1.10.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 324/8 |
Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen: Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen 2020-2025 — Kommunen, Städte und Regionen stärken Europas Bürgernähe
(2020/C 324/02)
Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die in den EU-Verträgen verankerte politische Versammlung aller Gebiete, Regionen, Städte und Gemeinden in der Union und sorgt als solche für deren institutionelle Vertretung.
Eine Europäische Union, die den lokalen und regionalen Belangen und Anliegen Rechnung trägt, erhöht die demokratische Legitimität, stärkt die Teilhabe und verbessert den Mehrwert sowohl der Unionspolitik als auch deren wirksamer Umsetzung vor Ort im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Im Hinblick auf dieses Ziel arbeitet der Europäische Ausschuss der Regionen eng mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union sowie mit den Mitgliedstaaten auf den verschiedenen Regierungsebenen zusammen. Angesichts der aktuellen Lage der EU muss diese Zusammenarbeit laufend gestärkt und die Stimme der Regionen, Städte und Kommunen in der EU-Politik und bei der Entwicklung des Unionsrechts noch deutlicher zu Gehör gebracht werden.
Von der Krise zum Wiederaufbau: Schaffung einer widerstandsfähigen, nachhaltigen und von Zusammenhalt geprägten Europäischen Union
In den letzten Jahren war die Europäische Union mit Herausforderungen noch nie da gewesenen Ausmaßes konfrontiert: einer gravierenden Finanzkrise und schweren wirtschaftlichen Rezessionen, sozialen und territorialen Problemen, der Ökowende und der Digitalisierung, der Instabilität in Nachbarregionen und in den internationalen Beziehungen sowie der Migration. Die COVID-19-Pandemie ist eine weitere Nagelprobe für die Solidarität in der EU und verdeutlicht, inwieweit wir in der Lage sind, Notsituationen zu bewältigen, die unser Gesundheitswesen, unsere Gesellschaft und unsere öffentlichen Dienste erheblich unter Druck setzen. Diese jüngste Krise hat nicht nur gezeigt, dass eine koordinierte Reaktion erforderlich ist, die sich auf einen deutlich besser ausgestatteten EU-Haushalt stützt, sondern auch, dass die eine Million lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Europa, die an vorderster Front tätig sind, um die Bürgerinnen und Bürger und die lokale Wirtschaft zu schützen und auf Notsituationen zu reagieren, stärker unterstützt werden müssen (1).
Die EU muss in all ihren Regionen und Städten sozial, wirtschaftlich und ökologisch widerstandsfähiger werden. Sie muss durch angemessen finanzierte europäische Investitionen sicherstellen, dass ihre Politik und ihre Programme den Bedürfnissen der lokalen Gemeinschaften entsprechen. Die Städte und Regionen sind die Triebkräfte der europäischen Wirtschaft. Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist bei der Formulierung und Umsetzung der EU-Politik von wesentlicher Bedeutung. Die EU muss die Städte und Regionen deshalb durch einen praxisorientierten und gut organisierten Multi-Level-Governance-Prozess besser und stärker in die europäische Entscheidungsfindung einbeziehen. Die EU muss den Ausbau der Digitalisierungs- und Innovationskapazitäten gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihrem gesamten Gebiet beschleunigen. Für einen rascheren und gerechteren Wiederaufbau brauchen wir — ausgehend vom Engagement der EU für ein umweltverträgliches, nachhaltiges und regional ausgewogenes Wachstum, das allen Regionen und Städten zugutekommt — mehr Solidarität, Verantwortung und Partnerschaften in Europa.
Der AdR wird sich in seiner laufenden fünfjährigen Mandatsperiode (2020-2025) deshalb auf folgende Prioritäten und Schlüsselmaßnahmen konzentrieren:
Die EU bürgernäher gestalten: Stärkung der demokratischen Verfasstheit der EU und gemeinsame Anstrengungen für die Zukunft unserer Union
Aufgabe des AdR ist es‚ Europa bürgernäher zu gestalten und die europäische Demokratie auf allen Ebenen zu stärken‚ um den Bedürfnissen der Menschen besser gerecht zu werden und ihr Vertrauen in die Europäische Union und ihre Institutionen zurückzugewinnen. Der AdR wird sich dafür einsetzen, dass alle Regionen, Städte und Kommunen bei der Bewältigung der kurz- und langfristigen Folgen der COVID-19-Pandemie von der EU unterstützt werden. Zudem wird der AdR auch in Zukunft einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften leisten, für eine stärkere vorausschauende Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Städte und Regionen sorgen und den Grundsatz der aktiven Subsidiarität fördern. Damit dies gelingt, wird der AdR die legislative, strategische und politische Arbeit seiner Mitglieder und Interessenträger nutzen. Darüber hinaus wird der AdR — auch im Hinblick auf die Konferenz zur Zukunft Europas, zu der er damit einen Beitrag leisten möchte — eine Kommunikationskampagne zur grundlegenden Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der europäischen Demokratie entwickeln. Der AdR beabsichtigt, zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen, indem er alljährlich auf der Grundlage belastbarer statistischer Daten sowie eines inklusiven Ansatzes unter Einbeziehung der AdR-Mitglieder und relevanten Interessenträger ein „Barometer der lokalen und regionalen Ebene“ erstellt, das im Rahmen einer hochrangig besetzten politischen Debatte auf der AdR-Plenartagung präsentiert werden und einen jährlichen Referenzpunkt bilden soll.
