29.4.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/1


Entschließung des Europäischen Ausschusses der Regionen — Die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020

(2020/C 141/01)

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN (AdR) —

unter Hinweis auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 (1);

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2019 zum Europäischen Semester 2019 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2020 (2);

Einbeziehung der Ziele für nachhaltige Entwicklung in das Europäische Semester

1.

begrüßt die Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 („die Strategie“) als Ausgangspunkt für die Einbeziehung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDG) in das Europäische Semester, das dadurch den notwendigen längerfristigen Zeithorizont und eine breitere Perspektive über rein wirtschaftliche Belange hinaus erhält;

2.

ist der Ansicht, dass der Einsatz der Strategie als Werkzeug für die politische Koordinierung zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals einen tiefgreifenden Wandel der Governance und der dem Prozess des Europäischen Semesters als Ganzes zugrunde liegenden Denkweise sowie eine erneute Fokussierung auf die Eigenverantwortung für das Europäische Semester vor Ort erfordert;

3.

betont, dass die Verwirklichung der SDG beinhaltet, dass alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung (Wettbewerbsfähigkeit, Inklusivität, Umwelt, verantwortungsvolle Governance), die über den Grünen Deal hinausgehen, ganzheitlich angegangen werden müssen — die SDG erfordern politische Kohärenz bei Kompromissen und der Lösungen von Verteilungsproblemen. Dies umfasst auch die Stärkung der kulturellen und sozialen Dimensionen der Generierung und des Austauschs von Wissen und der Innovation. Das Europäische Semester sollte es allen Regierungs- und Verwaltungsebenen und einschlägigen Interessenträgern ermöglichen, solche Kompromisse in partnerschaftlicher Zusammenarbeit auszuloten und zu erörtern, wobei Silodenken vermieden werden sollte und für Kohärenz gesorgt werden muss, während gleichzeitig die SDG in allen Politikbereichen durchgängig zu berücksichtigen sind;

4.

begrüßt die Ankündigung, dass die Länderberichte und die nationalen Reformprogramme spezifische Abschnitte zur Überwachung der SDG und zur Bewertung der damit verbundenen Maßnahmen enthalten werden, und dass in den länderspezifischen Empfehlungen auf die spezifischen Beiträge der Länder zu den SDG eingegangen wird; stellt fest, dass bei der Einbeziehung der SDG in das Europäische Semester territorial unterschiedliche Ausgangslagen berücksichtigt werden müssen und eine geeignete statistische Grundlage für die Überwachung der SDG auf regionaler Ebene erforderlich ist;

5.

fordert einen klaren Zeitrahmen und klare zeitgebundene und messbare Ziele für die Verwirklichung der SDG im Hinblick auf die sowohl im Grünen Deal als auch in der Strategie vorgesehenen Maßnahmen; betont, dass solche Ziele und Zeitvorgaben im Rahmen eines gemischten Top-down- und Bottom-up-Prozess festgelegt werden sollten, bei dem alle Regierungs- und Verwaltungsebenen und die einschlägigen Interessenträger partnerschaftlich zusammenarbeiten sollten;

6.

teilt die allgemeine Ausrichtung der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, stellt jedoch fest, dass sie die Bestrebungen zur Ökologisierung und Inklusion der SDG und des Grünen Deals nur in bescheidenem Maße unterstützen und den politischen Herausforderungen, die sich aus den tatsächlichen territorial unterschiedlichen Ausgangslagen ergeben, nicht ausreichend Rechnung tragen;

7.

stellt fest, dass mit der Investitionsoffensive für ein nachhaltiges Europa im kommenden Jahrzehnt nachhaltige Investitionen in Höhe von 1 Billion EUR mobilisiert werden sollen; bedauert jedoch, dass es sich bei dem Plan weitgehend um eine Sammlung bereits bestehender oder vorgesehener Maßnahmen, Initiativen und Finanzierungsinstrumente handelt, die nun unter einer gemeinsamen Rubrik zusammengefasst werden; fragt sich daher besorgt, ob dieser Plan möglicherweise nicht in der Lage ist, die finanziellen Ressourcen und die Koordinierung zu mobilisieren, die erforderlich sind, um die wirksame Umsetzung der SDG in Europa bis 2030 sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang eine weitere Bewertung der tatsächlichen Kosten, die mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung verbunden sind, und einen detaillierteren Plan für deren Finanzierung; die Förderung kollaborativer öffentlich-privater Innovationsinitiativen, die von den Städten und Regionen vorangetrieben werden, verdienen unbedingt besondere Aufmerksamkeit;

