Sektor oder Teilsektor
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Beschreibung der Vorbehalte
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ALLE SEKTOREN
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Immobilien
Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT, BG, CY, CZ, DK, EE, EL, FI, HU, IE, IT, LT, LV, MT, PL, RO, SI, SK: Beschränkungen für den Erwerb von Grundstücken und Immobilien durch ausländische Investoren.
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1. UNTERNEHMENSDIENSTLEISTUNGEN
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A. Freiberufliche Dienstleistungen
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a) Rechtsbesorgende Dienstleistungen
(CPC 861)
mit Ausnahme von Rechtsberatungsleistungen und Dienstleistungen der Anfertigung und Beglaubigung von rechtlichen Dokumenten, die durch mit öffentlichen Aufgaben betraute Angehörige von Rechtsberufen wie Notare, Gerichtsvollzieher (huissiers de justice) oder andere Amtspersonen (officiers publics et ministériels) erbracht werden
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT, CY, ES, EL, LT, MT, SK: Die für die Ausübung des Anwaltsberufs (EU-Recht und Recht der Mitgliedstaaten) erforderliche uneingeschränkte Zulassung zur Anwaltskammer ist an ein Staatsangehörigkeitserfordernis geknüpft.
BE, FI: Die uneingeschränkte Zulassung zur Anwaltskammer, die für Rechtsvertretungsleistungen erforderlich ist, steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses und ist an Wohnsitzerfordernisse gekoppelt. In BE werden für das Auftreten als Rechtsanwalt vor dem „Cour de cassation“ in nicht strafrechtlichen Verfahren Quoten angewandt.
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BG: Ausländische Rechtsanwälte können nur für Angehörige ihres eigenen Staates und nur auf Grundlage der Gegenseitigkeit und in Zusammenarbeit mit einem bulgarischen Anwalt Rechtsvertretungsleistungen erbringen. Für die Erbringung von Rechtsvermittlungsleistungen ist ein ständiger Wohnsitz erforderlich.
FR: Der Zugang von Rechtsanwälten zu den Berufen „avocat auprès de la Cour de Cassation“ und „avocat auprès du Conseil d'Etat“ ist an Quoten und ein Staatsangehörigkeitserfordernis gebunden.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen nach kroatischem Recht.
HU: Die uneingeschränkte Zulassung zur Anwaltskammer steht unter dem Vorbehalt des Staatsangehörigkeitserfordernisses und ist an Wohnsitzerfordernisse gekoppelt. Die Tätigkeiten ausländischer Anwälte sind auf die Erteilung von Rechtsrat beschränkt.
LV: Vereidigte Rechtsanwälte, denen die rechtliche Vertretung in Strafverfahren vorbehalten ist, müssen die lettische Staatsangehörigkeit besitzen.
DK: Die Rechtsberatung ist auf Rechtsanwälte mit dänischer Zulassung und in Dänemark registrierte Anwaltskanzleien beschränkt. Für die dänische Zulassung ist eine dänische juristische Prüfung erforderlich.
SE: Die nur für die Führung der schwedischen Berufsbezeichnung „Advokat“ (Rechtsanwalt) erforderliche Zulassung zur Anwaltskammer ist an ein Wohnsitzerfordernis geknüpft
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b) 1. Dienstleistungen von Rechnungslegern und Buchhaltern
(CPC 86212 ausgenommen „Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern“, CPC 86213, CPC 86219 und CPC 86220)
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Für die Art der Erbringung 1:
FR, HU, IT, MT, RO, SI: Ungebunden.
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Vertretung vor zuständigen Behörden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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b) 2. Dienstleistungen von Wirtschaftsprüfern
(CPC 86211 und 86212 ausgenommen Dienstleistungen von Rechnungslegern)
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Für die Art der Erbringung 1:
BE, BG, CY, DE, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PT, RO, SI, UK: Ungebunden.
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Vertretung vor den zuständigen Behörden in Österreich und für in bestimmten österreichischen Gesetzen (z. B. Aktiengesetz, Börsengesetz, Bankwesengesetz usw.) vorgesehene Prüfungen.
HR: Ausländische Prüfungsgesellschaften dürfen Prüfungsleistungen im Gebiet Kroatiens erbringen, wenn sie eine Zweigniederlassung errichtet haben.
SE: Nur in Schweden zugelassene Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen bei bestimmten juristischen Personen vornehmen, u. a. bei allen Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Nur diese können Anteilseigner oder Gesellschafter von Gesellschaften sein, die qualifizierte Prüfungen (für amtliche Zwecke) vornehmen. Die Zulassung ist an Wohnsitzerfordernisse gebunden.
LT: Der Bericht des Wirtschaftsprüfers ist gemeinsam mit einem in Litauen zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu erstellen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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c) Dienstleistungen von Steuerberatern
(CPC 863)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Vertretung vor zuständigen Behörden.
CY: Steuerberater benötigen eine Genehmigung des Finanzministeriums. Die Zulassung wird nur nach wirtschaftlicher Bedarfsprüfung erteilt. Die geltenden Kriterien entsprechen denen für die Erteilung der Genehmigung für ausländische Investitionen (vgl. Liste im Abschnitt ‚Horizontale Verpflichtungen‘), soweit sie diesen Teilsektor betreffen, wobei stets die Beschäftigungslage in diesem Teilsektor berücksichtigt wird.
BG, MT, RO und SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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d) Dienstleistungen von Architekten
und
e) Dienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten
(CPC 8671 und CPC 8674)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT: Ungebunden außer für Planungsdienstleistungen.
BE, BG, CY, EL, IT, MT, PL, PT, SI: Ungebunden.
DE: Anwendung der nationalen Honorarordnung auf alle aus dem Ausland erbrachten Dienstleistungen.
HR: Natürliche und juristische Personen dürfen Dienstleistungen von Architekten erbringen, wenn eine Zulassung seitens der kroatischen Architektenkammer vorliegt. Ein im Ausland erstelltes Design oder Projekt muss von einer in Kroatien zugelassenen natürlichen oder juristischen Person im Hinblick auf die Einhaltung kroatischer Rechtsvorschriften anerkannt (validiert) werden. Ungebunden für Stadtplanung.