Der AdR wird im Rahmen dieses Themas folgende Schlüsselmaßnahmen in den Vordergrund rücken:
1. |
für die grundlegenden, auch in Notsituationen zu schützenden und zu wahrenden Werte der EU — Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte — sensibilisieren sowie diesbezügliche Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene fördern. Der AdR betrachtet es als seine Aufgabe, für die Kommunen und Regionen herauszuarbeiten, wie sie angesichts der Arbeitsweise der EU angemessen reagieren können, und über seine Mitglieder den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen, um die Kluft zwischen den EU-Organen und den Gemeinschaften vor Ort zu überbrücken; |
2. |
seine Forderung bekräftigen, den AdR an der Konferenz zur Zukunft Europas uneingeschränkt zu beteiligen und für seine angemessene Vertretung in all ihren Gremien zu sorgen. So wie die Wirtschafts- und die Klimakrise hat auch die Pandemie gezeigt, dass mehr denn je tief greifende Überlegungen zur Demokratie und zu den politischen Maßnahmen auf EU-Ebene angestellt werden müssen. Die Konferenz zur Zukunft Europas muss als entscheidende Gelegenheit wahrgenommen werden, um das Projekt Europa mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erörtern und vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament eine neue Arbeitsweise für die EU vorzuschlagen, die auch eine Überarbeitung der Verträge mit dem Ziel umfasst, eine umfassende Einbindung der Städte und Regionen in die Politikgestaltung zu gewährleisten; |
3. |
die EU-Mitgliedstaaten und ihre Institutionen auffordern, ihr in der Berliner Erklärung von 2007 sowie in der Erklärung von Rom von 2017 eingegangenes Engagement zu bekräftigen, umzusetzen und zu stärken sowie insbesondere anzuerkennen, dass die Aufgaben zwischen allen Regierungs- und Verwaltungsebenen einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden und diese zusammenarbeiten sollten, um die Europäische Union wirksamer, geeinter, demokratischer und widerstandsfähiger zu machen. Der endgültige Wortlaut des gemeinsamen Standpunkts zur Konferenz zur Zukunft Europas sollte im Geiste der institutionellen Zusammenarbeit angenommen werden; |
4. |
im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und darüber hinaus ein Modell für einen ständigen, über die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften laufenden strukturierten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern etablieren, der eine wechselseitige Kommunikation zwischen Letzteren und den EU-Institutionen ermöglicht. Mit seiner Fülle an Erfahrungen, den bewährten Verfahren der deliberativen Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene sowie den zahlreichen Netzen gewählter Mandatsträgerinnen und -träger der lokalen und regionalen Ebene kann der AdR einen Schlüsselbeitrag zur Debatte über die Zukunft Europas leisten; |
5. |
die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der optimalen Nutzung der neuen digitalen und IKT-Instrumente unterstützen. Digitale Technologien bergen ein erhebliches Potenzial im Hinblick auf innovative Lösungen für die wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Herausforderungen unserer Zeit. Sie können die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verbessern, die Kommunikation zwischen den Menschen erleichtern, für eine stärkere Bürgerbeteiligung über verschiedene neue Kanäle sorgen, die Transparenz, Inklusivität, Rechenschaftspflicht und Reaktionsfähigkeit des Entscheidungsprozesses erhöhen, die lokale Governance verbessern sowie die Demokratie ergänzen und stärken. Deshalb müssen die Widerstandsfähigkeit und Unabhängigkeit digitaler Systeme und ihrer Anbieter erheblich verbessert werden; |
6. |
sich sowohl innerhalb des AdR als auch darüber hinaus für die Vielfalt in Entscheidungsprozessen auf europäischer, nationaler, lokaler und regionaler Ebene einsetzen — durch Förderung von Inklusions- und Gleichstellungsmaßnahmen und durch Prävention und Bekämpfung von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts (2), der Rasse oder ethnischen Herkunft (3), der Religion, einer Behinderung, des Alters (4) sowie jeglicher anderer Art von Diskriminierung; |
7. |
sich aktiv an der Sensibilisierungs- und Kommunikationskampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen beteiligen, die von der Europäischen Kommission lanciert werden und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Plattform für den Austausch bewährter einschlägiger Verfahren dienen soll; |
8. |
Minderheiten in Europa unterstützen und stärken — insbesondere im Rahmen der Initiative „Minority SafePack“; |
9. |
nicht nur für die im AdR vertretenen, sondern für alle regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in Europa zum Referenzpunkt werden, indem seine politische Identität und seine Beziehungen sowie seine Zusammenarbeit mit den wichtigsten Parteiengruppierungen, den nationalen Regierungen, den gewählten Mandatsträgerinnen und -trägern der kommunalen und regionalen Ebene, den europäischen und nationalen Verbänden der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie den Regionalbüros in Brüssel gestärkt werden; |
