2.7.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 218/38


Berichtigung der Bekanntmachung eines Antrags auf Feststellung der Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU — Antrag eines Auftraggebers

( Amtsblatt der Europäischen Union C 53 vom 17. Februar 2020 )

(2020/C 218/11)

Seite 11, erster Absatz, letzter Satz:

Anstatt:

„Der erste Arbeitstag nach Eingang des Antrags war der 14. Dezember 2019.“

muss es heißen:

„Der erste Arbeitstag nach Eingang des Antrags war der 16. Dezember 2019.“

Seite 11, vierter Absatz, letzter Satz:

Anstatt:

„Diese Frist läuft somit am 6. Juli 2020 ab.“

muss es heißen:

„Diese Frist läuft somit am 3. Juli 2020 ab.“