1.10.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 324/16


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Vorschläge des Europäischen Ausschusses der Regionen zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2021

(2020/C 324/03)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf:

das angepasste Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2020 (1),

das Protokoll über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission vom Februar 2012,

die Prioritäten des AdR für seine fünfjährige Mandatsperiode (2020–2025),

ersucht die Europäische Kommission, in ihrem Arbeitsprogramm für 2021 Folgendes anzustreben:

1.

auf den Weckruf der COVID-19-Krise zu reagieren, indem sie mehr Gewicht auf das soziale Wohlergehen und die ökologische Nachhaltigkeit in der sozialen Marktwirtschaft unter gleichzeitiger Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele legt;

2.

darauf zu achten, dass die Strategie für den Wiederaufbau nach der Pandemie in voller Übereinstimmung mit den Zielen des Grünen Deals und den von der EU im Übereinkommen von Paris eingegangenen Verpflichtungen darauf abhebt, die Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und das Wirtschaftswachstum in der EU wiederherzustellen. Bei der Verabschiedung und Umsetzung von Klimagesetzen muss der geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Vielfalt der Gebiete Europas in vollem Umfang Rechnung getragen werden, und beim Übergang zur Klimaneutralität gilt es den Grundsatz der Multi-Level-Governance zu bekräftigen;

3.

gemeinsam mit dem AdR daran zu arbeiten, mithilfe seiner Initiative „Der Grüne Deal — Going local“ Maßnahmen in diesem Bereich in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und mehr öffentlichen Rückhalt dafür zu gewinnen;

4.

das Thema Gesundheit in den Rahmen des Grünen Deals aufzunehmen, ein gesundes Leben für alle zu fördern, die bestehenden Verbindungen und Synergien zwischen Gesundheit, Umwelt, Energie, Wirtschaft, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz weiter zu untersuchen und gleichzeitig eine klare Strategie zum Aufbau widerstandsfähiger Gebiete, Volkswirtschaften und Gesellschaften in der Zeit nach der Pandemie im Rahmen der UN-Nachhaltigkeitsziele vorzuschlagen;

5.

weitere Schritte zu unternehmen, um die Belastung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden bei der Bewältigung der COVID-19-Krise zu verringern, und alle verfügbaren Finanzmittel einzusetzen, um den Bedürfnissen der europäischen Gesundheitssysteme gerecht zu werden. Die Gesundheitsversorgung und Sozialfürsorge gerieten durch die rasche Ausbreitung des Virus zunehmend unter Druck und müssen sich jetzt gleichzeitig für eine „zweite Welle“ wappnen. Für grenzübergreifende Pandemieplanungen sollten regionale Krisenstäbe, bestehend aus allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, die sich am Seuchengeschehen orientieren und nicht an den nationalen Grenzen haltmachen, gefördert werden;

6.

mit dem AdR zusammenzuarbeiten, um die Verwaltungsbehörden stärker zu sensibilisieren und besser zu befähigen, damit sie die mit dem Grünen Deal verbundenen Chancen bestmöglich nutzen können, und gleichzeitig einen direkteren Zugang der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu EU-Mitteln zu fördern, damit sie die Ziele des Grünen Deals erreichen und insbesondere Grenzräume unterstützen, indem die Einführung des europäischen grenzübergreifenden Mechanismus beschleunigt wird;

7.

den Klimapakt als gemeinsames Vorhaben einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den europäischen Institutionen und den Bürgern zur Eindämmung des Klimawandels und zugleich zur Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Wirtschaftskrise zu fördern und unter seinem Dach alle Interessenträger zusammenzubringen, um lokale Klimapakte aufzustellen und umzusetzen und bewährte Verfahren auszutauschen;

8.

ein „Forum für einen grünen Wiederaufbau“ einzurichten, in dem der AdR, die Europäische Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andere Interessenträger gemeinsam an der Umsetzung des Grünen Deals unter den neuen Rahmenbedingungen des Wiederaufbaus nach der Pandemie arbeiten können;

9.

