EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.9.2020
COM(2020) 589 final
2020/0275(NLE)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
BEGRÜNDUNG
KONTEXT DES VORSCHLAGS
•Gründe und Ziele des Vorschlags
Am 7. Juli 2020 hat der Rat ein Mandat angenommen, mit dem die Europäische Kommission ermächtigt wird, Verhandlungen über ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und über die mögliche Verlängerung des derzeitigen Protokolls zu diesem Abkommen, das am 13. Oktober 2020 ausläuft, aufzunehmen.
Für den Fall, dass die Verhandlungen über ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet, und um eine erhebliche Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden, sollte sich die Kommission bemühen, mit der Regierung der Cookinseln eine Verlängerung des derzeitigen Protokolls um einen begrenzten Zeitraum, wenn möglich höchstens ein Jahr, zu vereinbaren, und gleichzeitig weiterhin versuchen, eine Einigung über ein neues Protokoll im Einklang mit dem festgelegten Mandat zu erzielen.
Während der ersten Verhandlungsrunde (16. Juli 2020) haben die Verhandlungsführer der Union und der Cookinseln sich darauf geeinigt, dass aufgrund der Komplexität der Verhandlungen mehrere Verhandlungsrunden erforderlich sein werden, um die Verhandlungen abzuschließen. Die beiden Parteien haben sich deshalb im Einklang mit dem Mandat des Rates auf eine Verlängerung des derzeitigen Protokolls um einen Zeitraum von höchstens einem Jahr geeinigt. Diese Verlängerung wird in einem Abkommen in Form eines Briefwechsels festgelegt, das am 29. Juli 2020 in Brüssel und Rarotonga (Cookinseln) paraphiert wurde.
Um eine Unterbrechung der Fischereitätigkeiten der europäischen Flotte, die in den Gewässern der Cookinseln Fischfang betreibt, zu vermeiden, sollte der Beschluss des Rates zur Annahme dieses Abkommens in Form eines Briefwechsels rechtzeitig angenommen werden, damit die beiden Vertragsparteien diesen Beschluss vor dem 13. Oktober 2020, dem Tag des Auslaufens des derzeitigen Protokolls, unterzeichnen können.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Abschluss des Protokolls zu genehmigen.
Zweck des Protokolls ist es nach wie vor, Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in den Gewässern der Cookinseln Fangmöglichkeiten im Einklang mit wissenschaftlichen Gutachten und den Empfehlungen der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) im Rahmen des verfügbaren Überschusses zu eröffnen. Ziele sind auch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln zur Schaffung eines partnerschaftlichen Rahmens für die Entwicklung einer nachhaltigen Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in der Fischereizone der Cookinseln im Interesse beider Vertragsparteien.
Nach dem derzeitigen Protokoll zwischen der EU und den Cookinseln darf die EU-Flotte in den Gewässern der Cookinseln Thunfischarten mit indikativen jährlichen Fangmöglichkeiten von 7000 Tonnen befischen.
•Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Im Einklang mit den Prioritäten der Reform der Fischereipolitik eröffnet das Protokoll Unionsschiffen auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und unter Beachtung der Empfehlungen der WCPFC Fangmöglichkeiten in den Gewässern der Cookinseln. Das Protokoll ermöglicht der Europäischen Union und den Cookinseln darüber hinaus eine intensivere Zusammenarbeit zur Förderung einer verantwortungsvollen Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern der Cookinseln sowie zur Unterstützung der Bemühungen der Regierung der Cookinseln Entwicklung ihres Fischereisektors im Interesse beider Parteien.
•Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
Die Aushandlung eines neuen Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens über nachhaltige Fischerei – bei der dieser Vorschlag für eine Verlängerung eine Etappe darstellt – wird im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU gegenüber den AKP-Staaten und unter Berücksichtigung insbesondere der Ziele der Union im Hinblick auf die Achtung der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte geführt.
2.RECHTSGRUNDLAGE, SUBSIDIARITÄT UND VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
•Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in dessen Artikel 43 Absatz 2 die Gemeinsame Fischereipolitik geregelt und in dessen Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a das Verfahren für den Abschluss von Abkommen zwischen der Union und Drittländern festgelegt ist.
•Subsidiarität (bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit)
Der Vorschlag fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union.
•Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag steht in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel, einen rechtlichen, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Regelungsrahmen für Fischereitätigkeiten von Fischreifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern gemäß Artikel 31 der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik zu schaffen. Er steht mit diesen Bestimmungen sowie mit denjenigen über die finanzielle Unterstützung für Drittländer gemäß Artikel 32 der genannten Verordnung in Einklang.
Die Verlängerung des durch das am 13. Oktober 2020 auslaufende Protokoll festgelegten Rahmens um ein Jahr ist für den Verhandlungsprozess zweckmäßig, um die Kontinuität der Fischereitätigkeiten der europäischen Flotte in den Gewässern der Cookinseln zu gewährleisten.
3.ERGEBNISSE DER EX-POST-BEWERTUNG, DER KONSULTATION DER INTERESSENTRÄGER UND DER FOLGENABSCHÄTZUNG
•Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Die Interessenträger wurden im Rahmen der Auswertung des Protokolls 2016-2020 konsultiert. Bei Fachsitzungen wurden auch die Sachverständigen der Mitgliedstaaten angehört. Aus diesen Beratungen ergab sich, dass ein Interesse besteht, das Fischereiprotokoll mit den Cookinseln zu erneuern. Dieser Vorschlag für die Verlängerung des Protokolls ist eine Etappe des Verhandlungsprozesses über diese Verlängerung.
•Anhörung interessierter Kreise
Im Zuge der Bewertung wurden Mitgliedstaaten, Vertreter der Industrie, internationale Organisationen der Zivilgesellschaft sowie die Fischereiverwaltung und die Zivilgesellschaft der Cookinseln konsultiert. Auch im Rahmen des Beirats für Fernfischerei fanden Konsultationen statt.
•Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Die Kommission hat gemäß Artikel 31 Absatz 10 der Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik für die Ex-post- und Ex-ante-Bewertungen einen unabhängigen Berater eingeschaltet.
4.AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT
Die jährliche finanzielle Gegenleistung der Europäischen Union beläuft sich auf 700 000 EUR und ergibt sich aus
a)einem jährlichen Betrag für den Zugang zu den Fischereiressourcen für die im Protokoll vorgesehenen Kategorien, der für die Dauer der Verlängerung des Protokolls auf 350 000 EUR festgesetzt wird;
b)einem Beitrag zur Unterstützung der Fischereipolitik der Cookinseln in Höhe von 350 000 EUR jährlich für die Dauer der Verlängerung des Protokolls. Diese Unterstützung steht für die gesamte Laufzeit des Protokolls mit den Zielen der nationalen Politik der Cookinseln im Bereich der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Fischereiressourcen im Einklang.
Der jährliche Betrag für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen wird im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festgelegt; dies gilt auch für die Reserve für die Protokolle, die zu Beginn des Jahres noch nicht in Kraft getreten sind.
In dem Briefwechsel für die Verlängerung wird auch eine Klausel über eine anteilmäßige Kürzung festgelegt, falls die Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls vor Ablauf der jährlichen Verlängerung gemäß dem Briefwechsel mit deren Unterzeichnung abgeschlossen werden und diese demzufolge in Kraft treten.
5.WEITERE ANGABEN
•Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Die Modalitäten für die Überwachung sind in dem Protokoll festgelegt, das mit dem Briefwechsel verlängert wird.
2020/0275 (NLE)
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Gemäß dem Beschluss 2020/.../EU [Referenz einfügen]des Rates wurde das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des am 13. Oktober 2020 auslaufenden Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden das „Abkommen in Form eines Briefwechsels“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am [Datum einfügen] unterzeichnet.
(2)Mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels wird das Ziel verfolgt, der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln die Möglichkeit zu geben, weiterhin zusammenzuarbeiten, um eine nachhaltige Fischereipolitik und die verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen in den Gewässern der Cookinseln zu fördern sowie den Fischereifahrzeugen der Union die Ausübung ihrer Fischereitätigkeiten in diesen Gewässern zu ermöglichen.
(3)Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden -
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des am 13. Oktober 2020 auslaufenden Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln wird im Namen der Union genehmigt.
Der Wortlaut des Abkommens in Form eines Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt.
Artikel 2
Der Präsident des Rates bestellt die Person, die befugt ist, im Namen der Europäischen Union die in Artikel 6 des Abkommens in Form eines Briefwechsels vorgesehene Notifizierung vorzunehmen, mit der die Europäische Union ihrer Zustimmung zur Bindung durch dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels Ausdruck verleiht.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident
FINANZBOGEN
1.
RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
1.1.
Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des am 13. Oktober 2020 auslaufenden Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
1.2.
Politikbereich(e)
11 – Maritime Angelegenheiten und Fischerei
11 03 – Obligatorische Beiträge zu regionalen Fischereiorganisationen (RFO) und anderen internationalen Organisationen sowie zu Abkommen über nachhaltige Fischerei
11 03 01 – Schaffung der rechtlichen Basis für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern
1.3.
Der Vorschlag/Die Initiative betrifft
◻ eine neue Maßnahme
◻ eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme
X die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme
◻ die Zusammenführung mehrerer Maßnahmen oder die Neuausrichtung mindestens einer Maßnahme
1.4.
Ziel(e)
1.4.1.
Allgemeine(s) Ziel(e)
Das Aushandeln und der Abschluss von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Drittländern entsprechen dem allgemeinen Ziel, den Fischereifahrzeugen der Europäischen Union den Zugang zu Fanggebieten von Drittländern zu ermöglichen und partnerschaftliche Beziehungen mit diesen Ländern aufzubauen, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen außerhalb der EU-Gewässer zu fördern.
Die partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei gewährleisten Übereinstimmung zwischen den Grundsätzen der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Verpflichtungen in anderen europäischen Politikbereichen (nachhaltige Nutzung der Ressourcen von Drittländern, Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU), Integration von Partnerländern in die Weltwirtschaft sowie ein besseres fischereipolitisches Handeln auf politischer und finanzieller Ebene).
1.4.2.
Einzelziele:
Einzelziel
Beitrag zu einer nachhaltigen Fischerei außerhalb der EU-Gewässer, Aufrechterhaltung der europäischen Präsenz in der Fernfischerei sowie Schutz des europäischen Fischereisektors und der Verbraucherinteressen durch Aushandlung und Abschluss von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei mit Küstenstaaten in Übereinstimmung mit anderen Bereichen europäischer Politik.
ABM-/ABB-Tätigkeit(en):
Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Schaffung der rechtlichen Basis für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Europäischen Union in Drittlandgewässern durch Abkommen über nachhaltige Fischerei (Haushaltslinie 11 03 01).
1.4.3.
Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen
Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppen auswirken dürfte.
Durch die Verlängerung des Protokolls zum bestehenden partnerschaftlichen Fischereiabkommen wird eine Unterbrechung der Fischereitätigkeiten der europäischen Fischereifahrzeuge nach Auslaufen des Protokolls am 13. Oktober 2020 vermieden. Die Verlängerung gilt bis zum Abschluss der Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr.
Durch das Protokoll kann im Bereich der Fischerei ein Rahmen für eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln geschaffen werden. Zudem trägt das Protokoll zu einer besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen bei, da es finanzielle Unterstützung (Unterstützung des Fischereisektors) bei der Umsetzung der von dem Partnerland auf nationaler Ebene verabschiedeten Programme, insbesondere in den Bereichen Kontrolle und Bekämpfung der illegalen Fischerei sowie Unterstützung der handwerklichen Fischerei, leistet.
1.4.4.
Leistungsindikatoren
Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Fortschritte und Ergebnisse verfolgen lassen.
Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten (Prozentsatz der pro Jahr genutzten Fanggenehmigungen bezogen auf die im Protokoll gebotenen Möglichkeiten).
Fangdaten (Erhebung und Auswertung) und Handelswert der im Rahmen des Abkommens getätigten Fänge.
Beitrag zu Beschäftigung und Mehrwert in der EU sowie zur Stabilisierung des EU-Markts (im Zusammenhang mit anderen partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei).
Beitrag zur Verbesserung von Forschung, Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten durch das Partnerland und der Entwicklung seines Fischereisektors, insbesondere der handwerklichen Fischerei.
1.5.
Begründung des Vorschlags/der Initiative
1.5.1.
Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf, einschließlich einer detaillierten Zeitleiste für die Durchführung der Initiative
Es ist vorgesehen, dass der Briefwechsel zur Verlängerung des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung, ab dem 14. Oktober 2020 oder ab jedem späteren Datum der Unterzeichnung vorläufig angewandt wird, um eine Unterbrechung der laufenden Fischereitätigkeiten unter dem derzeitigen Protokoll zu vermeiden.
1.5.2.
Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union (kann sich aus unterschiedlichen Faktoren ergeben, z. B. Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größerer Wirksamkeit oder Komplementarität). Für die Zwecke dieser Nummer bezeichnet der Ausdruck „Mehrwert aufgrund des Tätigwerdens der Union“ den Wert, der sich aus dem Tätigwerden der Union ergibt und den Wert ergänzt, der andernfalls allein von den Mitgliedstaaten geschaffen worden wäre.
Falls die Union kein neues Protokoll abschließt, könnten die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fischereitätigkeiten nicht mehr ausüben, da das Abkommen eine Klausel enthält, die Fischereitätigkeiten außerhalb des durch ein Protokoll zu dem Abkommen vorgegebenen Rahmens ausschließt. Es besteht also ein ausdrücklicher Mehrwert für die Fernfischereiflotte der EU. Das Protokoll bietet darüber hinaus einen Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Union und den Cookinseln.
1.5.3.
Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene Erkenntnisse
Anhand der Auswertung der möglichen Fänge in der Fischereizone der Cookinseln sowie aufgrund der Bewertungen und verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten haben die Vertragsparteien die Referenzfangmenge für Thunfisch und vergleichbare Arten auf 7000 Tonnen jährlich mit Fangmöglichkeiten für 4 Thunfischwadenfänger festgesetzt. Die Unterstützung des Fischereisektors trägt dem Bedarf der Fischereibehörden der Cookinseln beim Kapazitätsaufbau und den Prioritäten der nationalen Fischereistrategie, einschließlich der wissenschaftlichen Forschung und der Kontroll- und Überwachungsaktivitäten im Bereich Fischerei Rechnung.
1.5.4.
Vereinbarkeit mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen sowie mögliche Synergieeffekte mit anderen geeigneten Instrumenten
Die im Rahmen der finanziellen Gegenleistung für den Zugang zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei bereitgestellten Mittel stellen für den nationalen Haushalt der Cookinseln Einnahmen dar. Die für die Unterstützung des Fischereisektors vorgesehenen Mittel werden allerdings (im Allgemeinen durch Aufnahme in das Jahreshaushaltsgesetz) dem zuständigen Fischereiministerium zugewiesen, da dies eine Bedingung für den Abschluss und die Überwachung der partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei ist. Diese finanziellen Mittel sind mit anderen Finanzierungsquellen kompatibel, die von anderen internationalen Geldgebern für die Durchführung nationaler Projekte und/oder Programme im Fischereisektor bereitgestellt werden.
1.5.5.
Bewertung der verschiedenen verfügbaren Finanzierungsoptionen, einschließlich der Möglichkeiten für eine Umschichtung
Laufzeit und finanzielle Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative
X befristete Laufzeit
X
Laufzeit von 2019 bis 2024
X
Finanzielle Auswirkungen im Jahr 2020 für Mittel für Verpflichtungen und von 2019 bis 2021 für Mittel für Zahlungen.
◻ unbefristete Laufzeit
Anlaufphase von JJJJ bis JJJJ,
anschließend reguläre Umsetzung.
Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung
X Direkte Verwaltung durch die Kommission
X durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union
◻ durch Exekutivagenturen
◻ Geteilte Mittelverwaltung mit Mitgliedstaaten
◻ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:
◻ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen
◻ internationale Einrichtungen und deren Agenturen (bitte angeben)
◻ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds
◻ Einrichtungen im Sinne der Artikel 70 und 71 der Haushaltsordnung
◻ öffentlich-rechtliche Körperschaften
◻ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende finanzielle Garantien bieten
◻ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Einrichtung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende finanzielle Garantien bieten
◻ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen des Titels V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind
Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung angegeben werden, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.
Anmerkungen
2.
VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1.
Überwachung und Berichterstattung
Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen.
Die Kommission (GD MARE, in Zusammenarbeit mit ihrem in der Region (Fidschi) ansässigen Fischereiattaché) kontrolliert regelmäßig die Umsetzung dieses Protokolls, insbesondere die Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten durch die Wirtschaftsbeteiligten, die gemeldeten Fangdaten und die Einhaltung der Bedingungen für die Unterstützung des Sektors.
Außerdem sieht das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei mindestens eine Sitzung des Gemischten Ausschusses pro Jahr vor, bei der die Kommission und die Regierung der Cookinseln zusammentreffen, um die Umsetzung des Abkommens und seines Protokolls zu überprüfen und gegebenenfalls die Planung und die finanzielle Gegenleistung nach dem Protokoll anzupassen.