HU, RO: Ungebunden für Dienstleistungen von Landschaftsarchitekten.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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f) Ingenieurdienstleistungen
und
g) integrierte Ingenieurdienstleistungen
(CPC 8672 und CPC 8673)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, SI: Ungebunden außer für reine Planungsdienstleistungen.
BG, CY, EL, IT, MT, PT: Ungebunden.
HR: Natürliche und juristische Personen dürfen Ingenieurdienstleistungen erbringen, wenn eine Zulassung seitens der kroatischen Ingenieurkammer vorliegt. Ein im Ausland erstelltes Design oder Projekt muss von einer in Kroatien zugelassenen natürlichen oder juristischen Person im Hinblick auf die Einhaltung kroatischer Rechtsvorschriften anerkannt (validiert) werden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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h) Dienstleistungen von Ärzten (einschließlich Psychologen) und Zahnärzten
(CPC 9312, Teil von CPC 85201)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, DE, DK, EE, ES, FI, FR, EL, IE, IT, LU, MT, NL, PT, RO, SK, UK: Ungebunden.
HR: Ungebunden außer für Telemedizin.
SI: Ungebunden für sozialmedizinische, gesundheitsdienstliche, epidemiologische und umweltmedizinische Dienstleistungen, die Versorgung mit Blut, Blutpräparaten und Transplantaten sowie Obduktionen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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i) Tierärztliche Dienstleistungen
(CPC 932)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, MT, NL, PT, RO, SI, SK: Ungebunden.
UK: Ungebunden, außer für Veterinärlabordienstleistungen und technische Dienstleistungen für Tierärzte, allgemeine Beratung und Information, z. B. Ernährung, Verhalten und Heimtierpflege.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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j) 1. Dienstleistungen von Hebammen
(Teil von CPC 93191)
j) 2. Dienstleistungen von Krankenpflegepersonal, Krankengymnasten und Sanitätern
(Teil von CPC 93191)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PT, RO, SI, SK, UK: Ungebunden.
FI, PL: Ungebunden außer für Krankenpflegepersonal.
HR: Ungebunden außer für Telemedizin.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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k) Einzelhandel mit Arzneimitteln und Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
(CPC 63211)
und sonstige Dienstleistungen von Apotheken
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, DE, CY, DK, ES, FI, FR, EL, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI. UK: Ungebunden.
CZ, LV, LT: Ungebunden außer für Versandhandel.
HU: Ungebunden außer für CPC 63211.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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B. Computer- und verwandte Dienstleistungen
(CPC 84)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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C. Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung
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a) FuE-Dienstleistungen im Bereich Naturwissenschaften
(CPC 851)
b) FuE-Dienstleistungen im Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften
(CPC 852 ausgenommen Dienstleistungen von Psychologen)
c) Disziplinübergreifende FuE-Dienstleistungen
(CPC 853)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Ausschließliche Rechte und/oder Genehmigungen für aus öffentlichen Mitteln finanzierte FuE-Dienstleistungen können nur EU-Angehörigen oder juristischen Personen mit Hauptsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährt werden.
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D. Dienstleistungen von Immobilienmaklern
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a) betreffend Eigentum oder gemietete/gepachtete Objekte
(CPC 821)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
HR: Gewerbliche Niederlassung ist erforderlich.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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b) auf Honorar- oder Vertragsbasis
(CPC 822)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, CZ, EE, HU, IE, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
HR: Gewerbliche Niederlassung ist erforderlich.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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E. Miet-/Leasingdienstleistungen ohne Crew/Führer
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a) Schiffe
(CPC 83103)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, DE, HU, MT, RO: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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b) Luftfahrzeuge
(CPC 83104)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
BG, CY, CZ, HU, LV, MT, PL, RO, SK: Ungebunden.
EU: Die von Luftverkehrsunternehmen der EU benutzten Luftfahrzeuge müssen in dem Mitgliedstaat der EU, der die Lizenz für das Luftverkehrsunternehmen erteilt, oder in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sein. Bei kurzfristigen Leasingverträgen und in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.
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c) andere Transportmittel
(CPC 83101, CPC 83102 und CPC 83105)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, HU, LV, MT, PL, RO, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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d) andere Maschinen und Ausrüstungen
(CPC 83106, CPC 83107, CPC 83108 und CPC 83109)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, CZ, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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e) in Bezug auf Gebrauchsgüter
(CPC 832)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK, UK: Ungebunden.
EE: Ungebunden außer für Miet-/Leasingdienstleistungen betreffend bespielte Videokassetten für den Privatgebrauch
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f) Vermietung von Telekommunikationsgeräten
(CPC 7541)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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F. Sonstige Unternehmensdienstleistungen
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a) Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung
(CPC 871)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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b) Dienstleistungen auf dem Gebiet Marktforschung und Erhebung der öffentlichen Meinung
(CPC 864)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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e) Managementberatung
(CPC 865)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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d) Mit der Managementberatung verwandte Leistungen
(CPC 866)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
HU: Ungebunden für Schieds- und Schlichtungsdienstleistungen (CPC 86602).
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e) Technische Tests und Analysen
(CPC 8676)
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Für die Art der Erbringung 1:
IT: Ungebunden für die Berufe Biologe und chemischer Analytiker.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung vorgeschriebener Nachweise und ähnlicher amtlicher Unterlagen
BG, CY, CZ, MT, PL, RO, SK, SE: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
BG, CY, CZ, MT, PL, RO, SK, SE: Ungebunden.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung vorgeschriebener Nachweise und ähnlicher amtlicher Unterlagen
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f) Beratungsdienstleistungen im Bereich Landwirtschaft, Jagd und Forsten
(Teil von CPC 881)
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Für die Art der Erbringung 1:
IT: Ungebunden für die Agronomen und ‚Periti agrari‘ vorbehaltenen Tätigkeiten.
EE, MT, RO, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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g) Beratungsdienstleistungen im Bereich Fischerei
(Teil von CPC 882)
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Für die Art der Erbringung 1:
LV, MT, RO, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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h) Beratungsdienstleistungen im Bereich verarbeitendes Gewerbe
(Teil von CPC 884 und Teil von CPC 885)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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i) Vermittlung und Beschaffung von Personal
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i) 1. Suche von Führungskräften
(CPC 87201)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FI, HR, IE, LV, LT, MT, PL, PT, RO, SK, SI, SE: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FI, HR, IE, LV, LT, MT, PL, PT, RO, SK, SI: Ungebunden.