10. |
die repräsentative Demokratie durch ein engeres Zusammenwirken mit den Parlamenten auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie durch den Austausch bewährter Verfahren für Instrumente zur Stärkung der repräsentativen und partizipativen Demokratie, einschließlich partizipativer Haushalte, fördern. Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und ein verantwortungsvolles Regierungshandeln müssen Voraussetzungen für eine Finanzierung durch die EU sein; |
11. |
faktengestützte Analysen nutzen, um die Verlagerung von Zuständigkeiten auf die lokale und regionale Ebene, die Finanzierung der subnationalen Ebenen sowie das Funktionieren der lokalen Demokratie in Europa zu überwachen und zu fördern; |
12. |
digitale Instrumente zur Erfassung der politischen und budgetären Zuständigkeiten schaffen, wobei Synergien mit jenen Instrumenten genutzt werden sollen, die bereits von der EU sowie nationalen und internationalen Organisationen eingesetzt werden; |
13. |
die wichtige Arbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und der Wirtschafts- und Sozialkrise unterstützen und fördern. Die Pandemie führt vor Augen, wie wichtig eine ordnungsgemäße Anwendung des Prinzips der aktiven Subsidiarität ist, und zeigt einerseits die wesentliche Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und andererseits die Notwendigkeit einer Koordinierung und Unterstützung auf europäischer Ebene; |
14. |
neue strategische Initiativen der EU prüfen, um sicherzustellen, dass die Belange der Gebietskörperschaften in ihnen berücksichtigt werden und dass die Anforderungen in Bezug auf den zusätzlichen Nutzen von EU-Maßnahmen gemäß den Empfehlungen der Taskforce für Subsidiarität, Proportionalität und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ und den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung erfüllt werden; |
15. |
den Verwaltungsaufwand und die Umsetzungskosten für die Regionen und Städte reduzieren, indem die Rechtsvorschriften vereinfacht werden und generell vor einer Überregulierung gewarnt wird; |
16. |
die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat ausbauen, u. a. durch das Netzwerk regionaler Hubs und die Plattform „Fit für die Zukunft“, um eine effizientere EU-Politikgestaltung dank faktengestütztem Feedback der lokalen und regionalen Interessenträger zu ermöglichen; |
17. |
die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung in der Europäischen Union und den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern sowie den Partnerländern der Östlichen Nachbarschaft und des Mittelmeerraums herausstellen; |
18. |
das globale Handeln der EU durch Förderung von Werten und Grundsätzen wie u. a. Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, nachhaltige Entwicklung und soziale Inklusion in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern im Mittelmeerraum und im Osten unterstützen; |
19. |
die Regionalparlamente ermutigen, sich an dem Pilotprojekt von AdR und CALRE zu beteiligen, um politische Debatten über wichtige EU-Fragen wie die Erstellung der Jahresarbeitsprogramme der Europäischen Kommission zu initiieren; |
20. |
dafür sorgen, dass die EU eine wirksame Beteiligung und Teilhabe der Jugend unterstützt, u. a. durch eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem EU-Jugendkoordinator, und Maßnahmen wie die Jugendgarantie stärken, mit denen die Aussichten auf hochwertige Beschäftigung und Bildung verbessert werden, sowie eine Europäische Kindergarantie schaffen; |
21. |
weiter im Rahmen seines YEP-Programms mit jungen Mandatsträgern zusammenarbeiten, um künftigen Generationen gewählter Kommunal- und Regionalpolitiker die europäischen und nationalen politischen Entscheidungsprozesse näherzubringen; |
22. |
die kulturelle Vielfalt unserer lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Identitäten sowie die unterschiedlichen Sprachen und Traditionen fördern, die unser europäisches Kulturerbe ausmachen; darauf aufmerksam machen, dass die Kultur- und Kreativbranche, die in der lokalen Wirtschaft als Arbeitgeber, aber auch im gesellschaftlichen Leben ihren Platz hat, schwer von der Pandemie getroffen wurde und Unterstützung benötigt; einen Beitrag zu einer neuen europäischen Kulturagenda leisten, einschließlich der Berücksichtigung von Investitionen in Kultur in den verschiedenen EU-Fonds sowie Stärkung von Synergien zwischen Kultur und anderen Politikbereichen wie Tourismus, Regionalpolitik, Bildung, Jugend, Forschung und Innovation; |
die Folgen des tief greifenden gesellschaftlichen Wandels in puncto Digitalisierung, Umweltschutz und demografischer Entwicklung für den Aufbau widerstandsfähiger regionaler und lokaler Gemeinschaften verstehen und bewältigen.
