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25.8.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 280/18 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.9883 — INEOS/BP Chemicals Business)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2020/C 280/07)
1.
Am 17. August 2020 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:
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INEOS Group („INEOS“, Vereinigtes Königreich), |
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BP Chemicals Business (Vereinigtes Königreich). |
INEOS übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit des BP Chemicals Business.
Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.
2.
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:|
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INEOS: weltweit tätiger Hersteller von Petrochemikalien, Spezialchemikalien und Ölprodukten; |
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BP Chemicals Business (Vereinigtes Königreich): Acetyl-Geschäft, Aromatikgeschäft und damit verbundenes Lizenzierungsgeschäft sowie bestimmte andere Vermögenswerte der BP-Gruppe. |
3.
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.
4.
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:
M.9883 — INEOS/BP Chemicals Business
Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:
E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu
Fax +32 22964301
Postanschrift:
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Europäische Kommission |
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Generaldirektion Wettbewerb |
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Registratur Fusionskontrolle |
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1049 Bruxelles/Brussel |
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BELGIQUE/BELGIË |
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).