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i) 2. Vermittlung von Arbeitskräften
(CPC 87202)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, EL, FI, FR, HR, IE, IT, LU, LV, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, EL, FI, FR, HR, IE, IT, LU, LV, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SK, UK: Ungebunden.
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i) 3. Vermittlung von Büropersonal
(CPC 87203)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FI, FR, HR, IT, IE, LV, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SK, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FI, FR, HR, IT, IE, LV, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI: Ungebunden.
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j) 1. Ermittlungsdienstleistungen
(CPC 87301)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, UK: Ungebunden.
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j) 2. Sicherheitsdienstleistungen
(CPC 87302, CPC 87303, CPC 87304 und CPC 87305)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
HU: Ungebunden für CPC 87304, CPC 87305.
BE, BG, CY, CZ, ES, EE, FI, FR, HR, IT, LV, LT, MT, PT, PL, RO, SI, SK: Ungebunden.
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k) Verwandte wissenschaftliche und technische Beratung
(CPC 8675)
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Für die Art der Erbringung 1:
BE, BG, CY, DE, DK, ES, FR, EL, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI, UK: Ungebunden für Explorationsdienstleistungen.
HR: Grundlegende geografische, geodätische und bergbautechnische Beratungsdienste sowie einschlägige Beratungsdienste zum Umweltschutz dürfen auf dem Hoheitsgebiet Kroatiens nur gemeinsam mit/oder von inländischen juristischen Personen erbracht werden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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l) 1. Wartung und Instandsetzung von Schiffen
(Teil von CPC 8868)
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Für die Art der Erbringung 1:
Für Seefrachtschiffe: BE, BG, CY, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LT, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, UK: Ungebunden.
Für Binnenfrachtschiffe: EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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l) 2. Wartung und Instandsetzung von Eisenbahnausrüstungen
(Teil von CPC 8868)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, DE, CY, CZ, DK, ES, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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l) 3. Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Schneemobilen und Ausrüstung für den Straßenverkehr
(CPC 6112, CPC 6122, Teil von CPC 8867 und Teil von CPC 8868)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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l) 4. Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen und Teilen davon
(Teil von CPC 8868)
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Für die Art der Erbringung 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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l) 5. Wartung und Instandsetzung von Metallerzeugnissen, Maschinen (außer Büromaschinen), Ausrüstungen (außer Fahrzeugen und Büroeinrichtungen) und Gebrauchsgütern
(CPC 633, CPC 7545, CPC 8861, CPC 8862, CPC 8864, CPC 8865 und CPC 8866)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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m) Gebäudereinigung
(CPC 874)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LU, LV, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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n) Fotografische Dienste
(CPC 875)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, EE, MT, PL: Ungebunden für die Erbringung von Leistungen der Luftbildfotografie.
HR, LV: Ungebunden für fotografische Spezialdienstleistungen (CPC 87504)
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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o) Verpacken
(CPC 876)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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p) Druck und Veröffentlichung
(CPC 88442)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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q) Dienstleistungen im Bereich Konferenzen, Seminare usw.
(Teil von CPC 87909)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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r) 1. Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
(CPC 87905)
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Für die Art der Erbringung 1:
PL: Ungebunden für Dienstleistungen vereidigter Dolmetscher.
HR: Ungebunden für amtliche Unterlagen.
HU, SK: Ungebunden für offizielle Übersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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r) 2. Dienstleistungen von Innenarchitekten und Dienstleistungen bezüglich Produktdesign
(CPC 87907)
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Für die Art der Erbringung 1:
DE: Anwendung der nationalen Honorarordnung auf alle aus dem Ausland erbrachten Dienstleistungen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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r) 3. Inkassoagenturleistungen
(CPC 87902)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
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r) 4. Auskunfteidienstleistungen
(CPC 87901)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
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r) 5. Vervielfältigungsdienstleistungen
(CPC 87904)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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r) 6. Dienstleistungen im Bereich Telekommunikationsberatung
(CPC 7544)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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r) 7. Telefonauftragsdienstleistungen
(CPC 87903)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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2. KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN
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A. Post- und Kurierdienstleistungen
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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(Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Postsendungen gemäß der folgenden Liste von Teilsektoren, unabhängig davon, ob der Bestimmungsort im In- oder im Ausland liegt: i) Bearbeitung von adressierten schriftlichen Mitteilungen aller Art auf einem materiellen Träger, einschließlich Hybridpostdienstleistungen und Direktwerbung, ii) Bearbeitung von adressierten Päckchen und Paketen, iii) Bearbeitung von adressierten Presseerzeugnissen, iv) Bearbeitung von unter den Ziffern i) bis iii) genannten Sendungen als Einschreiben oder Wertsendungen, v) Eilzustellung der unter den Ziffern i) bis iii) genannten Sendungen, vi) Bearbeitung nicht adressierter Sendungen, vii) Dokumentenaustausch.
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Die Teilsektoren i), iv) und v) werden ausgenommen, soweit sie in den Geltungsbereich der Dienste fallen, die vorbehalten werden können: die Dienstleistung für Briefsendungen, deren Preis weniger als das Zweieinhalbfache des öffentlichen Grundtarifs beträgt, sofern sie weniger als 50 g wiegen, und der Dienst für eingeschriebene Sendungen, der in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren benutzt wird.
(Teil von CPC 751, Teil von CPC 71235 und Teil von CPC 73210)
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B. Telekommunikationsdienstleistungen
Diese Dienstleistungen umfassen nicht die Wirtschaftstätigkeit, die in der Bereitstellung von Inhalten besteht, für deren Übermittlung Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich sind.
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Alle Dienstleistungen, die die Übertragung und den Empfang von Signalen mit elektromagnetischen Mitteln zum Inhalt haben, außer Rundfunk
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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b) Dienstleistungen des Übertragens von Satellitensendungen
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Keine, außer dass Dienstleistern in diesem Sektor Verpflichtungen hinsichtlich der Übertragung von Inhalten über ihre Netze im Interesse der Allgemeinheit im Einklang mit dem Rechtsrahmen der Europäischen Union für die elektronische Kommunikation auferlegt werden können.
BE: Ungebunden.