Der sich gegenwärtig vollziehende Klimawandel, die Digitalisierung, der demografische Wandel und die Folgen der internen und externen Migrationsbewegungen haben tief greifende Auswirkungen auf jede Region, jede Stadt und jedes Dorf in Europa. Aufgabe des AdR im Rahmen dieser zweiten Priorität wird es sein, Lösungen zu prüfen und zu ermitteln, die es den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ermöglichen, auf diese gesellschaftlichen Veränderungen im direkten Lebensumfeld der Menschen einzugehen. Mit der COVID-19-Pandemie stellt sich die Frage nach einer angemessenen Reaktion auf diese Herausforderungen, zumal die EU und ihre Mitgliedstaaten unter Beweis stellen, wozu sie bereit sind, um Menschenleben und die Wirtschaft zu retten. Angesichts der Krise ist es wichtiger denn je, eingehende Überlegungen über die Politikfelder, die Zuständigkeiten und die allgemeine Funktionsweise der Europäischen Union anzustellen. Der AdR begrüßt daher die wichtige Debatte über alle Politikbereiche der EU im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas und sieht einer generellen Erörterung und Prüfung unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips erwartungsvoll entgegen. Damit dies gelingt, wird der AdR die legislative, strategische und politische Arbeit seiner Mitglieder und Interessenträger nutzen und zu den Initiativen des europäischen Grünen Deals beitragen sowie die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen umsetzen. Dies wird durch eine Kommunikationskampagne unter Federführung des AdR ergänzt. Auch das jährliche Barometer der lokalen und regionalen Ebene wird zur Umsetzung dieser Priorität beitragen.
Der AdR wird den Schwerpunkt auf folgende Schlüsselmaßnahmen legen:
23. |
einen COVID-19-Krisenplan fördern, der auf der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auf lokaler und regionaler Ebene sowie den Initiativen des europäischen Grünen Deals fußt; |
24. |
mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu den für 2030 gesetzten CO2-Reduktionszielen beitragen, indem er ehrgeizige und entschlossene Maßnahmen auf lokaler und regionaler Ebene im Rahmen des Klimapakts und anderer einschlägiger lokaler und regionaler Initiativen für nachhaltige Entwicklung unterstützt; |
25. |
die Nutzung von Strategien für intelligente Spezialisierung und anderer Instrumente im Rahmen der Stärkung der europäischen Partnerschaften und der lokalen öffentlich-privaten Zusammenarbeit zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen und Qualifizierungsmöglichkeiten für Bereiche, Arbeitsstellen und Technologien fördern, die für eine größere Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Resilienz auf lokaler und regionaler Ebene notwendig sind; |
26. |
zu einer ehrgeizigen EU-Umweltpolitik beitragen, bei der verschiedene Politikbereiche im Rahmen aller Umweltaktionsprogramme zusammengeführt werden; sicherstellen, dass bei der Formulierung und Umsetzung der drei wichtigsten ökologischen Prioritäten des europäischen Grünen Deals — biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft und Null-Schadstoff-Ziel — der lokalen und regionalen Dimension gebührend Rechnung getragen wird; Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen planen, die sich für eine praktische Umsetzung in allen Gemeinschaften eignen; |
27. |
die Entwicklung des Klimapakts durch koordinierte und übergreifende Maßnahmen und Initiativen, einschließlich lokal festgelegter Beiträge und politischer Verpflichtungen der Regionen und Städte, gestalten und unterstützen, um zu gewährleisten, dass der Pakt auf der Multi-Level-Governance sowie auf der effektiven Verbreitung bewährter Verfahren basiert und dass kein Mensch und keine Region zurückgelassen werden; |
28. |
antizipieren, wie die Energie- und Verkehrswende sowie die Digitalisierung unsere Gemeinschaften beeinflussen werden; Strategien formulieren und deren rasche Umsetzung unterstützen, um ihre positiven Effekte zu maximieren und ihre negativen Auswirkungen auf lokaler Ebene zu reduzieren; |
29. |
die Resilienz auf lokaler Ebene durch Anpassung an den Klimawandel unterstützen und die lokalen Kapazitäten für die Reaktion auf mit zunehmender Häufigkeit und Schwere auftretende extreme Wetterereignisse ausbauen, insbesondere indem den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union die notwendigen Mittel für das Katastrophenmanagement bereitgestellt werden und der gestärkte EU-Solidaritätsfonds in Anspruch genommen wird; |
30. |
zur Formulierung des Null-Schadstoff-Ziels für eine schadstofffreie Umwelt beitragen und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf die Umsetzung der ehrgeizigen EU-Ziele in Bezug auf den Null-Schadstoff-Aktionsplan für Wasser, Luft und Boden vorbereiten und sie dabei unterstützen; zur Überprüfung des Pakets der EU zur Mobilität in der Stadt auf der Grundlage der Erfahrungen mit den Plänen für nachhaltige städtische Mobilität beitragen und die für den öffentlichen Verkehr zuständigen Stellen auf äußere Bedrohungen für sichere und geschützte Mobilität vorbereiten; |
31. |