2.2.
Verwaltungs- und Kontrollsystem(e)
2.2.1.
Begründung der Methode(n) der Mittelverwaltung, des Durchführungsmechanismus/der Durchführungsmechanismen für die Finanzierung, der Zahlungsmodalitäten und der Kontrollstrategie, wie vorgeschlagen
Das ermittelte Risiko besteht in einer Nichtausschöpfung der Fangmöglichkeiten durch die EU-Reeder sowie einer unvollständigen oder verzögerten Nutzung der zur Finanzierung der Fischereipolitik bestimmten Mittel durch die Cookinseln.
2.2.2.
Angaben zu den ermittelten Risiken und dem/den zu deren Eindämmung eingerichteten System(en) der internen Kontrolle
Es ist ein eingehender Dialog über die Programmplanung und die Durchführung der gemäß dem Abkommen und dem Protokoll umzusetzenden Fischereipolitik vorgesehen. Zu den Kontrollmaßnahmen gehört auch die gemeinsame Analyse der Ergebnisse.
Darüber hinaus enthalten das Abkommen und das Protokoll spezielle Klauseln für eine Aussetzung unter bestimmten Bedingungen und Umständen.
2.2.3.
Schätzung und Begründung der Kosteneffizienz der Kontrollen (Verhältnis zwischen den Kontrollkosten und dem Wert der betreffenden verwalteten Mittel) sowie Bewertung des erwarteten Ausmaßes des Fehlerrisikos (bei Zahlung und beim Abschluss)
2.3.
Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen, z. B. im Rahmen der Betrugsbekämpfungsstrategie, bereits bestehen oder angedacht sind.
Die Kommission ist bemüht, einen politischen Dialog und eine regelmäßige Abstimmung mit der Regierung der Cookinseln einzuführen, um die Verwaltung des Abkommens und des Protokolls sowie den Beitrag der EU zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Ressourcen zu optimieren. Alle Zahlungen, die die Kommission im Rahmen eines partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei leistet, unterliegen den kommissionsüblichen Vorschriften und Verfahren im Haushalts- und Finanzbereich. Insbesondere die Bankkonten der Drittstaaten, auf die die finanzielle Gegenleistung überwiesen wird, werden vollumfänglich identifiziert. In dem Protokoll wird festgelegt, dass die finanzielle Gegenleistung auf ein Konto der Staatskasse auf den Cookinseln zu überweisen ist.
3.
GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE
3.1.
Rubrik(en) des Mehrjährigen Finanzrahmens und betroffene Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan
Bestehende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der Ausgaben
|
Beitrag
|
|
Nummer
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittstaaten
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
|
11 03 01
Schaffung der rechtlichen Basis für Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern (SFAs)
|
GM/NGM
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
NEIN
|
Neu zu schaffende Haushaltslinien
In der Reihenfolge der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Haushaltslinie
|
Art der Ausgaben
|
Beitrag
|
|
Nummer
|
GM/NGM
|
von EFTA-Ländern
|
von Kandidatenländern
|
von Drittstaaten
|
nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung
|
|
[XX YY YY YY]
|
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
JA/NEIN
|
3.2.
Geschätzte finanzielle Auswirkungen des Vorschlags auf die Mittel
3.2.1.
Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die operativen Mittel
◻ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.