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3. BAU- UND VERWANDTE INGENIEURDIENSTLEISTUNGEN
(CPC 511, CPC 512, CPC 513, CPC 514, CPC 515, CPC 516, CPC 517 und CPC 518)
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Für die Art der Erbringung 1:
Keine.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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4. VERTRIEBSDIENSTLEISTUNGEN
(außer Vertrieb von Waffen, Munition, Sprengstoffen und sonstigem Kriegsmaterial)
A. Dienstleistungen von Kommissionären
a) Dienstleistungen von Kommissionären betreffend Kraftfahrzeuge, Krafträder und Schneemobile sowie Teile davon und Zubehör
(Teil von CPC 61111, Teil von CPC 6113, Teil von CPC 6121)
b) Sonstige Dienstleistungen von Kommissionären
(CPC 621)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Ungebunden für den Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, Edelmetallen (und Edelsteinen).
AT: Ungebunden für den Vertrieb von pyrotechnischen Erzeugnissen, entzündbaren Waren und Zündern sowie von giftigen Stoffen.
AT, BG: Ungebunden für den Vertrieb von Waren für medizinische Zwecke wie medizinische und chirurgische Geräte, medizinische Stoffe und Gegenstände für medizinische Zwecke.
HR: Ungebunden für Tabakerzeugnisse.
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B. Dienstleistungen von Großhändlern
a) Großhandelsleistungen mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Schneemobilen sowie mit Teilen davon und mit Zubehör
(Teil von CPC 61111, Teil von CPC 6113, Teil von CPC 6121)
b) Großhandelsleistungen mit Telekommunikationsendgeräten
(Teil von CPC 7542)
c) Sonstige Dienstleistungen von Großhändlern
(CPC 622 ausgenommen Großhandelsleistungen mit Energieerzeugnissen)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, PL, RO: Ungebunden für den Vertrieb von Tabak und Tabakerzeugnissen.
IT: Im Großhandel staatliches Monopol für Tabak.
BG, FI, PL, RO: Ungebunden für den Vertrieb von alkoholischen Getränken.
SE: Ungebunden für den Einzelhandel mit alkoholischen Getränken.
AT, BG, CZ, FI, RO, SK, SI: Ungebunden für den Vertrieb von Arzneimitteln.
BG, HU, PL: Ungebunden für Dienstleistungen von Handelsmaklern.
FR: In Bezug auf Dienstleistungen von Kommissionären ungebunden für Händler und Makler, die auf 17 Märkten von nationalem Interesse tätig sind. Ungebunden für den Vertrieb von Arzneimitteln.
MT: Ungebunden für Dienstleistungen von Kommissionären.
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FR, EL, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, SK, UK: In Bezug auf Einzelhandelsleistungen ungebunden außer für Versandhandel.
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C. Dienstleistungen von Einzelhändlern
Einzelhandelsleistungen mit Kraftfahrzeugen, Krafträdern und Schneemobilen sowie mit Teilen davon und mit Zubehör
(CPC 61112, Teil von CPC 6113 und Teil von CPC 6121)
Einzelhandelsleistungen mit Telekommunikationsendgeräten
(Teil von CPC 7542)
Einzelhandelsleistungen mit Lebensmitteln
(CPC 631)
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Einzelhandelsleistungen mit anderen (nichtenergetischen) Erzeugnissen ausgenommen Einzelhandel mit Arzneimitteln und Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
(CPC 632 außer CPC 63211 und 63297)
D. Franchising
(CPC 8929)
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5. DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH BILDUNG (nur privatwirtschaftlich finanzierte Dienstleistungen)
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A. Dienstleistungen im Bereich Primarschulbildung
(CPC 921)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, FI, FR, HR, IT, MT, RO, SE, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
CY, FI, HR, MT, RO, SE, SI: Ungebunden.
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B. Dienstleistungen im Bereich Sekundarschulbildung
(CPC 922)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, FI, FR, HR, IT, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
LV: Ungebunden für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der sekundären technischen und beruflichen Bildung für Behinderte (CPC 9224).
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C. Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung
(CPC 923)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, FI, FR, IT, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BG, CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
CZ, SK: Ungebunden für Dienstleistungen im Bereich Hochschulbildung außer für Dienstleistungen im Bereich der postsekundären technischen und beruflichen Bildung (CPC 92310).
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D. Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenbildung
(CPC 924)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT: Ungebunden für Dienstleistungen im Bereich Erwachsenenbildung mittels Rundfunk- oder Fernsehsendungen.
CY, FI, MT, RO, SE: Ungebunden.
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E. Dienstleistungen im Bereich sonstiger Unterricht
(CPC 929)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT, BE, BG, CY, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SI, SE, UK: Ungebunden.
HR: Keine für klassischen Fernunterricht (Korrespondenzkurse) oder Fernunterricht mittels Telekommunikation.
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6. DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH UMWELT
A. Abwasserbewirtschaftung
(CPC 9401)
B. Bewirtschaftung fester/gefährlicher Abfälle mit Ausnahme der grenzüberschreitenden Beförderung gefährlicher Abfälle
a) Abfallbeseitigungsleistungen
(CPC 9402)
b) Sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
(CPC 9403)
C. Schutz der Umgebungsluft und des Klimas
(CPC 9404)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden außer für Beratungsdienstleistungen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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D. Sanierung und Reinigung von Boden und Wasser
Behandlung, Sanierung von kontaminiertem/verunreinigtem Boden und Wasser
(Teil von CPC 94060)
E. Lärm- und Vibrationsschutz
(CPC 9405)
F. Schutz der biologischen Vielfalt und der Landschaft
Dienstleistungen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz
(Teil von CPC 9406)
G. Sonstige Umwelt- und Nebendienstleistungen
(CPC 94090)
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7. FINANZDIENSTLEISTUNGEN
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A. Versicherungsdienstleistungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT, BE, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI, UK: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen, außer für Versicherung von Risiken in Bezug auf:
i)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung, und
ii)
Güter im internationalen Transitverkehr.