dafür zu sorgen, dass das im Grünen Deal vorgesehene Streben nach Null-Verschmutzung für eine schadstofffreie Umwelt ein wesentlicher Bestandteil des „grünen Wiederaufbaus“ bleibt. Ein ehrgeiziger Aktionsplan zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen in Wasser, Luft und Boden ist unerlässlich, gerade auch für den Gesundheitsschutz;

10.

ambitionierter an die künftige Biodiversitätsstrategie der EU heranzugehen, um den anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und der EU weltweit eine Führungsrolle beim Schutz und der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zu geben, was für die Verhinderung oder Verringerung der Auswirkungen künftiger Pandemien grundlegend sein wird; eine rasche Umsetzung der europäischen Forststrategie zu fördern und geeignete Mechanismen für den Austausch und die Verbreitung bewährter Verfahren einzurichten;

11.

die nachhaltige lokale Erzeugung von Lebensmitteln bei der Umsetzung der in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ angekündigten Initiativen zu fördern, um dadurch zum Schutz der Biodiversität, der Böden, des Wassers und der Meeresumwelt beizutragen und den EU-Landwirten ein gutes Auskommen zu sichern, wobei für faire Marktpreise in einer fairen Marktposition für landwirtschaftliche Erzeuger zu sorgen ist, indem die Produktion in allgemeinverbindlicher Weise der Marktnachfrage angepasst wird, insbesondere im Fall einer Marktkrise; die Landwirte und ländlichen Gebiete bei dem notwendigen Strukturwandel für den Übergang zu nachhaltigeren Lebensmittelsystemen zu unterstützen;

12.

einen Aktionsplan für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte vorzulegen, der dazu beiträgt, die soziale Dimension der EU zu stärken und die Auswirkungen der derzeitigen grünen Wende und des digitalen Wandels abzumildern. Der AdR betont, dass die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte eine ausgeprägte territoriale Komponente aufweist und dass das sozialpolitische Scoreboard, das derzeit nur nationale Durchschnittswerte wiedergibt, mit zusätzlichen regionalen Daten aussagekräftiger gemacht werden sollte;

13.

eine europäische Kindergarantie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Ausgrenzung in der EU in den Plan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte aufzunehmen;

14.

das Potenzial der Sozialwirtschaft zu berücksichtigen und einen „Aktionsplan Sozialwirtschaft“ auszuarbeiten, der ihre Grundsätze in die verschiedenen sozioökonomischen Politikbereiche der Europäischen Union einfließen lässt und damit zu einem grünen und gerechten Übergang und zu einem Wiederaufbauplan für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie beiträgt, durch den die Kluft zwischen Bildung, Qualifikationen und Arbeitsmarkt geschlossen, die Jugendarbeitslosigkeit vorrangig angegangen und ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis gefördert wird;

15.

eine ehrgeizige Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorzulegen, bei der das Ziel tragfähiger öffentlicher Finanzen und die Lehren aus der Coronakrise berücksichtigt werden;

16.

zur Ankurbelung öffentlicher und privater Investitionen beizutragen, die konkrete Auswirkungen auf die lokale und regionale Realwirtschaft haben können, wobei der besonderen Situation der Gebiete in äußerster Randlage Rechnung zu tragen ist;

17.

dringend eine tiefgreifende Reform des Europäischen Semesters und der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU hin zu einem transparenten, inklusiven und demokratischen Prozess vorzuschlagen. Die enge Verknüpfung der Aufbau- und Resilienzfazilität mit dem Europäischen Semester erhöht die Dringlichkeit von Reformen, um eine weitere Zentralisierung und einen Top-Down-Ansatz der Aufbaupläne zu vermeiden. Vielmehr ist dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten und den für die nachhaltige Erholung der EU erforderlichen hochwertigen öffentlichen Investitionen Vorrang einzuräumen. Ein reformiertes Europäisches Semester als allgemeine europäische Wirtschaftsstrategie zur EU-weiten Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele sollte die Grundsätze der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance umfassen und eine territoriale Dimension aufweisen, aufbauend auf dem Vorschlag des AdR für einen Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf nationaler Ebene und des Europäischen Ausschusses der Regionen auf europäischer Ebene in das Europäische Semester;