X
Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Nummer
2
|
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
|
GD: MARE
|
|
|
2020
|
2021
|
INSGESAMT
|
•Operative Mittel
|
|
|
|
Haushaltslinie 11 03 01
|
Mittelbindungen
|
(1a)
|
0,700
|
|
0,700
|
|
Zahlungen
|
(2a)
|
0,350
|
0,350
|
0,700
|
Haushaltslinie
|
Mittelbindungen
|
(1b)
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
(2b)
|
|
|
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
Haushaltslinie
|
|
(3)
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
für die GD MARE
|
Mittelbindungen
|
=1a+1b +3
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
=2a+2b
+3
|
|
|
|
• Operative Mittel INSGESAMT
|
Mittelbindungen
|
(4)
|
0,700
|
|
0,700
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
0,350
|
0,350
|
0,700
|
•Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT
|
(6)
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT unter der RUBRIK 2 des Mehrjährigen Finanzrahmens
|
Mittelbindungen
|
=4+ 6
|
0,700
|
|
0,700
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
0,350
|
0,350
|
0,700
|
Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere operative Rubriken betrifft, ist der vorstehende Abschnitt zu wiederholen:
•Operative Mittel INSGESAMT (alle operativen Rubriken)
|
Mittelbindungen
|
(4)
|
|
|
|
|
Zahlungen
|
(5)
|
|
|
|
Aus der Dotation bestimmter spezifischer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT (alle operativen Rubriken)
|
(6)
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 4
des mehrjährigen Finanzrahmens
(Referenzbetrag)
|
Mittelbindungen
|
=4+ 6
|
0,700
|
|
0,700
|
|
Zahlungen
|
=5+ 6
|
0,350
|
0,350
|
0,700
|
Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens
|
5
|
Verwaltungsausgaben
|
Zum Ausfüllen dieses Teils ist die „Tabelle für Verwaltungsausgaben“ zu verwenden, die zuerst in den
Anhang des Finanzbogens zu Rechtsakten
(Anhang V der internen Vorschriften), der für die dienststellenübergreifende Konsultation in DECIDE hochgeladen wird, aufgenommen wird.
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
2020
|
2021
|
INSGESAMT
|
GD: MARE
|
• Personalausgaben
|
|
|
|
• Sonstige Verwaltungsausgaben
|
|
|
|
GD MARE INSGESAMT
|
Mittel
|
|
|
|
Mittel INSGESAMT
unter der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
(Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.)
|
|
|
|
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
|
|
2020
|
2021
|
INSGESAMT
|
Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
Mittelbindungen
|
0,700
|
|
0,700
|
|
Zahlungen
|
0,350
|
0,350
|
0,700
|
3.2.2.
Geschätzte Ergebnisse, die mit operativen Mitteln finanziert werden
Mittel für Verpflichtungen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Ziele und Ergebnisse
⇩
|
|
|
2019
|
2020
|
2021
|
INSGESAMT
|
|
|
Art
|
Durchschnittskosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Kosten
|
Anzahl
|
Gesamtanzahl
|
Gesamtkosten
|
EINZELZIEL Nr. 1…
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Zugang
|
Jährlich
|
|
|
0,350
|
|
|
|
|
|
|
0,350
4,125
61,625
|
- Fischereisektor
|
Jährlich
|
|
|
0,350
|
|
|
|
|
|
|
0,350
|
- Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1
|
|
0,700
|
|
|
|
|
|
|
0,700
|
EINZELZIEL Nr. 2 ...
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
- Ergebnis
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2
|
|
|
|
|
|
|
|
|
INSGESAMT
|
|
0,700
|
|
|
|
|
|
|
0,700
|
3.2.3.
Übersicht über die geschätzten Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel
X
Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.
◻ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
|
Jahr
N
|
Jahr
N+1
|
Jahr
N+2
|
Jahr
N+3
|
Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
|
INSGESAMT
|
RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
|
|
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Personalausgaben
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Sonstige Verwaltungsausgaben
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Zwischensumme RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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Außerhalb der RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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Personalausgaben
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Sonstige Ausgaben
Verwaltungsausgaben
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Zwischensumme
außerhalb von RUBRIK 5
des mehrjährigen Finanzrahmens
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Der Mittelbedarf für Personal- und sonstige Verwaltungsausgaben wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumschichtung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
3.2.3.1.
Geschätzter Personalbedarf
X
Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.
◻ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:
Schätzung in Vollzeitäquivalenten
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr N+2
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Jahr N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
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• Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit)
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XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission)
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XX 01 01 02 (in den Delegationen)
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XX 01 05 01/11/21 (indirekte Forschung)
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10 01 05 01/11 (direkte Forschung)
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•Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten VZÄ)
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XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation)
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XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JFD in den Delegationen)
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XX 01 04 yy
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- am Sitz
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- in den Delegationen
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XX 01 05 02/12/22 (VB, ANS, LAK - indirekte Forschung)
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10 01 05 02/12 (VB, ANS und LAK - direkte Forschung)
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Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben)
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INSGESAMT
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XX steht für den jeweiligen Politikbereich bzw. Haushaltstitel.
Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.
Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:
Beamte und Zeitbedienstete
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Durchführung des Protokolls (Zahlungen, Zugang zu den Gewässern der Cookinseln durch Schiffe der Union, Bearbeitung von Fanggenehmigungen), Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Gemischten Ausschüsse, Vorbereitung für die Erneuerung des Protokolls, externe Bewertung, Legislativverfahren, Verhandlungen.