AT: Werbungs- und Vermittlungsleistungen im Auftrag einer nicht in der Europäischen Union niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer nicht in Österreich niedergelassenen Zweigstelle sind (außer bei der Rückversicherung und Folgerückversicherung) verboten. Obligatorische Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen, außer Versicherungen für den internationalen gewerblichen Luftverkehr, dürfen nur von einer in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer in Österreich niedergelassenen Zweigniederlassung abgeschlossen werden. Versicherungsverträge, die von einer nicht in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer nicht in Österreich niedergelassenen Zweigstelle abgeschlossen werden, unterliegen (außer bei der Rückversicherung und Folgerückversicherung) einer höheren Versicherungssteuer. Es können Ausnahmen von der höheren Steuer gewährt werden.
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DK: Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen dürfen nur von in der EU niedergelassenen Unternehmen abgeschlossen werden. Bei der Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung für in Dänemark ansässige Personen, dänische Schiffe und in Dänemark belegene Vermögenswerte dürfen Personen oder Unternehmen (auch Versicherungsgesellschaften) keine gewerbliche Unterstützung leisten, es sei denn, sie sind Versicherungsgesellschaften nach dänischem Recht oder durch die zuständigen dänischen Behörden zugelassen.
DE: Obligatorische Luftfahrzeughaftpflichtversicherungen dürfen nur von einer in der EU niedergelassenen Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung in Deutschland abgeschlossen werden. Verfügt eine ausländische Versicherungsgesellschaft über eine in Deutschland niedergelassene Zweigstelle, so darf sie in Deutschland Verträge über internationale Transportversicherungen nur über diese Zweigstelle abschließen.
FR: Risiken im Zusammenhang mit dem Landverkehr dürfen nur von Versicherungsgesellschaften versichert werden, die in der EU niedergelassen sind.
PL: Ungebunden für Rückversicherung und Folgerückversicherung, außer für Risiken im Zusammenhang mit Gütern im internationalen Handel.
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PT: Luft- und Seetransportversicherungen (Güter, Luftfahrzeuge, Schiffe und Haftpflicht) dürfen nur bei in der EU niedergelassenen Unternehmen abgeschlossen werden; in Portugal dürfen nur in der EU ansässige Personen oder niedergelassene Unternehmen solche Versicherungsgeschäfte vermitteln.
RO: Die Rückversicherung auf dem internationalen Markt ist nur zulässig, wenn die Rückversicherung des Risikos auf dem Inlandsmarkt nicht möglich ist.
ES: Für Versicherungsmathematiker Wohnsitzerfordernis und drei Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, NL, PT, RO, SK, SE, SI, UK: Ungebunden für Direktversicherungsvermittlungsdienstleistungen, außer für Versicherung von Risiken in Bezug auf:
i)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung, und
ii)
Güter im internationalen Transitverkehr.
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BG: Ungebunden für Direktversicherungen, außer für Dienstleistungen, die von ausländischen Erbringern für Ausländer im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien erbracht werden. Transportversicherungen für Güter und für Transportmittel als solche und Haftpflichtversicherungen für in der Republik Bulgarien belegene Risiken dürfen nicht direkt bei ausländischen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Eine ausländische Versicherungsgesellschaft kann Versicherungsverträge nur über eine Zweigniederlassung schließen. Ungebunden für Einlagenversicherungen und ähnliche Entschädigungssysteme sowie Pflichtversicherungssysteme.
CY, LV, MT: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen, außer für Versicherung von Risiken in Bezug auf:
i)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung, und
ii)
Güter im internationalen Transitverkehr.
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LT: Ungebunden für Direktversicherungsdienstleistungen, außer für Versicherung von Risiken in Bezug auf:
i)
Seeschifffahrt, gewerblichen Luftverkehr, Raumfahrt und Weltraumtransport (einschließlich Satelliten), wobei diese Versicherung folgende Risiken einzeln oder insgesamt abdeckt: die beförderten Güter, das die Güter befördernde Fahrzeug und jede sich daraus ergebende Haftung, und
ii)
Güter im internationalen Transitverkehr, außer im Zusammenhang mit Landverkehr, bei dem das Risiko in Litauen belegen ist.
BG, LV, LT, PL: Ungebunden für die Versicherungsvermittlung.
FI: Direktversicherungsdienstleistungen (einschließlich Mitversicherung) dürfen nur von Versicherungsgesellschaften mit Hauptstelle in der EU oder einer Zweigniederlassung in Finnland angeboten werden. Voraussetzung für die Erbringung von Dienstleistungen der Versicherungsvermittlung ist ein ständiger Geschäftssitz in der EU.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen der Direktversicherung und Direktversicherungsvermittlung, außer in folgenden Fällen:
a)
Lebensversicherung: Erbringung von Lebensversicherungsdienstleistungen für in Kroatien wohnhafte Ausländer,
b)
Nicht-Lebensversicherung: Erbringung von Nicht-Lebensversicherungsdienstleistungen für in Kroatien wohnhafte Ausländer, ausgenommen Kfz-Haftpflichtversicherung,
c)
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung.
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HU: Direktversicherungen im Hoheitsgebiet Ungarns dürfen bei nicht in der EU niedergelassenen Versicherungsgesellschaften nur über eine in Ungarn eingetragene Zweigniederlassung abgeschlossen werden.
IT: Ungebunden für Versicherungsmathematiker. Transportversicherungen (Transportgüter und -mittel) und Haftpflichtversicherungen für in Italien belegene Risiken dürfen nur bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, die in der EU niedergelassen sind. Dieser Vorbehalt gilt nicht für den internationalen Transport in Verbindung mit Einfuhren nach Italien.
SE: Direktversicherungen dürfen nur über in Schweden zugelassene Versicherungsdienstleister abgeschlossen werden, unter der Voraussetzung, dass der ausländische Dienstleister und das schwedische Versicherungsunternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören oder eine Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
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Für die Art der Erbringung 2:
AT, BE, BG, CZ, CY, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SE, SI, UK: Ungebunden für Vermittlung.
BG: Bulgarische natürliche und juristische Personen sowie Ausländer, die im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien eine Erwerbstätigkeit ausüben, können Direktversicherungsverträge hinsichtlich ihrer Tätigkeit in Bulgarien nur mit Dienstleistern mit einer Lizenz für Versicherungsgeschäfte in Bulgarien schließen. Schadensersatzleistungen aus diesen Versicherungsverträgen sind in Bulgarien auszuzahlen. Ungebunden für Einlagenversicherungen und ähnliche Entschädigungssysteme sowie Pflichtversicherungssysteme.