18.

die Anfälligkeit der europäischen Wertschöpfungsketten, die während der COVID-19-Krise zutage getreten ist, anzugehen; die schwächsten Glieder in den Lieferketten der EU zu ermitteln und die Bezugsquellen zu diversifizieren, um die Abhängigkeit von einzelnen Ländern zu verringern, dabei die industrielle Basis Europas in nachhaltiger Weise zu stärken und die strategische industrielle Autonomie der EU zu wahren; eine Clusterpolitik als festen zentralen Bestandteil der EU-Industriepolitik zu konzipieren, die geeignet ist, die Entwicklung europäischer Cluster von Weltrang durch einen Verbund regionaler Cluster, Netzwerke und Ökosysteme zu fördern;

19.

die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Handelsabkommen der EU energischer durchzusetzen und eine Verbesserung der sozioökonomischen und territorialen Wirkung von Handelsabkommen, einschließlich des künftigen Abkommens mit dem Vereinigten Königreich, anzustreben. Dazu sollten detailliertere sektor- und gebietsspezifische Analysen vorgelegt und gleichzeitig die Auflagen für Handel und nachhaltige Entwicklung in Freihandelsabkommen gestärkt werden. Der AdR ist wie die Europäische Kommission der Auffassung, dass ein freier, fairer und offener Handel nur mit einer starken, handlungsfähigen Welthandelsorganisation (WTO) funktionieren kann, und unterstützt deren Vorhaben, eine umfassende Initiative zur WTO-Reform anzustoßen;

20.

dafür zu sorgen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Vorbereitung und Umsetzung der Partnerschaftsvereinbarungen und Programme für den Zeitraum 2021–2027 einbezogen werden;

21.

sicherzustellen, dass mehr Flexibilität bei der Nutzung der Kohäsionsfonds und in den Vorschriften für staatliche Beihilfen, die erforderlich ist, um die Erholung der Regionen und Städte und ländlichen Gebiete von der COVID-19-Krise zu unterstützen, nicht zu einer Zentralisierung der Zuständigkeiten führt und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Befugnisse entzieht;

22.

die Erfahrungen mit der Städteagenda für die EU und der erneuerten Leipzig-Charta zu nutzen, indem sie einen Städtegipfel zur nachhaltigen Stadtentwicklung veranstaltet;

23.

auf dem Vorschlag für eine „Renovierungswelle“ sowie auf dem im November 2018 angenommenen Aktionsplan der Städtepartnerschaft zum Thema Wohnen aufzubauen, um einer europäischen Agenda für den Wohnungsbau den Weg zu ebnen, die den Wohnungsbau in allen einschlägigen EU-Politikbereichen durchgängig berücksichtigt;

24.

eine kohärente und ehrgeizige EU-Agenda für den ländlichen Raum vorzuschlagen, die sich insbesondere an abgelegene Gebiete richtet, die häufig vernachlässigt wurden, und auf diese Weise eine stärkere Verbindung zu den Bürgern in ländlichen Gebieten herzustellen, die naturgemäß stärker von den zentralisierten Verwaltungsdiensten abgekoppelt sind. Durch die Wiederbelebung ländlicher Orte und Gemeinwesen könnte die EU handfeste Unterstützung leisten und mehr Legitimität vor Ort gewinnen;

25.

eine entschiedene Antwort auf die Herausforderungen zu geben, mit denen der europäische Tourismus konfrontiert ist, und zwar sowohl durch kurzfristige Finanzierung als auch durch eine langfristige Strategie zur Krisenbewältigung, um ihn in Zukunft widerstandsfähiger und nachhaltiger zu machen. Deshalb muss die Kohäsionspolitik im langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 eine bessere Nutzung des Potenzials von Kultur und Tourismus gewährleisten. Der Schwerpunkt liegt weiterhin auf der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft durch Forschung und Innovation, dem digitalen Wandel sowie auf der europäischen Agenda über den europäischen Tourismus;

26.

den aktualisierten Aktionsplan für digitale Bildung umzusetzen, um den Folgen von COVID-19 und den neuen Bedingungen für die allgemeine und berufliche Bildung in vollem Umfang Rechnung zu tragen. Der Aktionsplan sollte auch als Katalysator für die rasche Entwicklung von Fernunterrichtsinstrumenten in Regionen, Städten und ländlichen Gebieten sowie in weniger entwickelten Regionen, insbesondere in Schulen, dienen, indem digitale und Medienkompetenzen zu einem integralen Bestandteil des lebenslangen Lernens und der Plan zu einer Plattform für den Austausch bewährter Verfahren zwischen den europäischen Städten und Regionen und weltweit gemacht werden;

27.