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Externes Personal
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Durchführung des Protokolls: Kontakte mit den Behörden der Cookinseln für den Zugang von Schiffen der Union zu den Gewässern der Cookinseln, Bearbeitung von Fanggenehmigungen, Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Gemischten Ausschüsse, insbesondere Umsetzung der Unterstützung für den Fischereisektor.
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3.2.4.
Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen
Der Vorschlag/Die Initiative
X
kann durch Umschichtungen innerhalb der entsprechenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) in voller Höhe finanziert werden.
Dies betrifft die Nutzung der Reservelinie (Kapitel 40).
◻ erfordert die Inanspruchnahme des verbleibenden Spielraums unter der einschlägigen Rubrik des MFR und/oder den Einsatz der besonderen Instrumente im Sinne der MFR-Verordnung.
Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der betreffenden Rubriken und Haushaltslinien, der entsprechenden Beträge und der vorgeschlagenen einzusetzenden Instrumente.
◻ erfordert eine Revision des MFR.
Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der betreffenden Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.
3.2.5.
Finanzierungsbeteiligung Dritter
Der Vorschlag/Die Initiative
X
sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor
◻ sieht die nachstehend geschätzte Kofinanzierung durch Dritte vor:
Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
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Insgesamt
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Kofinanzierende Einrichtung
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Kofinanzierung INSGESAMT
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3.3.
Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen
X
Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.
◻ Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar:
◻ auf die Eigenmittel
◻ auf die übrigen Einnahmen
Bitte geben Sie an, ob die Einnahmen bestimmten Ausgabenlinien zugewiesen sind ◻
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)
Einnahmenlinie:
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Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel
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Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative
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Jahr
N
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Jahr
N+1
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Jahr
N+2
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Jahr
N+3
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Bei länger andauernden Auswirkungen (siehe 1.6) bitte weitere Spalten einfügen.
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Artikel ….
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Bitte geben Sie für die zweckgebundenen Einnahmen die betreffende(n) Ausgabenlinie(n) im Haushaltsplan an.
Sonstige Anmerkungen (bei der Ermittlung der Auswirkungen auf die Einnahmen verwendete Methode/Formel oder weitere Informationen).
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.9.2020
COM(2020) 589 final
ANHANG
Begleitunterlage zu dem
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln über eine Verlängerung des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Schreiben der Europäischen Union
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich zu bestätigen, dass wir uns in Erwartung des Abschlusses der Verhandlungen über die Erneuerung des Protokolls auf folgende Übergangsregelung geeinigt haben, um die Verlängerung des derzeit geltenden Protokolls (14. Oktober 2016 bis 13. Oktober 2020; im Folgenden das ‚Protokoll‘) sicherzustellen, in dem die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln festgelegt sind.
In diesem Zusammenhang haben die Europäische Union und die Regierung der Cookinseln daher Folgendes vereinbart:
(1)Ab dem 14. Oktober 2020 oder einem späteren Zeitpunkt ab der Unterzeichnung dieses Briefwechsels wird die im letzten Jahr des Protokolls geltende Regelung unter den gleichen Bedingungen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr verlängert.
(2)Die finanzielle Gegenleistung der Union für den Zugang der Fischereifahrzeuge zu den Gewässern der Cookinseln im Rahmen der Verlängerung entspricht dem in Artikel 2 des Protokolls vorgesehenen jährlichen Betrag. Diese Zahlung erfolgt in einer einzigen Tranche spätestens drei Monate nach dem Tag der vorläufigen Anwendung dieses Briefwechsels.
(3)Der Betrag für die Unterstützung des Fischereisektors nach diesem Verlängerungsabkommen beläuft sich auf 350 000 EUR. Der gemäß Artikel 6 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei vorgesehene Gemischte Ausschuss genehmigt die Planung für diesen Betrag gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 des Protokolls spätestens vier Monate ab dem Geltungsbeginn dieses Briefwechsels. Die in Artikel 3 des Protokolls über die Durchführung und die Zahlungen für die Unterstützung des Fischereisektors genannten Bedingungen gelten entsprechend.
(4)Führen die Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls vor dem Ablauf des Zeitraums von einem Jahr gemäß Nummer 1 zu dessen Unterzeichnung und entsprechenden Anwendung, werden die Zahlungen der finanziellen Gegenleistung gemäß den Nummern 2 und 3 zeitanteilig gekürzt. Der bereits ausgezahlte Betrag wird von der ersten finanziellen Gegenleistung gemäß dem neuen Protokoll abgezogen.
