25.9.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 317/24


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.9962 — Mylan/Aspen’s EU Thrombosis Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2020/C 317/08)

1.   

Am 17. September 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Mylan Ireland Limited („Mylan“, Irland),

europäisches Thrombose-Geschäft von Aspen („Übernahmeziel“, Mauritius), Teil der Unternehmensgruppe Aspen Pharmacare Holdings LTD.

Mylan übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des Übernahmeziels. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Vermögenswerten.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mylan entwickelt, lizenziert, produziert, vermarktet und vertreibt Generika, Markengenerika und Spezialarzneimittel sowie frei verkäufliche und rezeptfreie Gesundheitsprodukte.

Das Übernahmeziel umfasst bestimmte Vermarktungsrechte und damit verbundene Rechte des geistigen Eigentums für die Thromboseprodukte von Aspen im EWR, d. h. für die Moleküle Nadroparin (Handelsnamen Fraxiparine und Fraxodi), Fondaparinux (Handelsname Arixtra), Certoparin (Handelsname Mono Embolex) und Danaparoid (Handelsname Orgaran).

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.9962 — Mylan/Aspen’s EU Thrombosis Business

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 22964301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).