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv in die Vollendung des digitalen Binnenmarkts einzubeziehen und sich ihre Schlüsselrolle bei der Bereitstellung digitaler Dienste für die Bürger und bei der Schaffung und Verwaltung digitaler Infrastrukturen zunutze zu machen; für eine genaue Überwachung und Messung nachhaltiger Prozesse des digitalen Wandels in den Regionen und Städten Europas zu sorgen und dabei der Kluft zwischen Stadt und Land besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

28.

mehr Finanzmittel und Bildung für den raschen und umfassenden Ausbau der digitalen Infrastruktur und insbesondere der 5G-Technik in der EU bereitzustellen, unter anderem durch den künftigen Aufbaufonds der EU; gleichzeitig sind ländliche, Berg- und Inselgebiete, die Gebiete in äußerster Randlage sowie Gebiete mit demografischen Herausforderungen mit einem schnelleren Breitbandanschluss und der nötigen Ausrüstung zu versorgen;

29.

die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2025 in enger Synergie mit dem Europäischen Forschungsraum zu unterstützen, um für eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung sowie Bildungsgleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu sorgen und damit auf den demografischen Wandel und die Abwanderung von Fachkräften zu reagieren; den AdR in die Gestaltung und Umsetzung künftiger Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in die Umsetzung der aktualisierten europäischen Agenda für Kompetenzen und des Aktionsplans für digitale Bildung einzubeziehen;

30.

eine wissenschaftlich fundierte Bewertung der Auswirkungen von COVID-19 auf den demografischen Wandel vorzulegen und dafür Sorge zu tragen, dass künftige Beschlüsse den örtlichen Bedürfnissen und Besonderheiten gerecht werden;

31.

Organisationen der Kultur- und Kreativbranche (einschließlich solcher ohne Erwerbscharakter) sowie KMU, einzelne Künstler und Beschäftigte in dieser Branche, die besonders unter dem Ausbruch von COVID-19 gelitten haben, schwerpunktmäßig zu unterstützen. Bei der Verbesserung des derzeitigen strategischen Rahmens der EU für Kultur und im nächsten Programm „Kreatives Europa“ sollte besonderes Augenmerk auf die Stärkung und den Schutz des reichen kulturellen Lebens Europas sowie der regionalen und lokalen Besonderheiten und Kulturschätze gelegt werden;

32.

dafür zu sorgen, dass die Hilfe der Union für die Bewerberländer und möglichen Bewerberländer nach der Krise die lokale Bevölkerung erreicht und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausreichend einbezogen und gestärkt werden, da sie dem Engagement der EU in diesen Ländern demokratische Legitimität geben; zugleich sollten die Gefahren der Vereinnahmung lokaler staatlicher Strukturen durch Partikularinteressen, die die Grundlagen der Demokratie bedroht, weiterhin hervorgehoben und bekämpft werden;

33.

die bedarfsgerechte Unterstützung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in den Partnerländern, insbesondere in denen des südlichen Mittelmeerraums und denen der Östlichen Partnerschaft, aufzustocken, um Dezentralisierungsreformen einen neuen Schub zu geben und bessere Ergebnisse im Bereich der Regierungsführung zu erzielen; außerdem sollte der Nutzen der EU-Politik in den Gebieten und auf den einzelnen Regierungs- und Verwaltungsebenen der Partnerländer besser dargestellt und vermittelt werden. Dies sollte auch die Einrichtung einer Schule für öffentliche Verwaltung im Rahmen der Östlichen Partnerschaft beinhalten, wie in der Gemeinsamen Mitteilung über die Politik der Östlichen Partnerschaft nach 2020 vorgeschlagen;