(5)Während der Geltungsdauer dieses Verlängerungsabkommens werden die Fanglizenzen vorbehaltlich der Gebühren oder Vorschüsse, die in Anhang 1 Abschnitt 5 des Protokolls für das letzte Jahr seiner Anwendung festgelegt sind, innerhalb der im Protokoll festgesetzten Grenzen zugeteilt.
(6)Dieser Briefwechsel gilt vorläufig ab dem 14. Oktober 2020 oder ab jedem späteren Zeitpunkt ab der Unterzeichnung dieses Briefwechsels bis zu dessen Inkrafttreten. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander über den Abschluss der für diesen Zweck erforderlichen Verfahren unterrichtet haben.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens und Ihre Zustimmung zu seinem Inhalt bestätigen würden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Für die Europäische Union
Schreiben der Regierung der Cookinseln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beehre mich zu bestätigen, dass wir uns in Erwartung des Abschlusses der Verhandlungen über die Erneuerung des Protokolls auf folgende Übergangsregelung geeinigt haben, um die Verlängerung des derzeit geltenden Protokolls (14. Oktober 2016 bis 13. Oktober 2020; im Folgenden das ‚Protokoll‘) sicherzustellen, in dem die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln festgelegt sind.
In diesem Zusammenhang haben die Europäische Union und die Regierung der Cookinseln daher Folgendes vereinbart:
(1)Ab dem 14. Oktober 2020 oder einem späteren Zeitpunkt ab der Unterzeichnung dieses Briefwechsels wird die im letzten Jahr des Protokolls geltende Regelung unter den gleichen Bedingungen für einen Zeitraum von höchstens einem Jahr verlängert.
(2)Die finanzielle Gegenleistung der Union für den Zugang der Fischereifahrzeuge zu den Gewässern der Cookinseln im Rahmen der Verlängerung entspricht dem in Artikel 2 des Protokolls vorgesehenen jährlichen Betrag. Diese Zahlung erfolgt in einer einzigen Tranche spätestens drei Monate nach dem Tag der vorläufigen Anwendung dieses Briefwechsels.
(3)Der Betrag für die Unterstützung des Fischereisektors nach diesem Verlängerungsabkommen beläuft sich auf 350 000 EUR. Der gemäß Artikel 6 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei vorgesehene Gemischte Ausschuss genehmigt die Planung für diesen Betrag gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 des Protokolls spätestens vier Monate ab dem Geltungsbeginn dieses Briefwechsels. Die in Artikel 3 des Protokolls über die Durchführung und die Zahlungen für die Unterstützung des Fischereisektors genannten Bedingungen gelten entsprechend.
(4)Führen die Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls vor dem Ablauf des Zeitraums von einem Jahr gemäß Nummer 1 zu dessen Unterzeichnung und entsprechenden Anwendung, werden die Zahlungen der finanziellen Gegenleistung gemäß den Nummern 2 und 3 zeitanteilig gekürzt. Der bereits ausgezahlte Betrag wird von der ersten finanziellen Gegenleistung gemäß dem neuen Protokoll abgezogen.
(5)Während der Geltungsdauer dieses Verlängerungsabkommens werden die Fanglizenzen vorbehaltlich der Gebühren oder Vorschüsse, die in Anhang 1 Abschnitt 5 des Protokolls für das letzte Jahr seiner Anwendung festgelegt sind, innerhalb der im Protokoll festgesetzten Grenzen zugeteilt.
(6)Dieser Briefwechsel gilt vorläufig ab dem 14. Oktober 2020 oder ab jedem späteren Zeitpunkt ab der Unterzeichnung dieses Briefwechsels bis zu dessen Inkrafttreten. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Vertragsparteien einander über den Abschluss der für diesen Zweck erforderlichen Verfahren unterrichtet haben.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Eingang dieses Schreibens und Ihre Zustimmung zu seinem Inhalt bestätigen würden.“
Ich bestätige, dass meine Regierung dem Inhalt Ihres Schreibens zustimmen kann.
Ihr Schreiben und das vorliegende Schreiben stellen ein Abkommen gemäß Ihrem Vorschlag dar.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Für die Regierung der Cookinseln