8.

betont, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt überarbeitet werden muss, um eine differenzierte Buchführung über die Finanzmittel zu ermöglichen, die für die Finanzierung öffentlicher Investitionen zur Umsetzung des Grünen Deals auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen erforderlich sind;

9.

teilt die Auffassung, dass Strukturreformen in den Mitgliedstaaten in den strategischen Politikbereichen, die für die Umsetzung der Ziele des Vertrags und der EU-Politik relevant sind, für die Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit der EU, einschließlich der Vertiefung des Binnenmarkts, von entscheidender Bedeutung sind. Das Europäische Semester bietet einen nützlichen Rahmen für die Förderung dieser Reformen, sofern der Umfang der Strukturreformen, die für eine Finanzierung durch die EU in Frage kommen, im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip festgelegt wird und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als vollwertige Partner beteiligt werden;

Die territoriale Dimension des Europäischen Semesters

10.

begrüßt die Aufmerksamkeit für die zunehmenden regionalen Ungleichheiten und die damit verbundenen Herausforderungen für Wachstum und Zusammenhalt zwischen und in den Mitgliedstaaten; unterstreicht, dass unterschiedliche Ausgangslagen die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten und ihre Regionen ihre Nachhaltigkeitspolitik gestalten und umsetzen, stark beeinflussen; betont, dass territoriale Unterschiede durch ortsbezogene Maßnahmen angegangen werden sollten, die durch territoriale Folgenabschätzungen unterstützt werden;

11.

hebt die zunehmende Bedeutung der Länderberichte hervor, insbesondere ihres Anhangs D, der Leitlinien für die Investitionspolitik auf regionaler und lokaler Ebene enthalten wird, einschließlich der im Rahmen der Kohäsionspolitik und des Fonds für einen gerechten Übergang finanzierten Maßnahmen; betont, dass den Ergebnissen einer Umfrage des AdR bei den nationalen Verbänden der Städte und Regionen zufolge die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von ihren nationalen Regierungen nicht ausreichend in die Vorbereitung und Erörterung von Anhang D auf politischer Ebene einbezogen wurden und dass Anhang D häufig kein genaues Bild ihres Investitionsbedarfs vermittelt;

12.

betont, dass eine starke Kohärenz und Koordinierung zwischen dem Europäischen Semester und der Kohäsionspolitik erforderlich ist, um die Ziele des Grünen Deals in Bezug auf Nachhaltigkeit und soziale Inklusion zu verwirklichen. Die Kosten des Übergangs zu einer nachhaltigen Entwicklung dürfen nicht den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft aufgebürdet werden. Deshalb muss der Mechanismus für einen gerechten Übergang den am stärksten betroffenen Menschen und Regionen maßgeschneiderte Unterstützung bieten, insbesondere denjenigen, die stark von fossilen Brennstoffen — wie im Falle von Regionen mit isolierten Energiesystemen — und energieintensiven Industriezweigen abhängig sind, sowie diejenigen, die unter den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Energiewende nach Erfüllung ihrer Dekarbonisierungsverpflichtungen leiden; begrüßt ferner, dass der Fonds für einen gerechten Übergang auf der Grundlage der Dachverordnung gesteuert wird und fordert klare und objektive Kriterien für die Mittelzuweisung;

Die soziale Dimension des Europäischen Semesters

13.

unterstützt die Einbeziehung der SDG in die Planung der nachhaltigen Wirtschaftsstrategie, insbesondere da die Ziele weitgehend der Umsetzung der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte entsprechen; begrüßt daher die jüngste Mitteilung mit dem Titel „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ (3) und fordert eine rasche Vorlage des Aktionsplans zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte;

14.

fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Beschäftigungs- und Lohngefälles vorzuschlagen;

15.

begrüßt die Aufnahme einer regionalen Dimension in den jüngsten Gemeinsamen Beschäftigungsbericht, der auf den „Europäischen regionalen sozialpolitischen Scoreboard“ des AdR vom September 2019 zurückgreift;

16.

teilt die Bedenken der Kommission hinsichtlich der negativen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung sowie anderer demografischer Herausforderungen wie geringe Bevölkerungsdichte, Streuung der Bevölkerung, Rückgang der Zahl junger Menschen und Rückgang der Geburtenrate und fordert die Kommission auf, die in der AdR-Stellungnahme zum Thema „Demografischer Wandel: Vorschläge zur Messung und Bewältigung der negativen Auswirkungen in den Regionen der EU“ sowie in der AdR-Stellungnahme zum Thema „Die Antwort der EU auf die demografische Herausforderung“ enthaltenen Vorschläge zu berücksichtigen;