34.

zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung beizutragen, unter anderem durch die aktive Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern und die Unterstützung von Maßnahmen der Peer-to-Peer-Zusammenarbeit im Geiste der Partnerschaft und Solidarität, insbesondere angesichts der schwerwiegenden globalen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung;

35.

die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Umsetzung und Überwachung der EU-Gleichstellungsstrategie einzubeziehen und Resilienz-Maßnahmen und Instrumente gegen die Folgen der COVID-19-Krise für die Gleichstellung darin aufzunehmen;

36.

die Konferenz zur Zukunft Europas als Gelegenheit zu nutzen, um gemeinsam mit den Bürgern und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die EU als ein auf Grundwerten wie Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit beruhendes Projekt und über die am derzeitigen institutionellen Rahmen nötigen Änderungen nachzudenken, um seine Wirksamkeit und Legitimität zu erhöhen und zu erreichen, dass die Bürger sich stärker mit dem „Projekt Europa“ identifizieren;

37.

den AdR und die nationalen sowie die regionalen Parlamente mit eigenen Gesetzgebungsbefugnissen umfassend in alle Arbeitsorgane der Konferenz zur Zukunft Europas einzubeziehen und den Prozess so bürgernah wie möglich zu gestalten; gemeinsam mit dem AdR ein Pilotmodell für einen durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vermittelten, dauerhaften und strukturierten Dialog mit den Bürgern zu entwickeln, so dass eine beidseitige Kommunikation zwischen den Bürgern und den EU-Institutionen entsteht, die später dazu dienen könnte, die EU-Beschlussfassung langfristig zu verbessern;

38.

die Bemühungen zur Bekämpfung von Desinformation, auch auf lokaler und regionaler Ebene, zu intensivieren, indem unabhängige Faktenchecker, Medienkompetenz und Qualitätsjournalismus unterstützt werden, wobei die Bekämpfung von Desinformation keinesfalls ein Vorwand für Zensur oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit sein darf;

39.

ein umfassendes Konzept für die Migrations-, Integrations- und Asylpolitik anzunehmen, das auf den Grundsätzen der Achtung der grundlegenden Menschenrechte, der Subsidiarität, der Solidarität und der internationalen Verpflichtungen der EU und der Mitgliedstaaten beruht; für bessere gemeinsame Anstrengungen zum Schutz der EU-Außengrenzen zu sorgen und in Zusammenarbeit mit den Partnern der EU und den Herkunfts- und Transitländern schärfer gegen irreguläre Migration und Menschenhandel vorzugehen; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei ihren wichtigen integrationspolitischen Aufgaben stärker zu unterstützen;

40.

die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem AdR im Bereich der besseren Rechtsetzung und der Förderung des Konzepts der „aktiven Subsidiarität“ fortzusetzen, insbesondere durch das Netzwerk regionaler Hubs zur Bewertung der Durchführung der EU-Politik (RegHub) und seine neue Rolle in der Plattform „Fit for Future“ und durch die Unterstützung des AdR bei der Entwicklung von RegHub 2.0, damit es ein noch wirkungsvolleres Instrument wird, das auf der Grundlage der Erfahrungen der Nutzer mit der Umsetzung der EU-Politik auf lokaler und regionaler Ebene ein zeitnahes Feedback liefert; diese Grundsätze in ihrer angekündigten Mitteilung über Bessere Rechtsetzung zu bekräftigen und näher auszuführen;

41.

die Beratungen über das künftige Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission zu berücksichtigen, die im Nachgang zu den Schlussfolgerungen der Taskforce der Europäischen Kommission für Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und zum Pilotprojekt des Europäischen Ausschusses der Regionen und der Konferenz europäischer Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis (CALRE) in den Regionalparlamenten stattgefunden haben.

Der AdR beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung den Organen und Einrichtungen der EU und den EU-Ratsvorsitzen zu übermitteln.

Brüssel, den 2. Juli 2020

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  COM(2020) 440 final.