EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 9.6.2020
COM(2020) 227 final
ANHANG
der
Empfehlung für einen
BESCHLUSS DES RATES
zur Genehmigung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zu dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
{SWD(2020) 102 final} - {SWD(2020) 103 final}
ANHANG
Richtlinien für die Aushandlung eines neuen Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Protokolls zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln, im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlament und des Rates und den Schlussfolgerungen des Rates vom 19. März 2012 zu der Mitteilung der Kommission vom 13. Juli 2011 über die externe Dimension der Gemeinsamen Fischereipolitik.
In dem Bestreben, mit diesem neuen Protokoll eine nachhaltige und verantwortungsvolle Fischerei zu fördern, verfolgt die Kommission bei den Verhandlungen folgende Ziele:
·Gewährleistung des Zugangs zur Fischereizone der Cookinseln und Erteilung der erforderlichen Genehmigungen, damit die Schiffe der Unionsflotte in dieser Zone Fischereitätigkeiten ausüben können;
·gebührende Berücksichtigung der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und der von den regionalen Fischereiorganisationen festgelegten einschlägigen Bewirtschaftungspläne, um die ökologische Nachhaltigkeit der Fischereitätigkeiten, die ausschließlich auf überschüssige Ressourcen abzielen, zu gewährleisten und zu verbessern, wobei den Fangkapazitäten der lokalen Flotte Rechnung getragen und der Tatsache besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird, dass es sich um gemeinsam bewirtschaftete Bestände handelt;
·sind andere ausländische Flotten ebenfalls an diesen Beständen interessiert, sollte ein angemessener Anteil an den Fischereiressourcen angestrebt werden, der mit den Interessen der Unionsflotten übereinstimmt;
·Gewährleistung, dass der Zugang zu den Fischereiressourcen auf der Grundlage der vergangenen und künftig erwarteten Fangtätigkeit der Unionsflotte in der Region erfolgt, wobei den neuesten und besten vorliegenden wissenschaftlichen Gutachten Rechnung zu tragen ist;
·Fortsetzung des Dialogs zur Stärkung der sektorbezogenen Politik im Hinblick auf die Förderung einer verantwortungsvollen Fischereipolitik im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen des Landes – insbesondere in Bezug auf Governance, Follow-up, Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeiten und wissenschaftliche Gutachten – und unter Berücksichtigung der Existenzgrundlagen und Interessen der örtlichen Fischereigemeinschaften;
·Aufnahme einer Klausel über die Folgen etwaiger Verletzungen der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie;
·Gewährleistung, dass das Protokoll zur Förderung von Wachstum und menschenwürdiger Arbeit im Zusammenhang mit der maritimen Wirtschaft beiträgt, wobei die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu berücksichtigen sind.
In dem Protokoll sollte insbesondere Folgendes festgelegt werden:
–die den Schiffen der Europäischen Union einzuräumenden Fangmöglichkeiten nach Kategorien;
–die finanzielle Gegenleistung und die Bedingungen für deren Auszahlung sowie
–die Mechanismen zur Unterstützung des Fischereisektors.
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten zu vermeiden, sollte in das Protokoll eine Klausel über die vorläufige Anwendung ab dem Tag nach dem Auslaufen des derzeitigen Protokolls aufgenommen werden.
Für den Fall, dass die Verhandlungen über ein neues Protokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet‚ und um eine lange Unterbrechung der Fischereitätigkeiten zu vermeiden, sollte sich die Kommission bemühen, mit der Regierung der Cookinseln eine Verlängerung des derzeitigen Protokolls um einen begrenzten Zeitraum zu vereinbaren‚ der möglichst nicht mehr als ein Jahr betragen soll, wobei sie weiterhin versuchen sollte, eine Einigung über ein neues Protokoll im Einklang mit den oben genannten Zielen zu erzielen.