt und Schulungen angeboten werden, damit die Polizei eben solche Straftaten und ihre auf Vorurteilen beruhenden Beweggründe exakt ermitteln kann. Im Einklang mit der EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020–2025) (14) sollte die Fähigkeit der jüdischen Gemeinschaft und der Organisationen der Zivilgesellschaft, Opferunterstützungsdienste bereitzustellen, unterstützt werden. Es ist eine EU-weit einheitliche, umfassende und besser vergleichbare Datenerhebung erforderlich.

6.7.

Der weltweit zunehmende Populismus macht deutlich, dass zur Bekämpfung des Antisemitismus sein breiterer Kontext untersucht werden muss: Oft geht Antisemitismus mit Fremdenfeindlichkeit, Homophobie, Transphobie, Rassismus und Antiziganismus einher, weshalb sich nur dann eine Form des Hasses beseitigen lässt, wenn auch den anderen Formen Rechnung getragen wird. Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Symptome ein und desselben sozialen Phänomens, die sich nicht unabhängig voneinander interpretieren und wirksam angehen lassen.

6.8.

Die jüdischen Gemeinschaften in Europa haben einen wachsenden Sicherheitsbedarf für ihre Schulen, Synagogen und Gemeinschaftszentren. Die Staaten sollten in dieser Frage einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz verfolgen und folglich angemessene Maßnahmen und/oder Finanzmittel zur Bewältigung dieser Herausforderungen bereitstellen, um die Sicherheit der jüdischen Einrichtungen und des Lebens der jüdischen Gemeinschaften zu gewährleisten.

7.   Religionsfreiheit und -ausübung

7.1.

Es ist die unabdingbare Pflicht aller Mitgliedstaaten, zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre religiösen Überzeugungen und Bräuche frei und ohne Angst ausüben können. Religiöses Mobbing im Allgemeinen und insbesondere in Bezug auf den jüdischen Glauben — mit welchen Mitteln oder in welchem Umfang auch immer — sollte als Verstoß gegen die demokratische Rechtsordnung gelten.

7.2.

Der interreligiöse Dialog muss Gegenstand von Strategien sein, die auf den tatsächlichen gemeinsamen Werten der verschiedenen religiösen Organisationen beruhen, und darf nicht als Höflichkeitsgeste betrachtet und nur anstandshalber geführt werden. Dieses Vorgehen muss durch spezifische staatliche Instrumente unterstützt werden.

7.3.

Die jüdischen Gemeinschaften wünschen sich ein Ende der zunehmenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf rituelle Schlachtungen (Shechita) und die Beschneidung (Brit Mila) und eine einheitliche Regelung dieser Frage auf Ebene des EU-Rechts. Der EWSA empfiehlt daher, diese Themen in jedem Fall mit den jüdischen Gemeinschaften zu erörtern und rechtlich zu regeln, unter Anerkennung der Tatsache, dass sie auch in Europa seit Jahrtausenden fester Bestandteil des jüdischen religiösen Lebens sind.

8.   Internationale Dimension

8.1.

Der EWSA fordert die Europäische Kommission auf, der Bekämpfung von Antisemitismus und dem strategischen Programm zur Förderung des jüdischen Lebens in sämtlichen Aspekten der Kooperation mit Drittländern und internationalen Organisationen eine starke außenpolitische Dimension zu verleihen.

8.2.

Der EWSA begrüßt, dass in der Mitteilung der Kommission internationalen Aspekten Rechnung getragen wird, und hebt insbesondere die Instrumente unserer Nachbarschaftspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Instrumente zur Heranführung der EU-Kandidatenländer an die EU als geeignete Mechanismen zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens hervor.

9.   Sport

9.1.

Da der Sport und aufgrund seiner Popularität und Öffentlichkeitswirkung insbesondere der Fußball ein ernstes Risiko für Antisemitismus birgt und er andererseits als wesentliches Instrument zu dessen wirksamer Bekämpfung fungieren kann, ist der EWSA überzeugt, dass auch in diesem Bereich klare Empfehlungen und Leitlinien ausgearbeitet werden sollten. In diesem Zusammenhang unterstützt er die einschlägigen Leitlinien des Leitfadens der FIFA für bewährte Verfahren im Bereich Vielfalt und Antidiskriminierung, der auch als wichtiger Bezugsrahmen für die Strategie dienen könnte.

9.2.