dafür sorgen, dass die Stimme und die Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den auf mehreren Ebenen stattfindenden Klima- und Energiedialogen in den Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung, Bewertung und Umsetzung der nationalen Energie- und Klimapläne, der nationalen langfristigen Strategien und der nationalen langfristigen Renovierungsstrategien angemessen berücksichtigt werden; |
32. |
die Europäische Kommission dabei unterstützen, die Renovierungswelle zu konzipieren und erfolgreich umzusetzen und sie in den Mittelpunkt der Strategie für den Wiederaufbau nach der Pandemie zu stellen; |
33. |
die Europäische Kommission in ihrer Absicht unterstützen, eine eigene Kennzeichnung für Produkte, für deren Herstellung keine Wälder vernichtet wurden, zu schaffen und die Wälder weltweit zu schützen und wieder aufzuforsten; |
34. |
die digitale Kluft schließen, digitales Lernen und die Digitalisierung der öffentlichen Dienste auf lokaler und regionaler Ebene fördern, einschließlich der Unterstützung des Programms „Digitales Europa“ 2021-2027. Dadurch sollen der Verwaltungsaufwand reduziert und das nachhaltige Wachstum der lokalen Unternehmen und eine resiliente Wirtschaft stimuliert werden. Ebenfalls soll dadurch zu einem nachhaltigen und grünen Europa beigetragen werden; |
35. |
die Entwicklung von digitalen Kompetenzen und Medienkompetenzen für alle auf regionaler und lokaler Ebene fördern und an der Schaffung eines europäischen Rahmens für eine vertrauenswürdige Anwendung der künstlichen Intelligenz, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, mitwirken; |
36. |
die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Städte auffordern, bei der Modernisierung und Digitalisierung der Systeme für allgemeine und berufliche Bildung Tempo zu machen, einschließlich der erforderlichen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur und die Förderung der Beschäftigung in der lokalen Wirtschaft; zu den Bemühungen um die Wiederaufnahme der Aktivitäten im Rahmen des Programms Erasmus+ und des europäischen Solidaritätskorps beitragen. Der europäische Bildungsraum und die aktualisierte europäische Kompetenzagenda sind zwei wichtige Aktions- und Fördermöglichkeiten, die im Rahmen des künftigen Erasmus-Programms zu unterstützen sind; |
37. |
den Breitbandausbau und die Einführung von 5G auf lokaler und regionaler Ebene sowohl in Städten wie auch im ländlichen Raum fördern und den künftigen Investitionsbedarf erfassen; |
38. |
sicherstellen, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften einen Beitrag zur künftigen Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ leisten und von ihr profitieren können; lokale Lebensmittelräte initiieren; lokale Lebensmittelerzeuger und -konsumenten miteinander in Kontakt bringen, für eine gesunde Ernährung werben und auf die Lebensmittelverschwendung hinweisen; dem Finanzbedarf von landwirtschaftlichen Betrieben Rechnung tragen, damit diese die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Klimas, der Umwelt und der biologischen Vielfalt ergreifen können; |
39. |
die zunehmende Herausforderung der Abwanderung von Fachkräften angehen und etwas für regionale Innovationsökosysteme tun, indem der territoriale Zusammenhalt, eine Ökonomie des Wohlergehens sowie Forschung und Innovation unterstützt werden, auch durch das Programm Horizont Europa, die ESI-Fonds und diverse nationale Finanzierungsinstrumente; territoriale Initiativen und Maßnahmen zur Vorausplanung lancieren, die die Regionen und Städte schnellstmöglich widerstandsfähiger in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie in Bezug auf die Gesundheitsversorgung machen; |
40. |
zu einer übergreifenden europäischen Strategie für den demografischen Wandel beitragen, in der alle demografischen Herausforderungen angegangen werden und mit der die EU eine umfassende, koordinierte und gemeinsame Antwort auf die demografischen Herausforderungen gibt, da es sich hierbei um ein Querschnittsthema handelt, das alle Politikbereiche der EU betrifft; |
41. |
sicherstellen, dass die EU zu einer umfassenden, humanitären und gerechten Migrationspolitik findet und ihre Mitgliedstaaten, Grenzregionen, Inseln und Gebiete in äußerster Randlage bei der Bewältigung der Migrationskrise nicht im Stich lässt, da es ein nationales und gleichermaßen europäisches Problem ist; den Austausch bewährter Verfahren zwischen den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Integration von Migranten unterstützen; |
42. |
einen Beitrag zur Reform der EU-Migrationspolitik aus regionaler und lokaler Sicht leisten, einschließlich Integration, gerechter Rückführungsverfahren und Asylmaßnahmen, die den aktuellen und künftigen Migrationstrends angemessen Rechnung tragen; im Interesse der Menschen, die humanitären Schutz benötigen, gemeinsam mit den Herkunfts- und Transitländern die Ursachen von Migration angehen; die Außengrenzen der EU schützen; irreguläre Migration verhindern und Menschenhandel bekämpfen; |
43. |
eine Kultur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit auf lokaler und regionaler Ebene fördern, die Voraussetzung für den europäischen Integrationsprozess und als grundlegender Wert der EU in den Verträgen verankert ist und eine gemeinsame Verfassungstradition der Mitgliedstaaten bildet; |
44. |
