31.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 251/6


Mitteilung an die betroffenen Personen, die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates und der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea unterliegen

(2020/C 251/03)

Die betroffenen Personen werden gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) auf folgende Informationen hingewiesen:

Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind der Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates (2), geändert durch den Beschluss (GASP) 2020/1136 des Rates (3), und die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates (4), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1129 des Rates (5).

Der für diese Verarbeitung Verantwortliche ist das Referat RELEX.1.C der Generaldirektion RELEX (Auswärtige Angelegenheiten, Erweiterung und Katastrophenschutz) des Generalsekretariats des Rates, das unter folgender Anschrift kontaktiert werden kann:

Rat der Europäischen Union

Generalsekretariat

RELEX.1.C

Rue de la Loi/Wetstraat 175

1048 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË

E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

Der/die Datenschutzbeauftragte des Generalsekretariats des Rates kann folgendermaßen kontaktiert werden:

Der/die Datenschutzbeauftragte

data.protection@consilium.europa.eu

Ziel der Verarbeitung ist die Erstellung und Aktualisierung der Liste der Personen, die gemäß dem Beschluss (GASP) 2016/849, geändert durch den Beschluss (GASP) 2020/1136, und der Verordnung (EU) 2017/1509, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1129, restriktiven Maßnahmen unterliegen.

Die betroffenen Personen sind die natürlichen Personen, die die Kriterien für die Aufnahme in die Liste gemäß dem Beschluss (GASP) 2016/849 und der Verordnung (EU) 2017/1509 erfüllen.

Die erhobenen personenbezogenen Daten umfassen die zur korrekten Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Daten sowie die Begründung und andere diesbezügliche Daten.

Die erhobenen personenbezogenen Daten können soweit erforderlich mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden.

Unbeschadet der in Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Einschränkungen wird den Rechten der betroffenen Personen wie dem Auskunftsrecht sowie dem Recht auf Berichtigung oder Widerspruch gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 entsprochen.

Die personenbezogenen Daten werden fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Streichung der betroffenen Person von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, oder ab dem Ende der Gültigkeitsdauer der Maßnahme oder für die Dauer von eventuell begonnenen Gerichtsverfahren gespeichert.

Unbeschadet gerichtlicher, verwaltungsrechtlicher oder außergerichtlicher Rechtsbehelfe können betroffene Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) einlegen.


(1)  ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.

(2)  ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79.

(3)  ABl. L 247 vom 31.7.2020, S. 30.

(4)  ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.

(5)  ABl. L 247 vom 31.7.2020, S. 5.