HR: Ungebunden für Dienstleistungen der Direktversicherung und Direktversicherungsvermittlung, außer in folgenden Fällen:
a)
Lebensversicherung: die Möglichkeit für in Kroatien wohnhafte Ausländer, eine Lebensversicherung abzuschließen;
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b)
Nicht-Lebensversicherung:
i)
die Möglichkeit für in Kroatien wohnhafte Ausländer, eine Nicht-Lebensversicherung abzuschließen, ausgenommen Kfz-Haftpflichtversicherung;
ii)
– Personenversicherungen oder Sachversicherungen, die in Kroatien nicht verfügbar sind; - Unternehmen, die im Ausland Versicherungsdienstleistungen erwerben im Zusammenhang mit Investitionsarbeiten im Ausland, einschließlich der Ausrüstung für diese Arbeiten; - zur Absicherung der Tilgung von Auslandsdarlehen (Kreditsicherung); - Personenversicherung und Sachversicherung von hundertprozentigen Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Ausland eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, falls dies den Bestimmungen des betreffenden Landes entspricht bzw. für die Zulassung erforderlich ist; - im Bau oder in Reparatur befindliche Schiffe, falls dies mit dem Auslandskunden (Käufer) vertraglich vereinbart wurde;
c)
See-, Luftfahrt- und Transportversicherung.
IT: Transportversicherungen (Transportgüter und -mittel) und Haftpflichtversicherungen für in Italien belegene Risiken dürfen nur bei Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, die in der EU niedergelassen sind. Dieser Vorbehalt gilt nicht für den internationalen Transport in Verbindung mit Einfuhren nach Italien.
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B. Bank- und sonstige Finanzdienstleistungen (ausgenommen Versicherungsdienstleistungen)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LU, NL, PL, PT, SK, SE, UK: Ungebunden außer für die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Hilfsdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
BE: Für die Erbringung von Anlageberatungsdienstleistungen ist eine Niederlassung in Belgien erforderlich.
BG: Für die Benutzung des Telekommunikationsnetzes können Beschränkungen und Bedingungen gelten.
CY: Ungebunden außer für den Handel mit begebbaren Wertpapieren, die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Hilfsdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
EE: Für die Annahme von Spareinlagen ist eine Genehmigung der estnischen Finanzaufsichtsbehörde und die Eintragung als Aktiengesellschaft, Tochtergesellschaft oder Zweigstelle nach estnischem Recht erforderlich.
EE: Für die Verwaltung von Investmentfonds ist die Gründung einer besonderen Verwaltungsgesellschaft erforderlich, und nur Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz in der EU dürfen als Verwahrstelle für Aktiva von Investmentfonds tätig werden.
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HR: Ungebunden, außer für Kreditgewährung, Finanzierungsleasing, Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen, Garantien und Verbindlichkeiten, Geldbrokerage, Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Beratungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen, mit Ausnahme von Vermittlung.
LT: Für die Verwaltung von offenen Investmentfonds und Investmentgesellschaften ist die Gründung einer besonderen Verwaltungsgesellschaft erforderlich, und nur Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz in der EU dürfen als Verwahrstelle für Anteile an Investmentfonds tätig werden.
IE: Die Erbringung von Anlage- und Anlageberatungsdienstleistungen erfordert entweder i) eine Zulassung in Irland, die in der Regel nur einer nach inländischem Recht gegründeten Einrichtung, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Einpersonengesellschaft mit Hauptverwaltung bzw. satzungsmäßigen Sitz in Irland erteilt wird (in einigen Fällen bedarf es keiner Zulassung, z. B. wenn ein Dienstleister aus einem Drittstaat über keine gewerbliche Niederlassung in Irland verfügt und die Dienstleistung nicht an Privatpersonen erbringt), oder ii) eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat nach der EU-Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen.
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IT: Ungebunden für „promotori di servizi finanziari“ (Verkäufer von Finanzprodukten).
LV: Ungebunden außer für die Beteiligung an der Emission jeglicher Wertpapiere, Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Hilfsdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
LT: Gewerbliche Niederlassung erforderlich für Pensionsfondsverwaltung.
MT: Ungebunden außer für die Annahme von Spareinlagen, die Ausreichung von Krediten jeder Art, die Bereitstellung von Finanzinformationen und Verarbeitung von Finanzdaten sowie für Beratungs- und sonstige Hilfsdienstleistungen, ausgenommen Vermittlung.
PL: Für die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software: Benutzung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder des Netzes eines anderen zugelassenen Betreibers.
RO: Ungebunden für Finanzleasing, Handel mit Geldmarkttiteln, Devisen, derivativen Instrumenten, Wechselkurs- und Zinstiteln, begebbaren Wertpapieren und sonstigen begebbaren Instrumenten und Finanzanlagen, Beteiligung an Emissionen von Wertpapieren jeder Art, Geldmaklergeschäfte, Vermögensverwaltung und Saldenausgleichs- und Verrechnungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzanlagen. Zahlungs- und Überweisungsdienstleistungen sind nur über eine gebietsansässige Bank zulässig.
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SI:
i)
Beteiligung an der Emission von Staatsanleihen, Pensionsfondsverwaltung: Ungebunden.
ii)
Alle anderen Teilsektoren außer Beteiligung an der Emission von Staatsanleihen und Pensionsfondsverwaltung, Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen sowie Beratungs- und sonstige Zusatzfinanzdienstleistungen: Ungebunden, außer für die Aufnahme von Krediten jeder Art und die Annahme von Garantien und Verbindlichkeiten ausländischer Kreditinstitute durch slowenische juristische Personen und Einzelkaufleute. Ausländer können ausländische Wertpapiere nur über slowenische Banken und Wertpapiermakler anbieten. Die Mitglieder der Slowenischen Börse müssen juristische Personen nach dem Recht der Republik Slowenien oder Zweigniederlassungen ausländischer Investmentgesellschaften oder Banken sein.
Für die Art der Erbringung 2:
BG: Für die Benutzung des Telekommunikationsnetzes können Beschränkungen und Bedingungen gelten.
PL: Für die Bereitstellung und Übermittlung von Finanzinformationen und Software für die Verarbeitung von Finanzdaten und sonstiger einschlägiger Software: Benutzung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder des Netzes eines anderen zugelassenen Betreibers.