Die Sportverbände und -organisationen sollten ihre Zielsetzungen entsprechend den Empfehlungen der FIFA thematisch gliedern (interne Vorschriften, Sanktionen und Kontrolle ihrer Umsetzung, Bildung, Vernetzung und Zusammenarbeit, Kommunikation und Chancengleichheit).

9.3.

Der EWSA hält es für wichtig, für Fans, Clubs und Vereine im Rahmen eines klaren Engagements ihrerseits Schulungen und Informationsprogramme zu konzipieren und umfassend umzusetzen. Ähnliche Schulungen können auch Teil der Sanktionen gegen Fans sein, zusätzlich zu oder unabhängig von strafrechtlichen Instrumenten.

9.4.

Nach Ansicht des EWSA sollten Lehrmaterialien für die Fangemeinde erstellt werden, um den Fans den geschichtlichen Hintergrund des auf den Zuschauertribunen herrschenden Antisemitismus näherzubringen und gleichzeitig zur Schaffung einer Kultur der Inklusion beizutragen (15).

9.5.

Die nationalen Verbände und die Vereine sollten mit sportlichen Mitteln ermutigt werden, in Zusammenarbeit mit einschlägigen lokalen Organisationen selbst Schulungsunterlagen und Sensibilisierungsprogramme auszuarbeiten (16).

Brüssel, den 23. März 2022

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  Mitteilung der Kommission — Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030) (COM(2021) 615 final).

(2)  „Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Siehe: https://www.holocaustremembrance.com/de/resources/working-definitions-charters/arbeitsdefinition-von-antisemitismus.

(3)  Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012M/TXT&from=EN.

(4)  Mitteilung der Kommission — Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens (2021–2030) (COM(2021) 615 final).

(5)  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15213-2018-INIT/de/pdf.

(6)  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13637-2020-INIT/de/pdf.

(7)  https://www.noa-project.eu/report-cards/: Mit der Methodik werden die Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten in zehn auch in der Strategie angeführten Bereichen bewertet: Bildung, Hassverbrechen, Hetze, Medien, Holocaust-Geschichtsbewusstsein, Sport, interreligiöser Dialog, Religionsfreiheit, Kultur und Schutz des kulturellen Erbes, Sicherheit. Fast alle Standards beruhen auf internationalen Normen, Richtlinien, Empfehlungen oder Leitlinien, die von EU-Institutionen oder anderen internationalen Organisationen (z. B. die OSZE oder die Unesco) gebilligt wurden.

(8)  So wurden von den 76 Punkten der von neun europäischen jüdischen Organisationen (B’nai B’rith International (BBI), CEJI — A Jewish Contribution to an Inclusive Europe, Jüdischer Weltkongress (World Jewish Congress -WJC), Europäischer Jüdischer Kongress (European Jewish Congress — EJC), European Union of Jewish Students (EUJS), Europäische Union für Progressives Judentum (European Union for Progressive Judaism — (EUPJ), American Jewish Committee (AJC), European Association for the Preservation and Promotion of Jewish Culture and Heritage (AEPJ), B’nai B’rith Europe (BBE)) formulierten gemeinsamen Empfehlung 58 in den endgültigen Text der Strategie übernommen.

(9)  Siehe die einleitenden Worte der EWSA-Präsidentin zu der Diskussion über Antisemitismus im Rahmen des Dossiers SOC/704 „Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens“, Sitzung der Fachgruppe SOC, 10. Februar 2022.

(10)  Young Jewish Europeans, Perceptions and experiences of antisemitism. https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2019-young-jewish-europeans_en.pdf.

(11)  https://en.unesco.org/preventing-violent-extremism/education/antisemitism.

(12)  Konkrete Beispiele für derartige Kampagnen und Projekte siehe https://www.noa-project.eu/profiles/.

(13)  https://www.coe.int/de/web/conventions/full-list?module=treaty-detail&treatynum=199.

(14)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52020DC0258.

(15)  Zum Beispiel https://changingthechants.eu/wp-content/uploads/2021/10/Guidelines.ENGpdf.pdf.

(16)  Ein gutes Beispiel hierfür ist das Handbuch des FC Chelsea (https://www.efdn.org/wp-content/uploads/2018/05/CFC-CST-KIO-Antisemitism-Stewards-Guide-2018.pdf) oder die Initiative „Show Racism The Red Card“ (Rote Karte für Rassismus) (https://www.theredcard.org/).