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15.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 233/3 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9886 — Salling Group/Tesco Polska)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 233/03)
1.
Am 7. Juli 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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Salling Group A/S („Salling Group“, Dänemark), |
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Tesco (Polska) Sp. z o.o. („Tesco Polska“, Polen). |
Salling Group übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Tesco Polska.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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Salling Group: Einzelhandelsvertrieb über Supermärkte, Kaufhäuser, Discounter und Hypermärkte für Güter des täglichen Bedarfs sowie über Online-Shops, Cafés, Restaurants und Kochboxanbieter in Dänemark, Deutschland und (über den Food- und Nonfood-Discounter Netto Sp. z o.o) in Polen; |
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Tesco Polska: Einzelhandelsvertrieb von Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs über eine Kette von Hyper- und Supermärkten in Polen. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9886 — Salling Group/Tesco Polska
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).