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8. DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH GESUNDHEIT UND SOZIALES
(nur privatwirtschaftlich finanzierte Dienstleistungen)
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A. Krankenhausleistungen
(CPC 9311)
C. Dienstleistungen sonstiger stationärer Einrichtungen im Gesundheitswesen (ausgenommen Krankenhäuser)
(CPC 93193)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, DE, CY, CZ, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LV, LT, MT, LU, NL, PL, PT, RO, SI, SE, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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D. Dienstleistungen im Bereich Soziales
(CPC 933)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, EL, FI, FR, HR, HU, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
BE: Ungebunden für soziale Dienstleistungen außer Genesungs- und Erholungsheimen sowie Seniorenheimen.
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9. DIENSTLEISTUNGEN IN DEN BEREICHEN FREMDENVERKEHR UND REISEN
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A. Hotels und Restaurants (einschließlich Catering)
(CPC 641, CPC 642 und CPC 643)
außer Catering bei Luftverkehrsdienstleistungen
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FR, EL, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden außer für Catering.
HR: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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B. Dienstleistungen von Reiseagenturen und Reiseveranstaltern:
(einschließlich Reiseleitern)
(CPC 7471)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, HU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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C. Dienstleistungen von Fremdenführern
(CPC 7472)
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Für die Art der Erbringung 1:
BG, CY, CZ, HU, IT, LT, MT, PL, SK, SI: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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10. DIENSTLEISTUNGEN IN DEN BEREICHEN FREIZEIT, KULTUR UND SPORT
(ausgenommen audiovisuelle Dienstleistungen)
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A. Unterhaltungsdienstleistungen (einschließlich Theater, Musikkapellen, Zirkus und Diskotheken)
(CPC 9619)
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Für die Art der Erbringung 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LV, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
CY, CZ, FI, HR, MT, PL, RO, SK, SI: Ungebunden.
BG: Ungebunden außer für Unterhaltungsdienstleistungen von Theaterproduzenten, Gesangsgruppen, Musikgruppen und Orchestern (CPC 96191); Dienstleistungen von Schriftstellern, Komponisten, Bildhauern, Entertainern und sonstigen Künstlern (CPC 96192); Nebendienstleistungen im Bereich Theater (CPC 96193).
EE: Ungebunden für sonstige Unterhaltungsdienstleistungen (CPC 96199) außer für Filmtheater.
LT, LV: Ungebunden außer für den Betrieb von Filmtheatern (Teil von CPC 96199).
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B. Nachrichten- und Presseagenturen
(CPC 962)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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C. Bibliotheken, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen
(CPC 963)
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Für die Art der Erbringung 1:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HR, HU, IE, IT, LT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
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D. Dienstleistungen im Bereich Sport
(CPC 9641)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
AT: Ungebunden für Skischulen und Bergführer.
BG, CZ, HR, LV, MT, PL, RO, SK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 1:
CY, EE: Ungebunden.
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E. Dienstleistungen von Erholungsparks und Strandeinrichtungen
(CPC 96491)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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11. VERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN
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A. Seeverkehr
a) Internationaler Passagierverkehr
(CPC 7211 ohne Kabotage im Inlandsverkehr)
b) Internationaler Frachtverkehr
(CPC 7212 ohne Kabotage im Inlandsverkehr)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
BG, CY, DE, EE, ES, FR, FI, EL, IT, LT, LV, MT, PL, PT, RO, SI und SE: Zubringerdienste genehmigungspflichtig.
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B. Binnenschiffsverkehr
a) Passagierverkehr
(CPC 7221)
b) Frachtverkehr
(CPC 7222)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Maßnahmen auf der Grundlage bestehender oder künftiger Übereinkünfte über den Zugang zu den Binnenwasserstraßen (u. a. Rhein-Main-Donau-Verbindung), in denen bestimmte Verkehrsrechte Betreibern mit Sitz in den betreffenden Staaten vorbehalten werden, die Staatsangehörigkeitskriterien hinsichtlich des Eigentums erfüllen. Durchführungsvorschriften zur Mannheimer Rheinschifffahrtsakte.
AT: Staatsangehörigkeitserfordernis für die Gründung einer Schifffahrtsgesellschaft durch natürliche Personen. Im Falle der Niederlassung einer juristischen Person Staatsangehörigkeitserfordernis für die Mehrheit der Geschäftsführer sowie der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder. Eingetragene Gesellschaft oder Betriebsstätte in Österreich ist erforderlich. Ferner muss die Mehrheit der Geschäftsanteile EU-Staatsangehörigen gehören.
BG, CY, CZ, EE, FI, HR, HU, LT, MT, RO, SE, SI, SK: Ungebunden.
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C. Eisenbahnverkehr
a) Passagierverkehr
(CPC 7111)
b) Frachtverkehr
(CPC 7112)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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D. Straßenverkehr
a) Passagierverkehr
(CPC 7121 und CPC 7122)
b) Frachtverkehr
(CPC 7123 außer Beförderung von Post und Kuriersendungen für eigene Rechnung)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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E. Transport von Gütern (außer Brennstoff) in Rohrleitungen
(CPC 7139)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, IE, IT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
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12 HILFSDIENSTLEISTUNGEN FÜR DEN VERKEHR
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A. Hilfsdienstleistungen für den Seeverkehr
a) Frachtumschlag
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Zollabfertigung
d) Containerstellplätze und -zwischenlagerung
e) Schifffahrtsagenturdienstleistungen
f) Spedition
g) Vermietung von Schiffen mit Besatzung
(CPC 7213)
h) Schub- und Schleppdienstleistungen
(CPC 7214)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden für Zollabfertigung und für Containerstellplätze und -zwischenlagerung.
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HU, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden für Frachtumschlag.
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden für Schub- und Schleppdienstleistungen.
AT, BE, BG, CY, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, IE, IT, MT, NL, PL, PT, SI, SE, UK: Ungebunden für Schub- und Schleppdienstleistungen.
AT, BG, CY, CZ, EE, HU, LT, LV, MT, PL, RO, SE, SI, SK: Ungebunden für Vermietung von Schiffen mit Besatzung.
