14.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/3


Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union

(2020/C 303/03)

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 316

Nach der Erläuterung zu Unterposition 7320 90 30 wird der folgende Text eingefügt:

„7323

Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl:

Hierher gehören Aufbewahrungsdosen/-büchsen aus Stahlblech in unterschiedlichen Größen und Formen (zylindrisch, rechteckig, sternförmig usw.) mit passendem Deckel, die mit verschiedenen Motiven bedruckt sind. Diese Dosen/Büchsen weisen die objektiven Merkmale von Haushaltsartikeln auf (einschließlich ihrer geringen Größe, ihrer dekorativen Gestaltung, ihres schlichten Inneren) und dienen hauptsächlich der Aufbewahrung von Lebensmitteln (Kekse, Kuchen, Lebkuchen, Zucker usw.) oder von kleinen Haushaltsgegenständen.

Beispiele für in die Position 7323 einzureihende Dosen:

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Dosen, die Verbraucherinformationen über die enthaltenen Waren aufweisen (Marke/Logo, Menge, Ernährungsinformationen usw.) sind in die Position 7310 einzureihen.

Beispiele für in die Position 7310 einzureihende Dosen:

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(1)  Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1).

(2)  ABl. C 119 vom 29.3.2019, S. 1.