die EU auffordern, unter Berücksichtigung der Sozialpartner und der nationalen Systeme Arbeitsplätze zu sichern und eine Erholung auf der Grundlage einer sozialen und wirtschaftlichen Aufwärtskonvergenz und verbesserter sozialer Rechte und Arbeitsbedingungen für alle zu gewährleisten, auch für Beschäftigte in neuen Beschäftigungsformen wie Plattformarbeit und Gig-Economy sowie für Beschäftigte in der traditionellen Wirtschaft, in Kleinstunternehmen und in der Kulturbranche; anerkennen, dass zwei Drittel aller Arbeitsplätze von KMU geschaffen werden, die mehrheitlich fest in den lokalen Gemeinschaften verwurzelt sind und daher das soziale Gefüge in Europa mitprägen. Der AdR fördert weiterhin die Initiative „Europäische Unternehmerregionen“ (EER) und andere europaweite Aktivitäten zur Entwicklung und Stärkung des Unternehmertums, insbesondere bei jungen Menschen; |
45. |
als Katalysator für die Entwicklungszusammenarbeit zwischen Städten und Regionen fungieren und für die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung werben, um eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie Konflikte, politische Instabilität, wirtschaftliche Fragilität, Migration und Klimawandel einzunehmen; |
46. |
bewährte Verfahren mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Beitrittsländer und Partnerländer aus der Nachbarschaft der EU sowie aus dem globalen Süden austauschen und ihnen einen besseren Zugang zu gezielter Unterstützung durch die EU ermöglichen; |
sicherstellen, dass die Europäische Union auf der Grundlage der Grundwerte des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts stets im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger und deren Heimatorte handelt;
Aufgabe des AdR wird es sein, dafür zu sorgen, dass der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt in den Politikfeldern der Europäischen Union, die Auswirkungen auf die Menschen und ihre Wohnorte haben (ortsbezogene Maßnahmen), berücksichtigt wird. Damit dies gelingt, wird der AdR die legislative, strategische und politische Arbeit seiner Mitglieder, Partner und Interessenträger nutzen. Er wird weiterhin auf die Mobilisierung der Allianz für Kohäsionspolitik setzen und den Mehrwert der Kohäsion als politische Aufgabe und grundlegender Wert der gesamten EU-Politik herausstellen. Der Schwerpunkt wird auf den Aufgaben der Regionen und Städte im Rahmen des wirtschaftlichen Wiederaufbaus der EU liegen. Auch die Europäische Woche der Regionen und Städte und das jährliche Barometer der lokalen und regionalen Ebene werden einen Beitrag dazu leisten.
Der AdR wird den Schwerpunkt auf folgende Schlüsselmaßnahmen legen:
47. |
dafür plädieren, den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) als Schlüsselinstrument der europäischen Solidarität zu nutzen. Er soll den ehrgeizigen Zielen der EU bei der Umsetzung all ihrer Prioritäten entsprechen, einen Mehrwert bieten und für die Menschen transparenter und verständlicher sein. Ferner soll er sich an den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung orientieren und die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Prioritäten des neuen europäischen Grünen Deals ermöglichen; |
48. |
durch die intelligente Umsetzung des Europäischen Sozialfonds, des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds zur Stärkung der seit der Gründung der EU eminent wichtigen Kohäsionspolitik beitragen und auf diese Weise sicherstellen, dass damit in allen europäischen Regionen eine signifikante Wirkung erzielt wird; |
49. |
weiterhin eine starke und wirksame EU-Kohäsionspolitik für alle Regionen der EU fördern. Sie wird nicht nur gebraucht, um die Städte und Regionen bei der Überwindung der COVID-19-Krise zu unterstützen, sondern soll auch helfen, die übrigen großen Herausforderungen zu meistern, die die Städte und Regionen in hohem Maße betreffen, die sich jedoch sowohl innerhalb der einzelnen Regionen und Städte in Europa als auch im Vergleich zwischen ihnen verschieden auswirken, wie etwa der Klimawandel, die Umstellung auf eine CO2-neutrale Wirtschaft, der digitale Wandel, die Demographie und die Migration; |
50. |
betonen, dass eine angemessene und stabile Finanzierung der EU-Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Agrarpolitik erforderlich ist, um deren Ziele uneingeschränkt zu verwirklichen; die lokale Wirtschaft und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der effizienten Verwendung der gegenwärtig für den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft bereitgestellten Mittel unterstützen; |
51. |
angesichts der zu erwartenden ungleichmäßigen territorialen Auswirkungen der COVID-19-Krise eine regionale und lokale Zweckbindung der Mittel des neuen Aufbaufonds fordern; sicherstellen, dass das neue Instrument nicht zulasten der Kohäsionsmittel eingerichtet wird und dass die Investitionen zur Maximierung der Hebelwirkung und Vermeidung von Fragmentierung und Zentralisierung mit den Fördermaßnahmen der EU abgestimmt werden; |
52. |