Die Steuerung des Europäischen Semesters

17.

stellt fest, dass das Wachstumsmodell der EU nur dann erfolgreich zu den in den SDG und im Grünen Deal verankerten globalen Zielen beitragen kann, wenn eine angemessene Koordinierung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gewährleistet ist; weist erneut darauf hin, dass die Eigenverantwortung für das Europäische Semester vor Ort gestärkt werden muss, um es im Hinblick auf das neue und ehrgeizige Engagement der EU bezüglich der SDG wirksamer zu machen, und dies nicht zuletzt, weil nach Angaben der OECD 65 % der 169 Einzelziele der SDG ohne eine umfassende Einbeziehung und Abstimmung mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nicht erreicht werden können. Damit das Europäische Semester den Versprechen gerecht werden kann, sollten alle Regierungs- und Verwaltungsebenen und die einschlägigen Interessenträger als Partner einbezogen werden, und zwar über die derzeitigen Verfahren hinaus, die hauptsächlich auf Konsultationen in den Schlussphasen des Europäischen Semesters beruhen. Dieser partnerschaftliche Ansatz sollte dringend angenommen werden; die Umsetzung der SDG muss in ortsbezogene Ziele und Vorgaben und entsprechende Zeitrahmen übersetzt werden; hierfür muss mehr Gewicht auf operative Festlegungen bezüglich der SDG gelegt werden, und es bedarf freiwilliger lokaler Überprüfungen der Prozesse zur Umsetzung der SDG;

18.

betont, dass das Europäische Semester nun Leitlinien für die Planung von Investitionen, die aus den ESI-Fonds kofinanziert werden sollen, und für das vorgeschlagene Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit enthält; warnt jedoch vor dem Risiko, dass der zentralisierte Top-down-Ansatz des Europäischen Semesters den dezentralen Bottom-up-Ansatz und die ortsbezogenen Maßnahmen der EU-Kohäsionspolitik ungebührlich einschränkt; fordert ferner Kohärenz zwischen dem Konzept der mehrjährigen Programmplanung der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester;

19.

fordert die EU nachdrücklich auf, die Steuerungsprozesse des Europäischen Semesters und der EU-Kohäsionspolitik ausgehend von ein und denselben Grundsätzen der Partnerschaft und der Multi-Level-Governance wirksam zu koordinieren; erinnert an seine Stellungnahme zu dem Zusammenhang zwischen der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Semester; erneuert seinen Vorschlag für einen Verhaltenskodex für die vollwertige Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester (4), analog zum Verhaltenskodex für Partnerschaften in der Dachverordnung 2014-2020; betont, dass die Nutzung von EU-finanzierten Maßnahmen für den Kapazitätsaufbau der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gefördert werden muss, und verweist auf seine jüngste Stellungnahme zu diesem Thema (5); bedauert, dass der jährliche Bericht über die Umsetzung des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen 2018 keine Angaben zur Nutzung des Programms durch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften enthält;

20.

fügt hinzu, dass die SDG selbst ein aktives Engagement der Interessenträger — einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften — erfordern. Daher sollten nach dem Ende des Mandats der EU-Multi-Stakeholder-Plattform für die SDG neue Formen der Beteiligung der Interessenträger an der Umsetzung der SDG — nicht zuletzt im Rahmen des Europäischen Semesters — festgelegt werden, die nicht weniger ehrgeizig sind;

21.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem kroatischen Ratsvorsitz und dem Präsidenten des Europäischen Rates zu übermitteln.

Brüssel, den 12. Februar 2020

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Apostolos TZITZIKOSTAS


(1)  https://ec.europa.eu/info/publications/2020-european-semester-annual-sustainable-growth-strategy_de

(2)  https://webapi2016.cor.europa.eu/v1/documents/cor-2019-03856-00-00-res-tra-de.docx/content.

(3)  COM(2020) 14 final.

(4)  Stellungnahme des AdR zum Thema Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Berichterstatter Rob Jonkman (NL/EKR). Angenommen am 11. Mai 2017 (ABl. C 306 vom 15.9.2017, S. 24).

(5)  Stellungnahme des AdR zum Thema Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Stärkung von Investitionen und Strukturreformen 2021-2027. Berichterstatterin Manuela Bora (IT/SPE). Angenommen am 4. Dezember 2019 (ABl. C 79 vom 10.3.2020, S. 25).