HR: Ungebunden, außer für Spedition CPC748.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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i) Unterstützungsdienstleistungen für den Seeverkehr
(Teil von CPC 745)
j) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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B. Hilfsdienstleistungen für den Binnenschiffsverkehr
a) Frachtumschlag
(Teil von CPC 741)
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Spedition
(Teil von CPC 748)
d) Vermietung von Schiffen mit Besatzung
(CPC 7223)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Maßnahmen auf der Grundlage bestehender oder künftiger Übereinkünfte über den Zugang zu den Binnenwasserstraßen (u. a. Rhein-Main-Donau-Verbindung), in denen bestimmte Verkehrsrechte Betreibern mit Sitz in den betreffenden Staaten vorbehalten werden, die Staatsangehörigkeitskriterien hinsichtlich des Eigentums erfüllen. Durchführungsvorschriften zur Mannheimer Rheinschifffahrtsakte.
EU: Ungebunden für Schub- und Schleppdienstleistungen.
HR: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, CZ, DE, EE, FI, HU, LV, LT, MT, RO, SK, SI, SE: Ungebunden für Vermietung von Schiffen mit Besatzung.
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e) Schub- und Schleppdienstleistungen
(CPC 7224)
f) Unterstützungsdienstleistungen für den Binnenschiffsverkehr
(Teil von CPC 745)
g) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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C. Hilfsdienstleistungen für den Eisenbahnverkehr
a) Frachtumschlag
(Teil von CPC 741)
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Spedition
(Teil von CPC 748)
d) Schub- und Schleppdienstleistungen
(CPC 7113)
e) Unterstützungsdienstleistungen für Eisenbahnverkehrsdienstleistungen
(CPC 743)
f) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden für Schub- und Schleppdienstleistungen.
HR: Ungebunden außer für c) Speditionsdienstleistungen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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D. Hilfsdienstleistungen für den Straßenverkehr
a) Frachtumschlag
(Teil von CPC 741)
b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
c) Spedition
(Teil von CPC 748)
d) Vermietung gewerblicher Straßenfahrzeuge mit Führer
(CPC 7124)
e) Unterstützungsdienstleistungen für Straßenverkehrsdienstleistungen
(CPC 744)
f) Sonstige Unterstützungs- und Hilfsdienstleistungen
(Teil von CPC 749)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BG, CY, CZ, EE, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SK, SI, SE: Ungebunden für Vermietung gewerblicher Straßenfahrzeuge mit Führer.
HR: Ungebunden außer für c) Speditionsdienstleistungen und e) bewilligungspflichtige Unterstützungsdienstleistungen für Straßenverkehrsdienstleistungen.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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E. Hilfsdienstleistungen für Luftverkehrsdienstleistungen
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a) Bodenabfertigungsdienstleistungen (einschließlich Catering-Dienstleistungen)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Ungebunden außer für Catering.
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b) Lagerdienstleistungen
(Teil von CPC 742)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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c) Spedition
(Teil von CPC 748)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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d) Vermietung von Luftfahrzeugen mit Besatzung
(CPC 734)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Die von Luftverkehrsunternehmen der EU benutzten Luftfahrzeuge müssen in dem Mitgliedstaat der EU, der die Lizenz für das Luftverkehrsunternehmen erteilt, oder in einem anderen Mitgliedstaat eingetragen sein. Bei kurzfristigen Leasingverträgen und in Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.
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e) Verkauf und Vermarktung
f) Computerreservierungssysteme
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
EU: Spezifische Verpflichtungen für Dienstleister, die computergesteuerte Buchungssysteme betreiben, die Luftverkehrsunternehmen gehören oder von diesen kontrolliert werden.
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g) Flughafenverwaltung
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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F. Hilfsdienstleistungen für den Transport von Gütern (außer Brennstoff) in Rohrleitungen
Lagerdienstleistungen für in Rohrleitungen transportierte Güter (außer Brennstoff)
(Teil von CPC 742)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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13. DIENSTLEISTUNGEN IM ENERGIEBEREICH
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A. Leistungen im Bereich Bergbau
(CPC 883)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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B. Transport von Brennstoff in Rohrleitungen
(CPC 7131)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, EE, FI, FR, EL, IE, IT, LV, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
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C. Lagerdienstleistungen für in Rohrleitungen transportierte Brennstoffe
(Teil von CPC 742)
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Für die Art der Erbringung 1:
AT, BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FI, FR, EL, HR, IE, IT, LT, LU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SI, SE, UK: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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D. Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
(CPC 62271)
und Großhandel mit Strom, Dampf und Warmwasser
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden für den Großhandel mit Strom, Dampf und Warmwasser.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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E. Einzelhandel mit Motorenkraftstoff
(CPC 613)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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F. Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Brennholz
(CPC 63297)
und Einzelhandel mit Strom, Gas (außer Flaschengas), Dampf und Warmwasser
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden für Einzelhandel mit Strom, Gas (außer Flaschengas), Dampf und Warmwasser.
BE, BG, CY, CZ, DE, DK, ES, FR, EL, IE, IT, LU, MT, NL, PL, PT, SK, UK: Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Brennholz, ungebunden außer für Versandhandel: keine.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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G. Dienstleistungen im Bereich Energieversorgung
(CPC 887)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden, außer für Beratungsdienstleistungen: keine.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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14. ANDERE DIENSTLEISTUNGEN, a. n. g.
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a) Dienstleistungen der Wäscherei, der Reinigung und des Färbens
(CPC 9701)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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b) Friseurdienstleistungen
(CPC 97021)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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c) Kosmetikdienstleistungen (einschließlich Maniküre und Pediküre)
(CPC 97022)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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d) Sonstige Kosmetik- und Fußpflegedienstleistungen, a. n. g.
(CPC 97029)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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e) Dienstleistungen von Heilbädern und nicht therapeutische Massagen, soweit sie der Entspannung dienen bzw. als Dienstleistungen von Bädern, Saunas, Solarien u. Ä. erbracht werden und nicht zu medizinischen oder Rehabilitationszwecken
(CPC ver. 1.0 97230)
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Für die Art der Erbringung 1:
EU: Ungebunden.
Für die Art der Erbringung 2:
Keine.
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f) Dienstleistungen der Telekommunikationsverbindung (CPC 7543)
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Für die Arten der Erbringung 1 und 2:
Keine.
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