betonen, dass die EU angesichts der COVID-19-Pandemie die Gesundheitssicherheit erhöhen und ihre eigenen Gesundheitsressourcen und medizinische Ausstattung, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung, aufstocken muss. Dies schließt auch die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen mit ein, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Beschaffungen durchführen bzw. Herstellungsprozesse initiieren zu können. Ergänzend dazu müssen die Gebietskörperschaften bei der Ertüchtigung ihrer Notfall- und Katastrophenschutzkapazitäten unterstützt werden. Da die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung öffentlicher Gesundheits- und Sozialdienste für die Bürgerinnen und Bürger spielen, wird sich der AdR für ein koordiniertes Vorgehen der EU und die Unterstützung nationaler, regionaler und lokaler Katastrophenvorsorgestrukturen zur Reaktion auf Gesundheitsbedrohungen und Krisensituationen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip einsetzen; |
53. |
die Resilienz der Wirtschaftszyklen durch Stärkung der räumlichen Konvergenz der Produktionsketten in Europa organisieren; |
54. |
für eine Anwendung von Strategien für eine nachhaltige Stadtentwicklung eintreten, damit im Einklang mit den Zielen der neuen Leipzig-Charta und der EU-Städteagenda das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze sowie die soziale Inklusion vorangetrieben werden; |
55. |
ausgehend von den Lehren aus der Krise auf einen erneuerten Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung, einschließlich des Stabilitäts- und Wachstumspakts, hinarbeiten, der der Verbesserung der haushaltspolitischen Regeln der EU dient, etwa durch Einführung einer goldenen Regel für nachhaltige Investitionen, einschließlich der Kofinanzierung der Struktur- und Investitionsfonds im Rahmen des übergeordneten Ziels einer nachhaltigen Finanzplanung; |
56. |
beobachten, welche Folgen und negativen Auswirkungen die Pandemie auf die langfristige Beschäftigung in der lokalen und regionalen Wirtschaft in der gesamten EU hat; hervorheben, wie wichtig es ist, die industriellen und unternehmerischen Strategien der EU zu überdenken und sich mit Blick auf eine rasche wirtschaftliche Erholung auf die Nachhaltigkeitsaspekte des Wachstums zu konzentrieren; innovative Ökosysteme, die Sozialwirtschaft und intelligente Spezialisierung und einen ortsbezogenen Ansatz der Industriepolitik fördern; |
57. |
die Anwendung des Verhaltenskodexes für Partnerschaften überwachen, um sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die Vorbereitung der Partnerschaftsvereinbarungen und -programme für den Zeitraum 2021-2027 einbezogen werden. Die Grundsätze der Partnerschaft und des Regierens auf mehreren Ebenen sollten auch Anregung für die Steuerung des Europäischen Semesters sein; |
58. |
zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals die Möglichkeit des direkten Zugriffs auf EU-Mittel für Städte und Regionen fordern und sicherstellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung der Pläne für einen gerechten Übergang und die Umsetzung des Fonds für einen gerechten Übergang einbezogen werden; |
59. |
sicherstellen, dass die Regionen, Städte und einzelnen Menschen von den Vereinfachungsmaßnahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds profitieren können; die Bekämpfung und Verhinderung des Missbrauchs von EU-Mitteln und von Betrug unterstützen; |
60. |
dazu beitragen, dass der Binnenmarkt gestärkt wird und besser funktioniert, nicht nur indem Hindernisse für die vier Freiheiten auf lokaler und regionaler Ebene ermittelt und Vereinfachungen auf Verwaltungsebene gefördert werden, sondern auch indem herausgestellt wird, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein wesentlicher Bestandteil bei der Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften sind; in diesem Zusammenhang unterstreichen, wie weitreichend die Auswirkungen der Freizügigkeit auf den Binnenmarkt sind, und vor seiner weiteren Fragmentierung warnen; |
61. |
die Allianz für Kohäsionspolitik erweitern, indem Interessenträger des öffentlichen und privaten Sektors zur Unterstützung der Kohäsionspolitik mobilisiert werden; den Mehrwert für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger sowie für die demokratischen Grundsätze deutlich machen, indem beobachtet wird, wie sich von der EU geförderte Investitionen auswirken, und dies auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird; |
62. |
den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 und Folgemaßnahmen ähnlicher Zielsetzung überwachen, um eine gezielte Unterstützung zur Rettung von Arbeitsplätzen in Branchen und Regionen zu ermöglichen, die besonders stark von der Pandemie betroffen sind; betonen, dass flexiblere Vorschriften für staatliche Beihilfen hier auf die „Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats“ abzielen würden und dass dies ein Aspekt ist, der weit über das Auslaufen des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Dezember 2020 hinaus seine Gültigkeit behält; die Kommission dementsprechend auffordern, ihre Bereitschaft zu zeigen, den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zu verlängern oder eine ähnliche Flexibilität zu ermöglichen, um den von der Krise betroffenen Branchen und Regionen bei ihrer Erholung zu helfen; |
63. |
die Erfassung und Verbreitung von Informationen im Zusammenhang mit der Flexibilität der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge unterstützen, da diese unter den derzeitigen Umständen den öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit bieten, das Verhandlungsverfahren mit weniger verfahrenstechnischen Anforderungen anzuwenden; |
64. |
