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11.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 263/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9891 — Hayfin Capital Management/Frans Bonhomme Group)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 263/04)
1.
Am 3. August 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Hayfin Capital Management LLP („Hayfin“, Vereinigtes Königreich), kontrolliert von British Columbia Investment Management Corporation („BCI“, Kanada); |
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Frans Bonhomme Group („Frans Bonhomme“, Frankreich). |
Hayfin übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Frans Bonhomme.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Hayfin: Bereitstellung von Kreditlösungen für Unternehmen und Dienstleistungen der Vermögensverwaltung für institutionelle Kunden; |
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Unternehmen Frans Bonhomme: Verteilung von Systemlösungen (Materialien für den Bau von Wasser, Abwasserentsorgung, Regenwasseranlagen usw.) und Rohrleitungen für öffentliche Arbeiten und Bauarbeiter. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9891 — Hayfin Capital Management/Frans Bonhomme Group
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).