die EU-Agenda für den ländlichen Raum unterstützen, die darauf abzielt, der Landflucht und dem Armutsrisiko in diesen Regionen entgegenzuwirken und für einen ausgewogenen und umfassenden Ansatz in Sachen europäische territoriale Entwicklung einzutreten; |
65. |
die Aktivitäten des AdR im Hinblick auf intelligente Dörfer aktiv weiterverfolgen und bei den EU-Institutionen für dieses Konzept werben; Initiativen zur Innovation und Modernisierung der ländlichen Gebiete voranbringen sowie im Rahmen des Programms für intelligente Reiseziele eine Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität annehmen; |
66. |
Nachdruck darauf legen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten im Falle einer Krisensituation, in der eine vorübergehende Schließung oder strengere Überwachung der Grenzen geboten sein sollte, gemeinsame verbindliche Regeln und Verfahren zur Gewährleistung der Freizügigkeit in der EU vereinbaren; den großen Wert grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer Regionen für die EU herausstellen; |
67. |
betonen, dass die lokalen und regionalen Akteure während der COVID-19-Krise trotz der vielen geschlossenen Grenzen und beispiellosen Einschränkungen eine beachtliche Energie bei der Suche nach Wegen zur Fortsetzung der grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit an den Tag gelegt und echte Solidarität zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern unter Beweis gestellt haben. Diese Krise ruft uns ins Bewusstsein, dass ein grenzenloses Europa eine der wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration ist und geschützt werden muss. Eine ständige Priorität der Europäischen Union und ihrer Institutionen sollte die Beteiligung an Bürgerprojekten und kleinen, grenzüberschreitenden Projekten bleiben, die durch den Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den jeweiligen Teilnehmern erst den Nährboden bieten, auf dem das Gefüge länderumspannender Netze und Großprojekte entstehen kann; |
68. |
die Bedeutung der Europäischen territorialen Zusammenarbeit herausstellen und die erforderlichen Haushaltsmittel für dieses Konzept sicherstellen, das sich für viele regionale Gebietskörperschaften als unverzichtbar erwiesen hat, sowohl für den Austausch von Fachwissen und bewährten Verfahren in Bezug auf wesentliche Herausforderungen als auch für die Herstellung persönlicher Verbindungen zwischen den regionalen Gebietskörperschaften über Grenzen hinweg; |
69. |
öffentliche Investitionen auf Inseln sowie in dünn besiedelten Gebieten und in Regionen in äußerster Randlage fördern, indem die Vorschriften für staatliche Beihilfen weiter angepasst werden, die Kofinanzierung durch die EU im Rahmen der Kohäsionspolitik ausgebaut wird und die territoriale Zusammenarbeit mit Drittstaaten intensiviert wird; |
70. |
die Modernisierung des Systems für die Verwaltung der Kohäsionspolitik insgesamt fördern, insbesondere durch Vereinfachung der Verwaltungsverfahren auf allen Ebenen; |
71. |
die umfassende Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte sowie die Anwendung des Konzepts „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ überall auf lokaler und regionaler Ebene fordern; |
72. |
in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Einführung einer regionalen Dimension des sozialpolitischen Scoreboards durch die Kommission unterstützen; |
73. |
regionale Innovationsökosysteme gegen die schädlichen Auswirkungen möglicher Krisen in der Zukunft widerstandsfähiger machen, indem der Europäische Forschungsraum für die Freizügigkeit von Forschern, wissenschaftlichen Erkenntnissen und Technologie vollendet wird, Synergien zwischen Horizont Europa und anderen EU-Förderprogrammen vorangetrieben werden und die erfolgreiche Arbeit der Plattform für den Wissensaustausch und der interinstitutionellen Initiative „Wissenschaft trifft Regionen“ weitergeführt wird; |
74. |
zur Überprüfung der TEN-V-Verordnung und ihrer Finanzierung beitragen und betonen, dass die noch fehlenden Verbindungen in der grenzübergreifenden Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden müssen, damit alle Städte und Regionen der Union, ob nun zentral oder in der Peripherie bzw. in äußerster Randlage gelegen, angebunden sind. |
Der Europäische Ausschuss der Regionen wird für die Stärkung Europas all seine Ressourcen und sein gesamtes politisches Gewicht in die Waagschale werfen. Indem er sich schützend vor die Grundrechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger stellt und hilft, die Effizienz und Wirksamkeit der Politik und der Investitionen der EU zu gewährleisten, ist der Ausschuss bestrebt, die EU wettbewerbsfähiger, nachhaltiger und widerstandsfähiger zu machen, damit sie den Erwartungen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Brüssel, den 2. Juli 2020
Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen
Apostolos TZITZIKOSTAS
(1) Erklärung des Europäischen Ausschusses der Regionen „Lokale und regionale Gebietskörperschaften als Akteure der Bewältigung der COVID-19-Krise auf europäischer Ebene“.
(2) Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373 vom 21.12.2004, S. 37).
(3) Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22).
(4) COM (2008) 426: Vorschlag für eine Richtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.